Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 14/1988
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TUGEND UND TERROR - NOTIZEN ZUR SOGENANNTEN SCHRECKENSHERRSCHAFT
Hans Heinz Holz
1.
Am 10. Oktober 1793 trug St. Just als Berichterstatter des Wohl-
fahrtsausschusses dem Nationalkonvent den Antrag vor, ein Dekret
über die Errichtung einer Revolutionsregierung zu verabschieden.
Die Intention der Konzentration ausübender Gewalt bei Exekutivrat
und Wohlfahrtsausschuß 1) wird aus den begründenden Ausführungen
St. Justs ersichtlich; da heißt es: "Die Republik wird erst dann
auf festen Grundlagen ruhen, wenn der Wille des Souveräns die
monarchistische Minderheit unterdrücken und kraft Eroberungsrecht
über sie herrschen wird. Ihr dürft die Feinde des jetzigen Regie-
rungssystems in keiner Weise mehr schonen, denn die Freiheit muß
siegen, um welchen Preis auch immer ... Solange auch nur ein
Feind der Revolution noch atmet, können wir auf kein glückliches
Gedeihen hoffen. Ihr habt nicht nur die Verräter, sondern auch
die Gleichgültigen zu bestrafen; ihr habt jeden zu bestrafen, der
untätig in der Republik dahinlebt und nichts für sie leistet.
Denn seit das französische Volk seinen Willen zum Ausdruck ge-
bracht hat, zählt jeder, der sich dem Volk entgegenstellt, nicht
mehr zum Souverän, und jeder, der nicht mehr zum Souverän gerech-
net wird, ist ein Feind" 2). Die großen politischen Prozesse
folgten: Am 16. Oktober wurde Marie Antoinette hingerichtet, am
24. Oktober begann der Prozeß gegen 21 führende Girondisten, die
am 31. Oktober guillotiniert wurden. Von Oktober bis Dezember er-
gingen in 395 Anklagefällen 177 Todesurteile. In den Pariser Ge-
fängnissen waren am 21.12.1793 4525 Personen inhaftiert. Die Mo-
nate der sogenannten "Schreckensherrschaft" hatten begonnen.
Im übrigen Europa reagierten viele Freunde der revolutionären Be-
wegung mit Ablehnung, Entsetzen, Feindschaft. Die Erklärungen der
Menschenrechte von 1789 und 1793, die Verfassungen von 1791 und
1793 hatten Europa aufgewühlt. Fichte hatte, unter Zustimmung der
besten Vertreter der deutschen Intelligenz, die "Französische Re-
volution ein reiches Gemälde über den großen Text Menschenrecht
und Menschenwert" genannt und hinzugefügt: "Den Despotismus zu
schützen, gibt es kein Mittel" 3). Das war immerhin nach der Hin-
richtung Ludwigs XVI. (am 21. Januar 1793) - das Ja zur Revolu-
tion schloß also durchaus das Ja zur revolutionären Gewalt gegen
Leib und Leben ein. Anders wäre es auch gar nicht denkbar gewesen
- denn schon in ihren Anfangen waren sich die Revolutionäre be-
wußt, daß ihre Sache ein Kampf auf Leben und Tod war. In einem
Brief der Manon Roland vom 26. Juli 1789 - knapp zwei Wochen nach
dem Sturm auf die Bastille! - heißt es: "Wenn die Nationalver-
sammlung nicht in aller Form zwei erlauchten Häuptern den Prozeß
macht oder wenn nicht edelmütige Männer nach dem Beispiel des De-
cius ihnen die Köpfe herunterschlagen, holt euch alle der Teufel"
4). Genau ein Jahr später, am 26. Juli 1790, schreibt Marat im
"Volksfreund": "500 oder 600 abgeschlagene Köpfe würden euch
Ruhe, Freiheit und Glück sichern. Eine falsch verstandene Mensch-
lichkeit hat eure Arme gelähmt und euch gehindert, Schläge auszu-
teilen: Sie wird Millionen eurer Brüder das Leben kosten. Sobald
eure Feinde einen Augenblick lang triumphieren, wird das Blut in
Strömen fließen. Unbarmherzig werden sie euch umbringen, euren
Frauen den Bauch aufschlitzen. Ihre blutgierigen Hände werden das
Herz aus den Leibern eurer Kinder reißen, um unter euch die Liebe
zur Freiheit für alle Zeit auszulöschen" 5). Daß im Kampf um die
Freiheit die Gegner der Freiheit nicht würden geschont werden
dürfen, wurde im progressiven Europa akzeptiert.
Doch die "Schreckensherrschaft" des Jahres 1793/94 bedeutete eine
neue Qualität. Nicht mehr nur die hartnäckigen Verfechter der al-
ten Ordnung, die Royalisten und Propagandisten ausländischer In-
tervention wurden als Konterrevolutionäre, Volksfeinde und Verrä-
ter vor Gericht gestellt, sondern hervorragende Führer der Revo-
lution selbst, Protagonisten der ersten Stunde. Die bis zur
Selbstzerfleischung gehende Selbstreinigung der revolutionären
Kader konnte von außenstehenden Beobachtern kaum verstanden wer-
den, die Fraktionen und Interessen, die hier gegeneinanderstan-
den, waren schwer zu durchschauen, die Härte des Überlebens-
kampfes der revolutionierten, aber doch noch unstabilen Gesell-
schaft wurde nur selten richtig erkannt. Die Revolutionäre schie-
nen mit Füßen zu treten, was sie selbst als staatliche Norm auf-
gestellt hatten. Ratlosigkeit, Furcht und Kleinmut machten sich
unter den Sympathisanten der Revolution breit. Ernst Bloch hat
1937 "die Schwankungen deutscher Dichter und Denker im Verlauf
der französischen Revolution, ... als der Westwind, unweigerlich,
auch Blutgeruch mit sich führte" 6), mit bitteren Worten als
"Renegatentum" bezeichnet und den "konkreten Begriff der Revolu-
tion gefordert, der die Gewaltanwendung zur Verteidigung der
neuen, fortschrittlichen Verhältnisse einschließt. Ganz in Über-
einstimmung mit St. Just, der über dem idealen Zweck die Zwänge
realer Durchsetzung nicht verkannte: "In Anbetracht der Umstände,
denen sich die Republik gegenwärtig ausgesetzt sieht, kann die
Verfassung nicht in Kraft gesetzt werden; man würde die Republik
durch die Verfassung selbst zugrunde richten. Sie würde zur Ga-
rantie aller Anschläge auf die Republik werden, denn es würde ihr
an der notwendigen Gewalt fehlen, sie unterdrücken zu können" 7).
