Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 09/1985


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PERSONELLER AUFWAND KAPITALISTISCHER WIRTSCHAFTSLENKUNG IN DER BUNDESREPUBLIK

Zu Vergeudung und Alternativen ------------------------------ Winfried Schwarz 1. Der Nachteil der Zersplitterung - Beispiel Versicherungen - 2. Die Aufblähung der unternehmerischen Wirtschaftsverwaltung - 2.1. Marktrisiko - 2.2. Staatliche Marktkorrektur - 2.3. Verselbstän- digtes Kreditwesen - 2.4. Abwehr der Besteuerung - 2.5. Rechts- verhältnisse - 2.6. Reservearmee - 2.7. Unternehmerverbände - 3. Ergebnis Mit rund 30 000 industriellen Unternehmungen, die zum bestimmen- den Teil unter einheitlicher Konzernleitung stehen, hat der Kapi- talismus der Bundesrepublik große Verwaltungsorgane hervorge- bracht. Diese sind durchaus in der Lage, die ihnen untergeordne- ten, jeweils durch das Privateigentum begrenzten Produktions- und Zirkulationsprozesse des Kapitals zu dirigieren. Die kapitalisti- sche Beschränktheit dieser Verwaltung betrieblicher Prozesse be- steht nach unserer Meinung nicht darin, daß deren bewußte Planung und Koordinierung unterbliebe, sondern daß sie nicht weit genug geht: Jenseits der Stufe des Konzerns hört sie auf, und die dar- über hinausgehende Regulierung erfolgt spontan, dem Markt über- antwortet. Eine spezifisch kapitalistische Eigenart der Wirt- schaftslenkung ist ihre Zerplitterung. Den Positionen gegenüber, die das möglicherweise gerade für einen Effizienzvorteil halten, soll im folgenden an realen Beispielen sowohl begrifflich als auch empirisch eine Aufrechnung von Len- kungsaufwand versucht werden, der ausschließlich seinem kapitali- stischen Charakter entspringt. Der Vergeudungsmaßstab im Hinter- grund ist eine Wirtschaftsordnung mit Gemeineigentum, die gesamt- wirtschaftliche Abstimmung ihrer Teilbereiche erlaubt und außer- halb des Zwanges steht, ausschließlich die Verwertung von Kapital zu optimieren. 1. Der Nachteil der Zersplitterung - Beispiel Versicherungen ------------------------------------------------------------ Trotz Monopolkapitalismus und staatsmonopolistischer Regulierung ist das typische Bild einer Branche in der Bundesrepublik eine Vielzahl von - unterschiedlich großen - Unternehmen. Unsere These soll an einem extremen Fall überprüft werden: Wir nehmen einen Geschäftszweig mit fast gleichartigen Gütern, die von Hunderten verschiedener Unternehmen angeboten werden. Es handelt sich hier um den Bereich der Schadensversicherungen (über 100 000 hauptamt- lich Beschäftigte 1)). Stellen wir ihr die Staatliche Sachscha- densversicherung der DDR gegenüber, die ein Einheitsunternehmen ist. Im Jahre 1978 wurde in der Bundesrepublik die finanzielle Absi- cherung von Schadensfällen von 309 Unternehmen der Schadens- und Unfallversicherung wahrgenommen. Sie kassierten dafür 30,2 Mrd. DM an Beiträgen, wovon der Versicherungsbetrieb 7,6 Mrd. oder 25,2 Prozent in Anspruch nahm. 2) Welches waren die Hauptausgaben für diese umfangreiche Verwaltung? E r s t e n s d i e h o- h e n A b s c h l u ß k o s t e n. Jedes einzelne der 309 Un- ternehmen unterhielt getrennte Außenorganisationen für den Po- licenverkauf und die Schadensbearbeitung, die ohne Abstimmung un- tereinander, ja gegeneinander, sich grundsätzlich einem identi- schen Kundenkreis zuwandten. Z w e i t e n s d i e V i e l- z a h l d e r I n n e n d i e n s t e, die prinzipiell alle die gleichen Tätigkeiten ausführten bzw. nur aus Konkurrenz- gründen ihre Tarifsysteme zur allgemeinen Unübersichtlichkeit va- riierten und das unternehmensspezifische Verkaufstraining der Vertreter durchführten. D r i t t e n s d i e S i c h e r- h e i t s r ü c k l a g e n a u f d e m K a p i t a l- m a r k t, was dazu führte, daß der Kompliziertheit des Kreditsystems eine Vielfalt von Anlageexperten entsprach, die versicherungsfremde Bankgeschäfte tätigten. V i e r t e n s d i e R ü c k d e c k u n g. Sie ist nicht nur ein teurer Verwaltungsposten, der 2,5 Mrd. DM verschlingt, sondern auch unmittelbares Produkt der Zersplitterung: Da die Finanzkraft der 309 Versicherungsunternehmen einzeln bei großen Risiken über- fordert wird, ist ein System der Risikoweitergabe entwickelt worden. 