Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 13/1987


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DAS FLEXIBILISIERUNGSKONZEPT DES KAPITALS UND DIE PERSPEKTIVE DES KAMPFES UM DAS NORMALARBEITSVERHÄLTNIS

Klaus Pickshaus 1. Zur Fragestellung - 2. Flexibilisierung: Grundlagen, Trieb- kräfte und strategische Konzepte - 2.1. Technologischer Umbruch, neuer Rationalisierungstyp und Intensivierung der lebendigen Ar- beit - 2.2. Soziale und politische Voraussetzungen und Wirkungen des Flexibilisierungskonzepts der Kapitalverbände - 2.3. Deregu- lierung als politisches Konzept des konservativen Umbaus - 3. Em- pirische Zwischenbilanz - die Verbreitung flexibilisierter Ar- beitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse - 3.1. Die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses - 3.2. Dimensionen und Trends der Ar- beitszeitflexibilisierung - 3.3. Widersprüche und Trends - 4. Konflikte um Flexibilisierung und gewerkschaftliche Arbeitszeit- politik - 4.1. Von der Konfrontation zum Sozialkompromiß? - 4.2. Unterschiedliche Durchsetzungskonzepte des Kapitals - 4.3. Zur Perspektive gewerkschaftlicher Arbeitszeitpolitik 1. Zur Fragestellung -------------------- Nach den Tarifkompromissen in der Metall- und Druckindustrie vom Frühjahr 1987 hat eine Diskussion begonnen, vor welchen Problemen und Aufgaben die Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung in den kom- menden Jahren steht. Zwar bleibt auch nach der jetzt bis zum Ende der achtziger Jahre vereinbarten 37-Stunden-Woche die Aufgabe der Verallgemeinerung dieser Regelung und der Durchsetzung des weite- ren Schritts zur 35-Stunden-Woche bzw. noch weitergehender Ar- beitszeitverkürzungen. Dennoch ist das Problem der Perspektive gewerkschaftlicher Arbeitszeitpolitik aufgeworfen, zumal in allen Tarifvereinbarungen in/wischen Arbeitszeitverkürzung mit Regelun- gen einer Flexibilisierung verbunden ist. Die Tarifabschlüsse von 1987 sind, auch ohne daß es zu einem of- fenen Arbeitskampf kam, zweifellos Ergebnis eines neu austarier- ten Kräfteverhältnisses, das in widersprüchlicher Weise die ge- stärkten Positionen des Kapitals wie auch die relative Stabilität und Gegenmachtfähigkeit der Gewerkschaften ausdrückt. Es bleibt die Frage, welchen Stellenwert das Kapital und die konservative Regierung im beabsichtigten Modernisierungs- und Flexibilisie- rungsschub Integrationsangeboten an die Gewerkschaften zumessen wollen und können. Bekanntlich ist das Flexibilisierungskonzept nicht nur ein taktisch angelegter Gegenentwurf der Unternehmer zu einheitlichen Arbeitszeitverkürzungen, wie sie die Gewerkschaften fordern. Es stellt vielmehr ein umfassendes Programm der Neu- strukturierung der Arbeits-, Sozial- und Klassenbeziehungen dar, durch das kollektive Schutzrechte aufgelöst und die Basis gewerk- schaftlicher Handlungsfähigkeit entzogen werden soll. Zugleich wird in den konservativen Entwürfen das Programm der Flexibili- sierung mit der Aura eines Zukunftsoptimismus umgeben, der Indi- vidualitätsentfaltung und Autonomie in der Arbeitsgestaltung ver- heißt. Es ist also auch nach den ökonomischen Grundlagen und Triebkräften für die Flexibilisierung zu fragen um Konfliktlinien und Anforderungen an eine gewerkschaftliche Alternative zu ermessen. Es ist offenkundig, daß in der aktuellen Periode tiefgreifenden technologischen und gesellschaftlichen Umbruchs das Kapital bei der Durchsetzung der wissenschaftlich-technischen Veränderungen und den damit verbundenen Kräfteverschiebungen einen erheblichen Vorlauf gewonnen hat gegenüber befindet sich die Arbeiterbewegung eher in einer Phase der Verteidigung und komplizierten Einstellung auf die sich schnell verändernden neuen Prozesse ohne schon in der Lage zu sein, durch die Sammlung aller Kräfte und S Mobilisierung für ein eigenes Zukunftskonzept eine andere reformorientierte Entwicklungsvariante durchsetzen zu können. Die technologische Modernisierung bleibt jedoch von den nationalen und internationalen Tendenzen de kapitalistischen Akkumulations- prozesses einschließlich der hieraus resultierenden Krisen bestimmt. Kommt es zu einer Zuspitzung weltwirtschaftlicher und nationaler Krisenentwicklungen, zu steigender Massenarbeits- losigkeit und Strukturkrisen, dann werden soziale und politische Spaltungs- und Polarisierungsprozesse zu einer schweren Bedrohung für die Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung. Da der Sektor "unge- schützter" Arbeitsverhältnisse ach schon jetzt schnell ausdehnt, rücken die Sicherung und der Ausbau des Normalarbeits- verhältnisses ins Zentrum des gewerkschaftlichen Kampfes. 2. Flexibilisierung: Grundlagen, Triebkräfte -------------------------------------------- und strategische Konzepte ------------------------- Die Flexibilisierungsvorstellungen der Unternehmer beziehen sich auf vielfältige Bereiche und unterschiedliche Ebenen: Flexibili- sierung der Lohne und des Tarif- und Sozialrechts, der Beschäfti- gungsformen und -verhältnisse wie Flexibilisierung der Arbeits- zeitsysteme. Hier sollen eingehender diejenigen Formen betrachtet werden, die auf eine optimale Anpassung des gesellschaftlichen Arbeitskräftepotentials an die neuen Produktionsbedingungen und jeweiligen betrieblichen Abläufe zielen. 2.1. Technologischer Umbruch, neuer Rationalisierungstyp -------------------------------------------------------- und Intensivierung der lebendigen Arbeit ---------------------------------------- Eine Methode, die Arbeitszeit nach Maßgabe der Verwertungsziele des Kapitals an die jeweiligen Produktions- und Nachfragebedin- gungen anzupassen, ist seit langem bekannt: Überstunden oder Kurzarbeit sowie Schichtsysteme sind klassische Formen. Es stellt sich die Frage, inwieweit mit der Herausbildung eines neuen Typs der Produktionsmittel, dessen Kernelemente die Informationstech- nologien sind, und mit der Durchsetzung eines darauf beruhenden neuen Rationalisierungstyps auch Grundlagen und Gestaltungsmög- lichkeiten von Arbeitszeitflexibilisierung ein neues Niveau er- reicht haben. Charakteristikum von Informationstechnologien und neuen Automati- onstechniken ist ihre außerordentliche Flexibilität in der Anwen- dung und zugleich ihr Steuerungs- und Regelungspotential, das die räumliche und zeitliche Entkoppelung der menschlichen Tätigkeit von der Maschine ermöglicht und damit den Spielraum für die Ge- staltung von Arbeitsplatz- und Arbeitszeitstrukturen erweitert. Dies ist die objektive Basis für die Flexibilisierungsstrategie des Kapitals; zugleich eröffnen die Veränderungen bei entspre- chender betrieblicher und gewerkschaftlicher Gegenmachtentfaltung Eingriffs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Arbeiterklasse. Die breite Einführung von elektronischen, informationsverarbei- tenden Technologien zusammen mit anderen neuen Techniken in Pro- duktion, Verwaltung und Zirkulation erfolgt heute unter dem Zwang zur umfassenden Intensivierung der Kapitalreproduktion. Seit Mitte der 70er Jahre drängen verschiedene Faktoren, die aus Ver- änderungen der inneren und äußeren Kapitalverwertungsbedingungen resultieren, "auf einen solchen Umbruch in Richtung auf einen spezifischen, von den Bedingungen der wissenschaftlich-techni- schen Revolution geprägten Typ der intensiv erweiterten Reproduk- tion." 1) Verengte Märkte, stagnierendes Wachstum sowie ein zu- nehmender Kosten-und Zeitdruck (u. a. als Folge des schnelleren moralischen Verschleißes der neuen Technologien) lassen die Un- ternehmer zu neuen Formen der Ökonomisierung übergehen. Sie rich- ten sich in erster Linie auf das konstante Kapital, auf eine Re- duktion der Kapitalbindung im Reproduktionsprozeß überhaupt, aber auch auf eine Ökonomisierung des variablen Kapitals, also der le- bendigen Arbeit. Die Umsetzung solcher Strategien, deren notwendige Voraussetzung computergestützte Organisations- und Steuerungstechnologien bil- den, ist als "neuer Rationalisierungstyp" beschrieben worden. 2) Er ist u.a. durch folgende Merkmale charakterisiert: Erstens richten sich die neuen Strategien auf eine Integration aller Teilprozesse und bisher inselartigen Rationalisierungs- schritte in einen betrieblichen Gesamtablauf. Dies zielt durch die Verbesserung der Durchlaufzeiten, des Nutzungsgrades der ver- schiedenen Bearbeitungsstationen und ihrer rationelleren Verknüp- fung auf eine Umlaufbeschleunigung des konstanten Kapitals und eine Optimierung bzw. Reduzierung des Kapitaleinsatzes. "Just-in- time"-Produktion und neue EDV-gestützte materialwirtschaftliche Logistiksysteme, die als Ziel eine "lagerlose Fertigung" und "bestandslose Distribution" haben, sind Elemente solcher Planun- gen. Damit ist ein zweites Merkmal angesprochen: die Einbeziehung der zwischenbetrieblichen Zusammenhänge, vor allem die datentechni- sche Verknüpfung mit den Zuliefer- und Vertriebsfirmen, die so noch stärker an das Konzernkapital gebunden werden. Drittens konzentrieren sich die neuen Rationalisierungsstrategien auf das "elastische Potential von Technik." 3) Die neuen Techno- logien ermöglichen eine höhere Flexibilität der Anlagen, die eine schnellere Produktumstellung und Typenvariation erlaubt. Durch wachsende Anlagenflexibilität, die heute insbesondere schon in der Automobilindustrie (Elemente einer flexiblen Automation) zu finden ist, kann das Einzelkapital schneller auf Marktveränderun- gen reagieren, um seine Konkurrenzposition zu verbessern. Die Rationalisierungsstrategien zur Ökonomisierung des konstanten Kapitals sind mit Konzepten einer flexibleren und intensiveren Nutzung der lebendigen Arbeit verbunden. Ökonomisierung von kon- stantem und variablem Kapital gehen insofern Hand in Hand. Deut- lich wird dies bei Betrachtung der in verschiedenen Formen inten- dierten Flexibilisierung der Arbeitszeitsysteme und Beschäfti- gungsverhältnisse; sie ist Bestandteil einer personalwirtschaft- lichen Einsatzplanung, die auf die Bedingungen des neuen Rationa- lisierungstyps reagiert und zugleich die Verwertungs- und Mach- tinteressen des Kapitals adäquat realisiert. Zum einen sollen durch Veränderung der Arbeitsorganisation und neue Arbeitszeitsysteme das Arbeitskräftepotential an die jewei- ligen Produktionsund Auftragsrhythmen mit ihren konjunkturellen und saisonalen Schwankungen angepaßt, kürzere Durchlaufzeiten er- reicht und die Betriebsnutzungsdauer ausgeweitet werden. Zum an- deren ist Flexibilisierung ein Mittel zur Intensivierung der le- bendigen Arbeit. Durch die Anpassung der Arbeitszeiten der Be- schäftigten an den Produktions- und Absatzverlauf werden die Po- ren des Arbeitstages verdichtet, indem Zeiten geringerer Arbeits- belastung, Stillstands- und Leerlaufzeiten verringert oder ausge- schaltet werden sollen. Darüber hinaus versucht das Kapital, Lohnkosten unmittelbar einzusparen, indem für manche Beschäftig- tengruppen Löhne und Lohnnebenkosten reduziert sowie Personalre- serven zum Ausgleich von Produktionsschwankungen und Überstunden- zuschläge eingeschränkt werden. Der einzelnen Arbeitskraft soll aber nicht nur ein Maximum an Mehrarbeit abgepreßt werden. Das Kapital verfolgt auch das Ziel einer verstärkten Kontrolle und Unterwerfung des Gesamtarbeiters und der Erschwerung aller Ansätze zur betrieblichen Formierung der Arbeiterklasse. Eine Zersplitterung der Lohnarbeiter mit ver- schiedenen Arbeitszeitmustern und vertiefte Segmentierungen in Stamm- und Randbelegschaften mit unterschiedlichen Betriebsbin- dungen und -loyalitäten sind schon Ergebnisse der bisherigen Fle- xibilisierungsmaßnahmen. 