Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 08/1985

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DIE ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTEN IN DER RESTAURATIONSPERIODE 1945-1951 IM SPIEGEL NEUERER FORSCHUNGEN

Ein Literaturbericht -------------------- Josef Ehmer/Rupert Herzog Die Rolle der österreichischen Gewerkschaftsbewegung im Wieder- aufbau der kapitalistischen Gesellschaft nach 1945 wurde schon zu Anfang der 1950er Jahre von der gewerkschaftsoffiziellen Histo- riographie ausführlich dargestellt 1) und zog in den 1960er Jah- ren vor allem die Aufmerksamkeit amerikanischer Politikwissen- schaftler auf sich. 2) An den österreichischen Universitäten stieß diese Thematik von der ersten Hälfte der 1970er Jahre an auf zunehmendes Interesse, als in der Folge von Studentenbewe- gung, Universitätsreform und Wissenschaftspolitik der sozialdemo- kratischen Alleinregierung eine Neuakzentuierung der zeitge- schichtlichen Forschung erfolgte. 3) Es entstanden eine Reihe von Dissertationen, die sich entweder direkt mit der Entwicklung der Gewerkschaften nach 1945 beschäftigten 4) oder wesentliche ökono- mische und politische Rahmenbedingungen der Gewerkschaftspolitik untersuchten. 5) Wenn auch die Lücken der zeitgeschichtlichen Forschung noch immer überwiegen und vor allem die Grundlagen ei- ner Gesamtdarstellung der österreichischen Arbeiterbewegung nach 1945 noch nicht erarbeitet sind, so ermöglichen es die vorhan- denen Ergebnisse doch, zumindest die Grundlinien gewerkschaftli- chen Handelns in der Nachkriegsperiode zu bestimmen. Dies wird dadurch erleichtert, daß die genannten Dissertationen - bei allen Unterschieden der politischen Positionen und der Forschungsinter- essen der Autoren sowie der Ergebnisse im Detail - eine wesentli- che methodische Gemeinsamkeit aufweisen: Sie sehen in der Restau- ration kapitalistischer Produktions- und Herrschaftsverhältnisse das grundlegende sozial-ökonomische Merkmal der Jahre 1945-1951 und legen bei der Beurteilung gewerkschaftlichen Handelns in die- sem Prozeß Maßstäbe klassenorientierter Gewerkschaftspolitik an. Im folgenden versuchen wir, die österreichische Gewerkschaftsbe- wegung in der Nachkriegsperiode in den Hauptzügen darzustellen, wobei unser Interesse weniger darin besteht, den herangezogenen Untersuchungen im einzelnen gerecht zu werden, sondern - auf ih- nen aufbauend - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Gewerk- schaftsentwicklung in Österreich und in den deutschen Westzonen bzw. der BRD sichtbar zu machen. Auch bei noch sehr fragmentari- schen Kenntnissen der historischen Entwicklung könnte eine derart vergleichende Perspektive u. E. anregend sein. Dabei scheint uns, daß Gemeinsamkeiten vor allem im ökonomischen Bereich bestanden, sowohl hinsichtlich der Ausgangsbedingungen bei Kriegsende als auch der Grundelemente rascher Kapitalakkumulation, und ebenso natürlich im Bereich der globalen politischen und ideologischen Auseinandersetzungen; während Unterschiede vor allem im Kräfte- verhältnis der Klassen und im politisch-institutionellen System - auf der Ebene des Staates und der Gewerkschaften selbst -festzu- machen sind. Die Ergebnisse der vorliegenden Forschungen lassen sich in der These komprimieren, daß in Österreich die Gewerkschaften wesent- lich stärker als in anderen westeuropäischen Ländern in den Pro- zeß der Restauration kapitalistischer Wirtschaftsverhältnisse nach 1945 eingebunden waren und zu wesentlichen Trägern dieses Prozesses wurden. Diese Aussage enthält zwei unterschiedliche hi- storische Reichweiten: Sie bezieht sich zum ersten auf die unmit- telbare Nachkriegssituation selbst, in der die Bedingungen einer raschen und möglichst reibungslosen Kapitalakkumulation von den Gewerkschaften mitgestaltet wurden; und sie beinhaltet zum zwei- ten eine langfristige, bis in die Gegenwart reichende Bedeutung, da sich in jener Periode die Mechanismen, Institutionen, Verhal- tensweisen und Ideologien herausbildeten, die die Sozialpartner- schaft zu einem wesentlichen und - zumindest bis heute - relativ stabilen Element in den Klassenbeziehungen der zweiten österrei- chischen Republik machten. Wir versuchen im folgenden, beide Aspekte zu berücksichtigen, und beschäftigen uns dazu mit den Rahmenbedingungen gewerkschaftlichen Handelns auf der staatlichen Ebene (I), mit den Kräfteverhältnissen der Klassen (II) und der organisatorischen Struktur der Gewerkschaften (III); weiters mit den wichtigsten Formen der Einbindung der Gewerkschaften in wirt- schaftliche und politische Entscheidungen (IV), ihrer Teilnahme an der Gestaltung des Akkumulationsprozesses (V) und schließlich mit den innergewerkschaftlichen Widersprüchen in diesem Kontext und der Art ihrer Unterdrückung (VI). I. Die Durchsetzung einer kooperativen Gewerkschaftspolitik wurde wesentlich dadurch gefördert, daß der Wiederaufbau der ökonomi- schen