Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 13/1987
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DAS FLEXIBILISIERUNGSKONZEPT DES KAPITALS UND DIE PERSPEKTIVE
DES KAMPFES UM DAS NORMALARBEITSVERHÄLTNIS
Klaus Pickshaus
1. Zur Fragestellung - 2. Flexibilisierung: Grundlagen, Trieb-
kräfte und strategische Konzepte - 2.1. Technologischer Umbruch,
neuer Rationalisierungstyp und Intensivierung der lebendigen Ar-
beit - 2.2. Soziale und politische Voraussetzungen und Wirkungen
des Flexibilisierungskonzepts der Kapitalverbände - 2.3. Deregu-
lierung als politisches Konzept des konservativen Umbaus - 3. Em-
pirische Zwischenbilanz - die Verbreitung flexibilisierter Ar-
beitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse - 3.1. Die Erosion des
Normalarbeitsverhältnisses - 3.2. Dimensionen und Trends der Ar-
beitszeitflexibilisierung - 3.3. Widersprüche und Trends - 4.
Konflikte um Flexibilisierung und gewerkschaftliche Arbeitszeit-
politik - 4.1. Von der Konfrontation zum Sozialkompromiß? - 4.2.
Unterschiedliche Durchsetzungskonzepte des Kapitals - 4.3. Zur
Perspektive gewerkschaftlicher Arbeitszeitpolitik
1. Zur Fragestellung
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Nach den Tarifkompromissen in der Metall- und Druckindustrie vom
Frühjahr 1987 hat eine Diskussion begonnen, vor welchen Problemen
und Aufgaben die Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung in den kom-
menden Jahren steht. Zwar bleibt auch nach der jetzt bis zum Ende
der achtziger Jahre vereinbarten 37-Stunden-Woche die Aufgabe der
Verallgemeinerung dieser Regelung und der Durchsetzung des weite-
ren Schritts zur 35-Stunden-Woche bzw. noch weitergehender Ar-
beitszeitverkürzungen. Dennoch ist das Problem der Perspektive
gewerkschaftlicher Arbeitszeitpolitik aufgeworfen, zumal in allen
Tarifvereinbarungen in/wischen Arbeitszeitverkürzung mit Regelun-
gen einer Flexibilisierung verbunden ist.
Die Tarifabschlüsse von 1987 sind, auch ohne daß es zu einem of-
fenen Arbeitskampf kam, zweifellos Ergebnis eines neu austarier-
ten Kräfteverhältnisses, das in widersprüchlicher Weise die ge-
stärkten Positionen des Kapitals wie auch die relative Stabilität
und Gegenmachtfähigkeit der Gewerkschaften ausdrückt. Es bleibt
die Frage, welchen Stellenwert das Kapital und die konservative
Regierung im beabsichtigten Modernisierungs- und Flexibilisie-
rungsschub Integrationsangeboten an die Gewerkschaften zumessen
wollen und können. Bekanntlich ist das Flexibilisierungskonzept
nicht nur ein taktisch angelegter Gegenentwurf der Unternehmer zu
einheitlichen Arbeitszeitverkürzungen, wie sie die Gewerkschaften
fordern. Es stellt vielmehr ein umfassendes Programm der Neu-
strukturierung der Arbeits-, Sozial- und Klassenbeziehungen dar,
durch das kollektive Schutzrechte aufgelöst und die Basis gewerk-
schaftlicher Handlungsfähigkeit entzogen werden soll. Zugleich
wird in den konservativen Entwürfen das Programm der Flexibili-
sierung mit der Aura eines Zukunftsoptimismus umgeben, der Indi-
vidualitätsentfaltung und Autonomie in der Arbeitsgestaltung ver-
heißt. Es ist also auch nach den ökonomischen Grundlagen und
Triebkräften für die Flexibilisierung zu fragen um Konfliktlinien
und Anforderungen an eine gewerkschaftliche Alternative zu
ermessen.
Es ist offenkundig, daß in der aktuellen Periode tiefgreifenden
technologischen und gesellschaftlichen Umbruchs das Kapital bei
der Durchsetzung der wissenschaftlich-technischen Veränderungen
und den damit verbundenen Kräfteverschiebungen einen erheblichen
Vorlauf gewonnen hat gegenüber befindet sich die Arbeiterbewegung
eher in einer Phase der Verteidigung und komplizierten
Einstellung auf die sich schnell verändernden neuen Prozesse ohne
schon in der Lage zu sein, durch die Sammlung aller Kräfte und S
Mobilisierung für ein eigenes Zukunftskonzept eine andere
reformorientierte Entwicklungsvariante durchsetzen zu können. Die
technologische Modernisierung bleibt jedoch von den nationalen
und internationalen Tendenzen de kapitalistischen Akkumulations-
prozesses einschließlich der hieraus resultierenden Krisen
bestimmt. Kommt es zu einer Zuspitzung weltwirtschaftlicher und
nationaler Krisenentwicklungen, zu steigender Massenarbeits-
losigkeit und Strukturkrisen, dann werden soziale und politische
Spaltungs- und Polarisierungsprozesse zu einer schweren Bedrohung
für die Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung. Da der Sektor "unge-
schützter" Arbeitsverhältnisse ach schon jetzt schnell ausdehnt,
rücken die Sicherung und der Ausbau des Normalarbeits-
verhältnisses ins Zentrum des gewerkschaftlichen Kampfes.
2. Flexibilisierung: Grundlagen, Triebkräfte
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und strategische Konzepte
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Die Flexibilisierungsvorstellungen der Unternehmer beziehen sich
auf vielfältige Bereiche und unterschiedliche Ebenen: Flexibili-
sierung der Lohne und des Tarif- und Sozialrechts, der Beschäfti-
gungsformen und -verhältnisse wie Flexibilisierung der Arbeits-
zeitsysteme. Hier sollen eingehender diejenigen Formen betrachtet
werden, die auf eine optimale Anpassung des gesellschaftlichen
Arbeitskräftepotentials an die neuen Produktionsbedingungen und
jeweiligen betrieblichen Abläufe zielen.
2.1. Technologischer Umbruch, neuer Rationalisierungstyp
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und Intensivierung der lebendigen Arbeit
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Eine Methode, die Arbeitszeit nach Maßgabe der Verwertungsziele
des Kapitals an die jeweiligen Produktions- und Nachfragebedin-
gungen anzupassen, ist seit langem bekannt: Überstunden oder
Kurzarbeit sowie Schichtsysteme sind klassische Formen. Es stellt
sich die Frage, inwieweit mit der Herausbildung eines neuen Typs
der Produktionsmittel, dessen Kernelemente die Informationstech-
nologien sind, und mit der Durchsetzung eines darauf beruhenden
neuen Rationalisierungstyps auch Grundlagen und Gestaltungsmög-
lichkeiten von Arbeitszeitflexibilisierung ein neues Niveau er-
reicht haben.
Charakteristikum von Informationstechnologien und neuen Automati-
onstechniken ist ihre außerordentliche Flexibilität in der Anwen-
dung und zugleich ihr Steuerungs- und Regelungspotential, das die
räumliche und zeitliche Entkoppelung der menschlichen Tätigkeit
von der Maschine ermöglicht und damit den Spielraum für die Ge-
staltung von Arbeitsplatz- und Arbeitszeitstrukturen erweitert.
Dies ist die objektive Basis für die Flexibilisierungsstrategie
des Kapitals; zugleich eröffnen die Veränderungen bei entspre-
chender betrieblicher und gewerkschaftlicher Gegenmachtentfaltung
Eingriffs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Arbeiterklasse.
Die breite Einführung von elektronischen, informationsverarbei-
tenden Technologien zusammen mit anderen neuen Techniken in Pro-
duktion, Verwaltung und Zirkulation erfolgt heute unter dem Zwang
zur umfassenden Intensivierung der Kapitalreproduktion. Seit
Mitte der 70er Jahre drängen verschiedene Faktoren, die aus Ver-
änderungen der inneren und äußeren Kapitalverwertungsbedingungen
resultieren, "auf einen solchen Umbruch in Richtung auf einen
spezifischen, von den Bedingungen der wissenschaftlich-techni-
schen Revolution geprägten Typ der intensiv erweiterten Reproduk-
tion." 1) Verengte Märkte, stagnierendes Wachstum sowie ein zu-
nehmender Kosten-und Zeitdruck (u. a. als Folge des schnelleren
moralischen Verschleißes der neuen Technologien) lassen die Un-
ternehmer zu neuen Formen der Ökonomisierung übergehen. Sie rich-
ten sich in erster Linie auf das konstante Kapital, auf eine Re-
duktion der Kapitalbindung im Reproduktionsprozeß überhaupt, aber
auch auf eine Ökonomisierung des variablen Kapitals, also der le-
bendigen Arbeit.
Die Umsetzung solcher Strategien, deren notwendige Voraussetzung
computergestützte Organisations- und Steuerungstechnologien bil-
den, ist als "neuer Rationalisierungstyp" beschrieben worden. 2)
Er ist u.a. durch folgende Merkmale charakterisiert:
Erstens richten sich die neuen Strategien auf eine Integration
aller Teilprozesse und bisher inselartigen Rationalisierungs-
schritte in einen betrieblichen Gesamtablauf. Dies zielt durch
die Verbesserung der Durchlaufzeiten, des Nutzungsgrades der ver-
schiedenen Bearbeitungsstationen und ihrer rationelleren Verknüp-
fung auf eine Umlaufbeschleunigung des konstanten Kapitals und
eine Optimierung bzw. Reduzierung des Kapitaleinsatzes. "Just-in-
time"-Produktion und neue EDV-gestützte materialwirtschaftliche
Logistiksysteme, die als Ziel eine "lagerlose Fertigung" und
"bestandslose Distribution" haben, sind Elemente solcher Planun-
gen.
Damit ist ein zweites Merkmal angesprochen: die Einbeziehung der
zwischenbetrieblichen Zusammenhänge, vor allem die datentechni-
sche Verknüpfung mit den Zuliefer- und Vertriebsfirmen, die so
noch stärker an das Konzernkapital gebunden werden.
Drittens konzentrieren sich die neuen Rationalisierungsstrategien
auf das "elastische Potential von Technik." 3) Die neuen Techno-
logien ermöglichen eine höhere Flexibilität der Anlagen, die eine
schnellere Produktumstellung und Typenvariation erlaubt. Durch
wachsende Anlagenflexibilität, die heute insbesondere schon in
der Automobilindustrie (Elemente einer flexiblen Automation) zu
finden ist, kann das Einzelkapital schneller auf Marktveränderun-
gen reagieren, um seine Konkurrenzposition zu verbessern.
Die Rationalisierungsstrategien zur Ökonomisierung des konstanten
Kapitals sind mit Konzepten einer flexibleren und intensiveren
Nutzung der lebendigen Arbeit verbunden. Ökonomisierung von kon-
stantem und variablem Kapital gehen insofern Hand in Hand. Deut-
lich wird dies bei Betrachtung der in verschiedenen Formen inten-
dierten Flexibilisierung der Arbeitszeitsysteme und Beschäfti-
gungsverhältnisse; sie ist Bestandteil einer personalwirtschaft-
lichen Einsatzplanung, die auf die Bedingungen des neuen Rationa-
lisierungstyps reagiert und zugleich die Verwertungs- und Mach-
tinteressen des Kapitals adäquat realisiert.
Zum einen sollen durch Veränderung der Arbeitsorganisation und
neue Arbeitszeitsysteme das Arbeitskräftepotential an die jewei-
ligen Produktionsund Auftragsrhythmen mit ihren konjunkturellen
und saisonalen Schwankungen angepaßt, kürzere Durchlaufzeiten er-
reicht und die Betriebsnutzungsdauer ausgeweitet werden. Zum an-
deren ist Flexibilisierung ein Mittel zur Intensivierung der le-
bendigen Arbeit. Durch die Anpassung der Arbeitszeiten der Be-
schäftigten an den Produktions- und Absatzverlauf werden die Po-
ren des Arbeitstages verdichtet, indem Zeiten geringerer Arbeits-
belastung, Stillstands- und Leerlaufzeiten verringert oder ausge-
schaltet werden sollen. Darüber hinaus versucht das Kapital,
Lohnkosten unmittelbar einzusparen, indem für manche Beschäftig-
tengruppen Löhne und Lohnnebenkosten reduziert sowie Personalre-
serven zum Ausgleich von Produktionsschwankungen und Überstunden-
zuschläge eingeschränkt werden.
Der einzelnen Arbeitskraft soll aber nicht nur ein Maximum an
Mehrarbeit abgepreßt werden. Das Kapital verfolgt auch das Ziel
einer verstärkten Kontrolle und Unterwerfung des Gesamtarbeiters
und der Erschwerung aller Ansätze zur betrieblichen Formierung
der Arbeiterklasse. Eine Zersplitterung der Lohnarbeiter mit ver-
schiedenen Arbeitszeitmustern und vertiefte Segmentierungen in
Stamm- und Randbelegschaften mit unterschiedlichen Betriebsbin-
dungen und -loyalitäten sind schon Ergebnisse der bisherigen Fle-
xibilisierungsmaßnahmen.
