Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 14/1988
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ZUR FRAGE DER ERGEBNISSE DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION
AUF DEM LANDE
Anatolij Vasil'evic Ado
Das Problem der Ergebnisse der Französischen Revolution im Agrar-
bereich ist nach wie vor eine der kompliziertesten und strittig-
sten Fragen der Revolutionsgeschichte. In der historischen Lite-
ratur ist wiederholt die Auffassung vertreten worden, daß die
agrarischen Umwälzungen, wie sie von der Französischen Revolution
unter dem mächtigen Einfluß der Bauern realisiert worden sind,
einen hemmenden Einfluß auf die weitere sozial-ökonomische Ent-
wicklung Frankreichs ausgeübt, die kapitalistische Umwandlung der
Landwirtschaft und die Dynamik des industriellen Umbruchs aufge-
halten haben. Bekanntlich hat seinerzeit Georges Lefebvre 1),
wenn auch nicht ohne Schwankungen, zu dieser Auffassung geneigt.
Mit besonderer Entschiedenheit wird diese These von verschiedenen
zeitgenössischen Historikern formuliert, welche die "klassische",
vor allem die marxistische Interpretation der Französischen Revo-
lution anzweifeln. Diese Bewertung ist eng mit ihrem Verständnis
der Bauernbewegung der revolutionären Epoche als einer überwie-
gend konservativen, ihrer historischen Richtung nach archaischen
Bewegung verbunden 2).
Wenn wir uns der marxistischen Literatur zuwenden, bemerken wir,
daß die Lösung der komplizierten Frage nach der Bedeutung der
agrarischen Ergebnisse der Französischen Revolution für die nach-
folgende kapitalistische Entwicklung Frankreichs, wie wir sie in
den Arbeiten in der Zeit von den 50er bis zu Beginn der 70er
Jahre finden, nicht frei von gewissen inneren Unstimmigkeiten
ist. Auf der einen Seite wird in ihnen die Radikalität der agra-
rischen Umwälzungen unterstrichen, welche die französische Bau-
ernschaft in der Revolutionsperiode erlangt hat; gleichzeitig
wird gerade die Festigung des bäuerlichen Landeigentums und der
Wirtschaft als Resultat der Revolutionsbewegung in den Jahren
1789 bis 1794 als ein wichtiger Grund für das (im Vergleich zu
England) verlangsamte Tempo der kapitalistischen Entwicklung und
Industrialisierung Frankreichs in den Jahrzehnten nach der Revo-
lution angesehen. So bemerkte beispielsweise der sowjetische
Wirtschaftshistoriker F. Ja. Poljanskij, daß bei den Jakobinern
"die Revolution bis zum Ende geführt wurde" und für Frankreich
ein "revolutionärer Weg der Entwicklung des Kapitalismus" charak-
teristisch war; aber dann schreibt der Autor über die ökonomische
Geschichte des 19. Jahrhunderts, daß die kapitalistische Entwick-
lung in Frankreich langsamer ablief als in England, da hier "der
revolutionäre Bruch des feudalen Regimes mit einer Festigung des
bäuerlichen Eigentums an Grund und Boden einherging und der Über-
gang zum Kapitalismus sich unter für die Bauern günstigeren Be-
dingungen vollzog" 3). In ähnliche Richtung weist ein Gedanke,
den Pierre Vilar formuliert hat. Die Entwicklung des Kapitalis-
mus, schreibt Vilar, hat neben jenen Landkonfiskationen (vor al-
lem der Kirchenländereien), welche die Revolution durchführte,
"vielleicht noch mehr erfordert - nämlich eine Expropriation der
kleinen und mittleren Bauern; aber jenes Klassenbündnis, das es
ermöglichte, die politische Revolution durchzuführen (es handelt
sich um das Bündnis von Bürgertum und den Volks-, besonders den
Bauernmassen, A.A.), hat seine Forderungen gestellt: Im Ergebnis
hat die Verdrängung eines bestimmten Typus der Bauernschaft nicht
stattgefunden, was sich zweifellos als ein Hindernis für die fol-
gende kapitalistische Entwicklung erwiesen hat." 4)
Natürlich taucht die Frage auf, ob nicht gerade die Erfolge, die
von der Bauernschaft in ihrem Kampf um eine Festigung und Erwei-
terung ihrer Wirtschaft in den Revolutionsjahren erreicht worden
sind, sich letztlich als einer der - unter dem Gesichtspunkt des
sozial-ökonomischen Fortschritts - negativen Faktoren der späte-
ren französischen Geschichte erwiesen haben. Es ist daran zu er-
innern, daß Karl Marx und V. I. Lenin, die der Analyse des agra-
risch-bäuerlichen Aspekts der bürgerlichen Revolutionen große
Aufmerksamkeit zugewandt haben, zu dem Schluß kamen, daß eine ra-
dikale Lösung der Agrarfrage im Interesse der Bauernschaft die
Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere kapitalistische
Entwicklung bedeutet hat. Gut bekannt sind die in Beschreibungen
der französischen Agrarstruktur der ersten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts ständig angeführten Schlußfolgerungen Marx' über die or-
ganischen Mängel des Kleineigentums und der Kleinwirtschaft sowie
ihr historisches Schicksal unter den Bedingungen des sich entwic-
kelnden Kapitalismus. 5) Hier ist die Rede von dem unvermeidli-
chen Resultat dieser Entwicklung. Aber nicht weniger wichtig sind
auch die anderen Schlußfolgerungen Marx', die dieser Analyse un-
mittelbar vorausgehen und den Ausgangspunkt der Evolution im
Blick haben. "Das freie Eigentum des selbstwirtschaftenden Bauern
ist offenbar die normalste Form des Grundeigentums für den klei-
nen Betrieb; d.h. für eine Produktionsweise, worin der Besitz des
Bodens eine Bedingung für das Eigentum des Arbeiters an dem Pro-
dukt seiner eigenen Arbeit ist (...). Das Eigentum am Boden ist
zur vollständigen Entwicklung dieser Betriebsweise ebenso nötig
wie das Eigentum am Instrument zur freien Entwicklung des hand-
werksmäßigen Betriebs. Es bildet hier die Basis für die Entwick-
lung der persönlichen Selbständigkeit. Es ist für die Entwicklung
der Agrikultur selbst ein notwendiger Duchgangspunkt." 6)
Ähnliche Gedanken hat V.I. Lenin wiederholt geäußert wenn er die
Bedeutung der Agrar- und Bauernfrage in der bürgerlichen Revolu-
tion betrachtete. "Das freie Eigentum des kleinen Bauern an Grund
und Boden" - schrieb er 1907 - "ist ein notwendiger Begleiter der
Kleinproduktion in der Landwirtschaft unter bestimmten histori-
schen Bedingungen." 7) Was die Französische Revolution angeht, so
hat Lenin gerade "den Übergang des ganzen Landes... zu einer hö-
heren Produktionsweise, zum freien bäuerlichen Bodenbesitz..." 8)
als eines ihrer wichtigsten Ergebnisse bezeichnet.
*
All dies gibt Anlaß, sich erneut der Frage der agrarischen Ergeb-
nisse der Französischen Revolution zuzuwenden und über den Maß-
stab und die Stabilität der in ihrem Verlauf erreichten bäuerli-
chen Erfolge nachzudenken.
Vor allem ist ein Ergebnis unzweifelhaft: Die Bauernschaft wies
entschieden jenes Programm des Kompromisses mit der alten Agrar-
ordnung zurück, mit dem der liberale Adel und die gemäßigte Bour-
geoisie die Revolution begannen und in den ersten Jahren anführ-
ten. 9) Die Bauernschaft lehnte dieses Programm nicht nur ab,
sondern brachte es auch größtenteils zum Scheitern. Im Kampf
"zweier Linien" bei der Lösung der Agrar- und Bauernfrage konnte
sie vielfach der bürgerlichen Revolution ihre Entscheidungen auf-
zwingen. Die Bauern erreichten eine radikale Abschaffung der feu-
dalseigneuralen Ordnung, eine völlige Beseitigung der ständischen
Rechtsungleichheit sowie der Überreste außerökonomischen Zwangs.
Der Bauer wurde eine freie gleichberechtigte Persönlichkeit (im
Rahmen der bürgerlichen Freiheiten); er wurde freier Eigentümer
seines Landes, wenn er zu Beginn der Revolution bereits über un-
freies Eigentum verfügte. Somit eroberte sich der landbesitzende
Bauer jene 10 bis 15 Prozent der Bruttoernte, die im Durchschnitt
auf die feudalen Dienste und den Zehnten entfallen waren (deren
Gesamtumfang erreichte jedoch auch größere Werte - bis zu 20 Pro-
zent und zuweilen sogar noch mehr).
Innerhalb gewisser Grenzen nutzten die Bauern auch die durch die
Revolution vollzogenen gewaltigen Landverschiebungen zu ihren
Gunsten. Die Gesetzgebung der Jahre 1792-1793 über die Gemeinde-
länder löste dieses jahrhundertalte Problem radikal zugunsten der
kleinen Bauern. Die Rückkehr der usurpierten Länder in die Ge-
meinden bedeutete eine teilweise Expropriierung der früheren Sei-
gneurs und der mit dem Land verbundenen alten Bourgeoisie zugun-
sten der dörflichen Gemeinde. Deren Aufteilung, von der Dorfarmut
durchgesetzt, eröffnete dieser den Zugang zur Bodenparzelle, ob-
gleich wir nicht sagen können, in welchem Ausmaß dies geschah.
