Quelle: MEW 5 März - November 1848


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       #190#
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       Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
       
       (Zweiter Artikel)
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 41 vom 10. Juli 1848]
       ** Köln,  9. Juli. Welch ein dringend notwendiger Akt der Gerech-
       tigkeit gegen  die Polen die Ernennung einer Untersuchungskommis-
       sion mit  unbedingter Vollmacht ist, geht aus dem Bericht hervor,
       den wir  seit drei Tagen angefangen haben, nach authentischen Ak-
       tenstücken zu geben. [184]
       Die altpreußischen  Beamten, schon von vornherein in einer feind-
       lichen Stellung gegen die Polen, sahen sich durch die Reorganisa-
       tionsverheißungen in ihrer Existenz bedroht. Der kleinste Akt der
       Gerechtigkeit gegen die Polen brachte ihnen Gefahr. Daher die fa-
       natische Wut, womit sie, unterstützt von der losgelassenen Solda-
       teska, über  die Polen  herfielen, die  Konventionen brachen, die
       harmlosesten Leute  mißhandelten,  die  größten  Schändlichkeiten
       durchgehen ließen  oder sanktionierten, nur um die Polen zu einem
       Kampfe zu  zwingen, m  dem ihre  Erdrückung durch die kolossalste
       Übermacht gewiß war.
       Das Ministerium  Camphausen, nicht  nur schwach, ratlos, schlecht
       berichtet, sondern sogar  a b s i c h t l i c h,  aus Prinzip un-
       tätig, ließ  alles gehen, wie es ging. Die schauderhaftesten Bar-
       bareien geschahen, und Herr Camphausen rührte sich nicht.
       Welche Berichte  liegen jetzt vor über den posenschen Bürgerkrieg
       [52]?
       Hier die  parteiischen, interessierten  Berichte der  Urheber des
       Kriegs, der  Beamten, der Offiziere, und die auf beide gestützten
       Data, die  das Ministerium  geben kann. Das Ministerium ist eben-
       falls   s e l b s t   Partei, solange Herr Hansemann darin sitzt.
       Diese Aktenstücke  sind  parteiisch,  aber  sie  sind    o f f i-
       z i e l l.
       
       Dort die  von den Polen gesammelten Tatsachen, ihre Klagschriften
       ans Ministerium,  namentlich die Briefe des Erzbischofs Przyluski
       an die Minister [185]. Diese Aktenstücke haben meist keinen offi-
       ziellen Charakter,  ihre Verfasser erbieten sich aber zum Beweise
       der Wahrheit.
       
       #191# Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
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       Die beiden  Klassen von  Berichten widersprechen  einander total,
       und die Kommission soll untersuchen, welche Seite recht hat.
       Sie kann  - wenige  Ausnahmsfälle abgerechnet  - dies nur dadurch
       tun, daß sie sich an Ort und Stelle begibt und durch Zeugenverhör
       wenigstens die wichtigsten Punkte ins klare bringt. Wird ihr dies
       untersagt, so  ist ihre  ganze Tätigkeit  illusorisch, so mag sie
       eine gewisse historisch-philologische Kritik üben, den einen oder
       den ändern  Bericht für  glaubwürdiger erklären, aber entscheiden
       kann sie nicht.
       Die ganze  Bedeutung der  Kommission hängt  also von der Befugnis
       ab, Zeugen zu verhören, und daher der Eifer sämtlicher Polenfres-
       ser in der Versammlung, sie durch allerlei tiefsinnige und spitz-
       findige Gründe  zu beseitigen,  daher der Staatsstreich am Schluß
       der Sitzung.
       Der Abgeordnete Bloem sagte in der Debatte des 4. [Juli] [25]:
       
       "Heißt es  Wahrheit erforschen,  wenn man, wie einige Amendements
       wollen, aus  den Regierungsvorlagen  die Wahrheit  schöpfen will?
       Wahrlich mitnichten!  Woraus sind die Regierungsvorlagen entstan-
       den? Aus  den Berichten der Beamten größtenteils. Woraus sind die
       Beamten hervorgegangen?  Aus dem alten System. Sind diese Beamten
       verschwunden, hat  man aus  neuer, volkstümlicher  Wahl neue Lan-
       dräte eingesetzt? Keineswegs. Werden wir von den Beamten über die
       wahre Stimmung  unterrichtet? Die  alten Beamten  berichten  noch
       heute wie  früher. Es ist also klar, die bloße Einsicht der Mini-
       sterialakten wird uns zu nichts führen."
       
