Quelle: Archiv MG - USA AUSSENPOLITIK - 45 Jahre Weltherrschaft
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Iran/USA
EINE STUDIE IN PETRO-DOLLARS
Ob das Geschäft mit den iranischen Geiseln ein Erfolg war, läßt
sich von verschiedenen Standpunkten aus beurteilen. Der Iran kann
einfach so tun, als hätte er einen Sieg zu verbuchen, in Absehung
von den ursprünglichen Zielen der Geiselnahme. In den USA kann
man das Abkommen als schweren politischen Fehler abhandeln, weil
es ein Zugeständnis an barbarische Erpresser sei. Von der finan-
ziellen Transaktion her kann man im Westen zu der Auffassung ge-
langen, daß die transferierten Goldbarren und Geldzettel ledig-
lich eine "Ehrenrunde im Tresor" eingelegt hätten, während der
iranische Zentralbankpräsident Ali Reza Nobari angesichts der Ab-
wicklung des Geschäfts zu einem ähnlichen Urteil kommt:
"Ich stimme voll der Überschrift 'The Iran deal doesn't look bad'
(Fortune) zu. Der Handel sieht nicht nur nicht schlecht aus, die
USA haben mehr bekommen, als ihnen zusteht. Iran ist tatsächlich
betrogen worden." (Middle East Economic Digest, 20.2.81)
Der Handel
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Im Austausch gegen 52 amerikanische Spione hat die Islamische Re-
publik Iran mit den Vereinigten Staaten von Amerika über folgende
Punkte eine Vereinbarung getroffen:
1. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, daß die Politik der
Vereinigten Staaten darin besteht und fortan darin bestehen wird,
weder direkt noch indirekt, politisch oder militärisch in die in-
neren Angelegenheiten Irans einzugreifen.
2. Die Vereinigten Staaten stellen die finanzielle Lage Irans im
größtmöglichen Umfang wieder her, wie sie vor dem 14. November
1979 war. Die Handelssanktionen gegen Iran werden aufgehoben.
Iran begleicht seine gesamten Schulden und Verpflichtungen gegen-
über den Vereinigten Staaten. Bis zur Begleichung aller Ansprüche
an Iran von Privatpersonen, über die gegebenenfalls von einer in-
ternationalen Schiedskommission entschieden wird, unterhält Iran
ein Garantiekonto bei der Bank von England.
3. Die USA ziehen alle laufenden Klagen vor dem Internationalen
Gerichtshof zurück und verbieten und verhindern später die Fort-
führung jeder gegenwärtig laufenden oder zukünftigen Klage gegen
Iran seitens der Vereinigten Staaten oder eines amerikanischen
Staatsbürgers, die in Zusammenhang stehen mit der Ergreifung der
52 amerikanischen Staatsbürger und ihrer anschließenden Haft,
Schäden an Besitztümern der Vereinigten Staaten oder der amerika-
nischen Staatsbürger innerhalb des Terrains der Botschaft der
Vereinigten Staaten in Teheran nach dem 3. November 1979 sowie
Schäden an Besitztümern der amerikanischen Staatsbürger oder an
ihrer Person als Folge von Volksbewegungen im Verlauf der islami-
schen Revolution in Iran, die nicht Akt der Regierung Irans wa-
ren.
4. Zur Wiedererlangung des Vermögens des Schah und seiner Ver-
wandten, das nach iranischem Recht der iranischen Nation gehört,
verpflichten sich die USA, die betreffenden Vermögen einzufrie-
ren, anzuordnen, daß alle Informationen bezüglich dieser Gelder
dem Schatzamt der USA zur Weiterleitung an Iran mitzuteilen sind,
alle in. Frage kommenden Gerichtshöfe davon zu unterrichten, daß
die iranischen Ansprüche nicht als durch die Prinzipien der sou-
veränen Immunität oder als durch das amerikanische Gesetz über
die Staatsdoktrin verhindert betrachtet werden können und daß
iranische Dekrete und Rechtsansprüche bei diesen Gerichtshöfen
gemäß der amerikanischen Gesetzgebung angewendet werden. Bei je-
dem Urteil eines amerikanischen Gerichts, das den Transfer ir-
gendwelcher Besitztümer und Guthaben nach Iran fordert, garantie-
ren die USA die Ausführung des Spruchs der letzten Instanz.
