Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 03/1980
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ZUR DISKUSSION ÜBER EIN ÖKOLOGISCHES GESAMTKONZEPT IN DER BRD
Edgar Gärtner
1. Zur Beziehung zwischen Ökologie und Ökonomie - 2. Eine neue
Phase der Umweltpolitik? - 3. Zur Geschichte des Umweltprogramms
der Bundesregierung; - 4. Die "marktwirtschaftliche" Auslegung
des Verursacherprinzips als Denkverbot; - 5. Ein klassenneutrales
Kostenzurechnungsprinzip? - 6. Der "optimale Entsorgungsgrad" im
Sinne des Monopolkapitals; - 7. Die konjunkturpolitische Instru-
mentalisierung des Umweltschutzes: das Gemeinlastprinzip; - 8.
Systemerhaltung statt "ökologisch-systemarer" Umweltpolitik; - 9.
Ansätze eines antimonopolistischen Ökologie-Konzepts.
1. Zur Beziehung zwischen Ökologie und Ökonomie
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Den noch unter uns weilenden Jahrgängen von Vollhumanisten muß
die Frage nach den Beziehungen zwischen der Ökologie und der Öko-
nomie - rein philologisch gesehen - als unsinnig erscheinen, lei-
ten sich doch beide Begriffe vom gleichen griechischen Ursprung
"oikos" (Haus) ab. Aber auch die geltenden wissenschaftlichen De-
finitionen beider Begriffe sind eng verwandt, wenn nicht gar
weitgehend deckungsgleich. So benutzte bereits der Begründer der
wissenschaftlichen Ökologie, Ernst Haeckel, in seinen populärwis-
senschaftlichen Vorlesungen zur "natürlichen Schöpfungsge-
schichte" von 1868 die Bezeichnung "Oeconomie der Natur" als Syn-
onym für den Begriff "Oecologie". Die Begriffe Ökologie und Öko-
nomie unterscheiden sich also allenfalls dadurch, daß die Ökolo-
gie das "Haushalten" in einem umfassenderen Sinne versteht als
die klassische Nationalökonomie.
Aber diese semantischen Probleme sind in den gegenwärtigen theo-
retischen Diskussionen und den praktischen umweltpolitischen Aus-
einandersetzungen sicher von sehr geringer Bedeutung; denn inzwi-
schen hat der für die Umweltpolitik der sozial-liberalen Regie-
rungskoalition zuständige Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum
selbst für definitorische Klarheit gesorgt: "Ökologie, Umweltpo-
litik ist immer Langzeitökonomie." 1)
Selbst Bundeskanzler Helmut Schmidt, der sich bisher mit umwelt-
politischen Aussagen zurückgehalten hat und jedenfalls nicht im
Verdacht steht, ein heimlicher "Grüner" zu sein, hat vor kurzem
entdeckt, "daß Ökonomie und Ökologie keine prinzipiellen Gegen-
sätze sind, sondern daß sie sich durchaus sinnvoll ergänzen kön-
nen. (...) Beides, die Ökonomie und die Ökologie, gehören zur
Hauswirtschaft, zur Volkswirtschaft, zur Weltwirtschaft. Wer
sorgsam ist und wer sparsam ist, zum Beispiel im Einsatz von Roh-
stoffen und von Energie, der handelt zugleich ökologisch richtig
und ökonomisch richtig. Er handelt betriebs- und volkswirtschaft-
lich richtig." 2) Was soll man von diesen Bekenntnissen halten?
2. Eine neue Phase der Umweltpolitik?
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Bundesinnenminister Baum kündigte in der zitierten Rede den Über-
gang zu einer höheren Phase der Umweltpolitik an. Nachdem die Er-
arbeitung des umweltrechtlichen Instrumentariums (mit Ausnahme
des Chemikaliengesetzes und der Störfallverordnung) im wesentli-
chen abgeschlossen sei, komme es nun darauf an, das Vollzugsdefi-
zit der Umweltschutzgesetze abzubauen und Planungs- und Investi-
tionsentscheidungen gründlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen
zu unterziehen; denn die Zerstörung der für das Wirtschaftsleben
unentbehrlichen Naturgrundlagen schreite trotz erheblicher An-
strengungen der Wirtschaft und des Staates - die umweltbezogenen
Aufwendungen in der BRD während der siebziger Jahre werden ein-
schließlich der laufenden Betriebskosten auf insgesamt 120 Milli-
arden DM geschätzt - immer noch fort. Weitere finanzielle An-
strengungen sowie technologische und gesetzgeberische Einzelmaß-
nahmen reichten allein nicht aus, um diesen Trend umzukehren.
Notwendig sei eine Verknüpfung aller Maßnahmen durch einen
"ökologisch fundierten Planungsrahmen". 3)
Eine Umweltpolitik, die diesen Namen verdiene, ziele weit über
Einzelkorrekturen zugunsten der Umwelt hinaus. Es gehe um die Zu-
kunftsorientierung der Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialpo-
litik überhaupt. "Umweltschutz steht nicht neben Wirtschaftspoli-
tik, Wachstumspolitik, Verkehrspolitik, Energiepolitik, Städte-
bau- und Raumordnungspolitik, sondern ist durchgehend verbindlich
zu integrierende Leitlinie. (...) Umweltpolitik mit diesem An-
spruch, verstanden als langfristige Überlebensstrategie zur Er-
haltung unserer Industriekultur, muß zwangsläufig in Konflikt mit
anderen politischen, vor allem kurzfristigeren Zielsetzungen kom-
men." 4)
Auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen (AGU) im
Januar 1979 in Bonn zeigte Baum dann aber einige Hindernisse auf,
auf die eine solche Neuorientierung der Umweltpolitik stoße. Es
fehlten flächendeckende ökologische Informationen, die Wirkung
von Schadstoffen auf Einzelorganismen und Lebensgemeinschaften
und die funktionalen Zusammenhänge in den wichtigsten Ökosystemen
seien unzureichend erforscht. Das erschwere die Quantifizierung
ökologischer Kriterien und die Erstellung ökologisch-ökonomischer
Nutzungsmodelle, die Voraussetzung für eine gemeinsame Sprache
zwischen Ökologen, Technologen und Ökonomen seien. Er werde dem-
nächst ein Ökosystemkonzept vorlegen, das die gegenseitigen Ab-
hängigkeiten zwischen den einzelnen Fachpolitiken aufzeige. Der
Umweltschutz sei "eine Herausforderung gleicher Größenordnung wie
die soziale Frage im vergangenen Jahrhundert". Doch die Chancen
zur Durchsetzung umweltpolitischer Ziele seinen derzeit weder im
nationalen Bereich noch auf dem internationalen Feld günstig. 5)
Der bereits im "Umweltbericht '76", der Fortschreibung des Um-
weltprogramms der Bundesregierung, enthaltenen Forderung,
"Umwelteinwirkungen und ihre wechselseitigen Abhängigkeiten und
Querverbindungen als Ganzes zu betrachten" 6), d.h. das bisher
vorwiegend an einzelnen Umweltmedien (Boden, Wasser, Luft) bzw.
Produkten (Nahrungsmittel, Pestizide usw.) ausgerichtete Umwelt-
schutzinstrumentarium in ein alle Medien und Schutzobjekte umfas-
sendes Umwelt-Gestaltungsinstrumentarium zu verwandeln 7), möchte
das Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesmini-
sterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nun mit der Er-
arbeitung eines "Aktionsprogramms Ökologie" nachkommen. Anläßlich
der konstituierenden Sitzung der Steuerungsgruppe der Projekt-
gruppe Aktionsprogramm Ökologie, die vom derzeitigen Vorsitzenden
des 1972 vom Bundesinnenminister eingesetzten Rates von Sachver-
ständigen für Umweltfragen geleitet wird, umriß Baum die Aufgaben
dieses Gremiums wie folgt: Es solle "den Weg freischaufeln für
klare Entscheidungen der Politik", eine "Dolmetsch-Aufgabe für
das Umsetzen ökologischer Forschungsergebnisse in praktisches
Handeln" übernehmen. Ein in Zusammenarbeit mit Sachverständigen
aller wichtigen gesellschaftlichen Gruppen zu erarbeitender
"ökologischer Situationsbericht" solle "ungeschminkt Schwachstel-
len beim Durchsetzen des Vorsorgegedankens aufzeigen". 8)
Nach den Worten des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium,
Günter Hartkopf, soll mit dem "Aktionsprogramm Ökologie" in der
Umweltpolitik der Vorrang des "Vorsorgeprinzips" gegenüber dem
bisher geltenden "Feuerwehrprinzip" durchgesetzt werden:
"Umweltpolitik wurde bislang im Sinne einer Verminderungs-, be-
stenfalls einer Verhinderungspolitik begriffen. Infolgedessen do-
miniert bis heute der 'technische Umweltschutz', die Stoff- oder
produktbezogene Betrachtung. Aufgrund des immensen Nachholbedarfs
seit Anfang der 70er Jahre war diese Sicht unter dem gesetzgebe-
rischen Aspekt der Soforthilfe durchaus adäquat. (...) Spätestens
mit Beginn dieses Jahrzehnts jedoch muß sich aber in der Umwelt-
politik eine erweiterte Betrachtungsweise durchsetzen. Dies be-
deutet, daß über den konsequent weiterzuverfolgenden Weg innova-
torischer Umwelttechnik hinaus eine weitere Langfristpolitik, die
sich am zentralen Problem der Ressourcenschonung orientiert, Ein-
gang in die Praxis findet." 9) Das sind gute Vorsätze, denen sich
selbst radikale "Grüne" anschließen können. Aber wie steht es um
ihre Realisierung?
