Quelle: MEW 3 1845 - 1846
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#296# Karl Marx und Friedrich Engels
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5. Der Eigner
Wie "der Eigner" in die drei "Brechungen": "Meine Macht", "Mein
Verkehr" und "Mein Selbstgenuß" auseinanderfällt, darüber siehe
die Ökonomie des Neuen Bundes. Wir gehen gleich zur ersten dieser
Brechungen über.
A) Meine Macht
Das Kapitel von der Macht ist wieder trichotomisch gegliedert,
indem 1. Recht, 2. Gesetz und 3. Verbrechen darin abgehandelt
werden - eine Trichotomie, zu deren sorgsamer Verdeckung Sancho
die "Episode" überaus häufig anwendet. Wir werden das Ganze ta-
bellarisch, mit den nötigen episodischen Einlagen, behandeln.
#297# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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I. Das Recht A)
Kanonisation im Allgemeinen
Ein a n d e r e s Beispiel des H e i l i g e n ist das
R e c h t.
Das Recht ist nicht Ich } d
= Nicht Mein Recht } a
= das fremde Recht } s
= das bestehende Recht. }
Alles bestehende Recht = Fremdes Recht } H
= Recht v o n Fremden (nicht } e
von Mir) } i
= von Fremden gegebnes Recht. } l
= (Recht, welches m a n Mir gibt,} i
Mir widerfahren läßt), p. 244, } g
[2]45. } e
.
Note Nr. 1.
Der Leser wird sich wundern, warum der Nachsatz von Gleichung Nr.
4 in Gleichung Nr. 5 plötzlich als Vordersatz zum Nachsatze von
Gleichung Nr. 3 auftritt und so an die Stelle "des Rechtes" auf
Einmal "Alles bestehende Recht" als Vordersatz tritt. Dies ge-
schieht, um den Schein hervorzubringen, als spreche Sankt Sancho
vom w i r k l i c h e n, bestehenden Recht, was ihm indes kei-
neswegs einfällt. Er spricht vom Recht nur, insofern es als hei-
liges "Prädikat" vorgestellt wird.
Note Nr. 2.
Nachdem das Recht als "fremdes Recht" bestimmt ist, können ihm
nun beliebige Namen gegeben werden, als "sultanisches Recht",
"Volksrecht" pp., je nachdem Sankt Sancho gerade den Fremden be-
stimmen will, von dem er es erhält. Es kann dann weiter gesagt
werden, daß das "fremde Recht von Natur, Gott, Volkswahl pp. ge-
geben" sei (p. 250), also "nicht von Mir". Naiv ist nur die Art,
wie unser Heiliger vermittelst der Synonymik in die obigen sim-
peln Gleichungen den Schein einer Entwicklung zu bringen sucht.
"Wenn ein Dummkopf Mir Recht gibt" (wenn nun der Dummkopf, der
ihm Recht gibt, er selber wäre?), "so werde Ich mißtrauisch gegen
mein Recht" (es wäre in "Stirners" Interesse zu wünschen, daß
dies der Fall gewesen wäre). "Aber auch wenn ein Weiser Mir Recht
gibt, habe Ich's drum doch noch nicht. Ob Ich Recht habe, ist
völlig unabhängig von dem Rechtgeben der Toren und Weisen.
Gleichwohl haben Wir bis jetzt nach d i e s e m R e c h t ge-
trachtet. Wir suchen R e c h t und wenden Uns zu diesem Zweck
ans G e r i c h t ... Was suche Ich also bei diesem Gericht?
Ich suche sultanisches Recht, nicht mein Recht, Ich suche fremdes
Recht ... vor einem Oberzensurgericht also das Recht der Zensur."
p. 244, 245.
#298# Karl Marx und Friedrich Engels
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In diesem meisterhaften Satze ist zu bewundern die schlaue Anwen-
dung der Synonymik. Recht geben in der gewöhnlichen Konversati-
onsbedeutung und Rechtgeben in der juristischen Bedeutung werden
identifiziert. Noch bewunderungswürdiger ist der Berge verset-
zende Glaube, als ob man sich "ans Gericht wende" des Vergnügens
halber, Recht zu behalten - ein Glaube, der die Gerichte aus der
Rechthaberei erklärt. *)
Endlich ist noch die Pfiffigkeit bemerkenswert, womit Sancho, wie
oben bei Gleichung 5, den konkreteren Namen, hier das
"sultanische Recht", v o r h e r einschmuggelt, um seine allge-
meine Kategorie "fremdes Recht" n a c h h e r desto sicherer
anbringen zu können.
Fremdes Recht = Nicht Mein Recht.
Mein Fremdes Recht haben = Nicht Recht haben
= Kein Recht haben
= die Rechtlosigkeit haben (p. 247).
Mein Recht = Nicht Dein Recht *
= Dein Unrecht.
Dein Recht = Mein Unrecht.
Note.
"Ihr wollt gegen die Ändern im Rechte sein" (soll heißen in Eurem
Rechte sein). "Das könnt Ihr nicht, gegen sie bleibt Ihr ewig 'im
Unrecht'; d e n n sie wären ja Eure Gegner nicht, wenn sie
nicht auch in 'ihrem' Rechte wären. Sie werden Euch stets
'Unrecht geben' ... Bleibt Ihr auf dem Rechtsboden, so bleibt Ihr
bei der "Rechthaberei." P. 248, 253.
"Fassen Wir inzwischen die Sache noch anders." Nachdem Sankt San-
cho so seine Kenntnisse vom Recht hinlänglich dokumentiert hat,
kann er sich
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*) [Im Manuskript gestrichen:] Welche Vorstellung Saint Jacques
le bonhomme überhaupt von einem Gericht hat, geht schon daraus
hervor, daß er als Exempel das Oberzensurgericht anführt, was
höchstens in der preußischen Vorstellung für ein Gericht gilt,
ein Gericht, das bloß Verwaltungsmaßregeln zu beschließen, keine
Strafe zu diktieren, keine Zivilprozesse zu schlichten hat. Daß
zwei ganz verschiedne Produktionszustände den Individuen zugrunde
liegen, wo Gericht und Administration getrennt sind und wo sie
patriarchalisch zusammenfallen, kümmert einen Heiligen nicht, der
es immer mit den w i r k l i c h e n Individuen zu tun hat.
Die obigen Gleichungen werden hier in "Beruf", "Bestimmung",
"Aufgabe", Moralgebote verwandelt, die Sankt Max seinem getreuen
Knecht Szeliga, den er hier als preußischer Unteroffizier (sein
eigner "Gendarm" spricht aus ihm) mit "Er" anredet, ins beklom-
mene Gewissen zugedonnert. Halte Er sich das Recht zu essen un-
verkümmert usw. Das Recht zu essen hat man den Proletariern nie
"verkümmert", trotzdem aber kommt es "von selbst", daß sie es
sehr oft nicht "üben" können.
#299# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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jetzt darauf beschränken, das Recht nochmals als das Heilige zu
bestimmen und bei dieser Gelegenheit einige der dem Heiligen be-
reits vorhin gegebenen Beiwörter mit dem Zusätze: "Das Recht" zu
wiederholen.
"Ist das Recht nicht ein r e l i g i ö s e r B e g r i f f,
d.h. etwas H e i l i g e s?" p. 247.
"Wer kann, wenn er sich nicht auf dem r e l i g i ö s e n
S t a n d p u n k t e befindet, nach dem 'Rechte' fragen?" ibid.
"Recht 'a n u n d f ü r s i c h'. Also ohne Beziehung auf
Mich? - 'A b s o l u t e s Recht'! Also getrennt von Mir - Ein
'a n u n d f ü r s i c h S e i e n d e s'! - Ein A b s o-
l u t e s! Ein e w i g e s Recht, wie eine ewige Wahrheit" -
das H e i l i g e, p. 270.
"Ihr schreckt vor den Ändern zurück, weil Ihr neben ihnen das
G e s p e n s t d e s R e c h t s zu sehen glaubt!" p. 253.
"Ihr schleicht umher, um d e n S p u k für Euch zu gewinnen."
ibid.
"Recht ist ein S p a r r e n, erteilt von einem S p u k"
(Synthese obiger zwei Sätze), p. 276.
"Das Recht ist ... e i n e f i x e I d e e." p. 270.
"Das Recht ist der G e i s t..." p. 244.
"Weil Recht nur von einem G e i s t e erteilt werden kann." p.
275.
Jetzt entwickelt Sankt Sancho nochmals, was er bereits im Alten
Testament entwickelte - nämlich was eine "fixe Idee" ist, nur mit
dem Unterschiede, daß hier überall "das Recht" als "ein anderes
Beispiel" der "fixen Idee" dazwischenläuft.
"Das Recht ist ursprünglich Mein Gedanke, oder er" (!) "hat sei-
nen Ursprung in Mir. Ist er aber aus Mir entsprungen" (vulgo 1*)
durchgebrannt), "ist das 'Wort' heraus, so ist es F l e i s c h
geworden" (woran Sankt Sancho sich satt essen mag), "eine
f i x e I d e e" - weshalb das ganze Stirnersche Buch aus
"fixen Ideen" besteht, die "aus" ihm "entsprungen", von uns aber
wieder eingefangen und in das vielbelobte "Sittenverbesserungs-
haus" gesperrt worden sind. "Ich komme n u n von dem Gedanken
nicht mehr los" (nachdem der Gedanke v o n i h m los gewor-
den!); "wie Ich Mich drehe, er steht vor Mir." (Der Zopf, der
hängt ihm hinten.) [119] "S o sind die Menschen des Gedankens
'Recht', den sie selber erschufen, nicht wieder Meister geworden.
Die Kreatur geht mit ihnen durch. Das i s t d a s a b s o-
l u t e R e c h t, das von Mir a b s o l v i e r t e" (o
Synonymik) "und a b g e l ö s t e. Wir können es, indem Wir's
als Absolutes verehren, nicht wieder aufzehren, und es benimmt
Uns die Schöpferkraft; das Geschöpf ist mehr als der Schöpfer,
ist an und für sich. Laß das Recht einmal nicht mehr frei
umherlaufen ..."
(Wir werden diesen Rat gleich mit diesem Satz befolgen und ihn
hier bis zur weiteren Verfügung an die Kette legen.) p. 270.
Nachdem Sankt Sancho so das Recht durch alle möglichen Wasser-
und
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1*) in der Umgangssprache
#300# Karl Marx und Friedrich Engels
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Feuerproben der Heiligung hindurchgeschleift und kanonisiert hat,
hat er es damit vernichtet.
"Mit dem absoluten Recht v e r g e h t das R e c h t
s e l b s t, wird die H e r r s c h a f t d e s R e c h t s-
b e g r i f f s" (die Hierarchie), "zugleich getilgt. D e n n
es ist nicht zu vergessen, daß seither Begriffe, Ideen und
Prinzipien Uns beherrschten und daß unter diesen Herrschern der
Rechtsbegriff o d e r der Begriff der Gerechtigkeit eine der
bedeutendsten Rollen spielte." p. 276.
Daß die rechtlichen Verhältnisse hier wieder als Herrschaft des
Rechtsbegriffs auftreten und daß er das Recht schon dadurch tö-
tet, daß er es für einen Begriff und damit für das Heilige er-
klärt, das sind wir gewohnt, und darüber siehe die "Hierarchie".
Das Recht entsteht nicht aus den materiellen Verhältnissen der
Menschen und ihrem daraus entstehenden Widerstreit untereinander,
sondern aus ihrem Widerstreit mit ihrer Vorstellung, die sie sich
"aus dem Kopfe zu schlagen" haben. Siehe "Logik".
Zu dieser letzten Form der Kanonisation des Rechts gehören noch
folgende drei Noten.
Note 1.
"Solange dies f r e m d e Recht mit dem M e i n i g e n über-
einstimmt, werde Ich freilich a u c h das letztere bei ihm fin-
den." p. 245.
Über diesen Satz möge Sankt Sancho vorläufig nachdenken.
Note 2.
"Schlich sich einmal ein e g o i s t i s c h e s I n t e r e s-
s e ein, so war die Gesellschaft verdorben ... wie z.B. das Rö-
mertum beweist mit seinem ausgebildeten P r i v a t r e c h t."
p. 278.
Hiernach mußte die römische Gesellschaft von vornherein die
v e r d o r b e n e römische Gesellschaft gewesen sein, da in
den zehn Tafeln [120] das egoistische Interesse noch viel krasser
hervortritt als in dem "ausgebildeten Privatrecht" der Kaiser-
zeit. In dieser unglücklichen Reminiszenz aus Hegel wird also das
Privat r e c h t als ein Symptom des E g o i s m u s, und
nicht des H e i l i g e n, aufgefaßt. Sankt Sancho möge auch
hier nachdenken, inwiefern das Privat r e c h t mit dem Pri-
vat e i g e n t u m zusammenhängt und inwiefern mit dem Privat-
recht eine ganze Masse anderer Rechtsverhältnisse gegeben sind
(vgl. "Privateigentum, Staat und Recht"), von denen Sankt Max
nichts zu sagen weiß, als daß sie das Heilige seien.
Note 3.
"W e n n das Recht a u c h aus dem B e g r i f f e kommt, so
tritt es d o c h nur in die E x i s t e n z, weil es
n ü t z l i c h für die Bedürfnisse ist."
So Hegel ("Rechtsphil[osophie]" § 209, Zusatz) - von dem unsrem
Heiligen die Hierarchie der Begriffe in der modernen Welt über-
kommen ist.
#301# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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Hegel erklärt also die E x i s t e n z des Rechtes aus den em-
pirischen B e d ü r f n i s s e n der Individuen und rettet den
B e g r i f f nur durch eine einfache Versicherung. Man sieht,
wie unendlich materialistischer Hegel verfährt als unser
"leibhaftiges Ich", Sankt Sancho.