und sozialen Strukturen bei Kriegsende in Österreich von den eigenen gesellschaftlichen und staatlichen Organen durchge- führt wurde. Dies war möglich auf der Grundlage der Moskauer De- klaration der Außenminister der SU, Großbritanniens und der USA vom Oktober 1943, die Österreich als erstes Opfer der "typischen Angriffspolitik Hitlers" betrachtete und den Wunsch auf Wiederer- richtung eines "freien, unabhängigen Österreich" festlegte. Dem schlössen sich, noch bevor das ganze Staatsgebiet befreit worden war, die führenden Vertreter der Sozialistischen Partei Öster- reichs (in der sich die 1934 gespaltenen Teile der alten Sozial- demokratie, "Sozialdemokraten" und "Revolutionäre Sozialisten", zusammengeschlossen hatten), der Österreichischen Volkspartei (die an den nichtfaschistischen Flügel der alten Christlichsozia- len anknüpfte) und der Kommunistischen Partei Österreichs an, die als Geburtsurkunde der Zweiten Republik am 27.4.1945 die "Unabhängigkeitserklärung" erließen und unter dem Vorsitz des So- zialdemokraten Karl Renner eine Provisorische Regierung in Form einer Dreiparteienkoalition bildeten. Die politischen Parteien und die Regierung Renner wurden zunächst nur von der Sowjetunion anerkannt. Nachdem im Sommer 1945 der "Alliierte Rat" als gemein- sames, an einstimmige Beschlüsse gebundenes oberstes Kontrollor- gan geschaffen worden war, sprachen auch die westlichen Besat- zungsmächte am 11.9. 1945 den drei demokratischen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ die legale Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet zu und erkannten am 20.10.1945 die Regierung Renner - vorbehaltlich der Kontrollrechte des Alliierten Rates - an. Aus den ersten Wahlen am 25. 11. 1945 ging die ÖVP mit 85 Parla- mentssitzen als stärkste Partei hervor, gefolgt von der SPÖ mit 76 Mandaten. Die Kommunisten, die die Hauptlast des antifaschi- stischen Widerstands getragen hatten, lagen mit fünf Prozent der Stimmen und 4 Mandaten weit über ihrer Stärke vor 1934, waren aber sehr weit hinter ihren Erwartungen zurückgeblieben. Die auf- grund der Wahlen umgebildete Regierung bestand nun im wesentli- chen aus einer Großen Koalition zwischen ÖVP und SPÖ, worauf schon vorher die Präferenz der beiden Parteiführungen und der Westmächte hinausgelaufen war; die KPÖ gehörte noch bis 1947 mit einem Minister der Regierung an. Damit hatte sich innerhalb weniger Monate nach der Befreiung eine zwar nicht unabhängig von den Siegermächten operierende, aber im wesentlichen selbständige, staatliche Autorität über das gesamte Bundesgebiet herausgebildet. Sie wurde politisch getragen von ei- ner Großen Koalition, deren führende Exponenten zum einen in der Tradition des christlich-konservativen Kleinbürger- und Bauern- tums und zum anderen in der Tradition des rechten, reformisti- schen Parteiflügels der alten Sozialdemokratie standen. Beide Gruppierungen sprachen vor allem in den ersten Tagen der Befrei- ung die "Zukunft des Landes dem Sozialismus" 6) zu, ließen aber in den konkreten Regierungsmaßnahmen - etwa in der Übernahme der autoritären Verfassung von 1929 schon am 1. Mai 1945 - erkennen, daß ihre Zielvorstellungen nicht über die Wiedererrichtung der vorfaschistischen politischen und sozioökonomischen Strukturen hinausgingen, die allerdings modifiziert und auf Klassenzusam- menarbeit gestützt werden sollten. Damit war eine zunehmende Öff- nung gegenüber dem politischen und ökonomischen System der west- lichen Siegermächte, vor allem der USA, verbunden. Da die SU auch dann am Ziel der staatlichen Einheit Österreichs festhielt, als sich die Westintegrationstendenzen verstärkten, vermochte sie diese Entwicklungen nicht wesentlich zu beeinflussen, konzen- trierte sich aber darauf, zumindest die militärische Integration Österreichs in das westliche Bündnis zu verhindern. Außerdem war sie bestrebt, ihre ökonomischen Interessen in Österreich zu wah- ren. II. Eine zweite Besonderheit Österreichs war die außerordentliche Schwäche der nationalen Bourgeoisie, vor allem des Großkapitals. Schon vor 1938 war die österreichische Industrie stark von deut- schem Kapital beeinflußt gewesen, und nach dem "Anschluß" wurden die wichtigsten Betriebe der Metallverarbeitung und des Maschi- nenbaus, der chemischen und Elektroindustrie sowie des Bergbaus dem Großkapital des "Altreichs" eingegliedert. Während der natio- nalsozialistischen Herrschaft wurde die Grundstoff- und Produkti- onsmittelindustrie weiter ausgebaut. Zu Kriegsende war demnach der wichtigste Teil der österreichischen Groß- und Schwerindu- strie in deutschem Besitz. Eigentümer und Direktoren waren ge- flüchtet oder verjagt worden, und nach ersten spontanen Inbesitz- nahmen durch die Belegschaften setzte die Regierung mit Gesetz vom 10.5.1945 rund 6000 öffentliche Verwalter für nunmehr herren- lose Betriebe ein. In den Potsdamer Beschlüssen wurde nun aller- dings festgelegt, daß deutscher Auslandsbesitz auf die Alliierten überzugehen hätte, und im Unterschied zu den Westmächten erhob die SU auch tatsächlich Ansprüche auf "Deutsches Eigentum in Österreich". Für die führenden politischen Kräfte Österreichs ergaben sich da- her von zwei Seiten her Interessen an Verstaatlichungsmaßnahmen. 