Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 03/1980


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ZUM INVESTITIONSMECHANISMUS STAATSMONOPOLISTISCHER REGIONALPOLITIK IN DER BRD

Wilma Albrecht I. Phasen staatlicher Regionalpolitik in der BRD - II. Primat privatkapitalistischer Investitionsförderung im Konzept der staatlichen Regionalpolitik - III. Ausgleich regionaler Struktur- schwächen - ein nicht erreichtes Ziel der Regionalpolitik - IV. Exkurs: Zur bürgerlichen Standorttheorie - V. Zusammenfassung. Mit der Entwicklung des staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK) erhält das Element staatlicher Planungs-, Steuerungs- und Ver- mittlungstätigkeit zunehmende Bedeutung. Dem entspricht das zu- nehmende Gewicht der Raumordnungs- und Regionalpolitik. 1) Die damit geschaffenen Strukturen und Beziehungen wiederum sind Be- standteile des staatsmonopolistischen Mechanismus. Allerdings kann auch auf diesem Gebiet nicht von einer geradlini- gen Entwicklung des SMK ausgegangen werden. Phasen starker Aus- weitung staatlicher Aktivitäten und Kompetenzen werden - abhängig von der Gesamtsituation des SMK - abgelöst von Phasen der Zurück- drängung administrativer Lösungswege und der Favorisierung soge- nannter marktwirtschaftlicher Methoden der Krisenbeeinflussung. Die Einengung des staatlichen Spielraums der Regionalpolitik un- ter der Dominanz der "privatmonopolistischen" oder antietatisti- schen "Entwicklungsvariante" des SMK 2) ist in der jüngsten Peri- ode kaum zu übersehen. Sollten demokratische Gegenkräfte und die Interessen der Bevölkerung nicht stärkere Geltung erlangen, muß auch in der Zukunft mit weiteren Restriktionen gerechnet werden. Wohl steht auch heute noch in offiziellen Verlautbarungen von Po- litikern und Wissenschaftlern das "Ausgleichs- und Gerechtig- keitsziel" als Grundsatz der Raumordnungspolitik im Vordergrund, und das hieße: die Schaffung - gleichwertiger Lebensbedingungen" in allen Teilräumen des Bundesgebietes, so daß "für die Bürger in allen Teilräumen des Bundesgebietes ein quantitativ und qualita- tiv angemessenes Angebot an Wohnungen, Erwerbsmöglichkeiten und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht und eine menschenwürdige Umwelt vorhanden ist". 3) Tatsächlich zeigt sich jedoch, daß diese Ziele im SMK und mit Mitteln und Methoden, die sich an ihm orientieren, nicht zu ver- wirklichen sind. Dies führte im Rahmen der Theoriediskussion der herrschenden Regionalwissenschaft dazu, dieses Konzept aufzugeben und statt dessen funktionalistische Ansätze zu entwickeln 4), ohne allerdings die wichtigste Ursache des Scheiterns, die pri- vate Kapitalverwertung, zu benennen und daraus Schlußfolgerungen zu ziehen. Andererseits fordern Gewerkschaften und demokratisch engagierte Wissenschaftler "eine demokratische und arbeitnehmerorientierte Regionalpolitik", die sich für demokratische Kontrolle, örtliche und überörtliche Mitbestimmung ausspricht und den (arbeitenden) Menschen und nicht Kapitalverwertung und Profit in den Mittel- punkt der Zukunftsplanung in der BRD stellen soll. 5) Gerade hieraus ergeben sich Anstöße, der Untersuchung der Grund- lagen und Möglichkeiten einer solchen Politik Aufmerksamkeit zu widmen. In diesem Sinne beschäftigt sich der vorliegende Beitrag vor allem mit dem staatlichen Instrumentarium zur Beeinflussung des durch die Interessen des Monopolkapitals dominierten gesamt- wirtschaftlichen Investitionsmechanismus in der BRD unter den Ge- sichtspunkten der Raumordnungs- und Regionalpolitik. I. Phasen staatlicher Regionalpolitik in der BRD ------------------------------------------------ Im Verlauf der staatlichen regionalen Wirtschaftsförderungspoli- tik in der Bundesrepublik lassen sich im wesentlichen drei Phasen unterscheiden: 6) 1. Regionalpolitik in der "Rekonstruktionsphase" (1951-1959): Hierunter fällt das schon 1951 verabschiedete Regionale Förde- rungsprogramm der Bundesregierung, das sich zum Ziele setzte, die wirtschaftlichen und sozialen Zerstörungen und Verwüstungen des Produktivkraftpotentials durch den II. Weltkrieg (erhebliche Kriegszerstörungen in Teilräumen; Produktionsverbot für Indu- strieanlagen in Salzgitter, Kiel, Wilhelmshaven; Demontagen; an- haltende hohe Arbeitslosigkeit und Übervölkerung in bestimmten Regionen) zu beheben und die Sicherung und Festigung der kapita- listischen Ökonomie auf höherem Niveau und in modernisierter Form der Produktionsanlagen mittels öffentlicher Finanzzuweisungen zum Ausbau der Infrastruktur und für Rationalisierungsinvestitionen einzuleiten. Weiterhin wurde 1953 das Förderungsprogramm des sog. "Zonenrandgebietes" - eines 40 km breiten Streifens längs der Ostgrenze der BRD von Flensburg bis Passau - verabschiedet, das die negativen Auswirkungen der Westorientierungs- und Teilungspo- litik der BRD-Regierung für die Bevölkerung und das dort ansäs- sige Gewerbe abschwächen sollte. Des weiteren wollte man dieses Gebiet wirtschaftlich entwickeln und mit einer Anziehungskraft ausstatten, um Teile der DDR-Bevölkerung "aufzusaugen". 2. Regionalpolitik in der Hochkonjunkturphase (1959-1967): Mit dem im Jahre 1959 verabschiedeten "Entwicklungsprogramm für zen- trale Orte in ländlichen und schwach strukturierten Gebieten" sollte dem Bedürfnis des Kapitals nach Arbeitskräften und Pro- duktionsstättenerweiterung Rechnung getragen werden. Da in den Ballungsgebieten ein Mangel an Arbeitskräften bestand, wurden in der Hochkonjunkturphase die ländlichen Arbeitskraftreserven, be- stehend aus freigesetzten Landarbeitern, Kleinbauern, die einen Zuerwerb benötigten, Arbeitern aus dem traditionellen Landhand- werk und -gewerbe, Ungelernten, Frauen und Jugendlichen mobili- siert. Somit sah sich in dieser Zeit das BRD-Kapital einem gewis- sen Zwang ausgesetzt, Teile des konstanten Kapitals zu den Ar- beitskräften zu verlagern. Von staatlicher Seite wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem der Infrastrukturausbau und die Industrieansiedlung in Klein- und Mittelstädten in Gebieten mit Arbeitsplätzemangel gefördert wurden, sofern diese Orte für Tagespendler ereichbar waren, eine Mindestausstattung an sanitä- ren, kulturellen und schulischen Einrichtungen und Ansatzpunkte für Industrieansiedlung vorweisen konnten. Auf Beschluß des 1950 gebildeten Interministeriellen Ausschusses für Notstandsgebiets- fragen (IMNOS) vom 13. November 1964 wurden diese zentralen Orte zu B u n d e s a u s b a u o r t e n ernannt, nachdem 1963 die Notstands- und Sanierungsgebiete nach den verallgemeinerten Kri- terien zur Bestimmung zentraler Orte (nun: Bruttoinlandsprodukt / Kopf der Wirtschaftsbevölkerung, Wanderungssaldo, Industrie- besatz) neu abgegrenzt worden waren. Mit dem Bundesraumordnungsgesetz vom 8. April 1965 wurde die staatliche Raumordnungspolitik auf eine gesetzliche Grundlage ge- stellt, auf der die verschiedenen raumpolitischen Initiativen von Bund und Ländern koordiniert und zu einer längerfristigen Gesamt- planung übergeleitet werden sollten. In diesem Gesetz werden aber auch die Grundsätze der Raumordnung beschrieben, die für die Be- völkerung der BRD gleiche Lebensbedingungen zum Ziel haben. (§ 2) 3. Regionalpolitik in der Rezession und Strukturkrise (1967 bis heute): Die Rezession 1966/67 verdeutlichte, daß die Verwertungs- bedingungen bestimmter Einzelkapitale sowie des Gesamtkapitals allgemein nur durch ein verstärktes planerisches Eingreifen des Staates gesichert werden konnten. Die wichtigste Absicherung die- ser neuen Rolle des Staates im monopolistischen Kapitalismus der BRD stellt das Stabilitätsgesetz ("Gesetz zur Förderung der Sta- bilität der Wirtschaft") vom 14 Juni 1967 dar. Danach "sollen Bund und Länder wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen zur W a h r u n g d e s G e l d w e r t e s aufeinander abstimmen, um ein stabiles Preisniveau, einen hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei angemessenem Wirtschafts- wachstum zu gewährleisten. Die Bundesregierung legt alljährlich dem Bundestag und Bundesrat einen Jahreswirtschaftsbericht vor, in dem sie ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele darlegt (J a h r e s p r o j e k t); um die genannten Grundziele zu er- reichen, kann sie für die Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Unternehmerverbände sog. w i r t s c h a f t l i c h e O r i e n t i e r u n g s d a t e n aufstellen. Bei übermäßigem Ansteigen der Konsumentennachfrage sollen Mittel zur zusätzlichen Schuldentilgung bei der Bundesbank oder zur Überweisung an eine K o n j u n k t u r a u s g l e i c h s r ü c k l a g e bereit- gestellt werden, auf die bei gefährlichem Konjunkturrückgang zu- rückgegriffen werden kann. Unerwünschter Konjunktursteigerung soll u.a. mit Sperre von Ausgabemitteln durch den Bundesfinanzmi- nister sowie einem Baustopp und einer Beschränkung der Kreditauf- nahme durch die öffentliche Hand begegnet werden. Andererseits kann die Bundesregierung bei Konjunkturabschwächung eine Ausga- bensteigerung anordnen; der Bundesfinanzminister kann zusätzlich Kredite bis 5 Milliarden DM aufnehmen. Die zusätzlichen Ausgaben sollen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gedeckt werden". 