Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 09/1985
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PERSONELLER AUFWAND KAPITALISTISCHER WIRTSCHAFTSLENKUNG
IN DER BUNDESREPUBLIK
Zu Vergeudung und Alternativen
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Winfried Schwarz
1. Der Nachteil der Zersplitterung - Beispiel Versicherungen - 2.
Die Aufblähung der unternehmerischen Wirtschaftsverwaltung - 2.1.
Marktrisiko - 2.2. Staatliche Marktkorrektur - 2.3. Verselbstän-
digtes Kreditwesen - 2.4. Abwehr der Besteuerung - 2.5. Rechts-
verhältnisse - 2.6. Reservearmee - 2.7. Unternehmerverbände - 3.
Ergebnis
Mit rund 30 000 industriellen Unternehmungen, die zum bestimmen-
den Teil unter einheitlicher Konzernleitung stehen, hat der Kapi-
talismus der Bundesrepublik große Verwaltungsorgane hervorge-
bracht. Diese sind durchaus in der Lage, die ihnen untergeordne-
ten, jeweils durch das Privateigentum begrenzten Produktions- und
Zirkulationsprozesse des Kapitals zu dirigieren. Die kapitalisti-
sche Beschränktheit dieser Verwaltung betrieblicher Prozesse be-
steht nach unserer Meinung nicht darin, daß deren bewußte Planung
und Koordinierung unterbliebe, sondern daß sie nicht weit genug
geht: Jenseits der Stufe des Konzerns hört sie auf, und die dar-
über hinausgehende Regulierung erfolgt spontan, dem Markt über-
antwortet. Eine spezifisch kapitalistische Eigenart der Wirt-
schaftslenkung ist ihre Zerplitterung.
Den Positionen gegenüber, die das möglicherweise gerade für einen
Effizienzvorteil halten, soll im folgenden an realen Beispielen
sowohl begrifflich als auch empirisch eine Aufrechnung von Len-
kungsaufwand versucht werden, der ausschließlich seinem kapitali-
stischen Charakter entspringt. Der Vergeudungsmaßstab im Hinter-
grund ist eine Wirtschaftsordnung mit Gemeineigentum, die gesamt-
wirtschaftliche Abstimmung ihrer Teilbereiche erlaubt und außer-
halb des Zwanges steht, ausschließlich die Verwertung von Kapital
zu optimieren.
1. Der Nachteil der Zersplitterung - Beispiel Versicherungen
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Trotz Monopolkapitalismus und staatsmonopolistischer Regulierung
ist das typische Bild einer Branche in der Bundesrepublik eine
Vielzahl von - unterschiedlich großen - Unternehmen. Unsere These
soll an einem extremen Fall überprüft werden: Wir nehmen einen
Geschäftszweig mit fast gleichartigen Gütern, die von Hunderten
verschiedener Unternehmen angeboten werden. Es handelt sich hier
um den Bereich der Schadensversicherungen (über 100 000 hauptamt-
lich Beschäftigte 1)). Stellen wir ihr die Staatliche Sachscha-
densversicherung der DDR gegenüber, die ein Einheitsunternehmen
ist.
Im Jahre 1978 wurde in der Bundesrepublik die finanzielle Absi-
cherung von Schadensfällen von 309 Unternehmen der Schadens- und
Unfallversicherung wahrgenommen. Sie kassierten dafür 30,2 Mrd.
DM an Beiträgen, wovon der Versicherungsbetrieb 7,6 Mrd. oder
25,2 Prozent in Anspruch nahm. 2) Welches waren die Hauptausgaben
für diese umfangreiche Verwaltung? E r s t e n s d i e h o-
h e n A b s c h l u ß k o s t e n. Jedes einzelne der 309 Un-
ternehmen unterhielt getrennte Außenorganisationen für den Po-
licenverkauf und die Schadensbearbeitung, die ohne Abstimmung un-
tereinander, ja gegeneinander, sich grundsätzlich einem identi-
schen Kundenkreis zuwandten. Z w e i t e n s d i e V i e l-
z a h l d e r I n n e n d i e n s t e, die prinzipiell alle
die gleichen Tätigkeiten ausführten bzw. nur aus Konkurrenz-
gründen ihre Tarifsysteme zur allgemeinen Unübersichtlichkeit va-
riierten und das unternehmensspezifische Verkaufstraining der
Vertreter durchführten. D r i t t e n s d i e S i c h e r-
h e i t s r ü c k l a g e n a u f d e m K a p i t a l-
m a r k t, was dazu führte, daß der Kompliziertheit des
Kreditsystems eine Vielfalt von Anlageexperten entsprach, die
versicherungsfremde Bankgeschäfte tätigten. V i e r t e n s
d i e R ü c k d e c k u n g. Sie ist nicht nur ein teurer
Verwaltungsposten, der 2,5 Mrd. DM verschlingt, sondern auch
unmittelbares Produkt der Zersplitterung: Da die Finanzkraft der
309 Versicherungsunternehmen einzeln bei großen Risiken über-
fordert wird, ist ein System der Risikoweitergabe entwickelt
worden. 36 Prozent oder 10 Mrd. DM wurden zur Rückdeckung von
Risiken anderen Unternehmen der Branche und den 29 speziellen,
kapitalkräftigen Rückversicherungsunternehmen zugeführt. Die
Verteilung von Risiken zwischen den Versicherungsunternehmen un-
tereinander im Betrag von 2,3 Mrd. DM erbrachte ihnen zusätzliche
Verwaltungskosten von 750 Mio. DM 3), die von den Rückversi-
cherern übernommenen Risiken in Höhe von 7,7 Mrd. DM erforderten
dort einen Verwaltungsaufwand von 1,76 Mrd. DM 4).