B) Aneignung durch einfache Antithese
a) Das Recht des Menschen - Das Recht Meiner.
b) Das menschliche Recht - Das egoistische Recht.
c) Fremdes Recht = von }-{Mein Recht = von Mir berech-
Fremden berechtigt sein } {tigt sein.
d) Recht ist, was dem Men-}-{Recht ist, was Mir recht ist.
schen recht ist } {
"Dies ist das egoistische Recht, d.h., Mir ist's so recht, darum
ist es Recht. = (passim 1*), letzter Satz p. 251.)
Note 1.
"Ich bin durch Mich berechtigt zu morden, wenn Ich Mir's selbst
nicht verbiete, wenn Ich selbst Mich nicht vorm Morde, als vor
einem Unrechte, fürchte." p. 249.
Muß heißen: Ich m o r d e, wenn Ich Mir's selbst nicht ver-
biete, wenn Ich Mich nicht vorm Morde f ü r c h t e. Dieser
ganze Satz ist eine renommistische Ausfüllung der zweiten Glei-
chung in Antithese c, wo das "berechtigt" den Sinn verloren hat.
Note 2.
"Ich entscheide, ob es i n M i r das Rechte ist; a u ß e r
M i r gibt es kein Recht." p. 249. - "Sind wir das, was i n
u n s ist? Sowenig als das, was außer uns ist ... Gerade weil
Wir nicht der Geist sind, der i n u n s wohnt, gerade darum
mußten wir ihn a u ß e r u n s versetzen ... a u ß e r u n s
existierend denken ... i m J e n s e i t s." p. 43.
Nach seinem eignen Satze von p. 43 also muß Sankt Sancho das
Recht "in ihm" wieder "außer sich", und zwar "ins Jenseits" ver-
setzen. Will er aber einmal nach dieser Manier sich aneignen, so
kann er die Moral, die Religion, das ganze "Heilige" "in sich"
versetzen und entscheiden, ob es "in ihm" das Moralische, das Re-
ligiöse, Heilige ist; "außer ihm gibt es keine" Moral, Religion,
Heiligkeit, um sie alsdann nach p. 43 wieder außer sich, ins Jen-
seits zu versetzen. Womit die "Wiederbringung aller Dinge" nach
christlichem Vorbild hergestellt ist.
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1*) überall
#302# Karl Marx und Friedrich Engels
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Note 3.
"Außer Mir gibt es kein Recht. Ist es Mir Recht, so ist es recht.
Möglich, daß es darum den Ändern noch nicht recht ist." p. 249.
Soll heißen: Ist es Mir recht, so ist es Mir recht, noch nicht
den Ändern. Wir haben jetzt Exempel genug davon gehabt, welche
synonymische "Flohsprünge" Sankt Sancho mit dem Worte "Recht"
vornimmt. Recht und recht, das juristische "Recht", das morali-
sche "Rechte", das, was ihm "recht" ist usw. werden durcheinander
gebraucht, wie es gerade konveniert. Sankt Max möge versuchen,
seine Sätze über das Recht in irgendeiner ändern Sprache wieder-
zugeben, wo der Unsinn vollständig an den Tag kommt. Da in der
Logik diese Synonymik ausführlich behandelt wurde, so brauchen
wir hier bloß darauf zu verweisen.
Derselbe obige Satz wird noch in folgenden drei "Wandlungen" vor-
gebracht:
A) "Ob Ich Recht habe oder nicht, darüber gibt es keinen ändern
Richter als Mich selbst. Darüber nur können Andre urteilen und
richten, ob sie Meinem Rechte beistimmen und ob es auch für sie
als Recht besteht." p. 246.
B) "Die Gesellschaft will zwar haben, daß J e d e r zu seinem
Rechte komme, aber doch nur zu dem von der Gesellschaft sanktio-
nierten, dem Gesellschaftsrechte, nicht wirklich zu s e i n e m
Rechte" (soll heißen: zu S e i n e m; - Recht ist hier ein ganz
nichtssagendes Wort. Und nun renommiert er weiter:) "Ich aber
gebe oder nehme Mir das Recht aus eigner Machtvollkommenheit ...
Eigner und Schöpfer Meines Rechts" ("Schöpfer" nur insofern er
erst das Recht für seinen Gedanken erklärt und dann diesen Gedan-
ken in sich zurückgenommen zu haben versichert), "erkenne Ich
keine andre Rechtsquelle als - Mich, weder Gott noch den Staat,
noch die Natur, noch den Menschen, weder göttliches noch men-
schliches Recht." p. 269.
C) "Da das m e n s c h l i c h e Recht immer ein Gegebenes ist,
so läuft es in der Wirklichkeit immer auf das Recht hinaus, wel-
ches die Menschen einander g e b e n, d.h. e i n r ä u m e n."
p. 251.
Das egoistische Recht dagegen ist das Recht, was I c h M i r
g e b e oder n e h m e.
"Es kann" indessen, "um hiermit zu schließen, einleuchten", daß
das egoistische Recht im Sanchoschen Millennium 1*), worüber man
sich gegenseitig "v e r s t ä n d i g t", von dem nicht sehr
verschieden ist, was man sich gegenseitig "g i b t" oder
"e i n r ä u m t".
Note 4.
"Zum Schlusse muß Ich nun noch die halbe Ausdrucksweise zurück-
nehmen, von der Ich nur solange Gebrauch machen w o l l t e,
als Ich in den Eingeweiden des Rechts wühlte
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1*) tausendjährigen Reich
#303# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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und das W o r t wenigstens bestehen ließ. Es verliert aber in
der Tat mit dem Begriffe auch das Wort seinen Sinn. Was Ich
M e i n Recht nannte, das ist gar nicht mehr Recht." p. 275.
Warum Sankt Sancho in den obigen Antithesen "das W o r t" Recht
bestehen ließ, sieht Jeder auf den ersten Blick. Da er nämlich
vom I n h a l t des Rechts gar nicht spricht, noch weniger ihn
kritisiert, so kann er sich nur durch die Beibehaltung des
W o r t e s Recht den Schein geben, als spräche er vom Recht.
Läßt man das W o r t Recht in der A n t i these weg, so ist
Nichts dann gesagt als "Ich", "Mein" und die übrigen grammatika-
lischen Pronominalformen der ersten Person. Der Inhalt kam auch
immer erst durch die Beispiele herein, die aber, wie wir sahen,
nichts als Tautologien waren, wie: Wenn Ich morde, so morde Ich
usw., und in denen die Worte "Recht", "berechtigt" pp. bloß des-
halb untergebracht wurden, um die einfache Tautologie zu verdec-
ken und mit den Antithesen m irgendeine Verbindung zu bringen.
Auch die S y n o n y m i k hatte diesen Beruf, den Schein her-
vorzubringen, als handle es sich um irgendeinen Inhalt. Man sieht
übrigens sogleich, welch eine reichhaltige Fundgrube der
R e n o m m a g e dieses inhaltslose Geschwätz über das Recht
liefert.
Das ganze "Wühlen in den Eingeweiden des Rechts" bestand also
dann, daß Sankt Sancho von "der halben Ausdrucksweise Gebrauch
machte" und "das W o r t wenigstens bestehen ließ", weil er von
der S a c h e gar nichts zu sagen wußte. Wenn die Antithese ir-
gendeinen Sinn haben soll, d.h., wenn "Stirner" in ihr einfach
seinen Widerwillen gegen das Recht manifestieren wollte, so ist
vielmehr zu sagen, daß nicht er "in den Eingeweiden des Rechts",
sondern das Recht in seinen Eingeweiden "wühlte", daß er nur zu
Protokoll gab, daß das Recht Ihm nicht recht sei. "Halte Er sich
dies Recht unverkümmert", Jacques le bonhomme!
Damit in diese Leerheit irgendein Inhalt hereinkomme, muß Sankt
Sancho noch ein andres logisches Manöver vornehmen, das er mit
vieler "Virtuosität" mit der Kanonisation und der einfachen Anti-
these gehörig durcheinanderwürfelt und mit häufigen Episoden
vollends so verdeckt, daß das deutsche Publikum und die deutschen
Philosophen es allerdings nicht durchschauen konnten.
C) Aneignung durch zusammengesetzte Antithese
"Stirner" muß jetzt eine empirische Bestimmung des Rechts herein-
bringen, die er dem Einzelnen vindizieren kann, d.h., er muß in
dem Recht noch etwas Anderes als die Heiligkeit anerkennen. Er
hätte sich hierbei seine
#304# Karl Marx und Friedrich Engels
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ganzen schwerfälligen Machinationen sparen können, da seit Ma-
chiavelli, Hobbes, Spinoza, Bodinus pp. in der neueren Zeit, von
den Früheren gar nicht zu reden, die Macht als die Grundlage des
Rechtes dargestellt worden ist; womit die theoretische Anschauung
der Politik von der Moral emanzipiert und weiter nichts als das
Postulat einer selbständigen Behandlung der Politik gegeben war.
Später, im achtzehnten Jahrhundert in Frankreich und im neunzehn-
ten in England, wurde das gesamte Recht auf das Privatrecht, wo-
von Sankt Max nicht spricht, und dies auf eine ganz bestimmte
Macht, die Macht der Privateigentümer, reduziert, wobei man sich
aber keineswegs mit der bloßen Phrase begnügte.
Sankt Sancho nimmt sich also die Bestimmung M a c h t aus denn
R e c h t heraus und verdeutlicht sie sich an Folgendem:
"Wir pflegen die Staaten nach der verschiedenen Art, wie die
'höchste G e w a l t' verteilt ist, zu klassifizieren ... also
die höchste Gewalt! Gewalt gegen wen? Gegen den Einzelnen ... der
Staat übt Gewalt ... des Staats Betragen ist G e w a l t-
t ä t i g k e i t, und seine Gewalt nennt er R e c h t ... Die
Gesamtheit ... hat eine Gewalt, welche berechtigt genannt, d.h.
welche Recht ist." p. 259, 260.
Durch "Unser" "Pflegen" kommt unser Heiliger zu seiner ersehnten
Gewalt und kann sich nun selber "pflegen".
Recht, die Macht des Menschen - Macht, das Recht Meiner.
Zwischengleichungen:
Berechtigt sein = Ermächtigt sein.
Sich berechtigen = Sich ermächtigen.
Antithese:
Vom Menschen berechtigt sein - Von Mir ermächtigt sein.
Die erste Antithese:
Recht, Macht des Menschen - Macht, Recht Meiner
verwandelt sich jetzt in:
{Macht Meiner,
Recht des Menschen - {Meine Macht,
da in der These Recht und Macht identisch sind und in der Anti-
these die "halbe Ausdrucksweise" "zurückgenommen" werden muß,
nachdem das Recht "allen Sinn verloren" hat, wie wir gesehen ha-
ben.
Note 1. Proben bombastischer und renommistischer Umschreibung
obiger Antithesen und Gleichungen:
#305# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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"Was Du zu sein die Macht hast, dazu hast Du das Recht." - "Ich
leite alles Recht und alle Berechtigung aus Mir her, Ich bin zu
Allem b e r e c h t i g t, dessen Ich m ä c h t i g bin." -
"Ich fordere kein Recht, darum brauche Ich auch keins anzuerken-
nen. Was Ich Mir zu erzwingen vermag, erzwinge Ich Mir, und was
Ich nicht erzwinge, darauf habe Ich auch kein Recht pp. - Berech-
tigt oder unberechtigt - darauf kommt Mir's nicht an; bin Ich nur
m ä c h t i g, so bin ich schon von selbst e r m ä c h t i g t
und bedarf keiner ändern Ermächtigung oder Berechtigung." p. 248,
275.
Note 2. Proben von der Art, wie Sankt Sancho die Macht als die
reale Basis des Rechts entwickelt:
"So sagen 'd i e' Kommunisten" (woher nur "Stirner" das alles
weiß, was die Kommunisten sagen, da er außer dem Bluntschlibe-
richt, Beckers "Volksphilosophie" und einigen wenigen ändern Sa-
chen Nichts von ihnen zu Gesichte bekommen hat?):
"Die gleiche Arbeit berechtige die Menschen zu gleichem Genusse
... Nein, die gleiche Arbeit berechtigt Dich nicht dazu, sondern
der gleiche Genuß allein berechtigt Dich zum gleichen Genuß. Ge-
nieße, so bist Du zum Genuß berechtigt ... Wenn Ihr den Genuß
nehmt, so ist er Euer Recht; schmachtet Ihr hingegen nur danach,
ohne zuzugreifen, so bleibt er nach wie vor ein 'wohlerworbnes
Recht' Derer, welche für den Genuß privilegiert sind. Er ist ihr
Recht, wie er durch Zugreifen Euer Recht wird." p. 250.
Über das, was hier den Kommunisten in den Mund gelegt wird, ver-
gleiche man oben den "Kommunismus". Sankt Sancho unterstellt hier
wieder die Proletarier als eine "geschlossene Gesellschaft", die
nur den Beschluß des "Zugreifens" zu fassen habe, um am nächsten
Tage der ganzen bisherigen Weltordnung summarisch ein Ende zu ma-
chen. Die Proletarier kommen aber m der Wirklichkeit erst durch
eine lange Entwicklung zu dieser Einheit, eine Entwicklung, in
der der Appell an ihr Recht auch eine Rolle spielt. Dieser Appell
an ihr Recht ist übrigens nur ein Mittel, sie zu "Sie", zu einer
revolutionären, verbündeten Masse zu machen. - Was den Satz im
Übrigen angeht, so bildet er von Anfang bis zu Ende ein
brillantes Exempel der Tautologie, wie sogleich klar wird, wenn
man, was unbeschadet des Inhalts geschehen kann, sowohl Macht wie
Recht herausläßt. Zweitens macht Sankt Sancho selbst den
Unterschied zwischen persönlichem und sachlichem Vermögen, womit
er also zwischen Genießen und Macht zu genießen unterscheidet.
