Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 14/1988


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EIGENTUM UND HEGEMONIE

Heinz Jung 1. Verheißung des bürgerlichen Umbruchs - 2. Privateigentumsin- teressen als Grundlagen des revolutionären Blocks - 3. Der Wech- sel des Hegemonietyps und seiner Grundlagen 1. Verheißung des bürgerlichen Umbruchs --------------------------------------- Am Beginn der Herrschaft der Bourgeoisie steht für breite Volks- massen die Verheißung des von feudalen Fesseln befreiten Privat- eigentums als Grundlage der Existenzsicherung und Individuali- tätsentfaltung und einer neuen Gesellschaft. Mit der Herrschaft der Bourgeoisie verliert diese Verheißung mehr und mehr ihre reale Grundlage, denn Durchkapitalisierung der Gesellschaft be- deutet die Negierung des auf individueller Arbeit beruhenden Pri- vateigentums. Durchkapitalisierung schafft eine hochvergesell- schaftete Großproduktion und Wirtschaft auf der Grundlage der Lohnarbeit, wie sie heute im entwickelten Kapitalismus, den Län- dern des staatsmonopolistischen Kapitalismus besteht. Damit ist das Programm gesellschaftlicher Erneuerung an die Abschaffung des Systems kapitalistischer Lohnarbeit im Prozeß der Umgestaltung einer hochvergesellschafteten Wirtschaft geknüpft. Existenzsiche- rung, Emanzipation und Individualitätsentfaltung können somit nicht mehr, wie man seit Karl Marx und Friedrich Engels weiß, an das Privateigentum gebunden sein, sondern setzen dessen Überwin- dung voraus. Von der Großen Französischen Revolution, in der das mit dem Pri- vateigentum verbundene Interesse seine revolutionäre Rolle spielte, trennen uns heute zwei Jahrhunderte. Sie gilt nicht nur als die klassische Revolution im bürgerlichen Revolutionszyklus 1), sondern sie war auch die letzte, in der die Bourgeoisie unter dem Druck in Bewegung gekommener Volksschichten ihre revolutio- näre Rolle noch voll realisieren konnte. Alle nachfolgenden Um- wälzungen finden schon unter den Bedingungen des Gegensatzes von Lohnarbeit und Kapital und einer Arbeiterklasse statt, die nicht mehr nur als Schatten hinter den radikalen Bourgeois steht, wie weiland die Enrages und Volksrevolutionäre hinter den Jakobinern, sondern die eine antikapitalistische Alternative verkörpert. Gleichwohl bleibt infolge der Sozialstruktur der Gesellschaft noch über das ganze 19. Jahrhundert das Eigentumsinteresse eine wesentliche Grundlage der hegemonialen Rolle der Bourgeoisie und ihrer Klassenherrschaft. Bis heute haben sich die Grundlagen und Mechanismen der Klassenherrschaft in vieler Hinsicht verändert. Dies deutlich zu machen, kann auch der Blick auf die Französische Revolution dienlich sein. Die Führerschaft in einem revolutionären Block hat viele Voraus- setzungen und Aspekte 2). Grundlegend ist, ob und wie Interessen- gemeinsamkeiten Basis eines sozialen und politischen Bündnisses werden und wie aus der Verallgemeinerung dieser Interessen ge- sellschaftliche Alternativen und Deutungsmuster hervorgehen, die Bindewirkung auf die unterschiedlichen Kräfte des Bündnisses oder Blocks haben. Dabei kommt der Ideologie und dem ideologischen Kampf eine zentrale Rolle zu, für deren Wirkungsintensität kul- turelles Milieu und Klima deshalb entscheidend sind, weil sie wichtige Konstitutionsmomente des Alltagslebens sind. Insofern ist die kulturelle Hegemonie der Vorraum politischer und ideolo- gischer Führerschaft. Für diese Beziehungen liefert die Französi- sche Revolution bis heute lebendiges Anschauungsmaterial. Sicher wirft die vorliegende Abhandlung den Blick nur auf einen Aspekt des Revolutionsprozesses, der immer als Totalität aufge- faßt werden muß. Die Einseitigkeit soll jedoch in Kauf genommen werden. Denn zum einen vermag eine solche Optik den bürgerlich- demokratischen Charakter der Revolution in ihren aufsteigenden Phasen deutlich zu machen, zum anderen erhellt sie die völlig veränderten Voraussetzungen grundlegender gesellschaftlicher Um- gestaltungen im entwickelten Kapitalismus der Gegenwart. In den aufsteigenden Phasen der Französischen Revolution speist die Radikalisierung des Eigentumsinteresses auch die Radikalisie- rung des politischideologischen Kampfes. Sie führt zum Wechsel der Führungsgruppen der Bourgeoisie und drängt deren energisch- sten und konsequentesten Flügel zum Bündnis mit den Volksschich- ten. Die Wendepunkte markieren jeweils die großen Volksbewegun- gen, weil nur sie in der Lage sind, Blockadesituationen aufzubre- chen und der Revolution neuen Spielraum zu schaffen. Erst die Wechselwirkung von Volksbewegung und bürgerlichen Führungsgruppen verleiht dem revolutionären Strom Durchschlagskraft und histori- sche Wirksamkeit. Sobald die Volksbewegungen nicht in den politi- schen Raum stoßen können, enden sie im Mahlstrom der rückfluten- den Revolutionswelle, wie es sich deutlich bei den Germinal- und Prairialaufständen des Jahres 1795 zeigte. Auf der anderen Seite verlieren die radikalen Bourgeoisfraktionen ihren Einfluß, sobald sie von den Volksbewegungen getrennt sind. Deshalb war die Peri- ode der "Jakobiner mit dem Volk" (Lenin) Höhepunkt der Revolu- tion. Dies verweist darauf, daß zu dieser Zeit die Autonomie der Volksbewegungen nur relativ sein konnte, weil gesellschaftlicher Fortschritt nur im Rahmen des bürgerlichen Eigentums möglich war, deshalb die weitertreibenden und "grenzüberschreitenden" Kräfte den Gang der Entwicklung nicht in eine grundlegend andere Rich- tung drängen konnten. Gleichwohl kann es kaum einen Zweifel daran geben, daß der revolutionäre Überschuß - gespeist vor allem aus Interessen bäuerlicher, plebejischer und vorproletarischer Volks- massen - ein wichtiges Moment der Vertiefung des Revolutionspro- zesses und in dessen Ergebnis jenes Entwicklungsweges war, den der Kapitalismus in Frankreich gehen mußte. Die Grundfrage der Großen Französischen Revolution war die Lösung der Agrarfrage im Interesse der Bourgeoisie und der bäuerlichen Schichten der Gesellschaft. Zu Beginn der Revolution lebten von den 25 Millionen Einwohnern Frankreichs 20 Millionen auf dem Lande und von der Landwirtschaft. Die Befreiung der Landwirt- schaft und des bäuerlichen Eigentums von den Bürden und Fesseln des Feudalsystems mußte das Hauptwerk der Revolution sein. Dies schloß die Umverteilung des Grundeigentums zu den ökonomisch stärkeren bäuerlichen Schichten und zur Bourgeoisie ein. Dieser Prozeß schuf der Revolution die wesentliche Massen- und Interessenbasis, und deren Bedrohung und Blockade durch die in- nere und äußere Konterrevolution führte zur Radikalisierung der Eigentümerinteressen und wurde Grundlage der aufsteigenden Linie der Revolution und der Momente der Kontinuität bis zum Sturz Na- poleons. So konnten Marx und Engels festhalten: "Das Interesse der Bourgeoisie in der Revolution von 1789 ... hat alles 'gewonnen' und hat den 'eingreifendsten Erfolg' gehabt... Dieses Interesse war so mächtig, daß es die Feder eines Marat, die Guil- lotine der Terroristen, den Degen Napoleons wie das Kruzifix und das Vollblut der Bourbonen siegreich überwand." 3) Die Bewegung der städtischen Volksschichten - im Kern die vorpro- letarischen Lohnarbeiter, die Handwerker, Händler, Kleinunterneh- mer, unteren Angestellten und Beamten usw. -, die sich sozial und politisch als Sansculotterie 4) darstellten, speiste sich eben- falls aus antifeudalen Quellen. Von ihnen mußte jedoch ein in vieler Hinsicht stärkerer Druck auf die bürgerliche Eigentumsord- nung ausgehen, weil nur mittels politischer und administrativer Eingriffe und Maßnahmen ihre Lebensgrundlage sichergestellt wer- den konnte. In das Zentrum rückte hier die Lebensmittelfrage. 5) 2. Privateigentumsinteressen als Grundlagen ------------------------------------------- des revolutionären Blocks ------------------------- Interessenkanon der bürgerlichen Ordnung ---------------------------------------- In der "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" der konstituie- renden Versammlung vom 26.8.1789 wurden "Freiheit, Eigentum, Si- cherheit und Widerstand gegen Unterdrückung" als natürliche und unveräußerliche Menschenrechte deklariert und das Eigentum zum "unverletzlichen und heiligen Recht" erhoben. 