Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 09/1985
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GESUNDHEITSPOLITIK - SOZIALE SICHERUNG - MINDESTEINKOMMEN
Walter Baumann/Klaus Priester
Alternativen und Veränderungspotentiale in der Gesundheitspolitik
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I. Probleme
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1. Die in den letzten hundert Jahren eingetretene Verdoppelung
der L e b e n s e r w a r t u n g Neugeborener, die gemeinhin
als Indiz für eine erfolgreiche Gesundheitspolitik gewertet wird,
ist im wesentlichen auf die erfolgreiche Bekämpfung der Infekti-
onserkrankungen als Todesursachen im frühen Alter zurückzuführen.
Indessen haben der medizinisch-technische Fortschritt und der in
diesem Jahrhundert erfolgte rasante Ausbau des kurativen
(behandelnden) medizinischen Versorgungssystems an dieser Ent-
wicklung nur einen geringen Anteil. Es waren in erster Linie all-
gemein-präventive und prophylaktische hygienische Maßnahmen sowie
(von der Arbeiterbewegung erkämpfte) Verbesserungen der Lebens-,
Arbeits-, Ernährungs- und Wohnbedingungen, die den Rückgang der
Sterblichkeit bewirkt haben. Etwa parallel zur Zurückdrängung der
Infektionskrankheiten als Todesursachen haben einige wenige chro-
nisch-degenerative Krankheitsbilder an Bedeutung gewonnen: In der
Bundesrepublik machen gegenwärtig die Kreislauferkrankungen (51
Prozent), die bösartigen Neubildungen (Krebs; 22 Prozent), Krank-
heiten der Atmungsorgane (6 Prozent), der Verdauungsorgane (5
Prozent), Unfälle (4 Prozent) und Selbstmorde (2 Prozent) allein
neun Zehntel aller T o d e s u r s a c h e n aus.
Fast allen diesen Krankheiten und Todesursachen ist gemeinsam,
daß sie eine lange, z.T. sich über Jahrzehnte erstreckende Ent-
wicklungszeit haben; daß sie vom kurativ ausgerichteten medizini-
schen Versorgungssystem entweder nicht verhindert (Unfälle,
Selbstmorde) oder nicht mehr geheilt, allenfalls noch in ihren
Folgen abgemildert werden können; daß sie sich, lange bevor sie
in ihr akutes Stadium treten, durch die unterschiedlichsten un-
spezifischen Befindlichkeitsstörungen und, im Hinblick auf ihre
Ursachen, häufig nur schwer diagnostizierbare Symptome äußern;
daß ihre Ursachen keine isolierten Einzel"erreger", sondern daß
sie multifaktoriell (durch Ursachenbündel) bedingt sind, unter
denen Einflüsse aus den Lebens-, Umwelt,- Wohn-, Arbeits- und Er-
nährungsbedingungen allein oder gekoppelt mit bestimmten indivi-
duellen Verhaltens- und Bewältigungsmustern die dominierende
Rolle spielen; daß sie schließlich fast durchgängig gehäuft in
den unteren sozialen Klassen und Schichten sowie bestimmten Be-
rufsgruppen bzw. spezifischen Berufs- und Belastungsbiographien
auftreten, was auf die auch die Gesundheits- und Überlebenschan-
cen prägende L e i t f u n k t i o n d e s L o h n a b h ä n-
g i g k e i t s s t a t u s u n d d e r k o n k r e t e n
A r b e i t s- u n d R e p r o d u k t i o n s b e d i n g u n-
g e n hinweist.
2. Bereits diese wenigen epidemiologischen Befunde legen nahe,
daß unter den Verhältnissen der Bundesrepublik eine Gesundheits-
politik den größten volksgesundheitlichen (und wahrscheinlich
auch ökonomischen) Nutzen hätte, die auf eine l e b e n s l a-
g e n s p e z i f i s c h e S t r a t e g i e d e r R i s i-
k o b e g r e n z u n g u n d -a u s s c h a l t u n g im
Sinne gezielter - vorwiegend präventiver - B e k ä m p f u n g
d e r w i c h t i g s t e n T o d e s u r s a c h e n u n d
M a s s e n e r k r a n k u n g e n orientiert wäre. Eine derart
konzipierte Gesundheitspolitik greift über den Rahmen des Gesund-
heitswesens im engeren Sinne hinaus, zumal die meisten präventi-
ven Eingriffe außerhalb des medizinischen Versorgungssystems zu
erfolgen hätten (Umwelt-, Verkehrs-, Städtebau- und Wohnungs-,
Arbeitspolitik). Traditionell leidet die Gesundheitspolitik in
der Bundesrepublik aber unter dem Mangel, weitestgehend als
K r a n k e n v e r s o r g u n g s p o l i t i k (statt Gesund-
heitssicherungspolitik) m i t k u r a t i v e r V e r e n-
g u n g verstanden zu werden. Die Ursachen hierfür liegen u.a.
in einem r e d u k t i o n i s t i s c h e n S e l b s t v e r-
s t ä n d n i s d e r m o d e r n e n M e d i z i n begrün-
det, das die Menschen auf einzelne Organe oder Organgruppen,
Symptome und Altersgruppen reduziert. So bleiben die sozialen
Krankheitsursachen außerhalb der medizinischen Betrachtung, aber
ihre Folgen (Krankheiten, Befindlichkeitsstörungen) werden medi-
kalisiert (z.B. Arbeitslosigkeit - Alkoholismus - Psychiatrisie-
rung; Arbeits- und Umweltstreß - Befindlichkeitsstörungen - Phar-
makotherapie - Magengeschwür - Operation usw.).
Der "Bedarf an Gesundheitsleistungen" wird zusehends durch die
diagnostischen und therapeutischen Angebote von Ärzten, pharma-
zeutischer und Medizingeräteindustrie definiert, wobei die
weitreichenden Möglichkeiten der niedergelassenen Ärzte, ihre
Einkommen durch die Menge der erbrachten Leistungen zu steuern
("Therapiefreiheit"), die zentralen Hebel sind. Diese Konstruk-
tion - eine weitgehend private Leistungserbringung bei gesell-
schaftlicher Finanzierung dieser Leistungen durch das Solidarsy-
stem der gesetzlichen Krankenversicherung - führt quasi natur-
wüchsig zu völlig überhöhten Kosten der Gesundheitsversorgung -
bei zudem zweifelhaftem volksgesundheitlichem (aber in unter-
schiedlichem Umfang fraglos vorhandenem individuellem) Nutzen. Je
"tiefer" der Patient in das Versorgungssystem eindringt (Haus-
arzt, Facharzt, Krankenhaus usw.), desto geringer wird sein
Einfluß auf die Beurteilung der Notwendigkeit therapeutischer
Leistungen, ihres Nutzens und selbst auf ihre Gewährung. Gleich-
zeitig werden zusehends i a t r o g e n e (v o m A r z t
a u s g e h e n d e n e g a t i v e) W i r k u n g e n d e r
k u r a t i v e n M e d i z i n sichtbar: die gesundheitlichen
Risiken diagnostischer und therapeutischer Methoden, deren Nutzen
umstritten oder gering ist, die hohen individuellen Schäden und
gesellschaftlichen Kosten des Arzneimittelkonsums usw.
Einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung im Wege stehen au-
ßerdem zahlreiche weitere s t r u k t u r e l l e D e f i z i-
t e im Gesundheitswesen: die trotz einer im internationalen
Maßstab hohen Arzt- und Krankenhausdichte in der Bundesrepublik
immer noch existierenden Ungleichgewichte in der Verteilung von
Arztsitzen, Krankenhausbetten und sonstigen Versorgungs- und
Betreuungseinrichtungen, die scharfe Trennung von ambulanten und
stationären Behandlungseinrichtungen, eine generell unterent-
wickelte intersektorale und interdisziplinäre Zusammenarbeit in-
nerhalb des Gesundheitswesens sowie zwischen Einrichtungen des
Gesundheitswesens und anderen Bereichen (z.B. Sozialverwaltungen
und -einrichtungen).
Die offenkundige m a n g e l n d e E f f e k t i v i t ä t
u n d E f f i z i e n z des Gesundheitswesens ist trotz Exi-
stenz zahlreicher koordinierender und mit der Steuerung von Ver-
sorgungsaufgaben betrauter Gremien (von der Konzertierten Aktion
im Gesundheitswesen über die Krankenkassen bis zu den Kassenärzt-
lichen Vereinigungen) insgesamt wesentlich durch mangelhafte ge-
sellschaftliche P l a n u n g im Bereich der Gesundheitssiche-
rung und Krankenversorgung bedingt.
Zudem werden sich in den nächsten Jahrzehnten aufgrund demogra-
phischer und sozialstruktureller Veränderungen einige der genann-
ten P r o b l e m e i n n e u e n D i m e n s i o n e n
stellen: Beispielhaft erwähnt sei die Z u n a h m e d e s
A n t e i l s ä l t e r e r, c h r o n i s c h k r a n k e r,
i n v a l i d i s i e r t e r u n d p f l e g e b e d ü r f-
t i g e r M e n s c h e n bei gleichzeitigem (wahrscheinlichem)
R ü c k g a n g f a m i l i ä r e r u n d v e r w a n d t-
s c h a f t l i c h e r B e t r e u u n g s k a p a z i t ä-
t e n (Zunahme der Einpersonenhaushalte, Rückgang der Kinder-
zahl, Zunahme der Frauen- und Müttererwerbstätigkeit usw.). Aber
auch das Gesundheitswesen wird bei insbesondere in den nächsten
Jahren rapide steigenden Zahlen ausgebildeter Ärzte, bei weiter
forcierter Technisierung und angebotsinduzierter Expansion im
Dienstleistungs- und Sachleistungsbereich e i n e R e i h e
s e l b s t e r z e u g t e r P r o b l e m e verschärfen.
Somit erfordern auch die Versuche der politischen Regulierung der
schon jetzt absehbaren Entwicklungen weitaus stärker als bislang
von sich aus grundlegende strukturelle Veränderungen, also einen
U m b a u d e s S y s t e m s d e r G e s u n d h e i t s-
s i c h e r u n g insgesamt. Damit wachsen - bei unterstellten
Verschiebungen im politischen Kräfteverhältnis - auch prinzipiell
die Chancen zur Durchsetzung fortschrittlicher Alternativen.
II. Alternativen
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3. Wenn als L e i t g e d a n k e eines fortschrittlichen ge-
sundheitspolitischen Konzepts formuliert wird, ein Höchstmaß an
Gesundheit für die gesamte Bevölkerung nicht nur zu erreichen,
sondern auch dauerhaft zu sichern - dies wird im übrigen auch
durch die programmatische Losung der UNO-Weltgesundheitsorgani-
sation "Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000" impliziert -, dann
bedeutet dies in erster Linie die Orientierung auf B e-
d a r f s g e r e c h t i g k e i t, m a x i m a l e n
v o l k s g e s u n d h e i t l i c h e n N u t z e n und B e-
d ü r f n i s b e f r i e d i g u n g. Gesundheitssicherung wäre
als gesamtgesellschaftliches Problem zu definieren. Hieraus
folgt, daß sie nicht auf das Gesundheitswesen der bewältigend-ku-
rativen Eingriffe beschränkt werden kann, sondern Ort und Bedin-
gungen der Entstehung von Gesundheitsschäden berücksichtigen muß.