Die Revolutionäre haben die Differenz zwischen der Verfassung vom
24. Juni 1793 (der die 2. Erklärung der Menschen- und Bürger-
rechte vorangestellt war) und ihrer eigenen revolutionären Regie-
rungstätigkeit durchaus gesehen und als Problem für ihr Selbst-
verständnis wahrgenommen. Die Gesellschaft, die sie schaffen
wollten, hatte nur eine Lebenschance, wenn sie sich gleichzeitig
gegen ihre Feinde von innen und außen und gegen die Selbstsucht
ihrer Mitglieder behaupten konnte. Der Ausnahmezustand war
gleichsam der Kaiserschnitt, mit dessen Hilfe das Kind zur Welt
gebracht werden sollte. Robespierre hat die (revolutionstheo-
retisch und staatstheoretisch begründende) Unterscheidung
zwischen Durchsetzung und Ausübung der Freiheit gemacht. In
seiner Botschaft an den Nationalkonvent über die Grundsätze der
Revolutionsregierung führt er aus: "Die konstitutionelle Regie-
rung hat das Ziel, die Republik zu erhalten, die Revo-
lutionsregierung das Ziel, sie zu begründen. Die Revolution ist
der Krieg der Freiheit gegen ihre Feinde; die Verfassung ist das
Regime der siegreichen und friedlichen Freiheit. Die Revolutions-
regierung bedarf einer außerordentlichen Aktivität, gerade weil
sie sich im Kriegszustand befindet ... Die verfassungsmäßige Re-
gierung befaßt sich hauptsächlich mit der Bürgerfreiheit; die Re-
volutionsregierung mit der Staatsfreiheit. Unter dem konstitutio-
nellen Regierungssystem genügt es fast, die Individuen gegen den
Mißbrauch der Staatsgewalt zu schützen; unter dem System der Re-
volutionsregierung ist die Staatsgewalt selber zur Verteidigung
gegen alle sie angreifenden Parteien gezwungen. Die Revolutions-
regierung schuldet den guten Bürgern den ganzen Schutz der Na-
tion; den Feinden des Volkes schuldet sie nur den Tod" 8).
Zwei klassische Argumentationsmuster treffen hier aufeinander und
werden in eine funktionale Folgeordnung gebunden: Der Vorrang des
Allgemeinen, des commune bonum, repräsentiert durch die zentralen
Institutionen des Staates als Träger absoluter Macht, ist Ord-
nungsprinzip unter den Bedingungen des Krieges, Bürgerkrieges,
der permanenten Bedrohung; der Primat der Individuen, mit bloß
formaler Schutzfunktion des Staates und seiner Institutionen, ist
der Normalfall der Friedensordnung. Die Verfassung der römischen
Republik, mit Senat und Volkstribunen und zeitlich begrenzter
Diktatur in Notlagen, bot ein brauchbares Analogen von hohem
ideologischem Wert als politisch-moralisches Paradigma.
2.
Für die Beurteilung der Jakobinerdiktatur ist es wichtig, die Re-
aktion der breiten Schichten des Volkes auf den Terror zu beach-
ten. Die Verfolgung der Angehörigen des Adels und der monarchi-
stischen Bürokratie war von vornherein gemeinsame Sache des Vol-
kes, wenn auch lange Zeit noch eine - verschieden motivierte -
Bereitschaft bestand, dem König eine konstitutionelle Rolle zu
belassen. Doch die Intrigen des Hofs und vor allem Ludwigs Ver-
such, die europäischen Fürstenhöfe zur militärischen Intervention
zu veranlassen, ließen die Volksstimmung mehr und mehr zu radika-
leren Konsequenzen tendieren. Als am 21. Juni 1791 der König mit
seiner Familie aus den Tuilerien floh, um sich nach Deutschland
zu begeben und an die Spitze der Konterrevolution zu stellen, wa-
ren die Fronten geklärt: Das Volk erkannte die Gefahr, die ihm
von einem Bündnis der französischen Aristokraten mit den europäi-
schen Monarchien drohte. Als die Nationalversammlung noch an ei-
ner konstitutionellmonarchischen Verfassung festhielt und den
Verfassungsentwurf dem König zur Ratifizierung vorzulegen be-
schloß, häuften sich die Petitionen der Klubs, der Sektionen von
Paris und der Departements des Landes auf Abschaffung der Monar-
chie. Zitiert sei als Beispiel die folgenreiche Petition auf dem
Marsfelde vom 17. Juli 1791: "Ludwig XVI. flieht, würdelos ver-
läßt er seinen Posten, und nur um Fingerbreite ist der Staat noch
von der Anarchie entfernt. Bürger verhaften ihn in Varennes; er
wird nach Paris zurückgebracht ... Alle Teile des Reiches fordern
gleichzeitig, Ludwig vor Gericht zu stellen ... Alle Rücksichten
auf das Gemeinwohl..., alles verpflichtet uns, ... zu verlangen,
seine Abdankung anzunehmen und eine neue Verfassungsgebende Ver-
sammlung einzuberufen, um auf wahrhaft nationale Weise zur Abur-
teilung des Schuldigen zu schreiten und insbesondere die Ablösung
der alten und Bildung einer neuen Exekutivgewalt vorzunehmen" 9).
Die Angehörigen der Klubs hatten sich zur Unterzeichnung dieser
Petition auf dem Marsfeld versammelt, die bürgerliche Mehrheit
der Nationalversammlung befahl die Auflösung der Demonstration.
"Der Ausnahmezustand wurde verhängt; die ausschließlich bürgerli-
che Nationalgarde drang in das Champ-de-Mars ein, schoß ohne vor-
herige Warnung auf die unbewaffnete Menge und tötete 50 Menschen.
Darauf folgte eine Zeit brutaler Unterdrückung; zahlreiche Ver-
haftungen wurden vorgenommen; der Klub der Cordeliers wurde ge-
schlossen, und die demokratische Partei war vorübergehend führer-
los. Das war die Schreckensherrschaft der tricolore" 10). Jetzt
war deutlich geworden: Die Revolutionäre hatten sich gespalten.
Eine konstitutionelle, königstreue und dem Besitzbürgertum ver-
pflichtete Fraktion stand den radikalen Demokraten gegenüber und
versuchte, ihnen die Früchte der Revolution vorzuenthalten. Das
Jahr vom Sommer 1791 bis zum Sommer 1792 war gekennzeichnet durch
die Zuspitzung der Interessengegensätze und die Desorganisation
des gesellschaftlichen Lebens: Preiswucher, Korruption, Versor-
gungsschwierigkeiten, Fraktionskämpfe charakterisierten die Lage
und ließen den Unmut der Massen steigen. Der König und die Giron-
disten drängten auf einen Krieg, sei es, um mit Hilfe der eigenen
Armee die alten Verhältnisse wiederherzustellen, sei es, um durch
einen Sieg der ausländischen Truppen die Revolution zu unterdrüc-
ken.