Die Bauern konnten sich auch einen Teil der Ländereien aus dem
nationalen Fonds zurückerobern (die gesamte Fläche der während
der Revolution verkauften nationalen Güter betrug offensichtlich
nicht weniger als 1/7 bis 1/8 des gesamten Landfonds
Frankreichs). Natürlich sind solche Gebiete wie das Cambresis
(die Gegend von Cambrai, Departement Nord), wo die Bauern ihre
Assoziationen, ferner Drohungen und sogar Gewalt zur Anwendung
brachten und in den Jahren 1791-1793 zweimal soviel Land kauften
wie die Bourgeoisie, eine Ausnahme. Aber irgendetwas kauften sie
überall; bis zum Jahr IV der Republik gingen sie an vielen Orten
der Bourgeoisie, was den Umfang des gekauften Landes angeht,
voran. 10)
Den Bauern gelang die Aneignung von Land durch Kauf nicht nur auf
den nationalen Gütern. Nicht wenige Familien des Adels und der
alten Bourgeoisie waren gezwungen, ihre Länder zu verkaufen. Die
Bauern nutzten den Verfall der Bodenpreise und ließen auch hier
keine Möglichkeit aus, etwas zu erwerben. Die Bauern kauften das
Land sogar von Weiterverkäufern, welche Güter von der Nation oder
von Privatpersonen erworben hatten, um sie später aufgeteilt wei-
terzuverkaufen. Somit vergrößerte die Revolution die Fläche des
bäuerlichen Landbesitzes. In welchem Umfang? Leider existiert
kein zusammenfassendes Material für einen Vergleich der Vertei-
lung des Bodeneigentums zwischen den verschiedenen sozialen Klas-
sen im Jahr 1789 und nach der Revolution, etwa 1815. Die einzigen
vollständigen Angaben - die Frucht, das Ergebnis der mühevollen
Arbeit von Georges Lefebvre - beziehen sich auf das Departement
Nord.
Landeigentum 1789 1802
(in Prozent)
Geistlichkeit etwa 20 -
Ade 22 12
Bourgeoisie 16 28
Bauernschaft 30 42
Es ist nicht nötig zu beweisen, daß der Löwenanteil des Landes
von der bäuerlichen Oberschicht erworben wurde. Aber auch die
Zahl der kleinen und kleinsten bäuerlichen Eigentümer wuchs;
diese Tatsache haben die Präfekten der Departements in den Be-
richten an die Regierung in den Jahren IX-XIII übereinstimmend
bezeugt. Im Departement Nord wuchs die Zahl der Eigentümer um 35
Prozent. Am meisten vergrößerte sich die Zahl der Kleineigentü-
mer, die bis zu 5 ha besaßen; die Zahl jener Eigentümer, die mehr
als 5 ha hatten, wuchs kaum, aber ihr Besitz hatte sich abgerun-
det. Darüber hinaus vergrößerte sich die Zahl der Kleinwirtschaf-
ten - besonders der Wirtschaften bis zu 1 ha, aber auch der Wirt-
schaften mit 1 bis 10 ha; umgekehrt schwächte sich die Position
der großen Farmen ein wenig infolge der - aus unterschiedlichen
Gründen durchgeführten - Teilung der Farmen. Wahrscheinlich gibt
es Gründe für die Annahme einer gewissen "Vermittelbauerung" des
französischen Dorfes in jenen Regionen, in denen der Fonds natio-
naler Ländereien beträchtlich war und es den Bauern gelang, die
im Verlauf der Revolution stattgefundene Umverteilung des Boden-
eigentums zu ihren Gunsten auszunutzen (im Departement Bas-Rhin
kauften die Bauern 50 Prozent der Kirchenländer, im Departement
Nord 52 Prozent).
Wesentlich ist der Hinweis, daß es den Bauern während der Revolu-
tion vielfach gelang, dem Ansturm des "agrarischen Individualis-
mus" zu widerstehen. Das Recht der Landeigentümer, ihr Land ein-
zuzäunen, und die Möglichkeit einer Aufhebung der Servitute der
Gemeinde wurden im Prinzip per Gesetz bestätigt, aber die prakti-
sche Ausführung hing in hohem Maße vom Willen der Gemeinde ab. So
bewahrten die kleinen und mittleren Bauern teilweise auch die für
die Lebensfähigkeit ihrer Wirtschaft notwendigen gemeindlichen
Nutzungsrechte (vor allem die mit der Gemeindeweide verbundenen
Rechte).
Insgesamt hat die Revolution zweifellos zu einer Festigung und
Ausweitung der Positionen des Landeigentums der Bauern und ihrer
Wirtschaft geführt. Kann dies die oben erwähnte Schlußfolgerung
begründen, daß die Französische Revolution mit ihrer machtvollen
und effektiven Bauernbewegung sich als ein Hindernisfaktor für
die kapitalistische Entwicklung Frankreichs erwies? Wir meinen,
daß eine solche Konklusion methodologische und konkrethistorische
Einwände hervorruft.
Vor allem ist daraufhinzuweisen, daß eine solche Bewertung der
agrarischen Resultate der Revolution notwendig damit verbunden
ist, daß man diese unter dem Gesichtspunkt eines Vergleichs mit
dem "Modell" der Festigung des Kapitalismus in England betrach-
tet, d.h. i n a n d e r e n h i s t o r i s c h e n B e-
d i n g u n g e n, d i e s i c h v o n d e n e n F r a n k-
r e i c h s u n t e r s c h e i d e n. So schreibt der bekannte
englische Gelehrte E. Hobsbawm, der sich gerade von der
englischen, harten Variante der Expropriation der Bauern ab-
gestoßen fühlt, von dem "kolossalen Paradox" der nachrevolutio-
nären Entwicklung in Frankreich, wo der "kapitalistische Teil der
Wirtschaft einen Überbau über der immobilen Basis, bestehend aus
Bauernschaft und Kleinbürgertum, darstellte", deren Lage die
Französische Revolution festigte; sie wurden nicht expropriiert
wie in England. Resultat war eine Verlangsamung des technologi-
schen Fortschritts und der Konzentration des Kapitals 11) Charak-
teristisch ist das Urteil von Le Roy Ladurie: "Die Bauernrevolu-
tion (der Jahre 1789-1793, A.A.) hielt die Herausbildung eines
französischen landwirtschaftlichen Kapitalismus nach englischem
Typ für mehr als ein Jahrhundert auf." 12)
All diese - und viele andere - Urteile über die (unter dem Ge-
sichtspunkt der ökonomischen Dynamik) negative Rolle der agrari-
schen Resultate der Französischen Revolution gehen in irgendeiner
Weise davon aus, daß die Revolution auch ein gänzlich anderes Re-
sultat hätte zeitigen und den englischen Weg einer erbarmungslo-
sen Expropriation der Bauernschaft gehen können. Aber bei der Lö-
sung jener Fragen, die mit den langfristigen Prozessen der sozi-
alökonomischen Entwicklung verknüpft waren, mußten die Umgestal-
tungsmöglichkeiten der französischen bürgerlichen Revolution
durch bestimmte Grenzen eingeschränkt sein. Ihre agrarischen Re-
sultate waren unvermeidlich mit jenen Tendenzen der bürgerlichen
Agrarentwicklung verbunden, die real und fest genug in den fran-
zösischen Landverhältnissen gegen Ende des Ancien régime wurzel-
ten und sich auf die Gruppierung der gesellschaftlichen Kräfte in
jenem harten Kampf auswirkten, der sich um die im Verlauf der Re-
volution aufgeworfenen alternativen Lösungsmöglichkeiten der
Agrarfrage entwickelte. Besonders wenn wir die Realitäten der
Agrarentwicklung Frankreichs in jener Zeit untersuchen, gelangen
wir zu dem Ergebnis, daß die Revolution nicht die Bedingungen für
eine feudal-bürgerliche "Säuberung des Landes" für den Kapitalis-
mus, d.h. für eine radikale Expropriation der kleinen bäuerlichen
Produzenten sichern konnte. Der erbitterte Widerstand der Dörfer
hatte eine feste Grundlage: Trotz des im 16. Jahrhundert ablau-
fenden Prozesses der "ursprünglichen Akkumulation" und der Wie-
derherstellung der seigneuralen Domänen konnte die Bauernschaft
Frankreichs zur Zeit der Revolution etwa 40 Prozent des Bodens
fest in der Hand halten, und die bäuerliche Wirtschaft stellte
eine breite Grundlage für die Entwicklung der kapitalistischen
Verhältnisse dar 13). Indem die Revolution schließlich die erhal-
ten gebliebenen feudalen Verhältnisse entschlossen beseitigte und
den Bauern in vielerlei Hinsicht entgegenkam, festigte und stimu-
lierte sie jene Wege der agrar-kapitalistischen Entwicklung, die
sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts im Land mit genügender Fe-
stigkeit herausgebildet hatten; in diesem Ergebnis zeigte sich
deutlich jene eigentümliche Dialektik von revolutionärem Bruch
und historischer Kontinuität in der Geschichte der Französischen
Revolution. Die zeitgenössischen französischen marxistischen Hi-
storiker heben mit guten Gründen die historischen Wurzeln der
Wege der bürgerlichen Entwicklung Frankreichs nach der Revolution
hervor. "Gerade auf der Basis des reichen und komplizierten hi-
storischen Erbes", schreibt M. Vovelle, "bringt die Revolution
den französischen Weg des Übergangs vom Feudalismus zum Kapita-
lismus in seiner ganzen Eigentümlichkeit zur Kristallisation"
14).