6) Marx und Engels kommentierten dies wie folgt: Die liberalen Privateigentümer "gaben im Anfange der französischen Revolution dem Privateigentum einen liberalen Schein, indem sie es für ein Menschenrecht er- klärten. Sie waren hierzu schon durch ihre Stellung als revolu- tionierende Partei gezwungen, sie waren sogar gezwungen, der Masse des französischen (Land)volks nicht nur das Recht des Ei- gentums zu geben, son(dern a)uch wirkliches Eigentum nehmen zu lassen, und sie konnten dies Alles tun, weil dadurch ihr eignes 'Wieviel', worauf es ihnen hauptsächlich ankam, unberührt blieb und sogar sichergestellt wurde." 7) Die Deklaration drückte in verallgemeinerter Form den Interessen- kanon der bürgerlichen Ordnung aus. Die verallgemeinerte Form ist jedoch immer der unterschiedlichen Interpretation entsprechend unterschiedlicher Interessen und Kräfteverhältnisse offen. Außer- ordentliche Bedeutsamkeit erlangten für die revolutionäre Ideolo- gie die Vorstellungen von J.J. Rousseau 8), weil sie sowohl im Konzept von Allgemeininteresse, Gemeinwohl und Tugend als auch in der Fassung von Gleichheit und Eigentum die Grundlage für den po- litisch-ideologischen Hegemonietyp des revolutionär-demokrati- schen Jakobinerstaates von 1793/94 abgeben und den republikani- schen Eigentümeregalitarismus begründen konnten. Besonders galt dies für den Brückenschlag zwischen Volksschichten und Bour- geoisie in der Sozialpolitik. Da auch dieser Hegemonietyp, trotz gelegentlicher Grenzüberschreitungen und terroristischer Maßnah- men gegen Spekulationskapitalisten, den Rahmen des Privateigen- tums generell nicht verließ, konnte er von der Bergpartei dem Konvent, in dem das bürgerliche Eigentunisinteresse dominierte, aufgezwungen werden. Die Agrarfrage: Grundeigentum für wen? -------------------------------------- Schon Michelet, Kropotkin 9) u.a. hatten darauf aufmerksam ge- macht, daß aus der Optik der Nationalversammlungen (konstituierende und gesetzgebende Versammlung, Nationalkonvent) die Revolution nicht verstanden werden kann, selbst wenn man be- denkt, daß hier ein Optimum an revolutionärer Energie freigesetzt wurde. Das galt besonders für die Agrarpolitik, die unter dem Druck der realen Bewegungen auf dem Lande, der fünf Jacquerien der französischen Bauern, stand 10), wobei die regionalen Eigen- tümlichkeiten ein buntscheckiges Bild der Bauernbewegung bewirk- ten. Ohne die Bewegung der "großen Furcht" hätte die Nacht des 4. Au- gust 1789, in der Adel, Kirche, Provinzen u.a. freiwillig auf ihre Feudalprivilegien verzichteten, kaum stattgefunden. Das galt analog für die nachfolgenden Gesetze der Versammlungen. Es be- durfte entweder des Drucks der Bauernbewegungen und der von ihnen schon geschaffenen Tatsachen oder der Zuspitzung der Bedro- hungssituation, um die Versammlungen bzw. die jeweils führende Gruppe zu Taten zu drängen. Schließlich darf nicht vergessen wer- den, daß am 2. Juni 1793 erst die Girondisten gestürzt werden mußten, damit der Konvent am 17.7.1793 das Dekret über die voll- ständige und entschädigungslose Abschaffung der Feudalrechte ver- abschiedete. Herausragend, weil in der ersten Phase der Revolution stattfin- dend, war die Bewegung der "großen Furcht", in deren Gefolge es zur spontanen Volksbewaffnung und antifeudalen Aktionen der Bau- ern kam, gegen die die Nationalgarden der Städte vielfach vorgin- gen. Von ähnlicher Bedeutung war die Bauernbewegung im Osten Frankreichs im Zusammenhang mit der Flucht der Königsfamilie nach Varennes im Juni 1791, die nun allen Kräften mit einem Schlag deutlich machte, wo die Massenbasis der Revolution lag, nämlich beim 'guten Landvolk der Franzosen'. Diese Bewegung machte ebenfalls offenkundig, welche massenwirk- same Kraft der Patriotismus gerade bei den Bauern geworden war, und dies nicht zuletzt deshalb, weil sie von der Intervention der Österreicher und Preußen zur Stützung des Thrones nichts Gutes zu erwarten hatten. Dies waren faktisch die Tage, an denen das Volk sein Urteil über die Monarchie und Ludwig XVI. sprach und von denen an das Nebeneinander von Hof und Versammlung als der Insti- tutionen der Verallgemeinerung der Interessen Frankreichs zuneh- mend unverträglich wurde und die Basis eines konstitutionellen Kompromisses nach englischem Vorbild immer mehr schwand. Mußte sich also unter diesen Bedingungen das bäuerliche Eigen- tumsinteresse radikalisieren, so galt dies zugespitzt für das neue Eigentum, das aus dem Verkauf der nationalisierten Kirchen- güter entstand. Hier hatte schon Michelet eine Triebfeder der po- litischen Radikalisierung der Jakobiner und später des Konventes gesehen. "Die Jacobiner werden zu Käufern, die Käufer werden zu Jacobinern." "Denn schließlich, was bedeutete dieser Verkauf? Daß eine Unmenge von Menschen ihr Glück an die revolutionäre Sache gehängt hatten, mehr vielleicht als ihr Glück, ihr Leben, und mehr noch als ihr Leben, das Schicksal ihrer Familien." Hieraus erklärte sich das schnelle Anwachsen der Jakobinergesellschaften 1791 von 400 auf über 1000. Diese verloren ihren akademischen Zu- schnitt, denn nach vorn kamen Männer der Tat" Geschäftsleute und Spekulanten, die sich bis an den Hals in diese gefährliche Aus- beutung der Nationalgüter eingelassen hatten, (sie) kamen sich in ihren eigenen Augen durch die Begeisterung erhoben vor, verfolg- ten mit Luchsaugen den verworrenen Faden der Revolution, stellten die ätzende Bitterkeit des Spekulanten in Gefahr in den Dienst der Ideen." "Die Güter des Klerus kaufen, teilen und wieder tei- len, das war der tödlichste Krieg, den man der Gegenrevolution erklären konnte." "Wenn es sein mußte, waren sie bereit, mit der Revolution unterzugehen, und andererseits bereicherten sie sich durch sie." 11) Dies erhellt sehr anschaulich, welche politisch revolutionäre Rolle das Eigentum in jener Periode zu spielen ver- mochte. Schon am 2.11.1789 hatte die konstituierende Versammlung die Kir- chengüter, einschließlich der Gebäude, nationalisiert. Sie mach- ten etwa 10 Prozent des Bodenfonds Frankreichs aus. Später kamen die Güter des emigrierten Adels hinzu und Ländereien der Krone. Ihr Verkauf hatte sozialpolitische und finanzpolitische Ursachen. Zum einen ging es um die Umschichtung des Grundeigentums und die Erweiterung und Festigung der sozialen Basis der Revolution, zum anderen um die Finanzierung der Staatsausgaben, die mit den Auf- wendungen für die Kriegsführung, die Ausrüstung und Verpflegung der neu ausgehobenen und mobilisierten Massenarmeen sprunghaft anstiegen. Nach der Zerschlagung des feudalen Steuer- und Abga- bensystems konnte sich nicht so schnell ein neues, durch die Ge- wohnheit befestigtes Steuersystem durchsetzen. Als wichtige Fi- nanzierungsquelle verblieb somit der Verkauf der Nationalgüter und die Einführung und Ausweitung der Assignatenzirkulation, also Papiergeldes, das auf die nationalisierten Bodenfonds ausgegeben wurde. Um breite bäuerliche Schichten zum Kauf zu bewegen, be- durfte es der sukzessiven Stückelung der Parzellen und der Assi- gnaten. Was die Säkularisierung des Kirchenbesitzes betrifft, so fand sie häufig schon im Zuge der Durchsetzung des Absolutismus statt und machte, wie in England, den Weg zur Schaffung einer Nationalkir- che frei, was auch die ökonomische Entmachtung des "Papismus" als ausländischer Agentur zur Voraussetzung hatte und dem sich for- mierenden bürgerlichen Patriotismus entgegenkam. Auch für die Konfiskation des Eigentums von Staatsfeinden und Emigranten hatte die Geschichte schon viele Beispiele geliefert. In der Französi- schen Revolution verschmolzen nun die Eigentumsaspekte unmittel- bar mit dem Kampf um die politische Macht und ihre Sicherung. Die Unverletzlichkeit des aus dem Kauf von Kirchen- und Emigran- tengütern entstandenen neuen Eigentums wurde auch von den Nach- thermidorverfassungen ausdrücklich garantiert. 