       Der Abgeordnete  Richter geht noch weiter. Er sieht in dem Beneh-
       men der  Posener Beamten  nur die äußerste, aber notwendige Folge
       der Beibehaltung des alten Verwaltungssystems und der alten Beam-
       ten überhaupt.  Ähnliche Konflikte  zwischen der  Amtspflicht und
       dem Interesse  der alten  Beamten können alle Tage auch in ändern
       Provinzen vorkommen.
       
       "Wir haben  seit der Revolution ein anderes Ministerium und sogar
       ein zweites  erhalten; aber das Ministerium ist ja nur die Seele,
       es hat  überall gleichmäßig  zu organisieren. Dagegen in den Pro-
       vinzen ist  überall die alte Organisation der Verwaltung dieselbe
       geblieben. Wollen Sie ein anderes Bild haben? Man gießt nicht den
       neuen Wein  in alte verrottete Schläuche. Auf diese Art haben wir
       im Großherzogtum  die furchtbarsten  Klagen.  Sollten  wir  nicht
       schon   d e s w e g e n   eine Kommission  niedersetzen, daß  man
       sehe, wie sehr es nötig ist, in ändern Provinzen ebensogut wie in
       Posen, die alte Organisation durch eine neue zu ersetzen, die für
       Zeit und Umstände paßt?"
       
       Der Abgeordnete Richter hat recht. Nach einer Revolution ist eine
       Erneuerung sämtlicher Zivil- und Militärbeamten sowie eines Teils
       der gerichtlichen,  und besonders der Parquets, die erste Notwen-
       digkeit. Sonst  scheitern die  besten Maßregeln der Zentralgewalt
       an der  Widerhaarigkeit der Subalternen. Die Schwäche der franzö-
       sischen provisorischen Regierung, die
       
       #192# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Schwäche des  Ministeriums Camphausen  haben in  dieser Beziehung
       bittere Früchte getragen.
       In Preußen  aber, wo eine seit vierzig Jahren vollständig organi-
       sierte bürokratische  Hierarchie in der Verwaltung und im Militär
       mit absoluter  Gewalt geherrscht hat, in Preußen, wo gerade diese
       Bürokratie der Hauptfeind war, den man am 19. März besiegt hatte,
       hier war  die vollständige Erneuerung der Zivil- und Militärbeam-
       ten noch  unendlich dringender. Aber das Ministerium der Vermitt-
       lung hatte natürlich nicht den Beruf, revolutionäre Notwendigkei-
       ten durchzuführen.  Es hatte  eingestandnermaßen den  Beruf,  gar
       nichts zu  tun, und ließ daher seinen alten Gegnern, den Bürokra-
       ten,  einstweilen   die  wirkliche   Macht  in   den  Händen.  Es
       "vermittelte" die  alte Bürokratie mit den neuen Zuständen; dafür
       "vermittelte" die  Bürokratie ihm  den posenschen Bürgerkrieg und
       die Verantwortlichkeit  für Grausamkeiten, wie sie seit dem Drei-
       ßigjährigen Kriege nicht mehr vorgekommen waren.
       Das Ministerium  Hansemann,  Erbe  des  Ministeriums  Camphausen,
       hatte sämtliche  Aktiva und  Passiva seines Erblassers übernehmen
       müssen, also  nicht nur die Majorität in der Kammer, sondern auch
       die posenschen  Ereignisse und  die posenschen Beamten. Das Mini-
       sterium war  also direkt interessiert, die Untersuchung durch die
       Kommission so  illusorisch wie  möglich zu machen. Die Redner der
       ministeriellen Majorität,  und namentlich  die Juristen,  wandten
       ihren ganzen  Vorrat von  Kasuistik und  Spitzfindigkeit  an,  um
       einen tiefsinnigen, prinzipiellen Grund zu entdecken, weshalb die
       Kommission keine  Zeugen verhören dürfe. Es würde zu weit führen,
       wollten wir  uns hier  auf die Bewunderung der Jurisprudenz eines
       Reichensperger usw. einlassen. Wir müssen uns darauf beschränken,
       die gründliche  Erörterung des Herrn Ministers Kühlwetter ans Ta-
       geslicht hervorzuziehen.
       Herr Kühlwetter,  die materielle Frage gänzlich beiseite lassend,
       beginnt mit  der Erklärung,  wie äußerst angenehm es dem Ministe-
       rium sein werde, wenn solche Kommissionen ihm in Erfüllung seiner
       schweren Aufgabe  durch Aufklärungen  etc. zur  Hand gingen.  Ja,
       hätte Herr Reuter nicht den glücklichen Einfall gehabt, eine sol-
       che Kommission  vorzuschlagen 1*), so würde Herr Kühlwetter unbe-
       dingt selbst  darauf gedrungen haben. Man möge der Kommission nur
       recht weitläuftige  Aufträge geben  (damit sie nie fertig werde),
       er sei damit einverstanden, daß eine ängstliche Abwägung durchaus
       nicht erforderlich  sei. Sie möge die ganze Vergangenheit, Gegen-
       wart und  Zukunft der Provinz Posen in den Bereich ihrer Wirksam-
       keit ziehen; sofern es sich nur um Aufklärungen handle, werde das
       Ministerium die Kompetenz der Kommis-
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 48-52
       