7) Mit den in § 26 aufgestellten Bestimmungen zur Änderung des Ein- kommensteuergesetzes erhält die Bundesregierung auch die Möglich- keit, auf die Ertrags- bzw. Profitlage privater Unternehmen Ein- fluß zu nehmen. Noch heute gilt die Einschätzung Huffschmids, der betonte: "Das Stabilitätsgesetz schafft die Kompetenzen und Vor- aussetzungen für eine reibungslose und wirkungsvolle Planung der gesamtwirtschaftlichen Größen durch die Bundesregierung, in dem es entscheidende Machtbefugnisse der Länder auf den Bund verla- gert und die Möglichkeiten einer steuerlichen Gewinnmanipulation, also zur Beeinflussung unternehmerischer Investitionsentscheidun- gen, bereitstellt. Es hält sich - gemäß der Konzeption der Glo- balsteuerung - fest im Rahmen der bestehenden Kapitalverwertungs- wirtschaft und erkennt die Autonomie der Unternehmerentscheidung prinzipiell als wirtschaftliches oberstes Gesetz an. Die Stabili- sierung, die das Gesetz meint, ist die Stabilisierung der Herr- schaft des Kapitals und das Wachstum, das das Gesetz fördern will, ist die Expansion des konzentrierten Kapitals über die ge- samte Wirtschaft." 8) Im Zuge dieser planerischen und wirtschaftspolitisch aktiveren Rolle des Staates wurde auch die staatliche Regionalpolitik defi- niert: sie wurde als "Keimzelle einer umfassenden regionalen In- vestitionslenkung" 9) aufgefaßt. Diese Positionsbestimmung gilt auch heute noch: so sprach der Hamburger Bürgermeister Hans-Ul- rich Klose erst vor kurzem davon, daß die "Raumordnungspolitik nichts anderes (...) als ein Investitionslenkungssystem" sei. 10) "Investitionslenkung" in diesem Sinne meint freilich nur staatli- che Investitionslenkung, vorwiegend indirekte. Sie ist damit zu unterscheiden von progressiven Forderungen linker Kräfte, die auf demokratisch kontrollierte Investitionslenkung abzielen. 11) Mit dieser Einbettung staatlicher Regionalpolitik in das staatli- che Investitionslenkungssystem entstand die Voraussetzung für die Entwicklung der staatsmonopolistischen Raumordnungskonzeption. Man versuchte das Konzept der gleichmäßigen Entwicklung aller Teilbereiche der BRD zugunsten einer "produktivitätsorientierten Regionalpolitik" aufzugeben: "Diese fordert, die Raumordnungs- und Regionalpolitik ausschließlich in den Dienst der globalen Wachstumsstimulierung zu stellen und dabei die staatlichen Ausga- ben und Investitionen räumlich möglichst zu konzentrieren-." 12) Zum Zwecke dieser Konzentrierung und Effektivierung der öffentli- chen Mittel und angesichts der Tatsache, daß gerade vom konjunk- turellen Abschwung die regionalen Fördergebiete besonders betrof- fen waren, begann man 1968 damit, regionale Aktionsprogramme zu erstellen. Diese regionalen Aktionsprogramme sollten und sollen auch heute noch auf der Grundlage des Gesetzes - Gemein- schaftsaufgabe: Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 13) vom 6. Oktober 1969 umgesetzt werden. 14) Nach diesem Gesetz obliegt es einem Planungsausschuß, bestehend aus dem Bundesminister für Wirtschaft (Vorsitzender), dem Bundes- minister für Finanzen und den Finanzministern der Länder, die Re- gionalpläne aufeinander abzustimmen und einen Rahmenplan zu er- stellen. Dieser Planungsausschuß, der seine Entscheidung mit Zweidrittel-Mehrheit fällt, konstituierte sich am 6. Mai 1970. Der erste Rahmenplan trat mit dem 1.1.1972 in Kraft, inzwischen liegt der 9. Rahmenplan für den Planungszeitraum 1980-1983 vor. 15) Parallel mit der bundesstaatlichen Koordinierung der Regionalpla- nung und -politik erfolgte die Erstellung und Umsetzung regiona- ler Sonderprogramme für die Gebiete, die durch Strukturkrisen einzelner kapitalistischer Industriebranchen besonders betroffen waren und sind bzw. unter der Konzernpolitik besonders leiden. Es sind dies die folgenden festgeschriebenen Förderungsprogramme: 1968: Das Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Stein- kohlebergbaus und der deutschen Steinkohlebergbaugebiete, 1969: Das Investitionszulagengesetz, 1975: Das befristete Sonderprogramm für VW-Standorte, 1978: Das befristete Sonderprogramm für die Stahlindustrie. Trotz der Forderung, die Förderungsmittel regional zu konzentrie- ren, war und ist eine stetige Ausweitung der Förderungsgebiete immer wieder festzustellen: So erhöhte sich im Rahmen der Bun- desausbauorte die Zahl der zu fördernden Orte von 16 (1959) auf 81 (1968). Lag der Umfang der regionalen Förderungsgebiete 1969 (in % des Bundesgebietes einschließlich Westberlin) noch bei 48% und betraf 26% der Einwohner, so umfassen sie heute 61% der Flä- che des Bundesgebietes mit 36% der Bevölkerung unseres Landes. 16) II. Primat privatkapitalistischer Investitionsförderung ------------------------------------------------------- im Konzept der staatlichen Regionalpolitik ------------------------------------------ Die praktizierte Regionalpolitik in der BRD war schon immer und ist auch heute noch eingebettet in das System staatlicher Inve- stitionslenkung, das überwiegend auf indirekter Investitionslen- kung beruht. 17) Diese beschneidet nicht und greift auch nicht direkt in die privatkapitalistische Investitionstätigkeit ein, sondern versucht mittels Subventionen eine Begünstigung der Ko- stenlage bei privaten Investitionen zu erwirken, im Rahmen der Regionalpolitik bei speziell regional ausgewiesenen Investitio- nen. Nicht die Tatsache der staatlichen indirekten Investitionslenkung ist das Neue staatlicher Aktivität Ende der 60er Jahre, sondern Größe und Umfang, den diese erreichten und damit das Wesen der staatlichen Wirtschaftspolitik bestimmen, nämlich nun "das mit staatlicher Macht durchzusetzen, was unter den heutigen Bedingun- gen der Marktmechanismus nicht mehr selbständig zu regeln ver- mag". 18) Hierzu war eine Reihe von Gesetzesänderungen und ge- setzlicher Neuregelungen von Nöten, auch und gerade für den Be- reich der Regionalpolitik. Gesetzliche Bestimmungen staatsinterventionistischer ---------------------------------------------------- Regionalpolitik --------------- Zunächst war eine G r u n d g e s e t z ä n d e r u n g erfor- derlich. Neu ins Grundgesetz eingefügt wurden Artikel 91 a und b. 19) Sie bestimmen u.a.: "VIII. a. Gemeinschaftsaufgaben Artikel 91 a. (1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtzahl bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Gemeinschaftsaufgaben): 1. Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hoch- schulkliniken, 2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. (2) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates werden die Gemeinschaftsaufgaben näher bestimmt. Das Gesetz soll allgemeine Grundsätze für ihre Erfüllung enthalten. (3) Das Gesetz trifft Bestimmungen über das Verfahren und über Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung. Die Aufnahme ei- nes Vorhabens in die Rahmenplanung bedarf der Zustimmung des Lan- des, in dessen Gebiet es durchgeführt wird. (4) Der Bund trägt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 die Hälfte der Ausgaben in jedem Land. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 trägt der Bund mindestens die Hälfte; die Beteiligung ist für alle Länder einheitlich festzusetzen. Das Nähere regelt das Gesetz. Die Bereitstellung der Mittel bleibt der Feststellung in den Haushaltsplänen des Bundes und der Länder vorbehalten. (5) Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben zu unterrichten. Artikel 91 b Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen bei der Bil- dungsplanung und bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zu- sammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in der Vereinbarung geregelt." Mit dieser Grundgesetzänderung erfolgt eine Kompetenzerweiterung des Bundes; die föderalistische Struktur der BRD wird erheblich eingeschränkt. Diese Grundgesetzänderung, im Zusammenhang mit den Ende der 60er und Anfang der 70erjahre vorgenommenen Kommunal- und Gebietsreformen der verschiedenen Länder, bedeutet faktisch einen weiteren Demokratieabbau. Erst nach dieser GG-Änderung konnte das I n v e s t i t i o n s z u l a g e n g e s e t z (InvZulG) 20) abschiedet werden, das das private Investitionsver- halten stimulieren will, indem Investitionsvorhaben indirekt durch Steuernachlaß gefördert werden. Gefördert werden mit einer staatlichen Investitionszulage von 7,5% der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten (ursprünglich 10%) eines sog. "Investi- tionsgutes": (1) Betriebsneugründungen oder -erweiterungen in ausgewiesenen Schwerpunkten des förderungswürdigen Gebietes sowie in dem Gebiet selbst, bes. des Steinkohlebergbaugebietes Saar (§ 2, § 3), (2) Betriebsumstellungen bzw. -rationalisierungen im sog. "Zonen- randgebiet" (§ 2, §3), (3) Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen im Bereich der Energie- erzeugung und -verteilung (§ 4a), (4) Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen (§ 4) (5) und speziell nicht ausgewiesene Investitionen zur Konjunktur- belebung (§ 4b). Für die Erlangung der Investitionszulage in sog. strukturschwachen, d.h. förderungswürdigen Gebieten müssen fol- gende Zusatzbedingungen erfüllt werden, nämlich daß "2. in der Betriebsstätte überwiegend Güter hergestellt oder Lei- stungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregio- nal abgesetzt werden, und das Investitionsvorhaben somit geeignet ist, unmittelbar und auf Dauer das Gesamteinkommen in dem jewei- ligen Wirtschaftsraum nicht unwesentlich zu erhöhen", 3. daß bei Neu- oder Erweiterungsinvestitionen "die Zahl der be- stehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 20 vom Hundert erhöht wird oder mindestens 50 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen werden", 4. daß Rationalisierungsinvestitionen für den Bestand des Betrie- bes und der Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze erforderlich sind (dies nur im sog. "Zonenrandgebiet") und 5. daß "die Investitionskosten je geschaffenem oder gesichertem Dauerarbeitsplatz das Dreißigfache der durchschnittlichen Inve- stitionskosten je gefördertem Arbeitsplatz in den förderungswür- digen Gebieten in den vorangegangenen 3 Kalenderjahren nicht übersteigen". 21) Die Investitionszulage wird nicht versteuert und ist praktisch eine Profitzulage. Das InvZulG fungiert weniger als Mittel der Regionalpolitik, in dem Sinne, daß die Behebung der Strukturschwäche ausgewiesener Gebiete Vorrang besitzt, als vielmehr als wirtschafts- und struk- turpolitisches Instrument: Es will den Anpassungsprozeß zukunft- strächtiger Wachstumsbranchen, die einen hohen Forschungs- und Entwicklungsaufwand verlangen, beschleunigen. In den Genuß der staatlichen Subventionsmittel kommen vornehmlich Privatunterneh- men der Export- und der energieerzeugenden und -verarbeitenden Industrie. Sind Unternehmen dieser Branchen gewillt in sog. strukturschwachen Gebieten zu investieren, dann allerdings wird dies doppelt honoriert (§ 5), unabhängig ob dies mit regionalpla- nerischen und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen vereinbar ist. Insofern hat allerdings das InvZulG auch regionalpolitischen Stellenwert. Nach den gleichen Prinzipien wie das InvZulG ist das - Gesetz über die G e m e i n s c h a f t s a u f g a b e: - V e r- b e s s e r u n g d e r r e g i o n a l e n W i r t- s c h a f t s s t r u k t u r" 22) angelegt, obwohl hier die Intention des Gesetzgebers die ist, in strukturschwachen Gebieten mehr und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und damit die jahrzehntelange "passive Sanierung" , d.h. die Ab- wanderung von Arbeitskräften und die Entleerung, zu stoppen. Auch durch dieses Gesetz erhalten vorwiegend private gewerbliche Un- ternehmen staatliche Förderungsmittel in Form von Investitions- hilfen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften, wenn sie sich für Investitionen im sog. "Zonenrandgebiet" und in Gebieten, "1. deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht oder 2. in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwan- del in einer Weise betroffen und bedroht sind, daß negative Rück- wirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind" (§ 1,2), entscheiden. Diese Förderungsgebiete und ihre Schwerpunkte werden in Rahmen- plänen beschrieben 23), die Förderungsmittel (588 Millionen als Normalsatz) jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern aufge- bracht und die Durchführung (Implementation) der Rahmenpläne von den Ländern wahrgenommen. Dabei gelten im Bereich der privaten gewerblichen Investitions- förderung folgende Bestimmungen: Beim Um-, Ausbau bzw. einer Neuansiedlung eines gewerblichen Betriebes erfolgt die Subventio- nierung eines solchen Vorhabens - zusätzlich zu der Investitions- zulage nach dem InvZulG - durch einen Zuschuß in Form einer Inve- stitionshilfe, eines Darlehens, von Zinszuschüssen etc. Folgende Förderungshöchstsätze können erreicht werden: Bei 1. Errichtung und Erweiterung von gewerblichen Produktionsbetrie- ben in A - Schwerpunkten 25% (= übergeordnete Schwerpunkte im sog. "Zonenrandgebiet") B - Schwerpunkten 20% C - Schwerpunkten 15% E - Schwerpunkten 25% (= Schwerpunkten in extremen "Zonenrandlagen") 2. Errichtung und Erweiterung von gewerblichen Produktionsbetrieben außerhalb von Schwerpunkten 10% 3. Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrsbetrieben 15% der Investitionskosten. 24) Darüber hinaus werden aber auch die Staatsinvestitionen im Be- reich der Infrastruktur nach diesem Gesetz im Sinne privatkapita- listischer branchenspezifischer Verwertungsbedingungen einge- setzt. Es erfolgt nämlich: "1. Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewer- bebetrieben, 2. Die Förderung des Ausbaus der Infrastruktur, soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist, durch a) Erschließung von Industriegelände im Zusammenhang mit Maßnah- men nach Nummer 1, b) Ausbau von Verkehrsverbindungen, Energie- und Wasserversor- gungsanlagen, Abwasser- und Abfallbeseitigungsanlagen sowie öf- fentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen, c) Errichtung und Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Um- schulungsstätten, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Bedarf der regionalen Wirtschaft an geschulten Arbeitskräften be- steht." 25) Wohl ist die Vergabe der Förderungsmittel an privatkapitalisti- sche Betriebe an Auflagen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ge- knüpft, die jedoch - wie die Praxis zeigt - leicht umgangen wer- den können. 25a) Insgesamt bezweckt dieses Gesetz die Ausrichtung der Regionalpo- litik allgemein und explizit sowohl in der Arbeitsplatzförderung als auch wichtiger Teile der langfristigen Infrastruktur überwie- gend und teils sogar ausschließlich nach kurzfristigen kapitali- stischen Verwertungsbedingungen, die die Intention des Gesetzes perpetuiert und ad absurdum führt. Dies tritt besonders deutlich zutage bei den r e g i o n a l e n S o n d e r p r o g r a m m e n i m R a h m e n d e r G e- m e i n s c h a f t s a u f g a b e "V e r b e s s e r u n g d e r r e g i o n a l e n W i r t s c h a f t s s t r u k- t u r". Hierzu gehört zunächst das "Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes" ("Zonenrandförderungsgesetz") vom 5. August 1971. 26) Es bestimmt, daß "zum Ausgleich von Steuernachteilen, zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie zur Verbesserung der Infrastruktur" zusätzliche steuerliche Vergün- stigungen der gewerblichen Wirtschaft zukommen: Sonderabschrei- bungen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens insgesamt bis zu 50 vom Hundert und bei unbeweglichen Wirt- schaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 30 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 3), Frachtkostenaus- gleich und Bevorzugung des ansässigen Gewerbes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Des weiteren fällt darunter das 1975 aufgenommene Sonderprogramm, das die strukturellen Auswirkungen der Kapital-Export-Politik des VW-Konzerns mildern sollte. 