Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 03/1980
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ZUM INVESTITIONSMECHANISMUS STAATSMONOPOLISTISCHER
REGIONALPOLITIK IN DER BRD
Wilma Albrecht
I. Phasen staatlicher Regionalpolitik in der BRD - II. Primat
privatkapitalistischer Investitionsförderung im Konzept der
staatlichen Regionalpolitik - III. Ausgleich regionaler Struktur-
schwächen - ein nicht erreichtes Ziel der Regionalpolitik - IV.
Exkurs: Zur bürgerlichen Standorttheorie - V. Zusammenfassung.
Mit der Entwicklung des staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK)
erhält das Element staatlicher Planungs-, Steuerungs- und Ver-
mittlungstätigkeit zunehmende Bedeutung. Dem entspricht das zu-
nehmende Gewicht der Raumordnungs- und Regionalpolitik. 1) Die
damit geschaffenen Strukturen und Beziehungen wiederum sind Be-
standteile des staatsmonopolistischen Mechanismus.
Allerdings kann auch auf diesem Gebiet nicht von einer geradlini-
gen Entwicklung des SMK ausgegangen werden. Phasen starker Aus-
weitung staatlicher Aktivitäten und Kompetenzen werden - abhängig
von der Gesamtsituation des SMK - abgelöst von Phasen der Zurück-
drängung administrativer Lösungswege und der Favorisierung soge-
nannter marktwirtschaftlicher Methoden der Krisenbeeinflussung.
Die Einengung des staatlichen Spielraums der Regionalpolitik un-
ter der Dominanz der "privatmonopolistischen" oder antietatisti-
schen "Entwicklungsvariante" des SMK 2) ist in der jüngsten Peri-
ode kaum zu übersehen. Sollten demokratische Gegenkräfte und die
Interessen der Bevölkerung nicht stärkere Geltung erlangen, muß
auch in der Zukunft mit weiteren Restriktionen gerechnet werden.
Wohl steht auch heute noch in offiziellen Verlautbarungen von Po-
litikern und Wissenschaftlern das "Ausgleichs- und Gerechtig-
keitsziel" als Grundsatz der Raumordnungspolitik im Vordergrund,
und das hieße: die Schaffung - gleichwertiger Lebensbedingungen"
in allen Teilräumen des Bundesgebietes, so daß "für die Bürger in
allen Teilräumen des Bundesgebietes ein quantitativ und qualita-
tiv angemessenes Angebot an Wohnungen, Erwerbsmöglichkeiten und
öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in zumutbarer Entfernung
zur Verfügung steht und eine menschenwürdige Umwelt vorhanden
ist". 3)
Tatsächlich zeigt sich jedoch, daß diese Ziele im SMK und mit
Mitteln und Methoden, die sich an ihm orientieren, nicht zu ver-
wirklichen sind. Dies führte im Rahmen der Theoriediskussion der
herrschenden Regionalwissenschaft dazu, dieses Konzept aufzugeben
und statt dessen funktionalistische Ansätze zu entwickeln 4),
ohne allerdings die wichtigste Ursache des Scheiterns, die pri-
vate Kapitalverwertung, zu benennen und daraus Schlußfolgerungen
zu ziehen.
Andererseits fordern Gewerkschaften und demokratisch engagierte
Wissenschaftler "eine demokratische und arbeitnehmerorientierte
Regionalpolitik", die sich für demokratische Kontrolle, örtliche
und überörtliche Mitbestimmung ausspricht und den (arbeitenden)
Menschen und nicht Kapitalverwertung und Profit in den Mittel-
punkt der Zukunftsplanung in der BRD stellen soll. 5)
Gerade hieraus ergeben sich Anstöße, der Untersuchung der Grund-
lagen und Möglichkeiten einer solchen Politik Aufmerksamkeit zu
widmen. In diesem Sinne beschäftigt sich der vorliegende Beitrag
vor allem mit dem staatlichen Instrumentarium zur Beeinflussung
des durch die Interessen des Monopolkapitals dominierten gesamt-
wirtschaftlichen Investitionsmechanismus in der BRD unter den Ge-
sichtspunkten der Raumordnungs- und Regionalpolitik.
I. Phasen staatlicher Regionalpolitik in der BRD
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Im Verlauf der staatlichen regionalen Wirtschaftsförderungspoli-
tik in der Bundesrepublik lassen sich im wesentlichen drei Phasen
unterscheiden: 6)
1. Regionalpolitik in der "Rekonstruktionsphase" (1951-1959):
Hierunter fällt das schon 1951 verabschiedete Regionale Förde-
rungsprogramm der Bundesregierung, das sich zum Ziele setzte, die
wirtschaftlichen und sozialen Zerstörungen und Verwüstungen des
Produktivkraftpotentials durch den II. Weltkrieg (erhebliche
Kriegszerstörungen in Teilräumen; Produktionsverbot für Indu-
strieanlagen in Salzgitter, Kiel, Wilhelmshaven; Demontagen; an-
haltende hohe Arbeitslosigkeit und Übervölkerung in bestimmten
Regionen) zu beheben und die Sicherung und Festigung der kapita-
listischen Ökonomie auf höherem Niveau und in modernisierter Form
der Produktionsanlagen mittels öffentlicher Finanzzuweisungen zum
Ausbau der Infrastruktur und für Rationalisierungsinvestitionen
einzuleiten. Weiterhin wurde 1953 das Förderungsprogramm des sog.
"Zonenrandgebietes" - eines 40 km breiten Streifens längs der
Ostgrenze der BRD von Flensburg bis Passau - verabschiedet, das
die negativen Auswirkungen der Westorientierungs- und Teilungspo-
litik der BRD-Regierung für die Bevölkerung und das dort ansäs-
sige Gewerbe abschwächen sollte. Des weiteren wollte man dieses
Gebiet wirtschaftlich entwickeln und mit einer Anziehungskraft
ausstatten, um Teile der DDR-Bevölkerung "aufzusaugen".
2. Regionalpolitik in der Hochkonjunkturphase (1959-1967): Mit
dem im Jahre 1959 verabschiedeten "Entwicklungsprogramm für zen-
trale Orte in ländlichen und schwach strukturierten Gebieten"
sollte dem Bedürfnis des Kapitals nach Arbeitskräften und Pro-
duktionsstättenerweiterung Rechnung getragen werden. Da in den
Ballungsgebieten ein Mangel an Arbeitskräften bestand, wurden in
der Hochkonjunkturphase die ländlichen Arbeitskraftreserven, be-
stehend aus freigesetzten Landarbeitern, Kleinbauern, die einen
Zuerwerb benötigten, Arbeitern aus dem traditionellen Landhand-
werk und -gewerbe, Ungelernten, Frauen und Jugendlichen mobili-
siert. Somit sah sich in dieser Zeit das BRD-Kapital einem gewis-
sen Zwang ausgesetzt, Teile des konstanten Kapitals zu den Ar-
beitskräften zu verlagern. Von staatlicher Seite wurde dieser
Entwicklung Rechnung getragen, indem der Infrastrukturausbau und
die Industrieansiedlung in Klein- und Mittelstädten in Gebieten
mit Arbeitsplätzemangel gefördert wurden, sofern diese Orte für
Tagespendler ereichbar waren, eine Mindestausstattung an sanitä-
ren, kulturellen und schulischen Einrichtungen und Ansatzpunkte
für Industrieansiedlung vorweisen konnten. Auf Beschluß des 1950
gebildeten Interministeriellen Ausschusses für Notstandsgebiets-
fragen (IMNOS) vom 13. November 1964 wurden diese zentralen Orte
zu B u n d e s a u s b a u o r t e n ernannt, nachdem 1963 die
Notstands- und Sanierungsgebiete nach den verallgemeinerten Kri-
terien zur Bestimmung zentraler Orte (nun: Bruttoinlandsprodukt /
Kopf der Wirtschaftsbevölkerung, Wanderungssaldo, Industrie-
besatz) neu abgegrenzt worden waren.