       #193# - Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
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       nicht ängstlich  prüfen. Freilich  könne man  zu weit gehen, doch
       überlasse er es der Weisheit der Kommission, ob sie z.B. auch die
       Frage wegen  Absetzung der  posenschen Beamten  in ihren  Bereich
       ziehen wolle.
       Soweit die  einleitenden Konzessionen  des Herrn  Ministers, die,
       mit einigen  biedermännischen Deklamationen verbrämt, sich mehre-
       rer  lebhaften  Bravos  zu  erfreuen  hatten.  Jetzt  folgen  die
       A b e r.
       
       "Wenn   a b e r   bemerkt worden ist, daß die Berichte über Posen
       unmöglich ein  richtiges Licht  verbreiten könnten,  weil es  nur
       B e a m t e  seien, und zwar Beamte aus der alten Zeit, halte ich
       es für  meine Pflicht,  einen ehrenwerten Stand in Schutz zu neh-
       men. Ist  es wahr, daß einzelne Beamte ihrer Pflicht nicht getreu
       gewesen sind, so ahnde man dies an den einzelnen Pflichtvergesse-
       nen, aber der  S t a n d  der Beamten darf niemals herabgewürdigt
       werden, weil einzelne Glieder desselben ihre Pflicht verletzt ha-
       ben."
       
       Wie kühn  Herr Kühlwetter  auftritt!  Allerdings  haben  einzelne
       Pflichtverletzungen stattgefunden, aber im ganzen haben die Beam-
       ten ihre Pflicht in ehrenwerter Weise getan.
       Und in  der Tat,  die Masse  der posenschen  Beamten  h a t  ihre
       "Pflicht" getan,  ihre "Pflicht gegen ihren Diensteid", gegen das
       ganze altpreußische  System der Bürokratie, gegen ihr eignes, mit
       dieser  Pflicht   zusammenfallendes  Interesse.  Sie  haben  ihre
       Pflicht erfüllt,  indem ihnen  jedes Mittel  gut war,  um den 19.
       März in  Posen zu  vernichten. Und gerade deswegen, Herr Kühlwet-
       ter, ist es Ihre "Pflicht", diese Beamten in Masse abzusetzen!
       Aber Herr  Kühlwetter spricht von der durch die vorrevolutionären
       Gesetze bestimmten  Pflicht, da  wo es sich von einer ganz ändern
       Pflicht handelt, die nach jeder Revolution eintritt und die darin
       besteht, die  veränderten Verhältnisse  richtig  aufzufassen  und
       ihre Entwicklung  zu befördern. Und den Beamten zumuten, sie sol-
       len den  bürokratischen Standpunkt mit dem konstitutionellen ver-
       tauschen, sie  sollen sich  ebensogut wie  die neuen Minister auf
       den Boden der Revolution stellen, das heißt nach Herrn Kühlwetter
       einen ehrenwerten Stand herabwürdigen!
       Auch den  Vorwurf, es  seien Parteihäupter begünstigt und Verbre-
       chen ungestraft geblieben, weist Herr Kühlwetter in dieser Allge-
       meinheit zurück. Man soll einzelne Fälle angeben.
       Behauptet Herr  Kühlwetter etwa alles Ernstes, auch nur ein klei-
       ner Teil  der Brutalitäten und Grausamkeiten sei bestraft worden,
       die die  preußische Soldateska verübt, die die Beamten zugelassen
       und unterstützt, denen die Deutschpolen und Juden Beifall zugeju-
       belt haben?  Herr Kühlwetter  sagt, er  habe bisher das kolossale
       Material noch  nicht von  allen Seiten prüfen können. In der Tat,
       er scheint es höchstens nach einer Seite hin geprüft zu haben.
       
