Quelle: MEW 3 1845 - 1846


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       #296# Karl Marx und Friedrich Engels
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       5. Der Eigner
       
       Wie "der  Eigner" in  die drei "Brechungen": "Meine Macht", "Mein
       Verkehr" und  "Mein Selbstgenuß"  auseinanderfällt, darüber siehe
       die Ökonomie des Neuen Bundes. Wir gehen gleich zur ersten dieser
       Brechungen über.
       
       A) Meine Macht
       
       Das Kapitel  von der  Macht ist  wieder trichotomisch gegliedert,
       indem 1.  Recht, 2.  Gesetz und  3. Verbrechen  darin abgehandelt
       werden -  eine Trichotomie,  zu deren sorgsamer Verdeckung Sancho
       die "Episode"  überaus häufig  anwendet. Wir werden das Ganze ta-
       bellarisch, mit den nötigen episodischen Einlagen, behandeln.
       
       #297# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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       I. Das Recht A)
       
       Kanonisation im Allgemeinen
       
       Ein   a n d e r e s   Beispiel des    H e i l i g e n    ist  das
       R e c h t.
       
       Das Recht ist nicht Ich                                   } d
                              = Nicht Mein Recht                 } a
                              = das fremde Recht                 } s
                              = das bestehende Recht.            }
       Alles bestehende Recht = Fremdes Recht                    } H
                              = Recht  v o n  Fremden (nicht     } e
                                von Mir)                         } i
                              = von Fremden gegebnes Recht.      } l
                              = (Recht, welches  m a n  Mir gibt,} i
                                Mir widerfahren läßt), p. 244,   } g
                                [2]45.                           } e
                                                                   .
       Note Nr. 1.
       Der Leser wird sich wundern, warum der Nachsatz von Gleichung Nr.
       4 in  Gleichung Nr.  5 plötzlich als Vordersatz zum Nachsatze von
       Gleichung Nr.  3 auftritt  und so an die Stelle "des Rechtes" auf
       Einmal "Alles  bestehende Recht"  als Vordersatz  tritt. Dies ge-
       schieht, um  den Schein hervorzubringen, als spreche Sankt Sancho
       vom   w i r k l i c h e n,  bestehenden Recht, was ihm indes kei-
       neswegs einfällt.  Er spricht vom Recht nur, insofern es als hei-
       liges "Prädikat" vorgestellt wird.
       
       Note Nr. 2.
       Nachdem das  Recht als  "fremdes Recht"  bestimmt ist, können ihm
       nun beliebige  Namen gegeben  werden, als  "sultanisches  Recht",
       "Volksrecht" pp.,  je nachdem Sankt Sancho gerade den Fremden be-
       stimmen will,  von dem  er es  erhält. Es kann dann weiter gesagt
       werden, daß  das "fremde Recht von Natur, Gott, Volkswahl pp. ge-
       geben" sei  (p. 250), also "nicht von Mir". Naiv ist nur die Art,
       wie unser  Heiliger vermittelst  der Synonymik in die obigen sim-
       peln Gleichungen den Schein einer Entwicklung zu bringen sucht.
       
       "Wenn ein  Dummkopf Mir  Recht gibt"  (wenn nun der Dummkopf, der
       ihm Recht gibt, er selber wäre?), "so werde Ich mißtrauisch gegen
       mein Recht"  (es wäre  in "Stirners"  Interesse zu  wünschen, daß
       dies der Fall gewesen wäre). "Aber auch wenn ein Weiser Mir Recht
       gibt, habe  Ich's drum  doch noch  nicht. Ob  Ich Recht habe, ist
       völlig unabhängig  von  dem  Rechtgeben  der  Toren  und  Weisen.
       Gleichwohl haben  Wir bis jetzt nach  d i e s e m  R e c h t  ge-
       trachtet. Wir  suchen   R e c h t  und wenden Uns zu diesem Zweck
       ans   G e r i c h t   ... Was  suche Ich also bei diesem Gericht?
       Ich suche sultanisches Recht, nicht mein Recht, Ich suche fremdes
       Recht ... vor einem Oberzensurgericht also das Recht der Zensur."
       p. 244, 245.
       
       #298# Karl Marx und Friedrich Engels
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       In diesem meisterhaften Satze ist zu bewundern die schlaue Anwen-
       dung der  Synonymik. Recht  geben in der gewöhnlichen Konversati-
       onsbedeutung und  Rechtgeben in der juristischen Bedeutung werden
       identifiziert. Noch  bewunderungswürdiger ist  der Berge  verset-
       zende Glaube,  als ob man sich "ans Gericht wende" des Vergnügens
       halber, Recht  zu behalten - ein Glaube, der die Gerichte aus der
       Rechthaberei erklärt. *)
       Endlich ist noch die Pfiffigkeit bemerkenswert, womit Sancho, wie
       oben  bei   Gleichung  5,   den  konkreteren   Namen,  hier   das
       "sultanische Recht",  v o r h e r  einschmuggelt, um seine allge-
       meine Kategorie  "fremdes Recht"   n a c h h e r   desto sicherer
       anbringen zu können.
                   Fremdes Recht = Nicht Mein Recht.
        Mein Fremdes Recht haben = Nicht Recht haben
                                 = Kein Recht haben
                                 = die Rechtlosigkeit haben (p. 247).
                      Mein Recht = Nicht Dein Recht *
                                 = Dein Unrecht.
                      Dein Recht = Mein Unrecht.
       Note.
       "Ihr wollt gegen die Ändern im Rechte sein" (soll heißen in Eurem
       Rechte sein). "Das könnt Ihr nicht, gegen sie bleibt Ihr ewig 'im
       Unrecht';   d e n n   sie wären  ja Eure  Gegner nicht,  wenn sie
       nicht auch  in  'ihrem'  Rechte  wären.  Sie  werden  Euch  stets
       'Unrecht geben' ... Bleibt Ihr auf dem Rechtsboden, so bleibt Ihr
       bei der "Rechthaberei." P. 248, 253.
       
       "Fassen Wir inzwischen die Sache noch anders." Nachdem Sankt San-
       cho so  seine Kenntnisse  vom Recht hinlänglich dokumentiert hat,
       kann er sich
       ---
       *) [Im Manuskript  gestrichen:] Welche  Vorstellung Saint Jacques
       le bonhomme  überhaupt von  einem Gericht  hat, geht schon daraus
       hervor, daß  er als  Exempel das  Oberzensurgericht anführt,  was
       höchstens in  der preußischen  Vorstellung für  ein Gericht gilt,
       ein Gericht,  das bloß Verwaltungsmaßregeln zu beschließen, keine
       Strafe zu  diktieren, keine  Zivilprozesse zu schlichten hat. Daß
       zwei ganz verschiedne Produktionszustände den Individuen zugrunde
       liegen, wo  Gericht und  Administration getrennt  sind und wo sie
       patriarchalisch zusammenfallen, kümmert einen Heiligen nicht, der
       es immer mit den  w i r k l i c h e n  Individuen zu tun hat.
       Die obigen  Gleichungen werden  hier  in  "Beruf",  "Bestimmung",
       "Aufgabe", Moralgebote  verwandelt, die Sankt Max seinem getreuen
       Knecht Szeliga,  den er  hier als preußischer Unteroffizier (sein
       eigner "Gendarm"  spricht aus  ihm) mit "Er" anredet, ins beklom-
       mene Gewissen  zugedonnert. Halte  Er sich das Recht zu essen un-
       verkümmert usw.  Das Recht  zu essen hat man den Proletariern nie
       "verkümmert", trotzdem  aber kommt  es "von  selbst", daß  sie es
       sehr oft nicht "üben" können.
       
       #299# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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       jetzt darauf  beschränken, das  Recht nochmals als das Heilige zu
       bestimmen und  bei dieser Gelegenheit einige der dem Heiligen be-
       reits vorhin  gegebenen Beiwörter mit dem Zusätze: "Das Recht" zu
       wiederholen.
       
       "Ist das  Recht nicht  ein   r e l i g i ö s e r   B e g r i f f,
       d.h. etwas  H e i l i g e s?"  p. 247.
       "Wer kann,  wenn er  sich  nicht  auf  dem    r e l i g i ö s e n
       S t a n d p u n k t e  befindet, nach dem 'Rechte' fragen?" ibid.
       "Recht   'a n   u n d   f ü r  s i c h'.  Also ohne Beziehung auf
       Mich? -  'A b s o l u t e s  Recht'!  Also getrennt von Mir - Ein
       'a n   u n d  f ü r  s i c h  S e i e n d e s'!  -  Ein  A b s o-
       l u t e s!   Ein   e w i g e s  Recht, wie eine ewige Wahrheit" -
       das  H e i l i g e,  p. 270.
       "Ihr schreckt  vor den  Ändern zurück,  weil Ihr  neben ihnen das
       G e s p e n s t  d e s  R e c h t s  zu sehen glaubt!" p. 253.
       "Ihr schleicht  umher, um  d e n  S p u k  für Euch zu gewinnen."
       ibid.
       "Recht ist  ein   S p a r r e n,   erteilt von  einem    S p u k"
       (Synthese obiger zwei Sätze), p. 276.
       "Das Recht ist ...  e i n e  f i x e  I d e e."  p. 270.
       "Das Recht ist der  G e i s t..."  p. 244.
       "Weil Recht  nur von einem  G e i s t e  erteilt werden kann." p.
       275.
       
       Jetzt entwickelt  Sankt Sancho  nochmals, was er bereits im Alten
       Testament entwickelte - nämlich was eine "fixe Idee" ist, nur mit
       dem Unterschiede,  daß hier  überall "das Recht" als "ein anderes
       Beispiel" der "fixen Idee" dazwischenläuft.
       
       "Das Recht  ist ursprünglich Mein Gedanke, oder er" (!) "hat sei-
       nen Ursprung  in Mir. Ist er aber aus Mir entsprungen" (vulgo 1*)
       durchgebrannt), "ist  das 'Wort' heraus, so ist es  F l e i s c h
       geworden"  (woran  Sankt  Sancho  sich  satt  essen  mag),  "eine
       f i x e   I d e e"   - weshalb  das ganze  Stirnersche  Buch  aus
       "fixen Ideen"  besteht, die "aus" ihm "entsprungen", von uns aber
       wieder eingefangen  und in  das vielbelobte "Sittenverbesserungs-
       haus" gesperrt  worden sind.  "Ich komme  n u n  von dem Gedanken
       nicht mehr  los" (nachdem  der Gedanke   v o n  i h m  los gewor-
       den!); "wie  Ich Mich  drehe, er  steht vor  Mir." (Der Zopf, der
       hängt ihm  hinten.) [119]   "S o  sind die Menschen des Gedankens
       'Recht', den sie selber erschufen, nicht wieder Meister geworden.
       Die Kreatur  geht mit  ihnen durch.  Das   i s t  d a s  a b s o-
       l u t e   R e c h t,   das von  Mir   a b s o l v i e r t e"   (o
       Synonymik) "und   a b g e l ö s t e.   Wir können es, indem Wir's
       als Absolutes  verehren, nicht  wieder aufzehren,  und es benimmt
       Uns die  Schöpferkraft; das  Geschöpf ist  mehr als der Schöpfer,
       ist an  und für  sich. Laß  das  Recht  einmal  nicht  mehr  frei
       umherlaufen ..."
       
       (Wir werden  diesen Rat  gleich mit  diesem Satz befolgen und ihn
       hier bis zur weiteren Verfügung an die Kette legen.) p. 270.
       Nachdem Sankt  Sancho so  das Recht  durch alle möglichen Wasser-
       und
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       1*) in der Umgangssprache
       
       #300# Karl Marx und Friedrich Engels
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       Feuerproben der Heiligung hindurchgeschleift und kanonisiert hat,
       hat er es damit vernichtet.
       
       "Mit  dem   absoluten  Recht    v e r g e h t    das    R e c h t
       s e l b s t,   wird die  H e r r s c h a f t  d e s  R e c h t s-
       b e g r i f f s"   (die Hierarchie),  "zugleich getilgt.  D e n n
       es ist  nicht zu  vergessen,  daß  seither  Begriffe,  Ideen  und
       Prinzipien Uns  beherrschten und  daß unter diesen Herrschern der
       Rechtsbegriff   o d e r   der Begriff  der Gerechtigkeit eine der
       bedeutendsten Rollen spielte." p. 276.
       Daß die  rechtlichen Verhältnisse  hier wieder als Herrschaft des
       Rechtsbegriffs auftreten  und daß  er das Recht schon dadurch tö-
       tet, daß  er es  für einen  Begriff und damit für das Heilige er-
       klärt, das  sind wir gewohnt, und darüber siehe die "Hierarchie".
       Das Recht  entsteht nicht  aus den  materiellen Verhältnissen der
       Menschen und ihrem daraus entstehenden Widerstreit untereinander,
       sondern aus ihrem Widerstreit mit ihrer Vorstellung, die sie sich
       "aus dem Kopfe zu schlagen" haben. Siehe "Logik".
       Zu dieser  letzten Form  der Kanonisation des Rechts gehören noch
       folgende drei Noten.
       Note 1.
       
       "Solange dies  f r e m d e  Recht mit dem  M e i n i g e n  über-
       einstimmt, werde Ich freilich  a u c h  das letztere bei ihm fin-
       den." p. 245.
       
       Über diesen Satz möge Sankt Sancho vorläufig nachdenken.
       Note 2.
       
       "Schlich sich einmal ein  e g o i s t i s c h e s  I n t e r e s-
       s e   ein, so war die Gesellschaft verdorben ... wie z.B. das Rö-
       mertum beweist  mit seinem ausgebildeten  P r i v a t r e c h t."
       p. 278.
       
       Hiernach mußte  die  römische  Gesellschaft  von  vornherein  die
       v e r d o r b e n e   römische Gesellschaft  gewesen sein,  da in
       den zehn Tafeln [120] das egoistische Interesse noch viel krasser
       hervortritt als  in dem  "ausgebildeten Privatrecht"  der Kaiser-
       zeit. In dieser unglücklichen Reminiszenz aus Hegel wird also das
       Privat r e c h t   als ein  Symptom des   E g o i s m u s,    und
       nicht des   H e i l i g e n,   aufgefaßt.  Sankt Sancho möge auch
       hier nachdenken,  inwiefern das   Privat r e c h t  mit dem  Pri-
       vat e i g e n t u m   zusammenhängt und inwiefern mit dem Privat-
       recht eine  ganze Masse  anderer Rechtsverhältnisse  gegeben sind
       (vgl. "Privateigentum,  Staat und  Recht"), von  denen Sankt  Max
       nichts zu sagen weiß, als daß sie das Heilige seien.
       Note 3.
       
       "W e n n  das Recht  a u c h  aus dem  B e g r i f f e  kommt, so
       tritt es   d o c h   nur  in  die    E x i s t e n z,    weil  es
       n ü t z l i c h  für die Bedürfnisse ist."
       
       So Hegel  ("Rechtsphil[osophie]" §  209, Zusatz) - von dem unsrem
       Heiligen die  Hierarchie der  Begriffe in der modernen Welt über-
       kommen ist.
       