36 Prozent oder 10 Mrd. DM wurden zur Rückdeckung von Risiken anderen Unternehmen der Branche und den 29 speziellen, kapitalkräftigen Rückversicherungsunternehmen zugeführt. Die Verteilung von Risiken zwischen den Versicherungsunternehmen un- tereinander im Betrag von 2,3 Mrd. DM erbrachte ihnen zusätzliche Verwaltungskosten von 750 Mio. DM 3), die von den Rückversi- cherern übernommenen Risiken in Höhe von 7,7 Mrd. DM erforderten dort einen Verwaltungsaufwand von 1,76 Mrd. DM 4). Auf den Vergeudungscharakter der Verwaltungsstruktur des Versi- cherungswesens hat vor allem B. Redlich hingewiesen. 5) Er stellte ein Modell einer staatlichen Einheitsversicherung dage- gen. Eine derartige Einheitsversicherung existiert als Branchen- monopol in Form der Staatlichen Versicherung der DDR. Die Sach- und Haftpflichtversicherung der DDR nahm 1978 insgesamt 1,978 Mrd. Mark ein. 6) Dieser Betrag ist geringfügig höher als die 1,869 Mrd. DM, welche vier typische "Konkurrenzversicherer" der Bundesrepublik 1978 zusammen eingenommen haben. Es handelt sich um "Nordstern" (654 Mio.), "Volksfürsorge" (471 Mio.), "Nürnberger" (326 Mio.) und "Agrippina" (418 Mio.). 7) Von den eingenommenen knapp 1,87 Mrd. gaben diese vier 610 Mio. in die Rückdeckung bei anderen oder bei Rückversicherern, wofür dort ein Verwaltungsaufwand von 161,6 Mio. bzw. 25,5 Prozent entstand. 8) Für den Versicherungsbetrieb der in eigener Rechnung geführten Beiträge von 1,260 Mrd. DM wendeten die vier 333,3 Mio. DM auf, was einem Kostenanteil an den Einnahmen von 26,5 Prozent ent- spricht. Die vier Versicherungsunternehmen verhielten sich unge- fähr wie die anderen 305 Konkurrenten im Durchschnitt. Sichtbar wird unmittelbar der Aufwand durch die Rückdeckung: Wären die vier Unternehmen in der Lage gewesen, die von ihnen selbst heran- gezogenen 1,869 Milliarden DM bei sich selbst zu halten, wäre die Quote der Verwaltungskosten von 26,5 auf 17,8 Prozent gesunken. Wie sah es 1978 in der DDR aus, wo nicht nur die Rückdeckung grundsätzlich entfällt, sondern weitere Vorteile der Vereinfa- chung existieren? Für die Verwaltung der 1,987 Mrd. Mark wurden ganze 159 Mio. oder 8 Prozent aufgewendet. 9) Derartige Unter- schiede wirkten sich auch für den Kunden aus. Während trotz höhe- rer Ersatzleistungen im Schadensfall für eine Haus- rat-/Haftpflichtversicherung in der DDR 1 Promille (1 Mark pro 1000 Mark Versicherungssumme) an Prämie bezahlt wird, "läßt ein typischer Wettbewerbsversicherer, z. B. der Allianz-Konzern, seine Kunden 2,5 Promille zur Ader" 10). Nun ist der Einspareffekt der DDR-Versicherung gegenüber der Bun- desrepublik weit überzeichnet, und zwar wegen des unterschiedli- chen Nominallohnniveaus. Hätte die DDR-Versicherung ihren Perso- naletat, der etwa 80 Prozent des gesamten Verwaltungsetats aus- macht, nach den Einkommensverhältnissen der Bundesrepublik 11) finanzieren müssen, so wären die Verwaltungsausgaben von 159 Mio. Mark auf etwa das Doppelte gestiegen. Der Verwaltungskostenanteil hätte dann nicht 8, sondern ca. 16 Prozent betragen. Andererseits bearbeitete die DDR-Versicherung weit mehr F ä l l e, als es die vier genannten Versicherer aus der Bundesrepublik taten. Je- denfalls hätte die Einheitlichkeit des Eigentums gegenüber seiner Zersplitterung noch einen enormen Kostenvorteil erbracht. Gewiß ist die Verwaltungseinsparung der Schadensversicherung in ihrer Dimension nicht für die gesamte Wirtschaft verallgemeinerbar. Zweifellos ist die Versicherungsbranche eine der ineffektivsten der Bundesrepublik. Dennoch hoffen wir, zumindest die grundsätz- liche Richtung, die der Lenkungsaufwand infolge von Eigentumszu- sammenfassung nähme, angegeben und empirisch untermauert zu ha- ben. Nun ist einheitliche Unternehmensführung im Kapitalismus begrenzt auf die relativ kleinen Teilbereiche der Gesamtwirtschaft, die das Privateigentum jeweils absteckt. Sicherlich hat sich der Ver- waltungshorizont der einzelnen Unternehmen und Konzerne im Ver- laufe des Konzentrations- und Zentralisationsprozesses des Kapi- tals ständig erweitert - durch Errichtung und Eingliederung von immer mehr und größeren Betrieben. Gegenwärtig befinden sich in der Bundesrepublik mehr Betriebe als je zuvor unter einheitlichem Regime. Allerdings gibt es eine prinzipielle Schranke, die Zer- splitterung weiter zu reduzieren. Ausdehnung von einheitlicher Leitung auf den gesamten Wirtschaftsprozeß - nicht nur auf mehr oder weniger große Ausschnitte davon - ist ohne Beseitigung des Privateigentums nicht möglich. Damit muß sich aber der Kapitalis- mus die Frage nach der Rationalität seiner Lenkungsweise stellen lassen. 