Quelle: Kurze Argumente gegen den Zeitgeist
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AUSLÄNDER UND INLÄNDER
Eine gar nicht harmlose Menschensortierung,
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die den Rechtsextremen sehr einleuchtet
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Es gibt die rechtsextremistischen Ausländerfeinde überhaupt nur
deswegen, weil die von ihnen vorgefundene Unterscheidung zwischen
In- und Ausländer sie schwer beeindruckt hat. Dabei kann man ih-
nen nicht einmal zum Vorwurf machen, daß sie eine an sich harm-
lose politische Sortierung von Menschen nach ihrer Staatszugehö-
rigkeit faschistisch interpretiert und damit zu einem Spreng-
satz denaturiert hätten. Die Unterscheidung ist ein Sprengsatz,
egal ob demokratisch gehandhabt oder nicht.
Kapitalistische Staaten wie die Bundesrepublik sortieren die
Menschheit politisch in erster Linie nach einem Kriterium: Wer
unterliegt meiner Staatsgewalt? Ein I n l ä n d e r, das ist
folglich ein Mensch, der als geborener Deutscher quasi staatsna-
türlich dem Zugriff deutscher Gewalt untersteht und sich, an sei-
nem jeweiligen Platz in der Gesellschaft, in der Verfolgung der
eigenen Anliegen um die Mehrung von deutscher Souveränität zu be-
mühen hat. Deutschen Gesetzen kommt so ein Inländer nicht aus.
Sie stellen die Regeln dar, die er befolgen muß, wenn er sich um
seinen Lebensunterhalt sorgt. Und gar nicht zufällig sind diese
Regeln - als Pflichten und Rechte - so eingerichtet, daß er von
ihrer Einhaltung überhaupt nur unter der Bedingung etwas hat, daß
Deutschland davon profitiert. Das erlaubt keineswegs den Umkehr-
schluß: Wenn Deutschlands Kurs steigt, dann steigt damit nicht
notwendig auch der Kurs seines Privatlebens. Und wenn der ins Bo-
denlose fällt, dann heißt dies ebenfalls nicht notwendig, daß
auch Deutschland in eine politische oder ökonomische Rezession
geraten ist. Gelegentlich soll es vorkommen, daß sich für Men-
schen ohne sprudelnde Reichtumsquelle die Sache umgekehrt pro-
portional entwickelt. Es steht also sehr dahin, ob es ein Glück
ist, staatlicherseits als Inländer abgebucht zu werden. Der
Dienst an Deutschland ist ihm gewiß. Eine private Partizipation
an deutschen Erfolgen ist für die Mehrzahl von Inländern dagegen
mehr als ungewiß.
Ein A u s l ä n d e r, das ist ein Wesen, das merkwürdigerweise
für das gleiche Schicksal vorgesehen ist, nur eben unter einem
anderen Herrn. Das erklärt seine gänzlich negative Bestimmtheit:
Es soll ihn wesentlich kennzeichnen, daß er nicht hier geboren
ist, nicht deutscher Gerichtsbarkeit unterliegt, daß er sich von
deutschen Behörden nichts sagen lassen muß, wenigstens solange er
sich in seinem Vaterland aufhält. Der Ausländer gehört also erst
einmal nicht "zu uns", sondern ist Bürger eines anderen Staates,
der ihn natürlich für sich einspannt. Und genau an diesem Punkt
wird die Unterscheidung zwischen In- und Ausländer langsam wirk-
lich ungemütlich. Das ausgrenzende Urteil eines Souveräns, ein
Mensch gehöre nicht zu seiner Mannschaft, kann nämlich ebensosehr
von G l e i c h g ü l t i g k e i t wie von einem B e d a u-
e r n getragen sein. Immerhin erinnert jeder Ausländer solche
Souveräne, die es mit Demokratie und Marktwirtschaft auf der Welt
zu einigem Einfluß gebracht haben, an ein sehr prinzipielles
Ärgernis: nämlich an die nur begrenzte territorialeReichweite
ihres Gewaltmonopols. So gesehen ist ein Ausländer nicht einfach
jemand, der nicht hierher gehört, sondern ein Mensch, der nur
b e d i n g t z u r V e r f ü g u n g steht. Er muß sich die
Begutachtung gefallen lassen, inwieweit er nicht unter deutscher
Einsatzleitung durchaus für hiesige Anliegen zu benutzen ist -
entweder in seiner Heimat oder in der des Einatzleiters. Diese
Begutachtung hat es in sich, da sie eine nationale Rechnung
aufmacht, ohne sich davon beeindrucken zu lassen, daß so ein ide-
ell verplanter Ausländer einen eigenen Herrn hat, der ebenfalls
etwas mit ihm vorhat und über ein eigenes Gewaltmonopol verfügt.