12) Das damit ver- bundene Interesse setzte der Kompromißfähigkeit der Republik der Thermidorianer, die ja immerhin noch eine Republik der "Königsmörder" war, gegenüber den Royalisten und Emigranten ebenso ihre Grenzen wie dem Direktorat, dem Konsulat und später Napoleon. Selbst die Charte der zurückgekehrten Bourbonen mußte ihm Rechnung tragen. 13) Immerhin wurden im Juli 1795 nach der Zerschlagung des Landungsversuches der Emigranten auf Quibe- ron/Bretagne etwa 1800 Gefangene erschossen 14), mehr Personen, als selbst während des "Großen Terrors" unter den Gesetzen des 22. Prairial 1794 in Paris abgeurteilt worden waren. 15) Zwar wurden die Volksbewegungen und die Sansculotterie, besonders von Paris, als politischer Faktor ausgeschaltet, aber es war nun die Armee, die einen konsequenten Antiroyalismus politisch-ideo- logisch proklamierte und den Regierungen aufzwang - eben die Söhne der Bauern und Sansculotten, vielfach die aktiven Teilneh- mer der Revolutionsbewegungen, die, wie bekannt, nicht nur die unteren Offiziersränge einnahmen und bei denen Patriotismus und Eigentümerinteressen eins waren. Mit der Vertiefung volksrevolutionärer Prozesse, dem Sturz alter Autoritäten, denen neue noch nicht nachgefolgt waren, und dem Ab- räumen des Feudaleigentums und seiner Bindungen kamen auch spon- tane Umverteilungsprozesse in Gang, die das Bürgertum und die Be- sitzenden schlechthin in Schrecken versetzten. Der Druck des bäu- erlichen Privatinteresses machte nun auch vor dem bürgerlichen Grundeigentum und dessen Ausbeutungsformen nicht mehr halt. Der Kampf gegen die Aristokraten dehnte sich spontan auf die Reichen aus, die eine laue Haltung hatten und das Ancien régime zurück- wünschten. Dies galt etwa für die Periode nach dem 10. August 1792, dem Sturm auf die Tuilerien, zugespitzt während und nach den Septembrisaden Anfang September 1792 und ebenso nach dem Sturz der Girondisten am 2. Juni 1793. Dies veranlaßte die ge- setzgebende Versammlung bzw. den Konvent auf der einen Seite zur Unterstreichung der Eigentumsgarantien, auf der anderen Seite aber auch zum Eingehen auf die Forderungen der bäuerlichen und städtischen Volksbewegungen. Was den Agrarsektor betrifft, so wurde die Agitation für das so- genannte Ackergesetz 16), d.h. das Eintreten dafür, daß der Boden allen gehört, daß jeder das Recht auf Boden hat und er dem gehö- ren soll, der ihn bearbeitet, durch den Konvent am 13.3.1793 un- ter die Todesstrafe gestellt. Damit erfolgten gegenüber den Volksbewegungen eindeutige Grenzmarkierungen. Die weitestgehenden Agrarmaßnahmen enthielten die von Saint-Just begründeten Ventöse-Dekrete (26.2. und 3.3.1794), wonach be- schlagnahmte und nationalisierte Emigrantengüter nicht mehr nur verkauft, sondern unentgeltlich an die armen Bauern und verdien- ten Patrioten verteilt werden sollten. Saint-Just: "Wer sich als Feind seines Landes gezeigt hat, kann nicht Eigentümer darin sein. Entschädigen wir die Notleidenden mit dem Gut der Feinde der Revolution." 17) Trotz der Annahme durch den Konvent, der sie gewissermaßen duckend passieren ließ, kamen sie nicht zur Anwen- dung, weil sie für die damalige Situation eine Grenzüberschrei- tung darstellten, massiv auf das bürgerliche Eigentumsinteresse stießen und deshalb selbst von den Vollzugsorganen der robespierristisch hegemonialisierten Republik in der Schublade gelassen wurden. Nach Michelet fand man bei Saint-Just nach der Verhaftung am 9. Thermidor 1794 einen Zettel mit der Bemerkung: "Man soll nicht das Eigentum verteilen, sondern das Pachtgeld" 18), also den Vorschlag zur Korrektur der Ventöse-Dekrete. Bilan- ziert man die Ergebnisse der bäuerlichen Revolution, dann zer- brach sie "die feudal-seigneurale Bodenbesitzstruktur und reali- siert eine partielle Umverteilung des Bodens zugunsten der Bau- ern, erweitert und festigt den bäuerlichen Besitz sowie die bäu- erliche Wirtschaft." 19) Die städtischen Volksschichten: Lebensmittelfrage im Zentrum ------------------------------------------------------------ Für die städtischen Volksschichten stellte sich die Eigentums- frage in differenzierter Weise entsprechend ihrer inneren sozia- len Struktur. Verbindender Nenner wurden Fragen der ökonomischen und sozialpolitischen Regulierung und besonders der Versorgung mit Lebensmitteln. Schon die gesamtnationale Krise 1788/89 war eng mit der Verschlechterung der Lebenslage verbunden. Dabei rückte die Lebensmittelfrage ins Zentrum. Somit wurden die ele- mentaren Lebensbedürfnisse eine erstrangige Schubkraft der Volks- bewegung und ihrer Radikalisierung. Sie verflochten sich mit De- mokratisierungsforderungen. Sie nahmen im Verlauf der Revolution an Bedeutung zu. Schon beim Zug der Pariser Frauen nach Versail- les am 4./5.10.1789 spielten sie eine erstrangige Rolle. Die Heimholung des Königs nach Paris verknüpfte sich mit der Vorstel- lung, daß sich damit die Lebensmittelversorgung verbessern werde. Für die Einbeziehung der Frauen in die Volksbewegungen und für ihr selbständiges Auftreten war die Lebensmittelfrage ein Haupt- antrieb. 20) Zu beachten ist ebenfalls, daß sich mit der Auflösung des Feudal- systems und seiner Institutionen sowie der Emigration von Teilen des Adels die mit der Luxusproduktion und den persönlichen Diensten verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten vor allem in Pa- ris verminderten. Mit dem Wegfall der alten Armenfürsorge wurden die neuen Institutionen, vor allem die Kommune von Paris, zum Adressaten der Forderungen nach Arbeit und Brot. Die Dimension des Problems wird daran deutlich, daß für die Zeit des Revoluti- onsbeginns die Zahl der Bettler und Pauperisierten in Paris auf 80-120 000 angegeben wird - bei einer Gesamteinwohnerzahl von 600 000. Getreide bzw. Brot stand für die damalige Versorgung im Vorder- grund. Dies galt als Ware zur Befriedigung der Bedürfnisse ersten Grades. Dementsprechend wurde die Forderung nach Brot zu stabilen Preisen zur zentralen Kampflosung. Sie richtete sich gegen jene, die Getreide horteten, damit spekulierten, um die Preise hoch- zutreiben und das Volk dem Hunger auszuliefern, gegen die Verant- wortlichen für den Aufkauf, den Handel und das Transportwesen. Verlangt wurden politische und administrative Maßnahmen. Damit wurden der freie Markt und die ungezügelte Bewegung des Eigentums in Frage gestellt und die soziale Maßregel gegen die gerade ins Leben getretene ungezügelte kapitalistische Wirtschaftsordnung auf die Tagesordnung gesetzt. Diese Interessenlage der Volks- schichten erlangte in dem Maße an Gewicht, wie die Volksbewegun- gen unmittelbar in den Revolutionsprozeß eingriffen, also vor al- lem 1792/93, und die radikale Bourgeoisfraktion als Bedingung ihres Sieges gegen die innere und äußere Konterrevolution zum Bündnis mit ihnen gezwungen war. Nach dem Sturz der Girondisten brach die Revolution mit dieser Interessenkonstellation in "terra incognita" (Marat) auf. Der Kampf gegen die Spekulation und für eine politisch-admini- strative Wirtschafts- und Sozialpolitik war gemeinsame Basis für die verschiedenen Gruppen der Sansculotten. Belastungen für die- sen Block und für das Bündnis mit der radikalen Bourgeoisie tra- ten dann und dort auf, wann und wo Bewegungen, wie etwa beim La- densturm im Februar 1793, die Eigentumsordnung der Mittelschich- ten in Frage stellten. Die Dekrete zum Preis- und Lohnmaximum (sogenanntes kleines Maximum im Mai 1793 und großes Maximum nach der Besetzung des Konvents durch Pariser Volksmassen im September 1793) kamen unter diesem Druck zustande. Sie kamen vor allem den sansculottischen Mittelschichten entgegen, hatten für die Lohnar- beiter jedoch eine zwiespältige Wirkung und führten in der Konse- quenz zu einer Belastung des Bündnisses mit der Bauernschaft. Letzteres vor allem auch deshalb, weil zur Versorgung der Städte und der Massenarmeen zu Requirierungsmaßnahmen übergegangen wer- den mußte. Die Bewilligung der Pariser Revolutionsarmee durch den Konvent im September 1793 sollte nicht zuletzt der Sicherstellung der Versorgung von Paris dienen, neben der Niederschlagung der Aufstände in der Vendee. Je mehr sich die Revolution auf dem Lande durchgesetzt hatte und auch die Bauern nach den Nationalgütern griffen, gleichzeitig die zunehmende Assignatenausgabe die Inflation anheizte, desto mehr wuchs bei ihnen die Neigung zur Hortung und Spekulation. Dies war der Weg, um den neuen Grundbesitz schnell bezahlen zu können. Insofern erwies sich die Assignatenwirtschaft als Hebel zur Be- schleunigung des Umverteilungsprozesses des Bodens. Dies führte zur Verschärfung des Gegensatzes zwischen Stadt und Land und kul- minierte in der Lebensmittelfrage bzw. den zu ihrer Lösung auf den Weg gebrachten Maßnahmen. Damit wuchs die Distanz der Bauern gegenüber Paris und der radikalen Politik des Konvents. Gegen die spontanen Umverteilungsprozesse forderte Danton im Sep- tember 1792: "Schwören wir die Übertreibung ab, erklären wir, daß jeder territoriale und industrielle Besitz für alle Zeiten auf- recht erhalten werden soll!" 21) Die Gegenposition markierte Cam- bon, der Finanzmann der Revolution: "Wenn das Vaterland in Gefahr ist, gehört alles dem Vaterland!" 