2. Die Aufblähung der unternehmerischen Wirtschaftsverwaltung ------------------------------------------------------------- Wer der Kritik sozialer Mißstände in der Bundesrepublik entgegen- hält, daß der Preis ihrer sozialistischen Beseitigung ein zu großer Zuwachs an wirtschaftlicher Lenkungstätigkeit sei, sollte sich erst die Gegenrechnung anhören. Obwohl gesamtwirtschaftliche Koordination zweifellos eine aufwendige Angelegenheit ist, ist die Vorstellung grundfalsch, daß sich die neue Wirtschaftslenkung als zusätzlicher Apparat über die gegebene private Unternehmens- ordnung ausbreite. Sie tritt an deren Stelle. Dies heißt keines- wegs, die bereits bestehende, hochentwickelte planerische Kompe- tenz in den kapitalistischen Unternehmen zu negieren oder die vom Staat wahrgenommenen allgemeinwirtschaftlichen Funktionen - etwa im Bereich der Infrastruktur - auf irgendeine Weise beiseite zu schieben. Notwendig ist allerdings gesamtwirtschaftliche Abstim- mung, und dafür wiederum entsprechendes Personal. Nachdem im ersten Teil dieses Artikels auf die Verwaltungserspar- nis bei großen Eigentumseinheiten verwiesen wurde, soll jetzt in einzelnen Teilbereichen spezifisch kapitalistisches Lenkungsper- sonal aufgespürt werden, dessen ein alternatives Lenkungssystem nicht mehr bedarf. 2.1. Marktrisiko ---------------- Mag ein kapitalistischer Markt die für die Gesellschaft billigste Regulierungsinstanz von Preisen, Mengen, Qualitäten sein; vom Standpunkt des privaten Produzenten aus betrachtet, ist der Markt keineswegs billig. Im Gegenteil. Ihm ist er eine ständige Quelle der Ungewißheit, für deren Reduzierung er viel Geld und Personal aufwenden muß. Was der Markt somit der Gesellschaft einerseits an Aufwand für bewußte Lenkung erspart, lädt er andererseits zumin- dest partiell den Unternehmen wieder auf - in Form permanenter Bemühungen, sich seinen Anforderungen anzupassen oder ihn aktiv zu beeinflussen. Selbstverständlich wird von den kapitalistischen Unternehmen der Absatz geplant. Schon der Produktionsprozeß ist unmittelbar marktbezogen, und die Entscheidungen über Menge, Preis und Quali- tät der jeweiligen Produkte sind diesem wiederum vorgelagert, sich gründend auf Erforschung und Prognosen ihrer Absatzmöglich- keiten, des Verhaltens der Konkurrenten, der Verbraucher usw. Die Versuche zur Absicherung des Verkaufserfolgs - heutzutage als Marketing bezeichnet 12) - bestimmen das gesamte unternehmerische Handeln. Sie werden jahrelang vorausgeplant, immer wieder kon- trolliert, und das gilt auch für den finanziell aufwendigsten Be- reich, für die Beeinflussung des Warenverkaufs. Dazu gehören die Werbung, die Verkaufsförderung im Bereich des Handels, Verkäufer- training und Vertreterschulung, allgemeine Pflege des Firmenima- ges, Rabattierung und Absatzkreditierung nach Kundengruppen usw. In einer alternativen Wirtschaftsordnung, in welcher der Pro- duktabsatz zumindest in groben Zügen zentral abgestimmt wird, könnten keineswegs sämtliche Aktivitäten entfallen, die jetzt als kapitalistisches Marketing betrieben werden. Nicht nur Vertriebs- wesen, Kundendienst, Produktinformation gehören zum Wirtschafts- system einer jeden auf entwickelter Vergesellschaftung der Pro- duktivkräfte beruhenden Ordnung. Auch die Bedarfsforschung im voraus samt Erfolgskontrolle bleibt erhalten und muß auch nicht unbedingt auf zentraler Ebene erfolgen. Die Quantifizierung des spezifisch kapitalistischen Marketingper- sonals fällt schwer. Es gibt nur eine relativ gut gesicherte Zahl über das im Bereich der Werbung innerhalb und außerhalb der Un- ternehmen tätige Personal, gegenwärtig 80 000. 