3. Zur Geschichte des Umweltprogramms
Die für den Umweltschutz in der BRD zuständigen Minister und
Staatssekretäre erwecken den Anschein, als wollten sie jetzt
nachholen, was bei der Erarbeitung des Umweltprogramms der Bun-
desregierung zu Beginn der 70er Jahre (u.a. von Hartkopf persön-
lich mitverantwortet) versäumt wurde, nämlich das Umweltprogramm
im Sinne einer ökologisch-systemaren Perspektive zu formulieren,
wie das damals vor allem von der Projektgruppe zur "Organisation
wissenschaftlicher Beratung" (Picht-Kommissionen) gefordert wor-
den war. Die Picht-Kommission (Picht, Bresch, Häfele, Kriele) war
in ihrem Gutachten zum Schluß gekommen, die Beseitigung der be-
reits eingetretenen Umweltschäden und die Organisation einer Um-
weltnutzung im Einklang mit den Prinzipien der Ökologie zwinge
"zu einer grundlegenden Reform der Weise, wie unsere Gesellschaft
ihre Probleme auffaßt und ihre Entscheidungen trifft." 10)
Die Picht-Kommission war insofern wissenschaftlich ehrlich, als
sie davon ausging, die bestehenden politischen und administrati-
ven Strukturen entsprächen nicht dem übergreifenden und systema-
ren Charakter des Umweltproblems. Als Wissenschaftler seien sie
verpflichtet, von einer Analyse der objektiven Strukturzusammen-
hänge auszugehen und brauchten sich weniger darum zu kümmern, ob
die gegenwärtige Kompetenzverteilung in Politik, Verwaltung und
Wirtschaft sich mit diesen Strukturzusammenhängen decke. Im An-
satz dieser Kommission war also unausgesprochen die Frage nach
notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen enthalten.
Georg Picht selbst war davon überzeugt, die Probleme des Schutzes
bzw. einer rationalen Gestaltung der Umwelt konfrontierten die
Gesellschaft mit der Notwendigkeit einer "Transformation unserer
politischen Strukturen". Der Umweltschutz reduziere sich nicht
auf quantifizierbare Daten. Vielmehr sei eine seriöse Behandlung
der Probleme nur möglich , wenn wir - das ökologische System un-
serer Gesellschaft in seiner Gesamtheit zu erfassen vermögen".
11)
Während das Picht-Gutachten zum Schluß gekommen war, die
"Ursachen der rapide um sich greifenden Denaturierung unserer Um-
welt" ergäben "sich aus ökonomischen, gesellschaftlichen und po-
litischen Prozessen" 12), und die wissenschaftliche Beratung der
Bundesregierung in Umweltfragen müsse diesem komplexen Ursachen-
zusammenhang in Form der Organisation interdisziplinärer
("horizontaler") Beraterstäbe und Forschungsinstitute Rechnung
tragen, hatten Ressortegoismen und Kompetenzstreitigkeiten in der
Regierung längst entschieden, daß medienbezogene "vertikale" Pro-
jektgruppen eingerichtet wurden, deren thematische Arbeitsteilung
weitgehend sowohl der bestehenden Kompetenzverteilung in Regie-
rung und Verwaltung als auch der herkömmlichen disziplinären
Struktur der wissenschaftlichen Forschung folgte. Die ökologische
Perspektive als allgemeiner Orientierungsrahmen für die Umwelt-
forschung und für die Prioritätensetzung in der Umweltpolitik
wurde ausgeblendet. Der Plan einer systematischen Aufarbeitung
der Umweltschädigungen war fallengelassen worden. Statt mit der
Umweltnutzung, d. h. der Art und Weise der gesellschaftlichen Na-
turaneignung, beschäftigt sich das so erarbeitete Umweltprogramm
einseitig mit defensivem Umweltschutz, der vorwiegend auf Meßpro-
bleme und die Entwicklung neuer technischer Verfahren eingeengt
wird, d.h. statt als sozial verursacht, werden die Umweltprobleme
verkürzt als technisch verursacht und als technisch lösbar hinge-
stellt.
Statt der von der Picht-Kommission für notwendig erachteten Ver-
wissenschaftlichung der Politik, d.h. statt der Ausrichtung der
Gesamtpolitik an einem ökologisch und soziologisch begründeten
rationalen Zielsystem wurden Umweltpolitik und Umweltforschung
den bestehenden irrationalen politischen und wirtschaftlichen
Strukturen angepaßt. Ökologische Themen nehmen bis heute in der
Umweltforschung der BRD einen untergeordneten Platz ein. 13)
4. Die "marktwirtschaftliche" Auslegung des Verursacherprinzips
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als Denkverbot
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Was sich allenfalls als Resultat eines langjährigen Einsatzes des
gewählten umweltpolitischen Instrumentariums hätte einstellen
können, stand für die Autoren des Umweltprogramms von vornherein
fest: "Die soziale Marktwirtschaft wird sich auch im Hinblick auf
die Lösung der Umweltprobleme gegenüber anderen Wirtschaftssyste-
men als leistungsfähiger erweisen. (...) Die Aufgaben der Umwelt-
politik geben keinen Anlaß, von dem bewährten Prinzip der Selbst-
verantwortlichkeit jedes Unternehmens ... abzuweichen." 14) Diese
Aussage kann sich aber nur dann bewahrheiten, wenn die umweltpo-
litischen Ziele von vornherein so festgelegt werden, daß sie in
den Ordnungsrahmen der "Marktwirtschaft" passen. Dann muß aber
die objektive Hierarchie der Umweltprobleme und der übrigen drin-
genden Gegenwartsprobleme (wie vor allem die Frage von Krieg und
Frieden) auf den Kopf gestellt werden. Nicht die Erhaltung unse-
rer natürlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen wäre
oberstes Ziel einer solchen Politik, sondern die Erhaltung der
"gesamtgesellschaftlichen Stabilität". 15) Die im Picht-Gutachten
implizit enthaltene Frage, ob die Ziele der ökologischen Stabili-
tät und der gesellschaftlichen Stabilität sich vielleicht wider-
sprechen, dürfte gar nicht erst gestellt werden.
Tatsächlich enthält das im Umweltprogramm entwickelte zentrale
umweltpolitische Instrument, das "Verursacherprinzip", in seiner
"marktwirtschaftlichen" Auslegung ein solches Denkverbot. Sowohl
für die Bundesregierung als auch für die "Sachverständigen" in
den Projektgruppen und später im 1972 eingesetzten "Rat von Sach-
verständigen für Umweltfragen" (SR-U), dem umweltpolitischen Ge-
genstück zum wirtschaftspolitischen Sachverständigenrat, stand
von vornherein außer Frage, daß das Prinzip der Steuerung der
volkswirtschaftlichen Entwicklung über die Konkurrenz auf dem
Markt zu höchstmöglichem Wohlstand und Glück für alle Tauschpart-
ner führt. Da auf eine historische Untersuchung des Entstehungs-
zusammenhangs der Umweltkrise verzichtet wurde (selbst die Mit-
glieder der Picht-Kommission begingen trotz ihrer sich wohltuend
von der Borniertheit der übrigen "Sachverständigen" abhebenden
Um- und Weitsicht diese Unterlassung), konnten sie in ihrer Ge-
wißheit nicht dadurch erschüttert werden, daß die Geschichte der
"Marktwirtschaft" bzw. des Kapitalismus seit der industriellen
Revolution des 19. Jahrhunderts genau das Gegenteil lehrt.
