Quelle: Jahrbuch des Inst. für Marxist. Studien und Forschungen 14/1988
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DIE MAINZER REPUBLIK 1792/93,
EIN DEUTSCH-FRANZÖSISCHES PHÄNOMEN *)
Heinrich Scheel
Die Mainzer Republik entstand im Ergebnis einer bürgerlich-demo-
kratischen Revolution unter exzeptionellen Bedingungen, nämlich
im Gefolge des siegreichen Vorstoßes der französischen Revoluti-
onstruppen unter Custine in die Pfaffengasse am Rhein - eines
Vorstoßes, der aus der Verteidigung heraus gegen die konterrevo-
lutionäre Intervention Österreichs und Preußens geführt worden
war.
Eine solche Aussage widerspricht nahezu allen jemals von der bür-
gerlichen Geschichtsschreibung zu diesem Thema gegebenen Wertun-
gen. Wir verzichten auf Belege aus den Niederungen der bürger-
lich-nationalistischen Historiographie des 19. Jahrhunderts und
gehen auch nicht auf den imperialistischen Mißbrauch unseres Ge-
genstandes in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein. Uns in-
teressiert hier ausschließlich die zeitgenössische bürgerliche
Geschichtsschreibung, soweit sie sich dazu äußert.
Es wäre unangebrachte Bescheidenheit, auf die Feststellung zu
verzichten, daß die Ergebnisse der marxistischen Geschichtswis-
senschaft der DDR hier einiges bewegt haben. Beispielsweise sind
in der BRD einzelne auf diesen Ergebnissen fußende Arbeiten er-
schienen wie die des Lehramtsbewerbers Klaus Tervooren, den bei
der Beschäftigung mit der Mainzer Republik politisches Erkenntni-
sinteresse motivierte und der Traditionen ins Geschichtsbewußt-
sein heben wollte, "die von den Vorkämpfern eines demokratischen
besseren Deutschland handeln." 1) Immerhin hatte der AStA
(Allgemeine Studenten-Ausschuß) der Mainzer Gutenberg-Universität
es sowohl 1978 als auch 1981 durchsetzen können, daß ich an die-
ser Universität meine Auffassungen zur Geschichte der Mainzer Re-
publik vertreten konnte. 2) 1981 fand darüber hinaus sogar ein
öffentliches Podiumsgespräch im Sitzungssaal des Mainzer Rat-
hauses statt, an dem nolens volens auch der Mainzer Lehrstuhlin-
haber für Geschichte, Hermann Weber, persönlich teilnahm, der zu-
vor noch jede Diskussion mit mir abgelehnt hatte. 3) Ebenfalls
1981 wurde durch den sozialdemokratischen Kulturdezernenten von
Mainz, Anton Maria Keim, in den Mauern dieser Stadt immerhin eine
allererste Ausstellung initiiert, die den revolutionären Ereig-
nissen in und um Mainz gewidmet war. 4) Natürlich ging das nicht
ohne Kompromisse ab, die sich unter anderem darin äußerten, daß
die inhaltliche Gestaltung dem Weber-Schüler Franz Dumont über-
tragen wurde, der 1978 mit einer Arbeit über die Mainzer Republik
promoviert hatte, mit der er vier Jahre später endlich auch vor
die Öffentlichkeit trat. 5) Eins ist inzwischen ganz sicher, daß
nämlich nach der Aufarbeitung und Publizierung des überreichen
Quellenmaterials zur Mainzer Republik die bürgerliche Geschichts-
schreibung, die ernst genommen werden will, dieses Phänomen nicht
mehr wie Freiherr von Aretin noch 1980 als einen bloßen Spuk ab-
tun kann. 6) Selbst ein Weber und sein Famulus Dumont - so tief
schwarz sie auch sind - tun es nicht mehr. Allerdings lassen sie
dabei solche absoluten Ignoranten wie den Engländer T.C.W. Blan-
ning als zumindest partiell brauchbaren Bundesgenossen immer noch
gelten. Dieser Unglücksrabe hatte längere Zeit bei Aretin im In-
stitut für Europäische Geschichte in Mainz gesessen und war bei
der Suche nach der atlantischen Revolution auf unser Thema gesto-
ßen. Seitdem beschenkt er seine Mitwelt in längeren Abständen mit
Lesefrüchten, die beweisen sollen, daß im ganzen letzten Jahr-
zehnt des 18. Jahrhunderts das gesamte Linksrheinische bis ins
Mark konterrevolutionär gesinnt gewesen sei. 7)
Dumonts Darstellung unterscheidet sich von der Blannings, und sie
kann, mit dem Segen des Mainzer Ordinarius versehen, als die do-
minierende und offizielle in der bürgerlichen Geschichtsschrei-
bung der BRD gelten; die wohlwollenden Rezensionen, die Dumonts
Buch in den entsprechenden bürgerlichen Fachorganen erhielt, be-
stätigen es. 8) Der Urgrund, aus dem heraus Dumont seine Linie
entwickelt, ist aber ganz und gar nicht neu und im Prinzip auch
nicht verschieden von dem Blannings: Es ist die tief sitzende
Furcht des Spätbürgertums vor revolutionären Veränderungen der
Gegenwart. Revolutionäre Lehrstücke aus der Vergangenheit für die
Gegenwart darf es darum nicht geben. Ich zitiere Hermann Weber
aus dem schon erwähnten Podiumsgespräch von 1981: "Und hier sage
ich in aller Eindeutigkeit: Die Praxis der Mainzer Republik als
ein revolutionäres Zustandekommen und eine revolutionär agierende
Republik kann und darf kein Lehrstück für unsere heutige Demokra-
tie werden. Und wenn der AStA in seiner Dokumentation im Vorwort
von den Mainzer Jakobinern schreibt, sie seien die geistigen
Ziehväter der Revolutionäre von 1848, der Rätedemokraten von 1918
und der alternativen und radikal-demokratischen Bewegung von
heute, und wenn er also meint, daß dies geblieben sei und daß wir
dies aufgreifen müßten, dann sage ich dazu nein und dreifach
nein." 9)
Da die Mainzer Republik als ein revolutionäres Ereignis nun
schlechterdings nicht mehr zu leugnen, andererseits ein politi-
scher Auftrag zu erfüllen ist, der dem demokratischen Charakter
dieses Ereignisses entgegensteht, hilft man sich, indem man den
französischen Anteil am Gesamtgeschehen überhöht und den eigen-
ständigen Beitrag aus der linksrheinischen Bevölkerung zu einer
quantité négligeable zusammenschrumpfen läßt. Auf diese Weise
wird die Mainzer Republik nicht nur ihres demokratischen Gehalts
beraubt, sondern zugleich auch aus der deutschen Geschichte hin-
auseskamotiert. Für Dumont ist die Mainzer Republik das Ergebnis
einer französischen Revolutionierung, die von außen und von oben
erfolgte; nur eine verschwindende Minderheit deutscher Revolutio-
näre hätte sich zur Kollaboration bereit gefunden, während die
Masse der Bevölkerung dem Althergebrachten anhing. Der aus der
Verteidigung heraus geführte Vorstoß Custines wird in einen Er-
oberungskrieg umfunktioniert, der eine Politik fortsetzte, die
ihre Wurzel im Expansionsstreben der absouten Monarchie des 17.
Jahrhunderts hatte. Zwar wird eingeräumt, daß sich dieses Streben
nach 1789 mit einem hohen Grad an Messianismus verband, der sich
der revolutionären Ideologie und Phraseologie wohl als Mittel be-
diente, aber am Eroberungscharakter der französischen Politik
nichts änderte.