5. Wenn es zu einem Streitfall zwischen den Parteien über die In-
terpretation oder die Durchführung jedweder Bestimmung der Abma-
chung kommt, kann jede der beiden Seiten den Streitfall dem bin-
denden Schiedsspruch des Schiedsgerichtshofs unterbreiten, der
durch das Abkommen und gemäß seinen Bestimmungen geschaffen wird.
(Zit. nach "Frankfurter Allgemeine Zeitung", 21.1.1981; Iran-Echo
2.2.81)
Amerikanische Vertragssouveränität
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Der Verhandlungssieg, den der Iran erzielt hat, liegt in der An-
erkennung der Souveränität Persiens. Dabei handelt es sich aller-
dings nicht um das unter 1. abgehandelte Versprechen, sich nicht
in die inneren Angelegenheiten des Landes zu mischen; speziell im
Fall Persien sitzt der Feind, dessentwegen man sich nicht-ein-
mischt, direkt an der Nordgrenze und hat auch bekanntermaßen
seine Vasallen bereits im Lande. Im übrigen ist es für manche
Fälle auch nötig, selbst das Etikett der Achtung der nationalen
Souveränität fallen zu lassen und sich den Streit zwischen den
Nationen ganz offen zu leisten. Ein Abkommen mit den USA ist hier
immer nur soviel wert, wie s i e sich gerade leisten wollen,
und keinerlei Garantie für nichts. Die Anerkennung iranischer
Staatshoheit liegt neben dem formellen Akt, mit den persischen
Revolutionären überhaupt zu verhandeln, darin, mit dem Abschluß
des Vertrags die Geiselnahme m ö g l i c h e r w e i s e als
erledigt zu betrachten, diesbezüglich also keine weiteren Forde-
rungen an den Iran zu stellen, und die Rechtsposition des Iran in
Sachen Schahvermögen in der eigenen Rechtssprechung gelten zu
lassen. Ein Reagan stellt bezüglich der möglichen Schadenersatz-
forderungen der amerikanischen Botschaftsangehörigen natürlich
gleich klar, daß er sich nicht unbedingt an einen Vertrag gebun-
den betrachtet, der in Form einer Erpressung zustande gekommen
ist, wie er die Beziehungen zum Iran zu sehen beliebt, und bedeu-
tet auch hier, daß amerikanische Vertragstreue bestenfalls als
opportuner Gnadenakt zu werten ist, der sich anders gelagerten
außenpolitischen Kalkulationen der USA verdankt, in denen Iran
nur eine Nebenrolle spielt. Ob das souveräne Versprechen im Ver-
trag, sich als Regierung über gerichtliche Entscheidungen hinweg-
zusetzen, mit der "internationalen Rechtssprechung" vereinbar
ist, muß also erst noch gerichtlich in den USA entschieden werden
- wie also Außenpolitik dann zu machen ist.
Und auch der diplomatische Sieg in der Frage des Schahvermögens
wird wohl ein solcher bleiben angesichts der vermuteten 30 Mrd.
Dollar, die "irgendwo zwischen Teheran und New York versickert"
sein sollen, wobei selbst noch für aufgefundene Gelder z.B. in
der Schweiz von Persien die "schlüssigen Beweise" geliefert wer-
den müssen, daß es sich dabei um Finanzen handelt, die der Schah
oder seine Verwandten widerrechtlich ins Ausland transferiert ha-
ben. Im übrigen rechnet man in den USA ganz offen damit, daß die
Familie des Schah "read the papers".
Ein "Schock für das internationale Banksystem"?