13) Neben der Ver- kaufsförderung (sales promotion) ist das der größte Posten inner- halb des Marketing. Insgesamt dürften etwa 300 000 Personen mit Marketing zu tun haben, wovon wir mindestens die Hälfte der spe- zifisch kapitalistischen Unsicherheitsreduzierung des Marktes zu- rechnen - 150 000 Personen. 2.2. Staatliche Marktkorrektur ------------------------------ Innerhalb des Gesamtsystems staatsmonopolistischer Regulierung soll hier nur diejenige Staatstätigkeit hervorgehoben werden, die als unmittelbare Steuerung von Marktprozessen bezeichnet werden kann. Es geht um Korrektur der stofflichen und wertmäßigen Bedin- gungen eines proportionalen Produktionsablaufs, welche der spon- tane Markt-Preis-Mechanismus nicht mehr zu garantieren vermag. Diese Steuerung funktioniert prinzipiell indirekt, d.h. über Aus- weitung oder Einschränkung der finanziellen Präsenz des Staates in den Unternehmen - konkret durch Variierung der verlangten Steuern und der positiv zugeführten Haushaltsmittel. Die größte regulierende Wirkung auf unternehmerische Entscheidun- gen geht vom staatlichen Finanzapparat aus, der auf der Grundlage allgemeiner Besteuerung die von den Unternehmen effektiv gefor- derten Steuern variiert. Dabei geht es nicht nur um die über 120 Steuerbegünstigungsprogramme mit Ausnahmecharakter, sondern auch um die Gesamtanlage der sog. Normalbesteuerung. Der 185 000 Per- sonen umfassende staatliche Finanzapparat (Zollverwaltung des Bundes, Finanzverwaltung der Länder, Steuerbehörden der Gemein- den) ist nicht primär zur Wirtschaftslenkung da. In erster Linie hat er als Einnahmeapparat die Mittel für den Staatshaushalt zu besorgen. Erst davon abgeleitet treibt er Finanzpolitik. Mit ei- nem Teilansatz von 20 Prozent bewerten wir die wirtschaftslen- kende Tätigkeit des Finanzapparates gewiß nicht zu hoch - 36 000 Personen. Wie sieht die "positive" Marktkorrektur aus? E r s t e n s i s t s i e g e z i e l t e B r a n c h e n f ö r d e r u n g. Vor allem von Wirtschafts-, Forschungs- und Verkehrsministerien, die auf Landesebene in der Regel zu einem Ministerialbüro verei- nigt sind, werden direkte Haushaltsmittel - und zwar zehn Prozent des Gesamthaushaltes (55 Mrd. DM) - zugeteilt. Dem Wirtschaftsmi- nisterium obliegt vor allem die Förderung der Industrie, dem Ver- kehrsministerium die Subventionierung von Verkehrsunternehmen. Die Produktivkraftentwicklung der Industrie ist Sache des Bundes- ministeriums für Forschung und Technologie. Speziell für die au- ßenwirtschaftliche Hilfe wird das Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit zugezogen. Die vier genannten Ministe- rien unterhalten eigene Forschungseinrichtungen zur politischen Entscheidungshilfe (z.B. Wirtschaftsforschungsinstitute), beson- dere Überwachungsämter für ihren Bereich (Bundeskartellamt, Bun- desanstalt für den Güterfernverkehr usw.) sowie Abwicklungsstel- len für Subventionen und Bürgschaften. Insgesamt sind mit der Branchenförderung rund 24 000 Personen befaßt. Z w e i t e n s i s t s i e l a n d w i r t s c h a f t- l i c h e R e g u l i e r u n g. Diese ist finanzielle För- derung durch die Ministerien (mit 7 Mrd.) und vor allem die sog. Marktordnung (Etat: ebenfalls 7 Mrd.). Letztere ist im nationalen und EG-Maßstab notwendig geworden, seit die im Interesse der industriellen Monopole erfolgte Öffnung des nationalen Markts die Landwirtschaft in eine chronische Krise getrieben hat. Vom landwirtschaftlichen Lenkungspersonal arbeiten je 4 000 direkt bei Ministerien, bei Forschungseinrichtungen zur politischen Entscheidungshilfe und bei den Marktordnungsbehörden des Bundes und der EG. Insgesamt zählen 12 000 Personen zur staatlichen Agrarmarktlenkung. D r i t t e n s i s t s i e G e l d-, K r e d i t- u n d W ä h r u n g s p o l i t i k. Es ist Aufgabe der Deutschen Bun- desbank, den Markt für zinstragendes Kapital zu steuern. Durch diverse Einwirkungsinstrumente auf das Bankensystem und durch ei- gene Aktivitäten kann sie die Kreditgewährungen mehr oder weniger effektiv beeinflussen, ebenso den Wechselkurs. Beim Direktorium der Bundesbank und den Landeszentralbanken waren 1984 knapp 15 000 Personen beschäftigt. Insgesamt sind etwa 90 000 Personen der staatlichen Marktkorrek- tur zuzurechnen. 