*
Schauen wir uns die Vorgänge im Detail selbst an. Da ist zunächst
das Problem der Rheingrenze als eine die Außenpolitik des revolu-
tionären Frankreich zunehmend bestimmende militärische Zielset-
zung. Seltsamerweise nahm die Idee der Rheingrenze ihren Ausgang
im Linksrheinischen; darauf hat übrigens Godechot schon vor 30
Jahren hingewiesen. 10) Nach Ausbruch der Revolution und ihren
ersten militärischen Erfolgen gegen die auswärtige Konterrevolu-
tion wurden im Linksrheinischen erste Stimmen laut, die die
Rheingrenze für Frankreich postulierten und dann auch in Paris
zunehmendes Gewicht erhielten, weil sie damit Lösungen für Fragen
anboten, die sich dem Nationalkonvent immer dringender stellten.
Dazu gehörte eine handfeste Antwort darauf, wie die nun herrenlo-
sen und in französische Hand gefallenen Gebiete unter Bewahrung
des verfassungsmäßigen Grundsatzes zu verwalten waren, nämlich
die Freiheit jedes anderen Volkes zu respektieren und auf Erobe-
rungen zu verzichten. Damit in enger Verbindung stand die Frage
nach der Bestreitung der immensen Kosten, die jede militärische
Unternehmung mit sich brachte. Schließlich spielte natürlich auch
die militär-strategische Frage eine Rolle, wie nämlich der von
Nordosten ständig ausgehenden Bedrohung der grenznahen Haupt-
stadt, die ja zugleich das Zentrum der Revolution darstellte,
wirksam zu begegnen war.
Bereits in seinen ersten Klubreden Ende Oktober riet Wedekind den
Mainzern, Frankreich um die Aufnahme als Mitbürger zu ersuchen
und durch eigene Deputierte im Nationalkonvent an der Überarbei-
tung der Gesamtverfassung mitzuwirken. 11) Der Warnung des kur-
fürstlichen Gefällverwesers vor einer reichswidrigen Verfassung,
die die Stadt vom Holz des Spessart und vom Getreide anderer
Reichsgebiete trennen würde, hielt Matthias Metternich am 1. No-
vember im Klub entgegen, daß der freie Bund mit Frankreich kei-
neswegs nur die Stadt oder auch nur den linksrheinischen Zipfel
des Kurmainzischen bezielte; das Bemühen müsse vielmehr dahin ge-
hen, "wenigstens den Teil Deutschlands, der zwischen Rhein und
Mosel liegt, zugleich mit in diesen freien Bund zu bringen,..."
12) Am 6. November billigte der Klub den Briefentwurf des Anton
Dorsch an die Pariser Muttergesellschaft, die all ihren Einfluß
geltend machen sollte, um einem Volke, "digne d' être français ou
l'allié des Français", die unzweifelhafte Sicherheit zu verschaf-
fen, das eine oder das andere zu werden. 13) Am 15. November
nannte es Andreas Hofmann vor dem gleichen Gremium einen unum-
kehrbaren Tatbestand und eine Wohltat zugleich, "von des Reiches
mißgestaltetem Körper" losgerissen zu sein. 14) Den Begriff der
Rheingrenze ungescheut zu benutzen, blieb Georg Forster vorbehal-
ten, der in seiner Jungfernrede vor dem Klub am gleichen Tage er-
klärte: "Der Rhein, ein großer schiffbarer Fluß, ist die natürli-
che Grenze eines großen Freistaats, der keine Eroberungen zu ma-
chen verlangt, sondern nur die Nationen, die sich ihm freiwillig
anschließen, aufnimmt und von seinen Feinden für den so mutwillig
von ihnen veranlaßten Krieg eine billige Entschädigung zu fordern
berechtigt ist. Der Rhein wird der Billigkeit gemäß die Grenze
Frankreichs bleiben." 15) Ende November 1792 erst sprach Brissot,
das Haupt der Gironde, in einem Briefe an Dumouriez davon, daß
die Idee der Rheingrenze auch in Paris zusehends an Boden ge-
wänne. 16) Doch der Konvent hielt sich zurück. Offizielle franzö-
sische Verlautbarungen, in denen die Rheingrenze als Ziel eindeu-
tig markiert wurde, stammen alle erst aus dem Jahre 1793: So Dan-
tons Doktrin der natürlichen Grenzen vom 31. Januar: "Les limites
de la France sont marquées par la nature. Nous les atteindront
dans leurs quatre points, à l'océan, au Rhin, aux Alpes, aux Py-
rénées..."; 17) so Carnot ebenfalls im Konvent am 14. Februar:
"Les limites anciennes et naturelles de la France sont le Rhin,
les Alpes et les Pyrenees." 18) Aber schon mit der Verdrängung
der Gironde aus den Machtpositionen wurde diese Doktrin wieder in
Frage gestellt.
Werfen wir als nächstes einen Blick auf den Klub! Seine anfängli-
che Förderung durch Custine unterliegt keinem Zweifel. Der Gene-
ral stimmte nicht nur der Gründung zu, sondern stellte auch in
Mainz wie in Worms geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, ja
leistete sogar finanzielle Hilfe, um geeignete Propagandisten
nach Mainz zu ziehen. Damit allerdings erschöpfte sich im wesent-
lichen auch schon sein unmittelbares Engagement. Zwar trat er
selbst am 18. November dem Klub als Mitglied bei, entschuldigte
diesen späten Entschluß mit seinen vielen Geschäften und ver-
sprach für die Zukunft eine regelmäßige Teilnahme; 19) tatsäch-
lich jedoch tauchte er nur noch einmal am 11. Januar - und zwar
mit seinem ganzen Gefolge - im Klub auf, um einer vermeintlich an
ihm geübten Kritik mit dem nötigen Nachdruck entgegenzutreten.
20) Gewiß hat Georg Wilhelm Böhmer, der als Sekretär Custines
fungierte, für seine vielfachen Anregungen, Anstöße und Aktionen,
die er insbesondere in der ersten Zeit ins Werk setzte, ein gut
Teil seiner Autorität vom General ausgeborgt; die moralische Be-
rechtigung zur Berufung auf Custine lieferte ihm der Tatbestand,
daß sie vieles erleichterte - und zwar unabhängig davon, ob im
jeweils konkreten Falle die Zustimmung des Generals vorlag oder
nicht. Böhmer nutzte einfach seine Stellung und kostete sie auch
aus. Auf die inhaltliche Gestaltung der Arbeit des Klubs hat Cu-
stine überhaupt keinen Einfluß genommen. Es gab auch keinen ande-
ren Franzosen, der dies in seinem Auftrag getan hätte, denn Män-
ner wie Dorsch, Stamm, Andreas Meyer, Cotta, Pape, ja selbst Böh-
mer können dieser Kategorie nicht zugerechnet werden, denn sie
agierten selbständig als deutschsprachige Propagandisten der Re-
volution, durch die Frankreich ihnen erst zur neuen Heimat wurde.