Die Taktik der Rechten erwies sich als zweischneidig. Zwar wuchs
beim Offizierskorps und den Angehörigen der alten Berufsarmee der
konterrevolutionäre Geist; und sie sahen mit Vergnügen, daß die
freiwilligen Revolutionäre in den Gefechten mit dem Feind den
höchsten Blutzoll zu entrichten hatten. Der Ausspruch wird be-
richtet: "Schon 300 Sansculotten sind gefallen, bravo! Man rei-
nige die Erde von dieser Brut, dann wird unser Herr König
sein..." 11). Niederlagen der französischen Truppen wurden am
Hofe als Erfolge der eigenen Sache begrüßt.
Aber andererseits hatte das Volk begriffen, daß es jetzt die Er-
rungenschaften der Revolution verteidigen mußte, wenn es sie
nicht verlieren wollte. Das Volk bewaffnete sich, Freiwillige
strömten zu den Nationalgarden. Unter diesen Umständen mochten
die gemäßigten Bürgerlichen das Bündnis mit dem Hofe, der zugun-
sten eines Sieges der Landesfeinde intrigierte, nicht aufrechter-
halten. Der girondistische Minister Roland appellierte an den Kö-
nig, die Einheit der Nation auf der Grundlage der konstitutio-
nell-monarchistischen Verfassung zu bewahren, andersfalls mit dem
Aufstand des Volkes zu rechnen sei: "Wegen der Vorrechte, derer
sich die Adligen erfreut hatten, sah das Volk in ihnen im ersten
Jahr der Revolution hassenswerte Unterdrücker; nach Abschaffung
der Privilegien wäre dieser Haß aber erloschen, hätte nicht das
Verhalten des Adels von dieser Zeit an alle erdenklichen Gründe
geliefert und bestärkt, ihn zu fürchten und als unversöhnlichen
Feind zu bekämpfen ... Bei diesem Zusammenprall der Interessen
haben alle Gefühle den Ton der Leidenschaft angenommen. Das Va-
terland ist keineswegs eine Phrase, an deren Ausschmückung die
Phantasie Gefallen gefunden hat. Es ist ein wirklich vorhandenes
Wesen, dem man Opfer bringt, an das man sich jeden Tag fester an-
schließt ... Alle Schläge, die man ihm versetzt, sind Mittel, die
Begeisterung für das Vaterland neu zu entflammen ... In allen
Teilen des Reiches hat die Gärung den höchsten Grad erreicht; sie
wird auf entsetzliche Weise zum Ausbruch kommen, sofern sie kein
wohlbegründetes Vertrauen in die Absichten Ew. Majestät zu beru-
higen vermag. Dieses Vertrauen wird sich jedoch nicht auf bloße
Versicherungen hin einstellen, es kann sich nur noch auf Tatsa-
chen gründen" 12). Ludwig entließ daraufhin die girondistischen
Minister, Lafayette rief zur Konterrevolution auf. Marat entgeg-
nete mit einer leidenschaftlichen Mahnpredigt an das schlafende
Volk, und sein Weckruf endete mit der Aufforderung zur Gewalt:
"Das Volk ist von den Beamten betrogen worden, die sich mit Ver-
rätern und Verschwörern zusammengetan haben, um seinen Unwillen
zurückzudrängen, seinen Groll zu ersticken, seinen Eifer zu zäh-
men und seine Kühnheit zu fesseln ... Hintergangen von seinen
verlogenen Vertretern, die es in der Hoffnung wiegten, seine
Rechte zu wahren, seine Souveränität zu sichern und die Herr-
schaft der Freiheit und der Gerechtigkeit zu errichten, hat es
sich schließlich in allen ihren Fallen fangen lassen ... Das Volk
ist weit davon entfernt, zu ahnen, daß es sich nur dann Freiheit
verschaffen und Ruhe sichern kann, wenn es sich der Vaterlands-
verräter erbarmungslos entledigt und die Rädelsführer unter den
Verschwörern in ihrem eigenen Blut ertränkt" 13).
Es kann - bedenkt man die Entwicklung der folgenden Monate - kein
Zweifel sein, daß Marat den empfindlichen Nerv einer latenten
Volksstimmung getroffen hatte. Die Massen kamen sich betrogen
vor; Wut gegen die Verräter, die mit den Aristokraten gemeinsame
Sache machten und dabei ihr Schäfchen ins Trockene brachten,
hatte sich angestaut und mußte nur artikuliert werden; dazu kam
die Angst vor der Rache der Konterrevolutionäre, durch die Erin-
nerung an das Blutbad auf dem Marsfeld verstärkt. Milde, Ordnung-
streue und Kompromißbereitschaft hatten sich nicht ausgezahlt.
Der Oberbefehlshaber der österreichisch-preußischen Truppen, der
Herzog von Braunschweig, kündigte am 25. Juli 1792 in einem be-
rüchtigten Manifest die strenge Bestrafung der Revolutionäre an:
Wer sich den Invasionstruppen widersetze, solle "nach der ganzen
Strenge des Kriegsrechts bestraft und ihre Wohnungen niederge-
brannt oder zerstört werden ...". Für "die mindeste Beleidigung
des Königs, der Königin und der gesamten königlichen Familie"
würden die Alliierten "eine beispiellose und für alle Zeiten
denkwürdige Rache nehmen und die Stadt Paris einer militärischen
Exekution und dem gänzlichen Ruin preisgeben, die Verbrecher sel-
ber aber dem verdienten Tode überliefern" 14). Jetzt ging es, das
war den Volksmassen klar, um die nackte Selbsterhaltung. Wer die
militärische Verteidigung und die politische Führung der Nation
schwächte, war ein Verräter, ja ein Todfeind, von dessen Handlun-
gen man den eigenen Untergang zu gewärtigen hatte.
Ohne die Stufen der Eskalation des Interessenkonflikts zu berück-
sichtigen, ohne die Rigidität der Konterrevolutionäre und ihrer
ausländischen Verbündeten in Betracht zu ziehen, ist die Akzep-
tanz des Terrors durch die Massen, die Beteiligung des Volkes an
der sogenannten "Schreckensherrschaft" nicht zu verstehen. Der
Schrecken war die Abschreckung der Gegner, der Verräter; er war
Selbstverteidigung gegen jene, von denen man Terror zu erwarten
hatte. Théophile Leclerc forderte in einer Rede vor der Commune
am 4. Juni 1793: "Warum legt ihr so viel Langsamkeit an den Tag,
euch eurer Feinde zu entledigen? Warum fürchtet ihr euch davor,
einige Tropfen Blut zu vergießen?" 15) Noch widersprachen die
Führer der Revolution; Hebert brachte den Antrag ein, "jedermann
als schlechten Bürger zu betrachten, der Blutvergießen vorschla-
gen sollte", und fand überwältigende Zustimmung. Aber schon wenig
später mußte er in einem Zeitungsartikel des "Pere Duchesne" vor
jenen warnen, die "Stimmung für ein Blutbad und die Beraubung der
Reichen machen wollen" 16).