2.2. Soziale und politische Voraussetzungen und Wirkungen --------------------------------------------------------- des Flexibilisierungskonzepts der Kapitalverbände ------------------------------------------------- Umfangreiche Flexibilisierungsforderungen wurden zum ersten Mal in der Öffentlichkeit von Gesamtmetall in den Tarifauseinander- setzungen 1984 vertreten. 4) Inzwischen sind die Kernelemente dieses Konzepts von den Unternehmerverbänden übernommen worden (z.B. im Bankentarifkonflikt 1987) und zum zentralen Programm- punkt der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) avan- ciert. 5) Die Kapitalorganisationen verarbeiten damit die Verän- derung der Verwertungsbedingungen und entwickeln vereinheitlichte Handlungskonzepte. In dieser Strategie zielt Flexibilisierung nicht nur auf die personalwirtschaftliche "Ergänzung" der neuen technologischen Rationalisierungsprozesse, sondern generell auf eine Unterhöhlung und Aufweichung sozialer und kollektiv-rechtli- cher Normen und Standards der Arbeitsbeziehungen und damit auf eine Einengung gewerkschaftlicher Gegenmachtmöglichkeiten. Der auf die Verbesserung der Weltmarktpositionen orientierte Moderni- sierungskurs als strategische Linie des bundesdeutschen Kapitals schließt somit auch eine Neufixierung der sozialen und Klassenbe- ziehungen ein. Für die Durchsetzung der Flexibilisierungspolitik spielen mehrere Faktoren eine Rolle: 1. Die Grundkonstellation wird durch das zunehmende Gewicht der industriellen Reservearmee bestimmt, das die Position der Arbei- terklasse und ihrer Gewerkschaften im System der Klassenbeziehun- gen seit Mitte der 70er Jahre geschwächt hat. Alle Prognosen wei- sen darauf hin, daß mit einem anhaltend hohen Niveau der Massen- arbeitslosigkeit bis in die 90er Jahre zu rechnen ist; es wird bei zyklischen Krisenverschärfungen weiter emporschnellen, da aufgrund des kapitalsparenden Charakters der neuen Rationalisie- rungstechnologien weder ein neuer Wachstumsschub noch eine Aus- weitung der Arbeitsplätze zu erwarten sind, wenn nicht beschäfti- gungspolitische Maßnahmen durchgesetzt werden. 6) Mit der Flexibilisierung von Beschäftigungsverhältnissen wird der Wirkungsmechanismus der Reservearmee weiter verstärkt, indem bei einem Abbau sozialer Schutzrechte die Personalauswahl der Unter- nehmen mit ihren Folgen für Verteilung und Selektion der Arbeits- kräfte erleichtert wird. Zugleich verstärkt sich durch die Seg- mentierung der Belegschaften in Kerngruppen mit relativ festen sozialen Absicherungen und wenig geschützte Randbelegschaften der Druck auf das ganze innerbetriebliche Gefüge mit allen Wirkungen einer Disziplinierung und Intensivierung der Arbeit, aber auch der Differenzierung in den Interessenlagen der verschiedenen Lohnabhängigen-gruppen. Die Randbelegschaften werden zu Puffern des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes. "In diesem System ist die Arbeitslosigkeit sozusagen in Gestalt von Unterbeschäftigungsformen ins Beschäftigungssystem 'inte- griert', damit aber auch eingetauscht worden gegen eine Ge- neralisierung von Beschäftigungsunsicherheiten...". 7) Diese Per- spektive einer "Zweiteilung des Arbeitsmarktes entlang standardi- sierter und entstandardisierter Einsatznormen von Arbeitskraft", 8) wie U. Beck sie durch den Flexibilisierungs- und Modernisie- rungsschub erwartet, ist aber nicht unvermeidliches Ergebnis der "Explosivität der Entwicklung in der Entfaltung der Produktiv- kräfte", die "die Verhältnisse des Arbeitsvertrages und Arbeits- marktes" 9) sprengt, sondern Ziel einer p o l i t i s c h e n Deregulierungsstrategie des Kapitals, die auf dem arbeitsmarktpo- litischen Machtvorsprung aufbauen kann und ihn weiter ausbauen will. 2. Anknüpfungspunkte für Flexibilisierung sind zweifellos auch in der Differenzierung von Arbeitszeitwünschen der Lohnabhängigen zu finden. Die "stille" Durchsetzung von Gleitzeitsystemen insbeson- dere im Angestelltenbereich ist u.a. Ausdruck für das zunehmende Bedürfnis nach selbstbestimmter Arbeitszeiteinteilung. Individu- elle Ansprüche auf freiere Disposition bei der Gestaltung der Ar- beitszeit sind nach sozialer Lage, familiärer Lebenssituation, Qualifikation, Einkommen und Arbeitsbedingungen unterschiedlich ausgeprägt und vor allem unterschiedlich realisierbar. Präferen- zen für flexible Arbeitszeit sieht G. Bosch u. a. in folgenden Gruppen: 10) - unter Lohnabhängigen mittlerer und höherer Einkommensgruppen, die Freizeitgewinn auch mit Verzicht auf Einkommensanteile reali- sieren (z. B. Lehrer); - unter der zunehmenden Zahl von Ein- und Zweipersonen-Haushal- ten, deren Zeitdisposition nicht so sehr durch ihre familiären Lebenszusammenhänge gebunden ist; - unter der zunehmenden Zahl von Studenten, die infolge schlech- terer sozialer Absicherung zu Teilzeit- und Gelegenheitsarbeiten gezwungen sind; - unter der wachsenden Masse berufstätiger Frauen - vor allem un- ter den Müttern, die aufgrund der Defizite im gesellschaftlichen Reproduktionsbereich kürzere Arbeitszeiten wünschen und deshalb Teilzeittätigkeiten annehmen. Da die Frauenerwerbsquote trotz Krise weiter ansteigt, wächst auch dieses Potential für instabile und flexible Arbeitsverhältnisse. Als eine entscheidende Determinante erweist sich auch hier der Druck der Reservearmee, der es dem Kapital ermöglicht, die Ange- botsbedingungen zu diktieren, um persönliche Arbeitszeitwünsche für die Flexibilisierung zu nutzen. Mit dem Lockruf wachsender "Zeitsouveränität" wird versucht, die Arbeitszeitbedürfnisse von Lohnabhängigen, die höchst ambivalent "akute Notsituationen, Ab- hängigkeiten und Konkurrenzbeziehungen wie auch neue Möglichkei- ten zur individuellen Entfaltung" widerspiegeln, 11) für eine Durchlöcherung "starrer" tarifvertraglicher und rechtlicher Schutzbestimmungen betreffs Lage und Dauer der Arbeitszeit zu mißbrauchen. Damit soll zugleich der gewerkschaftliche Kampf um einheitliche Verkürzung der Arbeitszeit unterlaufen werden. Die Flexibilisierungsstrategie des Kapitals kann Durchschlags- kraft erhalten, weil sie Erfordernisse moderner Produktion und Möglichkeiten der Informationstechnologien aufgreift und gleich- zeitig Anknüpfungspunkte in den unterschiedlich geprägten Ar- beitszeitinteressen der Lohnabhängigen findet. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist der arbeitsmarktpolitische Machtgewinn der Unternehmer. 2.3. Deregulierung als politisches Konzept ------------------------------------------ des konservativen Umbaus ------------------------ Das auf die betriebliche und tarifliche Ebene zielende arbeits- zeitpolitische Flexibilisierungskonzept der Unternehmer wird auf politisch-staatlichem Gebiet durch arbeits- und sozialrechtliche sowie beschäftigungspolitische Deregulierungsvorstellungen er- gänzt. Deregulierung bedeutet hier Abbau aller Rechte und Maßnah- men, die dem arbeitsrechtlichen und sozialen Schutz der Lohnab- hängigen dienen sollen. Damit werden keine "rechtsfreien Räume" geschaffen, sondern in wachsendem Maße kollektivrechtlicher Schutz als Errungenschaft der Arbeiterbewegung durch die indivi- duellen Formen des Zivilrechts ersetzt. Das Programm der Deregulierung ist Teil eines grundlegenden Stra- tegiewechsels des Monopol- und Finanzkapitals, mit dem zentrale wirtschafts- und sozialpolitische Umorientierungen vollzogen wur- den und der sich in der Etablierung einer konservativ-sozialreak- tionären Herrschaftsvariante realisierte. Eine Regierungsüber- nahme durch den konservativen Machtblock wurde, nicht zuletzt an- gesichts der offenen Krise des sozialliberalen Integrationsmo- dells zu Beginn der 80er Jahre, als Voraussetzung dafür angese- hen, ein konsistentes Programm des konservativen Umbaus und damit einer grundlegenden Neugestaltung der ökonomischen und politi- schen Kräfteverhältnisse durchzusetzen. 12) Für den "modernen" Konservatismus in der BRD, wie ihn die Späth- Kommission "Zukunftsperspektiven gesellschaftlicher Entwicklun- gen" (1983) repräsentiert, erfordern die neuen Techniken die Be- freiung "von der Bindung der Produktion an die starren Arbeits- zeitregelungen von Tarifverträgen, Arbeitszeitverordnungen und Geschäftszeiten". 13) Den an diesen neuen Technologien Beschäf- tigten wird unter solchen Bedingungen autonomes, kreatives und flexibles Arbeiten verheißen. 14) In dieser Vision sind zweifel- los Übereinstimmungen mit den Auffassungen sozialdemokratischer Modermsierungsvertreter feststellbar. 15) In der konservativen Strategie - gleich welcher Variante - wird allerdings keine Un- klarheit darüber gelassen, daß der Staat, falls die Gewerkschaf- ten Flexibilisierung nicht als zwangsläufige Konsequenz der Mo- dernisierung der Wirtschaft akzeptieren, durch eine Veränderung der gesetzlichen Regelungen den Flexibilisierungsschub unterstüt- zen wird. Mit der Deregulierung wird auf einen Lebensnerv gewerkschaftli- cher Politik gezielt: die allgemeine Schutzwirkung von Tarifver- trägen und Sozialgesetzen. Das zentrale politische Ziel der kon- servativen Politik ist eine derartige Schwächung der Gewerkschaf- ten, daß ihnen zur organisatorischen Bestandssicherung die Ein- bindung in einen - konservativ definierten - "sozialen Konsens als letzte Möglichkeit erscheint. Deregulierung umfaßt nicht nur den Abbau dieser oder jener Sozialleistung, sondern einen gene- rellen Umbau der institutionellen und rechtlichen Verhältnisse, die das Sozial- und Arbeitsrecht, das Arbeitskampfrecht, das Kol- lektivvertragssystem, die Arbeitsmarktregulierung usw. betreffen. Marksteine dieses Umbaus sind die "Haushaltsoperationen 1982 bis 1984 sowie vor allem das sogenannte "Beschäftigungsförderungs- gesetz (BeschFG) von 1985, mit dem durch ein "gelenkigeres Arbeitsrecht - so die Regierungsbegründung - massiv Schutzrechte ausgehöhlt werden, ferner die Änderung des § 116 AFG vom Frühjahr 1986, mit der Streiks zum organisatorischen Existenzrisiko der Gewerkschaften werden. Wenn auch mit inneren Widersprüchen und sozialpolitischen Manö- vern, wird dieser Deregulierungskurs auch nach den Bundestagswah- len 1987 von der konservativen Regierung fortgesetzt. Der Entwurf eines neuen Arbeitszeitgesetzes, das die bisher geltende Arbeits- zeitordnung (AZO) ablösen soll, sowie die Pläne für eine Verlän- gerung des BeschFG, das die Ausbreitung flexibler Arbeitsverhält- nisse massiv gefördert hat, über 1990 hinaus, belegen dies. 3. Empirische Zwischenbilanz - die Verbreitung flexibilisierter --------------------------------------------------------------- Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse -------------------------------------------- 3.1. Die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses ----------------------------------------------- Mit den tiefgreifenden Umbruchprozessen und dem Anschwellen von Dauerarbeitslosigkeit wird eine Krise des Normalarbeitsverhält- nisses konstatiert. 