27) Ausdrücklich heißt es: "Mit diesem Programm soll die Schaffung von 18 250 neuen Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Diese Zahl er- gibt sich aus den Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG vom 14./15. April 1975, wonach der Personalbestand in den Werken Wolfsburg um 5900, in Neckarsulm um 4700, in Salz- gitter um 3000, in Kassel um 2300, in Emden um 1500 und in Braun- schweig um 850 vermindert werden soll." Zur Förderung neu zu schaffender Arbeitsplätze in dem Umfang, wie sie der VW-Konzern vernichtete, wurden vom Bund und den betroffenen Ländern 140,2 Millionen DM (1975-1977) bereitgestellt und die aufgeführten VW- Standorte zu Förderungsschwerpunkten (mit einer Förderungspräfe- renz von 15-25% für neu zu tätigende Investitionen der gewerbli- chen Wirtschaft) erklärt. Mit diesem Sonderprogramm wurde die Ka- pitalflucht und die Arbeitsplatzvernichtung eines Konzerns mit überdurchschnittlich hohen Profitraten begünstigt. 28) 1977 lief ein weiteres "Sonderprogramm für die Infrastrukturmaß- nahmen in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe und für den Fremdenverkehr in Fremdenverkehrsgebieten" an, das bis 1980 aus- gelegt ist. 29) Hiernach sollen mit einem Kostenaufwand von 500 Millionen DM, getragen vom Bund und den Ländern, sowie etwa 330 Millionen DM, die die Gemeinden als Eigenleistung aufzubringen haben, Fußgängerzonen und Parkmöglichkeiten sowie Infrastruktur- maßnahmen gefördert werden. "Einzelvorhaben können bis zu 80%, im "Zonenrandgebiet" bis zu 90% der Investitionskosten gefördert werden. - Wie die Mittelverplanung zeigt, liegt der Schwerpunkt des Programms auf der Förderung von Fußgängerzonen und Parkmög- lichkeiten. Begründet wird dies damit, den Einzelhandel in den Zentren der Schwerpunktgebiete zu begünstigen und dem Trend zur Bildung großflächiger Einkaufszentren außerhalb der Schwerpunkt- orte entgegenzuwirken. Tatsächlich bewirkt diese Förderungspra- xis, im Zusammenhang gesehen mit der seit Jahren feststellbaren und weiter zunehmenden Konzentration im Lebensmittelfachhandel seit den 60er Jahren 30), daß Lebensmittelkettenläden, Kaufhäu- ser, Supermärkte und SB-Läden in Städte und Gemeindezentren ange- zogen werden und ihren Umsatz steigern können. Dieser Trend zur Begünstigung und Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten von Konzernen und Monopolgruppen in der Regionalpoli- tik findet seine Fortsetzung im jüngsten Sonderprogramm, das an- gesichts der Verschärfung der Stahlkrise 31) und der Vernichtung von Tausenden von Arbeitsplätzen in der Stahlindustrie des Saar- landes beschlossen wurde: "Mit diesem Programm soll im Gebiet des Regionalen Aktionsprogramms Saarland-Westpfalz die Schaffung von 17 300 neuen Arbeitsplätzen außerhalb der Eisen- und Stahlindu- strie ermöglicht werden. Diese Zahl ergibt sich aus den seit 1977 infolge der Stahlkrise eingetretenen Arbeitsplatzverlusten in der saarländischen Eisen-und Stahlindustrie sowie aus der Neuordnung der Besitz- und Produktionsverhältnisse bei den Stahlwerken Röch- ling-Burbach GmbH und der Neunkircher Eisenwerke AG (Rationali- sierungsmaßnahmen in beschäftigungsintensiven Unternehmensbe- reichen, Teilstillegungen)." 32) Mit 200 Millionen DM aus Haushaltsmitteln des Bundes und der betroffenen Länder soll nun nach dieser großangelegten Arbeitsplatzvernichtung "die Errich- tung, Erweiterung oder Erwerb gewerblicher Produktionsbetriebe außerhalb der Eisen-und Stahlindustrie" in den Jahren 1978 bis 1981 gefördert werden. Gerade bei den neusten Sonderprogrammen zeigt sich, wie Raumpla- nung von den Konzernen unterlaufen werden kann und wird; wie die in der BRD praktizierte Regionalpolitik von ihren Entscheidungen abhängig ist, ja sie sogar fördert. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Konzerne in teilstaatlicher Hand (VW-Konzern) oder um ausländische Konzerne (Röchling-Burbach - heute im Besitz des AR- BED-Konzerns) handelt. Diese Art Regionalpolitik reduziert sich dabei - auf die Funktion der Feuerwehr in besonders zugespitzten Krisensituationen". 33) Zusätzlich zu den Mitteln aus dem InvZulG, der Gemeinschaftsauf- gabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und deren Sonderprogrammen werden mit dem Anspruch, die regionale Wirt- schaftsstruktur zu verbessern, noch B ü r g s c h a f t e n an private Investoren gewährt: "Für das Jahr 1978 beteiligte sich der Bund an etwaigen Ausfällen bei diesbezüglichen Bürgschaften der Länder entsprechend gesonderter Garantieerklärungen hälftig mit einem Garantieplafond bis zu insgesamt 400 Millionen DM. Die Gewährleistung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe können deshalb 800 Millionen DM erreichen...". 34) Des weiteren kommen noch M a ß n a h m e n hinzu, die a u f E G - E b e n e getroffen werden und regionalpolitisch wirksam sind. Die Funktion der Regionalpolitik -------------------------------- Die hier summarisch dargestellten gesetzlichen Bestimmungen zur Regionalpolitik besitzen und verfolgen ein gemeinsames Anliegen, die private Investitionsförderung mit Steuermitteln. Diese bildet die Basis für alle anderen regionalpolitischen Maßnahmen, auch für die direkte regionale Investitionstätigkeit des Staates . Mit dieser Investitionsförderung werden praktisch zwei Ziele ver- folgt: W i r t s c h a f t s p o l i t i s c h die Realisierung der sog. "Modernisierungsstrategie" für die westdeutsche Exportindu- strie, d.h. die Umrüstung der Produktionsanlagen unter Einbezie- hung der neuesten Technologien und Techniken im Bereich der marktbeherrschenden Konzernunternehmen mit hohem Exportanteil; dies, um deren Position in und unter der internationalen Konkur- renz zu verbessern. 37) "Dieses unter dem Stichwort 'aktiver Strukturwandel' in der Bundesrepublik praktizierte Modell der An- passung an die sich verändernden Bedingungen des Weltmarkts ist durch die Konzentration auf technologisch hochwertige, mit hohem Forschungs- und Entwicklungsaufwand verbundene Produktionen durch die absolute Priorität von Rationalisierungsinvestitionen gegen- über Erweiterungsinvestitionen gekennzeichnet. Konsequenz dieser Entwicklung ist die sprunghafte Erhöhung des Waren- und vor allem des Kapitalexports, der unter anderem in Produktionsverlagerungen ins Ausland seinen Niederschlag findet." 38) R e g i o n a l- u n d s o z i a l p o l i t i s c h - dem An- spruch nach - die Behebung der wirtschaftlichen Strukturschwächen in Regionen, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Durch- schnitt der BRD liegt. Doch diese verminderte regionale Wirt- schaftskraft war und ist nun gerade Ausfluß jahrzehntelanger gleichsam "spontaner" kapitalistischer Investitionsentscheidungen und der ihnen nachgeschalteten strukturellen und regionalen Aus- wirkungen sowie neuerdings auch Ausfluß der eingeleiteten "Modernisierungsstrategie". Mit diesen staatsmonopolistischen Eingriffen - auch und gerade mittels der Regionalpolitik zugun- sten des Kapitals - betätigt sich der Staat - wie H.U. Klose pla- stisch ausdrückte - "handfest als Reparaturbetrieb des Kapitalis- mus". 39) Zusammenfassend läßt sich sagen: die derzeit in der Bundesrepu- blik praktizierte Regionalpolitik ist staatsmonopolistische Re- gionalpolitik, wobei sich mit der Aufnahme der Sonderprogramme die privatmonopolistische Variante mehr und mehr durchsetzt. III. Ausgleich regionaler Strukturschwächen - --------------------------------------------- ein nicht erreichtes Ziel der Regionalpolitik --------------------------------------------- Das Ausmaß und der Umfang staatlicher Finanzhilfen im Rahmen der Regionalpolitik. Förderungsmittel in der regionalen Wirtschafts- förderung 1974-1978 40) in Millionen DM Förderungsmittel 1974 1975 1976 1977 1978 Insgesamt 1) 787 019 1 196 918 1 244 988 1 251 843 1 333 533 - davon für private Investitionen 472 435 871 903 910 553 921 578 1 040 918 - davon für wirtschaftsnahe Infrastruktur- maßnahmen 2) 314 584 325 015 334 435 330 265 292 615 Investitions- zulage 1) 255 019 608 918 657 168 663 843 745 533 Insgesamt (nur Bund) 385 859 580 191 602 779 606 006 644 401 _____ 1) = Bund, Länder und Gemeinden; 2) = Bund und Länder Diese Gelder wurden zugunsten p r i v a t e r gewerblicher In- vestitionsvorhaben bereit- und zur Verfügung gestellt: "Gefördert wurden im Zeitraum 1974 bis 1977 rund 13 600 private Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 34 Mrd. DM. Der Subventionsanteil lag damit bei 13%." 41) Das bedeutet, daß von staatlicher Seite in den Jahren 1974-1977 den privaten Investoren allein im Rahmen der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 4,152 Mrd. DM zuflössen. Interessant wäre zu erfahren, welche Unternehmen welcher Größen- ordnung und Kapitalkraft nach gefördert wurden und werden; hier- über liegen jedoch keine Daten vor. Es läßt sich nur vermuten, daß größere Investitionsvorhaben und dementsprechend auch kapi- talkräftigere Unternehmen gefördert werden. Dies ergibt sich bei- spielsweise aus folgender Feststellung hinsichtlich des InvZul- Ges.: "Nach 3 1/2 Jahren Laufzeit des InvZulG waren mehr als 28 000 Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 InvZulG bei den Bundesbehörden eingegangen, davon wurde etwa die Hälfte mit einem Investitionsvolumen von rund 23 Mrd. DM positiv, die andere Hälfte (8 Mrd. DM) negativ entschieden." 