Auf dem Weg zu grundlegenden Strukturreformen im Gesundheitssek-
tor werden zahlreiche Zwischenschritte wahrscheinlich sein. Inso-
fern sind die nachfolgenden Veränderungsvorstellungen auf eine
zeitliche Perspektive von 10 bis 20 Jahren angelegt und können
allenfalls als Wegmarkierungen gelten. Zusammengefaßt können die
hier skizzierten fortschrittlichen gesundheitspolitischen Alter-
nativen als O r i e n t i e r u n g a u f P r ä v e n t i o n,
P l a n u n g, D e m o k r a t i s i e r u n g u n d I n t e-
g r a t i o n d e s G e s u n d h e i t s w e s e n s m i t
S t o ß r i c h t u n g g e g e n d i e I n t e r e s s e n
d e s m e d i z i n i s c h - i n d u s t r i e l l e n K o m-
p l e x e s bezeichnet werden. Sie zielen auf Verallgemeinerung
und Ausbau sozialpolitischer Schutzfunktionen bei gleichzeitiger
Aufwertung gesundheitlicher und gesundheitspolitischer Handlungs-
kompetenzen der Bevölkerung.
4. Als wichtigste Felder der Veränderung werden angesehen:
- Im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik klaffen nach
wie vor V e r s o r g u n g s l ü c k e n. Dringend erforder-
lich sind L e i s t u n g s a u s w e i t u n g e n b e i n-
h a l t e n d e s o z i a l r e c h t l i c h e V e r b e s-
s e r u n g e n zur Sicherung bei Pflegebedürftigkeit insbe-
sondere im Alter, bei Invalidität ab Geburt, bei Invalidität der
Hausfrau mit Kindern (deren Betreuung nicht abgedeckt ist), bei
Krankheit der Mutter (Haushaltshilfe), bei Inanspruchnahme psy-
chotherapeutischer Leistungen. Ausgeweitet werden müßten ferner
die versicherungsrechtlichen Grundlagen bestimmter präventiv-
prophylaktischer Maßnahmen (z.B. zahnärztliche Prophylaxe und
Schwangerenuntersuchungen) sowie generell die soziale Sicherung
der Ausländer in der Bundesrepublik. Die f i n a l e O r i e n-
t i e r u n g müßte gegenüber dem geltenden Kausalitätsprinzip
in der Leistungsgewährung ausgebaut werden. Hier könnte die
langfristige E i n f ü h r u n g e i n e r E i n h e i t s-
v e r s i c h e r u n g zumindest durch die Integration von
Unfall-, Kranken- und Teilen der Rentenversicherung Abhilfe
schaffen. In jedem Fall sollte durch den Zusammenschluß der ver-
schiedenen Versicherungsträger die Differenzierung zwischen
Sozialbetreuung und Krankenversorgung, die genau die genannten
Lücken schafft, aufgehoben werden.
- Insbesondere die künftige Stärke des präventiven Standbeins der
Einheitsversicherung wird davon abhängen, inwieweit sich der
ö f f e n t l i c h e G e s u n d h e i t s d i e n s t wieder
stärker als gegenwärtig in diesem Sektor engagiert. Die in ihrer
Bedeutung in den letzten Jahrzehnten systematisch beschnittenen
kommunalen und staatlichen Gesundheits-, Gewerbeaufsichts- sowie
die Sozialämter könnten - als im Prinzip dezentrale und bevölke-
rungsnahe Einrichtungen -, mit entsprechenden Kompetenzen ausge-
stattet, auf vielen Gebieten der Primärprävention tätig werden:
im Umweltschutz (Schadstoffe, Lärm, Verkehr), im Bereich der Ar-
beitsbedingungen (Arbeitsschutz), in der präventiven Betreuung
bestimmter Bevölkerungsgruppen (Alte, Schwangere, Säuglinge, Aus-
länder usw.) oder in Wohngebieten mit erhöhter oder spezifischer
Risikostruktur (Selbstmord- und Unfallraten usw.). Der nicht zu
unterschätzenden Gefahr, daß hierdurch regelrechte Institutionen
einer "Präventionspolizei" mit starken kontrollierend-repressiven
Ambitionen geschaffen würden, müßte durch entsprechende Schutz-
maßnahmen (Ausweitung des Datenschutzes, Nichtweitergabe von Da-
ten und Erkenntnissen an Ordnungs- und Verfolgungsbehörden) und
Modelle der Bürgerbeteiligung und -kontrolle begegnet werden.
- Der primärpräventiven Einflußnahme auf pathogene Strukturen
dient ebenfalls der A u s b a u d e s g e s a m t e n A r-
b e i t s s c h u t z s e k t o r s auf der inner- und über-
betrieblichen Ebene. Zum Ausbau der Prävention sind ferner zu er-
lassende gesetzliche Regelungen (und deren strikte Anwendung und
Kontrolle) zu zählen, mit denen hinlänglich bekannten und gesell-
schaftlich anerkannten Gesundheits- und Lebensrisiken begegnet
werden kann, vor allem in der Umweltpolitik. Im Rahmen der Ver-
stärkung präventiver Anstrengungen kommt Angeboten für F r ü h-
e r k e n n u n g s u n t e r s u c h u n g e n und der G e-
s u n d h e i t s b e r a t u n g u n d -e r z i e h u n g für
besonders gefährdete Risikogruppen ebenfalls Bedeutung zu. Die
zahlreichen S e l b s t h i l f e g r u p p e n hätten hier ein
gesundheitspolitisch wichtiges Betätigungsfeld, auf dem sie in
Kooperation mit der Einheitsversicherung und entsprechender
finanzieller und sachlicher Ausstattung anerkannt arbeiten könn-
ten.
- Die in dieser Konstruktion ansatzweise schon sich ausdrückende
E r w e i t e r u n g u n d I n t e g r a t i o n n i c h t-
p r o f e s s i o n e l l e r H a n d l u n g s k o m p e-
t e n z i n d i e G e s u n d h e i t s s i c h e r u n g
u n d K r a n k h e i t s b e w ä l t i g u n g könnte weitere
Veränderungsmöglichkeiten erschließen: Zum einen kann die Aus-
weitung der Selbsttätigkeitspotentiale quasi zur "Demokratisie-
rung des Gesundheitswesens von unten" beitragen - ein Prozeß, der
sich auch institutionalisiert (Gesundheitsbeiräte in Stadtteilen,
Städten, auf Landes- und Bundesebene) auf anderen Ebenen der Ge-
sundheitspolitik fortsetzen müßte und als Ziel die Schaffung von
Institutionen der Planung und Steuerung des Gesundheitswesens,
mit Beteiligung der Beschäftigten des Gesundheitswesens, Bürgern,
Vertretern der Einheitsversicherung und staatlicher Institutionen
hat. Zum anderen wächst damit auch die Chance, tendenziell die
professionelle Dominanz im Gesundheitswesen abbauen zu können.
Zahlreiche heute daraus resultierende Probleme des Arzt-Patien-
ten-Verhältnisses, der Entmündigung der Patienten und der Anony-
mität des Gesundheitswesens stellen gleichzeitig Barrieren für
die Effektivität und Effizienz der Medizin dar.
- Im Bereich der k u r a t i v e n V e r s o r g u n g ist die
Integration sämtlicher diagnostischer, behandelnder, betreuender
und rehabilitativer Einrichtungen anzustreben. Der n i e d e r-
g e l a s s e n e A r z t als "Eingangsstelle" und "Filter"
kann u.a. nur dann zu bedarfsgerechterem Handeln veranlaßt
werden, wenn er rigideren Kontrollen der Leistungserbringung und
Veränderungen der Honorierung (z.B. Pauschalisierung) unterworfen
wird. Zu einer Aufhebung der Trennung der beiden Hauptsektoren
der kurativen Versorgung könnten auch die Beteiligung der
Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung sowie die Bildung me-
dizinisch-technischer Zentren und öffentlich oder kassengetrage-
ner Ambulatorien mit interdisziplinärer Besetzung beitragen.
Durch diese Maßnahmen würde der K r a n k e n h a u s b e-
r e i c h insofern kostenmäßig entlastet, als er seine vor-
handenen apparativen Kapazitäten besser auslasten könnte. Mit der
Abschaffung der Privatliquidationsmöglichkeiten leitender Ärzte,
Drosselung der Arzneimittelkosten durch Verbrauchssenkung und
Auswahl billigerer Medikamente, Reduzierung überhöhter Liege-
zeiten usw. ergeben sich weitere Einsparungsmöglichkeiten. Hier-
durch könnte die Aufstockung des Personalbestandes (die z.B. für
die Praktizierung ganzheitlicher Pflegekonzeptionen und den Abbau
der Arbeitsbelastungen in den Krankenhäusern notwendig wäre)
ermöglicht werden. Eine Entlastung des Krankenhausbereichs ist
auch durch die Ausgliederung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben
in gemeindenahe, dezentral arbeitende p s y c h o s o z i a l e
B e t r e u u n g s- u n d V e r s o r g u n g s e i n r i c h-
t u n g e n sowie den Ausbau des Systems der Hauskrankenpflege
zu erreichen. Hierfür können die gegenwärtig vorhandenen Sozial-
stationen den Kern bilden.
- Im A r z n e i m i t t e l s e k t o r sind die Zulassungs-
auflagen für Medikamente drastisch zu verschärfen. Ärzte müssen
durch Preis- und Qualitätsvergleichslisten sowie strikte Verord-
nungsauflagen zur Änderung ihrer Verschreibungsgewohnheiten be-
wegt werden. Staatliche Produktions- und Preiskontrollen bzw. die
Vergesellschaftung der pharmazeutischen Industrie sind als flan-
kierende Maßnahmen ebenso zu erwägen wie die Einrichtung versi-
cherungsgetragener oder kommunaler Abgabestellen für Arznei-,
Heil- und Hilfsmittel. Allein die Reduzierung des Preisniveaus
für Arzneimittel in der Bundesrepublik auf das Niveau westeuropä-
ischer Länder könnte ebenso wie die summarische Drosselung des
Arzneimittelverbrauchs um die 40 Prozent, die nach Schätzungen
den Patienten keinerlei erkennbare Vorteile bringen, die Kassen-
ausgaben um Milliardenbeträge senken.
Z u s a m m e n g e f a ß t: Selbst bei einem ausgebauten System
der Prävention wird der kurative Gesundheitssektor künftig nicht
an Bedeutung verlieren, aber es besteht die Chance, die ihm ge-
genwärtig noch innewohnenden Tendenzen der Vergeudung aufzuhal-
ten. Hierzu sind planende Eingriffe in diesen Bereich notwendig;
intersektorale, interdisziplinäre und kooperative Formen der ku-
rativen Versorgung müssen eingefühlt werden.
III. Veränderungspotentiale
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5. Die Frage nach den gegenwärtig sichtbaren Ansatzpunkten für
demokratische Veränderungen in der Gesundheitspolitik muß unter
Berücksichtigung ihrer m ö g l i c h e n T r ä g e r sowie der
Bedingungen, unter denen diese zu A k t e u r e n d e r
V e r ä n d e r u n g werden können, beantwortet werden.