       #194# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Jetzt aber  kommt Herr  Kühlwetter zu  der "schwierigsten und be-
       denklichsten Frage",  nämlich der,  in welchen   F o r m e n  die
       Kommission verhandeln  solle. Herr  Kühlwetter hätte  diese Frage
       gründlicher diskutiert gewünscht, denn "es liegt in dieser Frage,
       wie mit Recht bemerkt worden, eine Prinzipienfrage, die Frage des
       droit d'enquête 1*)".
       Herr Kühlwetter  beglückt uns  nun mit einer längeren Entwicklung
       über die  Teilung der  Gewalten im  Staat, die gewiß manches Neue
       für die  oberschlesischen und  pommerschen Bauern in der Versamm-
       lung enthielt. Es macht einen merkwürdigen Eindruck, im Jahre des
       Heils 1848  einen  preußischen  Minister,  und  noch  dazu  einen
       "Minister der  Tat", auf  der Tribüne  mit feierlichem  Ernst den
       Montesquieu auslegen zu hören.
       Die Teilung  der Gewalten,  die Herr  Kühlwetter und  andre große
       Staatsphilosophen als  ein heiliges  und unverletzliches  Prinzip
       mit der  tiefsten Ehrfurcht  betrachten, ist im Grunde nichts an-
       ders als die profane industrielle Teilung der Arbeit, zur Verein-
       fachung und  Kontrolle angewandt  auf den  Staatsmechanismus. Sie
       wird wie alle ändern heiligen, ewigen und unverletzlichen Prinzi-
       pien nur  soweit angewandt,  als sie  gerade den bestehenden Ver-
       hältnissen zusagt.  So laufen  in der konstitutionellen Monarchie
       z.B. die  gesetzgebende und vollziehende Gewalt in der Person des
       Fürsten durcheinander;  ferner in  den Kammern  die gesetzgebende
       Gewalt mit  der Kontrolle über die vollziehende usw. Diese unent-
       behrlichen Beschränkungen der Teilung der Arbeit im Staat drücken
       nun Staatsweise  von der  Force eines "Ministers der Tat" folgen-
       dermaßen aus:
       
       "Die gesetzgebende  Gewalt, soweit dieselbe durch die Volksreprä-
       sentation ausgeübt  wird, hat  ihre eigenen  Organe; die vollzie-
       hende Gewalt hat ihre eignen Organe und nicht minder die richter-
       liche Gewalt. Es ist  d a h e r  (!) nicht zulässig, daß die eine
       Gewalt direkt  die Organe der ändern Gewalt in Anspruch nehme, es
       sei denn, daß es ihr  d u r c h  e i n  b e s o n d e r e s  G e-
       s e t z  übertragen werde."
       
       Die Abweichung  von der  Teilung der Gewalten ist nicht zulässig,
       "es sei  denn, daß sie durch ein besondres Gesetz" vorgeschrieben
       sei! Und  umgekehrt, die  Anwendung der  vorgeschriebenen Teilung
       der Gewalten  ist ebenfalls nicht zulässig, "es sei denn, daß sie
       durch besondere  Gesetze" vorgeschrieben  sei! Welcher  Tiefsinn!
       Welche Aufschlüsse!
       Von dem  Fall einer  Revolution, wo die Teilung der Gewalten ohne
       "ein besonderes  Gesetz" aufhört,  spricht  Herr  Kühlwetter  gar
       nicht.
       Herr Kühlwetter  ergeht sich  nun in eine Erörterung darüber, daß
       die Vollmacht  für die  Kommission, Zeugen  eidlich zu vernehmen,
       Beamte zu
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       1*) Rechtes der Untersuchung
       