22), eine Formel, die die Linie der Bergpartei auf den Begriff brachte. Demgegenüber beharrten die Girondisten auf dem liberalen Dogma, daß das Eigentum außer- halb, d.h. über dem Gesetz stehen müsse. 23) Robespierre wird später, in einer großen Rede vor dem Konvent am 24.4.1793, zwar ebenfalls für die Eigentumsgarantie eintreten, aber das Eigentum als das oberste der Menschenrechte in Frage stellen: "... ich will durchaus nicht an eure Schätze rühren, welch unsauberer Her- kunft sie auch sein mögen." "Die vornehmsten Menschenrechte be- stehen darin, für die Sicherung seiner Existenz und für die Frei- heit Sorge zu tragen." "Das Eigentumsrecht wird wie alle anderen Rechte begrenzt durch die Verpflichtung, die Rechte des anderen zu achten." "Die Gesellschaft ist verpflichtet, für den Lebensun- terhalt aller ihrer Glieder zu sorgen, indem sie ihnen Arbeit gibt oder denen, die arbeitsunfähig sind, die Existenzmöglichkeit sichert." 24) Auf diesen Vorstellungen beruhte dann die Sozialpo- litik des Jakobinerstaates. Man muß verstehen, daß für die städtischen und ländlichen Volks- schichten die Ausweitung und Vertiefung der Demokratie, selbst wenn sie sich nur auf die politischen Institutionen bezog, ein Mittel zur Durchsetzung ihrer materiellen und sozialen Interessen und zum sozialen Aufstieg ihrer agilsten Elemente war. Die Aufhe- bung des Zensuswahlrechtes, das die konstituierende Versammlung beschlossen und das bei 4 Millionen Wählern 3 Millionen erwach- sene Männer zu Passivbürgern gemacht hatte, am Tag nach dem Sturm auf die Tuilerien durch die gesetzgebende Versammlung war hierzu ein wichtiger Schritt. Dies bedeutete die Öffnung der National- garden, der Munizipalitäten, der Ausschüsse, des Staatsapparates usw. auch für Vertreter aus den unteren Volksschichten. Derartige Positionen waren vielfach der Weg, um selbst zu Eigentum zu kom- men. Vielleicht hat Michelet ganz zutreffend das Klima der dama- ligen Zeit erfaßt, als er schrieb: "Alle wollten sie den Besitz und wollten ihn geheiligt wissen, selbst die, welche ihn noch nicht hatten. Sie rechneten darauf, ihn morgen zu haben. Das war der Gedanke der Revolution: Daß alle Eigentümer würden - leicht, indem sie wenig zahlten, gerecht und dauerhaft, indem sie mit ih- rer Arbeit und ihren Ersparnissen zahlten." 25) Das Gesetz Le Chapelier vom 14. 6. 1791 stellte die Bildung von Arbeiterkoalitionen und Streiks entsprechend den Doktrinen von der freien Konkurrenz unter Strafe. Dieses Gesetz wurde auch spä- ter nicht aufgehoben. Dementsprechend wurden die Lohnarbeiter völlig dem Gang von Angebot und Nachfrage unterworfen, wobei sich gerade in Konjunkturperioden die Dekrete des Lohnmaximums zu- sätzlich gegen sie wenden mußten. Ihnen blieb nur der Weg, ihre Interessen über die Volksgesellschaften und die politischen In- stitutionen zur Geltung zu bringen. Es entbehrt nicht der Ironie, daß gerade in den letzten Tagen ihrer Herrschaft die Robespierri- sten das Lohnmaximum gegen die Pariser Lohnarbeiter in Anwendung brachten, die an der damaligen mit der Ausrüstung der 1,2 Millio- nen-Mann-Armee verbundenen Rüstungskonjunktur partizipiert hat- ten. Neben der Hinrichtung vieler ihrer Sprecher und der Schlie- ßung der Volksgesellschaften sowie der Bürokratisierung der Sek- tionen durch die Zentralregierung erklärt dies ihre Passivität beim Sturz der Volksregierung und ihre teilweise aktive Beteili- gung, z.B. durch die Bataillone der Sektion der Gravilliers. Der Jakobinerstaat 26) mußte in der Situation der extremen Bedro- hung der revolutionären Republik antreten, die Interessenbalance auseinanderstrebender Kräfte mit terroristischen Mitteln aufrecht zu erhalten. Auf der einen Seite zerschlug er die autonomen Volksbewegungen und -organisationen, auf der anderen nahm er einen Teil ihrer sozialen Forderungen auf. Gleichzeitig mußte er den Terror gegen die Spekulanten und Kriegsgewinnler richten, die energischsten Kräfte des kapitalistischen Erwerbsstrebens, ohne ihnen auf längere Dauer Zügel anlegen zu können. Er mußte sie vielmehr bewußt zur Versorgung und Ausrüstung der Armee einset- zen. So konnte er auf der Grundlage des Bündnisses der , Jakobiner mit dem Volk" für einen historischen Moment gewaltige patriotische Energien und materielle Ressourcen für den Sieg der Revolution freisetzen, aber trotzdem den Widersprüchen seiner bürgerlich-ka- pitalistischen Basis nicht entgehen. So mußte er nach den Siegen der republikanischen Armeen gegen die inneren und äußeren Feinde dann der Republik der Thermidorianer weichen. Nun brach die bür- gerliche Gesellschaft "in gewaltigen Lebensströmungen hervor. Sturm und Drang nach kommerziellen Unternehmen, Bereicherungs- sucht, Taumel des neuen bürgerlichen Lebens, dessen erster Selbstgenuß noch keck, leichtsinnig, frivol, berauschend ist; wirkliche Aufklärung des französischen Grund und Bodens, dessen feudale Gliederung der Hammer der Revolution zerschlagen hatte und welchen nun die erste Fieberhitze der vielen neuen Eigentümer einer allseitigen Kultur unterwirft; erste Bewegungen der freige- wordenen Industrie - das sind einige von den Lebenszeichen der neuentstandnen bürgerlichen Gesellschaft." 27) Menschenrechte und Sklaverei ---------------------------- Schließlich soll noch kurz auf einen Sachverhalt eingegangen wer- den, bei dem die Widersprüche der bürgerlichen Menschenrechtsde- klaration besonders eklatant zum Ausdruck kommen und es offenkun- dig wird, daß die staatsbürgerliche Gleichheit aller Menschen nicht durch die Logik besitzbürgerlicher Interessen in die Welt kam, sondern der Vertiefung der Revolution bis zur Jakobinerdik- tatur bedurfte. Es geht um die Befreiung der Sklaven in den fran- zösischen Kolonien, speziell in Haiti. Sie waren ja Menschen und Eigentum in einem. Hier hatte es sich zu erweisen, mit welchen Prioritäten die Menschenrechte interpretiert wurden. Die Führer der konstituierenden Versammlung wie Barnave, Lameth u.a. waren selbst Sklavenhalter. Die Girondisten konnten sich nur zur Gleichstellung der freien Mulatten entschließen. Erst unter der Hegemonie der Robespierristen verabschiedete der Konvent am 4.2.1794 das Dekret über die Abschaffung der Sklaverei, nachdem sich die Sklaven allerdings in der ersten siegreichen antikolo- nialen Revolution der Geschichte unter Toussaint L'Ouverture schon vorher selbst befreit hatten. 28) Ein Jahr zuvor hatte Ro- bespierre in seiner großen Rede zum Eigentum schon polemisiert: " Fragt den Händler von Menschenfleisch, was Eigentum ist! Er wird auf jenen riesigen Sarg zeigen, den er Schiff nennt und wo er Menschen eingepfercht und an Ketten gelegt hat, die zu leben scheinen, und er wird sagen: 'Das ist mein Eigentum, ich habe sie alle Stück für Stück gekauft.'" 