Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 14/1988


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FRANKREICHS REVOLUTION UND DEUTSCHLANDS KONSERVATISMUS

Hermann Klenner Im letzten Jahrzehnt des achtzehnten Jahrhunderts fanden in den damals drei leitenden Ländern Europas drei verschiedenartige Re- volutionen statt: in Frankreich eine politische, in England eine industrielle, in Deutschland eine philosophische Revolution. 1) Mit diesen drei Revolutionen vollzog sich in Frankreich, dem höchstentwickelten aller Feudalstaaten, der irreversible Übergang zu einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung mit einer institu- tionalisierten Herrschaft der Großbourgeoisie, im bereits kapita- listischen England der Übergang zur maschinellen Produktion mit seinem sozialen Hauptresultat, der Herausbildung der Industrie- bourgeoisie und des Industrieproletariats, und in Deutschland die Ausarbeitung einer den Herrschaftsanspruch samt Fortschrittsge- wißheit des Bürgertums im Zeitalter des weltgeschichtlichen Durchbruchs der kapitalistischen Produktions- und Lebensweise sy- stematisch reflektierenden idealistisch-dialektischen Weltan- schauung. Diese drei verschiedenartigen Bewegungen im Selbstbefreiungspro- zeß der Menschheit standen nicht im Verhältnis einer bloßen Si- multaneität zueinander. Vielmehr handelte es sich um sich wech- selseitig beeinflussende Vorgänge mit einer jeweils internationa- len Dimension. Was nun Deutschland anbelangt, so ist die sich hier vollziehende Gedankenentwicklung, eben die philosophische Revolution, alles andere als autark. Sie widerspiegelt gewiß vor allem die "deutschen Zustände", aber weder diese noch sie selbst sind ohne die englische und französische Sozialphilosophie von Hobbes bis Rousseau, wie auch nicht ohne die englische Wirtschafts- und ohne die französische Revolutionspraxis zu verstehen. Was letztere an- langt, so hat sie infolge ihrer Klassizität nicht nur Ideen her- vorgetrieben, die über die Ideen des alten, d.h. des feudalen u n d des kapitalistischen Weltzustandes hinausführten 2), son- dern auch eine ihrer epochalen Bedeutung gemäße intellektuelle Gegenbewegung. Nicht nur in Frankreich, auch in England und in Deutschland waren neben denjenigen, die Bastillesturm, Menschen- rechte und (sogar) die Königshinrichtung rechtfertigten, auch Theoretiker und Publizisten am Werk, welche die Größe der Franzo- senrevolution nicht als Fortschrittsnotwendigkeit, sondern vor allem als Größe einer Gefahr begriffen. Jacques Mallet du Pan (1749-1800), Edmund Burke (1729-1797) und Friedrich Gentz gehören zur Garde jener, deren Schriften als Reaktion auf und gegen die Revolution, ja als Geburtsdokumente des Konservatismus zu charak- terisieren sind. 3) Dieser Konservatismus war seiner Zielstellung nach zunächst d e s t r u k t i v: Die internationalen Auswirkungen der Fran- zösischen Revolution politisch und theoretisch zu zersetzen, war seine Funktion. Er wurde durch einen Konservatismus ergänzt, der seiner Zielstellung nach k o n s t r u k t i v war, denn mit einer bloß negierenden Position kann kein Jahrhundert lang ge- herrscht werden. Beide Varianten waren k l a s s i s c h e r Konservatismus, freilich, gemessen an der klassischen deutschen Philosophie, handelte es sich hierbei um eine reziproke Klassizi- tät! Die konstruktive Konservatismus-Variante soll nachfolgend am Bei- spiel von Friedrich Julius Stahl, zuvor natürlich die destruk- tive, und diese am Beispiel von Friedrich Gentz (1764"1832) und seiner in Berlin betriebenen literarischen Reaktion auf die Pari- ser Ereignisse demonstriert werden, wobei auch bei ihm sich die Interdependenz der französischen, englischen und deutschen Zu- stände zeigt: Die eigene Entwicklung von einem Anhänger zu einem Gegner der französischen Revolution reflektierte die in Preußen dominierenden Interessen, erfolgte aber auch unter dem Einfluß von Burke und Mallet du Pan, deren konterrevolutionäre Pamphlete er aus dem Französischen bzw. Englischen ins Deutsche übersetzte und, durch eigene Abhandlungen ergänzt, in Berlin publizierte. Um den von Gentz ausgehenden Konservatismus richtig würdigen zu können, ist es allerdings unumgänglich, zunächst die "Reflections on the Revolution in France" des Edmund Burke zu charakterisie- ren, da