Mit dem Bundesraumordnungsgesetz vom 8. April 1965 wurde die
staatliche Raumordnungspolitik auf eine gesetzliche Grundlage ge-
stellt, auf der die verschiedenen raumpolitischen Initiativen von
Bund und Ländern koordiniert und zu einer längerfristigen Gesamt-
planung übergeleitet werden sollten. In diesem Gesetz werden aber
auch die Grundsätze der Raumordnung beschrieben, die für die Be-
völkerung der BRD gleiche Lebensbedingungen zum Ziel haben. (§ 2)
3. Regionalpolitik in der Rezession und Strukturkrise (1967 bis
heute): Die Rezession 1966/67 verdeutlichte, daß die Verwertungs-
bedingungen bestimmter Einzelkapitale sowie des Gesamtkapitals
allgemein nur durch ein verstärktes planerisches Eingreifen des
Staates gesichert werden konnten. Die wichtigste Absicherung die-
ser neuen Rolle des Staates im monopolistischen Kapitalismus der
BRD stellt das Stabilitätsgesetz ("Gesetz zur Förderung der Sta-
bilität der Wirtschaft") vom 14 Juni 1967 dar. Danach "sollen
Bund und Länder wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen zur
W a h r u n g d e s G e l d w e r t e s aufeinander abstimmen,
um ein stabiles Preisniveau, einen hohen Beschäftigungsstand und
außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei angemessenem Wirtschafts-
wachstum zu gewährleisten. Die Bundesregierung legt alljährlich
dem Bundestag und Bundesrat einen Jahreswirtschaftsbericht vor,
in dem sie ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele darlegt
(J a h r e s p r o j e k t); um die genannten Grundziele zu er-
reichen, kann sie für die Gebietskörperschaften, Gewerkschaften
und Unternehmerverbände sog. w i r t s c h a f t l i c h e
O r i e n t i e r u n g s d a t e n aufstellen. Bei übermäßigem
Ansteigen der Konsumentennachfrage sollen Mittel zur zusätzlichen
Schuldentilgung bei der Bundesbank oder zur Überweisung an eine
K o n j u n k t u r a u s g l e i c h s r ü c k l a g e bereit-
gestellt werden, auf die bei gefährlichem Konjunkturrückgang zu-
rückgegriffen werden kann. Unerwünschter Konjunktursteigerung
soll u.a. mit Sperre von Ausgabemitteln durch den Bundesfinanzmi-
nister sowie einem Baustopp und einer Beschränkung der Kreditauf-
nahme durch die öffentliche Hand begegnet werden. Andererseits
kann die Bundesregierung bei Konjunkturabschwächung eine Ausga-
bensteigerung anordnen; der Bundesfinanzminister kann zusätzlich
Kredite bis 5 Milliarden DM aufnehmen. Die zusätzlichen Ausgaben
sollen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gedeckt werden". 7)
Mit den in § 26 aufgestellten Bestimmungen zur Änderung des Ein-
kommensteuergesetzes erhält die Bundesregierung auch die Möglich-
keit, auf die Ertrags- bzw. Profitlage privater Unternehmen Ein-
fluß zu nehmen. Noch heute gilt die Einschätzung Huffschmids, der
betonte: "Das Stabilitätsgesetz schafft die Kompetenzen und Vor-
aussetzungen für eine reibungslose und wirkungsvolle Planung der
gesamtwirtschaftlichen Größen durch die Bundesregierung, in dem
es entscheidende Machtbefugnisse der Länder auf den Bund verla-
gert und die Möglichkeiten einer steuerlichen Gewinnmanipulation,
also zur Beeinflussung unternehmerischer Investitionsentscheidun-
gen, bereitstellt. Es hält sich - gemäß der Konzeption der Glo-
balsteuerung - fest im Rahmen der bestehenden Kapitalverwertungs-
wirtschaft und erkennt die Autonomie der Unternehmerentscheidung
prinzipiell als wirtschaftliches oberstes Gesetz an. Die Stabili-
sierung, die das Gesetz meint, ist die Stabilisierung der Herr-
schaft des Kapitals und das Wachstum, das das Gesetz fördern
will, ist die Expansion des konzentrierten Kapitals über die ge-
samte Wirtschaft." 8)
Im Zuge dieser planerischen und wirtschaftspolitisch aktiveren
Rolle des Staates wurde auch die staatliche Regionalpolitik defi-
niert: sie wurde als "Keimzelle einer umfassenden regionalen In-
vestitionslenkung" 9) aufgefaßt. Diese Positionsbestimmung gilt
auch heute noch: so sprach der Hamburger Bürgermeister Hans-Ul-
rich Klose erst vor kurzem davon, daß die "Raumordnungspolitik
nichts anderes (...) als ein Investitionslenkungssystem" sei. 10)
"Investitionslenkung" in diesem Sinne meint freilich nur staatli-
che Investitionslenkung, vorwiegend indirekte. Sie ist damit zu
unterscheiden von progressiven Forderungen linker Kräfte, die auf
demokratisch kontrollierte Investitionslenkung abzielen. 11)
Mit dieser Einbettung staatlicher Regionalpolitik in das staatli-
che Investitionslenkungssystem entstand die Voraussetzung für die
Entwicklung der staatsmonopolistischen Raumordnungskonzeption.
Man versuchte das Konzept der gleichmäßigen Entwicklung aller
Teilbereiche der BRD zugunsten einer "produktivitätsorientierten
Regionalpolitik" aufzugeben: "Diese fordert, die Raumordnungs-
und Regionalpolitik ausschließlich in den Dienst der globalen
Wachstumsstimulierung zu stellen und dabei die staatlichen Ausga-
ben und Investitionen räumlich möglichst zu konzentrieren-." 12)
Zum Zwecke dieser Konzentrierung und Effektivierung der öffentli-
chen Mittel und angesichts der Tatsache, daß gerade vom konjunk-
turellen Abschwung die regionalen Fördergebiete besonders betrof-
fen waren, begann man 1968 damit, regionale Aktionsprogramme zu
erstellen. Diese regionalen Aktionsprogramme sollten und sollen
auch heute noch auf der Grundlage des Gesetzes - Gemein-
schaftsaufgabe: Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
13) vom 6. Oktober 1969 umgesetzt werden. 14)
Nach diesem Gesetz obliegt es einem Planungsausschuß, bestehend
aus dem Bundesminister für Wirtschaft (Vorsitzender), dem Bundes-
minister für Finanzen und den Finanzministern der Länder, die Re-
gionalpläne aufeinander abzustimmen und einen Rahmenplan zu er-
stellen. Dieser Planungsausschuß, der seine Entscheidung mit
Zweidrittel-Mehrheit fällt, konstituierte sich am 6. Mai 1970.
Der erste Rahmenplan trat mit dem 1.1.1972 in Kraft, inzwischen
liegt der 9. Rahmenplan für den Planungszeitraum 1980-1983 vor.
15)
Parallel mit der bundesstaatlichen Koordinierung der Regionalpla-
nung und -politik erfolgte die Erstellung und Umsetzung regiona-
ler Sonderprogramme für die Gebiete, die durch Strukturkrisen
einzelner kapitalistischer Industriebranchen besonders betroffen
waren und sind bzw. unter der Konzernpolitik besonders leiden. Es
sind dies die folgenden festgeschriebenen Förderungsprogramme:
1968: Das Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Stein-
kohlebergbaus und der deutschen Steinkohlebergbaugebiete,
1969: Das Investitionszulagengesetz,
1975: Das befristete Sonderprogramm für VW-Standorte,
1978: Das befristete Sonderprogramm für die Stahlindustrie.
Trotz der Forderung, die Förderungsmittel regional zu konzentrie-
ren, war und ist eine stetige Ausweitung der Förderungsgebiete
immer wieder festzustellen: So erhöhte sich im Rahmen der Bun-
desausbauorte die Zahl der zu fördernden Orte von 16 (1959) auf
81 (1968). Lag der Umfang der regionalen Förderungsgebiete 1969
(in % des Bundesgebietes einschließlich Westberlin) noch bei 48%
und betraf 26% der Einwohner, so umfassen sie heute 61% der Flä-
che des Bundesgebietes mit 36% der Bevölkerung unseres Landes.
16)
II. Primat privatkapitalistischer Investitionsförderung
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im Konzept der staatlichen Regionalpolitik
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Die praktizierte Regionalpolitik in der BRD war schon immer und
ist auch heute noch eingebettet in das System staatlicher Inve-
stitionslenkung, das überwiegend auf indirekter Investitionslen-
kung beruht. 17) Diese beschneidet nicht und greift auch nicht
direkt in die privatkapitalistische Investitionstätigkeit ein,
sondern versucht mittels Subventionen eine Begünstigung der Ko-
stenlage bei privaten Investitionen zu erwirken, im Rahmen der
Regionalpolitik bei speziell regional ausgewiesenen Investitio-
nen.
Nicht die Tatsache der staatlichen indirekten Investitionslenkung
ist das Neue staatlicher Aktivität Ende der 60er Jahre, sondern
Größe und Umfang, den diese erreichten und damit das Wesen der
staatlichen Wirtschaftspolitik bestimmen, nämlich nun "das mit
staatlicher Macht durchzusetzen, was unter den heutigen Bedingun-
gen der Marktmechanismus nicht mehr selbständig zu regeln ver-
mag". 18) Hierzu war eine Reihe von Gesetzesänderungen und ge-
setzlicher Neuregelungen von Nöten, auch und gerade für den Be-
reich der Regionalpolitik.
Gesetzliche Bestimmungen staatsinterventionistischer
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Regionalpolitik
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Zunächst war eine G r u n d g e s e t z ä n d e r u n g erfor-
derlich. Neu ins Grundgesetz eingefügt wurden Artikel 91 a und b.
19) Sie bestimmen u.a.:
"VIII. a. Gemeinschaftsaufgaben Artikel 91 a.
(1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von
Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtzahl
bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der
Lebensverhältnisse erforderlich ist (Gemeinschaftsaufgaben):
1. Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hoch-
schulkliniken,
2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,
3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
(2) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates werden die
Gemeinschaftsaufgaben näher bestimmt. Das Gesetz soll allgemeine
Grundsätze für ihre Erfüllung enthalten.
(3) Das Gesetz trifft Bestimmungen über das Verfahren und über
Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung. Die Aufnahme ei-
nes Vorhabens in die Rahmenplanung bedarf der Zustimmung des Lan-
des, in dessen Gebiet es durchgeführt wird.
(4) Der Bund trägt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 die
Hälfte der Ausgaben in jedem Land. In den Fällen des Absatzes 1
Nr. 3 trägt der Bund mindestens die Hälfte; die Beteiligung ist
für alle Länder einheitlich festzusetzen. Das Nähere regelt das
Gesetz. Die Bereitstellung der Mittel bleibt der Feststellung in
den Haushaltsplänen des Bundes und der Länder vorbehalten.
(5) Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die
Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben zu unterrichten.
Artikel 91 b
Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen bei der Bil-
dungsplanung und bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben
der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zu-
sammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in der Vereinbarung
geregelt."