Die industriellen Umweltzerstörungen sind für die "Sachver-
ständigen" weder auf das Profitstreben der Kapitalisten noch auf
ein Versagen der Marktmechanismen zurückzuführen, sondern der
Vergeßlichkeit der Wirtschaftspolitiker anzulasten. Diese hätten
es unterlassen, rechtzeitig die notwendigen Bedingungen für das
Funkionieren des Marktes zu schaffen. 16) Als Anhänger der
klassischen Nationalökonomie, die Luft und Wasser zu "freien
Gütern" erklärte, hätten sie vergessen, die plötzlich stärker
beanspruchte Selbstreinigungskraft der Umweltmedien ökonomisch zu
bewerten. So hätten die Unternehmer ihre betrieblichen Kosten
durch die unentgeltliche Belastung der Umwelt mit Abfallprodukten
senken und damit der Allgemeinheit einen Teil der eigenen Kosten
als - soziale Kosten" aufbürden können. Es komme nun darauf an,
diese Diskrepanz zwischen einzel- und volkswirtschaftlichen
Kosten wieder aufzuheben. Nach dem "Verursacherprinzip" soll
"derjenige die Kosten einer Umweltbelastung tragen, der für ihre
Entstehung verantwortlich ist". 17) Die individuelle Zurechnung
der "Sozialkosten" oder "externen Effekte" auf die einzelnen
"Wirtschaftssubjekte" könne erfolgen über die Erhebung von Abga-
ben für Umweltbelastungen, wenn notwendig aber auch über spezifi-
sche Auflagen und Verbote , die Erhebung von Sondersteuern oder
die Einführung von Lizenzierungsverfahren. Allerdings seien die
volkswirtschaftlichen Zusatzkosten von Umweltbeeinträchtigungen
nur unvollständig zu ermitteln, da die Wirkungen von Schadstoff-
Emissionen auf die Umwelt noch unzureichend geklärt seien und da-
bei auch "außerökonomische Werte" berührt würden. 18).
Diese Schwierigkeiten seien zu umgehen, wenn politisch entschie-
den würde, "welcher Wert einer menschenwürdigen Umwelt beizumes-
sen ist". 19) Die im Umweltprogramm als Hebel der Umweltpolitik
vorgezogenen Abgaben für Umweltbelastungen sollten so hoch bemes-
sen sein, daß sie über die Verteuerung umweltbelastender Produkte
die Unternehmer zu einer umweltfreundlichen Richtung ihrer Pro-
duktions- und Investitionsentscheidungen und die Konsumenten zu
einem umweltfreundlicheren Konsumverhalten veranlassen; d.h., man
dachte an eine indirekte "Investitionslenkung" über die "Konsu-
mentensouveränität" - ungeachtet der Tatsache, daß heute kaum
noch jemand an das Märchen glaubt, die Verbraucher steuerten
durch ihre Nachfrage das Angebot.
Letztlich steht hinter der "marktwirtschaftlichen" Auslegung des
Verursacherprinzips die Überlegung, umweltkonformes Produzieren
für die Unternehmer profitabler zu machen als umweltschädigendes.
Damit gestehen die etablierten Umweltpolitiker und ihre
"sachverständigen" Berater aber ungewollt ein, daß ihnen die
Fortsetzung der Profitorientiertheit der Produktion als grund-
legender Maßstab für das anzuwendende umweltpolitische Instrumen-
tarium gilt. So beginnt die Herleitung des "Verursacherprinzips"
im zitierten Gutachten von Ackermann, Geschka und Karsten nicht
etwa damit, Kriterium für die Auswahl der umweltpolitischen In-
strumente müsse ihre ökologische Wirksamkeit sein. Vielmehr
schreiben sie: "In einer Wirtschaftsordnung, die wesentlich auf
der Steuerung des Wirtschaftsablaufs durch Markt und Wettbewerb
beruht, und die ihre entscheidenden Impulse von der privaten un-
ternehmerischen Initiative erhält, muß jede wirtschaftspolitische
Maßnahme darauf geprüft werden, inwieweit sie diese Selbststeue-
rung fördert oder beeinträchtigt: Unter mehreren möglichen Wegen
zur Erreichung eines Ziels ist demjenigen der Vorzug zu geben,
der den Markt am wenigsten beeinträchtigt." 20)
5. Ein klassenneutrales Kostenzurechnungsprinzip?
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Das Verursacherprinzip war im Ackermann-Gutachten, im Umweltpro-
gramm der Bundesregierung und im ersten Umweltgutachten des Um-
welt-Sachverständigenrats als reines Kostenzurechnungsprinzip und
nicht im Sinne einer strafrechtlichen oder ethischen Verantwor-
tung interpretiert worden: - Die Frage, wer 'Verursacher' inner-
halb einer ökonomischen Kausalbeziehung ist, ist primär eine
Frage der ökonomischen Effizienz, nicht dagegen der sozialethi-
schen Verantwortung." 21) Das Ackermann-Gutachten hatte präzi-
siert, eigentlicher Verursachet einer Umweltschädigung sei nicht
der Erzeuger, sondern der Verbraucher eines umweltbelastenden
Produkts. Er müsse deshalb letztlich die beim Erzeuger erhobenen
Gebühren über höhere Preise tragen. 22) Sowohl das Umweltprogramm
als auch das erste Gutachten des Sachverständigenrats gingen da-
von aus, eine Verbesserung der Umweltqualität gehe zwangsläufig
zu Lasten des materiellen Konsums. Die Verbraucher würden für ih-
ren Konsumverzicht jedoch in Form einer Verbesserung der allge-
meinen Umweltqualität entschädigt. Damit wird die Problematik der
Verteilung von Kosten und Nutzen des Umweltschutzes auf die ver-
schiedenen Klassen und Schichten der Gesellschaft angesprochen.
Sie wurde aber erst 1975 im Rahmen der Vorarbeiten zum Gutachten
der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel etwas sy-
stematischer behandelt. 23)
Es ist einleuchtend, daß die Realisierung des "Verursacher-
prinzips" in Form von Abgaben und deren teilweise oder gänzliche
Weitergabe in den Preisen nur dann zu Ergebnissen führen kann,
die mit den erklärten Zielen der sozial-liberalen Verteilungs-
politik übereinstimmen, wenn sie tatsächlich die Unternehmen zum
Übergang auf umweltfreundliche Technologien und Produkte und
damit zur Verminderung der Abgaben und Preisaufschläge veranlaßt.
Die dadurch bewirkte allgemeine Verbesserung der Umweltqualität
käme dann in erster Linie den Schichten zugute, die sowohl im
Arbeitsleben als auch in ihrer Freizeit am stärksten von
Umweltbelastungen betroffen sind. Das "Verursacherprinzip" wäre
somit ein Mittel, um in der Umweltpolitik im Sinne der 1975
veröffentlichten "Thesen zur sozialdemokratischen Umweltpolitik"
24) den Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen gerecht zu
werden.
Eine allen Bevölkerungsschichten zugute kommende allgemeine Sa-
nierung der Umwelt lag aber durchaus nicht im Sinne der Urheber
des "Verursacherprinzips". Ihr Ziel war vielmehr (in den Worten
des Ackermann-Gutachtens) ein "gesamtwirtschaftlich optimaler
Entsorgungsgrad" 25), der mit Hilfe von Kosten-Nutzen-Vergleichen
festgestellt werden sollte. Der Umwelt-Sachverständigenrat for-
derte im "Umweltgutachten 1974" zu diesem Zweck die Erstellung
eines "ökonomisch-ökologischen Gesamtmodells" zur Bewertung des
Zustandes und der Entwicklung der Umwelt im Zusammenhang mit den
übrigen wirtschaftspolitischen Zielen. Nur durch eine
"systematische Problemübersicht" seien im Umweltschutz Scheinlö-
sungen und Problemverschiebungen zu vermeiden. 26) Im "Umwelt-
gutachten 1978" ging der Sachverständigenrat unter Hinweis auf
bestehende Lücken des Wissens über die ökologischen Wirkungen der
Schadstoffe und deren Rückwirkung auf die ökonomische Entwicklung
realistischerweise von dieser Vorstellung wieder ab. Man fragt
sich deshalb, warum die verantwortlichen Umweltpolitiker diesen
Ansatz nun im Zusammenhang mit der Vorbereitung des "Aktions-
programms Ökologie" wieder aufgreifen; denn am Forschungsstand
der Ökologie hat sich seither nicht viel geändert.
Allerdings gingen die genannten Vorschläge, um die Messungs- und
Zurechnungsprobleme zu vereinfachen, nicht mehr wie das Umwelt-
programm der Regierung vom Konzept der "sozialen Kosten" aus
(worauf es sich übrigens zu Unrecht bezieht). 27) Statt dessen
sollen die zur Einhaltung staatlich festgelegter Grenzwerte not-
wendigen Vermeidungsbzw. Beseitigungskosten abgeschätzt werden.
Diesem Ansatz schloß sich in der Fortschreibung des Umweltpro-
gramms von 1976 auch die Bundesregierung an.