Eine aktive Mitwirkung französischer Klubmitglieder, auch wenn
sie 10% der Gesamtzahl ausmachten, 21) scheiterte an der Sprach-
barriere, die immer wieder den Ruf nach separaten französischen
Sitzungen laut werden ließ; aber nach vier solchen Versuchen im
Januar 1793 gab man diese Idee restlos auf. 22)
Als Böhmer Ende Oktober und Anfang November den Klub dafür ge-
wann, eine besondere Art der Volksbefragung durchzuführen, berief
er sich natürlich auch auf Custine, der aber ganz anders an die
Dinge herangegangen war. Der General hatte am 26. Oktober alle
Zunftvertretungen aufs Stadthaus rufen lassen, aber scheiterte
mit seiner Befragung. 23) Böhmer nun schlug dem Klub die Auslage
zweier Bücher vor, eines Roten Buches, in das sich einschrieb,
wer sich zu den Prinzipien der Volkssouveränität, der Freiheit
und Gleichheit bekannte, und eines Schwarzen Buches für die An-
hänger der Sklaverei. 24) Bereits Böhmers Idee, mehr aber noch
die dann vom Klub gehandhabte Praxis ließ den ersten ungeschick-
ten Versuch Custines weit hinter sich zurück.
Das Rote Buch - vom Schwarzen war schon bald so gut wie keine
Rede mehr - wurde zu einem wesentlichen und insgesamt durchaus
erfolgreichen Ansatz, eine von allen überkommenen Formen berufs-
mäßiger oder ständischer Gliederungen unabhängige Stimmensammlung
in Mainz für die Annahme der französischen Verfassung durch-
zusetzen. In allen Klubsitzungen - vom 7. November bis in den De-
zember hinein - stand auf der Tagesordnung die Wahl von Kommissä-
ren, die außerhalb der Sitzungszeiten die Auslage des Roten Bu-
ches im Klub zu überwachen hatten. Das Rote Buch war eine im Klub
entwickelte und von ihm getragene Idee, die nur auf die Kraft der
Aufklärung baute und dabei die lügenhafte Flüsterpropaganda der
Konterrevolution gegen sich hatte, wonach auf die Eintragung die
gefürchtete Rekrutierung unmittelbar folgen würde. Zu keiner Zeit
hat es irgendeinen Entscheidungszwang zur Eintragung gegeben; der
Vorschlag eines Mitglieds, das Buch von Haus zu Haus zu tragen
und so deren Bewohner unter moralischen Druck zu setzen, war na-
hezu einhellig abgewiesen worden. 25)
Das Resultat dieser zurückhaltenden und recht passiven Werbung
betrug um die Wende vom November zum Dezember 1500 Unterschrif-
ten; 26) das war mehr als das Dreifache der Zahl der Klubmitglie-
der und ein gutes Viertel aller stimmberechtigten Bewohner der
Stadt. Wie Franz Dumont angesichts eines solchen Ergebnisses al-
lein in Mainz die Stirn haben kann zu behaupten, "daß die Jakobi-
ner über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus kaum Anhänger mobili-
sieren konnten" 27), bleibt sein Geheimnis. Schon die Tatsache
allein, daß der Klub in wenigen Wochen eine Mitgliederzahl von
einem halben Tausend erreichte und trotz schlechterer Startbedin-
gungen damit der durchschnittlichen Größe seiner französischen
Vorbilder durchaus entsprach, 28) war ein untrügliches Zeichen
für die Bereitschaft breiter Bevölkerungskreise außerhalb des
Klubs, grundsätzliche Veränderungen der bestehenden Verhältnisse
mitzutragen. Wir sprechen darum mit Lenin von der Existenz einer
Massenbasis. 29)
An die Eintragung ins Rote Buch waren dementsprechend diverse Er-
wartungen geknüpft, beispielsweise die jenes Schustergesellen,
der die Rheingauerin Margarethe Wilhelmin zu heiraten und sich
mit ihr in Mainz niederzulassen gedachte, was ihm bisher von den
Zunftbrudermeistern verwehrt worden war und ihn wiederum bewogen
hatte, seinen Namen ins Rote Buch zu setzen. 30) Eine Realisie-
rung solcher Erwartungen in der Praxis setzte voraus, daß nicht
nur Überzeugungen deklariert, sondern die Machtfrage gestellt
wurde. Die mit dem Roten Buch verfolgte Werbung hatte ihre Gren-
zen, die Ende November erreicht waren. Erstmalig wurde jetzt im
Klub Kritik daran laut. 31) Am 2. Dezember stimmte er mit Mehr-
heit dem Vorschlag zu, durch Custine einen Schlußtermin für die
Einschreibung festlegen zu lassen, obwohl einige dies eine
Zwangsmaßnahme nannten. 32) Am 6. Dezember machte den Klub das
nicht ungegründete Gerücht mobil, wonach Custine der niederen
Mainzer Geistlichkeit auf Anfrage erklärt haben sollte, daß sie
sich zur Zeit noch nicht für oder gegen die französische Verfas-
sung zu entscheiden brauche. 33) Daraufhin beschloß der Klub am
7. Dezember, das ganze Unternehmen auf eine andere Basis zu stel-
len und Custine aufzufordern, das Rote Buch, das fortan den Namen
Buch der Konstitutionsfreunde der Frankenrepublik tragen würde,
ausdrücklich zu autorisieren; den Endtermin für die Auslage des
Buches bestimmte der Klub, der auch die niedere Geistlichkeit zur
Eintragung bewegen sollte. 34) Dieser Beschluß gab der ideologi-
schen Entwicklung Ausdruck, die von der aufklärerischen Belehrung
bis zu der Erkenntnis geführt hatte, daß nunmehr die politische
Macht ins Spiel zu bringen war. Aber dieser Beschluß blieb wir-
kungslos, denn Custine versagte sich ihm total.
Die letzte Intervention Custines in das politische Geschehen lag
schon fast drei Wochen zurück und betraf die Einrichtung der pro-
visorischen Allgemeinen Administration, die die kurfürstliche
Landesregierung ablösen sollte. Diese Maßnahme war schon am 4.
November ins Auge gefaßt worden, sollte am 10. November reali-
siert sein, aber wurde tatsächlich erst am 19. November in die
Tat umgesetzt. Sie war nirgends grundstürzend, sondern pragma-
tisch und rudimentär; alle Verordnungen der Administration be-
durften der Zustimmung durch die Militärbehörden. Dabei war es
gar nicht so sehr die mangelnde Selbständigkeit, die hemmte, son-
dern vielmehr die sehr deutlich markierte Begrenztheit dessen,
was sich Custine als Spielraum gestattete: "Noch können wir mit
der uns anvertrauten Gewalt keinen Ausspruch über die gänzliche
Abschaffung aller jener lästigen Rechte tun, unter deren Druck
die Völker schon seit Jahrhunderten seufzen,... Aber wir ergrei-
fen einstweilen mit Eifer die Gelegenheit, die Lasten der Völker
zu erleichtern, indem wir öffentliche Verwalter ernennen, deren
bewährte Grundsätze die Weisheit und Mäßigung verbürgen, welche
sie leiten wird." 35) Es ist mehr als eine Anmerkung wert, auf
die sich Franz Dumont beschränkt, 36) daß nämlich der Mainzer
Klub es am 19. November mit Mehrheit ablehnte, dem General für
die Einsetzung der Administration einen besonderen Dank auszu-
sprechen. 37) Die schärfste Kritik übte Anfang Dezember ein
Anonymus - wahrscheinlich Andreas Hofmann ", der sich dabei al-
lerdings einer Straßburger Zeitung bediente und Custine beschul-
digte, nichts für die Freiheit getan zu haben. 38)
Bei allen notwendigen Vorbehalten, die im Hinblick auf die Allge-
meine Administration als einem Stück revolutionärer Erneuerung
anzumelden sind, tragen dennoch einzelne Züge diesen Charakter.