Mit dieser Grundgesetzänderung erfolgt eine Kompetenzerweiterung
des Bundes; die föderalistische Struktur der BRD wird erheblich
eingeschränkt. Diese Grundgesetzänderung, im Zusammenhang mit den
Ende der 60er und Anfang der 70erjahre vorgenommenen Kommunal-
und Gebietsreformen der verschiedenen Länder, bedeutet faktisch
einen weiteren Demokratieabbau. Erst nach dieser GG-Änderung
konnte das I n v e s t i t i o n s z u l a g e n g e s e t z
(InvZulG) 20) abschiedet werden, das das private Investitionsver-
halten stimulieren will, indem Investitionsvorhaben indirekt
durch Steuernachlaß gefördert werden. Gefördert werden mit einer
staatlichen Investitionszulage von 7,5% der Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten (ursprünglich 10%) eines sog. "Investi-
tionsgutes":
(1) Betriebsneugründungen oder -erweiterungen in ausgewiesenen
Schwerpunkten des förderungswürdigen Gebietes sowie in dem Gebiet
selbst, bes. des Steinkohlebergbaugebietes Saar (§ 2, § 3),
(2) Betriebsumstellungen bzw. -rationalisierungen im sog. "Zonen-
randgebiet" (§ 2, §3),
(3) Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen im Bereich der Energie-
erzeugung und -verteilung (§ 4a),
(4) Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen (§ 4)
(5) und speziell nicht ausgewiesene Investitionen zur Konjunktur-
belebung (§ 4b). Für die Erlangung der Investitionszulage in sog.
strukturschwachen, d.h. förderungswürdigen Gebieten müssen fol-
gende Zusatzbedingungen erfüllt werden, nämlich daß
"2. in der Betriebsstätte überwiegend Güter hergestellt oder Lei-
stungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregio-
nal abgesetzt werden, und das Investitionsvorhaben somit geeignet
ist, unmittelbar und auf Dauer das Gesamteinkommen in dem jewei-
ligen Wirtschaftsraum nicht unwesentlich zu erhöhen",
3. daß bei Neu- oder Erweiterungsinvestitionen "die Zahl der be-
stehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 20 vom Hundert erhöht
wird oder mindestens 50 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen
werden",
4. daß Rationalisierungsinvestitionen für den Bestand des Betrie-
bes und der Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze erforderlich
sind (dies nur im sog. "Zonenrandgebiet") und
5. daß "die Investitionskosten je geschaffenem oder gesichertem
Dauerarbeitsplatz das Dreißigfache der durchschnittlichen Inve-
stitionskosten je gefördertem Arbeitsplatz in den förderungswür-
digen Gebieten in den vorangegangenen 3 Kalenderjahren nicht
übersteigen". 21)
Die Investitionszulage wird nicht versteuert und ist praktisch
eine Profitzulage.
Das InvZulG fungiert weniger als Mittel der Regionalpolitik, in
dem Sinne, daß die Behebung der Strukturschwäche ausgewiesener
Gebiete Vorrang besitzt, als vielmehr als wirtschafts- und struk-
turpolitisches Instrument: Es will den Anpassungsprozeß zukunft-
strächtiger Wachstumsbranchen, die einen hohen Forschungs- und
Entwicklungsaufwand verlangen, beschleunigen. In den Genuß der
staatlichen Subventionsmittel kommen vornehmlich Privatunterneh-
men der Export- und der energieerzeugenden und -verarbeitenden
Industrie. Sind Unternehmen dieser Branchen gewillt in sog.
strukturschwachen Gebieten zu investieren, dann allerdings wird
dies doppelt honoriert (§ 5), unabhängig ob dies mit regionalpla-
nerischen und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen vereinbar
ist. Insofern hat allerdings das InvZulG auch regionalpolitischen
Stellenwert.
Nach den gleichen Prinzipien wie das InvZulG ist das - Gesetz
über die G e m e i n s c h a f t s a u f g a b e: - V e r-
b e s s e r u n g d e r r e g i o n a l e n W i r t-
s c h a f t s s t r u k t u r" 22) angelegt, obwohl hier die
Intention des Gesetzgebers die ist, in strukturschwachen Gebieten
mehr und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und
damit die jahrzehntelange "passive Sanierung" , d.h. die Ab-
wanderung von Arbeitskräften und die Entleerung, zu stoppen. Auch
durch dieses Gesetz erhalten vorwiegend private gewerbliche Un-
ternehmen staatliche Förderungsmittel in Form von Investitions-
hilfen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften, wenn sie sich
für Investitionen im sog. "Zonenrandgebiet" und in Gebieten,
"1. deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt
liegt oder erheblich darunter abzusinken droht oder
2. in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwan-
del in einer Weise betroffen und bedroht sind, daß negative Rück-
wirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder
absehbar sind" (§ 1,2), entscheiden.
Diese Förderungsgebiete und ihre Schwerpunkte werden in Rahmen-
plänen beschrieben 23), die Förderungsmittel (588 Millionen als
Normalsatz) jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern aufge-
bracht und die Durchführung (Implementation) der Rahmenpläne von
den Ländern wahrgenommen.
Dabei gelten im Bereich der privaten gewerblichen Investitions-
förderung folgende Bestimmungen: Beim Um-, Ausbau bzw. einer
Neuansiedlung eines gewerblichen Betriebes erfolgt die Subventio-
nierung eines solchen Vorhabens - zusätzlich zu der Investitions-
zulage nach dem InvZulG - durch einen Zuschuß in Form einer Inve-
stitionshilfe, eines Darlehens, von Zinszuschüssen etc. Folgende
Förderungshöchstsätze können erreicht werden:
Bei
1. Errichtung und Erweiterung von gewerblichen Produktionsbetrie-
ben in
A - Schwerpunkten 25%
(= übergeordnete Schwerpunkte im sog. "Zonenrandgebiet")
B - Schwerpunkten 20%
C - Schwerpunkten 15%
E - Schwerpunkten 25%
(= Schwerpunkten in extremen "Zonenrandlagen")
2. Errichtung und Erweiterung von gewerblichen
Produktionsbetrieben außerhalb von Schwerpunkten 10%
3. Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrsbetrieben 15%
der Investitionskosten. 24)
Darüber hinaus werden aber auch die Staatsinvestitionen im Be-
reich der Infrastruktur nach diesem Gesetz im Sinne privatkapita-
listischer branchenspezifischer Verwertungsbedingungen einge-
setzt. Es erfolgt nämlich:
"1. Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung,
Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewer-
bebetrieben,
2. Die Förderung des Ausbaus der Infrastruktur, soweit es für die
Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist, durch
a) Erschließung von Industriegelände im Zusammenhang mit Maßnah-
men nach Nummer 1,
b) Ausbau von Verkehrsverbindungen, Energie- und Wasserversor-
gungsanlagen, Abwasser- und Abfallbeseitigungsanlagen sowie öf-
fentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen,
c) Errichtung und Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Um-
schulungsstätten, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem
Bedarf der regionalen Wirtschaft an geschulten Arbeitskräften be-
steht." 25)
Wohl ist die Vergabe der Förderungsmittel an privatkapitalisti-
sche Betriebe an Auflagen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ge-
knüpft, die jedoch - wie die Praxis zeigt - leicht umgangen wer-
den können. 25a)
Insgesamt bezweckt dieses Gesetz die Ausrichtung der Regionalpo-
litik allgemein und explizit sowohl in der Arbeitsplatzförderung
als auch wichtiger Teile der langfristigen Infrastruktur überwie-
gend und teils sogar ausschließlich nach kurzfristigen kapitali-
stischen Verwertungsbedingungen, die die Intention des Gesetzes
perpetuiert und ad absurdum führt.
Dies tritt besonders deutlich zutage bei den r e g i o n a l e n
S o n d e r p r o g r a m m e n i m R a h m e n d e r G e-
m e i n s c h a f t s a u f g a b e "V e r b e s s e r u n g
d e r r e g i o n a l e n W i r t s c h a f t s s t r u k-
t u r". Hierzu gehört zunächst das "Gesetz zur Förderung des
Zonenrandgebietes" ("Zonenrandförderungsgesetz") vom 5. August
1971. 26) Es bestimmt, daß "zum Ausgleich von Steuernachteilen,
zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie zur
Verbesserung der Infrastruktur" zusätzliche steuerliche Vergün-
stigungen der gewerblichen Wirtschaft zukommen: Sonderabschrei-
bungen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
insgesamt bis zu 50 vom Hundert und bei unbeweglichen Wirt-
schaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 30 vom Hundert der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 3), Frachtkostenaus-
gleich und Bevorzugung des ansässigen Gewerbes bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge. Des weiteren fällt darunter das 1975
aufgenommene Sonderprogramm, das die strukturellen Auswirkungen
der Kapital-Export-Politik des VW-Konzerns mildern sollte. 27)
Ausdrücklich heißt es: "Mit diesem Programm soll die Schaffung
von 18 250 neuen Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Diese Zahl er-
gibt sich aus den Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat der
Volkswagen AG vom 14./15. April 1975, wonach der Personalbestand
in den Werken Wolfsburg um 5900, in Neckarsulm um 4700, in Salz-
gitter um 3000, in Kassel um 2300, in Emden um 1500 und in Braun-
schweig um 850 vermindert werden soll." Zur Förderung neu zu
schaffender Arbeitsplätze in dem Umfang, wie sie der VW-Konzern
vernichtete, wurden vom Bund und den betroffenen Ländern 140,2
Millionen DM (1975-1977) bereitgestellt und die aufgeführten VW-
Standorte zu Förderungsschwerpunkten (mit einer Förderungspräfe-
renz von 15-25% für neu zu tätigende Investitionen der gewerbli-
chen Wirtschaft) erklärt. Mit diesem Sonderprogramm wurde die Ka-
pitalflucht und die Arbeitsplatzvernichtung eines Konzerns mit
überdurchschnittlich hohen Profitraten begünstigt. 28)
1977 lief ein weiteres "Sonderprogramm für die Infrastrukturmaß-
nahmen in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe und für den
Fremdenverkehr in Fremdenverkehrsgebieten" an, das bis 1980 aus-
gelegt ist. 29) Hiernach sollen mit einem Kostenaufwand von 500
Millionen DM, getragen vom Bund und den Ländern, sowie etwa 330
Millionen DM, die die Gemeinden als Eigenleistung aufzubringen
haben, Fußgängerzonen und Parkmöglichkeiten sowie Infrastruktur-
maßnahmen gefördert werden. "Einzelvorhaben können bis zu 80%, im
"Zonenrandgebiet" bis zu 90% der Investitionskosten gefördert
werden. - Wie die Mittelverplanung zeigt, liegt der Schwerpunkt
des Programms auf der Förderung von Fußgängerzonen und Parkmög-
lichkeiten. Begründet wird dies damit, den Einzelhandel in den
Zentren der Schwerpunktgebiete zu begünstigen und dem Trend zur
Bildung großflächiger Einkaufszentren außerhalb der Schwerpunkt-
orte entgegenzuwirken. Tatsächlich bewirkt diese Förderungspra-
xis, im Zusammenhang gesehen mit der seit Jahren feststellbaren
und weiter zunehmenden Konzentration im Lebensmittelfachhandel
seit den 60er Jahren 30), daß Lebensmittelkettenläden, Kaufhäu-
ser, Supermärkte und SB-Läden in Städte und Gemeindezentren ange-
zogen werden und ihren Umsatz steigern können.