Der "natürliche" Anwalt der Gesundheitsinteressen der Bevölkerung
innerhalb der bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens sind
die V e r s i c h e r t e n v e r t r e t e r i n d e n
S e l b s t v e r w a l t u n g s o r g a n e n d e r K r a n-
k e n v e r s i c h e r u n g, auch wenn ihre derzeitige Ar-
beitsweise zu vielerlei Kritik Anlaß gibt. Innerhalb des ver-
rechtlichten Systems der Gesundheitsversorgung bilden die Selbst-
verwaltungsorgane den traditionellen Hebel demokratischer Ein-
flußnahme und Mitbestimmung über gesundheitspolitische Fragen.
Abgesehen davon, daß in einer künftigen Einheitsversicherung die
Selbstverwaltung durch die Vertreter der Versicherten allein
(also unter Ausschluß der Unternehmervertreter) - wie bereits vor
1933 - wiederhergestellt und die gesundheitspolitischen Hand-
lungsspielräume der Selbstverwaltung ausgeweitet werden müssen,
sind aber bereits heute einschneidende Veränderungen im Selbst-
verständnis der "Selbstverwalter" anzugehen. Denn die Selbstver-
waltungsorgane haben auch deshalb ein gewaltiges Selbstfesse-
lungspotential entwickeln können, weil auf Seiten der Versicher-
tenvertreter die Konfliktorientierung von der Orientierung auf
Konsensstiftung dominiert wird. Der "Konsensfalle" in den Selbst-
verwaltungsorganen kann nur durch die Repolitisierung der Arbeit
der Versichertenvertreter auf der Basis konkreter gesundheitspo-
litischer Vorstellungen der Gewerkschaften entkommen werden. Dies
setzt voraus, daß die Tätigkeit in den Selbstverwaltungsorganen
wieder als eindeutig sozialpolitische Funktion definiert, ein
qualifizierter Funktionärsnachwuchs in den Gewerkschaften heran-
gebildet und die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Vertreterver-
sammlungen ausgeweitet werden. Die nächsten Sozialwahlen finden
1986 statt!
Es ist nicht denkbar, daß eine aus Bürgerinitiativen und Gesund-
heitsselbsthilfegruppen zusammengesetzte "G e s u n d h e i t s-
b e w e g u n g" am "Staat" und den Krankenversicherungen als
quasi-öffentlichen Institutionen vorbei einer fortschrittlichen
Gesundheitspolitik allein zum Durchbruch verhelfen könnte. Zum
einen ist hierfür die Reichweite dieser "Bewegung" aufgrund ihres
geringen Organisierungsgrades und der noch überwiegenden Orien-
tierung auf die lohnabhängigen Mittelschichten und Randgruppen
der Arbeiterklasse zu gering. Zum anderen hat sie bislang noch
keine einheitlichen programmatischen Perspektiven mit Blick auf
die Umgestaltung des existierenden Versorgungssystems entwickeln
können. Damit wird ihre gegenwärtige Funktion als Auslöser und
Träger von "Basisinitiativen" in Gesundheitsfragen nicht unter-
schätzt, genausowenig die jetzt sichtbaren Ansätze zur Poli-
tisierung dieser Bewegung. Aber ihre innovativen Potenzen wird
sie erst dann wirkungsvoll im Interesse der gesamten Bevölkerung
entfalten können, wenn sie ihren Blick auf die Strukturen des
existierenden Versorgungssystems richtet.
Die B e s c h ä f t i g t e n i m G e s u n d h e i t s-
w e s e n schließlich scheinen von ihrer objektiven Interes-
senlage zur Zeit großenteils eher in Gegensatz zu den Erfor-
dernissen einer demokratischen Umgestaltung des Gesundheitswesens
zu geraten. Sieht man einmal von der etablierten Ärzteschaft ganz
ab - sie kämpft über ihre Verbände fast durchgängig für die
konservativ-ständische Sicherung von Status, Privilegien und
Einkommen -, so muß sich das Augenmerk auf die jüngere
Ärzteschaft richten, deren Möglichkeiten, sich in traditioneller
Weise einen Platz im Versorgungssystem zu sichern, erheblich
erschwert worden sind. Gleichwohl führt die sich vertiefende
Frontstellung dieser Teile der Ärzteschaft gegen die Hüter von
traditionellen Privilegien und Strukturen zunächst noch selten zu
einer Orientierung auf Strukturveränderungen, die von den Versor-
gungsinteressen der Bevölkerung her gedacht werden (vielleicht
abgesehen von der Politik einiger "Listen demokratischer Ärzte"
in Landesärztekammern, die - regional verschieden - bei Kammer-
wahlen zwischen 10 und 20 Prozent der Stimmen erhalten). Ähnli-
ches gilt für andere, vorwiegend selbständig tätige Berufsgruppen
im Gesundheitswesen: Die eingeübten professionellen Rollen dispo-
nieren eher für eine Neigung zur Ausweitung bornierter Sach- und
Dienstleistungsangebote ohne Rücksicht auf Bedarfs-, Versorgungs-
und Kostenprobleme. A n d e r e s gilt für das abhängig be-
schäftigte nichtärztliche Personal in den Institutionen der Ge-
sundheitsversorgung. Die immer restriktiver gestalteten Arbeits-
bedingungen, die Arbeitshetze, wachsende Vereinseitigung der Tä-
tigkeiten usw. verschlechtern nicht nur die beruflichen Entfal-
tungsmöglichkeiten der Beschäftigten, sondern richten sich auch
gegen die Patientenbedürfnisse. Aber auch hier gilt: Initiativen
der Berufsangehörigen zur Verbesserung der Beschäftigungssitua-
tion und Initiativen von Konsumenten zur Verbesserung des Lei-
stungsangebots haben bislang erst selten zusammengefunden. Es ist
jedoch nicht zu übersehen, daß sich auch ein wachsender Teil der
Angehörigen von Gesundheitsberufen neben oder statt in der Ge-
werkschaft ÖTV in der alternativen Gesundheitsbewegung engagiert,
sowohl Ärzte als auch nichtärztliche Berufe in ihren Bereichen
alternative Therapiekonzepte erproben, Technisierung und Pharma-
kalisierung zurückdrängen wollen. Diese Beschäftigten im Gesund-
heitswesen und Studenten der Medizin sind überwiegend die Organi-
satoren von Gesundheitsläden, sind die Teilnehmer auf Gesund-
heitstagen und machen den professionellen Kern der "Gesund-
heitsbewegung" aus.
Unbestritten wachsen im Gesundheitswesen die Konfliktfelder und
die Bereitschaft der dort Beschäftigten zur politischen Artikula-
tion. Das starke Engagement dieser Beschäftigtengruppen in In-
itiativen gegen die Stationierung von Atomraketen und die Milita-
risierung des Gesundheitswesens sind Beispiele dafür. Die Bedin-
gungen, unter denen die genannten Interessengruppen inner- und
außerhalb des Gesundheitswesens zu Trägern von Veränderungen wer-
den können, reifen in dem Maße heran, wie unter dem Druck der Ko-
stendiskussion, wachsender Dysfunktionalität gesundheitspoliti-
scher Versorgungsstrukturen, sich ausweitender Pharma-, Gesund-
heits- und Umweltskandale diese Fragen politisiert werden. Ähn-
lich der Friedensfrage könnten sozial- und gesundheitspolitische
Probleme schon in naher Zukunft zu Kristallisationspunkten wer-
den, die die Bildung neuartiger Bündnisse über die traditionellen
Schranken zwischen Gewerkschaften und "Gesundheitsbewegung" hin-
weg beschleunigen und mobilisierend wirken könnten.
Die Perspektive demokratischer Veränderungen in der Gesundheits-
politik hängt wesentlich davon ab, inwieweit es gelingen wird,
"alternative" mit auf Strukturveränderungen orientierten "tra-
ditionalistisch"-fortschrittlichen Forderungen und Aktivitäten zu
verknüpfen, mithin die "Gesundheitsbewegung" sowie die politische
und gewerkschaftliche Arbeiterbewegung einander anzunähern.
Michael Opielka
Das Garantierte Grundeinkommen und/oder
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die Aufhebung der Ausbeutung? *)
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Ein wesentlicher Einwand linker Diskurse gegen die Forderung nach
einem Garantierten Grundeinkommen weist hin auf zwei mögliche Va-
rianten staatlicher Regulierung einer künftigen Massenarmut: Die
Rede ist von der "autoritäten", auf Zwangsarbeit bis Entzug des
physischen Existenzminimums setzenden Variante, und von der
"permissiven" Variante, mit der "Entkoppelung von Arbeit und Ein-
kommen", dem Garantierten Grundeinkommen. Beiden Varianten sei
nun, so z.B. N. Preußer, **) der "Verzicht auf eine gesamtgesell-
schaftliche Kontrolle der Produktivkraftentwicklung" gemeinsam
genauso wie die "(aggressive oder resignative) Affirmation der
Produktionsverhältnisse: die Kernsektoren industrieller Produk-
tion werden nicht zum Gegenstand politischer Intervention".
Diese Feststellung dürfte für einen Großteil der in der bisheri-
gen Diskussion um das "garantierte Mindesteinkommen" vertretenen
Vorschläge zwar Gültigkeit haben. Die Idee eines Garantierten
Grundeinkommens ist allerdings politisch mehrdeutig und sollte
mit der Systemkongruenz vieler ihrer Vertreter nicht in einem
Atemzug abgetan werden.
Ich möchte im folgenden begründen, warum ein Garantiertes Grund-
einkommen eine der zentralen Voraussetzungen für eine Überwindung
der Ausbeutung in hochentwickelten industriell-kapitalistischen
Gesellschaften darstellt. Warum ein garantiertes Grundeinkommen
somit eine - allerdings unverzichtbare - Übergangsforderung für
den Einstieg in eine gesellschaftsverändernde Politik bildet. Zu-
erst soll deutlich werden, warum die Alternative "Recht auf Ar-
beit" vs. "Recht auf Einkommen" eine falsche Alternative dar-
stellt, vielmehr beide Rechte als soziale Grundrechte eingefor-
dert werden müssen - um im dritten Sozialen Grundrecht, dem
"Recht auf eigene Produktivmittel" zu kulminieren. Im zweiten
Schritt sollen schließlich vier Kriterien benannt werden, unter
denen allein ein garantiertes Grundeinkommen eine politisch sinn-
volle Forderung darstellt.
Recht auf Arbeit oder Recht auf Einkommen?
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Die Forderung nach einem Recht auf Einkommen wird von manchen ih-
rer Vertreter/innen, vor allem aber von ihren Gegnern als
A l t e r n a t i v e zu einer anderen Forderung interpretiert:
dem "Recht auf Arbeit", präziser: dem politischen Anspruch auf
allgemeine Teilhabe an der Erwerbsarbeit. Ob "Recht auf Erwerbs-
arbeit" und "Recht auf Einkommen" nun Alternativen sind oder
nicht, ist mithin eine entscheidende Frage. In der bisherigen
Diskussion um die Zukunft von Arbeit und Sozialstaat lassen sich
drei Positionen unterscheiden:
- Die n e o l i b e r a l e Position setzt auf eine stärkere
Vermarktlichung und Privatisierung von sozialen Risiken. Das
"Recht" auf Einkommen - unterhalb oder nahe der Armutsgrenze -
wird dabei alternativ zum Recht auf Arbeit gesehen.