dieses Werk den Gesinnungsumschwung bei Gentz bewirkte. Die "Reflections", 1790 in London veröffentlicht, widerspiegeln die von Burke spätestens im Februar dieses Jahres bezogene Posi- tion. Ihr konterrevolutionärer Gehalt war also bereits zu einem Zeitpunkt fixiert, als die Commune von Paris noch nicht gebildet, die Tuilerien noch nicht gestürmt, Louis der XVI. noch nicht sus- pendiert, geschweige denn guillotiniert, das Revolutionstribunal noch nicht eingesetzt und an die Bodengesetze eines gesäuberten Konvents noch nicht zu denken war. Die Ausarbeitungsgeschichte der "Reflections" beweist überdies, daß es nicht die sich wohin und mit welchen Methoden auch immer entwickelnde Revolution in Frankreich war, der Burke unmittelbar entgegenzutreten beabsich- tigte, sondern die in England spürbaren Auswirkungen dieser Revo- lution, die Liberali-sierungs-, Demokratisierungs- und Radikali- sierungstendenzen, die sich gegen die Machtstrukturen richteten, welche sich im Ergebnis der englischen bürgerlichen Revolution des 17. Jahrhunderts herausgebildet hatten. Eine Woche vor dem Erscheinen seiner "Reflections" schreibt Burke an Charles de Ca- lonne, daß ihr Gegenstand nicht Frankreich, sondern England sei 4) (my object was not France, in the first instance, but this country), und in den "Reflections" selbst heißt es, daß, wenn das, was in Frankreich vorgehe, den Engländern zum Muster aufge- stellt werde, dann die französischen Interessen gegen den Willen der Engländer zu einem Bestandteil ihrer Interessen würden, wes- halb man die französische Pest von England abzuwehren habe. 5) Indem Gentz 1793 und gleich ein Jahr später in zweiter Auflage die "Revolutionsbetrachtungen" des Engländers in die reichhaltige deutsche Diskussion einbringt, identifiziert er, dessen Kennt- nisse sowohl der Revolutions g e s c h i c h t e als auch der Revolutionstheorie unvergleichlich besser waren als die von Burke, sich gleichwohl mit dessen vor allem innerpolitischer Po- sition: Die "Betrachtungen über die französische Revolution" des Friedrich Gentz sind wie das englische Original des Edmund Burke weder das Werk eines Historikers noch das eines Philosophen. Sie sind das Werk eines Politikers, im Falle des Berliners: eines Mannes, der sich entschlossen hat, Politiker zu werden, und zwar auf Seiten der Herrschenden seiner Zeit und seines Landes. Es handelt sich bei den "Revolutionsbetrachtungen" nicht um ein sine ira et studio abgegebenes Forschungsvotum, sondern um ein partei- liches Pamphlet zur Konservierung der Macht-und-Ohnmacht-Struktur der existenten Klassengesellschaft (Perfektionierungen durch Re- formen eingeschlossen). Deren grundsätzliche, bürgerlich - d e- m o k r a t i s c h e Umgestaltung nach dem Vorbild Frankreichs und dem Leitbild politischer Prinzipien etwa von Locke und Rousseau zu verhindern, das ist das eigentliche Anliegen von Burke und Gentz. Daher ihre Diffamierung jeglicher, wie sie es nannten: Totalrevolution, und jedes Gesellschaftssystems, in dem das Volk das gute Recht hat, seine Regierung zu wählen, aber auch abzusetzen und für ihre Missetaten zur Verantwortung zu ziehen. 6) Daher ihre Uminterpretation des revolutionären Gesell- schaftsvertragsmodells: Zwar basiere die Gesellschaft auf einem Vertrag, Partner aber dieses Vertrages seien die bereits verstor- benen, die jetzt lebenden und die künftigen Geschlechter, die sichtbare und die unsichtbare Welt 7), ein revolutions-unbedürf- tiges Kontinuum zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, zwischen dem Diesseits und dem Jenseits. Und daher auch der blanke Haß der Burke/Gentz gegen die eigentums- und machtlose Mehrheit, gegen die von ihnen als swinish multitude 8), als schweinische Menge bezeichneten potentiellen Revolutionäre. Nun sind die vehementen Voten von Gentz gegen Frankreichs Revolu- tionspraxis u n d Revolutionsprinzipien die Urteile eines Rene- gaten. Anders als Burke, der die französischen Revolutionsgedan- ken von Anfang an ablehnte und den französischen Revolutionstaten zu Beginn bestenfalls mit einer Skepsis begegnete, die nach weni- gen Monaten schon in Gift und Galle umschlug, anders auch als die beiden Rezensenten der Burkeschen "Reflections" in der Jenaer "Allgemeinen Literaturzeitung" (1791, S. 561) und in den "Göt- tingischen Anzeigen von gelehrten Sachen" (1791, S. 1897), Ernst Brandes (1758-1810) und August Wilhelm Rehberg (1757-1836), die Frankreichs Revolution von deren Geburt an ein kritisches Contra entgegengesetzt hatten, war Gentz zunächst und über Jahre hin ein Anhänger der Revolution und ihrer Prinzipien. Sein deutscher Abscheu von 1793 vor der französischen Menschen- rechtserklärung von 1789, jenem "berauschenden Gifttrank", jener "Mißgeburt einer seichten Philosophie und einer kindischen Poli- tik", die nur ein leerer Rahmen sei, in welchem "Leidenschaft, und Eigennutz, und Herrschsucht, und Frechheit, und Meuterei ein- passen können, was für ihre Zwecke am brauchbarsten ist" 9), kon- trastiert total mit seiner eigenen Meinung vom Jahr zuvor. Denn als dem fünfundzwanzigjährigen Gentz die Revolution im Nachbar- land widerfuhr, befand er sich in intellektueller Abhängigkeit nicht bloß von Immanuel Kant (1724-1804) und Christian Garve (1742-1798), sondern auch von Montesquieu (1689-1755), Rousseau (1712-1778) und Adam Smith (1723-1790). Empört über einige in der " Berlinischen Monatsschrift" erschienene Abhandlungen, in denen seiner radikalen Meinung nach an den "natürlichen Rechten der Menschheit in einem unerträglich gleichgültigen Tone gezweifelt wird", entschloß er sich, das Naturrecht aus "unleugbaren Prinzi- pien" zu deduzieren, also sowohl im apriorischen Geist seiner "alten Pflegemutter, der kantischen Philosophie" als auch in dem des "göttlichen" Rousseau. 10) Wie der Zufall es wollte: Genau in jenen Novembertagen von 1790, da in London Burkes "Reflections" erschienen mit ihrer an der Re- volution in Paris exemplifizierten These, daß Staatstheorie eben nicht a priori gelehrt werden könne und die sogenannten Menschen- rechte, jenes grand magazine of offensive weapons, bloß Spitzfin- digkeiten politischer Metaphysiker enthielten 11), übersandte Gentz seinen genau das Gegenteil besagenden Artikel, in dem näm- lich nach der Meinung seines Autors die Menschheitsrechte aus der reinen Vernunft deduziert wurden, an die Redaktion der "Berlinischen Monatsschrift", die ihn, wenn auch ohne Begeiste- rung, ein halbes Jahr später publizierte. In dieser seiner Erst- veröffentlichung argumentierte Gentz so: Aus dem Chaos von Welt- revolutionen flüchteten die Menschenrechtsideen in ihre Heimat, nämlich in den Kopf des Denkers, denn Ideen, die, wie die Men- schenrechtsideen, allein in der Vernunft ihren Sitz haben, könn- ten durch keinerlei Erfahrung widerlegt werden. 12) Noch im Dezember 1790 schreibt Gentz seinem väterlichen Freund Garve, daß er nichts weniger als an der guten Sache zu verzwei- feln geneigt sei, und das Scheitern von Frankreichs Revolution würde er für einen der härtesten Unfälle halten, die je das men- schliche Geschlecht betroffen haben, denn sie sei der erste prak- tische Triumph der Philosophie, das erste Beispiel einer Regie- rungsform, die auf Prinzipien gegründet sei, und wenn diese Revo- lution nicht siege, dann würden sich all die großen und kleinen Tyrannen furchtbar für den Schrecken rächen, den ihnen das Erwa- chen der französischen Nation eingejagt hatte. 13) Es ist hier nicht der Ort, um die Ursachen zu erörtern, die zur politischen und theoretischen Konversion von Gentz führten, denen übrigens keine religiöse Konversion folgte, obwohl er die Refor- mation logisch und moralisch mit der Revolution zu identifizieren bereit war. Genug, es fand wie zu allen Zeiten gärender Konflikte auch damals in Berlin die Degeneration eines Denkenden zu einem Verräter statt. Aus einem seinen "revolutionären Geistesdrang" zu Transzendentalgedanken formenden Kopf wurde jemand, der ein "Gegengift für die Ausschweifungen des Verstandes" zusammen- braute; aus jemandem, der, den allerbesten Traditionen der Berli- ner Aufklärung folgend, eine philosophische Rechtfertigung der als Revolutionsprinzipien formulierten Menschenrechte geliefert hatte, wurde derjenige, der in einer Menschenrechtserklärung nur noch den "gefahrvollen Baum der Erkenntnis" wahrnahm, eine Be- waffnung der Untertanen durch ihre offensichtlich selbstmörderi- sche Regierung. 