       #301# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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       Hegel erklärt  also die  E x i s t e n z  des Rechtes aus den em-
       pirischen  B e d ü r f n i s s e n  der Individuen und rettet den
       B e g r i f f   nur durch  eine einfache Versicherung. Man sieht,
       wie  unendlich   materialistischer  Hegel   verfährt  als   unser
       "leibhaftiges Ich", Sankt Sancho.
       
       B) Aneignung durch einfache Antithese
       a) Das Recht des Menschen  - Das Recht Meiner.
       b) Das menschliche Recht   - Das egoistische Recht.
       c) Fremdes Recht = von    }-{Mein Recht = von Mir berech-
       Fremden berechtigt sein   } {tigt sein.
       d) Recht ist, was dem Men-}-{Recht ist, was Mir recht ist.
       schen recht ist           } {
       
       "Dies ist  das egoistische Recht, d.h., Mir ist's so recht, darum
       ist es Recht. = (passim 1*), letzter Satz p. 251.)
       
       Note 1.
       
       "Ich bin  durch Mich  berechtigt zu morden, wenn Ich Mir's selbst
       nicht verbiete,  wenn Ich  selbst Mich  nicht vorm Morde, als vor
       einem Unrechte, fürchte." p. 249.
       
       Muß heißen:  Ich   m o r d e,   wenn Ich  Mir's selbst nicht ver-
       biete, wenn  Ich Mich  nicht vorm  Morde   f ü r c h t e.  Dieser
       ganze Satz  ist eine  renommistische Ausfüllung der zweiten Glei-
       chung in Antithese c, wo das "berechtigt" den Sinn verloren hat.
       Note 2.
       
       "Ich entscheide,  ob es   i n   M i r  das Rechte ist;  a u ß e r
       M i r   gibt es  kein Recht."  p. 249.  - "Sind wir das, was  i n
       u n s   ist? Sowenig  als das,  was außer uns ist ... Gerade weil
       Wir nicht  der Geist  sind, der   i n  u n s  wohnt, gerade darum
       mußten wir ihn  a u ß e r  u n s  versetzen ...  a u ß e r  u n s
       existierend denken ...  i m  J e n s e i t s."  p. 43.
       
       Nach seinem  eignen Satze  von p.  43 also  muß Sankt  Sancho das
       Recht "in  ihm" wieder "außer sich", und zwar "ins Jenseits" ver-
       setzen. Will  er aber einmal nach dieser Manier sich aneignen, so
       kann er  die Moral,  die Religion,  das ganze "Heilige" "in sich"
       versetzen und entscheiden, ob es "in ihm" das Moralische, das Re-
       ligiöse, Heilige  ist; "außer ihm gibt es keine" Moral, Religion,
       Heiligkeit, um sie alsdann nach p. 43 wieder außer sich, ins Jen-
       seits zu  versetzen. Womit  die "Wiederbringung aller Dinge" nach
       christlichem Vorbild hergestellt ist.
       -----
       1*) überall
       
       #302# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       Note 3.
       
       "Außer Mir gibt es kein Recht. Ist es Mir Recht, so ist es recht.
       Möglich, daß es darum den Ändern noch nicht recht ist." p. 249.
       
       Soll heißen:  Ist es  Mir recht,  so ist es Mir recht, noch nicht
       den Ändern.  Wir haben  jetzt Exempel  genug davon gehabt, welche
       synonymische "Flohsprünge"  Sankt Sancho  mit dem  Worte  "Recht"
       vornimmt. Recht  und recht,  das juristische "Recht", das morali-
       sche "Rechte", das, was ihm "recht" ist usw. werden durcheinander
       gebraucht, wie  es gerade  konveniert. Sankt  Max möge versuchen,
       seine Sätze  über das Recht in irgendeiner ändern Sprache wieder-
       zugeben, wo  der Unsinn  vollständig an  den Tag kommt. Da in der
       Logik diese  Synonymik ausführlich  behandelt wurde,  so brauchen
       wir hier bloß darauf zu verweisen.
       Derselbe obige Satz wird noch in folgenden drei "Wandlungen" vor-
       gebracht:
       
       A) "Ob Ich  Recht habe  oder nicht, darüber gibt es keinen ändern
       Richter als  Mich selbst.  Darüber nur  können Andre urteilen und
       richten, ob  sie Meinem  Rechte beistimmen und ob es auch für sie
       als Recht besteht." p. 246.
       B) "Die Gesellschaft  will zwar  haben, daß  J e d e r  zu seinem
       Rechte komme,  aber doch nur zu dem von der Gesellschaft sanktio-
       nierten, dem  Gesellschaftsrechte, nicht wirklich zu  s e i n e m
       Rechte" (soll heißen: zu  S e i n e m;  - Recht ist hier ein ganz
       nichtssagendes Wort.  Und nun  renommiert er  weiter:) "Ich  aber
       gebe oder  nehme Mir das Recht aus eigner Machtvollkommenheit ...
       Eigner und  Schöpfer Meines  Rechts" ("Schöpfer"  nur insofern er
       erst das Recht für seinen Gedanken erklärt und dann diesen Gedan-
       ken in  sich zurückgenommen  zu haben  versichert), "erkenne  Ich
       keine andre  Rechtsquelle als  - Mich, weder Gott noch den Staat,
       noch die  Natur, noch  den Menschen,  weder göttliches  noch men-
       schliches Recht." p. 269.
       C) "Da das  m e n s c h l i c h e  Recht immer ein Gegebenes ist,
       so läuft  es in der Wirklichkeit immer auf das Recht hinaus, wel-
       ches die Menschen einander  g e b e n,  d.h.  e i n r ä u m e n."
       p. 251.
       
       Das egoistische  Recht dagegen  ist das  Recht, was  I c h  M i r
       g e b e  oder  n e h m e.
       "Es kann"  indessen, "um  hiermit zu schließen, einleuchten", daß
       das egoistische  Recht im Sanchoschen Millennium 1*), worüber man
       sich gegenseitig   "v e r s t ä n d i g t",   von  dem nicht sehr
       verschieden ist,  was man  sich  gegenseitig    "g i b t"    oder
       "e i n r ä u m t".
       Note 4.
       
       "Zum Schlusse  muß Ich  nun noch die halbe Ausdrucksweise zurück-
       nehmen, von  der Ich  nur solange  Gebrauch machen   w o l l t e,
       als Ich in den Eingeweiden des Rechts wühlte
       -----
       1*) tausendjährigen Reich
       
       #303# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       und das   W o r t   wenigstens bestehen ließ. Es verliert aber in
       der Tat  mit dem  Begriffe auch  das Wort  seinen Sinn.  Was  Ich
       M e i n  Recht nannte, das ist gar nicht mehr Recht." p. 275.
       
       Warum Sankt Sancho in den obigen Antithesen "das  W o r t"  Recht
       bestehen ließ,  sieht Jeder  auf den  ersten Blick. Da er nämlich
       vom   I n h a l t  des Rechts gar nicht spricht, noch weniger ihn
       kritisiert, so  kann er  sich  nur  durch  die  Beibehaltung  des
       W o r t e s   Recht den  Schein geben,  als spräche er vom Recht.
       Läßt man  das   W o r t  Recht in der  A n t i these  weg, so ist
       Nichts dann  gesagt als "Ich", "Mein" und die übrigen grammatika-
       lischen Pronominalformen  der ersten  Person. Der Inhalt kam auch
       immer erst  durch die  Beispiele herein, die aber, wie wir sahen,
       nichts als  Tautologien waren,  wie: Wenn Ich morde, so morde Ich
       usw., und  in denen die Worte "Recht", "berechtigt" pp. bloß des-
       halb untergebracht  wurden, um die einfache Tautologie zu verdec-
       ken und  mit den  Antithesen m  irgendeine Verbindung zu bringen.
       Auch die   S y n o n y m i k  hatte diesen Beruf, den Schein her-
       vorzubringen, als handle es sich um irgendeinen Inhalt. Man sieht
       übrigens  sogleich,   welch  eine   reichhaltige  Fundgrube   der
       R e n o m m a g e   dieses inhaltslose  Geschwätz über  das Recht
       liefert.
       Das ganze  "Wühlen in  den Eingeweiden  des Rechts"  bestand also
       dann, daß  Sankt Sancho  von "der  halben Ausdrucksweise Gebrauch
       machte" und "das  W o r t  wenigstens bestehen ließ", weil er von
       der  S a c h e  gar nichts zu sagen wußte. Wenn die Antithese ir-
       gendeinen Sinn  haben soll,  d.h., wenn  "Stirner" in ihr einfach
       seinen Widerwillen  gegen das  Recht manifestieren wollte, so ist
       vielmehr zu  sagen, daß nicht er "in den Eingeweiden des Rechts",
       sondern das  Recht in  seinen Eingeweiden "wühlte", daß er nur zu
       Protokoll gab,  daß das Recht Ihm nicht recht sei. "Halte Er sich
       dies Recht unverkümmert", Jacques le bonhomme!
       Damit in  diese Leerheit  irgendein Inhalt hereinkomme, muß Sankt
       Sancho noch  ein andres  logisches Manöver  vornehmen, das er mit
       vieler "Virtuosität" mit der Kanonisation und der einfachen Anti-
       these gehörig  durcheinanderwürfelt  und  mit  häufigen  Episoden
       vollends so verdeckt, daß das deutsche Publikum und die deutschen
       Philosophen es allerdings nicht durchschauen konnten.
       
       C) Aneignung durch zusammengesetzte Antithese
       
       "Stirner" muß jetzt eine empirische Bestimmung des Rechts herein-
       bringen, die  er dem  Einzelnen vindizieren kann, d.h., er muß in
       dem Recht  noch etwas  Anderes als  die Heiligkeit anerkennen. Er
       hätte sich hierbei seine
       
       #304# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       ganzen schwerfälligen  Machinationen sparen  können, da  seit Ma-
       chiavelli, Hobbes,  Spinoza, Bodinus pp. in der neueren Zeit, von
       den Früheren  gar nicht zu reden, die Macht als die Grundlage des
       Rechtes dargestellt worden ist; womit die theoretische Anschauung
       der Politik  von der  Moral emanzipiert und weiter nichts als das
       Postulat einer  selbständigen Behandlung der Politik gegeben war.
       Später, im achtzehnten Jahrhundert in Frankreich und im neunzehn-
       ten in  England, wurde das gesamte Recht auf das Privatrecht, wo-
       von Sankt  Max nicht  spricht, und  dies auf  eine ganz bestimmte
       Macht, die  Macht der Privateigentümer, reduziert, wobei man sich
       aber keineswegs mit der bloßen Phrase begnügte.
       Sankt Sancho  nimmt sich also die Bestimmung  M a c h t  aus denn
       R e c h t  heraus und verdeutlicht sie sich an Folgendem:
       
       "Wir pflegen  die Staaten  nach der  verschiedenen Art,  wie  die
       'höchste   G e w a l t'  verteilt ist, zu klassifizieren ... also
       die höchste Gewalt! Gewalt gegen wen? Gegen den Einzelnen ... der
       Staat übt  Gewalt ...  des  Staats  Betragen  ist    G e w a l t-
       t ä t i g k e i t,  und seine Gewalt nennt er  R e c h t  ... Die
       Gesamtheit ...  hat eine  Gewalt, welche berechtigt genannt, d.h.
       welche Recht ist." p. 259, 260.
       
       Durch "Unser"  "Pflegen" kommt unser Heiliger zu seiner ersehnten
       Gewalt und kann sich nun selber "pflegen".
       
       Recht, die Macht des Menschen - Macht, das Recht Meiner.
       
       Zwischengleichungen:
       Berechtigt sein = Ermächtigt sein.
       Sich berechtigen = Sich ermächtigen.
       
       Antithese:
       Vom Menschen berechtigt sein - Von Mir ermächtigt sein.
       
       Die erste Antithese:
       Recht, Macht des Menschen - Macht, Recht Meiner
       
       verwandelt sich jetzt in:
                            {Macht Meiner,
       Recht des Menschen - {Meine Macht,
       
       da in  der These  Recht und Macht identisch sind und in der Anti-
       these die  "halbe Ausdrucksweise"  "zurückgenommen"  werden  muß,
       nachdem das  Recht "allen Sinn verloren" hat, wie wir gesehen ha-
       ben.
       Note 1.  Proben bombastischer  und  renommistischer  Umschreibung
       obiger Antithesen und Gleichungen:
       
       #305# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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       "Was Du  zu sein  die Macht hast, dazu hast Du das Recht." - "Ich
       leite alles  Recht und  alle Berechtigung aus Mir her, Ich bin zu
       Allem   b e r e c h t i g t,   dessen Ich  m ä c h t i g  bin." -
       "Ich fordere  kein Recht, darum brauche Ich auch keins anzuerken-
       nen. Was  Ich Mir  zu erzwingen vermag, erzwinge Ich Mir, und was
       Ich nicht erzwinge, darauf habe Ich auch kein Recht pp. - Berech-
       tigt oder unberechtigt - darauf kommt Mir's nicht an; bin Ich nur
       m ä c h t i g,   so bin ich schon von selbst  e r m ä c h t i g t
       und bedarf keiner ändern Ermächtigung oder Berechtigung." p. 248,
       275.
       
       Note 2.  Proben von  der Art,  wie Sankt Sancho die Macht als die
       reale Basis des Rechts entwickelt:
       "So sagen   'd i e'   Kommunisten" (woher nur "Stirner" das alles
       weiß, was  die Kommunisten  sagen, da  er außer dem Bluntschlibe-
       richt, Beckers  "Volksphilosophie" und einigen wenigen ändern Sa-
       chen Nichts von ihnen zu Gesichte bekommen hat?):
       
       "Die gleiche  Arbeit berechtige  die Menschen zu gleichem Genusse
       ... Nein,  die gleiche Arbeit berechtigt Dich nicht dazu, sondern
       der gleiche  Genuß allein berechtigt Dich zum gleichen Genuß. Ge-
       nieße, so  bist Du  zum Genuß  berechtigt ...  Wenn Ihr den Genuß
       nehmt, so  ist er Euer Recht; schmachtet Ihr hingegen nur danach,
       ohne zuzugreifen,  so bleibt  er nach  wie vor ein 'wohlerworbnes
       Recht' Derer,  welche für den Genuß privilegiert sind. Er ist ihr
       Recht, wie er durch Zugreifen Euer Recht wird." p. 250.
       
       Über das,  was hier den Kommunisten in den Mund gelegt wird, ver-
       gleiche man oben den "Kommunismus". Sankt Sancho unterstellt hier
       wieder die  Proletarier als eine "geschlossene Gesellschaft", die
       nur den  Beschluß des "Zugreifens" zu fassen habe, um am nächsten
       Tage der ganzen bisherigen Weltordnung summarisch ein Ende zu ma-
       chen. Die  Proletarier kommen  aber m der Wirklichkeit erst durch
       eine lange  Entwicklung zu  dieser Einheit,  eine Entwicklung, in
       der der Appell an ihr Recht auch eine Rolle spielt. Dieser Appell
       an ihr  Recht ist übrigens nur ein Mittel, sie zu "Sie", zu einer
       revolutionären, verbündeten  Masse zu  machen. -  Was den Satz im
       Übrigen  angeht,  so  bildet  er  von  Anfang  bis  zu  Ende  ein
       brillantes Exempel  der Tautologie,  wie sogleich klar wird, wenn
       man, was unbeschadet des Inhalts geschehen kann, sowohl Macht wie
       Recht  herausläßt.   Zweitens  macht   Sankt  Sancho  selbst  den
       Unterschied zwischen  persönlichem und sachlichem Vermögen, womit
       er also  zwischen Genießen  und Macht  zu genießen unterscheidet.
       Ich kann  große   p e r s ö n l i c h e   Macht  (Fähigkeit)  zum
       Genießen haben,  ohne daß  ich darum  auch die  s a c h l i c h e
       Macht (Geld pp.) zu haben brauche. Mein wirkliches "Genießen" ist
       also noch immer hypothetisch.
       
