Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 02/1979


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UNTERNEHMERVERBÄNDE IN DER EG

Walter Simon 1. Zur Geschichte transnationaler Kapitalverbände; - 2. Zur Orga- nisation der eurokapitalistischen Interessenverbände; - 3. Das Verbandsgefüge von Industrie, Handel, Handwerk und Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Dachverbände; 3.1 Die Vertretung kapitalistischer industrieller Interessen - 3.2 Die Vertretung kommerzieller Interessen - 3.3 Die Vertretung landwirtschaftlicher Interessen - 3.4 Die Vertretung handwerkli- cher Interessen; - 4. Die Einbettung der europäischen Kapitalver- bände in das Herrschaftsgefüge der EG. Zur Internationalisierung der kapitalistischen Wirtschaft gehört auch die Internationalisierung der kapitalistischen Interessen- verbände. Diese Organisationen sind ebenso multinational wie die Konzerne, denen sie dienen. Sie sind lokal, regional, national, regionalkontinental, gesamt-ontinental und mondial organisiert. Im internationalen Bereich entfallen die unternehmerischen Ver- bände insbesondere auf regional-integrierten Teilmärkten rege Ak- tivitäten. Als Beispiel wäre hier die Europäische Gemeinschaft zu nennen , die nicht nur durch die ökonomische Integration, sondern auch durch den Prozeß der politischen Vergemeinschaftung gekenn- zeichnet ist. Die damit zusammenhängende Übertragung wirtschafts- politischer Befugnisse auf die EG-Kommission, die als eurowirt- schaftliche Exekutivinstanz die Rahmenbedinungen des kapitalisti- schen Produktionsund Reproduktionsprozesses entscheidend mitbe- einflußt, hatte die Gründung und Einflußnahme von eurokapitali- stischen Interessenverbänden zur Folge. Das "Europa der Konzerne" ist insofern auch das Europa der Verbände dieser Konzerne. Eine Analyse der internationalen Wirtschaftsverbände erscheint insofern geboten, als daß auch hier, ähnlich wie im einzelstaat- lichen Bereich, die Literatur noch immer recht große Lücken auf- weist. Zwar konnten die internationalen Gewerkschaftsorganisatio- nen das sozialwissenschaftliche Interesse auf sich lenken, doch die transnationalen Verbandskoalitionen des Kapitals blieben bis- her weitgehend unbeachtet. Neunreithers Hinweis aus dem Jahre 1968, wonach die Vertretung wirtschaftlicher Interessen im Be- reich der EG bisher kaum erforscht wurde, gilt nach wie vor. 1) Im folgenden soll daher der Versuch gemacht werden, den interna- tionalen Verbandsdschungel am Beispiel der EG ein wenig zu lich- ten. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich dabei auf eine Darstel- lung der Organisation der zentralen kapitalistischen Interessen- verbände und ihrer Verzahnung mit den supranationalen EG-Institu- tionen. Der Frage, wie es in den jeweiligen internationalen Kapi- tal-Verbänden zur Interessenartikulation kommt und aufweiche Weise sich das internationale Monopolkapital zur Realisierung seiner spezifischen Interessen dieser Verbände bedient, soll hier nicht nachgegangen werden. Das betrifft auch die Frage der realen Durchsetzung dieser Interessen gegenüber den EG-Behörden und der Beurteilung des Stellenwertes, den die Politik der internationa- len Unternehmerverbände im Rahmen ihrer ökonomischen und politi- schen Machtausübung hat. 1. Zur Geschichte transnationaler Kapitalverbände ------------------------------------------------- Die Gründung transnationaler Wirtschaftsverbände vollzog sich als organisatorischer Reflex der Internationalisierung des kapitali- stischen Wirtschaftslebens. Da der Weltmarkt im wesentlichen durch Handel und Verkehr konsti- tuiert wurde 2), waren diese Bereiche führend bei der Bildung in- ternationaler Wirtschaftsverbände. Zu nennen wären hier z.B. der 1899 gegründete "Deutsch-Russische Verein zur Pflege und Förde- rung der gegenseitigen Handelsbeziehungen", das "Zentralbureau der internationalen Eisenbahntransporte" (1893), die "Fédération aéronautique international" (1905) sowie die zahlreichen Schif- fahrtsorganisationen. Der Zweck dieser neuartigen transnationalen Wirtschaftsvereinigungen bestand darin, international akzeptierte Verkehrsformen zum Zwecke des weltwirtschaftlichen Güteraustau- sches herzustellen und diese auf dem Wege der Schiedsgerichtsbar- keit zu kodifizieren. Auch im Bereich der Industrie entstanden kurz nach der Jahrhun- dertwende zahlreiche internationale Verbände. Hier sei stellver- tretend für viele andere an die berühmte, 1904 gegründete "Baumwollinternationale" erinnert, ein fast idealtypisch organi- sierter und wirkender Interessenverband der industriellen Baum- wollspinner und -weber. Er nahm sich sowohl fach- als auch kar- tellpolitischer Fragen an. Doch auch Probleme des Verhältnisses zwischen Kapital und Arbeit wurden zumindest propagandistisch durch ihn wahrgenommen. Bis 1913 vereinigte er 4 nordamerikani- sche, 23 europäische und 2 asiatische Nationalverbände der Baum- wollindustrie unter seinem Dach. 3) Weitere internationale Wirtschaftsverbände entstanden infolge der Etablierung zwischenstaatlicher Organisationen. So hatte die Gründung des - Internationalen Arbeitsamtes" die Schaffung der "Internationalen Arbeitgeberorganisation" (1920) zur Folge. Auch die im Rahmen des Völkerbundes geschaffene "Beratende Wirt- schaftskommission", die maßgeblicher Träger aller großen interna- tionalen Wirtschaftskonferenzen der Zwischenkriegszeit war, lenkte das Interesse der weltwirtschaftlich relevanten Kräfte auf sich. Da jedoch nur internationalen Verbänden eine Teilnahme am "Pressureprozeß" möglich war, mußten eine ganze Reihe von Verbän- den erst noch gegründet werden. So entstanden allein in den Jah- ren zwischen 1920 und 1929 rund 300 kapitalorientierte interna- tionale Verbände. 4) Die Krisenanfälligkeit kapitalistischer Produktionsverhältnisse wirkte ebenfalls gründungsstimulierend. Hier wären insbesondere die internationalen Zusammenschlüsse der Eisen- und Stahlindu- strie nach 1926 zu nennen (z.B. die "Internationale Rohstahlge- meinschaft"), wobei der Übergang vom Wirtschaftsverband zum Marktverband (Kartell) oft sehr fließend war. Hier wurde ver- sucht, "durch Manipulation und Organisation zu ersetzen, was an 'Automatismus' (Marktmechanismus) nunmehr fehlt; eine Entwick- lung, die die am Außenhandel interessierten Kräfte der Wirtschaft zwang, sich ihrerseits zu internationalen Interessenvertretungen zusammenzuschließen". 