Die Volksstimmung hatte sich radikalisiert. Der auf Mäßigung und
Ausgleich bedachte Kurs der Jakobiner konnte angesichts der zu-
nehmenden Erhitzung der Gemüter nicht durchgehalten werden. Zur
Angst vor der Konterrevolution kam die Empörung über die Händler,
die sich an der allgemeinen Notlage bereicherten. Die Jakobiner-
verfassung vom 24. Juni 1793 schien bereits überholt, als sie
verabschiedet wurde. In einer Intervention, die später das
"Manifest der Enrages" genannt wurde, fragte Jacques Roux den
Konvent: "Immer wieder habt ihr uns versprochen, den Blutsaugern
des Volkes das Handwerk zu legen ... Habt ihr das Spekulantentum
geächtet? Nein. Habt ihr die Todesstrafe für Schieber ausgespro-
chen? Nein ... Die Freiheit ist ein leerer Wahn, solange eine
Menschenklasse die andere ungestraft aushungern kann. Die Gleich-
heit ist ein leerer Wahn, solange der Reiche mit dem Monopol das
Recht über Leben und Tod seiner Mitmenschen ausübt... Seit vier
Jahren ziehen allein die Reichen Nutzen aus der Revolution ...
Ganz sicher werden sich die Freunde der Gleichheit nicht auf die
Dauer an der Front erwürgen und im Innern vom Hunger quälen las-
sen. Ganz sicher werden sie nicht ewig die Genasführten dieser
öffentlichen Pest sein, dieser Schwindler, die uns wie Würmer
zerfressen, dieser Schieber, deren Magazine nichts als Diebshöh-
len sind" 17).
Die Frage nach der politischen Freiheit hatte sich in der Krise
mit der Frage nach der sozialen Befreiung verknüpft. Der Wider-
spruch zwischen den bour-geoisen und den plebejischen Kräften der
Revolution trat zutage und offenbarte sich im Bewußtsein der
Zeitgenossen als das moralische Versagen derer, die die Erhebung
der Nation für private, partikulare Zwecke mißbrauchten. Die mo-
ralische Integrität der Revolution aber war das ideologische
Band, das die Revolutionäre vereinigte. Der Verstoß gegen die re-
volutionäre Moral bedeutete für das öffentliche Bewußtsein den
Ausschluß aus der nationalen Gemeinschaft. Es war das Volk, das
den Terror forderte und unterstützte als ein Purgatorium der Na-
tion.
Albert Soboul faßt diesen Aspekt der Schreckensherrschaft als ei-
ner nationalen Massenbewegung zusammen: "Der Strafwille bildete
seit 1789 einen der wesentlichen Züge der revolutionären Mentali-
tät ... Die Errichtung der Schreckensherrschaft war eine Folge
der Verschärfung der Krise ... Am Vorabend des Feldzugs betätigte
sich immer noch das a r i s t o k r a t i s c h e K o m-
p l o t t und zeigte sich die ständige Präsenz der Konter-
revolution. Eine Terrorwelle erfaßte die Pariser Sektionen und
entfesselte ein leidenschaftliches Strafbedürfnis ... Die Schrec-
kensherrschaft war im wesentlichen ein Instrument zur Verteidi-
gung der Nation und der Revolution gegen die Rebellen und Verrä-
ter. Wie auch der Bürgerkrieg insgesamt, von dem er nur eine Er-
scheinungsform ist, schloß der Terror die aristokratischen Ele-
mente und ebenso diejenigen, die sich der Aristokratie ange-
schlossen hatten und deswegen nicht in die Gesellschaft eingeord-
net werden konnten, aus der Nation aus ... Er trug zur Entwick-
lung des Gefühls nationaler Solidarität bei und brachte die Klas-
senegoismen vorübergehend zum Schweigen. Insbesondere ermöglichte
der Terror die Durchführung der Zwangswirtschaft, die für die
Kriegsanstrengungen und die Rettung der Nation notwendig war. In
diesem Sinne trug die Schreckensherrschaft zum Sieg bei" 18).
Ohne die breite Zustimmung zum Terror als dem politisch-morali-
schen Mittel zur Homogenisierung und Effektuierung der revolutio-
nären Bewegung und des nationalen Widerstands gegen die Invasion
ist die Entwicklung der Jahre 1793 und 1794 nicht zu begreifen.
Die Jakobinerdiktatur war die Diktatur des Volkes gegen den indi-
viduellen Egoismus, die Diktatur der volonté générale über die
partikularen Willen.
3.
Wenn auch der Terror ein Ausdruck "des Gefühls nationaler Solida-
rität" war, so kann man doch nicht verkennen, daß er gleichzeitig
eine Funktion der realen Widersprüche innerhalb der gesellschaft-
lichen Kräfte darstellte, die die Träger der Revolution bildeten.
Besitzbürger, Kleinbürger, kleine Bauern und plebejisch-proleta-
rische Schichten hatten gemeinsam den Sturz der feudalaristokra-
tischen Regierung bewirkt. Von da an gingen die Interessen aus-
einander. Zwar hatten alle das Ziel, die Veränderungen der ge-
sellschaftlichen Ordnung, die 1789 erzwungen worden waren, gegen
die Restituierung der Adelsherrschaft zu verteidigen - und dies
gemeinsame Ziel bildete auch den Rahmen, innerhalb dessen die Re-
volutionäre der verschiedenen Fraktionen ihre Taktiken entfalte-
ten, Bündnisse schlössen, Regierungstätigkeit ausübten. Die theo-
retischen Grundlagen waren die philosophischen, nationalökonomi-
schen und staatsrechtlichen Theorien der Aufklärung - der Enzy-
klopädisten und Rousseaus, der Physiokraten und Adam Smiths, Mon-
tesquieus und Lockes.