7) Einmal hätte die österreichische Privatindustrie aufgrund ihres Kapitalmangels keine Möglichkeit gehabt, die Großindustrie wieder in Gang zu bringen, und auch konservativen Wirtschafts- kreisen der ÖVP schien eine quantitativ und zeitlich begrenzte Verstaatlichung nützlich für den Wiederaufbau der kapitalisti- schen Wirtschaft zu sein. Zum anderen richtete sich die Verstaat- lichung gegen sowjetische Ansprüche auf das deutsche Eigentum, was neben dem Kampf um den ökonomischen Einfluß auch eine poli- tisch benutzbare Front aufzubauen versprach. In den Verstaatli- chungsgesetzen vom Juli 1946 und März 1947 wurden knapp 90 Unter- nehmen verstaatlicht. Rund die Hälfte davon lag in der sowjeti- schen Besatzungszone und wurde von der SU nicht abgetreten, son- dern selbst verwaltet. Der unter österreichische staatliche Kon- trolle gestellte Teil umfaßte nahezu vollständig die Produktion von Eisenerz, Roheisen und -stahl, Kohle und Strom, 94 Prozent des Aktienbesitzes der Banken und etwa die Hälfte des Aktienbe- sitzes der Maschinenbau- und Metallindustrie sowie der chemischen und Elektroindustrie. Formal erfolgte die Verstaatlichung unter Beibehaltung privat- rechtlicher Gesellschaftsformen, deren Anteile an den Staat über- gingen. Ihre Zielstellung und Wirkung war nicht auf eine Trans- formation der Ökonomie gerichtet, vielmehr versorgte der ver- staatlichte Grundstoffsektor die nachgelagerte Privatindustrie mit billigen, weit unter Weltmarktpreisen liegenden Vormateria- lien. Zugleich erhielt der Staat ein wirkungsvolles Instrument für allgemein wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Regulie- rungsmaßnahmen. III. Als dritter Faktor, der Österreich von allen anderen westeu- ropäischen Ländern unterscheidet, ist schließlich der organisato- rische Aufbau der Gewerkschaften selbst anzuführen. Noch während in Wien gekämpft wurde, beschloß im bereits befreiten Teil der Stadt eine von ehemaligen sozialdemokratischen Gewerkschaftern einberufene und auf christliche und kommunistische Gewerkschafter ausgedehnte Versammlung die Gründung einer zentralisierten Ein- heitsgewerkschaft. Der "Österreichische Gewerkschaftsbund" wurde Ende April von der SU anerkannt und Anfang Oktober 1945 vom Alli- ierten Rat für ganz Österreich zugelassen. Bei der Besetzung der führenden Gremien einigte man sich auf absolute Mehrheiten der sozialistischen Gewerkschafter, der Rest wurde auf Kommunisten und - in etwas geringerem Maß - auf Gewerkschafter der ÖVP aufge- teilt. Die zentrale Führung beschloß, eine Gliederung in 16 Ein- zelgewerkschaften aufzubauen, wobei aber die Finanz- und Perso- nalhoheit beim Bundesvorstand des ÖGB verblieb. Diese hohe Zentralisation erhielt allerdings durch die Bildung von Fraktionen entlang der Parteilinien einen speziellen Akzent. Es scheint, daß sich schon wenige Wochen nach der Gründung des ÖGB die sozialistischen Mitglieder des Bundesvorstandes zu einer Fraktion zusammenschlössen und die Gewerkschafter der ÖVP und der KPÖ nachfolgten. Für die sozialistische Gewerkschaftsführung be- stand der Zweck der zentralen Fraktion darin, die absoluten so- zialistischen Mehrheiten in allen Führungsgremien politisch ef- fektiv und ohne Reibungsverluste umsetzen zu können: Auffassungs- unterschiede in den eigenen Reihen wurden vor der Gewerk- schaftsöffentlichkeit abgeschirmt, abweichende Meinungen in frak- tionellen Vorbesprechungen der zentralen Linie untergeordnet, um damit der innergewerkschaftlichen Opposition gegen Beschlüsse der Führung möglichst wenig Ansatzpunkte zu bieten. Nachdem auf der staatlichen Ebene die Große Koalition praktisch bestimmend gewor- den war, setzte sich auch im ÖGB neben den Fraktionen als zweiter informeller Entscheidungskreis der Kontakt zwischen SPÖ- und ÖVP- Fraktion durch. Zur Politik des ÖGB wurde das, "was in der zen- tralen sozialistischen Fraktion wie im S P-Parteivorstand be- schlossen, dann der christlichen Fraktion im ÖGB inoffiziell mit- geteilt, und womit schließlich die kommunistische Fraktion in der eigentlichen offiziellen Bundesvorstandssitzung konfrontiert wurde". 