Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 14/1988
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EIGENTUM UND HEGEMONIE
Heinz Jung
1. Verheißung des bürgerlichen Umbruchs - 2. Privateigentumsin-
teressen als Grundlagen des revolutionären Blocks - 3. Der Wech-
sel des Hegemonietyps und seiner Grundlagen
1. Verheißung des bürgerlichen Umbruchs
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Am Beginn der Herrschaft der Bourgeoisie steht für breite Volks-
massen die Verheißung des von feudalen Fesseln befreiten Privat-
eigentums als Grundlage der Existenzsicherung und Individuali-
tätsentfaltung und einer neuen Gesellschaft. Mit der Herrschaft
der Bourgeoisie verliert diese Verheißung mehr und mehr ihre
reale Grundlage, denn Durchkapitalisierung der Gesellschaft be-
deutet die Negierung des auf individueller Arbeit beruhenden Pri-
vateigentums. Durchkapitalisierung schafft eine hochvergesell-
schaftete Großproduktion und Wirtschaft auf der Grundlage der
Lohnarbeit, wie sie heute im entwickelten Kapitalismus, den Län-
dern des staatsmonopolistischen Kapitalismus besteht. Damit ist
das Programm gesellschaftlicher Erneuerung an die Abschaffung des
Systems kapitalistischer Lohnarbeit im Prozeß der Umgestaltung
einer hochvergesellschafteten Wirtschaft geknüpft. Existenzsiche-
rung, Emanzipation und Individualitätsentfaltung können somit
nicht mehr, wie man seit Karl Marx und Friedrich Engels weiß, an
das Privateigentum gebunden sein, sondern setzen dessen Überwin-
dung voraus.
Von der Großen Französischen Revolution, in der das mit dem Pri-
vateigentum verbundene Interesse seine revolutionäre Rolle
spielte, trennen uns heute zwei Jahrhunderte. Sie gilt nicht nur
als die klassische Revolution im bürgerlichen Revolutionszyklus
1), sondern sie war auch die letzte, in der die Bourgeoisie unter
dem Druck in Bewegung gekommener Volksschichten ihre revolutio-
näre Rolle noch voll realisieren konnte. Alle nachfolgenden Um-
wälzungen finden schon unter den Bedingungen des Gegensatzes von
Lohnarbeit und Kapital und einer Arbeiterklasse statt, die nicht
mehr nur als Schatten hinter den radikalen Bourgeois steht, wie
weiland die Enrages und Volksrevolutionäre hinter den Jakobinern,
sondern die eine antikapitalistische Alternative verkörpert.
Gleichwohl bleibt infolge der Sozialstruktur der Gesellschaft
noch über das ganze 19. Jahrhundert das Eigentumsinteresse eine
wesentliche Grundlage der hegemonialen Rolle der Bourgeoisie und
ihrer Klassenherrschaft. Bis heute haben sich die Grundlagen und
Mechanismen der Klassenherrschaft in vieler Hinsicht verändert.
Dies deutlich zu machen, kann auch der Blick auf die Französische
Revolution dienlich sein.
Die Führerschaft in einem revolutionären Block hat viele Voraus-
setzungen und Aspekte 2). Grundlegend ist, ob und wie Interessen-
gemeinsamkeiten Basis eines sozialen und politischen Bündnisses
werden und wie aus der Verallgemeinerung dieser Interessen ge-
sellschaftliche Alternativen und Deutungsmuster hervorgehen, die
Bindewirkung auf die unterschiedlichen Kräfte des Bündnisses oder
Blocks haben. Dabei kommt der Ideologie und dem ideologischen
Kampf eine zentrale Rolle zu, für deren Wirkungsintensität kul-
turelles Milieu und Klima deshalb entscheidend sind, weil sie
wichtige Konstitutionsmomente des Alltagslebens sind. Insofern
ist die kulturelle Hegemonie der Vorraum politischer und ideolo-
gischer Führerschaft. Für diese Beziehungen liefert die Französi-
sche Revolution bis heute lebendiges Anschauungsmaterial.
Sicher wirft die vorliegende Abhandlung den Blick nur auf einen
Aspekt des Revolutionsprozesses, der immer als Totalität aufge-
faßt werden muß. Die Einseitigkeit soll jedoch in Kauf genommen
werden. Denn zum einen vermag eine solche Optik den bürgerlich-
demokratischen Charakter der Revolution in ihren aufsteigenden
Phasen deutlich zu machen, zum anderen erhellt sie die völlig
veränderten Voraussetzungen grundlegender gesellschaftlicher Um-
gestaltungen im entwickelten Kapitalismus der Gegenwart.
In den aufsteigenden Phasen der Französischen Revolution speist
die Radikalisierung des Eigentumsinteresses auch die Radikalisie-
rung des politischideologischen Kampfes. Sie führt zum Wechsel
der Führungsgruppen der Bourgeoisie und drängt deren energisch-
sten und konsequentesten Flügel zum Bündnis mit den Volksschich-
ten. Die Wendepunkte markieren jeweils die großen Volksbewegun-
gen, weil nur sie in der Lage sind, Blockadesituationen aufzubre-
chen und der Revolution neuen Spielraum zu schaffen. Erst die
Wechselwirkung von Volksbewegung und bürgerlichen Führungsgruppen
verleiht dem revolutionären Strom Durchschlagskraft und histori-
sche Wirksamkeit. Sobald die Volksbewegungen nicht in den politi-
schen Raum stoßen können, enden sie im Mahlstrom der rückfluten-
den Revolutionswelle, wie es sich deutlich bei den Germinal- und
Prairialaufständen des Jahres 1795 zeigte. Auf der anderen Seite
verlieren die radikalen Bourgeoisfraktionen ihren Einfluß, sobald
sie von den Volksbewegungen getrennt sind. Deshalb war die Peri-
ode der "Jakobiner mit dem Volk" (Lenin) Höhepunkt der Revolu-
tion. Dies verweist darauf, daß zu dieser Zeit die Autonomie der
Volksbewegungen nur relativ sein konnte, weil gesellschaftlicher
Fortschritt nur im Rahmen des bürgerlichen Eigentums möglich war,
deshalb die weitertreibenden und "grenzüberschreitenden" Kräfte
den Gang der Entwicklung nicht in eine grundlegend andere Rich-
tung drängen konnten. Gleichwohl kann es kaum einen Zweifel daran
geben, daß der revolutionäre Überschuß - gespeist vor allem aus
Interessen bäuerlicher, plebejischer und vorproletarischer Volks-
massen - ein wichtiges Moment der Vertiefung des Revolutionspro-
zesses und in dessen Ergebnis jenes Entwicklungsweges war, den
der Kapitalismus in Frankreich gehen mußte.
Die Grundfrage der Großen Französischen Revolution war die Lösung
der Agrarfrage im Interesse der Bourgeoisie und der bäuerlichen
Schichten der Gesellschaft. Zu Beginn der Revolution lebten von
den 25 Millionen Einwohnern Frankreichs 20 Millionen auf dem
Lande und von der Landwirtschaft. Die Befreiung der Landwirt-
schaft und des bäuerlichen Eigentums von den Bürden und Fesseln
des Feudalsystems mußte das Hauptwerk der Revolution sein. Dies
schloß die Umverteilung des Grundeigentums zu den ökonomisch
stärkeren bäuerlichen Schichten und zur Bourgeoisie ein.
Dieser Prozeß schuf der Revolution die wesentliche Massen- und
Interessenbasis, und deren Bedrohung und Blockade durch die in-
nere und äußere Konterrevolution führte zur Radikalisierung der
Eigentümerinteressen und wurde Grundlage der aufsteigenden Linie
der Revolution und der Momente der Kontinuität bis zum Sturz Na-
poleons. So konnten Marx und Engels festhalten: "Das Interesse
der Bourgeoisie in der Revolution von 1789 ... hat alles
'gewonnen' und hat den 'eingreifendsten Erfolg' gehabt... Dieses
Interesse war so mächtig, daß es die Feder eines Marat, die Guil-
lotine der Terroristen, den Degen Napoleons wie das Kruzifix und
das Vollblut der Bourbonen siegreich überwand." 3)
Die Bewegung der städtischen Volksschichten - im Kern die vorpro-
letarischen Lohnarbeiter, die Handwerker, Händler, Kleinunterneh-
mer, unteren Angestellten und Beamten usw. -, die sich sozial und
politisch als Sansculotterie 4) darstellten, speiste sich eben-
falls aus antifeudalen Quellen. Von ihnen mußte jedoch ein in
vieler Hinsicht stärkerer Druck auf die bürgerliche Eigentumsord-
nung ausgehen, weil nur mittels politischer und administrativer
Eingriffe und Maßnahmen ihre Lebensgrundlage sichergestellt wer-
den konnte. In das Zentrum rückte hier die Lebensmittelfrage. 5)
2. Privateigentumsinteressen als Grundlagen
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des revolutionären Blocks
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Interessenkanon der bürgerlichen Ordnung
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In der "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" der konstituie-
renden Versammlung vom 26.8.1789 wurden "Freiheit, Eigentum, Si-
cherheit und Widerstand gegen Unterdrückung" als natürliche und
unveräußerliche Menschenrechte deklariert und das Eigentum zum
"unverletzlichen und heiligen Recht" erhoben. 6) Marx und Engels
kommentierten dies wie folgt: Die liberalen Privateigentümer
"gaben im Anfange der französischen Revolution dem Privateigentum
einen liberalen Schein, indem sie es für ein Menschenrecht er-
klärten. Sie waren hierzu schon durch ihre Stellung als revolu-
tionierende Partei gezwungen, sie waren sogar gezwungen, der
Masse des französischen (Land)volks nicht nur das Recht des Ei-
gentums zu geben, son(dern a)uch wirkliches Eigentum nehmen zu
lassen, und sie konnten dies Alles tun, weil dadurch ihr eignes
'Wieviel', worauf es ihnen hauptsächlich ankam, unberührt blieb
und sogar sichergestellt wurde." 7)
Die Deklaration drückte in verallgemeinerter Form den Interessen-
kanon der bürgerlichen Ordnung aus. Die verallgemeinerte Form ist
jedoch immer der unterschiedlichen Interpretation entsprechend
unterschiedlicher Interessen und Kräfteverhältnisse offen. Außer-
ordentliche Bedeutsamkeit erlangten für die revolutionäre Ideolo-
gie die Vorstellungen von J.J. Rousseau 8), weil sie sowohl im
Konzept von Allgemeininteresse, Gemeinwohl und Tugend als auch in
der Fassung von Gleichheit und Eigentum die Grundlage für den po-
litisch-ideologischen Hegemonietyp des revolutionär-demokrati-
schen Jakobinerstaates von 1793/94 abgeben und den republikani-
schen Eigentümeregalitarismus begründen konnten. Besonders galt
dies für den Brückenschlag zwischen Volksschichten und Bour-
geoisie in der Sozialpolitik. Da auch dieser Hegemonietyp, trotz
gelegentlicher Grenzüberschreitungen und terroristischer Maßnah-
men gegen Spekulationskapitalisten, den Rahmen des Privateigen-
tums generell nicht verließ, konnte er von der Bergpartei dem
Konvent, in dem das bürgerliche Eigentunisinteresse dominierte,
aufgezwungen werden.