Es wird dann wohl das "Kräfteverhältnis" sein, das zwischen bei-
den Souveränen über Verlauf und Resultat der Konkurrenz um ein
und dieselbe Mannschaft entscheidet.
Der Ausgang eines solchen Kräftemessens hat für Überlebende schon
so manche Neuerung gebracht. Wenn ein Frieden gerade noch sehr
frisch ist, dann fällt es Menschen gelegentlich schwer, sich
daran zu gewöhnen, daß sie jetzt zum Sieger gehören, also nicht
mehr Aus-, sondern eingemeindete Inländer sind. Das zieht beim
Verlierer häufig das Interesse an Revanche nach sich. Der hält
dann daran fest, daß die verlorengegangenen Staatsbürger eigent-
lich immer noch zu seiner Truppe gehören und deswegen als Frisch-
bürger des Siegers ein Recht auf völkischen Minderheitenschutz
haben. Den traut er sich aus alter Gewohnheit nur selbst zu.
Nicht immer ist das Ärgernis dieser Sortierung so handgreiflicher
Natur. Es bedarf nicht immer der militärischen Grenzkorrektur, um
die ganze Härte dieser Menschensortierung zu erfahren. Daß der
In- und Ausländerstatus ein Rechtsverhältnis darstellt, in wel-
chem sich zwei konkurrierende Gewalten begegnen, das bekommt
sowohl der Ausländer zu spüren, der hier an der Grenze um Einlaß
bittet, als auch jener Türke, der gern für deutschen Reichtum
schaffen möchte, es aber ohne Einwilligung seiner Herrschaft
nicht darf. Daß "alle fast überall Ausländer sind", ist eben
keine durch ihren Universalismus beruhigende Feststellung, son-
dern die ungemütliche Wahrheit, daß sich heutzutage niemand aus
den Händeln der Staaten und schon gar nicht aus denen seines ei-
genen Staates heraushalten kann, daß vielmehr umgekehrt Aus- und
Inländer wie Repräsentanten ihrer Herrschaft gelten und behandelt
werden - ob ihnen das nun paßt oder nicht. Mit dem Status als In-
länder hat ein Souverän seinen Bürgern also nicht nur das Etikett
seiner Zuständigkeit aufgepappt, sondern ihnen überdies den Auf-
trag erteilt, in Menschen, die sie nicht kennen, ja von deren
Existenz sie gar nichts wissen, ihre Freunde oder ihre Feinde zu
sehen. Ganz wie er eben sein Verhältnis zu deren Führung defi-
niert. Er erklärt damit seine auswärtigen Staatsaffären zur Sache
seiner Untertanen, die sie teilen und wenn nötig auch betreiben
sollen.
Übrigens, und damit die Erklärung dieser Menschheitssortierung
nicht als Entschuldigung der Rechtsradikalen gedeutet wird: Daß
man seinen Stempel als In- oder Ausländer bekommt, dagegen kann
man solange nichts tun, wie die Welt ein Objekt der Konkurrenz
von Gewaltmonopolen bleibt. Aber deswegen muß man sich den damit
ergangenen Auftrag, staatliche Affären wie die eigene Sache zu
betrachten und zu behandeln, noch lange nicht zu eigen machen;
vor allem nicht, weil man in der Regel zu jenem Personenkreis ge-
hört, dem solche Nibelungentreue nicht entgolten wird.
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