42)/43) Hypothetisch umgerechnet ergibt sich demnach, daß die geförderten Investitionen ein durchschnittliches Volumen von 1,643 Mill. DM hatten, während die nichtförderungswürdigen im Durchschnitt ein Volumen von 0,571 Mill. DM hatten. Fehlende Erfolgskontrolle in der Regionalpolitik ------------------------------------------------ Das programmatische Selbstverständnis der Investitionsförderung im Bereich der Regionalpolitik ist - wie dargestellt - die Erhal- tung und Neuschaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen. Doch eine effektive Erfolgskontrolle besonders hinsichtlich des lang- fristigen Effekts der Investitionsfördermittel fehlt. Wohl sind in den Rahmenplänen umfangreiche Auflagen hinsichtlich ihrer Ver- wendung festgelegt. Doch letztlich ist es von staatlicher Seite nicht nachprüfbar, ob die Arbeitsplatzziele auch tatsächlich er- reicht werden. Denn hier müssen sich Staat und Planer auf die Aussagen der privaten Investoren verlassen, die - was Wunder - natürlich immer so viel neugeschaffene oder erhaltene Ar- beitsplätze ausweisen, wie sie im Verhältnis zu den gewährten öf- fentlichen Mitteln zu schaffen verpflichtet sind. Diese Zahlen werden dann von der Bundesregierung als Bestätigung ihrer regio- nalpolitischen Bemühungen ausgewiesen und angesehen. So kommt es dann zu folgenden Erfolgsmeldungen: "Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft wurden im Zeitraum 1.1.1972 bis 31.12.1976 rund 21 300 Investitionsvorhaben mit Investitionen in Höhe von 49,5 Mrd. DM gefördert; hierfür wurden neben steuerfreien Investitionszulagen rund 1,1 Mrd. DM als Zuschüsse aus Haushaltsmitteln bereitge- stellt. Mit den Investitionen sollen nach Angaben der begünstig- ten Unternehmen rund 474 000 neue Arbeitsplätze bereits entstan- den sein oder noch entstehen und weitere rund 544 000 gefährdete Arbeitsplätze bereits gesichert sein oder noch gesichert werden. Hinzu kommt im Infrastrukturbereich die Förderung von rund 3000 Investitionsvorhaben in Höhe von rund 3,5 Mrd. DM." Davon waren 1,6 Mrd. DM Zuschüsse. 44) Oder: "Für die nunmehr seit sechs Jah- ren bestehende Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' läßt sich hinsichtlich der Förderungsergeb- nisse für den Zeitraum 1972 bis 31. Dezember 1977 feststellen: Es wurden in dieser Zeit Investitionen gefördert, mit deren Hilfe nach Angaben der begünstigten Unternehmen insgesamt 518 500 neue gewerbliche Arbeitsplätze in den Fördergebieten entstanden sind bzw. noch entstehen sollen. Dafür war es notwendig, öffentliche Hilfen für ein gewerbliches Investitionsvolumen von rund 57,2 Mrd. DM zu gewähren." 45) Gleichwohl erhöhte sich die Arbeitslosigkeit in den Fördergebie- ten. 46) Diese Arbeitslosigkeit wird sich weiter erhöhen, insbe- sondere in den strukturschwachen Regionen, wenn kein grundlegen- des, das Profitmachersystem beschränkendes Arbeitsbeschaffungs- programm Wirklichkeit wird. So läßt die Bevölkerungsprognose er- kennen, daß die Erwerbspersonenzahl in den nächsten Jahren wei- terhin anwachsen wird: Erwerbstätigenpersonen in 1000 (Prognose) 47) 1974 1980 1985 1990 BRD 26 813,5 27 527,2 28 054,6 27 791,6 Diesen Menschen im erwerbsfähigen Alter steht schon heute und wird voraussichtlich auch weiterhin kein entsprechendes Arbeits- platzangebot gegenüberstehen, wie der optimistisch geschätzte Ar- beitsplatzmangel der Raumordnungsprognose, dem eine seit Jahren schon weit überschrittene zweiprozentige Arbeitslosenquote zu- grunde liegt, erkennen läßt. Geschätzter Arbeitsplatzmangel der Bundesrepublik in Tausend (Prognose) 48) 1980 1985 1990 Variante I -636,7 -1337,6 -1151,8 Variante II -637,2 -1337,6 -1151,8 Hinzu kommt, daß für die nächsten Jahre mit einem vermehrten - wenn auch in Krisenzeiten sich abschwächenden - Ausscheiden der in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte zu rechnen ist. Nach der Raumordnungsprognose soll dieser Abbau bis 1990 an die Mil- lionengrenze heranreichen. Entwicklung der landwirtschaftlichen Arbeitsplätze in der Bundes- republik in Tausend (Prognose) 49) 1974 1980 1985 1990 1882 1368 1090 975 Dabei ist hier noch nicht einmal der durch Rationalisierung in der Industrie und den Verwaltungen absehbare Arbeitsplatzabbau berücksichtigt. Von dieser Entwicklung, die in der BRD ja schon in Gange ist, sind und werden die strukturschwachen Gebiete be- sonders betroffen; sie schlägt sich u. a. in der schon erwähnten überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote dieser Räume nieder und belegt damit die Erfolglosigkeit der praktizierten Regionalpoli- tik, die selbst Minister Haak eingestehen mußte: Auch er konnte an der Tatsache nicht vorbeisehen, "... daß es nicht gelungen sei, die regionalen Ungleichgewichte bei den Arbeits- und Er- werbsmöglichkeiten abzubauen. Bund und Länder hätten allenfalls erreicht, daß die Entwicklung zwischen den Verdichtungsräumen und benachbarten Gebieten nicht weiter auseinandergelaufen sei. Gleichwohl bleibe die Abwanderung aus den strukturschwachen und ländlichen Räumen weiterhin ein Problem, dem durch verbesserte Erwerbsstrukturen begegnet werden müsse." 50) Die Beibehaltung der verfehlten Regionalpolitik ----------------------------------------------- durch die Bundesregierung ------------------------- Trotz dieses Eingeständnisses der Erfolglosigkeit der bislang praktizierten Regionalpolitik auf der Grundlage der privaten In- vestitionsförderung wird und soll sie auch in Zukunft beibehalten werden. So heißt es denn auch im 7. Rahmenplan wieder: "Im Pla- nungszeitraum 1978 bis 1981 sollen in den Förderungsgebieten jährlich durchschnittlich rd. 75 250 - insgesamt also rd. 301 000 - neue Arbeitsplätze geschaffen und 41 750 - insgesamt also 167 000 - bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist geplant, gewerbliche Investitionen mit einem Gesamtvolumen von jährlich rd. 11,5 Mrd. DM mit GA-Mitteln zu fördern. Außerdem ist vorgesehen, den Ausbau der wirtschaftli- chen Infrastruktur mit GA-Mitteln zu fördern. Das geplante jähr- liche Investitionsvolumen dieser Maßnahmen beläuft sich im Pla- nungszeitraum auf rd. 0,5 Mrd. DM. (...) Zur Erreichung der im 7. Rahmenplan festgelegten Arbeitsplatz- und Investitionsziele sind im Planungszeitraum 1978 bis 1981 für jedes einzelne Planungsjahr knapp 1,4 Mrd. DM erforderlich. Dabei sind die Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz 1977 in den Finanzierungsplan der Gemeinschaftsaufgaben einbezo- gen. " 51) Vergleicht man diese Arbeitsplatzziele mit denen des 6. Rahmen- plans, so ergeben sich erhebliche Differenzen: Damals wurden für den Planungszeitraum 1977-1980 insgesamt 430 000 neue Ar- beitsplätze angezielt und 177 700 zu sichernde. 52) Insgesamt wurde somit das Planungsziel um rund ein Drittel zurückgenommen. Dies wird begründet mit "den in den letzten Jahren zu verzeich- nenden geringen Förderungsergebnissen". 53) Dagegen geht man von einem erhöhten Gesamtvolumen der jährlich zu fördernden Investi- tionen aus, nämlich statt von 9,3 Mrd. auf 11,5 Mrd. 54) Damit trägt die Regionalpolitik der Tatsache Rechnung, daß "die private Wirtschaft in den letzten Jahren von den Erweiterungs- auf Ersatz-, Umstellungs- und Rationalisierungsinvestitionen" 55) umgestiegen ist und insbesondere die Rationalisierungsmaßnahmen einen höheren Kapitalbedarf pro Arbeitsplatz erfordern. Tatsäch- lich sind die Neuerrichtungen und Verlagerungen von Industriebe- trieben erheblich zurückgegangen. 56) Dies obwohl doch gerade die praktizierte Regionalpolitik mit ih- ren Investitionsanreizen Neuerrichtungen und Verlagerungen in strukturschwachen Gebieten fördern wollte und will. Die Neuer- richtungen und Verlagerungen von Betrieben wogen nicht einmal die betrieblichen Stillegungen auf, und die neugeschaffenen Ar- beitsplätze stehen in keinem Verhältnis zu den durch Betriebs- stillegungen vernichteten. Saldo der betrieblichen Neuerrichtungen/Verlagerungen zu den be- trieblichen Stillegungen und Arbeitsplatzsaldo in der Bundesrepu- blik 57) Jahr Saldo: Neuerrichtungen/ Saldo: neugeschaffene zu Verlagerungen zu Stillegungen vernichteten Arbeitsplätzen 1970 -73 -2001 1971 -199 -11317 1972 -97 -15636 1973 -414 -31422 1974 -657 -61014 1975 -539 -45081 Es zeigt sich somit immer deutlicher, daß das angewandte Instru- mentarium stumpf war und ist. Dieses längst überfällige Einge- ständnis wird im Raumordnungsbericht 1978 dann folgendermaßen formuliert: "Eine auf räumlich mobiles Kapital ausgerichtete re- gionale Wirtschaftsförderung, die mit Investitionsanreizen bei Ansiedlung bzw. Erweiterungen in wirtschaftsstrukturell benach- teiligten Gebieten arbeitet, wird in dieser Situation schwie- riger." 