Ich kann große p e r s ö n l i c h e Macht (Fähigkeit) zum
Genießen haben, ohne daß ich darum auch die s a c h l i c h e
Macht (Geld pp.) zu haben brauche. Mein wirkliches "Genießen" ist
also noch immer hypothetisch.
"Daß das Königskind sich über andre Kinder stellt", fährt der
Schulmeister fort in seinen für den Kinderfreund passenden Exem-
peln, "das ist schon seine Tat, die ihm
#306# Karl Marx und Friedrich Engels
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den Vorzug sichert, und daß die ändern Kinder diese Tat billigen
und anerkennen, das ist i h r e Tat, die sie würdig macht, Un-
tertanen zu sein." p. 250.
In diesem Exempel wird das gesellschaftliche Verhältnis, in dem
ein Königskind zu ändern Kindern steht, als die Macht, und zwar
p e r s ö n l i c h e Macht des Königskindes und als die Ohn-
macht der ändern Kinder gefaßt. Will man es einmal als die "Tat"
der ändern Kinder fassen, daß sie sich von dem Königskinde kom-
mandieren lassen, so beweist dies höchstens, daß sie Egoisten
sind. "Die Eigenheit arbeitet in den kleinen Egoisten" und treibt
sie dazu, das Königskind zu exploitieren, einen Vorteil von ihm
zu erhaschen.
"Man" (Hegel nämlich) "sagt, die Strafe sei das Recht des Verbre-
chers. Allein die Straflosigkeit ist ebenso sein Recht. Gelingt
ihm sein Unternehmen, so geschieht ihm Recht, und gelingt es
nicht, so geschieht ihm gleichfalls Recht. Begibt sich Jemand
tollkühn in Gefahren, und kommt er dann um, so sagen wir wohl: es
geschieht ihm recht, er hat es nicht besser gewollt. Besiegt er
aber die Gefahren, d.h. siegt seine M a c h t, so hätte er auch
R e c h t. Spielt ein Kind mit dem Messer und schneidet sich, so
geschieht ihm recht; aber schneidet sich's nicht, so geschieht
ihm auch recht. Dem Verbrecher widerfährt daher wohl Recht, wenn
er leidet, was er riskierte; warum riskiert er's auch, da er die
möglichen Folgen kannte?" p. 255.
In dem Schluß dieses Satzes, in der Frage an den Verbrecher:
Warum er's auch riskierte, wird der schulmeisterliche Unsinn des
Ganzen latent. Ob einem Verbrecher Recht geschieht, wenn er beim
Einsteigen in ein Haus fällt und das Bein bricht, ob einem Kinde,
wenn es sich schneidet - bei diesen wichtigen Fragen, die nur
einen Sankt Sancho beschäftigen können, kommt also nur heraus,
daß hier der Z u f a l l für Meine Macht erklärt wird. Also im
ersten Beispiel war Mein Tun, im zweiten das von mir unabhängige
gesellschaftliche Verhältnis, im dritten der Zufall "Meine
Macht". Doch diese widersprechenden Bestimmungen haben wir schon
bei der Eigenheit gehabt.
Zwischen die obigen kinderfreundlichen Exempel legt Sancho noch
folgendes erheiterndes Zwischenschiebsel ein:
"S o n s t e b e n hat das Recht eine wächserne Nase. Der Ti-
ger, der Mich anfällt, hat Recht, und Ich, der ihn niederstößt,
hab 1*) auch Recht. Nicht Mein Recht wahre Ich gegen ihn, sondern
Mich." p. 251.
Im Vordersatz stellt sich Sankt Sancho in ein Rechtsverhältnis
zum Tiger, und im Nachsatz fällt ihm ein, daß doch im Grunde kein
Rechtsverhältnis stattfindet. D a r u m "eben hat das Recht
eine wächserne Nase". Das Recht "d e s Menschen" löst sich auf
in das Recht "d e s Tigers".
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1*) MEGA: hat
#307# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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Hiermit ist die Kritik des Rechts beendet. Nachdem wir aus hun-
dert früheren Schriftstellern längst wußten, daß das Recht aus
der Gewalt hervorgegangen sei, erfahren wir noch von Sankt San-
cho, daß "das Recht" "die Gewalt des Menschen" ist, womit er alle
Fragen über den Zusammenhang des Rechts mit den w i r k-
l i c h e n Menschen und ihren Verhältnissen glücklich beseitigt
und seine Antithese zustande gebracht hat. Er beschränkt sich
darauf, das Recht als das aufzuheben, als was er es setzt,
nämlich als das Heilige, d.h. das Heilige aufzuheben und das
Recht stehenzulassen.
Diese Kritik des Rechts ist mit einer Menge von Episoden ver-
ziert, nämlich mit allerlei Zeug, wovon bei Stehely [121] nach-
mittags von zwei bis vier gesprochen zu werden "pflegt".
Episode 1. "Menschenrecht" und "wohlerworbnes Recht".
"Als die Revolution die 'Gleichheit' zu einem 'Rechte' stempelte,
flüchtete sie ins r e l i g i ö s e Gebiet, in die Region des
H e i l i g e n, des I d e a l s. D a h e r seitdem der Kampf
um die heiligen, unveräußerlichen Menschenrechte. Gegen das ewige
Menschenrecht wird ganz natürlich und gleichberechtigt das
'wohlerworbne Recht des Bestehenden' geltend gemacht; Recht gegen
Recht, wo natürlich Eins vom Ändern als Unrecht verschrien wird.
Das ist der Rechtsstreit seit der Revolution." p. 248.
Zuerst wird wiederholt, daß die Menschenrechte "das. Heilige"
sind und d a h e r seitdem der Kampf um die Menschenrechte
stattfindet. Womit Sankt Sancho bloß beweist, daß die materielle
Basis dieses Kampfes ihm heilig, d. h. fremd geblieben ist.
Weil "Menschenrecht" und "wohlerworbnes Recht" Beides "Rechte"
sind, so sind sie "gleichberechtigt", und zwar hier im
h i s t o r i s c h e n Sinn "berechtigt". Weil Beides im
j u r i s t i s c h e n Sinn "Rechte" sind, darum sind sie im
h i s t o r i s c h e n Sinn "gleichberechtigt". In dieser Weise
kann man Alles in kürzester Frist abmachen, ohne etwas von der
Sache zu wissen, und z. B. bei dem Kampfe um die Korngesetze in
England sagen: Gegen den Profit (Vorteil) "wird dann ganz natür-
lich und gleichberechtigt" die Rente, die auch Profit (Vorteil)
ist, "geltend gemacht". Vorteil gegen Vorteil, "wo natürlich Eins
vom Ändern verschrieen wird. Das ist der Kampf" um die Kornge-
setze seit 1815 in England [17]. - Übrigens konnte Stirner von
vornherein sagen: Das bestehende Recht ist das Recht d e s Men-
schen, das Menschenrecht. Man "pflegt" es auch, von gewisser
Seite her, "wohlerworbnes Recht" zu nennen. Wo bleibt also der
Unterschied zwischen "Menschenrecht" und "wohlerworbnem Recht"?
Wir wissen schon, daß das fremde, heilige Recht das ist, was mir
von Fremden gegeben wird. Da nun die Menschenrechte auch die na-
türlichen angebornen Rechte genannt werden und bei Sankt Sancho
der Name die
#308# Karl Marx und Friedrich Engels
-----
Sache selbst ist, so sind sie also die mir von der Natur, d.h.
der Geburt gegebenen Rechte. Aber
"die wohlerworbnen Rechte kommen auf d a s s e l b e hinaus,
nämlich auf die Natur, welche Mir ein Recht gibt, d. h. die Ge-
burt u n d w e i t e r die Erbschaft" und so weiter. "Ich bin
als Mensch geboren ist gleich: Ich bin als Königssohn geboren."
p. 249, 250, wo denn auch dem Babeuf der Vorwurf gemacht wird,
daß er nicht dies dialektische Talent der Auflösung des Unter-
schiedes besessen habe. Da - Ich " "unter allen Umständen" "auch"
Mensch ist, wie Sankt Sancho später konzediert, und diesem Ich
daher "auch" das, was es als Mensch hat, zugute kommt, wie ihm
z.B. als Berliner der Berliner Tiergarten zugute kommt, so kommt
ihm "auch" das Menschenrecht "unter allen Umständen" zugut. Da er
aber keineswegs "unter allen Umständen" als "Königssohn" geboren
ist, kommt ihm das "wohlerworbne Recht" keineswegs "unter allen
Umständen " zugute. Auf dem Rechtsboden ist daher ein wesent-
licher Unterschied zwischen "Menschenrecht" und "wohlerworbnem
Recht". Hätte er nicht seine Logik verdecken müssen, so "war hier
zu sagen": Nachdem Ich den Rechtsbegriff aufgelöst zu haben
meine, in der Weise, wie Ich überhaupt aufzulösen "pflege", so
ist der Kampf um diese beiden speziellen Rechte ein Kampf
innerhalb eines von Mir in Meiner Meinung aufgelösten Begriffes
und braucht "daher" von Mir gar nicht weiter berührt zu werden.
Zur Vermehrung der Gründlichkeit hätte Sankt Sancho noch folgende
neue Wendung hinzufügen können: Auch das M e n s c h e n-
r e c h t ist erworben, also w o h l e r w o r b e n, und das
w o h l e r w o r b e n e R e c h t ist von Menschen besesse-
nes, menschliches, M e n s c h e n r e c h t.
Daß man übrigens solche Begriffe, wenn man sie von der ihnen zu-
grunde liegenden empirischen Wirklichkeit trennt, wie einen Hand-
schuh umdrehen kann, ist bereits von Hegel ausführlich genug be-
wiesen, bei dem diese Methode den abstrakten Ideologen gegenüber
berechtigt war. Sankt Sancho braucht sie also nicht erst durch
seine "unbeholfenen" "Machinationen" lächerlich zu machen.
Bis jetzt "liefen" das wohlerworbne und das Menschenrecht "auf
d a s s e l b e hinaus", damit Sankt Sancho einen außer seinem
Kopf in der Geschichte existierenden Kampf in nichts verflüchti-
gen konnte. Nun beweist uns unser Heiliger, daß er ebenso scharf-
sinnig im Distinguieren wie allmächtig im Zusammenwerfen ist, um
einen neuen, im "schöpferischen Nichts" seines Kopfes existieren-
den schrecklichen Kampf hervorbringen zu können.
"Ich will auch zugeben" (großmütiger Sancho), "daß Jeder als
Mensch geboren werde" (mithin nach der obigen, dem Babeuf vorge-
haltenen Weisung, auch als
#309# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
"Königssohn"), "mithin die N e u g e b o r n e n darin einander
g l e i c h seien ... nur deshalb, weil sie sich noch als nichts
anderes zeigen und betätigen, als eben als bloße - Menschenkin-
der, nackte Menschlein. "Dagegen die Erwachsenen sind "Kinder
ihrer eignen Schöpfung". Sie "besitzen mehr als bloß angeborne
Rechte, sie haben Rechte e r w o r b e n".
(Glaubt Stirner, daß das Kind ohne seine eigne Tat aus dem Mut-
terleib herauskam, eine Tat, durch die es sich erst das "Recht",
außer dem Mutterleib zu sein, e r w a r b; und zeigt und betä-
tigt sich jedes Kind nicht gleich von vornherein als "einziges"
Kind?)
"Welcher Gegensatz, welch ein Kampffeld! Der alte Kampf der ange-
bornen Rechte und der wohlerworbnen Rechte!" p. 252.
Welch ein Kampf der bärtigen Männer gegen die Säuglinge!
Übrigens spricht Sancho bloß gegen die Menschenrechte, weil "man
in neuester Zeit" wieder dagegen zu sprechen "pflegte". In Wahr-
heit hat er auch diese angebornen Menschenrechte sich "erworben".
In der Eigenheit hatten wir schon den "gebornen Freien", wo er
die Eigenheit zum angebornen Menschenrechte machte, indem er sich
als bloß Geborner schon als Freier zeigte und betätigte. Noch
mehr: "Jedes Ich ist v o n G e b u r t schon ein Verbrecher
gegen den Staat", wo das Staatsverbrechen zum angeborner. Men-
schenrecht wird und das Kind schon gegen etwas verbricht, was
noch nicht für es, sondern wofür es existiert. Endlich spricht
"Stirner" später von "g e b o r n e n beschränkten Köpfen",
"g e b o r n e n Dichtern", "g e b o r n e n Musikern usw. Da
hier die Macht (musikalisches, dichterisches, resp. beschränktes
V e r m ö g e n) angeboren und Recht = Macht ist, so sieht man,
wie "Stirner" dem "Ich" die angebornen Menschenrechte vindiziert,
wenn auch die Gleichheit diesmal nicht unter ihnen figuriert.