- Die zweite, t r a d i t i o n e l l - s o z i a l i s t i-
s c h e Position proklamiert weiterhin das "Recht auf Arbeit".
Die Verteilung von Einkommen soll weiterhin im wesentlichen über
das individuelle (Lohn-)Arbeitsverhältnis im Erwerbssektor er-
folgen. Transfereinkommen bleiben damit in Höhe und Dauer von der
Position im Erwerbsleben abhängig. Ein eigenständiges, von der
Erwerbsrolle unabhängiges "Recht auf Einkommen" wird abgelehnt.
Das heißt im Gegenzug, daß seitens des Staates von den
Transfereinkommensbeziehern, die nicht krank, alt oder zu jung
sind, Arbeitsleistungen verpflichtend eingefordert werden dürfen.
- Mit der dritten, s o z i a l - ö k o l o g i s c h e n Posi-
tion versuche ich eine Synthese: "Recht auf Arbeit" und "Recht
auf Einkommen" nicht alternativ, sondern als zwei essentielle Be-
standteile einer ökologisch orientierten Sozialreformstrategie zu
begreifen, die um ein "Recht auf eigene Produktivmittel" zu er-
weitern ist. Diese Position geht davon aus, daß die aktuelle Dis-
kussion um die "Umverteilung der (Erwerbs-) Arbeit" politisch
folgenlos bleiben muß, weil sie innerhalb der Systemlogik des So-
zialstaates und der kapitalistischen Wirtschaftsregulierung ver-
bleibt.
Eine Arbeitszeitverkürzung, die allein aus Produktivitäts- (und
selbst aus Unternehmer)gewinnen finanziert wird, genügt m.E.
nicht, um alle gleichermaßen am Erwerbssektor teilhaben zu las-
sen. Vielmehr muß es darum gehen, das gesellschaftliche Arbeits-
volumen, Erwerbs- wie Haus- und Erziehungsarbeit in größerem Aus-
maß und vor allem auch zwischen den Geschlechtern umzuverteilen.
Ein garantiertes Grundeinkommen wäre als "überbetrieblicher Lohn-
ausgleich" das "Schmiermittel" für eine umfassende Arbeitsumver-
teilung. Nur dadurch kann die andere Seite des "Rechts auf Ar-
beit", nämlich die staatlich regulierte "Pflicht zur Arbeit",
verhindert werden.
Ich verorte den Fluchtpunkt der Diskussion um "Recht auf Einkom-
men" und "Recht auf Arbeit" also nicht, indem ich beide gegen-
überstelle. Um eine Synthese dieser beiden einzufordernden sozia-
len Grundrechte etwas anschaulicher zu machen, schlage ich als
Strategie eine 2 0 - S t u n d e n - N o r m a l e r w e r b s-
w o c h e f ü r a l l e a b h ä n g i g B e s c h ä f-
t i g t e n vor, wobei an die Stelle eines betrieblichen ein
ü b e r b e t r i e b l i c h e r L o h n a u s g l e i c h
d u r c h e i n g a r a n t i e r t e s G r u n d e i n-
k o m m e n i n H ö h e v o n m i n d e s t e n s 1 0 0 0
D M i m M o n a t p r o P e r s o n (nach heutigem Geldwert)
treten soll, im folgenden kurz "20-Stunden-Woche & 1000 DM
Grundeinkommen" genannt. Wiewohl die Durchsetzungsschwierigkeiten
dieser Strategie evident sind, wäre sie selbst kein Ziel, sondern
eine Ü b e r g a n g s s t r a t e g i e.
Die Ausbeutung von Arbeit, Natur und Frauen
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als kapitalistisches Grundverhältnis
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Armut und Massenerwerbslosigkeit sind die unübersehbaren Symptome
des kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisses: Wenige verfügen
über die Produktivmittel, die meisten existieren in ökonomischer
Abhängigkeit. Das Steuerungsinstrument der Ökonomie sind Profit
und Akkumulation. Die Mehrheit wird ihrer Produkte, des von ihr
produzierten Mehrwertes enteignet, mehr noch: ihrer Arbeit und
damit ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die ökologische
Krise weist nun darauf hin, daß das Verhältnis des Menschen zur
Natur, das sich im wesentlichen über Arbeit bestimmt, selber eine
ausbeuterische Entwicklung genommen hat. Daß daher im Kern das
Verhältnis von A r b e i t und N a t u r neu zu reflektieren
ist.
Die für unseren Zusammenhang wesentlichsten Dimensionen der öko-
nomische Krise lassen sich unter drei Perspektiven festhalten: 1.
Der Wachstumsfixiertheit der Sozial- und Wirtschaftspolitik; 2.
dem bürgerlichen Naturverhältnis (nur Arbeit hat Wert, Natur
nicht); und 3. dem besonderen Naturverhältnis im Geschlechterkon-
flikt.
Das grundlegendste aller Ausbeutungsverhältnisse, so die zentrale
These in diesem Zusammenhang, findet sich zwischen den Geschlech-
tern. Die einem UNO-Bericht entstammenden Zahlen, wonach die
Frauen weltweit zwei Drittel aller Arbeit verrichten, dafür auf
ein Zehntel des Lohnes Anspruch haben und nur ein Hundertstel des
Vermögens eignen, illustrieren dies ebenso wie die Tatsache, daß
von den erwerbstätigen Frauen in der Bundesrepublik 1982 nur 33
Prozent über ein existenzsicherndes eigenes Einkommen von 1400 DM
und mehr verfügen, während dies immerhin für 80% der Männer zu-
trifft.
Der Zusammenhang von Arbeit und Ausbeutung, von Arbeit und Armut
kann folglich nur mit einem Arbeitsbegriff erfaßt werden, der
auch die unbezahlte Arbeit und die spaltende Funktion der ge-
schlechtshierarchischen Arbeitsteilung einbezieht. In der ge-
schlechtshierarchischen Arbeitsteilung, die die Frauen von der
Erwerbsarbeit tendenziell ausschließt, entlarvt sich der Klassen-
kompromiß als die klassenübergreifende Solidarisierung der Männer
gegen die Frauen. Die Entschädigung der enteigneten Männer ist
der Lohn - und die Verfügungsgewalt über die Frauen. Die Entsoli-
darisierung der Geschlechter erfährt ihren sozialstaatlichen Aus-
druck darin, daß die Entschädigung von Enteignung nicht auf alle
gleich verteilt, sondern die Hälfte der Enteigneten qua Ge-
schlecht zum Lohn der anderen erklärt wird.
Sozialstaatlich geschaffene Interessengegensätze gewährleisten
die politische Stabilität und kommen obendrein der Kapitalakkumu-
lation zugute. Denn mit der Zuständigkeit für die Reproduktion
der Gesellschaft werden die Frauen für die Befriedigung der
Grundbedürfnisse, der wirklich wesentlichen Arbeiten alleine zu-
ständig: "Diese Tätigkeit erlaubt keine Unterbrechung, auch keine
kurzfristige. Frauen sind damit die wahren Träger der Ökonomie"
(Claudia von Werlhof). Die sozialstaatlich abgefederte Enteignung
von den Produktivmitteln ist so die Ursache der Konstanz aller
tiefgreifenden Ausbeutungsverhältnisse, vor allem der Ausbeutung
der Frauen.
Perspektiven
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Die Diskussion um das garantierte Grundeinkommen hat sich mithin
an einer Zielperspektive zu orientieren, wie Sozialpolitik Aus-
beutung nicht verschleiert und perfektioniert, sondern zu über-
winden hilft. Ausbeutungsüberwindend wird die Strategie eines ga-
rantierten Grundeinkommens erst, wenn sie in eine Strategie ein-
gebettet ist, die auf die Wiederherstellung der allgemeinen Sub-
sistenzfähigkeit durch Aneignung der Produktivmittel hinzielt.
Befreiung d e r Arbeit und nicht Befreiung v o n Arbeit
scheint mir die ökologisch fruchtbare Perspektive zu sein. Das
Garantierte Grundeinkommen ist nicht die Forderung nach einem
Status quo materiellen Abgesichertseins der "kleinen Leute", son-
dern Teilstrategie einer Veränderung von Gesellschaft überhaupt.
Es ist die historische Eingangsforderung nach einem g a r a n-
t i e r t e n G r u n d a n t e i l a n d e n P r o d u k-
t i v m i t t e l n für jeden Menschen.
Die vier Kriterien für ein garantiertes Grundeinkommen
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1. Existenzsicherndes Niveau
Ein Grundeinkommen muß so bemessen sein, daß Armut ausgeschlossen
und die Teilhabe am sozio-kulturellen Leben der Gesellschaft ga-
rantiert ist. Ein zu gering bemessenes Grundeinkommen bedeutet
faktisch Lohnarbeitszwang. Ein Betrag in Höhe von mindestens 1000
DM verfügbares Einkommen im Monat (ab dem 16. Lebensjahr) stellt
unter den gegebenen Reproduktionsbedingungen die relative Armuts-
grenze dar.
Sinnvollerweise muß sich ein garantiertes Grundeinkommen aus ei-
nem Einkommensgrundbetrag in der genannten Höhe und z u s ä t z-
l i c h einem bedarfsabhängigen Wohnkostenzuschuß zusammen-
setzen. Sollte es gelingen, die Grundlebenshaltungskosten
(Wohnen, Verkehr, Nahrung) deutlich zu senken, so ließe sich auch
die Summe der per Grundeinkommen zu verteilenden gesellschaftli-
chen Einkommen verringern - und umgekehrt. Freilich könnte es
darüber hinaus auch politisch erstrebenswert sein, perspektivisch
den Grundeinkommensanteil am Volkseinkommen in Richtung auf eine
allgemeine Angleichung der Einkommensniveaus auszuweiten.
2. Recht auf Arbeit statt Pflicht zur Arbeit
Gegen ein Grundeinkommen, vor allem auf einem Niveau oberhalb der
Armutsgrenze, wird häufig die Befürchtung angeführt, daß die ge-
sellschaftlich notwendige Arbeit nicht mehr von denen getan
würde, die bislang gezwungen waren, diese auch zu niedrigem Lohn
zu leisten. Diese Sorge betrifft jedoch nie alle Arbeiten, son-
dern gewöhnlich nur die g e s e l l s c h a f t l i c h e n
S o r g e a r b e i t e n, die ähnlich der Hausarbeit gering ge-
schätzt und auch gering - oder, wie die Hausarbeit, gar nicht -
bezahlt werden. Der klassische Einwand: Wer räumt den Müll weg?
Die Verteilung dieser Arbeiten kann zwar über eine Verpflichtung
zur Arbeit vorgenommen werden, wobei hier sowohl offene wie ver-
steckte Zwangsmechanismen vorgeschlagen sind. Ein Recht auf Ein-
kommensbezug ohne Erwerbsarbeitsleistung wird in der Denktradi-
tion des traditionellen Sozialismus abgelehnt, woraus sich für
die subsistenzlosen Massen eine i m p l i z i t e "Pflicht zur
Arbeit" ergibt.
