Quelle: MEW 5 März - November 1848
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Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
(Zweiter Artikel)
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 41 vom 10. Juli 1848]
** Köln, 9. Juli. Welch ein dringend notwendiger Akt der Gerech-
tigkeit gegen die Polen die Ernennung einer Untersuchungskommis-
sion mit unbedingter Vollmacht ist, geht aus dem Bericht hervor,
den wir seit drei Tagen angefangen haben, nach authentischen Ak-
tenstücken zu geben. [184]
Die altpreußischen Beamten, schon von vornherein in einer feind-
lichen Stellung gegen die Polen, sahen sich durch die Reorganisa-
tionsverheißungen in ihrer Existenz bedroht. Der kleinste Akt der
Gerechtigkeit gegen die Polen brachte ihnen Gefahr. Daher die fa-
natische Wut, womit sie, unterstützt von der losgelassenen Solda-
teska, über die Polen herfielen, die Konventionen brachen, die
harmlosesten Leute mißhandelten, die größten Schändlichkeiten
durchgehen ließen oder sanktionierten, nur um die Polen zu einem
Kampfe zu zwingen, m dem ihre Erdrückung durch die kolossalste
Übermacht gewiß war.
Das Ministerium Camphausen, nicht nur schwach, ratlos, schlecht
berichtet, sondern sogar a b s i c h t l i c h, aus Prinzip un-
tätig, ließ alles gehen, wie es ging. Die schauderhaftesten Bar-
bareien geschahen, und Herr Camphausen rührte sich nicht.
Welche Berichte liegen jetzt vor über den posenschen Bürgerkrieg
[52]?
Hier die parteiischen, interessierten Berichte der Urheber des
Kriegs, der Beamten, der Offiziere, und die auf beide gestützten
Data, die das Ministerium geben kann. Das Ministerium ist eben-
falls s e l b s t Partei, solange Herr Hansemann darin sitzt.
Diese Aktenstücke sind parteiisch, aber sie sind o f f i-
z i e l l.
Dort die von den Polen gesammelten Tatsachen, ihre Klagschriften
ans Ministerium, namentlich die Briefe des Erzbischofs Przyluski
an die Minister [185]. Diese Aktenstücke haben meist keinen offi-
ziellen Charakter, ihre Verfasser erbieten sich aber zum Beweise
der Wahrheit.
#191# Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
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Die beiden Klassen von Berichten widersprechen einander total,
und die Kommission soll untersuchen, welche Seite recht hat.
Sie kann - wenige Ausnahmsfälle abgerechnet - dies nur dadurch
tun, daß sie sich an Ort und Stelle begibt und durch Zeugenverhör
wenigstens die wichtigsten Punkte ins klare bringt. Wird ihr dies
untersagt, so ist ihre ganze Tätigkeit illusorisch, so mag sie
eine gewisse historisch-philologische Kritik üben, den einen oder
den ändern Bericht für glaubwürdiger erklären, aber entscheiden
kann sie nicht.
Die ganze Bedeutung der Kommission hängt also von der Befugnis
ab, Zeugen zu verhören, und daher der Eifer sämtlicher Polenfres-
ser in der Versammlung, sie durch allerlei tiefsinnige und spitz-
findige Gründe zu beseitigen, daher der Staatsstreich am Schluß
der Sitzung.
Der Abgeordnete Bloem sagte in der Debatte des 4. [Juli] [25]:
"Heißt es Wahrheit erforschen, wenn man, wie einige Amendements
wollen, aus den Regierungsvorlagen die Wahrheit schöpfen will?
Wahrlich mitnichten! Woraus sind die Regierungsvorlagen entstan-
den? Aus den Berichten der Beamten größtenteils. Woraus sind die
Beamten hervorgegangen? Aus dem alten System. Sind diese Beamten
verschwunden, hat man aus neuer, volkstümlicher Wahl neue Lan-
dräte eingesetzt? Keineswegs. Werden wir von den Beamten über die
wahre Stimmung unterrichtet? Die alten Beamten berichten noch
heute wie früher. Es ist also klar, die bloße Einsicht der Mini-
sterialakten wird uns zu nichts führen."
Der Abgeordnete Richter geht noch weiter. Er sieht in dem Beneh-
men der Posener Beamten nur die äußerste, aber notwendige Folge
der Beibehaltung des alten Verwaltungssystems und der alten Beam-
ten überhaupt. Ähnliche Konflikte zwischen der Amtspflicht und
dem Interesse der alten Beamten können alle Tage auch in ändern
Provinzen vorkommen.
"Wir haben seit der Revolution ein anderes Ministerium und sogar
ein zweites erhalten; aber das Ministerium ist ja nur die Seele,
es hat überall gleichmäßig zu organisieren. Dagegen in den Pro-
vinzen ist überall die alte Organisation der Verwaltung dieselbe
geblieben. Wollen Sie ein anderes Bild haben? Man gießt nicht den
neuen Wein in alte verrottete Schläuche. Auf diese Art haben wir
im Großherzogtum die furchtbarsten Klagen. Sollten wir nicht
schon d e s w e g e n eine Kommission niedersetzen, daß man
sehe, wie sehr es nötig ist, in ändern Provinzen ebensogut wie in
Posen, die alte Organisation durch eine neue zu ersetzen, die für
Zeit und Umstände paßt?"
Der Abgeordnete Richter hat recht. Nach einer Revolution ist eine
Erneuerung sämtlicher Zivil- und Militärbeamten sowie eines Teils
der gerichtlichen, und besonders der Parquets, die erste Notwen-
digkeit. Sonst scheitern die besten Maßregeln der Zentralgewalt
an der Widerhaarigkeit der Subalternen. Die Schwäche der franzö-
sischen provisorischen Regierung, die
#192# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Schwäche des Ministeriums Camphausen haben in dieser Beziehung
bittere Früchte getragen.