Episode 2. B e v o r r e c h t i g t und g l e i c h b e-
r e c h t i g t. Den Kampf um Vorrecht und gleiches Recht
verwandelt unser Sancho zunächst in den Kampf um die bloßen
"B e g r i f f e" bevorrechtigt und gleichberechtigt. Damit er-
spart er es sich, etwas von der mittelalterlichen Produk-
tionsweise, deren politischer Ausdruck das Vorrecht, und der
modernen, deren Ausdruck das R e c h t schlechthin, das
g l e i c h e R e c h t ist, und von dem Verhältnisse dieser
beiden Produktionsweisen zu den ihnen entsprechenden Rechtsver-
hältnissen zu wissen. Er kann sogar die obigen beiden "Begriffe"
auf den noch einfacheren Ausdruck gleich und ungleich reduzieren
und nachweisen, daß Einem dasselbe (z. B. die ändern Menschen,
ein Hund usw.) je nachdem gleichgültig, d.h. gleich oder nicht
gleich gültig, d.h. ungleich, verschieden, bevorzugt sein können
usw. usw.
"Ein Bruder aber, der niedrig ist, rühme sich seiner Höhe."
Saint-Jacques le bonhomme 1, 9.
#310# Karl Marx und Friedrich Engels
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II. Das Gesetz
Wir haben hier dem Leser ein großes Mysterium unsres heiligen
Mannes zu enthüllen - nämlich, daß er seine ganze Abhandlung über
das Recht mit einer allgemeinen Erklärung des Rechts beginnt, die
ihm "entspringt", solange er vom Recht spricht, und von ihm erst
dann wieder eingefangen wird, sobald er auf ganz etwas Anderes,
nämlich auf das Gesetz, zu sprechen kommt. Damals rief das Evan-
gelium unserm Heiligen zu: Richtet nicht, auf daß Ihr nicht ge-
richtet werdet - und er tat seinen Mund auf, lehrete und sprach:
"D a s R e c h t i s t d e r G e i s t d e r G e s e l l-
s c h a f t." (Die Gesellschaft aber ist das Heilige.) "H a t
die Gesellschaft einen Willen, so ist dieser Wille e b e n das
Recht: s i e b e s t e h t n u r durch das Recht. D a sie
aber n u r d a d u r c h b e s t e h t" (nicht durch das
Recht, sondern n u r dadurch), "daß sie über die Einzelnen eine
H e r r s c h a f t ausübt, s o ist das Recht ihr H e r r-
s c h e r w i l l e." p. 244.
D.h., "das R e c h t ... ist ... hat ... so ... eben ..., be-
steht nur ... da aber nur dadurch besteht ... daß ... so ...
H e r r s c h e r w i l l e." Dieser Satz ist der vollendete
Sancho.
Dieser Satz "entsprang" unsrem Heiligen damals, weil er nicht in
seine Thesen paßte, und wird jetzt teilweise wieder eingefangen,
weil er ihm jetzt teilweise wieder paßt.
"Es dauern die Staaten so lange, als es einen h e r r s c h e n-
d e n W i l l e n gibt und dieser h e r r s c h e n d e
W i l l e als gleichbedeutend mit dem eignen Willen angesehen
wird. Des Herrn Wille ist Gesetz." p. 256.
Der Herrscherwille der Gesellschaft = Recht,
Der herrschende Wille = Gesetz -
Recht = Gesetz.
"Mitunter", d.h. als Wirtshausschild seiner "Abhandlung" über das
Gesetz, wird sich auch noch ein Unterschied zwischen Recht und
Gesetz herausstellen, der merkwürdigerweise beinahe ebensowenig
mit seiner "Abhandlung" über das Gesetz zu tun hat als die
"entsprungene" Definition des Rechts mit der "Abhandlung" über
das "Recht":
"Was aber R e c h t, was in einer Gesellschaft Rechtens ist,
das kommt a u c h zu Worte - im G e s e t z e." p. 255.
Dieser Satz ist eine "unbeholfene" Kopie aus Hegel:
"Was gesetzmäßig, ist die Quelle der Erkenntnis dessen, was Recht
ist oder eigentlich was Rechtens ist."
Was Sankt Sancho "zu Worte kommen" heißt, nennt Hegel auch
"gesetzt", "gewußt" etc. "Rechtsphilosophie". § 211 seqq.
#311# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
Warum Sankt Sancho das Recht als "den Willen" oder "Herrscher-
willen" der Gesellschaft aus seiner "Abhandlung" über das Recht
ausschließen mußte, ist sehr begreiflich. Nur insoweit das
R e c h t als M a c h t des Menschen bestimmt war, konnte er
es als seine M a c h t in sich zurücknehmen. Er mußte also
seiner Antithese zulieb die materialistische Bestimmung der
"Macht" festhalten und die idealistische des "W i l l e n s"
"entspringen" lassen. Warum er jetzt, wo er vom "Gesetze"
spricht, den "Willen" wieder einfängt, werden wir bei den Anti-
thesen über das Gesetz sehen.
In der wirklichen Geschichte bildeten diejenigen Theoretiker, die
die M a c h t als die Grundlage des Rechts betrachteten, den
direktesten Gegensatz gegen diejenigen, die den W i l l e n für
die Basis des Rechts ansehen - einen Gegensatz, den Sankt Sancho
auch als den von Realismus (Kind, Alter, Neger pp.) und Idealis-
mus (Jüngling, Neuer, Mongole pp.) auffassen könnte. Wird die
Macht als die Basis des Rechts angenommen, wie es Hobbes etc.
tun, so sind Recht, Gesetz pp. nur Symptom, Ausdruck
a n d e r e r Verhältnisse, auf denen die Staatsmacht beruht.
Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem
bloßen "Willen" abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrs-
form, die sich wechselseitig bedingen, ist die reelle Basis des
Staats und bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der
Arbeit und das Privateigentum noch nötig sind, ganz unabhängig
vom W i l l e n der Individuen. Diese wirklichen Verhältnisse
sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr
die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herr-
schenden Individuen müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich
als S t a a t konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten
Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als
Staatswillen geben, als Gesetz - einen Ausdruck, dessen Inhalt
immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist, wie das
Privat- und Kriminalrecht aufs Klarste beweisen. So wenig es von
ihrem idealistischen Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper
schwer sind, so wenig hängt es von ihm ab, ob sie ihren eignen
Willen in der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der
persönlichen Willkür jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig set-
zen. Ihre persönliche Herrschaft muß sich zugleich als eine
Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht be-
ruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche
entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere
und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben. Der Aus-
druck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten
Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander
unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser
Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist,
macht die
#312# Karl Marx und Friedrich Engels
-----
Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im
Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnitts-
fall (die daher nicht i h n e n, sondern nur dem "mit sich ei-
nigen Egoisten" für Selbstverleugnung gilt). Dasselbe gilt von
den beherrschten Klassen, von deren Willen es ebensowenig ab-
hängt, ob Gesetz und Staat bestehen. Z.B. solange die Produktiv-
kräfte noch nicht so weit entwickelt sind, um die Konkurrenz
überflüssig zu machen, und deshalb die Konkurrenz immer wieder
hervorrufen würden, solange würden die beherrschten Klassen das
Unmögliche wollen, wenn sie den "Willen" hätten, die Konkurrenz
und mit ihr Staat und Gesetz abzuschaffen. Übrigens entsteht die-
ser "Wille", ehe die Verhältnisse so weit entwickelt sind, daß
sie ihn produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideo-
logen. Nachdem die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn
zu produzieren, kann der Ideologe diesen Willen als einen bloß
willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen
faßbaren sich vorstellen. Ebensowenig wie das Recht geht das Ver-
brechen, d.h. der Kampf des isolierten Einzelnen gegen die herr-
schenden Verhältnisse, aus der reinen Willkür hervor. Es hat
vielmehr dieselben Bedingungen wie jene Herrschaft. Dieselben Vi-
sionäre, die im Recht und Gesetz die Herrschaft eines für sich
selbständigen allgemeinen Willens erblicken, können im Verbrechen
den bloßen Bruch des Rechts und Gesetzes sehen. Nicht der Staat
besteht also durch den herrschenden Willen, sondern der aus der
materiellen Lebensweise der Individuen hervorgehende Staat hat
auch die Gestalt eines herrschenden Willens. Verliert dieser die
Herrschaft, so hat sich nicht nur der Wille, sondern auch das ma-
terielle Dasein und Leben der Individuen, und bloß deswegen ihr
Wille, verändert. Es ist möglich, daß Rechte und Gesetze sich
"forterben" [12Z], aber sie sind dann auch nicht mehr herrschend,
sondern nominell, wovon die altrömische und englische Rechtsge-
schichte eklatante Beispiele liefern. Wir sahen schon früher, wie
bei den Philosophen vermittelst der Trennung der Gedanken von den
ihnen zur Basis dienenden Individuen und ihren empirischen Ver-
hältnissen eine Entwicklung und Geschichte der bloßen Gedanken
entstehen konnte. Ebenso kann man hier wieder das Recht von sei-
ner realen Basis trennen, womit man dann einen "Herrscherwillen"
herausbekommt, der sich in den verschiedenen Zeiten verschieden
modifiziert und in seinen Schöpfungen, den Gesetzen, eine eigne
selbständige Geschichte hat. Womit sich die politische und bür-
gerliche Geschichte in eine Geschichte der Herrschaft von aufein-
anderfolgenden Gesetzen ideologisch auflöst. Dies ist die spezi-
fische Illusion der Juristen und Politiker, die Jacques le bon-
homme sans façon 1*) adoptiert. Er macht sich dieselbe Illusion
wie etwa
-----
1*) ohne Umstände
#313# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
Friedrich Wilhelm IV., der auch die Gesetze für bloße Einfalle
des Herrscherwillens hält und daher immer findet, daß sie am
"plumpen Etwas" [123] der Welt scheitern. Kaum [eine] seine[r]
durchaus unschädlichen Marotten realisiert er weiter als in Cabi-
netsordren. Er befehle einmal 25 Millionen Anleihen, den hundert-
zehnten Teil der englischen Staatsschuld, und er wird sehen, wes-
sen Wille sein Herrscherwille ist. Wir werden übrigens auch spä-
ter finden, daß Jacques le bonhomme die Phantome oder Spuke sei-
nes Souveräns und Mitberliners als Dokumente benutzt, um daraus
seine eignen theoretischen Sparren über Recht, Gesetz, Verbrechen
usw. zu spinnen. Es darf uns dies um so weniger wundern, da
selbst der Spuk der "Vossischen Zeitung" ihm zu wiederholten Ma-
len etwas "präsentiert", z.B. den Rechtsstaat. Die oberflächlich-
ste Betrachtung der Gesetzgebung, z. B. der Armengesetzgebung in
allen Ländern, wird zeigen, wie weit es die Herrschenden brach-
ten, wenn sie durch ihren bloßen "Herrscherwillen", d.h. als nur
Wollende, irgend etwas durchsetzen zu können sich einbildeten.
Sankt Sancho muß übrigens die Illusion der Juristen und Politiker
über den Herrscherwillen akzeptieren, um in den Gleichungen und
Antithesen, an denen wir uns gleich ergötzen werden, seinen eig-
nen Willen herrlich leuchten lassen zu können und dahin zu kom-
men, daß er sich irgendeinen Gedanken, den er sich in den Kopf
gesetzt hat, wieder aus dem Kopf schlagen kann.
"Meine lieben Brüder, achtet es eitel Freude, wenn ihr in Anfech-
tungen fallet." Saint-Jacques le bonhomme 1,2.
Gesetz = Herrscherwille des Staats,
= Staatswillen.
Anthithesen:
Staatswille, fremder Wille - Mein Wille, eigner Wille.
Herrscherwille des Staats - Eigner Wille Meiner
- Mein Eigenwille.
Staatseigne, die das Gesetz des} {"Selbsteigne (Einzige),
Staats tragen } - {die ihr Gesetz in sich
} {selbst tragen." P. 268.
Gleichungen:
A) Der Staatswille = Nicht Mein Wille.
B) Mein Wille = Nicht der Staatswille.
C) Wille = Wollen.
D) Mein Wille = Nichtwollen des Staats
= Wille wider den Staat,
= Widerwille gegen den Staat.
#314# Karl Marx und Friedrich Engels
-----
E) Den Nichtstaat wollen = Eigenwille.
Eigenwille = Den Staat nicht wollen.
F) Der Staatswille = Das Nichts Meines Willens,
= Meine Willenlosigkeit.
G) Meine Willenlosigkeit = Sein des Staatswillens.
(Schon aus dem Früheren wissen wir, daß das Sein des
Staats w i l l e n s gleich ist dem Sein des S t a a t s, wo-
raus sich folgende neue Gleichung ergibt:)
H) Meine Willenlosigkeit = Sein des Staats.
I) Das Nicht Meiner Willen-
losigkeit = Nichtsein des Staats.
K) Der Eigenwille = Das Nichts des Staats.
L) Mein Wille = Nichtsein des Staats.
Note l. Schon nach dem oben zitierten Satze von p. 256
"dauern die Staaten so lange, als der h e r r s c h e n d e
Wille als gleichbedeutend mit dem e i g n e n Willen a n g e-
s e h e n w i r d.".
Note 2.
"Wer, um zu bestehen" (wird dem Staat ins Gewissen geredet), "auf
die W i l l e n l o s i g k e i t Andrer rechnen muß, der ist
ein M a c h w e r k dieser Ändern, wie der Herr ein Machwerk
des Dieners ist." p. 257. (Gleichungen F, G, H, I.)
Note 3.
"Der e i g n e W i l l e M e i n e r ist der V e r d e r-
b e r d e s Staats. Er wird deshalb von Letzterem als E i-
g e n w i l l e gebrandmarkt. Der e i g n e W i l l e und
d e r Staat sind todfeindliche Mächte, zwischen welchen kein
ewiger Friede möglich ist." p. 257. - "Daher überwacht er auch
wirklich Alle, er sieht in Jedem einen Egoisten" (den Eigen-
willen), "und vor dem Egoisten fürchtet er sich." p. 263. "Der
Staat ... widersetzt sich dem Zweikampf ... selbst jede
P r ü g e l e i wird gestraft" (auch wenn man die Polizei nicht
herbeiruft), p. 245.