Im Gefolge der Revolution bildeten sich in Frankreich zwei Typen
des bürgerlichen Landeigentums heraus - das bäuerliche (sein An-
teil wuchs) und das große Eigentum der ehemaligen Adligen (sein
Anteil ging zurück) und der Bourgeoisie. Das Vordringen kapitali-
stischer Verhältnisse auf der Grundlage des großen Grundeigen-
tums, das vor der Revolution existierte, setzte sich unter den
neuen, von der Revolution geschaffenen Verhältnissen fort. In den
Gebieten der "großen Kultur" erhielt die kapitalistische Farm-
wirtschaft eine weitere Entwicklung. Während der Revolution wur-
den einige große Farmen, die auf den ehemaligen Kirchenländern
oder dem Land von Emigranten lagen, beim Verkauf der Nationalgü-
ter aufgeteilt, wenn dies die örtlichen Bedingungen gestatteten.
Die Farmer, die vor der Revolution die feudalen Dienste oder
Zehnte gepachtet hatten, verloren diese Einnahmequellen. Aber
insgesamt hat sich die große Farmwirtschaft im Ergebnis der Revo-
lution gefestigt, vor allem in ihrem wichtigsten Verbreitungsge-
biet - dem Pariser Becken. Einige Farmer wurden beim Verkauf der
Nationalgüter Herren von eigenen Wirtschaften. Erhalten blieben
auch zahlreiche alte Farmer-Dynastien, aus deren Mitte im 19.
Jahrhundert dörfliche Unternehmer und Kapitalisten neuen Typs
hervorgingen. J. M. Moriceau verfolgte die Geschichte von vier
Dynastien dieser Art im Gebiet von Valois und der angrenzenden
Örtlichkeiten der Ile de France vom 16. bis zum 19. Jahrhundert.
Ihre Stabilität ist verblüffend. So brachte eine Farmerdynastie
vom Beginn des 17. bis zum 19. Jahrhundert 20 Pächter großer Far-
men hervor; eine andere (seit 1640) 17, eine weitere 22; aus 13
Generationen einer weiteren Familie stammten vom Ende des 16.
Jahrhunderts bis zum 19. Jahrhundert mehr als 50 große Farmer.
15) Die Farmwirtschaft der Getreidegebiete der "großen Kultur"
erbrachte die Hauptmasse des Warengetreides für die Versorgung
der wachsenden Bevölkerung von Paris und der großen Städte Nord-
frankreichs.
Wir müssen uns jedoch daran erinnern, daß eines der wichtigsten
Resultate der Französischen Revolution die Vergrößerung und Fe-
stigung des bäuerlichen Landeigentums und der bäuerlichen Wirt-
schaft war. Der von der Last der seigneuralen Ordnung befreite
Bauer war die Zentralfigur der landwirtschaftlichen Produktion in
einem großen Teil Frankreichs. Die Existenz eines mächtigen, mit
der kleinen Warenproduktion verbundenen bäuerlichen Sektors war
eine der wichtigsten Besonderheiten der wirtschaftlichen Evolu-
tion und sozialen Struktur des Landes (und drückte auch seiner
politischen Geschichte einen tiefen Stempel auf). Der von Maurice
Agoulon geschriebene Abschnitt der großen kollektiven Arbeit
"Geschichte des dörflichen Frankreich", der die Jahre 1789 bis
1852 umfaßt, hat die Überschrift: "Der Aufstieg der Bauernschaft"
16). Tatsächlich vollzog sich im Verlauf einiger Jahrzehnte nach
der Französischen Revolution neben der Konzentration des
Bodeneigentums auch ein Prozeß seiner Aufteilung 17), darunter
beim Verkauf der Besitzungen durch einige große Landeigentümer;
diese Güter wurden teilweise von den Bauern aufgekauft. Es wuchs
die Zahl der kleinen und kleinsten Eigentümer und Wirtschaften,
es wuchs auch die Gesamtzahl der dörflichen Bevölkerung (von 23,4
Millionen 1811 auf 29,6 Millionen 1841).
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte sich noch nicht
die technische Basis für die landwirtschaftliche Großproduktion
herausgebildet, die auf der Anwendung von Maschinen beruht. Die
Marktkonjunktur war günstig für die Bauern - in dieser Periode
war die "Preisschere" zugunsten der Landwirtschaft geöffnet: Die
Preise für Industriewaren fielen fünfmal stärker als die Preise
für Nahrungsmittel 18). Unter diesen Bedingungen bewahrte die
kleinbäuerliche Wirtschaft nicht nur ihre Lebensfähigkeit, son-
dern konkurrierte auch recht erfolgreich mit der Großwirtschaft.
Dies war natürlich mit übermäßigen Arbeitsverausgabungen der bäu-
erlichen Familie verbunden. Aber die Historiker bemerken auch,
daß die sich in dieser Periode festigende Schicht von mittleren
Bauern in der Lage war, auch ohne Mechanisierung die ihr mögli-
chen Verbesserungen in der Viehzucht, im Weinbau, bei der Züch-
tung technischer Kulturen einzuführen 19). Das bemerkenswerte
Wachstum der landwirtschaftlichen Produktion, das in Frankreich
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erreicht wurde (es be-
ziffert sich von 1815 bis zu Beginn der 50er Jahre des 19. Jahr-
hunderts auf 73"78 Prozent), weiter die Vergrößerung der bearbei-
teten Flächen, die Ausweitung des Sortimentes der Kulturen, das
Wachstum der Ernteerträge waren nicht nur mit dem Fortschritt der
großen Farmwirtschaft verbunden, sondern in nicht geringem Ausmaß
auch eine Folge der Anstrengungen der Bauern. Die Bauernschaft
stellte in dieser Periode auch einen großen Markt für die franzö-
sische Industrie dar, die nach dem Verlust des vor der Revolution
blühenden Überseehandels (eine Folge der revolutionären und napo-
leonischen Kriege) gezwungen war, sich auf den Binnenmarkt umzuo-
rientieren. Die Existenz eines mächtigen Massivs bäuerlicher Be-
völkerung nach der Revolution war kein Hindernis dafür, daß sich
um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert im Lande der industri-
elle Umbruch zu entfalten begann und Frankreich, wie A. Soboul
schrieb, "auf seine Weise ... in die industrielle Ära eintrat.
Die Jahre von 1800 bis 1810 waren hier die entscheidenden." 20)
Mit dem ständigen Anwachsen der Warenproduktion in der bäuerli-
chen Welt verstärkte sich die soziale Differenzierung und ge-
langte ein eigentümlicher "bäuerlicher Weg" der kapitalistischen
Evolution der Landwirtschaft zum Durchbruch. Es festigte sich die
Schicht wohlhabender und reicher Bauern. Deren Wirtschaft konnte
in der Region der "kleinen Kultur" von der Fläche her relativ
klein sein - von entscheidender Bedeutung war die hohe Qualität
des Weinbergs, der Parzelle mit Gartenbau, mit Gemüseanbau oder
mit anderen Spezialkulturen. Gleichzeitig waren Mitte des 19.
Jahrhunderts 37 Prozent der bäuerlichen Höfe (von insgesamt 8
Millionen) aufgrund ihrer Armut von der Steuerzahlung befreit.
Anfang der 1850er Jahre hatten 37,3 Prozent der Kleinstbauern
(manouvriers) Landeigentum, aber die Einnahmen aus der Wirtschaft
reichten nicht für den Unterhalt der Familie aus; so waren sie zu
Erwerbstätigkeiten außerhalb ihrer Wirtschaft gezwungen. 62,7
Prozent dieser Personen waren ohne Land und existierten nur durch
den Verkauf ihrer Arbeitskraft 21).
Das kleine bäuerliche Eigentum erschöpfte seine Möglichkeiten und
trat in die Periode seines Verfalls ein, als sich die industri-
elle Revolution ihrem Abschluß näherte; diese schuf die techni-
sche Basis für die große mechanisierte Produktion in der Land-
wirtschaft. Die grundlegende Arbeit von Ju. G. Trunskij erlaubt
es, diesen Prozeß statistisch zu verfolgen. Wenn in den 50er-60er
Jahren des 19. Jahrhunderts der massenweise Auszug der ärmsten
Bauern, die ihre Arbeitskraft verkauften, aus dem Dorf begann
(ihre Zahl verringerte sich in dieser Periode um 30 Prozent), so
beginnt in den 80er Jahren auch die Zahl der kleinen und mittle-
ren bäuerlichen Eigentümer ständig zu sinken. 90 Jahre nach der
Französischen Revolution verblieben etwa 35 Prozent des Bodens in
ihren Händen; über 64 Prozent konzentrierten sich in den Händen
der kapitalistischen Schichten des Dorfes. Der Prozeß der Konzen-
tration des Landeigentums wurde zum wichtigsten und dominieren-
den. Dies gilt auch für die Expropriation der kleinen und mittle-
ren Bauernwirtschaften. In den Jahren 1882 - 1892 verringerte
sich erstmalig die Zahl der Wirtschaften mit 1 bis 10 ha (um
17 472). Nach dieser Zeit verlief dieser Prozeß in wachsendem
Tempo 22).