29) Es bedurfte also des Durchlaufs der Führungsgruppen bis zu den radikalsten und energischsten Vertretern der Bourgeoisie, um die Bedingungen kapitalistischer Produktion, die juristische Freiheit der unmittelbaren Produzenten, tatsächlich allgemeingültig zu ma- chen. Die englische Revolution des 17. Jahrhunderts hatte diese Frage ebenso ausgespart wie die amerikanische, die ja zehn Jahre vor Ausbruch der französischen noch mitten im Gange war. Ja, Sklavenhandel und Sklaverei nahmen danach im Gefolge der indu- striellen Revolution in England und der großen Baumwollnachfrage einen immensen Aufschwung. Elemente der kulturellen und ideologischen Hegemonie ---------------------------------------------------- Faßt man abschließend zur bisherigen Betrachtung einiger Aspekte der Französischen Revolution zusammen, dann kann festgehalten werden, daß alle in ihr wirksamen Hegemoniekonstellationen auf dem Eigentumsinteresse und den damit verbundenen sozialen Bünd- nissen beruhten. Das galt für die Konstitutionellen, die Girondi- sten und die Montagnards gleichermaßen. Der Unterschied bestand jedoch darin, daß sich mit der Radikalisierung der Eigentumsin- teressen die Erweiterung des Bündnisses in die städtischen und bäuerlichen Volksschichten vollzog. Damit erfolgte eine Vertie- fung des demokratischen Charakters der Revolution. Fragt man nach den wichtigsten ideologischen Bindemitteln der He- gemonie der Bourgeoisie, dann war es der Patriotismus der jungen bürgerlichen Nation, der sich gegen die Kräfte des Ancien régime und gegen die Interventionsmächte wendete. Im Rahmen einer kon- stitutionellen Monarchie wäre die Repräsentanz der Nation der Krone u n d dem Parlament zugefallen. Diese Möglichkeit wurde mit der Intransigenz des Hofes, die sich gegen die nationalen In- teressen richtete, hinfällig. In den Perioden der Revolutions- schübe kam es zur zeitweiligen Doppelherrschaft der Kommune von Paris und der Versammlung, die auch ideologisch ihren Ausdruck fand. Zwar war schon durch die Aufklärung eine allgemeine kulturelle und ideologische Hegemonie bürgerlicher Wertvorstellungen und Orientierungen geschaffen worden. Diese mußten sich mit der Revo- lution verstärken und in Konfrontation mit der katholischen Kir- che, als dem zentralen ideologischen Apparat des Feudalregimes, geraten. Der Versuch ihrer Umgestaltung zu einer Nationalkirche unter Kontrolle der Bourgeoisie scheiterte. Deshalb mußte die Re- volution in einen Kirchen- und Religionskampf geraten und be- strebt sein, an die Stelle der alten Religion republikanische Kulte zu setzen. Hier stießen unterschiedliche ideologische Strö- mungen des revolutionären Lagers selbst zusammen. Die republikanischen Kulte drangen tief in das Alltagsleben ein. 30) Dessen Neuformierung diente auch der republikanische Kalen- der. In gleicher Richtung wirkten die großen und kleinen Feste, die Verbrüderungen, Gemeinschaftsmähler, neuen Symbole, Zeremo- nien usw. Schließlich war die antike Toga nicht nur ein Akt der Selbsttäuschung, sondern auch ein Moment der ideologisch-kul- turellen Autonomie der neuen Ordnung, weil damit das Gegenbild zur christlichen Mythologie und ihren Stereotypen befördert wurde. Zu unterstreichen bleibt, daß die Ebenen der Kultur und Ideologie nicht nur die Eigentümerinteressen umfassend zur Ausgestaltung brachten, sondern sie auch aktiv auf deren Formierung zurückwirk- ten. 3. Der Wechsel des Hegemonietyps und seiner Grundlagen ------------------------------------------------------ Wenn im Zeitalter der Französischen Revolution auch noch keine reale gesellschaftliche Alternative wirksam werden konnte, die das System des Privateigentums in Frage gestellt hätte, so hat sie gleichwohl "Ideen hervorgetrieben, welche über die Ideen des ganzen alten Weltzustandes hinausführen. Die revolutionäre Bewe- gung, welche 1789 im Cercle social begann, in der Mitte ihrer Bahn Leclerc und Roux zu ihren Hauptrepräsentanten hatte und end- lich mit Babeufs Verschwörung für einen Augenblick unterlag, hatte die kommunistische Idee hervorgetrieben, welche Babeufs Freund, Buonarroti, nach der Revolution von 1830 wieder in Frankreich einführte. Diese Idee, konsequent ausgearbeitet, ist die Idee des neuen Weltzustandes." 31) In diesem Sinne gehört diese große Revolution zu den Voraussetzungen und Vorläufern des modernen Sozialismus, der den Sturz des bürgerlichen, d.h. des auf Ausbeutung begründeten Privateigentums als historisches Werk der Arbeiterklasse proklamiert. Gleichfalls konnte erst aus der Verarbeitung und Kritik des großen epochesetzenden Ereignisses und der mit ihm zur Herrschaft gekommenen Ideen jene wissen- schaftliche Theorie geboren werden, die dem Weg zum neuen Weltzu- stand Kompaß und Richtschnur sein konnte. 32) Fortwirken des Bandes des Eigentums ----------------------------------- für die Herrschaft der Bourgeoisie ---------------------------------- Wie die Geschichte der vergangenen zwei Jahrhunderte zeigt, kann die Eigentumsfrage nicht nur auf das Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital reduziert werden. Vielmehr ist die Haltung der Grund- klassen zu dem nicht oder nicht vorwiegend auf Ausbeutung beru- henden Eigentum und Besitz eine Grundfrage ihrer Hegemonie- und Bündnisfähigkeit. Das Band des Eigentums- und Besitzinteresses steht für die hege- moniale Rolle der Bourgeoisie so lange im Vordergrund, wie die Schichten der Privateigentümer in Stadt und Land ein relevantes Bevölkerungsgewicht besitzen. Und selbst wenn sich dieses Gewicht infolge der Durchkapitalisierung der Gesellschaft vermindert, ist der beachtliche soziale Einfluß dieser Schichten zu berücksichti- gen, so z.B. hinsichtlich der Beziehungen zwischen Bauern und ländlich gebundenen Halbproletariern oder heute in Bezug auf die Interaktionsfähigkeit der "freien Berufe". Gegenüber feudalen Strukturen erwuchs aus der Interessenspange des Privateigentums revolutionäres Potential. Dies galt auch noch, allerdings nicht immer und nicht in dieser Eindeutigkeit, für Revolutionen im Ka- pitalismus zur Durchsetzung der Fortentwicklung angemessenerer ökonomischer und politischer Strukturen. 33) Zeigte sich schon in den Reaktionen des Eigentumsinteresses gegen grenzüberschreitende Aktionen der Volksbewegungen während der Französischen Revolution auch eine Radikalisierung nach rechts, so verstärkten sich diese Tendenzen mit der Zuspitzung des Klassenkampfes zwischen Bour- geoisie und Proletariat. Auf der anderen Seite führte die kapita- listische Bedrängung des Kleineigentums auch zu antikapitalisti- schen Tendenzen der kleinbürgerlichen Schichten. In dieser histo- rischen Konstellation nahm die Neigung der Großbourgeoisie zum Kompromiß mit den Kräften des alten Regimes zu, zudem der nach der Französischen Revolution und der englischen industriellen Re- volution vollzogene Epochendurchbruch diese dem Eingehen auf bür- gerliche Forderungen und Kompromißlösungen gefügiger machte. Die Option für Reformen erhielt ein stärkeres Gewicht; die Revolution von oben unter Ausschaltung oder Funktionalisierung der Volksmas- sen fand auf beiden Seiten Anhänger. Mit der Pariser Kommune von 1871 verlor das auf dem Eigentumsin- teresse der Bourgeoisie und der Mittelschichten begründete Bünd- nis zwar nicht seine realhistorische Wirksamkeit, aber doch seine historisch progressiven Möglichkeiten. Das galt für die kapitali- stischen Länder Europas und Nordamerikas. Unter veränderten Be- dingungen wird man in antiimperialistischen und antikolonialen Befreiungsrevolutionen immer noch diese Konstellation wiederfin- den können. Vom Standpunkt des welthistorischen Prozesses vollzog sich jedoch im Widerschein der Pariser Kommune ein Epochenwechsel und damit auch ein Wechsel des hegemonialen Fortschrittssubjek- tes. 34) Epochenwechsel - Eigentumsfrage - Sozialismus --------------------------------------------- Die Möglichkeit eines revolutionären Blocks der Arbeiterklasse mit der Bauernschaft zeichnete sich schon in der bürgerlich-demo- kratischen Revolution 1905 in Rußland ab. Zwar war dabei der ge- meinsame Gegner und die Forderung nach Demokratie das wesentliche verbindende Moment, aber gleichfalls war