14) 2.3. Verselbständigtes Kreditwesen ---------------------------------- Die Überdimensioniertheit des kapitalistischen Kreditwesens kommt daher, daß es kein lediglich den Bedürfnissen eines reibungslosen Reproduktionsprozesses verpflichtetes Werkzeug ist, sondern umge- kehrt der Reproduktionsprozeß bestenfalls ein Mittel für die Be- dürfnisse des Kredits. Das Kreditsystem ist ein vom Reprodukti- onsprozeß abgesondertes und ihm gegenüber verselbständigtes Akti- onsfeld für die Verwertung von zinstragendem Kapital, Leihkapi- tal. Seiner Kapitalnatur entsprechend gibt es für es kein anderes Bedürfnis als das nach maximaler Aneignung von Zinsen, und für den Verleiher - ob Bankier oder sonstiger Kapitalist - ist bei der Kreditvergabe nur die erzielbare Zinsmasse maßgeblich, nicht aber, ob der Borger damit produziert, konsumiert oder seinerseits reine Finanzgeschäfte treibt. An dem Geschäft mit der Zinsbereicherung ist nicht nur ein in 3200 verschiedene Kreditinstitute zersplitterter Bankenapparat beteiligt, sondern alle möglichen Geldbesitzer und Finanzierungs- vermittler wirken mit, nicht zuletzt die industriellen Unterneh- men selber. Der einfache, direkte Bankkredit spielt eine Neben- rolle unter den Hunderten Formen der Kreditierung. Und von der Seite der Kreditnachfrager, die nur zu einem Drittel produzie- rende Unternehmen sind, ist seinerseits eine kaum überschaubare Formenvielfalt von Beschaffungsinstrumenten entwickelt worden. Dementsprechend erhebt sich über der produktiven Sphäre der Wirt- schaft ein gewaltiger Finanzüberbau, wo Kapitalverwertung nur noch in entfernter Beziehung zum Produktionsprozeß des Profits stattfindet. Mit zinstragendem Kapital werden Finanzierungsge- schäfte und Spekulationen aller Art finanziert. Verliehenes Kapi- tal wird in Form von Eigentumstiteln auf fremde Unternehmensge- winne oder auf Teile der Staatskasse selber zum Handelsgegenstand (Wertpapierbörse) usw. So läuft etwa ein Drittel des Bankgeschäfts z w i s c h e n den 3200 Banken ab, wo von ändern geborgt wird, weil eigene Mittel für ein günstiges Leihgeschäft gerade fehlen. So befassen sich annähernd zehn Prozent der Bankbeschäftigten mit Effekten, mit dem bloßen Händewechsel von Eigentumsrechten auf Zinsen. Mit wirklich volkswirtschaftlich notwendigen Operationen - Zahlungs- verrechnungen, Bankkrediten, Verwaltung der Spareinlagen - sind höchstens 50 Prozent des Personals des Kreditgewerbes beschäf- tigt, erst recht, wenn man die Vergeudung durch die Koexistenz von 3200 Bankverwaltungen einbezieht sowie die Börsenjobber, Fi- nanzmakler, Anlageberater usw. Zum Kreditsystem sind außerdem die Lebensversicherungen zu zählen, die ihrem ökonomischen Inhalt nach nichts anderes sind als Kapitalsammei- und -verleihorgani- sationen. Spezifisch kapitalistisch aufgebläht ist auch - ent- sprechend der Kompliziertheit der äußeren Bedingungen - das in- nerhalb der Unternehmen mit Finanzierung, mit Lieferantenkredi- tierung und zum Teil auch Kapitalbeteiligungen beschäftigte Per- sonal. Die kapitalistische Aufblähung des Kreditsystems mißt sich an ei- ner einfachen Alternative: Ausreichend wäre eine einzige Bank, etwa die Deutsche Bundesbank, die ein die ganze Bundesrepublik umfassendes Filialnetz unterhielte und sämtliche Finanzierungs- vorgänge auf sich vereinigte. Alles freie Geld würde dort depo- niert, der Zahlungsverkehr zwischen den Einlegern intern verrech- net, aller Kreditbedarf würde durch direkten Bankkredit gedeckt. Nehmen wir von den im Kreditgewerbe beschäftigten 624 000 15) und bei den in den 100 Lebensversicherungen - hauptamtlich - ar- beitenden 76 000 Personen 16) jeweils die Hälfte als nur im Kapi- talismus notwendig an, dann würden, gemessen an der einfachen Al- ternative eines Kreditwesens, wo nicht Leihkapital verwertet wird, weitere 350 000 Personen aus dem kapitalistischen Lenkungs- system "frei". 