2.2. Soziale und politische Voraussetzungen und Wirkungen
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des Flexibilisierungskonzepts der Kapitalverbände
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Umfangreiche Flexibilisierungsforderungen wurden zum ersten Mal
in der Öffentlichkeit von Gesamtmetall in den Tarifauseinander-
setzungen 1984 vertreten. 4) Inzwischen sind die Kernelemente
dieses Konzepts von den Unternehmerverbänden übernommen worden
(z.B. im Bankentarifkonflikt 1987) und zum zentralen Programm-
punkt der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) avan-
ciert. 5) Die Kapitalorganisationen verarbeiten damit die Verän-
derung der Verwertungsbedingungen und entwickeln vereinheitlichte
Handlungskonzepte. In dieser Strategie zielt Flexibilisierung
nicht nur auf die personalwirtschaftliche "Ergänzung" der neuen
technologischen Rationalisierungsprozesse, sondern generell auf
eine Unterhöhlung und Aufweichung sozialer und kollektiv-rechtli-
cher Normen und Standards der Arbeitsbeziehungen und damit auf
eine Einengung gewerkschaftlicher Gegenmachtmöglichkeiten. Der
auf die Verbesserung der Weltmarktpositionen orientierte Moderni-
sierungskurs als strategische Linie des bundesdeutschen Kapitals
schließt somit auch eine Neufixierung der sozialen und Klassenbe-
ziehungen ein.
Für die Durchsetzung der Flexibilisierungspolitik spielen mehrere
Faktoren eine Rolle:
1. Die Grundkonstellation wird durch das zunehmende Gewicht der
industriellen Reservearmee bestimmt, das die Position der Arbei-
terklasse und ihrer Gewerkschaften im System der Klassenbeziehun-
gen seit Mitte der 70er Jahre geschwächt hat. Alle Prognosen wei-
sen darauf hin, daß mit einem anhaltend hohen Niveau der Massen-
arbeitslosigkeit bis in die 90er Jahre zu rechnen ist; es wird
bei zyklischen Krisenverschärfungen weiter emporschnellen, da
aufgrund des kapitalsparenden Charakters der neuen Rationalisie-
rungstechnologien weder ein neuer Wachstumsschub noch eine Aus-
weitung der Arbeitsplätze zu erwarten sind, wenn nicht beschäfti-
gungspolitische Maßnahmen durchgesetzt werden. 6)
Mit der Flexibilisierung von Beschäftigungsverhältnissen wird der
Wirkungsmechanismus der Reservearmee weiter verstärkt, indem bei
einem Abbau sozialer Schutzrechte die Personalauswahl der Unter-
nehmen mit ihren Folgen für Verteilung und Selektion der Arbeits-
kräfte erleichtert wird. Zugleich verstärkt sich durch die Seg-
mentierung der Belegschaften in Kerngruppen mit relativ festen
sozialen Absicherungen und wenig geschützte Randbelegschaften der
Druck auf das ganze innerbetriebliche Gefüge mit allen Wirkungen
einer Disziplinierung und Intensivierung der Arbeit, aber auch
der Differenzierung in den Interessenlagen der verschiedenen
Lohnabhängigen-gruppen. Die Randbelegschaften werden zu Puffern
des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
"In diesem System ist die Arbeitslosigkeit sozusagen in Gestalt
von Unterbeschäftigungsformen ins Beschäftigungssystem 'inte-
griert', damit aber auch eingetauscht worden gegen eine Ge-
neralisierung von Beschäftigungsunsicherheiten...". 7) Diese Per-
spektive einer "Zweiteilung des Arbeitsmarktes entlang standardi-
sierter und entstandardisierter Einsatznormen von Arbeitskraft",
8) wie U. Beck sie durch den Flexibilisierungs- und Modernisie-
rungsschub erwartet, ist aber nicht unvermeidliches Ergebnis der
"Explosivität der Entwicklung in der Entfaltung der Produktiv-
kräfte", die "die Verhältnisse des Arbeitsvertrages und Arbeits-
marktes" 9) sprengt, sondern Ziel einer p o l i t i s c h e n
Deregulierungsstrategie des Kapitals, die auf dem arbeitsmarktpo-
litischen Machtvorsprung aufbauen kann und ihn weiter ausbauen
will.
2. Anknüpfungspunkte für Flexibilisierung sind zweifellos auch in
der Differenzierung von Arbeitszeitwünschen der Lohnabhängigen zu
finden. Die "stille" Durchsetzung von Gleitzeitsystemen insbeson-
dere im Angestelltenbereich ist u.a. Ausdruck für das zunehmende
Bedürfnis nach selbstbestimmter Arbeitszeiteinteilung. Individu-
elle Ansprüche auf freiere Disposition bei der Gestaltung der Ar-
beitszeit sind nach sozialer Lage, familiärer Lebenssituation,
Qualifikation, Einkommen und Arbeitsbedingungen unterschiedlich
ausgeprägt und vor allem unterschiedlich realisierbar. Präferen-
zen für flexible Arbeitszeit sieht G. Bosch u. a. in folgenden
Gruppen: 10)
- unter Lohnabhängigen mittlerer und höherer Einkommensgruppen,
die Freizeitgewinn auch mit Verzicht auf Einkommensanteile reali-
sieren (z. B. Lehrer);
- unter der zunehmenden Zahl von Ein- und Zweipersonen-Haushal-
ten, deren Zeitdisposition nicht so sehr durch ihre familiären
Lebenszusammenhänge gebunden ist;
- unter der zunehmenden Zahl von Studenten, die infolge schlech-
terer sozialer Absicherung zu Teilzeit- und Gelegenheitsarbeiten
gezwungen sind;
- unter der wachsenden Masse berufstätiger Frauen - vor allem un-
ter den Müttern, die aufgrund der Defizite im gesellschaftlichen
Reproduktionsbereich kürzere Arbeitszeiten wünschen und deshalb
Teilzeittätigkeiten annehmen. Da die Frauenerwerbsquote trotz
Krise weiter ansteigt, wächst auch dieses Potential für instabile
und flexible Arbeitsverhältnisse.
Als eine entscheidende Determinante erweist sich auch hier der
Druck der Reservearmee, der es dem Kapital ermöglicht, die Ange-
botsbedingungen zu diktieren, um persönliche Arbeitszeitwünsche
für die Flexibilisierung zu nutzen. Mit dem Lockruf wachsender
"Zeitsouveränität" wird versucht, die Arbeitszeitbedürfnisse von
Lohnabhängigen, die höchst ambivalent "akute Notsituationen, Ab-
hängigkeiten und Konkurrenzbeziehungen wie auch neue Möglichkei-
ten zur individuellen Entfaltung" widerspiegeln, 11) für eine
Durchlöcherung "starrer" tarifvertraglicher und rechtlicher
Schutzbestimmungen betreffs Lage und Dauer der Arbeitszeit zu
mißbrauchen. Damit soll zugleich der gewerkschaftliche Kampf um
einheitliche Verkürzung der Arbeitszeit unterlaufen werden.
Die Flexibilisierungsstrategie des Kapitals kann Durchschlags-
kraft erhalten, weil sie Erfordernisse moderner Produktion und
Möglichkeiten der Informationstechnologien aufgreift und gleich-
zeitig Anknüpfungspunkte in den unterschiedlich geprägten Ar-
beitszeitinteressen der Lohnabhängigen findet. Eine entscheidende
Voraussetzung hierfür ist der arbeitsmarktpolitische Machtgewinn
der Unternehmer.
2.3. Deregulierung als politisches Konzept
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des konservativen Umbaus
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Das auf die betriebliche und tarifliche Ebene zielende arbeits-
zeitpolitische Flexibilisierungskonzept der Unternehmer wird auf
politisch-staatlichem Gebiet durch arbeits- und sozialrechtliche
sowie beschäftigungspolitische Deregulierungsvorstellungen er-
gänzt. Deregulierung bedeutet hier Abbau aller Rechte und Maßnah-
men, die dem arbeitsrechtlichen und sozialen Schutz der Lohnab-
hängigen dienen sollen. Damit werden keine "rechtsfreien Räume"
geschaffen, sondern in wachsendem Maße kollektivrechtlicher
Schutz als Errungenschaft der Arbeiterbewegung durch die indivi-
duellen Formen des Zivilrechts ersetzt.
Das Programm der Deregulierung ist Teil eines grundlegenden Stra-
tegiewechsels des Monopol- und Finanzkapitals, mit dem zentrale
wirtschafts- und sozialpolitische Umorientierungen vollzogen wur-
den und der sich in der Etablierung einer konservativ-sozialreak-
tionären Herrschaftsvariante realisierte. Eine Regierungsüber-
nahme durch den konservativen Machtblock wurde, nicht zuletzt an-
gesichts der offenen Krise des sozialliberalen Integrationsmo-
dells zu Beginn der 80er Jahre, als Voraussetzung dafür angese-
hen, ein konsistentes Programm des konservativen Umbaus und damit
einer grundlegenden Neugestaltung der ökonomischen und politi-
schen Kräfteverhältnisse durchzusetzen. 12)
Für den "modernen" Konservatismus in der BRD, wie ihn die Späth-
Kommission "Zukunftsperspektiven gesellschaftlicher Entwicklun-
gen" (1983) repräsentiert, erfordern die neuen Techniken die Be-
freiung "von der Bindung der Produktion an die starren Arbeits-
zeitregelungen von Tarifverträgen, Arbeitszeitverordnungen und
Geschäftszeiten". 13) Den an diesen neuen Technologien Beschäf-
tigten wird unter solchen Bedingungen autonomes, kreatives und
flexibles Arbeiten verheißen. 14) In dieser Vision sind zweifel-
los Übereinstimmungen mit den Auffassungen sozialdemokratischer
Modermsierungsvertreter feststellbar. 15) In der konservativen
Strategie - gleich welcher Variante - wird allerdings keine Un-
klarheit darüber gelassen, daß der Staat, falls die Gewerkschaf-
ten Flexibilisierung nicht als zwangsläufige Konsequenz der Mo-
dernisierung der Wirtschaft akzeptieren, durch eine Veränderung
der gesetzlichen Regelungen den Flexibilisierungsschub unterstüt-
zen wird.
Mit der Deregulierung wird auf einen Lebensnerv gewerkschaftli-
cher Politik gezielt: die allgemeine Schutzwirkung von Tarifver-
trägen und Sozialgesetzen. Das zentrale politische Ziel der kon-
servativen Politik ist eine derartige Schwächung der Gewerkschaf-
ten, daß ihnen zur organisatorischen Bestandssicherung die Ein-
bindung in einen - konservativ definierten - "sozialen Konsens
als letzte Möglichkeit erscheint. Deregulierung umfaßt nicht nur
den Abbau dieser oder jener Sozialleistung, sondern einen gene-
rellen Umbau der institutionellen und rechtlichen Verhältnisse,
die das Sozial- und Arbeitsrecht, das Arbeitskampfrecht, das Kol-
lektivvertragssystem, die Arbeitsmarktregulierung usw. betreffen.
Marksteine dieses Umbaus sind die "Haushaltsoperationen 1982 bis
1984 sowie vor allem das sogenannte "Beschäftigungsförderungs-
gesetz (BeschFG) von 1985, mit dem durch ein "gelenkigeres
Arbeitsrecht - so die Regierungsbegründung - massiv Schutzrechte
ausgehöhlt werden, ferner die Änderung des § 116 AFG vom Frühjahr
1986, mit der Streiks zum organisatorischen Existenzrisiko der
Gewerkschaften werden.
Wenn auch mit inneren Widersprüchen und sozialpolitischen Manö-
vern, wird dieser Deregulierungskurs auch nach den Bundestagswah-
len 1987 von der konservativen Regierung fortgesetzt. Der Entwurf
eines neuen Arbeitszeitgesetzes, das die bisher geltende Arbeits-
zeitordnung (AZO) ablösen soll, sowie die Pläne für eine Verlän-
gerung des BeschFG, das die Ausbreitung flexibler Arbeitsverhält-
nisse massiv gefördert hat, über 1990 hinaus, belegen dies.
3. Empirische Zwischenbilanz - die Verbreitung flexibilisierter
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Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse
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3.1. Die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
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Mit den tiefgreifenden Umbruchprozessen und dem Anschwellen von
Dauerarbeitslosigkeit wird eine Krise des Normalarbeitsverhält-
nisses konstatiert. 16) G. Bosch hat den Begriff "Normalarbeits-
verhältnis" als "eine stabile, sozial abgesicherte, abhängige
Vollzeitbeschäftigung" definiert, "deren Rahmenbedingungen
(Arbeitszeit, Löhne, Transferleistungen) kollektiv-vertraglich
oder arbeits- bzw. sozialrechtlich auf einem Mindestniveau gere-
gelt sind". 17) Zweifellos ist eine solche Definition historisch
konkret für die BRD zu fassen; sie beschreibt eine Verall-
gemeinerung von sozialen Mindeststandards der Verkaufsbedingungen
der Arbeitskraft, von denen immer auch Gruppen der Arbeiterklasse
ausgeschlossen blieben (viele Ausländer und Frauen z.B.). Diese
Verallgemeinerung ist als ein Ergebnis des Kampfes um die
Normierung des Arbeitstages und der Stärke gewerkschaftlicher
Gegenmacht zu verstehen - unterschiedlich ausgeprägt in den
einzelnen Branchen, Betrieben und Regionen -, die das Wirken des
Reservearmeemechanismus zumindest einschränken konnte. Die Aus-
höhlung des Normalarbeitsverhältnisses wird vorangetrieben durch
die neuen Kapitalstrategien, die über Zeitverträge, Leiharbei-
tereinsatz und Expansion der Teilzeitarbeit den Personaleinsatz
flexibilisieren und die durch gesetzliche Eingriffe in das Sozi-
alsystem flankiert werden.
