GegenStandpunkt |
Heft: 2-2005, Seite: 30, Umfang: 6 Seiten, Chronik (7), Kurztitel: Die Visa-Affäre
Das Auswärtige Amt beschließt, etwas für das „Erscheinungsbild“ Deutschlands in aller Welt zu tun: Anfang 2000 werden die deutschen Auslandsvertretungen weltweit angewiesen, sich im „Zielkonflikt“ zwischen Reisefreiheit und der Verhinderung illegaler Einwanderung „in dubio pro libertate“ zu entscheiden. Bald darauf ergeht speziell für Osteuropa die Richtlinie, die Botschaften sollen beim Vorliegen einer Reiseschutzversicherung – die die Zahlungsfähigkeit des Antragsstellers verbürgt – auf eine eingehende Einzelfallprüfung verzichten. Ende 2003 wird Berlin das Treiben an seiner ukrainischen Botschaft dann aber doch zu bunt; speziell für Russland und die Ukraine werden die Reiseerleichterungen wieder zurückgenommen.
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