Daß die "Pflicht zur Arbeit" sowohl in konservativen wie in tra-
ditionell-sozialistischen Strategien Platz findet, hat seine Ur-
sache letztlich in beider Anerkenntnis der Tatsache, daß die ih-
rer Subsistenzmöglichkeiten Enteigneten ihre Arbeitskraft an die
Produktionsmittelbesitzer verkaufen müssen.
Sinnvoller und ehrlicher als jede Form der Arbeitsverpflichtung
erscheint es hingegen, die gesellschaftlichen Sorgearbeiten öf-
fentlich so anzuerkennen und zu bezahlen, daß sie freiwillig und
trotz Grundeinkommen getan würden (so wie sich nach Einführung
des "arbeitsanreizmildernden" Grundeinkommens auch künftig ein
Bundeskanzler melden wird und Zahnärzte nicht ihre Praxis dafür
an den Nagel hängen werden). Die in der Grundeinkommensdiskussion
permanent aufgeworfene Frage nach den Arbeitsanreizen zur Über-
nahme gesellschaftlich notwendiger und gleichzeitig unattraktiver
Arbeiten wäre "marktkonform" lösbar. Insoweit nämlich unter den
Bedingungen von Lohnarbeit und Arbeitsmarkt ein garantiertes
Grundeinkommen auf hohem Niveau den Besitzlosen endlich eine we-
sentliche Option eröffnet: die uneingeschränkte Verweigerung des
Angebots ihrer "Ware Arbeitskraft". Wenngleich einschränkend
festzustellen bleibt, daß die Freiheit der Verweigerung zwar eine
wichtige Freiheit ist. doch noch nicht die Freiheit zu machtvol-
ler Mitwirkung ersetzen kann. Diese setzt Vermögen bzw. Kontrolle
an Produktivmitteln voraus. Das zweite Kriterium lautet demnach,
daß ein Grundeinkommensmodell s y s t e m a t i s c h mit einer
Arbeitsumverteilungskonzeption verkoppelt werden muß - ohne dafür
"Recht" und "Pflicht" zur Arbeit zu verbinden. Und daß beide
Rechte ohne ein einlösbares "Recht auf eigene Produktivmittel" in
kapitalistischer Logik gefangen bleiben.
3. Individualbezug statt Haushaltsbezug
Ein haushaltsbezogenes Grundeinkommen festigt die hierarchischen
Strukturen der Familie, stärkt die Position des Mannes als Ein-
kommensbezieher ("Haushaltsvorstand") und beläßt die Frau als
"Mitversorgte" in der Abhängigkeit abgeleiteter Einkommensanprü-
che. Ein individuelles Grundeinkommen für jeden macht die Frauen
ökonomisch unabhängiger und ermöglicht eine Enthierarchisierung
der sozialen Beziehungen in der Familie. Da derzeit fast das
ganze Steuer- und Transfersystem auf den Haushalt bzw. im wesent-
lichen auf die Ehe orientiert ist, erfordert ein garantiertes
Grundeinkommen als individuelles Recht notwendig eine grundle-
gende Steuer- und Transferreform bzw. Schritte in dieser Rich-
tung.
Für den Individualanspruch sprechen darüber hinaus auch sozialpo-
litische Überlegungen zum Zusammenhang von Erwerbssystem, Famili-
ensystem und Transfersystem. So ist die Frage nach der Relevanz
einer ehezentrierten Sozialversicherungskonzeption aufzuwerfen.
Paradoxerweise führt nämlich genau dieses System zu einer Priva-
tisierung der Nachwuchssicherungskosten, während die Altersversi-
cherungskosten sozialisiert wurden. Die Beträge, die Kinderlosig-
keit für den Konsum freigibt, sind dabei enorm. So zeigte eine
Studie, daß ein durchschnittliches Arbeitnehmerehepaar mit einem
Kind gegenüber einem vergleichbaren kinderlosen Ehepaar auf
320 000 DM, ein Ehepaar mit zwei Kindern auf 500 000 DM und ein
Ehepaar mit fünf Kindern auf 900 000 DM verzichtet (Geldwerte von
1979); rechnet man den Erwerbseinkommensverzicht einer Hausfrau
auf ihre gesamte erwerbsfähige Zeit um, so steigen diese Zahlen
auf 0,5 bis 1,5 Mill. DM Einkommensverzicht an.
Hier könnte ein Individualanspruch Licht in den Schatten der pri-
vateigentumsähnlichen Eltern- und Kinderbeziehung werfen, indem
bedarfsorientierte Kindereinkommen die Kinder zur gesellschaftli-
chen Aufgabe machen. Ähnliches gilt natürlich auch für die Al-
terssicherung: Hier ist eine staatlich finanzierte Grundrente die
einer ökologischen Sozialreform adäquate Lösung.
4. Grundeinkommen als Reform, nicht als Ersatz der Sozialversi-
cherungen Ein garantiertes Grundeinkommen ist kein Ersatz für die
sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Lebensrisiken. Die
Vorstellung, über ein Grundeinkommen allein einen "reinen" Ar-
beitsmarkt etablieren zu können, setzte nämlich voraus, daß für
jede und jeden nicht nur die Chance zur Lohnarbeit, zum Einstieg
in den Arbeitsmarkt existiert, sondern auch zu individueller oder
gemeinschaftlicher Unternehmerarbeit. So lange beides nicht oder
kaum der Fall ist, erfordert die Hierarchie der Lohneinkommen
gleichfalls eine Hierarchie der Sozialeinkommen. Allerdings kann
es sinnvoll erscheinen, die Lohnersatzfunktion von Sozialversi-
cherungen auf bestimmte soziale Risiken zu beschränken, wie z.B.
auf Alter, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit. Zudem ist der Verweis
auf private Vorsorgeformen, der gerade aus neoliberaler Ecke ver-
schärft tönt, für einen Großteil der Lohnabhängigen aufgrund ih-
rer schlechten Zugangsmöglichkeiten zum Kapitalmarkt keine gang-
bare Sicherungsalternative.
Wie kann nun jene Strategie einer Umverteilung von Arbeit, Ein-
kommen und Produktivmitteln realisiert werden, welche Einstiegs-
schritte sind denkbar?
Einstieg in eine Aufhebung der Ausbeutung
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Mittelfristig deckt die Perspektive der "20-Stunden-Woche" den
größten Teil der Flexibilisierungswünsche der Erwerbstätigen ab,
besonders auch deshalb, weil ein derart verringertes Erwerbsar-
beitsquantum eine Flexibilisierung im Jahres- und sogar im Le-
benslauf ("Freijahre" mit Arbeitsplatzgarantie usw.) nahelegt.
Staatliche Politik könnte hier Initiativen der Erwerbstätigen un-
terstützen. So könnte bei denjenigen, die ohne Lohnausgleich auf
Teilzeitarbeit wechseln, das Einkommen für die ersten 20 Wochen-
Arbeitsstunden steuerlich deutlich begünstigt werden. Damit würde
neben Einkommenshöhe und Familienstand auch die Zahl der Wochen-
arbeitsstunden zu einem Kriterium der Steuerbemessung.
Der Einstieg in die Kombination "20-Stunden-Woche ohne Lohnaus-
gleichplus 1000 DM garantiertes Grundeinkommen" könnte dann er-
folgen, indem diejenigen, die 20 oder weniger Stunden in der Wo-
che erwerbstätig sind oder sein können, z u e r s t ein Anrecht
auf das garantierte Grundeinkommen erwerben. Daneben ist der
S t e u e r f r e i b e t r a g für jede einzelne Person sukzes-
sive auf das Niveau des garantierten Grundeinkommens auszuweiten
- was auf der anderen Seite Steuerreformen erfordert, die sämtli-
che (!) Einkommen oberhalb dieses Freibetrages hinreichend heran-
ziehen.
Die Gewerkschaften könnten sich beispielsweise für Mindestlohnre-
gelungen bei Teilzeitarbeit einsetzen, dafür, daß keine 20-Stun-
den-Stelle für weniger als ca. 1000 DM netto, also unterhalb der
Existenzlinie, angeboten wird. Bekannte Einwände sind zu erwar-
ten: Können sich die Gewerkschaften für eine gesamtgesellschaft-
liche Arbeitsumverteilung stark machen, die den bislang von ihnen
nicht repräsentierten Randgruppen des Arbeitsmarktes ein "Recht
auf Arbeit" garantiert - ohne sich damit der Gefahr auszusetzen,
ihren Stammmitgliedern zu schaden? Könnte es andererseits aber
nicht sein, daß die bislang Ausgegrenzten, die Erwerbslosen,
Frauen, den Gewerkschaften neue politische Kraft zufließen lie-
ßen?
Ein mehrjähriger Stufenplan, bei dem das erwerbsunabhängige
Grundeinkommen für alle sukzessive von anfangs einigen auf end-
lich 1000 DM (heutigen Geldwerts) steigt, erscheint problema-
tisch, weil die Gefahr besteht, daß es "unterwegs" eingefroren
wird. Die Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen muß
vielmehr mit den Forderungen nach Arbeitsumverteilung und nach
einem existenzfähigen Einkommen für jede(n) - jetzt - verknüpft
werden. Diejenigen, die über kein existenzfähiges Erwerbs- oder
Vermögenseinkommen verfügen, müssen bereits heute einen Trans-
feranspruch in Höhe des künftigen Grundeinkommens erhalten. Für
alle wird das Grundeinkommen erst dann sinnvoll, wenn auch alle
ein Recht auf Teilhabe am Erwerbssektor einlösen können.
Ein Stufenmodell dieser Art unterscheidet sich wesentlich von den
Modellen einer "negativen Einkommenssteuer" oder einer "Socke-
lung" der Sozialversicherungen. D e n n d i e U m v e r t e i-
l u n g d e r A r b e i t i s t e i n s y s t e m a t i-
s c h e s K r i t e r i u m d e s G r u n d e i n k o m-
m e n s b e z u g s. Die Leute können Schritt um Schritt auf
eine 20-Stunden-Woche umsteigen. Die Steuer- und Transferpolitik
unterstützt damit eine ökologisch und sozial nützliche Arbeits-
marktpolitik.
Schritte zur Umverteilung der Einkommen
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Bevor an eine "Sockelungs"-Lösung als Einstieg in die Grundein-
kommenssicherung gedacht wird, wäre der systematische Zusammen-
hang von Sozialhilfe- und Sozialversicherungspolitik, von "Armen-
und Arbeiterpolitik" nochmals zu bedenken, der bis in die Ver-
ästelungen des AFG hinein nachgezeichnet werden kann. So reprä-
sentiert die Dualisierung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosen-
hilfe die fließenden Übergänge zwischen lebensstandardorientier-
ten Versicherungsleistungen einerseits und armutsorientierten
Fürsorgeleistungen andererseits. Ähnliche "Filter" erschweren
auch in allen anderen sozialen Sicherungssystemen (Rente, Kran-
kengeld, Behinderung/Pflege usw.) eine "Sockelung".
