Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 04/1981
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THESEN ZUR FRAUENARBEIT *)
Redaktionskollektiv des Arbeitskreises beim IMSF zur Frauenfrage
Gemeinsam ist den Gruppen und Strömungen der Frauenbewegung in
der BRD die Erfahrung der mangelnden Entwicklungs- und Verwirkli-
chungsmöglichkeiten der Frau in unserer Gesellschaft. Wie jedoch
die Unterdrückung erfahren wird, ist unterschiedlich. Den ver-
schiedenen Erfahrungen entspricht die unterschiedliche Art der
Analyse und Verarbeitung sowie der Gegenwehr in vielfältigen Ak-
tions- und Organisationsformen. Mit dem Anwachsen der demokrati-
schen Frauenbewegung und dem Erfassen breiterer Kreise in den
siebziger Jahren sind teils neue, teils erweiterte bzw. differen-
zierte Frage- und Problemstellungen verbunden. In der Auseinan-
dersetzung innerhalb der Frauenbewegung über die Ursachen von
Frauenunterdrückung und Strategien des Kampfes ist die Bedeutung
der Arbeit von Frauen im Prozeß ihrer Emanzipation einer der zen-
tralen Diskussionspunkte. Der Streit der Meinungen entzündet sich
insbesondere an der These von der Berufstätigkeit der Frau als
Voraussetzung ihrer Emanzipation. Häufig fällt das Argument, der
Marxismus habe in seiner ökonomischen Analyse den Reproduktions-
bereich und somit auch die von Frauen geleistete Arbeit völlig
unberücksichtigt gelassen. Marxisten wird ein verkürzter Emanzi-
pationsbegriff unterstellt, die Forderung nach Recht auf Arbeit
als zynisch empfunden: die Frauen hätten schon immer gearbeitet.
Im folgenden soll 1. kurz der Begriff von Arbeit, wie er in der
marxistischen Wissenschaft gebräuchlich ist, dargestellt und auf
den Zusammenhang von Produktion und Reproduktion in seiner Bedeu-
tung für die Analyse der Hausarbeit eingegangen werden. Des wei-
teren soll 2. versucht werden, die Bedeutung der Arbeit von
Frauen für die gesellschaftliche Entwicklung sowie für den Prozeß
ihrer Emanzipation zu umreißen, sowie 3. die Bedeutung des Rechts
auf Arbeit für die Frauen herauszuarbeiten.
1.
Arbeit ist zweckmäßige, bewußte Tätigkeit des Menschen, in der er
mit Hilfe von Arbeitsmitteln Naturstoffe (Arbeitsgegenstände)
verändert und sie seinen Zwecken nutzbar macht. Sie ist "erste
Grundbedingung allen menschlichen Lebens, und zwar in einem sol-
chen Grade, daß wir in gewissem Sinne sagen müssen: Sie hat den
Menschen selbst geschaffen" (Engels). Indem der Mensch auf die
Natur einwirkt und sie verändert, verändert er zugleich sich
selbst. Durch Arbeit entwickeln sich physisches Vermögen, Sprache
und Bewußtsein. Von der Arbeit, ihrem spezifischen Charakter in
den verschiedenen Entwicklungsetappen der menschlichen Gesell-
schaft, hängen letztlich alle übrigen gesellschaftlichen Erschei-
nungen sowie alle zwischenmenschlichen Beziehungen ab.
Arbeit wird nur innerhalb der Gesellschaft geleistet; im Produk-
tionsprozeß treten die Menschen in bestimmte gesellschaftliche
Beziehungen zueinander. Im Kapitalismus ist die bestimmende Be-
ziehung die der privaten Aneignung gesellschaftlich erarbeiteter
Werte; Arbeit hat hier doppelten Charakter: Zum einen dient sie,
auf Grund ökonomischer Zwänge und Profitinteressen der Herrschen-
den, zur Ausbeutung des Menschen. Zum anderen beteiligt sie den
einzelnen Menschen mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten an der
Produktion des gesellschaftlichen Reichtums. Sie ist daher auch
Ausgangspunkt für den gemeinsamen Kampf aller gegen Ausbeutung
und Unterdrückung.