       "Daß das  Königskind sich  über andre  Kinder stellt",  fährt der
       Schulmeister fort  in seinen für den Kinderfreund passenden Exem-
       peln, "das ist schon seine Tat, die ihm
       
       #306# Karl Marx und Friedrich Engels
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       den Vorzug  sichert, und daß die ändern Kinder diese Tat billigen
       und anerkennen,  das ist  i h r e  Tat, die sie würdig macht, Un-
       tertanen zu sein." p. 250.
       In diesem  Exempel wird  das gesellschaftliche Verhältnis, in dem
       ein Königskind  zu ändern  Kindern steht, als die Macht, und zwar
       p e r s ö n l i c h e   Macht des  Königskindes und  als die Ohn-
       macht der  ändern Kinder gefaßt. Will man es einmal als die "Tat"
       der ändern  Kinder fassen,  daß sie sich von dem Königskinde kom-
       mandieren lassen,  so beweist  dies höchstens,  daß sie  Egoisten
       sind. "Die Eigenheit arbeitet in den kleinen Egoisten" und treibt
       sie dazu,  das Königskind  zu exploitieren, einen Vorteil von ihm
       zu erhaschen.
       
       "Man" (Hegel nämlich) "sagt, die Strafe sei das Recht des Verbre-
       chers. Allein  die Straflosigkeit  ist ebenso sein Recht. Gelingt
       ihm sein  Unternehmen, so  geschieht ihm  Recht, und  gelingt  es
       nicht, so  geschieht ihm  gleichfalls Recht.  Begibt sich  Jemand
       tollkühn in Gefahren, und kommt er dann um, so sagen wir wohl: es
       geschieht ihm  recht, er  hat es nicht besser gewollt. Besiegt er
       aber die Gefahren, d.h. siegt seine  M a c h t,  so hätte er auch
       R e c h t.  Spielt ein Kind mit dem Messer und schneidet sich, so
       geschieht ihm  recht; aber  schneidet sich's  nicht, so geschieht
       ihm auch  recht. Dem Verbrecher widerfährt daher wohl Recht, wenn
       er leidet,  was er riskierte; warum riskiert er's auch, da er die
       möglichen Folgen kannte?" p. 255.
       
       In dem  Schluß dieses  Satzes, in  der Frage  an den  Verbrecher:
       Warum er's  auch riskierte, wird der schulmeisterliche Unsinn des
       Ganzen latent.  Ob einem Verbrecher Recht geschieht, wenn er beim
       Einsteigen in ein Haus fällt und das Bein bricht, ob einem Kinde,
       wenn es  sich schneidet  - bei  diesen wichtigen  Fragen, die nur
       einen Sankt  Sancho beschäftigen  können, kommt  also nur heraus,
       daß hier  der  Z u f a l l  für Meine Macht erklärt wird. Also im
       ersten Beispiel  war Mein Tun, im zweiten das von mir unabhängige
       gesellschaftliche  Verhältnis,   im  dritten  der  Zufall  "Meine
       Macht". Doch  diese widersprechenden Bestimmungen haben wir schon
       bei der Eigenheit gehabt.
       Zwischen die  obigen kinderfreundlichen  Exempel legt Sancho noch
       folgendes erheiterndes Zwischenschiebsel ein:
       
       "S o n s t   e b e n   hat das Recht eine wächserne Nase. Der Ti-
       ger, der  Mich anfällt,  hat Recht, und Ich, der ihn niederstößt,
       hab 1*) auch Recht. Nicht Mein Recht wahre Ich gegen ihn, sondern
       Mich." p. 251.
       
       Im Vordersatz  stellt sich  Sankt Sancho  in ein Rechtsverhältnis
       zum Tiger, und im Nachsatz fällt ihm ein, daß doch im Grunde kein
       Rechtsverhältnis stattfindet.   D a r u m   "eben  hat das  Recht
       eine wächserne  Nase". Das Recht  "d e s  Menschen" löst sich auf
       in das Recht  "d e s  Tigers".
       -----
       1*) MEGA: hat
       
       #307# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       Hiermit ist  die Kritik  des Rechts beendet. Nachdem wir aus hun-
       dert früheren  Schriftstellern längst  wußten, daß  das Recht aus
       der Gewalt  hervorgegangen sei,  erfahren wir noch von Sankt San-
       cho, daß "das Recht" "die Gewalt des Menschen" ist, womit er alle
       Fragen über  den  Zusammenhang  des  Rechts  mit  den    w i r k-
       l i c h e n  Menschen und ihren Verhältnissen glücklich beseitigt
       und seine  Antithese zustande  gebracht hat.  Er beschränkt  sich
       darauf, das  Recht als  das aufzuheben,  als  was  er  es  setzt,
       nämlich als  das Heilige,  d.h. das  Heilige aufzuheben  und  das
       Recht stehenzulassen.
       Diese Kritik  des Rechts  ist mit  einer Menge  von Episoden ver-
       ziert, nämlich  mit allerlei  Zeug, wovon bei Stehely [121] nach-
       mittags von zwei bis vier gesprochen zu werden "pflegt".
       Episode 1. "Menschenrecht" und "wohlerworbnes Recht".
       
       "Als die Revolution die 'Gleichheit' zu einem 'Rechte' stempelte,
       flüchtete sie  ins   r e l i g i ö s e  Gebiet, in die Region des
       H e i l i g e n,  des  I d e a l s.  D a h e r  seitdem der Kampf
       um die heiligen, unveräußerlichen Menschenrechte. Gegen das ewige
       Menschenrecht  wird   ganz  natürlich  und  gleichberechtigt  das
       'wohlerworbne Recht des Bestehenden' geltend gemacht; Recht gegen
       Recht, wo  natürlich Eins vom Ändern als Unrecht verschrien wird.
       Das ist der Rechtsstreit seit der Revolution." p. 248.
       
       Zuerst wird  wiederholt, daß  die Menschenrechte  "das.  Heilige"
       sind und   d a h e r   seitdem  der Kampf  um die  Menschenrechte
       stattfindet. Womit  Sankt Sancho bloß beweist, daß die materielle
       Basis dieses Kampfes ihm heilig, d. h. fremd geblieben ist.
       Weil "Menschenrecht"  und "wohlerworbnes  Recht" Beides  "Rechte"
       sind,  so   sind  sie   "gleichberechtigt",  und   zwar  hier  im
       h i s t o r i s c h e n     Sinn  "berechtigt".  Weil  Beides  im
       j u r i s t i s c h e n   Sinn "Rechte"  sind, darum  sind sie im
       h i s t o r i s c h e n  Sinn "gleichberechtigt". In dieser Weise
       kann man  Alles in  kürzester Frist  abmachen, ohne etwas von der
       Sache zu  wissen, und  z. B. bei dem Kampfe um die Korngesetze in
       England sagen:  Gegen den Profit (Vorteil) "wird dann ganz natür-
       lich und  gleichberechtigt" die  Rente, die auch Profit (Vorteil)
       ist, "geltend gemacht". Vorteil gegen Vorteil, "wo natürlich Eins
       vom Ändern  verschrieen wird.  Das ist  der Kampf" um die Kornge-
       setze seit  1815 in  England [17].  - Übrigens konnte Stirner von
       vornherein sagen: Das bestehende Recht ist das Recht  d e s  Men-
       schen, das  Menschenrecht. Man  "pflegt" es  auch,  von  gewisser
       Seite her,  "wohlerworbnes Recht"  zu nennen.  Wo bleibt also der
       Unterschied zwischen "Menschenrecht" und "wohlerworbnem Recht"?
       Wir wissen  schon, daß das fremde, heilige Recht das ist, was mir
       von Fremden  gegeben wird. Da nun die Menschenrechte auch die na-
       türlichen angebornen  Rechte genannt  werden und bei Sankt Sancho
       der Name die
       
       #308# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       Sache selbst  ist, so  sind sie  also die mir von der Natur, d.h.
       der Geburt gegebenen Rechte. Aber
       
       "die wohlerworbnen  Rechte kommen  auf   d a s s e l b e  hinaus,
       nämlich auf  die Natur,  welche Mir ein Recht gibt, d. h. die Ge-
       burt   u n d  w e i t e r  die Erbschaft" und so weiter. "Ich bin
       als Mensch geboren ist gleich: Ich bin als Königssohn geboren."
       
       p. 249,  250, wo  denn auch  dem Babeuf der Vorwurf gemacht wird,
       daß er  nicht dies  dialektische Talent  der Auflösung des Unter-
       schiedes besessen habe. Da - Ich " "unter allen Umständen" "auch"
       Mensch ist,  wie Sankt  Sancho später  konzediert, und diesem Ich
       daher "auch"  das, was  es als  Mensch hat, zugute kommt, wie ihm
       z.B. als  Berliner der Berliner Tiergarten zugute kommt, so kommt
       ihm "auch" das Menschenrecht "unter allen Umständen" zugut. Da er
       aber keineswegs  "unter allen Umständen" als "Königssohn" geboren
       ist, kommt  ihm das  "wohlerworbne Recht" keineswegs "unter allen
       Umständen "  zugute. Auf  dem Rechtsboden  ist daher  ein wesent-
       licher Unterschied  zwischen "Menschenrecht"  und  "wohlerworbnem
       Recht". Hätte er nicht seine Logik verdecken müssen, so "war hier
       zu sagen":  Nachdem Ich  den  Rechtsbegriff  aufgelöst  zu  haben
       meine, in  der Weise,  wie Ich  überhaupt aufzulösen "pflege", so
       ist der  Kampf  um  diese  beiden  speziellen  Rechte  ein  Kampf
       innerhalb eines  von Mir  in Meiner Meinung aufgelösten Begriffes
       und braucht "daher" von Mir gar nicht weiter berührt zu werden.
       Zur Vermehrung der Gründlichkeit hätte Sankt Sancho noch folgende
       neue  Wendung  hinzufügen  können:  Auch  das    M e n s c h e n-
       r e c h t   ist erworben, also  w o h l e r w o r b e n,  und das
       w o h l e r w o r b e n e   R e c h t   ist von Menschen besesse-
       nes, menschliches,  M e n s c h e n r e c h t.
       Daß man  übrigens solche Begriffe, wenn man sie von der ihnen zu-
       grunde liegenden empirischen Wirklichkeit trennt, wie einen Hand-
       schuh umdrehen  kann, ist bereits von Hegel ausführlich genug be-
       wiesen, bei  dem diese Methode den abstrakten Ideologen gegenüber
       berechtigt war.  Sankt Sancho  braucht sie  also nicht erst durch
       seine "unbeholfenen" "Machinationen" lächerlich zu machen.
       Bis jetzt  "liefen" das  wohlerworbne und  das Menschenrecht "auf
       d a s s e l b e   hinaus", damit  Sankt Sancho einen außer seinem
       Kopf in  der Geschichte existierenden Kampf in nichts verflüchti-
       gen konnte. Nun beweist uns unser Heiliger, daß er ebenso scharf-
       sinnig im  Distinguieren wie allmächtig im Zusammenwerfen ist, um
       einen neuen, im "schöpferischen Nichts" seines Kopfes existieren-
       den schrecklichen Kampf hervorbringen zu können.
       
       "Ich will  auch zugeben"  (großmütiger Sancho),  "daß  Jeder  als
       Mensch geboren  werde" (mithin nach der obigen, dem Babeuf vorge-
       haltenen Weisung, auch als
       
       #309# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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       "Königssohn"), "mithin die  N e u g e b o r n e n  darin einander
       g l e i c h  seien ... nur deshalb, weil sie sich noch als nichts
       anderes zeigen  und betätigen,  als eben als bloße - Menschenkin-
       der, nackte  Menschlein. "Dagegen  die Erwachsenen  sind  "Kinder
       ihrer eignen  Schöpfung". Sie  "besitzen mehr  als bloß angeborne
       Rechte, sie haben Rechte  e r w o r b e n".
       
       (Glaubt Stirner,  daß das  Kind ohne seine eigne Tat aus dem Mut-
       terleib herauskam,  eine Tat, durch die es sich erst das "Recht",
       außer dem  Mutterleib zu sein,  e r w a r b;  und zeigt und betä-
       tigt sich  jedes Kind  nicht gleich von vornherein als "einziges"
       Kind?)
       
       "Welcher Gegensatz, welch ein Kampffeld! Der alte Kampf der ange-
       bornen Rechte und der wohlerworbnen Rechte!" p. 252.
       
       Welch ein Kampf der bärtigen Männer gegen die Säuglinge!
       Übrigens spricht  Sancho bloß gegen die Menschenrechte, weil "man
       in neuester  Zeit" wieder dagegen zu sprechen "pflegte". In Wahr-
       heit hat er auch diese angebornen Menschenrechte sich "erworben".
       In der  Eigenheit hatten  wir schon  den "gebornen Freien", wo er
       die Eigenheit zum angebornen Menschenrechte machte, indem er sich
       als bloß  Geborner schon  als Freier  zeigte und  betätigte. Noch
       mehr: "Jedes  Ich ist   v o n   G e b u r t  schon ein Verbrecher
       gegen den  Staat", wo  das Staatsverbrechen  zum angeborner. Men-
       schenrecht wird  und das  Kind schon  gegen etwas  verbricht, was
       noch nicht  für es,  sondern wofür  es existiert. Endlich spricht
       "Stirner" später  von   "g e b o r n e n   beschränkten  Köpfen",
       "g e b o r n e n   Dichtern",  "g e b o r n e n  Musikern usw. Da
       hier die  Macht (musikalisches, dichterisches, resp. beschränktes
       V e r m ö g e n)   angeboren und Recht = Macht ist, so sieht man,
       wie "Stirner" dem "Ich" die angebornen Menschenrechte vindiziert,
       wenn auch die Gleichheit diesmal nicht unter ihnen figuriert.
       Episode 2.   B e v o r r e c h t i g t    und    g l e i c h b e-
       r e c h t i g t.   Den  Kampf  um  Vorrecht  und  gleiches  Recht
       verwandelt unser  Sancho zunächst  in den  Kampf  um  die  bloßen
       "B e g r i f f e"   bevorrechtigt und gleichberechtigt. Damit er-
       spart  er  es  sich,  etwas  von  der  mittelalterlichen  Produk-
       tionsweise, deren  politischer Ausdruck  das  Vorrecht,  und  der
       modernen,  deren  Ausdruck  das    R e c h t    schlechthin,  das
       g l e i c h e   R e c h t   ist, und  von dem Verhältnisse dieser
       beiden Produktionsweisen  zu den  ihnen entsprechenden Rechtsver-
       hältnissen zu  wissen. Er kann sogar die obigen beiden "Begriffe"
       auf den  noch einfacheren Ausdruck gleich und ungleich reduzieren
       und nachweisen,  daß Einem  dasselbe (z.  B. die ändern Menschen,
       ein Hund  usw.) je  nachdem gleichgültig,  d.h. gleich oder nicht
       gleich gültig,  d.h. ungleich, verschieden, bevorzugt sein können
       usw. usw.
       
