GegenStandpunkt |
Heft: 4-2003, Seite: 21, Umfang: 5 Seiten, Chronik (5), Kurztitel: „Bürgerversicherung“ und „Kopfpauschale“
Die Gesundheitsreform hat den Versicherten und insbesondere den Kranken eine höhere Kostenbeteiligung aufgezwungen, reicht aber immer noch nicht, um den Geldbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung zu decken. Gleichzeitig fordert die „Gesundheitsindustrie“ ihr Recht auf steigende Gewinne ein. Weiterführende Reformvorschläge – „Bürgerversicherung“ (Beitrag wird gleichermaßen auf alle Einkünfte erhoben) und „Kopfpauschale“ (jeder Versicherte zahlt 210 Euro / Monat) – haben das gemeinsame materielle Ziel: unabhängig von der Einkommensart bzw. –höhe, den Lohn als Kostenfaktor für die Arbeitgeber zu reduzieren, um ihn gleichzeitig – soweit er Lebensunterhalt der Arbeitnehmer ist – vermehrt in die Pflicht zu nehmen.
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