8) Es scheint, daß in den ersten Jahren die Fraktionen vor allem in den höheren Leitungsebenen des Gewerkschaftsbundes bestanden und die formelle Durchorganisation von oben nach unten erst 1952/53 abgeschlossen war. Allerdings wurde schon bei den Betriebsrats- wahlen 1947/48 unter Fraktionsbezeichnungen kandidiert. Die kom- munistischen Gewerkschafter bekämpften diese Struktur als undemo- kratisch und bemühten sich, auf Betriebsratsebene gewerkschaftli- che Einheitslisten aufzustellen. Die Struktur des ÖGB, wie sie sich schon 1945 herausbildete, zeichnete sich demnach durch drei Merkmale aus: Er stellte eine überparteiliche Organisation dar, deren Führung gleichwohl eng an die sozialistische Regierungspar- tei gebunden war und sich bemühte, die Zusammenarbeit der Großen Koalition auch innerhalb der Gewerkschaft zu praktizieren; er war eine einheitliche Organisation mit dem Monopol auf gewerkschaft- liche Interessenvertretung, die gleichwohl Minderheitenpositionen keine Chance gab, die Gesamtpolitik zu beeinflussen; und er war schließlich eine hoch zentralisierte Organisation, in der die so- zialistische Fraktion im Bundesvorstand über eine außerordentli- che Macht verfügte. Über die Vergabe von Streikgeldern und über die Verpflichtung sämtlicher hauptamtlicher Funktionäre auf ihre Beschlüsse übte sie unmittelbaren materiellen Einfluß auf das Ar- beitskampfverhalten der Einzelgewerkschaften und der regionalen Gliederungen aus. Diese Strukturen waren um so wirksamer, weil sie tatsächlich den größten Teil der österreichischen Arbeiter- klasse erfaßten: Schon 1947 waren rund zwei Drittel aller unselb- ständig Beschäftigten Österreichs im ÖGB organisiert. IV. Das spezifische politische System Österreichs, die Kräftever- hältnisse der Klassen - die ihren ökonomischen Ausdruck in der Verstaatlichung und ihren politischen in der Großen Koalition fanden - sowie die organisatorische Struktur der Gewerkschaft bildeten demnach die Bedingungen, unter denen sich die Einbindung der ÖGB-Führung in die gesamtgesellschaftliche Wirtschafts- und Sozialpolitik vollzog und sie zu einem wesentlich Beteiligten an der Regelung des kapitalistischen Akkumulationsprozesses im Nach- kriegsösterreich machte. Diese Einbindung verlief sehr vielfältig und auf verschiedenen Ebenen, von denen hier nur die wichtigsten genannt seien: - Auf Regierungsebene wurde das Sozialministerium stets von einem führenden Gewerkschafter besetzt. - An den staatlichen Bewirtschaftungskommissionen bzw. im Ernäh- rungsdirektorium nahmen leitende Sekretäre des ÖGB teil. - Ein wesentliches ökonomisches Instrument war die von April 1946 bis Juni 1950 bestehende "Zentrallohnkommission", deren Senate unter dem Vorsitz des Sozialministers paritätisch Vertreter der Arbeiter- und der Unternehmerorganisationen umfaßten. Ihre Auf- gabe bestand in der Genehmigung gewerkschaftlicher Forderungen (vor allem Lohnforderungen), die damit aus den Betrieben heraus- gelöst und zum Gegenstand staatlich-kooperativer Schlichtung wur- den. - Die Bereitschaft des ÖGB zu staatlichen Schlichtungsinstanzen kam umgekehrt auch in der Zustimmung zu dem im Februar 1947 be- schlossenen Kollektivvertragsgesetz zum Ausdruck, das die Errich- tung von Einigungsämtern mit einer obersten Spruchinstanz, dem "Obereinigungsamt", vorsah. - Eine besonders enge Einbindung erfolgte im Rahmen der verstaat- lichten Industrie, die einem Bundesministerium unterstand. Die Sozialabteilung dieses Ministeriums wurde stets "von erfahrenen Gewerkschaftern geleitet" 9), ein "Sozialbeirat" beim Ministerium war paritätisch besetzt. In den Betrieben selbst wurden "Sozialausschüsse" eingerichtet und von Gewerkschaftern und Be- triebsräten geführt. - Einen wichtigen Schritt zur Einbeziehung der Gewerkschaften in die staatliche Wirtschaftspolitik stellten die Verhandlungen um den Marshall-Plan dar, in denen die US-Administration den ÖGB nicht nur als Verhandlungspartner akzeptierte, sondern in mehre- ren internationalen Konferenzen im Lauf des Jahres 1948 die Ge- werkschaften zur Durchsetzung einer höheren Arbeitsproduktivität zu motivieren versuchte. - Als letztes sei noch auf die Arbeiterkammern verwiesen, die ebenfalls schon im Juli 1945 neugegründet worden waren und als Körperschaften öffentlichen Rechts z.B. das Begutachtungsrecht für Gesetzesvorlagen innehaben. Die Arbeiterkammern wurden als "Kopf der Gewerkschaften angesehen, ihre Führungsgremien waren mit denen der Gewerkschaften eng verflochten. Der ÖGB verfügte damit über einen realen und institutionell abge- sicherten Einfluß auf die österreichische Wirtschafts- und Sozi- alpolitik, vor allem im staatlichen und halbstaatlichen Raum und über die Spitzengremien der Interessenvertretungen. Die betrieb- liche Mitbestimmung war dagegen kein Kampfziel des ÖGB und wurde vor allem aus den Verhandlungen über ein neues Betriebsrätegesetz 1947 weitgehend ausgeklammert, obwohl sie von Teilen der Gewerk- schaft, vor allem den Kommunisten, vehement gefordert worden war. Der tatsächlich vorhandene und an der Führungsspitze konzen- trierte Einfluß förderte umgekehrt die Neigung eben dieser Spitze zu kooperativer und wirtschaftsfriedlicher Gewerkschaftspolitik. Die vorliegenden Untersuchungen lassen noch keinen eindeutigen Schluß über den Ursprung dieser Orientierung zu. Zum Teil verwei- sen sie zurück auf den rechtssozialistischen Gewerkschaftsflügel der 