58) IV. Exkurs: Zur bürgerlichen Standorttheorie -------------------------------------------- Was die Praxis zeigt, war theoretisch schon voraussehbar, näm- lich, daß das in der BRD praktizierte Konzept der Regionalpolitik zum Mißerfolg verurteilt ist, weil es auf einem raumpolitischen Theorem fußt, das mit der Realität des Kapitalismus , insbeson- dere in seinem monopolistischen Stadium , nicht vereinbar ist. Dieses Theorem ist die S t a n d o r t t h e o r i e. Nach der Standorttheorie hängt es von den allgemeinen Standort- faktoren ab, ob sich ein Industrieunternehmen an einem bestimmten Ort ansiedelt, wobei der Standortfaktor als "Kostenersparnis" de- finiert wird: "Wir verstehen unter einem S t a n d o r t f a k- t o r einem seiner Art nach scharf abgegrenzten Vorteil, der für eine wirtschaftliche Tätigkeit eintritt, wenn sie sich an einem bestimmten Ort oder auch generell an Plätzen bestimmter Art vollzieht. Einen 'Vorteil', d.h. eine Ersparnis an Kosten und also für die Standortlehre der Industrie eine Möglichkeit, dort ein bestimmtes Produkt mit weniger Kostenaufwand als an anderen Plätzen herzustellen; noch genauer gesagt: den als Ganzes betrachteten Produktions- und Absatzprozeß eines bestimmten industriellen Produkts nach irgend einer Richtung billiger durchzuführen als anderswo." 59) In der praktischen Regionalplanung und Raumordnungspolitik wird versucht, auf diese allgemeinen Standortfaktoren kostenmindernd Einfluß zu nehmen (z.B. durch Senkung der Grundrente, Verbesse- rung des örtlichen Verkehrssystems, Senkung der Fertigungskosten mittels Subventionen für Rationalisierungsvorhaben), um den Un- ternehmen ö r t l i c h e P r o d u k t i o n s v o r t e i l e zu verschaffen. Die Standorttheorie beinhaltet jedoch Voraussetzungen, die mit der Realität des Kapitalismus nicht übereinstimmen. E r s t e n s geht sie aus von einem sog. "geschlossenen Han- delsstaat" , während die BRD bekanntlich exportorientiert ist; dem trägt ja auch bewußt das InvZulG Rechnung. Z w e i t e n s fußt sie auf einem abstrakten Modell des Konkur- renzkapitalismus und sieht nicht die Wirkungen des Konzentrati- ons- und Monopolisierungsprozesses, die die Standortfaktoren an ihrem angestammten Standort mitbestimmen. Dies betonte schon Karl Marx: "Andererseits bewirkt aber umgekehrt diese besondere Ver- kehrserleichterung und der dadurch beschleunigte Umschlag des Ka- pitals (soweit er von der Umschlagszeit bestimmt wird) eine be- schleunigte Konzentration einerseits des Produktionszentrums, an- dererseits seines Marktplatzes. Mit der beschleunigten Konzentra- tion von Menschen- und Kapitalmassen an gegebenen Punkten schrei- tet fort die Konzentration dieser Kapitalmassen in wenigen Hän- den. Zugleich findet wieder Verschiebung und Deplacement statt infolge der mit den veränderten Kommunikationsmitteln veränderten relativen Lage von Produktions- und Marktplätzen. (...) Es wird also durch die Veränderung in den Transportmitteln eine örtliche Verschiedenheit in der Umlaufszeit der Waren, der Gelegenheiten einzukaufen, zu verkaufen usw. erzeugt, oder die schon existie- rende örtliche Verschiedenheit wird anders verteilt." 60) D r i t t e n s hat die Standorttheorie hauptsächlich den Pro- duktionssektor im Auge und versucht in diesem Bereich, die Vor- aussetzungen der Kapitalverwertung zu verbessern; regional wird auch noch der Zirkulationsprozeß zu beeinflussen versucht, über- regional - insbesondere bei Ausrichtung auf Export ins Ausland - schon nicht mehr. Industrieansiedlung und/oder -ausbau setzt je- doch die Erwartung eines Marktes zum Absatz der Produkte voraus, d.h. die Umwandlung des Waren- in Geldkapital, zumal ein bestimm- ter Teil des Kapitals (produktives und Warenkapital) zunächst einmal festliegt und deshalb ein größeres Quantum an Geldkapital benötigt als ein schon produzierendes Unternehmen 61). V i e r t e n s berücksichtigt die Standorttheorie nicht die ka- pitalistischen Konjunktur- und Krisenzyklen. Somit beruht die Regionalpolitik auf der falschen Annahme, daß innerhalb einer Gesellschaft mit kapitalistischen Produktonsver- hältnissen es mit staatsinterventionistischen Techniken, die aber keinesfalls die private Verfügungsgewalt über das Kapital be- schneiden, möglich sei, das Problem der strukturschwachen Regio- nen mittels Investitionsanreize zur Industrieansiedlung langfri- stig zu beheben. Daß dieses Ansinnen zum Scheitern verurteilt ist, beweisen mitt- lerweile auch empirische Untersuchungen: Zunächst erweist die Praxis, daß die Industrieansiedlung in strukturschwachen Gebieten konjunkturabhängig ist. In Zeiten der Hochkonjunktur mögen Inve- stitionsanreizprogramme zur Industrieansiedlung begrenzt greifen. So war nach dem II. Weltkrieg insgesamt eine beachtliche Grün- dungswelle von Industrieunternehmen (einschließlich Zweigbetrie- ben) zu verzeichnen, die sich jedoch ab 1965 immer mehr ab- schwächte. 62) Mit zunehmender Kapitalkonzentration, Krisenanfäl- ligkeit und -haftigkeit des Systems, die sich auf strukturschwa- che Gebiete besonders niederschlägt, tritt die Eigengesetzlich- keit kapitalistischer Investitionstätigkeit zunehmend in Wider- spruch zu regionalpolitischen Zielsetzungen. Diese Eigengesetz- lichkeit kapitalistischer Investitionstätigkeit ist auch durch umfangreiche Investitionsförderung nicht zu durchbrechen. Findet das Kapital bessere Verwertungsbedingungen im Ausland, läßt es sich auch nicht durch inländische Investitionsförderpro- gramme halten und dazu bewegen, die inländisch erwirtschafteten Profite auch hier wieder anzulegen. Des weiteren beeinflussen In- vestitionsförderprogramme, die regionale Impulse geben wollen, die Standortwahl privater Industrieunternehmen, aber auch von öf- fentlichen Versorgungseinrichtungen nur in begrenztem Maße; sie verändern lediglich die Prioritätssetzung der ohnehin zur Dispo- sition stehenden Standorte. So verweist Brede auf den typischen Fall: "Standen zwei oder mehrere Standorte zur Wahl, die den vor- rangigen Standortfaktoren genügten, dann fiel die Entscheidung zugunsten des Standorts, an dem der Unternehmer zusätzlich in den Genuß von Standortvorteilen oder öffentlichen Vergünstigungen kam." 63)/64) Die Regionalpolitik nach dem Schwerpunktortepro- gramm hat somit hauptsächlich Verstärkerfunktion bei der privat- kapitalistischen inländischen Standortwahl. Darüber hinaus ziehen die Förderungsprogramme - wenn überhaupt - Zweigbetriebe an, die Arbeitsplätze mit geringen Qualifikations- anforderungen zur Verfügung stellen 65), dementsprechend niedrig bleiben die Löhne und das regionale Steueraufkommen. Vornehmlich werden Zweigbetriebe aus strukturell gefährdeten Branchen angezo- gen. Die ökonomische Impulswirkung auf die Region ist deshalb re- lativ gering, zumal in ökonomischen Krisenzeiten Zweigbetriebe leicht geschlossen werden können bzw. müssen. 