16) G. Bosch hat den Begriff "Normalarbeits- verhältnis" als "eine stabile, sozial abgesicherte, abhängige Vollzeitbeschäftigung" definiert, "deren Rahmenbedingungen (Arbeitszeit, Löhne, Transferleistungen) kollektiv-vertraglich oder arbeits- bzw. sozialrechtlich auf einem Mindestniveau gere- gelt sind". 17) Zweifellos ist eine solche Definition historisch konkret für die BRD zu fassen; sie beschreibt eine Verall- gemeinerung von sozialen Mindeststandards der Verkaufsbedingungen der Arbeitskraft, von denen immer auch Gruppen der Arbeiterklasse ausgeschlossen blieben (viele Ausländer und Frauen z.B.). Diese Verallgemeinerung ist als ein Ergebnis des Kampfes um die Normierung des Arbeitstages und der Stärke gewerkschaftlicher Gegenmacht zu verstehen - unterschiedlich ausgeprägt in den einzelnen Branchen, Betrieben und Regionen -, die das Wirken des Reservearmeemechanismus zumindest einschränken konnte. Die Aus- höhlung des Normalarbeitsverhältnisses wird vorangetrieben durch die neuen Kapitalstrategien, die über Zeitverträge, Leiharbei- tereinsatz und Expansion der Teilzeitarbeit den Personaleinsatz flexibilisieren und die durch gesetzliche Eingriffe in das Sozi- alsystem flankiert werden. Während Arbeitszeitflexibilisierung mit den Arbeitskämpfen 1984 zu einem erstrangigen Konfliktthema wurde, konnte die konserva- tive Regierung ein Jahr später mit dem BeschFG eine massive Öff- nung zu flexibilisierten Arbeitsverhältnissen durchsetzen, ohne auf nennenswerten Widerstand der Gewerkschaften zu stoßen. Das frühestens 1990 auslaufende Gesetz sieht eine Ausweitung der Mög- lichkeiten befristeter Beschäftigung bis zu 18 Monaten ohne Ein- schränkungen (bei Kleinbetrieben und Neugründungen sogar 2 Jahre), den Einsatz von Leiharbeitskräften beim Entleiher für sechs Monate (früher drei), Job-Sharing sowie Einschränkungen im Kündigungsschutz in Kleinbetrieben und restriktivere Bestimmungen für Sozialpläne vor. Erste Untersuchungen von Auswirkungen des BeschFG zeigen folgende Trends: 18) a) Z e i t v e r t r ä g e: Der Anteil der befristet Beschäf- tigten hat sich nach einer repräsentativen Umfrage des FORSA-In- stituts mit 8,5% im Herbst 1986 gegenüber 4,1% 1984 verdoppelt (von 900 000 auf 1,9 Mio.). 19) Dabei wurden nach Schätzungen mindestens 600 000 ehemalige Dauerarbeitsplätze durch befristete Stellen ersetzt. Das Wissenschaftszentrum Berlin weist in einer Untersuchung aus, daß 1986 1,75 Mio. Personen (8% aller abhängig Beschäftigten) in einem befristeten Arbeitsverhältnis standen; im Juni 1985 waren es 1,5 Mio. 20) Sowohl die IG Metall wie eine BDA-Untersuchung geben an, daß gegenwärtig ca. 50% der Neuein- stellungen befristet erfolgen. Dies bestätigt auch die Analyse des Wissenschaftszentrums Berlin. Überproportionale Anteile befristeter Arbeitsverhältnisse sind in Branchen mit hohen Frauenquoten (Handel, Textil- und Bekleidungs- industrie), bei Teilzeitarbeitskräften, bei den wissenschaftli- chen Mitarbeitern/innen an den Hochschulen und in den Krisenre- gionen festzustellen. Da viele Jugendliche nach der Ausbildung nur Zeitverträge erhalten, wächst eine Generationengruppe, die im wesentlichen durch instabile Beschäftigungsverhältnisse geprägt ist. Ein Viertel bis zur Hälfte der befristet Beschäftigten wer- den je nach Branche, Region und Qualifikation in ein unbefriste- tes Arbeitsverhältnis übernommen. b) L e i h a r b e i t: Auch die Zahl der Leiharbeitskräfte ("Arbeitnehmerüberlassung") hat erheblich zugenommen. Nach einem konjunkturbedingten Rückgang 1982/83 stieg die Zahl der von der Bundesanstalt für Arbeit durch eine Stichtagmessung erfaßten Leiharbeitskräfte von ca. 33000 (1984) und 49000 (1985) auf über 70000 (1986). 21) Bezieht man alle Leiharbeitsverhältnisse eines Jahres ein, so ergeben sich weit über 200000. Die Zahl der ille- gal überlassenen Leiharbeitskräfte, die statistisch nicht erfaß- bar sind und zur Schattenwirtschaft gehören, wird zwischen 100000 und 500000 geschätzt. Schwerpunkte sind das Baugewerbe, aber auch der Metallbereich und die Chemiebranche. Ebensowenig erfaßbar sind die Auswirkungen der verstärkt ange- wandten Methode der Unternehmer, bisher fest angestellte Beschäf- tigte in eine "erzwungene Selbständigkeit" zu entlassen, um damit die Lohnnebenkosten einzusparen und die Risiken der Wirtschafts- entwicklung zu individualisieren. Beispiele für solche Tätigkei- ten sind: Vertrieb und Transport (z.B. LKW-Fahrer), Satzherstel- lung, Buchhaltung z. T. in Heimarbeit, freie Journalisten, Außen- dienste der Versicherungen usw. 22) Befristete Arbeitsverhältnisse dienen ebenso wie Leiharbeit als Flexibilisierungsinstrumente, mit denen Personalreserven redu- ziert, vorübergehende saisonale "Arbeitsspitzen" bewältigt und zugleich die Selektion neuer Arbeitskräfte verschärft und der Leistungs- und Disziplinierungsdruck erhöht werden können. Viele Unternehmen sind mit dieser verfeinerten Form einer kapazitätso- rientierten Arbeitskräfteplanung dazu übergegangen, dauerhaft ihre Stammbelegschaften "abzuschmelzen" und dafür flexibel ver- fügbare Randbelegschaften aufzubauen. In dieser Segmentierung drückt sich auch eine Polarisierung von Qualifikationsanforderun- gen und der Qualität der Arbeitsbedingungen aus, da instabile Ar- beitsverhältnisse eher durch geringe Qualifikationsanforderungen und kurze Anlernzeiten sowie belastende und gefährliche Ar- beitsplätze charakterisiert sind. 23) Für personalpolitische Flexibilisierung spielt die Gruppe derer eine wachsende Rolle, die als Teilzeitkräfte nicht dem Schutz der Regelarbeitszeit unterliegen. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten (statistisch als Beschäftigte mit normalerweise 1-36 Wochen-Ar- beitsstunden gefaßt) hat von 1980 bis 1986 um eine halbe Million auf insgesamt 3,15 Mio. zugenommen; davon sind über 90% Frauen. 24) Etwa 40% der Teilzeitbeschäftigten, ca. 1,1 Mio. gehörten 1985 zu den "geringfügig Beschäftigten" (sogenannte "Pauschal- kräfte"), die weniger als 15 Wochenstunden arbeiten, unter 430 DM im Monat verdienen und deshalb aus dem Schutz der Renten- und Krankenversicherung herausfallen. Nimmt man noch die Gruppe der sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten mit bis zu 19 Wochenstunden hinzu, bei denen der Leistungsanspruch der Arbeits- losenversicherung entfällt, so wächst die Zahl der "ungeschützten" Teilzeitarbeitsverhältnisse um knapp 400 000 auf insgesamt 1,5-1,6 Mio. Durch das BeschFG wird die Konzentration der geringfügig Teil- zeitbeschäftigten auf Kleinbetriebe gefördert, da für diesen Be- reich Vorschriften des Kündigungsschutzes aufgeweicht wurden. Schwerpunkte der Teilzeitbeschäftigung liegen im öffentlichen Dienst, im privaten Dienstleistungsbereich sowie im Einzelhandel (hier 30% aller Beschäftigten, in einzelnen Betrieben bis 70%). 25) Besonders belastend ist die "Arbeit auf Abruf als eine Form der kapazitätsorientierten Teilzeitsysteme, auch wenn hier das BeschFG bestimmte Mindestnormen (4 Tage Ankündigungsfrist, minde- stens 3 aufeinanderfolgende Arbeitsstunden usw.) festlegte. Insgesamt ist durch das BeschFG "zweifellos eine neue Qualität in der Aushöhlung des Normalarbeitsverhältnisses erreicht worden, die auch die Möglichkeiten gewerkschaftlicher Tätigkeit im Be- trieb bedroht." 26) Wachsende Gruppen mit instabilen Arbeitsver- hältnissen, die kaum organisiert sind, erschweren die Entwicklung einheitlicher Handlungs- und Streikfähigkeit im Betrieb, und der Prozeß der Entrechtung und des Abbaus der sozialen Standards er- reicht auch die Stammbelegschaften. Zwar wurde das Problembewußt- sein in jüngster Zeit in manchen Gewerkschaften geschärft, jedoch wirken die Versäumnisse der Vergangenheit als Hindernis bei der notwendigen Aktivierung dieses Feldes der Interessenvertretung. Nicht nur nahezu jeder Betriebsrat hat hier "seine Leichen im Keller", sondern die Gewerkschaften insgesamt haben lange Zeit diesen Prozeß weitgehend tatenlos hingenommen, zumal in den be- trieblichen und gewerkschaftlichen Gremien Lohnabhängige in in- stabilen Arbeitsverhältnissen kaum vertreten sind. Nicht zuletzt der geringe Widerstand gegen die Verabschiedung des BeschFG 1985 zeigt, daß hier zum Teil auch ohne Kampf und ein ei- genes Gestaltungskonzept Terrain aufgegeben wurde. Erst seit den 84er Tarifabschlüssen werden die Auswirkungen einer individuellen Arbeitszeitdifferenzierung in den Gewerkschaften breit disku- tiert, obwohl Teilzeitarbeit als eine solche Form seit den 60er Jahren ein relevantes, aber auf Frauen konzentriertes Problem darstellt, dessen tarifliche und gesetzliche Absicherung aus- steht. Dimension und Dynamik der Ausweitung "ungeschützter" Arbeitsver- hältnisse erreichen inzwischen auch die männlichen Teile der Ar- beiterklasse (siehe Tabelle 1). Sie breiten sich in Krisenregio- nen wie in prosperierenden High-Tech-Bereichen aus. Eine Bearbei- tung dieser Defizite ist für die Gewerkschaften überfällig, zumal sich der Prozeß der Erosion des Normalarbeitsverhältnisses fort- setzen wird. Tabelle 1: Erwerbstätige außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses 1984 und 1986 (in 1000) 1984 1986 1. Erwerbstätige 1) 25 304 25 736 2. Abhängig Beschäftigte 1) 22 038 22 465 3. Registrierte Arbeitslose 1) 2 266 2 228 4. Stille Reserve 1) 1 288 1 161 - > 3 + 4 3 554 3 389 - 5. Kurzarbeiter 2) 384 197 6. ABM-Beschäftigte 2) 80 102 7. Befristete Arbeitsverhältnisse 3) 900 1 900 (1 750) 4) 8. Registrierte Leiharbeitskräfte 2) 32 70 9. Teilzeitarbeitskräfte 5) 2 891 3 150 10. davon: nicht sozialversichert 1 056 ca. 1 200 - > 5-10 (in Prozent von 2) 4 287 (19,4) 5 419 (24,1) - - > 3-10 (in Prozent von 2-4) 7 841 (30,6) 8 808 (34,0) - _____ 1) Ifo, Wirtschaftskonjunktur 7/1987, S. A 11. 2) ANBA, Arbeitsstatistik 1984 und 1986 - Jahreszahlen. Die Anga- ben sind Jahresdurchschnittszahlen, die Zahl der während eines Jahres Betroffenen ist weitaus höher. 3) Ergebnisse einer Repräsentativumfrage von FORSA Dortmund. 4) Angaben nach einer Untersuchung des Wissenschaftszentrums Ber- lin im Auftrag des BMAS, Berlin/W. 1987. 5) Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 4.2; MittAB 3/1986, S. 362; für 1986 eigene Schätzung. Die Gesamtzahl der instabilen und "sozial ungeschützten" Arbeits- verhältnisse ist von 1984 bis 1986 um ca. 1 Mio. auf insgesamt etwa 5,2 bis 5,4 Mio. gestiegen; das ist etwa ein Viertel der ab- hängig Beschäftigten. Die Zahl der wirklich Betroffenen liegt si- cher höher, da vielfach nur auf Jahresdurchschnittszahlen und Schätzungen zurückgegriffen werden konnte. Gleichzeitig existiert eine Reservearmee von 3,4 Mio. Arbeitslosen, deren Grenzen zu den instabilen Arbeitsverhältnissen fließend sind. Bei einer zu er- wartenden erneuten zyklischen Krisenverschärfung wird dieses Ar- beitslosenheer zuerst und vor allem aus dem "ungeschützten" Ar- beitskräftepotential Zufuhr erhalten. Insgesamt sind also nur noch etwa 66 Prozent der abhängig Beschäftigten durch die Rege- lungen eines Normalarbeitsverhältnisses abgesichert. In einer Periode, die ohnehin durch vielfältige neue Handlungs- und Organisationsanforderungen geprägt ist, bestimmt die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses eines der schwierigsten Felder künftiger gewerkschaftlicher Interessenvertretung, das die Gegen- machtfähigkeit in allen Bereichen beeinflußt. Neben der Deregu- lierung übt die Flexibilisierung der Arbeitszeiten einen beson- ders starken Druck auf das Normalarbeitsverhältnis aus. 3.2. Dimensionen und Trends der Arbeitszeitflexibilisierung ----------------------------------------------------------- Nachdem die Arbeitskämpfe in der Druck- und Metallindustrie 1984 die Tabuisierung der 40-Stunden-Woche durchbrachen und sich eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit auch in anderen Wirtschaftsbe- reichen durchsetzte, konnten die Unternehmer in Verbindung damit tarifliche Regelungen zur Flexibilisierung von Lage, Dauer und Verteilung der Arbeitszeiten erreichen. Ende 1986 galt für ca. 45% aller Beschäftigten eine tarifliche Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden oder weniger. 