Dieser Trend zur Begünstigung und Förderung der wirtschaftlichen
Aktivitäten von Konzernen und Monopolgruppen in der Regionalpoli-
tik findet seine Fortsetzung im jüngsten Sonderprogramm, das an-
gesichts der Verschärfung der Stahlkrise 31) und der Vernichtung
von Tausenden von Arbeitsplätzen in der Stahlindustrie des Saar-
landes beschlossen wurde: "Mit diesem Programm soll im Gebiet des
Regionalen Aktionsprogramms Saarland-Westpfalz die Schaffung von
17 300 neuen Arbeitsplätzen außerhalb der Eisen- und Stahlindu-
strie ermöglicht werden. Diese Zahl ergibt sich aus den seit 1977
infolge der Stahlkrise eingetretenen Arbeitsplatzverlusten in der
saarländischen Eisen-und Stahlindustrie sowie aus der Neuordnung
der Besitz- und Produktionsverhältnisse bei den Stahlwerken Röch-
ling-Burbach GmbH und der Neunkircher Eisenwerke AG (Rationali-
sierungsmaßnahmen in beschäftigungsintensiven Unternehmensbe-
reichen, Teilstillegungen)." 32) Mit 200 Millionen DM aus
Haushaltsmitteln des Bundes und der betroffenen Länder soll nun
nach dieser großangelegten Arbeitsplatzvernichtung "die Errich-
tung, Erweiterung oder Erwerb gewerblicher Produktionsbetriebe
außerhalb der Eisen-und Stahlindustrie" in den Jahren 1978 bis
1981 gefördert werden.
Gerade bei den neusten Sonderprogrammen zeigt sich, wie Raumpla-
nung von den Konzernen unterlaufen werden kann und wird; wie die
in der BRD praktizierte Regionalpolitik von ihren Entscheidungen
abhängig ist, ja sie sogar fördert. Dabei ist es gleichgültig, ob
es sich um Konzerne in teilstaatlicher Hand (VW-Konzern) oder um
ausländische Konzerne (Röchling-Burbach - heute im Besitz des AR-
BED-Konzerns) handelt. Diese Art Regionalpolitik reduziert sich
dabei - auf die Funktion der Feuerwehr in besonders zugespitzten
Krisensituationen". 33)
Zusätzlich zu den Mitteln aus dem InvZulG, der Gemeinschaftsauf-
gabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und deren
Sonderprogrammen werden mit dem Anspruch, die regionale Wirt-
schaftsstruktur zu verbessern, noch B ü r g s c h a f t e n an
private Investoren gewährt: "Für das Jahr 1978 beteiligte sich
der Bund an etwaigen Ausfällen bei diesbezüglichen Bürgschaften
der Länder entsprechend gesonderter Garantieerklärungen hälftig
mit einem Garantieplafond bis zu insgesamt 400 Millionen DM. Die
Gewährleistung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe können deshalb
800 Millionen DM erreichen...". 34) Des weiteren kommen noch
M a ß n a h m e n hinzu, die a u f E G - E b e n e getroffen
werden und regionalpolitisch wirksam sind.
Die Funktion der Regionalpolitik
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Die hier summarisch dargestellten gesetzlichen Bestimmungen zur
Regionalpolitik besitzen und verfolgen ein gemeinsames Anliegen,
die private Investitionsförderung mit Steuermitteln. Diese bildet
die Basis für alle anderen regionalpolitischen Maßnahmen, auch
für die direkte regionale Investitionstätigkeit des Staates . Mit
dieser Investitionsförderung werden praktisch zwei Ziele ver-
folgt:
W i r t s c h a f t s p o l i t i s c h die Realisierung der
sog. "Modernisierungsstrategie" für die westdeutsche Exportindu-
strie, d.h. die Umrüstung der Produktionsanlagen unter Einbezie-
hung der neuesten Technologien und Techniken im Bereich der
marktbeherrschenden Konzernunternehmen mit hohem Exportanteil;
dies, um deren Position in und unter der internationalen Konkur-
renz zu verbessern. 37) "Dieses unter dem Stichwort 'aktiver
Strukturwandel' in der Bundesrepublik praktizierte Modell der An-
passung an die sich verändernden Bedingungen des Weltmarkts ist
durch die Konzentration auf technologisch hochwertige, mit hohem
Forschungs- und Entwicklungsaufwand verbundene Produktionen durch
die absolute Priorität von Rationalisierungsinvestitionen gegen-
über Erweiterungsinvestitionen gekennzeichnet. Konsequenz dieser
Entwicklung ist die sprunghafte Erhöhung des Waren- und vor allem
des Kapitalexports, der unter anderem in Produktionsverlagerungen
ins Ausland seinen Niederschlag findet." 38)
R e g i o n a l- u n d s o z i a l p o l i t i s c h - dem An-
spruch nach - die Behebung der wirtschaftlichen Strukturschwächen
in Regionen, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Durch-
schnitt der BRD liegt. Doch diese verminderte regionale Wirt-
schaftskraft war und ist nun gerade Ausfluß jahrzehntelanger
gleichsam "spontaner" kapitalistischer Investitionsentscheidungen
und der ihnen nachgeschalteten strukturellen und regionalen Aus-
wirkungen sowie neuerdings auch Ausfluß der eingeleiteten
"Modernisierungsstrategie". Mit diesen staatsmonopolistischen
Eingriffen - auch und gerade mittels der Regionalpolitik zugun-
sten des Kapitals - betätigt sich der Staat - wie H.U. Klose pla-
stisch ausdrückte - "handfest als Reparaturbetrieb des Kapitalis-
mus". 39)
Zusammenfassend läßt sich sagen: die derzeit in der Bundesrepu-
blik praktizierte Regionalpolitik ist staatsmonopolistische Re-
gionalpolitik, wobei sich mit der Aufnahme der Sonderprogramme
die privatmonopolistische Variante mehr und mehr durchsetzt.
III. Ausgleich regionaler Strukturschwächen -
---------------------------------------------
ein nicht erreichtes Ziel der Regionalpolitik
---------------------------------------------
Das Ausmaß und der Umfang staatlicher Finanzhilfen im Rahmen der
Regionalpolitik. Förderungsmittel in der regionalen Wirtschafts-
förderung 1974-1978 40) in Millionen DM
Förderungsmittel 1974 1975 1976 1977 1978
Insgesamt 1) 787 019 1 196 918 1 244 988 1 251 843 1 333 533
- davon für private
Investitionen 472 435 871 903 910 553 921 578 1 040 918
- davon für wirtschaftsnahe Infrastruktur-
maßnahmen 2) 314 584 325 015 334 435 330 265 292 615
Investitions-
zulage 1) 255 019 608 918 657 168 663 843 745 533
Insgesamt (nur Bund)
385 859 580 191 602 779 606 006 644 401
_____
1) = Bund, Länder und Gemeinden;
2) = Bund und Länder
Diese Gelder wurden zugunsten p r i v a t e r gewerblicher In-
vestitionsvorhaben bereit- und zur Verfügung gestellt: "Gefördert
wurden im Zeitraum 1974 bis 1977 rund 13 600 private Vorhaben mit
einem Investitionsvolumen von 34 Mrd. DM. Der Subventionsanteil
lag damit bei 13%." 41) Das bedeutet, daß von staatlicher Seite
in den Jahren 1974-1977 den privaten Investoren allein im Rahmen
der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 4,152
Mrd. DM zuflössen.
Interessant wäre zu erfahren, welche Unternehmen welcher Größen-
ordnung und Kapitalkraft nach gefördert wurden und werden; hier-
über liegen jedoch keine Daten vor. Es läßt sich nur vermuten,
daß größere Investitionsvorhaben und dementsprechend auch kapi-
talkräftigere Unternehmen gefördert werden. Dies ergibt sich bei-
spielsweise aus folgender Feststellung hinsichtlich des InvZul-
Ges.: "Nach 3 1/2 Jahren Laufzeit des InvZulG waren mehr als
28 000 Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 1 Abs. 4
InvZulG bei den Bundesbehörden eingegangen, davon wurde etwa die
Hälfte mit einem Investitionsvolumen von rund 23 Mrd. DM positiv,
die andere Hälfte (8 Mrd. DM) negativ entschieden." 42)/43)
Hypothetisch umgerechnet ergibt sich demnach, daß die geförderten
Investitionen ein durchschnittliches Volumen von 1,643 Mill. DM
hatten, während die nichtförderungswürdigen im Durchschnitt ein
Volumen von 0,571 Mill. DM hatten.