Das zeigte sich zum ersten in der Mißachtung bisheriger feudal-
staatlicher Zuständigkeiten: Die kurmainzische Landesregierung
hatte ausschließlich im Mainzischen geboten; die Administration
dagegen schloß außerdem in ihren Zuständigkeitsbereich das
bischöflich Wormsische, das bischöflich Speyerische und auch die
Reichsstädte Worms und Speyer mit ein, denen übrigens wie auch
Mainz neue Bürgermeister vorgesetzt worden waren. 39) Zum zweiten
zwang die Übernahme staatlicher Funktionen, so eingegrenzt sie
auch sein mochten, deutsche Revolutionäre zur Machtausübung, die
im Gebrauch der Machte übte und handfeste Klassenkampferfahrungen
vermittelte, die besser als alles andere geeignet waren, den
Übergang von der theoretischen Spekulation zur praktischen
Nutzanwendung zu meistern. Dabei handelte es sich schon nicht
mehr um Folgeerscheinungen, die sich unmittelbar auf Custine zu-
rückführen ließen. Was die Allgemeine Administration zusammen mit
den neuen Munizipalitäten der drei großen Städte an Eigeninitia-
tiven zur revolutionären Umgestaltung im Linksrheinischen allein
im Dezember entwickelte, geschah zwar unter den Augen Custines,
aber lag dennoch außerhalb seines Gesichtsfeldes. Es ist reiner
Wortfetischismus, wenn Franz Dumont in dem Dekret des National-
konvents vom 19. November, das sich zum Propagandakrieg bekannte,
"Frankreichs Außen-und Besatzungspolitik einen neuen Charakter"
erhalten läßt. 40) Dieses Dekret entsprach natürlich den Wünschen
der rheinisch-deutschen Jakobiner, die sich auf diese Weise
bestätigt und ermutigt fühlten. Von Auswirkungen auf die
Besatzungspolitik Custines in dem Sinne, daß sich die Befreier-
rolle verstärkt oder zumindest konkretisiert hätte, konnte über-
haupt keine Rede sein, zumal die vom Konvent der Exekutive aufge-
tragenen Ausführungsbestimmungen auf sich warten ließen. Custine
in seiner Befreierrolle war umgekehrt - vor allem nach der Wie-
dereinnahme Frankfurts durch die Preußen am 2. Dezember - so pas-
siv wie nie zuvor, und eine zunehmend kritische Haltung der ent-
schiedensten Mainzer Revolutionäre gegenüber dem anfangs über je-
des Maß geradezu vergötterten General war unverkennbar.
Gewachsenes Selbstbewußtsein zeigte sich beispielsweise, als die
Mainzer Munizipalität am 16. Dezember der bisherigen Praxis Cu-
stines energisch zu widersprechen begann, der nämlich die kur-
fürstlichen Effekten mit dem Recht eines Eroberers als Beutegut
versteigern bzw. verschleudern ließ, während die Munizipalität in
Übereinstimmung mit der Administration diese Effekten als Staats-
eigentum behandelt wissen wollte. Um die Berechtigung solchen An-
spruchs zu erhärten, legten - mit einigen wenigen Ausnahmen - die
Glieder der Munizipalität und des Gemeinderats ein Bekenntnis
"für die fränkische Nation und die Konstitution derselben" ab.
Dieser Schritt war zugleich als Werbung für eine Volksabstimmung
gedacht, die Munizipalität und Administration im Dezember von
sich aus in die Wege leiteten. Am 17. Dezember hatte die Munizi-
palität alle Zünfte und sonstige Korporationen stundenweise, also
nicht geschlossen und massiert, auf das Gemeindehaus gefordert,
um sie zu einem gleichen Entschluß zu bewegen. 41) Diese Befra-
gung ging über mehrere Tage und nahm anfangs einen durchaus posi-
tiven Verlauf, wenngleich es an konterrevolutionären Quertreibe-
reien nicht fehlte, die insbesondere vom Handelsstand ausgingen.
42) Die Administration andererseits konzentrierte sich bei ihrer
Stimmensammlung auf das Land. Am 8. Dezember schon hatte Forster,
Vizepräsident der Allgemeinen Administration, seiner Frau mitge-
teilt: "Künftige Woche schicken wir überall Kommissarien aufs
Land diesseit Rheins, und in Zeit von 8 Tagen wird hoffentlich
das Departement des Bouches du Main (Departement der Mainmündun-
gen) für die französische Freiheit erklärt sein." 43) Es traten
einige Verzögerungen ein, aber am 17. Dezember war die Instruk-
tion für die Kommissäre fertig, denen ausdrücklich aufgegeben
wurde, "auf keine Weise die Freiheit der Stimmenden beeinträchti-
gen oder die Mehrheit auf krummen Wegen erschleichen" zu wollen.
44) Am 18. Dezember fanden sich bei der Administration 15 Mainzer
Klubmitglieder ein, denen die Ortschaften im Mainzischen zur
Stimmenaufnahme zugeordnet wurden; am 19. Dezember erhielten drei
weitere Kommissäre entsprechende Aufträge für das Wormsische. 45)
Ganz offensichtlich hat die Kraft nicht ausgereicht, um in dieser
kurzen Zeit die in der Instruktion geäußerte Absicht komplett zu
realisieren, nämlich in alle Städte, Dörfer und Flecken des Main-
zischen, Wormsischen, Speyerischen und darüber hinaus in die da-
mals der Administration noch gar nicht unterstellten ritter-
schaftlichen Orte ebenso wie in die der Grafschaft Falkenstein
Kommissäre zur Stimmenaufnahme zu schicken. Immerhin bestätigt
diese Absicht die Entschlossenheit der Administration, die ihr
gezogenen Grenzen zu überschreiten.
Eine Auflistung der Berichte der Kommissäre über die Abstimmungen
in der Zeit vom 20.-23. Dezember ergibt folgendes Bild, das sich
verallgemeinern läßt: 46) Von den aufgeführten 40 Orten - 36
mainzischen, 2 wormsischen und 2 ritterschaftlichen - sprachen
sich in 27 Orten zum Teil beträchtliche Mehrheiten - 15 Orte so-
gar einstimmig - für die französische Verfassung aus; das waren
gute zwei Drittel der Gesamtzahl. Zwei Orte brachten es auf
starke Minderheiten, in vier Orten fanden sich nur geringe Mino-
ritäten, und sieben Orte führten gar keine Abstimmungen durch,
weil sie entweder keine Änderung wünschten oder Bedenkzeit for-
derten oder ihr Verhalten von dem der Nachbarn abhängig machen
wollten und dergleichen mehr. Alles in allem bestätigen diese
Zahlen die Einschätzung Forsters, der am 24. Dezember seiner Frau
schrieb: "Die Bauern erklären sich herzhaft, die wenigsten ausge-
nommen, wo Pfaffen und alte Beamte ihnen Floh ins Ohr setzen und
sie sich also noch Bedenkzeit ausgebeten haben. Denn auch diese
sind für die Republik, nur haben sie nicht Mut." 47)
Diese Ergebnisse sind unter Bedingungen erzielt worden, die schon
nicht mehr die besten waren. Zum ersten hatte die Einnahme Frank-
furts durch die Preußen naturgemäß die Besorgnis geweckt, daß
auch das Linksrheinische zurückerobert werden könnte; zum zweiten
führte der Verlust der rechtsrheinischen Versorgungsbasis für die
Truppen notwendigerweise zu einer Mehrbelastung der Landbevölke-
rung im Linksrheinischen. Beides wurde von Forster deutlich gese-
hen und auch ausgesprochen, ohne daß es ihn in seiner Zuversicht
wanken machte. 48) Diese Stimmensammlung erhielt und behielt ihr
besonderes Gewicht, weil sie einzig und allein auf die Initiative
und die Aktivität rheinisch-deutscher Revolutionäre zurückzufüh-
ren war, die keinerlei Unterstützung durch französisches Militär
beanspruchten.