2.4. Abwehr der Besteuerung --------------------------- Da Staatsverwaltung und Unternehmensverwaltung in der Bundesrepu- blik nicht in einheitlichem gesellschaftlichen Auftrag handeln, kann es partiell zu Gegensätzen zwischen ihnen kommen. Schmälert der Staat gar das oberste Ziel des kapitalistischen Unternehmens, den Profit - und das ist bei der Besteuerung der Fall -, dann wird aus Zusammenarbeit ein feindlicher Gegensatz. Da sich grund- sätzlich Steuern (zumindest direkte) und Gewinne umgekehrt pro- portional zueinander verhalten, orientiert sich jedes unternehme- rische Handeln daran, ob und wieviel Steuern dabei in Gewinne verwandelt werden können. Diesem Gegensatz zwischen Privatkapital und Staat entspringen die Aufblähung der Finanzabteilungen der Unternehmen durch Steuerexperten und die Ausweitung selbständiger Praxen von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten. Der Gegen- satz treibt auf der anderen Seite ebenfalls zusätzlichen Aufwand hervor und führt zur Vergrößerung des staatlichen Einnahmeappa- rates. Zusätzliche Verwaltungstätigkeiten resultieren aus dem Umstand, daß das Steuerwesen der Bundesrepublik zu den kompliziertesten überhaupt gehört, was Steuerrecht, Steuerarten und Erhebungszu- ständigkeiten betrifft. Weil in der Bundesrepublik den Kapitali- sten eine weitgehende Abwälzung der Besteuerung auf die Arbeiter- klasse gelang, spielen die von Personen, nicht von Unternehmen, erhobenen Steuern die Hauptrolle, so daß sich die Steuerverwal- tung auch aus diesem Grund mit so vielen "Kontrahenten" zu befas- sen hat und ihr ein so umfangreicher Expertenstab zur Steuerab- wehr entgegentritt. Da nicht Steuern spezifisch kapitalistisch sind, sondern deren Kollision mit dem Hauptziel der Unternehmen, ist ein gewisses Normalmaß von Tätigkeit der Steuerabrechnung gegenüber den Fi- nanzbehörden - solange es Staatsapparate gibt - nicht ersetzbar. Das gleiche gilt für die staatliche Steuererhebung. Bei rund 250 000 in Steuerberatungsunternehmen beschäftigten Personen 17) und mindestens 100 000, die innerhalb der Unternehmen mit Steuer- beratung befaßt sind, 18) können wir die Hälfte als kapitali- stisch erweitert ansehen. Ebenso gehen wir mit 20 Prozent der rund 180 000 im staatlichen Erhebungsapparat Beschäftigten vor. Damit kommen wir auf ungefähr 210 000 freisetzbare Personen. 2.5. Rechtsverhältnisse ----------------------- Da die Interessen von Privateigentümern ihrer Natur nach gegen- sätzlich und ihre den Wirtschaftsprozeß konstituierenden Bezie- hungen untereinander notwendig konfliktträchtig sind, ist deren formale Regelung als Rechtsbeziehungen absolutes Ordnungsgebot. Entgegengesetzte ökonomische Forderungen nehmen den Charakter entgegengesetzter Rechtsansprüche an, für deren Durchsetzung Rechtsberater innerhalb und außerhalb der Unternehmen eingesetzt werden. Gibt es auf diesem Wege keine Einigung, werden zur Ent- scheidung staatliche Gerichte herangezogen. Es versteht sich, daß die ökonomische Regulierung auf dem Rechtsweg in einer Wirt- schaftsordnung mit einheitlichem Eigentum eine gegenüber kapita- listischen Verhältnissen untergeordnete Rolle einnehmen wird. Da- bei geht es nicht um Strafrecht, auch nicht um Arbeitsrecht, son- dern um zivilrechtliche Konflikte, die von, gegen oder zwischen Unternehmen ausgetragen werden (Vertragsverstöße, Schadensersatz- forderungen, Zahlungssäumnis usw.). Zur Quantifizierung: Von den bei ordentlichen Gerichten beschäf- tigten 100 000 Personen sind 40 000 mit unternehmensbezogenem Ge- schäftsanfall befaßt 19). Von den 47 000 Anwälten 20) dürften über 30 000 in Praxen arbeiten, wo mit nichtfachlichen Kräften zusammen rund 150000 Personen beschäftigt sind. 21) Den in Rechtsabteilungen (Justitiariaten) von Unternehmen beschäftigten 15 000 Anwälten wird hier jeweils nur eine Bürokraft zugeordnet - 30 000 Gesamtbeschäftigte. Wenn wir, wie bei den Gerichten, 40 Prozent des Geschäftsanfalls in den Anwaltspraxen der juristi- schen Wirtschaftslenkung zurechnen und 80 Prozent der Tätigkeit der Rechtsabteilungen der Unternehmen 22), so kommen wir auf eine Gesamtzahl von rund 125 000 Personen, die mit Wirtschaftslenkung auf dem Rechtsweg befaßt sind. Mindestens 90 000 üben Tätigkeiten aus, die ausschließlich kapitalistischen Verhältnissen entsprin- gen. 2.6. Reservearmee ----------------- Die öffentliche Regulierung des Arbeitsmarktes erfolgt unter den Verhältnissen der kapitalistischen Bundesrepublik als Verwaltung der relativen Übervölkerung. Die z. Zt. 3,7 Mio. 