Die unter den Bedingungen des Kapitalismus unvermeidliche Expro-
priation kleiner und mittlerer Bauern, die bis Mitte des 19.
Jahrhunderts mit der parallel verlaufenden Teilung des Landeigen-
tums und der Wirtschaften verknüpft war, erlangte somit endgültig
einen unumkehrbaren Charakter. Aber trotz all dem Elend, das mit
dieser Expropriation verbunden war, vollzog sich diese in
Frankreich in einem anderen, einem "glatteren" Tempo und in ande-
ren Formen als in England. Hier war nicht jener "unbarmherzige
Vandalismus" bei der Ausplünderung der dörflichen Bevölkerung zu
beobachten, wie er für die Liquidierung der Bauernschaft auf der
anderen Seite des Ärmelkanals kennzeichnend war. "Wenn unsere
agrarische Evolution - so schrieb Georges Lefebvre - nicht so
stolz auf den wirtschaftlichen Fortschritt sein kann wie die
Agrarentwicklung in anderen Ländern, so hat sie doch zumindest
weniger Leiden mit sich gebracht und war menschlicher. Dies rührt
daher, daß Frankreich eine bäuerliche Revolution gekannt hatte."
23)
*
Diese Erörterungen bestätigen, so meinen wir, daß die Schlußfol-
gerung über den bremsenden Einfluß der agrarischen Ergebnisse der
Französischen Revolution auf die sozial-ökonomische Entwicklung
vom rein wissenschaftlichen Standpunkt aus vereinfacht ist, da
sie nicht die komplizierte "dialektische Beziehung" von vor- und
nachrevolutionären Realitäten im ökonomischen Leben Frankreichs
berücksichtigt. Speziell gilt dies auch für die Frage nach der
Wechselbeziehung zwischen dem System der Agrarverhältnisse nach
der Revolution mit der für es charakteristischen großen Rolle des
bäuerlichen Sektors und der Entwicklung des industriellen Um-
bruchs. In der neueren Literatur wird der unserer Auffassung nach
richtige Gedanke formuliert, daß es kaum berechtigt ist, eine zu
direkte kausale Beziehung zwischen den Besonderheiten der
Agrarstruktur Frankreichs und der Intensität des industriellen
Umbruchs in diesem Land herzustellen. Die Besonderheiten der In-
dustrialisierung Frankreichs, schreibt A.D. Ljublinskajam, "sind
nicht nur und nicht vorrangig mit seiner Agrarstruktur verbunden
als vielmehr mit vielen anderen Gründen, welche die Industrie
selbst und das Land insgesamt betreffen." 24) Es ist auch zu be-
rücksichtigen, daß die Hauptrolle in der kapitalistischen Ent-
wicklung insgesamt nicht die Landwirtschaft spielt, sondern die
Industrie; sie stellt den führenden Faktor dar, zieht die Land-
wirtschaft mit sich und stimuliert deren bürgerliche Evolution.
S.D. Skazkin, der über die Ursachen für das Auseinandergehen der
Wege der Agrarentwicklung und der unterschiedlichen Schicksale
der Bauernschaft in England und Frankreich im 17.-19. Jahrhundert
nachgedacht hat, sah diese gerade in der unterschiedlichen Inten-
sität des industriellen Wachstums sowie in den verschiedenen
Zeiträumen der industriellen Revolution in beiden Ländern 25).
Gleichwohl existierte ohne Zweifel eine wechselseitige Bedingt-
heit der Prozesse, die im agrarischen und im industriellen Be-
reich abliefen. Offensichtlich mußten unter den Bedingungen des
kleinbäuerlichen Frankreichs der nachrevolutionären Jahrzehnte
die spezifischen Züge der parzellierten bäuerlichen Wirtschaft
einen bestimmten Einfluß auf Tempo und Besonderheit des industri-
ellen Umbruchs ausüben.
Die in dieser Periode ablaufende Parzellierung des Landeigentums
führte in Verbindung mit der Bewahrung traditioneller Institute
der Dorfgemeinde dazu, daß auch ein verarmter Bauer die Möglich-
keit hatte, das Dorf nicht zu verlassen, ein Stückchen Land zu
behalten, sich dem Gemeindeland zuzuwenden und Nutzungsrechte
auszuüben. Dies verstärkte die agrarische Überbevölkerung, hemmte
den Weggang der Dorfarmut in die Stadt und schuf in den Dörfern
eine gewaltige Reserve billiger Arbeitskräfte. Hierdurch verlän-
gerte sich für eine gewisse Zeit die relative Stabilität
"vorindustrieller", handwerklicher und manufaktureller Formen der
industriellen Produktion, deren Rentabilität durch die Ausnutzung
der billigen Arbeitskraft der dörflichen Armut gesichert wurde
und nicht durch einen technischen Wandel mit Anwendung von Ma-
schinen und neuer Technologie. In der Landwirtschaft selbst
vollzog sich der agrotechnische Wandel verlangsamt, die Formen
des traditionellen Systems der Wirtschaftsführung zeigten eine
große Lebensfähigkeit, und in den Gebieten der "kleinen Kultur"
erhielten sich archaische Formen der Pacht.
All diese Faktoren sind wiederholt in der Literatur vermerkt wor-
den. Aber darf man diese Faktoren in erster Linie mit jenen Er-
folgen verknüpfen, die im Verlauf der Revolution hinsichtlich der
Festigung der bäuerlichen Wirtschaft und der Behauptung eines
spezifischen "bäuerlichen Weges" der agrar-kapitalistischen Evo-
lution in großen Teilen des Landes erreicht wurden? Wir meinen,
daß es im Gegenteil für eine Lösung dieser Frage wichtig ist, die
Aufmerksamkeit auf die Beschränktheit der agrarischen Resultate
der Revolution zu lenken und die Grenzen der bäuerlichen Erfolge
in der Revolutionszeit zu markieren. Tatsächlich wurden sogar in
den Jahren 1793 - 1794 die egalisierenden Bestrebungen auf dem
Lande, wie sie von verschiedenen Schichten der Bauernschaft und
am konsequentesten von ihren "Unteren" vorgetragen wurden, nur
zum Teil gesetzlich sanktioniert. Noch weniger gelang es, diese
Bestrebungen in der kurzen Zeitspanne vollständig zu realisieren.
Nach den Arbeiten von Georges Lefebvre ist dies in der Wissen-
schaft allgemein anerkannt.
Bedeutend weniger Aufmerksamkeit ist einem anderen Aspekt des
Problems zugewendet worden - der Tatsache, daß die endgültigen
Ergebnisse nicht nur nach den Resultaten der Offensive der
dörflichen Demokratie zu beurteilen sind, die in den Jahren 1792-
1794 erreicht wurden, sondern auch danach, was sich in den Kämp-
fen um die Agrarfrage im niedergehenden Stadium der Revolution
abspielte, also in der Periode zwischen Thermidor und Brumaire.
Wenn man die Masse der Petitionen zu Agrarproblemen liest, die im
Konvent in den ersten Monaten nach dem thermidorianischen Umsturz
eintrafen, kann man deutlich spüren, wie die Forderungen der ver-
mögenden Oberschichten immer lauter vorgebracht wurden - es ist
Zeit, mit dem Gerede von der Gleichheit Schluß zu machen, es ist
Zeit, dem großen Eigentum das ganze Prestige und den ganzen Ein-
fluß zurückzugeben. Die Anlässe für diese Petitionen waren ver-
schieden, aber dieses Motiv klang immer wieder durch. Unter die-
sen Dokumenten ist die Petition der "Bürger Landeigentümer" des
Distrikts Villefort (Departement Lozere) besonders aussagekräf-
tig: "Gerade das Eigentum bestimmt den Menschen, da es ... ihn
mit anderen Bürgern verbindet; es antwortet für ihn in der Ge-
sellschaft und fördert seine Tugend. Wer kein Eigentum besitzt,
ist ganz isoliert und fremd in seinem Vaterland, er hängt an
nichts, für ihn sind alle Länder gleich und gleichgültig". Es ist
Zeit, "die Gesetzlosigkeiten des Sansculottismus zu beseitigen
und zu einer besseren Ordnung der Dinge überzugehen." 26) Schluß
mit den "Ungesetzlichkeiten des Sansculottismus", das "Land muß
von den Eigentümern regiert werden" (wir fügen hinzu: von den
Großeigentümern) - dies waren von nun an die Losungen des Tages.
Ihre nächste Folge war eine energische Offensive gegen die Errun-
genschaften der bäuerlichen Unterschichten und sogar teilweise
gegen die Resultate, welche die Bauernschaft insgesamt erreicht
hatte.
