Quelle: MEW 5 März - November 1848


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       Verhaftungen
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 35 vom 5. Juli 1848]
       ** Köln,  4. Juli.  Wir haben  unsern Lesern gestern versprochen,
       auf die Verhaftung der Herren Dr. Gottschalk und Anneke zurückzu-
       kommen. Bisher  sind uns  nur über  Annekes Verhaftung nähere De-
       tails zugegangen.
       Morgens zwischen  sechs und  sieben Uhr betraten sechs bis sieben
       Gendarmen Annekes  Wohnung, mißhandelten  sofort auf der Hausflur
       das Dienstmädchen  und schlichen  leise die  Treppe hinauf.  Drei
       blieben im  Vorzimmer stehen,  vier drangen  ins Schlafzimmer, wo
       Anneke und  seine hochschwangre  Frau schliefen.  Von diesen vier
       Säulen der  Gerechtigkeit wankte  die eine  mehr oder  minder, so
       guter Stunde schon angefüllt mit dem "Geist", dem Wasser des wah-
       ren Lebens, dem gebrannten Wasser.
       Anneke frug,  was man wolle? - Er solle mitgehen! lautete die la-
       konische Antwort.  Anneke bat,  wenigstens seine  kranke Frau  zu
       schonen und  ins Vorzimmer  zu gehen. Die Herren von der heiligen
       Hermandad [164]  erklären, das  Schlafzimmer nicht  verlassen  zu
       wollen, treiben  Anneke an,  sich rasch anzukleiden, und erlauben
       ihm nicht  einmal, mit  seiner Frau  zu sprechen.  Dies Antreiben
       geht im  Vorzimmer zu  Tätlichkeiten über,  wobei einer  der Gen-
       darmen die  Glastüre in  Scherben stößt.  Anneke wurde die Treppe
       h i n u n t e r g e s t o ß e n.   Vier Gendarmen  führen ihn  ab
       ins neue Arresthaus, drei bleiben bei Frau Anneke, um sie bis zur
       Ankunft des Staatsprokurators zu bewachen.
       Nach gesetzlicher  Vorschrift muß  bei der  Verhaftung wenigstens
       ein   B e a m t e r   d e r   g e r i c h t l i c h e n  P o l i-
       z e i   - Polizeikommissär  u. dgl.  - zugegen  sein. Wozu solche
       Förmlichkeiten, seitdem  das Volk  zur Vertretung  seiner  Rechte
       zwei Versammlungen besitzt, eine zu Berlin und eine zu Frankfurt?
       Nach einer  halben Stunde  kamen Herr Staatsprokurator Hecker und
       Instruktionsrichter Geiger, um die Haussuchung zu halten.
       