14) Uns interessiert heute natürlich weniger, daß Gentz seine Revolu- tions-"Betrachtungen" Preußens König widmete, einer von Dunkel- männern und Mätressen beherrschten, in kirchlich abgesegneter Bi- gamie lebenden Person. Schon eher, daß es dieser (politisch) im- potente Potentat gewesen war, der 1791 die gegen die revolutio- nierenden Franzosen gerichtete provokatorische Interventionsde- klaration von Pillnitz unterzeichnet und im Jahr darauf seine Truppen mit dem Ziel einer Restauration des Ancien régime losge- schickt hatte, die allerdings bei Valmy vom Revolutionsregime ge- stoppt worden war. Daß der Feuereifer, mit dem Gentz seinen lite- rarischen Übertritt ins konterrevolutionäre Lager betrieb, Preu- ßens Monarchie gelegen kam, läßt sich vielleicht an der Erhöhung seines Jahresgehaltes um 60% bemessen, womit der Widmungswunsch, den Gentz seinen Revolutionsbetrachtungen vorangestellt hatte, daß sein" Allergnädigster König" das opus "mit einem huldreichen Blick begnadigen" wolle, materialisiert in Erfüllung gegangen war... Im Rahmen unserer Erörterungen ist allerdings für die Charakteri- sierung des von Gentz Geleisteten entscheidend, daß für ihn nicht etwa die mit dem Bastillesturm einsetzende und im terreur gip- felnde Staatspraxis die Staatsphilosophie diskreditierte. Deren unbefleckten Ruf zu restaurieren, war Gentzens Sache nicht. Im Gegenteil. Auch wenn er bis an sein Lebensende von der Krätze der Vernunft befallen blieb: Seiner Meinung nach hatte die Revoluti- onspraxis die Aufklärungsphilosophie nicht diffamiert, sondern falsifiziert. Atheistische Broschürenschreiber seien es gewesen, welche die Trompete geblasen hätten, mit denen der Pöbel zum Raube aufgerufen worden sei, ein Pöbel, der die Mordgewehre aus den Systemen geschmiedet habe, die der Philosoph zuvor geformt hatte. 15) Von einem historischen Standpunkt aus stellen sich die Revoluti- onsabhandlungen des Friedrich Gentz als eine ungeheure, ungeheu- erliche Zurücknahme von Denkinhalten und -methoden dar, die den intellektuellen Menschheitsfortschritt des 17. und 18. Jahrhun- derts charakterisieren. Sein Versuch, die Revolutionsprinzipien zu destruieren, ließ ihn eine unheilige Allianz mit den allerhin- terwäldlerischsten, von ihm selbst für Dummköpfe gehaltenen Re- staurationsideologen eingehen. Er war viel zu klug, um nicht zu wissen, daß Adam Smith recht hatte, und doch verband er sich mit dessen deutschem Antipoden, mit Adam Müller. Er war viel zu ge- bildet, um nicht zu wissen, daß Frankreichs Revolution schließ- lich siegen werde, und doch machte er sie zu bekämpfen zu seinem höchsten Zweck. Obschon er sich über den weltgeschichtlichen Rang dieser Revolution im klaren war, machte er bereits in Berlin alle seine Bekannten - alle, mit Ausnahme der Humboldts! - zu Antire- volutionären und Königsschützern. 16) Obwohl er zwar abergläu- bisch, aber nicht gläubig war, diente er ab 1802, als er flucht- artig Berlin verließ - er sah es nicht wieder ", dem in Wien in- stitutionalisierten Glauben. Obwohl er Napoleon als den gekrönten Sieg der Franzosenrevolution begriff, diente er wie kein anderer Metternich: Die Karlsbader Beschlüsse waren das Produkt seines Geistes. 17) Obwohl er wußte, daß die Heilige Allianz sich letzt- lich als eine politische Nullität erweisen würde, verkaufte er seine Intelligenz an sie. Obwohl er viel zu erfahren war, um nicht zu wissen, daß die Weltgeschichte ein ewiger Übergang vom Alten zum Neuen ist 18), kopulierte er sich mit dem Alten, ein Konservativer mit einem schlechten Gewissen. Sein Konservatismus war ein Konservatismus wider besseres Wissen. Es war ein Konser- vatismus nicht so sehr aus Überzeugung denn aus Berechnung. In seinen letzten Lebensjahren wurde ihm klar, daß er ausgespielt und der Zeitgeist ihn bereits besiegt hatte. Nicht Friedrich Gentz mit seinen destruktiven Revolutionsbetrach- tungen von 1793, nicht Adam Müller (1779-1829) mit seinen roman- tisch-reaktionären "Elementen der Staatskunst" von 1809, auch nicht Carl Ludwig von Haller (1768-1854) mit seiner sechsbändigen "Restauration der Staatswissenschaft" von 1816 haben eine Lang- zeitwirkung ihrer Konservatismus-Ideen zu erzielen vermocht. Es war der im Todesjahr von Gentz zum Professor berufene Friedrich Julius Stahl (1802-1861), dessen System einer theistischen Meta- physik und eines die Majorität der Autorität des Gottes und des Staates subordinierenden Monarchismus der offiziellen Politik- theorie des 19. Jahrhunderts den sozialphilosophischen Unterbau lieferte. Stahl stand in offen reaktionär-konservativer Gegnerschaft wie zur Revolution der Franzosen so zum Rationalismus aller Aufklä- rungsphilosophen seit Grotius und Spinoza als dem "Ursprung" die- ser Revolution. 