1. Republik. In der unmittelbaren Nachkriegszeit sahen alle politischen Kräfte die Funktion der Gewerkschaften in der Organi- sation des unmittelbaren Überlebens der Arbeiterschaft und im Beitrag zu einem harmonischen Wiederaufbau. Erst als dieser ein- deutig kapitalistische Züge annahm, wurde sichtbar, daß die Ge- werkschaftsführung - im Unterschied zu den Freien Gewerkschaften der 1. Republik - sich nunmehr weniger als Vertretung spezifi- scher Arbeiterinteressen fühlte, sondern als Träger gesamtwirt- schaftlicher Verantwortung. Im Selbstverständnis der Gewerk- schaftsführung hatte sich die Auffassung durchgesetzt, daß "die ganz anders geartete Stellung der Gewerkschaften in Staat und Wirtschaft auch eine andere Strategie und eine andere Taktik be- dingt" 10), die Gewerkschaftspolitik als "Teil eines wirtschaft- lichen Gesamtkonzepts" begreift und die "Ausschaltung der Gewerk- schaftsmitglieder" aus ihrer Zielbestimmung und Durchsetzung er- fordert, da manche "Entscheidungen... im verborgenen heranreifen müssen und die Mitglieder vor eine vollendete Tatsache gestellt werden. Dies muß schon deshalb sein, weil die Gewerkschaften heute praktisch in jeder entscheidenden Frage mitzureden haben". 11) Enge Kontakte mit amerikanischen Gewerkschaften und den US-Behör- den förderten diese Orientierung. Die amerikanische Gesandtschaft unterhielt vertrauliche Kontakte mit der Führungsspitze des ÖGB. "Zuerst ging es darum, das Ausmaß des kommunistischen Einflusses in der Arbeiterbewegung zu bestimmen, später um die Überwachung der SP in ihren Versuchen, die KP aus allen Machtpositionen hin- auszudrängen." 12) Anders als etwa in Frankreich oder Italien "war in Österreich eine Spaltertätigkeit seitens der US-Gewerk- schaften nicht nötig, da der ÖGB von seiner zentralistischen Struktur und politischen Position her eine Durchführung koopera- tiver Politik garantierte". 13) Die US-Behörden waren dabei weit- sichtiger als Teile der österreichischen Bourgeoisie, die mit den neuen Formen der Klassenkooperation noch nicht vertraut waren und heftig gegen den "Gewerkschaftsstaat" polemisierten. V. Die reale Bedeutung der Einbindung der ÖGB-Führung in wirt- schaftspolitische Entscheidungsbereiche wurde bei der Regelung des Akkumulationsprozesses in den Jahren nach 1945 sichtbar. Die- ser Prozeß weist in den meisten westeuropäischen Ländern ähnliche Züge auf. Der Einsatz eines wesentlichen Teils des Sozialprodukts für Investitionen war mit Einschränkungen der Sozial- und Wohn- bauprogramme verbunden, setzte die Niedrighaltung der Löhne und der Massenkaufkraft voraus und beinhaltete die Zunahme des ameri- kanischen Einflusses auf die nationalen Ökonomien. Währungsre- form, Marshallplan, Ausgleich der Staatsfinanzen und Abbau der Nachkriegsbewirtschaftung zugunsten freier Marktmechanismen waren die wesentlichen Meilensteine beschleunigter Kapitalakkumulation. In Österreich bildete sich ein spezieller Regelmechanismus heraus, in dem die Gewerkschaften eine zentrale Rolle spielten: die sogenannten "Lohn-Preis-Abkommen". Es handelte sich dabei um umfassende Wirtschaftsvereinbarungen, die von Spitzenvertretern der Regierung, des ÖGB und der Unternehmerorganisationen ausge- handelt und in Form von Kollektivverträgen zwischen ÖGB und Bun- deswirtschaftskammer abgeschlossen wurden. Zwischen 1947 und 1951 wurde jährlich ein Lohn-Preis-Abkommen geschlossen, und jedes von ihnen ist an kritische Phasen der ökonomischen Entwicklung gebun- den. Das erste LPA im Juli 1947 wurde knapp vor der Währungsre- form ausgehandelt, das zweite vom Oktober 1948 folgte auf die An- nahme des ERP, das dritte vom Mai 1949 sollte das drohende Bud- get-Defizit dieses Jahres abbauen, und das vierte vom September 1950 bildete eine Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der internationalen Militarisierung und des Booms im Gefolge der Ko- rea-Krise. Der Inhalt der Abkommen betraf die Relation der Löhne zu den steigenden Preisen, vor allem den Agrarpreisen, und zu Steuer- und Tariferhöhungen sowie den Abbau der Lebensmittelsubventionen zum Zweck der Budgetentlastung. Die ökonomische Wirkung der Ab- kommen bestand in der Niedrighaltung des öffentlichen und priva- ten Konsums zugunsten einer sprunghaften Steigerung der Investi- tionen. Im Selbstverständnis der Gewerkschaftsführer ging es darum, durch große Zurückhaltung bei den Löhnen einen mäßigenden Einfluß auf die Preise auszuüben und - wenn diese auch nicht völ- lig zu kontrollieren seien - inflationäre Entwicklungen zumindest niedriger zu halten, als dies ohne generelle Lohn-Preis-Regelun- gen der Fall wäre. Durch ihre Teilnahme an den Abkommen sicherten sie, daß sich das Lohnniveau an den am wenigsten zahlungsfähigen und -willigen Unternehmergruppen orientierte und, unabhängig vom jeweiligen Organisationsgrad, der Kampfbereitschaft und -tradi- tion einzelner Arbeitergruppen, generell gewerkschaftlich