27) Ab 1.4. 1988 wird für die Beschäf- tigten der Metall- und Druckindustrie die 37,5- und ab 1.4. 1989 die 37-Stunden-Woche realisiert. Was geschieht innerhalb dieses Rahmens? Variabilisierung der Arbeitszeiten ---------------------------------- Die Anpassung des betrieblich eingesetzten Arbeitsvolumens an schwankenden Produktions- und Arbeitsanfall war bei einer "starren" Normalarbeitszeit mit den klassischen Methoden der Kurz- und Mehrarbeit (Überstunden, Sonderschichten) vorgenommen worden. In manchen Fällen haben Unternehmen zur gleichen Zeit für auftragsschwache Bereiche Kurzarbeit beantragt, während in ande- ren Abteilungen Mehrarbeit geleistet wurde. Während diese Formen im industriellen Sektor bisher vorherrschen, spielen im Handel und Dienstleistungsbereich seit langem variable Teilzeitarbeits- systeme (einschl. der extremen Form der Kapovaz) eine größere Rolle. Für die Unternehmer besteht ein Nachteil der Mehrarbeit darin, daß sie Zusatzkosten verursacht und dem Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte unterliegt. Während seit 1970 der Einsatz von Über- stunden stark zurückgegangen ist (1970: 157 Stunden jährlich pro Beschäftigten, 1980: 80, 1986: 68), 28) breiten sich variable Teilzeitarbeit, Jahresarbeitszeitsysteme und Gleitzeit auch im Produktionsbereich stärker aus. Mit Gleitzeit, die bei fehlenden tariflichen und betrieblichen Absicherungen eine variable Anpas- sung an den Arbeitsanfall erlaubt und vor allem im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich eingeführt ist, arbeiteten in der Ge- samtwirtschaft 1972 6% und 1980 12% der Beschäftigten; neuere Schätzungen gehen bis zu 17%. 29) Je größer der Betrieb und je höher der Angestelltenanteil, desto eher wird Gleitzeit prakti- ziert. Insbesondere Unternehmen mit hoher Kapitalintensität und durchra- tionalisiertem betrieblichem Ablauf einschl. Zuliefer-, Lager- und Vertriebsbereich üben starken Druck in Richtung auf die Erhö- hung der Anpassungsgeschwindigkeit der Produktion durch eine Planung des Arbeitskräfteeinsatzes im Jahresablauf aus. Schon 1984 war die Variabilisierung der Arbeitszeiten eine zentrale Forderung der Kapitalverbände. In den Tarifauseinandersetzungen 1987 forderten die Metallunternehmer eine Variabilisierung inner- halb eines Jahreszeitraums. Die individuelle wöchentliche Ar- beitszeit sollte im Durchschnitt von 12 Monaten erreicht werden und Tagesarbeitszeiten bis zu 10 Stunden (in der Woche 50 Stun- den) möglich sein. Eine erste tarifliche Öffnung für eine begrenzte Variabilisierung enthielten die Tarifabschlüsse in der Metallindustrie 1984. Da- nach war eine unterschiedliche Verteilung der Arbeitszeiten über einen Ausgleichszeitraum von 2 Monaten vorgesehen, innerhalb des- sen die durchschnittliche neue Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden erreicht werden mußte. Eine empirische Auswertung der betriebli- chen Umsetzung dieser Regelung zeigt, daß der Zweimonatszeitraum von etwa zwei Dritteln der Betriebe eingehalten, von fast 15% aber eindeutig überschritten wird. Dies trifft vor allem auf Großbetriebe zu. 30) In den Tarifabschlüssen 1987 in der Metall- industrie wurde der Ausgleichszeitraum auf 6 Monate erweitert, was den Unternehmern einen erheblich größeren Anpassungsspielraum für Produktions- und Marktschwankungen gibt. Der Erfolg der Un- ternehmer in dieser Frage hängt nach Aussage des IG-Metall-Vor- sitzenden Steinkühler damit zusammen, daß hier der Widerstand der Belegschaften am geringsten entwickelt war und in vielen Betrie- ben schon gegen den bisherigen 2-Monats-Zeitraum verstoßen wurde. 31) Eine wichtige Rolle für die Variabilisierungsmöglichkeit spielt ferner die Form der Arbeitszeitverkürzung: Über 50% der Betriebe der Metall- und 76% der Druckindustrie haben eine wöchentliche Form (zumeist freitags 1 1/2 Stunden oder 3 Stunden jede zweite Woche), 30% bei Metall (insbesondere Automobilindustrie) und fast 15% bei Druck freie Tage, mit deren Bündelung sich eher Ar- beitsanfallschwankungen ausgleichen lassen. 32) Den Druckunternehmen ist in den Tarifverträgen 1984 wie 1987 "aus betrieblichen Gründen" die Möglichkeit für eine Jahresflexibili- tät in Form von Arbeitszeitverteilungsplänen eröffnet worden, von der allerdings nur 3% - fast ausschließlich Großbetriebe (2% der Beschäftigten) - Gebrauch machen. 33) Die von den Gewerkschaften gesehene Gefahr der "Saisonarbeit" und der völligen Unterordnung der individuellen Zeitbedürfnisse unter die "betrieblichen Belange" ist durch die Öffnung der Tarifver- träge für eine Variabilisierung größer geworden. Demgegenüber zeigen die Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten, daß - bei unterschiedlichen Optionen für wochennahe Formen oder freie Tage - Stetigkeit und Planbarkeit der Arbeitszeiten eine große Bedeu- tung haben und Konflikte über den vom Unternehmer bestimmten va- riablen Arbeitszeiteinsatz vorprogrammiert sind. Ausweitung der Betriebsnutzungszeiten ------------------------------------- Nach einer Untersuchung des Ifo-Instituts besteht das Ziel der Unternehmer bei Einführung von flexiblen Arbeitszeiten hauptsäch- lich darin, "Produktionsanlagen besser auszunutzen (70 v. H. der Unternehmen)". 34) Dies wird u. a. durch eine Ausweitung der Be- triebsnutzungszeiten versucht, bei der vor allem folgende Ar- beitszeitvarianten angewandt werden: Überstunden, Gleitzeitsy- steme, Schichtarbeit einschl. Teilzeitschichten, Samstags- bzw. Wochenendarbeit. 35) Hinzu kommt das immer häufigere "Durch- laufenlassen" der Maschinen während versetzter Pausen. Die verstärkte Entkoppelung von Betriebs- und Arbeitszeiten kann unterschiedliche Ursachen haben: 36) Aus Versorgungsaspekten ha- ben soziale und gesundheitliche Dienste, Energieversorgungsunter- nehmen, Verkehrs- und Informationsdienste u.a. verlängerte oder permanente Betriebsnutzungszeiten. In Teilen der Stahl- oder Che- mieindustrie bedingt die stoffliche Struktur von Produktionspro- zessen kontinuierlichen Betrieb. Der stärkste Druck, Betriebsnut- zungszeiten auszuweiten, geht allerdings von den gegenwärtigen Rationalisierungsstrategien aus. Durch längere und intensivere Nutzung der kostspieligen modernen Anlagen soll dem raschen "moralischen Verschleiß" durch den schnellen technologischen Wan- del entgegengewirkt und so die Rentabilität erhöht werden. Ohne zusätzliche Investitionsnachfrage können die Produktionskapazitä- ten erweitert werden, was allerdings in der Regel zu einer Ver- schärfung der Konkurrenz der Konzerne um die Absatzmärkte führen wird. 37) Der politisch brisanteste Konflikt mit den Gewerkschaften entzün- dete sich am Versuch der Unternehmer, den Samstag bzw. das Wo- chenende tariflich als reguläre Arbeitszeit zu verankern. Zwar arbeiten nach einer Repräsentativuntersuchung von 1983 jetzt schon 19% aller Beschäftigten samstags und 9,2% sonntags; dies beschränkt sich jedoch vor allem auf die genannten Bereiche von Dienstleistungen, Handel, Verkehr usw. (20-30% Samstagsbeschäf- tigte). 38) 1984 wurden die tariflichen Vorschriften zur Samstagsarbeit nicht verändert. Allerdings bieten nicht alle Tarifverträge einen Schutz vor einer Ausdehnung der Betriebszeiten auf den Samstag. Bei der betrieblichen Umsetzung der Metalltarifverträge von 1984 wurden fast in der Hälfte der Unternehmen Vereinbarungen zur Festschreibung der Betriebsnutzungszeiten abgeschlossen. 39) In einzelnen Betrieben gelang den Unternehmern allerdings ein Zu- griff auf das seit den 60er Jahren freie Wochenende, z.T. mit Zu- geständnissen bezüglich neuer Arbeitsplätze und einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit. 40) Auch innergewerkschaftlich erwies sich die Ausweitung der Be- triebsnutzungszeiten auf das Wochenende als kontroverses Thema, nachdem Vertreter der IG Chemie Samstagsarbeit aus betriebswirt- schaftlichen Rentabilitätsgründen öffentlich akzeptierten. 41) Dennoch erwies sich die Verteidigung des freien Wochenendes aus gesundheitlichen wie aus kultur- und freizeitpolitischen Gründen als ein entscheidender Mobilisierungsansatz der Gewerkschaften. In den Tarif Vereinbarungen der Metallindustrie 1987 konnte die Sicherung des freien Samstags verbessert werden. In der Regel wird weiterhin auf betrieblicher Ebene ausgehandelt, wann Sams- tagsarbeit als Ausnahme zulässig ist. Bei weiterer Verkürzung der Wochenarbeitszeit werden die Unter- nehmer versuchen, die Betriebsnutzungszeiten durch verstärkten Schichteinsatz und variabel versetzte Arbeitszeitsysteme auf- rechtzuerhalten oder gar auszudehnen. Neben der Begrenzung der Betriebsnutzungszeiten wird daher auch die Frage der künftigen Form von Arbeitszeitverkürzung in diesem Zusammenhang relevant. Bei einer 4-Tage-Woche z.B. wäre der Zugriff der Unternehmer auf den Samstag als regelmäßige Produktionszeit nicht aufzuhalten. Auch deshalb ist eine tägliche Arbeitszeitverkürzung aus gewerk- schaftlicher Sicht vorzuziehen. 42) Betriebliche Differenzierung der individuellen Arbeitszeiten ------------------------------------------------------------ Die Tarifverträge in der Metallindustrie 1984 sahen erstmals die Möglichkeit der innerbetrieblichen Differenzierung der individu- ellen Regelarbeitszeiten zwischen 37 und 40 Wochenstunden vor. Diese Form der individuellen Flexibilisierung, wie sie im soge- nannten Leber-Kompromiß vereinbart wurde, konnte in der Druckin- dustrie durch einen längeren Arbeitskampf verhindert werden. Die individuelle Differenzierungsregelung war auch deshalb das konfliktreichste Thema, weil hiermit der Angriff auf den bislang einheitlichen Arbeitszeitstandard der Vollzeitbeschäftigten - für Teilzeitarbeitskräfte gilt er ohnehin nicht - gerichtet wurde. Das ökonomische Interesse des Kapitals läßt sich daran erkennen, daß in den Fällen einer Differenzierung die längeren Arbeitszei- ten (40 Stunden) vor allem für "kostspielige" Arbeitskräfte (hochqualifizierte bzw. spezialisierte Gruppen wie EDV-Fachleute, Facharbeiter mit CNC-Kenntnissen und Arbeitskräfte in leitenden Positionen bzw. in Engpaßbereichen) festgelegt wurden, während die kürzeren (37 Stunden) zumeist für Arbeitskräfte mit geringe- rer Qualifikation oder ältere Beschäftigte gelten. Offensichtlich überwogen jedoch die politischen Interessen des Kapitals an einer Zersplitterung der Arbeitszeitmuster in den Be- legschaften. Die empirischen Auswertungen belegen, daß in über 77% der Betriebe nicht differenziert wurde. 