Auf den Vergeudungscharakter der Verwaltungsstruktur des Versi-
cherungswesens hat vor allem B. Redlich hingewiesen. 5) Er
stellte ein Modell einer staatlichen Einheitsversicherung dage-
gen. Eine derartige Einheitsversicherung existiert als Branchen-
monopol in Form der Staatlichen Versicherung der DDR. Die Sach-
und Haftpflichtversicherung der DDR nahm 1978 insgesamt 1,978
Mrd. Mark ein. 6) Dieser Betrag ist geringfügig höher als die
1,869 Mrd. DM, welche vier typische "Konkurrenzversicherer" der
Bundesrepublik 1978 zusammen eingenommen haben. Es handelt sich
um "Nordstern" (654 Mio.), "Volksfürsorge" (471 Mio.),
"Nürnberger" (326 Mio.) und "Agrippina" (418 Mio.). 7) Von den
eingenommenen knapp 1,87 Mrd. gaben diese vier 610 Mio. in die
Rückdeckung bei anderen oder bei Rückversicherern, wofür dort ein
Verwaltungsaufwand von 161,6 Mio. bzw. 25,5 Prozent entstand. 8)
Für den Versicherungsbetrieb der in eigener Rechnung geführten
Beiträge von 1,260 Mrd. DM wendeten die vier 333,3 Mio. DM auf,
was einem Kostenanteil an den Einnahmen von 26,5 Prozent ent-
spricht. Die vier Versicherungsunternehmen verhielten sich unge-
fähr wie die anderen 305 Konkurrenten im Durchschnitt. Sichtbar
wird unmittelbar der Aufwand durch die Rückdeckung: Wären die
vier Unternehmen in der Lage gewesen, die von ihnen selbst heran-
gezogenen 1,869 Milliarden DM bei sich selbst zu halten, wäre die
Quote der Verwaltungskosten von 26,5 auf 17,8 Prozent gesunken.
Wie sah es 1978 in der DDR aus, wo nicht nur die Rückdeckung
grundsätzlich entfällt, sondern weitere Vorteile der Vereinfa-
chung existieren? Für die Verwaltung der 1,987 Mrd. Mark wurden
ganze 159 Mio. oder 8 Prozent aufgewendet. 9) Derartige Unter-
schiede wirkten sich auch für den Kunden aus. Während trotz höhe-
rer Ersatzleistungen im Schadensfall für eine Haus-
rat-/Haftpflichtversicherung in der DDR 1 Promille (1 Mark pro
1000 Mark Versicherungssumme) an Prämie bezahlt wird, "läßt ein
typischer Wettbewerbsversicherer, z. B. der Allianz-Konzern,
seine Kunden 2,5 Promille zur Ader" 10).
Nun ist der Einspareffekt der DDR-Versicherung gegenüber der Bun-
desrepublik weit überzeichnet, und zwar wegen des unterschiedli-
chen Nominallohnniveaus. Hätte die DDR-Versicherung ihren Perso-
naletat, der etwa 80 Prozent des gesamten Verwaltungsetats aus-
macht, nach den Einkommensverhältnissen der Bundesrepublik 11)
finanzieren müssen, so wären die Verwaltungsausgaben von 159 Mio.
Mark auf etwa das Doppelte gestiegen. Der Verwaltungskostenanteil
hätte dann nicht 8, sondern ca. 16 Prozent betragen. Andererseits
bearbeitete die DDR-Versicherung weit mehr F ä l l e, als es
die vier genannten Versicherer aus der Bundesrepublik taten. Je-
denfalls hätte die Einheitlichkeit des Eigentums gegenüber seiner
Zersplitterung noch einen enormen Kostenvorteil erbracht. Gewiß
ist die Verwaltungseinsparung der Schadensversicherung in ihrer
Dimension nicht für die gesamte Wirtschaft verallgemeinerbar.
Zweifellos ist die Versicherungsbranche eine der ineffektivsten
der Bundesrepublik. Dennoch hoffen wir, zumindest die grundsätz-
liche Richtung, die der Lenkungsaufwand infolge von Eigentumszu-
sammenfassung nähme, angegeben und empirisch untermauert zu ha-
ben.
