GegenStandpunkt |
Heft: 2-2005, Seite: 5, Umfang: 5 Seiten, Chronik (1), Kurztitel: Antidiskriminierungsgesetz
Ein kleines Gesetz eigens für die Erniedrigten und Beleidigten im Land, das ihre Diskriminierung verhindern und „zum Schutz der Schwächeren bestimmte Standards und damit der Vertragsfreiheit gewisse Grenzen setzen“ soll – das wär's. Ein feiner Zug des Gesetzgebers, ohne Zweifel, wenngleich sich die Frage schon stellt, ob sich da nicht ausgerechnet der dickste Bock zum Gärtner am zarten Pflänzchen der Mitmenschlichkeit bestellt. Immerhin fällt das Diskriminieren, gegen das die rotgrünen Humanisten aus purer Sympathie mit den ‚Schwachen‘ per Gesetz vorgehen wollen, ja nicht vom Himmel: Das kommt zuallererst über den Staat in die Welt, den sie verwalten.
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