Fehlende Erfolgskontrolle in der Regionalpolitik
------------------------------------------------
Das programmatische Selbstverständnis der Investitionsförderung
im Bereich der Regionalpolitik ist - wie dargestellt - die Erhal-
tung und Neuschaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen. Doch
eine effektive Erfolgskontrolle besonders hinsichtlich des lang-
fristigen Effekts der Investitionsfördermittel fehlt. Wohl sind
in den Rahmenplänen umfangreiche Auflagen hinsichtlich ihrer Ver-
wendung festgelegt. Doch letztlich ist es von staatlicher Seite
nicht nachprüfbar, ob die Arbeitsplatzziele auch tatsächlich er-
reicht werden. Denn hier müssen sich Staat und Planer auf die
Aussagen der privaten Investoren verlassen, die - was Wunder -
natürlich immer so viel neugeschaffene oder erhaltene Ar-
beitsplätze ausweisen, wie sie im Verhältnis zu den gewährten öf-
fentlichen Mitteln zu schaffen verpflichtet sind. Diese Zahlen
werden dann von der Bundesregierung als Bestätigung ihrer regio-
nalpolitischen Bemühungen ausgewiesen und angesehen. So kommt es
dann zu folgenden Erfolgsmeldungen: "Im Bereich der gewerblichen
Wirtschaft wurden im Zeitraum 1.1.1972 bis 31.12.1976 rund 21 300
Investitionsvorhaben mit Investitionen in Höhe von 49,5 Mrd. DM
gefördert; hierfür wurden neben steuerfreien Investitionszulagen
rund 1,1 Mrd. DM als Zuschüsse aus Haushaltsmitteln bereitge-
stellt. Mit den Investitionen sollen nach Angaben der begünstig-
ten Unternehmen rund 474 000 neue Arbeitsplätze bereits entstan-
den sein oder noch entstehen und weitere rund 544 000 gefährdete
Arbeitsplätze bereits gesichert sein oder noch gesichert werden.
Hinzu kommt im Infrastrukturbereich die Förderung von rund 3000
Investitionsvorhaben in Höhe von rund 3,5 Mrd. DM." Davon waren
1,6 Mrd. DM Zuschüsse. 44) Oder: "Für die nunmehr seit sechs Jah-
ren bestehende Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur' läßt sich hinsichtlich der Förderungsergeb-
nisse für den Zeitraum 1972 bis 31. Dezember 1977 feststellen: Es
wurden in dieser Zeit Investitionen gefördert, mit deren Hilfe
nach Angaben der begünstigten Unternehmen insgesamt 518 500 neue
gewerbliche Arbeitsplätze in den Fördergebieten entstanden sind
bzw. noch entstehen sollen. Dafür war es notwendig, öffentliche
Hilfen für ein gewerbliches Investitionsvolumen von rund 57,2
Mrd. DM zu gewähren." 45)
Gleichwohl erhöhte sich die Arbeitslosigkeit in den Fördergebie-
ten. 46) Diese Arbeitslosigkeit wird sich weiter erhöhen, insbe-
sondere in den strukturschwachen Regionen, wenn kein grundlegen-
des, das Profitmachersystem beschränkendes Arbeitsbeschaffungs-
programm Wirklichkeit wird. So läßt die Bevölkerungsprognose er-
kennen, daß die Erwerbspersonenzahl in den nächsten Jahren wei-
terhin anwachsen wird:
Erwerbstätigenpersonen in 1000 (Prognose) 47)
1974 1980 1985 1990
BRD 26 813,5 27 527,2 28 054,6 27 791,6
Diesen Menschen im erwerbsfähigen Alter steht schon heute und
wird voraussichtlich auch weiterhin kein entsprechendes Arbeits-
platzangebot gegenüberstehen, wie der optimistisch geschätzte Ar-
beitsplatzmangel der Raumordnungsprognose, dem eine seit Jahren
schon weit überschrittene zweiprozentige Arbeitslosenquote zu-
grunde liegt, erkennen läßt.
Geschätzter Arbeitsplatzmangel der Bundesrepublik in Tausend
(Prognose) 48)
1980 1985 1990
Variante I -636,7 -1337,6 -1151,8
Variante II -637,2 -1337,6 -1151,8
Hinzu kommt, daß für die nächsten Jahre mit einem vermehrten -
wenn auch in Krisenzeiten sich abschwächenden - Ausscheiden der
in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte zu rechnen ist. Nach
der Raumordnungsprognose soll dieser Abbau bis 1990 an die Mil-
lionengrenze heranreichen.
Entwicklung der landwirtschaftlichen Arbeitsplätze in der Bundes-
republik in Tausend (Prognose) 49)
1974 1980 1985 1990
1882 1368 1090 975
Dabei ist hier noch nicht einmal der durch Rationalisierung in
der Industrie und den Verwaltungen absehbare Arbeitsplatzabbau
berücksichtigt. Von dieser Entwicklung, die in der BRD ja schon
in Gange ist, sind und werden die strukturschwachen Gebiete be-
sonders betroffen; sie schlägt sich u. a. in der schon erwähnten
überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote dieser Räume nieder und
belegt damit die Erfolglosigkeit der praktizierten Regionalpoli-
tik, die selbst Minister Haak eingestehen mußte: Auch er konnte
an der Tatsache nicht vorbeisehen, "... daß es nicht gelungen
sei, die regionalen Ungleichgewichte bei den Arbeits- und Er-
werbsmöglichkeiten abzubauen. Bund und Länder hätten allenfalls
erreicht, daß die Entwicklung zwischen den Verdichtungsräumen und
benachbarten Gebieten nicht weiter auseinandergelaufen sei.
Gleichwohl bleibe die Abwanderung aus den strukturschwachen und
ländlichen Räumen weiterhin ein Problem, dem durch verbesserte
Erwerbsstrukturen begegnet werden müsse." 50)
Die Beibehaltung der verfehlten Regionalpolitik
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durch die Bundesregierung
-------------------------
Trotz dieses Eingeständnisses der Erfolglosigkeit der bislang
praktizierten Regionalpolitik auf der Grundlage der privaten In-
vestitionsförderung wird und soll sie auch in Zukunft beibehalten
werden. So heißt es denn auch im 7. Rahmenplan wieder: "Im Pla-
nungszeitraum 1978 bis 1981 sollen in den Förderungsgebieten
jährlich durchschnittlich rd. 75 250 - insgesamt also rd. 301 000
- neue Arbeitsplätze geschaffen und 41 750 - insgesamt also
167 000 - bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Um diese
Ziele zu erreichen, ist geplant, gewerbliche Investitionen mit
einem Gesamtvolumen von jährlich rd. 11,5 Mrd. DM mit GA-Mitteln
zu fördern. Außerdem ist vorgesehen, den Ausbau der wirtschaftli-
chen Infrastruktur mit GA-Mitteln zu fördern. Das geplante jähr-
liche Investitionsvolumen dieser Maßnahmen beläuft sich im Pla-
nungszeitraum auf rd. 0,5 Mrd. DM. (...)
Zur Erreichung der im 7. Rahmenplan festgelegten Arbeitsplatz-
und Investitionsziele sind im Planungszeitraum 1978 bis 1981 für
jedes einzelne Planungsjahr knapp 1,4 Mrd. DM erforderlich. Dabei
sind die Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz
1977 in den Finanzierungsplan der Gemeinschaftsaufgaben einbezo-
gen. " 51)
Vergleicht man diese Arbeitsplatzziele mit denen des 6. Rahmen-
plans, so ergeben sich erhebliche Differenzen: Damals wurden für
den Planungszeitraum 1977-1980 insgesamt 430 000 neue Ar-
beitsplätze angezielt und 177 700 zu sichernde. 52) Insgesamt
wurde somit das Planungsziel um rund ein Drittel zurückgenommen.
Dies wird begründet mit "den in den letzten Jahren zu verzeich-
nenden geringen Förderungsergebnissen". 53) Dagegen geht man von
einem erhöhten Gesamtvolumen der jährlich zu fördernden Investi-
tionen aus, nämlich statt von 9,3 Mrd. auf 11,5 Mrd. 54)
Damit trägt die Regionalpolitik der Tatsache Rechnung, daß "die
private Wirtschaft in den letzten Jahren von den Erweiterungs-
auf Ersatz-, Umstellungs- und Rationalisierungsinvestitionen" 55)
umgestiegen ist und insbesondere die Rationalisierungsmaßnahmen
einen höheren Kapitalbedarf pro Arbeitsplatz erfordern. Tatsäch-
lich sind die Neuerrichtungen und Verlagerungen von Industriebe-
trieben erheblich zurückgegangen. 56)
Dies obwohl doch gerade die praktizierte Regionalpolitik mit ih-
ren Investitionsanreizen Neuerrichtungen und Verlagerungen in
strukturschwachen Gebieten fördern wollte und will. Die Neuer-
richtungen und Verlagerungen von Betrieben wogen nicht einmal die
betrieblichen Stillegungen auf, und die neugeschaffenen Ar-
beitsplätze stehen in keinem Verhältnis zu den durch Betriebs-
stillegungen vernichteten.
Saldo der betrieblichen Neuerrichtungen/Verlagerungen zu den be-
trieblichen Stillegungen und Arbeitsplatzsaldo in der Bundesrepu-
blik 57)
Jahr Saldo: Neuerrichtungen/ Saldo: neugeschaffene zu
Verlagerungen zu Stillegungen vernichteten Arbeitsplätzen
1970 -73 -2001
1971 -199 -11317
1972 -97 -15636
1973 -414 -31422
1974 -657 -61014
1975 -539 -45081
Es zeigt sich somit immer deutlicher, daß das angewandte Instru-
mentarium stumpf war und ist. Dieses längst überfällige Einge-
ständnis wird im Raumordnungsbericht 1978 dann folgendermaßen
formuliert: "Eine auf räumlich mobiles Kapital ausgerichtete re-
gionale Wirtschaftsförderung, die mit Investitionsanreizen bei
Ansiedlung bzw. Erweiterungen in wirtschaftsstrukturell benach-
teiligten Gebieten arbeitet, wird in dieser Situation schwie-
riger." 58)
IV. Exkurs: Zur bürgerlichen Standorttheorie
--------------------------------------------
Was die Praxis zeigt, war theoretisch schon voraussehbar, näm-
lich, daß das in der BRD praktizierte Konzept der Regionalpolitik
zum Mißerfolg verurteilt ist, weil es auf einem raumpolitischen
Theorem fußt, das mit der Realität des Kapitalismus , insbeson-
dere in seinem monopolistischen Stadium , nicht vereinbar ist.