       "Ein Bruder  aber, der  niedrig ist,  rühme  sich  seiner  Höhe."
       Saint-Jacques le bonhomme 1, 9.
       
       #310# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       II. Das Gesetz
       
       Wir haben  hier dem  Leser ein  großes Mysterium  unsres heiligen
       Mannes zu enthüllen - nämlich, daß er seine ganze Abhandlung über
       das Recht mit einer allgemeinen Erklärung des Rechts beginnt, die
       ihm "entspringt",  solange er vom Recht spricht, und von ihm erst
       dann wieder  eingefangen wird,  sobald er auf ganz etwas Anderes,
       nämlich auf  das Gesetz, zu sprechen kommt. Damals rief das Evan-
       gelium unserm  Heiligen zu:  Richtet nicht, auf daß Ihr nicht ge-
       richtet werdet - und er tat seinen Mund auf, lehrete und sprach:
       
       "D a s   R e c h t   i s t  d e r  G e i s t  d e r  G e s e l l-
       s c h a f t."   (Die Gesellschaft  aber ist das Heilige.)  "H a t
       die Gesellschaft  einen Willen, so ist dieser Wille  e b e n  das
       Recht:   s i e   b e s t e h t  n u r  durch das Recht.  D a  sie
       aber   n u r   d a d u r c h   b e s t e h t"   (nicht durch  das
       Recht, sondern  n u r  dadurch), "daß sie über die Einzelnen eine
       H e r r s c h a f t   ausübt,   s o   ist das Recht ihr  H e r r-
       s c h e r w i l l e."  p. 244.
       
       D.h., "das   R e c h t   ... ist ... hat ... so ... eben ..., be-
       steht nur  ... da  aber nur  dadurch besteht  ... daß  ... so ...
       H e r r s c h e r w i l l e."   Dieser Satz  ist  der  vollendete
       Sancho.
       Dieser Satz  "entsprang" unsrem Heiligen damals, weil er nicht in
       seine Thesen  paßte, und wird jetzt teilweise wieder eingefangen,
       weil er ihm jetzt teilweise wieder paßt.
       
       "Es dauern die Staaten so lange, als es einen  h e r r s c h e n-
       d e n   W i l l e n    gibt  und  dieser    h e r r s c h e n d e
       W i l l e   als gleichbedeutend  mit dem  eignen Willen angesehen
       wird. Des Herrn Wille ist Gesetz." p. 256.
       
       Der Herrscherwille der Gesellschaft = Recht,
                     Der herrschende Wille = Gesetz -
                                     Recht = Gesetz.
       
       "Mitunter", d.h. als Wirtshausschild seiner "Abhandlung" über das
       Gesetz, wird  sich auch  noch ein  Unterschied zwischen Recht und
       Gesetz herausstellen,  der merkwürdigerweise  beinahe ebensowenig
       mit seiner  "Abhandlung" über  das Gesetz  zu  tun  hat  als  die
       "entsprungene" Definition  des Rechts  mit der  "Abhandlung" über
       das "Recht":
       
       "Was aber   R e c h t,   was  in einer Gesellschaft Rechtens ist,
       das kommt  a u c h  zu Worte - im  G e s e t z e."  p. 255.
       
       Dieser Satz ist eine "unbeholfene" Kopie aus Hegel:
       
       "Was gesetzmäßig, ist die Quelle der Erkenntnis dessen, was Recht
       ist oder eigentlich was Rechtens ist."
       
       Was Sankt  Sancho "zu  Worte  kommen"  heißt,  nennt  Hegel  auch
       "gesetzt", "gewußt" etc. "Rechtsphilosophie". § 211 seqq.
       
       #311# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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       Warum Sankt  Sancho das  Recht als  "den Willen" oder "Herrscher-
       willen" der  Gesellschaft aus  seiner "Abhandlung" über das Recht
       ausschließen  mußte,  ist  sehr  begreiflich.  Nur  insoweit  das
       R e c h t   als   M a c h t  des Menschen bestimmt war, konnte er
       es als  seine   M a c h t   in sich  zurücknehmen. Er  mußte also
       seiner  Antithese  zulieb  die  materialistische  Bestimmung  der
       "Macht" festhalten  und die  idealistische des    "W i l l e n s"
       "entspringen"  lassen.  Warum  er  jetzt,  wo  er  vom  "Gesetze"
       spricht, den  "Willen" wieder  einfängt, werden wir bei den Anti-
       thesen über das Gesetz sehen.
       In der wirklichen Geschichte bildeten diejenigen Theoretiker, die
       die   M a c h t   als die  Grundlage des Rechts betrachteten, den
       direktesten Gegensatz gegen diejenigen, die den  W i l l e n  für
       die Basis  des Rechts ansehen - einen Gegensatz, den Sankt Sancho
       auch als  den von Realismus (Kind, Alter, Neger pp.) und Idealis-
       mus (Jüngling,  Neuer, Mongole  pp.) auffassen  könnte. Wird  die
       Macht als  die Basis  des Rechts  angenommen, wie  es Hobbes etc.
       tun,  so   sind  Recht,   Gesetz  pp.   nur   Symptom,   Ausdruck
       a n d e r e r   Verhältnisse, auf  denen die  Staatsmacht beruht.
       Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem
       bloßen "Willen"  abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrs-
       form, die  sich wechselseitig  bedingen, ist die reelle Basis des
       Staats und  bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der
       Arbeit und  das Privateigentum  noch nötig  sind, ganz unabhängig
       vom   W i l l e n   der Individuen. Diese wirklichen Verhältnisse
       sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr
       die sie  schaffende Macht.  Die unter  diesen Verhältnissen herr-
       schenden Individuen  müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich
       als   S t a a t   konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten
       Verhältnisse bedingten  Willen  einen  allgemeinen  Ausdruck  als
       Staatswillen geben,  als Gesetz  - einen  Ausdruck, dessen Inhalt
       immer durch  die Verhältnisse  dieser Klasse gegeben ist, wie das
       Privat- und  Kriminalrecht aufs Klarste beweisen. So wenig es von
       ihrem idealistischen  Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper
       schwer sind,  so wenig  hängt es  von ihm ab, ob sie ihren eignen
       Willen in  der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der
       persönlichen Willkür  jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig set-
       zen. Ihre  persönliche Herrschaft  muß  sich  zugleich  als  eine
       Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht be-
       ruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche
       entwickeln, deren  Fortbestand sie  als Herrschende  gegen andere
       und zugleich  als für  Alle geltende zu behaupten haben. Der Aus-
       druck dieses  durch ihre  gemeinschaftlichen Interessen bedingten
       Willens ist  das Gesetz.  Gerade das  Durchsetzen der voneinander
       unabhängigen Individuen  und ihrer  eignen Willen, das auf dieser
       Basis in  ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist,
       macht die
       
       #312# Karl Marx und Friedrich Engels
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       Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im
       Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnitts-
       fall (die  daher nicht  i h n e n,  sondern nur dem "mit sich ei-
       nigen Egoisten"  für Selbstverleugnung  gilt). Dasselbe  gilt von
       den beherrschten  Klassen, von  deren Willen  es ebensowenig  ab-
       hängt, ob  Gesetz und Staat bestehen. Z.B. solange die Produktiv-
       kräfte noch  nicht so  weit entwickelt  sind, um  die  Konkurrenz
       überflüssig zu  machen, und  deshalb die  Konkurrenz immer wieder
       hervorrufen würden,  solange würden  die beherrschten Klassen das
       Unmögliche wollen,  wenn sie  den "Willen" hätten, die Konkurrenz
       und mit ihr Staat und Gesetz abzuschaffen. Übrigens entsteht die-
       ser "Wille",  ehe die  Verhältnisse so  weit entwickelt sind, daß
       sie ihn  produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideo-
       logen. Nachdem  die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn
       zu produzieren,  kann der  Ideologe diesen  Willen als einen bloß
       willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen
       faßbaren sich vorstellen. Ebensowenig wie das Recht geht das Ver-
       brechen, d.h.  der Kampf des isolierten Einzelnen gegen die herr-
       schenden Verhältnisse,  aus der  reinen Willkür  hervor.  Es  hat
       vielmehr dieselben Bedingungen wie jene Herrschaft. Dieselben Vi-
       sionäre, die  im Recht  und Gesetz  die Herrschaft eines für sich
       selbständigen allgemeinen Willens erblicken, können im Verbrechen
       den bloßen  Bruch des  Rechts und Gesetzes sehen. Nicht der Staat
       besteht also  durch den  herrschenden Willen, sondern der aus der
       materiellen Lebensweise  der Individuen  hervorgehende Staat  hat
       auch die  Gestalt eines herrschenden Willens. Verliert dieser die
       Herrschaft, so hat sich nicht nur der Wille, sondern auch das ma-
       terielle Dasein  und Leben  der Individuen, und bloß deswegen ihr
       Wille, verändert.  Es ist  möglich, daß  Rechte und  Gesetze sich
       "forterben" [12Z], aber sie sind dann auch nicht mehr herrschend,
       sondern nominell,  wovon die  altrömische und englische Rechtsge-
       schichte eklatante Beispiele liefern. Wir sahen schon früher, wie
       bei den Philosophen vermittelst der Trennung der Gedanken von den
       ihnen zur  Basis dienenden  Individuen und ihren empirischen Ver-
       hältnissen eine  Entwicklung und  Geschichte der  bloßen Gedanken
       entstehen konnte.  Ebenso kann man hier wieder das Recht von sei-
       ner realen  Basis trennen, womit man dann einen "Herrscherwillen"
       herausbekommt, der  sich in  den verschiedenen Zeiten verschieden
       modifiziert und  in seinen  Schöpfungen, den Gesetzen, eine eigne
       selbständige Geschichte  hat. Womit  sich die politische und bür-
       gerliche Geschichte in eine Geschichte der Herrschaft von aufein-
       anderfolgenden Gesetzen  ideologisch auflöst. Dies ist die spezi-
       fische Illusion  der Juristen  und Politiker, die Jacques le bon-
       homme sans  façon 1*)  adoptiert. Er macht sich dieselbe Illusion
       wie etwa
       -----
       1*) ohne Umstände
       
       #313# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       Friedrich Wilhelm  IV., der  auch die  Gesetze für bloße Einfalle
       des Herrscherwillens  hält und  daher immer  findet, daß  sie  am
       "plumpen Etwas"  [123] der  Welt scheitern.  Kaum [eine] seine[r]
       durchaus unschädlichen Marotten realisiert er weiter als in Cabi-
       netsordren. Er befehle einmal 25 Millionen Anleihen, den hundert-
       zehnten Teil der englischen Staatsschuld, und er wird sehen, wes-
       sen Wille  sein Herrscherwille ist. Wir werden übrigens auch spä-
       ter finden,  daß Jacques le bonhomme die Phantome oder Spuke sei-
       nes Souveräns  und Mitberliners  als Dokumente benutzt, um daraus
       seine eignen theoretischen Sparren über Recht, Gesetz, Verbrechen
       usw. zu  spinnen. Es  darf uns  dies um  so weniger  wundern,  da
       selbst der  Spuk der "Vossischen Zeitung" ihm zu wiederholten Ma-
       len etwas "präsentiert", z.B. den Rechtsstaat. Die oberflächlich-
       ste Betrachtung  der Gesetzgebung, z. B. der Armengesetzgebung in
       allen Ländern,  wird zeigen,  wie weit es die Herrschenden brach-
       ten, wenn  sie durch ihren bloßen "Herrscherwillen", d.h. als nur
       Wollende, irgend  etwas durchsetzen  zu können  sich einbildeten.
       Sankt Sancho muß übrigens die Illusion der Juristen und Politiker
       über den  Herrscherwillen akzeptieren,  um in den Gleichungen und
       Antithesen, an  denen wir uns gleich ergötzen werden, seinen eig-
       nen Willen  herrlich leuchten  lassen zu können und dahin zu kom-
       men, daß  er sich  irgendeinen Gedanken,  den er sich in den Kopf
       gesetzt hat, wieder aus dem Kopf schlagen kann.
       
       "Meine lieben Brüder, achtet es eitel Freude, wenn ihr in Anfech-
       tungen fallet." Saint-Jacques le bonhomme 1,2.
       
                                   Gesetz = Herrscherwille des Staats,
                                          = Staatswillen.
       Anthithesen:
               Staatswille, fremder Wille - Mein Wille, eigner Wille.
                Herrscherwille des Staats - Eigner Wille Meiner
                                          - Mein Eigenwille.
       
         Staatseigne, die das Gesetz des}   {"Selbsteigne (Einzige),
         Staats tragen                  } - {die ihr Gesetz in sich
                                        }   {selbst tragen." P. 268.
       Gleichungen:
       A)                 Der Staatswille = Nicht Mein Wille.
       B)                      Mein Wille = Nicht der Staatswille.
       C)                           Wille = Wollen.
       D)                      Mein Wille = Nichtwollen des Staats
                                          = Wille wider den Staat,
                                          = Widerwille gegen den Staat.
       
       #314# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       E)           Den Nichtstaat wollen = Eigenwille.
                               Eigenwille = Den Staat nicht wollen.
       F)                 Der Staatswille = Das Nichts Meines Willens,
                                          = Meine Willenlosigkeit.
       G)           Meine Willenlosigkeit = Sein des Staatswillens.
       (Schon  aus   dem  Früheren   wissen  wir,   daß  das   Sein  des
       Staats w i l l e n s   gleich ist dem Sein des  S t a a t s,  wo-
       raus sich folgende neue Gleichung ergibt:)
       H)           Meine Willenlosigkeit = Sein des Staats.
       I)        Das Nicht Meiner Willen-
                                losigkeit = Nichtsein des Staats.
       K)                  Der Eigenwille = Das Nichts des Staats.
       L)                      Mein Wille = Nichtsein des Staats.
       
       Note l. Schon nach dem oben zitierten Satze von p. 256
       
       "dauern die  Staaten so  lange, als  der    h e r r s c h e n d e
       Wille als  gleichbedeutend mit dem  e i g n e n  Willen  a n g e-
       s e h e n  w i r d.".
       
       Note 2.
       
       "Wer, um zu bestehen" (wird dem Staat ins Gewissen geredet), "auf
       die   W i l l e n l o s i g k e i t   Andrer rechnen muß, der ist
       ein   M a c h w e r k   dieser Ändern,  wie der Herr ein Machwerk
       des Dieners ist." p. 257. (Gleichungen F, G, H, I.)
       
       Note 3.
       