Die Gegenattacke entwickelte sich vor allem um die Landfrage. Die
egalisierende Welle des Jahres II. in der Agrarbewegung verebbte
nicht unmittelbar nach dem 9. Thermidor. Aber dem geschwächten
und nun nicht mehr von oben unterstützten egalisierenden Strom
leistete der "antiegalitäre" Ansturm der Bourgeoisie Widerstand,
der alle Seiten der Landpolitik betraf. Die zitierte Petition der
Landbesitzer des Distrikts Villefort formulierte die Ziele dieses
Angriffs deutlich: "Es gab eine Zeit, wo eine Clique ein Agrarge-
setz haben wollte. Sie wagte es nicht, offen auf dieses Ziel zu-
zugehen, sondern wollte es auf Umwegen erreichen. So setzte sie
ein Gesetz über den Loskauf ewigwährender Pachten durch, ein Ge-
setz über die Aufteilung der Gemeindeländer und zahlreiche an-
dere, die das geheiligte Recht auf Eigentum mehr oder weniger un-
tergraben ... Die Aufgabe, die euch (den Gesetzgebern - A.A.)
würdig ist, besteht darin, diese Denkmäler der Unterdrückung zu
beseitigen ... Wir wissen, daß die Gleichheit dekretiert ist, und
wir begrüßen sie ... Aber die Gleichheit birgt einen eigenen Fa-
natismus in sich - man kann mit allem Mißbrauch treiben. Die
Gleichheit, die ihr dekretiert habt, ist eine Gleichheit in den
Rechten; eine jede andere Gleichheit wäre abscheulich und unmög-
lich".
Die Reaktion wandte sich zuerst gegen die Gesetzgebung der Jahre
1792-1793 über die Gemeindeländer. Hauptgegenstand der Attacke
wurde das Gesetz vom 10. Juni 1793. Genauer: Es waren jene seiner
Bestimmungen, welche die Möglichkeiten der dörflichen Gemeinden
stark erweiterten, das Land zurückzuerhalten, das ihnen weggenom-
men worden war, und eine Aufteilung der Gemeindeländer erlaubten
und stimulierten. Formal wurde das Gesetz vom 10. Juni niemals
aufgehoben, aber durch eine Serie von gesetzgeberischen, admini-
strativen und gerichtlichen Akten wurden die Wirkung seiner er-
wähnten Bestimmungen und insbesondere die bereits erreichten Re-
sultate strikt begrenzt oder gänzlich unwirksam gemacht. Es wurde
bereits bemerkt, daß die in diesem Gesetz festgelegte Ordnung für
die Rückgabe der Gemeindeländer nicht nur den ehemals privile-
gierten, sondern auch den bürgerlichen Landbesitz durch teilweise
Expropriation zugunsten der Bauern bedrohte. Während der jakobi-
nischen Herrschaft nutzten die Bauern in großem Umfang die durch
das Gesetz eingeführte Prozedur der Arbitrage und eigneten sich
manchmal ganze Farmen und Güter an, die im 18. Jahrhundert auf
früheren Gemeindeländern und nichtgenutzten Flächen errichtet
worden waren. Die Proteste der alten Eigentümer wurden unmittel-
bar nach dem Thermidor heftiger. Der thermidorianische Konvent
und das Direktorium brachten ihnen die größte Aufmerksamkeit ent-
gegen. Am 29. Ventôse des Jahres IV wurde die Zwangsarbitrage ab-
geschafft. Noch früher begann die Offensive gegen die von den
Bauern bereits erhaltenen Länder. Am 7. Brumaire des Jahres III
wurden den Kommunen die Wälder weggenommen, die sie auf Beschluß
der Schlichter in Besitz genommen hatten. Durch das Gesetz von
12. Prairial des Jahres IV erhielten alle Eigentümer, die unter
den Beschlüssen der Schlichter gelitten hatten, das Recht auf Ap-
pellation. Das Gesetz vom 28. Brumaire des Jahres VII schrieb be-
reits direkt eine Überprüfung aller Arbitrage-Beschlüsse vor. Die
Forderungen nach ihrer Kassierung schwollen zu einem Strom an,
und viele Urteile der Schlichter wurden durch Entscheidungen der
Kassationskammer aufgehoben. Überprüft wurden auch die Beschlüsse
normaler Gerichte (das Gesetz vom 19. und 20. Germinal des Jahres
IX erstreckte sich auf die entsprechenden Bestimmungen des Geset-
zes vom 28. Brumaire des Jahres VII). So wurde den Bauern ein ge-
wisser Teil der Länder weggenommen, die sie auf den Gütern der
ehemaligen Seigneurs und der Bourgeoisie erobert hatten.
Besonders unversöhnlich war die Reaktion auf die Bestimmungen des
Gesetzes vom 10. Juni über die Aufteilung der Gemeindeländer. Die
gegen sie gerichteten Petitionen waren durch unterschiedliche
wirtschaftliche Interessen diktiert, aber sie gingen alle von den
Reichen aus. Betrachten wir die vorgebrachte Argumentation: Die
Autoren einer Petition aus dem Departement Creuze (Prairial des
Jahres IV; Distrikt und Gemeinde sind nicht genannt) erwarteten
"mit Ungeduld die Revision des Gesetzes vom 10. Juni 1793 über
die Aufteilung der Gemeindeländer, da dieses Gesetz der Natur des
Menschen widerspricht sowie allen alten und neuen Gesetzen"; es
gestattet den Pächtern, Teilpächtern, Landarbeitern und Arbeitern
auf den Farmen die gleiche Aufteilung; es "raubt den wahren Ei-
gentümern ihr Vermögen"; es ist schädlich für die Landwirtschaft
usw. 27)
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufteilung wurden nicht
formell aufgehoben, aber faktisch wurde ihre Ausführung unmög-
lich. Der vom Direktorium am 21. Prairial des Jahres V gefaßte
Beschluß unterbrach alle Prozesse, die mit der Aufteilung der Ge-
meindeländer verbunden waren und sicherte den jetzigen Eigentü-
mern die Landstücke, die sich bereits in ihren Händen befanden.
Das Gesetz vom 2. Prairial des Jahres V nahm den Gemeinden das
Recht, ihr Land zu veräußern oder zu tauschen; somit wurde das
Recht auf Aufteilung indirekt aufgehoben, die als eine Form der
Veräußerung angesehen werden konnte. Letztlich wurden die alten
Aufteilungen aufrechterhalten, wenn die Gemeinden sich selbst
nicht von ihnen lossagten. Aber die weitere Möglichkeit für die
Kleinbauern, eine Parzelle auf Kosten des Gemeindefonds zu erhal-
ten (dort, wo für eine Aufteilung geeignetes Nutzland erhalten
geblieben war), wurde faktisch beseitigt.
Bedeutend wichtiger war jedoch der Umstand, daß den Bauern, die
in der Lage waren, etwas zu kaufen, der Zugang zu den Ländern des
Nationalfonds allmählich versperrt wurde. Vor dem Ende des Direk-
toriums wurde das Verfahren für ihre Veräußerung dreimal geän-
dert, in den Jahren IV, V und VII. Jeglicher private Handel (d.h.
eine Landaufteilung) fiel fort, die Operation des Verkaufs selbst
wurde vom Zentrum des Distrikts in die Departementszentren verla-
gert, die Zahlung in Raten wurde eingeschränkt, im Jahre V mußte
die Hälfte des Preises in Metallgeld beglichen werden. Bereits
vor diesem Jahr begann der Anteil der Bauern stark zurückzugehen.
Nach den Neuerungen des Jahres VII (Bezahlung mit Metallgeld im
Verlauf von 3 Jahren) wurden die Bauern fast vollständig vom Bo-
denhandel verdrängt. Aber gerade unter dem Direktorium gelangte
die Aktivität der nouveaux riches, der Spekulanten, die gewaltige
Landerwerbungen abschließen konnten, zu üppiger Blüte.
Bald nach dem Thermidor begann auch eine Revision der von den Ja-
kobinern durchgeführten Bodenkonfiskationen. Die Sequestrierung
des Vermögens jener Personen wurde aufgehoben, die der Emigration
verdächtig waren und zeitweilig aus den Listen gestrichen wurden
(Dekret vom 5. Brumaire des Jahres III), weiter des Vermögens der
"Verdächtigen" (12. Brumaire des Jahres III), der Ehefrauen oder
Kinder von Verurteilten (20. Fructidor des Jahres III), der El-
tern von Emigranten (19. Fructidor des Jahres IV), der Föderali-
sten von Bordeaux und Lyon (9. Floréal des Jahres III). Mit der
Zeit des Konsulats (Senats-Konsult vom 6. Floréal des Jahres X)
begann die teilweise Aufhebung des Sequesters der Ländereien von
Emigranten sowie die Übergabe nichtverkauften Vermögens an zu-
rückkehrende Emigranten. In einer Reihe von Regionen gelang es
den ehemaligen Emigranten, ihre Güter in nicht unerheblichem Um-
fang wiederherzustellen. Teilweise geschah dies auch durch den
Aufkauf des bereits verkauften Landes; die Käufe wurden über
Strohmänner abgewickelt, es wurden fiktive Ehescheidungen vorge-
nommen usw. A. Soboul ist der Auffassung, daß insgesamt bis zum
Jahr 1815 der Adel auf verschiedenen Wegen etwa ein Viertel des
Landes zurückgewinnen konnte, das von den Konfiskationen und Ver-
käufen der Revolutionszeit betroffen war 28).