Aber die große Gemeinsamkeit der bürgerlichen Ideologie und Klas-
seninteressen darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß unter dieser
Decke eine Vielzahl einander widerstreitender Fraktionen die Par-
tikularinteressen dieser oder jener Teile des Bürgertums vertrat
und außerdem elementare Bedürfnisse der plebejischen Volksmassen
mit den Belangen der Besitz- und Kleinbürger nicht zusammengin-
gen. Teile des aus Manufaktur und Handel hervorgegangenen Besitz-
bürgertums hatten ihr Vermögen (entsprechend physiokratischen
Wirtschaftstheorien) in ländlichem Grundbesitz angelegt und hat-
ten folglich gemeinsame Interessen mit dem Adel gegen die einfa-
chen Bauern und Landarbeiter zu verteidigen (obwohl sie in ande-
ren Hinsichten wiederum die feudalen Rechtsverhältnisse beseiti-
gen wollten). Die Kaufmannsbourgeoisie war auf den freien Handel
und die ungehinderte Nutzung der Eigentumsrechte eingeschworen,
was Lebensmittelwucher und Maximalgewinne an den Lieferungen zur
Versorgung der Armee (selbst auf Kosten von deren Kampffähigkeit)
einschloß. Die Hausbesitzer trieben Mietwucher, gegen den sich
wiederum die Arbeiter ebenso wie die davon betroffenen Kleinge-
werbetreibenden zur Wehr setzten. Beim Studium des Ablaufs der
Ereignisse der Revolution verwirrt der häufige Wechsel von Frak-
tionsbündnissen. Die heute radikal waren, konnten morgen kompro-
mißlerisch sein, und umgekehrt.
Mit der Verschärfung der Versorgungskrise und der militärischen
Bedrohung durch die Armeen der ausländischen Interventen und der
Emigranten mußten einerseits die Widersprüche innerhalb der Bour-
geoisie schärfer hervortreten, andererseits eine radikal-demokra-
tische, auf die plebejischen Massen abgestützte Politik mit zen-
tralistischer Tendenz als Voraussetzung der Bewahrung der revolu-
tionären Errungenschaften an Boden gewinnen. Diese Verschiebung
im Klassencharakter der Revolution gegenüber 1789 kommt in der
"Instruktion für die republikanischen Behörden der Departments
Rhone und Loire" vom 16. November 1793 zum Ausdruck. Den Verord-
nungen über die Verhaftung Verdächtiger, die Besteuerung der Rei-
chen, die Zwangsbewirtschaftung des Marktes ist eine allgemeine
Begründung vorangestellt, in der es heißt: "Die Revolution ge-
schah für das Volk, das Glück des Volkes ist ihr Ziel; die Liebe
zum Volk ist der Prüfstein für die revolutionäre Gesinnung. Es
versteht sich von selbst, daß unter dem Volk nicht jene durch
ihre Reichtümer privilegierte Klasse zu verstehen ist, die alle
Annehmlichkeiten des Lebens und alle Güter der Gesellschaft für
sich in Anspruch genommen hat. Das Volk - das ist die Gesamtheit
der französischen Bürger; das Volk ist vor allem die gewaltige
Klasse der Armen, die Klasse, die dem Vaterland die Männer gibt,
Verteidiger unserer Grenzen, die die Gesellschaft mit ihrer Ar-
beit ernährt, die sie durch ihre Talente verschönt, durch ihre
Tugenden schmückt und zu Ansehen bringt... Es wäre also eine un-
verschämte Verhöhnung der Menschheit, immer wieder von Gleichheit
zu sprechen, während unermeßliche Unterschiede im Glück den Men-
schen vom Menschen trennen, und wenn man sähe, wie durch den Un-
terschied zwischen Überfluß und Armut, zwischen Wohlstand und
Elend die Erklärung von Rechten unterdrückt wird, die keine ande-
ren Unterscheidungen kennen als die nach Begabungen und Tu-
genden". 19)
Den Konflikt zwischen Allgemeinwohl und Partikularinteressen hat
Robespierre in seinem Memorandum über die Grundzüge der Revoluti-
onsregierung vom 25. Dezember 1793 ausgesprochen: "Die Gründung
der Französischen Republik ist kein Kinderspiel. Sie kann nicht
das Werk von Launen oder der Sorglosigkeit sein noch das zufäl-
lige Ergebnis des Zusammenpralls aller Sonderansprüche mit allen
revolutionären Elementen ... Nicht die individuellen Leidenschaf-
ten sollen sie lenken, sondern vielmehr die Interessen der Allge-
meinheit" 20)). Die Festlegung auf "le bien publique", ja sogar
"le bonheur publique" war opinio communis, aber zu oft setzte der
einzelne sein privates Wohl mit dem öffentlichen gleich. Das öf-
fentliche Wohl mußte eine Abstraktion bleiben, solange es keine
homogenen Klasseninteressen gab, die die Öffentlichkeit - eine
mit konsistenten Inhalten gefüllte volonté générale - hätten kon-
stituieren können. So blieben die Interessen partikulär, und im-
mer fand sich eine Mehrheit gegen diese oder jene Partikularität,
vereinigt in der Negation der Sondertendenzen, aber uneinig hin-
sichtlich der positiven Ziele. Von daher bildeten sich immer neue
Koalitionen, die jeweils die von ihnen Ausgeschlossenen zu Volks-
feinden deklarierten. Insofern garantierte der Terror, als In-
strument des (in bloßer Abstraktion bestehenden) commune bonum,
zugleich die (abstrakte) Einheit der Nation gegen den spalteri-
schen Egoismus von einzelnen oder Gruppierungen. Fraktionsbildun-
gen und Terror waren widersprüchliche, aufeinander bezogene und
zusammenhängende Momente der abstrakten (weil noch nicht auf ein
homogenes Interesse einer hegemonial geordneten Gesellschafts-
struktur gegründeten) Identität der neuen Gesellschaftsordnung.
Das Medium dieser Identität wurde eine (selbstverständlich auch
abstrakt bleibende) staatsbürgerliche Moral, die "Tugend" als po-
litische Instanz.
4.
Ich übergehe nun an dieser Stelle die widersprüchlichen Reaktio-
nen der klassischen bürgerlichen Philosophen Deutschlands auf die
sog. Schreckensherrschaft der Jakobiner. Eine radikal-demokrati-
sche Minderheit, für die Johann Benjamin Erhards Schrift "Über
das Recht des Volkes zu einer Revolution" (1795) 21) stehen mag,
hält auch danach noch an der Parteinahme für die Revolution fest.
Andere, wie Friedrich Gentz, gehen ins Lager der Reaktion über
und werden zu Protagonisten der Konterrevolution. Die die Träume
ihrer Jugend nicht ganz verachten wollen, flüchten in die poli-
tisch resignative theoretische Hilfskonstruktion der Differenz
von Ideal und Leben, wie Friedrich Schiller sie in seinem gleich-
namigen Gedicht artikuliert:
"Wenn ihr in der Menschheit traur'ger Blöße
Steht vor des Gesetzes Größe,
Wenn dem Heiligen die Schuld sich naht,
Da erblasse vor der Wahrheit Strahle
Eure Tugend, vor dem Ideale
Fliehe mutlos die beschämte Tat. ...