5) Ähnlich wie im nationalstaatlichen Bereich, so waren auch in der internationalen Sphäre die Industrie- und Handelskammern Schritt- macher bei der Gründung eines ersten, a l l e Wirtschaftsberei- che umfassenden internationalen Dachverbandes. Ein Jahr nach Ende des ersten Weltkriegs wurde die "Internationale Handelskammer" mit Sitz in Paris gegründet. Bei dieser Verbandsgründung ging es darum, einen den Erfordernis- sen des gewaltig angewachsenen internationalen Güteraustausches adäquaten außenwirtschaftlichen Überbau zu schaffen. Doch auch US-amerikanische Interessen spielten hier eine Rolle. Um nach 1918 zumindest der Tendenz nach wieder ein internationales, mone- täres und außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu erlangen, mußte dem Welthandel wieder jener Grad an Multilateralisierung ver- schafft werden, den er vor Beginn des Krieges auswies; nicht zu- letzt deshalb, um die Kriegsschulden an die USA, die sich vom Schuldnerstaat zum größten Gläubigerland und Geldbesitzer entwic- kelt hatten, regeln zu können. 6) Auch Aufgaben, die sich aus dem widerspruchsvollen Verhältnis von Arbeit und Kapital ergeben, werden von der Internationalen Han- delskammer wahrgenommen. So erfährt man von einem leitenden deut- schen Mitarbeiter dieser Organisation, daß sie sich "ganz ent- schieden für die Sicherung des Privateigentums ausgesprochen" hat und dieses aktiv verteidigt. Dieses gilt über den kapitalisti- schen Grundwiderspruch hinaus für den Systemgegensatz: "Sie (die Internationale Handelskammer, W.S.) ist wertvoll in einer Zeit, wo der Osten der freien Welt einen Wirtschaftswettlauf angesagt hat, um sie einzuholen und zu übertreffen." 7) Die durch den zweiten Weltkrieg unterbrochene Vereinigungsbewe- gung des Kapitals wurde im Zusammenhang mit dem Marshall-Plan nach 1946 fortgesetzt. Die Gründung der OEEC (Organization for European Economic Cooperation) als Verwaltungsorgan der ERP- Gelder hatte die Verständigung der Industrieverbände jener Länder zur Folge, die sich am Marshall-Plan beteiligten. Diese Verbände waren daran interessiert, die Arbeit der OEEC als quasi der er- sten europolitischen Zentralinstanz im Sinne privatwirtschaftli- cher Vorstellungen zu beeinflussen. Vom belgischen Sozialdemokra- ten und späteren Außenminister H. Spaak und dem französischen Wirtschafts-Dachverband "Conseil National du Patronat Français" kam die Initiative zur Gründung einer auf die OEEC bezogenen eu- ropäischen Unternehmer-Internationale, die 1949 von 13 nationalen Industrieverbänden unter dem Namen "Rat der Europäischen Indu- strieverbände" aus der Taufe gehoben wurde. Auch die spätere Gründung zwischenstaatlicher Euroorganisationen wie Montanunion und EWG hatte die Bildung von eurokapitalistischen Interessenor- ganisationen zur Folge, die nachstehend hinsichtlich verschiede- ner Aspekte ihrer Organisation und ihres Wirkens vorgestellt wer- den sollen. 2. Zur Organisation der eurokapitalistischen Interessenverbände --------------------------------------------------------------- Im Bereich der EG agieren rund 400 kapitalorientierte Eurover- bände. Die stärkste Vertretung ist im Bereich der Industrie mit 170 Zusammenschlüssen festzustellen, gefolgt vom Handel mit 59 Organisationen. Besonders augenscheinlich ist die Vertretung je- ner Interessen, die in irgendeiner Form den landwirtschaftlichen Sektor berühren. Außer den reinen Erzeugerverbänden, von denen nur 12 existieren, besteht eine große Anzahl solcher Organisatio- nen, die die Interessen der industriellen Weiterverarbeiter und kommerziellen Vertreiber wahrnehmen. Bei den meisten kapitalorientierten Euroverbänden handelt es sich um reine "Wirtschaftsverbände" , d. h. sie wirken speziell fach- und/oder allgemein wirtschaftspolitisch. Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, auf der westeuropäischen Ebene die Rahmenbedingun- gen der kapitalistischen Profitproduktion zu erhalten und gegebe- nenfalls auszubauen. Die sozial- und tarifpolitisch ausgerichteten "Arbeitgeber- verbände" haben bisher fast keine Verbreitung gefunden. Nur im Bereich der metallverarbeitenden Industrie wurde ein entspre- chender Verband, die "West European Metal Trades Employer's Organization" geschaffen, deren Aufgabe u.a. darin bestehen soll, gegen die nach den Europawahlen zu erwartenden sozialpolitischen Resolutionen des Europaparlaments vorzugehen. 8) Aber auch ideologische Euroverbände des Kapitals wurden gegrün- det. Als Beispiel sei hier die vom früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, H.J. Abs, initiierte und präsidierte "Fondation Européenne pour l'Économie" erwähnt, deren Aufgabe, laut Abs, u.a. darin bestehen soll, "dem Unverständnis der marxi- stischen Doktrinäre mit einer regelrecht militanten Unternehmens- art zu begegnen". Für diesen Bankier sind allein die Unternehmer das "katalysierende " Element Europas, "indem sie, wie die Zellen des menschlichen Körpers, Symbiosen und Übertragungen verwirkli- chen". 9) Die EG-Verbände sind etwa zur Hälfte als originäre Neugründungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Gemeinsamen Marktes oder aber als regionale Unterorganisationen bereits bestandener euro- kontinentaler oder gar weltweiter Verbände gegründet worden (z.B. International Confederation of Agriculture -> European Confedera- tion of Agriculture -> Committee of Agricultural Organizations in the European Community). Damit ist eine mehrstufige Interessen- vertretung gesichert. Obwohl in den meisten Euroverbänden nur Mitglieder aus EG-Ländern organisiert sind, existieren einige Organisationen mit umfassen- derer Mitgliederstruktur. Zu nennen wäre hier beispielsweise der "Verbindungsausschuß für die europäische Maschinenbau-, elektro- technische und metallverarbeitende Industrie" (ORGALIME), worin nicht nur die Spitzenverbände der metallverarbeitenden Industrie der neun EG-Länder zusammengeschlossen sind, sondern auch die entsprechenden Organisationen aus den sogenannten Rest-EFTA-Staa- ten. Die verbandspolitische Integration ist hier ebenso wie bei der ökonomischen Vergemeinschaftung der politisch-institutionel- len Vereinigung vorausgeschritten. Die Mitgliederstruktur der EG-Verbände ist auch insofern unein- heitlich, als sie sich, so die Mehrzahl, aus nationalen Verbänden