43) Nur 5% der Be- schäftigten in der Metallindustrie haben eine von 38,5 Stunden abweichende individuelle regelmäßige Arbeitszeit. Insbesondere Konzernbetriebe mit einer bestimmenden Rolle im Unternehmerver- band wie Siemens, Bosch, Mannesmann und vor allem Daimler-Benz setzten die Differenzierung durch. Offensichtlich sah Gesamtme- tall die Funktion der Differenzierung darin, diese "als Speer- spitze gegen die Regelarbeitszeiten zu nutzen, um damit die Aus- hebelung der normativen Schutzfunktion zugunsten weitergehender Flexibilisierung zu betreiben". 44) Das WSI resümiert, daß es "1985 nicht zu dem befürchteten großen Einbruch in die Normalarbeitszeit gekommen" ist. 45) Die Gründe sind u.a. darin zu suchen, daß für viele Betriebe solche Diffe- renzierungsmodelle komplizierte Organisationsprobleme aufwerfen. Zum anderen konzentrierte sich hiergegen der gewerkschaftliche Widerstand. Viele Betriebe haben die Risiken solcher Konflikte und der daraus entstehenden Kosten gefürchtet. In den Metallta- rifvereinbarungen 1987 konnte die IG Metall eine Verringerung des Differenzierungsspielraums von 3 auf 2,5 Stunden durchsetzen, und zwar ab 1.4. 1988 zwischen 37 und 39,5 und ab 1.4. 1989 zwischen 36,5 und 39 Stunden. Die IG Metall orientiert betrieblich darauf, daß auch dieser Spielraum nicht ausgenutzt wird. 3.3. Widersprüche und Trends ---------------------------- Die in der Arbeitszeitflexibilisierung enthaltenen Entsolidari- sierungsge-fahren werden noch dadurch verstärkt, daß die Ausge- staltung der Arbeitszeitverträge von 1987 wie 1984 jeweils auszu- handelnden betrieblichen Vereinbarungen überlassen bleibt, wo- durch die in der Konkurrenzstruktur der kapitalistischen Wirt- schaft angelegten betriebsegoistischen Tendenzen verstärkt und die vereinheitlichende Normsetzungsmacht der Gewerkschaften aus- gehöhlt werden kann. Die Gewerkschaften versuchten der Gefahr durch zentrale Orientierungs- und Handlungsvorgaben zu begegnen und die Situation zugleich zu einer Aktivierung und Politisierung ihrer Betriebsarbeit zu nutzen. Auch wenn für die Ergebnisse die jeweiligen betriebsspezifischen Konflikt- und Kräftestrukturen prägend waren, wurde insgesamt eine erhöhte Sensibilität der Be- legschaften und ihrer Vertretungsorgane für Arbeitszeitfragen er- reicht. Bei der Durchsetzung von Flexibilisierungsregelungen lassen sich unterschiedliche Linien feststellen. Barrieren für eine Arbeits- zeitdifferenzierung und -variabilisierung größeren Umfangs erge- ben sich in vielen Unternehmen daraus, daß noch keine leistungs- fähigen elektronischen Arbeitszeiterfassungs- und -verarbeitungs- systeme eingeführt sind. Sie wären Voraussetzung für eine effek- tive Nutzung und sind bisher vor allem in Betrieben mit Gleit- zeitsystemen zu finden. Dort allerdings, wo auf der Basis elektronischer Technologien die Integration der Teilrationalisierungsschritte und die Steuerung des betrieblichen Gesamtablaufs weit vorangeschritten sind, kann das Kapital auch eine personal-wirtschaftliche Feinplanung reali- sieren. Vorprescher der Flexibilisierung sind vor allem Großbe- triebe der materiellen Produktion, in denen sich der "neue Ratio- nalisierungstyp" am deutlichsten durchsetzt. Nach wie vor wird vom tertiären Sektor, insbesondere den Großbetrieben im Einzel- handel, die zunehmend zur elektronisch gestützten Personalein- satzplanung übergehen, ein Flexibilisierungsdruck ausgehen. 46) Offensichtlich ist die politische Komponente bei der Durchsetzung von Flexibilisierungsmodellen. Alle Auswertungen des Verlaufs und der Ergebnisse der betrieblichen Umsetzungsrunde nach 1984 weisen auf die Vorreiterfunktion und die dominante Rolle des Konzernka- pitals und der in den Unternehmerverbänden bestimmenden Mono- polgruppen bei der Forcierung solcher Regelungen hin. 47) Wenn auch in mancher Hinsicht noch von einer "Inkubationszeit neuer Arbeitszeit" gesprochen werden kann 48) und insgesamt der gewerkschaftliche Widerstand in den Betrieben viele Versuche ver- hinderte, so liegen die Haupttrends offensichtlich in der Nutzung der größeren Variabilisierungsspielräume zur Arbeitszeitplanung und in der Ausweitung der Betriebsnutzungszeiten. Hier wird auch in Zukunft der größte Druck auf die Regelarbeitszeiten spürbar sein. Nach den Tarifabschlüssen des Frühjahrs 1987 wird sich die Aus- einandersetzung vorerst wieder auf die Kämpfe um "Geländegewinne" im Betriebsalltag verlagern. Zugleich aber bleibt das politische Interesse des Kapitals an einer Deregulierung bestimmend, so daß politische Konflikte um die gesetzlichen Normierungen des "Normalarbeitsverhältnisses" und den weiteren Abbau von Sozial- rechten zu erwarten sind. 4. Konflikte um Flexibilisierung und ------------------------------------ gewerkschaftliche Arbeitszeitpolitik ------------------------------------ Jede Bestandsaufnahme betrieblicher Umstrukturierungen wird eine Vielzahl von Fällen belegen können, bei denen neue Modelle fle- xibler Arbeitszeiten oder die Ausweitung "ungeschützter" Arbeits- verhältnisse auf die Duldung oder Zustimmung der Betriebsräte und der Belegschaften stießen. Kann möglicherweise von einem wachsen- den Integrationspotential der Flexibilisierung ausgegangen wer- den? D. Hensche hält es für einen "Irrtum zu glauben, die gegen- läufigen Interessen der Unternehmer (an höchstmöglicher Verfüg- barkeit der Arbeitskraft) und der Arbeiter und Angestellten (an verläßlicher, gestaltbarer und gesellschaftlich nutzbarer Frei- zeit) würden unter dem Zauberstab der neuen Technik in Harmonie zusammenfinden". 49) Der Blick auf die betrieblichen und tariflichen Konflikte der letzten Jahre zeigt sehr unterschiedliche Ablaufs- und Lösungs- formen dieser Interessenauseinandersetzungen. Er macht ferner deutlich, daß die Flexibilisierung in übergreifende Strategien des Kapitals zur Neustrukturierung der Klassenbeziehungen inte- griert ist und zum Gegenstand offener Klassenkonflikte wurde. 4.1. Von der Konfrontation zum Sozialkompromiß? ----------------------------------------------- 1984 wurde um Arbeitszeitverkürzung und gegen die Flexibilisie- rungsziele des Kapitals einer der erbittertsten und längsten Ar- beitskämpfe in der bundesdeutschen Geschichte geführt. Allein die massiven Aussperrungsmaßnahmen demonstrierten, daß es dem Kapital um eine grundlegende Schwächung der Gewerkschaften ging. 1987 wurden nach monatelangen Kampfvorbereitungen und breiter Mobili- sierung der Gewerkschaften in Spitzengesprächen Kompromisse ge- schlossen, die ein ähnliches materielles Ergebnis wie 1984 erga- ben: Eine eineinhalbstündige Arbeitszeitverkürzung und gewerk- schaftliche Zugeständnisse bei der Flexibilisierung mit einer dreijährigen Laufzeit auch für Lohn- und Gehaltstarife, die als Chance der Erneuerung des "sozialen Friedens" angepriesen wird. 50) Die Kapitalseite verbindet mit dem demonstrierten Sozialkom- promiß die Zielstellung, ihn als dauerhafteren "sozialen Konsens" zu befestigen und die Gewerkschaften, vor allem die IG Metall, in einen "Modernisierungspakt" zu integrieren. Kooperation und Kom- promißfindung erscheinen nunmehr auch auf anderen Konfliktfeldern eher möglich. Welches Kräfteverhältnis und welche strategische Optionsverlage- rung der führenden Kräfte im Kapitallager verbergen sich hinter dem Arbeitszeitkompromiß von 1987? Erweisen sich die Abstriche der Unternehmer an ihren Flexibilisierungszielen in der Ta- rifrunde und die relative Stabilität der in den Abschlüssen zum Ausdruck kommenden Kräftekonstellation möglicherweise als Pyr- rhus-Siege der Gewerkschaften, die nur die fortwährende und schleichende Erosion ihrer Macht in den Betrieben verschleiern? 51) Zweifellos sind die Gewerkschaften in den 80er Jahren in den "Zangengriff" von ökonomischen Krisenprozessen, technologischem Umbruch und Strukturwandel des Reproduktionstyps sowie konserva- tiver Offensive gekommen. Der Strategiewechsel in der herrschen- den Klasse, der in der Regierungsübernahme durch den konservati- ven Block 1982 und dem Übergang zu einer konfrontativen Politik gegenüber den Gewerkschaften zum Ausdruck kam, kumulierte 1984 in einem Machtkonflikt, bei dem Regierung und Kapital auf eine ge- werkschaftliche Niederlage kalkuliert hatten. Diese Zielsetzung scheiterte an der Mobilisierungs- und Streikfähigkeit von IG Me- tall und IG Druck und Papier auch unter den komplizierten Krisen- bedingungen. Hierauf aufbauend, konnten die Gewerkschaften 1986/87 trotz des inzwischen verabschiedeten § 116 AFG durch or- ganisatorische und arbeitskampftaktische Vorbereitungen, durch eine breite Mobilisierung mit Warnstreiks und Überstundenverwei- gerungen und durch die von Solidaritätsbeschlüssen des DGB gefor- derte Initiierung einer außerbetrieblichen Unterstützungsbewegung ihre Gegenmachtfähigkeit überzeugend demonstrieren. 52) Damit war auch für die Unternehmerverbände und die Regierung das Risiko gewachsen, daß bei Zuspitzung in einem Arbeitskampf eine unkalkulierbare politische Dynamik ausgelöst würde. Befürchtungen einer politischen Polarisierung, wie sie die britischen Erfahrun- gen der Streiks der Bergarbeiter nahelegten, wirkten deshalb auf beiden Seiten in Richtung einer Konflikteingrenzung. Die Optionsverlagerung im Kapitallager von der offensiven Kon- frontation zur Sicherung des "sozialen Konsenses" reflektiert deshalb das relative Kräftegleichgewicht, das sich seit den Ar- beitskämpfen 1984 und den politischen Bewegungen gegen den § 116 AFG 1985/86 herausgebildet hat. Hinter diesem auch im internatio- nalen Vergleich recht stabil wirkenden Bild gewerkschaftlicher Gegenmacht in der BRD verbergen sich dennoch "Geländegewinne" des Kapitals seit der "Bonner Wende". 53) Zu nennen sind die Umver- teilungserfolge zugunsten des Kapitals durch Lohn- und Steuerpo- litik, die sich in der niedrigsten Nettolohnquote seit den 50er Jahren ausdrücken, ebenso die fortschreitende Deregulierung und die dargestellte Erosion des Normalarbeitsverhältnisses. Die ge- setzlichen Eingriffe in das Arbeitskampfrecht haben mit der No- vellierung des § 116 AFG die Handlungsbedingungen für die Gewerk- schaften erheblich verschlechtert, die zudem durch die Krise der Neuen Heimat politisch angeschlagen und finanziell geschwächt wurden. Beide Faktoren - die Veränderung des Kräfteverhältnisses zuungun- sten der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften wie die nach wie vor ungebrochene Mobilisierungsfähigkeit der Gewerkschaften und ihre stabile Verankerung 54) - bilden die neue, wenn auch labile "Geschäftsgrundlage" für Integrationsangebote des Kapitals, die die gewerkschaftliche Akzeptanz für den Modernisierungs- und Flexibilisierungsschub sichern und erweitern sollen. Die sich als dauerhafter erweisende konservative Hegemonie und der Druck der Massenarbeitslosigkeit befördern innerhalb der Arbeiterklasse und in den Gewerkschaften zur Zeit eher Tendenzen der Anpassung. Eine sozialpartnerschaftlich ausgerichtete Betriebs- und Gewerk- schaftspolitik kann auf Vorstöße des Kapitals für korporatisti- sche Arrangements setzen, die bei relativer sozialer Sicherung der Interessen der qualifizierten Lohnabhängigengruppen und Stammbelegschaften allerdings eine weitere Statusverschlechterung der "Randgruppen" beinhaltet. Einen Prototyp dieser Politik re- präsentiert die IG Chemie, die in den letzten Jahren bei Verzicht auf eigene Mobilisierung und z.T. scharfer Polemik gegen eine au- tonome Gewerkschaftspolitik letztlich von der Initiativfähigkeit und den Erfolgen der kämpfenden Gewerkschaften profitiert hat. Über die Notwendigkeit oder Unabwendbarkeit einer Flexibilisie- rung der Arbeitszeiten scheint ein recht breiter und diffuser ge- sellschaftlicher Konsens zu bestehen, wenngleich die Zustimmungs- quoten zu Arbeitszeitverkürzungen inzwischen höher liegen als zu Flexibilisierung. 