organi- sierter Widerstand ausgeschlossen wurde. Die Arbeiter sahen in den Abkommen vor allem Vereinbarungen zur Senkung ihrer Reallöhne und lehnten sie vehement ab. Dies veran- laßte die Gewerkschaftsführung, die Verhandlungen unter äußerster Geheimhaltung durchzuführen. In einigen Fällen wurde nicht einmal im Bundesvorstand des ÖGB über die Aufnahme der Lohn-Preis-Ver- handlungen informiert bzw. über die Ziele diskutiert, da man fürchtete, daß die kommunistischen Vorstandsmitglieder ihren Wi- derstand an die Öffentlichkeit tragen würden. "Die Verhandlungen liefen an, ohne daß die Masse der Mitglieder etwas erfuhr und ohne daß sie die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt hätte. Die Forderungen wurden weder von den Mitgliedern aufgestellt, noch wurden diese um ihre Billigung gefragt", wie Fritz Kienner ohne Beschönigung die offizielle Vorgangsweise beschreibt. 14) Neben der Unterordnung der unmittelbaren Arbeiterinteressen unter die Kapitalakkumulation führten die Lohn-Preis-Abkommen damit auch zu einer weiteren Verfestigung autoritärer und undemokratischer Ent- scheidungsstrukturen innerhalb des ÖGB. VI. Die Inhalte wie auch die Formen dieser Politik blieben nicht ohne Widerstand. Nachdem schon 1946 und 1947 "Kalorienstreiks" zum Teil "lokalen Aufstandscharakter" 15) angenommen hatten, pro- vozierten vor allem das 2. und das 3. Lohn-Preis-Abkommen Massen- streiks in allen Teilen des Landes, die meist spontan ausbrachen und von der Gewerkschaft nicht anerkannt wurden. Ein organisie- rendes Element bildeten bis zu einem bestimmten Grad die kommuni- stischen Gewerkschafter und Betriebsräte, die ihre Forderungen auf Reallohnsteigerungen und Gewerkschaftsdemokratie konzentrier- ten. Damit erreichten die Kommunisten in den Betrieben einen we- sentlich größeren Einfluß als auf gesamtstaatlich-politischer Ebene. In der Steiermark - also in der britischen Besatzungszone - lag der Anteil kommunistischer bzw. kommunistisch beeinflußter Einheitslisten bei den Betriebsratswahlen 1947/48 bei 20 Prozent, in den industriellen Großbetrieben im Durchschnitt zwischen 30 und 35 Prozent, während auf sozialistische Listen durchschnitt- lich 40 bis 45 Prozent entfielen. In Niederösterreich, in der so- wjetischen Besatzungszone, scheinen ähnliche Kräfteverhältnisse geherrscht zu haben. In den folgenden Jahren, vor allem in der Betriebsratswahlrunde 1949/50, bauten die kommunistischen Gewerk- schafter ihren Einfluß an der Basis weiter aus. 16) Radikalen Tendenzen in der Arbeiterschaft versuchte die ÖGB-Füh- rung auf mehreren Ebenen entgegenzuwirken. Streiks gegen die Lohn-Preis-Abkommen wurden für illegal erklärt, und insgesamt wurden in den Jahren 1945-1951 nur sehr wenige Arbeitskämpfe ge- werkschaftlich unterstützt. Innergewerkschaftlich wurde versucht, den Apparat noch stärker dem Bundesvorstand unterzuordnen: Auf dem ersten ÖGB-Kongreß 1949 wurden alle Sekretäre verpflichtet, "für die Beschlüsse des Bundesvorstandes in der Öffentlichkeit einzutreten" 17), der zweite Kongreß 1951 änderte die Statuten dahingehend, daß nunmehr der Bundesvorstand und die Vorstände der Einzelgewerkschaften Anträge an den Kongreß stellen konnten. Die sozialistischen Gewerkschaftsführer bemühten sich vor allem, die Fraktionsdisziplin zu stärken. Im Juli 1947 untersagte ein Be- schluß des SPÖ-Parteivorstandes den Sozialisten, an gewerkschaft- lichen Einheitslisten teilzunehmen. Kommunisten wurden aus den Führungsgremien des ÖGB zunehmend hinausgedrängt. Auf ideologischer Ebene wurden ein rigider und bedingungsloser Antikommunismus und der Appell an die "niedrigsten Instinkte ei- nes chauvinistischen Russenhasses" 18) zum entscheidenden Mittel, um Einschränkungen der Gewerkschaftsdemokratie im Inneren und ko- operative Politik nach außen zu legitimieren. "Man kann ohne Übertreibung feststellen, daß von 1947 an der Antikommunismus als zweckrationale politische Waffe zur Durchsetzung der sozialpart- nerschaftlichen Linie der sozialistischen und Gewerkschaftsfüh- rung eingesetzt wurde." 19) Zur entscheidenden Kraftprobe wurde der "Oktoberstreik" des Jah- res 1950. Schon im August und September breitete sich in den Be- trieben verstärkte Unzufriedenheit aus, und in allen Branchen wurden Lohnforderungen erhoben. In diese Situation platzte die Bekanntgabe des Abschlusses des 4. Lohn-Preis-Abkommens am 25. September, das auf eine neuerliche Reallohnsenkung hinauszulaufen drohte. Am selben Tag traten spontan die wichtigsten Betriebe Oberösterreichs in den Streik, am nächsten Tag folgten Wien und die niederösterreichischen Industriegebiete, dann auch die Stei- ermark. Überall waren die Streiks mit Massendemonstrationen ver- bunden, an denen Arbeiter aller Parteirichtungen - zum Teil bis in die höheren lokalen Funktionärsebenen -teilnahmen. Die oberste Gewerkschaftsführung erklärte jedoch die Streiks für illegal, und auch die Regierung nahm eine starre