die Arbeit als Grundlage der Existenz die sozialökonomische Basis dieses Bündnisses. Wäh- rend im Hegemonialblock der Bourgeoisie das Band des Eigentums das Bündnis knüpfte, ist es in jenem der Arbeiterklasse die Ar- beit. Gleichwohl ist ohne die Wahrnehmung der Eigentumsinteressen der Bauern, ihrer Forderung nach Boden, ihre Gewinnung und Mobi- lisierung für die Revolution nicht möglich. Dies zeigte sich in klassischer Form in der Oktoberrevolution in Rußland, die auf dieser Grundlage eine sozialistische Staatsmacht hervorbrachte. Während der kapitalistische Entwicklungsweg, in welchen konkreten Formen auch immer, für die Bauernschaft die Perspektive der so- zialen Differenzierung und der sozialökonomischen Liquidierung ihrer Hauptmassen enthält, steht auf der Tagesordnung der sozia- listischen Entwicklung ihr genossenschaftlicher Zusammenschluß, also die Aufhebung ihrer Existenz als Privateigentümer und der Übergang zu Genossenschaftsproduzenten. Im Fortschritt soziali- stischer Vergesellschaftung drängt sich diese Logik des Übergangs den bäuerlichen Produzenten kraft ihrer individuellen materiellen und sozialen Interessen auf. Zwingen jedoch äußere oder innere Faktoren, die sich auch in Fehleinschätzungen und -orientierungen der Transformation verdichten können, dazu, diesen Prozeß "abzukürzen" oder politisch zu forcieren, führt dies nicht nur zu gewaltigen sozialen Reibungsverlusten, sondern auch zu stagnati- ven Tendenzen der Agrarentwicklung. Die materielle Interessiert- heit der Agrarproduzenten als wesentlicher Antrieb ihrer Produk- tivkraft muß vor allem dann gehemmt werden, wenn der Agrarsektor überproportional als Akkumulationsbasis für die Gesamtentwicklung fungiert oder fungieren muß. Dies gilt im übertragenen Sinne auch für andere Bereiche. Freilich kann für eine bestimmte historische Frist auf diesem Wege die Lebensmittelfrage gelöst und die vom Privateigentumsinteresse ausgehende Spekulation ausgeschaltet werden. Wie die Entwicklung der UdSSR zeigte, entband dieser Entwick- lungsweg, solange er an vorwiegend extensive Expansionsbedingun- gen gebunden war, gewaltige Potenzen. Offenkundig waren unter diesen spezifischen historischen Bedingungen etatistische Verge- sellschaftungsformen den Erfordernissen adäquat. Der etatistische Vergesellschaftungstyp des Sozialismus stößt jedoch in der Wei- terentwicklung, wie die Gegenwart zeigt, vor allem deshalb an seine Grenzen, weil er die materielle und soziale Interessiert- heit der Produzenten als Triebkraft der sozialistischen Wei- terentwicklung nicht in hinreichendem Maße freisetzen kann und damit zum Hemmnis wird. Die Individualitätsentfaltung des Men- schen der sozialistischen Gesellschaft kann sich nur in der Wech- selwirkung von Bedürfnisentwicklung und ihrer Befriedigung auf der Grundlage des sozialistischen Leistungsprinzips verwirkli- chen. Dieses Interesse löst historisch das Privateigentumsinter- esse ab. Es äußert sich im Kapitalismus schon in den unterdrüc- kenden und deformierten Formen der Lohnarbeit, kann aber erst in einer sozialistischen Gesellschaft in vollem Umfang freigesetzt werden. Die Grenzen des etatistischen Vergesellschaftungstyps wurden mit dem Übergang zu einer intensiven Entwicklungsphase und der Not- wendigkeit der Durchsetzung der wissenschaftlich-technischen Re- volution in der Breite der Wirtschaft und Gesellschaft in sozia- len und ökonomischen Stagnationserscheinungen manifest. Ein zen- traler Faktor ist dabei die Fesselung des individuellen Interes- ses. Die Revolution im Sozialismus 35) zur Weiterentwicklung des Sozialismus hat offenkundig die Schaffung solcher Eigentums- und Vergesellschaftungsformen zum Inhalt, die eine optimale Freiset- zung dieser genannten Potenzen ermöglichen. Wirft man einen Blick auf die volksdemokratischen Revolutionen in Europa und Asien nach dem zweiten Weltkrieg, so spielte auch hier die Eigentumsfrage als Grundlage antifaschistisch-demokratischer Bündnisse mit antimonopolistischer Tendenz eine zentrale Rolle. Es ging in der ersten Etappe der revolutionären Umwälzungen um die Enteignung der mit dem Faschismus unmittelbar verbundenen Kräfte der alten herrschenden Klassen, um den Aufbau einer neuen Staatsmacht, getragen von breiten politischen Bündnissen des na- tionalen Interesses (Nationale Front), und um eine demokratische Bodenreform, in der das Eigentumsinteresse der kleinen und mitt- leren Bauern befriedigt wurde. In sozialökonomischer Hinsicht lö- sten diese revolutionären Umwälzungen in den ersten Etappen Auf- gaben der bürgerlich-demokratischen Revolution - verbunden mit energischen antifaschistischen und antimonopolistischen Maßnah- men. Das Tempo und die konkreten Wege der Transformation des Pri- vateigentums in Stadt und Land sind in den aus diesen Prozessen entstandenen sozialistischen Ländern sehr unterschiedlich geblie- ben. Das gilt bis heute. Im Interesse des gesamten sozialisti- schen Reproduktionsprozesses und der Versorgung der Bevölkerung haben sich mehr oder weniger große Sektoren der Privatwirtschaft als nützlich und ihre Integration in eine planwirtschaftliche so- zialistische Warenproduktion als möglich erwiesen, und zwar ge- rade dort, wo Wirtschaft und Produktion auf großer Stufenleiter nicht oder noch nicht möglich sind. Erwähnt werden muß, daß die Eigentumsfrage im hier erörterten Sinne auch in den antiimperialistischen, antikolonialen und na- tionalrevolutionären Umwälzungen in den Ländern der Dritten Welt in der Nachkriegsperiode eine zentrale Rolle spielt. Von den in- neren Reifestadien und Konstellationen überwiegen eher Bedingun- gen, wie sie in Westeuropa im 18. und 19. Jahrhundert existier- ten. Demnach stehen Bündniskonstellationen dieser Periode auf der Tagesordnung. Sie sind jedoch entsprechend des welthistorischen Epochecharakters und der internationalen Verhältnisse 36) wesent- lich modifiziert. Antiimperialistische und antimonopolistische Frontstellungen des revolutionären Prozesses ermöglichen die For- mierung revolutionärer Subjekte, die den durch das Privateigentum gesetzten Rahmen überschreiten und einen nichtkapitalistischen und sozialistischen Entwicklungsweg auf ihre Fahnen schreiben können. Privateigentum, Hegemonie und Umbruchperspektive ------------------------------------------------ im entwickelten Kapitalismus ---------------------------- Abschließend soll kursorisch die Frage erörtert werden, wie sich das Problem von Privateigentum und Hegemonie in den entwickelten kapitalistischen Ländern von heute stellt, also in Gesellschaften des staatsmonopolistischen Kapitalismus, in denen die Eigentümer- schichten stark geschrumpft sind, sich die Form der Lohnarbeit verallgemeinert, sich die monopolkapitalistische Konzentration des Eigentums in den Kernbereichen der Wirtschaftstätigkeit durchgesetzt hat und das System des staatsmonopolistischen Kapi- talismus ein hohes Vergesellschaftungsniveau, wenn auch in defor- mierten Formen, repräsentiert, das mehr und mehr durch Tendenzen der Internationalisierung geprägt wird. Mit dieser Entwicklung hat der alte Hegemonietyp der Bourgeoisie an Bedeutung verloren. Gleichwohl sind die alten nichtkapitali- stischen Eigentümerschichten nicht völlig verschwunden. Entschei- dend ist jedoch, daß aus dem System des staatsmonopolistischen Kapitalismus neue Schichten und Interessen hervorwuchsen, die an das Privileg gebunden sind, ein Privileg, das zwar nicht aus feu- dal-ständischer Befestigung erwächst, aber gleichwohl die mehr oder weniger dauerhafte Besserstellung in diesen und jenen Fragen gegenüber den Massen der Arbeiterklasse bedeutet. Es sind somit Abstufungen in den Einkommen, der Existenzsicherheit, den Repro- duktionsmöglichkeiten usw. entstanden, die weit in die Arbeiter- klasse reichen, generell die lohnabhängigen Mittelschichten und die Intelligenz betreffen und Ansatzpunkte staatsmonopolistischer Integrationsstrategien darstellen. Sie sind in hohem Maße mit in- dividuellem Eigentum verbunden, das zwar keine Verwertung der ei- genen Arbeitskraft