       "Der   e i g n e   W i l l e   M e i n e r  ist der  V e r d e r-
       b e r   d e s   Staats. Er  wird deshalb  von Letzterem als  E i-
       g e n w i l l e   gebrandmarkt. Der   e i g n e   W i l l e   und
       d e r   Staat sind  todfeindliche Mächte,  zwischen welchen  kein
       ewiger Friede  möglich ist."  p. 257.  - "Daher überwacht er auch
       wirklich Alle,  er sieht  in Jedem  einen Egoisten"  (den  Eigen-
       willen), "und  vor dem  Egoisten fürchtet  er sich." p. 263. "Der
       Staat  ...   widersetzt  sich   dem  Zweikampf  ...  selbst  jede
       P r ü g e l e i   wird gestraft" (auch wenn man die Polizei nicht
       herbeiruft), p. 245.
       
       Note 4.
       
       "Für ihn,   d e n   Staat,  ist's unumgänglich nötig, daß Niemand
       einen eignen  W i l l e n  habe; hätte ihn Einer, so müßte  d e r
       Staat ihn  ausschließen"  (einsperren,  verbannen);  "hätten  ihn
       A l l e"   ("wer ist  diese Person,  die Ihr 'Alle' nennt?"), "so
       schafften sie den Staat ab." p. 257.
       
       Dies kann nun auch rhetorisch ausgeführt werden:
       
       Was helfen  Deine Gesetze, wenn sie Keiner befolgt, was Deine Be-
       fehle, wenn sich Niemand befehlen läßt?" p. 256. *)
       ---
       *)  [Im   Manuskript  gestrichen:]  Note  5.  "Man  bemüht  sich,
       G e s e t z   von willkürlichem  Befehl, von  einer    O r d o n-
       n a n z  zu unterscheiden ... Allein Gesetz über menschliches
       
       #315# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       Note 5.
       
       Die einfache  Antithese: Staatswille  - Mein Wille erhält im Fol-
       genden eine  scheinbare Motivierung:  "Dächte   M a n   sich auch
       selbst den  Fall, daß  jeder Einzelne im Volk den gleichen Willen
       ausgesprochen hätte  und hierdurch ein vollkommener  G e s a m t-
       w i l l e"  (!) "zustande gekommen wäre: die Sache bliebe dennoch
       dieselbe. Wäre  Ich nicht  an Meinen  gestrigen Willen  heute und
       ferner  gebunden?  ...  Mein  Geschöpf,  nämlich  ein  bestimmter
       Willensausdruck, wäre  Mein Gebieter  geworden; Ich  aber ... der
       Schöpfer, wäre  in Meinem Flusse und Meiner Auflösung gehemmt ...
       Weil  Ich   gestern  ein   Wollender  war,   bin  Ich  heute  ein
       Willenloser, gestern freiwillig, heute unfreiwillig." p. 258.
       
       Den alten,  von Revolutionären  wie Reaktionären schon oft ausge-
       sprochenen Satz, daß in der Demokratie die Einzelnen ihre Souver-
       änetät nur  für einen  Moment ausüben,  dann aber sogleich wieder
       von der Herrschaft zurücktreten, sucht sich Sankt Sancho hier auf
       eine "unbeholfene"  Art anzueignen, indem er seine phänomenologi-
       sche Theorie  von Schöpfer  und Geschöpf  auf ihn  anwendet.  Die
       Theorie von Schöpfer und Geschöpf benimmt diesem Satze aber allen
       Sinn. Sankt Sancho ist nach dieser seiner Theorie nicht heute ein
       Willenloser, weil  er seinen  gestrigen Willen geändert hat, d.h.
       einen anders  bestimmten Willen  hat, und nun das dumme Zeug, was
       er gestern  als seinen  Willensausdruck zum  Gesetz erhob, seinen
       heutigen besser  erleuchteten Willen als Band oder Fessel drückt.
       Nach seiner  Theorie   m u ß   vielmehr sein  heutiger Wille  die
       Verneinung seines  gestrigen sein, weil er die Verpflichtung hat,
       sich als Schöpfer auflösend zu seinem gestrigen Willen zu verhal-
       ten. Nur  als "Willenloser" ist er Schöpfer, als wirklich Wollen-
       der ist  er stets  Geschöpf. (Siehe  die "Phänomenologie".)  Dann
       aber ist  er, "weil  er gestern  ein Wollender  war",  keineswegs
       heute  ein   "Willenloser",  sondern  vielmehr  ein    W i d e r-
       w i l l i g e r  gegen seinen gestrigen Willen, mag dieser die
       ---
       Handeln ...  ist eine   W i l l e n s e r k l ä r u n g,   mithin
       Befehl (Ordonnanz)"  p. 256 ... "Es mag Jemand wohl erklären, was
       er sich gefallen lassen wolle, mithin durch ein Gesetz das Gegen-
       teil sich  verbitten, widrigenfalls  er den Übertreter als seinen
       Feind behandeln  werde ...  Ich muß Mir's gefallen lassen, daß er
       Mich als  seinen Feind  behandelt, allein niemals, daß er mit Mir
       als seiner Kreatur umspringt, und daß er seine Vernunft oder auch
       Unvernunft zu  Meiner Richtschnur macht." p. 256. - Hier hat also
       unser Sancho  gegen das  Gesetz Nichts einzuwenden, sobald es den
       Übertreter als einen  F e i n d  behandelt. Die Feindschaft wider
       das Gesetz geht nur gegen die Form, nicht gegen den Inhalt. Jedes
       Repressivgesetz, das  ihm mit  Galgen und Rad droht, ist ihm ganz
       recht, insofern er es als eine Kriegserklärung fassen kann. Sankt
       Sancho beruhigt  sich, wenn  man ihm  nur die Ehre antut, ihn als
       F e i n d,  nicht als  K r e a t u r  anzusehen. In der Wirklich-
       keit ist er höchstens der  F e i n d  "des Menschen", aber  d i e
       Kreatur der Berliner Verhältnisse.
       
       #316# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       Form des  Gesetzes angenommen  haben oder  nicht. Er  kann ihn in
       beiden Fällen  auflösen, wie er überhaupt aufzulösen pflegt, näm-
       lich  a l s  s e i n e n  W i l l e n.  Damit hat er dem mit sich
       einigen Egoismus  vollkommen Genüge geleistet. Ob also sein gest-
       riger Wille als Gesetz eine Existenzform außer seinem Kopfe ange-
       nommen hat oder nicht, ist hier ganz gleichgültig, besonders wenn
       wir bedenken,  wie schon  oben das  "aus ihm  heraus entsprungene
       Wort" sich ebenfalls rebellisch gegen ihn verhielt. Und dann will
       im obigen Satze Sankt Sancho ja nicht seine Eigenwilligkeit, son-
       dern seine  Freiwilligkeit,   Willens f r e i h e i t,   F r e i-
       h e i t   wahren, was  ein arger Verstoß gegen den Moralkodex des
       mit sich  einigen Egoisten ist. In diesem Verstoße befangen, geht
       Sankt Sancho  sogar so  weit, daß er die oben so sehr verschriene
       innerliche Freiheit, die Freiheit des Widerwillens, als die wahre
       Eigenheit proklamiert.
       
       "Wie zu  ändern?" ruft  Sancho aus.  "Nur dadurch,  daß Ich keine
       Pflicht anerkenne, d.h. Mich nicht binde oder binden lasse. - Al-
       lein man  wird Mich  binden!   M e i n e n   W i l l e n  k a n n
       n i e m a n d   b i n d e n   u n d  M e i n  W i d e r w i l l e
       b l e i b t  f r e i!"  p. 258.
       Pauken und Trompeten huld'gen
       Seiner jungen Herrlichkeit! [124]
       Wobei Sankt Sancho vergißt, die "einfache Reflexion anzustellen",
       daß sein "Wille" allerdings insofern "gebunden" ist, als er wider
       seinen Willen ein  "W i d e r w i l l e" ist.
       In dem obigen Satze über das Gebundensein des Einzelwillens durch
       den als  Gesetz ausgedrückten  allgemeinen Willen  vollendet sich
       übrigens die idealistische Anschauungsweise vom Staat, für die es
       sich bloß  vom Willen handelt und die bei französischen und deut-
       schen Schriftstellern  zu den  spitzfindigsten Quästiunculis  1*)
       geführt hat. *)
       Wenn es sich übrigens nur um das "Wollen", nicht um das "Können",
       und im schlimmsten Falle nur um den "Widerwillen" handelt, so ist
       nicht
       ---
       *) [Im Manuskript  gestrichen:] Ob der Eigenwille eines Individu-
       ums sich  morgen unter  dem Gesetz gedrückt fühlt, das er gestern
       machen half,  hängt davon  ab, ob  neue Umstände  eingetreten, ob
       seine Interessen so weit verändert sind, daß das gestern gemachte
       Gesetz nicht  mehr diesen veränderten Interessen entspricht. Wir-
       ken diese neuen Umstände auf die Interessen der ganzen herrschen-
       den Klasse,  so wird  diese Klasse  das Gesetz ändern, wirken sie
       nur auf  Einzelne, so bleibt ihr Widerwille von der Majorität na-
       türlich unbeachtet.
       Mit dieser Freiheit des Widerwillens ausgerüstet, kann Sancho nun
       die Beschränkung  des Willens  des Einen durch den Willen der Än-
       dern, die eben die Grundlage der obigen idealistischen Auffassung
       des Staats bildet, wiederherstellen.
       "Es müßte  ja Alles  drunter und  drüber gehen,  wenn  Jeder  tun
       könnte, was er
       -----
       1*) winzigen (gelehrten) Fragen
       
       #317# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       abzusehen, warum  Sankt Sancho einen so ergiebigen Gegenstand des
       "Wollens" und  "Widerwillens", wie das Staatsgesetz ist, platter-
       dings beseitigen will.
       
       "Gesetz überhaupt pp. - soweit sind wir heute." p. 256.
       
       Was Jacques le bonhomme nicht alles glaubt.
       
                                    ---
       
       Die bisherigen Gleichungen waren rein vernichtend gegen den Staat
       und das  Gesetz. Der  wahre Egoist   m u ß t e   sich  rein  ver-
       nichtend gegen  Beide verhalten. Die Aneignung vermißten wir, ob-
       wohl wir dagegen die Freude hatten, Sankt Sancho das große Kunst-
       stück verrichten  zu sehen,  wie man durch eine bloße Veränderung
       des Willens,  die natürlich wieder vom bloßen Willen abhängt, den
       Staat vernichtet.  Indessen auch  an der  Aneignung fehlt es hier
       nicht, obgleich  sie hier  nur ganz nebenherläuft und erst später
       "mitunter" Resultate haben kann. Die obigen zwei Antithesen
       
       Staatswille, fremder Wille - Mein Wille, eigner Wille,
       Herrscherwille des Staats  - Eigner Wille Meiner
       
       können auch so zusammengefaßt werden:
       
       Herrschaft des fremden Willens - Herrschaft des eignen Willens.
       
       In dieser  neuen Antithese,  die übrigens  seiner Vernichtung des
       Staats durch  seinen Eigenwillen  fortwährend versteckt  zugrunde
       lag, eignet  er sich  die politische Illusion über die Herrschaft
       der Willkür, des ideologischen Willens an. Er konnte dies auch so
       ausdrücken:
       
       Willkür des Gesetzes - Gesetz der Willkür.
       
       Zu dieser  Einfachheit des  Ausdrucks hat  es Sankt  Sancho indes
       nicht gebracht.
       ---
       wollte. -  Wer sagt  denn, daß  Jeder Alles  tun kann?"  ("was er
       will", ist hier weislich ausgelassen). -
       "Werde Jeder  von Euch  ein allmächtiges  Ich!" ging die Rede des
       mit sich einigen Egoisten.
       "Wozu", heißt  es weiter, "wozu bist Du denn da, der Du nicht Al-
       les Dir gefallen zu lassen brauchst? Wehre Dich, so wird Dir kei-
       ner was tun." p. 259 - und um den letzten Schein des Unterschieds
       wegfallen zu  lassen, läßt er hinter dem einen "Dir" noch "einige
       Millionen" "zum  Schutz stehen",  so daß  seine ganze Verhandlung
       sehr wohl  als "unbeholfener" Anfang einer Staatstheorie im Rous-
       seauschen Sinne dieser dienen kann.
       
       #318# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       In der Antithese III haben wir schon ein "Gesetz in ihm"; aber er
       eignet sich das Gesetz noch direkter an in folgender Antithese:
       
       Gesetz, Willenserklärung des}-{Gesetz, Willenserklärung Meiner,
       Staats                      } { Meine Willenserklärung.
       
       "Es kann  Jemand wohl erklären, was er sich gefallen lassen will,
       mithin durch ein  G e s e t z  das Gegenteil sich verbitten" pp.,
       p. 256.
       
       Dies Verbitten  wird mit  obligaten  Drohungen  begleitet.  Diese
       letzte Antithese  ist von  Wichtigkeit für den Abschnitt über das
       Verbrechen.
       E p i s o d e n,   p. 256  wird uns  erklärt,  daß  "Gesetz"  von
       "willkürlichem Befehl,  Ordonnanz" nicht  verschieden  sei,  weil
       Beides = "Willenserklärung", mithin "Befehl", - p. 254, 255, 260,
       263 wird  unter dem Schein, als werde von  "d e m  Staat" gespro-
       chen, der   p r e u ß i s c h e   Staat  untergeschoben  und  die
       wichtigen Fragen  der "Vossischen  Zeitung" über Rechtsstaat, Ab-
       setzbarkeit der  Beamten, Beamtenhochmut  und dergl.  dummes Zeug
       verhandelt. Das  einzig Wichtige ist die Entdeckung, daß die alt-
       französischen Parlamente  auf dem  Rechte  bestanden,  königliche
       Edikte zu  registrieren,   w e i l  sie "nach eignem Rechte rich-
       ten" wollten.  Das Registrieren  der Gesetze  durch die französi-
       schen Parlamente kam auf zugleich mit der Bourgeoisie und der für
       die  damit  absolut  werdenden  Könige  gesetzten  Notwendigkeit,
       sowohl dem Feudaladel wie fremden Staaten gegenüber einen fremden
       Willen, von  dem  der  ihrige  abhängig  sei,  vorzuschützen  und
       zugleich den  Bourgeois eine  Garantie zu  geben. Sankt  Max kann
       sich dies aus der Geschichte seines geliebten Franz I. eines Wei-
       teren verständlich  machen; im Übrigen möge er sich aus den vier-
       zehn Bänden "Des Etats généraux et autres assemblées nationales".
       Paris 1788,  über das,  was die  französischen Parlamente wollten
       oder nicht  wollten und  was sie zu bedeuten hatten, einigermaßen
       Rats erholen, ehe er sie wieder in den Mund nimmt. Überhaupt wäre
       es  wohl   am   Ort,   hier   eine   kurze   Episode   über   die
       B e l e s e n h e i t  unsres eroberungssüchtigen Heiligen einzu-
       legen. Abgesehen  von den  theoretischen Büchern,  wie Feuerbachs
       und B.  Bauers Schriften, sowie von der Hegelschen Tradition, die
       seine Hauptquelle  bildet -  abgesehen von  diesen notdürftigsten
       theoretischen Quellen  benutzt und  zitiert unser Sancho folgende
       historische Quellen:  Für die  französische Revolution Rutenbergs
       "Politische Reden" und die Bauerschen "Denkwürdigkeiten"; für den
       Kommunismus  Proudhon,   A.   Beckers   "Volksphilosophie",   die
       "Einundzwanzig Bogen"  und den Bluntschlibericht; für den Libera-
       lismus die  "Vossische Zeitung",  die sächsischen Vaterlandsblät-
       ter, die badische Kammer, wieder die "Einundzwanzig Bogen" und E.
       Bauers epochemachende  Schrift; außerdem  werden noch hier und da
       als historische Belege zitiert:
       
       #319# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       die Bibel,  Schlossers "18.  Jahrhundert", Louis Blancs "Histoire
       de dix  ans", Hinrichs'  "Politische Vorlesungen", Bettina: "Dies
       Buch gehört  dem König", Heß' "Triarchie", die "Deutsch-Französi-
       schen Jahrbücher",  die Züricher  "Anekdota", Moriz Carrière über
       den Kölner  Dom, Sitzung  der Pariser  Pairskammer vom  25. April
       1844, Karl  Nauwerck, "Emilia  Galotti" [125],  die Bibel - kurz,
       das ganze  Berliner Lesekabinett samt seinem Eigentümer Willibald
       Alexis Cabanis.  Man wird es nach dieser Probe von Sanchos tiefen
       Studien erklärlich  finden, daß  so unendlich  viel Fremdes, d.h.
       Heiliges für ihn in dieser Welt existiert.
       