Haltung ein und lehnte jegli- che Verhandlungen mit Streikenden und Demonstranten ab. Damit fiel den Kommunisten als einziger gesamtösterreichisch organi- sierter Kraft, die sich geschlossen hinter den Streik stellte, ein wesentlicher Teil der politischen und organisatorischen Ver- antwortung für die Massenbewegung zu. Die vorhandenen Untersuchungen lassen den Schluß als berechtigt erscheinen, daß die Führung der KPÖ auf diese Situation nicht vorbereitet war und keine eindeutige und den gegebenen Verhält- nissen entsprechende Zielsetzung zu entwickeln vermochte. Sie empfahl, den Streik für einige Tage zu unterbrechen, um einer ge- samtösterreichischen Betriebsrätekonferenz Gelegenheit zu geben, ein Forderungs- und Aktionsprogramm aufzustellen. Diese Konferenz richtete ihre Forderungen an die Regierung und beschloß, im Falle ihrer Nichterfüllung am 4. Oktober den Generalstreik auszurufen. Diese Unterbrechung gab der Regierung und der ÖGB-Führung eine Woche Zeit zu Gegenmaßnahmen auf allen Ebenen: massiver Druck auf sozialistische Betriebsräte und Gewerkschafter, Verhaftungen kom- munistischer Vertrauensleute, die Mobilisierung der Gendarmerie gegen besetzte Betriebe, vor allem aber eine von den Massenmedien mitgetragene und bis zur Hysterie gesteigerte Denunzierung des Streiks als kommunistischer Putschversuch. Als am 4. Oktober der Streik wieder aufgenommen wurde, war die breite Bewegung der letzten Woche bereits zerbrochen. Ein Teil der Streikenden rea- gierte darauf mit wachsender Aggressivität und versuchte, nunmehr ruhige Belegschaften zur neuerlichen Teilnahme zu zwingen. Umge- kehrt gingen von der Bauarbeitergewerkschaft aufgestellte Ein- satzkommandos gewalttätig gegen Demonstranten vor. Am 5.10. be- schloß die Betriebsrätekonferenz den Streikabbruch. Dieser Ausgang wurde von der Führung des ÖGB zum Anlaß genommen, die wichtigen Gewerkschaftsgremien endgültig von Kommunisten zu säubern. In den Tagen nach dem Streik wurden 85 führende kommuni- stische Gewerkschafter aus dem ÖGB ausgeschlossen, unter ihnen Gottlieb Fiala, Gründungsmitglied und Vizepräsident seit 1945. Ausdrücklich billigte der Bundesvorstand des ÖGB auch die Entlas- sung von Streikführern in den Betrieben. Nach übereinstimmender Auffassung der neueren historischen Unter- suchungen leitete der Oktoberstreik eine Wende in der Gewerk- schaftspolitik ein. Die innergewerkschaftliche Opposition war weitgehend zurückgedrängt worden, und die ÖGB-Führung begann, sich einer flexibleren Taktik zu bedienen: Im Frühjahr 1951 wurde von der Beschränkung auf generelle Lohn-Preis-Abkommen abgegangen und den Einzelgewerkschaften ein größerer Spielraum bei der Ta- rifpolitik eingeräumt, und das fünfte Lohn-Preis-Abkommen wurde propagandistisch sorgfältig vorbereitet. Zugleich war es aber auch das letzte, und die österreichische Wirtschaft trat in eine neue Etappe ein: "Die 'Stabilisierangsphase' 1951-53, das 5. Lohn-Preis-Abkommen 1951 und das Ende des ERP 1952 markieren die Schlußpunkte der Rekonstruktionsphase. Mit dem einsetzenden Auf- schwung, der Fortsetzung der Regierungskoalition von ÖVP und SPÖ auf ökonomisch gefestigten Grundlagen und dem Abschluß des öster- reichischen Staatsvertrags 1955 begann eine neue Periode der Ge- schichte der Zweiten Republik." 20) Soweit ein kurzer Überblick über die Entwicklung der österreichi- schen Gewerkschaftsbewegung in den Jahren 1945 bis 1951, wie sie sich in der neueren zeitgeschichtlichen Forschung darstellt. Wir meinen, daß es beim gegenwärtigen Forschungsstand möglich ist, mit einiger Genauigkeit die Grundlinien der Politik der Gewerk- schaftsführung, ihre sozioökonomischen Voraussetzungen und ihre Funktion beim Wiederaufbau kapitalistischer Verhältnisse nach 1945 zu bestimmen, und haben versucht, diese Aspekte gerafft nachzuzeichnen. Dies sollte aber nicht vergessen lassen, daß da- mit noch nicht die ganze Geschichte erzählt ist. Wie und wieweit sich die beschriebene Politik in der gesamten Organisation durch- gesetzt hat, bei mittleren und unteren Funktionären ebenso wie bei den Mitgliedern; ob und wie sie unter den verschiedenen gene- rationellen, branchenmäßigen und regionalen Erfahrungen der Ar- beiter befürwortet, akzeptiert, abgelehnt oder auch bekämpft wurde - darüber wissen wir sehr wenig. Dies bringt natürlich die Gefahr einer funktionalistischen Sichtweise und einer Beschrän- kung auf die offiziellen und höheren Ebenen der Politik mit sich. Dies könnte auch erklären, daß bei einigen der herangezogenen Ar- beiten ihr kritischer Ansatz in eine resignative Einschätzung der Gewerkschaftspolitik nach 1945 im besonderen und der Möglichkei- ten der Gewerkschaften unter kapitalistischen Bedingungen im all- gemeinen übergeht. Die Fragen, welche Chancen für eine klasseno- rientierte Gewerkschaftspolitik unter den österreichischen Bedin- gungen nach 1945 bestanden hätten, innerhalb der Gesamtbewegung die