Die Offensive gegen die Eroberungen der Bauern betraf auch die
vor dem Thermidor durchgeführte radikale Umwandlung des gesamten
vorrevolutionären Systems der Dienste oder Renten, wie sie nach
der Beseitigung der seigneuralen Ordnung genannt wurden. Diese
Offensive hatte einige Erfolge in Hinblick auf die Renten der
Ewigpacht und der Inhaber von spezifischen Nutzungsformen, die
sich juristisch vom Grundzins (censive) unterschieden. Vom Buch-
staben des vorrevolutionären Rechts her wurden diese Renten nicht
zu den feudalen gerechnet. Sie wurden vom Konvent nicht abge-
schafft, aber die Schuldner erhielten das Recht auf Loskauf. Die-
ses Prinzip erstreckte sich auch auf die domaine congeable in der
Unteren Bretagne, auf bau à complant und vigne à condition in den
Weinbaugebieten (Maine, Anjou, Teile der Bretagne, Poitou, Gu-
yenne, Auvergne und andere) sowie auch auf locaterie perpetuelle
- eine sehr häufige Form bäuerlichen Besitzes im Süden - in Lan-
guedoc, in der Provence, in einigen Gebieten von Guyenne. In dem
Maße, wie der Kurs der Assignaten verfiel, wurde die Möglichkeit
des Loskaufs für die Bauern immer verführerischer. Dabei betrug
die Höhe der Rente nicht selten ein Drittel bis ein Viertel der
Bruttoernte. Im Departement Allier beispielsweise zahlten die Bo-
deninhaber auf der Grundlage von vigne à condition ein Drittel
bis ein Fünftel; im Departement Gers erreichte die Rente auf der
Grundlage von locatérie perpétuelle die Hälfte bis ein Drittel
der Ernte. Nun eröffnete sich den Schuldnern die Perspektive, den
Loskauf mit Assignaten zu bezahlen, die ihren Wert verloren, in
die Reihen der kleinen bäuerlichen Eigentümer einzutreten und
sich von allen Pflichten gegenüber den früheren Landbesitzern zu
befreien. Die Unterlagen des Gesetzgebenden Komitees enthalten
viele bittere Klagen von Angehörigen der Bourgeoisie, von Besit-
zern von Renten und von nominellen Bodeneigentümern (vor allem
aus den zentralen und südlichen Departements) über böswillige Be-
mühungen der Bauern, den Loskauf zu beantragen und freie Eigentü-
mer zu werden. Alle Petitionen riefen das geheiligte Recht auf
Eigentum an. So schrieben die Verfasser einer Petition aus der
Gemeinde Merjuez (Lozère) vom 15. Prairial des Jahres HI: "Wenn
30 Pfund Getreide für 150 Livres verkauft werden, so ist die Ein-
nahme eines Jahres mehr als ausreichend für den Pächter, das Ka-
pital der Rente zu bezahlen ... Kann man dies Gerechtigkeit nen-
nen? Nein, dies ist ganz offensichtlicher Diebstahl, ... eine un-
erträgliche Räuberei, ... und dieses System war jenen Gleichma-
chern würdig, die vor kurzem Frankreich unterdrückt haben". 29)
Die neuen Regierungen Frankreichs versuchten, auch in dieser
Frage die Errungenschaften der Revolution zu beschneiden. Am 9.
Brumaire des Jahres VI stellten die Räte des Direktoriums die do-
maine congéable in der Unteren Bretagne wieder her, indem sie das
Augustdekret des Jahres 1792 beseitigten. Die bereits getätigten
Loskäufe unterlagen der gerichtlichen Überprüfung; einige blieben
in Kraft, andere wurden annulliert. Derselbe Beschluß beseitigte
das Dekret vom 2. Prairial des Jahres II über die locatérie per-
pétuelle. Als Bauern wurden nur Dauerpächter anerkannt, und ihnen
wurde die Möglichkeit genommen, durch Loskauf der Rente Eigentü-
mer zu werden. Unter dem Konsulat wurde eine analoge Maßnahme in
bezug auf die Weinbauern der Unteren Loire durchgeführt, die das
Land auf der Grundlage von bail à complant bearbeiteten. Somit
wurde eine ganze Kategorie von Kleinbauern faktisch erneut in die
Lage von zu Diensten verpflichteten ewigen Erbpächtern zurückver-
setzt.
Der Thermidor gab das Signal für erneute Versuche, eine Revision
auch des Gesetzes vom 17. Juli 1793 über die vollständige Aufhe-
bung der feudalen Dienste zu erreichen. Dies war bereits ein An-
schlag auf die wichtigste Errungenschaft der französischen Bau-
ernschaft in der ganzen Revolutionszeit. Es wurden Pläne für eine
gesetzliche Revision dieses berühmten Dekrets erwogen. Hierum ba-
ten die Petitionen der expropriierten Angehörigen der Bour-
geoisie, der Eigentümer der abgeschafften Dienste. Eine Petition
des Bürgers Julien, eines "Ackerbürgers" aus dem Departement In-
dre, drückte deren allgemeine Stimmung deutlich aus. "Zu dem
Zeitpunkt, wo der Nationalkonvent bestrebt ist, die kleinsten
Spuren der Ungerechtigkeit und Unterdrückung auszulöschen, unter
deren Joch Frankreich während ganzer 15 Monate stöhnte, wo das
Rechtswesen aus dem Kodex unserer Gesetze die Bestimmungen her-
ausreißt, die dort durch die Tyrannei und den Wunsch, alles Ei-
gentum zu vernichten, eingeführt wurden, erlaube ich mir, von eu-
rer Weisheit eine Revision des Gesetzes vom 17. Juli 1793 zu er-
bitten, das, indem es die verhaßten Spuren des Feudalismus für
immer vertrieben hat, ... gleichzeitig einen verderblichen An-
schlag auf das Eigentum von vielen Bürgern ausgeübt hat, von Kre-
ditoren von Renten, die auf einem Abtreten von Land basierten; es
beraubte sie ihres geheiligten Gutes, um die Schuldner zu berei-
chern." 30) Die konkreten Vorschläge dieser Petition und vieler
anderer, die ihr ähnelten, waren dieselben, die im Jahre II for-
muliert wurden 31) und ständig bis 1830 wiederholt werden - im
Vertrag über das Abtreten von Land auf der Grundlage einer Rente
einen symbolischen Teil von der Hauptsumme abzutrennen und zu an-
nullieren, aber das Recht auf Ablösung der Hauptsumme zu behal-
ten. Dies war gleichbedeutend mit einer Annullierung der realen
Bedeutung des Gesetzes vom 17. Juli.
Beginnend mit dem Jahr IV gab es immer neue Versuche zur Revision
des Gesetzes. Das Direktorium schlug dem Rat der Fünfhundert vor,
sich mit der Überprüfung der Gesetze aus den Jahren 1792-1793 zu
beschäftigen, die "viele Familienväter ruiniert haben und der Re-
publik Verluste von 120 Millionen nach dem Kurs des Jahres 1790
erbracht haben." Am 14. Germinal des Jahres V folgte der Vor-
schlag von J.B. Treilhard, dessen Ziel es war, jene Renten wie-
derherzustellen, die durch titres primitifs fixiert waren, also
faktisch das jakobinische Dekret abzuschaffen. Dieses Projekt kam
nicht durch. Am 4. Thermidor desselben Jahres wurde ein neuer
Vorschlag geboren - das Dekret nicht zu beseitigen, sondern so
auszulegen, daß der reine landgebundene Teil der Renten erhalten
bleib; der Vorschlag wurde an eine Kommission überwiesen und dort
begraben. Am 11. Prairial des Jahres VI folgte ein neuer Versuch,
die Wiederherstellung der Zahlungen zu erreichen, die "eine
falsche Anwendung des Dekrets vom 17. Juli 1793 zu den feudalen
Renten gerechnet hat"; das Projekt wurde wieder an eine Kommis-
sion verwiesen. Wir unterbrechen hier die Geschichte solcher Ver-
suche, aber sie wurden im Konsulat, im Kaiserreich und schließ-
lich in den Jahren 1814"1815 fortgesetzt, als unter der Restaura-
tion zum letzten Mal in der Geschichte Frankreichs die Welle ei-
ner spezifischen seigneuralen Reaktion heranrollte.
Trotz allem gelang es nicht, das berühmte Dekret der Jakobiner zu
revidieren oder eingeschränkt auszulegen. Auf den Versammlungen
des Direktoriums, des Konsulats und des Kaiserreichs (sogar in
der Umgebung der zurückgekehrten Bourbonen) meldeten sich genü-
gend nüchterne Köpfe zu Wort, die begriffen, daß es eine Sache
ist, die Interessen dieser oder jener Gruppe von Bauern, speziell
der armen, einzuschränken, aber eine ganz andere, einen Anschlag
auf die Lebensinteressen der gesamten Bauernschaft auszuüben, auf
ihr Eigentum, das sie eben erst durch große Anstrengungen erobert
hatte.