Nun ist einheitliche Unternehmensführung im Kapitalismus begrenzt
auf die relativ kleinen Teilbereiche der Gesamtwirtschaft, die
das Privateigentum jeweils absteckt. Sicherlich hat sich der Ver-
waltungshorizont der einzelnen Unternehmen und Konzerne im Ver-
laufe des Konzentrations- und Zentralisationsprozesses des Kapi-
tals ständig erweitert - durch Errichtung und Eingliederung von
immer mehr und größeren Betrieben. Gegenwärtig befinden sich in
der Bundesrepublik mehr Betriebe als je zuvor unter einheitlichem
Regime. Allerdings gibt es eine prinzipielle Schranke, die Zer-
splitterung weiter zu reduzieren. Ausdehnung von einheitlicher
Leitung auf den gesamten Wirtschaftsprozeß - nicht nur auf mehr
oder weniger große Ausschnitte davon - ist ohne Beseitigung des
Privateigentums nicht möglich. Damit muß sich aber der Kapitalis-
mus die Frage nach der Rationalität seiner Lenkungsweise stellen
lassen.
2. Die Aufblähung der unternehmerischen Wirtschaftsverwaltung
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Wer der Kritik sozialer Mißstände in der Bundesrepublik entgegen-
hält, daß der Preis ihrer sozialistischen Beseitigung ein zu
großer Zuwachs an wirtschaftlicher Lenkungstätigkeit sei, sollte
sich erst die Gegenrechnung anhören. Obwohl gesamtwirtschaftliche
Koordination zweifellos eine aufwendige Angelegenheit ist, ist
die Vorstellung grundfalsch, daß sich die neue Wirtschaftslenkung
als zusätzlicher Apparat über die gegebene private Unternehmens-
ordnung ausbreite. Sie tritt an deren Stelle. Dies heißt keines-
wegs, die bereits bestehende, hochentwickelte planerische Kompe-
tenz in den kapitalistischen Unternehmen zu negieren oder die vom
Staat wahrgenommenen allgemeinwirtschaftlichen Funktionen - etwa
im Bereich der Infrastruktur - auf irgendeine Weise beiseite zu
schieben. Notwendig ist allerdings gesamtwirtschaftliche Abstim-
mung, und dafür wiederum entsprechendes Personal.
Nachdem im ersten Teil dieses Artikels auf die Verwaltungserspar-
nis bei großen Eigentumseinheiten verwiesen wurde, soll jetzt in
einzelnen Teilbereichen spezifisch kapitalistisches Lenkungsper-
sonal aufgespürt werden, dessen ein alternatives Lenkungssystem
nicht mehr bedarf.
2.1. Marktrisiko
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Mag ein kapitalistischer Markt die für die Gesellschaft billigste
Regulierungsinstanz von Preisen, Mengen, Qualitäten sein; vom
Standpunkt des privaten Produzenten aus betrachtet, ist der Markt
keineswegs billig. Im Gegenteil. Ihm ist er eine ständige Quelle
der Ungewißheit, für deren Reduzierung er viel Geld und Personal
aufwenden muß. Was der Markt somit der Gesellschaft einerseits an
Aufwand für bewußte Lenkung erspart, lädt er andererseits zumin-
dest partiell den Unternehmen wieder auf - in Form permanenter
Bemühungen, sich seinen Anforderungen anzupassen oder ihn aktiv
zu beeinflussen.
Selbstverständlich wird von den kapitalistischen Unternehmen der
Absatz geplant. Schon der Produktionsprozeß ist unmittelbar
marktbezogen, und die Entscheidungen über Menge, Preis und Quali-
tät der jeweiligen Produkte sind diesem wiederum vorgelagert,
sich gründend auf Erforschung und Prognosen ihrer Absatzmöglich-
keiten, des Verhaltens der Konkurrenten, der Verbraucher usw. Die
Versuche zur Absicherung des Verkaufserfolgs - heutzutage als
Marketing bezeichnet 12) - bestimmen das gesamte unternehmerische
Handeln. Sie werden jahrelang vorausgeplant, immer wieder kon-
trolliert, und das gilt auch für den finanziell aufwendigsten Be-
reich, für die Beeinflussung des Warenverkaufs. Dazu gehören die
Werbung, die Verkaufsförderung im Bereich des Handels, Verkäufer-
training und Vertreterschulung, allgemeine Pflege des Firmenima-
ges, Rabattierung und Absatzkreditierung nach Kundengruppen usw.
In einer alternativen Wirtschaftsordnung, in welcher der Pro-
duktabsatz zumindest in groben Zügen zentral abgestimmt wird,
könnten keineswegs sämtliche Aktivitäten entfallen, die jetzt als
kapitalistisches Marketing betrieben werden. Nicht nur Vertriebs-
wesen, Kundendienst, Produktinformation gehören zum Wirtschafts-
system einer jeden auf entwickelter Vergesellschaftung der Pro-
duktivkräfte beruhenden Ordnung. Auch die Bedarfsforschung im
voraus samt Erfolgskontrolle bleibt erhalten und muß auch nicht
unbedingt auf zentraler Ebene erfolgen.
Die Quantifizierung des spezifisch kapitalistischen Marketingper-
sonals fällt schwer. Es gibt nur eine relativ gut gesicherte Zahl
über das im Bereich der Werbung innerhalb und außerhalb der Un-
ternehmen tätige Personal, gegenwärtig 80 000. 13) Neben der Ver-
kaufsförderung (sales promotion) ist das der größte Posten inner-
halb des Marketing. Insgesamt dürften etwa 300 000 Personen mit
Marketing zu tun haben, wovon wir mindestens die Hälfte der spe-
zifisch kapitalistischen Unsicherheitsreduzierung des Marktes zu-
rechnen - 150 000 Personen.