Dieses Theorem ist die S t a n d o r t t h e o r i e.
Nach der Standorttheorie hängt es von den allgemeinen Standort-
faktoren ab, ob sich ein Industrieunternehmen an einem bestimmten
Ort ansiedelt, wobei der Standortfaktor als "Kostenersparnis" de-
finiert wird: "Wir verstehen unter einem S t a n d o r t f a k-
t o r einem seiner Art nach scharf abgegrenzten Vorteil, der für
eine wirtschaftliche Tätigkeit eintritt, wenn sie sich an einem
bestimmten Ort oder auch generell an Plätzen bestimmter Art
vollzieht. Einen 'Vorteil', d.h. eine Ersparnis an Kosten und
also für die Standortlehre der Industrie eine Möglichkeit, dort
ein bestimmtes Produkt mit weniger Kostenaufwand als an anderen
Plätzen herzustellen; noch genauer gesagt: den als Ganzes
betrachteten Produktions- und Absatzprozeß eines bestimmten
industriellen Produkts nach irgend einer Richtung billiger
durchzuführen als anderswo." 59)
In der praktischen Regionalplanung und Raumordnungspolitik wird
versucht, auf diese allgemeinen Standortfaktoren kostenmindernd
Einfluß zu nehmen (z.B. durch Senkung der Grundrente, Verbesse-
rung des örtlichen Verkehrssystems, Senkung der Fertigungskosten
mittels Subventionen für Rationalisierungsvorhaben), um den Un-
ternehmen ö r t l i c h e P r o d u k t i o n s v o r t e i l e
zu verschaffen.
Die Standorttheorie beinhaltet jedoch Voraussetzungen, die mit
der Realität des Kapitalismus nicht übereinstimmen.
E r s t e n s geht sie aus von einem sog. "geschlossenen Han-
delsstaat" , während die BRD bekanntlich exportorientiert ist;
dem trägt ja auch bewußt das InvZulG Rechnung.
Z w e i t e n s fußt sie auf einem abstrakten Modell des Konkur-
renzkapitalismus und sieht nicht die Wirkungen des Konzentrati-
ons- und Monopolisierungsprozesses, die die Standortfaktoren an
ihrem angestammten Standort mitbestimmen. Dies betonte schon Karl
Marx: "Andererseits bewirkt aber umgekehrt diese besondere Ver-
kehrserleichterung und der dadurch beschleunigte Umschlag des Ka-
pitals (soweit er von der Umschlagszeit bestimmt wird) eine be-
schleunigte Konzentration einerseits des Produktionszentrums, an-
dererseits seines Marktplatzes. Mit der beschleunigten Konzentra-
tion von Menschen- und Kapitalmassen an gegebenen Punkten schrei-
tet fort die Konzentration dieser Kapitalmassen in wenigen Hän-
den. Zugleich findet wieder Verschiebung und Deplacement statt
infolge der mit den veränderten Kommunikationsmitteln veränderten
relativen Lage von Produktions- und Marktplätzen. (...) Es wird
also durch die Veränderung in den Transportmitteln eine örtliche
Verschiedenheit in der Umlaufszeit der Waren, der Gelegenheiten
einzukaufen, zu verkaufen usw. erzeugt, oder die schon existie-
rende örtliche Verschiedenheit wird anders verteilt." 60)
D r i t t e n s hat die Standorttheorie hauptsächlich den Pro-
duktionssektor im Auge und versucht in diesem Bereich, die Vor-
aussetzungen der Kapitalverwertung zu verbessern; regional wird
auch noch der Zirkulationsprozeß zu beeinflussen versucht, über-
regional - insbesondere bei Ausrichtung auf Export ins Ausland -
schon nicht mehr. Industrieansiedlung und/oder -ausbau setzt je-
doch die Erwartung eines Marktes zum Absatz der Produkte voraus,
d.h. die Umwandlung des Waren- in Geldkapital, zumal ein bestimm-
ter Teil des Kapitals (produktives und Warenkapital) zunächst
einmal festliegt und deshalb ein größeres Quantum an Geldkapital
benötigt als ein schon produzierendes Unternehmen 61).
V i e r t e n s berücksichtigt die Standorttheorie nicht die ka-
pitalistischen Konjunktur- und Krisenzyklen.
Somit beruht die Regionalpolitik auf der falschen Annahme, daß
innerhalb einer Gesellschaft mit kapitalistischen Produktonsver-
hältnissen es mit staatsinterventionistischen Techniken, die aber
keinesfalls die private Verfügungsgewalt über das Kapital be-
schneiden, möglich sei, das Problem der strukturschwachen Regio-
nen mittels Investitionsanreize zur Industrieansiedlung langfri-
stig zu beheben.
Daß dieses Ansinnen zum Scheitern verurteilt ist, beweisen mitt-
lerweile auch empirische Untersuchungen: Zunächst erweist die
Praxis, daß die Industrieansiedlung in strukturschwachen Gebieten
konjunkturabhängig ist. In Zeiten der Hochkonjunktur mögen Inve-
stitionsanreizprogramme zur Industrieansiedlung begrenzt greifen.
So war nach dem II. Weltkrieg insgesamt eine beachtliche Grün-
dungswelle von Industrieunternehmen (einschließlich Zweigbetrie-
ben) zu verzeichnen, die sich jedoch ab 1965 immer mehr ab-
schwächte. 62) Mit zunehmender Kapitalkonzentration, Krisenanfäl-
ligkeit und -haftigkeit des Systems, die sich auf strukturschwa-
che Gebiete besonders niederschlägt, tritt die Eigengesetzlich-
keit kapitalistischer Investitionstätigkeit zunehmend in Wider-
spruch zu regionalpolitischen Zielsetzungen. Diese Eigengesetz-
lichkeit kapitalistischer Investitionstätigkeit ist auch durch
umfangreiche Investitionsförderung nicht zu durchbrechen.
Findet das Kapital bessere Verwertungsbedingungen im Ausland,
läßt es sich auch nicht durch inländische Investitionsförderpro-
gramme halten und dazu bewegen, die inländisch erwirtschafteten
Profite auch hier wieder anzulegen. Des weiteren beeinflussen In-
vestitionsförderprogramme, die regionale Impulse geben wollen,
die Standortwahl privater Industrieunternehmen, aber auch von öf-
fentlichen Versorgungseinrichtungen nur in begrenztem Maße; sie
verändern lediglich die Prioritätssetzung der ohnehin zur Dispo-
sition stehenden Standorte. So verweist Brede auf den typischen
Fall: "Standen zwei oder mehrere Standorte zur Wahl, die den vor-
rangigen Standortfaktoren genügten, dann fiel die Entscheidung
zugunsten des Standorts, an dem der Unternehmer zusätzlich in den
Genuß von Standortvorteilen oder öffentlichen Vergünstigungen
kam." 63)/64) Die Regionalpolitik nach dem Schwerpunktortepro-
gramm hat somit hauptsächlich Verstärkerfunktion bei der privat-
kapitalistischen inländischen Standortwahl.
Darüber hinaus ziehen die Förderungsprogramme - wenn überhaupt -
Zweigbetriebe an, die Arbeitsplätze mit geringen Qualifikations-
anforderungen zur Verfügung stellen 65), dementsprechend niedrig
bleiben die Löhne und das regionale Steueraufkommen. Vornehmlich
werden Zweigbetriebe aus strukturell gefährdeten Branchen angezo-
gen. Die ökonomische Impulswirkung auf die Region ist deshalb re-
lativ gering, zumal in ökonomischen Krisenzeiten Zweigbetriebe
leicht geschlossen werden können bzw. müssen. 66) In diesen Fäl-
len wäre die Ansiedlung in strukturschwachen Gebieten nur ein
Übergangsstadium zur Auslandsverlagerung oder zum Konkurs, was
regional eine zusätzliche Auszehrung einschließt.
Damit bildet sich ein typisches Syndrom strukturschwacher Regio-
nen aus, das wie ein circulus vituosus wirkt: niedrige Kapitalin-
tensivität - geringe Arbeitskraftkosten - geringe Qualifikations-
struktur der Beschäftigten - branchenspezifische Krisen und
Strukturanfälligkeit - Kapitalauszug und -verlagerung - geringes
Steueraufkommen - Abwanderung.
V. Zusammenfassung
------------------
Wie dargestellt, versucht die staatliche Regionalpolitik in der
BRD mittels Regionalförderungsprogrammen die regionale Standort-
wahl des Privatkapitals zu beeinflussen. Nach den gesetzlich fi-
xierten Zielsetzungen soll die Beeinflussung in Richtung der
Überwindung der Strukturschwächen der Förderungsgebiete wirken.
Wie die Praxis, aber auch theoretische Überlegungen, zeigen, ist
staatsmonopolistische Regionalpolitik nur in relativ engen Gren-
zen in der Lage, privatkapitalistisches Investitionsverhalten zu
beeinflussen oder gar zu steuern. Dies offenbarte mit besonderer
Deutlichkeit die Investitionsentwicklung und das Investitionsver-
halten in den 70er Jahren.
Nach dem Anspruch des Raumordnungsgesetzes zielt die staatliche
Regionalpolitik in der BRD auf die Förderung der unterentwickel-
ten Gebiete, auf die Schaffung eines angemessenen Angebotes von
Arbeitsplätzen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in
tragbarer Entfernung von der Wohnung und auf Erhaltung und Schaf-
fung einer menschenwürdigen Umwelt in allen Teilräumen und Gebie-
ten der BRD. Diese Ziele wurden nicht erreicht.