Während Arbeitszeitflexibilisierung mit den Arbeitskämpfen 1984
zu einem erstrangigen Konfliktthema wurde, konnte die konserva-
tive Regierung ein Jahr später mit dem BeschFG eine massive Öff-
nung zu flexibilisierten Arbeitsverhältnissen durchsetzen, ohne
auf nennenswerten Widerstand der Gewerkschaften zu stoßen. Das
frühestens 1990 auslaufende Gesetz sieht eine Ausweitung der Mög-
lichkeiten befristeter Beschäftigung bis zu 18 Monaten ohne Ein-
schränkungen (bei Kleinbetrieben und Neugründungen sogar 2
Jahre), den Einsatz von Leiharbeitskräften beim Entleiher für
sechs Monate (früher drei), Job-Sharing sowie Einschränkungen im
Kündigungsschutz in Kleinbetrieben und restriktivere Bestimmungen
für Sozialpläne vor.
Erste Untersuchungen von Auswirkungen des BeschFG zeigen folgende
Trends: 18)
a) Z e i t v e r t r ä g e: Der Anteil der befristet Beschäf-
tigten hat sich nach einer repräsentativen Umfrage des FORSA-In-
stituts mit 8,5% im Herbst 1986 gegenüber 4,1% 1984 verdoppelt
(von 900 000 auf 1,9 Mio.). 19) Dabei wurden nach Schätzungen
mindestens 600 000 ehemalige Dauerarbeitsplätze durch befristete
Stellen ersetzt. Das Wissenschaftszentrum Berlin weist in einer
Untersuchung aus, daß 1986 1,75 Mio. Personen (8% aller abhängig
Beschäftigten) in einem befristeten Arbeitsverhältnis standen; im
Juni 1985 waren es 1,5 Mio. 20) Sowohl die IG Metall wie eine
BDA-Untersuchung geben an, daß gegenwärtig ca. 50% der Neuein-
stellungen befristet erfolgen. Dies bestätigt auch die Analyse
des Wissenschaftszentrums Berlin.
Überproportionale Anteile befristeter Arbeitsverhältnisse sind in
Branchen mit hohen Frauenquoten (Handel, Textil- und Bekleidungs-
industrie), bei Teilzeitarbeitskräften, bei den wissenschaftli-
chen Mitarbeitern/innen an den Hochschulen und in den Krisenre-
gionen festzustellen. Da viele Jugendliche nach der Ausbildung
nur Zeitverträge erhalten, wächst eine Generationengruppe, die im
wesentlichen durch instabile Beschäftigungsverhältnisse geprägt
ist. Ein Viertel bis zur Hälfte der befristet Beschäftigten wer-
den je nach Branche, Region und Qualifikation in ein unbefriste-
tes Arbeitsverhältnis übernommen.
b) L e i h a r b e i t: Auch die Zahl der Leiharbeitskräfte
("Arbeitnehmerüberlassung") hat erheblich zugenommen. Nach einem
konjunkturbedingten Rückgang 1982/83 stieg die Zahl der von der
Bundesanstalt für Arbeit durch eine Stichtagmessung erfaßten
Leiharbeitskräfte von ca. 33000 (1984) und 49000 (1985) auf über
70000 (1986). 21) Bezieht man alle Leiharbeitsverhältnisse eines
Jahres ein, so ergeben sich weit über 200000. Die Zahl der ille-
gal überlassenen Leiharbeitskräfte, die statistisch nicht erfaß-
bar sind und zur Schattenwirtschaft gehören, wird zwischen 100000
und 500000 geschätzt. Schwerpunkte sind das Baugewerbe, aber auch
der Metallbereich und die Chemiebranche.
Ebensowenig erfaßbar sind die Auswirkungen der verstärkt ange-
wandten Methode der Unternehmer, bisher fest angestellte Beschäf-
tigte in eine "erzwungene Selbständigkeit" zu entlassen, um damit
die Lohnnebenkosten einzusparen und die Risiken der Wirtschafts-
entwicklung zu individualisieren. Beispiele für solche Tätigkei-
ten sind: Vertrieb und Transport (z.B. LKW-Fahrer), Satzherstel-
lung, Buchhaltung z. T. in Heimarbeit, freie Journalisten, Außen-
dienste der Versicherungen usw. 22)
Befristete Arbeitsverhältnisse dienen ebenso wie Leiharbeit als
Flexibilisierungsinstrumente, mit denen Personalreserven redu-
ziert, vorübergehende saisonale "Arbeitsspitzen" bewältigt und
zugleich die Selektion neuer Arbeitskräfte verschärft und der
Leistungs- und Disziplinierungsdruck erhöht werden können. Viele
Unternehmen sind mit dieser verfeinerten Form einer kapazitätso-
rientierten Arbeitskräfteplanung dazu übergegangen, dauerhaft
ihre Stammbelegschaften "abzuschmelzen" und dafür flexibel ver-
fügbare Randbelegschaften aufzubauen. In dieser Segmentierung
drückt sich auch eine Polarisierung von Qualifikationsanforderun-
gen und der Qualität der Arbeitsbedingungen aus, da instabile Ar-
beitsverhältnisse eher durch geringe Qualifikationsanforderungen
und kurze Anlernzeiten sowie belastende und gefährliche Ar-
beitsplätze charakterisiert sind. 23)
Für personalpolitische Flexibilisierung spielt die Gruppe derer
eine wachsende Rolle, die als Teilzeitkräfte nicht dem Schutz der
Regelarbeitszeit unterliegen. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten
(statistisch als Beschäftigte mit normalerweise 1-36 Wochen-Ar-
beitsstunden gefaßt) hat von 1980 bis 1986 um eine halbe Million
auf insgesamt 3,15 Mio. zugenommen; davon sind über 90% Frauen.
24) Etwa 40% der Teilzeitbeschäftigten, ca. 1,1 Mio. gehörten
1985 zu den "geringfügig Beschäftigten" (sogenannte "Pauschal-
kräfte"), die weniger als 15 Wochenstunden arbeiten, unter 430 DM
im Monat verdienen und deshalb aus dem Schutz der Renten- und
Krankenversicherung herausfallen. Nimmt man noch die Gruppe der
sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten mit bis zu 19
Wochenstunden hinzu, bei denen der Leistungsanspruch der Arbeits-
losenversicherung entfällt, so wächst die Zahl der
"ungeschützten" Teilzeitarbeitsverhältnisse um knapp 400 000 auf
insgesamt 1,5-1,6 Mio.
Durch das BeschFG wird die Konzentration der geringfügig Teil-
zeitbeschäftigten auf Kleinbetriebe gefördert, da für diesen Be-
reich Vorschriften des Kündigungsschutzes aufgeweicht wurden.
Schwerpunkte der Teilzeitbeschäftigung liegen im öffentlichen
Dienst, im privaten Dienstleistungsbereich sowie im Einzelhandel
(hier 30% aller Beschäftigten, in einzelnen Betrieben bis 70%).
25) Besonders belastend ist die "Arbeit auf Abruf als eine Form
der kapazitätsorientierten Teilzeitsysteme, auch wenn hier das
BeschFG bestimmte Mindestnormen (4 Tage Ankündigungsfrist, minde-
stens 3 aufeinanderfolgende Arbeitsstunden usw.) festlegte.
Insgesamt ist durch das BeschFG "zweifellos eine neue Qualität in
der Aushöhlung des Normalarbeitsverhältnisses erreicht worden,
die auch die Möglichkeiten gewerkschaftlicher Tätigkeit im Be-
trieb bedroht." 26) Wachsende Gruppen mit instabilen Arbeitsver-
hältnissen, die kaum organisiert sind, erschweren die Entwicklung
einheitlicher Handlungs- und Streikfähigkeit im Betrieb, und der
Prozeß der Entrechtung und des Abbaus der sozialen Standards er-
reicht auch die Stammbelegschaften. Zwar wurde das Problembewußt-
sein in jüngster Zeit in manchen Gewerkschaften geschärft, jedoch
wirken die Versäumnisse der Vergangenheit als Hindernis bei der
notwendigen Aktivierung dieses Feldes der Interessenvertretung.
Nicht nur nahezu jeder Betriebsrat hat hier "seine Leichen im
Keller", sondern die Gewerkschaften insgesamt haben lange Zeit
diesen Prozeß weitgehend tatenlos hingenommen, zumal in den be-
trieblichen und gewerkschaftlichen Gremien Lohnabhängige in in-
stabilen Arbeitsverhältnissen kaum vertreten sind.
Nicht zuletzt der geringe Widerstand gegen die Verabschiedung des
BeschFG 1985 zeigt, daß hier zum Teil auch ohne Kampf und ein ei-
genes Gestaltungskonzept Terrain aufgegeben wurde. Erst seit den
84er Tarifabschlüssen werden die Auswirkungen einer individuellen
Arbeitszeitdifferenzierung in den Gewerkschaften breit disku-
tiert, obwohl Teilzeitarbeit als eine solche Form seit den 60er
Jahren ein relevantes, aber auf Frauen konzentriertes Problem
darstellt, dessen tarifliche und gesetzliche Absicherung aus-
steht.
Dimension und Dynamik der Ausweitung "ungeschützter" Arbeitsver-
hältnisse erreichen inzwischen auch die männlichen Teile der Ar-
beiterklasse (siehe Tabelle 1). Sie breiten sich in Krisenregio-
nen wie in prosperierenden High-Tech-Bereichen aus. Eine Bearbei-
tung dieser Defizite ist für die Gewerkschaften überfällig, zumal
sich der Prozeß der Erosion des Normalarbeitsverhältnisses fort-
setzen wird.
Tabelle 1:
Erwerbstätige außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses 1984 und
1986 (in 1000)
1984 1986
1. Erwerbstätige 1) 25 304 25 736
2. Abhängig Beschäftigte 1) 22 038 22 465
3. Registrierte Arbeitslose 1) 2 266 2 228
4. Stille Reserve 1) 1 288 1 161
-
> 3 + 4 3 554 3 389
-
5. Kurzarbeiter 2) 384 197
6. ABM-Beschäftigte 2) 80 102
7. Befristete Arbeitsverhältnisse 3) 900 1 900 (1 750) 4)
8. Registrierte Leiharbeitskräfte 2) 32 70
9. Teilzeitarbeitskräfte 5) 2 891 3 150
10. davon: nicht sozialversichert 1 056 ca. 1 200
-
> 5-10 (in Prozent von 2) 4 287 (19,4) 5 419 (24,1)
-
-
> 3-10 (in Prozent von 2-4) 7 841 (30,6) 8 808 (34,0)
-
_____
1) Ifo, Wirtschaftskonjunktur 7/1987, S. A 11.
2) ANBA, Arbeitsstatistik 1984 und 1986 - Jahreszahlen. Die Anga-
ben sind Jahresdurchschnittszahlen, die Zahl der während eines
Jahres Betroffenen ist weitaus höher.
3) Ergebnisse einer Repräsentativumfrage von FORSA Dortmund.
4) Angaben nach einer Untersuchung des Wissenschaftszentrums Ber-
lin im Auftrag des BMAS, Berlin/W. 1987.
5) Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 4.2; MittAB
3/1986, S. 362; für 1986 eigene Schätzung.
Die Gesamtzahl der instabilen und "sozial ungeschützten" Arbeits-
verhältnisse ist von 1984 bis 1986 um ca. 1 Mio. auf insgesamt
etwa 5,2 bis 5,4 Mio. gestiegen; das ist etwa ein Viertel der ab-
hängig Beschäftigten. Die Zahl der wirklich Betroffenen liegt si-
cher höher, da vielfach nur auf Jahresdurchschnittszahlen und
Schätzungen zurückgegriffen werden konnte. Gleichzeitig existiert
eine Reservearmee von 3,4 Mio. Arbeitslosen, deren Grenzen zu den
instabilen Arbeitsverhältnissen fließend sind. Bei einer zu er-
wartenden erneuten zyklischen Krisenverschärfung wird dieses Ar-
beitslosenheer zuerst und vor allem aus dem "ungeschützten" Ar-
beitskräftepotential Zufuhr erhalten. Insgesamt sind also nur
noch etwa 66 Prozent der abhängig Beschäftigten durch die Rege-
lungen eines Normalarbeitsverhältnisses abgesichert.
In einer Periode, die ohnehin durch vielfältige neue Handlungs-
und Organisationsanforderungen geprägt ist, bestimmt die Erosion
des Normalarbeitsverhältnisses eines der schwierigsten Felder
künftiger gewerkschaftlicher Interessenvertretung, das die Gegen-
machtfähigkeit in allen Bereichen beeinflußt. Neben der Deregu-
lierung übt die Flexibilisierung der Arbeitszeiten einen beson-
ders starken Druck auf das Normalarbeitsverhältnis aus.
3.2. Dimensionen und Trends der Arbeitszeitflexibilisierung
-----------------------------------------------------------
Nachdem die Arbeitskämpfe in der Druck- und Metallindustrie 1984
die Tabuisierung der 40-Stunden-Woche durchbrachen und sich eine
Verkürzung der Wochenarbeitszeit auch in anderen Wirtschaftsbe-
reichen durchsetzte, konnten die Unternehmer in Verbindung damit
tarifliche Regelungen zur Flexibilisierung von Lage, Dauer und
Verteilung der Arbeitszeiten erreichen. Ende 1986 galt für ca.
45% aller Beschäftigten eine tarifliche Wochenarbeitszeit von
38,5 Stunden oder weniger. 27) Ab 1.4. 1988 wird für die Beschäf-
tigten der Metall- und Druckindustrie die 37,5- und ab 1.4. 1989
die 37-Stunden-Woche realisiert. Was geschieht innerhalb dieses
Rahmens?