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Die Rückführung iranischer Vermögenswerte an den rechtmäßigen Be-
sitzer war finanztechnisch kein weiteres Problem; wie den liebe-
voll aufgestellten Schaubildern zu entnehmen ist. Iran und USA
haben sich auf 11-12 Mrd. Dollar zu transferierende Gelder geei-
nigt.
Die geschätzten in den USA befindlichen Vermögen sind nach irani-
scher Auskunft um einiges höher, während von amerikanischer Seite
selbst in Europa deponierte und aufgrund amerikanischer Ansprüche
unter Arrest stehende Gelder zu den in den USA angelegten Geldern
gerechnet werden:
"Auf Anordnung Präsident Carters waren 14-15 Mrd. Dollar gesperrt
worden. Aber wir haben nicht das zurückerhalten, was wir vorher
hatten. Zwar wurden die iranischen Guthaben in Europa zurückge-
zahlt, aber wir mußten davon gleich alle Auslandsschulden bezah-
len. Von 5,5 Mrd. Dollar, die in Europa eingefroren waren, haben
wir also praktisch nichts zurückbekommen. Erhalten haben wir die
zweieinhalb Milliarden Dollar, die bei der Federal Reserve Bank
in den USA deponiert waren...
Man muß zwei Dinge unterscheiden: Da sind einerseits die irani-
schen Guthaben in Europa, die nicht von den Gerichten gesperrt
worden waren. Diese Guthaben wurden amerikanischen Banken überge-
ben, als Gegenwert für die Darlehen in Höhe von 5 Milliarden Dol-
lar, die der Iran aufgenommen hatte.
Zum anderen gibt es die Guthaben in den Vereinigten Staaten.
Diese Guthaben wurden durch Gerichtsbeschluß gesperrt, und da
liegt das Problem. Da die Reagan-Administration die Erklärung von
Algier nicht anerkennt, hat sie noch keine Anweisung zur Freigabe
dieser Guthaben erteilt. Diese Gelder sind solange gesperrt, bis
die amerikanischen Gerichte die frühere Anordnung über die Be-
schlagnahme aufheben." (Nobari, "Spiegel" 13/81)
Von dem ausgehandelten Betrag wurden zunächst 8 Mrd. transfe-
riert, von denen Iran wiederum knapp 3 Mrd. Dollar nach Beglei-
chung von Bankschulden und Errichtung des Garantiekontos erhielt.
Die restlichen Guthaben werden nach und nach im Zuge der Abwick-
lung von noch bestehenden Ansprüchen an den Iran bezahlt - oder
eben nicht. Neben der Höhe der Zinsen für persisches Geld, über
die man sich noch einigen muß, muß geregelt werden, wie zu Zeiten
des Schah begonnene industrielle und militärische Aufträge abge-
golten werden.
"Der revolutionäre Iran hat die wirtschaftlichen und militäri-
schen Expansionspläne des Schah kurzerhand beendigt. Verträge
auch mit amerikanischen Gesellschaften wurden gebrochen, fällige
Zahlungen wurden gestrichen, Eigentum beschlagnahmt; zerstört
oder beschädigt. Rund 300 Zivilprozesse auf Schadenersatz von
insgesamt mehr als 3 Mrd. Dollar sind anhängig." (Börsenzeitung,
3.2.1981)
Forderungen dieser Art gibt es allerdings auch noch von anderen
Ländern, weshalb für den Iran auch dort noch weitere Zahlungen
für die Aufnahme von wirtschaftlichen Beziehungen anstehen.
"Gespräche mit Frankreich und Westdeutschland wurden wieder auf-
genommen, um Anspruche aus zwei stornierten Verträgen für zwei
Atomkraftwerke zu klären. Der Vorsitzende der Iranischen Atom-
energieorganisation, Fereidoun Sahabi, besuchte Anfang Februar
Deutschland und Frankreich zu Diskussionen mit der Kraftwerk-
sunion und Framstome." (MEED, 20.2.81)
Über den vorläufigen Verbleib der zurückgegebenen Iran-Gelder
vermerkt die "Wirtschaftswoche":
"Deshalb überrascht es auch nicht, daß der vereinzelt erwartete
Iran-Effekt auf den Dollar fast ganz ausgeblieben ist. Die zur
Debatte stehenden Beträge waren so überschaubar, daß selbst irra-
tionale Dispositionen der mit einemmal um 2,8 Mrd. Dollar reiche-
ren Iraner von den vereinigten westlichen Notenbanken hätten aus-
geglichen werden können.