Im Zuge der Entwicklung des regional- und raumordnungspolitischen
Instrumentariums wurden die Fördergebiete ständig ausgedehnt, was
u.a. auf ein wachsendes Ausmaß regionaler Disproportionen und
Krisen verweist. Inzwischen umfassen die Fördergebiete knapp zwei
Drittel der Fläche der BRD, auf der ein Drittel der Bevölkerung
lebt. Im Zuge der Regionalpolitik fließen Milliardenbeträge durch
die staatsmonopolistischen Umverteilungskanäle . Der größte Teil
davon wird auf direktem oder indirektem Weg, als direkte oder in-
direkte Investitionssubvention an das Privatkapital vergeben. Ob-
wohl den politischen und staatlichen Instanzen sowie den wissen-
schaftlichen Beratungsgremien klar ist, daß der wichtigste Hebel
zur Minderung regionaler Disproportionen die Schaffung - und man
muß heute hinzufügen die Erhaltung - von Arbeitsplätzen in den
betreffenden Gebieten ist, begnügt sich die Regionalpolitik mit
der Förderung des Mechanismus der Kapitalwanderung des Privatka-
pitals. Sie akzeptiert dabei die gegenüber den gesetzlichen Fi-
xierungen verschobene Rangordnung in der Hierarchie der Ziele:
Sie folgt in der Praxis der Dominanz monopolkapitalistischer Pro-
fitziele und hofft auf den - im Sinne dieser Logik - Nebeneffekt,
daß günstige Akkumulation zu neuen Arbeitsplätzen führt.
Hinsichtlich der Regionalentwicklung und -politik liegen faktisch
zwei Formen von Strukturmaßnahmen in Widerstreit miteinander: auf
der einen Seite die erklärte staatsmonopolistische Förderungspo-
litik, die sich wissenschaftlicher und planerischer Einsicht zu
bedienen vorgibt, und auf der anderen Seite die Prägung der re-
gionalen Disproportionen durch den Gang der Kapitalbewegung und
-verwertung und durch monopolkapitalistische Profitstrategien,
die den erklärten staatlichen Zielen weithin entgegenstehen und
diese unterlaufen.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Umorientierung der
Raumordnungs- und Regionalpolitik 67). Diese Notwendigkeit kann
sich jedoch nur über den politischen Druck der werktätigen Bevöl-
kerung und ihrer Organisation realisieren.
_____
1) Der vorliegende Beitrag schließt an - und bemüht sich, einige
dort vertretene Thesen weiter auszubauen - bei:
Hermann Bömer: Regionale Strukturkrisen im staatsmonopolistischen
Kapitalismus und marxistische Raumökonomie. Am Beispiel der Ruhr-
gebietskrise. In: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 2/1979,
Frankfurt a.M. S. 138-171.
Institut für Marxistische Studien und Forschungen (IMSF) (Hrsg.):
Wirtschaftskrise und Wirtschaftspolitik, Beiträge des IMSF, Bd.
4, Frankfurt a.M. 1976, Abschnitt 2.4.3., Raumordnungs- und Re-
gionalpolitik, S. 210-223.
Um das Selbstverständnis der bürgerlichen Regional- und Raumord-
nungswissenschaft in der BRD zu kennzeichnen, sei hier die Be-
griffsbestimmung von U. Brösse angeführt. Diese sehr formale,
geopolitischen und funktionalistischen Ansätzen verhaftete Defi-
nition dient mir zunächst dafür, den Untersuchungsbereich bundes-
republikanischer Regionalpolitik auszugrenzen: "Raumordnungs-
politik besteht in der bewußten Handhabung geeigneter Instrumente
durch den Staat oder dem Staat nahestehender Institutionen, um
eine zielbezogene Gestaltung, Entwicklung und Nutzung von Räumen
oder Regionen zu erreichen. Neben dem Begriff der
Raumordnungspolitik in einem engeren Sinne steht häufig der der
Regionalpolitik. Regionalpolitik in einem engeren Sinne ist
gleichbedeutend mit regionaler Wirtschaftspolitik. Im umfassende-
ren Sinne will die Regionalpolitik jedoch ebenso wie die Raumord-
nungspolitik die zielbezogene Gestaltung, Entwicklung und Nutzung
von Räumen, so daß diese Begriffe dann synonym gebraucht werden
müssen." Brösse, Ulrich: Raumordnungspolitik, Berlin/New York
1975, S. 5/6. Einen umfangreichen Literaturüberblick zur Raumpla-
nung findet man bei:
Bauer, Rudolph: Stadt- und Regionalplanung I-IV. In: Neue Politi-
sche Literatur, 21. Jg. 1976, H. 1, S. 58-88; H. 3, S. 315-355;
H. 4, S. 458-487; 22. Jg. 1977.
Schneidereit, Monika: Regionale und sektorale Strukturpolitik in
der BRD. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 24.
Jg. 1979, H. 8, S. 988-992.
2) Vgl. hierzu: Jung, Heinz: Die privatmonopolistische Variante
des staatsmonopolistischen Kapitalismus in der BRD. Voraussetzun-
gen, Inhalt, Perspektiven, Entwicklungstendenzen 1973-1978. In:
Marxistische Studienjahrbuch des IMSF 1/1978, Frankfurt a.M.
1978, S. 9-57; sowie: Jung, Heinz / Schleifstein, Josef: Die
Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus und ihre Kritiker
in der BRD, Frankfurt a.M. 1979.
3) Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
(Hrsg.): Bundesraumordnungsprogramm für die Großraumentwicklung
des Bundesgebietes, Schriftenreihe "Raumordnung" 06.002, Bonn
1975, 1.1. Abs. 2; Raumordnungsbericht 1978. Bundes-Drucksache
8/2378 vom 11. 12. 1978, S. 43.
Vgl. in ähnlicher Weise auch H.H. Eberstein: "Unter regionaler
Strukturpolitik bzw. Regionalpolitik ist die Summe aller staatli-
chen und kommunalen Maßnahmen zu verstehen, die angewandt werden,
um die Möglichkeiten eines Raumes in wirtschaftlicher, sozialer
und kultureller Hinsicht optimal zu entwickeln und zu nutzen.
Dazu gehört vor allem die Mobilisierung bisher nicht oder unzu-
reichend genutzter Kapital- und Arbeitskraftreserven des betref-
fenden Raumes und ihr optimaler Einsatz, um insbesondere dort die
annähernd gleichen Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen zu
schaffen und zu erhalten, die in weiterentwickelten, wirtschaft-
lich stärkeren Regionen des Bundesgebietes anzutreffen sind."
Eberstein, H.H.: Grundlagen der Regionalpolitik und ihre wesent-
lichen Grundsätze. In: H.H, Eberstein (Hrsg.): Handbuch der re-
gionalen Wirtschaftsförderung, Köln 1971 ff. ,111 A, zit. S. 5;
vgl. ebendort Einleitung I, A, S. 5).
4) Besonders deutlich wird dies mit der funktionalen Untergliede-
rung ländlicher Räume in der Studie: Entwicklung ländlicher
Räume. Hrsg. v. d. Konrad-Adenauer-Stiftung. In: Studien zur Kom-
munalpolitik. Schriftenreihe des Instituts für Kommunalwissen-
schaften, Bd. 2, Bonn 1974;
oder in der Diskussion um das Konzept der Vorranggebiete. Vgl.
hierzu: Graf, Jürgen: Die Funktion des Konzeptes der Vorrangge-
biete in der Landes- und Regionalplanung. In: Werkstattberichte
des Fachgebietes Regional- und Landesplanung im Fachbereich Ar-
chitektur / Raum- und Umweltplanung der Universität Kaiserslau-
tern, Kaiserslautern 1977.
5) Für eine arbeitnehmerorientierte Raumordnungs-, Regional- und
Kommunalpolitik. In: Blätter für deutsche und internationale Po-
litik, 22. Jg. 1977, H. 12, S. 1509-1534. Bessere Lebens-und Ar-
beitsbedingungen für Nordhessen. Hrsg. vom DGB-Landesbezirk Hes-
sen, Abt. Wirtschaftspolitik, Baunatal 1978.
6) Bei der Darstellung der Phasen der Regionalpolitik und ihrer
Einzelbestimmungen orientiere ich mich an folgender Literatur:
Eberstein, H. H.: Grundlagen der Regionalpolitik..., a.a.O. (Anm.
4) S. 5-10;
Albert, W.: Die Entwicklung der regionalen Wirtschaftspolitik in
der Bundesrepublik Deutschland. In: Eberstein, H.H. (Hrsg.):
Handbuch..., a.a.O. (Anm. 4). Teil II A;
Buttler, F. / Gerlach, K. / Liepmann, P.: Grundlagen der Regio-
nalökonomie. Reinbek 1971, S. 116-122; Giehl, W. / Wegge, G.: Re-
gionale Wirtschaftspolitik in der BRD. In: Handwörterbuch der Ra-
umforschung und Raumordnung, Hrsg. von der Akademie für Raumfor-
schung und Landesplanung, Teil III, Hannover 19702, Sp. 2637-
2648;
Struff, R.: Regionale Wirtschaftspolitik auf dem Prüfstand. In:
structur 5/1975, S. 107.
7) Model, O./Creifelds, C.: Staatsbürgertaschenbuch. 12. neubear-
beitete Auflage, München 1973, S. 771-772.
8) Huffschmid, Jörg: Die Politik des Kapitals. Konzentration und
Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik, Frankfurt a.M. 1971, S.
160.
9) Albert, W.: Zielgewinnung und Entscheidungsfindung für Infra-
strukturprogramme. Das Beispiel der Regionalen Förderungspro-
gramme der Bundesrepublik. In: Theorie und Praxis der Infrastruk-
turpolitik, Hrsg. von Jochimsen, R. /Simonis, U.E. In: Schriften
des Vereins für Sozialpolitik, N.F. Bd. 54, Berlin 1970, S. 240.
10) Klose, Hans Ulrich. In: Konkret, 1978, H. 12, S. 11.