       #195# Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
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       requirieren usw.,  kurz, mit   e i g n e n   A u g e n  zu sehen,
       ein Eingriff in die Teilung der Gewalten sei und durch ein beson-
       deres Gesetz  festgestellt werden  müsse. Als  Beispiel wird  die
       belgische Konstitution  beigebracht, deren  Artikel 40  das droit
       d'enquête den Kammern ausdrücklich gibt.
       Aber, Herr  Kühlwetter, besteht  denn in  Preußen gesetzlich  und
       tatsächlich eine Teilung der Gewalten in dem Sinn, in welchem Sie
       das Wort  verstehen, in  konstitutionellem Sinn? Ist die existie-
       rende Teilung  der Gewalten  nicht die  beschränkte, zugestutzte,
       die der   a b s o l u t e n,   der  bürokratischen Monarchie ent-
       spricht? Wie  kann man  also konstitutionelle Phrasen auf sie an-
       wenden, ehe  sie konstitutionell  reformiert ist?  Wie können die
       Preußen einen  Artikel 40  der Konstitution  haben, solange diese
       Konstitution selbst noch gar nicht existiert?
       Resümieren wir.  Nach Herrn  Kühlwetter ist  die Ernennung  einer
       Kommission mit  unbeschränkter Vollmacht ein Eingriff in die kon-
       stitutionelle Teilung  der Gewalten. Die konstitutionelle Teilung
       der Gewalten  besteht in  Preußen noch  gar nicht;  man kann also
       auch keinen Eingriff in sie tun.
       Aber sie  soll eingeführt  werden, und während des revolutionären
       Provisoriums, in  dem wir  leben, muß  sie nach  der Ansicht  des
       Herrn Kühlwetter als  s c h o n  b e s t e h e n d  vorausgesetzt
       werden. Hätte Herr Kühlwetter recht, so müßten doch wahrlich auch
       die konstitutionellen  A u s n a h m e n  als bestehend vorausge-
       setzt werden! Und zu diesen konstitutionellen Ausnahmen gehört ja
       gerade das Untersuchungsrecht der gesetzgebenden Körper!
       Aber Herr  Kühlwetter hat keineswegs recht. Im Gegenteil: Das re-
       volutionäre Provisorium besteht gerade darin, daß die Teilung der
       Gewalten provisorisch   a u f g e h o b e n  ist, daß die gesetz-
       gebende Behörde  die Exekutivgewalt  oder die Exekutivbehörde die
       gesetzgebende Gewalt momentan an sich reißt. Ob die revolutionäre
       Diktatur (sie  ist eine  Diktatur, mag  sie noch so schlaff geübt
       werden) sich  in den Händen der Krone oder einer Versammlung oder
       beider zusammen  befindet, ist ganz gleichgültig. Will Herr Kühl-
       wetter Beispiele  aller drei  Fälle, die  französische Geschichte
       seit 1789 liefert die Menge.
       Das Provisorium,  an das  Herr Kühlwetter appelliert, beweist ge-
       rade gegen  ihn. Es  gibt der Versammlung noch ganz andere Attri-
       bute als  das bloße  Untersuchungsrecht -  es gibt  ihr sogar das
       Recht, sich nötigenfalls in einen  G e r i c h t s h o f  zu ver-
       wandeln und ohne Gesetze zu verurteilen!
       Hätte Herr  Kühlwetter diese  Konsequenzen vorausgesehen, er wäre
       vielleicht etwas  vorsichtiger mit  der "Anerkennung  der Revolu-
       tion" umgegangen.
       
       #196# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Aber er beruhige sich:
       
       Deutschland, die fromme Kinderstube,
       Ist keine römische Mördergrube, [186]
       
       und die  Herren Vereinbarer mögen sitzen, solange sie wollen, sie
       werden nie ein "langes Parlament" [187] werden.
       Wenn wir  übrigens den Amtsdoktrinär des Ministeriums der Tat mit
       seinem Vorgänger  in der  Doktrin, Herrn Camphausen, vergleichen,
       so finden wir doch einen bedeutenden Abstand. Herr Camphausen be-
       saß jedenfalls  unendlich mehr  Originalität; er streifte an Gui-
       zot, aber Herr Kühlwetter erreicht nicht einmal den winzigen Lord
       John Russell.
       Wir haben die staatsphilosophische Fülle der Kühlwetterschen Rede
       genugsam bewundert. Betrachten wir jetzt den Zweck, den eigentli-
       chen praktischen  Grund dieser  bemoosten Weisheit, dieser ganzen
       Montesquieuschen Teilungstheorie.
       Herr Kühlwetter  kommt nämlich  jetzt zu  den Konsequenzen seiner
       Theorie. Das  Ministerium ist ausnahmsweise geneigt, die Behörden
       anzuweisen, dasjenige  auszuführen, was  die Kommission für nötig
       findet. Nur dagegen muß es sich erklären, daß Aufträge an die Be-
       hörden direkt  von der  Kommission ausgehen; d.h. die Kommission,
       ohne direkte  Verbindung mit  den Behörden,  ohne Macht über sie,
       kann sie  nicht zwingen, ihr andere Auskunft zu schaffen, als die
       die Behörden  zu geben  für gut finden. Und dazu noch der schlep-
       pende Geschäftsgang,  der endlose Instanzenzug! Ein hübsches Mit-
       tel, unter  dem Verwände  der Teilung der Gewalten die Kommission
       illusorisch zu machen!
       