6. Der "optimale Entsorgungsgrad" im Sinne des Monopolkapitals
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Was ist nun unter dem angestrebten "gesamtwirtschaftlich optima-
len Entsorgungsgrad" zu verstehen? Die Autoren des Ackermann-Gut-
achtens und des Umweltgutachtens von 1974 beantworteten diese
Frage am Beispiel der Gewässergütewirtschaft. Im Ackermann-Gut-
achten heißt es: "Mit einer bestimmten Schadstoffmenge können un-
sere Flüsse ohne weiteres belastet werden. Es wäre sogar volks-
wirtschaftlich nachteilig, die natürliche Reinigungskapazität der
Wasserläufe nicht zu nutzen." 28) Der Umwelt-Sachverständigenrat
überlegte, welche Gewässergüteklasse als Ziel der Umweltpolitik
festgelegt werden sollte. Die Güteklasse III (stark verunreinigt)
führe zweifelsohne zu gravierenden Beeinträchtigungen der Gewäs-
sernutzung. Ob die Güteklasse II (mäßig verunreinigt) dem gesamt-
wirtschaftlichen Optimum entspreche, sei offen. Es sei aber si-
cher, daß die Festsetzung der Güteklasse I (rein oder schwach
verunreinigt) die - beachtlichen Wirkungen der Selbstreinigung"
weitgehend ungenutzt ließe. 29)
Man bezieht sich dabei auf eine in der Bundesanstalt für Gewäs-
serkunde in Koblenz durchgeführte Berechnung, wonach die
Selbstreinigungskraft des Niederrheins auf einer Fließstrecke von
170 Kilometern die Größenordnung von rund 15 Mio. Einwohner-
gleichwerten erreichen kann, sofern die Abbauleistungen der Mi-
kroorganismen nicht durch toxische Abwässer gehemmt werden. Dar-
aus ließe sich ein ersparter Kläranlagen-Aufwand von etwas 500
Mio. DM jährlich errechnen. 30) Diesen Überlegungen zufolge geht
es also bei der Gewässer-Sanierung nicht darum, der Bevölkerung
die Möglichkeit zum gefahrlosen Baden in den Flüssen, die noch in
der Vorkriegszeit und zu Beginn der Nachkriegszeit bestand, zu-
rückzugeben. Vielmehr sollen die Abwässer nur soweit gereinigt
werden, daß die Selbstreinigungskraft der Gewässer weiterhin aus-
genutzt, d.h. die sich widersprechende Nutzung der Flüsse als
Trinkwasserreservoir und Abwasserkanal fortgesetzt werden kann.
Doch damit nicht genug. Bisher wurde nämlich unterstellt, die
"marktwirtschaftliche" Auslegung des Verursacherprinzips in Form
von Abgabensystemen oder, noch systemkonformer, als Handel mit
Verschmutzungsrechten, Schaffung privater Eigentumsrechte an bis-
her "freien" Umweltgütern o.ä. werde auch tatsächlich in die Pra-
xis umgesetzt. Das ist jedoch bisher nur in Ausnahmefällen ge-
schehen. So wird beispielsweise die Wasserwirtschaft nicht durch
das 1976 verabschiedete Abwasserabgabengesetz reguliert (da die
Abgaben - in lächerlich geringer Höhe - erst ab 1981 erhoben wer-
den sollen), sondern durch die aus dem Wasserhaushaltsgesetz ab-
geleiteten branchenspezifischen Verwaltungsvorschriften über Min-
destanforderungen an das Einleiten von Abwässern und den Mindest-
inhalt der von den Bundesländern zu erstellenden Bewirtschaf-
tungspläne.
Die Unternehmer konnten sich mit "marktkonformen" Hebeln der Um-
weltpolitik, die die "unternehmerische Initiative" fördern soll-
ten, niemals anfreunden. Vielmehr zogen sie die Anwendung system-
fremder ordnungsrechtlicher Auflagenlösungen, die sich regional
und branchenspezifisch unterschiedlich ausgestalten lassen und
ihnen gegenüber den Kommunen einen großen Verhandlungs- bzw. Er-
pressungsspielraum lassen, eindeutig vor. 31)
Beim bestehenden Kräfteverhältnis müssen die den Bewirtschaf-
tungsplänen vorausgehenden Verhandlungen zwischen den Unterneh-
men, den Kommunen und den Landesbehörden dazu führen, daß Groß-
konzerne besonders günstige Bedingungen aushandeln können. Im
Falle der Wasserwirtschaft würde dann nicht nur, wie dargestellt,
weiterhin das Selbstreinigungspotential bei Beeinträchtigung an-
derer Wassernutzungsinteressen strapaziert, sondern das
Selbstreinigungspotential geriete auch weitgehend in die allei-
nige Verfügungsgewalt der großen Konzerne, d.h. die führenden Mo-
nopole könnten sich die zur Reproduktion des Selbstreinigungspo-
tentials aufgewandte gesellschaftliche Arbeit weitgehend unent-
geltlich aneignen. Statt durch Abgabenzahlungen zur Einleitung
umweltorientierter technologischer Innovationen angeregt zu wer-
den, könnten die Großkonzerne ruhig fortfahren, Wasser und Luft
als - freie Güter "zu behandeln, während die Arbeiterklasse und
die Mittelschichten sowie z.T. auch das nichtmonopolistische Ka-
pital mit ihren Steuergeldern für die nachträgliche Reinigung der
von den Monopolunternehmen verschmutzten Umweltmedien aufkommen
müßten.
Die Realisierung dieser parasitären Strategie ist schon sehr weit
fortgeschritten; denn die gleichen Konzerne, die mit ihren mora-
lisch verschlissenen Produktionsanlagen weiterhin die Umwelt be-
lasten, bieten auf der anderen Seite über Tochterunternehmen den
Kommunen und dem Staat teure Anlagen zur Wasserreinigung, Trink-
wasseraufbereitung, Abfallbeseitigung usw. an. Das Gedeihen die-
ser Tochterfirmen ist natürlich davon abhängig, daß die Umwelt
weiterhin mit überholten Produktionsverfahren und Produkten bela-
stet wird.
Die Ausrichtung des Umweltschutzes auf eine nachträgliche Entsor-
gung spiegelt sich deutlich in der Struktur der umweltschutzbezo-
genen Investitionen und Betriebskosten wider. Die Industrie inve-
stierte nach Untersuchungen des IFO-Instituts nur etwa halb so
viel in den Umweltschutz wie im Ackermann-Gutachten geschätzt
worden war. Dafür waren die Betriebskosten der Entsorgungsein-
richtungen etwa doppelt so hoch wie die Investitionsaufwendungen.
32) Das weist deutlich daraufhin, daß die Industrie den Forderun-
gen der Umweltpolitik kaum durch eine Modernisierung des Produk-
tionsapparates entsprochen haben kann. Dann müßte das Verhältnis
zwischen Investitionsaufwendungen und Betriebskosten umgekehrt
sein. Auf der anderen Seite entfallen die Umweltaufwendungen des
Staates vorwiegend auf Investitionen in Entsorgungsanlagen. 33)
Auf diese Weise läßt sich erklären, warum sich der Zustand unse-
rer Umwelt trotz des Einsatzes von 120 Mrd. DM in einem Jahrzehnt
kaum verbessert hat.
Mit der Strategie der nachträglichen Entsorgung konnte gerade er-
reicht werden, daß die Fortführung der kapitalistischen Form der
Naturaneignung nicht durch eine weitere Verschlechterung des Zu-
stands der Umweltmedien gefährdet wurde. Das ist der "optimale
Entsorgungsgrad" im Sinne des Monopolkapitals.
7. Die konjunkturpolitische Instrumentalisierung
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des Umweltschutzes: das Gemeinlastprinzip
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Soweit die Einführung umweltfreundlicher Technologien und Pro-
dukte wirklich unvermeidlich war, wurde sie in der Regel weder
über die Anwendung "marktkonformer" Hebel des "Verursacher-
prinzips" noch über "unternehmerische Initiative" durchgesetzt,
sondern mittels staatlicher Subventionen, Steuererleicherung,
Förderung von Forschung und Entwicklung usw. Auch die wenigen
Anzeichen einer leichten Verbesserung der Umweltsituation, wie
sie sich etwa am Rhein und am Bodensee feststellen lassen, gehen
nicht auf "marktwirtschaftliche" Anreizsysteme zurück, sondern
auf öffentliche Investitionsprogramme in Milliardenhöhe wie in
jüngster Zeit das Programm für Zukunftsinvestitionen , mit dessen
Hilfe die Bundesregierung die Umweltschutzaufwendungen konjunk-
turpolitisch instrumentalisieren wollte. 34)
So ist es nur logisch, wenn der Deutsche Industrie- und Handels-
tag (DIHT) in seinem Jahresbericht 1978 forderte, nun auch verbal
vom "Verursacherprinzip" abzugehen und statt dessen vom
"Gemeinlastprinzip" zu sprechen. 35) Die Anwendung des "Gemein-
lastprinzips" wurde erstmals auf dem berühmt-berüchtigten "Gymni-
cher Gespräch" im Juli 1975 ernsthaft in Erwägung gezogen, als
Wirtschaftspolitiker, Vertreter der Unternehmer-Verbände und
Umweltschützer angesichts der Wirtschaftskrise über eine konjunk-
turpolitische Instrumentalisierung der Umweltschutzaufwendungen
berieten. Später ging dann der Umwelt-Sachverständigenrat in sei-
nem Gutachten von 1978 ausführlich auf die Beziehungen zwischen
dem Verursacher- und dem Gemeinlastprinzip ein, wie sie sich für
ihn darstellen.