Note 4.
"Für ihn, d e n Staat, ist's unumgänglich nötig, daß Niemand
einen eignen W i l l e n habe; hätte ihn Einer, so müßte d e r
Staat ihn ausschließen" (einsperren, verbannen); "hätten ihn
A l l e" ("wer ist diese Person, die Ihr 'Alle' nennt?"), "so
schafften sie den Staat ab." p. 257.
Dies kann nun auch rhetorisch ausgeführt werden:
Was helfen Deine Gesetze, wenn sie Keiner befolgt, was Deine Be-
fehle, wenn sich Niemand befehlen läßt?" p. 256. *)
---
*) [Im Manuskript gestrichen:] Note 5. "Man bemüht sich,
G e s e t z von willkürlichem Befehl, von einer O r d o n-
n a n z zu unterscheiden ... Allein Gesetz über menschliches
#315# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
Note 5.
Die einfache Antithese: Staatswille - Mein Wille erhält im Fol-
genden eine scheinbare Motivierung: "Dächte M a n sich auch
selbst den Fall, daß jeder Einzelne im Volk den gleichen Willen
ausgesprochen hätte und hierdurch ein vollkommener G e s a m t-
w i l l e" (!) "zustande gekommen wäre: die Sache bliebe dennoch
dieselbe. Wäre Ich nicht an Meinen gestrigen Willen heute und
ferner gebunden? ... Mein Geschöpf, nämlich ein bestimmter
Willensausdruck, wäre Mein Gebieter geworden; Ich aber ... der
Schöpfer, wäre in Meinem Flusse und Meiner Auflösung gehemmt ...
Weil Ich gestern ein Wollender war, bin Ich heute ein
Willenloser, gestern freiwillig, heute unfreiwillig." p. 258.
Den alten, von Revolutionären wie Reaktionären schon oft ausge-
sprochenen Satz, daß in der Demokratie die Einzelnen ihre Souver-
änetät nur für einen Moment ausüben, dann aber sogleich wieder
von der Herrschaft zurücktreten, sucht sich Sankt Sancho hier auf
eine "unbeholfene" Art anzueignen, indem er seine phänomenologi-
sche Theorie von Schöpfer und Geschöpf auf ihn anwendet. Die
Theorie von Schöpfer und Geschöpf benimmt diesem Satze aber allen
Sinn. Sankt Sancho ist nach dieser seiner Theorie nicht heute ein
Willenloser, weil er seinen gestrigen Willen geändert hat, d.h.
einen anders bestimmten Willen hat, und nun das dumme Zeug, was
er gestern als seinen Willensausdruck zum Gesetz erhob, seinen
heutigen besser erleuchteten Willen als Band oder Fessel drückt.
Nach seiner Theorie m u ß vielmehr sein heutiger Wille die
Verneinung seines gestrigen sein, weil er die Verpflichtung hat,
sich als Schöpfer auflösend zu seinem gestrigen Willen zu verhal-
ten. Nur als "Willenloser" ist er Schöpfer, als wirklich Wollen-
der ist er stets Geschöpf. (Siehe die "Phänomenologie".) Dann
aber ist er, "weil er gestern ein Wollender war", keineswegs
heute ein "Willenloser", sondern vielmehr ein W i d e r-
w i l l i g e r gegen seinen gestrigen Willen, mag dieser die
---
Handeln ... ist eine W i l l e n s e r k l ä r u n g, mithin
Befehl (Ordonnanz)" p. 256 ... "Es mag Jemand wohl erklären, was
er sich gefallen lassen wolle, mithin durch ein Gesetz das Gegen-
teil sich verbitten, widrigenfalls er den Übertreter als seinen
Feind behandeln werde ... Ich muß Mir's gefallen lassen, daß er
Mich als seinen Feind behandelt, allein niemals, daß er mit Mir
als seiner Kreatur umspringt, und daß er seine Vernunft oder auch
Unvernunft zu Meiner Richtschnur macht." p. 256. - Hier hat also
unser Sancho gegen das Gesetz Nichts einzuwenden, sobald es den
Übertreter als einen F e i n d behandelt. Die Feindschaft wider
das Gesetz geht nur gegen die Form, nicht gegen den Inhalt. Jedes
Repressivgesetz, das ihm mit Galgen und Rad droht, ist ihm ganz
recht, insofern er es als eine Kriegserklärung fassen kann. Sankt
Sancho beruhigt sich, wenn man ihm nur die Ehre antut, ihn als
F e i n d, nicht als K r e a t u r anzusehen. In der Wirklich-
keit ist er höchstens der F e i n d "des Menschen", aber d i e
Kreatur der Berliner Verhältnisse.
#316# Karl Marx und Friedrich Engels
-----
Form des Gesetzes angenommen haben oder nicht. Er kann ihn in
beiden Fällen auflösen, wie er überhaupt aufzulösen pflegt, näm-
lich a l s s e i n e n W i l l e n. Damit hat er dem mit sich
einigen Egoismus vollkommen Genüge geleistet. Ob also sein gest-
riger Wille als Gesetz eine Existenzform außer seinem Kopfe ange-
nommen hat oder nicht, ist hier ganz gleichgültig, besonders wenn
wir bedenken, wie schon oben das "aus ihm heraus entsprungene
Wort" sich ebenfalls rebellisch gegen ihn verhielt. Und dann will
im obigen Satze Sankt Sancho ja nicht seine Eigenwilligkeit, son-
dern seine Freiwilligkeit, Willens f r e i h e i t, F r e i-
h e i t wahren, was ein arger Verstoß gegen den Moralkodex des
mit sich einigen Egoisten ist. In diesem Verstoße befangen, geht
Sankt Sancho sogar so weit, daß er die oben so sehr verschriene
innerliche Freiheit, die Freiheit des Widerwillens, als die wahre
Eigenheit proklamiert.
"Wie zu ändern?" ruft Sancho aus. "Nur dadurch, daß Ich keine
Pflicht anerkenne, d.h. Mich nicht binde oder binden lasse. - Al-
lein man wird Mich binden! M e i n e n W i l l e n k a n n
n i e m a n d b i n d e n u n d M e i n W i d e r w i l l e
b l e i b t f r e i!" p. 258.
Pauken und Trompeten huld'gen
Seiner jungen Herrlichkeit! [124]
Wobei Sankt Sancho vergißt, die "einfache Reflexion anzustellen",
daß sein "Wille" allerdings insofern "gebunden" ist, als er wider
seinen Willen ein "W i d e r w i l l e" ist.
In dem obigen Satze über das Gebundensein des Einzelwillens durch
den als Gesetz ausgedrückten allgemeinen Willen vollendet sich
übrigens die idealistische Anschauungsweise vom Staat, für die es
sich bloß vom Willen handelt und die bei französischen und deut-
schen Schriftstellern zu den spitzfindigsten Quästiunculis 1*)
geführt hat. *)
Wenn es sich übrigens nur um das "Wollen", nicht um das "Können",
und im schlimmsten Falle nur um den "Widerwillen" handelt, so ist
nicht
---
*) [Im Manuskript gestrichen:] Ob der Eigenwille eines Individu-
ums sich morgen unter dem Gesetz gedrückt fühlt, das er gestern
machen half, hängt davon ab, ob neue Umstände eingetreten, ob
seine Interessen so weit verändert sind, daß das gestern gemachte
Gesetz nicht mehr diesen veränderten Interessen entspricht. Wir-
ken diese neuen Umstände auf die Interessen der ganzen herrschen-
den Klasse, so wird diese Klasse das Gesetz ändern, wirken sie
nur auf Einzelne, so bleibt ihr Widerwille von der Majorität na-
türlich unbeachtet.
Mit dieser Freiheit des Widerwillens ausgerüstet, kann Sancho nun
die Beschränkung des Willens des Einen durch den Willen der Än-
dern, die eben die Grundlage der obigen idealistischen Auffassung
des Staats bildet, wiederherstellen.
"Es müßte ja Alles drunter und drüber gehen, wenn Jeder tun
könnte, was er
-----
1*) winzigen (gelehrten) Fragen
#317# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
abzusehen, warum Sankt Sancho einen so ergiebigen Gegenstand des
"Wollens" und "Widerwillens", wie das Staatsgesetz ist, platter-
dings beseitigen will.
"Gesetz überhaupt pp. - soweit sind wir heute." p. 256.
Was Jacques le bonhomme nicht alles glaubt.
---
Die bisherigen Gleichungen waren rein vernichtend gegen den Staat
und das Gesetz. Der wahre Egoist m u ß t e sich rein ver-
nichtend gegen Beide verhalten. Die Aneignung vermißten wir, ob-
wohl wir dagegen die Freude hatten, Sankt Sancho das große Kunst-
stück verrichten zu sehen, wie man durch eine bloße Veränderung
des Willens, die natürlich wieder vom bloßen Willen abhängt, den
Staat vernichtet. Indessen auch an der Aneignung fehlt es hier
nicht, obgleich sie hier nur ganz nebenherläuft und erst später
"mitunter" Resultate haben kann. Die obigen zwei Antithesen
Staatswille, fremder Wille - Mein Wille, eigner Wille,
Herrscherwille des Staats - Eigner Wille Meiner
können auch so zusammengefaßt werden:
Herrschaft des fremden Willens - Herrschaft des eignen Willens.
In dieser neuen Antithese, die übrigens seiner Vernichtung des
Staats durch seinen Eigenwillen fortwährend versteckt zugrunde
lag, eignet er sich die politische Illusion über die Herrschaft
der Willkür, des ideologischen Willens an. Er konnte dies auch so
ausdrücken:
Willkür des Gesetzes - Gesetz der Willkür.
Zu dieser Einfachheit des Ausdrucks hat es Sankt Sancho indes
nicht gebracht.
---
wollte. - Wer sagt denn, daß Jeder Alles tun kann?" ("was er
will", ist hier weislich ausgelassen). -
"Werde Jeder von Euch ein allmächtiges Ich!" ging die Rede des
mit sich einigen Egoisten.
"Wozu", heißt es weiter, "wozu bist Du denn da, der Du nicht Al-
les Dir gefallen zu lassen brauchst? Wehre Dich, so wird Dir kei-
ner was tun." p. 259 - und um den letzten Schein des Unterschieds
wegfallen zu lassen, läßt er hinter dem einen "Dir" noch "einige
Millionen" "zum Schutz stehen", so daß seine ganze Verhandlung
sehr wohl als "unbeholfener" Anfang einer Staatstheorie im Rous-
seauschen Sinne dieser dienen kann.
#318# Karl Marx und Friedrich Engels
-----
In der Antithese III haben wir schon ein "Gesetz in ihm"; aber er
eignet sich das Gesetz noch direkter an in folgender Antithese:
Gesetz, Willenserklärung des}-{Gesetz, Willenserklärung Meiner,
Staats } { Meine Willenserklärung.
"Es kann Jemand wohl erklären, was er sich gefallen lassen will,
mithin durch ein G e s e t z das Gegenteil sich verbitten" pp.,
p. 256.
Dies Verbitten wird mit obligaten Drohungen begleitet. Diese
letzte Antithese ist von Wichtigkeit für den Abschnitt über das
Verbrechen.
E p i s o d e n, p. 256 wird uns erklärt, daß "Gesetz" von
"willkürlichem Befehl, Ordonnanz" nicht verschieden sei, weil
Beides = "Willenserklärung", mithin "Befehl", - p. 254, 255, 260,
263 wird unter dem Schein, als werde von "d e m Staat" gespro-
chen, der p r e u ß i s c h e Staat untergeschoben und die
wichtigen Fragen der "Vossischen Zeitung" über Rechtsstaat, Ab-
setzbarkeit der Beamten, Beamtenhochmut und dergl. dummes Zeug
verhandelt. Das einzig Wichtige ist die Entdeckung, daß die alt-
französischen Parlamente auf dem Rechte bestanden, königliche
Edikte zu registrieren, w e i l sie "nach eignem Rechte rich-
ten" wollten. Das Registrieren der Gesetze durch die französi-
schen Parlamente kam auf zugleich mit der Bourgeoisie und der für
die damit absolut werdenden Könige gesetzten Notwendigkeit,
sowohl dem Feudaladel wie fremden Staaten gegenüber einen fremden
Willen, von dem der ihrige abhängig sei, vorzuschützen und
zugleich den Bourgeois eine Garantie zu geben. Sankt Max kann
sich dies aus der Geschichte seines geliebten Franz I. eines Wei-
teren verständlich machen; im Übrigen möge er sich aus den vier-
zehn Bänden "Des Etats généraux et autres assemblées nationales".
Paris 1788, über das, was die französischen Parlamente wollten
oder nicht wollten und was sie zu bedeuten hatten, einigermaßen
Rats erholen, ehe er sie wieder in den Mund nimmt. Überhaupt wäre
es wohl am Ort, hier eine kurze Episode über die
B e l e s e n h e i t unsres eroberungssüchtigen Heiligen einzu-
legen. Abgesehen von den theoretischen Büchern, wie Feuerbachs
und B. Bauers Schriften, sowie von der Hegelschen Tradition, die
seine Hauptquelle bildet - abgesehen von diesen notdürftigsten
theoretischen Quellen benutzt und zitiert unser Sancho folgende
historische Quellen: Für die französische Revolution Rutenbergs
"Politische Reden" und die Bauerschen "Denkwürdigkeiten"; für den
Kommunismus Proudhon, A. Beckers "Volksphilosophie", die
"Einundzwanzig Bogen" und den Bluntschlibericht; für den Libera-
lismus die "Vossische Zeitung", die sächsischen Vaterlandsblät-
ter, die badische Kammer, wieder die "Einundzwanzig Bogen" und E.