Die Agrarfrage: Grundeigentum für wen?
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Schon Michelet, Kropotkin 9) u.a. hatten darauf aufmerksam ge-
macht, daß aus der Optik der Nationalversammlungen
(konstituierende und gesetzgebende Versammlung, Nationalkonvent)
die Revolution nicht verstanden werden kann, selbst wenn man be-
denkt, daß hier ein Optimum an revolutionärer Energie freigesetzt
wurde. Das galt besonders für die Agrarpolitik, die unter dem
Druck der realen Bewegungen auf dem Lande, der fünf Jacquerien
der französischen Bauern, stand 10), wobei die regionalen Eigen-
tümlichkeiten ein buntscheckiges Bild der Bauernbewegung bewirk-
ten.
Ohne die Bewegung der "großen Furcht" hätte die Nacht des 4. Au-
gust 1789, in der Adel, Kirche, Provinzen u.a. freiwillig auf
ihre Feudalprivilegien verzichteten, kaum stattgefunden. Das galt
analog für die nachfolgenden Gesetze der Versammlungen. Es be-
durfte entweder des Drucks der Bauernbewegungen und der von ihnen
schon geschaffenen Tatsachen oder der Zuspitzung der Bedro-
hungssituation, um die Versammlungen bzw. die jeweils führende
Gruppe zu Taten zu drängen. Schließlich darf nicht vergessen wer-
den, daß am 2. Juni 1793 erst die Girondisten gestürzt werden
mußten, damit der Konvent am 17.7.1793 das Dekret über die voll-
ständige und entschädigungslose Abschaffung der Feudalrechte ver-
abschiedete.
Herausragend, weil in der ersten Phase der Revolution stattfin-
dend, war die Bewegung der "großen Furcht", in deren Gefolge es
zur spontanen Volksbewaffnung und antifeudalen Aktionen der Bau-
ern kam, gegen die die Nationalgarden der Städte vielfach vorgin-
gen. Von ähnlicher Bedeutung war die Bauernbewegung im Osten
Frankreichs im Zusammenhang mit der Flucht der Königsfamilie nach
Varennes im Juni 1791, die nun allen Kräften mit einem Schlag
deutlich machte, wo die Massenbasis der Revolution lag, nämlich
beim 'guten Landvolk der Franzosen'.
Diese Bewegung machte ebenfalls offenkundig, welche massenwirk-
same Kraft der Patriotismus gerade bei den Bauern geworden war,
und dies nicht zuletzt deshalb, weil sie von der Intervention der
Österreicher und Preußen zur Stützung des Thrones nichts Gutes zu
erwarten hatten. Dies waren faktisch die Tage, an denen das Volk
sein Urteil über die Monarchie und Ludwig XVI. sprach und von
denen an das Nebeneinander von Hof und Versammlung als der Insti-
tutionen der Verallgemeinerung der Interessen Frankreichs zuneh-
mend unverträglich wurde und die Basis eines konstitutionellen
Kompromisses nach englischem Vorbild immer mehr schwand.
Mußte sich also unter diesen Bedingungen das bäuerliche Eigen-
tumsinteresse radikalisieren, so galt dies zugespitzt für das
neue Eigentum, das aus dem Verkauf der nationalisierten Kirchen-
güter entstand. Hier hatte schon Michelet eine Triebfeder der po-
litischen Radikalisierung der Jakobiner und später des Konventes
gesehen. "Die Jacobiner werden zu Käufern, die Käufer werden zu
Jacobinern." "Denn schließlich, was bedeutete dieser Verkauf? Daß
eine Unmenge von Menschen ihr Glück an die revolutionäre Sache
gehängt hatten, mehr vielleicht als ihr Glück, ihr Leben, und
mehr noch als ihr Leben, das Schicksal ihrer Familien." Hieraus
erklärte sich das schnelle Anwachsen der Jakobinergesellschaften
1791 von 400 auf über 1000. Diese verloren ihren akademischen Zu-
schnitt, denn nach vorn kamen Männer der Tat" Geschäftsleute und
Spekulanten, die sich bis an den Hals in diese gefährliche Aus-
beutung der Nationalgüter eingelassen hatten, (sie) kamen sich in
ihren eigenen Augen durch die Begeisterung erhoben vor, verfolg-
ten mit Luchsaugen den verworrenen Faden der Revolution, stellten
die ätzende Bitterkeit des Spekulanten in Gefahr in den Dienst
der Ideen." "Die Güter des Klerus kaufen, teilen und wieder tei-
len, das war der tödlichste Krieg, den man der Gegenrevolution
erklären konnte." "Wenn es sein mußte, waren sie bereit, mit der
Revolution unterzugehen, und andererseits bereicherten sie sich
durch sie." 11) Dies erhellt sehr anschaulich, welche politisch
revolutionäre Rolle das Eigentum in jener Periode zu spielen ver-
mochte.
Schon am 2.11.1789 hatte die konstituierende Versammlung die Kir-
chengüter, einschließlich der Gebäude, nationalisiert. Sie mach-
ten etwa 10 Prozent des Bodenfonds Frankreichs aus. Später kamen
die Güter des emigrierten Adels hinzu und Ländereien der Krone.
Ihr Verkauf hatte sozialpolitische und finanzpolitische Ursachen.
Zum einen ging es um die Umschichtung des Grundeigentums und die
Erweiterung und Festigung der sozialen Basis der Revolution, zum
anderen um die Finanzierung der Staatsausgaben, die mit den Auf-
wendungen für die Kriegsführung, die Ausrüstung und Verpflegung
der neu ausgehobenen und mobilisierten Massenarmeen sprunghaft
anstiegen. Nach der Zerschlagung des feudalen Steuer- und Abga-
bensystems konnte sich nicht so schnell ein neues, durch die Ge-
wohnheit befestigtes Steuersystem durchsetzen. Als wichtige Fi-
nanzierungsquelle verblieb somit der Verkauf der Nationalgüter
und die Einführung und Ausweitung der Assignatenzirkulation, also
Papiergeldes, das auf die nationalisierten Bodenfonds ausgegeben
wurde. Um breite bäuerliche Schichten zum Kauf zu bewegen, be-
durfte es der sukzessiven Stückelung der Parzellen und der Assi-
gnaten.
Was die Säkularisierung des Kirchenbesitzes betrifft, so fand sie
häufig schon im Zuge der Durchsetzung des Absolutismus statt und
machte, wie in England, den Weg zur Schaffung einer Nationalkir-
che frei, was auch die ökonomische Entmachtung des "Papismus" als
ausländischer Agentur zur Voraussetzung hatte und dem sich for-
mierenden bürgerlichen Patriotismus entgegenkam. Auch für die
Konfiskation des Eigentums von Staatsfeinden und Emigranten hatte
die Geschichte schon viele Beispiele geliefert. In der Französi-
schen Revolution verschmolzen nun die Eigentumsaspekte unmittel-
bar mit dem Kampf um die politische Macht und ihre Sicherung.