Den Rest besorgten die hohen US-Zinsen, die Dollar-Anlagen lukra-
tiv erhalten: Binnen weniger Stunden, nachdem die amerikanischen
Zahlungen bei der Bank von England eingegangen waren, hatten die
noch nicht dem Iran zugeflossenen Mittel ihren Weg über eine An-
lage im Londoner Bankensystem wieder zurück nach New York gefun-
den." (30.1.81)
Angesichts des so problemlosen Rückflusses von Geldern, die Per-
sien braucht, um die Schulden zu zahlen, die der Schah gemacht
hat, waren sogar Überlegungen überflüssig, daß Persien die Gelder
für seinen wegen des Krieges mit dem Irak erschöpften Haushalt
benötigen würde und sie deshalb auf jeden Fall für westliche Wa-
ren wieder zurückkämen. Der erste Fall, daß ein Ölland seine
'verdienten' Gelder aus den Anlagesphären der westlichen Welt zu-
rückholt, hat einen interessanten Verlauf genommen. Schon vor
Jahren gaben US-Beamte auf die Frage, ob das amerikanische Kre-
ditsystem den Rückzug von Ölgeldern aus Konten und Staatspapieren
notfalls verkraften könne, zur Antwort, daß man mit den techni-
schen Problemen fertig werde. Die Finanzbeamten taten sich
leicht, denn seit 1977 gibt es in den USA den "Emergency Economic
Powers Act", der den Präsidenten ermächtigt, im Bedarfsfall aus-
ländische Dollarguthaben zu sperren. Im Fall des Iran war der Ar-
restbefehl für iranische Guthaben der A u s g a n g s p u n k t
für ihre Rückforderung, und nicht umgekehrt. Die von den Initia-
toren des EEPA vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Kreditsy-
stems konnten also lässig gehandhabt werden - zeitliche Streckung
der Auszahlung, um Zeit für Umschuldungen zu haben, Aufrechnung
von anderweitigen Schulden etc. -, ohne daß jemand daran gedacht
hätte, die Sperrung der Konten eines fremden Landes in den USA
seinerseits als Auftakt für eine Uminvestitionsaktion größeren
Ausmaßes zu nehmen. Nicht einmal der Iran ist auf die Idee gekom-
men, seine Gelder zurück ins eigene Land zu holen, weil sie dort
sicherer wären.
"Wir werden jedoch nicht unsere frühere Politik fortsetzen, zu
sehr einer einzelnen Bank zu vertrauen. Wir werden unsere Einla-
gen so gut es geht über die ganze Welt streuen - um neue Grundla-
gen für Hilfe, neue Banken und neue Beziehungen zu gewinnen."
(Nobari, MEED)
Gerade so, als hätte die Chase Manhattan Bank keine Niederlassung
in Tokio. Abschließend kann die "Financial Times" bemerken
"Trotz all dieser Momente eines groß angelegten Dramas ist es un-
wahrscheinlich, daß das Einfrieren der Konten als der größte
Schock für das internationale Bankensystem in den letzten 10 Jah-
ren in die Geschichte eingehen wird." (21.1.81)
Ökonomische Grundlagen "terrible"
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Die Freilassung der amerikanischen Geiseln noch vor dem Zeitpunkt
des Präsidentenwechsels in den USA stellt das persische Einge-
ständnis dar, daß sich mit Erpressung der USA nicht viel getan
hat und fünfzig Menschenleben im Poker mit der Weltmacht nicht
gerade sehr schwer wiegen, weil es in deren Kalkulation fällt, ob
sie ihre Staatsbürger zur Wahrung des Ansehens der Nation tot
oder lebendig heimholt. Von den ursprünglichen Forderungen nach
Herausgabe des Schah und dem amerikanischen Eingeständnis, dem
persischen Volk zu Zeiten des Schah Unrecht getan zu haben, war
ohnehin nichts mehr übrig geblieben. Die Verhandlungen seitens
Irans gingen darum, wieviel von dem, was der persischen Nation
gehört, ihr tatsächlich g e h ö r t, weshalb die interne Kritik
am Vertragsabschluß auch nicht ausbleiben konnte.