2.2. Staatliche Marktkorrektur
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Innerhalb des Gesamtsystems staatsmonopolistischer Regulierung
soll hier nur diejenige Staatstätigkeit hervorgehoben werden, die
als unmittelbare Steuerung von Marktprozessen bezeichnet werden
kann. Es geht um Korrektur der stofflichen und wertmäßigen Bedin-
gungen eines proportionalen Produktionsablaufs, welche der spon-
tane Markt-Preis-Mechanismus nicht mehr zu garantieren vermag.
Diese Steuerung funktioniert prinzipiell indirekt, d.h. über Aus-
weitung oder Einschränkung der finanziellen Präsenz des Staates
in den Unternehmen - konkret durch Variierung der verlangten
Steuern und der positiv zugeführten Haushaltsmittel.
Die größte regulierende Wirkung auf unternehmerische Entscheidun-
gen geht vom staatlichen Finanzapparat aus, der auf der Grundlage
allgemeiner Besteuerung die von den Unternehmen effektiv gefor-
derten Steuern variiert. Dabei geht es nicht nur um die über 120
Steuerbegünstigungsprogramme mit Ausnahmecharakter, sondern auch
um die Gesamtanlage der sog. Normalbesteuerung. Der 185 000 Per-
sonen umfassende staatliche Finanzapparat (Zollverwaltung des
Bundes, Finanzverwaltung der Länder, Steuerbehörden der Gemein-
den) ist nicht primär zur Wirtschaftslenkung da. In erster Linie
hat er als Einnahmeapparat die Mittel für den Staatshaushalt zu
besorgen. Erst davon abgeleitet treibt er Finanzpolitik. Mit ei-
nem Teilansatz von 20 Prozent bewerten wir die wirtschaftslen-
kende Tätigkeit des Finanzapparates gewiß nicht zu hoch - 36 000
Personen.
Wie sieht die "positive" Marktkorrektur aus? E r s t e n s
i s t s i e g e z i e l t e B r a n c h e n f ö r d e r u n g.
Vor allem von Wirtschafts-, Forschungs- und Verkehrsministerien,
die auf Landesebene in der Regel zu einem Ministerialbüro verei-
nigt sind, werden direkte Haushaltsmittel - und zwar zehn Prozent
des Gesamthaushaltes (55 Mrd. DM) - zugeteilt. Dem Wirtschaftsmi-
nisterium obliegt vor allem die Förderung der Industrie, dem Ver-
kehrsministerium die Subventionierung von Verkehrsunternehmen.
Die Produktivkraftentwicklung der Industrie ist Sache des Bundes-
ministeriums für Forschung und Technologie. Speziell für die au-
ßenwirtschaftliche Hilfe wird das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit zugezogen. Die vier genannten Ministe-
rien unterhalten eigene Forschungseinrichtungen zur politischen
Entscheidungshilfe (z.B. Wirtschaftsforschungsinstitute), beson-
dere Überwachungsämter für ihren Bereich (Bundeskartellamt, Bun-
desanstalt für den Güterfernverkehr usw.) sowie Abwicklungsstel-
len für Subventionen und Bürgschaften. Insgesamt sind mit der
Branchenförderung rund 24 000 Personen befaßt.
Z w e i t e n s i s t s i e l a n d w i r t s c h a f t-
l i c h e R e g u l i e r u n g. Diese ist finanzielle För-
derung durch die Ministerien (mit 7 Mrd.) und vor allem die sog.
Marktordnung (Etat: ebenfalls 7 Mrd.). Letztere ist im nationalen
und EG-Maßstab notwendig geworden, seit die im Interesse der
industriellen Monopole erfolgte Öffnung des nationalen Markts die
Landwirtschaft in eine chronische Krise getrieben hat. Vom
landwirtschaftlichen Lenkungspersonal arbeiten je 4 000 direkt
bei Ministerien, bei Forschungseinrichtungen zur politischen
Entscheidungshilfe und bei den Marktordnungsbehörden des Bundes
und der EG. Insgesamt zählen 12 000 Personen zur staatlichen
Agrarmarktlenkung.
D r i t t e n s i s t s i e G e l d-, K r e d i t- u n d
W ä h r u n g s p o l i t i k. Es ist Aufgabe der Deutschen Bun-
desbank, den Markt für zinstragendes Kapital zu steuern. Durch
diverse Einwirkungsinstrumente auf das Bankensystem und durch ei-
gene Aktivitäten kann sie die Kreditgewährungen mehr oder weniger
effektiv beeinflussen, ebenso den Wechselkurs. Beim Direktorium
der Bundesbank und den Landeszentralbanken waren 1984 knapp
15 000 Personen beschäftigt.