zusammensetzen, z.T. aber auch aus Unternehmen oder aus beiden. Bei den auf Firmenmitgliedschaft beruhenden Euroverbänden ist de- ren monopolistische Exklusivität evident. So sind z.B. in der "Association of Plastics Manufactures in Europe" (APME) u.a. fol- gende Monopolgruppen organisiert: Akzo, ATO Chimie, BASF, Bayer, Borg Warner, BP, Charbonnage de France Chimie, Chemische Werke Hüls (VEBA), Ciba-Geigy, Dow Chemical, Du Pont, Esso, ICI, KemaNord AB, Montedison, Norsk Hydro, Petrofina, Rhône-Poulenc Industries, Shell, Solvay, Rütgerswerke (Allianz/Ruhrkohle), Wacker-Chemie (Höchst). Klein- und Mittelunternehmen finden sich nicht in diesem Verband. Auch die Verbandskohäsion ist recht unterschiedlich. Sie er- streckt sich über gelegentliche Konferenzen über gemeinsame Ver- bandsausschüsse bis hin zu Organisationen mit eigener Rechtsper- sönlichkeit, Sekretariat und ständigem nationalen Verbandsdele- gierten, so bei einigen Industrieverbänden. Da der politische Entscheidungsprozeß in der EG nicht nur durch die EG-Kommission als supranationales Exekutivorgan vermittelt wird, sondern auch über den Ministerrat als intergouvernemental- föderatives Organ läuft, ist es notwendig, das europäische Ver- bandswesen mit einer Doppeloptik zu betrachten. Denn nicht nur die rund 400 eurokapitalistischen Interessenverbände, sondern auch deren aus etwa 2000 nationalen Verbänden bestehender Unter- bau nimmt über die einzelstaatlichen Regierungen und somit über den Ministerrat Einfluß auf die europolitischen Entscheidungspro- zesse. "Die europäische Verbandsarbeit muß Stückwerk bleiben, wenn sie nur damit rechnen kann, die Kommission zu beeinflußen, und wenn nicht gleichzeitig die nationalen Verbände die wichtig- sten Elemente einer vorher erarbeiteten Haltung gegenüber ihren Regierungen vertreten und somit eine Einwirkung auf den Minister- rat versuchen." 10) Als einflußnehmende Instanzen wären hier insbesondere die natio- nalen Dachverbände der Industrie zu nennen. So erfährt man schon Vorjahren von der "Confederation of British Industry", daß sie "eine Organisation (ist), die den Anforderungen einer Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Labourregierung in jeder Hinsicht voll gewachsen ist" und "sich inzwischen als Gesprächspartner der Regierung eine Position gesichert (hat), welche einflußmäßig die des Gewerkschaftsdachverbandes (TUC) übertrifft". 11) Auch vom "Conseil National du Patronat Français" ist zu erfahren, daß diese Organisation "besser als alle übrigen Pressure Groups (sich) der vielfältigen Interaktionen zwischen den in denselben Grandes Ecoles ausgebildeten Technokraten der Ministerialbürokra- tie und den Spitzenmanagern bedienen kann", was ihr Durchset- zungsvermögen erhöht. 12) Der italienische Dach verband "Confindustria" kann sich ebenfalls nicht über mangelnden Einfluß beklagen : "Um die Öffentlichkeit über die Auffassungen der Indu- strie zu unterrichten, übt die Confindustria eine breitgestreute Informationstätigkeit aus", wobei sie sich "aller modernen Mas- senmedien" sowie der Tageszeitung "Giornale d'Italia" und dreier Wirtschaftszeitungen bedienen kann. 13) Über die vielfältigen Einflußkanäle der bundesdeutschen Wirtschaft, insbesondere des "Bundesverbandes der Deutschen Industrie" wurde in anderen Veröf- fentlichungen des Verfassers bereits ausführlich berichtet. 14) 3. Das Verbandsgefüge von Industrie, Handel, Handwerk und --------------------------------------------------------- Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Rolle ---------------------------------------------------------- der Dachverbände ---------------- Alle Bereiche der kapitalistischen Wirtschaft sind verbandsförmig im Bereich der EG vertreten: Industrie, Handel, Handwerk, Land- wirtschaft, Dienstleistungen, freie Berufe u.a.m. 3.1 Die Vertretung kapitalistischer industrieller Interessen ------------------------------------------------------------ Am einflußreichsten gestaltet sich die Vertretung industrieller Interessen. Das offizielle Verbandsregister der EG-Kommission 15) weist hier über 170 fachlich orientierte Euroverbände aus, gebil- det von einem aus rund 1200 nationalen Verbänden bestehenden Un- terbau. Am stärksten gestaltet sich die Vertretung agroindustri- eller Interessen mit 38 Organisationen, gefolgt vom Textilsektor mit 19 und der Metallverarbeitung mit 13 Verbänden. Das industrielle Allgemeininteresse wird durch die "Union des In- dustries de la Communauté Européenne" (UNICE) vertreten. In die- sem Verband haben sich die industriellen und sozialpolitischen Spitzenvertretungen der neun EG-Staaten organisiert. Hierzu gehö- ren auch der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Bun- desvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als assoziierte Mitglieder gehören der Union auch die Spitzenverbände aus EG-as- soziierten und den Rest-EFTA-Staaten an. UNICE bestimmt sich als "die official spokesman of the indu- stries... vis-a-vis the Common Market institutions" 16). Doch tritt diese Organisation nicht nur als euroindustrieller Dachver- band auf, sondern auch als europäische Vertretung der sozial- und tarifpolitischen Interessen, dieses aber in Zusammenarbeit mit den wirtschaftspolitischen Spitzenvertretungen von Handel, Hand- werk, Banken und Landwirtschaft. Über die Aufgaben erfährt man verbandsoffiziell: "To strenghten the solidarity of its members; to stimulate the elaboration of an industrial policy in a Euro- pean spirit; make the voice of European industry heard whenever necessary." 17) Zu den Aufgabengebieten, derer sich UNICE insbesondere annimmt, gehören die Industriepolitik, das Gesellschaftsrecht und soziale Fragen hinsichtlich des Verhältnisses von Arbeit und Kapital. Was die Industriepolitik der EG angeht, so wirkt UNICE vordringlich dafür, daß diese "von den Erfordernissen der Industrie (aus- gehend), die freie Wahl und die Entscheidungsfreiheit der In- dustrieunternehmen respektiert". 18) Außerdem bemüht sich UNICE um eine möglichst extensive Auslegung der Artikel 85 und 86 des EWG-Vertrages, in denen wettbewerbsverzerrende Vereinbarungen und der Mißbrauch marktbeherrschender Stellungen verboten werden. Im Bereich des Gesellschaftsrechtes wirkt UNICE nicht nur für einheitliche Steuer- und Sozialvorschriften - der EWG-Vertrag fordert in Artikel 3 die Angleichung der innerstaatlichen Rechts- vorschriften -, sondern insbesondere auch für die rechtliche Ab- sicherung der alleinigen Verfügungsgewalt der Produktionsmittel- besitzer über die Sachmittel des Produktionsprozesses. Wie der UNICE-Generalsekretär B. Sassen selbst betonte, stehen alle Ver- bandsaktivitäten unter dem "Leitgedanken des freien Unternehmer- tums und der Marktwirtschaft". 