Die zum grünen und gewerkschaftlichen Bestand zählenden Forderun-
gen nach einer "Sockelung" lassen sich innerhalb von ansonsten
unveränderten sozialen Sicherungssystemen folglich nicht auf-
rechterhalten. Ein integriertes, in sich schlüssiges Reformkon-
zept ist auch für die "ersten Schritte" unverzichtbar.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß sich ein politischer
Einstieg in ein Grundeinkommenssystem sinnvollerweise auf Ar-
beitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gleichzeitig beziehen muß,
denn ein duales System würde unterhöhlt, wenn nur die eine Hälfte
umgestaltet würde. Eine beitragsbezogene Leistungsgestaltung wäre
dabei, wenn überhaupt, nur für einen begrenzten Zeitraum
(höchstens zwei Jahre) sinnvoll, wobei alternativ dazu eine ein-
heitliche Grundsicherung für alle Erwerbslosen durchdacht werden
sollte.
Grundeinkommen als (R)Evolution?
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Heben das garantierte Grundeinkommen und die "ersten Schritte"
dorthin auch die Abhängigkeit vom Arbeitgeber und von den sozia-
len Bezügen auf, so bleibt die Abhängigkeit vom Staat als Versor-
ger. Eine zunehmende Abkehr von der Lohnarbeit muß daher, sollte
die ökonomische Abhängigkeit vom kapitalistischen Industriesystem
durchbrochen werden, mit einer U m v e r t e i l u n g d e r
P r o d u k t i o n s m i t t e l a u f a l l e mit individu-
ellen Verfügungsrechten einhergehen.
Daß die "Vermögenspolitik" mit dem Ziel der betrieblichen Vermö-
gensbeteiligung hierzulande weit von einem "Recht auf eigene Pro-
duktionsmittel" entfernt ist, wird angesichts der bisherigen Er-
fahrungen nicht bestritten. Um konkrete Verfügungsrechte der ein-
zelnen Produzenten zu verankern, dürfte die Forderung nach über-
betrieblichen Arbeitnehmerfonds, wie sie 1984 in Schweden durch-
gesetzt wurden, gleichfalls völlig unzulänglich sein. Tatsächli-
che Verfügungsrechte lassen sich letztlich nämlich wohl nur durch
eine (sukzessive) "Beseitigung des großen Erwerbseigentums" er-
reichen.
Ohne dies hier näher diskutieren zu können, möchte ich auf zwei
Perspektiven verweisen, die in Richtung auf ein "Recht auf eigene
Produktivmittel" reale Optionen eröffnen könnten. Zum einen auf
Ota Siks Konzept des "neutralisierten Kapitals". Und zum anderen
auf den von Winfried Vogt entwickelten Vorschlag, Kapitalgüter
als Unternehmungsinvestitionen aus dem privaten Geldverkehr aus-
zukoppeln und nur Kredite finanzieren zu lassen, die über ein
vergesellschaftetes Kreditsystem zur Verfügung gestellt werden.
Im Interesse einer effizienten Verwendung der Mittel könnten im
derartigen System nur "laboristische", d.h. von den Arbei-
ter/inne/n selbst geeignete Unternehmen als Kreditnehmer zugelas-
sen werden, weil ein solches Kollektiv bei Mißwirtschaft seine
Arbeits- und Lebensgrundlage aufs Spiel setzt, während ein Ein-
zelkapitalbesitzer ohne haftendes Vermögen risikolos spekulieren
könnte.
Wofür das garantierte Grundeinkommen wegbereitend sein soll, ist
die Aneignung der Arbeit. Das garantierte Grundeinkommen sichert
eine Teilhabe an der Gesellschaft jenseits der Lohnarbeit und
wird damit eine Interessenverschiebung derjenigen bewirken, die
bisher aus Angst um ihre Arbeitsplätze am Wachstumsfetisch
festhielten und so - meist unfreiwillig - zu willfährigen Verbün-
deten des Kapitals wurden. Das garantierte Grundeinkommen garan-
tiert keine ökologische Gesellschaft - doch es ist für den Weg
dorthin unabdingbar.
_____
*) Gekürzte und überarbeitete Fassung des Aufsatzes "Das garan-
tierte Grundeinkommen ist unabdingbar, aber es genügt nicht" von
Michael Opielka und Heidrun Stalb, der im Sammelband "Das garan-
tierte Grundeinkommen. Entwicklung und Perspektiven einer Forde-
rung", herausgegeben von Michael Opielka und Georg Vobruba, Ende
1985 im Fischer-Taschenbuch-Verlag erscheint. Ich danke Heidrun
Stalb für die Möglichkeit, ihn hier weiterzuverwenden.
**) Vgl. den folgenden Beitrag von Norbert Preußer.
Norbert Preußer
Garantiertes Mindesteinkommen: Befreiung der Armen
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oder Vergesellschaftung der Armut?
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1. Widerwärtige Zustände
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Das Krisenszenario bundesrepublikanischer Wirklichkeit ist ge-
prägt von Momenten institutionalisierter Problemverleugnung:
- Trotz Massenarbeitslosigkeit verbucht die Bundesanstalt für Ar-
beit Milliardenüberschüsse, erreichen die Aktienkurse der indu-
striellen Leitsektoren ein säkulares Spitzenniveau.
- Die Berechnungsgrundlagen der Rentenversicherung werden inner-
halb weniger Monate dreimal korrigiert; schließlich wird den
Rentnern eine Erhöhung von l % zugestanden.
- Die konzertierte Aktion in der Krankenversicherung mausert sich
zum Lehrstück in politischer Ökonomie: Für Pharmakonzerne und
ärztliche Standesorganisationen sind die Krankenkassen zum
Selbstbedienungsladen offenherziger Bereicherung geworden.
Wer Sturm sät, kann mitunter Windstille ernten: Trotz der Griffe
in die Taschen der Lohnabhängigen zeigen diese sich nicht ge-
neigt, den sozialen Frieden grundsätzlich zu erschüttern: Die in
der Druck- und Metallindustrie nach monatelangen Streiks erkämpf-
ten Arbeitszeitverkürzungen werden den Arbeitsmarkt nur unwesent-
lich entlasten, ganz zu schweigen von den bescheidenen "Erfolgen"
im öffentlichen Dienst.
Die Krise, verstanden als umfassende Gefährdung der gesellschaft-
lichen Reproduktion, damit auch der Kapitalakkumulation, ist an-
scheinend vorbei: Der Versuch, die sozialen Risiken der Dritten
industriellen Revolution der Arbeiterklasse aufzubürden, scheint
vorerst gelungen. Es geht zwar nicht vorwärts, aber immerhin auf-
wärts, mit Kapitalprofiten, Spekulationsgewinnen und Arbeitslo-
senzahlen.
Wer den noch vergleichsweise sanften Abstieg ins Arbeitslosengeld
halbwegs unbeschädigt übersteht, holt sich spätestens beim stei-
len Absturz in die Arbeitslosenhilfe schmerzende Wunden, erfährt
die üblen Auswirkungen institutionell erzwungener Familiensolida-
rität: Über Bedürftigkeitsprüfungen steht man plötzlich wieder
mit längst verschollenen Eltern und vor Zeiten fortgezogenen Kin-
dern in vertrauter Beziehung, wenn auch in einer, die von Kon-
flikten zersetzt wird und gegenseitige Abneigung fördert.
Doch mit den Zumutungen der Arbeitslosenhilfe sind die Widerwär-
tigkeiten des Sozialstaates noch nicht ausgereizt; wer drauf ver-
zichtet, sich die achselzuckenden Vertröstungen des Arbeitsamts
persönlich abzuholen und angeordnete Termine versäumt, landet im
Keller: bei der Sozialhilfe. Diese fördert genaue Einblicke in
die reaktionären Versionen von Bürgernähe; administrative Zu-
dringlichkeit belehrt über die Staatsunmittelbarkeit öffentlich
registrierter Armut und über die bisweilen vergessene Tatsache,
daß hierzulande nichts umsonst zu haben ist: Selbst die Armen er-
halten "den erschütternd geringen Sozialhilfesatz" 1) nur um den
Preis der Erniedrigung. Findige Kontrolleure des Sozialamtes for-
schen nicht bloß nach verborgenen Reichtümern, sondern auch nach
den Akteuren eheähnlicher Verhältnisse; Leute, die jahrzehntelang
gearbeitet haben, unterliegen plötzlich dem armenrechtlich be-
gründeten Arbeitszwang, zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft, wie
es im Jargon des BSHG umschrieben wird.
Die weitere Vergesellschaftung der Armut gehört zu den bestpro-
gnostizierten Phänomenen zukünftiger Entwicklung. Damit sind
prinzipiell zwei Varianten staatlicher Regulierung eröffnet: 1.
die autoritäre, im Grenzfall faschistische Version: Zwangsarbeit
für die Arbeitslosen, Entziehung des physischen Existenzminimums
im Falle hartnäckiger Arbeitsverweigerung - wer nicht arbeitet,
soll auch nicht essen. 2. die permissive Version: die Entkoppe-
lung von Arbeit und Einkommen wird als Möglichkeit individueller
Reproduktion gesellschaftlich toleriert - wer nicht arbeiten kann
(darf oder will), soll wenigstens essen.
2. Der große Wurf: das garantierte Mindesteinkommen (GME)
---------------------------------------------------------
Im breiten Spektrum der bundesdeutschen Linken - unter Sozialde-
mokraten, Grünen, Sozialisten und Kommunisten - besteht Einigkeit
bezüglich negativer Optionen: daß die autoritäre, gar faschisti-
sche Variante staatlicher Steuerung tunlichst zu verhindern sei.
Ähnlich allgemein verbreitet ist die Einsicht, daß ausschließlich
negative Optionen nicht ausreichen, unerwünschte Entwicklungen zu
verhindern. In diesem Kontext markiert der von Teilen der Grünen
in die Diskussion gebrachte Vorschlag eines garantierten Minde-
steinkommens die bisher umfassendste Perspektive zum Umbau des
Sozialstaats, deren Radikalität mit den entwürdigenden Praktiken
bisheriger Armenpolitik gründlich aufzuräumen verspricht.
Gravierende Probleme erfordern heroische Lösungen: "Dem Zaghaften
ist immer alles zu früh. Die Mutigen hingegen ahnen: wir stehen
an einer Schwelle." 2) Bleibt zu prüfen, ob das GME tatsächlich
jenen Mut zum Inhalt hat, der die Angst vor der Zukunft verrin-
gert, oder nur der Tollkühnheit Sprache verleiht, die sich mit
radikaler Gebärde um die Berechnung des Risikos drückt.
Zu Recht berufen sich die Befürworter des GME auf die im Rück-
blick konstatierbaren historischen Gesetzmäßigkeiten in der Ent-
wicklung des bürgerlichen Sozialstaates. Der in kapitalistischer
Frühzeit unbedingte Nexus von Arbeiten und Essen wurde mit der
Errichtung und dem Ausbau des Sozialstaates sukzessive aufge-
weicht: Versicherungsrechtlich begründete monetäre Transferlei-
stungen blieben zwar auch weiterhin an den Lohnarbeiterstatus ge-
bunden; ihrer teilhaftig zu werden, genügte es jedoch, gearbeitet
zu haben (Rentenversicherung) oder Arbeitsbereitschaft zu zeigen
(Arbeitslosenversicherung). Der Endpunkt dieser Entwicklung deu-
tet sich als "kategoriale Möglichkeit" an: die vollständige Ent-
koppelung von Arbeiten und Essen. 3)
Freilich: Auch den Befürwortern des GME ist die Einsicht geläu-
fig, daß historische Gesetzmäßigkeiten sich nicht mechanisch
durchsetzen, sondern eines geschichtsmächtigen Subjekts bedürfen,
um die Materialität des Faktischen zu erlangen. Dieses Subjekt
zur Durchsetzung des GME ist indes noch nicht recht in Sicht,
braucht, um sich zu konstituieren, die verlockende und antrei-
bende Vision einer besseren Zukunft, den spornenden Reiz des Uto-
pischen.