11) Vgl.: Butterwegge, Christoph: Markt, Plan und Profit. Zur po-
litischen Ökonomie der Investitionslenkung. In: Marxistische Stu-
dien, 1/1978, S. 58-81.
12) Für eine arbeitnehmerorientierte Raumordnungs-, Regional- und
Kommunalpolitik, a.a.O., S. 1519.
13) Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe: Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur vom 6. Oktober 1969. In: Bundesgesetz-
blatt I, S. 1861.
14) Wohl greifen im Zusammenhang mit der Regionalpolitik noch an-
dere gesetzliche Bestimmungen, wie "Verbesserung der Agrarstruk-
tur und des Küstenschutzes", "Ausbau und Neubau von wissenschaft-
lichen Hochschulen und Fachhochschulen", "Bundesverkehrswege-
planung", "Städtebauförderung", "Berlinförderung" etc.; hinzu
kommen noch branchenspezifische strukturfördernde Maßnahmen wie
z.B. für den Bergbau, die Flugzeugindustrie. Dabei übersteigen
die staatlichen Förderungsmittel zur Umsetzung dieser Programme
die Subventionshilfen für die GA bei weitem. Diese Formen staat-
licher Subventionen werden jedoch in den weiteren Ausführungen
nicht berücksichtigt. Ich konzentriere mich vielmehr aus-
schließlich auf die Umsetzung des Gesetzes "Gemeinschaftsaufgabe:
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".
15) Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft (BMFW), Tagesnachrich-
ten vom 11.12.1979.
16) Die Ursachen für die Ausweitung der Förderungsgebiete können
nicht eindeutig bestimmt werden. Hier spielen mehrere Faktoren
zusammen. Offensichtlich besteht jedoch ein positiver Zusammen-
hang zwischen wirtschaftlichem Aufschwung und der Ausweitung der
Förderungsgebiete. Umgekehrt ist die Rückstufung einmal als för-
derungswürdig klassifizierter Gebiete für die Verwaltungsinstan-
zen schwierig. (Vgl. zu diesen Fragen: Joachim Jacob, Regionalpo-
litik und räumliche Disparitäten in der Bundesrepublik. Zur Kri-
tik der Regionalförderung in Deglomerationsräumen, Frankfurt a.M.
1979, S. 30 ff.).
17) Vgl. hierzu die Ausführungen bei Meißner, Werner: Investiti-
onslenkung, Frankfurt a. M. 1974, S. 56-82.
18) Heß, Peter: Monopole, Staat und das Problem des gesellschaft-
lichen Fortschritts im gegenwärtigen Kapitalismus. In: Macht-
strukturen des heutigen Kapitalismus. Marxistische Blätter - Son-
derheft 1/1967, S. 17-30, zit. S. 27.
19) Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom
31. Juni 1969, geändert vom 31. Juli 1970. In: Drucksache 8/2014,
S. 154.
20) Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen im Zonen-
randgebiet und in anderen förderungsbedürftigen Gebieten sowie
für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen vom 18.8.1969. In:
Bundesgesetzblatt I. 1211/1969 zuletzt in der Fassung vom 3. Mai
1977. In: Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 165-170.
21) InvZulG, a.a.O. (Anm. 20), § 2: Vgl. ausführlicher zur recht-
lichen Seite des Gesetzes: Söffing, G.: Die Investitionszulagen
nach dem Investitionszulagengesetz. In: Handbuch..., a.a.O. (Anm.
4), 8 II Becker, P.: Das Bescheinigungsverfahren nach § 2 des In-
vestitionszulagengesetzes. In: Handbuch..., a.a.O. (Anm. 4) II C.
22) Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969. In: Bundesgesetz-
blatt I/1969, S. 1861; ergänzt durch das Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgaben vom 23. Dezember 1971.
In: Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 155-157.
23) Vgl. Kartenbild zum 7. Rahmenplan im Anhang unter A.
24) Vgl. Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 16-17.
25) Ebenda, S. 155 sowie "Regelungen über Voraussetzungen, Art
und Intensität der Förderung", ebenda, S. 13 und 17.
25a) Zur Erfolgskontrolle der GA vgl.: F. Wolf, Effizienz und Er-
folgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderang. Ergebnisse
einer Untersuchung in Hessen, Hessische Landesentwicklungs- und
Treuhandgesellschaft, 2 Bde., o.J. o.O.; sowie: Regionale Wirkun-
gen der Wirtschaftsstrukturförderung, in: Schriftenreihe des Bun-
desministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, 06.023/
1978.
26) Vgl. Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 158-160.
27) Ergänzung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Bundestagsdrucksache
8/759, S. 121.
28) Arbeitsgruppe Großunternehmen: Gewinnentwicklung und Gewinn-
verschleierung in der westdeutschen Großindustrie, Eine Untersu-
chung der 50 umsatzgrößten Kapitalgesellschaften der Bundesrepu-
blik Deutschland von 1967-1975, Köln 1977, 2 Bde., Bd. II, Ta-
belle 6.22.
29) Ergänzung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe: "Verbes-
serung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In: Bundes-
tagsdrucksache 8/759, S. 122-124 und 8/2014, S. 122-124.
30) Klassen- und Sozialstruktur der BRD 1950-1970, Teil II. Sozi-
alstatistische Analyse. Hrsg. vom IMSF, Frankfurt a.M. 1973, S.
433-438.
31) Axt, Heinz-Jürgen: Stahlkrise und westeuropäische Integra-
tion. In: PVJH, 19. Jg. 1978, H. 2, S. 157-200; Lenhardt,
Anne/Weiß, Gerhard: Stahlkrise an der Saar - Ein Kampf um Ar-
beitsplätze, Frankfurt a.M. 1978.
32) Ergänzung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In: Bundestagsdruck-
sache 8/2014, S. 125.
33) Jung, Heinz: Die privatmonopolistische Entwicklungsvari-
ante..., a.a.O., S. 32.
34) Vgl. Garantieerklärung. In: Bundestagsdrucksache 8/2014, S.
149-151, S. 10 zitiert.
35)/36) entfallen.
37) Deppe, Frank: Wissenschaftlich-technischer Fortschritt, in-
ternationale Konzerne und Supranationalität. In: Krüper, M.
(Hrsg.): Investitionskontrolle gegen die Konzerne, Reinbek 1974,
S. 97-114.
38) Für eine arbeitnehmerorientierte Raumordnungs..., a.a.O., S.
9.
39) H.U. Klose, in: Konkret 12/1978, S. 9.
40) Raumordnungsbericht 1978, Bundestagsdrucksache 8/2378, Ta-
belle 7, S. 16.
41) Raumordnungsbericht 1978, a.a.O. (Anm. 40), S. 15.
42)/43) Albert, W.: Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk-
tur. Rahmenpläne. In: Handbuch..., a.a.O. (Anm. 4), III B, S. 15.
44) Hötger, E.: Die einzelnen Rahmenpläne. In: Handbuch...,
a.a.O., 2 III B, S. 19.
45) Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 11. Vgl. auch Raumordnungsbe-
richt 1978, a.a.O., S. 15.
46) Raumordnungsbericht 1978, a.a.O., Tab. 9, S. 16.
47) Raumordnungsprognose 1990. Hrsg. in der Schriftenreihe
"Raumordnung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau. 1976 Nr. 06.012, Tab. 4, S. 48.
48) Raumordnungsprognose 1990, a.a.O., Tab. 18, S. 65-67 und Tab.
31, S. 87-89.
49) Raumordnungsprognose 1990, a.a.O., Tab. 18, S. 65-67 und Tab.
30, S. 84-86.
50) Nach: "Die Rheinpfalz", Ludwigshafen, vom 7.12.1978.
51) Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 7.
52) Bundestagsdrucksache 8/759, S. 6.
53) Bundestagsdrucksache 8/2014, S. 7.
54) Bundestagsdrucksache 8/759, S. 7 und 8/2014, S. 7.
55) Raumordnungsbericht 1978, a.a.O. (Anm. 40), S. 17.
56) Standortwahl der Industriebetriebe 1972 bis 1975 (BMA). Nach:
Bundestagsdrucksache 8/2378, Tab. 26, S. 44.
57) Ebenda, eigene Umrechnung.
58) Raumordnungsbericht 1978, a.a.O. (Anm. 40), S. 44.
59) Weber, Alfred: Über den Standort der Industrie. Tübingen,
1909, S. 16, vgl. auch: Weber, Alfred: Industrielle Standorte.
In: Grundriß der Sozialökonomik, Abt. VI, Tübingen 1923, S. 58-
86; sowie zur Information der Artikel: "Alfred Weber" von G. Sta-
venhagen. In: Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung.
Hrsg. von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Han-
nover 1970, Bd. III, Sp. 3716-3721.
60) Marx, Karl: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. 2.
Bd. II. Buch. In: Marx-Engels Werke Bd. 24, Berlin 1969, S. 253
f.
61) Marx, Karl: ebenda, 15. Kapitel, S. 260-295.
62) Kaiser, K.H./Hoerner, L.: Standortfaktoren von Industriebe-
trieben in der Stadtregion Köln, Teilband I, Köln 1976, S. 14.
63/64) Brede, Helmut: Die Bestimmungsfaktoren industrieller
Standorte. Eie empirische Untersuchung (IFO), Berlin/München
1971, S. 94.
65) Fürst, D. /Zimmermann, K.: Standort industrieller Unterneh-
men. In: Jahrbuch für Sozialwissenschaft, Bd. 22/1971, S. 178 f.
66) Brösse, Ulrich: Raumordnungspolitik, a.a.O., S. 108, Raumord-
nungsbericht 1974, Bundestagsdrucksache 7/3793, S. 77.
67) Vgl. hierzu: Für eine arbeknehmerorientierte Raumordnungs...,
a.a.O., Naschold, Frieder: Alternative Raumpolitik. Kronberg/Ts.
1978.
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