19) Nicht Emanzipationsphilosophie, Legitimati- onstheorie sei das Gebot der Stunde. Aber wenn Stahl auch das Verdienst des intellektuellen Gewährsmannes von Gentz, also das von Burke, zu würdigen wußte, die aus Frankreich "hereindringende Zerstörung für den Augenblick abzuhalten", so sprach er ihm doch die Fähigkeit ab, den tiefen Beweggrund dieses zerstörenden Andranges zu erkennen und der künftigen unvermeidlichen Entwick- lung fördernd zur Hilfe zu kommen; ganz ähnlich lobte er zwar die philosophischen Bemühungen des mit Gentz vielfältig verbundenen Adam Müller, die Franzosenrevolution zu widerlegen, aber selbst die edelsten Apologien des Mittelalters seien eben kein Buch, um jetzt einen Staat einzurichten und zu regieren. 20) Nicht eine Theodizee zu liefern, sondern eine Norm für das künftige Handeln der Menschen, sei das Gebot der Stunde. Konstruktiver Konserva- tismus. Freilich ließ Stahl den Anlauf, den zu nehmen er für erforderlich hielt, um den Weg nach vorn zu ebnen, sehr weit hinten beginnen: Eine goldene Mitte zwischen Volkssouveränität und Obrigkeit von Gott, zwischen der Heiligkeit der bestehenden Ordnung und der Volksgewalt gebe es nicht, ließ er sich während der deutschen Re- volution des 19. Jahrhunderts vernehmen 21); wer nicht Legitimist ist, der sei Revolutionär. Wer die Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung statt auf dem Willen Gottes auf die Vernunft des Menschen gründe, der rechtfertige mit der Volkssouveränität die "permanente Insurrektion" 22). Denn des Königs Majestät und (ungeteilte) Macht im Staate, die keine Ursache habe und keinen Anfang und kein Ende, stamme von Gott, um Gottes willen seien die Untertanen ihm daher den Gehorsam schuldig, ihm, der nicht Beam- ter des Volkes, sondern Beamter Gottes über das Volk sei. 23) Wie man leicht sieht, ist dem von der Kronprinzenpartei 1840 (als Nachfolger und "Gegenfüßler" des Linkshegelianers Eduard Gans!) an die hauptstädtische Universität Preußens berufenen Stahl 24) die klassische Revolution des Bürgertums tüchtig in die Knochen gefahren. Das Herrschaftsrecht des Monarchen wie die Grundherr- lichkeit des Adels ("so daß vom König bis zum gewöhnlichen Grund- besitzer eine ununterbrochene Kette ineinander verschränkter Glieder bestehe") als göttlich gewollt und den allmählichen Über- gang vom Untertan zum König in seinen vielen Abstufungen als na- turgemäß zu legitimieren 25), heißt denn doch für eine Konservie- rungsapologie der überkommenen gesellschaftlichen Machtstruktur die damals allerschwersten Geschütze aufzufahren. Und die ent- stammten jedenfalls nicht Stahls Kopfe, sondern waren im Mittel- alter gebaut. Gleiches gilt gewiß für die Theologisierungskur, die der am 23. November 1840 an Berlins Juristenfakultät mit einem Pfeif- und Trampelkonzert "begrüßte" Professor für das Natur- und Kirchen- recht der Philosophie verschrieb. 26) Sie sollen ihren sonst trüglichen Hypothesen das untrügliche Wort der Offenbarung zu- grunde legen, samt dem unerläßlichen Wunderglauben, dem von Des- cartes bis Hegel frevelhaft geleugneten; ohne die Hilfe der pro- testantisch-christlichen Lehre, die sich so manches vielleicht auch vom Katholizismus werde wieder inkorporieren müssen, könne die Philosophie ihre Probleme nicht lösen, speziell die For- schungsfragen der Rechtsphilosophie ließen sich ohne den persön- lichen Gott, die Dreieinigkeit, den Sündenfall und alles son- stige, was im Evangelium steht, überhaupt nicht beantworten. Auch wenn Stahl die Bauelemente für seine Restaurationskonstruk- tion eines preußisch-deutschen Staatsrechts für Gegenwart und Zu- kunft aus den intellektuellen Quellen des Mittelalters bezog, sollte man sich nicht darüber täuschen, daß er auch nicht umhin konnte, dem weltgeschichtlichen Fortschrittsprozeß seinen Tribut zu zollen. Um bloße Reprisen handelte es sich bei ihm jedenfalls nicht. Auch nicht um Mystik pur. Gewiß dominierte sein Anliegen, der herrschenden Aristokratie ungeachtet ökonomischer Machtver- schiebungen die politische Macht