Diese revolutionären Aktivitäten endeten zwar nicht schlagartig,
aber doch im wesentlichen mit dem 24. Dezember. Noch am Abend des
23. Dezember hatte man im Klub mit dem Gedanken gespielt, Custine
zu veranlassen, "diejenigen Gemeinden, welche sich für die An-
nahme der fränkischen Konstitution erklärt hatten, auch sogleich
die Wohltaten derselben in etwas empfinden zu lassen". 49) Tags
darauf jedoch wurde in Mainz das Konventsdekret vom 15. Dezember
bekannt, das eine neue Situation schuf, weil es das dekretierte,
was die rheinisch-deutschen Revolutionäre, gestützt auf ihre Ab-
stimmungsergebnisse, in Paris erbitten wollten. 50) Das neue De-
kret knüpfte an das vom 19. November an und präzisierte es, indem
es das dem Universum gemachte Befreiungsangebot auf diejenigen
Völker zurückschnitt, die sich befreien wollten und denen
tatsächlich Hufe geleistet werden konnte, d.h. auf die Völker in
den bisher von französischen Truppen okkupierten Gebieten. Den
Generälen wurde aufgetragen, umgehend alle feudalen Lasten und
Privilegien abzuschaffen, die Volkssouveränität zu verkünden und
provisorische Verwaltungen wählen zu lassen, die wiederum mit den
vom Konvent und der Exekutive zu entsendenden Kommissären alle
Maßnahmen zu treffen hatten, die den gemeinsamen Interessen ent-
sprachen. Völker, die sich nicht zur Freiheit und Gleichheit be-
kannten, blieben okkupiert und würden feindlich behandelt. 51)
Entsprechend dem im Dekret gegebenen Befehl sah sich nun auch Cu-
stine nach langer Zeit wieder einmal veranlaßt, am 26. Dezember
eine wie immer wortreiche, aber nicht sehr präzise Proklamation
herauszubringen, die am Ende der Administration auftrug, die Wah-
len vorzubereiten und "überdies alle zur Vollziehung gegenwärti-
ger Proklamation nötigen Unterweisungen zu geben". 52)
Für Franz Dumont wendet sich mit diesem Dekret vom 15. Dezember
die französische Außen- und Besatzungspolitik wieder einmal
grundsätzlich, weil es die freie Verfassungswahl durch den Zwang
zur Freiheit, durch die Festlegung auf die Demokratie ersetzte -
und das ist für ihn natürlich so ungefähr das Undemokratischste,
was sich denken läßt. 53) Es ist zwar unzulässig, die Freiheit
zur Unfreiheit als Kriterium der Demokratie anzusprechen und die
unter den gegebenen Umständen einzig mögliche Alternative, die
Erhaltung des Ancien régime, dem Leser als eine mögliche demo-
kratische Entscheidung zu präsentieren - nicht so für Dumont.
Merkwürdigerweise bestätigt er selbst, daß die Bevölkerung diese
sogenannte Wende entweder überhaupt nicht wahrnahm oder aber ganz
anders deutete; die Bauern fühlten sich vielerorts wieder wie
schon im Oktober nach Custines Siegen zu eigenmächtiger Aufkündi-
gung feudaler Verpflichtungen berechtigt. 54) Für die rheinisch-
deutschen Jakobiner gar erschien jetzt die Verwirklichung ihrer
großen Ziele in unmittelbare Nähe gerückt. Am gleichen 26. Dezem-
ber, an dem Custine seine Proklamation erließ, verfügte die Admi-
nistration den Druck aller einschlägigen Verlautbarungen und
setzte auch schon den Wahlbeginn auf den 15. Januar fest. 55) Am
29. Dezember folgten Weisungen zur Verbreitung jener Verlautba-
rungen. 56) Ein undatiertes Papier, das eine Reihe von noch zu
klärenden Fragen im Hinblick auf die Wahlen vermerkte, 57) bestä-
tigte die Auskunft Forsters vom 31. Dezember: "Wir sind jetzt be-
schäftigt, eine Instruktion wegen Einrichtung der Ur- und der
Wahlversammlungen zu verfertigen, damit die guten Landleute doch
wissen, was sie zu tun haben." 58)
Am 1. Januar 1793 trafen die drei Konventskommissäre Reubell und
Haussmann von Colmar und Merlin von Thionville in Mainz ein. Ihr
Auftrag war allerdings keineswegs in erster Linie die Realisie-
rung des Dezemberdekrets, sondern bestand vor allem in der Inspi-
zierung der Armeen Birons, Custines und Beurnonvilles, die sich
nicht im besten Zustand befanden. Custines Armee war gefährlich
zusammengeschmolzen, weil die Freiwilligen - nur bis zum Ende des
Feldzuges 1792 zu dienen verpflichtet - massenhaft in die Heimat
abwanderten; sie war dadurch desorganisiert, im übrigen auch
schlecht versorgt, so daß sich wiederum die Übergriffe häuften.
Natürlich verbanden die rheinisch-deutschen Jakobiner mit der An-
kunft dieser Kommissäre freudige Erwartungen. Man drängte sich zu
ihrer Begrüßung, und der Klub lud sie unverzüglich zu seinen Sit-
zungen ein. 59) Die Kommissäre zeigten jedoch keine Eile. Am 5.
Januar kamen sie erstmals mit Vertretern von Administration und
Munizipalität zusammen, um in 16 Punkten die Grundsätze für die
verschiedenen notwendigen Wahlakte mitzuteilen. 60) Dem Klub er-
wiesen sie erst tags darauf die Ehre. 61) Diese Frostigkeit re-
sultierte zum Teil auch daraus, daß die Kommissäre solchen Behör-
den sehr skeptisch begegneten, die über keinerlei Volksmandat
verfügten. Custine, der Erfinder dieser Art von Behörden, tat ein
Übriges hinzu, indem er die schlechte Versorgungslage der Truppe
der Administration anlastete. Der zeitgenössische konservative
Chronist Bernhard Sebastian Nau sagte von Custine mit Recht, daß
er "eine Revolution weder anzufangen noch zu leiten wußte". 62)
Die Unsicherheit blieb auch nach dem 5. Januar, aber ließ die
rheinisch-deutschen Jakobiner noch keineswegs resignieren.