       "Es kann die Absicht nicht sein, der Kommission die ganze Aufgabe
       zu übertragen, welche die Regierung hat."
       
       Als ob  jemand daran  dächte, der  Kommission das Recht zum  R e-
       g i e r e n  zu geben!
       
       "Die Regierung  würde   n e b e n   der Kommission  zu  ermitteln
       fortfahren müssen,  welche Ursachen  der Entzweiung  in Posen  zu
       Grunde gelegen" (eben daß sie schon so lange "ermittelt" und noch
       nichts ausgemittelt  hat, ist  Grund genug,  sie jetzt ganz außer
       Frage zu  lassen), "und  dadurch, daß  auf doppeltem  Weg  dieser
       Zweck verfolgt  wird, dürfte  Zeit und  Mühe oft unnütz verwendet
       und dürften Kollisionen kaum zu vermeiden sein."
       
       Nach den bisherigen Antezedentien würde die Kommission gewiß sehr
       viel "Zeit  und Mühe  unnütz verwenden",  wenn sie sich auf Herrn
       Kühlwetters Vorschlag mit dem langwierigen Instanzenzuge einließ.
       Die Kollisionen sind auf diesem Wege ebenfalls viel leichter, als
       wenn die Kommission direkt
       
       #197# Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
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       mit den  Behörden verkehrt und sofort Mißverständnisse aufklären,
       bürokratische Trotzgelüste niederschlagen kann.
       
       "Es scheint  d a h e r  (!) in der Natur der Sache zu liegen, daß
       die Kommission  im  E i n v e r s t ä n d n i s  mit dem Ministe-
       rium und  unter   s t e t e r  M i t w i r k u n g  desselben den
       Zweck zu erreichen suche."
       
       Immer besser!  Eine Kommission, die das Ministerium kontrollieren
       soll, im  Einverständnis mit  ihm und unter seiner steten Mitwir-
       kung! Herr  Kühlwetter geniert  sich nicht, merken zu lassen, wie
       er es  für wünschenswert  hält, daß  die Kommission  unter seiner
       Kontrolle, nicht er unter der ihrigen stehe.
       
       "Wollte dagegen die Kommission eine isolierte Stellung einnehmen,
       so müßte  die Frage  entstehen, ob  da die Kommission die Verant-
       wortlichkeit übernehmen will und kann, welche dem Ministerium ob-
       liegt. Mit  ebensoviel Wahrheit  als Geist ist bereits die Bemer-
       kung gemacht  worden, daß  die Unverletzlichkeit  der Deputierten
       mit dieser Verantwortlichkeit nicht vereinbarlich ist."
       
       Es handelt sich nicht um Verwaltung, sondern bloß um Feststellung
       von Tatsachen.  Die Kommission  soll die  Vollmacht erhalten, die
       dazu nötigen Mittel anzuwenden. Das ist alles. Daß sie sowohl we-
       gen nachlässiger, wie wegen übertriebener Anwendung dieser Mittel
       der Versammlung verantwortlich ist, versteht sich von selbst.
       Die ganze Sache hat mit ministerieller Verantwortlichkeit und De-
       putiertenunverantwortlichkeit  ebensowenig   [zu]  tun   wie  mit
       "Wahrheit" und "Geist".
       Genug, Herr Kühlwetter legte diese Vorschläge zur Lösung der Kol-
       lision unter  dem Vorwand  der Teilung der Gewalten den Vereinba-
       rern ans  Herz, ohne  indes einen bestimmten Vorschlag zu machen.
       Das Ministerium der Tat fühlt sich auf unsicherm Boden.
       Wir können auf die weitere Diskussion nicht eingehen. Die Abstim-
       mungen sind bekannt: die Niederlage der Regierung bei der nament-
       lichen Abstimmung,  der Staatsstreich  der Rechten,  die eine be-
       reits verworfene  Frage nachträglich noch annahm. [178] Wir haben
       dies alles  schon gegeben.  Wir fügen  nur hinzu,  daß unter  den
       Rheinländern, die   g e g e n   die unbedingte Vollmacht der Kom-
       mission stimmten, uns folgende Namen auffallen:
       Arntz, Dr.  jur. Bauerband,  Frencken, Lensing,  v. Loe, Reichen-
       sperger II,  Simons und der letzte, aber nicht der geringste, un-
       ser Oberprokurator Zweiffel.
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

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