       III. Das Verbrechen
       
       Note 1.
       
       "Läßt Du  Dir von einem Ändern Recht geben, so mußt Du nicht min-
       der Dir  von ihm  Unrecht geben  lassen. Kommt  Dir von  ihm  die
       Rechtfertigung und  Belohnung, so  erwarte auch seine Anklage und
       Strafe. Dem  Rechte geht  das  U n r e c h t,  d e r  Gesetzlich-
       keit das  V e r b r e c h e n  zur Seite. Was - bist - Du? - Du -
       bist - ein -  V e r b r e c h e r!"  p. 262.
       
       Dem code  civil 1*)  geht der  code pénal 2*), dem code pénal der
       code de  commerce 3*)  zur Seite.  Was bist  Du P  Du bist  ein -
       C o m m e r ç a n t!
       Sankt Sancho  konnte uns  diese nervenerschütternde  Überraschung
       sparen. Bei  ihm hat  das "Läßt Du Dir von einem Ändern Recht ge-
       ben, so mußt Du Dir auch Unrecht von ihm geben lassen" allen Sinn
       verloren, insofern dadurch eine neue Bestimmung hinzukommen soll;
       denn bei  ihm heißt  es schon nach einer früheren Gleichung: Läßt
       Du Dir  von einem  Ändern Recht  geben, so  läßt Du  Dir  fremdes
       Recht, also  D e i n  U n r e c h t  geben.
       
       A) Einfache Kanonisation von Verbrechen und Strafe
       
       a) Verbrechen
       
       Was das  Verbrechen anbetrifft,  so ist  es, wie wir schon sahen,
       der Name  für eine  allgemeine Kategorie  des  mit  sich  einigen
       Egoisten, Negation  des Heiligen,  S ü n d e.  In den angeführten
       Antithesen und  Gleichungen  über  die  Beispiele  des  Heiligen:
       Staat, Recht,  Gesetz konnte  die negative  Beziehung des Ich auf
       diese Heiligen  oder die  Kopula auch  Verbrechen genannt werden,
       wie bei der Hegelschen Logik, die ebenfalls ein Beispiel des Hei-
       ligen ist, Sankt Sancho auch sagen kann: Ich bin nicht die Hegel-
       sche Logik,  Ich bin  ein Sünder  gegen die  Hegelsche Logik.  Er
       mußte nun, da er vom Recht, Staat pp. sprach, fortfahren: Ein an-
       dres Beispiel der Sünde oder des Verbrechens
       -----
       1*) bürgerlichen Gesetzbuch  - 2*) Strafgesetzbuch - 3*) Handels-
       gesetzbuch
       
       #320# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       sind die sogenannten  j u r i s t i s c h e n  oder  p o l i t i-
       s c h e n  Verbrechen. Statt dessen tut er uns wieder ausführlich
       dar, daß diese Verbrechen seien
       
       die Sünde gegen das Heilige,
        "    "     "   die fixe Idee,
        "    "     "   das Gespenst,
        "    "     "   "d e n  Menschen".
       
       "Nur gegen  e i n  H e i l i g e s  gibt es Verbrecher." p. 268.
       "Der Kriminalkodex hat nur durch das Heilige Bestand." p. 318.
       "Aus der  f i x e n  I d e e  entstehen die Verbrechen." p. 269.
       "Man sieht hier, wie es wieder  'd e r  Mensch' ist, der auch den
       Begriff des  Verbrechens, der  Sünde   u n d   d a m i t  den des
       Rechts zuwege bringt." (Vorhin war es umgekehrt.) "Ein Mensch, in
       welchem Ich nicht den Menschen erkenne, ist ein Sünder." p. 268.
       
       Note 1.
       
       "Kann Ich  annehmen, daß  Einer gegen Mich ein Verbrechen begehe"
       (wird im  Gegensatz zum  französischen Volk in der Revolution be-
       hauptet), "ohne  anzunehmen, daß  er so  handeln müsse, wie Ich's
       für gut  finde? Und  dieses Handeln   n e n n e   Ich das Rechte,
       Gute pp., das Abweichende ein Verbrechen. Mithin  d e n k e  Ich,
       die Andern müßten auf  d a s s e l b e  Ziel mit Mir losgehen ...
       als Wesen,  die irgendeinem  'vernünftigen' Gesetze"  (Beruf! Be-
       stimmung!  Aufgabe!   Das  Heilige!!!)   "gehorchen  sollen.  Ich
       s t e l l e   a u f,   was   d e r   Mensch sei  und was wahrhaft
       menschlich handeln heiße, und fordere von Jedem, daß ihm dies Ge-
       setz Norm  und Ideal  werde, widrigenfalls er sich als Sünder und
       Verbrecher  a u s w e i s e  ..." p. [267,] 268.
       
       Dabei weint er eine ahnungsvolle Träne auf dem Grabe der "eigenen
       Menschen", die  zur Schreckenszeit  vom souveränen  Volk im Namen
       des Heiligen  geschlachtet wurden.  Er zeigt weiter an einem Bei-
       spiel, wie von diesem heiligen Standpunkt aus die Namen der wirk-
       lichen Verbrechen konstruiert werden können.
       
       "Wird, wie  in der  Revolution, das, was  d a s  G e s p e n s t,
       der Mensch  sei, als  'guter Bürger'  gefaßt, so   g i b t    e s
       v o n   diesem Begriffe  des Menschen  die bekannten 'politischen
       Vergehen und  Verbrechen'." (Soll heißen: so  g i b t  dieser Be-
       griff pp. die bekannten Verbrechen  v o n  s i c h.) p. 268.
       
       Wie sehr  die Leichtgläubigkeit in dem Abschnitt über das Verbre-
       chen die  vorherrschende Qualität  unsres Sancho ist, davon haben
       wir hier  ein glänzendes  Exempel, indem  er die Sansculotten der
       Revolution vermittelst einer synonymischen Mißhandlung des Wortes
       citoyen in  Berliner "gute  Bürger" verwandelt.  "Gute Bürger und
       treue Beamte"  gehören nach  Sankt Max  unzertrennlich  zusammen.
       "Robespierre z.B., Saint-Just usw." wären also die
       
       #321# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       "treuen Beamten", während Danton einen Kassendefekt sich zuschul-
       den kommen  ließ und  die Gelder des Staats verschleuderte. Sankt
       Sancho hat  einen guten Anfang zu einer Revolutionsgeschichte für
       den preußischen Bürger und Landmann gemacht.
       
       Note 2.
       
       Nachdem Sankt  Sancho uns  so das politische und juristische Ver-
       brechen als  ein Beispiel des Verbrechens überhaupt, nämlich sei-
       ner Kategorie  des Verbrechens,  der Sünde,  der Negation, Feind-
       schaft, Beleidigung,  Verachtung des  Heiligen, des unanständigen
       Betragens gegen  das Heilige, vorgeführt hat, kann er nun getrost
       erklären:
       
       "Im Verbrechen  hat sich bisher der Egoist behauptet und das Hei-
       lige verspottet." p. 319.
       
       An dieser  Stelle werden  alle bisherigen Verbrechen dem mit sich
       einigen Egoisten  ins Credit  geschrieben, obwohl  wir  späterhin
       wieder Einiges  davon ins  Debet werden übertragen müssen. Sancho
       glaubt, man habe bisher nur Verbrechen begangen, um "das Heilige"
       zu verspotten  und sich  nicht gegen die Dinge, sondern gegen das
       Heilige   a n   den Dingen zu behaupten. Weil der Diebstahl eines
       armen Teufels,  der sich  einen fremden Taler aneignet, unter die
       Kategorie des  Verbrechens gegen  das  Gesetz  subsumiert  werden
       kann,   d a r u m   beging dieser  arme Teufel  den Diebstahl aus
       reiner Lust,  das Gesetz  zu brechen.  Gerade wie Jacques le bon-
       homme sich  oben einbildete,  nur um  des Heiligen  willen  seien
       überhaupt Gesetze  gegeben worden  und nur um des Heiligen willen
       würden Diebe eingesteckt.
       
       b) Strafe
       
       Da wir  gerade mit juristischen und politischen Verbrechen uns zu
       schaffen machen,  so findet sich bei dieser Gelegenheit, daß der-
       gleichen Verbrechen "im gewöhnlichen Verstande" eine  S t r a f e
       nach sich  zu ziehen  pflegen, oder  auch, wie geschrieben steht,
       "der Tod der Sünde Sold ist". Es versteht sich nun, nach dem, was
       wir bereits  über das  Verbrechen vernommen haben, daß die Strafe
       die Selbstverteidigung  und Abwehr  d e s  H e i l i g e n  gegen
       die Entheiliger ist.
       
       Note 1.
       
       "Die Strafe  hat nur  dann einen Sinn, wenn sie Sühne für Verlet-
       zung eines  Heiligen sein soll." p. 316. In der Strafe "verfallen
       Wir  in   die  Torheit,   das  Recht,  den  Spuk"  (das  Heilige)
       "befriedigen zu  wollen. Das  Heilige soll  sich" hier "gegen den
       Menschen wehren."  (Sankt Sancho  "verfällt hier in die Torheit",
       "d e n   Menschen" für "die Einzigen", "eignen Ichs" usw, zu ver-
       sehen.) p. 318.
       
       #322# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       Note 2.
       
       "Der Kriminalkodex hat nur durch das Heilige Bestand und verkommt
       von selbst, wenn man die  S t r a f e  aufgibt." p. 318.
       
       Sankt Sancho  will eigentlich  sagen:  die  Strafe  verkommt  von
       selbst, wenn  man den Kriminalkodex aufgibt, d.h., die Strafe be-
       steht nur durch den Kriminalkodex. "Ist aber nicht ein" nur durch
       die Strafe existierender Kriminalkodex "ein Unsinn, und ist eine"
       nur durch  den Kriminalkodex  existierende Strafe "nicht auch ein
       Unsinn?" (Sancho  contra Heß,  Wig[and,] p. 186.) Sancho versieht
       hier den Kriminalkodex für ein Lehrbuch der theologischen Moral.
       
       Note 3.
       
       Als Beispiel,  wie aus  der fixen  Idee das  Verbrechen entsteht,
       Folgendes:
       
       "Die   H e i l i g k e i t   der Ehe  ist eine  f i x e  I d e e.
       Aus der   H e i l i g k e i t  folgt, daß die Untreue ein  V e r-
       b r e c h e n   ist, und  es setzt  daher  ein    g e w i s s e s
       E h e g e s e t z"   (zum großen Ärger der "d....... 1*) Kammern"
       und des  "Kaisers aller  R...... " 2*), nicht minder des "Kaisers
       von  Japan"   und  des  "Kaisers  von  China"  und  speziell  des
       "Sultans") "eine kürzere oder längere Strafe darauf." p. 269.
       
       Friedrich Wilhelm  IV., der da glaubt, nach dem Maßstabe des Hei-
       ligen Gesetze  geben zu können, und sich deswegen stets mit aller
       Welt brouilliert,  kann sich damit trösten, daß er an unsrem San-
       cho wenigstens  Einen Staatsgläubigen  gefunden hat. Sankt Sancho
       vergleiche das preußische Ehegesetz, das bloß im Kopfe seines Au-
       tors existiert,  einmal mit  den praktisch geltenden Bestimmungen
       des Code civil, wo er den Unterschied zwischen heiligen und welt-
       lichen Ehegesetzen finden kann. In der preußischen Phantasmagorie
       soll die  Heiligkeit der  Ehe von  Staats wegen  sowohl gegen den
       Mann wie  gegen die Frau geltend gemacht werden; in der französi-
       schen Praxis, wo die Frau als Privateigentum des Mannes angesehen
       wird, kann  nur die Frau, und auch sie nur auf Verlangen des Man-
       nes, der  sein Eigentumsrecht  geltend macht,  wegen Ehebruch be-
       straft werden.
       
       B) Aneignung von Verbrechen und Strafe durch Antithese
       
                                } {Brechen des Gesetzes des Men-
       Verbrechen im Sinne des  }={schen (der Willenserklärung
       Menschen                 } {des Staats, der Staatsgewalt)
                                } {p. 259 ff.
       -----
       1*) deutschen - 2*) Reußen
       
       #323# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       Verbrechen im Sinne Meiner = Brechen des Gesetzes Meiner
                                    (Meiner Willenserklärung,
                                    Meiner Gewalt) p. 256
                                    und passim.
       
       Diese beiden  Gleichungen stehen  einander antithetisch gegenüber
       und gehen  bloß aus dem Gegensatz von "der Mensch" und "Ich" her-
       vor. Sie  sind nur  Zusammenfassung des  bereits Dagewesenen. Das
       Heilige straft den "Ich" - "Ich strafe den 'Ich'."
       
       Verbrechen = Feindschaft gegen    } {Feindschaft = Verbrechen
                    das Gesetz des Men-  }-{ gegen das Gesetz Meiner
                    schen (das Heilige). } {
       
       Verbrecher = der Feind oder Geg-  } {Feind oder Gegner = der
                    ner gegen den Heili- }-{Verbrecher gegen "Ich",
                    gen (das Heilige als } {den Leiblichen.
                    moralische Person).  } {
       
       Strafen    = Sich Wehren des Hei- } {Mich Wehren = Strafe Meiner
                    ligen gegen "Ich".   }-{gegen "Ich".
       