Variabilisierung der Arbeitszeiten
----------------------------------
Die Anpassung des betrieblich eingesetzten Arbeitsvolumens an
schwankenden Produktions- und Arbeitsanfall war bei einer
"starren" Normalarbeitszeit mit den klassischen Methoden der
Kurz- und Mehrarbeit (Überstunden, Sonderschichten) vorgenommen
worden. In manchen Fällen haben Unternehmen zur gleichen Zeit für
auftragsschwache Bereiche Kurzarbeit beantragt, während in ande-
ren Abteilungen Mehrarbeit geleistet wurde. Während diese Formen
im industriellen Sektor bisher vorherrschen, spielen im Handel
und Dienstleistungsbereich seit langem variable Teilzeitarbeits-
systeme (einschl. der extremen Form der Kapovaz) eine größere
Rolle.
Für die Unternehmer besteht ein Nachteil der Mehrarbeit darin,
daß sie Zusatzkosten verursacht und dem Mitbestimmungsrecht der
Betriebsräte unterliegt. Während seit 1970 der Einsatz von Über-
stunden stark zurückgegangen ist (1970: 157 Stunden jährlich pro
Beschäftigten, 1980: 80, 1986: 68), 28) breiten sich variable
Teilzeitarbeit, Jahresarbeitszeitsysteme und Gleitzeit auch im
Produktionsbereich stärker aus. Mit Gleitzeit, die bei fehlenden
tariflichen und betrieblichen Absicherungen eine variable Anpas-
sung an den Arbeitsanfall erlaubt und vor allem im Verwaltungs-
und Dienstleistungsbereich eingeführt ist, arbeiteten in der Ge-
samtwirtschaft 1972 6% und 1980 12% der Beschäftigten; neuere
Schätzungen gehen bis zu 17%. 29) Je größer der Betrieb und je
höher der Angestelltenanteil, desto eher wird Gleitzeit prakti-
ziert.
Insbesondere Unternehmen mit hoher Kapitalintensität und durchra-
tionalisiertem betrieblichem Ablauf einschl. Zuliefer-, Lager-
und Vertriebsbereich üben starken Druck in Richtung auf die Erhö-
hung der Anpassungsgeschwindigkeit der Produktion durch eine
Planung des Arbeitskräfteeinsatzes im Jahresablauf aus. Schon
1984 war die Variabilisierung der Arbeitszeiten eine zentrale
Forderung der Kapitalverbände. In den Tarifauseinandersetzungen
1987 forderten die Metallunternehmer eine Variabilisierung inner-
halb eines Jahreszeitraums. Die individuelle wöchentliche Ar-
beitszeit sollte im Durchschnitt von 12 Monaten erreicht werden
und Tagesarbeitszeiten bis zu 10 Stunden (in der Woche 50 Stun-
den) möglich sein.
Eine erste tarifliche Öffnung für eine begrenzte Variabilisierung
enthielten die Tarifabschlüsse in der Metallindustrie 1984. Da-
nach war eine unterschiedliche Verteilung der Arbeitszeiten über
einen Ausgleichszeitraum von 2 Monaten vorgesehen, innerhalb des-
sen die durchschnittliche neue Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden
erreicht werden mußte. Eine empirische Auswertung der betriebli-
chen Umsetzung dieser Regelung zeigt, daß der Zweimonatszeitraum
von etwa zwei Dritteln der Betriebe eingehalten, von fast 15%
aber eindeutig überschritten wird. Dies trifft vor allem auf
Großbetriebe zu. 30) In den Tarifabschlüssen 1987 in der Metall-
industrie wurde der Ausgleichszeitraum auf 6 Monate erweitert,
was den Unternehmern einen erheblich größeren Anpassungsspielraum
für Produktions- und Marktschwankungen gibt. Der Erfolg der Un-
ternehmer in dieser Frage hängt nach Aussage des IG-Metall-Vor-
sitzenden Steinkühler damit zusammen, daß hier der Widerstand der
Belegschaften am geringsten entwickelt war und in vielen Betrie-
ben schon gegen den bisherigen 2-Monats-Zeitraum verstoßen wurde.
31)
Eine wichtige Rolle für die Variabilisierungsmöglichkeit spielt
ferner die Form der Arbeitszeitverkürzung: Über 50% der Betriebe
der Metall- und 76% der Druckindustrie haben eine wöchentliche
Form (zumeist freitags 1 1/2 Stunden oder 3 Stunden jede zweite
Woche), 30% bei Metall (insbesondere Automobilindustrie) und fast
15% bei Druck freie Tage, mit deren Bündelung sich eher Ar-
beitsanfallschwankungen ausgleichen lassen. 32)
Den Druckunternehmen ist in den Tarifverträgen 1984 wie 1987 "aus
betrieblichen Gründen" die Möglichkeit für eine Jahresflexibili-
tät in Form von Arbeitszeitverteilungsplänen eröffnet worden, von
der allerdings nur 3% - fast ausschließlich Großbetriebe (2% der
Beschäftigten) - Gebrauch machen. 33)
Die von den Gewerkschaften gesehene Gefahr der "Saisonarbeit" und
der völligen Unterordnung der individuellen Zeitbedürfnisse unter
die "betrieblichen Belange" ist durch die Öffnung der Tarifver-
träge für eine Variabilisierung größer geworden. Demgegenüber
zeigen die Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten, daß - bei
unterschiedlichen Optionen für wochennahe Formen oder freie Tage
- Stetigkeit und Planbarkeit der Arbeitszeiten eine große Bedeu-
tung haben und Konflikte über den vom Unternehmer bestimmten va-
riablen Arbeitszeiteinsatz vorprogrammiert sind.
Ausweitung der Betriebsnutzungszeiten
-------------------------------------
Nach einer Untersuchung des Ifo-Instituts besteht das Ziel der
Unternehmer bei Einführung von flexiblen Arbeitszeiten hauptsäch-
lich darin, "Produktionsanlagen besser auszunutzen (70 v. H. der
Unternehmen)". 34) Dies wird u. a. durch eine Ausweitung der Be-
triebsnutzungszeiten versucht, bei der vor allem folgende Ar-
beitszeitvarianten angewandt werden: Überstunden, Gleitzeitsy-
steme, Schichtarbeit einschl. Teilzeitschichten, Samstags- bzw.
Wochenendarbeit. 35) Hinzu kommt das immer häufigere "Durch-
laufenlassen" der Maschinen während versetzter Pausen.
Die verstärkte Entkoppelung von Betriebs- und Arbeitszeiten kann
unterschiedliche Ursachen haben: 36) Aus Versorgungsaspekten ha-
ben soziale und gesundheitliche Dienste, Energieversorgungsunter-
nehmen, Verkehrs- und Informationsdienste u.a. verlängerte oder
permanente Betriebsnutzungszeiten. In Teilen der Stahl- oder Che-
mieindustrie bedingt die stoffliche Struktur von Produktionspro-
zessen kontinuierlichen Betrieb. Der stärkste Druck, Betriebsnut-
zungszeiten auszuweiten, geht allerdings von den gegenwärtigen
Rationalisierungsstrategien aus. Durch längere und intensivere
Nutzung der kostspieligen modernen Anlagen soll dem raschen
"moralischen Verschleiß" durch den schnellen technologischen Wan-
del entgegengewirkt und so die Rentabilität erhöht werden. Ohne
zusätzliche Investitionsnachfrage können die Produktionskapazitä-
ten erweitert werden, was allerdings in der Regel zu einer Ver-
schärfung der Konkurrenz der Konzerne um die Absatzmärkte führen
wird. 37)
Der politisch brisanteste Konflikt mit den Gewerkschaften entzün-
dete sich am Versuch der Unternehmer, den Samstag bzw. das Wo-
chenende tariflich als reguläre Arbeitszeit zu verankern. Zwar
arbeiten nach einer Repräsentativuntersuchung von 1983 jetzt
schon 19% aller Beschäftigten samstags und 9,2% sonntags; dies
beschränkt sich jedoch vor allem auf die genannten Bereiche von
Dienstleistungen, Handel, Verkehr usw. (20-30% Samstagsbeschäf-
tigte). 38)
1984 wurden die tariflichen Vorschriften zur Samstagsarbeit nicht
verändert. Allerdings bieten nicht alle Tarifverträge einen
Schutz vor einer Ausdehnung der Betriebszeiten auf den Samstag.
Bei der betrieblichen Umsetzung der Metalltarifverträge von 1984
wurden fast in der Hälfte der Unternehmen Vereinbarungen zur
Festschreibung der Betriebsnutzungszeiten abgeschlossen. 39) In
einzelnen Betrieben gelang den Unternehmern allerdings ein Zu-
griff auf das seit den 60er Jahren freie Wochenende, z.T. mit Zu-
geständnissen bezüglich neuer Arbeitsplätze und einer Verkürzung
der Wochenarbeitszeit. 40)
Auch innergewerkschaftlich erwies sich die Ausweitung der Be-
triebsnutzungszeiten auf das Wochenende als kontroverses Thema,
nachdem Vertreter der IG Chemie Samstagsarbeit aus betriebswirt-
schaftlichen Rentabilitätsgründen öffentlich akzeptierten. 41)
Dennoch erwies sich die Verteidigung des freien Wochenendes aus
gesundheitlichen wie aus kultur- und freizeitpolitischen Gründen
als ein entscheidender Mobilisierungsansatz der Gewerkschaften.
In den Tarif Vereinbarungen der Metallindustrie 1987 konnte die
Sicherung des freien Samstags verbessert werden. In der Regel
wird weiterhin auf betrieblicher Ebene ausgehandelt, wann Sams-
tagsarbeit als Ausnahme zulässig ist.
Bei weiterer Verkürzung der Wochenarbeitszeit werden die Unter-
nehmer versuchen, die Betriebsnutzungszeiten durch verstärkten
Schichteinsatz und variabel versetzte Arbeitszeitsysteme auf-
rechtzuerhalten oder gar auszudehnen. Neben der Begrenzung der
Betriebsnutzungszeiten wird daher auch die Frage der künftigen
Form von Arbeitszeitverkürzung in diesem Zusammenhang relevant.
Bei einer 4-Tage-Woche z.B. wäre der Zugriff der Unternehmer auf
den Samstag als regelmäßige Produktionszeit nicht aufzuhalten.
Auch deshalb ist eine tägliche Arbeitszeitverkürzung aus gewerk-
schaftlicher Sicht vorzuziehen. 42)
Betriebliche Differenzierung der individuellen Arbeitszeiten
------------------------------------------------------------
Die Tarifverträge in der Metallindustrie 1984 sahen erstmals die
Möglichkeit der innerbetrieblichen Differenzierung der individu-
ellen Regelarbeitszeiten zwischen 37 und 40 Wochenstunden vor.
Diese Form der individuellen Flexibilisierung, wie sie im soge-
nannten Leber-Kompromiß vereinbart wurde, konnte in der Druckin-
dustrie durch einen längeren Arbeitskampf verhindert werden.
Die individuelle Differenzierungsregelung war auch deshalb das
konfliktreichste Thema, weil hiermit der Angriff auf den bislang
einheitlichen Arbeitszeitstandard der Vollzeitbeschäftigten - für
Teilzeitarbeitskräfte gilt er ohnehin nicht - gerichtet wurde.
Das ökonomische Interesse des Kapitals läßt sich daran erkennen,
daß in den Fällen einer Differenzierung die längeren Arbeitszei-
ten (40 Stunden) vor allem für "kostspielige" Arbeitskräfte
(hochqualifizierte bzw. spezialisierte Gruppen wie EDV-Fachleute,
Facharbeiter mit CNC-Kenntnissen und Arbeitskräfte in leitenden
Positionen bzw. in Engpaßbereichen) festgelegt wurden, während
die kürzeren (37 Stunden) zumeist für Arbeitskräfte mit geringe-
rer Qualifikation oder ältere Beschäftigte gelten.
Offensichtlich überwogen jedoch die politischen Interessen des
Kapitals an einer Zersplitterung der Arbeitszeitmuster in den Be-
legschaften. Die empirischen Auswertungen belegen, daß in über
77% der Betriebe nicht differenziert wurde. 43) Nur 5% der Be-
schäftigten in der Metallindustrie haben eine von 38,5 Stunden
abweichende individuelle regelmäßige Arbeitszeit. Insbesondere
Konzernbetriebe mit einer bestimmenden Rolle im Unternehmerver-
band wie Siemens, Bosch, Mannesmann und vor allem Daimler-Benz
setzten die Differenzierung durch. Offensichtlich sah Gesamtme-
tall die Funktion der Differenzierung darin, diese "als Speer-
spitze gegen die Regelarbeitszeiten zu nutzen, um damit die Aus-
hebelung der normativen Schutzfunktion zugunsten weitergehender
Flexibilisierung zu betreiben". 44)
Das WSI resümiert, daß es "1985 nicht zu dem befürchteten großen
Einbruch in die Normalarbeitszeit gekommen" ist. 45) Die Gründe
sind u.a. darin zu suchen, daß für viele Betriebe solche Diffe-
renzierungsmodelle komplizierte Organisationsprobleme aufwerfen.