Insgesamt sind etwa 90 000 Personen der staatlichen Marktkorrek-
tur zuzurechnen. 14)
2.3. Verselbständigtes Kreditwesen
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Die Überdimensioniertheit des kapitalistischen Kreditwesens kommt
daher, daß es kein lediglich den Bedürfnissen eines reibungslosen
Reproduktionsprozesses verpflichtetes Werkzeug ist, sondern umge-
kehrt der Reproduktionsprozeß bestenfalls ein Mittel für die Be-
dürfnisse des Kredits. Das Kreditsystem ist ein vom Reprodukti-
onsprozeß abgesondertes und ihm gegenüber verselbständigtes Akti-
onsfeld für die Verwertung von zinstragendem Kapital, Leihkapi-
tal. Seiner Kapitalnatur entsprechend gibt es für es kein anderes
Bedürfnis als das nach maximaler Aneignung von Zinsen, und für
den Verleiher - ob Bankier oder sonstiger Kapitalist - ist bei
der Kreditvergabe nur die erzielbare Zinsmasse maßgeblich, nicht
aber, ob der Borger damit produziert, konsumiert oder seinerseits
reine Finanzgeschäfte treibt.
An dem Geschäft mit der Zinsbereicherung ist nicht nur ein in
3200 verschiedene Kreditinstitute zersplitterter Bankenapparat
beteiligt, sondern alle möglichen Geldbesitzer und Finanzierungs-
vermittler wirken mit, nicht zuletzt die industriellen Unterneh-
men selber. Der einfache, direkte Bankkredit spielt eine Neben-
rolle unter den Hunderten Formen der Kreditierung. Und von der
Seite der Kreditnachfrager, die nur zu einem Drittel produzie-
rende Unternehmen sind, ist seinerseits eine kaum überschaubare
Formenvielfalt von Beschaffungsinstrumenten entwickelt worden.
Dementsprechend erhebt sich über der produktiven Sphäre der Wirt-
schaft ein gewaltiger Finanzüberbau, wo Kapitalverwertung nur
noch in entfernter Beziehung zum Produktionsprozeß des Profits
stattfindet. Mit zinstragendem Kapital werden Finanzierungsge-
schäfte und Spekulationen aller Art finanziert. Verliehenes Kapi-
tal wird in Form von Eigentumstiteln auf fremde Unternehmensge-
winne oder auf Teile der Staatskasse selber zum Handelsgegenstand
(Wertpapierbörse) usw.
So läuft etwa ein Drittel des Bankgeschäfts z w i s c h e n den
3200 Banken ab, wo von ändern geborgt wird, weil eigene Mittel
für ein günstiges Leihgeschäft gerade fehlen. So befassen sich
annähernd zehn Prozent der Bankbeschäftigten mit Effekten, mit
dem bloßen Händewechsel von Eigentumsrechten auf Zinsen. Mit
wirklich volkswirtschaftlich notwendigen Operationen - Zahlungs-
verrechnungen, Bankkrediten, Verwaltung der Spareinlagen - sind
höchstens 50 Prozent des Personals des Kreditgewerbes beschäf-
tigt, erst recht, wenn man die Vergeudung durch die Koexistenz
von 3200 Bankverwaltungen einbezieht sowie die Börsenjobber, Fi-
nanzmakler, Anlageberater usw. Zum Kreditsystem sind außerdem die
Lebensversicherungen zu zählen, die ihrem ökonomischen Inhalt
nach nichts anderes sind als Kapitalsammei- und -verleihorgani-
sationen. Spezifisch kapitalistisch aufgebläht ist auch - ent-
sprechend der Kompliziertheit der äußeren Bedingungen - das in-
nerhalb der Unternehmen mit Finanzierung, mit Lieferantenkredi-
tierung und zum Teil auch Kapitalbeteiligungen beschäftigte Per-
sonal.
Die kapitalistische Aufblähung des Kreditsystems mißt sich an ei-
ner einfachen Alternative: Ausreichend wäre eine einzige Bank,
etwa die Deutsche Bundesbank, die ein die ganze Bundesrepublik
umfassendes Filialnetz unterhielte und sämtliche Finanzierungs-
vorgänge auf sich vereinigte. Alles freie Geld würde dort depo-
niert, der Zahlungsverkehr zwischen den Einlegern intern verrech-
net, aller Kreditbedarf würde durch direkten Bankkredit gedeckt.
Nehmen wir von den im Kreditgewerbe beschäftigten 624 000 15)
und bei den in den 100 Lebensversicherungen - hauptamtlich - ar-
beitenden 76 000 Personen 16) jeweils die Hälfte als nur im Kapi-
talismus notwendig an, dann würden, gemessen an der einfachen Al-
ternative eines Kreditwesens, wo nicht Leihkapital verwertet
wird, weitere 350 000 Personen aus dem kapitalistischen Lenkungs-
system "frei".