19) In dieser Hinsicht wurde UNICE insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um die Schaffung einer "Europäischen Aktiengesell- schaft" wiederholt gefordert. Da in den seit 1970 diskutierten und mehrfach abgeänderten Entwürfen der EG-Kommission für ein Statut der Europäischen Aktiengesellschaft gewisse Mitwirkungs- rechte für Betriebsräte und eine (nichtparitätische) Mitbestim- mung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der künftigen Europa-AG vorgesehen waren, intervenierte UNICE immer wieder mit Eingaben, und zwar erfolgreich, gegen alle Versuche, die zur Einschränkung der unternehmerischen Vormachtstellung in den neuen Euro-Konzer- nen führen könnten. So heißt es in der Erklärung der UNICE vom 12. März 1971 zum entsprechenden Kommissionsentwurf, "daß das Statut der europäischen Gesellschaft nur dann einen Nutzen haben kann, wenn es tatsächlich den Wünschen der Unternehmen ent- spricht... Der Vorschlag der Kommission... dagegen ... führt in- quisitorische und bürokratische Verfahrensregeln ein". Und offen erpresserisch heißt es dann am Schluß: "Zusammenfassend ist zu unterstreichen, daß alles darauf hindeutet, daß die Unternehmen in der Mehrzahl der Fälle es vorziehen werden, das Statut der eu- ropäischen Gesellschaft unbenutzt zu lassen, da sie zu Recht die zahlreichen Belastungen befürchten müssen, die ihnen durch die Übernahme dieses juristischen Rahmens auferlegt würden. Um eine solche Lage zu vermeiden, ist es erforderlich, daß der Vorschlag des Statuts... grundlegend überarbeitet wird". 20) Im sozialpolitischen Bereich nimmt UNICE jene Aufgaben wahr, die in einigen Ländern ganz speziell den Arbeitgeberverbänden zufal- len. In den ersten Jahren nach Gründung der EWG war UNICE sozial- politisch jedoch nur wenig gefordert, da sich die Gemeinschafts- organe in erster Linie rein wirtschaftspolitischen Aufgaben zu- wandten. Die sozialpolitischen Vorschriften des EWG-Vertrages (Artikel 117-128) sollten vor allem verhindern, daß auf dem euro- päischen Arbeitsmarkt als Folge unterschiedlicher sozialer Lei- stungen Wettbewerbsverzerrungen auftreten. Außerdem war man der Meinung, daß sich soziale Wohlfahrt als Nebenprodukt wirtschaft- lichen Wachstums gleichermaßen automatisch einstellt. 21) Als Ende der sechziger Jahre immer offensichtlicher wurde, daß diese Formel nicht aufgeht, sah sich die Kommission zum Handeln genötigt und legte 1974 ein "Sozialpolitisches Aktionsprogramm" vor. UNICE wurde in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden von Handel, Landwirtschaft, Handwerk und Banken sofort aktiv, um die Umsetzung dieses Programms in Rechtsverordnungen u.ä. im Sinne der Kapitaleigner zu beeinflussen. "Bedenken wurden insbesondere gegen den Vorschlag der Empfehlung zur Änderung des Grundsatzes der 40-Stunden-Woche und des vierwöchigen, bezahlten Jahresur- laubs, gegen die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Ar- beitsbedingungen und auch gegen das geplante Berufsbildungszen- trum geäußert." 22) Von der Bundesvereinigung der Deutschen Ar- beitgeberverbände war einige Zeit später zu erfahren, "daß Kom- mission und Ministerrat einige wesentliche Grundsätze" aus den Stellungnahmen der UNICE "anerkannt haben". 23) Aufgrund der massiven Interventionen durch die eurokapitalisti- schen Interessenverbände mit UNICE an der Spitze hat zwischen- zeitlich der sozialpolitische Schwung der EG-Kommission nachge- lassen. So erfährt man von Arbeitgeberseite, daß die EG-Kommis- sion im Laufe des Jahres 1976 "nur noch zögernd an die Verwirkli- chung ihres Arbeitsprogramms heranging", 24) ein Zustand, der in den nachfolgenden Jahren noch zunahm. Die europäische Industrieunion beschäftigt sich aber nicht nur mit industrie- oder sozialpolitischen Teilproblemen, sondern auch mit europäischen Grundsatzfragen. Ein Blick in die UNICE-Jahres- berichte zeigt, daß eine nicht unbeträchtliche Zahl von Stellung- nahmen allgemeinere europapolitische Sachgebiete betreffen. Hier wäre beispielsweise die "Stellungnahme der UNICE zur Europäischen Union" (1976), die "Erklärung zum Tindemans-Report" (1976) oder das Memorandum an die gegenwärtig amtierende Kommission zu nen- nen, das dieser bei Amtsantritt unter Nennung der nach Meinung der Industrie vorrangigen europapolitischen Aufgaben vorgelegt wurde. Erwähnenswert ist auch ein im Hinblick auf die Europawah- len an die europäischen Parteienzusammenschlüsse gerichtetes Me- morandum, dessen Zweck offensichtlich darin bestand, die Pro- grammgestaltung dieser Parteizusammenschlüsse zu beeinflussen. Dazu die BDA: "Dieses Memorandum ist an die europäischen Zusam- menschlüsse der Parteien gerichtet, die mit der Vorbereitung ih- rer Programme für die kommenden Direktwahlen zum Europäischen Parlament beschäftigt waren. Die UNICE beabsichtigte, mit diesem Memorandum den Parteien die Position der europäischen Wirtschaft zur Kenntnis zu bringen." 25) 3.2 Die Vertretung kommerzieller Interessen ------------------------------------------- Bis Dezember 1978 firmierte das "Comite des Organisations Commer- ciales des Pays de la C.E.E." (COCCEE) als eurokommerzielle Spit- zenvertretung. Hierbei handelt es sich um die europäische Schwe- sterorganisation der "Organisation Internationale du Commerce" (OIC), mit der sie ein gemeinsames Sekretarit unterhält, das Bud- get gemeinschaftlich beschließt und gemeinsame Tätigkeitsberichte herausgibt. Das COCCEE verstand sich "jedoch nicht als Unterorga- nisation des größeren Verbandes, sondern eher als fester Kern, der dessen Arbeiten orientiert und vorantreibt". 