Die Unverletzlichkeit des aus dem Kauf von Kirchen- und Emigran-
tengütern entstandenen neuen Eigentums wurde auch von den Nach-
thermidorverfassungen ausdrücklich garantiert. 12) Das damit ver-
bundene Interesse setzte der Kompromißfähigkeit der Republik der
Thermidorianer, die ja immerhin noch eine Republik der
"Königsmörder" war, gegenüber den Royalisten und Emigranten
ebenso ihre Grenzen wie dem Direktorat, dem Konsulat und später
Napoleon. Selbst die Charte der zurückgekehrten Bourbonen mußte
ihm Rechnung tragen. 13) Immerhin wurden im Juli 1795 nach der
Zerschlagung des Landungsversuches der Emigranten auf Quibe-
ron/Bretagne etwa 1800 Gefangene erschossen 14), mehr Personen,
als selbst während des "Großen Terrors" unter den Gesetzen des
22. Prairial 1794 in Paris abgeurteilt worden waren. 15)
Zwar wurden die Volksbewegungen und die Sansculotterie, besonders
von Paris, als politischer Faktor ausgeschaltet, aber es war nun
die Armee, die einen konsequenten Antiroyalismus politisch-ideo-
logisch proklamierte und den Regierungen aufzwang - eben die
Söhne der Bauern und Sansculotten, vielfach die aktiven Teilneh-
mer der Revolutionsbewegungen, die, wie bekannt, nicht nur die
unteren Offiziersränge einnahmen und bei denen Patriotismus und
Eigentümerinteressen eins waren.
Mit der Vertiefung volksrevolutionärer Prozesse, dem Sturz alter
Autoritäten, denen neue noch nicht nachgefolgt waren, und dem Ab-
räumen des Feudaleigentums und seiner Bindungen kamen auch spon-
tane Umverteilungsprozesse in Gang, die das Bürgertum und die Be-
sitzenden schlechthin in Schrecken versetzten. Der Druck des bäu-
erlichen Privatinteresses machte nun auch vor dem bürgerlichen
Grundeigentum und dessen Ausbeutungsformen nicht mehr halt. Der
Kampf gegen die Aristokraten dehnte sich spontan auf die Reichen
aus, die eine laue Haltung hatten und das Ancien régime zurück-
wünschten. Dies galt etwa für die Periode nach dem 10. August
1792, dem Sturm auf die Tuilerien, zugespitzt während und nach
den Septembrisaden Anfang September 1792 und ebenso nach dem
Sturz der Girondisten am 2. Juni 1793. Dies veranlaßte die ge-
setzgebende Versammlung bzw. den Konvent auf der einen Seite zur
Unterstreichung der Eigentumsgarantien, auf der anderen Seite
aber auch zum Eingehen auf die Forderungen der bäuerlichen und
städtischen Volksbewegungen.
Was den Agrarsektor betrifft, so wurde die Agitation für das so-
genannte Ackergesetz 16), d.h. das Eintreten dafür, daß der Boden
allen gehört, daß jeder das Recht auf Boden hat und er dem gehö-
ren soll, der ihn bearbeitet, durch den Konvent am 13.3.1793 un-
ter die Todesstrafe gestellt. Damit erfolgten gegenüber den
Volksbewegungen eindeutige Grenzmarkierungen.
Die weitestgehenden Agrarmaßnahmen enthielten die von Saint-Just
begründeten Ventöse-Dekrete (26.2. und 3.3.1794), wonach be-
schlagnahmte und nationalisierte Emigrantengüter nicht mehr nur
verkauft, sondern unentgeltlich an die armen Bauern und verdien-
ten Patrioten verteilt werden sollten. Saint-Just: "Wer sich als
Feind seines Landes gezeigt hat, kann nicht Eigentümer darin
sein. Entschädigen wir die Notleidenden mit dem Gut der Feinde
der Revolution." 17) Trotz der Annahme durch den Konvent, der sie
gewissermaßen duckend passieren ließ, kamen sie nicht zur Anwen-
dung, weil sie für die damalige Situation eine Grenzüberschrei-
tung darstellten, massiv auf das bürgerliche Eigentumsinteresse
stießen und deshalb selbst von den Vollzugsorganen der
robespierristisch hegemonialisierten Republik in der Schublade
gelassen wurden. Nach Michelet fand man bei Saint-Just nach der
Verhaftung am 9. Thermidor 1794 einen Zettel mit der Bemerkung:
"Man soll nicht das Eigentum verteilen, sondern das Pachtgeld"
18), also den Vorschlag zur Korrektur der Ventöse-Dekrete. Bilan-
ziert man die Ergebnisse der bäuerlichen Revolution, dann zer-
brach sie "die feudal-seigneurale Bodenbesitzstruktur und reali-
siert eine partielle Umverteilung des Bodens zugunsten der Bau-
ern, erweitert und festigt den bäuerlichen Besitz sowie die bäu-
erliche Wirtschaft." 19)
Die städtischen Volksschichten: Lebensmittelfrage im Zentrum
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Für die städtischen Volksschichten stellte sich die Eigentums-
frage in differenzierter Weise entsprechend ihrer inneren sozia-
len Struktur. Verbindender Nenner wurden Fragen der ökonomischen
und sozialpolitischen Regulierung und besonders der Versorgung
mit Lebensmitteln. Schon die gesamtnationale Krise 1788/89 war
eng mit der Verschlechterung der Lebenslage verbunden. Dabei
rückte die Lebensmittelfrage ins Zentrum. Somit wurden die ele-
mentaren Lebensbedürfnisse eine erstrangige Schubkraft der Volks-
bewegung und ihrer Radikalisierung. Sie verflochten sich mit De-
mokratisierungsforderungen. Sie nahmen im Verlauf der Revolution
an Bedeutung zu. Schon beim Zug der Pariser Frauen nach Versail-
les am 4./5.10.1789 spielten sie eine erstrangige Rolle. Die
Heimholung des Königs nach Paris verknüpfte sich mit der Vorstel-
lung, daß sich damit die Lebensmittelversorgung verbessern werde.
Für die Einbeziehung der Frauen in die Volksbewegungen und für
ihr selbständiges Auftreten war die Lebensmittelfrage ein Haupt-
antrieb. 20)
Zu beachten ist ebenfalls, daß sich mit der Auflösung des Feudal-
systems und seiner Institutionen sowie der Emigration von Teilen
des Adels die mit der Luxusproduktion und den persönlichen
Diensten verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten vor allem in Pa-
ris verminderten. Mit dem Wegfall der alten Armenfürsorge wurden
die neuen Institutionen, vor allem die Kommune von Paris, zum
Adressaten der Forderungen nach Arbeit und Brot. Die Dimension
des Problems wird daran deutlich, daß für die Zeit des Revoluti-
onsbeginns die Zahl der Bettler und Pauperisierten in Paris auf
80-120 000 angegeben wird - bei einer Gesamteinwohnerzahl von
600 000.
Getreide bzw. Brot stand für die damalige Versorgung im Vorder-
grund. Dies galt als Ware zur Befriedigung der Bedürfnisse ersten
Grades. Dementsprechend wurde die Forderung nach Brot zu stabilen
Preisen zur zentralen Kampflosung. Sie richtete sich gegen jene,
die Getreide horteten, damit spekulierten, um die Preise hoch-
zutreiben und das Volk dem Hunger auszuliefern, gegen die Verant-
wortlichen für den Aufkauf, den Handel und das Transportwesen.
Verlangt wurden politische und administrative Maßnahmen. Damit
wurden der freie Markt und die ungezügelte Bewegung des Eigentums
in Frage gestellt und die soziale Maßregel gegen die gerade ins
Leben getretene ungezügelte kapitalistische Wirtschaftsordnung
auf die Tagesordnung gesetzt. Diese Interessenlage der Volks-
schichten erlangte in dem Maße an Gewicht, wie die Volksbewegun-
gen unmittelbar in den Revolutionsprozeß eingriffen, also vor al-
lem 1792/93, und die radikale Bourgeoisfraktion als Bedingung
ihres Sieges gegen die innere und äußere Konterrevolution zum
Bündnis mit ihnen gezwungen war. Nach dem Sturz der Girondisten
brach die Revolution mit dieser Interessenkonstellation in "terra
incognita" (Marat) auf.
Der Kampf gegen die Spekulation und für eine politisch-admini-
strative Wirtschafts- und Sozialpolitik war gemeinsame Basis für
die verschiedenen Gruppen der Sansculotten. Belastungen für die-
sen Block und für das Bündnis mit der radikalen Bourgeoisie tra-
ten dann und dort auf, wann und wo Bewegungen, wie etwa beim La-
densturm im Februar 1793, die Eigentumsordnung der Mittelschich-
ten in Frage stellten. Die Dekrete zum Preis- und Lohnmaximum
(sogenanntes kleines Maximum im Mai 1793 und großes Maximum nach
der Besetzung des Konvents durch Pariser Volksmassen im September
1793) kamen unter diesem Druck zustande. Sie kamen vor allem den
sansculottischen Mittelschichten entgegen, hatten für die Lohnar-
beiter jedoch eine zwiespältige Wirkung und führten in der Konse-
quenz zu einer Belastung des Bündnisses mit der Bauernschaft.
Letzteres vor allem auch deshalb, weil zur Versorgung der Städte
und der Massenarmeen zu Requirierungsmaßnahmen übergegangen wer-
den mußte. Die Bewilligung der Pariser Revolutionsarmee durch den
Konvent im September 1793 sollte nicht zuletzt der Sicherstellung
der Versorgung von Paris dienen, neben der Niederschlagung der
Aufstände in der Vendee.
Je mehr sich die Revolution auf dem Lande durchgesetzt hatte und
auch die Bauern nach den Nationalgütern griffen, gleichzeitig die
zunehmende Assignatenausgabe die Inflation anheizte, desto mehr
wuchs bei ihnen die Neigung zur Hortung und Spekulation. Dies war
der Weg, um den neuen Grundbesitz schnell bezahlen zu können.