"Ich bin glücklich, daß die Geiseln weg sind, für sie als men-
schliche Wesen, die unter solchen Bedingungen festgehalten wur-
den. Das heißt aber nicht, daß ich über die Art und Weise, wie es
endete, glücklich bin. Diese Angelegenheit hätte zu einem Zeit-
punkt erledigt werden sollen, als wir von einer Position der
Stärke aus hätten verhandeln können - anstatt zu warten, bis wir
schwach waren. Das Ergebnis war, daß wir diese Bedingungen akzep-
tieren mußten." (Bani-Sadr, The Middle East, April 81)
Der Einsicht in die Schwäche der eigenen Position hat im wesent-
lichen der Krieg mit dem Irak nachgeholfen, der nicht nur Mittel
erfordert, sondern auch die Quellen des persischen Reichtums zer-
stört hat. Die ökonomischen Grundlagen sind "terrible", befindet
Bani-Sadr.
"Das Budget-Defizit für das iranische Finanzjahr, das am 20. März
endet, betrug 11.000 Mio. Dollar. Dieser Betrag steigt erwar-
tungsgemäß im nächsten Jahr auf 13.800 Mio. Dollar. Ausländische
Währungsreserven betrugen etwa 4.000 Mio. Dollar gegenüber 10.000
Mio. Dollar zu Beginn des Jahres." (MEED, 12.2.81)
Der Abschluß der Geisel-Affäre kennzeichnet eine Wende in der
iranischen Politik, da Persien sich bemüht, mit verschiedensten
Ländern wieder Handelsbeziehungen aufzunehmen. Seit einiger Zeit
statten iranische Minister im Ausland "goodwill"-Besuche ab,
nicht nur, um persische Rohstoffe zu verkaufen, sondern auch, um
Verhandlungen über Industrieanlagen für die Raffinierung von Öl
und Verarbeitung von Kupfer zu führen. Die nötigen Ersatzteile
für die Wiederingangsetzung ihrer Ölproduktion erhalten sie zwar
nach wie vor nicht direkt aus den USA, sondern über dritte, und
die USA fördern auch nicht den Handel mit Iran, aber allgemein
wird positiv der Wille Irans vermerkt, seinen Zahlungsverpflich-
tungen nachkommen zu wollen. Das heißt noch nicht, daß das Ge-
schäft mit Persien gleich wieder in Schwung kommt, schließlich
gibt es noch zu viele innenpolitische Unsicherheiten, was man
schon an den Streitigkeiten zwischen den Regierungschefs sehen
kann, denen Khomeini für eine Woche das Wort verbieten mußte. In
Iran selbst wird der Anti-Amerikanismus weiterhin seine hervorra-
gende Rolle spielen. Er läßt sich aber durchaus vereinbaren mit
einer propagandistischen Ausgestaltung der
D i v e r s i f i k a t i o n der Beziehungen nach außen, womit
der Iran seinen Anspruch auf Rückkehr auf seinen Platz in der im-
perialistischen Staatenordnung anmeldet.
"Die Wiederaufnahme der Ölexporte an so große Abnehmer wie Japan,
British Petroleum und Royal Dutch/Shell sind die bedeutendsten
Resultate der fortschreitenden internationalen Beziehungen
Irans." (MEED, 27.2.81)
Eine Chance ganz anderer Art, in die Staatengemeinschaft des We-
stens wieder integriert zu werden, ergibt sich, wenn die USA auf
gute Beziehungen wegen der strategisch günstigen Nordgrenze drän-
gen. Genügend Material steht ja noch herum.
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Der Handel
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