26) Dem COCCEE waren 14 überfachliche Spitzenorganisationen (z.B. der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels), 7 Funktions- resp. Formverbände (z.B. Vereinigung der Versandhäuser Europas) und 32 Fachverbände (Möbel, Textilien, Fleisch u.a.) angeschlos- sen. Die sehr heterogene Mitglieder- und Interessenstruktur erschwerte eine kohärente Verbandspolitik. Anders als beim Bauernverband ist es auch nicht gelungen, die unterschiedliche Zusammensetzung des eurokommerziellen Dachverbandes durch einen straffen Organisati- onsaufbau zu kompensieren. Charakteristisch war die deutliche Be- tonung der Rechte der einzelnen Mitgliedsverbände in der COCCEE- Satzung. Während z. B. beiden Industrie- und Agrarverbänden be- züglich der Kontakte zu den EG-Behörden oft ein über die Dachver- bände vermitteltes Interessenclearing stattfindet, wurden die eu- ropäischen Handelsverbände oft unabhängig vom COCCEE aktiv. 27) Das Zusammenwirken dieser Aspekte trug dazu bei, die Organisati- onspotenz dieses Verbandes zu dezimieren. Als dann noch "einige Mitgliedsverbände... ihre Möglichkeiten als begrenzt" ansahen, "notwendige verbandspolitische Kompromisse mitzutragen, die in einem Zusammenschluß nötig sind, der alle Branchen und Funktionen des europäischen Handels umfaßt" 28), und sich einige nicht mehr in der Lage sahen, die Mitgliedsbeiträge beim COCCEE zu tragen, wurde der Verband aufgelöst. Die Auflösung des COCCEE hat jedoch nicht dazu geführt, daß die Vertretung des europäischen Handels vollständig erlahmte. Die am Agrarhandel interessierten Organisationen, also eine relativ ho- mogene Gruppe, haben sich in einem vorerst noch losen Verbin- dungsausschuß zusammengefunden. Auch die Groß- und Außenhandels- verbände der EG-Länder planen die Gründung eines eigenen europäi- schen Verbandes. 3.3 Die Vertretung landwirtschaftlicher Interessen -------------------------------------------------- Die Entstehung und Entwicklung agrarischer Euroverbände stellt einen Sonderfall im europäischen Verbandsgefüge dar. Hier wurde der europäische Zusammenschluß von den Gemeinschaftsorganen der EG selbst angeregt und gefördert. Auf der ersten EWG-Landwirt- schaftskonferenz im Juli 1958 in Stresa verkündete die EG-Kommis- sion ihre Absicht, "mit den berufständischen Organisationen eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten", 29) vorausgesetzt, daß es sich hierbei um europäische Zusammen- schlüsse handelt. Damit regte sie die Verbandsgründung im land- wirtschaftlichen Sektor direkt an. Aufgrund des großen Stellen- werts der Agrarpolitik im EWG-Vertrag war sie ihrerseits an einer Zusammenarbeit mit den Agrarverbänden interessiert, wollte aber, um nicht den Schiedsrichter zwischen den nationalen Verbänden spielen zu müssen, den Kontakt von vornherein auf europäische Agrarorganisationen beschränken. Der erste und wichtigste Verband, der in der Folge entstand, war das - Comite des Organisations Professionelles Agricoles de la C.E." (COPA), das seinerseits aus der "Confédération Européenne de l'Agriculture" (CEA) hervorging. Dem COPA gehören 22 nationale Spitzenverbände aus neun EG-Staaten an, darunter der Deutsche Bauernverband. Im landwirtschaftlichen Bereich besteht, anders als beim Handel, eine starke Kohäsion zwischen der Dachvertretung und den Fach verbänden. So wurden allein sechs von den vierzehn produktorien- tierten Erzeugerverbänden, der sonstigen Verbandspraxis völlig entgegengesetzt, vom COPA selbst gegründet, während der Rest ei- ner engen Zusammenarbeit mit dem Dachverband zugestimmt hat und damit als Sprecher einer bestimmten landwirtschaftlichen Gruppe vom COPA anerkannt wurde. Wie stark der Einfluß von COPA ist, wird u.a. daran deutlich, daß ihm alle von den agrarischen Fachverbänden ausgearbeiteten Stel- lungnahmen zwecks Prüfung der Übereinstimmung mit dem agrarischen Gesamtkonzept des Dachverbandes vorgelegt werden müssen. Außerdem übernimmt das COPA die Vertretung der Fachverbände gegenüber den Gemeinschaftsbehörden, wobei Vertreter der betreffenden Verbände beteiligt werden sollen. Neunreither resumiert, daß "die EWG-Kom- mission ... die Bemühungen des COPA, die agrarischen Fach ver- bände in ein faktisches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen und somit das Problem der möglichen Zersplitterung des Verbandsein- flusses aufrecht einseitige Weise zu lösen, tatkräftig unter- stützt" hat. 30) Da im COPA mehr oder weniger großagrarische Interessen dominie- ren, kam es im Frühjahr 1970 zur Gründung eines "EWG-Ausschusses für Familienbetriebe", der in der bürgerlichen Literatur als "linksstehend" apostrophiert wird. 31) Diese Organisation, die im Gründungsaufruf scharf das Vertretungsmonopol von COPA kriti- sierte, vereinigt Mitgliedsvebände aus Frankreich, Italien und Belgien mit insgesamt rund 760 000 Einzelmitgliedern und 1800 Mitgliedsgenossenschaften. 32) Zwischen COPA und dem "Comité Général de la Coopération Agricole des Pays de la C.E.E." (COGECA), dem europäischen Dachverband der nationalen Genossenschaftsverbände, bestehen enge Kontakte, die ausdrücklich auch als Zielsetzung genannt werden. 33) Die Enge der Zusammenarbeit wird daran deutlich, daß beide, COPA und CO- GECA, ein gemeinsames Sekretariat in Brüssel unterhalten, einen gemeinsamen Generalsekretär haben und eine Reihe gemeinschaftli- cher Arbeitsgruppen und Fachausschüsse geschaffen haben, "in denen die Genossenschaftsexperten mit denen des landwirtschaftli- chen Berufsstandes alle anstehenden Fragen und Probleme behan- deln." 34) Von hier aus erfolgt auch ein - konzertiertes Vorgehen von genossenschaftlicher Wirtschaft und landwirtschaftlichem Be- rufsstand" gegen solche Kommissionsvorlagen, die den Agrarverbän- den unliebsam sind. 35) 3.4 Die Vertretung handwerklicher Interessen -------------------------------------------- Im Bereich des Handwerks haben sich nur wenige Verbände zusammen- geschlossen. Neben einem Dachverband sowie einer Arbeitsgemein- schaft der wissenschaftlichen Institute des Handwerks der EG-Län- der schufen nur die Metzger, Bäcker und Friseure eigene europäi- sche Fachverbände. Nach dem Verbandsverzeichnis der EG-Kommission bestehen im handwerklichen Bereich fünf Euro verbände. Zählt man einige unter der Rubrik "Freie Berufe" geführte Berufsgruppen dazu (z.B. Optiker), dann erhöht sich die Zahl auf acht. Die allgemeinen Interessen der 2,7 Millionen Handwerksbetriebe in der EG werden von der "Union de l'Artisanat de la C.E.E." (U. A.C.E.E.) wahrgenommen, dem 13 nationale Mitgliedsverbände, dar- unter der Zentralverband des deutschen Handwerks angehören. Bei der U.A.C.E.E. handelt es sich um einen Mitgliedsverband der "Internationalen Gewerbeunion" (IGU), die außerdem noch folgende transnationale Verbände unter ihrem Dach beherbergt: "Fédération Internationale des Petites et Moyennes Entreprises Commerciales" (FIPMEC), "Fédération Internationale des Petites et Moyennes En- treprises Industrielles" (FIPMI) und die "Fédération Internatio- nale de l'Artisanat" (FIA). Die FIA wird vom bundesdeutschen Handwerkspräsidenten Paul Schnitker präsidiert, der gleichzeitig Vizepräsident der IGU ist. Das Grundanliegen der U.A.C.E.E. im Rahmen der EG-Politik besteht im folgenden: - 1. Die Berücksich- tigung des Handwerks und seiner spezifischen Belange im Rahmen der allgemeinen Politiken und Maßnahmen; 2. die Verwirklichung bestimmter gezielter Maßnahmen zur Steigerung seiner Leistungs- und Wettbewerbskraft; 3. die Förderung der Erörterung und Lösung gemeinschaftsweiter Schwerpunktprobleme des Handwerks." 