zu garantieren. Aber es sollte ein zwar autoritärer, doch nicht ein Willkürstaat sein, also eine konservativ reformierte, konstitutionell temperierte, rechts- staatlich organisierte und klerikal legitimierte Herrschaft. Nicht das Bürgertum war Stahls Feind, wenn es nichtliberal war, sondern die Revolution. Und diese bedrohte Adel wie Bourgeoisie. Diese beiden Klassen hatten sich also zu arrangieren. Diesen bei- den Klassen diente (objektiv) Stahl. Man mag das, was sich dann in Preußen vollzog, für eine besonders widerwärtige und auch wi- derwillige Anpassungsart an die Entwicklungstendenzen der mit Frankreichs Revolution sich unumkehrbar durchsetzenden bürgerli- chen Gesellschaft halten. Tatsache aber ist, daß der kleine schmächtige Mann mit dem schulmeisterlichen Aussehen, der blei- chen Gesichtsfarbe und den stechend glänzenden Augen, daß dieser Stahl zwar nicht der Steuermann war, der Preußens Mächtige in Kirche und Staat durch die Stürme der Zeit hindurchführte, aber den Kompaß hat er doch einzustellen geholfen, mit dessen Hilfe Deutschland ins Bismarck-Reich gesegelt ist. Er betätigte sich 1848 im Vorstand des Vereins für König und Va- terland, seit 1849 in der Ersten Kammer Preußens (ab 1855 "Herrenhaus" bezeichnet) als Prinzipiendenker der Konservativen und Redner allerersten Ranges. Er war es, der als schärfster Geg- ner der deutschen Paulskirchenverfassung, von deren harmlosen Grundrechtsparagraphen er behauptet hatte, daß sie an zersetzen- der Wirkung alles Bisherige überböten, den Scheinkonstitutiona- lismus Preußens mit der klassischen Begründung rechtfertigte, daß die (oktroyierte) Verfassung von 1850 nur dadurch eine M ö g- l i c h k e i t sei, daß sie keine W i r k l i c h k e i t ist. 27) Auch hier sollte nicht die stärkstmögliche Form einer Absicherung des politischen Besitzstandes der Herrschenden mit einem Beharren auf dem ökonomischen Status quo verwechselt werden. Genau so, wie Stahl als einer der viri obscuri seiner Zeit sehr wohl den von ihm gehaßten Rationalismus auf seinem eigenen Terrain und mit seinen eigenen Waffen, also mit strengster Gedankenfolge, und nicht etwa bloß mit Emotionen, bekämpfte, genau so war er nicht so borniert, bei all seiner Legitimation des Geschichtlichen zu übersehen, daß es ohne Ausscheiden von historischem Ballast eben auch nicht geht. So hat er natürlich die Aufhebung der Leibeigen- schaft oder die allmähliche Umwandlung des Geburtsadels in einen Grundadel gesehen und auch gerechtfertigt - sofern das histori- sche Band nicht abgerissen werde und die Evolution sich allmäh- lich von selbst ergebe, so daß selbst die Weihe und die Gesinnung der alten Zeit den neuen geläuterten Einrichtungen durch die un- unterbrochene Anknüpfung zustatten komme... Stahl hat zwar die Tyrannei von Königen als Gottes Züchtigung für die Frevel der Völker legitimiert, aber, und das dürfte der Gipfel seiner Art von Neuerertum sein, auch Revolutionen, so rechts-, sitten- und religionswidrig sie an sich seien, könnten als Fingerzeige des Himmels gelten: Gott lasse, indem er den Zorn der Völker als ein Mittel gegen das Unrecht der Könige gebraucht, Unrecht durch Un- recht ausmerzen. 28) Warum aber, wenn von Revolution auch in der zweiten Jahrhundert- hälfte die Rede war, nachdem doch entsprechende Empörungsvorgänge in vielen Ländern Europas stattgefunden hatten wie vorher in den Niederlanden, England, Nordamerika auch, meinte Stahl, sofern er nicht ausdrücklich anderes vermerkte, eigentlich stets die Revo- lution der Franzosen von 1789, deren Zeitgenosse er doch nicht mehr gewesen war? Um meine These scharf zu machen: weil er in der "Denkart von 1789" vor allem die philosophische Voraussetzung der Denkart des Kommunismus sah, so wie er die Revolution von 1789 vor allem als erstes Stadium einer sozialistischen Revolution er- kannte! Es war also das Moment an der Klassizität von Frankreichs großer Revolution, das heutige Kommunisten am meisten mit ihr verbunden sein läßt, das von der entgegengesetzten Position her Stahl diese Revolution samt ihren Folgen hat hassen und fürchten lassen wie keine andere sonst. Also Stahls Argumentation 29): Das Volk von 1789 habe in den Or- gien seiner Revolution den ganzen vorgefundenen Verfassungszu- stand vernichtet; diese Revolution treibe aus allen