Zum anderen konzentrierte sich hiergegen der gewerkschaftliche
Widerstand. Viele Betriebe haben die Risiken solcher Konflikte
und der daraus entstehenden Kosten gefürchtet. In den Metallta-
rifvereinbarungen 1987 konnte die IG Metall eine Verringerung des
Differenzierungsspielraums von 3 auf 2,5 Stunden durchsetzen, und
zwar ab 1.4. 1988 zwischen 37 und 39,5 und ab 1.4. 1989 zwischen
36,5 und 39 Stunden. Die IG Metall orientiert betrieblich darauf,
daß auch dieser Spielraum nicht ausgenutzt wird.
3.3. Widersprüche und Trends
----------------------------
Die in der Arbeitszeitflexibilisierung enthaltenen Entsolidari-
sierungsge-fahren werden noch dadurch verstärkt, daß die Ausge-
staltung der Arbeitszeitverträge von 1987 wie 1984 jeweils auszu-
handelnden betrieblichen Vereinbarungen überlassen bleibt, wo-
durch die in der Konkurrenzstruktur der kapitalistischen Wirt-
schaft angelegten betriebsegoistischen Tendenzen verstärkt und
die vereinheitlichende Normsetzungsmacht der Gewerkschaften aus-
gehöhlt werden kann. Die Gewerkschaften versuchten der Gefahr
durch zentrale Orientierungs- und Handlungsvorgaben zu begegnen
und die Situation zugleich zu einer Aktivierung und Politisierung
ihrer Betriebsarbeit zu nutzen. Auch wenn für die Ergebnisse die
jeweiligen betriebsspezifischen Konflikt- und Kräftestrukturen
prägend waren, wurde insgesamt eine erhöhte Sensibilität der Be-
legschaften und ihrer Vertretungsorgane für Arbeitszeitfragen er-
reicht.
Bei der Durchsetzung von Flexibilisierungsregelungen lassen sich
unterschiedliche Linien feststellen. Barrieren für eine Arbeits-
zeitdifferenzierung und -variabilisierung größeren Umfangs erge-
ben sich in vielen Unternehmen daraus, daß noch keine leistungs-
fähigen elektronischen Arbeitszeiterfassungs- und -verarbeitungs-
systeme eingeführt sind. Sie wären Voraussetzung für eine effek-
tive Nutzung und sind bisher vor allem in Betrieben mit Gleit-
zeitsystemen zu finden.
Dort allerdings, wo auf der Basis elektronischer Technologien die
Integration der Teilrationalisierungsschritte und die Steuerung
des betrieblichen Gesamtablaufs weit vorangeschritten sind, kann
das Kapital auch eine personal-wirtschaftliche Feinplanung reali-
sieren. Vorprescher der Flexibilisierung sind vor allem Großbe-
triebe der materiellen Produktion, in denen sich der "neue Ratio-
nalisierungstyp" am deutlichsten durchsetzt. Nach wie vor wird
vom tertiären Sektor, insbesondere den Großbetrieben im Einzel-
handel, die zunehmend zur elektronisch gestützten Personalein-
satzplanung übergehen, ein Flexibilisierungsdruck ausgehen. 46)
Offensichtlich ist die politische Komponente bei der Durchsetzung
von Flexibilisierungsmodellen. Alle Auswertungen des Verlaufs und
der Ergebnisse der betrieblichen Umsetzungsrunde nach 1984 weisen
auf die Vorreiterfunktion und die dominante Rolle des Konzernka-
pitals und der in den Unternehmerverbänden bestimmenden Mono-
polgruppen bei der Forcierung solcher Regelungen hin. 47)
Wenn auch in mancher Hinsicht noch von einer "Inkubationszeit
neuer Arbeitszeit" gesprochen werden kann 48) und insgesamt der
gewerkschaftliche Widerstand in den Betrieben viele Versuche ver-
hinderte, so liegen die Haupttrends offensichtlich in der Nutzung
der größeren Variabilisierungsspielräume zur Arbeitszeitplanung
und in der Ausweitung der Betriebsnutzungszeiten. Hier wird auch
in Zukunft der größte Druck auf die Regelarbeitszeiten spürbar
sein.
Nach den Tarifabschlüssen des Frühjahrs 1987 wird sich die Aus-
einandersetzung vorerst wieder auf die Kämpfe um "Geländegewinne"
im Betriebsalltag verlagern. Zugleich aber bleibt das politische
Interesse des Kapitals an einer Deregulierung bestimmend, so daß
politische Konflikte um die gesetzlichen Normierungen des
"Normalarbeitsverhältnisses" und den weiteren Abbau von Sozial-
rechten zu erwarten sind.
4. Konflikte um Flexibilisierung und
------------------------------------
gewerkschaftliche Arbeitszeitpolitik
------------------------------------
Jede Bestandsaufnahme betrieblicher Umstrukturierungen wird eine
Vielzahl von Fällen belegen können, bei denen neue Modelle fle-
xibler Arbeitszeiten oder die Ausweitung "ungeschützter" Arbeits-
verhältnisse auf die Duldung oder Zustimmung der Betriebsräte und
der Belegschaften stießen. Kann möglicherweise von einem wachsen-
den Integrationspotential der Flexibilisierung ausgegangen wer-
den? D. Hensche hält es für einen "Irrtum zu glauben, die gegen-
läufigen Interessen der Unternehmer (an höchstmöglicher Verfüg-
barkeit der Arbeitskraft) und der Arbeiter und Angestellten (an
verläßlicher, gestaltbarer und gesellschaftlich nutzbarer Frei-
zeit) würden unter dem Zauberstab der neuen Technik in Harmonie
zusammenfinden". 49)
Der Blick auf die betrieblichen und tariflichen Konflikte der
letzten Jahre zeigt sehr unterschiedliche Ablaufs- und Lösungs-
formen dieser Interessenauseinandersetzungen. Er macht ferner
deutlich, daß die Flexibilisierung in übergreifende Strategien
des Kapitals zur Neustrukturierung der Klassenbeziehungen inte-
griert ist und zum Gegenstand offener Klassenkonflikte wurde.
4.1. Von der Konfrontation zum Sozialkompromiß?
-----------------------------------------------
1984 wurde um Arbeitszeitverkürzung und gegen die Flexibilisie-
rungsziele des Kapitals einer der erbittertsten und längsten Ar-
beitskämpfe in der bundesdeutschen Geschichte geführt. Allein die
massiven Aussperrungsmaßnahmen demonstrierten, daß es dem Kapital
um eine grundlegende Schwächung der Gewerkschaften ging. 1987
wurden nach monatelangen Kampfvorbereitungen und breiter Mobili-
sierung der Gewerkschaften in Spitzengesprächen Kompromisse ge-
schlossen, die ein ähnliches materielles Ergebnis wie 1984 erga-
ben: Eine eineinhalbstündige Arbeitszeitverkürzung und gewerk-
schaftliche Zugeständnisse bei der Flexibilisierung mit einer
dreijährigen Laufzeit auch für Lohn- und Gehaltstarife, die als
Chance der Erneuerung des "sozialen Friedens" angepriesen wird.
50) Die Kapitalseite verbindet mit dem demonstrierten Sozialkom-
promiß die Zielstellung, ihn als dauerhafteren "sozialen Konsens"
zu befestigen und die Gewerkschaften, vor allem die IG Metall, in
einen "Modernisierungspakt" zu integrieren. Kooperation und Kom-
promißfindung erscheinen nunmehr auch auf anderen Konfliktfeldern
eher möglich.
Welches Kräfteverhältnis und welche strategische Optionsverlage-
rung der führenden Kräfte im Kapitallager verbergen sich hinter
dem Arbeitszeitkompromiß von 1987? Erweisen sich die Abstriche
der Unternehmer an ihren Flexibilisierungszielen in der Ta-
rifrunde und die relative Stabilität der in den Abschlüssen zum
Ausdruck kommenden Kräftekonstellation möglicherweise als Pyr-
rhus-Siege der Gewerkschaften, die nur die fortwährende und
schleichende Erosion ihrer Macht in den Betrieben verschleiern?
51) Zweifellos sind die Gewerkschaften in den 80er Jahren in den
"Zangengriff" von ökonomischen Krisenprozessen, technologischem
Umbruch und Strukturwandel des Reproduktionstyps sowie konserva-
tiver Offensive gekommen. Der Strategiewechsel in der herrschen-
den Klasse, der in der Regierungsübernahme durch den konservati-
ven Block 1982 und dem Übergang zu einer konfrontativen Politik
gegenüber den Gewerkschaften zum Ausdruck kam, kumulierte 1984 in
einem Machtkonflikt, bei dem Regierung und Kapital auf eine ge-
werkschaftliche Niederlage kalkuliert hatten. Diese Zielsetzung
scheiterte an der Mobilisierungs- und Streikfähigkeit von IG Me-
tall und IG Druck und Papier auch unter den komplizierten Krisen-
bedingungen. Hierauf aufbauend, konnten die Gewerkschaften
1986/87 trotz des inzwischen verabschiedeten § 116 AFG durch or-
ganisatorische und arbeitskampftaktische Vorbereitungen, durch
eine breite Mobilisierung mit Warnstreiks und Überstundenverwei-
gerungen und durch die von Solidaritätsbeschlüssen des DGB gefor-
derte Initiierung einer außerbetrieblichen Unterstützungsbewegung
ihre Gegenmachtfähigkeit überzeugend demonstrieren. 52)
Damit war auch für die Unternehmerverbände und die Regierung das
Risiko gewachsen, daß bei Zuspitzung in einem Arbeitskampf eine
unkalkulierbare politische Dynamik ausgelöst würde. Befürchtungen
einer politischen Polarisierung, wie sie die britischen Erfahrun-
gen der Streiks der Bergarbeiter nahelegten, wirkten deshalb auf
beiden Seiten in Richtung einer Konflikteingrenzung.
Die Optionsverlagerung im Kapitallager von der offensiven Kon-
frontation zur Sicherung des "sozialen Konsenses" reflektiert
deshalb das relative Kräftegleichgewicht, das sich seit den Ar-
beitskämpfen 1984 und den politischen Bewegungen gegen den § 116
AFG 1985/86 herausgebildet hat. Hinter diesem auch im internatio-
nalen Vergleich recht stabil wirkenden Bild gewerkschaftlicher
Gegenmacht in der BRD verbergen sich dennoch "Geländegewinne" des
Kapitals seit der "Bonner Wende". 53) Zu nennen sind die Umver-
teilungserfolge zugunsten des Kapitals durch Lohn- und Steuerpo-
litik, die sich in der niedrigsten Nettolohnquote seit den 50er
Jahren ausdrücken, ebenso die fortschreitende Deregulierung und
die dargestellte Erosion des Normalarbeitsverhältnisses. Die ge-
setzlichen Eingriffe in das Arbeitskampfrecht haben mit der No-
vellierung des § 116 AFG die Handlungsbedingungen für die Gewerk-
schaften erheblich verschlechtert, die zudem durch die Krise der
Neuen Heimat politisch angeschlagen und finanziell geschwächt
wurden.
Beide Faktoren - die Veränderung des Kräfteverhältnisses zuungun-
sten der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften wie die nach wie
vor ungebrochene Mobilisierungsfähigkeit der Gewerkschaften und
ihre stabile Verankerung 54) - bilden die neue, wenn auch labile
"Geschäftsgrundlage" für Integrationsangebote des Kapitals, die
die gewerkschaftliche Akzeptanz für den Modernisierungs- und
Flexibilisierungsschub sichern und erweitern sollen. Die sich als
dauerhafter erweisende konservative Hegemonie und der Druck der
Massenarbeitslosigkeit befördern innerhalb der Arbeiterklasse und
in den Gewerkschaften zur Zeit eher Tendenzen der Anpassung. Eine
sozialpartnerschaftlich ausgerichtete Betriebs- und Gewerk-
schaftspolitik kann auf Vorstöße des Kapitals für korporatisti-
sche Arrangements setzen, die bei relativer sozialer Sicherung
der Interessen der qualifizierten Lohnabhängigengruppen und
Stammbelegschaften allerdings eine weitere Statusverschlechterung
der "Randgruppen" beinhaltet. Einen Prototyp dieser Politik re-
präsentiert die IG Chemie, die in den letzten Jahren bei Verzicht
auf eigene Mobilisierung und z.T. scharfer Polemik gegen eine au-
tonome Gewerkschaftspolitik letztlich von der Initiativfähigkeit
und den Erfolgen der kämpfenden Gewerkschaften profitiert hat.
Über die Notwendigkeit oder Unabwendbarkeit einer Flexibilisie-
rung der Arbeitszeiten scheint ein recht breiter und diffuser ge-
sellschaftlicher Konsens zu bestehen, wenngleich die Zustimmungs-
quoten zu Arbeitszeitverkürzungen inzwischen höher liegen als zu
Flexibilisierung. 55) Die Gewerkschaften werden dennoch bei der
Weiterentwicklung ihrer arbeitszeitpolitischen Strategie von ei-
ner anhaltenden Flexibilisierungsdynamik ausgehen müssen. Mit der
nach den 87er Tarifabschlüssen aufgestellten These vom "Ende ei-
nes gewerkschaftlichen Kampfzyklus", der vor allem durch den Wi-
derstand gegen eine Neuordnung der gesellschaftlichen und politi-
schen Machtverhältnisse zugunsten des Kapitals und des konserva-
tiven Blocks geprägt war, war auf die Notwendigkeit hingewiesen
worden, für den Zyklus der kommenden Klassenauseinandersetzungen
über eine Verteidigung der Interessen hinaus "Konzeptionen und
Lösungen für die strukturellen industrie- und sozialpolitischen
Zukunftsprobleme" zu entwickeln, in denen die Herausforderung der
Umbrüche in Produktion, Klassenstruktur und Lebensweise bearbei-
tet und die neuen Bedürfnisse aufgenommen werden. 56)
Dies wird auch für die Arbeitszeitpolitik gelten müssen. Aus den
Erfahrungen von 1984 hatten die Gewerkschaften in der Vorberei-
tung der Tarifbewegungen 1987 über die allgemeine Forderung nach
der 35-Stunden-Woche und eine Ablehnung der kapitalorientierten
Flexibilisierung hinaus Ansätze eigener Arbeitszeitgestaltungs-
konzepte entwickelt, die das Bedürfnis vieler Beschäftigtengrup-
pen an stärker selbstbestimmten Arbeitszeiten berücksichtigen
sollen und auf kollektiven Schritten der Arbeitszeitverkürzung
beruhen. Die IG Druck und Papier präzisierte ihr Ziel in der For-
derung nach dem 7-Stunden-Tag als Regelfall einschließlich zu-
sätzlicher Verkürzungen für Schichtarbeiter, während die IG Me-
tall unverzichtbare Eckdaten (z.B. tägliche Höchstarbeitszeit 8
Stunden, 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag usw.) formulierte.