36) Zur Durchsetzung dieser Ziele kann die U.A.C.E.E. - vor Ort" in Brüssel nur wenig Organisationspotenz in die Waagschale werfen. Das mehr oder weniger verwaiste Brüsseler Büro wird von Bonn aus von einem Mitarbeiter des ZDH betreut. Das Büro selbst wird vom - Comité national beige des Petites et Moyennes Entreprises" zur Verfügung gestellt, das seinerseits dem belgischen "Ministère des Classes Moyennes" angegliedert ist. Die laufenden Verbandskosten werden vom ZDH getragen - während die Aufwendungen für das eben- falls von diesem Büro mitbetreute "Comité des Petites et Moyennes Entreprises Commerciales des Pays de la C.E.E." vom niederländi- schen Handwerks-Dachverband getragen werden. 37) Infolge der mangelnden organisatorischen Repräsentanz in Brüssel fällt es dem Handwerk im Gegensatz zur Industrie oder der Land- wirtschaft wesentlich schwerer, auf die Gemeinschaftsorgane ein- zuwirken. So berichtet z.B. der ZDH, daß die Abteilung "Klein-und Mittelbetriebe, Handwerk" der EG-Kommission, die nach Erweiterung der EG auf Verlangen der U.A.C.E.E. in der Generaldirektion III der Kommission geschaffen wurde, um "für eine verstärkte Berück- sichtigung der Lage des Handwerks sowie der Klein- und Mittelbe- triebe Sorge (zu) tragen... selbst nach dreijährigem Bestehen in keiner Weise diese Funktion" ausübt. 38) Das Handwerk fühlt sich von den EG-Organen in vielerlei Hinsicht diskriminiert und meint, daß insgesamt gesehen die Kommission gegenüber den Problemen des Handwerks "konzeptionslos und untätig ist". 39) 4. Die Einbettung der europäischen Kapitalverbände -------------------------------------------------- in das Herrschaftsgefüge der EG ------------------------------- Zu den einflußnehmenden Interessenorganisationen in Brüssel gehö- ren Kapitalverbände, Gewerkschaften und in schwächerem Maße die Verbraucherorganisationen. Doch "scheinen die Industrieverbände über ein besser entwickeltes System von formellen und informellen Kontakten auf der Arbeitsebene zu verfügen als der Europäische Gewerkschaftsbund". 40) Im Bereich der Montanunion wird den Indu- strieverbänden gemäß Artikel 48 des EGKS-Vertrages ohnehin eine bevorzugte Stellung gegenüber den Eurobehörden eingeräumt, über die die Gewerkschaften in diesem Maße nicht verfügen. Die Einbeziehung der kapitalistischen Euroverbände in den Prozeß der europäischen Integration wird ähnlich wie im nationalstaatli- chen Bereich mit der Integration von Sachverstand begründet. So betont Fischer, daß die EG "in vielen Fällen auf die technische Mitarbeit und den Sachverstand der Verbände angewiesen ist. Diese im Zeitalter zunehmender Spezialisierung immer wichtigere Rolle der Verbände ist daher in der mit Integrationsaufgaben befaßten EWG noch ausgeprägter als im nationalen Bereich". 41) Für die EG- Kommission sind sie daher "das unentbehrliche Medium, durch das sie mit der Wirtschaft in einem sinnvollen, praktisch verwertba- ren Kontakt steht". 42) Die engen Beziehungen zwischen den europäischen Wirtschaftsver- bänden und der EG-Kommission beruhen u.a. auch insbesondere dar- auf, "daß die vorwiegend wirtschaftlichen Integrationsaufgaben zu ihrer Lösung viele statistische Unterlagen erfordern", die nur die Unternehmensseite zu liefern in der Lage ist. 43) Mit diesen kostenaufwendigen statistischen Dokumentationsarbeiten ist den wirtschaftlichen Euroverbänden "eines der wenigen Druckmittel" in die Hand gegeben, von dem "vereinzelt schon Gebrauch gemacht wor- den" ist. 44) Obwohl die europäischen Kapitalverbände sozusagen als Transmissi- onsriemen zwischen der Wirtschaft und den Eurobehörden agieren, wirken die Großkonzerne oftmals an den Interessenorganisationen vorbei direkt in die EG-Administration hinein. Bei Spezialpro- blemen haben die Verbände einem solchen Vorgehen gegenüber auch keine Einwände. So berichtete der Brüsseler Vertreter der "Confederation of British Industry", daß sie bei Sonderproblemen den Unternehmen ohnehin zu einem solchen Vorgehen raten. 45) Aber auch die Kommission diskutiert recht gerne mit den Repräsentanten einzelner Großunternehmen, die nicht verpflichtet sind, ein "ausgewogenes" Lagebild zu liefern. 46) Die institutionellen Besonderheiten des europolitischen Entschei- dungsprozesses bewirken einige Modifikationen der aus dem natio- nalstaatlichen Bereich bekannten Pressure-Modelle, und zwar hin- sichtlich der über das Zweigespann Kommission/Ministerrat beding- ten Mehrphasigkeit der Willensbildung in der EG. Von der Rolle des Europäischen Parlaments kann hier abgesehen werden, da dieses auch nach der Europawahl nur eine beratende, nicht aber legisla- tive Funktion hat. Zu erwähnen wäre allerdings die institutio- nelle Einbettung der Interessenverbände in ihrer über den "Wirtschafts- und Sozialausschuß" vermittelten Form. Bei der K o m m i s s i o n handelt es sich um ein aus dreizehn Personen bestehendes supranationales Kollegialorgan, das sich aus Vertretern der neun EG-Staaten zusammensetzt, ohne jedoch wei- sungsgebunden zu sein. Das politische und institutionelle Gewicht der Kommission beruht darauf, daß sie mit der Durchführung der drei Integrationsverträge (EGKS, EWG und Euratom) bauftragt ist und im Rahmen dieser Aufgaben verbindliche und recht weitgehende Vorschriften erlassen kann. Außerdem besitzt sie auf allen ge- meinschaftsrelevanten Sachgebieten ein Inititativrecht für Vor- schläge an den Ministerrat. "Als Initiator der Gemeinschaftspoli- tik" ist sie daher "von hohem Stellenwert für die Wirtschaftsver- bände". 