Der SR-U weist hier daraufhin, der Vollzug der Umweltpolitik sei
durch die Rezession in der Mitte der 70er Jahre erschwert worden.
Dabei sei es zu einem "Aufweichen" des Verursacherprinzips gekom-
men, und das Gemeinlastprinzip habe sich zunehmend in den Vorder-
grund geschoben. Nun zeichne sich aber der Übergang zu einer
"dritten Phase" der Umweltpolitik ab: "... hier wird Umweltschutz
- frei von Euphorie und wirtschaftspolitischem Pessimismus -
stärker als Langfristpolitik verstanden und unter diesen langfri-
stigen Perspektiven auch als integraler Bestandteil der Wirt-
schaftspolitik aufgefaßt. Der Umweltpolitik wird dabei vor allem
die Aufgabe zuteil, die qualitative Basis für künftiges quantita-
tives Wachstum zu sichern.(...) Damit verbunden wird ein ver-
stärkter Zwang zur Integration mit anderen politischen Teilberei-
chen und ihren Zielen; dieser hat wiederum folgerichtig die Ten-
denz verstärkt, nicht mehr dogmatisch auf der Position des reinen
Verursacherprinzips zu verharren. " 36)
Das Gemeinlastprinzip könne zum ergänzenden Bestandteil einer
"ökonomisch rationalen Umweltpolitik" werden, wenn es als zusätz-
liches Anreizinstrument mit verursachergerechten Abgabenlösungen
verbunden werde. Auch unter dem Gesichtspunkt der ökologischen
Effizienz könne die Anwendung des Gemeinlastprinzips erforderlich
werden, wenn das Verursacherprinzip politisch nicht durchsetzbar
sei. Schließlich seien Maßnahmen nach dem Gemeinlastprinzip unter
dem Gesichtspunkt einer "gesamtpolitischen oder Systemrationali-
tät" dann sinnvoll, "wenn sie zu einer Minderung von Ziel-und In-
teressenkonflikten beitragen...". 37) Eine Verbindung von Verur-
sacher- und Gemeinlastprinzip sei schon deshalb notwendig, weil
mit dem Vermeidungskostenansatz ohnehin nur ein Teil der gesamten
Umweltkosten in die unternehmerische Kostenrechnung eingebracht
werden könne. 38) Über diese Kombination könnten auch die infolge
der Anwendung des Verursacherprinzips zu erwartenden Wettbewerbs-
verzerrungen ausgeräumt werden.
Dieser Vorschlag läuft in der Realität allerdings genau auf die
oben bereits herausgearbeitete monopolistische Aneignung gesell-
schaftlich reproduzierter Naturpotentiale hinaus. Die Anwendung
des Verursacherprinzips kann ja nur deshalb Konkurrenzpositionen
verschieben, weil die verschiedenen Zweige der industriellen und
landwirtschaftlichen Produktion die Umwelt unterschiedlich stark
belasten. Nicht zufällig sind die am stärksten umweltbelastenden
Branchen auch die mit den im langjährigen Durchschnitt höchsten
Profitraten und dem höchsten Monopolisierungsgrad. So müßten nach
Berechnungen des Battelle-Instituts die Zweige Chemie, Steine und
Erden, Eisen und Stahl sowie NE-Metalle allein etwa 80 Prozent
der industriellen Umweltschutzinvestitionen vornehmen. 39) Der
Abbau dieser "Wettbewerbsverzerrungen" durch die Anwendung des
Gemeinlastprinzips ist gleichbedeutend mit der staatlichen Aner-
kennung und Festschreibung der monopolistischen Naturaneignung
dieser Industriezweige.
Außerdem meint der Sachverständigenrat, für eine konjunkturpoli-
tische Instrumentalisierung der Umweltschutzaufwendungen sei nur
die Anwendung des Gemeinlastprinzips, nicht aber des Verursacher-
prinzips geeignet, da dieses zu betrieblichen Kostensteigerungen
führe und das Beschäftigungsproblem verschärfe. 40) Er schließt
sich hier den Argumenten an, mit denen das "mehrjährige öffentli-
che Investitionsprogramm zur Wachstums- und umweltpolitischen
Vorsorge" (Zukunftsinvestitionsprogramm) der Bundesregierung vom
März 1977 begründet wurde. Durch das Arbeitsplatzargument, d.h.
in der Praxis die glatte Erpressung "Umweltschutz oder Ar-
beitsplätze", wurden auch die Gewerkschaften veranlaßt, sich
stark zu machen für die Verabschiedung und Realisierung dieses
Programms; 41) denn sie sahen darin die Gelegenheit zu beweisen,
daß der Umweltschutz Arbeitsplätze schafft und daß die Unterneh-
merklagen von einem "Investitionsstau" infolge von Umweltschutz-
auflagen unbegründet sind. Die beschäftigungsfördernde Wirkung
der Umweltschutzausgaben war schon 1976 in einem vom Bundesinnen-
ministerium in Auftrag gegebenen Gutachten der Wirtschaftswissen-
schaftler Meißner und Hödl errechnet worden. 42)
Inzwischen ist es unter allen führenden Politikern der etablier-
ten Parteien zu einem Konsens darüber gekommen, im Rahmen der
"sozialen Marktwirtschaft" sei eine Harmonie zwischen Wirt-
schafts- und Umweltpolitik möglich. Das stimmt insofern, als
beide Politikbereiche zur Zeit eindeutig dem gleichen Ziel, der
Steigerung der Monopolprofite, dienen. So schloß sich nun auch
der Generalsekretär der CDU, Heiner Geissler, auf der Fachtagung
der CDU unter dem Titel "Lebenswerte Zukunft", die nicht zufällig
zeitlich beinahe zusammenfiel mit der SPD-Tagung "Ökonomie-Ökolo-
gie-Umweltpolitik", im März 1979 der Ansicht des Umwelt-Sachver-
ständigenrats an, in der Umweltdiskussion seien bisher zu sehr
die Kosten betont worden, während die "positiven ökonomischen
Wirkungen des Umweltschutzes" vernachlässigt worden seien. 43)
8. Systemerhaltung statt "ökologisch-systemarer" Umweltpolitik
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Bei dieser einhelligen Befürwortung des Gemeinlastprinzips kann
aber die Frage nach der Verteilung der Umweltschutzkosten zwi-
schen den Klassen und Schichten der kapitalistischen Gesellschaft
nicht lange unterdrückt werden. Nach Heiner Geissler erfordert
eine "lebenswerte Zukunft" einen "neuen sozialen Ausgleich nicht
nur zwischen den sozialen Gruppen, sondern auch zwischen den or-
ganisierten und nichtorganisierten Interessen, zwischen den Gene-
rationen und nicht zuletzt zwischen den Industrie- und den Ent-
wicklungsländern. Eine lebenswerte Zukunft erfordert ein neues
Verständnis einer über den Einzelinteressen stehenden gemein-
wohlorientierten Politik, eine Politik im Sinne des ökologischen
Imperatives, die auch auf diejenigen hört, die ohne Stimme sind:
die stumme ausgebeutete Natur, die Menschen, die noch nicht gebo-
ren sind, und jene, die nach uns leben werden, und nicht zuletzt
die armen Länder." 44)
Bundesinnenminister Baum begründet die neue Phase der Umweltpoli-
tik, die mit dem "Aktionsprogramm Ökologie" eingeleitet werden
soll, zwar nicht mit solch sozialer Demagogie; aber die in allen
seinen Reden auftauchende Forderung nach einem "Vorrang markt-
wirtschaftlicher Formen" 45) der Umweltpolitik (während längst
die Sozialisierung der privatkapitalistisch verursachten Umwelt-
schutzkosten praktiziert wird) sowie seine Verteidigung des Ab-
wasserabgabengesetzes (des einzigen Umweltschutzgesetzes, das zu-
mindest verbal dem Vermeidungskostenansatz des "Verursacherprin-
zips" entspricht) gegenüber der CDU-Mehrheit im Bundesrat dienen
letztlich dem gleichen Zweck: davon abzulenken, daß auch die
herrschende Umweltpolitik Klassenkampf von oben ist.