       #167# Verhaftungen
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       Frau Anneke  beschwert sich, daß der Staatsprokurator die Verhaf-
       tung den  brutalen, durch  die Gegenwart  keiner Magistratsperson
       gezügelten Gendarmen  überlassen. Herr  Hecker erklärt,  er  habe
       k e i n e n   B e f e h l  z u  B r u t a l i t ä t e n  gegeben.
       Als ob der Herr Hecker Brutalitäten befehlen könne?
       Frau Anneke: Man habe, wie es scheine, die Gendarmen  a l l e i n
       vorausgeschickt, um ihre Brutalität nicht verantworten zu müssen.
       Die Verhaftung habe überdem nicht in der gesetzlichen Form statt-
       gefunden, da  kein Gendarm  einen Verhaftsbefehl vorgezeigt, son-
       dern bloß  einer einen  Wisch aus  der Tasche gezogen, den Anneke
       nicht lesen durfte.
       Herr Hecker:  "Die Gendarmen  seien zu  der Verhaftung   r i c h-
       t e r l i c h   k o m m a n d i e r t   worden." Und das Kommando
       der Richter,  steht es  nicht unter  dem Kommando  des  Gesetzes?
       Staatsprokurator und Instruktionsrichter konfiszierten eine Masse
       Papiere, Flugschriften,  worunter die ganze Mappe der Frau Anneke
       usw. Herr  Instruktionsrichter Geiger  ist, beiläufig gesagt, zum
       P o l i z e i d i r e k t o r  designiert.
       Abends wurde  Anneke eine  halbe Stunde  lang verhört.  Der Grund
       seiner Verhaftung  sei eine  aufrührerische Rede,  die er  in der
       letzten Volksversammlung  auf dem  Gürzenich [165] gehalten. Art.
       102 des  Code pénal  [166] spricht  von öffentlichen  Reden,  die
       u n m i t t e l b a r   auffordern zu Komplotten gegen den Kaiser
       und seine  Familie oder  die dahin  zielen, die  Ruhe des  Staats
       durch Bürgerkrieg,  durch gesetzwidrigen Gebrauch der bewaffneten
       Macht, durch öffentliche Verheerung und Plünderung zu stören. Der
       Code kennt  nicht das  preußische "Erregen  von Mißvergnügen". In
       Ermangelung des preußischen Landrechts [167] wird man einstweilen
       den Art. 102 überall anwenden, wo seine Anwendung zu den juristi-
       schen Unmöglichkeiten gehört.
       Bei der  Verhaftung selbst war eine große Militärmacht entwickelt
       - seit  vier Uhr Konsignation der Truppen in den Kasernen. Bäcker
       und Handwerker  wurden in sie hinein, aber nicht wieder herausge-
       lassen. Die  Husaren rückten  gegen sechs Uhr von Deutz nach Köln
       und durchritten  die ganze Stadt. Das neue Arresthaus war mit 300
       Mann besetzt.  Für den  heutigen Tag sind vier neue Verhaftungen,
       von Jansen,  Kalker, Esser  und  einem  Vierten  angekündet.  Der
       Maueranschlag Jansens,  worin er  die    A r b e i t e r    z u r
       R u h e   ermahnt, wurde,  wie uns  A u g e n z e u g e n  versi-
       chern, gestern  abend von  der Polizei  a b g e r i s s e n.  Ge-
       schah das  im Interesse der Ordnung? Oder suchte man einen Anlaß,
       um längst gehegte Pläne in der guten Stadt Köln zur Ausführung zu
       bringen?
       Herr Oberprokurator  Zweiffel soll schon früher beim Oberlandsge-
       richt in  Arnsberg angefragt haben, ob er den Anneke wegen seiner
       früheren Verurteilung  [168] verhaften  und nach Jülich transpor-
       tieren solle. Die königliche
       
       #168# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Amnestie scheint  dieser wohlmeinenden  Absicht im Wege gestanden
       zu haben. Die Sache ging ans Ministerium.
       Herr Oberprokurator  Zweiffel soll außerdem erklärt haben, daß er
       binnen 8  Tagen mit dem 19. März, mit den Klubs und der Preßfrei-
       heit und  ändern Ausartungen  des bösen  Jahres 1848  zu Köln  am
       Rhein ein  Ende machen  werde. Herr  Zweiffel gehört nicht zu den
       Skeptikern.
       Verbindet Herr  Zweiffel etwa die exekutive Gewalt mit der legis-
       lativen? Sollen  die Lorbeeren des Oberprokurators die Blößen des
       Volksrepräsentanten bedecken?  Noch einmal werden wir unsre viel-
       geliebten stenographischen Berichte durchmustern und dem Publikum
       ein treues  Bild entwerfen von der Wirksamkeit des Volksrepräsen-
       tanten und Oberprokurators Zweiffel.
       Das also  sind die  Taten des    M i n i s t e r i u m s    d e r
       T a t,   des Ministeriums  des linken  Zentrums, des Ministeriums
       des Übergangs zu einem altadeligen, altbürokratischen, altpreußi-
       schen Ministerium.  Sobald Herr  Hansemann seinen transitorischen
       Beruf erfüllt hat, wird man ihn entlassen.
       Die Linke  zu Berlin  [69] aber  muß einsehn,  daß die alte Macht
       kleine parlamentarische Siege und große Konstitutionsentwürfe ihr
       getrost überlassen  kann, wenn  sie nur  unterdessen  sich  aller
       wirklich entscheidenden  Positionen bemächtigt.  Getrost kann sie
       die Revolution  des 19.  März in der Kammer anerkennen, wenn die-
       selbe nur außerhalb der Kammer entwaffnet wird.
       Die Linke  könnte an  einem schönen Morgen finden, daß ihr parla-
       mentarischer Sieg  und ihre  wirkliche Niederlage zusammenfallen.
       Die deutsche Entwicklung bedarf vielleicht solcher Kontraste.
       Das Ministerium  der Tat erkennt die Revolution im Prinzip an, um
       in der Praxis die Kontrerevolution zu vollziehen.

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