Forster arbeitete zunächst im Auftrage der Administration an ei-
nem für die Kommissäre bestimmten Rechenschaftsbericht, der den
Anwürfen Custines energisch widersprach und ebenso dem herabwür-
digenden Ansinnen begegnete, der Administration die Rolle eines
bloßen Vollstreckers militärischer Befehle zuzumuten; mit Stolz
verwies der Bericht auf die Dezembererfolge bei der Gewinnung der
Bevölkerung für die Freiheit und Gleichheit, die gleichsam die
gute Vorbereitung auf das Dekret vom 15. Dezember belegten. 63)
Dieser vom 9. Januar datierte Rechenschaftsbericht ist vielleicht
nie übergeben worden. Der guten Sache war sicher auch besser ge-
dient, wenn die Mainzer Jakobiner nicht aus der Verteidigung her-
aus agierten, sondern durch positive Arbeitsergebnisse überzeug-
ten. So bereiteten Klub, Administration und Mainzer Munizipalität
für den 13. Januar ein großes Volksfest vor, das als Fest der Be-
freiung verstanden werden sollte, mit einem ausgedehnten Umzug
durch die Stadt am frühen Sonntagnachmittag begann, seinen Höhe-
punkt mit der Pflanzung eines Freiheitsbaumes erreichte und mit
einem Ballabend ausklang. Custine mit seiner Garnison und die
Konventskommissäre wurden einbezogen, die dann vom Gesamtverlauf
so sehr beeindruckt waren, daß seine Schilderung die Hälfte ihres
Berichts vom 14. Januar an den Konventspräsidenten ausmachte. 64)
Man verstand also zu feiern, aber man arbeitete auch: Mitte Ja-
nuar lagen der Entwurf einer Ordnung für die Munizipalitäts- und
Deputiertenwahlen und sechs Protokollmuster für die verschiedenen
Wahlgänge vor, die am 20. Januar beginnen sollten. 65) Der er-
krankte Forster beschwor seine Kollegen am 17. Januar, die Bestä-
tigung dieser Entwürfe bei den Konventskommissären durchzusetzen
und die Versammlungen endlich ihren Anfang nehmen zu lassen. 66)
Obwohl die Administration schon tags darauf in diesem Sinne und
auch mit Entschiedenheit vorstellig wurde, 67) rührte sich bis
Ende des Monats nicht das mindeste. Am 28. Januar schrieb Forster
nun doch schon fast entmutigt seiner Frau: "Seit 3 Wochen müssen
wir jetzt die Volkswahlen aufschieben, weil die Kommissarien des
Nationalkonvents uns sagen, es sei unumgänglich nötig, die An-
kunft der Commissaires du pouvoir executif abzuwarten, die noch
immer nicht da sind." 68)
Von der großen Wende Dumonts nach dem Dekret vom 15. Dezember von
der Freiheit der Entscheidung zum Freiheitszwang war also bis
Ende Januar nicht das geringste zu spüren, wohl aber von einer in
diesem Grade noch nicht gekannten lähmenden französischen Passi-
vität, die die übelsten Folgen zeitigte. Selbst ein Forster war
sich Ende Januar keineswegs sicher, daß die Franzosen nicht das
Gebiet zwischen Landau und Bingen mitsamt der Festung Mainz ein-
fach räumen würden. 69) Während die rheinisch-deutschen Revolu-
tionäre - durch das Dezemberdekret an bestimmte Voraussetzungen
gebunden, deren Erfüllung auf sich warten ließ - auf der Stelle
traten, ging die Konterrevolution zum Angriff über. Es blieb
nicht mehr bei dem zwar ärgerlichen, aber kleinen Störfeuer wie
etwa der böswilligen Interpretation der Registrierungsarbeiten
für die Wahlen als verdeckte militärische Konskription und der-
gleichen mehr. Es wurde schon schweres Geschütz aufgefahren. Dazu
gehörte beispielsweise auch der gedruckte Handzettel, dessen Ver-
breitung am 10. Januar belegt ist und dessen Wirkung von den
rheinisch-deutschen Jakobinern für so verderblich gehalten wurde,
daß sich sowohl Metternichs "Bürgerfreund" vom 18. Januar als
auch eine in Reime gebrachte Flugschrift als auch eine längere
Abhandlung mit ihm beschäftigten. 70) Seine Hauptaussagen waren
von lapidarer Kürze und Wucht: "Mainzer Bürger, Einwohner des
Mainzer Landes! Eure Befreiung naht heran. Erwartet sie ruhig ...
Die Zeit kommt heran, wo Rechtschaffenheit und Verbrechen jedes
seinen verdienten Lohn erhält ... Eure abwesenden Freunde und
Vorsteher." 71) Das war eine Kriegserklärung, die mit Zuckerbrot
lockte und mit Peitsche drohte. Sie war nicht nur dahergeredet,
sondern angesichts der militärischen Rückschläge Custines bei
Frankfurt und jüngst bei Hochheim, des miserablen Zustands der
Truppe und der mangelnden Zielstrebigkeit im politischen Bereich
durchaus glaubhaft. Die nackte Furcht griff um sich. Mit dem Ja-
nuar 1793 begannen sich die Reihen der Klubmitglieder spürbar zu
lichten; die Protokolle vermerken eine zunehmende Zahl von Aus-
trittserklärungen.
Am 31. Januar endlich trafen die beiden Regierungskommissäre aus
Paris in Mainz ein, der gebürtige Straßburger Johann Friedrich
Simon und Gabriel Gregoire aus Thionville, der jedoch schon krank
ankam und seine Ablösung beantragen mußte. Simon war ein Schul-
mann, der bei Basedow in Dessau gearbeitet, eine Zeitlang auch
selbst in Neuwied ein Philantropin geleitet hatte und schließlich
als Erzieher des jungen Klemens Metternich, des späteren Fürsten,
1788 nach Straßburg zurückkehrte, wo dieser die Universität bezog
und Simon nach Ausbruch der Revolution sich als Journalist einen
Namen machte. 72) Solche Voraussetzungen waren für eine innige
Zusammenarbeit mit den führenden Jakobinern in Mainz zweifellos
optimal. "Tag und Nacht" arbeiteten sie zusammen, um die Wahlen
vorzubereiten, die nun am 24. Februar beginnen sollten. 73) Es
war ein schweres Stück Arbeit, in diesen wenigen Wochen nicht nur
das aufzuholen, was man den Januar hindurch hatte schleifen las-
sen, sondern auch und vor allem mit den Widerständen fertig zu
werden, die die Konterrevolution in der Zwischenzeit aufgetürmt
hatte. Um ein Haar hätte beispielsweise das von einem Dutzend
Zünften unter Führung des Handelsstandes geschickt vorgetragene
Verzögerungsmanöver Erfolg gehabt, wenn nicht gleichsam in letz-
ter Minute die Nachricht eingetroffen wäre, daß der Konvent am
31. Januar durch Dekret allen bisherigen Schwankungen ein Ende
gesetzt und den sofortigen Vollzug des Dezemberdekrets angeordnet
hätte. 74)
Die Wahlen fanden statt, trotz ungünstigster Bedingungen. Sie be-
gannen am 24. Februar und wurden im Laufe des März abgeschlossen.
Das Wahlrecht war demokratischer als alle bisher in Frankreich
praktizierten Systeme, denn es kannte keine indirekte Wahl mehr.