       Strafe     = Genugtuung (Rache)   } {Genugtuung (Rache) = Strafe
                    d e s  Menschen ge-  }-{Meiner gegen "Ich".
                    gen "Ich".           } {
       
       In   der    letzten   Antithese    kann   die   Genugtuung   auch
       S e l b s t genugtuung   genannt werden,  da  es  die  Genugtuung
       M e i n e r   im Gegensatz zur Genugtuung  d e s  M e n s c h e n
       ist.
       Hält man  nun in  den obigen antithetischen Gleichungen immer nur
       das erste  Glied im Auge, so ergibt sich folgende Reihe einfacher
       Antithesen, wo in der These immer der heilige, allgemeine, fremde
       N a m e n,  in der  A n t i t h e s e  immer der profane, persön-
       liche, angeeignete  N a m e n  steht.
       
       Verbrechen - Feindschaft. ;!<1
       Verbrecher - Feind oder Gegner.
       Strafen    - Mich Wehren.
       Strafe     - {Genugtuung, Rache, Selbst-
                    {genugtuung.
       
       Wir werden  sogleich ein geringes Wörtchen über diese Gleichungen
       und Antithesen  zu sagen  haben, die  so einfach sind, daß selbst
       "ein geborner  Dummerjan" (p.  434) sich  diese "einzige" Methode
       des Denkens in fünf
       
       #324# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       Minuten aneignen  kann. Vorher noch einige andre Belegstellen als
       die schon dagewesenen.
       
       Note 1.
       
       "Gegen Mich kannst du nie ein  V e r b r e c h e r  sein, sondern
       nur ein   G e g n e r",   p. 268 - und "Feind" in demselben Sinne
       p. 256.  - Verbrechen als Feindschaft des Menschen - hierfür wer-
       den p. 268 die "Feinde des Vaterlandes" als Beispiel angeführt. -
       "An die Stelle der  S t r a f e  s o l l"  (moralisches Postulat)
       "die   G e n u g t u u n g  treten, die wiederum nicht darauf ab-
       zielen kann,  dem Recht  oder der Gerechtigkeit genungzutun, son-
       dern  U n s  ein Genüge zu verschaffen." p. 318.
       
       Note 2.
       
       Indern Sankt  Sancho gegen  den Heiligenschein (die Klappermühle)
       der bestehenden Gewalt kämpft, lernt er nicht einmal diese Gewalt
       kennen und  greift sie selbst noch viel weniger an; er stellt nur
       die moralische  Forderung, daß  man die Beziehung des Ich auf sie
       formell ändere. (Siehe Logik.)
       
       "Ich muß  Mir's gefallen lassen" (aufgespreizte Beteuerung), "daß
       er" (sc.  1*) Mein Feind, der ein paar Millionen hinter sich ste-
       hen hat) "Mich als seinen Feind behandelt; allein niemals, daß er
       mit Mir  als seiner  Kreatur umspringt  und daß er seine Vernunft
       oder Unvernunft  zu Meiner  Richtschnur macht." p. 256 (wo er dem
       P.P. Sancho  eine sehr  beschränkte Freiheit  läßt,  nämlich  die
       Wahl, sich  als seine  Kreatur behandeln  zu lassen oder die 3300
       ihm von  Merlin auf die posaderas 2*) gebundenen Prügel zu ertra-
       gen. Diese  Freiheit läßt  ihm jeder Kriminalkodex, der ihn frei-
       lich nicht  erst fragt, in welcher Weise er dem P.P. Sancho seine
       Feindschaft zu  erklären hat).  - "Aber  wenn Ihr dem Gegner auch
       als Macht   i m p o n i e r t"   (ihm  "eine    i m p o s a n t e
       Macht" seid),  "eine geheiligte  Autorität seid  Ihr  darum  doch
       nicht; er  müßte denn   e i n    S c h a c h e r    sein.    R e-
       s p e k t   und   A c h t u n g  ist er Euch nicht schuldig, wenn
       er sich  auch vor  Euch und Eurer Gewalt in  A c h t  n i m m t."
       p. 258.
       
       Sankt Sancho  tritt hier  selbst als  "Schacher" auf, indem er um
       den Unterschied  von "Imponieren"  und "Respektiert  werden", "in
       Acht nehmen" und "Achtung haben", einen Unterschied von höchstens
       einem Sechzehntel,  mit vielem  Ernste   s c h a c h e r t.  Wenn
       Sankt Sancho  sich vor Jemand "in Acht nimmt", so "lebt er in der
       R e f l e x i o n   und hat  er  einen  Gegenstand,  auf  den  er
       r e f l e k t i e r t,   den er   r e s p e k t i e r t   und vor
       dem er  Ehrfurcht und  Furcht empfindet", p. 115. - In den obigen
       Gleichungen ist  die Strafe,  Rache, Genugtuung  pp. bloß als von
       Mir ausgehend  dargestellt; insofern  Sankt Sancho der Gegenstand
       der Genugtuung ist, können die Antithesen umgedreht werden: Hier-
       mit verwandelt  sich die Selbstgenugtuung in das Einem-Andern-an-
       Mir-genug-getan-Werden oder Meinem-Genüge-Abbruch-getan-Werden.
       -----
       1*) scilicet = nämlich - 2*) Sitzfleischhälften
       
       #325# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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       Note 3.
       
       Dieselben Ideologen,  die sich  einbilden konnten, daß das Recht,
       Gesetz, der  Staat pp.  aus einem  allgemeinen Begriff,  etwa  in
       letzter Instanz  dem Begriff  des Menschen, hervorgegangen und um
       dieses Begriffes  willen ausgeführt worden seien, dieselben Ideo-
       logen können sich natürlich auch einbilden, Verbrechen würden aus
       reinem Übermut  gegen einen  Begriff begangen,  Verbrechen  seien
       überhaupt weiter  Nichts als Verspottung von Begriffen und würden
       nur bestraft,  um den  verletzten Begriffen  Genüge  zu  leisten.
       Hierüber haben wir oben beim Recht und schon früher bei der Hier-
       archie bereits  das Nötige  gesagt, worauf wir hiermit zurückver-
       weisen. - In den obigen Antithesen wird den kanonisierten Bestim-
       mungen Verbrechen,  Strafe pp.  der Name  einer ändern Bestimmung
       gegenübergestellt, die  Sankt Sancho sich aus diesen  e r s t e n
       Bestimmungen nach seiner beliebten Manier  heraus n i m m t  und
        a n e i g n e t.   Diese neue  Bestimmung, die,  wie gesagt, als
       bloßer Namen  hier auftritt,  soll  als  profan  die  unmittelbar
       i n d i v i d u e l l e   Beziehung enthalten  und  das    t a t-
       s ä c h l i c h e   Verhältnis ausdrücken.  (Siehe Logik.) In der
       Rechtsgeschichte findet  sich  nun,  daß  in  den  frühesten  und
       rohesten Epochen  diese individuellen, tatsächlichen Verhältnisse
       in ihrer  krassesten Gestalt ohne Weiteres das Recht konstituier-
       ten. Mit der Entwickelung der bürgerlichen Gesellschaft, also mit
       der Entwickelung der persönlichen Interessen zu Klasseninteressen
       veränderten sich  die Rechtsverhältnisse  und zivilisierten ihren
       Ausdruck. Sie  wurden nicht  mehr als  individuelle, sondern  als
       a l l g e m e i n e  aufgefaßt. Gleichzeitig übertrug die Teilung
       der Arbeit  die Wahrung der kollidierenden Interessen der einzel-
       nen Individuen  an Wenige,  womit auch die barbarische Geltendma-
       chung des  Rechts verschwand. Die ganze Kritik Sankt Sanchos über
       das Recht  beschränkt sich  in den  obigen Antithesen darauf, den
       z i v i l i s i e r t e n   Ausdruck der  Rechtsverhältnisse  und
       die zivilisierte  Teilung der  Arbeit für  eine Frucht der "fixen
       Idee", des  Heiligen, zu  erklären und  dagegen den  barbarischen
       Ausdruck und die barbarische Art, sie zu schlichten,  s i c h  zu
       vindizieren. Es  handelt sich  für ihn  n u r  um die  N a m e n,
       die Sache  selbst berührt er nicht, da er die wirklichen Verhält-
       nisse nicht  kennt, auf  denen  diese  verschiedenen  Formen  des
       Rechts beruhen,  und in dem juristischen Ausdruck der Klassenver-
       hältnisse nur die idealisierten Namen jener barbarischen Verhält-
       nisse erblickt.  So finden wir in der Stirnerischen Willenserklä-
       rung das  Befehden, in  der Feindschaft,  Sich Wehren pp. den Ab-
       klatsch des  Faustrechts und die Praxis des älteren Feudalwesens,
       in der Genugtuung, Rache pp. das jus talionis, die altgermanische
       Gewere, die  compensatio, satisfactio,  kurz die  Hauptsachen aus
       den leges  barbarorum und den consuetudines feudorum [126] wieder
       - die Sancho nicht aus Bibliotheken,
       
       #326# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       sondern aus den Erzählungen seines ehmaligen Herrn von Amadis von
       Gallien sich  angeeignet und liebgewonnen hat. Sankt Sancho kommt
       also in letzter Instanz wieder nur zu einem ohnmächtigen Moralge-
       bot, daß  Jeder sich  selbst Genugtuung  verschaffen und  Strafen
       vollziehen soll.  Er glaubt dem Don Quijote, er könne die aus der
       Teilung der  Arbeit entstehenden  sachlichen Mächte ohne weiteres
       durch ein bloßes Moralgebot in persönliche Mächte verwandeln. Wie
       sehr die  juristischen Verhältnisse  mit der  aus der Teilung der
       Arbeit hervorgegangenen Entwickelung dieser sachlichen Mächte zu-
       sammenhängen, kann  man schon ersehn aus der historischen Entwic-
       kelung der  Macht der  Gerichte und  aus dem  Jammer der Feudalen
       über die  Rechtsentwicklung. (Siehe  z.B. Monteil  l.c. XIVe, XVe
       siècle.) Grade  in der Epoche zwischen der Herrschaft der Aristo-
       kratie und der der Bourgeoisie, als die Interessen zweier Klassen
       kollidierten, als  der Handelsverkehr  unter den europäischen Na-
       tionen bedeutend zu werden begann und das internationale Verhält-
       nis daher  selbst einen   b ü r g e r l i c h e n   Charakter an-
       nahm, fing  die Macht  der Gerichte  an, bedeutend zu werden, und
       unter der  Bourgeoisherrschaft, wo diese ausgebildete Teilung der
       Arbeit unumgänglich  nötig ist, erreicht sie ihre höchste Spitze.
       Was sich die Knechte der Teilung der Arbeit, die Richter, und nun
       gar die professores juris 1*) dabei einbilden, ist höchst gleich-
       gültig.
       
       C) Das Verbrechen im gewöhnlichen und außergewöhnlichen Verstände
       
       Vorhin  wurde   das  Verbrechen  im  gewöhnlichen  Verstande  dem
       Egoisten im außergewöhnlichen Verstande kreditiert, indem es ver-
       fälscht wurde; jetzt kommt diese Verfälschung an den Tag. Der au-
       ßergewöhnliche Egoist  findet nun,  daß er  nur  außergewöhnliche
       Verbrechen begeht,  die gegen  das gewöhnliche Verbrechen geltend
       gemacht werden  müssen. Wir  belasten also  dem P.P. Egoisten die
       gewöhnlichen Verbrechen wieder, wie pr. contra 2*).
       Den Kampf  der gewöhnlichen  Verbrecher gegen das fremde Eigentum
       kann man  auch so ausdrücken (obgleich das von jedem Konkurrenten
       gilt),
       
       daß sie - "fremdes Gut suchen" (p. 265),
                 heiliges Gut suchen,
                 das Heilige suchen, womit der gewöhnliche Verbrecher
                 in einen "Gläubigen" (p. 265) verwandelt ist.
       -----
       1*) Professoren der Rechtswissenschaft - 2*) wörtlich: [wie] vor-
       her gegenüberliegend; hier: wie wir sie vorher auf der Habenseite
       verbuchten
       
       #327# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       Dieser Vorwurf  des Egoisten im außergewöhnlichen Verstande gegen
       den Verbrecher  im gewöhnlichen Verstande ist indes nur scheinbar
       - er  ist es  ja selbst,  der nach  dem Heiligenschein der ganzen
       Welt trachtet.  Was er  dem Verbrecher  eigentlich vorwirft,  ist
       nicht, daß er "das Heilige", sondern daß er das "Gut" sucht.
       Nachdem Sankt  Sancho sich  eine "eigne Welt, einen Himmel", näm-
       lich diesmal eine Welt der Fehden und fahrenden Ritter für seinen
       eignen Kopf in der modernen Welt erbaut, nachdem er zugleich sei-
       nen Unterschied als ritterlicher Verbrecher von den gemeinen Ver-
       brechern dokumentiert  hat, unternimmt er abermals einen Kreuzzug
       gegen die  "Drachen und Straußen, Feldteufel", "Gespenster, Spuke
       und fixen  Ideen". Sein  getreuer Knecht Szeliga reitet andächtig
       hinter ihm  her. Da  sie aber  ihres Weges ziehen, so begibt sich
       das erstaunliche  Abenteuer von  den Unglücklichen,  so dahin ge-
       schleppt wurden,  wohin sie  nicht gehen wollten, wie geschrieben
       steht Cervantes am zweiundzwanzigsten. Derweil nämlich unser fah-
       render Ritter  und sein Knecht Don Quijote fürbaß trabten, schlug
       Sancho die  Augen auf und sah an die zwölf Männer ihnen entgegen-
       kommen, geschlossen  mit Handschellen  und einer langen Kette und
       begleitet von einem Kommissär und vier Gensdarmen, so da angehör-
       ten der heiligen Hermandad [127], der Hermandad der Heiligen, dem
       Heiligen. Da  sie aber nahe herzugekommen waren, bat Sankt Sancho
       ihre Wächter  gar höflich, sie möchten ihm doch, wenn's gefällig,
       sagen, warum diese Leute so zusammengeschlossen geführt würden. -
       Baugefangene Sr.  Majestät, nach  Spandau [128] kommandiert, mehr
       braucht Ihr nicht zu wissen. - Wie, rief Sankt Sancho, gezwungene
       Leute? Ist's  möglich, daß  der König  einem "eigenen Ich" Gewalt
       antun kann  ? So  berufe Ich Mich zu dem Berufe, dieser Gewalt zu
       steuern. "Des Staats Betragen ist Gewalttätigkeit, und dies nennt
       er Recht. Die Gewalttätigkeit aber des Einzelnen nennt er Verbre-
       chen." Hierauf hub Sankt Sancho zuerst an, die Sträflinge zu ver-
       mahnen, und  sagte, sie sollten sich nicht grämen, sie seien zwar
       "nicht frei",  aber doch "eigen", und ihre "Knochen" würden viel-
       leicht unter  einigen Geißelhieben  zu "ächzen" haben, auch werde
       man ihnen  vielleicht ein  "Bein ausreißen" - aber, sprach er, in
       dem Allen  überwindet Ihr  weit - denn "Euren Willen kann Niemand
       binden!" "Und  Ich weiß  gewiß, daß es keine Hexerei auf der Welt
       gibt, so  den Willen  bewegen und  zwingen könne, wie einige Ein-
       faltspinsel sich  einbilden; denn er ist Unsre freie Willkür, und
       es gibt  kein Kraut  noch Zauberspruch,  der ihn  bezwinge."  Ja,
       "Euren Willen  kann Niemand  binden, und  Euer Widerwille  bleibt
       frei!"
       Da sich  aber die Baugefangenen bei diesem Sermon nicht beruhigen
       wollten, sondern  nach der Reihe erzählten, wie ungerecht man sie
       verurteilt
       