23) nur potenti- ell Erwerbstätigen sind notwendiges Produkt und zugleich Voraus- setzung für einen kontinuierlichen Verlauf des Wirtschaftsprozes- ses, der eine jederzeit abrufbare "Reservearmee" menschlicher Ar- beitskräfte braucht. Qualifikationsanpassung, Vermittlung und Un- terhalt der Reservearmee ist kapitalistische Wirtschaftslenkung. Vermittlung und Berufsberatung behalten in einer geplanten Wirt- schaft ohne relative Übervölkerung mindestens ihre gegenwärtige Bedeutung. Nicht jedoch die Reservehaltung von menschlicher Ar- beitskraft in Form von materieller Überlebenssicherung und lau- fender Kontrolle der Arbeitsfähigkeit. Diesem Zweck aber lassen sich über 40 Prozent der Tätigkeit des Hauptträgers der Arbeits- Verwaltung in der Bundesrepublik, der Bundesanstalt für Arbeit, zurechnen. 24) Während der Bundesanstalt die Verwaltung der "flüssigen", "latenten" und "stockenden" Kategorien der relativen Übervölke- rung obliegt 25), werden die kommunalen Sozialbehörden durch die zunehmende Verarmung arbeitsfähiger Arbeitsloser immer mehr in die Rolle einer Einrichtung zur Unterhaltung der vierten Katego- rie der ökonomischen Reservearmee - des Pauperismus - gedrängt. Mit der Bestandserhaltung von gegenwärtig über 900 000 arbeitsfä- higen Sozialhilfeempfängern 26) sowie der Vorbeugung gegen ihre "Arbeitsentwöhnung" (Sprachgebrauch Bundessozialhilfegesetz) sind etwa 10 000 Gemeindebedienstete beschäftigt. 27) Die spezifisch kapitalistische Arbeitsverwaltung wird durch 40 Prozent der 63 000 Beschäftigten der Bundesanstalt betrieben und durch 10 000 Personen der kommunalen Sozialbehörden. Die Summe beträgt 35 000. 2.7. Unternehmerverbände ------------------------ Die Annahme wäre verfehlt, daß Branchendienstleistungen wie Öf- fentlichkeitsarbeit, Marktanalysen oder Kontrolle der beruflichen Ausbildung u. ä. erfordern, daß die Wirtschaftsunternehmen der Bundesrepublik ein das ganze Land umfassendes System von 5000 Wirtschaftsverbänden mit rund 120 000 Beschäftigten 28) unterhal- ten. Entscheidend ist das alle vereinigende Band der Kapitalei- genschaft. Diese schließt erstens das soziale Gegensatzverhältnis zur Arbeiterklasse ein, für welches eine schlagkräftige Kampfor- ganisation des Gesamtkapitals unter der Bezeichnung Arbeitgeber- verbände gegründet wurde. Zweitens heißt Kapitaleigenschaft - be- sonders unter staatsmonopolistischen Bedingungen - Notwendigkeit der Einflußnahme auf den Staat. Die Herrschaft des Monopolkapi- tals über den Staat, der die Beziehung der übrigen Kapitale zum Staat beigeordnet ist, realisiert sich nicht so sehr durch Akti- vitäten einzelner Unternehmen, etwa ihrer Abteilung "Außenstelle Bonn"; die Umsetzung der Kapitalinteressen in politische Ent- scheidungen wird u. a. von den Branchenverbänden unter inoffi- zieller Führung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie wahr- genommen. Dieser stellt z. B. auch die Mehrzahl der etwa 1000 Verbandsvertreter, die "in 276 beratenden Ausschüssen, Beiräten und Arbeitskreisen der verschiedenen Bundesministerien" sitzen. 29) Von den 120 000 Beschäftigten in den Unternehmerverbänden ein- schließlich der Mitarbeiter von verbandsabhängigen Instituten und Organisationen muß mindestens die Hälfte zu spezifisch kapitali- stischer Wirtschaftssteuerung gezählt werden. Nicht spezifisch kapitalistisch sind die zahlreichen Dienstleistungen der Bran- chenverbände für ihre Mitglieder, soweit sie mit dem Gebrauchs- wert der Waren zu tun haben. Die Zahl der auf diese Weise "freiwerdenden" Personen beträgt 60 000. 3. Ergebnis ----------- Die personelle Aufrechnung des spezifisch kapitalistischen Len- kungsaufwands in der Wirtschaft der Bundesrepublik hat den Sinn, die Rede von der angeblich so verwaltungssparsamen kapitalisti- schen Marktregulierung in Frage zu stellen. Auch ohne die Verwal- tungsvereinfachung infolge von gesamtwirtschaftlicher Eigentums- zusammenfassung quantifiziert zu haben, konnten wir im zweiten Teil unseres Beitrags bei durchaus maßvoller Schätzung knapp 1 Million Personen ermitteln, die mit systemspezifischen Koordina- tionsaufgaben befaßt sind. Unter den Bedingungen einheitlicher gesamtwirtschaftlicher Leitung würden jene Tätigkeiten verschwin- den. Die Frage, wieviel Lenkungspersonal erforderlich ist, wenn zwischen den wirtschaftlichen Teilbereichen zentral abgestimmt werden muß, ist zwar berechtigt. Doch eine Antwort gibt es nicht vom Schreibtisch aus. _____ 1) Angaben des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland, München. 2) Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Geschäftsbe- richt 1979, Berlin (West) 1980, S. 109. 3) A.a.O. 4) A.a.O., S. 188*. 5) Bruno Redlich, Versicherungen unter der Lupe, Bonn 1981, S. 104-117. 6) Statistisches Jahrbuch der DDR von 1982, S. 254. 7) Bundesaufsichtsamt ..., Geschäftsbericht 1978, a.a.O., S. 105*-107*. 8) Das sind 33 Prozent der Einnahmen gegenüber 36 Prozent im Durchschnitt aller 305 Unternehmen. 9) Heinrich Bader (Hrsg.), Die Staatliche Versicherung in der DDR, Berlin 1980, S. 54 - nach Angaben der Staatlichen Versiche- rung der DDR. 10) Bruno Redlich, a.a.O., S. 113. 11) Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR von 1982, S. 119. Stati- stisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland von 1980, S. 458. 12) Marketing bedeutet nur die Förderung des Absatzes, nicht das Absetzen bzw. Verkaufen selber. Verkäufer, Vertreter, Handelsver- mittler oder Außendienstmitarbeiter (deren allein das Versiche- rungsgewerbe 50 000 haupt- und 250 000 nebenamtlich beschäftigt) sind daher nicht beim Lenkungspersonal mitzuzählen. 13) Auskunft: Zentralausschuß der Werbewirtschaft, Bonn. 14) Kategorisierung und quantitative Bestimmung staatlicher Wirt- schaftslenkung wurden anhand von Haushaltsplänen für 1985 durch- geführt. Neben dem des Bundes wurden der Haushaltsplan von Hessen (1984) und der der Stadt Frankfurt am Main herangezogen, wobei die beiden letzteren hochgerechnet wurden, und zwar wurden ent- sprechend ihres Einwohneranteils an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik die Hessenzahlen mit 10, die Frankfurter Werte mit 100 multipliziert. 15) Auskunft der Statistischen Bundesamtes über die EG-Arbeits- kräfte-Stichprobe von 1984. Hier sind auch die bei Börsen, Kre- ditvermittlern, Finanzmaklern, Beteiligungs- und Anlagegesell- schaften Arbeitenden mitgezählt. Unternehmensinterne Finanzexper- ten samt Bürokräften berücksichtigen wir mangels empirischer Da- ten nicht. 16) Angaben des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunterneh- men, München. 17) 44 500 selbständige Steuerberatungspraxen mit insgesamt 200 000 Beschäftigten plus 2500 Steuerberatungs-Gesellschaften mit etwa 50 000 Beschäftigten (Berechnung nach Angaben des Deut- schen Steuerberaterverbandes, Bonn). 18) 50 000 Steuerberater (geschätzt) plus ebenso viele Büro- kräfte. 19) Der Ziffer 40 Prozent liegt die personelle Aufgabenverteilung am Landgericht Frankfurt im Jahr 1985 zugrunde. 20) Auskunft für 1985: Deutscher Anwaltsverein, Bonn. 21) Bereits 1970, als die Gesamtzahl der Anwälte 18000 betrug, waren in 11687 Rechtsberatungsunternehmen insgesamt 69 003 Perso- nen beschäftigt (Statistisches Bundesamt, Unternehmen und Ar- beitsstätten. Arbeitsstättenzählung vom 27. Mai 1970, Heft 7, S. 68). Es dürfte nicht übertrieben sein, bei einer Verzweieinhalb- fachung der Anwaltszahl eine Verdoppelung der Gesamtbeschäftigten zu unterstellen. 22) Wir setzen nicht 100 Prozent an, weil wir arbeitsrechtliche Streitsachen ausklammern. 23) Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Heft 4/1984, S. 438. 24) Leistungsabteilung samt Verwaltungsanteil. Errechnet aufgrund des jüngsten Geschäftsberichts der Bundesanstalt für Arbeit. 25) Die Marxschen Kategorien aus dem "Kapital" (MEW Bd. 23, S. 670-673) hat auf die relative Übervölkerung der BRD zuerst Walter Baumann angewendet. Ders., Die im Schatten leben, Köln 1981. 26) Errechnet aus: Wirtschaft und Statistik 4/1985, S. 326-329 (Sozialhilfeempfänger 1983). 27) Teilansatz von 7 % aller kommunalen Sozialbediensteten. Hoch- rechnung aufgrund Frankfurter Verhältnisse. 28) IMSF (Hrsg.), Staatsmonopolistischer Kapitalismus der Bundes- republik Deutschland in Daten und Fakten, Frankfurt am Main 1981, S. 301. 29) Metall 24/76, S. 11. In dieser Gewerkschaftszeitung wird eine Untersuchung des WSI wiedergegeben. zurück