Insofern erwies sich die Assignatenwirtschaft als Hebel zur Be-
schleunigung des Umverteilungsprozesses des Bodens. Dies führte
zur Verschärfung des Gegensatzes zwischen Stadt und Land und kul-
minierte in der Lebensmittelfrage bzw. den zu ihrer Lösung auf
den Weg gebrachten Maßnahmen. Damit wuchs die Distanz der Bauern
gegenüber Paris und der radikalen Politik des Konvents.
Gegen die spontanen Umverteilungsprozesse forderte Danton im Sep-
tember 1792: "Schwören wir die Übertreibung ab, erklären wir, daß
jeder territoriale und industrielle Besitz für alle Zeiten auf-
recht erhalten werden soll!" 21) Die Gegenposition markierte Cam-
bon, der Finanzmann der Revolution: "Wenn das Vaterland in Gefahr
ist, gehört alles dem Vaterland!" 22), eine Formel, die die Linie
der Bergpartei auf den Begriff brachte. Demgegenüber beharrten
die Girondisten auf dem liberalen Dogma, daß das Eigentum außer-
halb, d.h. über dem Gesetz stehen müsse. 23) Robespierre wird
später, in einer großen Rede vor dem Konvent am 24.4.1793, zwar
ebenfalls für die Eigentumsgarantie eintreten, aber das Eigentum
als das oberste der Menschenrechte in Frage stellen: "... ich
will durchaus nicht an eure Schätze rühren, welch unsauberer Her-
kunft sie auch sein mögen." "Die vornehmsten Menschenrechte be-
stehen darin, für die Sicherung seiner Existenz und für die Frei-
heit Sorge zu tragen." "Das Eigentumsrecht wird wie alle anderen
Rechte begrenzt durch die Verpflichtung, die Rechte des anderen
zu achten." "Die Gesellschaft ist verpflichtet, für den Lebensun-
terhalt aller ihrer Glieder zu sorgen, indem sie ihnen Arbeit
gibt oder denen, die arbeitsunfähig sind, die Existenzmöglichkeit
sichert." 24) Auf diesen Vorstellungen beruhte dann die Sozialpo-
litik des Jakobinerstaates.
Man muß verstehen, daß für die städtischen und ländlichen Volks-
schichten die Ausweitung und Vertiefung der Demokratie, selbst
wenn sie sich nur auf die politischen Institutionen bezog, ein
Mittel zur Durchsetzung ihrer materiellen und sozialen Interessen
und zum sozialen Aufstieg ihrer agilsten Elemente war. Die Aufhe-
bung des Zensuswahlrechtes, das die konstituierende Versammlung
beschlossen und das bei 4 Millionen Wählern 3 Millionen erwach-
sene Männer zu Passivbürgern gemacht hatte, am Tag nach dem Sturm
auf die Tuilerien durch die gesetzgebende Versammlung war hierzu
ein wichtiger Schritt. Dies bedeutete die Öffnung der National-
garden, der Munizipalitäten, der Ausschüsse, des Staatsapparates
usw. auch für Vertreter aus den unteren Volksschichten. Derartige
Positionen waren vielfach der Weg, um selbst zu Eigentum zu kom-
men. Vielleicht hat Michelet ganz zutreffend das Klima der dama-
ligen Zeit erfaßt, als er schrieb: "Alle wollten sie den Besitz
und wollten ihn geheiligt wissen, selbst die, welche ihn noch
nicht hatten. Sie rechneten darauf, ihn morgen zu haben. Das war
der Gedanke der Revolution: Daß alle Eigentümer würden - leicht,
indem sie wenig zahlten, gerecht und dauerhaft, indem sie mit ih-
rer Arbeit und ihren Ersparnissen zahlten." 25)
Das Gesetz Le Chapelier vom 14. 6. 1791 stellte die Bildung von
Arbeiterkoalitionen und Streiks entsprechend den Doktrinen von
der freien Konkurrenz unter Strafe. Dieses Gesetz wurde auch spä-
ter nicht aufgehoben. Dementsprechend wurden die Lohnarbeiter
völlig dem Gang von Angebot und Nachfrage unterworfen, wobei sich
gerade in Konjunkturperioden die Dekrete des Lohnmaximums zu-
sätzlich gegen sie wenden mußten. Ihnen blieb nur der Weg, ihre
Interessen über die Volksgesellschaften und die politischen In-
stitutionen zur Geltung zu bringen. Es entbehrt nicht der Ironie,
daß gerade in den letzten Tagen ihrer Herrschaft die Robespierri-
sten das Lohnmaximum gegen die Pariser Lohnarbeiter in Anwendung
brachten, die an der damaligen mit der Ausrüstung der 1,2 Millio-
nen-Mann-Armee verbundenen Rüstungskonjunktur partizipiert hat-
ten. Neben der Hinrichtung vieler ihrer Sprecher und der Schlie-
ßung der Volksgesellschaften sowie der Bürokratisierung der Sek-
tionen durch die Zentralregierung erklärt dies ihre Passivität
beim Sturz der Volksregierung und ihre teilweise aktive Beteili-
gung, z.B. durch die Bataillone der Sektion der Gravilliers.
Der Jakobinerstaat 26) mußte in der Situation der extremen Bedro-
hung der revolutionären Republik antreten, die Interessenbalance
auseinanderstrebender Kräfte mit terroristischen Mitteln aufrecht
zu erhalten. Auf der einen Seite zerschlug er die autonomen
Volksbewegungen und -organisationen, auf der anderen nahm er
einen Teil ihrer sozialen Forderungen auf. Gleichzeitig mußte er
den Terror gegen die Spekulanten und Kriegsgewinnler richten, die
energischsten Kräfte des kapitalistischen Erwerbsstrebens, ohne
ihnen auf längere Dauer Zügel anlegen zu können. Er mußte sie
vielmehr bewußt zur Versorgung und Ausrüstung der Armee einset-
zen.
So konnte er auf der Grundlage des Bündnisses der , Jakobiner mit
dem Volk" für einen historischen Moment gewaltige patriotische
Energien und materielle Ressourcen für den Sieg der Revolution
freisetzen, aber trotzdem den Widersprüchen seiner bürgerlich-ka-
pitalistischen Basis nicht entgehen. So mußte er nach den Siegen
der republikanischen Armeen gegen die inneren und äußeren Feinde
dann der Republik der Thermidorianer weichen. Nun brach die bür-
gerliche Gesellschaft "in gewaltigen Lebensströmungen hervor.
Sturm und Drang nach kommerziellen Unternehmen, Bereicherungs-
sucht, Taumel des neuen bürgerlichen Lebens, dessen erster
Selbstgenuß noch keck, leichtsinnig, frivol, berauschend ist;
wirkliche Aufklärung des französischen Grund und Bodens, dessen
feudale Gliederung der Hammer der Revolution zerschlagen hatte
und welchen nun die erste Fieberhitze der vielen neuen Eigentümer
einer allseitigen Kultur unterwirft; erste Bewegungen der freige-
wordenen Industrie - das sind einige von den Lebenszeichen der
neuentstandnen bürgerlichen Gesellschaft." 27)
Menschenrechte und Sklaverei
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Schließlich soll noch kurz auf einen Sachverhalt eingegangen wer-
den, bei dem die Widersprüche der bürgerlichen Menschenrechtsde-
klaration besonders eklatant zum Ausdruck kommen und es offenkun-
dig wird, daß die staatsbürgerliche Gleichheit aller Menschen
nicht durch die Logik besitzbürgerlicher Interessen in die Welt
kam, sondern der Vertiefung der Revolution bis zur Jakobinerdik-
tatur bedurfte. Es geht um die Befreiung der Sklaven in den fran-
zösischen Kolonien, speziell in Haiti. Sie waren ja Menschen und
Eigentum in einem. Hier hatte es sich zu erweisen, mit welchen
Prioritäten die Menschenrechte interpretiert wurden. Die Führer
der konstituierenden Versammlung wie Barnave, Lameth u.a. waren
selbst Sklavenhalter. Die Girondisten konnten sich nur zur
Gleichstellung der freien Mulatten entschließen. Erst unter der
Hegemonie der Robespierristen verabschiedete der Konvent am
4.2.1794 das Dekret über die Abschaffung der Sklaverei, nachdem
sich die Sklaven allerdings in der ersten siegreichen antikolo-
nialen Revolution der Geschichte unter Toussaint L'Ouverture
schon vorher selbst befreit hatten. 28) Ein Jahr zuvor hatte Ro-
bespierre in seiner großen Rede zum Eigentum schon polemisiert: "
Fragt den Händler von Menschenfleisch, was Eigentum ist! Er wird
auf jenen riesigen Sarg zeigen, den er Schiff nennt und wo er
Menschen eingepfercht und an Ketten gelegt hat, die zu leben
scheinen, und er wird sagen: 'Das ist mein Eigentum, ich habe sie
alle Stück für Stück gekauft.'" 29)
Es bedurfte also des Durchlaufs der Führungsgruppen bis zu den
radikalsten und energischsten Vertretern der Bourgeoisie, um die
Bedingungen kapitalistischer Produktion, die juristische Freiheit
der unmittelbaren Produzenten, tatsächlich allgemeingültig zu ma-
chen. Die englische Revolution des 17. Jahrhunderts hatte diese
Frage ebenso ausgespart wie die amerikanische, die ja zehn Jahre
vor Ausbruch der französischen noch mitten im Gange war. Ja,
Sklavenhandel und Sklaverei nahmen danach im Gefolge der indu-
striellen Revolution in England und der großen Baumwollnachfrage
einen immensen Aufschwung.