Marx führt im 1. Band des "Kapitals" aus, daß die "Bedingungen
der Produktion (...) zugleich die Bedingungen der Reproduktion"
sind. Jeder Produktionsprozeß ist zugleich Reproduktionsprozeß,
beide Bereiche bedingen sich gegenseitig und hängen in ihrer kon-
kreten Form voneinander ab. Für kapitalistische Produktionsver-
hältnisse heißt dies, daß der Reproduktionsprozeß den Gesetzen
der (kapitalistischen) Produktion unterworfen ist. Für die Ana-
lyse der Hausarbeit in unserer Gesellschaft ist dieser Zusammen-
hang von entscheidender Bedeutung, denn sie ist folglich kein
losgelöster Bereich - etwa mit nichtkapitalistischen Bedingungen.
Die Reproduktion umfaßt die Wiederherstellung und Erneuerung der
materiellen Produktionsbedingungen, der Produktionsverhältnisse
und der Arbeitskraft des Menschen, also Dienstleistungen, Bil-
dungs- und Kulturbereiche und nicht zuletzt Haushalt und Familie.
Hausarbeit ist gesellschaftlich nützliche Arbeit. Vom gesell-
schaftlichen Produktionsprozeß unterscheidet sie sich dadurch,
daß sie nicht beliebig reproduzierbare Waren, sondern unmittelbar
zur individuellen Konsumtion bestimmte Waren schafft. Hausarbeit
ist gesellschaftlich notwendige Arbeit; sie dient zur Versorgung
und Betreuung der Familien, zur Erziehung neuer Träger der Ar-
beitskraft. Zu untersuchen wäre nun, welche Bereiche und Formen
der Haus- und Familienarbeit a) den kapitalistischen Verwertungs-
bedingungen auf welche Weise unterworfen sind, b) im Kapitalismus
noch privat erledigt werden und daher als Lückenbüßer staatlicher
Sparpolitik und kapitalistischer Krisenbewältigung zu benutzen
sind, c) gesellschaftlich notwendig, aber weiterhin privat orga-
nisiert sind, d) vergesellschaftet zur Verringerung der Doppelbe-
lastung der Frau beitragen und diese schließlich aufheben können.
Nur auf der Grundlage einer solchen Analyse ist zu entscheiden,
welche Momente privater Reproduktionstätigkeiten historisch über-
holt sind.
2.
Die berufliche Tätigkeit von Frauen ist Folge und Voraussetzung
des gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses. Als eine mit der
kapitalistischen Produktionsweise aufkommende Gesetzmäßigkeit ist
sie keine vorübergehende Erscheinung und steht gesamtgesell-
schaftlich nicht zur Disposition. Keine Volkswirtschaft kann auf
die Leistung der Frau verzichten; ein Drittel aller zur Erhaltung
der menschlichen Existenz erforderlichen materiellen Güter wird
von Frauen erzeugt. Die Erwerbstätigkeit von Frauen trägt bei zur
Steigerung der Produktion und damit zur Erhöhung des gesell-
schaftlichen Reichtums; ihre Arbeit fördert seine Ausweitung
sowohl in quantitativer (Produktions- und Konsumgüterindustrie)
als auch in qualitativer Hinsicht (z.B. infrastrukturelle, so-
ziale, medizinische, kulturelle Leistungen). Eine grundlegende
Verbesserung der Arbeits- und Reproduktionsbedingungen der Frauen
setzt die Steigerung der Produktivität der gesellschaftlichen Ar-
beit voraus - auf der Basis von Nullwachstum findet sie nicht
statt.