66) In diesen Fäl- len wäre die Ansiedlung in strukturschwachen Gebieten nur ein Übergangsstadium zur Auslandsverlagerung oder zum Konkurs, was regional eine zusätzliche Auszehrung einschließt. Damit bildet sich ein typisches Syndrom strukturschwacher Regio- nen aus, das wie ein circulus vituosus wirkt: niedrige Kapitalin- tensivität - geringe Arbeitskraftkosten - geringe Qualifikations- struktur der Beschäftigten - branchenspezifische Krisen und Strukturanfälligkeit - Kapitalauszug und -verlagerung - geringes Steueraufkommen - Abwanderung. V. Zusammenfassung ------------------ Wie dargestellt, versucht die staatliche Regionalpolitik in der BRD mittels Regionalförderungsprogrammen die regionale Standort- wahl des Privatkapitals zu beeinflussen. Nach den gesetzlich fi- xierten Zielsetzungen soll die Beeinflussung in Richtung der Überwindung der Strukturschwächen der Förderungsgebiete wirken. Wie die Praxis, aber auch theoretische Überlegungen, zeigen, ist staatsmonopolistische Regionalpolitik nur in relativ engen Gren- zen in der Lage, privatkapitalistisches Investitionsverhalten zu beeinflussen oder gar zu steuern. Dies offenbarte mit besonderer Deutlichkeit die Investitionsentwicklung und das Investitionsver- halten in den 70er Jahren. Nach dem Anspruch des Raumordnungsgesetzes zielt die staatliche Regionalpolitik in der BRD auf die Förderung der unterentwickel- ten Gebiete, auf die Schaffung eines angemessenen Angebotes von Arbeitsplätzen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in tragbarer Entfernung von der Wohnung und auf Erhaltung und Schaf- fung einer menschenwürdigen Umwelt in allen Teilräumen und Gebie- ten der BRD. Diese Ziele wurden nicht erreicht. Im Zuge der Entwicklung des regional- und raumordnungspolitischen Instrumentariums wurden die Fördergebiete ständig ausgedehnt, was u.a. auf ein wachsendes Ausmaß regionaler Disproportionen und Krisen verweist. Inzwischen umfassen die Fördergebiete knapp zwei Drittel der Fläche der BRD, auf der ein Drittel der Bevölkerung lebt. Im Zuge der Regionalpolitik fließen Milliardenbeträge durch die staatsmonopolistischen Umverteilungskanäle . Der größte Teil davon wird auf direktem oder indirektem Weg, als direkte oder in- direkte Investitionssubvention an das Privatkapital vergeben. Ob- wohl den politischen und staatlichen Instanzen sowie den wissen- schaftlichen Beratungsgremien klar ist, daß der wichtigste Hebel zur Minderung regionaler Disproportionen die Schaffung - und man muß heute hinzufügen die Erhaltung - von Arbeitsplätzen in den betreffenden Gebieten ist, begnügt sich die Regionalpolitik mit der Förderung des Mechanismus der Kapitalwanderung des Privatka- pitals. Sie akzeptiert dabei die gegenüber den gesetzlichen Fi- xierungen verschobene Rangordnung in der Hierarchie der Ziele: Sie folgt in der Praxis der Dominanz monopolkapitalistischer Pro- fitziele und hofft auf den - im Sinne dieser Logik - Nebeneffekt, daß günstige Akkumulation zu neuen Arbeitsplätzen führt. Hinsichtlich der Regionalentwicklung und -politik liegen faktisch zwei Formen von Strukturmaßnahmen in Widerstreit miteinander: auf der einen Seite die erklärte staatsmonopolistische Förderungspo- litik, die sich wissenschaftlicher und planerischer Einsicht zu bedienen vorgibt, und auf der anderen Seite die Prägung der re- gionalen Disproportionen durch den Gang der Kapitalbewegung und -verwertung und durch monopolkapitalistische Profitstrategien, die den erklärten staatlichen Zielen weithin entgegenstehen und diese unterlaufen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Umorientierung der Raumordnungs- und Regionalpolitik 67). Diese Notwendigkeit kann sich jedoch nur über den politischen Druck der werktätigen Bevöl- kerung und ihrer Organisation realisieren. _____ 1) Der vorliegende Beitrag schließt an - und bemüht sich, einige dort vertretene Thesen weiter auszubauen - bei: Hermann Bömer: Regionale Strukturkrisen im staatsmonopolistischen Kapitalismus und marxistische Raumökonomie. Am Beispiel der Ruhr- gebietskrise. In: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 2/1979, Frankfurt a.M. S. 138-171. Institut für Marxistische Studien und Forschungen (IMSF) (Hrsg.): Wirtschaftskrise und Wirtschaftspolitik, Beiträge des IMSF, Bd. 4, Frankfurt a.M. 1976, Abschnitt 2.4.3., Raumordnungs- und Re- gionalpolitik, S. 210-223. Um das Selbstverständnis der bürgerlichen Regional- und Raumord- nungswissenschaft in der BRD zu kennzeichnen, sei hier die Be- griffsbestimmung von U. Brösse angeführt. Diese sehr formale, geopolitischen und funktionalistischen Ansätzen verhaftete Defi- nition dient mir zunächst dafür, den Untersuchungsbereich bundes- republikanischer Regionalpolitik auszugrenzen: "Raumordnungs- politik besteht in der bewußten Handhabung geeigneter Instrumente durch den Staat oder dem Staat nahestehender Institutionen, um eine zielbezogene Gestaltung, Entwicklung und Nutzung von Räumen oder Regionen zu erreichen. Neben dem Begriff der Raumordnungspolitik in einem engeren Sinne steht häufig der der Regionalpolitik. Regionalpolitik in einem engeren Sinne ist gleichbedeutend mit regionaler Wirtschaftspolitik. Im umfassende- ren Sinne will die Regionalpolitik jedoch ebenso wie die Raumord- nungspolitik die zielbezogene Gestaltung, Entwicklung und Nutzung von Räumen, so daß diese Begriffe dann synonym gebraucht werden müssen." Brösse, Ulrich: Raumordnungspolitik, Berlin/New York 1975, S. 5/6. Einen umfangreichen Literaturüberblick zur Raumpla- nung findet man bei: Bauer, Rudolph: Stadt- und Regionalplanung I-IV. In: Neue Politi- sche Literatur, 21. Jg. 1976, H. 1, S. 58-88; H. 3, S. 315-355; H. 4, S. 458-487; 22. Jg. 1977. Schneidereit, Monika: Regionale und sektorale Strukturpolitik in der BRD. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 24. Jg. 1979, H. 8, S. 988-992. 2) Vgl. hierzu: Jung, Heinz: Die privatmonopolistische Variante des staatsmonopolistischen Kapitalismus in der BRD. Voraussetzun- gen, Inhalt, Perspektiven, Entwicklungstendenzen 1973-1978. In: Marxistische Studienjahrbuch des IMSF 1/1978, Frankfurt a.M. 1978, S. 9-57; sowie: Jung, Heinz / Schleifstein, Josef: Die Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus und ihre Kritiker in der BRD, Frankfurt a.M. 1979. 3) Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hrsg.): Bundesraumordnungsprogramm für die Großraumentwicklung des Bundesgebietes, Schriftenreihe "Raumordnung" 06.002, Bonn 1975, 1.1. Abs. 2; Raumordnungsbericht 1978. Bundes-Drucksache 8/2378 vom 11. 12. 1978, S. 43. Vgl. in ähnlicher Weise auch H.H. Eberstein: "Unter regionaler Strukturpolitik bzw. Regionalpolitik ist die Summe aller staatli- chen und kommunalen Maßnahmen zu verstehen, die angewandt werden, um die Möglichkeiten eines Raumes in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht optimal zu entwickeln und zu nutzen. Dazu gehört vor allem die Mobilisierung bisher nicht oder unzu- reichend genutzter Kapital- und Arbeitskraftreserven des betref- fenden Raumes und ihr optimaler Einsatz, um insbesondere dort die annähernd gleichen Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen zu schaffen und zu erhalten, die in weiterentwickelten, wirtschaft- lich stärkeren Regionen des Bundesgebietes anzutreffen sind." Eberstein, H.H.: Grundlagen der Regionalpolitik und ihre wesent- lichen Grundsätze. In: H.H, Eberstein (Hrsg.): Handbuch der re- gionalen Wirtschaftsförderung, Köln 1971 ff. ,111 A, zit. S. 5; vgl. ebendort Einleitung I, A, S. 5). 4) Besonders deutlich wird dies mit der funktionalen Untergliede- rung ländlicher Räume in der Studie: Entwicklung ländlicher Räume. Hrsg. v. d. Konrad-Adenauer-Stiftung. In: Studien zur Kom- munalpolitik. Schriftenreihe des Instituts für Kommunalwissen- schaften, Bd. 2, Bonn 1974; oder in der Diskussion um das Konzept der Vorranggebiete. Vgl. hierzu: Graf, Jürgen: Die Funktion des Konzeptes der Vorrangge- biete in der Landes- und Regionalplanung. In: Werkstattberichte des Fachgebietes Regional- und Landesplanung im Fachbereich Ar- chitektur / Raum- und Umweltplanung der Universität Kaiserslau- tern, Kaiserslautern 1977. 5) Für eine arbeitnehmerorientierte Raumordnungs-, Regional- und Kommunalpolitik. In: Blätter für deutsche und internationale Po- litik, 22. Jg. 1977, H. 12, S. 1509-1534. Bessere Lebens-und Ar- beitsbedingungen für Nordhessen. Hrsg. vom DGB-Landesbezirk Hes- sen, Abt. Wirtschaftspolitik, Baunatal 1978. 6) Bei der Darstellung der Phasen der Regionalpolitik und ihrer Einzelbestimmungen orientiere ich mich an folgender Literatur: Eberstein, H. H.: Grundlagen der Regionalpolitik..., a.a.O. (Anm. 4) S. 5-10; Albert, W.: Die Entwicklung der regionalen Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. In: Eberstein, H.H. (Hrsg.): Handbuch..., a.a.O. (Anm. 4). Teil II A; Buttler, F. / Gerlach, K. / Liepmann, P.: Grundlagen der Regio- nalökonomie. Reinbek 1971, S. 116-122; Giehl, W. / Wegge, G.: Re- gionale Wirtschaftspolitik in der BRD. In: Handwörterbuch der Ra- umforschung und Raumordnung, Hrsg. von der Akademie für Raumfor- schung und Landesplanung, Teil III, Hannover 19702, Sp. 2637- 2648; Struff, R.: Regionale Wirtschaftspolitik auf dem Prüfstand. In: structur 5/1975, S. 107. 7) Model, O./Creifelds, C.: Staatsbürgertaschenbuch. 12. neubear- beitete Auflage, München 1973, S. 771-772. 8) Huffschmid, Jörg: Die Politik des Kapitals. Konzentration und Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik, Frankfurt a.M. 1971, S. 160. 9) Albert, W.: Zielgewinnung und Entscheidungsfindung für Infra- strukturprogramme. Das Beispiel der Regionalen Förderungspro- gramme der Bundesrepublik. In: Theorie und Praxis der Infrastruk- turpolitik, Hrsg. von Jochimsen, R. /Simonis, U.E. In: Schriften des Vereins für Sozialpolitik, N.F. Bd. 54, Berlin 1970, S. 240. 