Elemente der kulturellen und ideologischen Hegemonie
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Faßt man abschließend zur bisherigen Betrachtung einiger Aspekte
der Französischen Revolution zusammen, dann kann festgehalten
werden, daß alle in ihr wirksamen Hegemoniekonstellationen auf
dem Eigentumsinteresse und den damit verbundenen sozialen Bünd-
nissen beruhten. Das galt für die Konstitutionellen, die Girondi-
sten und die Montagnards gleichermaßen. Der Unterschied bestand
jedoch darin, daß sich mit der Radikalisierung der Eigentumsin-
teressen die Erweiterung des Bündnisses in die städtischen und
bäuerlichen Volksschichten vollzog. Damit erfolgte eine Vertie-
fung des demokratischen Charakters der Revolution.
Fragt man nach den wichtigsten ideologischen Bindemitteln der He-
gemonie der Bourgeoisie, dann war es der Patriotismus der jungen
bürgerlichen Nation, der sich gegen die Kräfte des Ancien régime
und gegen die Interventionsmächte wendete. Im Rahmen einer kon-
stitutionellen Monarchie wäre die Repräsentanz der Nation der
Krone u n d dem Parlament zugefallen. Diese Möglichkeit wurde
mit der Intransigenz des Hofes, die sich gegen die nationalen In-
teressen richtete, hinfällig. In den Perioden der Revolutions-
schübe kam es zur zeitweiligen Doppelherrschaft der Kommune von
Paris und der Versammlung, die auch ideologisch ihren Ausdruck
fand.
Zwar war schon durch die Aufklärung eine allgemeine kulturelle
und ideologische Hegemonie bürgerlicher Wertvorstellungen und
Orientierungen geschaffen worden. Diese mußten sich mit der Revo-
lution verstärken und in Konfrontation mit der katholischen Kir-
che, als dem zentralen ideologischen Apparat des Feudalregimes,
geraten. Der Versuch ihrer Umgestaltung zu einer Nationalkirche
unter Kontrolle der Bourgeoisie scheiterte. Deshalb mußte die Re-
volution in einen Kirchen- und Religionskampf geraten und be-
strebt sein, an die Stelle der alten Religion republikanische
Kulte zu setzen. Hier stießen unterschiedliche ideologische Strö-
mungen des revolutionären Lagers selbst zusammen.
Die republikanischen Kulte drangen tief in das Alltagsleben ein.
30) Dessen Neuformierung diente auch der republikanische Kalen-
der. In gleicher Richtung wirkten die großen und kleinen Feste,
die Verbrüderungen, Gemeinschaftsmähler, neuen Symbole, Zeremo-
nien usw. Schließlich war die antike Toga nicht nur ein Akt der
Selbsttäuschung, sondern auch ein Moment der ideologisch-kul-
turellen Autonomie der neuen Ordnung, weil damit das Gegenbild
zur christlichen Mythologie und ihren Stereotypen befördert
wurde.
Zu unterstreichen bleibt, daß die Ebenen der Kultur und Ideologie
nicht nur die Eigentümerinteressen umfassend zur Ausgestaltung
brachten, sondern sie auch aktiv auf deren Formierung zurückwirk-
ten.
3. Der Wechsel des Hegemonietyps und seiner Grundlagen
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Wenn im Zeitalter der Französischen Revolution auch noch keine
reale gesellschaftliche Alternative wirksam werden konnte, die
das System des Privateigentums in Frage gestellt hätte, so hat
sie gleichwohl "Ideen hervorgetrieben, welche über die Ideen des
ganzen alten Weltzustandes hinausführen. Die revolutionäre Bewe-
gung, welche 1789 im Cercle social begann, in der Mitte ihrer
Bahn Leclerc und Roux zu ihren Hauptrepräsentanten hatte und end-
lich mit Babeufs Verschwörung für einen Augenblick unterlag,
hatte die kommunistische Idee hervorgetrieben, welche Babeufs
Freund, Buonarroti, nach der Revolution von 1830 wieder in
Frankreich einführte. Diese Idee, konsequent ausgearbeitet, ist
die Idee des neuen Weltzustandes." 31) In diesem Sinne gehört
diese große Revolution zu den Voraussetzungen und Vorläufern des
modernen Sozialismus, der den Sturz des bürgerlichen, d.h. des
auf Ausbeutung begründeten Privateigentums als historisches Werk
der Arbeiterklasse proklamiert. Gleichfalls konnte erst aus der
Verarbeitung und Kritik des großen epochesetzenden Ereignisses
und der mit ihm zur Herrschaft gekommenen Ideen jene wissen-
schaftliche Theorie geboren werden, die dem Weg zum neuen Weltzu-
stand Kompaß und Richtschnur sein konnte. 32)
Fortwirken des Bandes des Eigentums
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für die Herrschaft der Bourgeoisie
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Wie die Geschichte der vergangenen zwei Jahrhunderte zeigt, kann
die Eigentumsfrage nicht nur auf das Verhältnis von Lohnarbeit
und Kapital reduziert werden. Vielmehr ist die Haltung der Grund-
klassen zu dem nicht oder nicht vorwiegend auf Ausbeutung beru-
henden Eigentum und Besitz eine Grundfrage ihrer Hegemonie- und
Bündnisfähigkeit.
Das Band des Eigentums- und Besitzinteresses steht für die hege-
moniale Rolle der Bourgeoisie so lange im Vordergrund, wie die
Schichten der Privateigentümer in Stadt und Land ein relevantes
Bevölkerungsgewicht besitzen. Und selbst wenn sich dieses Gewicht
infolge der Durchkapitalisierung der Gesellschaft vermindert, ist
der beachtliche soziale Einfluß dieser Schichten zu berücksichti-
gen, so z.B. hinsichtlich der Beziehungen zwischen Bauern und
ländlich gebundenen Halbproletariern oder heute in Bezug auf die
Interaktionsfähigkeit der "freien Berufe". Gegenüber feudalen
Strukturen erwuchs aus der Interessenspange des Privateigentums
revolutionäres Potential. Dies galt auch noch, allerdings nicht
immer und nicht in dieser Eindeutigkeit, für Revolutionen im Ka-
pitalismus zur Durchsetzung der Fortentwicklung angemessenerer
ökonomischer und politischer Strukturen. 33) Zeigte sich schon in
den Reaktionen des Eigentumsinteresses gegen grenzüberschreitende
Aktionen der Volksbewegungen während der Französischen Revolution
auch eine Radikalisierung nach rechts, so verstärkten sich diese
Tendenzen mit der Zuspitzung des Klassenkampfes zwischen Bour-
geoisie und Proletariat. Auf der anderen Seite führte die kapita-
listische Bedrängung des Kleineigentums auch zu antikapitalisti-
schen Tendenzen der kleinbürgerlichen Schichten. In dieser histo-
rischen Konstellation nahm die Neigung der Großbourgeoisie zum
Kompromiß mit den Kräften des alten Regimes zu, zudem der nach
der Französischen Revolution und der englischen industriellen Re-
volution vollzogene Epochendurchbruch diese dem Eingehen auf bür-
gerliche Forderungen und Kompromißlösungen gefügiger machte. Die
Option für Reformen erhielt ein stärkeres Gewicht; die Revolution
von oben unter Ausschaltung oder Funktionalisierung der Volksmas-
sen fand auf beiden Seiten Anhänger.
Mit der Pariser Kommune von 1871 verlor das auf dem Eigentumsin-
teresse der Bourgeoisie und der Mittelschichten begründete Bünd-
nis zwar nicht seine realhistorische Wirksamkeit, aber doch seine
historisch progressiven Möglichkeiten. Das galt für die kapitali-
stischen Länder Europas und Nordamerikas. Unter veränderten Be-
dingungen wird man in antiimperialistischen und antikolonialen
Befreiungsrevolutionen immer noch diese Konstellation wiederfin-
den können. Vom Standpunkt des welthistorischen Prozesses vollzog
sich jedoch im Widerschein der Pariser Kommune ein Epochenwechsel
und damit auch ein Wechsel des hegemonialen Fortschrittssubjek-
tes. 34)
Epochenwechsel - Eigentumsfrage - Sozialismus
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Die Möglichkeit eines revolutionären Blocks der Arbeiterklasse
mit der Bauernschaft zeichnete sich schon in der bürgerlich-demo-
kratischen Revolution 1905 in Rußland ab. Zwar war dabei der ge-
meinsame Gegner und die Forderung nach Demokratie das wesentliche
verbindende Moment, aber gleichfalls war die Arbeit als Grundlage
der Existenz die sozialökonomische Basis dieses Bündnisses. Wäh-
rend im Hegemonialblock der Bourgeoisie das Band des Eigentums
das Bündnis knüpfte, ist es in jenem der Arbeiterklasse die Ar-
beit. Gleichwohl ist ohne die Wahrnehmung der Eigentumsinteressen
der Bauern, ihrer Forderung nach Boden, ihre Gewinnung und Mobi-
lisierung für die Revolution nicht möglich. Dies zeigte sich in
klassischer Form in der Oktoberrevolution in Rußland, die auf
dieser Grundlage eine sozialistische Staatsmacht hervorbrachte.