Weil der direkte Weg ohne Erfolg blieb, versuchte man auf Umwe-
gen, eine immer engere Anwendung des Gesetzes vom 17. Juli 1793
in der gerichtlichen und administrativen Praxis zu erreichen. Ge-
rade dies zeigen die Untersuchungen von P. Massé und Jean Millot
für einige Gebiete des Westens und des Ostens. Ohne auf Einzel-
heiten einzugehen, geben wir die wichtigste Schlußfolgerung Mil-
lots wieder: Gemeinsam mit der Administration nahmen die Tribu-
nale und Gerichtshöfe "den Schutz der Besitzer von Zahlungen, die
für ungültig erklärt worden waren, in ihre Hände und retteten
durch eine extrem enge, immer strengere Auslegung des Gesetzes
... einen bedeutenden Teil der Dienste, die auf einer früheren
Abtretung von Land basierten, vor dem völligen Zusammenbruch;
dies geschah häufig zu Bedingungen, die weniger streng waren, als
das Gesetz des Jahres 1792 vorschrieb." 32) Es ist nicht möglich
festzustellen, in welchem Umfang es auf diese Weise gelang, einen
Teil der durch den jakobinischen Konvent abgeschafften Dienste zu
erhalten. Aber daß es gleichwohl nicht gelang, einen bestimmten
Teil dieser Dienste wiederherzustellen, dies kann nicht bezwei-
felt werden.
In der schlechtesten Lage befanden sich die bäuerlichen Pächter,
insbesondere die riesige Armee der Teilpächter. Der jakobinische
Konvent unternahm in dem Dekret vom 1. Brumaire des Jahres II den
Versuch, ihnen wenigstens den von ihnen früher gezahlten Teil des
Zehnten und der feudalen Dienste zurückzugeben. Dieser Beschluß
rief damals jedoch viele Streitigkeiten und Unklarheiten hervor
und wurde bei weitem nicht überall angewendet. Deshalb versuchten
die Pächter auch nach dem Thermidor, in den Jahren III und IV,
eine Abschaffung des "feudalen Komplexes" zu ihren Gunsten und
ein in dieser Hinsicht klareres Gesetz zu erreichen. Diese Hoff-
nungen der bäuerlichen Pächter stürzten bald zusammen. Zu Beginn
des Direktoriums wurde das Gesetz der Jakobiner vom 1. Brumaire
des Jahres II abgeschafft. Das weitere Schicksal dieser Dienste
muß noch untersucht werden. Die von P. Massé in den Notariats-Ar-
chiven des Departements Vienne vorgenommene Untersuchung zeigt,
daß die feudalen Rechte im Verlauf der nächsten Jahrzehnte all-
mählich mit den Pachtzahlungen zusammenflössen. Ein anderes
Schicksal hatte der Zehnte. Er wurde als ein Teil der Produkte
des Landes berechnet und konnte eine autonome Existenz führen,
die von Vertrag zu Vertrag fortlebte. Noch im Jahr 1909 enthiel-
ten die Verträge der Teilpächter im Gebiet der Stadt Lectoure
(Departement Gers) die Verpflichtung zur Zahlung des Zehnten.
Dieser wurde beispielsweise im Ober-Armagnac im Verlauf des gan-
zen 19. Jahrhunderts erhoben, und die Bezeichnung "der Zehnte"
hielt sich hier (wie auch in Les Landes) bis in die 30er Jahre
des 20. Jahrhunderts. 33)
Trotz des großen Maßstabs der agrarischen Umwälzungen im Gefolge
der Französischen Revolution, trotz der wichtigen Schritte, mit
denen sie den Forderungen der Bauern entgegenkam, blieb somit die
Lage des Landeigentums und der Wirtschaft der Kleinproduzenten
schwierig genug. Erstens gelang es ihnen nicht, sich völlig von
den verschiedenen "Renten" zu befreien, von denen sie vor der Re-
volution belastet waren. Zweitens - und dies ist die Hauptsache -
gelang es den Bauern und vor allem den bäuerlichen Unterschichten
ebenfalls nicht, ihre agrar-egalitären Forderungen vollständig
durchzusetzen und eine Umverteilung des großen Landbesitzes und
der großen Landnutzung zu ihren Gunsten zu erreichen. Das große
Landeigentum blieb (zusammen mit dem kleinen) eine der Grundlagen
der Agrarverfassung Frankreichs; hierbei blieb das große Landei-
gentum, wie A. Soboul unterstrich, "in großem Umfang aristokra-
tisch" 34). Gerade deshalb bemerkte der sowjetische Historiker N.
M. Lukin, daß "sogar die Große Revolution dem französischen Bau-
ern keine r a d i k a l e Lösung der Agrarfrage brachte", und
A. Soboul schrieb von dem "unvollendeten Charakter der Agrarrevo-
lution" im Ergebnis des revolutionären Jahrzehnts 1789-1799 35).
In dem Maße, wie die Linie des "bäuerlichen Weges" der agrar-bür-
gerlichen Entwicklung siegte, setzte sie sich in ihrer gemäßig-
ten, nicht in einer radikalen Variante durch 36).
In seiner interessanten und inhaltsreichen Arbeit über die Bedeu-
tung des agrarischen Egalitarismus während der Französischen Re-
volution äußerte der portugiesische Historiker H. Resende die
Vermutung, es hätten "vielleicht nur zufällige Gründe" verhin-
dert, daß sich in Frankreich als Resultat der Revolution der
"Bäuerliche Weg" der agrar-bürgerlichen Entwicklung in jener kon-
sequenten Variante durchsetzte, wie sie in den radikal-egalitären
Forderungen der dörflichen "Unteren" in den Jahren 1793-1794 zum
Ausdruck gebracht wurde 37). Unter Berücksichtigung der Besonder-
heiten der Agrarentwicklung Frankreichs gegen Ende des Ancien
régime sowie der Kräftekonstellation, die sich in der Agrar-
bewegung der revolutionären Zeit herausbildete, meinen wir nicht,
daß es für die von Resende formulierte Hypothese reale Grundlagen
gab. Aber wir sind auch nicht der Auffassung, daß alle konkreten
Grenzen der bäuerlichen Errungenschaften schicksalsmäßig vorher-
bestimmt waren. Diese oder jene Umschwünge in der Entwicklung des
gesellschaftlichen Kampfes, der politischen und militärischen Er-
eignisse konnten die agrarischen Umwälzungen wesentlich beein-
flussen und die Erfolge des agrar-egalitären Ansturms der Unter-
schichten des Volks vergrößern.
Bekanntlich ist es hierzu nicht gekommen. Die Hauptmasse der Bau-
ern litt nach der Revolution unter sehr großem Landmangel; die
Koexistenz von Kleinbauernschaft und großem Landbesitz erzeugte
unvermeidlich die bäuerliche Landnot. Daher waren zahlreiche
Kleinproduzenten gezwungen, ihre akkumulierten Mittel nicht für
die Verbesserung der Wirtschaft, sondern für den Erhalt des
Rechts, sie zu führen, zu verwenden, d.h. für Kauf oder Pacht von
Land. Hierbei war die kleine Pacht am teuersten, da der Klein-
bauer zustimmen mußte, mehr zu zahlen als der kapitalistische
Farmer, für den die Grenze der Pachtzahlung in der Notwendigkeit
bestand, aus dem angelegten Kapital Profit zu ziehen. Die Histo-
riker bemerken übereinstimmend, daß die großen Landbesitzer es
meist vorzogen, ihr Land als Land-Rentiers zu nutzen. Das Wachs-
tum der Bodenrente im 19. Jahrhundert, das in den 1850er Jahren
besonders stark war, wurde teilweise auch von den Bauern ausge-
nutzt, aber den größten Vorteil hieraus zogen gerade die Land-
Rentiers. Neben dem großen Landbesitz zur Ausbeutung des Klein-
bauern schaltete sich der Wucherer ein, es wuchs die Hypotheken-
schuld der Bauernschaft. Das große Landeigentum ermöglichte in
Kombination mit der bäuerlichen Landnot das Überleben von für die
kapitalistische Epoche archaischen Formen der Pacht in den Gebie-
ten der "kleinen Kultur" (Teilpacht, traditionelle Zwischenpacht
u.a.).
Während ein immer größerer Teil der Bauern einen zusätzlichen Ar-
beitslohn benötigte und ein großes Reservoir an billigen Arbeits-
kräften für die mit der Manufaktur (und teilweise bereits mit der
Fabrik) verbundene Bourgeoisie entstand, erlaubte es der niedrige
Arbeitslohn der nicht völlig vom Land getrennten dörflichen Ar-
beiter, die notwendige Profitrate herauszuziehen, ohne eine wirk-
same technische Vervollkommnung und Umorganisation der Produktion
einzuführen.