Bauers epochemachende Schrift; außerdem werden noch hier und da
als historische Belege zitiert:
#319# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
die Bibel, Schlossers "18. Jahrhundert", Louis Blancs "Histoire
de dix ans", Hinrichs' "Politische Vorlesungen", Bettina: "Dies
Buch gehört dem König", Heß' "Triarchie", die "Deutsch-Französi-
schen Jahrbücher", die Züricher "Anekdota", Moriz Carrière über
den Kölner Dom, Sitzung der Pariser Pairskammer vom 25. April
1844, Karl Nauwerck, "Emilia Galotti" [125], die Bibel - kurz,
das ganze Berliner Lesekabinett samt seinem Eigentümer Willibald
Alexis Cabanis. Man wird es nach dieser Probe von Sanchos tiefen
Studien erklärlich finden, daß so unendlich viel Fremdes, d.h.
Heiliges für ihn in dieser Welt existiert.
III. Das Verbrechen
Note 1.
"Läßt Du Dir von einem Ändern Recht geben, so mußt Du nicht min-
der Dir von ihm Unrecht geben lassen. Kommt Dir von ihm die
Rechtfertigung und Belohnung, so erwarte auch seine Anklage und
Strafe. Dem Rechte geht das U n r e c h t, d e r Gesetzlich-
keit das V e r b r e c h e n zur Seite. Was - bist - Du? - Du -
bist - ein - V e r b r e c h e r!" p. 262.
Dem code civil 1*) geht der code pénal 2*), dem code pénal der
code de commerce 3*) zur Seite. Was bist Du P Du bist ein -
C o m m e r ç a n t!
Sankt Sancho konnte uns diese nervenerschütternde Überraschung
sparen. Bei ihm hat das "Läßt Du Dir von einem Ändern Recht ge-
ben, so mußt Du Dir auch Unrecht von ihm geben lassen" allen Sinn
verloren, insofern dadurch eine neue Bestimmung hinzukommen soll;
denn bei ihm heißt es schon nach einer früheren Gleichung: Läßt
Du Dir von einem Ändern Recht geben, so läßt Du Dir fremdes
Recht, also D e i n U n r e c h t geben.
A) Einfache Kanonisation von Verbrechen und Strafe
a) Verbrechen
Was das Verbrechen anbetrifft, so ist es, wie wir schon sahen,
der Name für eine allgemeine Kategorie des mit sich einigen
Egoisten, Negation des Heiligen, S ü n d e. In den angeführten
Antithesen und Gleichungen über die Beispiele des Heiligen:
Staat, Recht, Gesetz konnte die negative Beziehung des Ich auf
diese Heiligen oder die Kopula auch Verbrechen genannt werden,
wie bei der Hegelschen Logik, die ebenfalls ein Beispiel des Hei-
ligen ist, Sankt Sancho auch sagen kann: Ich bin nicht die Hegel-
sche Logik, Ich bin ein Sünder gegen die Hegelsche Logik. Er
mußte nun, da er vom Recht, Staat pp. sprach, fortfahren: Ein an-
dres Beispiel der Sünde oder des Verbrechens
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1*) bürgerlichen Gesetzbuch - 2*) Strafgesetzbuch - 3*) Handels-
gesetzbuch
#320# Karl Marx und Friedrich Engels
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sind die sogenannten j u r i s t i s c h e n oder p o l i t i-
s c h e n Verbrechen. Statt dessen tut er uns wieder ausführlich
dar, daß diese Verbrechen seien
die Sünde gegen das Heilige,
" " " die fixe Idee,
" " " das Gespenst,
" " " "d e n Menschen".
"Nur gegen e i n H e i l i g e s gibt es Verbrecher." p. 268.
"Der Kriminalkodex hat nur durch das Heilige Bestand." p. 318.
"Aus der f i x e n I d e e entstehen die Verbrechen." p. 269.
"Man sieht hier, wie es wieder 'd e r Mensch' ist, der auch den
Begriff des Verbrechens, der Sünde u n d d a m i t den des
Rechts zuwege bringt." (Vorhin war es umgekehrt.) "Ein Mensch, in
welchem Ich nicht den Menschen erkenne, ist ein Sünder." p. 268.
Note 1.
"Kann Ich annehmen, daß Einer gegen Mich ein Verbrechen begehe"
(wird im Gegensatz zum französischen Volk in der Revolution be-
hauptet), "ohne anzunehmen, daß er so handeln müsse, wie Ich's
für gut finde? Und dieses Handeln n e n n e Ich das Rechte,
Gute pp., das Abweichende ein Verbrechen. Mithin d e n k e Ich,
die Andern müßten auf d a s s e l b e Ziel mit Mir losgehen ...
als Wesen, die irgendeinem 'vernünftigen' Gesetze" (Beruf! Be-
stimmung! Aufgabe! Das Heilige!!!) "gehorchen sollen. Ich
s t e l l e a u f, was d e r Mensch sei und was wahrhaft
menschlich handeln heiße, und fordere von Jedem, daß ihm dies Ge-
setz Norm und Ideal werde, widrigenfalls er sich als Sünder und
Verbrecher a u s w e i s e ..." p. [267,] 268.
Dabei weint er eine ahnungsvolle Träne auf dem Grabe der "eigenen
Menschen", die zur Schreckenszeit vom souveränen Volk im Namen
des Heiligen geschlachtet wurden. Er zeigt weiter an einem Bei-
spiel, wie von diesem heiligen Standpunkt aus die Namen der wirk-
lichen Verbrechen konstruiert werden können.
"Wird, wie in der Revolution, das, was d a s G e s p e n s t,
der Mensch sei, als 'guter Bürger' gefaßt, so g i b t e s
v o n diesem Begriffe des Menschen die bekannten 'politischen
Vergehen und Verbrechen'." (Soll heißen: so g i b t dieser Be-
griff pp. die bekannten Verbrechen v o n s i c h.) p. 268.
Wie sehr die Leichtgläubigkeit in dem Abschnitt über das Verbre-
chen die vorherrschende Qualität unsres Sancho ist, davon haben
wir hier ein glänzendes Exempel, indem er die Sansculotten der
Revolution vermittelst einer synonymischen Mißhandlung des Wortes
citoyen in Berliner "gute Bürger" verwandelt. "Gute Bürger und
treue Beamte" gehören nach Sankt Max unzertrennlich zusammen.
"Robespierre z.B., Saint-Just usw." wären also die
#321# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
"treuen Beamten", während Danton einen Kassendefekt sich zuschul-
den kommen ließ und die Gelder des Staats verschleuderte. Sankt
Sancho hat einen guten Anfang zu einer Revolutionsgeschichte für
den preußischen Bürger und Landmann gemacht.
Note 2.
Nachdem Sankt Sancho uns so das politische und juristische Ver-
brechen als ein Beispiel des Verbrechens überhaupt, nämlich sei-
ner Kategorie des Verbrechens, der Sünde, der Negation, Feind-
schaft, Beleidigung, Verachtung des Heiligen, des unanständigen
Betragens gegen das Heilige, vorgeführt hat, kann er nun getrost
erklären:
"Im Verbrechen hat sich bisher der Egoist behauptet und das Hei-
lige verspottet." p. 319.
An dieser Stelle werden alle bisherigen Verbrechen dem mit sich
einigen Egoisten ins Credit geschrieben, obwohl wir späterhin
wieder Einiges davon ins Debet werden übertragen müssen. Sancho
glaubt, man habe bisher nur Verbrechen begangen, um "das Heilige"
zu verspotten und sich nicht gegen die Dinge, sondern gegen das
Heilige a n den Dingen zu behaupten. Weil der Diebstahl eines
armen Teufels, der sich einen fremden Taler aneignet, unter die
Kategorie des Verbrechens gegen das Gesetz subsumiert werden
kann, d a r u m beging dieser arme Teufel den Diebstahl aus
reiner Lust, das Gesetz zu brechen. Gerade wie Jacques le bon-
homme sich oben einbildete, nur um des Heiligen willen seien
überhaupt Gesetze gegeben worden und nur um des Heiligen willen
würden Diebe eingesteckt.
b) Strafe
Da wir gerade mit juristischen und politischen Verbrechen uns zu
schaffen machen, so findet sich bei dieser Gelegenheit, daß der-
gleichen Verbrechen "im gewöhnlichen Verstande" eine S t r a f e
nach sich zu ziehen pflegen, oder auch, wie geschrieben steht,
"der Tod der Sünde Sold ist". Es versteht sich nun, nach dem, was
wir bereits über das Verbrechen vernommen haben, daß die Strafe
die Selbstverteidigung und Abwehr d e s H e i l i g e n gegen
die Entheiliger ist.
Note 1.
"Die Strafe hat nur dann einen Sinn, wenn sie Sühne für Verlet-
zung eines Heiligen sein soll." p. 316. In der Strafe "verfallen
Wir in die Torheit, das Recht, den Spuk" (das Heilige)
"befriedigen zu wollen. Das Heilige soll sich" hier "gegen den
Menschen wehren." (Sankt Sancho "verfällt hier in die Torheit",
"d e n Menschen" für "die Einzigen", "eignen Ichs" usw, zu ver-
sehen.) p. 318.
#322# Karl Marx und Friedrich Engels
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Note 2.
"Der Kriminalkodex hat nur durch das Heilige Bestand und verkommt
von selbst, wenn man die S t r a f e aufgibt." p. 318.
Sankt Sancho will eigentlich sagen: die Strafe verkommt von
selbst, wenn man den Kriminalkodex aufgibt, d.h., die Strafe be-
steht nur durch den Kriminalkodex. "Ist aber nicht ein" nur durch
die Strafe existierender Kriminalkodex "ein Unsinn, und ist eine"
nur durch den Kriminalkodex existierende Strafe "nicht auch ein
Unsinn?" (Sancho contra Heß, Wig[and,] p. 186.) Sancho versieht
hier den Kriminalkodex für ein Lehrbuch der theologischen Moral.
Note 3.
Als Beispiel, wie aus der fixen Idee das Verbrechen entsteht,
Folgendes:
"Die H e i l i g k e i t der Ehe ist eine f i x e I d e e.
Aus der H e i l i g k e i t folgt, daß die Untreue ein V e r-
b r e c h e n ist, und es setzt daher ein g e w i s s e s
E h e g e s e t z" (zum großen Ärger der "d....... 1*) Kammern"
und des "Kaisers aller R...... " 2*), nicht minder des "Kaisers
von Japan" und des "Kaisers von China" und speziell des
"Sultans") "eine kürzere oder längere Strafe darauf." p. 269.
Friedrich Wilhelm IV., der da glaubt, nach dem Maßstabe des Hei-
ligen Gesetze geben zu können, und sich deswegen stets mit aller
Welt brouilliert, kann sich damit trösten, daß er an unsrem San-
cho wenigstens Einen Staatsgläubigen gefunden hat. Sankt Sancho
vergleiche das preußische Ehegesetz, das bloß im Kopfe seines Au-
tors existiert, einmal mit den praktisch geltenden Bestimmungen
des Code civil, wo er den Unterschied zwischen heiligen und welt-
lichen Ehegesetzen finden kann. In der preußischen Phantasmagorie
soll die Heiligkeit der Ehe von Staats wegen sowohl gegen den
Mann wie gegen die Frau geltend gemacht werden; in der französi-
schen Praxis, wo die Frau als Privateigentum des Mannes angesehen
wird, kann nur die Frau, und auch sie nur auf Verlangen des Man-
nes, der sein Eigentumsrecht geltend macht, wegen Ehebruch be-
straft werden.
B) Aneignung von Verbrechen und Strafe durch Antithese
} {Brechen des Gesetzes des Men-
Verbrechen im Sinne des }={schen (der Willenserklärung
Menschen } {des Staats, der Staatsgewalt)
} {p. 259 ff.
-----
1*) deutschen - 2*) Reußen
#323# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
Verbrechen im Sinne Meiner = Brechen des Gesetzes Meiner
(Meiner Willenserklärung,
Meiner Gewalt) p. 256
und passim.
Diese beiden Gleichungen stehen einander antithetisch gegenüber
und gehen bloß aus dem Gegensatz von "der Mensch" und "Ich" her-
vor. Sie sind nur Zusammenfassung des bereits Dagewesenen. Das
Heilige straft den "Ich" - "Ich strafe den 'Ich'."
Verbrechen = Feindschaft gegen } {Feindschaft = Verbrechen
das Gesetz des Men- }-{ gegen das Gesetz Meiner
schen (das Heilige). } {
Verbrecher = der Feind oder Geg- } {Feind oder Gegner = der
ner gegen den Heili- }-{Verbrecher gegen "Ich",
gen (das Heilige als } {den Leiblichen.
moralische Person). } {
Strafen = Sich Wehren des Hei- } {Mich Wehren = Strafe Meiner
ligen gegen "Ich". }-{gegen "Ich".
Strafe = Genugtuung (Rache) } {Genugtuung (Rache) = Strafe
d e s Menschen ge- }-{Meiner gegen "Ich".
gen "Ich". } {
In der letzten Antithese kann die Genugtuung auch
S e l b s t genugtuung genannt werden, da es die Genugtuung
M e i n e r im Gegensatz zur Genugtuung d e s M e n s c h e n
ist.
Hält man nun in den obigen antithetischen Gleichungen immer nur
das erste Glied im Auge, so ergibt sich folgende Reihe einfacher
Antithesen, wo in der These immer der heilige, allgemeine, fremde
N a m e n, in der A n t i t h e s e immer der profane, persön-
liche, angeeignete N a m e n steht.