Aber flüchtet aus der Sinne Schranken
In die Freiheit der Gedanken,
Und die Furchterscheinung ist entflohn".
Des Gesetzes Größe, ausgedrückt in der Erklärung der Menschen-
rechte, wird durch die Schuld der Gewalt verfinstert, der Heilige
bleibt nicht heilig, Tat und Ideal fallen auseinander, die Tu-
gend, die die Tat erzeugte, muß vor der Wahrheit der regulativen
Idee sich verstecken - aber im Reiche des Gedankens bleibt die
Freiheit, wenn auch gesellschaftlich wirkungslos, moralisch er-
halten. Die in dialektischer (das heißt widerspruchsvoller) Ein-
heit verknüpften Motive des revolutionären Denkens sind hier er-
halten, aber in Antithesen auseinandergerissen, und die prinzi-
pielle Antinomie von Ideal und Wirklichkeit wird zum metaphysi-
schen Erklärungsmuster dieser Antithetik stilisiert, das bis
heute zum Repertoire bürgerlicher Ideologie gehört.
Es wäre ein eigenes Thema, den Ursprung dieses dualistischen Aus-
wegs in der theoretischen Struktur der Kantschen Philosophie auf-
zuweisen und dessen Fortwirken - über Friedrich Albert Lange ver-
mittelt - in der Denaturierung der geschichtsphilosophischen Be-
gründung des Sozialismus zur moralischen, also in der sozialdemo-
kratischen Ideologie zu verfolgen. (Es ist theoretisch nicht kon-
tingent, daß der Revolutionär und Revolutionstheoretiker Lenin
immer ein unerbittlicher Gegner der philosophischen Positionen
Kants gewesen ist 22).) Die nicht aufgehobene und in der bürger-
lichen Gesellschaft nicht aufhebbare Differenz zwischen Bourgeois
und Citoyen, zwischen der individuellen Privatperson und dem po-
litischen Staatsbürger, läßt sich in die metaphysische Entzweiung
von Ideal und Wirklichkeit transformieren und damit ihr Ursprung
in den Produktionsverhältnissen verschleiern. Auf der Stufe der
Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft in Deutschland im spä-
ten 18. und frühen 19. Jahrhundert, als die deutsche Bourgeoisie
die politische Kraft zur Selbstbestimmung ihrer staatlichen Ord-
nung noch nicht besaß, war der Dualismus zwischen Ideal und Wirk-
lichkeit sicher ein sinnvoller theoretischer Ausdruck dieses
Zwiespalts; später ließ er sich mühelos in die zynische Form
überführen, einen prätendierten bürgerlichen Humanismus mit einer
brutalen imperialistischen Praxis zu verbinden. Hegel, der diese
metaphysischen Unterscheidungen in der Absolutheit der Bewegung
des Begriffs zugrunde gehen ließ, konnte dagegen dem Widerspruch
von Tugend und Weltlauf, von absoluter Freiheit und Schrecken 23)
ein einheitliches geschichtsphilosophisches Erklärungsmuster ge-
ben.
5.
Hegel hat gesehen und gezeigt, daß die Kantsche Philosophie wohl
d a s P r i n z i p der Französischen Revolution a u s-
d r ü c k t e, nicht aber ihren Begriff konstruierte. Die Revo-
lution ist das Produkt der Aufklärung. Sie "hat im Gedanken ihren
Anfang und Ursprung genommen. Der Gedanke, der allgemeine
Bestimmungen als das Letzte annimmt und das, was da ist, im Wi-
derspruche mit ihnen findet, hat sich gegen die daseienden Zu-
stände empört. Die höchste Bestimmung, die der Gedanke finden
kann, ist die der Freiheit des Willens ... Die Freiheit des Wil-
lens ist an und für sich bestimmt, weil sie nichts ist als das
Sichselbstbestimmen" 24). Hegel fragt nicht mehr nach den Grün-
den, die den Gedanken ihre bestimmten Inhalte gegeben haben, er
fragt also auch nicht nach der Rolle, die das selbständige und
sich selbst bestimmende Denken in einer sich mehr und mehr durch
methodische, wissenschaftliche Naturerkenntnis entwickelnden Pro-
duktionsweise spielt; der Zusammenhang von Aufklärung, Wissen-
schaft und Technik, den die Enzyklopädisten grundsätzlich erkannt
und doch wenigstens teilweise im Detail aufgehellt hatten, bleibt
bei Hegel im allgemeinen Epochentitel "Aufklärung" unartikuliert.
So auch bei Kant, der Aufklärung als den "Ausgang des Menschen
aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit" definierte 25) und
damit nur den Aspekt des Selbstbewußtseins benannt hatte. Aufhe-
bung der Unmündigkeit ist Erringen der Selbstbestimmung. Selbst-
bestimmung ist eine in staatsrechtliche Institutionen umsetzbare
Bewußtseinsform. Ich bestimme mich selbst durch meinen Willen,
daher ist die Freiheit des Willens das Prinzip der politischen
Freiheit. Kant bleibt dabei stehen, Hegel zeigt, daß die Setzung
des freien Willens nur abstrakt ist: "Der Wille ist frei nur,
insofern er nichts Anderes, Äußerliches, Fremdes will, - denn da
wäre er abhängig, - sondern nur sich selbst, den Willen will. Der
absolute Wille ist dies, frei sein zu wollen. Der Wille, der nur
um des Willens willen ist, ist der reine, freie Wille ... Der
reine Wille ist sich sein Gegenstand und sein eigener Inhalt, der
keiner ist" 26). Eben auf diesem Standpunkt verharrte die Kant-
sche Philosophie, denn "nach ihr ist die einfache Einheit des
Selbstbewußtseins, Ich, - die undurchbrechbare, schlechthin unab-
hängige Freiheit und die Quelle aller allgemeinen, d.i. Denkbe-
stimmungen, - die theoretische Vernunft, und ebenso die höchste
aller praktischen Bestimmungen, die praktische Vernunft, als
freier und reiner Wille; und die Vernunft des Willens ist eben,
sich in der reinen Freiheit zu halten, in allem Besonderen nur
sie zu wollen, das Recht nur um des Rechts, die Pflicht nur um
der Pflicht willen" 27).