Gefordert wurden ferner tariflich abgesicherte Gleitzeitmodelle
sowie eine tarifliche Regelung von Mindestbedingungen für Teil-
zeitarbeit. 57) Zweifellos wird die Beseitigung von tariflichen
Regelungsdefiziten in diesen Bereichen für die kommenden Jahre
eine vorrangige Aufgabe bleiben. Betriebliche und tarifliche Kon-
flikte werden sich hieraus entwickeln.
4.2. Unterschiedliche Durchsetzungskonzepte des Kapitals
--------------------------------------------------------
Zur Durchsetzung von Flexibilisierungsregelungen werden von den
Unternehmern unterschiedliche Strategien verfolgt.
a) Auf betrieblicher Ebene haben selektive kompromißorientierte
Konzepte oft den größten Erfolg. Ein Hauptziel besteht darin, die
Betriebsnutzungszeiten auszudehnen, meist durch Erweiterung auf
6-Tage- oder sogar 7-Tage-Produktion. Für solche neuen Arbeits-
zeitregelungen (zumeist Wochenendschichten) werden Gruppen in der
Belegschaft gewonnen, deren Lebenslagen dies erleichtern und de-
ren Zustimmung mit besonders günstigen Angeboten erkauft wird, so
daß sich meist kein kollektiver Widerstand regt.
Erstes Beispiel: In seinem Regensburger Werk konnte der Sie-
mens-Konzern Ende 1986 im Bereich der Megabit-Chip-Fertigung ge-
genüber dem Betriebsrat eine 7-Tage-Produktion durchsetzen, die
mit "technischen Zwängen" begründet wurde. Die Zustimmung wurde
mit der Schaffung von 800 neuen Arbeitsplätzen und
Flexi-Zuschlägen für die Wochenendschicht honoriert, die bis zur
Verdoppelung der Normaleinkommen reichen. Von der Wochenendarbeit
sind ca. 300 Beschäftigte betroffen - in der Mehrzahl unverheira-
tete junge Frauen. In den anderen Siemens-Werken versuchte die IG
Metall, diesen Verstoß gegen tarifliche Bestimmungen zu verhin-
dern. 58)
2. Beispiel: Ebenfalls in der Vorphase der Tarifbewegung wollten
drei der insgesamt vier großen Konzerne im Tiefdruckbereich re-
gelmäßige Samstagsarbeit durchsetzen, die mit einer Arbeitszeit-
verkürzung auf 36 Wochenstunden und Neueinstellungen "belohnt"
werden sollte. Im Itzehoer Werk von Grüner + Jahr stimmte der Be-
triebsrat einer solchen Vereinbarung zu, weil hier mit der Ent-
lassung von fast 300 Beschäftigten gedroht worden war. 59) Inner-
gewerkschaftlich führte dies zu heftigen Debatten, die auf dem
Gewerkschaftstag der IG Druck und Papier im Oktober 1986 in eine
Bekräftigung der ablehnenden Haltung gegenüber solchen Flexibili-
sierungsvorstößen mündeten.
3. Beispiel: Als Reaktion auf die expandierenden und umkämpften
Märkte für Compact-Disks (CD) versuchte das Unternehmen PDO in
Hannover (Teil des Philips-Konzerns), eine generelle Produktions-
ausweitung auf den Samstag und, als dies der Betriebsrat ab-
lehnte, eine befristete Einführung von Wochenendschichten durch-
zusetzen. Hierdurch sollten 350 neue Arbeitsplätze geschaffen
werden, die allerdings nach dem BeschFG befristet wurden. Die Be-
zahlung der zwei Wochenendschichten liegt z.T. bei bis zu 95% des
Normalverdienstes. Die Erfahrungen seit 1985 belegen, daß dieser
Teil der Beschäftigten von der Stammbelegschaft isoliert bleibt,
durch unterschiedliche Arbeitszeitmuster selbst zersplittert und
enormen Arbeitsbelastungen ausgesetzt ist und von der Interessen-
vertretung des Betriebsrats kaum erfaßt wird. 60)
Durch selektive Strategien wird die Regelarbeitszeit an den Rän-
dern, für Teilgruppen oder einzelne Betriebsbereiche durchlö-
chert. Das Potential hierfür ist durch den Arbeitsmarktdruck und
die Differenzierung der Lebenslagen angewachsen. Günstige Kondi-
tionen für derartige Angebote sichern eine breitere Akzeptanz in
den Belegschaften. Mit publizistisch ausgeschlachteten Vorzeige-
modellen der Unternehmer wird gezielt Druck für einen generellen
Abbau tariflicher und gesetzlicher Einschränkungen von Flexibili-
sierung entwickelt. Eine gewerkschaftliche Interessenvertretung,
die, gestützt auf die oft vorhandene Akzeptanz in der Beleg-
schaft, diese "Durchlöcherungsstrategie" hinnimmt, wird auf Dauer
die Grundlage ihrer eigenen Handlungsfähigkeit untergraben.
b) Um tariflich gesicherte Kernelemente der Regelarbeitszeit in
Frage zu stellen, kalkulieren die Unternehmer auch k o n-
f r o n t a t i v e S t r a t e g i e n ein, da dieses Ziel
über Teilzugeständnisse auf einer Kompromißbasis meist nicht
durchsetzbar erscheint. In den Tarifauseinandersetzungen im Ban-
kenbereich im Frühjahr 1987 entwickelte sich eine solche Konfron-
tation aus der Forderung der Unternehmer, Einkommensverbesserun-
gen nur dann zu vereinbaren, wenn HBV und DAG eine tarifliche Er-
weiterung der Betriebszeiten und eine Flexibilisierung der Ar-
beitszeit zugestehen, obwohl Arbeitszeitfragen gar nicht auf der
Tariftagesordnung standen. 61) Die Offensive der Banken zielte
auf eine Ausweitung der Geschäftszeiten und auf den Einsatz von
Akquisiteuren am Samstag und am Abend. Dies würde auch längere
Arbeitszeiten für die Rechenzentren nach sich ziehen.
Die Verteidigung des freien Samstags durch die HBV wurde ähnlich
wie in der Metallindustrie ein Kristallisationspunkt der ersten
Mobilisierungswelle (zahlreiche Warnstreiks, 60 000 Unterschrif-
ten), so daß die Bankunternehmer ihr Junktim auf die Einführung
von Spätschichten (z. B. Kundenberater bis 22 Uhr) und eine va-
riable Arbeitszeitverteilung eingrenzten. Aufgrund der Erfahrun-
gen mit der real schon praktizierten, durch der Arbeitsanfall be-
stimmten variablen Arbeitszeit (meist innerhalb der Gleitzeit-
spannen) entwickelte sich unter den Bankangestellten eine breite
Front zur Verteidigung der tariflichen Regelarbeitszeit, die sich
in Warnstreiks, Urabstimmungen und ersten kurzen regulären
Streiks ausdrückte. Spezifische Aktionsformen führten die ar-
beits-kampfunerfahrenen "Banker" an den Streik heran: So wurde
das "Privileg" der Gleitzeit genutzt, um kollektiv erst zu Beginn
der Kernarbeitszeit die Arbeit aufzunehmen, was Störungen im Ge-
schäftsablauf verursachte und die Arbeitszeitfrage politisierte
und zur Waffe machte.
Schwerpunkte der Warn- und eintägigen Kurzstreiks waren die EDV-
Abteilungen und Rechenzentren der Banken, die als technische
"Nervenzentren" besonders störanfällig waren. Die EDV-Speziali-
sten sind im Vergleich zum kaufmännischen Bereich recht hoch or-
ganisiert, da sie z.T. aus Industriebereichen rekrutiert werden
oder über einen politisierten Universitätsausbildungs-hintergrund
verfügen. Besondere Arbeitsbelastungen durch den Neuaufbau der
Datenzentren, Schichtdienst und regelmäßige Mehrarbeit hatten
diese Beschäftigtengruppe für die Arbeitszeitfrage in besonderem
Maße sensibilisiert und aktionsbereit gemacht.
Die Hauptwirkung der Streiks wurde weniger durch ökonomischen
Druck als durch die politische Beispielwirkung erzielt, die erst-
mals die Arbeitskampffähigkeit in dieser Branche belegte und zu
einer erheblichen Sympathiezunahme für die Gewerkschaften führte.
Im Tarifabschluß vom Mai 1987 wurde eine generelle Flexibilisie-
rung verhindert, allerdings für den Bereich Beratung und Akquisi-
tion ein einjähriger Test in begrenztem Rahmen zugelassen. Damit
wurde die eigentliche Auseinandersetzung um die Flexibilisierung
auf das Frühjahr 1988 vertagt, wenn für den Bankenbereich Ar-
beitszeitforderungen der Gewerkschaft vorgelegt werden sollen.
Neben einer weiteren schnellen Ausweitung differenzierter be-
trieblicher Arbeitszeitmodelle werden sich die Gewerkschaften auf
eine anhaltende Flexibilisierungsoffensive an der Tariffront ein-
zustellen haben (1988 allein in der Stahlindustrie, im Öffentli-
chen Dienst und im Bankenbereich).
4.3. Zur Perspektive gewerkschaftlicher Arbeitszeitpolitik
----------------------------------------------------------
Die Auseinandersetzung um die Flexibilisierungsstrategie wird ein
Hauptkonfliktfeld zwischen Kapital und Arbeit bleiben. Hier bün-
deln sich Probleme des technologischen Umbruchs, Wirkungen kon-
servativer Deregulierung auf das Normalarbeitsverhältnis und neue
Bedürfnisse der Lohnabhängigen.
Ein ausschließlicher Blick auf die ökonomischen Triebkräfte
könnte den Eindruck eines unaufhaltsamen Siegeszuges der Flexibi-
lisierungskonzepte des Kapitals vermitteln - eine Faszination der
Kapitallogik, der offensichtlich auch viele sozialdemokratische
Politiker erliegen. Eine umfassende Betrachtung der bisherigen
Auseinandersetzungen läßt erkennen, wie die Arbeiterklasse exten-
sive Rationalisierungskonzepte verhindern oder begrenzen kann und
daß bisher - im Vergleich zu anderen kapitalistischen Ländern -
in der BRD sogar ein relativ hohes Niveau an Schutzrechten und
Gegenmacht verteidigt wurde. Vor allem aber gelang es, Wochenar-
beitszeitverkürzungen für große Teile der Arbeiterklasse durch-
zusetzen. Zugleich entwickeln sich in diesen Kämpfen die Ansprü-
che der Lohnabhängigen an die Gestaltung der Arbeitszeit, an ihre
Verkürzung wie an Mitbestimmung über ihre Lage und an Planbar-
keit, und werden als Forderungen in die Auseinandersetzungen ge-
tragen.
Um Flexibilisierung und Deregulierung wirkungsvoll zu begegnen,
ist ein konkretes Alternativkonzept der Gewerkschaften erforder-
lich, in dem die Lohnabhängigen auch jene Bedürfnisse und Pro-
bleme wiedererkennen, die sie bislang von den Gewerkschaften
nicht oder nur halbherzig vertreten sehen und die deshalb Anknüp-
fungspunkte für die Kapitalkonzepte werden können. 62) Die Posi-
tionspapiere der IG Metall (1986) wie der HBV (1987) zur Arbeits-
zeitflexibilisierung zeugen vom Prozeß der Erarbeitung eines sol-
chen Konzepts.
Seit dem Arbeitszeitkonflikt 1978/79 in der Stahlindustrie und
seit den Streiks 1984 ist die thematische Anlage gewerkschaftli-
cher Arbeitszeitpolitik verbreitert worden. Neben der beschäfti-
gungspolitischen Argumentation ist die Forderung nach der 35-
Stunden-Woche zunehmend als Einstieg in eine Strategie zur Ver-
besserung der Arbeitsbedingungen, zur Entwicklung einer lebendi-
gen und emanzipatorischen Alltagskultur und zur Vereinheitlichung
der Arbeits- und Lebenschancen von Männern und Frauen begründet
worden. Diese perspektivischen und politischen Dimensionen der
Arbeitszeitverkürzung erhalten in der zukünftigen Auseinanderset-
zung mit der Flexibilisierungsrealität eine noch größere Bedeu-
tung.
