GegenStandpunkt |
Heft: 3-1996, Seite: 95, Umfang: 12 Seiten, Kurztitel: Tibet-Resolution des Deutschen Bundestags
Die guten Geschäftsbeziehungen zu China dürfen nicht als die Anerkennung der nationalen Ambitionen der Volksrepublik interpretierbar sein. Eine Verurteilung der chinesischen Politik in Tibet – Teil der Volksrepublik – im Namen der Menschenrechte relativiert die Anerkennung chinesischer Souveränität. Die Doppelstrategie dient der Einflussnahme auf chinesische Politik auch im Verhältnis zu den Konkurrenten im Westen.
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