2.4. Abwehr der Besteuerung
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Da Staatsverwaltung und Unternehmensverwaltung in der Bundesrepu-
blik nicht in einheitlichem gesellschaftlichen Auftrag handeln,
kann es partiell zu Gegensätzen zwischen ihnen kommen. Schmälert
der Staat gar das oberste Ziel des kapitalistischen Unternehmens,
den Profit - und das ist bei der Besteuerung der Fall -, dann
wird aus Zusammenarbeit ein feindlicher Gegensatz. Da sich grund-
sätzlich Steuern (zumindest direkte) und Gewinne umgekehrt pro-
portional zueinander verhalten, orientiert sich jedes unternehme-
rische Handeln daran, ob und wieviel Steuern dabei in Gewinne
verwandelt werden können. Diesem Gegensatz zwischen Privatkapital
und Staat entspringen die Aufblähung der Finanzabteilungen der
Unternehmen durch Steuerexperten und die Ausweitung selbständiger
Praxen von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten. Der Gegen-
satz treibt auf der anderen Seite ebenfalls zusätzlichen Aufwand
hervor und führt zur Vergrößerung des staatlichen Einnahmeappa-
rates.
Zusätzliche Verwaltungstätigkeiten resultieren aus dem Umstand,
daß das Steuerwesen der Bundesrepublik zu den kompliziertesten
überhaupt gehört, was Steuerrecht, Steuerarten und Erhebungszu-
ständigkeiten betrifft. Weil in der Bundesrepublik den Kapitali-
sten eine weitgehende Abwälzung der Besteuerung auf die Arbeiter-
klasse gelang, spielen die von Personen, nicht von Unternehmen,
erhobenen Steuern die Hauptrolle, so daß sich die Steuerverwal-
tung auch aus diesem Grund mit so vielen "Kontrahenten" zu befas-
sen hat und ihr ein so umfangreicher Expertenstab zur Steuerab-
wehr entgegentritt.
Da nicht Steuern spezifisch kapitalistisch sind, sondern deren
Kollision mit dem Hauptziel der Unternehmen, ist ein gewisses
Normalmaß von Tätigkeit der Steuerabrechnung gegenüber den Fi-
nanzbehörden - solange es Staatsapparate gibt - nicht ersetzbar.
Das gleiche gilt für die staatliche Steuererhebung. Bei rund
250 000 in Steuerberatungsunternehmen beschäftigten Personen 17)
und mindestens 100 000, die innerhalb der Unternehmen mit Steuer-
beratung befaßt sind, 18) können wir die Hälfte als kapitali-
stisch erweitert ansehen. Ebenso gehen wir mit 20 Prozent der
rund 180 000 im staatlichen Erhebungsapparat Beschäftigten vor.
Damit kommen wir auf ungefähr 210 000 freisetzbare Personen.
2.5. Rechtsverhältnisse
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Da die Interessen von Privateigentümern ihrer Natur nach gegen-
sätzlich und ihre den Wirtschaftsprozeß konstituierenden Bezie-
hungen untereinander notwendig konfliktträchtig sind, ist deren
formale Regelung als Rechtsbeziehungen absolutes Ordnungsgebot.
Entgegengesetzte ökonomische Forderungen nehmen den Charakter
entgegengesetzter Rechtsansprüche an, für deren Durchsetzung
Rechtsberater innerhalb und außerhalb der Unternehmen eingesetzt
werden. Gibt es auf diesem Wege keine Einigung, werden zur Ent-
scheidung staatliche Gerichte herangezogen. Es versteht sich, daß
die ökonomische Regulierung auf dem Rechtsweg in einer Wirt-
schaftsordnung mit einheitlichem Eigentum eine gegenüber kapita-
listischen Verhältnissen untergeordnete Rolle einnehmen wird. Da-
bei geht es nicht um Strafrecht, auch nicht um Arbeitsrecht, son-
dern um zivilrechtliche Konflikte, die von, gegen oder zwischen
Unternehmen ausgetragen werden (Vertragsverstöße, Schadensersatz-
forderungen, Zahlungssäumnis usw.).
Zur Quantifizierung: Von den bei ordentlichen Gerichten beschäf-
tigten 100 000 Personen sind 40 000 mit unternehmensbezogenem Ge-
schäftsanfall befaßt 19). Von den 47 000 Anwälten 20) dürften
über 30 000 in Praxen arbeiten, wo mit nichtfachlichen Kräften
zusammen rund 150000 Personen beschäftigt sind. 21) Den in
Rechtsabteilungen (Justitiariaten) von Unternehmen beschäftigten
15 000 Anwälten wird hier jeweils nur eine Bürokraft zugeordnet -
30 000 Gesamtbeschäftigte. Wenn wir, wie bei den Gerichten, 40
Prozent des Geschäftsanfalls in den Anwaltspraxen der juristi-
schen Wirtschaftslenkung zurechnen und 80 Prozent der Tätigkeit
der Rechtsabteilungen der Unternehmen 22), so kommen wir auf eine
Gesamtzahl von rund 125 000 Personen, die mit Wirtschaftslenkung
auf dem Rechtsweg befaßt sind. Mindestens 90 000 üben Tätigkeiten
aus, die ausschließlich kapitalistischen Verhältnissen entsprin-
gen.
2.6. Reservearmee
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Die öffentliche Regulierung des Arbeitsmarktes erfolgt unter den
Verhältnissen der kapitalistischen Bundesrepublik als Verwaltung
der relativen Übervölkerung. Die z. Zt. 3,7 Mio. 23) nur potenti-
ell Erwerbstätigen sind notwendiges Produkt und zugleich Voraus-
setzung für einen kontinuierlichen Verlauf des Wirtschaftsprozes-
ses, der eine jederzeit abrufbare "Reservearmee" menschlicher Ar-
beitskräfte braucht. Qualifikationsanpassung, Vermittlung und Un-
terhalt der Reservearmee ist kapitalistische Wirtschaftslenkung.