Tatsächlich aber ist der Wille eines jeden erfüllt von den beson-
deren Inhalten, die durch die individuellen Bedürfnisse des je-
weils einzelnen Wollenden bestimmt sind. Konkret ist das System
der Bedürfnisse 28), nicht aber der Wille als Wille (obwohl er,
allerdings eben nur abstrakt, der Anfang der Rechtssystematik
ist). Die individuellen Willen wurden zur revolutionären Gewalt
als volonté générale, sobald sie sich vereinigten in dem Zweck
der Abschaffung feudaler Herrschaftsverhältnisse und der Herstel-
lung der Freiheit = Selbstbestimmung. "Es wird nun ausgegangen
von den Willensatomen, und jeder Wille ist unmittelbar als abso-
luter vorgestellt" 29). Die Allgemeinheit dieses revolutionären
Willens lag jedoch gerade in seiner Abstraktheit, die Inhalte der
jeweils individuellen Selbstbestimmung waren darin nicht enthal-
ten, sie konkurrieren miteinander. Die allgemeine Freiheit als
Freiheit aller und jeder zu jedem besonderen privaten Zweck war
das Ende der politischen Freiheit - die Freiheit der Bourgeois
ist der Todfeind der Freiheit der Citoyens. Unter dem Druck der
Erhaltung des Gemeinwesens mußten darum die individuellen Frei-
heiten der Diktatur der allgemeinen Freiheit weichen. "Die Rich-
tung, die an der Abstraktion festhält, ist der Liberalismus, über
den das Konkrete immer siegt, und gegen das er überall Bankerott
macht" 30).
Die Genauigkeit der Hegelschen Analyse liegt darin, daß er die
Jakobinerdiktatur nicht als Gegensatz und Unterdrückung der Frei-
heit, sondern als die Wirklichkeit des abstrakten Prinzips der
Freiheit begreift, die sich nur erhalten kann, indem sie die de-
struktiven Tendenzen der individuellen Freiheiten auslöscht. Der
Beseitigung der Staatsform der absoluten Monarchie folgte die An-
archie der Interessen und Willen, deren explosiver Partikularis-
mus erstickt werden mußte, damit die neue konstitutionelle
Staatsform errichtet werden konnte, in der die Vermittlung des
Besonderen zum Allgemeinen wieder gewährleistet war. Hegel zeigt
den strukturellen Grund für Robespierres Unterscheidung von revo-
lutionärer und konstitutioneller Regierung auf. Als Zeitgenosse
der Revolution sah er ganz klar: Der Terror ist ein intrinsisches
Phänomen der Revolution und nicht nach moralisierenden Maßstäben
zu beurteilen. Wer die Revolution und ihr Ergebnis will, kann die
Schreckensherrschaft nicht verdammen. Denn die Freisetzung der
Willen war nötig, um die Herrschaft zu stürzen, und ihre Unter-
drückung war nötig, um die Konstitution aufzurichten.
In der Anarchie der Interessen, Willen und Handlungen der einzel-
nen war das einzige, worauf die Existenz der Gesellschaft ge-
stützt werden konnte, die Pflicht zur unbedingten Unterordnung
unter die Belange des allgemeinen Wohls. Diese Pflicht konnte
aber nicht aus den besonderen Interessen jedes einzelnen ent-
springen, sondern nur als die unspezifische Gesinnung wirksam
werden, die die Erhaltung der Freiheit als oberstes abstraktes
Ziel verinnerlichte. "Es herrschen nun die abstrakten Prinzipien
der Freiheit und, wie diese im subjektiven Willen ist: der Tu-
gend. Die Tugend hat jetzt zu regieren gegen die vielen, die mit
ihrer Verdorbenheit und mit ihren alten Interessen oder auch
durch die Exzesse der Freiheit und Leidenschaft der Tugend unge-
treu sind. Von Robespierre wurde das Prinzip der Tugend als das
höchste aufgestellt, und man kann sagen, es sei diesem Menschen
mit der Tugend ernst gewesen. Die Tugend ist hier ein einfaches
Prinzip und unterscheidet nur solche, die in der Gesinnung sind
und solche, die es nicht sind. Die Gesinnung aber kann nur von
der Gesinnung erkannt und beurteilt werden. Es herrscht somit der
Verdacht; die Tugend aber, sobald sie verdächtig wird, ist schon
verurteilt ... Es herrschen also jetzt die Tugend und der Schrec-
ken; denn diese subjektive Tugend, die bloß von der Gesinnung aus
regiert, bringt die fürchterlichste Tyrannei mit sich. Sie übt
ihre Macht ohne gerichtliche Formen, und ihre Strafe ist ebenso
nur einfach, - der Tod" 31).
Der Schrecken ist die Form, in der die Revolution ihre erneuernde
Kraft durchsetzt. Im Sturz des alten Regimes hatte sie sich als
negative Gewalt gegen ein verkommenes Bestehendes (ein
"Positives" in Hegels Sprache) behauptet. Damit aber waren die
Atome des Staatswesens nur freigesetzt, ihre neue Verbindung noch
nicht geschaffen. Das Chaos der Egoismen mußte erst gebändigt
werden - und darum waren auch die Protagonisten der Revolution
selbst die Opfer der Tugendherrschaft: Sie durften sich keine
Sonderinteressen leisten, weil sie ja Träger und Hüter der Allge-
meininteressen sein sollten und mußten; wie aber hätten sie in
abstrakt allgemeiner Weise leben und handeln können? Dir Konflikt
mit dem eigenen Prinzip, ihr Verstoß gegen den abstrakten "Geist
der Revolution" war unausweichlich, ebenso ihr Untergang. In der
Tat wurden sie, indem sie als Träger des revolutionären Prozesses
besondere Konzeptionen hatten und Fraktionen bildeten, um sie
durchzusetzen, zu Verrätern, denn sie schadeten dem Überleben der
revolutionären Gesellschaft in dem Kampf auf Leben und Tod, in
dem diese sich mit den Konterrevolutionären befand. Und während
die Fraktionen sich bekämpften und ausrotteten, stabilisierte
sich das Allgemeine, die neue Ordnung, und siegten die revolutio-
nären Armeen an der Front ...