Während der kapitalistische Entwicklungsweg, in welchen konkreten
Formen auch immer, für die Bauernschaft die Perspektive der so-
zialen Differenzierung und der sozialökonomischen Liquidierung
ihrer Hauptmassen enthält, steht auf der Tagesordnung der sozia-
listischen Entwicklung ihr genossenschaftlicher Zusammenschluß,
also die Aufhebung ihrer Existenz als Privateigentümer und der
Übergang zu Genossenschaftsproduzenten. Im Fortschritt soziali-
stischer Vergesellschaftung drängt sich diese Logik des Übergangs
den bäuerlichen Produzenten kraft ihrer individuellen materiellen
und sozialen Interessen auf. Zwingen jedoch äußere oder innere
Faktoren, die sich auch in Fehleinschätzungen und -orientierungen
der Transformation verdichten können, dazu, diesen Prozeß
"abzukürzen" oder politisch zu forcieren, führt dies nicht nur zu
gewaltigen sozialen Reibungsverlusten, sondern auch zu stagnati-
ven Tendenzen der Agrarentwicklung. Die materielle Interessiert-
heit der Agrarproduzenten als wesentlicher Antrieb ihrer Produk-
tivkraft muß vor allem dann gehemmt werden, wenn der Agrarsektor
überproportional als Akkumulationsbasis für die Gesamtentwicklung
fungiert oder fungieren muß. Dies gilt im übertragenen Sinne auch
für andere Bereiche. Freilich kann für eine bestimmte historische
Frist auf diesem Wege die Lebensmittelfrage gelöst und die vom
Privateigentumsinteresse ausgehende Spekulation ausgeschaltet
werden.
Wie die Entwicklung der UdSSR zeigte, entband dieser Entwick-
lungsweg, solange er an vorwiegend extensive Expansionsbedingun-
gen gebunden war, gewaltige Potenzen. Offenkundig waren unter
diesen spezifischen historischen Bedingungen etatistische Verge-
sellschaftungsformen den Erfordernissen adäquat. Der etatistische
Vergesellschaftungstyp des Sozialismus stößt jedoch in der Wei-
terentwicklung, wie die Gegenwart zeigt, vor allem deshalb an
seine Grenzen, weil er die materielle und soziale Interessiert-
heit der Produzenten als Triebkraft der sozialistischen Wei-
terentwicklung nicht in hinreichendem Maße freisetzen kann und
damit zum Hemmnis wird. Die Individualitätsentfaltung des Men-
schen der sozialistischen Gesellschaft kann sich nur in der Wech-
selwirkung von Bedürfnisentwicklung und ihrer Befriedigung auf
der Grundlage des sozialistischen Leistungsprinzips verwirkli-
chen. Dieses Interesse löst historisch das Privateigentumsinter-
esse ab. Es äußert sich im Kapitalismus schon in den unterdrüc-
kenden und deformierten Formen der Lohnarbeit, kann aber erst in
einer sozialistischen Gesellschaft in vollem Umfang freigesetzt
werden.
Die Grenzen des etatistischen Vergesellschaftungstyps wurden mit
dem Übergang zu einer intensiven Entwicklungsphase und der Not-
wendigkeit der Durchsetzung der wissenschaftlich-technischen Re-
volution in der Breite der Wirtschaft und Gesellschaft in sozia-
len und ökonomischen Stagnationserscheinungen manifest. Ein zen-
traler Faktor ist dabei die Fesselung des individuellen Interes-
ses. Die Revolution im Sozialismus 35) zur Weiterentwicklung des
Sozialismus hat offenkundig die Schaffung solcher Eigentums- und
Vergesellschaftungsformen zum Inhalt, die eine optimale Freiset-
zung dieser genannten Potenzen ermöglichen.
Wirft man einen Blick auf die volksdemokratischen Revolutionen in
Europa und Asien nach dem zweiten Weltkrieg, so spielte auch hier
die Eigentumsfrage als Grundlage antifaschistisch-demokratischer
Bündnisse mit antimonopolistischer Tendenz eine zentrale Rolle.
Es ging in der ersten Etappe der revolutionären Umwälzungen um
die Enteignung der mit dem Faschismus unmittelbar verbundenen
Kräfte der alten herrschenden Klassen, um den Aufbau einer neuen
Staatsmacht, getragen von breiten politischen Bündnissen des na-
tionalen Interesses (Nationale Front), und um eine demokratische
Bodenreform, in der das Eigentumsinteresse der kleinen und mitt-
leren Bauern befriedigt wurde. In sozialökonomischer Hinsicht lö-
sten diese revolutionären Umwälzungen in den ersten Etappen Auf-
gaben der bürgerlich-demokratischen Revolution - verbunden mit
energischen antifaschistischen und antimonopolistischen Maßnah-
men. Das Tempo und die konkreten Wege der Transformation des Pri-
vateigentums in Stadt und Land sind in den aus diesen Prozessen
entstandenen sozialistischen Ländern sehr unterschiedlich geblie-
ben. Das gilt bis heute. Im Interesse des gesamten sozialisti-
schen Reproduktionsprozesses und der Versorgung der Bevölkerung
haben sich mehr oder weniger große Sektoren der Privatwirtschaft
als nützlich und ihre Integration in eine planwirtschaftliche so-
zialistische Warenproduktion als möglich erwiesen, und zwar ge-
rade dort, wo Wirtschaft und Produktion auf großer Stufenleiter
nicht oder noch nicht möglich sind.
Erwähnt werden muß, daß die Eigentumsfrage im hier erörterten
Sinne auch in den antiimperialistischen, antikolonialen und na-
tionalrevolutionären Umwälzungen in den Ländern der Dritten Welt
in der Nachkriegsperiode eine zentrale Rolle spielt. Von den in-
neren Reifestadien und Konstellationen überwiegen eher Bedingun-
gen, wie sie in Westeuropa im 18. und 19. Jahrhundert existier-
ten. Demnach stehen Bündniskonstellationen dieser Periode auf der
Tagesordnung. Sie sind jedoch entsprechend des welthistorischen
Epochecharakters und der internationalen Verhältnisse 36) wesent-
lich modifiziert. Antiimperialistische und antimonopolistische
Frontstellungen des revolutionären Prozesses ermöglichen die For-
mierung revolutionärer Subjekte, die den durch das Privateigentum
gesetzten Rahmen überschreiten und einen nichtkapitalistischen
und sozialistischen Entwicklungsweg auf ihre Fahnen schreiben
können.
Privateigentum, Hegemonie und Umbruchperspektive
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im entwickelten Kapitalismus
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Abschließend soll kursorisch die Frage erörtert werden, wie sich
das Problem von Privateigentum und Hegemonie in den entwickelten
kapitalistischen Ländern von heute stellt, also in Gesellschaften
des staatsmonopolistischen Kapitalismus, in denen die Eigentümer-
schichten stark geschrumpft sind, sich die Form der Lohnarbeit
verallgemeinert, sich die monopolkapitalistische Konzentration
des Eigentums in den Kernbereichen der Wirtschaftstätigkeit
durchgesetzt hat und das System des staatsmonopolistischen Kapi-
talismus ein hohes Vergesellschaftungsniveau, wenn auch in defor-
mierten Formen, repräsentiert, das mehr und mehr durch Tendenzen
der Internationalisierung geprägt wird.
Mit dieser Entwicklung hat der alte Hegemonietyp der Bourgeoisie
an Bedeutung verloren. Gleichwohl sind die alten nichtkapitali-
stischen Eigentümerschichten nicht völlig verschwunden. Entschei-
dend ist jedoch, daß aus dem System des staatsmonopolistischen
Kapitalismus neue Schichten und Interessen hervorwuchsen, die an
das Privileg gebunden sind, ein Privileg, das zwar nicht aus feu-
dal-ständischer Befestigung erwächst, aber gleichwohl die mehr
oder weniger dauerhafte Besserstellung in diesen und jenen Fragen
gegenüber den Massen der Arbeiterklasse bedeutet. Es sind somit
Abstufungen in den Einkommen, der Existenzsicherheit, den Repro-
duktionsmöglichkeiten usw. entstanden, die weit in die Arbeiter-
klasse reichen, generell die lohnabhängigen Mittelschichten und
die Intelligenz betreffen und Ansatzpunkte staatsmonopolistischer
Integrationsstrategien darstellen. Sie sind in hohem Maße mit in-
dividuellem Eigentum verbunden, das zwar keine Verwertung der ei-
genen Arbeitskraft ermöglicht und somit eine Existenzbasis dar-
stellen könnte, aber vor allem für die Reproduktion bedeutsam ist
(Haus- und Wohnungseigentum u.a.). Diese "Privilegien" - zu denen
auch die Kultur- und Bildungsprivilegien gehören - wachsen sowohl
unmittelbar aus dem kapitalistischen Produktionsund Reprodukti-
onsprozeß hervor, sind jedoch ebenfalls Ergebnis der Sozialstra-
tegien der herrschenden Klasse. Sie sind in zweierlei Hinsicht
instabil und relativ: insofern sie kapitalistischen Krisen und
Veränderungen zum Opfer fallen können und sie sich unter dem so-
zialen Druck der Arbeiterklasse verallgemeinern.
