GegenStandpunkt |
Heft: 2-2003, Seite: 5, Umfang: 10 Seiten, Chronik (1), Kurztitel: Folter im Rechtsstaat
Im Polizeigewahrsam behauptet der Entführer zunächst, der Junge sei noch am Leben. Damit fordert er seine Vernehmungsbeamten dazu heraus, ihm mit der „Zufügung von Schmerzen“, der „Vergewaltigung durch Mithäftlinge“ und der Anwendung einer „Wahrheitsdroge“ zu drohen, wenn er den Aufenthaltsort seines Opfers nicht sofort preisgebe; zehn Minuten später legt er ein umfassendes Geständnis ab.
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