Die Einbeziehung der Frauen in den gesellschaftlichen Arbeitspro-
zeß wird durch die wissenschaftlich-technische Entwicklung ver-
stärkt; sie ermöglicht den Abbau körperlicher Belastungen und da-
mit die Arbeit von Frauen in zunehmend mehr Bereichen, sie erhöht
insgesamt den Bedarf an (qualifizierten) Arbeitskräften. Wider-
sprüchliche und gegenläufige Phasen dieser langfristigen Tendenz
in Umfang und Struktur der Erwerbstätigkeit führen dazu, daß der
Anteil der berufstätigen Frauen an der Gesamtzahl der Erwerbstä-
tigen die Marke von 35 bis 40 Prozent in der BRD kaum zu über-
schreiten vermag.
Frauenarbeit ist gesellschaftliche Notwendigkeit, für das Kapital
erfüllt sie verschiedene Funktionen und stößt damit zugleich an
die von diesem gesetzten Grenzen. Als Teil der kapitalistischen
Reservearmee dienen Frauen als stets verfügbares Arbeitskräftere-
servoir, als Krisen- und Konjunkturpuffer sowie als Instrument
zur Senkung des allgemeinen Lohnniveaus. In der Produktion schaf-
fen sie, weil geringer bezahlt, Extraprofite. In der Krise bilden
sie die Reserve im privaten Reproduktionsbereich, indem sie bis
dahin zugestandene und nun "eingesparte" Dienste gesellschaftli-
cher Einrichtungen übernehmen und somit zur Senkung der Kosten
der Reproduktion der Arbeitskraft beitragen.
Die These, die Berufstätigkeit der Frau sei Voraussetzung ihrer
Emanzipation, ist nur auf dem Hintergrund des anfangs dargestell-
ten Arbeitsbegriffs zu verstehen. Die Aussage von Engels "Die Be-
freiung der Frau, ihre Gleichstellung mit dem Mann ist und bleibt
eine Unmöglichkeit, solange die Frau von der gesellschaftlich
produktiven Arbeit ausgeschlossen und auf die häusliche Privatar-
beit beschränkt bleibt" läßt sich auf vier Ebenen konkretisieren
und zugleich differenzieren.
a) Die berufliche Tätigkeit der Frau fördert objektiv ihre ökono-
mische und persönliche Unabhängigkeit vom Mann, ihre Selbständig-
keit und ihr Selbstwertgefühl, ihre Teilhabe an außerhäuslichen
Kontakten und politischen Prozessen im Berufs- und öffentlichen
Leben. Dadurch wird die Frau - weil geringer auf Mann, Kinder und
Haushalt fixiert - eher in die Lage versetzt, das tradierte
Frauenideal in Frage zu stellen. Die berufliche Tätigkeit der
Frau wird damit zur wesentlichen Triebkraft ihrer Persönlich-
keitsentwicklung. Diesen befreienden Momenten der Frauener-
werbstätigkeit sind unter kapitalistischen Bedingungen Grenzen
gesetzt. Die große Mehrheit der Frauen arbeitet unter unmenschli-
chen Bedingungen. In der Regel völlig unzureichend qualifiziert,
werden sie vor allem in Arbeitsbereichen eingesetzt, die gekenn-
zeichnet sind durch inhumane, mit hoher psychischer und physi-
scher Belastung verbundene Arbeitsplätze und -zeiten, durch Zer-
stückelung und Intensivierung der Arbeit, durch schlechte Entloh-
nung, unzureichende und diskriminierende Schutzmaßnahmen und feh-
lende Qualifikationsmöglichkeiten. Zudem handelt es sich um Ar-
beitsbereiche mit besonders großer Arbeitsplatzunsicherheit durch
Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen.
