Quelle: Archiv MG - NAHOST PLO - Volk fehlt Staat
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Tunis und Düsseldorf:
ZWEI TATORTE, ZWEI SACHVERHALTE, EINE MORALISCHE BOTSCHAFT
"Wir haben das Recht, jederzeit und überall Terroristen zu jagen
und zu bestrafen." (Der israelische Ministerpräsident)
Täter und Opfer der Kommandoaktion von Tunis sind klar. Israeli-
sche Soldaten und Geheimdienstler nehmen den obersten politischen
Auftrag wahr und liquidieren den PLO-Führer Abu Dschihad und drei
seiner Mitarbeiter. Der Täter, der Staat Israel, bekennt sich zur
Tat. Der Mordanschlag ist ebenso gewollt wie willkommen.
"Befriedigung in Israel über Abu Dschihads Tod" (SZ 19.4.). Mit
der erkannten und anerkannten Täterschaft ist die Schuldfrage
auch schon abgeschlossen. Zugunsten Israels.
- Die Ausführung der Tat spricht für Israel. Sinnigerweise ent-
decken - noch vor allen amtlichen Verlautbarungen aus Tel Aviv -
internationale "Terrorismusforscher" an der Ausführung der Tat
die unverwechselbare Handschrift des Mossad. Die Perfektion und
Professionalität des israelischen Staatsterrorismus wird ganz of-
fen zur Kenntnis gebracht und mit Aktionen der PLO oder der
Hisbollah konfrontiert. Die Liquidierer im Staatsauftrag machen
keine umständlichen Erpressungen, keine Hinhaltetaktik, keine
"sinnlosen" Opfer. Das Ausmaß des Willens zur Gewalt ("Nicht in
Hände, Beine, Muskeln oder Knochen, sondern in Herzen und Köpfe
treffen" - dies die Parole des Brigadegenerals Shaked für seine
Spezialeinheiten), ansonsten ein Beweis für die ganze kriminelle
Verwerflichkeit des "terroristischen" Treibens, gilt in diesem
Fall als beachtlicher Leistungsnachweis. Es braucht kein großes
Hurra; die Auftraggeber heiligen auch die Handwerker der Gewalt.
- Die Absicht spricht ein zweites Mal für Israel. Hiesige Beob-
achter haben sich vom ordnungsgemäßen Ablauf der Kommandosache
überzeugen können; das hat die letzten Sorgenfalten vertrieben.
Das "innere Kabinett", also eine mit uns befreundete und or-
dentlich gewählte Mannschaft, war mehrheitlich für die Exekution;
die Minderheitenfraktion darf sich öffentlich für den Beschluß,
aber gegen Zeitpunkt und Umstände aussprechen; den Konsens der
nicht-abstimmungsberechtigten Politik faßt der Abgeordnete Yosef
Schopira so zusammen:
"Es ist ein Jammer, daß es nicht früher gemacht worden ist. Ich
weiß nicht, wer es war, aber das ist die richtige Weise, wie man
den Terrorismus bekämpft."
Die Tat, so die eindeutige Botschaft, verdankt sich weder Will-
kür, noch Fanatismus. Sie ist kein Werk von Sektierern. Sie ist
in ordentlichen politischen Bahnen zustandegekommen und wird von
der israelischen Bevölkerung getragen. Das sind zwei ausreichende
Gründe für die Anerkennung des Staatsterrorismus unserer westli-
chen Freunde. Man muß gar nicht einmal begeistert für sie sein.
Es reicht, wenn man ihre Sorgen teilt. Also die Leichen von Tunis
ganz vergißt.
"Im Kreise israelischer Experten, Abgeordneter und in der Bevöl-
kerung erörtert man das Attentat fast ausschließlich unter dem
Aspekt, ob das nun ein kluger, gerechter, nützlicher, ein zu spä-
ter oder ein übereilter Schritt war" (SZ, 20.4.).
Richtig war er allemal nach dieser Optik.
- Das auch nicht verborgene Motiv der Tat gibt für demokratische
Beobachter einen dritten Grund ab, den Mord in Ordnung gehen zu
lassen. Die ohnehin mageren Einwände, ob denn die Kommandos gegen
die PLO auch Sinn machen, werden von den Israelis antizipiert.