ermöglicht und somit eine Existenzbasis dar- stellen könnte, aber vor allem für die Reproduktion bedeutsam ist (Haus- und Wohnungseigentum u.a.). Diese "Privilegien" - zu denen auch die Kultur- und Bildungsprivilegien gehören - wachsen sowohl unmittelbar aus dem kapitalistischen Produktionsund Reprodukti- onsprozeß hervor, sind jedoch ebenfalls Ergebnis der Sozialstra- tegien der herrschenden Klasse. Sie sind in zweierlei Hinsicht instabil und relativ: insofern sie kapitalistischen Krisen und Veränderungen zum Opfer fallen können und sie sich unter dem so- zialen Druck der Arbeiterklasse verallgemeinern. Unter den Bedingungen der gegenwärtig in den Ländern des staats- monopolistischen Kapitalismus vorherrschenden konservativ-privat- monopolistischen Entwicklungsvariante des Kapitalismus 37) findet der entsprechende Hegemonietyp seine materielle und soziale Grundlage gerade in der Mobilisierung der alten Eigentums- und der neuen Privilegieninteressen und zielt auf ihre "Einbindung" in ein Modernisierungskonzept ab, das den ökonomischen und poli- tischen Interessen des Monopolkapitals entspricht. Die staatliche Vermittlung spielt dabei eine wesentliche Rolle, weshalb der Staat der zentrale Organisator dieses Hegemonietyps ist. Auf der anderen Seite werden soziale und demokratische Reformentwicklun- gen, die in einem reformistisch-etatistischen Entwicklungstyp zur Geltung kommen können, wesentlich von jenen Impulsen gespeist, die von den Interessen der Arbeiterklasse ausgehen. Für den neuen Hegemonietyp der Arbeiterklasse spielt der Umgang mit der sozia- len Differenzierung und den darin eingeschlossenen "Privilegien" eine ähnliche Rolle, wie das früher hinsichtlich des bäuerlichen Privateigentums der Fall war. Die Arbeiterklasse und ihre Inter- essen bleiben gerade deshalb auch unter diesen Bedingungen die Achse der Entwicklung, weil sie sich auf demokratische, antimono- polistische und in der Perspektive sozialistische Umgestaltungen der Produktion und des Wirtschaftslebens sowie der Reproduktions- bedingungen beziehen müssen, wenn ihre Interessen durchgesetzt werden sollen. In den Ländern des entwickelten Kapitalismus konnte die Arbeiter- klasse in der Nachkriegsperiode auf dem Hintergrund starker Pro- duktivitätsfortschritte der kapitalistischen Produktion einen Standard der Lebensverhältnisse erzwingen, bei dem elementare Be- dürfnisse der arbeitenden Massen nach Nahrung, Bekleidung, Woh- nung usw. befriedigt werden konnten. Dieser Standard bleibt je- doch umkämpft und wird immer wieder durch die Krisenentwicklung des Kapitalismus und die Umbaustrategien der herrschenden Klasse in Frage gestellt. Dies zeigt die Tendenz zur sogenannten Zwei- Drittel-Gesellschaft mit einem Drittel Diskriminierter und Paupe- risierter völlig eindeutig. Damit bleibt der Kampf um elementare Lebens- und Existenzsicherung auch auf der Tagesordnung der Aus- einandersetzungen in entwickelten kapitalistischen Ländern. Je- doch zeigt die Veränderung der Bedürfnisskala der Bevölkerung, d.h. vor allem der Arbeiterklasse und anderer werktätiger Schich- ten, daß neue unbefriedigte Bedürfnisse in den Vordergrund getre- ten sind, aus denen neue Zugänge zur Politisierung und Radikali- sierung erwachsen sind. Sie sind in der jüngeren Zeit nicht nur mit den neuen sozialen Bewegungen in die Realität getreten, son- dern ebenfalls mit neuen Forderungen und Kämpfen der Arbeiter- klasse. Diese Veränderungen verweisen uns zum einen darauf, daß die aus der Agrarfrage und der Lebensmittelfrage hervorgehenden Impulse zur Mobilisierung der Volksmassen in gesellschaftsverändernder Perspektive wenn auch nicht völlig bedeutungslos geworden, so aber doch weitgehend aufgebraucht sind. Zum anderen zeigt uns schon heute die Analyse des krisenhaften Umbruchprozesses, 38) dem die Änderung der Produktivkräfte und der internationalen Ver- hältnisse zugrunde liegt, die neuen Themen und Zugänge zu system- kritischer Haltung und von gesellschaftsverändernden Bewegungen. Sie zentrieren sich um die Komplexe Frieden - Abrüstung - Sicher- heit, Arbeit - soziale Sicherheit, Umwelt, Kontrolle - Demokrati- sierung, Individualitätsentfaltung. Dies sind schon heute die um- kämpften Felder der Zukunftsgestaltung. Hier formen sich neue In- teressenstrukturen und Bedürfnishierarchien. Noch liegen die historischen Erfahrungen nicht vor, daß und wie die Verdichtung der Widersprüche der Umbruchperiode in eine revo- lutionäre Situation münden könnte. Aber es liegt auf der Hand, daß die "große Furcht", die der sozial-psychologische Hebel von Massenaktivität und Selbstorganisation werden kann, nicht mehr wie zur Zeit der Französischen Revolution durch Banden und Emi- granten ausgelöst werden wird. Unwahrscheinlich ist es auch, daß die Hungerrevolten die Volksbewegungen der Zukunft vorantreiben werden. Aber man weiß schon heute, daß die nicht minder große Furcht mit realen und drohenden Umweltkatastrophen, technischen "Pannen", Lebensmittelvergiftungen, Radioaktivität usw. einherge- hen kann. Das kapitalistische System wird daran gemessen werden, ob es mit diesen und generell den globalen Problemen umgehen kann oder nicht. Die Kritik des kapitalistischen Eigentums in den neuen Dimensionen wird gerade die mit der wissenschaftlich- technischen Revolution auf die Tagesordnung tretenden Fragen aufzunehmen haben, in denen sich elementare Lebensinteressen mit der Notwendigkeit gesellschaftlicher Kontrolle und Umgestaltung verbinden. Unter diesen Bedingungen kann ein neuer Schub der Emanzipation und Individualitätsentfaltung nicht mehr an das Privateigentum gebunden sein, sondern muß sich dessen deformierender Zwänge entledigen. Das System der auf dem kapitalistischen Privateigentum beruhenden Aneignungs- und Produktionsweise und die ihm entsprechenden Typen ökonomischer und sozialer Regulierung stehen somit zur Disposition. Damit sind die Konfliktlinien vorgezeichnet, an denen sich die Potentiale grundlegender gesellschaftlicher Veränderungen formieren werden. Der Klassenkonflikt muß sich somit unter diesen Bedingungen in weit unmittelbarerem Sinne, als es früher der Fall war, um die Dimensionen der Erhaltung der Grundlagen der Zivilisation und der Existenz der menschlichen Gattung und ihrer Perspektiven erweitern. Der Anspruch der Arbeiterklasse, in Verfolgung ihrer Interessen das Tor zur Emanzipation der Menschheit aufzustoßen, zwingt unter diesen Bedingungen dazu, schon in den aktuellen Tageskämpfen zum Ausdruck und zum Tragen gebracht zu werden. Angesichts der Differenzierung materieller und sozialer Interes- sen und ihrer Veränderung im krisenhaften Umbruchprozeß kommt dem Kampf um kulturelle und ideologische Hegemonie einer demokrati- schen und sozialistischen Alternative erhöhte Bedeutung zu. Dies gilt auch deshalb, weil die spontane Zielgerichtetheit der Inter- essen weit weniger in die "richtige" Richtung tendiert als dies z.B. beim Privateigentumsinteresse der Bauern z.Z. der Französi- schen Revolution der Fall war. Deshalb spielt die Vermittlung zu einem Gesamtkonzept im Prozeß des politischen und ideologischen Kampfes eine erstrangige Rolle. Die Analyse des gegenwärtigen kapitalistischen Systems und der in ihm angelegten Veränderungspotentiale verweist darauf, daß diese im Ringen um einen Entwicklungsweg des staatsmonopolistischen Ka- pitalismus entbunden werden können, bei dem der Übergang zu einem staatsmonopolistischen Rüstungs- und Kriegskapitalismus ver- sperrt, der Gang zu einem zivilen Kapitalismus erzwungen und die Richtung für eine demokratisch-reformistische Entwicklungsvari- ante geöffnet wird. Dies wären Bedingungen, unter denen Allgemei- ninteressen der Bevölkerung und der Menschheit, die mit denen der Arbeiterklasse identisch sind, gegen die Partialinteressen mono- polkapitalistischer Verwertung, internationaler Konkurrenzfähig- keit und staatsmonopolistischer Systemsicherung durchsetzungsfä- hig werden und bei einer Blockadehaltung des kapitalistischen Sy- stems der Bruch mit diesem auf die Tagesordnung treten kann. Dies wäre keine Selbsttäuschung oder "heroische Illusion" des Ci- toyen, vielmehr ein Kampfprogramm, dessen Realisierungsmöglich- keit in den Bedingungen der heutigen Welt national und interna- tional angelegt ist. _____ 1) "Der Begriff des Klassischen, auch die klassische Revolution, impliziert das Optimum an historischer Gültigkeit und Wirkung, die größtmögliche Annäherung der historisch-gesellschaftlichen Praxis an die allgemeinen ("reinen") Bewegungsgesetze, wobei das grundlegende Kriterium vor allem in der epochenprägenden Wirkung und Ausstrahlung zu sehen ist." (Manfred Kossok, Walter Markov, Zur Methodologie der vergleichenden Revolutionsgeschichte der Neuzeit, in: Manfred Kossok (Hrg.), Studien zur vergleichenden Revolutionsgeschichte, Berlin/DDR 1974, S. 18/19). Das Verdienst, die Konzeption des Revolutionszyklus umfassend ausgearbeitet zu haben, gebührt vor allem der von Walter Markov begründeten und von Manfred Kossok und seinen Mitarbeitern fort- geführten "Leipziger Schule" vergleichender marxistischer Revolu- tionsforschung. Neben dem angeführten Titel vgl.: Revolutionen der Neuzeit. 