ihren Wurzeln zum Sozialismus, der nur die letzte Entwicklungsstufe ihrer Denk- und Machart sei; wenn erst die Dämme gebrochen sind, dann gebe es kein Halten mehr, und wenn die liberale Bewegung siegt, dann werde auch die sozialistische Bewegung siegen, denn wenn die Bourgeoisie das Königtum nicht über sich erträgt, warum solle dann der peuple die Bourgeoisie über sich ertragen; dem konstitu- tionellen Königtum, das die Bourgeoisie erfunden hat, werde ein konstitutionelles Eigentum entsprechen, das dann die Arbeiter- klasse erfinden wird; die bürgerliche Revolution ist bloß die halbe Revolution, ihr letzter Schritt sei notwendig die Aufhebung des Eigentums, die Güter- und Weibergemeinschaft, der Kommunis- mus. Soweit Stahl, der als Remedium, etwas anderes darf nicht erwartet werden, unter der gottgewollten Erbmonarchie eine obrigkeitliche Gewalt wie der Gutsherren über ihre Tagelöhner, so auch der Fa- brikherren über die Fabrikarbeiter zu etablieren vorschlägt, wo- mit die soziale Frage gelöst sei, denn das Proletariat werde dann nicht in sich als Proletariat organisiert, sondern anderen Glie- derungen einverleibt sein, einem Höheren im Auftrage des Höchsten. 30) Welch reformierender Konservatismus! Wir ersparen uns jeden Kommentar. Gegen Ende seiner "Rechtsphilosophie" schreibt Friedrich Julius Stahl 31), es sei ein übles Ding in unserem Zeitalter, daß Revo- lutionen gemacht, ein noch weit übleres, daß sie auch gefeiert werden; die großen Revolutionen, die seit 1789 über die Reiche Europas gegangen sind, seien eine Verletzung der göttlichen wie der menschlichen Ordnung, ihre Feier aber sei ein Hohn auf diese Ordnung; welcher nicht verwilderte Mensch werde eine Ehescheidung feiern, oder gar die Scheidung des höchsten gesellschaftlichen Bandes, dem zwischen Volk und Obrigkeit, als Freudenfest begehen? Hier, wie auch sonst so oft, irrt Stahl gründlich. Feiern wir Nichtverwilderten also anläßlich ihres zweihundertsten Jahresta- ges die große Revolution der Franzosen, indem wir über ihre hi- storischen, die materiellen wie die ideellen, Prämissen und Kon- sequenzen nachdenken. Und seien wir nicht bloß gedankenvoll, aber tatenarm. _____ 1) Marx/Engels, Gesamtausgabe (MEGA), Bd. 1/3, Berlin/DDR 1985, S. 495, 557 (Friedrich Engels, "Progress of Social Reform on the Continent", 1843; Engels, "Die Lage Englands", 1844). - Vgl. vom Autor des vorliegenden Beitrages: "Das Recht zur Revolution - die sozialphilosophische Quadratur des Kreises", in: Die Große Revo- lution der Franzosen und die Frage der revolutionären Demokratie im Revolutionszyklus 1789 "1871 (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR), Berlin/DDR 1987, S. 35-45, sowie: "Klassischbürgerliche Rechtsphilosophie in Deutschland", in: 1789. Weltwirkung einer großen Revolution (ed.: M. Kossok), Ber- lin/DDR 1988. 2) Marx/Engels, Werke (MEW), Bd. 2, Berlin/DDR 1957, S. 126 (Marx/Engels, Die heilige Familie, Frankfurt a.M. 1845, S. 186). 3) Vgl. William Harbour, The Foundation of Conservative Thought, Notre Dame, Ind., 1982; Günther Rudolph, "Konservatismus als Re- aktion auf die Französische Revolution", in: Ludwig Elm (ed.), Falsche Propheten, Berlin/DDR 1984, S. 23 - 73; Hermann Klenner" "Berliner Rechtsphilosophie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhun- derts", in: Wolfgang Förster (ed.), Philosophieren in Berlin, Berlin/DDR 1987; Reinhold Aris, History of Political Thought in Germany 1789-1815, London 1965; Paul Beik, The French Revolution Seen from the Right, New York 1970; Klaus Epstein, Die Ursprünge des Konservatismus in Deutschland, Frankfurt a.M. 1973; Jacques Godechot, La contre-révolution, Paris 1984; Russel Kirk, The Por- table Conservative Reader, Harmondsworth 1982. 4) Edmund Burke, The Correspondence, Bd. 6, Cambridge 1967, S. 141. 5) Burke, Reflections on the Revolution in France (1790), Har- mondsworth 1976, S. 185. 6) Burke, ebenda, S. 99, 204, 217. 7) Burke, ebenda, S. 194 f. Vgl. Reimar Müller/Hermann Kienner, Gesellschaftstheorien von der Antike bis zur Gegenwart, Ber- lin/DDR 1985. 8) Burke, ebenda, S. 173. 9) Friedrich Gentz, Betrachtungen über die französische Revolu- tion, Bd. 2, Berlin 1793, S. 199, 224 f. - Eine Gentz-Bibliogra- phie befindet sich im Anhang von: Edmund Burke/Friedrich Gentz, Über die französische Revolution, Berlin/DDR 1989. 