Hegemonie zu erringen, und wie der konkrete Inhalt dieser Po- litik hätte aussehen können, werden kaum gestellt und können des- halb auch noch nicht beantwortet werden. Für zukünftige Forschun- gen besteht hier also noch ein reiches Betätigungsfeld. Dabei er- schiene es uns nützlich, einerseits die Geschichte der Gewerk- schaftsbewegung eng mit der Entwicklung der Lebensweise, der Er- fahrungen und politischen Vorstellungen der österreichischen Ar- beiterklasse zu verbinden und andererseits ständig den Vergleich mit Ländern im Auge zu behalten, in denen die Gewerkschaften an- dere Wege einschlugen. _____ 1) Fritz Kienner, Die österreichischen Gewerkschaften, Band 1: Wien 1951, Band 2: Wien 1953, widmet mehr als 400 Seiten des 2. Bandes der Periode nach 1945. Diese Arbeit diente ohne Zweifel dem Zweck, die neue sozialpartnerschaftliche Orientierung der österreichischen Gewerkschaften zu legitimieren, in einen breiten historischen Kontinuitätszusammenhang zu stellen und Kritik von links zu widerlegen. Dabei bietet Kienner sehr viel Material, und er bemüht sich um eine differenziertere Argumentation und mehr Objektivität, als dies am Höhepunkt des Kalten Krieges im allge- meinen üblich war. 2) Kurt Shell, The transformation of Austrian Socialism, New York 1962, und William B. Bader, Austria Between East and West 1945- 1955, Stanford 1966, bieten vor allem Material zum Einfluß der Sozialisten und der Kommunisten in Betrieben und Gewerkschaften. 3) Neue historische Fragestellungen kommen etwa zum Ausdruck im Themenheft "30 Jahre Zweite Republik" der Österr. Zeitschrift für Politikwissenschaft (ÖZPW), H. 3 (1975), in dem mehrere Beiträge für dieses Thema relevante Informationen bieten. Der vorherge- hende Diskussionsstand ist dokumentiert in Erika Weinzierl u. Kurt Skalnik (Hrsg.), Österreich - Die Zweite Republik, Graz- Wien-Köln 1972. 4) Hans Prader, Probleme kooperativer Gewerkschaftspolitik am Beispiel der Politik des ÖGB im Wiederaufbau 1945-51, Diss. Salz- burg 1975; Peter Zakravsky, Die Fraktion der gewerkschaftlichen Einheit im Österreichischen Gewerkschaftsbund. Vom "Transmis- sionssystem" zum Modell klassenorientierter Gewerkschafts- autonomie, Diss. Wien 1979; Gene R. Sensenig, Die neue Rolle der Gewerkschaften im staatsmonopolistischen Kapitalismus am Beispiel der Rolle der US-Gewerkschaften in Österreich zwischen 1945 und 1950, Diss. Salzburg 1984. 5) Fritz Weber, Die linken Sozialisten 1945-48. Parteiopposition im beginnenden Kalten Krieg, Diss. Salzburg 1977; Hannes Zimmer- mann, Wirtschaftsentwicklung in Österreich 1945-1951 am Beispiel der Lohn-Preis-Abkommen und des Marshallplans, Diss. Wien 1983. Leider wurde bisher keine dieser genannten Dissertationen veröf- fentlicht, jedoch sind einzelne Ausschnitte bzw. Kurzfassungen auch gedruckt zugänglich. Vgl. etwa Hans Prader, Die Angst der Gewerkschaft vor'm Klassenkampf. Der ÖGB und die Weichenstellung 1945-1950 = In Sachen 1, Wien 1975; ders., Ziele und Resultate kooperativer Gewerkschaftspolitik im Wiederaufbau nach 1945; in: ÖZPW 3 (1974); Fritz Weber, Einige Aspekte der Schwäche des Linkssozialismus in der Rekonstruktionsphase nach 1945, in: ÖZPW 4 (1975), H. 3, S. 311-324. 6) "Daß die Zukunft des Landes dem Sozialismus gehört, ist un- fraglich und bedarf keiner Betonung", schrieb Karl Renner in sei- nem berühmten Brief an Stalin, in dem er seine Bereitschaft zur Bildung einer Regierung bekundete; Dokumentation, Zur österrei- chischen Zeitgeschichte 1945-1955, hrsg. v. J. Kocensky, Wien- München 31980, S. 27. 7) Vgl. zum folgenden auch Margit Scherb, Die verstaatlichte In- dustrie in Österreich. Geschichte - Funktion - Möglichkeiten - Perspektiven, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 7, Frankfurt/M. 1984, S. 376 ff. 8) Prader, Angst der Gewerkschaft, a.a.O., S. 76. 9) Kienner, a.a.O., S. 1560. 10) Ebenda, S. 1734. 11) Ebenda, S. 1733 f. 12) Sensenig, a.a.O., S. 135. 13) Zimmermann, a.a.O., S. 116. 14) Kienner, a.a.O., S. 1733. 15) Zakravsky, a.a.O., S. 75. 16) Genaue Bestimmungen der Kräfteverhältnisse sind deshalb schwer, weil sich Kommunisten häufig um die Bildung von Einheits- listen bemühten. Diese wurden von der Führung des ÖGB in der Pro- paganda zwar als kommunistische Tarnung gewertet, bei der Berech- nung der Parteipräferenz der Betriebsräte - die auch der Beset- zung der ÖGB-Gremien zugrundegelegt wurde - aber als unpolitisch. Eine differenzierte Erhebung wurde nur von der steirischen Arbei- terkammer vorgenommen, deren Bedeutung erstmals von Bader, Austria, a.a.O., S. 148f. und 152f. erkannt und seitdem auch von den anderen Autoren zustimmend zitiert wird. Zu den gewerk- schaftsoffiziellen Bestimmungen der Stärke der einzelnen Fraktio- nen vgl. Kienner, a.a.O., S. 1716. 17) Prader, Angst der Gewerkschaft, a.a.O., S. 79. 18) Ebenda, S. 17. 19) Weber, Die linken Sozialisten, S. 446. 20) Zimmermann, a.a.O., S. 325. zurück