"Solche Operationen seien als Strafe wie als Abschreckung zu ver-
stehen" (so der Ex-Geheimdienstchef). Das sehen die freien West-
ler wohl genau so, wenn sie sich die Entscheidung zwischen zwei
Sichtweisen erlauben: geben die PLO-Anhänger nach dem Massaker
von Tunis nach oder reagieren sie mit Vergeltungsschlägen? Prak-
tisch läßt Israel die Frage nicht offen. Armee und Geheimdienst
sind gewappnet; zum Staatsgeburtstag sind die besetzten Gebiete
in ein Ghetto verwandelt, dem die Palästinenser nur um den Preis
neuer Gemetzel entkommen können.
Die israelische Tat ist eben doch kein Terrorismus: Dessen Ver-
brechen aus der Position der O h n m a c h t hat eine westlich
gesponserte S t a a t s macht wie Israel nicht nötig. Die Opfer
Israels werden in einem allseits mit Verständnis begleiteten or-
dentlichen K r i e g produziert, auch wenn die dabei angewand-
ten Methoden der Gewalt vom terroristischen Handwerk nicht immer
zu unterscheiden sind.
"Der Erpressung widerstanden"
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hat nach einhelligem Urteil der freien Presse der Staatsschutzse-
nat des OLG Düsseldorf, indem er den Libanesen Abbas Hamadi wegen
"gemeinschaftlicher Geiselnahme und der Nötigung von Verfassungs-
organen" zu 13 Jahren Haft verurteilte. Hamadi gehört keinem pro-
fessionellen Exekutionskommando an. Er hat weder in der BRD noch
außerhalb Schaden an Leib und Leben angerichtet. Er ist weder ge-
ständig, noch konnte ihm das Gericht einen "persönlichen Tatbei-
trag" an der Entführung der deutschen Staatsbürger Cordes und
Schmidt nachweisen. Sein Verbrechen wiegt nach der strengen Logik
des Rechtsstaates schwerer. Er soll die Bundesrepublik Deutsch-
land dadurch "unter Druck gesetzt" haben, daß er ihr ein Tausch-
geschäft vorgeschlagen hat - Cordes und Schmidt gegen seinen in
Frankfurt inhaftierten Bruder Mohammed. Geschäfte mit menschli-
cher Ware macht der Rechtsstaat schon einmal, aber nur mit sei-
nesgleichen. Erpressen läßt sich der Rechtsstaat zu nichts. Schon
gar nicht von einfachen Subjekten, ausländischen zumal. Nicht
weil er nicht nachgeben könnte. Er will nur nicht, und er braucht
es auch nicht. Wegen seiner Gewalt und weil jeder gute Bürger,
vom vorsitzenden Richter abwärts, einsieht, daß ein paar Leichen
einem Staat nicht schaden, während Nachgeben als ein eindeutiges
"Zeichen von Schwäche" gilt, was der staatlichen Souveränität nur
schaden könnte. "Für die Bürger dieses Landes könne der Tod
Hanns-Martin Schleyers nicht sinnlos gewesen sein" gab der Vor-
sitzende des Düsseldorfer Gerichts in seiner Urteilsbegründung zu
bedenken. Und sein Urteil gab dem Tod Schleyers den nachträgli-
chen Sinn. "Man habe sich nicht erpressen lassen". Solche Un-
nachgiebigkeit des obersten Herrn über Leben und Tod bekam Abbas
Hamadi zu spüren: es zahlt sich nicht aus, sich die Befugnisse
des Staates anzumaßen. Die "grob rechtsfeindliche Gesinnung" wird
hart geahndet.
Zu spüren bekam auch, obwohl in Düsseldorf gar nicht anwesend,
Rudolf Cordes die Gerechtigkeit seines Staates.
"Für Rudolf Cordes dürften die Folgen des Düsseldorfer Urteils
freilich bitter sein. Nichts läßt nun auf ein baldiges Ende sei-
nes Martyriums hoffen" (SZ).
Ein doppelter Sieg des Rechtsstaats.
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