Der Entwicklungsprozeß verweist in zwei Richtungen: Zum einen
sind zunehmende Reduzierung an Arbeitsinhalten (z.B. Bildschirm-
tätigkeiten) sowie die hohe Frauenarbeitslosigkeit wenig ge-
eignet, Selbständigkeit und Selbstwertgefühl (durch Beteiligung
am gesellschaftlichen Produktionsprozeß und daraus resultierende
gesellschaftliche Anerkennung) zu steigern. Zum anderen wächst
der Anteil der Frauen, die trotz schlechter Arbeitsbedingungen
und Verdienstverhältnisse vor allem der sozialen Kontakte und der
ökonomischen Unabhängigkeit vom Mann wegen auf eine berufliche
Tätigkeit nicht mehr verzichten wollen.
b) Die berufliche Tätigkeit fördert objektiv das partnerschaftli-
che Verhalten zwischen Mann und Frau, die Veränderung der Ein-
stellung des Mannes zur Rolle der Frau und eine größere Intensi-
tät der familiären Kommunikation. Sie fordert die Selbständig-
keit, das Selbstbewußtsein und die kognitiven Fähigkeiten der
Kinder und beeinflußt deren Lebensplanung, vor allem die positive
Einstellung der Mädchen zur Berufstätigkeit.
Auch diese emanzipatorische Potenz der Berufstätigkeit stößt an
systemimmanente Grenzen. Solange Frauen auf dem Arbeitsmarkt
nicht als vollwertige Arbeitskräfte angesehen werden, ihnen trotz
des Zwangs zur Lohnarbeit lediglich die Rolle der Zu-bzw. gar
"Doppel"verdienerin zugewiesen wird, kann sich ihre Stellung in-
nerhalb der Familie und gegenüber dem Mann kaum ändern. Die für
die Rationalisierung des Profits im Kapitalismus notwendige Funk-
tion der Reservearmee wird ideologisch abgesichert durch die Re-
stauration des auf Hausfrauen- und Mutterrolle reduzierten Frau-
enbildes, dem auch erwerbstätige Frauen nur schwer sich entziehen
können. Die Folge ist, daß trotz Berufstätigkeit häufig die fami-
liären Aufgaben das Zentrum der Lebensgestaltung und -planung
darstellen und das Verhältnis zu Mann und Kindern beeinflussen.
c) Die Vergesellschaftung der Hausarbeit ist zugleich Folge und
Voraussetzung der beruflichen Betätigung von Frauen. Die gesell-
schaftliche Produktion an Bekleidungsgegenständen beispielsweise
begann im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Frauen in die ge-
sellschaftliche Produktion zu Zeiten der industriellen Revolu-
tion. Die berufliche Tätigkeit der Frau birgt die Möglichkeit in
sich, daß Hausarbeit nicht mehr der Unterdrückung und Ausgrenzung
der Frau dient. Hausarbeit und Kindererziehung werden Aufgabe
beider Partner; sie werden Pflichten der Gesellschaft, die für
die Schaffung von Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf zu sorgen hat. Die Arbeitsteilung der patriarchalischen
Familie wird in Frage gestellt und - historisch überholt - ten-
denziell aufgelöst.
Die Grenzen dieser progressiven Veränderung liegen darin, daß die
Frauen, obgleich zunehmend auf Erwerbstätigkeit und eigenen Lohn
angewiesen, weiterhin für die Arbeiten im häuslichen Bereich zu-
ständig bleiben. Gesellschaftlich notwendige Leistungen im Repro-
duktionsbereich, abhängig vom Verwertungsprozeß des Kapitals in
Krisen zuerst reduziert, werden von den Frauen weiterhin kosten-
los übernommen. Die Folge ist, daß die große Mehrheit der Frauen
Berufs- und Familientätigkeit nur unter starken physischen und
psychischen Belastungen bewältigen kann. Eine Aufteilung der
Haushaltspflichten zwischen Mann und Frau trägt sicherlich dazu
bei, überkommene Strukturen aufzubrechen - die Lösung der kompli-
zierten Aufgabe, beide Bereiche miteinander zu vereinbaren,
bleibt weiterhin der einzelnen Familie überlassen. Gesellschaft-
liche Einrichtungen zur Entlastung von dem privaten Bereich zuge-
ordneten, jedoch gesellschaftlich notwendigen Arbeiten werden ihr
fast völlig vorenthalten.
d) Die berufliche Tätigkeit der Frau fördert die Entwicklung von
Klassenbewußtsein, da die Konfrontation zwischen Kapital und Ar-
beit und die Widersprüche der Lage der arbeitenden Frau im Kapi-
talismus unmittelbar erfahren werden. Sie fördert gewerkschaftli-
ches und politisches Engagement, ihre Fähigkeit zur Solidarisie-
rung und das einheitliche Handeln der arbeitenden Bevölkerung in
sozialen und politischen Auseinandersetzungen.