55) Die Gewerkschaften werden dennoch bei der Weiterentwicklung ihrer arbeitszeitpolitischen Strategie von ei- ner anhaltenden Flexibilisierungsdynamik ausgehen müssen. Mit der nach den 87er Tarifabschlüssen aufgestellten These vom "Ende ei- nes gewerkschaftlichen Kampfzyklus", der vor allem durch den Wi- derstand gegen eine Neuordnung der gesellschaftlichen und politi- schen Machtverhältnisse zugunsten des Kapitals und des konserva- tiven Blocks geprägt war, war auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, für den Zyklus der kommenden Klassenauseinandersetzungen über eine Verteidigung der Interessen hinaus "Konzeptionen und Lösungen für die strukturellen industrie- und sozialpolitischen Zukunftsprobleme" zu entwickeln, in denen die Herausforderung der Umbrüche in Produktion, Klassenstruktur und Lebensweise bearbei- tet und die neuen Bedürfnisse aufgenommen werden. 56) Dies wird auch für die Arbeitszeitpolitik gelten müssen. Aus den Erfahrungen von 1984 hatten die Gewerkschaften in der Vorberei- tung der Tarifbewegungen 1987 über die allgemeine Forderung nach der 35-Stunden-Woche und eine Ablehnung der kapitalorientierten Flexibilisierung hinaus Ansätze eigener Arbeitszeitgestaltungs- konzepte entwickelt, die das Bedürfnis vieler Beschäftigtengrup- pen an stärker selbstbestimmten Arbeitszeiten berücksichtigen sollen und auf kollektiven Schritten der Arbeitszeitverkürzung beruhen. Die IG Druck und Papier präzisierte ihr Ziel in der For- derung nach dem 7-Stunden-Tag als Regelfall einschließlich zu- sätzlicher Verkürzungen für Schichtarbeiter, während die IG Me- tall unverzichtbare Eckdaten (z.B. tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden, 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag usw.) formulierte. Gefordert wurden ferner tariflich abgesicherte Gleitzeitmodelle sowie eine tarifliche Regelung von Mindestbedingungen für Teil- zeitarbeit. 57) Zweifellos wird die Beseitigung von tariflichen Regelungsdefiziten in diesen Bereichen für die kommenden Jahre eine vorrangige Aufgabe bleiben. Betriebliche und tarifliche Kon- flikte werden sich hieraus entwickeln. 4.2. Unterschiedliche Durchsetzungskonzepte des Kapitals -------------------------------------------------------- Zur Durchsetzung von Flexibilisierungsregelungen werden von den Unternehmern unterschiedliche Strategien verfolgt. a) Auf betrieblicher Ebene haben selektive kompromißorientierte Konzepte oft den größten Erfolg. Ein Hauptziel besteht darin, die Betriebsnutzungszeiten auszudehnen, meist durch Erweiterung auf 6-Tage- oder sogar 7-Tage-Produktion. Für solche neuen Arbeits- zeitregelungen (zumeist Wochenendschichten) werden Gruppen in der Belegschaft gewonnen, deren Lebenslagen dies erleichtern und de- ren Zustimmung mit besonders günstigen Angeboten erkauft wird, so daß sich meist kein kollektiver Widerstand regt. Erstes Beispiel: In seinem Regensburger Werk konnte der Sie- mens-Konzern Ende 1986 im Bereich der Megabit-Chip-Fertigung ge- genüber dem Betriebsrat eine 7-Tage-Produktion durchsetzen, die mit "technischen Zwängen" begründet wurde. Die Zustimmung wurde mit der Schaffung von 800 neuen Arbeitsplätzen und Flexi-Zuschlägen für die Wochenendschicht honoriert, die bis zur Verdoppelung der Normaleinkommen reichen. Von der Wochenendarbeit sind ca. 300 Beschäftigte betroffen - in der Mehrzahl unverheira- tete junge Frauen. In den anderen Siemens-Werken versuchte die IG Metall, diesen Verstoß gegen tarifliche Bestimmungen zu verhin- dern. 58) 2. Beispiel: Ebenfalls in der Vorphase der Tarifbewegung wollten drei der insgesamt vier großen Konzerne im Tiefdruckbereich re- gelmäßige Samstagsarbeit durchsetzen, die mit einer Arbeitszeit- verkürzung auf 36 Wochenstunden und Neueinstellungen "belohnt" werden sollte. Im Itzehoer Werk von Grüner + Jahr stimmte der Be- triebsrat einer solchen Vereinbarung zu, weil hier mit der Ent- lassung von fast 300 Beschäftigten gedroht worden war. 59) Inner- gewerkschaftlich führte dies zu heftigen Debatten, die auf dem Gewerkschaftstag der IG Druck und Papier im Oktober 1986 in eine Bekräftigung der ablehnenden Haltung gegenüber solchen Flexibili- sierungsvorstößen mündeten. 3. Beispiel: Als Reaktion auf die expandierenden und umkämpften Märkte für Compact-Disks (CD) versuchte das Unternehmen PDO in Hannover (Teil des Philips-Konzerns), eine generelle Produktions- ausweitung auf den Samstag und, als dies der Betriebsrat ab- lehnte, eine befristete Einführung von Wochenendschichten durch- zusetzen. Hierdurch sollten 350 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, die allerdings nach dem BeschFG befristet wurden. Die Be- zahlung der zwei Wochenendschichten liegt z.T. bei bis zu 95% des Normalverdienstes. Die Erfahrungen seit 1985 belegen, daß dieser Teil der Beschäftigten von der Stammbelegschaft isoliert bleibt, durch unterschiedliche Arbeitszeitmuster selbst zersplittert und enormen Arbeitsbelastungen ausgesetzt ist und von der Interessen- vertretung des Betriebsrats kaum erfaßt wird. 60) Durch selektive Strategien wird die Regelarbeitszeit an den Rän- dern, für Teilgruppen oder einzelne Betriebsbereiche durchlö- chert. Das Potential hierfür ist durch den Arbeitsmarktdruck und die Differenzierung der Lebenslagen angewachsen. Günstige Kondi- tionen für derartige Angebote sichern eine breitere Akzeptanz in den Belegschaften. Mit publizistisch ausgeschlachteten Vorzeige- modellen der Unternehmer wird gezielt Druck für einen generellen Abbau tariflicher und gesetzlicher Einschränkungen von Flexibili- sierung entwickelt. Eine gewerkschaftliche Interessenvertretung, die, gestützt auf die oft vorhandene Akzeptanz in der Beleg- schaft, diese "Durchlöcherungsstrategie" hinnimmt, wird auf Dauer die Grundlage ihrer eigenen Handlungsfähigkeit untergraben. b) Um tariflich gesicherte Kernelemente der Regelarbeitszeit in Frage zu stellen, kalkulieren die Unternehmer auch k o n- f r o n t a t i v e S t r a t e g i e n ein, da dieses Ziel über Teilzugeständnisse auf einer Kompromißbasis meist nicht durchsetzbar erscheint. In den Tarifauseinandersetzungen im Ban- kenbereich im Frühjahr 1987 entwickelte sich eine solche Konfron- tation aus der Forderung der Unternehmer, Einkommensverbesserun- gen nur dann zu vereinbaren, wenn HBV und DAG eine tarifliche Er- weiterung der Betriebszeiten und eine Flexibilisierung der Ar- beitszeit zugestehen, obwohl Arbeitszeitfragen gar nicht auf der Tariftagesordnung standen. 61) Die Offensive der Banken zielte auf eine Ausweitung der Geschäftszeiten und auf den Einsatz von Akquisiteuren am Samstag und am Abend. Dies würde auch längere Arbeitszeiten für die Rechenzentren nach sich ziehen. Die Verteidigung des freien Samstags durch die HBV wurde ähnlich wie in der Metallindustrie ein Kristallisationspunkt der ersten Mobilisierungswelle (zahlreiche Warnstreiks, 60 000 Unterschrif- ten), so daß die Bankunternehmer ihr Junktim auf die Einführung von Spätschichten (z. B. Kundenberater bis 22 Uhr) und eine va- riable Arbeitszeitverteilung eingrenzten. Aufgrund der Erfahrun- gen mit der real schon praktizierten, durch der Arbeitsanfall be- stimmten variablen Arbeitszeit (meist innerhalb der Gleitzeit- spannen) entwickelte sich unter den Bankangestellten eine breite Front zur Verteidigung der tariflichen Regelarbeitszeit, die sich in Warnstreiks, Urabstimmungen und ersten kurzen regulären Streiks ausdrückte. Spezifische Aktionsformen führten die ar- beits-kampfunerfahrenen "Banker" an den Streik heran: So wurde das "Privileg" der Gleitzeit genutzt, um kollektiv erst zu Beginn der Kernarbeitszeit die Arbeit aufzunehmen, was Störungen im Ge- schäftsablauf verursachte und die Arbeitszeitfrage politisierte und zur Waffe machte. Schwerpunkte der Warn- und eintägigen Kurzstreiks waren die EDV- Abteilungen und Rechenzentren der Banken, die als technische "Nervenzentren" besonders störanfällig waren. Die EDV-Speziali- sten sind im Vergleich zum kaufmännischen Bereich recht hoch or- ganisiert, da sie z.T. aus Industriebereichen rekrutiert werden oder über einen politisierten Universitätsausbildungs-hintergrund verfügen. Besondere Arbeitsbelastungen durch den Neuaufbau der Datenzentren, Schichtdienst und regelmäßige Mehrarbeit hatten diese Beschäftigtengruppe für die Arbeitszeitfrage in besonderem Maße sensibilisiert und aktionsbereit gemacht. Die Hauptwirkung der Streiks wurde weniger durch ökonomischen Druck als durch die politische Beispielwirkung erzielt, die erst- mals die Arbeitskampffähigkeit in dieser Branche belegte und zu einer erheblichen Sympathiezunahme für die Gewerkschaften führte. Im Tarifabschluß vom Mai 1987 wurde eine generelle Flexibilisie- rung verhindert, allerdings für den Bereich Beratung und Akquisi- tion ein einjähriger Test in begrenztem Rahmen zugelassen. Damit wurde die eigentliche Auseinandersetzung um die Flexibilisierung auf das Frühjahr 1988 vertagt, wenn für den Bankenbereich Ar- beitszeitforderungen der Gewerkschaft vorgelegt werden sollen. Neben einer weiteren schnellen Ausweitung differenzierter be- trieblicher Arbeitszeitmodelle werden sich die Gewerkschaften auf eine anhaltende Flexibilisierungsoffensive an der Tariffront ein- zustellen haben (1988 allein in der Stahlindustrie, im Öffentli- chen Dienst und im Bankenbereich). 4.3. Zur Perspektive gewerkschaftlicher Arbeitszeitpolitik ---------------------------------------------------------- Die Auseinandersetzung um die Flexibilisierungsstrategie wird ein Hauptkonfliktfeld zwischen Kapital und Arbeit bleiben. Hier bün- deln sich Probleme des technologischen Umbruchs, Wirkungen kon- servativer Deregulierung auf das Normalarbeitsverhältnis und neue Bedürfnisse der Lohnabhängigen. Ein ausschließlicher Blick auf die ökonomischen Triebkräfte könnte den Eindruck eines unaufhaltsamen Siegeszuges der Flexibi- lisierungskonzepte des Kapitals vermitteln - eine Faszination der Kapitallogik, der offensichtlich auch viele sozialdemokratische Politiker erliegen. Eine umfassende Betrachtung der bisherigen Auseinandersetzungen läßt erkennen, wie die Arbeiterklasse exten- sive Rationalisierungskonzepte verhindern oder begrenzen kann und daß bisher - im Vergleich zu anderen kapitalistischen Ländern - in der BRD sogar ein relativ hohes Niveau an Schutzrechten und Gegenmacht verteidigt wurde. Vor allem aber gelang es, Wochenar- beitszeitverkürzungen für große Teile der Arbeiterklasse durch- zusetzen. Zugleich entwickeln sich in diesen Kämpfen die Ansprü- che der Lohnabhängigen an die Gestaltung der Arbeitszeit, an ihre Verkürzung wie an Mitbestimmung über ihre Lage und an Planbar- keit, und werden als Forderungen in die Auseinandersetzungen ge- tragen. Um Flexibilisierung und Deregulierung wirkungsvoll zu begegnen, ist ein konkretes Alternativkonzept der Gewerkschaften erforder- lich, in dem die Lohnabhängigen auch jene Bedürfnisse und Pro- bleme wiedererkennen, die sie bislang von den Gewerkschaften nicht oder nur halbherzig vertreten sehen und die deshalb Anknüp- fungspunkte für die Kapitalkonzepte werden können. 