Vermittlung und Berufsberatung behalten in einer geplanten Wirt-
schaft ohne relative Übervölkerung mindestens ihre gegenwärtige
Bedeutung. Nicht jedoch die Reservehaltung von menschlicher Ar-
beitskraft in Form von materieller Überlebenssicherung und lau-
fender Kontrolle der Arbeitsfähigkeit. Diesem Zweck aber lassen
sich über 40 Prozent der Tätigkeit des Hauptträgers der Arbeits-
Verwaltung in der Bundesrepublik, der Bundesanstalt für Arbeit,
zurechnen. 24)
Während der Bundesanstalt die Verwaltung der "flüssigen",
"latenten" und "stockenden" Kategorien der relativen Übervölke-
rung obliegt 25), werden die kommunalen Sozialbehörden durch die
zunehmende Verarmung arbeitsfähiger Arbeitsloser immer mehr in
die Rolle einer Einrichtung zur Unterhaltung der vierten Katego-
rie der ökonomischen Reservearmee - des Pauperismus - gedrängt.
Mit der Bestandserhaltung von gegenwärtig über 900 000 arbeitsfä-
higen Sozialhilfeempfängern 26) sowie der Vorbeugung gegen ihre
"Arbeitsentwöhnung" (Sprachgebrauch Bundessozialhilfegesetz) sind
etwa 10 000 Gemeindebedienstete beschäftigt. 27)
Die spezifisch kapitalistische Arbeitsverwaltung wird durch 40
Prozent der 63 000 Beschäftigten der Bundesanstalt betrieben und
durch 10 000 Personen der kommunalen Sozialbehörden. Die Summe
beträgt 35 000.
2.7. Unternehmerverbände
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Die Annahme wäre verfehlt, daß Branchendienstleistungen wie Öf-
fentlichkeitsarbeit, Marktanalysen oder Kontrolle der beruflichen
Ausbildung u. ä. erfordern, daß die Wirtschaftsunternehmen der
Bundesrepublik ein das ganze Land umfassendes System von 5000
Wirtschaftsverbänden mit rund 120 000 Beschäftigten 28) unterhal-
ten. Entscheidend ist das alle vereinigende Band der Kapitalei-
genschaft. Diese schließt erstens das soziale Gegensatzverhältnis
zur Arbeiterklasse ein, für welches eine schlagkräftige Kampfor-
ganisation des Gesamtkapitals unter der Bezeichnung Arbeitgeber-
verbände gegründet wurde. Zweitens heißt Kapitaleigenschaft - be-
sonders unter staatsmonopolistischen Bedingungen - Notwendigkeit
der Einflußnahme auf den Staat. Die Herrschaft des Monopolkapi-
tals über den Staat, der die Beziehung der übrigen Kapitale zum
Staat beigeordnet ist, realisiert sich nicht so sehr durch Akti-
vitäten einzelner Unternehmen, etwa ihrer Abteilung "Außenstelle
Bonn"; die Umsetzung der Kapitalinteressen in politische Ent-
scheidungen wird u. a. von den Branchenverbänden unter inoffi-
zieller Führung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie wahr-
genommen. Dieser stellt z. B. auch die Mehrzahl der etwa 1000
Verbandsvertreter, die "in 276 beratenden Ausschüssen, Beiräten
und Arbeitskreisen der verschiedenen Bundesministerien" sitzen.
29)
Von den 120 000 Beschäftigten in den Unternehmerverbänden ein-
schließlich der Mitarbeiter von verbandsabhängigen Instituten und
Organisationen muß mindestens die Hälfte zu spezifisch kapitali-
stischer Wirtschaftssteuerung gezählt werden. Nicht spezifisch
kapitalistisch sind die zahlreichen Dienstleistungen der Bran-
chenverbände für ihre Mitglieder, soweit sie mit dem Gebrauchs-
wert der Waren zu tun haben. Die Zahl der auf diese Weise
"freiwerdenden" Personen beträgt 60 000.
3. Ergebnis
-----------
Die personelle Aufrechnung des spezifisch kapitalistischen Len-
kungsaufwands in der Wirtschaft der Bundesrepublik hat den Sinn,
die Rede von der angeblich so verwaltungssparsamen kapitalisti-
schen Marktregulierung in Frage zu stellen. Auch ohne die Verwal-
tungsvereinfachung infolge von gesamtwirtschaftlicher Eigentums-
zusammenfassung quantifiziert zu haben, konnten wir im zweiten
Teil unseres Beitrags bei durchaus maßvoller Schätzung knapp 1
Million Personen ermitteln, die mit systemspezifischen Koordina-
tionsaufgaben befaßt sind. Unter den Bedingungen einheitlicher
gesamtwirtschaftlicher Leitung würden jene Tätigkeiten verschwin-
den. Die Frage, wieviel Lenkungspersonal erforderlich ist, wenn
zwischen den wirtschaftlichen Teilbereichen zentral abgestimmt
werden muß, ist zwar berechtigt. Doch eine Antwort gibt es nicht
vom Schreibtisch aus.