10) Klose, Hans Ulrich. In: Konkret, 1978, H. 12, S. 11. 11) Vgl.: Butterwegge, Christoph: Markt, Plan und Profit. Zur po- litischen Ökonomie der Investitionslenkung. In: Marxistische Stu- dien, 1/1978, S. 58-81. 12) Für eine arbeitnehmerorientierte Raumordnungs-, Regional- und Kommunalpolitik, a.a.O., S. 1519. 13) Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe: Verbesserung der regio- nalen Wirtschaftsstruktur vom 6. Oktober 1969. In: Bundesgesetz- blatt I, S. 1861. 14) Wohl greifen im Zusammenhang mit der Regionalpolitik noch an- dere gesetzliche Bestimmungen, wie "Verbesserung der Agrarstruk- tur und des Küstenschutzes", "Ausbau und Neubau von wissenschaft- lichen Hochschulen und Fachhochschulen", "Bundesverkehrswege- planung", "Städtebauförderung", "Berlinförderung" etc.; hinzu kommen noch branchenspezifische strukturfördernde Maßnahmen wie z.B. für den Bergbau, die Flugzeugindustrie. Dabei übersteigen die staatlichen Förderungsmittel zur Umsetzung dieser Programme die Subventionshilfen für die GA bei weitem. Diese Formen staat- licher Subventionen werden jedoch in den weiteren Ausführungen nicht berücksichtigt. Ich konzentriere mich vielmehr aus- schließlich auf die Umsetzung des Gesetzes "Gemeinschaftsaufgabe: Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". 15) Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft (BMFW), Tagesnachrich- ten vom 11.12.1979. 16) Die Ursachen für die Ausweitung der Förderungsgebiete können nicht eindeutig bestimmt werden. Hier spielen mehrere Faktoren zusammen. Offensichtlich besteht jedoch ein positiver Zusammen- hang zwischen wirtschaftlichem Aufschwung und der Ausweitung der Förderungsgebiete. Umgekehrt ist die Rückstufung einmal als för- derungswürdig klassifizierter Gebiete für die Verwaltungsinstan- zen schwierig. (Vgl. zu diesen Fragen: Joachim Jacob, Regionalpo- litik und räumliche Disparitäten in der Bundesrepublik. Zur Kri- tik der Regionalförderung in Deglomerationsräumen, Frankfurt a.M. 1979, S. 30 ff.). 17) Vgl. hierzu die Ausführungen bei Meißner, Werner: Investiti- onslenkung, Frankfurt a. M. 1974, S. 56-82. 18) Heß, Peter: Monopole, Staat und das Problem des gesellschaft- lichen Fortschritts im gegenwärtigen Kapitalismus. In: Macht- strukturen des heutigen Kapitalismus. Marxistische Blätter - Son- derheft 1/1967, S. 17-30, zit. S. 27. 19) Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 31. Juni 1969, geändert vom 31. Juli 1970. In: Drucksache 8/2014, S. 154. 20) Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen im Zonen- randgebiet und in anderen förderungsbedürftigen Gebieten sowie für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen vom 18.8.1969. In: Bundesgesetzblatt I. 1211/1969 zuletzt in der Fassung vom 3. Mai 1977. In: Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 165-170. 21) InvZulG, a.a.O. (Anm. 20), § 2: Vgl. ausführlicher zur recht- lichen Seite des Gesetzes: Söffing, G.: Die Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz. In: Handbuch..., a.a.O. (Anm. 4), 8 II Becker, P.: Das Bescheinigungsverfahren nach § 2 des In- vestitionszulagengesetzes. In: Handbuch..., a.a.O. (Anm. 4) II C. 22) Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regio- nalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969. In: Bundesgesetz- blatt I/1969, S. 1861; ergänzt durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgaben vom 23. Dezember 1971. In: Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 155-157. 23) Vgl. Kartenbild zum 7. Rahmenplan im Anhang unter A. 24) Vgl. Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 16-17. 25) Ebenda, S. 155 sowie "Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung", ebenda, S. 13 und 17. 25a) Zur Erfolgskontrolle der GA vgl.: F. Wolf, Effizienz und Er- folgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderang. Ergebnisse einer Untersuchung in Hessen, Hessische Landesentwicklungs- und Treuhandgesellschaft, 2 Bde., o.J. o.O.; sowie: Regionale Wirkun- gen der Wirtschaftsstrukturförderung, in: Schriftenreihe des Bun- desministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, 06.023/ 1978. 26) Vgl. Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 158-160. 27) Ergänzung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Bundestagsdrucksache 8/759, S. 121. 28) Arbeitsgruppe Großunternehmen: Gewinnentwicklung und Gewinn- verschleierung in der westdeutschen Großindustrie, Eine Untersu- chung der 50 umsatzgrößten Kapitalgesellschaften der Bundesrepu- blik Deutschland von 1967-1975, Köln 1977, 2 Bde., Bd. II, Ta- belle 6.22. 29) Ergänzung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe: "Verbes- serung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In: Bundes- tagsdrucksache 8/759, S. 122-124 und 8/2014, S. 122-124. 30) Klassen- und Sozialstruktur der BRD 1950-1970, Teil II. Sozi- alstatistische Analyse. Hrsg. vom IMSF, Frankfurt a.M. 1973, S. 433-438. 31) Axt, Heinz-Jürgen: Stahlkrise und westeuropäische Integra- tion. In: PVJH, 19. Jg. 1978, H. 2, S. 157-200; Lenhardt, Anne/Weiß, Gerhard: Stahlkrise an der Saar - Ein Kampf um Ar- beitsplätze, Frankfurt a.M. 1978. 32) Ergänzung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In: Bundestagsdruck- sache 8/2014, S. 125. 33) Jung, Heinz: Die privatmonopolistische Entwicklungsvari- ante..., a.a.O., S. 32. 34) Vgl. Garantieerklärung. In: Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 149-151, S. 10 zitiert. 35)/36) entfallen. 37) Deppe, Frank: Wissenschaftlich-technischer Fortschritt, in- ternationale Konzerne und Supranationalität. In: Krüper, M. (Hrsg.): Investitionskontrolle gegen die Konzerne, Reinbek 1974, S. 97-114. 38) Für eine arbeitnehmerorientierte Raumordnungs..., a.a.O., S. 9. 39) H.U. Klose, in: Konkret 12/1978, S. 9. 40) Raumordnungsbericht 1978, Bundestagsdrucksache 8/2378, Ta- belle 7, S. 16. 41) Raumordnungsbericht 1978, a.a.O. (Anm. 40), S. 15. 42)/43) Albert, W.: Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk- tur. Rahmenpläne. In: Handbuch..., a.a.O. (Anm. 4), III B, S. 15. 44) Hötger, E.: Die einzelnen Rahmenpläne. In: Handbuch..., a.a.O., 2 III B, S. 19. 45) Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 11. Vgl. auch Raumordnungsbe- richt 1978, a.a.O., S. 15. 46) Raumordnungsbericht 1978, a.a.O., Tab. 9, S. 16. 47) Raumordnungsprognose 1990. Hrsg. in der Schriftenreihe "Raumordnung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. 1976 Nr. 06.012, Tab. 4, S. 48. 48) Raumordnungsprognose 1990, a.a.O., Tab. 18, S. 65-67 und Tab. 31, S. 87-89. 49) Raumordnungsprognose 1990, a.a.O., Tab. 18, S. 65-67 und Tab. 30, S. 84-86. 50) Nach: "Die Rheinpfalz", Ludwigshafen, vom 7.12.1978. 51) Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 7. 52) Bundestagsdrucksache 8/759, S. 6. 53) Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 7. 54) Bundestagsdrucksache 8/759, S. 7 und 8/2014, S. 7. 55) Raumordnungsbericht 1978, a.a.O. (Anm. 40), S. 17. 56) Standortwahl der Industriebetriebe 1972 bis 1975 (BMA). Nach: Bundestagsdrucksache 8/2378, Tab. 26, S. 44. 57) Ebenda, eigene Umrechnung. 58) Raumordnungsbericht 1978, a.a.O. (Anm. 40), S. 44. 59) Weber, Alfred: Über den Standort der Industrie. Tübingen, 1909, S. 16, vgl. auch: Weber, Alfred: Industrielle Standorte. In: Grundriß der Sozialökonomik, Abt. VI, Tübingen 1923, S. 58- 86; sowie zur Information der Artikel: "Alfred Weber" von G. Sta- venhagen. In: Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung. Hrsg. von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Han- nover 1970, Bd. III, Sp. 3716-3721. 60) Marx, Karl: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. 2. Bd. II. Buch. In: Marx-Engels Werke Bd. 24, Berlin 1969, S. 253 f. 61) Marx, Karl: ebenda, 15. Kapitel, S. 260-295. 62) Kaiser, K.H./Hoerner, L.: Standortfaktoren von Industriebe- trieben in der Stadtregion Köln, Teilband I, Köln 1976, S. 14. 63/64) Brede, Helmut: Die Bestimmungsfaktoren industrieller Standorte. Eie empirische Untersuchung (IFO), Berlin/München 1971, S. 94. 65) Fürst, D. /Zimmermann, K.: Standort industrieller Unterneh- men. In: Jahrbuch für Sozialwissenschaft, Bd. 22/1971, S. 178 f. 66) Brösse, Ulrich: Raumordnungspolitik, a.a.O., S. 108, Raumord- nungsbericht 1974, Bundestagsdrucksache 7/3793, S. 77. 67) Vgl. hierzu: Für eine arbeknehmerorientierte Raumordnungs..., a.a.O., Naschold, Frieder: Alternative Raumpolitik. Kronberg/Ts. 1978. zurück