10) Gentz, Briefe an Christian Garve, Breslau 1857, S. 25, 44; F.C. Wittichen (ed.), Briefe von und an Gentz, Bd. 1, München 1909, S. 172. 11) Burke, Reflections, S. 149, 217. 12) Gentz, "Über den Ursprung und die obersten Prinzipien des Rechts", in: Berlinische Monatsschrift 17 (1791), 370-396; ge- richtet gegen Justus Möser, "Über das Recht der Menschheit, als den Grund der neuen Französischen Konstitution", in: ebenda 15 (1790), 499-506, wiederabgedruckt bei Möser, Patriotische Phanta- sien, Leipzig 1986, S. 256-260. 13) Gentz, Briefe an Garve, S. 59. 14) So: Gentz, Betrachtungen, Bd. l, S. XXX; Bd. 2, S. 183, 185. 15) Gentz, Betrachtungen, Bd. 1, S. 223; Bd. 2, S. 183. 16) Vgl. Wittichen (ed.), Briefe von und an Gentz, Bd. 2, München 1910, S. 8; W. v. Humboldt, Individuum und Staatsgewalt, Leipzig 1985, S. 250. 17) Vgl. Gentz, Staatsschriften und Briefe, Bd. 2, München 1921, S. 49, 113. 18) Vgl. Gentz, Schriften, Bd. 5, Mannheim 1840, S. 316. 19) Friedrich Julius Stahl, Was ist die Revolution? Berlin 1852, S. 5, 11. - Die seinerzeit tonangebende Einordnung Stahls durch Erich Kaufmann, "Stahl als Rechtsphilosoph des monarchischen Prinzips" (1906), jetzt in seinen Gesammelten Schriften, Bd. 3, Göttingen 1960, S. 1-45, hat neuerdings einem Stahl-Boom Platz gemacht. Vgl. etwa: Dieter Grosser, Grundlagen und Struktur der Staatslehre Stahls, Köln 1963; Helmut Heinrichs, Menschenbild und Recht bei Stahl, Köln 1969; Aris Nabrings, Stahl. Rechtsphiloso- phie und Kirchenpolitik, Bielefeld 1983; Christian Wiegand, Über Friedrich Julius Stahl, Paderborn 1981. - Eine Stahl-Bibliogra- phie findet sich bei: Zoltan Peteri (ed.), Legal Theory. Compara- tive Law, Budapest 1984, S. 129-133. 20) Vgl. Stahl, Die Philosophie des Rechts, Bd. II/1, Heidelberg 1833, S. 4-12. Die in erster Auflage zwischen 1830 und 1837 pu- blizierte "Philosophie des Rechts" erschien, erheblich erweiten, in fünfter Auflage 1870, von der 1926 noch einmal eine Auswahl- ausgabe veranstaltet wurde; ein Reprint erschien 1963. 21) Stahl, Die Revolution und die constitutionelle Monarchie, Berlin 1849, S. 19. 22) Stahl, Die Philosophie des Rechts, Bd. U/2, 5. Auflage, Hei- delberg 1870, S. 532. 23) Stahl, Die Philosophie des Rechts, Bd. H/2, 1. Auflage, Hei- delberg 1837, S. 73-88. 24) Vgl. H. Kienner, "Stahls Berufung", in: Helmut Bock/W. Heise (ed.), Unzeit des Biedermeiers, Leipzig 1985, S. 206-216; MEW 12, 685 (Marx, "Die Lage in Preußen"). 25) Stahl, Die Philosophie des Rechts, Bd. n/l, Heidelberg 1833, S. 338. 26) Zum Folgenden: Stahl, Die Philosophie des Rechts, Bd. l, Hei- delberg 1830, S. 362; Fundamente einer christlichen Philosophie, Heidelberg 1846, S. 181; Stahl, Der Christliche Staat, Berlin 1847. 27) Stahl, Die deutsche Reichsverfassung, Berlin 1849, S. 62; Stahl, Siebzehn parlamentarische Reden, Berlin 1862, S. 29. Vgl. Ernst Engelberg, Bismarck. Urpreuße und Reichsgründer, Berlin/DDR 1985, S. 405. 28) Stahl, Die Philosophie des Rechts, Bd. E/2, Heidelberg 1837, S. 258, 261; Bd. H/1, S. 208. 29) Vgl. zum Folgenden vor allem: Stahl, Die gegenwärtigen Par- teien in Staat und Kirche, Berlin 1863, S. 60-81, 208-285. Es handelt sich hier um die postume Publikation von akademischen Vorlesungen, die Stahl zwischen 1850 und 1857 an Berlins Univer- sität publice gehalten hat. - Über den Kommunismus als die not- wendige Konsequenz der Aufklärungsphilosophie, speziell der He- gels, vgl. Marx/Engels, Gesamtausgabe (MEGA), Bd. 1/3, Berlin 1985, S. 509 (Engels, "Progress of Social Reform on the Conti- nent", 1843). 30) Stahl, ebenda, S. 284. Auch die von ihm vorgeschlagene obrig- keitliche Unterordnung des Arbeiters unter "seinen" Kapitalisten belegt, daß Stahls Feind nicht das Bürgertum war, was Herbert Marcuse, Vernunft und Revolution, Darmstadt 1976, S. 318, zutref- fend mit anderen Erwägungen nachgewiesen hat. 31) Stahl, Die Philosophie des Rechts, Bd. II/2. 5. Auflage, Hei- delberg 1870, S. 558. - Man erinnere sich bei Stahls Tiraden an Lenins Meinung, daß die Große Französische Revolution die Leben- digkeit ihres Einflusses auf die Menschheit auch dadurch beweise, daß sie bei allen Reaktionären den wütendsten Haß erweckt. Vgl. W.I. Lenin, Werke, Bd. 13, Berlin/DDR 1963, S. 25 ("Gegen den Boykott", 1907). zurück