47) Zugleich bewirtschaftet sie eigene finanzielle Mit- tel, verwaltet verschiedene Eurofonds (Sozial-, Entwicklungs-, Währungs- und Agrarfonds) und firmiert als letztlich ausführendes Organ der Beschlüsse des Ministerrats. Sie ist das motorische Zentrum der EG. Der prozessuale Ablauf der Rechtssetzungsakte in der EG trug dazu bei, daß sich die Kommission zum Gravitationszentrum der Ver- bandsaktivitäten entwickelte. Da sie sozusagen der "Architekt" der europolitischen Gesetzgebungsvorschläge ist und im Stadium der Projektierung i.d.R. größere Einflußmöglichkeiten bestehen als in der entscheidungsreifen Phase im Ministerrat, ist sie der bevorzugte Adressat der wirtschaftlichen Interessenorganisatio- nen. Die Kommission, genauer gesagt ihre 19 Generaldirektionen, sind nicht nur wegen der angeblichen "Integration von Sachver- stand" an einer Zusammenarbeit mit den europäischen Wirtschafts- verbänden interessiert, sondern auch wegen des Nichtvorhandens- eins von administrativen Informationskontakten, die im Falle na- tionaler Ministerien über regionale bis in lokale Verwaltungen hineinreichen. Infolgedessen würde die Kommission ohne die "Ersatzkontakte" zu den Wirtschaftsverbänden "im luftleeren Raum schweben". 48) Aber auch hinsichtlich des spannungsvollen Nebeneinanders von Kommission und Ministerrat spielen die Wirtschaftsverbände eine nicht unwesentliche Rolle. So soll die Kommission an die Privile- gierung ihrer von den Verbänden kommenden Verhandlungspartner u.a. die Hoffnung knüpfen, Verbündete gegen die nationalen Regie- rungen und Verwaltungen im Entscheidungsprozeß der Gemeinschaft zu gewinnen. Die Kommission muß also, um ihr - eigenes politi- sches Gewicht" in der Ehe mit dem Ministerrat zu verstärken, ins- besondere in Anbetracht der zunehmenden Renationalisierung in der EG "an einer Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden interes- siert sein." 49) Da im Bereich der EG, wie schon erwähnt, mit einer doppelten Op- tik bezüglich des Verbandseinflusses gearbeitet werden muß, ist es notwendig, auch jene Pressure-Mechanismen zu beachten, die den Umweg über die nationalen Regierungen zum Ministerrat nehmen. "Ein Fehler, der insbesondere bei der Beurteilung der Mehrstufig- keit der Interessenvertretung zu vermeiden ist, bestünde darin, die Tätigkeit der Wirtschaftsverbände nur von der europäischen Ebene her zu sehen und die nationalen Standpunkte als zweitrangig und eigentlich veraltet zu disqualifizieren." 50) Beim M i n i s t e r r a t handelt es sich um ein föderatives Repräsentationsorgan, in dem die Mitwirkung aller neun EG-Staaten an den Entscheidungsverfahren der Gemeinschaft gesichert werden soll. Er setzt sich aus j e einem Vertreter der Mitgliedsländer zusammen, wobei sich die personelle Zusammensetzung je nach der politischen Tagesordnung ändert. Von hier werden die Richtlinien der europäischen Politik vorgegeben. Ihm obliegt also die Be- schlußfassung über alle grundsätzlichen Probleme der Gemein- schaft. Ein Blick in die Jahresberichte wichtiger national er Verbände, z.B. der BDA, zeigt, daß sie sich der nationalen Regierungen be- dienen, um den Ministerrat zu beeinflussen. Nationale und europä- ische Verbände wirken also konzentriert und konzertiert zusammen. Hierzu ein Beispiel: Das Sozialpolitische Aktionsprogramm sah u.a. die Errichtung eines von der EG getragenen "Europäischen Ge- werkschaftsinstituts" vor, wogegen UNICE aktiv und erfolgreich intervenierte. Das Institut wurde schließlich vom Europäischen Gewerkschaftsbund, und zwar mit einem Finanzzuschuß der EG, ge- gründet. Dazu ist von der BDA zu erfahren: "Die UNICE hat nach Bekanntwerden dieses Vorganges zunächst bei der Kommission und darauffolgend auch beim Ministerrat gegen diese einseitige Unter- stützung des Europäischen Gewerkschaftsbundes protestiert... Der Präsident der BDA hat in der gleichen Sache die Bedenken der deutschen Arbeitgeber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les vorgetragen" . 51) Hinsichtlich Italiens und Belgiens ist zu erfahren, daß "die von den Verbänden formulierten Interessen die Haltung der jeweiligen Regierungen im Ministerrat wesentlich mit- bestimmt (haben). Keine dieser Regierungen hat es je gewagt, in Brüssel eine Haltung zu vertreten, die der Auffassung aller wich- tigen Verbände scharf zuwiderlief". 52) Die mit der Koexistenz von Kommission und Ministerrat zum Aus- druck kommende Janusköpfigkeit der EG-Spitze hat aber nicht nur Konsequenzen bezüglich der Adressaten, sondern auch einen direk- ten Nutzeffekt für die einflußnehmenden Kapitalverbände. Für den Fall unliebsamer Vorschläge der Kommission kann sich die europäi- sche Wirtschaftslobby unter Einschaltung ihrer nationalen Inter- essenorganisationen über den Ministerrat querlegen und somit Ent- scheidungen abblocken oder verändern. Das Schicksal des Sozialpo- litischen Aktionsprogramms ist ein gutes Beispiel dafür. Aber auch hinsichtlich innerverbandlicher Widersprüche, die sich aus nationalen Interessengegensätzen ergeben, spielt der Dualis- mus von Kommission und Ministerrat eine wesentliche Rolle. So ist es nicht undenkbar, daß ein nationaler Verband, dessen Politik sich in Einzelfragen von der des europäischen Dachverbandes un- terscheidet, versucht, seine Vorstellungen über den nationalen Vertreter im Ministerrat durchzusetzen. Wird für einen oder ei- nige nationale Verbände eine "nachteilige Gemeinschaftsregelung getroffen, dann zeigt die Reaktion der nationalen Verbände, daß in Wahrheit der betreffende Mitgliedsstaat der Hauptadressat ih- rer Forderungen geblieben ist... " 53) Auch hierfür liegen eine Reihe von Beispielen vor. Im Organisationsgefüge der EG spielt noch der sogenannte Wirt- schafts- und Sozialausschuß (WSA) eine zu beachtende Rolle. Mit ihm soll die institutionelle Einbettung von Vertretern der ver- schiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens er- reicht werden, um diesen die Möglichkeit zu geben, der Kommission und dem Rat ihre Ansichten zur Kenntnis zu bringen. In den Ver- trägen von Rom ist die Anhörung durch den Rat und die Kommission bei einer Reihe von Sachgebieten sogar ausdrücklich vorgeschrie- ben. Nach der Pariser Gipfelkonferenz der EG-Regierungschefs 1972 erhielt er das Recht/nicht nur konsultativ, sondern auch initia- tiv tätig zu werden. Gegenwärtig gibt er durchschnittlich über 100 Stellungnahmen pro Jahr ab. Dem Wirtschafts- und Sozialaus- schuß gehören 144 Mitglieder an, die sich wie folgt auf die EG- Mitgliedsstaaten verteilen: BRD, Frankreich, Italien und Großbri- tannien je 24 Vertreter; Belgien und Niederlande je 12 Vertreter; Dänemark und Irland je 9 und Luxemburg 6 Abgesandte. Diese 144 Delegierten setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeit- nehmer- und "sonstiger Interessen" zusammen. Zur letztgenannten Gruppe gehören "Landwirte, Verkehrsunternehmer, Kaufleute, Klein- unternehmer, freie Berufe und Verbraucher". 