"Diese Tyrannei mußte zugrunde gehen ... Sie ging durch sich
selbst vorüber" 32). So konstatiert Hegel leidenschaftslos, fährt
aber gleich darauf fort - immerhin in der Epoche der Restauration
und der Karlsbader Beschlüsse: "Dabei aber ist die französische
Revolution als welthistorische zu betrachten ... Was die äußere
Ausbreitung betrifft, so sind fast alle modernen Staaten durch
Eroberung demselben Prinzip geöffnet oder dieses ist ausdrücklich
darin eingeführt worden" 33). Hegel hat festgehalten an der Ein-
sicht, mit der er auch schon in der "Phänomenologie des Geistes"
das Kapitel über die Freiheit und den Schrecken schloß: Daß näm-
lich der Terror eine aus der Sache der Freiheit selbst geborene
Form des Übergangs und der Entwicklung gewesen sei, keine Verir-
rung und kein Dementi der Menschenrechte, sondern die exzessive
Bewegtheit in der Ausbildung einer allgemeinen Richtung aus der
Vielzahl einzelner einander widerstrebender Tendenzen: "Die abso-
lute Freiheit hat also den Gegensatz des allgemeinen und einzel-
nen Willens mit sich selbst ausgeglichen; der sich entfremdete
Geist, auf die Spitze seines Gegensatzes getrieben, in welchem
das reine Wollen und das rein Wollende noch unterschieden sind,
setzt ihn zur durchsichtigen Form herab, und findet darin sich
selbst" 34). Der Begriff der Schreckensherrschaft läßt sich nicht
leiten von dem berechtigten Entsetzen, das uns als moralische In-
dividuen packt; er ist eingeknüpft in das Muster der Tugend. Tu-
gend und Terror zusammen bilden die Koordinaten, an denen sich
der paradigmatische Verlauf der Kurve der Französischen Revolu-
tion von 1789-1794 bemißt. Gesinnung und Gewalt sind die abstrak-
ten Momente der geschichtlichen Bewegung, in der sich eine neue
Ordnung bildet. Die konkreten Determinanten, deren Ausdruck diese
abstrakten Momente sind, wird zwei Generationen später der histo-
rische Materialismus freilegen.
_____
1) Das Dekret über die Errichtung der Revolutionsregierung vom
10. Oktober 1793 besagt: "Art. 1. Die Provisorische Regierung
Frankreichs bleibt bis zum Friedensschluß revolutionär ... Art.
3. Alle Sicherheitsmaßnahmen werden nach Billigung durch den
Wohlfahrtsausschuß, der dem Nationalkonvent darüber Bericht er-
stattet, vom Provisorischen Exekutivrat getroffen ... Art. 5. Die
kommandierenden Generäle werden vom Nationalkonvent auf Vorschlag
des Wohlfahrtsausschusses ernannt... Art. 12. Der Oberbefehl über
die Revolutionsarmee und ihr Einsatz sind unverzüglich auf solche
Weise zu regeln, daß die Konterrevolutionäre niedergeschlagen
werden können. Der Wohlfahrtsausschuß legt einen entsprechenden
Plan vor". Dokumente werden zitiert nach Walter Markov, Revolu-
tion im Zeugenstand, Leipzig 1982, 2 Bände. Hier: ebd., II, 521
f.
2) Markov II. 507 f.
3) Johann Gottlieb Fichte, Beitrag zur Berichtigung der Urteile
des Publikums über die Französische Revolution, Sämtliche Werke,
hrsg. von I.H. Fichte, III. Abt., 1. Band, Vorrede.
4) Markov, II, 87.
5) Markov, II, 41.
6) Ernst Bloch, Vom Hasard zur Katastrophe, Frankfurt am Main
1972, S. 281.
7) Markov, II, 515.
8) Markov, II, 560 f.
9) Markov II, 178.
10) Albert Soboul, Die Große Französische Revolution, Darmstadt
1983 4, S. 197.
11) Markov, I, 212.
12) Markov, II, 241.
13) Markov, II, 258 f.
14) Markov, II, 262 f.
15) Markov, I, 329.
16) Markov, I, 330.
17) Markov, II, 450 ff.
18) Albert Soboul, a.a.O., S. 349 ff.
19) Markov, II, 538 f.
20) Markov, II, 564 und 562.
21) Johann Benjamin Erhard, Das Recht des Volkes zu einer Revolu-
tion und andere Schriften, hrsg. von Helmut G. Haasis, München
1970.
22) Selbstverständlich wird nicht bestritten, daß Kants Philoso-
phie weiterwirkende progressive Elemente enthält, die in die Vor-
geschichte des wissenschaftlichen Sozialismus eingegangen sind
und die auch nicht ignorierbare Problemfelder für den dialekti-
schen Materialismus markieren. Vgl. M. Buhr/G. Irrlitz, Der An-
spruch der Vernunft. Die klassische bürgerliche deutsche Philoso-
phie als theoretische Quelle des Marxismus, Berlin/DDR 1968. M.
Buhr/T.I. Oiserman (Hrsg.), Revolution der Denkart oder Denkart
der Revolution, Berlin/DDR 1976. M. Buhr, Immanuel Kant, Leipzig
1974. - Auch Kants verhalten und kaschiert positive Stellung zur
Französischen Revolution, die Domenico Losurdo, Immanuel Kant,
Freiheit, Recht und Revolution, Köln 1987, herausgearbeitet hat,
spricht nicht dagegen, daß die Struktur der Kantschen Philosophie
im ganzen ein theoretisches Hemmnis für revolutionäre Praxis
(oder auch nur deren Akzeptanz) ist.
23) Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Phänomenologie des Geistes,
ed. Johannes Hoffmeister, Leipzig 1949, Seite 274 ff. ("Die Tu-
gend und der Weltlauf") und 413 ff. ("Die absolute Freiheit und
der Schrecken").
24) Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Vorlesungen über die Philoso-
phie der Weltgeschichte, ed. Georg Lasson, Leipzig 1923, Band IV,
Seite 920.
25) Immanuel Kant, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung.
Berlinische Monatsschrift IV (1784), Seite 481 ff.
26) G.W.F. Hegel, Philosophie der Weltgeschichte, a.a.O., Seite
921 f.
27) G.W.F. Hegel, a.a.O., Seite 922.
28) Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosophie
des Rechts, Seite 189 ff.
29) G.W.F. Hegel, Philosophie der Weltgeschichte, a.a.O., Seite
924.
30) G.W.F. Hegel, a.a.O., Seite 925.
31) G.W.F. Hegel, a.a.O., Seite 929 f.
32) G.W.F. Hegel, a.a.O., Seite 930. - Man beachte jedoch, welche
Implikationen bei Hegel die Formulierung "zugrunde gehen" hat:
"Die Reflexionsbestimmung, indem sie zugrunde geht, erhält ihre
wahrhafte Bedeutung, der absolute Gegenstoß ihrer in sich selbst
zu sein, nämlich daß das Gesetztsein, das dem Wesen zukommt, nur
als aufgehobenes Gesetztsein ist, und umgekehrt, daß nur das sich
aufhebende Gesetztsein das Gesetztsein des Wesens ist". Georg
Wilhelm Friedrich Hegel, Wissenschaft der Logik, ed. Georg
Lasson, Band II, Seite 63. Vom Grund aber heißt es: "Der Grund
ist...die Reflexion-in-sich, die ebensosehr Reflexion-in-anderes
und umgekehrt ist". Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Enzyklopädie
der philosophischen Wissenschaften, S. 121.
33) G.W.F. Hegel, Philosophie der Weltgeschichte, a.a.O., Seite
931.
34) G.W.F. Hegel, Phänomenologie des Geistes, a.a.O., Seite 432.
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