       #328# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       habe, sprach  Sancho: "Lieben  Brüder, aus  Allem, so Ihr Mir er-
       zählt habt,  habe Ich  ins Klare gebracht, daß, obgleich man Euch
       für Eure Verbrechen gestraft hat, Euch die Strafe, die Ihr leiden
       sollt, wenig  Vergnügen macht, also daß Ihr derselbigen widerwil-
       lig und  gar ohne Lust entgegengehet. Und es kann sehr wohl sein,
       daß der  Kleinmut des Einen auf der Prügelmaschine, die Armut des
       Ändern, der  Mangel an Gunst für den Dritten und endlich das par-
       teiische   G e r i c h t  d e s  R i c h t e r s  die Ursache von
       Eurem Verderben  sind und  daß man  Euch nicht   d a s  R e c h t
       z u g u t e   k o m m e n   l i e ß,   d a s  E u c h  g e h ö r-
       t e,   'das Recht Eurer'. Alles dies zwingt Mich, Euch zu zeigen,
       warum der  Himmel Mich  in die  Welt gesetzt  hat. Da es aber die
       Klugheit des  mit sich  einigen Egoisten  erfordert, Nichts durch
       Gewalt zu  tun, was  man durch  Verständigung erlangen  kann,  so
       bitt' ich  hiermit den  Herrn Commissarius  und die  Herren Gens-
       darmen, Euch  loszuschließen und  Eures Weges  wandern zu lassen.
       Überdies, meine Herren Gensdarmen, haben  E u c h  alle diese Ar-
       men nichts  zuleide getan.  Es geziemt  mit sich einigen Egoisten
       nicht, Henker  andrer Einzigen  zu werden, die ihnen nichts getan
       haben. Bei  Euch scheint  'die Kategorie  des Bestohlenen  in den
       Vordergrund zu  treten'. Warum  'eifert' Ihr  'gegen das  Verbre-
       chen?' 'Wahrlich, wahrlich, ich sage Euch, Ihr seid für die Sitt-
       lichkeit begeistert, von der Idee der Sittlichkeit erfüllt', 'was
       ihr feindlich  ist, das  verfolgt Ihr' - Ihr 'bringt' diese armen
       Baugefangenen 'durch  Amtseid ins  Loch', Ihr  seid das  Heilige!
       Also laßt  diese Leute  gutwillig los.  Wo nicht, so bekommt Ihrs
       mit Mir  zu tun,  der 'mit einem Hauche des lebendigen Ich Völker
       umbläst', 'die maßloseste Entweihung begeht' und 'sich selbst vor
       dem Monde nicht fürchtet'."
       "Na seht mir doch die schöne Flegelei!" rief der Kommissär. "Rück
       Er sich  lieber das  Bartbecken gerade  auf dem Kopf und scher Er
       sich seines Weges!"
       Sankt Sancho  aber legte  erbost über  diese preußische  Grobheit
       seinen Spieß  ein und rannte so hastig auf ihn los, als die Appo-
       sition nur  laufen wollte,  so daß  er ihn alsbald zu Boden warf.
       Jetzt entspann  sich ein allgemeiner Kampf, in welchem die Bauge-
       fangenen sich befreiten, Szeliga-Don Quijote von einem Gensdarmen
       in den Landwehr- oder Schafgraben geworfen wurde und Sankt Sancho
       die größten Heldentaten gegen das Heilige verrichtete. Nach wenig
       Minuten waren  die Gensdarmen  zerstreut, Szeliga  aus dem Graben
       gekrochen und das Heilige vorläufig beseitigt.
       Sankt Sancho  versammelte nun die befreiten Baugefangenen um sich
       und hielt folgende Rede an sie (p. 265, 266 "des Buchs"):
       
       "Was ist  der  g e w ö h n l i c h e  Verbrecher" (der Verbrecher
       im gewöhnlichen  Verstande) "anders  als Einer,  der das   v e r-
       h ä n g n i s v o l l e  V e r s e h e n  begangen hat" (verhäng-
       nisvoller
       
       #329# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       Belletrist für  Bürger und  Landmann!), "nach dem zu streben, was
       des Volkes  ist, statt  nach dem   S e i n e n  zu suchen? Er hat
       das   v e r ä c h t l i c h e"  (allgemeines Murren der Baugefan-
       genen über  dies moralische  Urteil)   "f r e m d e  Gut gesucht,
       hat getan,  was die   G l ä u b i g e n  tun, die nach dem trach-
       ten, was  Gottes ist" (der Verbrecher als schöne Seele). "Was tut
       der Priester,  der den  Verbrecher vermahnt?  Er stellt  ihm  das
       große Unrecht vor, das vom Staat Geheiligte, das Eigentum dessel-
       ben, wozu  ja auch das Leben der Staatsangehörigen gerechnet wer-
       den muß,  durch seine  Tat entweiht zu haben. Dafür könnte er ihm
       l i e b e r   vorhalten, daß  er sich besudelt habe" (Kichern der
       Baugefangenen über  diese egoistische Aneignung der banalen Pfaf-
       fenredensarten), "indem  er das  F r e m d e  nicht  v e r a c h-
       t e t e,   sondern des  R a u b e s  W e r t  hielt" (Grunzen der
       Baugefangenen): "er  könnte es,  wenn er  nicht ein  Pfaffe" (ein
       Baugefangener: "Im  gewöhnlichen Verstande!")  "wäre."  Ich  aber
       "rede mit  dem Verbrecher als mit einem  E g o i s t e n,  und er
       wird sich   s c h ä m e n"   (schamloses,  lautes Hurrah der Ver-
       brecher, die  sich nicht zur Scham berufen lassen wollen), "nicht
       daß er  gegen Eure Gesetze und Güter sich verging, sondern daß er
       Eure Gesetze  des Umgehens"  (hier  ist  nur  vom  "Umgehen"  "im
       gewöhnlichen Verstände"  die Rede,  sonst aber  "umgehe Ich einen
       Felsen,  bis   Ich  ihn   sprengen  kann",   und  "umgehe"   z.B.
       s e l b s t   "die Zensur"),  "Eure  Güter  des  Verlangens  wert
       hielt" (abermaliges Hurrah), "wird sich  s c h ä m e n  -"
       Gines von  Passamonte, der  Erzdieb, der überhaupt nicht viel er-
       tragen konnte,  schrie: "Sollen  wir denn  nichts tun als uns der
       S c h a m  ergeben, Ergebung zeigen, sobald der Pfaff im außerge-
       wöhnlichen Verstande uns 'vermahnt'?"
       
       "Wird sich  schämen", fährt Sancho fort, "daß er Euch mitsamt den
       Eurigen nicht  verachtete, daß  er zu  wenig Egoist war." (Sancho
       legt hier einen fremden Maßstab, an den Egoismus des Verbrechers.
       Daher entsteht  ein allgemeines Gebrülle unter den Baugefangenen;
       etwas verwirrt  lenkt Sancho ein, sich mit einer rhetorischen Be-
       wegung gegen  die abwesenden  "guten Bürger"  wendend:) "Aber Ihr
       könnt nicht egoistisch mit ihm reden, denn Ihr seid nicht so groß
       wie ein Verbrecher, Ihr - verbrecht Nichts."
       
       Gines fällt  wieder ein:  "Welche Leichtgläubigkeit,  guter Mann!
       Unsre Zuchtmeister  im Gefängnis  verbrechen  allerdings,  machen
       Kassendefekte und Unterschleife und begehen Schändung [...] 1*)
       [...] zeigt  er nur wieder seine Leichtgläubigkeit. Schon die Re-
       aktionäre wußten,  daß die  Bourgeois in der Konstitution den na-
       turwüchsigen Staat  aufheben und einen eignen Staat errichten und
       m a c h e n;   daß "le  pouvoir constituant,  qui était  dans  le
       temps (naturwüchsig),  passa dans  la volonté  humaine" 2*),  daß
       "dieser   g e m a c h t e  Staat wie ein gemachter, gemalter Baum
       ist" usw. Siehe
       -----
       1*) Hier fehlen  im Manuskript  12 Seiten  - 2*) "die konstituie-
       rende Macht,  die in  der Zeit  lag, in  den menschlichen  Willen
       überging"
       
       #330# Karl Marx und Friedrich Engels
       -----
       Fiévée, "Correspondance  politique et administrative", Paris 1815
       - -  Appel à  la France  contre la division des opinions" [129] -
       "Le drapeau  blanc" von  Sarrans àîne und "Gazette de France" aus
       der Restaurationszeit  und die  früheren Schriften von Bonald, de
       Maistre pp. Die liberalen Bourgeois werfen wiederum den alten Re-
       publikanern vor,  von denen  sie natürlich ebensowenig wußten als
       Sankt Max vom Bourgeoisstaat, daß ihr Patriotismus nichts sei als
       "une passion,  factice envers  und être  abstrait, une idée géné-
       rale" 2*)  (Benj. Constant,  "De l'esprit  des conquôtes",  Paris
       1814, p.  93), während  die Reaktionäre  den Bourgeois vorwarfen,
       daß ihre  politische Ideologie  nichts sei als "une mystification
       que la  classe aisée  fait subir à celles qui ne le sont pas" 3*)
       ("Gazette de France", 1831, Février). - p. 295 erklärt Sankt San-
       cho den  Staat für  "eine Anstalt, das Volk zu christianisieren",
       und weiß von der Grundlage des Staats soviel zu sagen, daß dieser
       durch "den  Kitt" der  "Achtung vor  dem Gesetz" oder das Heilige
       durch die  Achtung (das  Heilige als  Kopula)  vor  dem  Heiligen
       "zusammengehalten wird" (p. 314).
       
       Note 4.
       
       "Ist der  Staat heilig, so muß Zensur sein", p. 316. - "Die fran-
       zösische Regierung  bestreitet die  Preßfreiheit nicht  als  Men-
       schenrecht, sie  fordert aber  vom Einzelnen  eine Kaution dafür,
       daß er   w i r k l i c h   M e n s c h   s e i."  (Quel bonhomme!
       4*) Jacques  le bonhomme  wird zum  Studium der  Septembergesetze
       [130] "berufen".) p. 380.
       
       Note 5,  in der  wir die  tiefsten Aufschlüsse  erhalten über die
       verschiedenen Staatsformen,  die Jacques le bonhomme verselbstän-
       digt und  in denen er nur verschiedene Versuche sieht, den wahren
       Staat zu realisieren.
       
       "Die Republik ist  g a r  n i c h t s  a n d e r e s  als die ab-
       solute Monarchie: denn es verschlägt nichts, ob der Monarch Fürst
       oder Volk  heiße, da Beide eine Majestät" (das Heilige) "sind ...
       Der Konstitutionalismus  ist weiter als die Republik, weil er der
       in der  A u f l ö s u n g  begriffene Staat ist." Diese Auflösung
       wird dahin erklärt: "Im konstitutionellen Staate ... will die Re-
       gierung absolut  sein, und das Volk will absolut sein. Diese bei-
       den Absoluten" (sc. Heiligen) "werden sich aneinander aufreiben."
       p. 302.  - 'Ich  bin nicht  der Staat,  Ich bin das schöpferische
       Nichts des Staats'; "damit versinken alle Fragen" (über Konstitu-
       tion pp.) "in ihr wahres Nichts." p. 310. -
       
       Er hätte  hinzufügen sollen,  daß auch  die obigen Sätze über die
       Staatsformen nur  eine Umschreibung  dieses "Nichts" sind, dessen
       einzige Schöpfung  der obige  Satz ist:  Ich bin nicht der Staat.
       Sankt Sancho spricht
       -----
       1*) Sarran  der Ältere - 2*) "eine künstliche, auf ein abstraktes
       Wesen, eine  allgemeine Idee gerichtete Leidenschaft" - 3*) "eine
       Täuschung, mit der die wohlhabende Klasse jene Klassen foppt, die
       es nicht sind" - 4*) Welcher Biedermann!
       
       #331# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
       -----
       hier ganz in deutscher Schulmeistermanier von "der" Republik, die
       natürlich viel älter ist als die konstitutionelle Monarchie, z.B.
       die griechischen Republiken.
       Daß in  einem demokratischen  Repräsentativstaat wie  Nordamerika
       die Klassenkollisionen  bereits eine  Form erreicht haben, zu der
       die konstitutionellen  Monarchien erst  hingedrängt werden, davon
       weiß er natürlich Nichts. Seine Phrasen über die konstitutionelle
       Monarchie beweisen,  daß er  seit dem 1842 des Berliner Kalenders
       Nichts gelernt und Nichts vergessen hat.
       
       Note 6.
       
       "Der Staat  verdankt nur der Mißachtung, welche Ich vor Mir habe,
       seine Existenz"  und wird  "mit dem  Verschwinden dieser  Gering-
       schätzung ganz  erlöschen" (wonach es nur von Sancho abhängt, wie
       bald alle  Staaten der  Welt "erlöschen" sollen. Wiederholung von
       Note 3 in umgekehrter Gleichung - siehe Logik): "Er ist nur, wenn
       er   ü b e r   M i r   ist, nur als  M a c h t  und 1*)  M ä c h-
       t i g e r.   O d e r" (merkwürdiges   O d e r,  das das Gegenteil
       von dem  beweist, was  es beweisen  soll) "könnt  Ihr Euch  einen
       Staat denken,  dessen Einwohner  sich   a l l e s a m t"  (Sprung
       aus dem  "Ich" in  das "Wir") "nichts aus ihm  m a c h e n')"  p.
       377.
       
       Auf die  Synonymik von  "Macht", "Mächtig"  und "machen" brauchen
       wir nicht mehr einzugehen.
       Daraus, daß  es Leute in jedem Staat gibt, die sich aus ihm etwas
       machen, d.h. die im Staat und durch den Staat aus  s i c h  etwas
       machen, schließt  Sancho, daß  der Staat  eine Macht  über diesen
       Leuten ist.  Es handelt  sich hier wieder nur darum, daß man sich
       die fixe  Idee des  Staats aus dem Kopfe zu schlagen hat. Jacques
       le bonhomme träumt noch immer, daß der Staat eine bloße Idee sei,
       und glaubt  an die  selbständige Macht  dieser Staatsidee. Er ist
       der wahre  "Staatsgläubige, Staatsbesessene, Politiker" (p. 309).
       Hegel idealisierte  die Vorstellung der politischen Ideologen vom
       Staat, die  noch von den einzelnen Individuen, wenn auch bloß vom
       W i l l e n   dieser Individuen  ausgingen; Hegel  verwandelt den
       gemeinsamen Willen  dieser Einzelnen in den absoluten Willen, und
       diese Idealisierung  der Ideologie nimmt Jacques le bonhomme bona
       fide 2*)  für die  richtige Ansicht  vom Staate an und kritisiert
       sie in  diesem Glauben dadurch, daß er das Absolute für das Abso-
       lute erklärt.
       -----
       1*) MEGA: oder - 2*) gutgläubig

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