Es ist nicht zu erwarten, daß die "ökologisch-systemare Perspek-
tive", die der Umweltpolitik der BRD schon zu Beginn abhanden
ging, durch das angekündigte "Aktionsprogramm Ökologie" zurückge-
wonnen wird; denn die Denkverbote, die der offiziellen Inter-
pretation des "Verursacherprinzips" von Anfang an inhärent waren,
sind inzwischen durch die Praxis der Berufsverbote für kritische
Wissenschaftler und Lehrer noch verschärft worden. Die Regie-
rungsparteien haben seit 1972/73 zugunsten der Förderung der
Expansion weniger Großkonzerne mehr oder weniger bewußt auf eine
weiterblickende Technologie- und Strukturpolitik verzichtet. 46)
Während mit dem Umweltprogramm ursprünglich immerhin noch wirt-
schaftsstrukturelle Veränderungen im Sinne einer Schrumpfung
stark umweltbelastender Sektoren und einer Ausweitung umweltneu-
traler bzw. umweltkonformer Aktivitäten bewirkt werden sollten,
geht der für den Umweltschutz verantwortliche Minister inzwischen
ausdrücklich davon aus, an den bestehenden Disproportionen werde
sich nichts ändern. 47)
Die angekündigte "dritte Phase" der Umweltpolitik wird, sofern
die Bevölkerungsmehrheit keine Änderungen erzwingt, keine
"ökologisch-systemare Perspektive" eröffnen, sondern noch stärker
dem Ziel der Systemerhaltung um jeden Preis untergeordnet werden,
wie das der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen im Schluß-
kapitel seines Umweltgutachtens 1978 bereits deutlich ausgedrückt
hat: "Umweltpolitik wird in Zukunft nicht als isolierte Ökologie-
politik, sondern stärker als Bestandteil der gesellschaftlichen
Stabilitätspolitik verstanden und betrieben werden müssen. Eine
zu hohe Eingriffsintensität der Umweltpolitik gefährdet nämlich
die soziale Stabilität durch die damit verbundenen wirtschaftli-
chen Zieleinbußen ebenso wie ein zu geringes Maß an Umweltschutz.
Gerade deshalb muß die Umweltpolitik stärker als bisher einem
schrittweisen politischen Abstimmungsprozeß mit ökonomischen und
anderen Zielen unterzogen werden, deren Erreichung ebenfalls eine
wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität dar-
stellt." 48)
9. Ansätze eines antimonopolistischen Ökologiekonzepts
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Es ist allerdings fraglich, ob die vom Sachverständigenrat be-
klagte Polarisierung der umweltpolitischen Auseinandersetzungen
zwischen "Grünen" und "Technokraten" durch verbale Annäherungs-
versuche und harmonistische Staatsmetaphysik überwunden wird. Der
Umwelt-Sachverständigenrat weist selbst darauf hin, daß das
"Verursacherprinzip" beträchtlichen Teilen der Bevölkerung gegen-
über nicht mehr in der Lage ist, die ihm zugedachte Ablenkungs-
und Verschleierungsfunktion auszuüben. Er befürchtet, das Verur-
sacherprinzip stehe in Gefahr, "zu einem allgemeinen Alibibegriff
zu werden, unter den alle speziellen Steuerungsabsichten und Ein-
zelmaßnahmen gefaßt werden können." 49) Dadurch sei es zwar si-
cher gut geeignet, Konflikte und Interessengegensätze zu verwi-
schen. Auf der anderen Seite sehe die Bevölkerung jedoch die Be-
lastung der Verursacher analog zur Haftung für Schäden oder zur
strafrechtlichen Verantwortung. Sie erwarte von der Anwendung des
Verursacherprinzips eine für sie folgenlose Übernahme der Umwelt-
schutzkosten durch die primären Verursacher der Umweltschäden.
50)
Auch der DGB interpretierte das Verursacherprinzip in seinem Um-
weltprogramm von 1974 als "Herstellerverantwortlichkeit". 51) Im
Unterschied zu den oben zitierten Umwelt-Sachverständigen" knüpft
dieses Programm am Konzept der "sozialen Kosten" an, wie es von
K.W. Kapp formuliert wurde, d.h., es verwendet nicht nur den Be-
griff, sondern nimmt auch die mit ihm verbundenen kritischen Im-
plikationen auf.
Im Hauptwerk Kapps bezieht sich der Begriff der Sozialkosten "auf
alle diejenigen negativen Effekte und Verluste, die dritte Perso-
nen oder die Allgemeinheit als Folge der Produktion zu tragen ha-
ben und für die der Unternehmer nicht ohne weiteres belangt wer-
den kann". 52) Im Unterschied zu den "Umwelt-Sachverständigen",
die sich zu Unrecht auf ihn berufen, erklärt Kapp ausdrücklich:
"Die grundsätzlichen Ursachen der Sozialkosten liegen im Profit-
streben mit der Minimierung der privaten Produktionskosten." 53)
Er wendet sich im Vorwort zur amerikanischen Neuauflage seines
Buches von 1971 54) und in neueren Veröffentlichungen 55) aus-
drücklich gegen Konzepte der "Internalisierung" der "Exter-
nalitäten" über den Markt, sondern leitet jene "systemare
Perspektive" ab, die der sozialliberalen Umweltpolitik von vorn-
herein fehlte. Das Auftreten von Umweltzerstörung zwinge dazu,
sich die Frage zu stellen, "ob die profitorientierten Investiti-
onskriterien nicht grundlegender Berichtigung bedürfen. Das Auf-
treten von Sozialkosten läßt uns an sämtlichen Entscheidungsme-
chanismen zweifeln, denen privatwirtschaftliche Kosten- und Er-
tragsrechnungen zugrunde liegen, wobei die Entscheidungen über
die Wahl der Technik, der Produktionsfaktoren sowie über die zu
produzierenden Güter und Dienstleistungen in dieser kritischen
Aussage eingeschlossen werden. (...) Eine wirksame Inangriffnahme
des Umweltproblems besteht nicht in A b h i l f e-, sondern in
P r ä v e n t i v m a ß n a h m e n." 56)
Kapps Ansatz ist sicher nicht revolutionär, sondern ausgesprochen
reformistisch. Sehr viel radikaler sind die Schlußfolgerungen,
die der amerikanische Ökologe Barry Commoner aus Kapps Sozialko-
stenkonzept zog: "Das wirkliche Problem besteht darin, herauszu-
finden, welche Art wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ord-
nung am besten geeignet ist, als Partner in dem Bündnis mit der
Natur zu dienen." 57) Commoners Buch hat allerdings die Umwelt-
diskussion in der BRD weniger beeinflußt als es verdient hätte.
Das dürfte zumindest teilweise dem entstellenden Titel zuzu-
schreiben sein, unter dem es hier veröffentlicht wurde. Jeden-
falls zeigen die Schlußfolgerungen Commoners, daß sich aus Kapps
Ansatz eine antimonopolistische Strategie ableiten läßt, wenn man
ihn von Inkonsequenzen befreit.
Kapps eigene umweltpolitische Schlußfolgerungen erinnern sehr an
das "Gemeinlastprinzip", unterscheiden sich jedoch von dessen au-
genblicklicher Auslegung seitens der Unternehmerverbände und der
etablierten Parteien durch die Einbettung in ein Konzept der De-
mokratisierung der Wirtschaft. Außerdem geht Kapp von vornherein
von der unterschiedlichen Betroffenheit der gesellschaftlichen
Klassen und Schichten durch die Umweltprobleme aus und unter-
streicht die überragende Bedeutung der Arbeitsumwelt. Er fordert
"die systematische, quantitative Erfassung der ökologischen
Grundzusammenhänge und ihrer Gefährdung durch spezifische Techni-
ken", die "Erarbeitung von Umweltnormen oder Standards als prak-
tische Ziele einer gesamtwirtschaftlichen Umweltpolitik", die
"bewußte gesellschaftliche Lenkung der Wissenschafts- und For-
schungspolitik zum Zweck der Umweltkontrolle", die "Entwicklung
von wirksamen wirtschaftspolitischen Instrumenten zur Verwirkli-
chung der Umweltziele" sowie die "Ergänzung bzw. Substituierung
der privatwirtschaftlichen durch eine gesamtwirtschaftliche Ko-
stenrechnung ... zunächst in realen Größen, das heißt in physi-
schen Schadwirkungen". 58)
Ausgehend von Kapps Sozialkostenkonzept sind also zwei politische
Linien möglich: einmal die, die Kapp selbst, bei aller Zurückhal-
tung hinsichtlich konkreter politischer Orientierungen, befürwor-
tet hat, und auf der anderen Seite die weitergehende Interpreta-
tion der "sozialen Kosten" als Ausdruck des Widerspruchs zwischen
dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion und der privaten
Aneignung und Verfügung, wovon sich die Forderung nach der Ausar-
beitung einer "ökologisch orientierten politischen Ökonomie" ab-
leitet, deren theoretische Überlegungen und praktische Schlußfol-
gerungen nicht am "Ordnungsrahmen der Marktwirtschaft" haltma-
chen.