Verbrechen - Feindschaft. ;!<1
Verbrecher - Feind oder Gegner.
Strafen - Mich Wehren.
Strafe - {Genugtuung, Rache, Selbst-
{genugtuung.
Wir werden sogleich ein geringes Wörtchen über diese Gleichungen
und Antithesen zu sagen haben, die so einfach sind, daß selbst
"ein geborner Dummerjan" (p. 434) sich diese "einzige" Methode
des Denkens in fünf
#324# Karl Marx und Friedrich Engels
-----
Minuten aneignen kann. Vorher noch einige andre Belegstellen als
die schon dagewesenen.
Note 1.
"Gegen Mich kannst du nie ein V e r b r e c h e r sein, sondern
nur ein G e g n e r", p. 268 - und "Feind" in demselben Sinne
p. 256. - Verbrechen als Feindschaft des Menschen - hierfür wer-
den p. 268 die "Feinde des Vaterlandes" als Beispiel angeführt. -
"An die Stelle der S t r a f e s o l l" (moralisches Postulat)
"die G e n u g t u u n g treten, die wiederum nicht darauf ab-
zielen kann, dem Recht oder der Gerechtigkeit genungzutun, son-
dern U n s ein Genüge zu verschaffen." p. 318.
Note 2.
Indern Sankt Sancho gegen den Heiligenschein (die Klappermühle)
der bestehenden Gewalt kämpft, lernt er nicht einmal diese Gewalt
kennen und greift sie selbst noch viel weniger an; er stellt nur
die moralische Forderung, daß man die Beziehung des Ich auf sie
formell ändere. (Siehe Logik.)
"Ich muß Mir's gefallen lassen" (aufgespreizte Beteuerung), "daß
er" (sc. 1*) Mein Feind, der ein paar Millionen hinter sich ste-
hen hat) "Mich als seinen Feind behandelt; allein niemals, daß er
mit Mir als seiner Kreatur umspringt und daß er seine Vernunft
oder Unvernunft zu Meiner Richtschnur macht." p. 256 (wo er dem
P.P. Sancho eine sehr beschränkte Freiheit läßt, nämlich die
Wahl, sich als seine Kreatur behandeln zu lassen oder die 3300
ihm von Merlin auf die posaderas 2*) gebundenen Prügel zu ertra-
gen. Diese Freiheit läßt ihm jeder Kriminalkodex, der ihn frei-
lich nicht erst fragt, in welcher Weise er dem P.P. Sancho seine
Feindschaft zu erklären hat). - "Aber wenn Ihr dem Gegner auch
als Macht i m p o n i e r t" (ihm "eine i m p o s a n t e
Macht" seid), "eine geheiligte Autorität seid Ihr darum doch
nicht; er müßte denn e i n S c h a c h e r sein. R e-
s p e k t und A c h t u n g ist er Euch nicht schuldig, wenn
er sich auch vor Euch und Eurer Gewalt in A c h t n i m m t."
p. 258.
Sankt Sancho tritt hier selbst als "Schacher" auf, indem er um
den Unterschied von "Imponieren" und "Respektiert werden", "in
Acht nehmen" und "Achtung haben", einen Unterschied von höchstens
einem Sechzehntel, mit vielem Ernste s c h a c h e r t. Wenn
Sankt Sancho sich vor Jemand "in Acht nimmt", so "lebt er in der
R e f l e x i o n und hat er einen Gegenstand, auf den er
r e f l e k t i e r t, den er r e s p e k t i e r t und vor
dem er Ehrfurcht und Furcht empfindet", p. 115. - In den obigen
Gleichungen ist die Strafe, Rache, Genugtuung pp. bloß als von
Mir ausgehend dargestellt; insofern Sankt Sancho der Gegenstand
der Genugtuung ist, können die Antithesen umgedreht werden: Hier-
mit verwandelt sich die Selbstgenugtuung in das Einem-Andern-an-
Mir-genug-getan-Werden oder Meinem-Genüge-Abbruch-getan-Werden.
-----
1*) scilicet = nämlich - 2*) Sitzfleischhälften
#325# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
-----
Note 3.
Dieselben Ideologen, die sich einbilden konnten, daß das Recht,
Gesetz, der Staat pp. aus einem allgemeinen Begriff, etwa in
letzter Instanz dem Begriff des Menschen, hervorgegangen und um
dieses Begriffes willen ausgeführt worden seien, dieselben Ideo-
logen können sich natürlich auch einbilden, Verbrechen würden aus
reinem Übermut gegen einen Begriff begangen, Verbrechen seien
überhaupt weiter Nichts als Verspottung von Begriffen und würden
nur bestraft, um den verletzten Begriffen Genüge zu leisten.
Hierüber haben wir oben beim Recht und schon früher bei der Hier-
archie bereits das Nötige gesagt, worauf wir hiermit zurückver-
weisen. - In den obigen Antithesen wird den kanonisierten Bestim-
mungen Verbrechen, Strafe pp. der Name einer ändern Bestimmung
gegenübergestellt, die Sankt Sancho sich aus diesen e r s t e n
Bestimmungen nach seiner beliebten Manier heraus n i m m t und
a n e i g n e t. Diese neue Bestimmung, die, wie gesagt, als
bloßer Namen hier auftritt, soll als profan die unmittelbar
i n d i v i d u e l l e Beziehung enthalten und das t a t-
s ä c h l i c h e Verhältnis ausdrücken. (Siehe Logik.) In der
Rechtsgeschichte findet sich nun, daß in den frühesten und
rohesten Epochen diese individuellen, tatsächlichen Verhältnisse
in ihrer krassesten Gestalt ohne Weiteres das Recht konstituier-
ten. Mit der Entwickelung der bürgerlichen Gesellschaft, also mit
der Entwickelung der persönlichen Interessen zu Klasseninteressen
veränderten sich die Rechtsverhältnisse und zivilisierten ihren
Ausdruck. Sie wurden nicht mehr als individuelle, sondern als
a l l g e m e i n e aufgefaßt. Gleichzeitig übertrug die Teilung
der Arbeit die Wahrung der kollidierenden Interessen der einzel-
nen Individuen an Wenige, womit auch die barbarische Geltendma-
chung des Rechts verschwand. Die ganze Kritik Sankt Sanchos über
das Recht beschränkt sich in den obigen Antithesen darauf, den
z i v i l i s i e r t e n Ausdruck der Rechtsverhältnisse und
die zivilisierte Teilung der Arbeit für eine Frucht der "fixen
Idee", des Heiligen, zu erklären und dagegen den barbarischen
Ausdruck und die barbarische Art, sie zu schlichten, s i c h zu
vindizieren. Es handelt sich für ihn n u r um die N a m e n,
die Sache selbst berührt er nicht, da er die wirklichen Verhält-
nisse nicht kennt, auf denen diese verschiedenen Formen des
Rechts beruhen, und in dem juristischen Ausdruck der Klassenver-
hältnisse nur die idealisierten Namen jener barbarischen Verhält-
nisse erblickt. So finden wir in der Stirnerischen Willenserklä-
rung das Befehden, in der Feindschaft, Sich Wehren pp. den Ab-
klatsch des Faustrechts und die Praxis des älteren Feudalwesens,
in der Genugtuung, Rache pp. das jus talionis, die altgermanische
Gewere, die compensatio, satisfactio, kurz die Hauptsachen aus
den leges barbarorum und den consuetudines feudorum [126] wieder
- die Sancho nicht aus Bibliotheken,
#326# Karl Marx und Friedrich Engels
-----
sondern aus den Erzählungen seines ehmaligen Herrn von Amadis von
Gallien sich angeeignet und liebgewonnen hat. Sankt Sancho kommt
also in letzter Instanz wieder nur zu einem ohnmächtigen Moralge-
bot, daß Jeder sich selbst Genugtuung verschaffen und Strafen
vollziehen soll. Er glaubt dem Don Quijote, er könne die aus der
Teilung der Arbeit entstehenden sachlichen Mächte ohne weiteres
durch ein bloßes Moralgebot in persönliche Mächte verwandeln. Wie
sehr die juristischen Verhältnisse mit der aus der Teilung der
Arbeit hervorgegangenen Entwickelung dieser sachlichen Mächte zu-
sammenhängen, kann man schon ersehn aus der historischen Entwic-
kelung der Macht der Gerichte und aus dem Jammer der Feudalen
über die Rechtsentwicklung. (Siehe z.B. Monteil l.c. XIVe, XVe
siècle.) Grade in der Epoche zwischen der Herrschaft der Aristo-
kratie und der der Bourgeoisie, als die Interessen zweier Klassen
kollidierten, als der Handelsverkehr unter den europäischen Na-
tionen bedeutend zu werden begann und das internationale Verhält-
nis daher selbst einen b ü r g e r l i c h e n Charakter an-
nahm, fing die Macht der Gerichte an, bedeutend zu werden, und
unter der Bourgeoisherrschaft, wo diese ausgebildete Teilung der
Arbeit unumgänglich nötig ist, erreicht sie ihre höchste Spitze.
Was sich die Knechte der Teilung der Arbeit, die Richter, und nun
gar die professores juris 1*) dabei einbilden, ist höchst gleich-
gültig.
C) Das Verbrechen im gewöhnlichen und außergewöhnlichen Verstände
Vorhin wurde das Verbrechen im gewöhnlichen Verstande dem
Egoisten im außergewöhnlichen Verstande kreditiert, indem es ver-
fälscht wurde; jetzt kommt diese Verfälschung an den Tag. Der au-
ßergewöhnliche Egoist findet nun, daß er nur außergewöhnliche
Verbrechen begeht, die gegen das gewöhnliche Verbrechen geltend
gemacht werden müssen. Wir belasten also dem P.P. Egoisten die
gewöhnlichen Verbrechen wieder, wie pr. contra 2*).
Den Kampf der gewöhnlichen Verbrecher gegen das fremde Eigentum
kann man auch so ausdrücken (obgleich das von jedem Konkurrenten
gilt),
daß sie - "fremdes Gut suchen" (p. 265),
heiliges Gut suchen,
das Heilige suchen, womit der gewöhnliche Verbrecher
in einen "Gläubigen" (p. 265) verwandelt ist.
-----
1*) Professoren der Rechtswissenschaft - 2*) wörtlich: [wie] vor-
her gegenüberliegend; hier: wie wir sie vorher auf der Habenseite
verbuchten
#327# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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Dieser Vorwurf des Egoisten im außergewöhnlichen Verstande gegen
den Verbrecher im gewöhnlichen Verstande ist indes nur scheinbar
- er ist es ja selbst, der nach dem Heiligenschein der ganzen
Welt trachtet. Was er dem Verbrecher eigentlich vorwirft, ist
nicht, daß er "das Heilige", sondern daß er das "Gut" sucht.
Nachdem Sankt Sancho sich eine "eigne Welt, einen Himmel", näm-
lich diesmal eine Welt der Fehden und fahrenden Ritter für seinen
eignen Kopf in der modernen Welt erbaut, nachdem er zugleich sei-
nen Unterschied als ritterlicher Verbrecher von den gemeinen Ver-
brechern dokumentiert hat, unternimmt er abermals einen Kreuzzug
gegen die "Drachen und Straußen, Feldteufel", "Gespenster, Spuke
und fixen Ideen". Sein getreuer Knecht Szeliga reitet andächtig
hinter ihm her. Da sie aber ihres Weges ziehen, so begibt sich
das erstaunliche Abenteuer von den Unglücklichen, so dahin ge-
schleppt wurden, wohin sie nicht gehen wollten, wie geschrieben
steht Cervantes am zweiundzwanzigsten. Derweil nämlich unser fah-
render Ritter und sein Knecht Don Quijote fürbaß trabten, schlug
Sancho die Augen auf und sah an die zwölf Männer ihnen entgegen-
kommen, geschlossen mit Handschellen und einer langen Kette und
begleitet von einem Kommissär und vier Gensdarmen, so da angehör-
ten der heiligen Hermandad [127], der Hermandad der Heiligen, dem
Heiligen. Da sie aber nahe herzugekommen waren, bat Sankt Sancho
ihre Wächter gar höflich, sie möchten ihm doch, wenn's gefällig,
sagen, warum diese Leute so zusammengeschlossen geführt würden. -
Baugefangene Sr. Majestät, nach Spandau [128] kommandiert, mehr
braucht Ihr nicht zu wissen. - Wie, rief Sankt Sancho, gezwungene
Leute? Ist's möglich, daß der König einem "eigenen Ich" Gewalt
antun kann ? So berufe Ich Mich zu dem Berufe, dieser Gewalt zu
steuern. "Des Staats Betragen ist Gewalttätigkeit, und dies nennt
er Recht. Die Gewalttätigkeit aber des Einzelnen nennt er Verbre-
chen." Hierauf hub Sankt Sancho zuerst an, die Sträflinge zu ver-
mahnen, und sagte, sie sollten sich nicht grämen, sie seien zwar
"nicht frei", aber doch "eigen", und ihre "Knochen" würden viel-
leicht unter einigen Geißelhieben zu "ächzen" haben, auch werde
man ihnen vielleicht ein "Bein ausreißen" - aber, sprach er, in
dem Allen überwindet Ihr weit - denn "Euren Willen kann Niemand
binden!" "Und Ich weiß gewiß, daß es keine Hexerei auf der Welt
gibt, so den Willen bewegen und zwingen könne, wie einige Ein-
faltspinsel sich einbilden; denn er ist Unsre freie Willkür, und
es gibt kein Kraut noch Zauberspruch, der ihn bezwinge." Ja,
"Euren Willen kann Niemand binden, und Euer Widerwille bleibt
frei!"