62) Die Posi- tionspapiere der IG Metall (1986) wie der HBV (1987) zur Arbeits- zeitflexibilisierung zeugen vom Prozeß der Erarbeitung eines sol- chen Konzepts. Seit dem Arbeitszeitkonflikt 1978/79 in der Stahlindustrie und seit den Streiks 1984 ist die thematische Anlage gewerkschaftli- cher Arbeitszeitpolitik verbreitert worden. Neben der beschäfti- gungspolitischen Argumentation ist die Forderung nach der 35- Stunden-Woche zunehmend als Einstieg in eine Strategie zur Ver- besserung der Arbeitsbedingungen, zur Entwicklung einer lebendi- gen und emanzipatorischen Alltagskultur und zur Vereinheitlichung der Arbeits- und Lebenschancen von Männern und Frauen begründet worden. Diese perspektivischen und politischen Dimensionen der Arbeitszeitverkürzung erhalten in der zukünftigen Auseinanderset- zung mit der Flexibilisierungsrealität eine noch größere Bedeu- tung. Die Situation nach den Tarifabschlüssen 1987 kann eine Chance bieten, ein umfassendes, offensives und langfristig angelegtes arbeitszeitpolitisches Konzept zu erarbeiten. Eine Fortentwick- lung und inhaltliche Erweiterung wird u. a. zwei Bereiche erfas- sen: 1. Arbeitszeitpolitik wird sich betrieblich wie tarifpolitisch stärker mit einer offensiven solidarischen Arbeitspolitik ver- schränken müssen, die auf die Umstrukturierung der gesamten Ar- beitsbedingungen und Qualifikationsstrukturen durch die "neuen Rationalisierungsstrategien" Einfluß nimmt. Wie eine Zunahme des Leistungsdrucks durch kollektive Regelungen verhindert werden kann, ist innergewerkschaftlich schon lange an der Verbindung der Arbeitszeitverkürzung mit der Forderung nach "definierten Ar- beitsbedingungen", also der Kontrolle der Leistungsverausgabung durch die Beschäftigten, diskutiert worden. Besondere Arbeitsbe- lastungen müssen entweder (wie Nachtarbeit) eingeschränkt oder durch Freizeitzuschläge ausgeglichen werden. Gewachsene inhaltli- che Ansprüche an die Arbeit können zur Entwicklung und Durchset- zung von Gestaltungsalternativen des Technik- und Arbeitskräfte- einsatzes im Betrieb genutzt werden. Die Erwartungen an die Schutz- und Gestaltungsfunktion der Gewerkschaften sind hier sehr hoch. 63) Um eine Polarisierung der Qualifikationsanforderungen und eine zunehmende Segmentierung der Belegschaften zu verhindern, wird gewerkschaftliche Arbeitspolitik auf eine "Egalisierung von Ar- beitsanforderungen und Tätigkeitsstrukturen" vor allem durch An- reicherung von Arbeitsinhalten und eine systematische und dauer- hafte Qualifizierungspolitik im Betrieb (während der Arbeits- zeit!) sowie auf eine "Politik des solidarischen Personalein- satzes" orientieren, die systematisch Diskriminierungs- und Seg- mentierungselemente abbaut bei Sicherung ausreichender betriebli- cher Arbeitskräftereserven. 64) 2. Verteidigung und Ausbau eines Normalarbeitsverhältnisses wer- den angesichts weiterer konservativer Deregulierungspläne und ei- nes möglichen krisenbedingten Hochschnellens der Massenarbeitslo- sigkeit zu einer entscheidenden Frage künftiger gewerkschaftli- cher Handlungsfähigkeit. Das Ziel der Sicherung, Erweiterung und qualitativen Verbesserung der Beschäftigung wird sich vor allem auf die Bereiche beziehen müssen, die als vom Normalarbeitsver- hältnis abweichende Beschäftigungen zum Hauptexerzierfeld für Flexibilisierung in allen Formen wurden. Neben Leiharbeit und be- fristeten Arbeitsverhältnissen ist dies die Teilzeitarbeit, für die offensichtlich ein gesellschaftlicher Bedarf besteht, der sich zudem aufgrund patriarchalischer Strukturen in einer ge- schlechtsspezifischen Nachfrage äußert. Der Ausgleich der Rege- lungsdefizite und die tarifliche Sicherung von Mindestbedingungen und Gleichbehandlung (generelle Versicherungspflicht, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Weiterbildung und beruflicher Auf- stieg usw.) sind vordringliche Aufgaben. 65) Die Neudefinition eines Normalarbeitsverhältnisses, das sich nicht wie bisher an männlichen Lebensentwürfen und Berufsverläu- fen orientiert, würde das Recht auf befristete Arbeitszeitreduk- tion für Eltern mit Kleinkindern bei gleichzeitiger Einkommenssi- cherung (einschließlich notwendiger staatlicher Maßnahmen) ebenso wie das Recht auf Vollzeitarbeitsplätze für alle einschließen. Vorrangig bleibt die weitere allgemeine Verkürzung der Regelar- beitszeit in Richtung des 7- und 6-Stunden-Tages, die der Strate- gie der Auflösung und Zerfaserung des Normalarbeitsverhältnisses entgegenwirken kann. Diese arbeitszeitpolitische Perspektive würde eine "Wahl und Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit im Interesse der Beschäftigten" einschließen. "Gesicherte Ansprüche einzelner Arbeitnehmer auf die Festlegung von Beginn und Ende ih- rer täglichen Arbeitszeit, auf flexible Arbeitszeitformen sowohl bei Vollzeit als auch bei Teilzeit, abhängig von Bedürfnissen und Lebenssituationen, kommen hinzu." 66) Individuelle Arbeitszeitgestaltung kann dann eine Alternative zur Flexibilisierung nach Kapitalbedürfnissen darstellen, wenn sie auf dem festen Fundament kollektiver Schutz- und Mitbestimmungs- rechte Planbarkeit und Kalkulierbarkeit für die Lohnabhängigen garantiert. Dies setzt den Ausbau tariflicher und gesetzlicher Normen, also in der Sicht des Kapitals "starrer" Regelungen, vor- aus. Bisher sind in den Gewerkschaften erste Ansätze zur Bewältigung der Regelungsdefizite im Bereich der instabilen Arbeitsverhält- nisse, aber noch kein geschlossenes und offensives Programm und ein Strategiekonzept sichtbar. Der neue Tarifvertrag zur Teilzeit in der Chemieindustrie (ab 1. 7. 1987) wirkt hier kontraproduk- tiv, da er wesentlichen Schutzbedürfnissen nicht entspricht und die Unternehmer eher zur Ausweitung der Teilzeitarbeit ermuntert. 67) Die IG Druck und Papier hat als erste Gewerkschaft eine Kampagne zu den "ungeschützten" Arbeitsverhältnissen eingeleitet, die Bei- spielwirkung erzielen kann. 68) Die komplizierte Schlüsselfrage für einen Erfolg liegt darin, inwieweit die gewerkschaftlichen Kerngruppen und Stammbelegschaften für eine offensive und solida- rische Interessenvertretung gewonnen werden können. All dies mag nach einer Überforderung der gewerkschaftlichen Kraft klingen, zumal aus den Umbrüchen in Produktion, Sozial- struktur und Lebensweise zahlreiche neue Anforderungen erwachsen sind (Gewinnung der Angestellten und der lohnabhängigen Intelli- genz, Entwicklung von Technikgestaltungskonzeptionen usw.), die neben den Verteidigungskämpfen den gewerkschaftlichen Kader vollauf in Anspruch nehmen. 69) Flexibilisierung und Deregulie- rung als Teile des Modernisierungskurses des Kapitals und der Konservativen zielen allerdings auf das Fundament gewerkschaftli- cher Arbeit überhaupt: auf eine Neuzusammensetzung der Arbeiter- klasse und die Auflösung ihrer kollektiven Strukturen und Gegen- machtfähigkeit. Die Beeinflussung dieses sich vollziehenden Neu- strukturierungsprozesses und die Sicherung und der Ausbau von so- zialen und politischen Schutzrechten sind somit Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit und Formierung als Klasse geworden. Der Kampf um die Sicherung eines Normalarbeitsverhältnisses ist zugleich Element einer Politik, die die gewerkschaftlichen Orga- nisationsdefizite in der Jugend, die z.T. keinen Zugang zu stabi- len Beschäftigungsverhältnissen mehr hat, unter den Frauen, im Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen usw. be- seitigen will und hier aktive Interessenvertretungsstrukturen aufbaut. Für die Gewerkschaften besteht angesichts der Vielfalt neuer Handlungsfelder und der komplexeren Struktur der individuellen und kollektiven Interessen die Aufgabe, solche allgemeinen Forde- rungen zu entwickeln, in denen die verschiedenen Interessenlagen gebündelt werden können. Dies ist in den vergangenen Jahren mit Forderungen wie v. a. nach der 35-Stunden-Woche, der Verteidigung der Streikfreiheit, der Abwehr des Sozialabbaus gelungen, bei denen über Einzelgewerkschaften hinaus eine Politisierung bis in den außerbetrieblichen Bereich gelang. Welche Themen und Konfliktfelder könnten im bevorstehenden Kampf- zyklus diese politische Potenz entfalten? In der 35-Stunden-For- derung konnten in der zurückliegenden Periode die Abwehr- und Wi- derstandskämpfe gegen die konservative Offensive erfolgreich ge- bündelt werden. Eine einfache "Neuauflage" dieser Forderung (spätestens 1990 in der Metall- und Druckindustrie) wird mögli- cherweise nicht die notwendige mobilisierende Schubkraft entfal- ten, auch wenn es vordringlich bleibt, diesen Schritt der Ar- beitszeitverkürzung durchzusetzen und zu verallgemeinern. Eine mögliche inhaltliche Erweiterung der Arbeitszeitbewegung sieht D. Hensche in folgenden Dimensionen: 70) - eine Perspektive weitergehender Arbeitszeitverkürzungen, etwa in Richtung der 32-Stunden-Woche; - Schutz vor den negativen Folgen der Rationalisierung z. B. durch Technologietarifverträge, eine Tarifierung gesicherter Ar- beits- und Leistungsbedingungen; - Sicherung des Normalarbeitsverhältnisses und Abwehr der weiter um sich greifenden ungeschützten Arbeitsverträge. Die Diskussion wird darum geführt werden, welche politischen Kri- stallisationsforderungen eine vereinheitlichende Mobilisierung der Opfer der Flexibilisierung, der Lohnabhängigen in den Krisen- sektoren wie der wachsenden Gruppen qualifizierter Arbeitskräfte in den expandierenden High-Tech-Industrien gleichermaßen ermögli- chen. Die Abwehr weiterer Angriffe der konservativen Koalition (neues Arbeitszeitgesetz, Neuauflage des BeschFG, Änderung des Ladenschlußgesetzes u.a.m.) kann eine Politisierung des gewerk- schaftlichen Kampfes bewirken, der allerdings mit eigenen politi- schen Gestaltungsvorschlägen (z.B. fortschrittliches Arbeitszeit- gesetz 71) verbunden werden muß, um die herrschende Politik unter Druck zu setzen. Angesichts einer möglichen Zuspitzung weltwirtschaftlicher und nationaler Krisenprozesse muß der Kampf gegen die Massenarbeits- losigkeit und für beschäftigungspolitische Maßnahmen als Teil ei- ner alternativen Wirtschaftspolitik sowie für die Sicherung und den Ausbau des Normalarbeitsverhältnisses zum zentralen Thema ge- sellschaftspolitischer Auseinandersetzungen gemacht werden. Dabei geht es auch um die Zukunft der Gewerkschaftsbewegung als hand- lungsfähige Kraft. _____ 1) A. Leisewitz, Flexibilisierung und Kontrolle. Neue Technolo- gien und Veränderungen der Betriebsstrukturen am Beispiel der Au- tomobilindustrie, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 7, Frankfurt/M. 1984, S. 180. In diesem Beitrag werden die technolo- gischen Grundlagen für die Flexibilisierungsstrategie ausführlich analysiert. Zum intensiven Reproduktionstyp vgl. auch das Auto- renkollektiv des IPW, Staatsmonopolistische Intensivierung und Widersprüche der Reproduktion, IPW-Forschungsheft 4/1986, Berlin (DDR) 1986. 