Die Situation nach den Tarifabschlüssen 1987 kann eine Chance
bieten, ein umfassendes, offensives und langfristig angelegtes
arbeitszeitpolitisches Konzept zu erarbeiten. Eine Fortentwick-
lung und inhaltliche Erweiterung wird u. a. zwei Bereiche erfas-
sen:
1. Arbeitszeitpolitik wird sich betrieblich wie tarifpolitisch
stärker mit einer offensiven solidarischen Arbeitspolitik ver-
schränken müssen, die auf die Umstrukturierung der gesamten Ar-
beitsbedingungen und Qualifikationsstrukturen durch die "neuen
Rationalisierungsstrategien" Einfluß nimmt. Wie eine Zunahme des
Leistungsdrucks durch kollektive Regelungen verhindert werden
kann, ist innergewerkschaftlich schon lange an der Verbindung der
Arbeitszeitverkürzung mit der Forderung nach "definierten Ar-
beitsbedingungen", also der Kontrolle der Leistungsverausgabung
durch die Beschäftigten, diskutiert worden. Besondere Arbeitsbe-
lastungen müssen entweder (wie Nachtarbeit) eingeschränkt oder
durch Freizeitzuschläge ausgeglichen werden. Gewachsene inhaltli-
che Ansprüche an die Arbeit können zur Entwicklung und Durchset-
zung von Gestaltungsalternativen des Technik- und Arbeitskräfte-
einsatzes im Betrieb genutzt werden. Die Erwartungen an die
Schutz- und Gestaltungsfunktion der Gewerkschaften sind hier sehr
hoch. 63)
Um eine Polarisierung der Qualifikationsanforderungen und eine
zunehmende Segmentierung der Belegschaften zu verhindern, wird
gewerkschaftliche Arbeitspolitik auf eine "Egalisierung von Ar-
beitsanforderungen und Tätigkeitsstrukturen" vor allem durch An-
reicherung von Arbeitsinhalten und eine systematische und dauer-
hafte Qualifizierungspolitik im Betrieb (während der Arbeits-
zeit!) sowie auf eine "Politik des solidarischen Personalein-
satzes" orientieren, die systematisch Diskriminierungs- und Seg-
mentierungselemente abbaut bei Sicherung ausreichender betriebli-
cher Arbeitskräftereserven. 64)
2. Verteidigung und Ausbau eines Normalarbeitsverhältnisses wer-
den angesichts weiterer konservativer Deregulierungspläne und ei-
nes möglichen krisenbedingten Hochschnellens der Massenarbeitslo-
sigkeit zu einer entscheidenden Frage künftiger gewerkschaftli-
cher Handlungsfähigkeit. Das Ziel der Sicherung, Erweiterung und
qualitativen Verbesserung der Beschäftigung wird sich vor allem
auf die Bereiche beziehen müssen, die als vom Normalarbeitsver-
hältnis abweichende Beschäftigungen zum Hauptexerzierfeld für
Flexibilisierung in allen Formen wurden. Neben Leiharbeit und be-
fristeten Arbeitsverhältnissen ist dies die Teilzeitarbeit, für
die offensichtlich ein gesellschaftlicher Bedarf besteht, der
sich zudem aufgrund patriarchalischer Strukturen in einer ge-
schlechtsspezifischen Nachfrage äußert. Der Ausgleich der Rege-
lungsdefizite und die tarifliche Sicherung von Mindestbedingungen
und Gleichbehandlung (generelle Versicherungspflicht, Lage und
Verteilung der Arbeitszeit, Weiterbildung und beruflicher Auf-
stieg usw.) sind vordringliche Aufgaben. 65)
Die Neudefinition eines Normalarbeitsverhältnisses, das sich
nicht wie bisher an männlichen Lebensentwürfen und Berufsverläu-
fen orientiert, würde das Recht auf befristete Arbeitszeitreduk-
tion für Eltern mit Kleinkindern bei gleichzeitiger Einkommenssi-
cherung (einschließlich notwendiger staatlicher Maßnahmen) ebenso
wie das Recht auf Vollzeitarbeitsplätze für alle einschließen.
Vorrangig bleibt die weitere allgemeine Verkürzung der Regelar-
beitszeit in Richtung des 7- und 6-Stunden-Tages, die der Strate-
gie der Auflösung und Zerfaserung des Normalarbeitsverhältnisses
entgegenwirken kann. Diese arbeitszeitpolitische Perspektive
würde eine "Wahl und Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit im
Interesse der Beschäftigten" einschließen. "Gesicherte Ansprüche
einzelner Arbeitnehmer auf die Festlegung von Beginn und Ende ih-
rer täglichen Arbeitszeit, auf flexible Arbeitszeitformen sowohl
bei Vollzeit als auch bei Teilzeit, abhängig von Bedürfnissen und
Lebenssituationen, kommen hinzu." 66)
Individuelle Arbeitszeitgestaltung kann dann eine Alternative zur
Flexibilisierung nach Kapitalbedürfnissen darstellen, wenn sie
auf dem festen Fundament kollektiver Schutz- und Mitbestimmungs-
rechte Planbarkeit und Kalkulierbarkeit für die Lohnabhängigen
garantiert. Dies setzt den Ausbau tariflicher und gesetzlicher
Normen, also in der Sicht des Kapitals "starrer" Regelungen, vor-
aus.
Bisher sind in den Gewerkschaften erste Ansätze zur Bewältigung
der Regelungsdefizite im Bereich der instabilen Arbeitsverhält-
nisse, aber noch kein geschlossenes und offensives Programm und
ein Strategiekonzept sichtbar. Der neue Tarifvertrag zur Teilzeit
in der Chemieindustrie (ab 1. 7. 1987) wirkt hier kontraproduk-
tiv, da er wesentlichen Schutzbedürfnissen nicht entspricht und
die Unternehmer eher zur Ausweitung der Teilzeitarbeit ermuntert.
67)
Die IG Druck und Papier hat als erste Gewerkschaft eine Kampagne
zu den "ungeschützten" Arbeitsverhältnissen eingeleitet, die Bei-
spielwirkung erzielen kann. 68) Die komplizierte Schlüsselfrage
für einen Erfolg liegt darin, inwieweit die gewerkschaftlichen
Kerngruppen und Stammbelegschaften für eine offensive und solida-
rische Interessenvertretung gewonnen werden können.
All dies mag nach einer Überforderung der gewerkschaftlichen
Kraft klingen, zumal aus den Umbrüchen in Produktion, Sozial-
struktur und Lebensweise zahlreiche neue Anforderungen erwachsen
sind (Gewinnung der Angestellten und der lohnabhängigen Intelli-
genz, Entwicklung von Technikgestaltungskonzeptionen usw.), die
neben den Verteidigungskämpfen den gewerkschaftlichen Kader
vollauf in Anspruch nehmen. 69) Flexibilisierung und Deregulie-
rung als Teile des Modernisierungskurses des Kapitals und der
Konservativen zielen allerdings auf das Fundament gewerkschaftli-
cher Arbeit überhaupt: auf eine Neuzusammensetzung der Arbeiter-
klasse und die Auflösung ihrer kollektiven Strukturen und Gegen-
machtfähigkeit. Die Beeinflussung dieses sich vollziehenden Neu-
strukturierungsprozesses und die Sicherung und der Ausbau von so-
zialen und politischen Schutzrechten sind somit Voraussetzungen
für die Handlungsfähigkeit und Formierung als Klasse geworden.
Der Kampf um die Sicherung eines Normalarbeitsverhältnisses ist
zugleich Element einer Politik, die die gewerkschaftlichen Orga-
nisationsdefizite in der Jugend, die z.T. keinen Zugang zu stabi-
len Beschäftigungsverhältnissen mehr hat, unter den Frauen, im
Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen usw. be-
seitigen will und hier aktive Interessenvertretungsstrukturen
aufbaut.
Für die Gewerkschaften besteht angesichts der Vielfalt neuer
Handlungsfelder und der komplexeren Struktur der individuellen
und kollektiven Interessen die Aufgabe, solche allgemeinen Forde-
rungen zu entwickeln, in denen die verschiedenen Interessenlagen
gebündelt werden können. Dies ist in den vergangenen Jahren mit
Forderungen wie v. a. nach der 35-Stunden-Woche, der Verteidigung
der Streikfreiheit, der Abwehr des Sozialabbaus gelungen, bei
denen über Einzelgewerkschaften hinaus eine Politisierung bis in
den außerbetrieblichen Bereich gelang.
Welche Themen und Konfliktfelder könnten im bevorstehenden Kampf-
zyklus diese politische Potenz entfalten? In der 35-Stunden-For-
derung konnten in der zurückliegenden Periode die Abwehr- und Wi-
derstandskämpfe gegen die konservative Offensive erfolgreich ge-
bündelt werden. Eine einfache "Neuauflage" dieser Forderung
(spätestens 1990 in der Metall- und Druckindustrie) wird mögli-
cherweise nicht die notwendige mobilisierende Schubkraft entfal-
ten, auch wenn es vordringlich bleibt, diesen Schritt der Ar-
beitszeitverkürzung durchzusetzen und zu verallgemeinern. Eine
mögliche inhaltliche Erweiterung der Arbeitszeitbewegung sieht D.
Hensche in folgenden Dimensionen: 70)
- eine Perspektive weitergehender Arbeitszeitverkürzungen, etwa
in Richtung der 32-Stunden-Woche;
- Schutz vor den negativen Folgen der Rationalisierung z. B.
durch Technologietarifverträge, eine Tarifierung gesicherter Ar-
beits- und Leistungsbedingungen;
- Sicherung des Normalarbeitsverhältnisses und Abwehr der weiter
um sich greifenden ungeschützten Arbeitsverträge.
Die Diskussion wird darum geführt werden, welche politischen Kri-
stallisationsforderungen eine vereinheitlichende Mobilisierung
der Opfer der Flexibilisierung, der Lohnabhängigen in den Krisen-
sektoren wie der wachsenden Gruppen qualifizierter Arbeitskräfte
in den expandierenden High-Tech-Industrien gleichermaßen ermögli-
chen. Die Abwehr weiterer Angriffe der konservativen Koalition
(neues Arbeitszeitgesetz, Neuauflage des BeschFG, Änderung des
Ladenschlußgesetzes u.a.m.) kann eine Politisierung des gewerk-
schaftlichen Kampfes bewirken, der allerdings mit eigenen politi-
schen Gestaltungsvorschlägen (z.B. fortschrittliches Arbeitszeit-
gesetz 71) verbunden werden muß, um die herrschende Politik unter
Druck zu setzen.
Angesichts einer möglichen Zuspitzung weltwirtschaftlicher und
nationaler Krisenprozesse muß der Kampf gegen die Massenarbeits-
losigkeit und für beschäftigungspolitische Maßnahmen als Teil ei-
ner alternativen Wirtschaftspolitik sowie für die Sicherung und
den Ausbau des Normalarbeitsverhältnisses zum zentralen Thema ge-
sellschaftspolitischer Auseinandersetzungen gemacht werden. Dabei
geht es auch um die Zukunft der Gewerkschaftsbewegung als hand-
lungsfähige Kraft.
_____
1) A. Leisewitz, Flexibilisierung und Kontrolle. Neue Technolo-
gien und Veränderungen der Betriebsstrukturen am Beispiel der Au-
tomobilindustrie, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 7,
Frankfurt/M. 1984, S. 180. In diesem Beitrag werden die technolo-
gischen Grundlagen für die Flexibilisierungsstrategie ausführlich
analysiert. Zum intensiven Reproduktionstyp vgl. auch das Auto-
renkollektiv des IPW, Staatsmonopolistische Intensivierung und
Widersprüche der Reproduktion, IPW-Forschungsheft 4/1986, Berlin
(DDR) 1986.
2) N. Altmann u.a., Ein "Neuer Rationalisierungstyp". Neue An-
forderungen an die Industriesoziologie, in: Soziale Welt, Heft
2/3-1986, S. 189 ff. Vgl. hierzu den Beitrag von L. Peter in die-
sem Band.
3) Altmann u.a., a.a.O., S. 193.
4) Vgl. hierzu und zur Analyse des 84er Konflikts G. Hautsch/K.
Pickshaus/K. Priester, Der Arbeitskampf um die 35-Stunden-Woche.
"Flexi-Konzept" des Kapitals und die Zukunft der Gewerkschaften,
Soziale Bewegungen, Heft 16, Frankfurt/M. 1984, S. 9 ff.
5) Nach einem Bericht des "Handelsblatts" heißt es im Jahresbe-
richt 1986 der BDA: "Nicht pauschale Arbeitszeitverkürzung, son-
dern eine weitere Flexibilisierung und Differenzierung der Ar-
beitszeit seien notwendig... Die Arbeitgeber fordern, korrespon-
dierend zur Erhöhung des technologischen Produktionsstandards die
erstarrten Arbeitszeitblöcke weiter aufzulösen..." (HB v.
9.12.1986).
Vgl. hierzu auch die Zusammenstellung "Unternehmervorstellungen
zur Flexibilisierung" in: Nachrichten 2/1987, S. 15/16.
6) Vgl. J. Goldberg, Die Perspektiven der Akkumulation von fixem
Kapital. Ökonomische Tendenzen bis zum Jahr 2000, in: Marxisti-
sche Studien. Jahrbuch des IMSF 9, Frankfurt/M. 1985, S. 218 ff.
7) U. Beck, Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Mo-
derne, Frankfurt/M. 1986, S. 227.
8) Ebd., S. 228.
9) Ebd., S. 235.
10) G. Bosch, Hat das Normalarbeitsverhältnis eine Zukunft?, in:
WSI-Mitteilungen 3/1986, S. 163 ff., hier: S. 171 f.