In der gewerkschaftlichen Umweltdiskussion sind beide Linien ver-
treten, was zu einer "Inkonsistenz der Gesamtargumentation" im
Umweltprogramm des DGB geführt hat. 59) Es heißt hier unter an-
derem: "Der Anspruch der Arbeitnehmer auf humane Arbeits- und Le-
bensbedingungen kann nur dann erfüllt werden, wenn qualifiziertes
Wachstum unter Sicherung des ökologischen Gleichgewichts erfolgt.
Dieses Ziel verbietet es, die Umweltpolitik allein dem arbeits-
teiligen Wirtschaftsprozeß, dem Markt als Koordinator und einem
lediglich reagierenden Staat zu überlassen. Unabdingbare Voraus-
setzung dafür ist vielmehr der Ausbau gesamtwirtschaftlicher Pla-
nung und Steuerung. An die Stelle eines lediglich auf Bedrohung
und Zerstörung reagierenden Umweltschutzes muß eine vorausschau-
ende Umweltgestaltung treten." 60) Das sei nur möglich, wenn das
Verursacherprinzip "in ein übergreifendes Konzept der Planung und
Steuerung der gesellschaftlichen, technischen und ökonomischen
Entwicklung eingebettet" werde. 61) "Zu der Mitbestimmung in Be-
trieb und Unternehmen müssen Mitbestimmungsrechte der Gewerk-
schaften im gesamtwirtschaftlichen Bereich treten. (...) Die zu-
nehmend dringlicher werdende Verknüpfung von Umweltplanung und
Investitionslenkung wird ein wichtiges Handlungsfeld für die vom
DGB geforderten Wirtschafts- und Sozialräte sein." 62)
Während sich das Programm hier eindeutig für direkte Eingriffe in
die Gebrauchswertstruktur der Produktion ausspricht, begnügt es
sich im Abschnitt "Grundzüge der gewerkschaftlichen Umweltpoli-
tik" 63) mit einer indirekten staatlichen Rahmenplanung, auf die
die Gewerkschaften durch "kritische Mitarbeit" Einfluß nehmen
müßten. Insofern tonnte auch die Unterstützung des Zukunftsinve-
stitionsprogramms mit dem Umweltprogramm des DGB gerechtfertigt
werden, obwohl es sich an anderer Stelle ausdrücklich gegen das
"Geschäft mit der Umwelt" ausspricht. 64) Diese Widersprüche zwi-
schen dem diagnostischen Teil des Programms und einigen seiner
praktischen Orientierungen gehen darauf zurück, daß ihm keine
konsistente Gesellschaftstheorie zugrunde liegt. 65)
Das trifft in noch stärkerem Maße zu für den "Forderungskatalog",
den der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) im
Juni 1979 für ein von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Vorbereitung des "Aktionsprogramms Ökologie" veranstaltetes Hea-
ring vorlegte. Der BBU möchte mit der Vorlage dieses Katalogs
"Markierungspunkte setzen, an denen nach Meinung der Bürgeri-
nitiativen die Trennlinie zwischen technokratischer Umweltkosme-
tik und einer konsequenten Umweltschutzpolitik verläuft." 66)
Da dieser Forderungskatalog, entsprechend dem Selbstverständnis
der Bürgerinitiativen, aber bewußt unpolitisch bzw. vorpolitisch
bleibt, d.h. die Machtfrage, wenn überhaupt, mit weitaus gerin-
gerer Deutlichkeit stellt als das Umweltprogramm des DGB, könnten
viele seiner Einzelaussagen ohne weiteres in das vom Bundesinnen-
minister bestellte "Aktionsprogramm Ökologie" aufgenommen werden,
so etwa folgender "ökologische Leitgedanke": "Die Zielsetzung ei-
ner ökologischen Wirtschaft kann nicht durch punktuelle Einzel-
maßnahmen im Bereich des technischen Umweltschutzes erreicht wer-
den, sondern nur, wenn die Erfordernisse der Ökologie Grundlage
der gesamten Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik werden." 67)
Differenzen zu den "grünen" Bekenntnissen Baums und Annäherungen
an das Umweltprogramm des DGB ergeben sich dort, wo der Katalog
sich (unausgesprochen) auf den Sozialkostenansatz Kapps bezieht
(der inzwischen, preisgünstig vermarktet in der Reihe "Fischer-
Alternativ", von den "Grünen" als Klassiker entdeckt wurde): "Die
heutige Form der Marktwirtschaft ist zur Lösung der anstehenden
Probleme nicht mehr in der Lage. Die Prinzipien der Marktwirt-
schaft führen zu einer zunehmenden Zentralisierung der wirt-
schaftlichen und politischen Macht. Die Marktwirtschaft ist auf
eine ständige Erhöhung der Produktion angelegt. Verschiedene Kri-
sen sind nicht nur negative Auswirkungen und Randerscheinungen,
sondern geradezu Bedingungen zum Funktionieren dieses Systems."
68) Die Schlußfolgerungen aus dieser Einsicht bleiben im Rahmen
der reformistischen Auslegung des Sozialkostenkonzepts: langfri-
stig orientierte Rahmenplanung und Strukturpolitik, Demokratisie-
rung der Wirschaft, gezielte Steuerpolitik, Unterordnung der be-
triebswirtschaftlichen Kalkulation unter eine volkswirtschaftli-
che Kosten-Nutzen-Rechnung, Verringerung der Einkommens- und Ver-
mögensunterschiede, Auslegung des Verursacherprinzips im Sinne
der strafrechtlichen Verantwortung. 69)
Auch der große Stellenwert, den der Katalog der Arbeitsumwelt und
dem Beschäftigungsproblem einräumt 70), dürfte ein Zusammengehen
der Bürgerinitiativen mit den Gewerkschaften in den umweltpoliti-
schen Auseinandersetzungen fördern. Differenzen zu den Orientie-
rungen der Arbeiterbewegung ergeben sich hingegen aus der Forde-
rung nach dezentralisierter Kleinproduktion und der totalen Ab-
sage an die Kernenergie. 71) Viele der Forderungen bleiben auf
der technischen Ebene. Sie können deshalb leicht von den Vertre-
tern der monopolhörigen Umweltpolitik aufgegriffen und sowohl in
staatliche Technologieförderungsprogramme als auch in verbale An-
biederungsversuche an die Bürgerinitiativbewegung integriert wer-
den.
Aber die weitgehenden Abrüstungsforderungen 72) des Katalogs wer-
den sich sicher nicht in den Ökologiekonzepten etablierter Par-
teien wiederfinden. Das gilt auch für die Forderungen zum Chemi-
kaliengesetz. Wie die Gewerkschaften, insbesondere die IG Chemie,
fordert der BBU, die Toxizitätsprüfungen von der projektierten
Produktionsmenge unabhängig zu machen und auch die bereits auf
dem Markt befindlichen Stoffe einer Umweltverträglichkeitsprüfung
zu unterziehen.
Weite Teile des Forderungskatalogs des BBU können also zur For-
mierung einer geschlossenen antimonopolistischen Front in den an-
stehenden umweltpolitischen Auseinandersetzungen, insbesondere im
Kampf um ein wirksames Chemikaliengesetz, beitragen (der selbst
vom Umwelt-Sachverständigenrat kritisierte Regierungsentwurf 73)
wird von Bundesinnenminister Baum bereits als Beispiel für die
"ökologisch-systemare" Umorientierung der sozialliberalen Umwelt-
politik angeführt). Der Forderungskatalog des BBU zeigt also
trotz der vorpolitischen Ebene, auf der er sich (bewußt) bewegt,
eine Reihe von Konflikten auf, deren Austragung den mit der Erar-
beitung des "Aktionsprogramms Ökologie" beabsichtigten Anbiede-
rungsversuch an die ökologisch motivierte Oppositionsbewegung zum
Scheitern verurteilen muß.
Darüber darf man aber nicht vergessen, daß ausgehend vom Forde-
rungskatalog des BBU noch ein beachtlicher Weg zurückzulegen
bleibt, um zu einem Ökologiekonzept zu gelangen, das konsequent
an den Gegenwarts- und Zukunftsinteressen der Arbeiterklasse an-
setzt. 74)
_____
1) G.R. Baum, Zum Spannungsfeld von Umweltpolitik und industri-
elle! Entwicklung. Ansprache anläßlich einer Vortragsveranstal-
tung des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Uni-
versität Köln am 30. Oktober 1978, in: Umwelt. Informationen des
Bundesministers des Innern zur Umweltplanung und zum Umweltschutz
(abgekürzt: Umwelt/BMI) Nr. 66/19. Januar 1979, S. 1.