1500-1917. Hrg. Manfred Kossok, Reihe 'Studien zur Revolutionsgeschichte', Berlin/DDR 1982; Bauern und bürgerliche Revolution, Hrg. Manfred Kossok u. Werner Loch, Reihe 'Studien zur Revolutionsgeschichte', Berlin/DDR 1985; Rolle und Formen der Volksbewegung im bürgerlichen Revolutionszyklus, Hrg. Manfred Kossok, Reihe 'Studien zur Revolutionsgeschichte', Berlin/DDR 1976; sowie: Evolution und Revolution in der Weltgeschichte. Ernst Engelberg zum 65. Geburtstag, 2 Bde, Berlin/DDR 1976 (bes. Bd. 1, Abschnitt I "Revolutionen und revolutionäre Übergänge"); Formationstheorie und Geschichte, Hrg. Ernst Engelberg u. Wolf- gang Küttler, Berlin/DDR 1987. 2) Wir verwenden den Hegemoniebegriff im Sinne von Antonio Gram- sci, der auf der Leninschen Konzeption fußt, diese jedoch für die Bedingungen des entwickelten Kapitalismus anwendet und weiterent- wickelt und besonders den Momenten der Kultur und Ideologie und der Rolle des Staates als Organisator der Hegemonie Aufmerksam- keit widmet. Dabei spielt auch das geschichtliche Material der Französischen Revolution eine Rolle (vgl. Antonio Gramsci, Zu Po- litik, Geschichte und Kultur, Ausgewählte Schriften, Leipzig, Frankfurt/ Main 1986, z.B. S. 295 ff.). Zur Interpretation des Hegemoniekonzeptes vgl. Luciano Gruppi, Gramsci. Philosophie der Praxis und die Hegemonie des Proletariats, Berlin-West 1977; Alessandro Mazzone, Zur Debatte über Hegemonie, in: Hans Heinz Holz u. Hans Jörg Sandkühler (Hrg.), Betr.: Gramsci, Köln 1980, S. 275 ff. 3) Karl Marx, Friedrich Engels, Die heilige Familie (1845), Marx- Engels-Werke (MEW), Bd. 2, S. 85/86. 4) Vgl. Albert Soboul, Französische Revolution und Volksbewegung. Die Sansculotten. Die Sektionen von Paris im Jahre H, Hrg. Walter Markov, Frankfurt/Main 1978 (Berlin/DDR 1962); George Rüde, Die Volksmassen in der Geschichte, Frankfurt/Main-New%rk 1977 (Sidney 1964). 5) Vgl. Susanne Petersen, Lebensmittelfrage und revolutionäre Po- litik in Paris 1792-93, München 1979. 6) Nach: Die Französische Revolution. Eine Dokumentation. Hrg. Walter Grab, München 1973, S. 37 ff. 7) Karl Marx, Friedrich Engels, Die deutsche Ideologie (geschr. 1845/46), MEW, Bd. 3, S. 189. 8) Vgl. Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag, Einlei- tung von Werner Bahner, Leipzig u. Frankfurt/Main 1978; Albert Manfred, Drei Portraits aus der Epoche der Großen Französischen Revolution. Rousseau-Mirabeau-Robespierre, Köln 1987 (Moskau 1979). 9) Jules Michelet, Geschichte der französischen Revolution, 5 Bü- cher 710 Bde, Hamburg, Wien, Zürich 1930 (Paris 1847-53); Pjotr A. Kropotkin, Die Große Französische Revolution 1789-1793, 2 Bde, mit einem Nachwort von V.M. Dalin und Anmerkungen von A.W. Gordon und J.W. Starostin, Leipzig/Weimar 1982 (Erstausgabe 1909). Für die Faktenangaben in diesem Artikel stützen wir uns darüber hinaus vor allem auf: Walter Markov, Albert Soboul, 1789. Die Große Revolution der Franzosen, Berlin/DDR 1977 (3. Aufl.); Wal- ter Markov, Revolution im Zeugenstand. Frankreich 1789-1799, 2 Bde, Leipzig 1982. 10) Pjotr A. Kropotkin, a.a.O., Bd. 1, S. 110 ff. 11) Jules Michelet, a.a.O., Buch 2, Bd. 4, S. 233 - 235. 12) Vgl. die Direktorialverfassung vom 22. 8. 1795, Art. 373/374 (Walter Grab, a.a.O., S. 277); oder die Konsulatsverfassung vom 13.12.1799, Art. 93/94 (ebenda, S. 300). 13) Vgl. Bernd Jeschonnek, Bourbonen und Agrarfrage, in: Bauern und bürgerliche Revolution, a.a.O., S. 171 ff. 14) Jules Michelet, a.a.O., Buch 5, Bd. 10, S. 323. 15) Walter Markov, Albert Soboul, 1789. Die Große Revolution der Franzosen, a.a.O., S. 368 (die Zahl der in Paris zwischen dem 10. Juni und Anfang August 1794 Hingerichteten wird mit 1376 angege- ben). 16) Vgl. A.V. Ado, Probleme der "Bauernrevolution" in der Großen Revolution der Franzosen, in: Bauern und bürgerliche Revolution, a.a.O., S. 82ff. 17) Nach Jules Michelet, a.a.O., Buch 4, Bd. 8, S. 486. 18) Ebenda, S. 488. 19) A.V. Ado, Probleme..., a.a.O., S. 85. 20) Vgl. Susanne Petersen, Marktweiber und Amazonen. Frauen in der Französischen Revolution, Berlin/DDR u. Köln 1987. 21) Jules Michelet, a.a.O., Buch 3, Bd. 5, S. 145. 22) Ebenda, S. 141. 23) Ebenda. 24) Nach Walter Markov, Revolution im Zeugenstand, a.a.O., Bd. 2, S. 383, 387, 388. 25) Jules Michelet, a.a.O., Buch 3, Bd. 5, S. 146. 26) Zur Analyse des Jakobinerstaates: Walter Markov, Grenzen des Jakobinerstaates, in: ders., Weltgeschichte im Revolutionsquadrat (Hrg. Manfred Kossok), Berlin/DDR 1982, S. 115 ff. 27) Karl Marx, Friedrich Engels, Die heilige Familie, a.a.O., S. 130. 28) Vgl. C.L.R. James, Die schwarzen Jakobiner. Toussaint L'Ouverture und die Unabhängigkeitsrevolution in Haiti, Köln 1984 (1938). 29) Walter Markov, Revolution im Zeugenstand, a.a.O., Bd. 2, S. 384. 30) Vgl. Michel Vovelle, Die Französische Revolution. Soziale Be- wegung und Umbruch der Mentalitäten, Frankfurt/Main 1985 (1979). 31) Karl Marx, Friedrich Engels, Die heilige Familie, a.a.O., S. 126. 32) Hans-Peter Jaeck, Die französische bürgerliche Revolution von 1789 im Frühwerk von Karl Marx 1843-1846, Berlin/DDR 1979. 33) Zum Verständnis der verschiedenen Typen der Revolution im Re- volutionszyklus vgl. unter den neueren Veröffentlichungen: Man- fred Kossok, Bürgerliche Revolution - Fortschritt - Transforma- tion, in: Karl-Heinz Röder (Hrg.), Politische Theorie und sozi- aler Fortschritt, Berlin/DDR 1986, S. 38ff.; Wolfgang Eichhorn, Die soziale Revolution - Gesetzmäßigkeit des Geschichtsprozesses, in: ebenda, S. 9 ff. 34) Argumentationen, Analysen und Begründungen zum Verständnis der Arbeiterklasse als dem revolutionären Subjekt in der Gegen- wart enthält: Marx ist Gegenwart. Materialien zum Karl-Marx-Jahr 1983, herausgegeben vom IMSF, Frankfurt/Main 1983. 35) Vgl. Michail Gorbatschow. Perestroika. Die zweite russische Revolution. Eine neue Politik für ?- Europa und für die Welt, München 1987, S. 59 ff. 36) Zum Epochencharakter vgl.: Heinz Jung, Josef Schleifstein, Die materialistische Geschichtsauffassung und der Charakter unse- rer Epoche, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF, Sonder- band I, Frankfurt/Main o.J. (1982), S. 20 ff.; Kurt Steinhaus, Eine universelle Revolution mit universellem Terrain, in: Marxi- stische Studien. Jahrbuch des IMSF 8, Frankfurt/Main 1985, S. 9 ff. 37) Zum Variantenkonzept vgl.: Jörg Huffschmid, Vor dem Übergang zur reformistischen Entwicklungsvariante des SMK der Bundesrepu- blik?, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 11, Frank- furt/Main 1986, S. 42 ff.; Heinz Jung, Zum Konzept der Entwick- lungsvarianten des SMK heute, in: ebenda, S. 65 ff. 38) Vgl. hierzu die Analysen in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 9, Frankfurt/Main 1985; zur Analyse der Gesamtsituation unter diesen Bedingungen: Thesen des 8. Parteitages der DKP (Hamburg 2.-4. Mai 1986) "Neue Fragen des Kampfes für Frieden und Arbeit - für eine demokratische Wende", Düsseldorf 1986. zurück