Entsprechend den oben angeführten Widersprüchen in den objektiven
Emanzipationsbedingungen der Frau verläuft auch die Entwicklung
von Selbst- bis hin zum Klassenbewußtsein widersprüchlich. Einer-
seits wird sie durch die Teilhabe am gesellschaftlichen Produkti-
onsprozeß gefördert, andererseits durch Doppelbelastung und Mut-
terschafts- und Hausfrauenideologie extrem behindert. Die Orien-
tierung der Frau auf "ihren ureigensten" Bereich versucht, den
gesellschaftlichen Charakter der Frauenarbeit zu leugnen und eine
Gleichwertigkeit von und Wahlmöglichkeiten zwischen beruflicher
und häuslicher Tätigkeit vorzugaukeln. Ihre Funktion als indu-
strielle Reservearmee bei gleichzeitiger Fixierung auf den Repro-
duktionsbereich läßt die Frauen die Widersprüche ihrer Lage zwar
unmittelbar erfahren; ihre Position zwischen Produktions- und Re-
produktionsbereich birgt zunehmend bewußt werdendes und aktiv an-
gegangenes Konfliktpotential in sich. Ihrem gewerkschaftlichen
und politischen Engagement sind aber gerade durch ihre Verwendung
als Reservisten sowie durch ihre familiären Pflichten enge Gren-
zen gesetzt. Solange die Berufstätigkeit von Frauen nicht als
Notwendigkeit ihrer Existenz verstanden wird, werden sie bereit-
willig den Rückzug ins Private antreten, wenig Erfahrungen in of-
fensiven Klassenauseinandersetzungen sammeln und zum einheitli-
chen Vorgehen der arbeitenden Bevölkerung in den Auseinanderset-
zungen zwischen Kapital und Arbeit nur bedingt beitragen können.
Gleiches gilt für die Versagung gesellschaftlicher Einrichtungen
zur Wahrnehmung bislang privat organisierter Arbeiten.
Zu untersuchen wäre jedoch, inwieweit - auf dem Hintergrund der
Tatsache, daß fast alle Frauen in ihrem Leben einmal berufs- oder
erwerbstätig waren - die Beteiligung an nichtbetrieblichen und
nichtgewerkschaftlichen Bewegungen, d. h. Bürgerinitiativen,
Friedens- und Frauengruppen und dgl. im Prozeß der Bewußtwerdung
und Aktivierung von Frauen bedeutsamer werden. Politikkonzepte
der Frauenemanzipation werden jedenfalls nicht umhin können,
beide Bereiche, Beruf und Familie, als Ausgangspunkt ihrer Stra-
tegien heranzuziehen.
3.
Folgt man den bisherigen Ausführungen, so wird deutlich, daß der
Angelpunkt des Kampfes um die Emanzipation der Frau in der Forde-
rung nach Recht auf Arbeit liegt. Die Durchsetzung dieser Forde-
rung zielt auf den Kern aller Klassenauseinandersetzung. Das
Recht auf Arbeit ist unabdingbares Menschenrecht für Männer und
Frauen, Schnittpunkt der Interessen. Für die Emanzipationsbestre-
bungen der Frau birgt das Recht auf Arbeit weitere Dimensionen:
Es ist Ausgangspunkt für die Aufhebung der doppelten Unterdrüc-
kung der Frau durch das Kapital und auf Grund ihrer Geschlechts-
zugehörigkeit. Die Durchsetzung dieses Rechtes beinhaltet die
Möglichkeit, der Aufhebung der geschlechtsspezifischen Unterdrüc-
kung eine gesamtgesellschaftliche (im Gegensatz zur privaten)
Perspektive zu geben, die in der Vergesellschaftung der Hausar-
beit, der gesellschaftlichen Verantwortung für die Kindererzie-
hung, in der Orientierung der Geschlechter auf Gleichberechtigung
liegt.