Da sich aber die Baugefangenen bei diesem Sermon nicht beruhigen
wollten, sondern nach der Reihe erzählten, wie ungerecht man sie
verurteilt
#328# Karl Marx und Friedrich Engels
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habe, sprach Sancho: "Lieben Brüder, aus Allem, so Ihr Mir er-
zählt habt, habe Ich ins Klare gebracht, daß, obgleich man Euch
für Eure Verbrechen gestraft hat, Euch die Strafe, die Ihr leiden
sollt, wenig Vergnügen macht, also daß Ihr derselbigen widerwil-
lig und gar ohne Lust entgegengehet. Und es kann sehr wohl sein,
daß der Kleinmut des Einen auf der Prügelmaschine, die Armut des
Ändern, der Mangel an Gunst für den Dritten und endlich das par-
teiische G e r i c h t d e s R i c h t e r s die Ursache von
Eurem Verderben sind und daß man Euch nicht d a s R e c h t
z u g u t e k o m m e n l i e ß, d a s E u c h g e h ö r-
t e, 'das Recht Eurer'. Alles dies zwingt Mich, Euch zu zeigen,
warum der Himmel Mich in die Welt gesetzt hat. Da es aber die
Klugheit des mit sich einigen Egoisten erfordert, Nichts durch
Gewalt zu tun, was man durch Verständigung erlangen kann, so
bitt' ich hiermit den Herrn Commissarius und die Herren Gens-
darmen, Euch loszuschließen und Eures Weges wandern zu lassen.
Überdies, meine Herren Gensdarmen, haben E u c h alle diese Ar-
men nichts zuleide getan. Es geziemt mit sich einigen Egoisten
nicht, Henker andrer Einzigen zu werden, die ihnen nichts getan
haben. Bei Euch scheint 'die Kategorie des Bestohlenen in den
Vordergrund zu treten'. Warum 'eifert' Ihr 'gegen das Verbre-
chen?' 'Wahrlich, wahrlich, ich sage Euch, Ihr seid für die Sitt-
lichkeit begeistert, von der Idee der Sittlichkeit erfüllt', 'was
ihr feindlich ist, das verfolgt Ihr' - Ihr 'bringt' diese armen
Baugefangenen 'durch Amtseid ins Loch', Ihr seid das Heilige!
Also laßt diese Leute gutwillig los. Wo nicht, so bekommt Ihrs
mit Mir zu tun, der 'mit einem Hauche des lebendigen Ich Völker
umbläst', 'die maßloseste Entweihung begeht' und 'sich selbst vor
dem Monde nicht fürchtet'."
"Na seht mir doch die schöne Flegelei!" rief der Kommissär. "Rück
Er sich lieber das Bartbecken gerade auf dem Kopf und scher Er
sich seines Weges!"
Sankt Sancho aber legte erbost über diese preußische Grobheit
seinen Spieß ein und rannte so hastig auf ihn los, als die Appo-
sition nur laufen wollte, so daß er ihn alsbald zu Boden warf.
Jetzt entspann sich ein allgemeiner Kampf, in welchem die Bauge-
fangenen sich befreiten, Szeliga-Don Quijote von einem Gensdarmen
in den Landwehr- oder Schafgraben geworfen wurde und Sankt Sancho
die größten Heldentaten gegen das Heilige verrichtete. Nach wenig
Minuten waren die Gensdarmen zerstreut, Szeliga aus dem Graben
gekrochen und das Heilige vorläufig beseitigt.
Sankt Sancho versammelte nun die befreiten Baugefangenen um sich
und hielt folgende Rede an sie (p. 265, 266 "des Buchs"):
"Was ist der g e w ö h n l i c h e Verbrecher" (der Verbrecher
im gewöhnlichen Verstande) "anders als Einer, der das v e r-
h ä n g n i s v o l l e V e r s e h e n begangen hat" (verhäng-
nisvoller
#329# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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Belletrist für Bürger und Landmann!), "nach dem zu streben, was
des Volkes ist, statt nach dem S e i n e n zu suchen? Er hat
das v e r ä c h t l i c h e" (allgemeines Murren der Baugefan-
genen über dies moralische Urteil) "f r e m d e Gut gesucht,
hat getan, was die G l ä u b i g e n tun, die nach dem trach-
ten, was Gottes ist" (der Verbrecher als schöne Seele). "Was tut
der Priester, der den Verbrecher vermahnt? Er stellt ihm das
große Unrecht vor, das vom Staat Geheiligte, das Eigentum dessel-
ben, wozu ja auch das Leben der Staatsangehörigen gerechnet wer-
den muß, durch seine Tat entweiht zu haben. Dafür könnte er ihm
l i e b e r vorhalten, daß er sich besudelt habe" (Kichern der
Baugefangenen über diese egoistische Aneignung der banalen Pfaf-
fenredensarten), "indem er das F r e m d e nicht v e r a c h-
t e t e, sondern des R a u b e s W e r t hielt" (Grunzen der
Baugefangenen): "er könnte es, wenn er nicht ein Pfaffe" (ein
Baugefangener: "Im gewöhnlichen Verstande!") "wäre." Ich aber
"rede mit dem Verbrecher als mit einem E g o i s t e n, und er
wird sich s c h ä m e n" (schamloses, lautes Hurrah der Ver-
brecher, die sich nicht zur Scham berufen lassen wollen), "nicht
daß er gegen Eure Gesetze und Güter sich verging, sondern daß er
Eure Gesetze des Umgehens" (hier ist nur vom "Umgehen" "im
gewöhnlichen Verstände" die Rede, sonst aber "umgehe Ich einen
Felsen, bis Ich ihn sprengen kann", und "umgehe" z.B.
s e l b s t "die Zensur"), "Eure Güter des Verlangens wert
hielt" (abermaliges Hurrah), "wird sich s c h ä m e n -"
Gines von Passamonte, der Erzdieb, der überhaupt nicht viel er-
tragen konnte, schrie: "Sollen wir denn nichts tun als uns der
S c h a m ergeben, Ergebung zeigen, sobald der Pfaff im außerge-
wöhnlichen Verstande uns 'vermahnt'?"
"Wird sich schämen", fährt Sancho fort, "daß er Euch mitsamt den
Eurigen nicht verachtete, daß er zu wenig Egoist war." (Sancho
legt hier einen fremden Maßstab, an den Egoismus des Verbrechers.
Daher entsteht ein allgemeines Gebrülle unter den Baugefangenen;
etwas verwirrt lenkt Sancho ein, sich mit einer rhetorischen Be-
wegung gegen die abwesenden "guten Bürger" wendend:) "Aber Ihr
könnt nicht egoistisch mit ihm reden, denn Ihr seid nicht so groß
wie ein Verbrecher, Ihr - verbrecht Nichts."
Gines fällt wieder ein: "Welche Leichtgläubigkeit, guter Mann!
Unsre Zuchtmeister im Gefängnis verbrechen allerdings, machen
Kassendefekte und Unterschleife und begehen Schändung [...] 1*)
[...] zeigt er nur wieder seine Leichtgläubigkeit. Schon die Re-
aktionäre wußten, daß die Bourgeois in der Konstitution den na-
turwüchsigen Staat aufheben und einen eignen Staat errichten und
m a c h e n; daß "le pouvoir constituant, qui était dans le
temps (naturwüchsig), passa dans la volonté humaine" 2*), daß
"dieser g e m a c h t e Staat wie ein gemachter, gemalter Baum
ist" usw. Siehe
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1*) Hier fehlen im Manuskript 12 Seiten - 2*) "die konstituie-
rende Macht, die in der Zeit lag, in den menschlichen Willen
überging"
#330# Karl Marx und Friedrich Engels
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Fiévée, "Correspondance politique et administrative", Paris 1815
- - Appel à la France contre la division des opinions" [129] -
"Le drapeau blanc" von Sarrans àîne und "Gazette de France" aus
der Restaurationszeit und die früheren Schriften von Bonald, de
Maistre pp. Die liberalen Bourgeois werfen wiederum den alten Re-
publikanern vor, von denen sie natürlich ebensowenig wußten als
Sankt Max vom Bourgeoisstaat, daß ihr Patriotismus nichts sei als
"une passion, factice envers und être abstrait, une idée géné-
rale" 2*) (Benj. Constant, "De l'esprit des conquôtes", Paris
1814, p. 93), während die Reaktionäre den Bourgeois vorwarfen,
daß ihre politische Ideologie nichts sei als "une mystification
que la classe aisée fait subir à celles qui ne le sont pas" 3*)
("Gazette de France", 1831, Février). - p. 295 erklärt Sankt San-
cho den Staat für "eine Anstalt, das Volk zu christianisieren",
und weiß von der Grundlage des Staats soviel zu sagen, daß dieser
durch "den Kitt" der "Achtung vor dem Gesetz" oder das Heilige
durch die Achtung (das Heilige als Kopula) vor dem Heiligen
"zusammengehalten wird" (p. 314).
Note 4.
"Ist der Staat heilig, so muß Zensur sein", p. 316. - "Die fran-
zösische Regierung bestreitet die Preßfreiheit nicht als Men-
schenrecht, sie fordert aber vom Einzelnen eine Kaution dafür,
daß er w i r k l i c h M e n s c h s e i." (Quel bonhomme!
4*) Jacques le bonhomme wird zum Studium der Septembergesetze
[130] "berufen".) p. 380.
Note 5, in der wir die tiefsten Aufschlüsse erhalten über die
verschiedenen Staatsformen, die Jacques le bonhomme verselbstän-
digt und in denen er nur verschiedene Versuche sieht, den wahren
Staat zu realisieren.
"Die Republik ist g a r n i c h t s a n d e r e s als die ab-
solute Monarchie: denn es verschlägt nichts, ob der Monarch Fürst
oder Volk heiße, da Beide eine Majestät" (das Heilige) "sind ...
Der Konstitutionalismus ist weiter als die Republik, weil er der
in der A u f l ö s u n g begriffene Staat ist." Diese Auflösung
wird dahin erklärt: "Im konstitutionellen Staate ... will die Re-
gierung absolut sein, und das Volk will absolut sein. Diese bei-
den Absoluten" (sc. Heiligen) "werden sich aneinander aufreiben."
p. 302. - 'Ich bin nicht der Staat, Ich bin das schöpferische
Nichts des Staats'; "damit versinken alle Fragen" (über Konstitu-
tion pp.) "in ihr wahres Nichts." p. 310. -
Er hätte hinzufügen sollen, daß auch die obigen Sätze über die
Staatsformen nur eine Umschreibung dieses "Nichts" sind, dessen
einzige Schöpfung der obige Satz ist: Ich bin nicht der Staat.
Sankt Sancho spricht
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1*) Sarran der Ältere - 2*) "eine künstliche, auf ein abstraktes
Wesen, eine allgemeine Idee gerichtete Leidenschaft" - 3*) "eine
Täuschung, mit der die wohlhabende Klasse jene Klassen foppt, die
es nicht sind" - 4*) Welcher Biedermann!
#331# Deutsche Ideologie - Das Leipziger Konzil. III. Sankt Max
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hier ganz in deutscher Schulmeistermanier von "der" Republik, die
natürlich viel älter ist als die konstitutionelle Monarchie, z.B.
die griechischen Republiken.
Daß in einem demokratischen Repräsentativstaat wie Nordamerika
die Klassenkollisionen bereits eine Form erreicht haben, zu der
die konstitutionellen Monarchien erst hingedrängt werden, davon
weiß er natürlich Nichts. Seine Phrasen über die konstitutionelle
Monarchie beweisen, daß er seit dem 1842 des Berliner Kalenders
Nichts gelernt und Nichts vergessen hat.
Note 6.
"Der Staat verdankt nur der Mißachtung, welche Ich vor Mir habe,
seine Existenz" und wird "mit dem Verschwinden dieser Gering-
schätzung ganz erlöschen" (wonach es nur von Sancho abhängt, wie
bald alle Staaten der Welt "erlöschen" sollen. Wiederholung von
Note 3 in umgekehrter Gleichung - siehe Logik): "Er ist nur, wenn
er ü b e r M i r ist, nur als M a c h t und 1*) M ä c h-
t i g e r. O d e r" (merkwürdiges O d e r, das das Gegenteil
von dem beweist, was es beweisen soll) "könnt Ihr Euch einen
Staat denken, dessen Einwohner sich a l l e s a m t" (Sprung
aus dem "Ich" in das "Wir") "nichts aus ihm m a c h e n')" p.
377.
Auf die Synonymik von "Macht", "Mächtig" und "machen" brauchen
wir nicht mehr einzugehen.
Daraus, daß es Leute in jedem Staat gibt, die sich aus ihm etwas
machen, d.h. die im Staat und durch den Staat aus s i c h etwas
machen, schließt Sancho, daß der Staat eine Macht über diesen
Leuten ist. Es handelt sich hier wieder nur darum, daß man sich
die fixe Idee des Staats aus dem Kopfe zu schlagen hat. Jacques
le bonhomme träumt noch immer, daß der Staat eine bloße Idee sei,
und glaubt an die selbständige Macht dieser Staatsidee. Er ist
der wahre "Staatsgläubige, Staatsbesessene, Politiker" (p. 309).
Hegel idealisierte die Vorstellung der politischen Ideologen vom
Staat, die noch von den einzelnen Individuen, wenn auch bloß vom
W i l l e n dieser Individuen ausgingen; Hegel verwandelt den
gemeinsamen Willen dieser Einzelnen in den absoluten Willen, und
diese Idealisierung der Ideologie nimmt Jacques le bonhomme bona
fide 2*) für die richtige Ansicht vom Staate an und kritisiert
sie in diesem Glauben dadurch, daß er das Absolute für das Abso-
lute erklärt.
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1*) MEGA: oder - 2*) gutgläubig
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