Ein kurzer Blick auf das Wahlergebnis macht deutlich, daß das von
der Wahlkampagne erfaßte Gebiet beträchtlich über den Verwal-
tungsbereich der Administration hinausging; nur Kurpfalz und
Pfalz-Zweibrücken blieben, weil neutral, ausgespart. Von den rund
220 Orten, die von den 67 Wahlkommissären demnach hätten aufge-
sucht werden müssen, haben nachweislich 139, also über 60%, den
geforderten Eid geleistet. Nur ein Teil hat ihn tatsächlich ver-
weigert; die meisten nichtmunizipalisierten Orte sind wahrschein-
lich überhaupt nicht von den Wahlkommissären erreicht und ange-
sprochen worden. 75)
Über die zahlenmäßige Beteiligung gibt es nur für die großen
Städte detaillierte Angaben. 76) Für die ländlichen Orte stehen
zu wenig Angaben zur Verfügung, um ein sicheres Mittel errechnen
zu können; insgesamt lag sie im Schnitt eindeutig höher als in
den Städten, in Einzelfällen sogar bei 100%, was nicht heißen
soll, daß überall die Mehrheit wählte. 77) Im übrigen muß man
wissen, daß nach jahrhundertelanger Unmündigkeit auch im revolu-
tionären Frankreich in der Regel nur eine Minorität von ihrem
Wahlrecht Gebrauch machte und Beteiligungen von nur 20% noch
nicht ungewöhnlich waren. Beim Rheinisch-deutschen Nationalkon-
vent trafen vor und nach seiner Eröffnung am 17. März in Mainz im
Laufe der Zeit 128 gewählte Deputierte ein, die mit Vollmachten
von insgesamt 126 Städten und Dörfern versehen waren. 78)
Voraussetzung für solche Wahlen überhaupt war natürlich die Prä-
senz des revolutionären Frankreich. Die angesichts der massiven
konterrevolutionären Drohungen insgesamt immer noch erstaunlichen
Ergebnisse jedoch konnten nur dank des unermüdlichen Einsatzes
rheinisch-deutscher Jakobiner erzielt werden, bei denen die Vor-
bereitung, Lenkung und Durchführung der ganzen Wahlkampagne lag.
Dumont stellt die Dinge auf den Kopf, indem er umgekehrt die Vor-
bereitung und Lenkung der Kampagne den Franzosen zuordnet und den
einheimischen Jakobinern lediglich als Instrument der Besatzungs-
macht bei der Durchführung einen maßgeblichen Anteil zubilligt.
79) Tatsächlich hat einzig und allein der Straßburger Simon als
Kommissär des pouvoir executif Wesentliches zur organisatorischen
Vorbereitung und inhaltlichen Gestaltung der Wahlen beigetragen,
denn sein Kollege Gregoire war krank, und die drei Konventskom-
missäre befanden sich seit dem 6. Februar auf einer Inspektions-
reise bei der Moselarmee. Simon hat seine Arbeit nur in engster
Verbindung und Verbundenheit mit rheinisch-deutschen Jakobinern
leisten können, zu denen allen voran Forster zählte, aber auch
die anderen Mitglieder des Ausschusses gehörten, der zu diesem
Zwecke von der Mainzer Munizipalität und der Allgemeinen Admini-
stration zusammengestellt worden war. Ihrer aller Unterschrift
steht unter der Wahlordnung, die ins Land hinausging. 80) Die Zu-
sammenstellung der Ortschaften, die zu beschicken waren, die Aus-
wahl der Kommissäre, der Wortlaut ihrer Vollmachten, ja auch die
Bestimmung ihrer Diäten wurden in Gegenwart Simons und der Aus-
schußmitglieder auf der Sitzung der Administration am 14. Februar
deliberiert und beschlossen. 81)
Die Quintessenz meiner Ausführungen, die ich damit beschließe,
lautet: Die Mainzer Republik entstand unter exzeptionellen Bedin-
gungen, gewiß; ohne die Präsenz des revolutionären Frankreich,
vor dem die linksrheinischen Feudalen in heilloser Flucht das
Weite gesucht hatten, wäre hier der Weg vom revolutionären Gedan-
ken zur revolutionären Tat nie beschritten worden. So aber konnte
er beschritten werden und wurde beschritten von den rheinisch-
deutschen Jakobinern, deren eigene revolutionäre Potenz darzu-
stellen ich mich bemühte. Schließlich war es ein rheinisch-deut-
scher Nationalkonvent, der am 17. März die Gründung eines auf
Freiheit und Gleichheit basierenden Freistaats im Gebiet zwischen
Landau und Bingen dekretierte. Die Mainzer Revolution war eine
politische Revolution. Im Mittelpunkt aller Verhandlungen des
Mainzer Nationalkonvents stand die Frage der politischen Macht;
sie den feudalen Gewalten zu entreißen, um sie in die eigene Hand
zu nehmen und sie zu sichern, betrachtete er als seine Hauptauf-
gabe. 82) Das Sicherheitsbedürfnis vor allem gegenüber den von
der äußeren Konterrevolution ausgehenden und täglich zunehmenden
Gefahren bestimmte den Konvent, der Eingliederung in die franzö-
sische Republik den Vorzug vor einer eigenstaatlichen Lösung zu
geben, die natürlich auch eines engen Bündnisses mit Frankreich
bedurft hätte. Es war dies keine französische Entscheidung, son-
dern die der Deputierten des Rheinisch-deutschen Nationalkon-
vents. Angesichts der tragenden Rolle, die den rheinisch-deut-
schen Jakobinern im Gesamtprozeß der Mainzer Revolution zukommt,
ist und bleibt die Mainzer Republik ein unverzichtbares Stück
deutscher revolutionär-demokratischer Geschichte.
_____
*) Vortrag vom 12. 12. 1985, erschienen in: Sitzungsberichte der
Akademie der Wissenschaften der DDR, Jahrgang 1986, Nr. 10 G,
Berlin/DDR 1987.
1) Klaus Tervooren: Die Mainzer Republik 1792/93. Bedingungen,
Leistungen und Grenzen eines bürgerlich-revolutionären Experi-
ments in Deutschland, Frankfurt am Main 1982, S. 26.
2) Asta info, Dokumentation des Asta und des Fachschaftsrats Ge-
schichte aus Anlaß des Vertrags von Prof. Dr. Dr. Scheel an der
Universität Mainz am 28. 6. 1978; Wir und die Mainzer Republik,
asta-dokumentation zur Mainzer Jakobinerwoche 2S.-28. 11. 1981.
3) Der Herr Bürgermeister und die "Mainzer Republik", eine Ent-
gegnung des Mainzer Historikers Professor Dr. Hermann Weber, in:
Allgemeine Zeitung, Nr. 279, Mainz, 7.12.1976.
4) Vgl. dazu Heinrich Scheel: Die Mainzer Republik - Historie
oder Politikum? Kritische Anmerkungen aus Anlaß einer Ausstel-
lung. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 30. Jg. 1982,
S. 498-510.
5) Franz Dumont: Die Mainzer Republik von 1792/93, Studien zur
Revolutionierung in Rheinhessen und der Pfalz, Alzey 1982.
6) Karl Otmar Freiherr von Aretin: Vom Deutschen Reich zum Deut-
schen Bund, Göttingen 1980, S. 66. Auf der erwähnten Podiumsdis-
kussion, an der Aretin auch persönlich teilnahm, verabschiedete
er sich schon bis zu einem gewissen Grade von dieser Kennzeich-
nung, für die er die zeitgenössische Publizistik verantwortlich
machte: "Es ist ein altes Zitat; man hat damals gesagt, die Main-
zer Revolution sei ein Spuk gewesen. Ich gebe Ihnen zu, daß die
Mainzer Republik eine interessante Episode ist, die sich zu un-
tersuchen lohnt, und ich kann Ihnen zu dem, was Sie vorgelegt ha-
ben, nur gratulieren. Sie haben das in einer sehr überzeugenden
Form getan." Tonbandaufzeichnung, im Besitz des Verfassers.
7) T.C.W. Blanning: Reform and Revolution in Mainz 1743-1803,
Cambridge 1974. Derselbe: The French Revolution in Germany, Occu-
pation and Resistance in the Rhineland 1792-1802, Oxford 1983.