Unter den Bedingungen der gegenwärtig in den Ländern des staats-
monopolistischen Kapitalismus vorherrschenden konservativ-privat-
monopolistischen Entwicklungsvariante des Kapitalismus 37) findet
der entsprechende Hegemonietyp seine materielle und soziale
Grundlage gerade in der Mobilisierung der alten Eigentums- und
der neuen Privilegieninteressen und zielt auf ihre "Einbindung"
in ein Modernisierungskonzept ab, das den ökonomischen und poli-
tischen Interessen des Monopolkapitals entspricht. Die staatliche
Vermittlung spielt dabei eine wesentliche Rolle, weshalb der
Staat der zentrale Organisator dieses Hegemonietyps ist. Auf der
anderen Seite werden soziale und demokratische Reformentwicklun-
gen, die in einem reformistisch-etatistischen Entwicklungstyp zur
Geltung kommen können, wesentlich von jenen Impulsen gespeist,
die von den Interessen der Arbeiterklasse ausgehen. Für den neuen
Hegemonietyp der Arbeiterklasse spielt der Umgang mit der sozia-
len Differenzierung und den darin eingeschlossenen "Privilegien"
eine ähnliche Rolle, wie das früher hinsichtlich des bäuerlichen
Privateigentums der Fall war. Die Arbeiterklasse und ihre Inter-
essen bleiben gerade deshalb auch unter diesen Bedingungen die
Achse der Entwicklung, weil sie sich auf demokratische, antimono-
polistische und in der Perspektive sozialistische Umgestaltungen
der Produktion und des Wirtschaftslebens sowie der Reproduktions-
bedingungen beziehen müssen, wenn ihre Interessen durchgesetzt
werden sollen.
In den Ländern des entwickelten Kapitalismus konnte die Arbeiter-
klasse in der Nachkriegsperiode auf dem Hintergrund starker Pro-
duktivitätsfortschritte der kapitalistischen Produktion einen
Standard der Lebensverhältnisse erzwingen, bei dem elementare Be-
dürfnisse der arbeitenden Massen nach Nahrung, Bekleidung, Woh-
nung usw. befriedigt werden konnten. Dieser Standard bleibt je-
doch umkämpft und wird immer wieder durch die Krisenentwicklung
des Kapitalismus und die Umbaustrategien der herrschenden Klasse
in Frage gestellt. Dies zeigt die Tendenz zur sogenannten Zwei-
Drittel-Gesellschaft mit einem Drittel Diskriminierter und Paupe-
risierter völlig eindeutig. Damit bleibt der Kampf um elementare
Lebens- und Existenzsicherung auch auf der Tagesordnung der Aus-
einandersetzungen in entwickelten kapitalistischen Ländern. Je-
doch zeigt die Veränderung der Bedürfnisskala der Bevölkerung,
d.h. vor allem der Arbeiterklasse und anderer werktätiger Schich-
ten, daß neue unbefriedigte Bedürfnisse in den Vordergrund getre-
ten sind, aus denen neue Zugänge zur Politisierung und Radikali-
sierung erwachsen sind. Sie sind in der jüngeren Zeit nicht nur
mit den neuen sozialen Bewegungen in die Realität getreten, son-
dern ebenfalls mit neuen Forderungen und Kämpfen der Arbeiter-
klasse.
Diese Veränderungen verweisen uns zum einen darauf, daß die aus
der Agrarfrage und der Lebensmittelfrage hervorgehenden Impulse
zur Mobilisierung der Volksmassen in gesellschaftsverändernder
Perspektive wenn auch nicht völlig bedeutungslos geworden, so
aber doch weitgehend aufgebraucht sind. Zum anderen zeigt uns
schon heute die Analyse des krisenhaften Umbruchprozesses, 38)
dem die Änderung der Produktivkräfte und der internationalen Ver-
hältnisse zugrunde liegt, die neuen Themen und Zugänge zu system-
kritischer Haltung und von gesellschaftsverändernden Bewegungen.
Sie zentrieren sich um die Komplexe Frieden - Abrüstung - Sicher-
heit, Arbeit - soziale Sicherheit, Umwelt, Kontrolle - Demokrati-
sierung, Individualitätsentfaltung. Dies sind schon heute die um-
kämpften Felder der Zukunftsgestaltung. Hier formen sich neue In-
teressenstrukturen und Bedürfnishierarchien.
Noch liegen die historischen Erfahrungen nicht vor, daß und wie
die Verdichtung der Widersprüche der Umbruchperiode in eine revo-
lutionäre Situation münden könnte. Aber es liegt auf der Hand,
daß die "große Furcht", die der sozial-psychologische Hebel von
Massenaktivität und Selbstorganisation werden kann, nicht mehr
wie zur Zeit der Französischen Revolution durch Banden und Emi-
granten ausgelöst werden wird. Unwahrscheinlich ist es auch, daß
die Hungerrevolten die Volksbewegungen der Zukunft vorantreiben
werden. Aber man weiß schon heute, daß die nicht minder große
Furcht mit realen und drohenden Umweltkatastrophen, technischen
"Pannen", Lebensmittelvergiftungen, Radioaktivität usw. einherge-
hen kann. Das kapitalistische System wird daran gemessen werden,
ob es mit diesen und generell den globalen Problemen umgehen kann
oder nicht. Die Kritik des kapitalistischen Eigentums in den
neuen Dimensionen wird gerade die mit der wissenschaftlich-
technischen Revolution auf die Tagesordnung tretenden Fragen
aufzunehmen haben, in denen sich elementare Lebensinteressen mit
der Notwendigkeit gesellschaftlicher Kontrolle und Umgestaltung
verbinden. Unter diesen Bedingungen kann ein neuer Schub der
Emanzipation und Individualitätsentfaltung nicht mehr an das
Privateigentum gebunden sein, sondern muß sich dessen
deformierender Zwänge entledigen. Das System der auf dem
kapitalistischen Privateigentum beruhenden Aneignungs- und
Produktionsweise und die ihm entsprechenden Typen ökonomischer
und sozialer Regulierung stehen somit zur Disposition. Damit sind
die Konfliktlinien vorgezeichnet, an denen sich die Potentiale
grundlegender gesellschaftlicher Veränderungen formieren werden.
Der Klassenkonflikt muß sich somit unter diesen Bedingungen in
weit unmittelbarerem Sinne, als es früher der Fall war, um die
Dimensionen der Erhaltung der Grundlagen der Zivilisation und der
Existenz der menschlichen Gattung und ihrer Perspektiven
erweitern. Der Anspruch der Arbeiterklasse, in Verfolgung ihrer
Interessen das Tor zur Emanzipation der Menschheit aufzustoßen,
zwingt unter diesen Bedingungen dazu, schon in den aktuellen
Tageskämpfen zum Ausdruck und zum Tragen gebracht zu werden.
Angesichts der Differenzierung materieller und sozialer Interes-
sen und ihrer Veränderung im krisenhaften Umbruchprozeß kommt dem
Kampf um kulturelle und ideologische Hegemonie einer demokrati-
schen und sozialistischen Alternative erhöhte Bedeutung zu. Dies
gilt auch deshalb, weil die spontane Zielgerichtetheit der Inter-
essen weit weniger in die "richtige" Richtung tendiert als dies
z.B. beim Privateigentumsinteresse der Bauern z.Z. der Französi-
schen Revolution der Fall war. Deshalb spielt die Vermittlung zu
einem Gesamtkonzept im Prozeß des politischen und ideologischen
Kampfes eine erstrangige Rolle.
Die Analyse des gegenwärtigen kapitalistischen Systems und der in
ihm angelegten Veränderungspotentiale verweist darauf, daß diese
im Ringen um einen Entwicklungsweg des staatsmonopolistischen Ka-
pitalismus entbunden werden können, bei dem der Übergang zu einem
staatsmonopolistischen Rüstungs- und Kriegskapitalismus ver-
sperrt, der Gang zu einem zivilen Kapitalismus erzwungen und die
Richtung für eine demokratisch-reformistische Entwicklungsvari-
ante geöffnet wird. Dies wären Bedingungen, unter denen Allgemei-
ninteressen der Bevölkerung und der Menschheit, die mit denen der
Arbeiterklasse identisch sind, gegen die Partialinteressen mono-
polkapitalistischer Verwertung, internationaler Konkurrenzfähig-
keit und staatsmonopolistischer Systemsicherung durchsetzungsfä-
hig werden und bei einer Blockadehaltung des kapitalistischen Sy-
stems der Bruch mit diesem auf die Tagesordnung treten kann.
Dies wäre keine Selbsttäuschung oder "heroische Illusion" des Ci-
toyen, vielmehr ein Kampfprogramm, dessen Realisierungsmöglich-
keit in den Bedingungen der heutigen Welt national und interna-
tional angelegt ist.
_____
1) "Der Begriff des Klassischen, auch die klassische Revolution,
impliziert das Optimum an historischer Gültigkeit und Wirkung,
die größtmögliche Annäherung der historisch-gesellschaftlichen
Praxis an die allgemeinen ("reinen") Bewegungsgesetze, wobei das
grundlegende Kriterium vor allem in der epochenprägenden Wirkung
und Ausstrahlung zu sehen ist." (Manfred Kossok, Walter Markov,
Zur Methodologie der vergleichenden Revolutionsgeschichte der
Neuzeit, in: Manfred Kossok (Hrg.), Studien zur vergleichenden
Revolutionsgeschichte, Berlin/DDR 1974, S. 18/19).