Die Forderung nach Recht auf Arbeit geht über die Forderung nach
ökonomischer, sozialer und politischer Gleichberechtigung der
Frau hinaus. Ihre Verwirklichung und die durch die Berufstätig-
keit veränderte Stellung der Frau verlangen eine neue Form der
gesellschaftlichen Organisation, die die Emanzipation (Befreiung)
der Frau (und des Mannes) ermöglichen wird. Die Forderung nach
Recht auf Arbeit erschöpft sich nicht im Anspruch, unter kapita-
listischen Bedingungen einer ·wie auch immer gearteten Tätigkeit
nachzugehen. Recht auf Arbeit bedeutet Recht auf Entwicklung der
Persönlichkeit und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftli-
chen Entwicklungsprozeß. Recht auf Arbeit heißt Beteiligung an
der Geschichte, an aktuellen Klassenkampfauseinandersetzungen und
Bestimmung einer menschenwürdigen und lebenswerten Zukunft.
Das Recht auf Arbeit ist nicht auf ökonomische Aspekte wie finan-
zielle Unabhängigkeit reduzierbar. Zu den Voraussetzungen, dieses
Recht überhaupt in Anspruch nehmen zu können, gehören
- gleichberechtigte Bildungs- und Berufschancen für die Frauen;
- menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeits-
zeitverkürzung;
- die Verwirklichung des Prinzips "gleicher Lohn für gleichwer-
tige Arbeit";
- qualifizierte Aus- und Weiterbildung für Frauen;
- Abbau von Doppelbelastungen durch Übernahme von Hausarbeit und
Kindererziehung in gesellschaftliche Verantwortung;
- Überwindung geschlechtsspezifischer Rollenklischees und rück-
wärts gerichteter Ideologien im privaten und gesellschaftlichen
Bereich;
- Einbeziehung und Beteiligung von Frauen in politischen und ge-
werkschaftlichen Auseinandersetzungen;
- Qualifizierte Mitbestimmung in Betrieb, Politik und sozialen
Bereichen.
Der Stellenwert der Forderung nach Recht auf Arbeit zeigt sich
deutlich am Beispiel der kapitalistischen Rationalisierung, die
besonders im Angestelltenbereich, in dem viele Frauen beschäftigt
sind, um sich greift. Die Frauenbewegung hat genau zu beobachten,
wie die Strategien des Kapitals in diesem Zusammenhang den Frauen
das Recht auf Arbeit abzusprechen bemüht sind. Rationalisierung
bedeutet für Frauen oft Verschlechterung der Arbeitsbedingungen,
Arbeitsplatzverlust und ideologische Orientierung auf eine extrem
reaktionäre Lösungsvariante der Frauenfrage, den sogenannten
·weiblichen Aufgabenbereich. Den Kämpfen der Frauenbewegung gegen
die Folgen der kapitalistischen Rationalisierung kommt daher im
Hinblick auf das Menschenrecht auf Arbeit für Frauen entschei-
dende Bedeutung zu.
_____
*) Es handelt sich um Thesen zur Diskussion, die der Anfang 1981
beim IMSF neu geschaffene Arbeitskreis zur Frauenfrage zu behan-
deln für wichtig erachtete. Der Beitrag versteht sich als Anre-
gung, auf dem Hintergrund der marxistischen Theorie einige Pro-
bleme der Frauenemanzipation und Frauenbewegung zu überdenken.
Im Rahmen des Arbeitskreises wurde zu dem hier angesprochenen
Themenkomplex eine erste Bibliographie zusammengestellt, die auf
Wunsch erhältlich ist. Der Arbeitskreis ist an Anregungen und
Meinungsäußerungen interessiert.
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