_____
1) Angaben des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen
in Deutschland, München.
2) Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Geschäftsbe-
richt 1979, Berlin (West) 1980, S. 109.
3) A.a.O.
4) A.a.O., S. 188*.
5) Bruno Redlich, Versicherungen unter der Lupe, Bonn 1981, S.
104-117.
6) Statistisches Jahrbuch der DDR von 1982, S. 254.
7) Bundesaufsichtsamt ..., Geschäftsbericht 1978, a.a.O., S.
105*-107*.
8) Das sind 33 Prozent der Einnahmen gegenüber 36 Prozent im
Durchschnitt aller 305 Unternehmen.
9) Heinrich Bader (Hrsg.), Die Staatliche Versicherung in der
DDR, Berlin 1980, S. 54 - nach Angaben der Staatlichen Versiche-
rung der DDR.
10) Bruno Redlich, a.a.O., S. 113.
11) Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR von 1982, S. 119. Stati-
stisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland von 1980, S.
458.
12) Marketing bedeutet nur die Förderung des Absatzes, nicht das
Absetzen bzw. Verkaufen selber. Verkäufer, Vertreter, Handelsver-
mittler oder Außendienstmitarbeiter (deren allein das Versiche-
rungsgewerbe 50 000 haupt- und 250 000 nebenamtlich beschäftigt)
sind daher nicht beim Lenkungspersonal mitzuzählen.
13) Auskunft: Zentralausschuß der Werbewirtschaft, Bonn.
14) Kategorisierung und quantitative Bestimmung staatlicher Wirt-
schaftslenkung wurden anhand von Haushaltsplänen für 1985 durch-
geführt. Neben dem des Bundes wurden der Haushaltsplan von Hessen
(1984) und der der Stadt Frankfurt am Main herangezogen, wobei
die beiden letzteren hochgerechnet wurden, und zwar wurden ent-
sprechend ihres Einwohneranteils an der Gesamtbevölkerung der
Bundesrepublik die Hessenzahlen mit 10, die Frankfurter Werte mit
100 multipliziert.
15) Auskunft der Statistischen Bundesamtes über die EG-Arbeits-
kräfte-Stichprobe von 1984. Hier sind auch die bei Börsen, Kre-
ditvermittlern, Finanzmaklern, Beteiligungs- und Anlagegesell-
schaften Arbeitenden mitgezählt. Unternehmensinterne Finanzexper-
ten samt Bürokräften berücksichtigen wir mangels empirischer Da-
ten nicht.
16) Angaben des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunterneh-
men, München.
17) 44 500 selbständige Steuerberatungspraxen mit insgesamt
200 000 Beschäftigten plus 2500 Steuerberatungs-Gesellschaften
mit etwa 50 000 Beschäftigten (Berechnung nach Angaben des Deut-
schen Steuerberaterverbandes, Bonn).
18) 50 000 Steuerberater (geschätzt) plus ebenso viele Büro-
kräfte.
19) Der Ziffer 40 Prozent liegt die personelle Aufgabenverteilung
am Landgericht Frankfurt im Jahr 1985 zugrunde.
20) Auskunft für 1985: Deutscher Anwaltsverein, Bonn.
21) Bereits 1970, als die Gesamtzahl der Anwälte 18000 betrug,
waren in 11687 Rechtsberatungsunternehmen insgesamt 69 003 Perso-
nen beschäftigt (Statistisches Bundesamt, Unternehmen und Ar-
beitsstätten. Arbeitsstättenzählung vom 27. Mai 1970, Heft 7, S.
68). Es dürfte nicht übertrieben sein, bei einer Verzweieinhalb-
fachung der Anwaltszahl eine Verdoppelung der Gesamtbeschäftigten
zu unterstellen.
22) Wir setzen nicht 100 Prozent an, weil wir arbeitsrechtliche
Streitsachen ausklammern.
23) Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Heft
4/1984, S. 438.
24) Leistungsabteilung samt Verwaltungsanteil. Errechnet aufgrund
des jüngsten Geschäftsberichts der Bundesanstalt für Arbeit.
25) Die Marxschen Kategorien aus dem "Kapital" (MEW Bd. 23, S.
670-673) hat auf die relative Übervölkerung der BRD zuerst Walter
Baumann angewendet. Ders., Die im Schatten leben, Köln 1981.
26) Errechnet aus: Wirtschaft und Statistik 4/1985, S. 326-329
(Sozialhilfeempfänger 1983).
27) Teilansatz von 7 % aller kommunalen Sozialbediensteten. Hoch-
rechnung aufgrund Frankfurter Verhältnisse.
28) IMSF (Hrsg.), Staatsmonopolistischer Kapitalismus der Bundes-
republik Deutschland in Daten und Fakten, Frankfurt am Main 1981,
S. 301.
29) Metall 24/76, S. 11. In dieser Gewerkschaftszeitung wird eine
Untersuchung des WSI wiedergegeben.
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