2) N. Altmann u.a., Ein "Neuer Rationalisierungstyp". Neue An- forderungen an die Industriesoziologie, in: Soziale Welt, Heft 2/3-1986, S. 189 ff. Vgl. hierzu den Beitrag von L. Peter in die- sem Band. 3) Altmann u.a., a.a.O., S. 193. 4) Vgl. hierzu und zur Analyse des 84er Konflikts G. Hautsch/K. Pickshaus/K. Priester, Der Arbeitskampf um die 35-Stunden-Woche. "Flexi-Konzept" des Kapitals und die Zukunft der Gewerkschaften, Soziale Bewegungen, Heft 16, Frankfurt/M. 1984, S. 9 ff. 5) Nach einem Bericht des "Handelsblatts" heißt es im Jahresbe- richt 1986 der BDA: "Nicht pauschale Arbeitszeitverkürzung, son- dern eine weitere Flexibilisierung und Differenzierung der Ar- beitszeit seien notwendig... Die Arbeitgeber fordern, korrespon- dierend zur Erhöhung des technologischen Produktionsstandards die erstarrten Arbeitszeitblöcke weiter aufzulösen..." (HB v. 9.12.1986). Vgl. hierzu auch die Zusammenstellung "Unternehmervorstellungen zur Flexibilisierung" in: Nachrichten 2/1987, S. 15/16. 6) Vgl. J. Goldberg, Die Perspektiven der Akkumulation von fixem Kapital. Ökonomische Tendenzen bis zum Jahr 2000, in: Marxisti- sche Studien. Jahrbuch des IMSF 9, Frankfurt/M. 1985, S. 218 ff. 7) U. Beck, Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Mo- derne, Frankfurt/M. 1986, S. 227. 8) Ebd., S. 228. 9) Ebd., S. 235. 10) G. Bosch, Hat das Normalarbeitsverhältnis eine Zukunft?, in: WSI-Mitteilungen 3/1986, S. 163 ff., hier: S. 171 f. 11) Ebd., S. 172. 12) Vgl. K. Pickshaus, Konservativer Umbau nach der Bundestags- wahl, in: Marxistische Blätter 4/1987, S. 20 ff. 13) Zukunftsperspektiven gesellschaftlicher Entwicklungen. Be- richt der Kommission im Auftrag der Landesregierung von Ba- den-Württemberg, Stuttgart 1983, S. 169. Vgl. hierzu K. Roth, Strategie der Konservativen am Beispiel der "Späth-Kommission", in: G. Lobodda/G. Richter (Hrsg.), Antworten auf den "Späth-Kapi- talismus", IMU-Institut-Studien 4, München 1985. 14) Zukunftsperspektiven ..., a.a.O., S. 23. 15) So zum Beispiel mit Peter Glotz. Vgl. seinen Vortrag beim In- ternationalen Metallgewerkschaftsbund im Juni 1986 in Montreal (Auszüge in: Der Gewerkschafter 7/1986, S. 38/39). Ähnliche Auf- fassungen finden sich bei Wolfgang Roth u.a. 16) Mit unterschiedlichen Akzenten und Interpretationen U. Mückenberger, Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses - Hat das Arbeitsrecht noch eine Zukunft?, in: Zeitschrift für Sozialreform, Hefte 7 und 8/1985, sowie G. Bosch, Hat das Normalarbeitsverhältnis eine Zukunft?, a.a.O., Vgl. hierzu auch R. Wahsner, Das Arbeits- und Sozialrecht ist in Gefahr, in: A. Oppolzer u.a. (Hrsg.), Flexibilisierung - Deregulierung. Arbeits- politik in der Wende, Hamburg 1986, S. 20 ff. 17) G. Bosch, a.a.O., S. 165. 18) Zu den ersten Untersuchungen der Gewerkschaften, der BDA, der Arbeiterkammer und Universität Bremen und des Dortmunder FORSA- Instituts siehe G. Bosch, Arbeitsmarkt, in: M. Kittner (Hrsg.), Gewerkschaftsjahrbuch 87, Köln 1987, S. 270 ff. Generell hierzu: G. Linne/S. Voswinkel, Befristete Arbeitsverhältnisse und das "Beschäftigungsförderungsgesetz", in: WSI-Mitteilungen 7/1986. 19) FORSA-Analysen, Ungeschützte und statusgeminderte Arbeitsver- hältnisse. Ergebnisse einer bundesweiten repräsentativen Erhe- bung, Dortmund 1986, S. 1. 20) Wissenschaftszentrum Berlin, Internationale Chronik zur Ar- beitsmarktpolitik, April 1987, zit. nach einer Pressemitteilung der Grünen im Bundestag v. 13. 5. 1987. 21) Zu den Zahlen und Berechnungen vgl. M. Krüger, Leiharbeit - Zur Entwicklung eines personalpolitischen Flexibilisierungs-In- struments, in: WSI-Mitteilungen 7/1987, S. 423 ff. 22) Diese Form betrieblicher Personalpolitik wird in einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt von Udo Mayer und Ulrich Paasch untersucht. Vgl. hierzu: Die "erzwungene Selbständigkeit", in: druck und papier 17/1987, S. 16. 23) Das gilt auch für High-Tech-Unternehmen, wie eine interes- sante Betriebsanalyse von IBM Stuttgart belegt. Vgl. K. Maurer, Beschäftigtenstruktur und Arbeitsverhältnisse in einem Hochtech- nologie-Großbetrieb, in: WSI-Mitteilungen 7/1987, S. 396ff. 24) Vgl. zu den Zahlen und Erhebungsmethoden J. Goldberg, Die Entwicklung der Teilzeitarbeit, in: Blätter für deutsche und in- ternationale Politik 12/1986, S. 1508 ff. 25) Vgl. U. Teske/J. Wiedemuth, Arbeitszeit im Einzelhandel. Hu- mane Gestaltung oder Flexibilisierung?, in: WSI-Mitteilungen 5/1986, S. 347 ff. 26) G. Bosch, Arbeitsmarkt, a.a.O., S. 278. 27) Berechnung nach Angaben des WSI-Tarifarchivs, in: M. Kittner (Hrsg.), a.a.O., Tab. S. 117. 28) Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Mitt AB) 3/1986, S. 380. 29) Vgl. H. Bielenski u.a., Flexible Arbeitszeiten. Erfahrungen aus der Praxis, Frankfurt/New York 1985, S. 401 f. 30) G. Bosch u.a., Betriebliche Umsetzung der 38,5-Stunden-Woche. Ergebnisse einer Auswertung von Betriebsvereinbarungen aus der Metallindustrie, WSI-Arbeitsmaterialien Nr. 12, Düsseldorf 1986, S. 38 ff. Die Ergebnisse beziehen sich auf über 3000 Betriebsver- einbarungen. Vgl. auch R. Schmidt/R. Trinczek, Erfahrungen und Perspektiven gewerkschaftlicher Arbeitszeitpolitik, in: Prokla 64, September 1986, S. 85 ff. Die Autoren stützen sich auf eine regionale Auswertung im mittelfränkischen Raum. 31) F. Steinkühler, Politische Bestandsaufnahme, dokumentiert in: Nachrichten 7/1987, S. 14. 32) Bosch u.a., Betriebliche Umsetzung ..., a.a.O., S. 26 ff.; druck und papier 15/1985, S. 7. 33) druck und papier 15/1985, S. 7. 34) Ifo-Schnelldienst 24/1986, S. 17. 35) Ca. 15% aller Beschäftigten sind von Schicht- und Nachtarbeit betroffen. Vgl. ISO, Entwicklung der Nacht-, Schicht- und Wo- chenendarbeit, Köln 1986, S. 1. 36) Vgl. H. Seifert, Durchsetzungsprobleme zukünftiger Arbeits- zeitgestaltung, in: WSI-Mitteilungen 3/1986, S. 220. 37) Vgl. am Beispiel der Tiefdruckbranche M. Schlecht, Ausweitung der Betriebszeiten?, in: WSI-Mitteilungen 1/1987, S. 27 ff. 38) U. Engfer u. a., Arbeitszeitsituation und Arbeitszeitverkür- zung in der Sicht der Beschäftigten. Ergebnisse einer Arbeitneh- merbefragung, in: Mitt AB 2/1983, S. 95. 39) Bosch u.a., Betriebliche Umsetzung . . ., a.a.O., S. 57. 40) Vgl. unten Abschnitt 4.2. 41) Vgl. hierzu das Interview mit H. Rappe, dokum. in: Frankfur- ter Rundschau v. 15. 12. 1986, und die Diskussionen auf den Ge- werkschaftstagen der IG Metall und der IG Druck und Papier im Ok- tober 1986. 42) Vgl. D. Hensche, Wertewandel und neue Bedürfnisse, in: I. Kurz-Scherf/G. Breil (Hrsg.), Wem gehört die Zeit. Ein Lesebuch zum 6-Stunden-Tag, Hamburg 1987, S. 92. 43) Bosch u. a., Betriebliche Umsetzung S. 96 ff. ebenso Schmidt/ Trinczek, a.a.O., S. 96 f. 44) Schmidt/Trinczek, a.a.O., S. 101. 45) Bosch u. a., Betriebliche Umsetzung ..., a.a.O., S. 65. 46) Vgl. J. Wiedemuth/R. Wolff, Gläserner Mensch - Neue Technolo- gien und Arbeitszeit, in: G. Gerlach u.a., Dienst am Kunden. Der Handel zwischen Flexibilisierung und Ladenschluß, Hamburg 1987, S. 103 ff. 47) Bosch u.a., Betriebliche Umsetzung ..., a.a.O.; ebenso Schmidt/Trinczek, a.a.O.., S. 94 ff. 48) Schmidt/Trinczek, a.a.O., S. 100. 49) Hensche, Wertewandel ..., a.a.O., S. 94. 50) Vgl. ausführlicher zu den Ergebnissen und ihrer politischen Bewertung W. Roßmann, Renaissance der Sozialpartnerschaft? Ar- beitszeitkompromiß 1987 und die Perspektiven der Gewerkschaftspo- litik, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 6/1987, S. 779 ff.; K. Pickshaus, Sozialkompromiß 1987 und künf- tige Konfliktfelder, in: Marxistische Blätter 6/1987, S. 6 ff., sowie Heinz Schäfer in: Nachrichten 5/1987 und W. Cieslak in: UZ vom 12. 5. 1987. 51) Diese Vermutung äußert J. Hoffmann in einer Analyse der Ge- werkschaftsperspektiven nach den 84er Streiks: J. Hoffmann, Zer- setzungsprodukt oder strukturierender Faktor in der Restrukturie- rungskrise? Gewerkschaftspolitik in der Bundesrepublik in den 80er Jahren, in: Prokla 64, 1986, S. 8 ff. 52) Vgl. hierzu K. Pickshaus, Bleiben die Gewerkschaften streik- fähig?, in: Marxistische Blätter 5/1987, S. 23 ff. 53) Vgl. hierzu F. Deppe, Krisenlogik und Gestaltungszwänge. Die Tarifpolitik der Gewerkschaften und die politische Ökonomie des Kapitalismus, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 7/1987, S. 932 ff. 54) Für bislang ungebrochene stabile Verankerung der Gewerkschaf- ten sprechen die positive Mitgliederentwicklung 1985 und 1986, die Erfolge bei den Betriebsratswahlen im Frühjahr 1987 sowie die Ergebnisse der Infas-Untersuchung "Gewerkschaften vor den Heraus- forderungen der 90er Jahre", Düsseldorf (1987), die auf einer Re- präsentativbefragung basieren. 55) Vgl. ebd., S. 96. 56) W. Roßmann, a.a.O., S. 788. 57) Vgl. im einzelnen das Positionspapier des IG-Metall-Vor- standes zur Arheitszeitflexibilisierung, auszugsweise dokumen- tiert in: Prokla 64, 1986, S. 106 ff. 58) Vgl. Metall Nr. 23, 21. 11. 1986; Handelsblatt v. 9. 12. 1986. 59) Vgl. Schlecht, a.a.O., S. 28 und 32. 60) Angaben nach der unveröff. Diplomarbeit von W. Daniel, Neue Zeitstrukturen im Industriebetrieb. Ein betriebliches Fallbei- spiel, Hannover 1987. 61) Vgl. die laufende Berichterstattung der Mitgliederzeitschrift von HBV, "ausblick". Zum Hintergrund vgl. F. Wiethold, Neue Ar- beitskonzepte bei Banken und Versicherungen - neue Aufgaben für die Gewerkschaftsstrategie, in: WSI-Mitteilungen 6/1987, S. 362 ff. 62) Die Beiträge in dem Sammelband, der von I. Kurz-Scherf und G. Breil herausgegeben wurde (Anm. 42), zeigen die Konturen eines solchen Konzepts auf. Vgl. insbesondere die "Skizze eines phanta- stischen Tarifvertragsentwurfs zum 6-Stunden-Tag". 63) Dies bestätigt die Infas-Untersuchung "Gewerkschaften vor ...", a.a.O., S. 44 ff. 64) R. Bispinck/M. Helfert, Technischer Wandel und gewerkschaft- liche Arbeitspolitik, in: WSI-Mitteilungen 6/1987, S. 320/1. 65) Hierzu I. Kurz-Scherf, Zum Stellenwert der Teilzeitarbeit in einer emanzipatorischen Arbeitszeitpolitik, in: WSI-Mitteilungen 11/1985, S. 659 ff. 66) So K. Zwickel, im IG-Metall-Vorstand zuständig für Tarifpoli- tik, in einem Referat auf der Bezirkskonferenz der IG Metall, Be- zirk Stuttgart, vom 25.-27. Juni 1987, dokumentiert in: Nachrich- ten 8/1987, S. 15. 67) Vgl. zur genaueren Analyse B. Degen, Steine statt Brot - Ta- rifvertrag der IG Chemie zur Teilzeitarbeit, in: Nachrichten 6/1987, S. 32. 68) Vgl. die Broschüre des Hauptvorstandes der IG Druck und Pa- pier, Flexible Arbeitszeiten und ungeschützte Arbeitsverhält- nisse. Gewerkschaftliche Antworten, Schriftenreihe für Betriebs- räte, Heft 37, Stuttgart o.J. (1987). In diesem Heft werden kon- krete betriebliche, tarifpolitische und rechtliche Handlungsori- entierungen vermittelt. Ab Herbst 1987 beginnt eine langfristig angelegte zentrale Mobilisierungskampagne. 69) Vgl. K. Pickshaus, Umbruchperiode und Zukunft der Gewerk- schaften, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 9, a.a.O., S. 306 ff. 70) D. Hensche, Nachbetrachtungen zur Tarifbewegung, in: druck und papier 12/1987, S. 6 ff., hier S. 8/9. 71) Sowohl die Bundestagsfraktion der SPD wie die der Grünen ha- ben Entwürfe für ein neues Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Vgl. auch "Aufruf für ein fortschrittliches Arbeitszeitgesetz", in: Ar- beitsrecht im Betrieb 3/1986, S. 64-67. zurück