54) Schon hieran zeigt sich, daß von einer gleichberechtigten resp. paritätischen Beteiligung der Gewerkschaften nicht gesprochen werden kann. Die- ses läßt sich am Beispiel der bundesdeutschen Abgesandten leicht aufzeigen. Bundesdeutsche Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Vertreter "sonstiger Interessen" sind mit jeweils acht Delegierten im WSA vertreten. Von den acht Arbeitnehmer-Vertretern kommen 7 aus dem Bereich des DGB und einer von der DAG. Die Vertreter der Arbeitgeberseite kommen in der Mehrzahl aus unternehmerischen Dachverbänden. Was die "sonstigen Interessen" angeht, so stellt die Arbeitsgemein- schaft der Verbraucher 3 Abgesandte. Mit je einem Vertreter gehö- ren zu dieser Gruppe noch folgende Verbände: Deutscher Ärztetag, Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutsche Beamten- bund, der durch den CSU-Intimus Hermann Fredersdorf persönlich vertreten wird. Zu diesen gesellen sich der Direktor der Kernfor- schungsanlagejülich und ein Ministerialdirektor aus der Hauptver- waltung der Deutschen Bundesbahn. Ähnliche Relationen gelten für andere Staaten. Auch hier zeigt sich zum Nachteil der Arbeiterseite das Übergewicht kapitalistischer Interessen in den Willensbildungsprozessen in der EG. _____ 1) Vgl. Karlheinz Neunreither, Wirtschaftsverbände im Prozeß der europäischen Integration, in: C.J. Friedrich (Hrg.), Politische Dimensionen der europäischen Gemeinschaftsbildung, Köln/Opladen 1968, S. 422. 2) Karl Marx, Friedrich Engels, Manifest der kommunistischen Par- tei, in: Marx-Engels Werke, Band 4, S. 464 f. 3) Vgl. Offizieller Bericht der Verhandlungen des Zweiten Inter- nationalen Kongresses der Delegierten der Baumwollspinner- und Webervereinigungen, Manchester und Liverpool 1905; Offizieller Bericht des Neunten Kongresses der Baumwoll-Industrie vom Inter- nationalen Verband der Spinner- und Weber-Vereinigungen, Scheve- ningen 1913. 4) Vgl. Hans Jürgen Beatus, Interessengruppen in internationalen Organisationen, Göttingen 1967. 5) M. Scheffer, Internationale Selbstverwaltung der Wirtschaft. Ihre Organisation, Aufgaben und Möglichkeiten im internationalen Raum, Diss. rer. pol. Frankfurt am Main 1956, S. 41. 6) Vgl. ebenda, S. 78. 7) Fritz Haerecke, Die 'Internationale Handelskammer als Pionier der internationalen wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in: Mit- teilungen der Deutschen Gruppe der Internationalen Handelskammer, Köln o.J. (ca. 1963), S. 5. 8) Vgl. Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1975-1976, S. 133. 9) Hermann J, Abs, Europäische Unternehmensstrategie, in: Markt- wirtschaft, Nr. 1/2, Jan./Feb. 1971, S. 12. 10) Karlheinz Neunreither, a.a.O., S. 425. 11) Industriekurier vom 25.6.1966. 12) Udo Kempf, Das politische System Frankreichs, Opladen 1975, S. 199. 13) Unternehmerbrief des Deutschen Industrieinstituts, 13.1.1966, S. 7. 14) Vgl. Walter Simon, Macht und Herrschaft der Unternehmerver- bände. Zur Rolle von BDI, BDA und DIHT im ökonomischen und poli- tischen System der BRD, Köln 1976. 15) Vgl. Vierte Ergänzung des Verzeichnisses der gemeinsamen Or- ganisationen, die in den Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurden, Brüssel 1973. 16) Broschüre UNICE, 15 Seiten, undatiert, S. 4 ("... als den of- fiziellen Sprecher der Industrie gegenüber den Institutionen des Gemeinsamen Marktes"). 17) UNICE, hektographierte Broschüre, Juni 1976 ("Stärkung der Solidarität der Verbandsmitglieder; Anregung der Erarbeitung ei- ner Industriepolitik in europäischem Geist; der Stimme der euro- päischen Industrie wo immer notwendig Gehör zu verschaffen.") 18) Die Union der Industrien der Europäischen Gemeinschaft, in: Europäische Dokumentation (Schriftenreihe Gewerkschaften und Ar- beitnehmer) 74/2 - EG-Information. 19) Vortrag von B, Sassen, Generalsekretär der UNICE, vor dem irischen Rat der Europäischen Bewegung am 19. März 1976, hekto- graphiertes Material. 20) Erklärung des Präsidiums der UNICE zum Vorschlag eines Sta- tuts für europäische Aktiengesellschaften, Brüssel, 12. März 1971, hektographiertes Material. 21) Vgl. Die Sozialpolitik der Europäischen Gemeinschaft, in: Eu- ropäische Dokumentation (Zeitschrift) 1978/2,5. 3 f. 22) BDA-Jahresbericht 1974, S. 142. 23) ebenda, S. 143. 24) BDA-Jahresbericht 1976, S. 131. 25) BDA-Jahresbericht 1978, S. 154 f. 26) Karlheinz Neunreither, a.a.O., S. 398. 27) Vgl. ebenda. 28) aus einem Schreiben der BDA an den Verfasser. 29) Hans Jürgen Beatus, a.a.O., S. 145. 30) Karlheinz Neunreither, a.a.O., S. 395. 31) So bei Gerald Braun, Die Rolle der Wirtschaftsverbände im agrarpolitischen Entscheidungsprozeß der EWG, Westberlin 1972, S. 76 f. 32) Vgl. ebenda. 33) Vgl. COCEGA-Satzung 34) COCEGA-Tätigkeitsbericht 1975/76, S. 30. 35) ebenda. 36) UACEE-Jahresbericht 1977. 37) Karlheinz Neunreither, a.a.O., S. 407. 38) Zentralverband des Deutschen Handwerks: Handwerk 1976, S. 303. 39) Heinz Kramer, Die Rolle der Sozialpartner im Entscheidungssy- stem der EG, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. B 22/77, S. 37. 40) ebenda. 41) Fritz Fischer, Die institutionalisierte Vertretung der Ver- bände in der EWG, Hamburg 1965, S. 192. 42) Helmut Rittstieg, Wirtschaftsverbände und europäische Gemein- schaften. Eine Untersuchung zur institutionalisierten Interessen- vertretung, Hamburg 1967, S. 36. 43) EG-Bulletin 192/93. 44) Fritz Fischer, a.a.O., S. 65. 45) Vgl. Lidia Gazzo, Am hellichten Tag..., in: VISION, Nr. 78, Mai 77, Genf, S. 23. 46) Vgl. ebenda. 47) Gerald Braun, a.a.O., S. 95. 48) Helmut Rittstieg, a.a.O., S. 35. 49) ebenda, S. 32. 50) Karlheinz Neunreither, a.a.O., S. 423. 51) BDA-Jahresbericht 1976, S. 137. 52) Karlheinz Neunreither, a.a.O., S. 387. 53) Fritz Fischer, a.a.O., S. 68. 54) Wirtschafts- und Sozialausschuß (Broschüre), Brüssel 1978. zurück