11) Ebd., S. 172.
12) Vgl. K. Pickshaus, Konservativer Umbau nach der Bundestags-
wahl, in: Marxistische Blätter 4/1987, S. 20 ff.
13) Zukunftsperspektiven gesellschaftlicher Entwicklungen. Be-
richt der Kommission im Auftrag der Landesregierung von Ba-
den-Württemberg, Stuttgart 1983, S. 169. Vgl. hierzu K. Roth,
Strategie der Konservativen am Beispiel der "Späth-Kommission",
in: G. Lobodda/G. Richter (Hrsg.), Antworten auf den "Späth-Kapi-
talismus", IMU-Institut-Studien 4, München 1985.
14) Zukunftsperspektiven ..., a.a.O., S. 23.
15) So zum Beispiel mit Peter Glotz. Vgl. seinen Vortrag beim In-
ternationalen Metallgewerkschaftsbund im Juni 1986 in Montreal
(Auszüge in: Der Gewerkschafter 7/1986, S. 38/39). Ähnliche Auf-
fassungen finden sich bei Wolfgang Roth u.a.
16) Mit unterschiedlichen Akzenten und Interpretationen U.
Mückenberger, Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses - Hat das
Arbeitsrecht noch eine Zukunft?, in: Zeitschrift für
Sozialreform, Hefte 7 und 8/1985, sowie G. Bosch, Hat das
Normalarbeitsverhältnis eine Zukunft?, a.a.O., Vgl. hierzu auch
R. Wahsner, Das Arbeits- und Sozialrecht ist in Gefahr, in: A.
Oppolzer u.a. (Hrsg.), Flexibilisierung - Deregulierung. Arbeits-
politik in der Wende, Hamburg 1986, S. 20 ff.
17) G. Bosch, a.a.O., S. 165.
18) Zu den ersten Untersuchungen der Gewerkschaften, der BDA, der
Arbeiterkammer und Universität Bremen und des Dortmunder FORSA-
Instituts siehe G. Bosch, Arbeitsmarkt, in: M. Kittner (Hrsg.),
Gewerkschaftsjahrbuch 87, Köln 1987, S. 270 ff. Generell hierzu:
G. Linne/S. Voswinkel, Befristete Arbeitsverhältnisse und das
"Beschäftigungsförderungsgesetz", in: WSI-Mitteilungen 7/1986.
19) FORSA-Analysen, Ungeschützte und statusgeminderte Arbeitsver-
hältnisse. Ergebnisse einer bundesweiten repräsentativen Erhe-
bung, Dortmund 1986, S. 1.
20) Wissenschaftszentrum Berlin, Internationale Chronik zur Ar-
beitsmarktpolitik, April 1987, zit. nach einer Pressemitteilung
der Grünen im Bundestag v. 13. 5. 1987.
21) Zu den Zahlen und Berechnungen vgl. M. Krüger, Leiharbeit -
Zur Entwicklung eines personalpolitischen Flexibilisierungs-In-
struments, in: WSI-Mitteilungen 7/1987, S. 423 ff.
22) Diese Form betrieblicher Personalpolitik wird in einem von
der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt von Udo
Mayer und Ulrich Paasch untersucht. Vgl. hierzu: Die "erzwungene
Selbständigkeit", in: druck und papier 17/1987, S. 16.
23) Das gilt auch für High-Tech-Unternehmen, wie eine interes-
sante Betriebsanalyse von IBM Stuttgart belegt. Vgl. K. Maurer,
Beschäftigtenstruktur und Arbeitsverhältnisse in einem Hochtech-
nologie-Großbetrieb, in: WSI-Mitteilungen 7/1987, S. 396ff.
24) Vgl. zu den Zahlen und Erhebungsmethoden J. Goldberg, Die
Entwicklung der Teilzeitarbeit, in: Blätter für deutsche und in-
ternationale Politik 12/1986, S. 1508 ff.
25) Vgl. U. Teske/J. Wiedemuth, Arbeitszeit im Einzelhandel. Hu-
mane Gestaltung oder Flexibilisierung?, in: WSI-Mitteilungen
5/1986, S. 347 ff.
26) G. Bosch, Arbeitsmarkt, a.a.O., S. 278.
27) Berechnung nach Angaben des WSI-Tarifarchivs, in: M. Kittner
(Hrsg.), a.a.O., Tab. S. 117.
28) Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Mitt
AB) 3/1986, S. 380.
29) Vgl. H. Bielenski u.a., Flexible Arbeitszeiten. Erfahrungen
aus der Praxis, Frankfurt/New York 1985, S. 401 f.
30) G. Bosch u.a., Betriebliche Umsetzung der 38,5-Stunden-Woche.
Ergebnisse einer Auswertung von Betriebsvereinbarungen aus der
Metallindustrie, WSI-Arbeitsmaterialien Nr. 12, Düsseldorf 1986,
S. 38 ff. Die Ergebnisse beziehen sich auf über 3000 Betriebsver-
einbarungen. Vgl. auch R. Schmidt/R. Trinczek, Erfahrungen und
Perspektiven gewerkschaftlicher Arbeitszeitpolitik, in: Prokla
64, September 1986, S. 85 ff. Die Autoren stützen sich auf eine
regionale Auswertung im mittelfränkischen Raum.
31) F. Steinkühler, Politische Bestandsaufnahme, dokumentiert in:
Nachrichten 7/1987, S. 14.
32) Bosch u.a., Betriebliche Umsetzung ..., a.a.O., S. 26 ff.;
druck und papier 15/1985, S. 7.
33) druck und papier 15/1985, S. 7.
34) Ifo-Schnelldienst 24/1986, S. 17.
35) Ca. 15% aller Beschäftigten sind von Schicht- und Nachtarbeit
betroffen. Vgl. ISO, Entwicklung der Nacht-, Schicht- und Wo-
chenendarbeit, Köln 1986, S. 1.
36) Vgl. H. Seifert, Durchsetzungsprobleme zukünftiger Arbeits-
zeitgestaltung, in: WSI-Mitteilungen 3/1986, S. 220.
37) Vgl. am Beispiel der Tiefdruckbranche M. Schlecht, Ausweitung
der Betriebszeiten?, in: WSI-Mitteilungen 1/1987, S. 27 ff.
38) U. Engfer u. a., Arbeitszeitsituation und Arbeitszeitverkür-
zung in der Sicht der Beschäftigten. Ergebnisse einer Arbeitneh-
merbefragung, in: Mitt AB 2/1983, S. 95.
39) Bosch u.a., Betriebliche Umsetzung . . ., a.a.O., S. 57.
40) Vgl. unten Abschnitt 4.2.
41) Vgl. hierzu das Interview mit H. Rappe, dokum. in: Frankfur-
ter Rundschau v. 15. 12. 1986, und die Diskussionen auf den Ge-
werkschaftstagen der IG Metall und der IG Druck und Papier im Ok-
tober 1986.
42) Vgl. D. Hensche, Wertewandel und neue Bedürfnisse, in: I.
Kurz-Scherf/G. Breil (Hrsg.), Wem gehört die Zeit. Ein Lesebuch
zum 6-Stunden-Tag, Hamburg 1987, S. 92.
43) Bosch u. a., Betriebliche Umsetzung S. 96 ff. ebenso Schmidt/
Trinczek, a.a.O., S. 96 f.
44) Schmidt/Trinczek, a.a.O., S. 101.
45) Bosch u. a., Betriebliche Umsetzung ..., a.a.O., S. 65.
46) Vgl. J. Wiedemuth/R. Wolff, Gläserner Mensch - Neue Technolo-
gien und Arbeitszeit, in: G. Gerlach u.a., Dienst am Kunden. Der
Handel zwischen Flexibilisierung und Ladenschluß, Hamburg 1987,
S. 103 ff.
47) Bosch u.a., Betriebliche Umsetzung ..., a.a.O.; ebenso
Schmidt/Trinczek, a.a.O.., S. 94 ff.
48) Schmidt/Trinczek, a.a.O., S. 100.
49) Hensche, Wertewandel ..., a.a.O., S. 94.
50) Vgl. ausführlicher zu den Ergebnissen und ihrer politischen
Bewertung W. Roßmann, Renaissance der Sozialpartnerschaft? Ar-
beitszeitkompromiß 1987 und die Perspektiven der Gewerkschaftspo-
litik, in: Blätter für deutsche und internationale Politik
6/1987, S. 779 ff.; K. Pickshaus, Sozialkompromiß 1987 und künf-
tige Konfliktfelder, in: Marxistische Blätter 6/1987, S. 6 ff.,
sowie Heinz Schäfer in: Nachrichten 5/1987 und W. Cieslak in: UZ
vom 12. 5. 1987.
51) Diese Vermutung äußert J. Hoffmann in einer Analyse der Ge-
werkschaftsperspektiven nach den 84er Streiks: J. Hoffmann, Zer-
setzungsprodukt oder strukturierender Faktor in der Restrukturie-
rungskrise? Gewerkschaftspolitik in der Bundesrepublik in den
80er Jahren, in: Prokla 64, 1986, S. 8 ff.
52) Vgl. hierzu K. Pickshaus, Bleiben die Gewerkschaften streik-
fähig?, in: Marxistische Blätter 5/1987, S. 23 ff.
53) Vgl. hierzu F. Deppe, Krisenlogik und Gestaltungszwänge. Die
Tarifpolitik der Gewerkschaften und die politische Ökonomie des
Kapitalismus, in: Blätter für deutsche und internationale Politik
7/1987, S. 932 ff.
54) Für bislang ungebrochene stabile Verankerung der Gewerkschaf-
ten sprechen die positive Mitgliederentwicklung 1985 und 1986,
die Erfolge bei den Betriebsratswahlen im Frühjahr 1987 sowie die
Ergebnisse der Infas-Untersuchung "Gewerkschaften vor den Heraus-
forderungen der 90er Jahre", Düsseldorf (1987), die auf einer Re-
präsentativbefragung basieren.
55) Vgl. ebd., S. 96.
56) W. Roßmann, a.a.O., S. 788.
57) Vgl. im einzelnen das Positionspapier des IG-Metall-Vor-
standes zur Arheitszeitflexibilisierung, auszugsweise dokumen-
tiert in: Prokla 64, 1986, S. 106 ff.
58) Vgl. Metall Nr. 23, 21. 11. 1986; Handelsblatt v. 9. 12.
1986.
59) Vgl. Schlecht, a.a.O., S. 28 und 32.
60) Angaben nach der unveröff. Diplomarbeit von W. Daniel, Neue
Zeitstrukturen im Industriebetrieb. Ein betriebliches Fallbei-
spiel, Hannover 1987.
61) Vgl. die laufende Berichterstattung der Mitgliederzeitschrift
von HBV, "ausblick". Zum Hintergrund vgl. F. Wiethold, Neue Ar-
beitskonzepte bei Banken und Versicherungen - neue Aufgaben für
die Gewerkschaftsstrategie, in: WSI-Mitteilungen 6/1987, S. 362
ff.
62) Die Beiträge in dem Sammelband, der von I. Kurz-Scherf und G.
Breil herausgegeben wurde (Anm. 42), zeigen die Konturen eines
solchen Konzepts auf. Vgl. insbesondere die "Skizze eines phanta-
stischen Tarifvertragsentwurfs zum 6-Stunden-Tag".
63) Dies bestätigt die Infas-Untersuchung "Gewerkschaften vor
...", a.a.O., S. 44 ff.
64) R. Bispinck/M. Helfert, Technischer Wandel und gewerkschaft-
liche Arbeitspolitik, in: WSI-Mitteilungen 6/1987, S. 320/1.
65) Hierzu I. Kurz-Scherf, Zum Stellenwert der Teilzeitarbeit in
einer emanzipatorischen Arbeitszeitpolitik, in: WSI-Mitteilungen
11/1985, S. 659 ff.
66) So K. Zwickel, im IG-Metall-Vorstand zuständig für Tarifpoli-
tik, in einem Referat auf der Bezirkskonferenz der IG Metall, Be-
zirk Stuttgart, vom 25.-27. Juni 1987, dokumentiert in: Nachrich-
ten 8/1987, S. 15.
67) Vgl. zur genaueren Analyse B. Degen, Steine statt Brot - Ta-
rifvertrag der IG Chemie zur Teilzeitarbeit, in: Nachrichten
6/1987, S. 32.
68) Vgl. die Broschüre des Hauptvorstandes der IG Druck und Pa-
pier, Flexible Arbeitszeiten und ungeschützte Arbeitsverhält-
nisse. Gewerkschaftliche Antworten, Schriftenreihe für Betriebs-
räte, Heft 37, Stuttgart o.J. (1987). In diesem Heft werden kon-
krete betriebliche, tarifpolitische und rechtliche Handlungsori-
entierungen vermittelt. Ab Herbst 1987 beginnt eine langfristig
angelegte zentrale Mobilisierungskampagne.
69) Vgl. K. Pickshaus, Umbruchperiode und Zukunft der Gewerk-
schaften, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 9, a.a.O.,
S. 306 ff.
70) D. Hensche, Nachbetrachtungen zur Tarifbewegung, in: druck
und papier 12/1987, S. 6 ff., hier S. 8/9.
71) Sowohl die Bundestagsfraktion der SPD wie die der Grünen ha-
ben Entwürfe für ein neues Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Vgl. auch
"Aufruf für ein fortschrittliches Arbeitszeitgesetz", in: Ar-
beitsrecht im Betrieb 3/1986, S. 64-67.
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