2) H. Schmidt, Verantwortungsvolles Engagement für den Umwelt-
schutz. Eröffnungsansprache auf der Umweltmesse ENVITEC '80 in
Düsseldorf am 11. Februar 1980, in: Bulletin (Presse- und Infor-
mationsamt der Bundesregierung) Nr. 19/15. Februar 1980, S. 154.
3) Vgl. Anm. 1, S. 2.
4) Ebenda.
5) G.R. Baum, Perspektiven der Umweltpolitik, Ansprache vor der
Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen (AGU) am 25. Januar 1979,
in: Umwelt/BMI Nr. 67/9. März 1979, S. 1 ff.
6) Umweltbericht '76. Fortschreibung des Umweltprogramms der Bun-
desregierung vom 14. Juli 1976, Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz 1976,
S. 34.
7) G. Hartkopf, Möglichkeiten und Grenzen einer ökologisch orien-
tierten Umweltpolitik in den 80erJahren, Rede aus Anlaß des
50jährigen Bestehens des Hochschulstudiums des Gartenbaus und der
Landschaftsgestaltung am 21. März 1979 in Westberlin, in: Um-
welt/BMI Nr. 69/1. Juni 1979, S. 1.
8) G.R. Baum, Rede anläßlich der konstituierenden Sitzung der
Steuerungsgruppe der Projektgruppe Aktionsprogramm Ökologie am 7.
Dezember 1979, in: Umwelt/BMI Nr. 74/1. Februar 1980, S. 1.
9) G. Hartkopf, Technik im Umweltschutz. Vortrag auf dem interna-
tionalen Fachkongreß der ENVITEC '80 am 11. Februar in Düssel-
dorf, in: Bulletin Nr. 17/13. Februar 1980, S. 140.
10) Gutachten zur geeigneten Organisationsform der wissenschaft-
lichen Beratung der Bundesregierung in Umweltfragen und zur ge-
eigneten Form der Beratung bei der Durchführung von nichtministe-
rieller Tätigkeit, in: Materialien zum Umweltprogramm der Bundes-
regierung. Anhang zur Bundestagsdrucksache VI (2 710), S. 568.
11) Zit. nach: G. Küppers/P. Lundgreen/P. Weingart, Umweltfor-
schung - die gesteuerte Wissenschaft? Eine empirische Studie zum
Verhältnis von Wissenschaftsentwickiung und Wissenschaftspolitik,
Frankfurt/M. 1978, S. 151.
12) Vgl. Anm. 10.
13) Vgl. Anm. 11.
14) Umweltpolitik. Das Umweltprogramm der Bundesregierung, 4.
erg. Aufl., Stuttgart-Westberlin-Köln-Mainz 1974, S. 34 f.
15) Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umweltgutach-
ten 1978, S. 15.
16) Gutachten zur Gesamtbelastung der Volkswirtschaft durch das
Umweltprogramm der Bundesregierung, in: Materialien zum Umwelt-
programm der Bundesregierung. Anhang zur BT-Drucksache VI (2710),
S. 599.
17) Vgl. Anm. 14, S. 32.
18) Vgl. Anm. 16, S. 603.
19) Ebenda.
20) Ebenda, S. 601.
21) Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umweltgutach-
ten 1974, S. 10.
22) Vgl. Anm. 16, S. 602 f.
23) J. Jarre, Umweltbelastungen und ihre Verteilung auf soziale
Schichten. Schriftenreihe der Kommission für wirtschaftlichen und
sozialen Wandel Bd. 32, Göttingen 1975.
24) Abgedruckt in: Umwelt. Zeitschrift des Vereins Deutscher In-
genieure für Immissionsschutz, Abfall, Gewässerschutz Nr. 2/1975,
S. 12.
25) Vgl. Anm. 16, S. 602.
26) Vgl. Anm. 21, S. 203.
27) Vgl. Abschnitt 9.
28) Vgl. Anm. 16, S. 602.
29) Vgl. Anm. 21, S. 48.
30) Zit. ebenda.
31) D. Erwingmann/K. Zimmermann, Umweltpolitische Interessenana-
lyse der Unternehmen, Gewerkschaften und Gemeinden, in: M. Jä-
nicke (Hrsg.), Umweltpolitik. Beiträge zur Politologie des Um-
weltschutzes, Opladen 1978, S. 76.
32) R.U. Sprenger, Was kostet der Umweltschutz? Kosteneffekte und
ihre Wettbewerbswirksamkeit in der deutschen Industrie, in: U -
das technische Umweltmagazin Nr. 3/1977, S. 10 ff.
33) W. Meißner/E. Hödl, Positive ökonomische Aspekte des Umwelt-
schutzes, in: Berichte des Umweltbundesamtes Nr. 3/1977.
34) Vgl. E. Gärtner, Ökologie und Umweltkrise in der BRD. Beitrag
zur Tagung des IMSF "Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und
gesellschaftliche Alternativen", März 1980. Erscheint demnächst
in: IMSF (Hg.), Technik - Umwelt - Zukunft, Frankfurt/M. 1980.
35) Jahresbericht 1978 des Deutschen Industrie-und Handelstages,
Bonn 1978.
36) Vgl. Anm. 15, S. 523.
37) Ebenda, S. 536
38) Ebenda, S. 549.
39) Schätzungen der monetären Aufwendungen für Umweltschutzmaß-
nahmen bis zum Jahre 1980, durchgeführt für das Bundesministerium
des Innern durch das Battelle-Institut, in: Berichte des Umwelt-
bundesamtes Nr. 1/1976.
40) Vgl. Anm. 15, S. 554.
41) Vgl. H. Tofaute, Ergebnisse der Umfrage des Deutschen Gewerk-
schaftsbundes zum Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregie-
rung, in: WSI-Mitteilungen Nr. 8/1978, S. 462 ff.
42) Vgl. Anm. 33.
43) H. Geissler, Keine Gegensätze: Wirtschaftliche Freiheit und
Schonung der Umwelt, in: U - das technische Umweltmagazin Nr.
4/1979, S. 20.
44) Ebenda.
45) Vgl. Anm. 1, 2.
46) Vgl. u.a. H. Jung, Die privatmonopolistische Entwicklungsva-
riante des staatsmonopolistischen Kapitalismus der BRD, in: Mar-
xistische Studien. Jahrbuch des IMSF Nr. 1, 1978, S. 9 ff.
47) Vgl. Anm. 1.
48) Vgl. Anm. 15, S. 575.
49) Ebenda, S. 523.
50) Ebenda, S. 452 f.
51) DGB-Bundesvorstand, Umweltprogramm des DGB, S. 30.
52) K.W. Kapp, Soziale Kosten der Marktwirtschaft, Frankfurt/M.
1979, S. 10.
53) Ebenda, S. 11.
54) Ebenda, S. XVIII.
55) K.W. Kapp, Umweltkrise und Nationalökonomie, in: Schweizeri-
sche Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, Br. 108/1972,
S. 231 ff.; abgedruckt in: H. Siebert (Hrsg.), Umwelt und wirt-
schaftliche Entwicklung, Darmstadt 1979, S. 140 ff.; vgl. auch
Anm. 58.
56) Vgl. Anm. 52, S. XIX f.
57) B. Commoner, Wachstumswahn und Umweltkrise, München-Güters-
loh-Wien 1973, S. 258; der amerikanische Originaltitel des Buches
lautet: The Ciosing Circle - Nature, Man and Technology.
58) K.W. Kapp, Ökonomie der Umweltgefährdung und des Umwelt-
schutzes, in: Aufgabe Zukunft: Qualität des Lebens. Beiträge zur
vierten internationalen Arbeitstagung der Industriegewerkschaft
Metall vom 11. bis 14. April 1972 in Oberhausen, Frankfurt/M.
1973, S. 26 ff.
59) K. Krusewitz, Konservative Umweltpolitik der Gewerkschaften?,
in: Das Argument Nr. 118/November-Dezember 1979, S. 797 ff.
60) Vgl. Anm. 51, S. 35.
61) Ebenda, S. 33.
62) Ebenda, S. 24.
63) Ebenda, S. 20 ff.
64) Ebenda, S. 17.
65) Vgl. Anm. 59, S. 807.
66) Forderungskatalog des BBU für ein ökologisches Gesamtkonzept
in der BRD, Vorwort.
67) Ebenda, S. 3.
68) Ebenda, S. 6.
69) Ebenda, S. 6 f.
70) Ebenda, S. 23 ff.
71) Ebenda, S. 8 ff.
72) Ebenda, S. 26 f.
73) Vgl. Umweltchemikalien. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor
gefährlichen Stoffen. Stellungnahme des Rates von Sachverständi-
gen für Umweltfragen, in: Umweltbrief 19/17. September 1979.
74) Ein erster Versuch auf diesem Wege: E. Gärtner, Arbeiter-
klasse und Ökologie, Frankfurt/M. 1979.
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