Dies bezieht sich bereits auf die Probleme der agrar-kapitalisti-
schen Entwicklung Frankreichs in der ersten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts, die, trotz der bemerkenswerten Akkumulation neuer Er-
kenntnisse in den vergangenen Jahrzehnten, der weiteren gründli-
chen Untersuchung bedürfen. Hier möchten wir nur hervorheben, daß
- wenn wir über die nachrevolutionären Schicksale der französi-
schen Agrarentwicklung sowie über die sozial-ökonomische Entwick-
lung insgesamt unter dem Aspekt der für sie charakteristischen
"extensiven" Tempi und Formen des technisch-ökonomischen Wandels
nachdenken - wir nicht nur und nicht vorrangig im Blick behalten
müssen, was die Kleinbauern der bürgerlichen Revolution a u f-
z w i n g e n k o n n t e n, sondern auch jenes, w a s s i e
n i c h t e r r e i c h e n k o n n t e n, als sie um die
Schaffung möglichst günstiger Bedingungen für die breite Ent-
wicklung jener Möglichkeiten kämpften, die in der bäuerlichen
Wirtschaft der damaligen historischen "Übergangszeit" lagen.
Übersetzung aus dem Russischen: Gert Meyer
_____
1) Georges Lefebvre. Études sur la Révolution française. 2-e éd.
Paris, 1963, S. 353, 366-367.
2) Vgl.: Alfred Cobban. The Social Interpretation of the French
Revolution. Cambridge, 1964, S. 52, 79, 91-119, 169-170; Emmanuel
Le Roy Ladurie, L'Histoire immobile, "Annales. E.S.C.", 1974, N
3, p. 688, 691; Histoire de la France rurale, t.2. Paris, 1975,
S. 562, 568, 570-571, 583; R. Reichardt et E. Schmitt, La Révolu-
tion française - rupture ou continuité? Pour une conceptualisa-
tion plus nuancée, in: Französische Revolution - zufälliges oder
notwendiges Ereignis?, hrsg. von E. Schmitt und R. Reichardt.
Teil 3. München-Wien, 1983, S. 26, 39.
3) F.Ja. Poljanskij, Ekonomiceskaja istorija zarubeznych stran.
Epocha kapitalizma. Moskau 1961, S. 151, 333, 339
(Wirtschaftsgeschichte ausländischer Staaten. Die Epoche des Ka-
pitalismus).
4) Pierre Vilar, Problèmes théoriques de l'histoire économique,
in: Aujourd'hui l'histoire. Paris, 1974, p. 128.
5) Karl Marx, Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte, in:
MEW, Band 8, S. 200-202; ders., Das Kapital. Dritter Band, MEW,
Band 25, S. 815.
6) Karl Marx, Das Kapital. Dritter Band. MEW, Band 25, S. 815.
7) V.I. Lenin, Agrarnaja programma social-demokratii v pervoj
russkoj revoljucii 1905-1907 godov, in: Lenin, Polnoe sobranie
socinenij, Band 16, Moskau 1968, S. 293 (Das Agrarprogramm der
Sozialdemokratie in der ersten russischen Revolution der Jahre
1905 bis 1907).
8) V.I. Lenin, Grozjascaja katastrofa i kak s nej borot'sja
(1917), in: Polnoe sobranie socinenij, Band 34, Moskau 1969, S.
195 (Die drohende Katastrophe und wie man sie bekämpfen soll).
9) Vgl. A.V. Ado, Krest'janskoe dvizenie vo Francii vo vremja Ve-
likoj burzuaznoj revoljucii konca XVIII vekach, Moskau 1971, Ka-
pitel IV: "Politika kompromissa co starym porjadkom i revolju-
cionnoe dvizenie v derevne." (Die Bauernbewegung in Frankreich
zur Zeit der Großen Französischen Revolution Ende des 18. Jahr-
hunderts. Kapitel IV: Die Politik eines Kompromisses mit der al-
ten Ordnung und die revolutionäre Bewegung im Dorf).
10) Vgl. die Zahlen in dem Aufsatz von Georges Lefebvre, in dem
die Daten jener Untersuchungen zusammengefaßt sind, die vor 1962
durchgeführt worden sind. (G. Lefebvre, Op. cit., S. 324-325,
334-337).
11) Eric Hobsbawm, The Age of Revolution. London, 1962, S. 177.
12) Zit. nach: V.M. Dalin, Istoriki Francii XIX - XX vekov, Mos-
kau 1981, S. 245-246 (Die Historiker Frankreichs im 19. und 20.
Jahrhundert).
13) Sergej Danilovic Skazkin, der bekannteste sowjetische Histo-
riker zur Geschichte der europäischen Bauernschaft, ist der Auf-
fassung, daß die Schicksale der Bauern in Frankreich und England
bereits seit dem 16. Jahrhundert große Unterschiede aufwiesen.
(Vgl. S.D. Skazkin, Izbrannye trudy po istorii, Moskau 1973, S.
200) (Gesammelte Arbeiten zur Geschichte).
14) Michel Vovelle. Ruptures et continuités dans l'histoire de la
France contemporaine, in: La France contemporaine. Identités et
mutations de 1789 à nos jours. Paris, 1982, S. 10.
15) J.M. Moriceau. Les vices-rois des campagnes? - Annales histo-
riques compiègnoises, 1985, N 31, S. 3-18.
16) Histoire de la France rurale, t. III. Première partie. Paris,
1976.
17) Vgl.: Ju. G. Trunskij, Iz istorii differenciacii francuzskogo
krest'janstva za poslednee stoletie, in: Francuzskij ezegodnik.
1962, Moskau 1963 (Aus der Geschichte der Differenzierung der
französischen Bauernschaft im vergangenen Jahrhundert. In:
Frankreich-Jahrbuch. 1962). M.A. Kudrjavceva, O koncentracii i
droblenii zemel'noj sobstvennosti vo Francii v 50-60-ch gg. XIX
v. - Francuzskij ezegodnik. 1963. Moskau 1964 (Über die Konzen-
tration und Teilung des Landeigentums in Frankreich in den 50er
und 60er Jahren des 19. Jahrhunderts. In: Frankreich-Jahrbuch.
1963).
18) Vgl. Ju. G. Trunskij, Osnovnye tendencii ékonomiceskoj evol-
jucii francuzskoj derevni (1862-1962), in: Problemy vseobscej
istorii, Band II, Kazan' 1969, S. 59-60 (Haupttendenzen der öko-
nomischen Evolution des französischen Dorfes (1862-1962), in:
Probleme der allgemeinen Geschichte, Band II, Kazan' 1969).
19) Vgl.: Histoire de la France rurale, t. III, p. 135-137; La
France contemporaine, p. 13, 53-54.
20) Histoire economique et sociale de la France. Dirigée par F.
Braudel et E. Labrousse. t. III, I-er volume. Paris, 1976, p.
107.
21) Ju. O. Trunskij, Francuzskaja derevnja v XIX-XX vekach, Mos-
kau 1986, S. 94-95 (Das französische Dorf im 19. und 20. Jahrhun-
dert).
22) Ju. G. Trunskij, ebenda. - Problemy vseobscej istorii, Band
II, Kazan' 1969, S. 169-170, 176, 182-183. (Probleme der allge-
meinen Geschichte, Band II, Kazan' 1969).
23) Georges Lefebvre. Etudes sur la Révolution française. 2-e ed.
Paris, 1963, S. 367.
24) A.D. Ljublinskaja, Francuzskie krest'jane v XVI-XVIII vv.,
Leningrad 1978, S. 247 (Die französische Bauernschaft im 16.-18.
Jahrhundert, Leningrad 1978).
25) S.D. Skazkin, Op. cit., S. 201-202.
26) Archives Nationales (im folgenden: AN), D HI 139.
27) AN, F 10 BB.
28) Albert Soboul. Propriété foncière et condition de terres dans
l'Europe Napoléonien. Le Cas de la France - XV Congrès interna-
tional des sciences historiques. Rapports, t. III. Bucarest,
1980, S. 394.
29) AN, D III 112.
30) Ebenda. Die Petition trägt kein Datum und wurde dem Gesetzge-
benden Komitee am 28. Fructidor des Jahres III übermittelt.
31) Vgl. hierzu: A.V.Ado, K istorii bor'by za provedenie z zizn'
agrarnogo zakonodatel'stva jakobincev, in: Francuzskij ezegodnik
1967. Moskau 1968 (Zur Geschichte des Kampfes um die Realisierung
der Agrargesetzgebung der Jakobiner, in: Frankreich-Jahrbuch
1967.
32) Jean Millot. L'abolition des droits seigneuraux dans le de-
partement du Doubs et la region comtoise. Besançon, 1941, S. 212.
33) Pierre Massé. Survivances des droits féodaux dans l'Ouest
(1793-1902), in: Annales historiques de la Révolution française,
1965, N 181; Georges Lefebvre, Questions agraires aux temps de la
Terreur. 2-e éd. La Roche-sur-Yonne, 1954, S. 112.
34) Albert Soboul, Op. cit., XV Congres intern, des sciences
bist. Rapports, t. HI. Bucarest, 1980, S. 339.
35) N.M. Lukin, Izbrannye trudy, Band I, Moskau 1960, S. 340,
Anm. 54; A. Soboul, Op. cit., S. 406.
36) Vgl. die Untersuchung von F. Gauthier über das Gebiet von
Amiens (Picardie): Florence Gauthier, La voie paysanne dans la
Revolution française. L'exemple picard. Paris 1977.
37) Hernani Resende. Egalitarisme et question agraire dans la Ré-
volution française, in: Contributions à l'Histoire paysanne de la
Révolution française. Paris, 1977, S. 117.
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