Vgl. dazu die Rezensionen von mir in: Deutsche Literaturzeitung
für Kritik der internationalen Wissenschaft, 97. Jg. 1976, Sp.
147-153; Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 32. Jg.
1984, S. 912-914.
8) Vgl. Historische Zeitschrift, Bd. 237, 1983, S. 722f.; Vier-
teljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. 71,
1984, S. 434 f.
9) Tonbandaufzeichnung, im Besitz des Verfassers. Weber bezieht
sich hier auf die in Anm. 2 mitgeteilte AStA-Dokumentation "Wir
und die Mainzer Republik", S. 4 f.
10) Jacques Godechot: La grande nation. L'expansion revoluti-
onnaire de la France dans le monde 1789-1799, Bd. l, Paris 1956,
S. 78. Als Beleg dafür taugt allerdings kaum der preußische Baron
aus Cleve, Cloots, der schon 1785 den Rhein als natürliche Grenze
der Gallier bezeichnete, was damals nicht mehr als die fixe Idee
eines einzelnen war.
11) Die Mainzer Republik I, Protokolle des Jakobinerklubs, her-
ausgegeben, eingeleitet, kommentiert und bearbeitet von Heinrich
Scheel, 2. Aufl., Berlin/DDR 1984, S. 81 (Im folgenden: Scheel,
MRI).
12) Ebenda, S. 92.
13) Ebenda, S. 142 Anm. e.
14) Ebenda, S. 213.
15) Ebenda, S. 226.
16) "Je vous dirai qu'une idée se répand assez ici, c'est que la
république française ne doit avoir pour borne que le Rhin". Bris-
sot an Dumouriez, 28.11.1972. In: Quellen zur Geschichte des
Rheinlandes im Zeitalter der Französischen Revolution 1780-1801,
gesammelt und herausgegeben von Joseph Hansen, Bd. 2, Bonn 1933,
S. 588 (Im folgenden Hansen, Quellen II).
17) Ebenda, S. 733.
18) Ebenda, S. 750.
19) Scheel, MR I, S. 283, 242 Anm. h.
20) Ebenda, S. 523.
21) Franz Dumont: Die Mainzer Republik, a.a.O., S. 210.
22) Scheel, MR I, S. 526 Anm. a.
23) Die Mainzer Republik II, Protokolle des Rheinisch-deutschen
Nationalkonvents mit Quellen zu seiner Vorgeschichte, herausgege-
ben, eingeleitet, kommentiert und bearbeitet von Heinrich Scheel,
Berlin/DDR 1981, S. 89-91 (im folgenden: Scheel, MR II).
24) Scheel, MR I., S. 68 Anm. c, 150.
25) Ebenda, S. 145.
26) Franz Dumont: Die Mainzer Republik, a.a.O., S. 202.
27) Ebenda, S. 207.
28) Jacques Godechot: La grande nation, a.a.O., Bd. l, S. 324.
29) W.I. Lenin: Rede zur Verteidigung der Taktik der Kommunisti-
schen Internationale, 1. Juli (1921), in: Werke, Bd. 32, S. 498f.
30) Gerhard Steiner: Einsatz und Schicksal Mainzer Jakobiner-
frauen. In: Jahrbuch für Geschichte, Bd. 28, Berlin/DDR 1983, S.
9 f.
31) Scheel, MR I, S. 317.
32) Ebenda, S. 327.
33) Ebenda, S. 352, 359 Anm. j.
34) Ebenda, S. 361.
35) Scheel, MR II, S. 90.
36) Franz Dumont: Die Mainzer Republik, a.a.O., S. 101 Anm. 25.
37) Scheel, MR I, S. 254.
38) Ebenda, S. 261.
39) Auf Drängen der Administration wurde ihre Verfügungsgewalt am
23. Dezember auch noch auf die kaiserliche Grafschaft Falkenstein
ausgedehnt; der ebenfalls beantragten Einbeziehung des linksrhei-
nischen Besitzes der Fürsten von Nassau-Weilburg wurde von Cu-
stine nicht entsprochen. Scheel, MR II, S. 141 f.
40) Franz Dumont: Die Mainzer Republik, a.a.O., S. 92.
41) Scheel, MR II, S. 153-156.
42) Ebenda, S. 156-159.
43) Ebenda, S. 160.
44) Ebenda, S. 159 f.
45) Ebenda, S. 161.
46) Ebenda, S. 172-185.
47) Ebenda, S. 184 f.
48) Ebenda, S. 184.
49) Scheel, MR I, S. 412.
50) Scheel, MR H, S. 160.
51) Scheel, MR I, S. 428-430.
52) Ebenda, S. 427.
53) Franz Dumont: Die Mainzer Republik, a.a.O., S. 288ff.
54) Ebenda, S. 305.
55) Scheel, MR E, S. 189.
56) Ebenda, S. 191 f.
57) Ebenda, S. 194.
58) Ebenda, S. 196.
59) Scheel, MR I, S. 472, 477 f.
60) Ein Ergebnisprotokoll dieses Datums unter Forsters Papieren
belegt diesen Tatbestand. Scheel, MR II, S. 204 f.
61) Scheel, MR I, S. 490f.
62) Bernhard Sebastian Nau: Geschichte der Deutschen in
Frankreich und der Franzosen in Deutschland und den angrenzenden
Ländern, Bd. 4, Frankfurt 1795, S. 218.
63) Scheel, MR I, S. 517-523.
64) Ebenda, S. 530-540.
65) Scheel, MR II, S. 207-212.
66) Ebenda, S. 214.
67) Ebenda, S. 213 f.
68) Ebenda, S. 214.
69) Ebenda.
70) Scheel, MR I, S. 635-640.
71) Ebenda, S. 634 f.
72) Hansen, Quellen I, Bonn 1931, S. 50 Anm. 2.
73) Scheel, MR I, S. 687 Anm. d, Forster an seine Frau, 4.2.1793.
74) Ebenda, S. 724-727 Anm. b.
75) Dumont nennt etwas davon abweichende Zahlen, ohne sie im ein-
zelnen zu belegen, die aber die Ergebnisse sogar noch positiver
erscheinen lassen: "Von 220 nicht zu Kurpfalz bzw. Zweibrücken
gehörenden Gemeinden Rheinhessens und der Pfalz wurden 180 - also
etwa vier Fünftel - von einem Subkommissar aufgesucht. Davon kön-
nen wiederum 147 als 'munizipalisiert' gelten,..." Franz Dumont:
Die Mainzer Republik, a.a.O., S. 378.
76) Scheel, MR II, S. 263-310.
77) Ebenda, S. 311-395. Dumont behauptet, über exakte Zahlen bei
29 Gemeinden zu verfügen, die er wie folgt aufteilt: In sechs von
ihnen wählten 12-30%, in elf 31-50%, in zwölf mehr als die
Hälfte, in sieben sogar zwei Drittel der Stimmfähigen. Es irri-
tiert allerdings, daß die Addition der 6+11+12+7 Gemeinden 36
statt der angekündigten 29 Gemeinden ergeben. Franz Dumont: Die
Mainzer Republik, a.a.O., S. 383.
78) Scheel, MR II, S. 413-422.
79) Franz Dumont: Die Mainzer Republik, a.a.O., S. 322.
80) Scheel, MR u, S. 223.
81) Scheel, MR I, S. 722.
82) Scheel, MR II, S. 423-533.
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