Womit wir den philosophischen Hochsitz der Geschichtstheorie ver-
lassen und genötigt sind, uns im Dickicht des Konkreten zu orien-
tieren. Zu klären sind: Höhe und Finanzierung des GME, sein Ver-
hältnis zu den Leistungen der bestehenden Institutionen sozialer
Sicherung, befürchtete oder erhoffte Auswirkungen auf den Ar-
beitsmarkt und die Reproduktion der Arbeitskraft.
a) Höhe des GME: Die Angaben schwanken zwischen 800 und 1200 DM
pro Person (für Kinder bis 15 Jahre jeweils die Hälfte); bezogen
auf die demographische Klischeefamilie (2 Erwachsene, 2 Kinder)
ergäbe dies ein Haushaltseinkommen zwischen 2400 und 3600 DM -
beides könnte (nicht nur) Arbeiter in den unteren Lohngruppen zu
Überlegungen veranlassen, sich der Widrigkeiten kapitalistischer
Lohnarbeit zu entschlagen.
b) Finanzierung: Sämtliche vorgeschlagenen Finanzierungsmodelle
berücksichtigen ausschließlich die Einkommensteuer, Vermögen und
Produktivitätsgewinne bleiben unangetastet. Damit die Einkommen-
steuer die benötigten Geldmengen abwirft, bedarf es einer deutli-
chen Erhöhung der Anfangsbesteuerung und der darauf aufbauenden
Progressionskurve: "Anderweitige Einkommen müßten beim garantier-
ten Bürgergehalt bereits bei geringen Beträgen ziemlich hoch be-
steuert werden (...) (Anfangsbesteuerung ca. 50 %...)". 4)
c) Verhältnis zu den bisherigen Leistungen sozialer Sicherung:
Während die Befürworter eines hohen GME die Frage unbeantwortet
lassen, ob dieses die derzeitigen staatlichen und versicherungs-
rechtlichen Transferzahlungen ergänzt oder ersetzt, plädiert
Opielka für eine Substituierung der Sozialhilfe durch das GME,
schlägt jedoch gleichzeitig vor, die Sozialversicherung beizube-
halten. 5)
d) Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Reproduktion der Ar-
beitskraft: Die Prognosen reichen von beweiskräftigen Aussagen -
"Verringerung der mit dem Sozialstaatsprinzip verbundenen staat-
lichen Kontrolle und Überwachung" 6) - bis zu euphorischen Aus-
blicken in eine Zukunft heiterer Genügsamkeit: "a) gesamtwirt-
schaftlicher Nutzen: Förderung der allgemeinen Produktionsbedin-
gungen und Reduzierung sozialer Kosten der Produktion, (...)
Stärkung von Mobilität, Flexibilität und Soziabilität (jeweils
allerdings in ökologischer Diktion, etwa: Instandsetzung verlas-
sener Ländereien, Entstädterung, gegenseitige Hilfe etc.), Teil-
finanzierung von Eigenarbeit und -initiative, Förderung eines in-
novativen Klimas (...) b) einzelwirtschaftlicher Nutzen: Vermin-
derung betrieblicher Konflikte aufgrund gestiegener Arbeitsplatz-
zufriedenheit wegen des fließenden Übergangs von Arbeit und Frei-
zeit (...) c) ökologische Effekte: weitestgehende Förderung von
Selbsthilfe und Selbstversorgung zur Entstaatlichung, Entkommer-
zialisierung, Entschuldung und Entökonomisierung der Gesellschaft
- durch private und kollektive Erbringung vormals verstaat-
lichter, vergesellschafteter Hilfsdienste ('kleine Netze'...)."
7) Gerhardt und Weber greifen in ihren Prophezeiungen energisch
über reale Zustände hinaus: In ihren Augen taugt das GME als
"sozialpolitische Abfederung des Wertewandels", 8) was immerhin
unterstellt, daß dieser sich gegenwärtig in vollem Gange
befindet.
3. Das Garantierte Mindesteinkommen:
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ein großer Wurf, der die Falschen trifft
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Die Befürworter des GME neigen dazu, die möglichen (und vorher-
sehbaren) Reaktionen der herrschenden Klassen höflich zu ignorie-
ren, geraten angesichts der Zustimmung unerwünschter Bündnispart-
ner regelmäßig in schamhafte Verlegenheit: So wird zwar regi-
striert, daß mit Milton Friedman ein knallharter Vertreter mone-
taristischer Reaganomics ähnliche Einfalle zukünftiger sozialer
Sicherung verbreitet, zugleich aber eindringlich beteuert, daß
man es völlig anders gemeint habe. Eine korrekte Einschätzung
bundesdeutscher Machtverhältnisse sollte jedoch darüber belehren,
daß derzeit alle Möglichkeiten gegeben sind, selbst beste Absich-
ten in ihr Gegenteil zu verkehren. Jene berücksichtigend, ergeben
sich bei Einführung eines GME mögliche Folgen, die breiter Zu-
stimmung kaum mehr verdächtig sind.
Das GME ermöglicht die allgemeine Option arbeitsmarktexterner in-
dividueller Reproduktion - da seine Kosten aber gleichzeitig aus
den Arbeitseinkommen aufgebracht werden, muß zugleich gewährlei-
stet sein, daß der gesamtgesellschaftliche Lohn- und Einkommens-
fond jene Summe erreicht, die als genügend erachtet wird, die Ko-
sten des GME zu finanzieren. Es muß also verhindert werden, daß
die tendenziell allgemeine Option arbeitslosen Einkommens sich zu
faktischer Allgemeinheit auswächst. Der Verdacht, daß dies ein-
treten könnte, wird hier genährt von der Beurteilung der Bedin-
gungen kapitalistischer Lohnarbeit: Diese sind nur in Ausnahme-
fällen geeignet, die "Verwandlung der Arbeit in das vorrangige
Lebensbedürfnis des Menschen" voranzutreiben.
Wenn derart sozialistische Hoffnungen hierzulande ihren realen
Bezug also gründlich verfehlen, sind Maßnahmen ins Auge zu fas-
sen, die die Gefahr der Überbeanspruchung des GME systematisch
verringern. Die Alternative zwischen permissiven und autoritären
Strategien schlägt damit durch auf die konkrete Ebene des GME.
Die autoritäre Variante besteht in der selektiven oder allgemei-
nen Wiederbelebung der Zwangsarbeit. Während ein selektiver Ar-
beitszwang nur bestimmte Arbeiterfraktionen erfaßt und derart die
Spaltung der Klasse vertieft, muß ein allgemeiner Arbeitszwang
nicht notwendig zu faschistischen Formen staatlicher Arbeits-
marktsteuerung führen. Denkbar sind Modelle einer zeitlich befri-
steten Arbeitspflicht, deren Absolvierung erst das unbedingte
Recht auf ein GME begründet. Josef Popper-Lynkeus - ein faschi-
stischer Neigungen durchaus unverdächtiger Sozialreformer - hat
diesen Vorschlag schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts in die Dis-
kussion gebracht. 9)
Wahrscheinlicher ist jedoch eine liberale, marktkonforme Lösung
des Problems: Das GME fungiert dann als Instrument wirkungsvoller
Feinsteuerung des Arbeitsmarkts. Reicht der gesamtgesellschaftli-
che Lohnfonds zur Finanzierung nicht aus, besorgt eine Senkung
des GME die nötige zusätzliche Arbeitsmotivation. Das GME dürfte
sich vor allem dort als verlockend erweisen, wo "die Widerwärtig-
keit der Arbeit (in demselben Maße) wächst, (wie) der Lohn ab-
nimmt." 10) Wenn es sich dabei um Tätigkeiten handelt von hohem
gesellschaftlichem Nutzen (etwa: Müllbeseitigung, Kanalreini-
gung), bleibt - um die allgemeine Flucht ins GME zu versperren -
neben Arbeitszwang nur noch die Anreicherung solcher Ar-
beitsplätze mit zusätzlichen Lohnanreizen. Dagegen mag unter so-
zial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten wenig einzuwenden
sein, dennoch sollte bedacht werden, daß durch diese Strategie
des Lohnanreizes sich die derzeitige Lohnskala erheblich ver-
schieben, wenn nicht sogar tendenziell umkehren wird. Dabei sind
allerdings kaum die Einkommen von Aufsichtsratsvorsitzenden und
Staatssekretären bedroht; statt dessen werden die Einnahmen aus
wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit merklich nach un-
ten driften.
Zu erinnern ist an die finanzpolitische Voraussetzung des GME:
Sämtliche Arbeitseinkommen werden steuerlich erfaßt und mit einem
Anfangssteuersatz von 50% belegt. Dessen progressive Steigerung
wird rasch eine Höhe erreichen, die banale, aber triftige volks-
wirtschaftliche Einsichten ignoriert: Konfiskatorische Steuern
beseitigen nicht nur jede rationale Motivation zur Lohnarbeit,
sondern fördern zugleich die Ausdehnung von Schwarzarbeit und
Steuerhinterziehung. Und in welchen Kreisen letztere verbreitet
ist, bleibt den Grünen nicht verborgen: "Es wird geschätzt, daß
rund zwei Drittel der Einkünfte aus selbständiger Arbeit, 70% der
Zins- und Kapitaleinkünfte und mehr als 50% der Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung der Finanzverwaltung verschwiegen wer-
den." 11) Der Steuerhinterziehung ließe sich auf die Schliche
kommen durch quantitativ und qualitativ verbesserte Personalaus-
stattung der Finanzbehörden - daß dies jedoch bisher unterblieb,
ist gerade Ausdruck jener Machtverhältnisse, die auch durch Ein-
führung des GME nicht angetastet werden.