Das Verdienst, die Konzeption des Revolutionszyklus umfassend
ausgearbeitet zu haben, gebührt vor allem der von Walter Markov
begründeten und von Manfred Kossok und seinen Mitarbeitern fort-
geführten "Leipziger Schule" vergleichender marxistischer Revolu-
tionsforschung. Neben dem angeführten Titel vgl.: Revolutionen
der Neuzeit. 1500-1917. Hrg. Manfred Kossok, Reihe 'Studien zur
Revolutionsgeschichte', Berlin/DDR 1982; Bauern und bürgerliche
Revolution, Hrg. Manfred Kossok u. Werner Loch, Reihe 'Studien
zur Revolutionsgeschichte', Berlin/DDR 1985; Rolle und Formen der
Volksbewegung im bürgerlichen Revolutionszyklus, Hrg. Manfred
Kossok, Reihe 'Studien zur Revolutionsgeschichte', Berlin/DDR
1976; sowie: Evolution und Revolution in der Weltgeschichte.
Ernst Engelberg zum 65. Geburtstag, 2 Bde, Berlin/DDR 1976 (bes.
Bd. 1, Abschnitt I "Revolutionen und revolutionäre Übergänge");
Formationstheorie und Geschichte, Hrg. Ernst Engelberg u. Wolf-
gang Küttler, Berlin/DDR 1987.
2) Wir verwenden den Hegemoniebegriff im Sinne von Antonio Gram-
sci, der auf der Leninschen Konzeption fußt, diese jedoch für die
Bedingungen des entwickelten Kapitalismus anwendet und weiterent-
wickelt und besonders den Momenten der Kultur und Ideologie und
der Rolle des Staates als Organisator der Hegemonie Aufmerksam-
keit widmet. Dabei spielt auch das geschichtliche Material der
Französischen Revolution eine Rolle (vgl. Antonio Gramsci, Zu Po-
litik, Geschichte und Kultur, Ausgewählte Schriften, Leipzig,
Frankfurt/ Main 1986, z.B. S. 295 ff.). Zur Interpretation des
Hegemoniekonzeptes vgl. Luciano Gruppi, Gramsci. Philosophie der
Praxis und die Hegemonie des Proletariats, Berlin-West 1977;
Alessandro Mazzone, Zur Debatte über Hegemonie, in: Hans Heinz
Holz u. Hans Jörg Sandkühler (Hrg.), Betr.: Gramsci, Köln 1980,
S. 275 ff.
3) Karl Marx, Friedrich Engels, Die heilige Familie (1845), Marx-
Engels-Werke (MEW), Bd. 2, S. 85/86.
4) Vgl. Albert Soboul, Französische Revolution und Volksbewegung.
Die Sansculotten. Die Sektionen von Paris im Jahre H, Hrg. Walter
Markov, Frankfurt/Main 1978 (Berlin/DDR 1962); George Rüde, Die
Volksmassen in der Geschichte, Frankfurt/Main-New%rk 1977 (Sidney
1964).
5) Vgl. Susanne Petersen, Lebensmittelfrage und revolutionäre Po-
litik in Paris 1792-93, München 1979.
6) Nach: Die Französische Revolution. Eine Dokumentation. Hrg.
Walter Grab, München 1973, S. 37 ff.
7) Karl Marx, Friedrich Engels, Die deutsche Ideologie (geschr.
1845/46), MEW, Bd. 3, S. 189.
8) Vgl. Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag, Einlei-
tung von Werner Bahner, Leipzig u. Frankfurt/Main 1978; Albert
Manfred, Drei Portraits aus der Epoche der Großen Französischen
Revolution. Rousseau-Mirabeau-Robespierre, Köln 1987 (Moskau
1979).
9) Jules Michelet, Geschichte der französischen Revolution, 5 Bü-
cher 710 Bde, Hamburg, Wien, Zürich 1930 (Paris 1847-53); Pjotr
A. Kropotkin, Die Große Französische Revolution 1789-1793, 2 Bde,
mit einem Nachwort von V.M. Dalin und Anmerkungen von A.W. Gordon
und J.W. Starostin, Leipzig/Weimar 1982 (Erstausgabe 1909).
Für die Faktenangaben in diesem Artikel stützen wir uns darüber
hinaus vor allem auf: Walter Markov, Albert Soboul, 1789. Die
Große Revolution der Franzosen, Berlin/DDR 1977 (3. Aufl.); Wal-
ter Markov, Revolution im Zeugenstand. Frankreich 1789-1799, 2
Bde, Leipzig 1982.
10) Pjotr A. Kropotkin, a.a.O., Bd. 1, S. 110 ff.
11) Jules Michelet, a.a.O., Buch 2, Bd. 4, S. 233 - 235.
12) Vgl. die Direktorialverfassung vom 22. 8. 1795, Art. 373/374
(Walter Grab, a.a.O., S. 277); oder die Konsulatsverfassung vom
13.12.1799, Art. 93/94 (ebenda, S. 300).
13) Vgl. Bernd Jeschonnek, Bourbonen und Agrarfrage, in: Bauern
und bürgerliche Revolution, a.a.O., S. 171 ff.
14) Jules Michelet, a.a.O., Buch 5, Bd. 10, S. 323.
15) Walter Markov, Albert Soboul, 1789. Die Große Revolution der
Franzosen, a.a.O., S. 368 (die Zahl der in Paris zwischen dem 10.
Juni und Anfang August 1794 Hingerichteten wird mit 1376 angege-
ben).
16) Vgl. A.V. Ado, Probleme der "Bauernrevolution" in der Großen
Revolution der Franzosen, in: Bauern und bürgerliche Revolution,
a.a.O., S. 82ff.
17) Nach Jules Michelet, a.a.O., Buch 4, Bd. 8, S. 486.
18) Ebenda, S. 488.
19) A.V. Ado, Probleme..., a.a.O., S. 85.
20) Vgl. Susanne Petersen, Marktweiber und Amazonen. Frauen in
der Französischen Revolution, Berlin/DDR u. Köln 1987.
21) Jules Michelet, a.a.O., Buch 3, Bd. 5, S. 145.
22) Ebenda, S. 141.
23) Ebenda.
24) Nach Walter Markov, Revolution im Zeugenstand, a.a.O., Bd. 2,
S. 383, 387, 388.
25) Jules Michelet, a.a.O., Buch 3, Bd. 5, S. 146.
26) Zur Analyse des Jakobinerstaates: Walter Markov, Grenzen des
Jakobinerstaates, in: ders., Weltgeschichte im Revolutionsquadrat
(Hrg. Manfred Kossok), Berlin/DDR 1982, S. 115 ff.
27) Karl Marx, Friedrich Engels, Die heilige Familie, a.a.O., S.
130.
28) Vgl. C.L.R. James, Die schwarzen Jakobiner. Toussaint
L'Ouverture und die Unabhängigkeitsrevolution in Haiti, Köln 1984
(1938).
29) Walter Markov, Revolution im Zeugenstand, a.a.O., Bd. 2, S.
384.
30) Vgl. Michel Vovelle, Die Französische Revolution. Soziale Be-
wegung und Umbruch der Mentalitäten, Frankfurt/Main 1985 (1979).
31) Karl Marx, Friedrich Engels, Die heilige Familie, a.a.O., S.
126.
32) Hans-Peter Jaeck, Die französische bürgerliche Revolution von
1789 im Frühwerk von Karl Marx 1843-1846, Berlin/DDR 1979.
33) Zum Verständnis der verschiedenen Typen der Revolution im Re-
volutionszyklus vgl. unter den neueren Veröffentlichungen: Man-
fred Kossok, Bürgerliche Revolution - Fortschritt - Transforma-
tion, in: Karl-Heinz Röder (Hrg.), Politische Theorie und sozi-
aler Fortschritt, Berlin/DDR 1986, S. 38ff.; Wolfgang Eichhorn,
Die soziale Revolution - Gesetzmäßigkeit des Geschichtsprozesses,
in: ebenda, S. 9 ff.
34) Argumentationen, Analysen und Begründungen zum Verständnis
der Arbeiterklasse als dem revolutionären Subjekt in der Gegen-
wart enthält: Marx ist Gegenwart. Materialien zum Karl-Marx-Jahr
1983, herausgegeben vom IMSF, Frankfurt/Main 1983.
35) Vgl. Michail Gorbatschow. Perestroika. Die zweite russische
Revolution. Eine neue Politik für ?- Europa und für die Welt,
München 1987, S. 59 ff.
36) Zum Epochencharakter vgl.: Heinz Jung, Josef Schleifstein,
Die materialistische Geschichtsauffassung und der Charakter unse-
rer Epoche, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF, Sonder-
band I, Frankfurt/Main o.J. (1982), S. 20 ff.; Kurt Steinhaus,
Eine universelle Revolution mit universellem Terrain, in: Marxi-
stische Studien. Jahrbuch des IMSF 8, Frankfurt/Main 1985, S. 9
ff.
37) Zum Variantenkonzept vgl.: Jörg Huffschmid, Vor dem Übergang
zur reformistischen Entwicklungsvariante des SMK der Bundesrepu-
blik?, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF 11, Frank-
furt/Main 1986, S. 42 ff.; Heinz Jung, Zum Konzept der Entwick-
lungsvarianten des SMK heute, in: ebenda, S. 65 ff.
38) Vgl. hierzu die Analysen in: Marxistische Studien. Jahrbuch
des IMSF 9, Frankfurt/Main 1985; zur Analyse der Gesamtsituation
unter diesen Bedingungen: Thesen des 8. Parteitages der DKP
(Hamburg 2.-4. Mai 1986) "Neue Fragen des Kampfes für Frieden und
Arbeit - für eine demokratische Wende", Düsseldorf 1986.
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