Durch das GME könnte eine Dualisierung der Arbeiterklasse in Gang
gesetzt oder zumindest verschärft werden, die mit den anmutigen
Alternativ-Konzepten grüner Dualwirtschaft mitnichten überein-
stimmt. "Während sich für Normalbetriebe die Kalkulationsgrund-
lage durch ein Mindesteinkommen zunächst nicht verändert - der
Vorteil fällt ja nur beim einzelnen Beschäftigten an ", könnten
Kollektivbetriebe den individuellen Vorteil ihrer Mitglieder dazu
verwenden, mit geringeren Arbeitskosten zu kalkulieren; da bei
ihnen kein Lohnarbeiterstatus existiert bzw. der Lohnarbeiter
zugleich Unternehmer oder Gesellschafter ist, könnten sie ihre
Leistungen - zumindest bei arbeits- und lohnintensiver Produktion
- entsprechend billiger anbieten. Normalbetriebe und Einrichtun-
gen wären in Teilbereichen des Handwerks-, Handels- und Dienst-
leistungsgewerbes nicht mehr konkurrenzfähig; sie liefen Gefahr,
aus dem Markt ausscheiden zu müssen." 12) Die hier ausgemalte
"Zukunft der Arbeit" ist insofern noch von zu optimistischen Ein-
schätzungen geprägt, als sie klassenanalytische Kategorien nicht
auf den informellen Sektor überträgt, sondern umstandslos voraus-
setzt, daß dort der Gegensatz von Lohnarbeit und Kapital allge-
mein überwunden ist. Peter Glotz sieht da schon klarer und ver-
merkt Erscheinungsformen der Klassenspaltung auch im alternativen
Sektor: "Wenn dieses Modell nun gesellschaftlich weiter ausge-
dehnt werden soll, bekämen wir einen neuen Typus von Lohnabhängi-
gen parallel zum alten, der sich von diesem dadurch unterschei-
det, daß er keine Interessenvertretung, keine ausreichende so-
ziale Absicherung und ein minimales Einkommen hat." 13)
Die Aussparung klassenanalytischer Kategorien markiert eine der
folgenreichsten Lücken grüner Gesellschaftstheorie und fördert
die Neigung, vom Individuum aufs menschliche Gattungswesen über-
zuspringen und sich der Komplikationen empirisch-konkreter Ge-
sellschaftsanalyse zu entschlagen. Solches Versäumnis mag bei der
Behandlung ökologischer Fragen noch den Schein plausibler Fakti-
zität für sich reklamieren, rächt sich jedoch spätestens bei der
Bearbeitung sozialpolitischer Probleme. Da der Konsument gewis-
sermaßen als die empirische Erscheinungsform des menschlichen
Gattungswesens firmiert, ist es nur konsequent, wenn dieser zum
Gegenstand und Träger sozialpolitischer Entwürfe überhöht wird
und immense gesellschaftliche Fonds ausschließlich dazu reser-
viert werden, die individuelle Konsumentensouveränität finanziell
abzusichern. Die mit dem GME verbundene, warenförmige Vergesell-
schaftung des Existenzrisikos führt zur konsumptiven Vergeudung
gesellschaftlicher Ressourcen und verbaut sozialpolitische Optio-
nen, die auf eine Verbesserung der Lebensverhältnisse zielen,
ohne sich zugleich der Warenform zu fügen.
Die Konsumentenborniertheit des GME kommt auch darin zum Vor-
schein, daß es zwar die Subventionierung der Lohnkosten alterna-
tiver Projekte beinhaltet, darüber hinaus aber auch den Verzicht,
die Produktion im zentralen Sektor gesellschaftlicher Kontrolle
zu unterwerfen. Derart wird das GME zum angemessenen sozialpoli-
tischen Ausdruck einer resignativen Kapitalismuskritik, die -
durchaus konsequent - mit allen sozialpolitischen Traditionen der
Arbeiterbewegung bricht: Von den Forderungen der kommunistischen
Partei in Deutschland aus dem Jahre 1848 bis zum Aktionsprogramm
der SPD 1954 knüpfte proletarische Sozialpolitik grundsätzlich
und nahezu ausschließlich am Produzentenstatus des Arbeiters an,
zielte auf Produktionskontrolle, verbesserte Arbeitsbedingungen
und Schutz der menschlichen Arbeitskraft. Damit solche Programma-
tik auch tatsächlich der Gesamtheit der Klasse zugute kam, for-
derten die Parteien der Arbeiterbewegung nicht bloß ein allgemei-
nes Recht auf Arbeit, sondern einen umfassenden Arbeitszwang. 14)
Bei dem Versuch, Formen vergesellschafteter Existenzsicherung
ausschließlich an den Produzentenstatus zu binden, erlag freilich
die Arbeiterbewegung einem folgenschweren Versäumnis: Da es ihr
im Rahmen einer kapitalistischen Arbeitsverfassung nicht gelingen
konnte, das Recht auf Arbeit faktisch zu sichern, spielte sie
jene proletarischen Individuen, die aus der gesellschaftlichen
Produktion herausfielen, den widerlichen Praktiken bürgerlicher
Armengesetzgebung in die Hände und erleichterte damit die Auf-
spaltung der Arbeiterklasse in rigoros voneinander getrennte
Fraktionen. Insofern markiert die Abkehr von einer produzenteno-
rientierten Sozialpolitik, deren weitgehende Ersetzung durch die
monetären Gratifikationen der Sozialversicherung einen Klassen-
kompromiß, der im Kontext der Bismarckschen Sozialgesetzgebung
als tauglich erachtet wurde, die politische Knebelung der Arbei-
terbewegung durch die Sozialistengesetze zu verzuckern.
4. Durchsetzungsstrategien
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Die Befürworter des GME befinden sich in einer wenig beneidens-
werten Situation: Vergleichbar den fortschrittlichen Bürokraten
zu Zeiten der preußischen Agrarreformen, sind sie sich des Wider-
stands der herrschenden Klassen gewiß, zugleich fehlt ihnen aber
die machtvolle Unterstützung derjenigen, deren Befreiung vorran-
gig in Rede steht. Die historische Parallele schlägt durch: Auch
den Befürwortern des GME bleibt, dieses durchzusetzen, nur der
Versuch, den Herrschenden weiszumachen, daß das, was als Befrei-
ung der Armen daherkommt, sich bei nüchterner Überlegung auch als
im wohlverstandenen Interesse jener erweisen wird. "Des Produkti-
onsfriedens wegen würden sie das Mindesteinkommen herausrücken -
nicht zuletzt auch deswegen, weil das eine Schwächung des anderen
Sozialpartners, der Gewerkschaften, zur Folge hätte: die Unter-
nehmer behalten die immer profitträchtigere Maschinerie, die Ge-
werkschaften aber verlieren an Klientel." 15)
Ist nur noch zu hoffen, daß derart subtile Reklame bei den Unter-
nehmern nicht verfängt. Wenn doch, gibt's für die Arbeiterklasse
ein böses Erwachen. Reformen ohne historisches Subjekt werden re-
gelmäßig mit hohen Preisen bezahlt: Die preußischen Bauern zahl-
ten ihre Befreiung von feudalen Lasten mit Landabtretung und
jahrzehntelanger Verschuldung. Womit zahlen die westdeutschen Ar-
beiter die Befreiung von den Lasten der Armengesetze? Mit der Be-
seitigung der Sozialversicherung und schmerzhaften Löchern im Ta-
rifvertrag? Das GME als adäquate Fortsetzung des "preußischen We-
ges"?
5. Ein Vorschlag
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Die negative Bewertung des GME wird zum folgenlosen Genörgel,
wenn sie dabei die Anlässe berechtigter Sozialstaatskritik aus
den Augen verliert; zweifelsohne ist es angebracht, Regelungen
über Mindesteinkommen für jene Bevölkerungsgruppen einzuführen,
denen die Übernahme des Produzentenstatus nicht mehr oder noch
nicht zugemutet werden kann: Sinnvoll ist allemal die Einführung
von Mindestrenten, eines einkommensunabhängigen Kindergelds und
die arbeitsmarktexterne Absicherung der Kindererziehung.
Historisch überfällig ist zudem die Befreiung der Armutsbevölke-
rung von den zudringlichen Praktiken administrativer Erniedri-
gung. "Es gibt nahe Schritte: eine Reform der Sozialhilfe, die
wieder bedarfsorientierte Regelsätze, ein Ende der Zwangsarbeit
(sog. 'Hilfe zur Arbeit') und eine Entdiskriminierung vorsieht,
und eine Sockelung in den hergebrachten Sozialversicherungen."
16)
Warum nicht mit den nahen Schritten beginnen? Etwa mit einem An-
trag der grünen Bundestagsfraktion, die §§ 19, 20 (Prüfung der
Arbeitsbereitschaft) und 122 (eheähnliche Gemeinschaft) BSHG er-
satzlos zu streichen? Die scheinbare Harmlosigkeit dieses Vor-
schlags trifft ins Zentrum sorgfältig abgeschirmter Moralvorstel-
lungen und Arbeitsideologien und wird in keinem rationalen Ver-
hältnis stehen zu den vorhersehbaren Argumenten, mit deren Hilfe
die danach einsetzende sozialpolitische Diskussion bestritten
wird. Die Allparteien-Koalition aus Bürgermeistern, Landräten und
Ministerialdirigenten wird den Untergang des Abendlandes her-
beireden, zumindest den unmittelbar bevorstehenden finanziellen
Zusammenbruch der kommunalen Haushalte.
Die Diskussion ergäbe freilich auch einen blassen Vorgeschmack
von jenen Zuständen, die bei Einführung des GME zu erwarten wä-
ren.
_____
1) Peter Glotz, Freiwillige Arbeitslosigkeit!, in: Pflasterstrand
197/1984, S. 19.
2) Michael Opielka, Jenseits von Armut und Kapitalismus. 20 The-
sen zur Begründung eines garantierten Mindesteinkommens, in: Ma-
terialien zur Vorbereitung der Wochenendtagung "Soziale Garan-
tien" am 16./17.2.1985 in Frankfurt a.M., S. 7.
3) Georg Vobruba, Die Krise der arbeitszentrierten Sozialpolitik
und die Forderung nach einem garantierten Mindesteinkommen. Drei
Thesen (Beitrag zum 22. Deutschen Soziologentag in Dortmund),
1984, S. 1 f.
4) Michael Opielka, Das garantierte Einkommen - ein sozialstaat-
liches Paradoxon? - Warum ein garantiertes Einkommen den Sozial-
staat zerstören, retten oder aufheben kann, in: Befreiung von
falscher Arbeit. Thesen zum garantierten Mindesteinkommen, hrsg.
von Thomas Schmid, Berlin (West), 1984, S. 114.
5) Michael Opielka, Jenseits von Armut und Kapitalismus. Thesen
zur Begründung eines "allgemeinen Grundeinkommens", in: Wider-
sprüche 14/1985, S. 55.
6) Axel Bust-Bartels, Das Recht auf Einkommen - eine systemspren-
gende Reform?, in: Widersprüche 14/1985, S. 44.
7) Klaus-Uwe Gerhardt/Arnd Weber, Garantiertes Mindesteinkommen.
Für einen libertären Umgang mit der Krise, in: Befreiung von
falscher Arbeit, a.a.O., S. 49.
8) Ebenda, S. 60.
9) Josef Popper-Lynkeus, Die allgemeine Nährpflicht als Lösung
der sozialen Frage, Dresden 1912.
10) Karl Marx/Friedrich Engels, Manifest der Kommunistischen Par-
tei, in: MEW 4, S. 469.
11) Moloch Bundeshaushalt. Erste Erfahrungen und Analysen der
Grünen im Bundestag, Bonn 1984, S. 43.
12) Walter Hanesch, Einkommenssicherung in der Krise, in: Befrei-
ung von falscher Arbeit, a.a.O., S. 135.
13) Peter Glotz, a.a.O., S. 22.
14) Aktionsprogramm der SPD 1954, in: Deutsche Parteiprogramme (=
Deutsches Handbuch der Politik, Band 1), hrsg. von Wilhelm Momm-
sen, München 1960, S. 661.
15) Thomas Schmid, Industrie ohne Glück - Argumente für eine
blockübergreifende Abrüstung der Arbeit, in: Befreiung von
falscher Arbeit, a.a.O., S. 15.
16) Michael Opielka, Jenseits von Armut und Kapitalismus, a.a.O.,
S. 10.
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