In Preußen aber, wo eine seit vierzig Jahren vollständig organi-
sierte bürokratische Hierarchie in der Verwaltung und im Militär
mit absoluter Gewalt geherrscht hat, in Preußen, wo gerade diese
Bürokratie der Hauptfeind war, den man am 19. März besiegt hatte,
hier war die vollständige Erneuerung der Zivil- und Militärbeam-
ten noch unendlich dringender. Aber das Ministerium der Vermitt-
lung hatte natürlich nicht den Beruf, revolutionäre Notwendigkei-
ten durchzuführen. Es hatte eingestandnermaßen den Beruf, gar
nichts zu tun, und ließ daher seinen alten Gegnern, den Bürokra-
ten, einstweilen die wirkliche Macht in den Händen. Es
"vermittelte" die alte Bürokratie mit den neuen Zuständen; dafür
"vermittelte" die Bürokratie ihm den posenschen Bürgerkrieg und
die Verantwortlichkeit für Grausamkeiten, wie sie seit dem Drei-
ßigjährigen Kriege nicht mehr vorgekommen waren.
Das Ministerium Hansemann, Erbe des Ministeriums Camphausen,
hatte sämtliche Aktiva und Passiva seines Erblassers übernehmen
müssen, also nicht nur die Majorität in der Kammer, sondern auch
die posenschen Ereignisse und die posenschen Beamten. Das Mini-
sterium war also direkt interessiert, die Untersuchung durch die
Kommission so illusorisch wie möglich zu machen. Die Redner der
ministeriellen Majorität, und namentlich die Juristen, wandten
ihren ganzen Vorrat von Kasuistik und Spitzfindigkeit an, um
einen tiefsinnigen, prinzipiellen Grund zu entdecken, weshalb die
Kommission keine Zeugen verhören dürfe. Es würde zu weit führen,
wollten wir uns hier auf die Bewunderung der Jurisprudenz eines
Reichensperger usw. einlassen. Wir müssen uns darauf beschränken,
die gründliche Erörterung des Herrn Ministers Kühlwetter ans Ta-
geslicht hervorzuziehen.
Herr Kühlwetter, die materielle Frage gänzlich beiseite lassend,
beginnt mit der Erklärung, wie äußerst angenehm es dem Ministe-
rium sein werde, wenn solche Kommissionen ihm in Erfüllung seiner
schweren Aufgabe durch Aufklärungen etc. zur Hand gingen. Ja,
hätte Herr Reuter nicht den glücklichen Einfall gehabt, eine sol-
che Kommission vorzuschlagen 1*), so würde Herr Kühlwetter unbe-
dingt selbst darauf gedrungen haben. Man möge der Kommission nur
recht weitläuftige Aufträge geben (damit sie nie fertig werde),
er sei damit einverstanden, daß eine ängstliche Abwägung durchaus
nicht erforderlich sei. Sie möge die ganze Vergangenheit, Gegen-
wart und Zukunft der Provinz Posen in den Bereich ihrer Wirksam-
keit ziehen; sofern es sich nur um Aufklärungen handle, werde das
Ministerium die Kompetenz der Kommis-
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1*) Siehe vorl. Band, S. 48-52
#193# - Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
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nicht ängstlich prüfen. Freilich könne man zu weit gehen, doch
überlasse er es der Weisheit der Kommission, ob sie z.B. auch die
Frage wegen Absetzung der posenschen Beamten in ihren Bereich
ziehen wolle.
Soweit die einleitenden Konzessionen des Herrn Ministers, die,
mit einigen biedermännischen Deklamationen verbrämt, sich mehre-
rer lebhaften Bravos zu erfreuen hatten. Jetzt folgen die
A b e r.
"Wenn a b e r bemerkt worden ist, daß die Berichte über Posen
unmöglich ein richtiges Licht verbreiten könnten, weil es nur
B e a m t e seien, und zwar Beamte aus der alten Zeit, halte ich
es für meine Pflicht, einen ehrenwerten Stand in Schutz zu neh-
men. Ist es wahr, daß einzelne Beamte ihrer Pflicht nicht getreu
gewesen sind, so ahnde man dies an den einzelnen Pflichtvergesse-
nen, aber der S t a n d der Beamten darf niemals herabgewürdigt
werden, weil einzelne Glieder desselben ihre Pflicht verletzt ha-
ben."
Wie kühn Herr Kühlwetter auftritt! Allerdings haben einzelne
Pflichtverletzungen stattgefunden, aber im ganzen haben die Beam-
ten ihre Pflicht in ehrenwerter Weise getan.
Und in der Tat, die Masse der posenschen Beamten h a t ihre
"Pflicht" getan, ihre "Pflicht gegen ihren Diensteid", gegen das
ganze altpreußische System der Bürokratie, gegen ihr eignes, mit
dieser Pflicht zusammenfallendes Interesse. Sie haben ihre
Pflicht erfüllt, indem ihnen jedes Mittel gut war, um den 19.
März in Posen zu vernichten. Und gerade deswegen, Herr Kühlwet-
ter, ist es Ihre "Pflicht", diese Beamten in Masse abzusetzen!
Aber Herr Kühlwetter spricht von der durch die vorrevolutionären
Gesetze bestimmten Pflicht, da wo es sich von einer ganz ändern
Pflicht handelt, die nach jeder Revolution eintritt und die darin
besteht, die veränderten Verhältnisse richtig aufzufassen und
ihre Entwicklung zu befördern. Und den Beamten zumuten, sie sol-
len den bürokratischen Standpunkt mit dem konstitutionellen ver-
tauschen, sie sollen sich ebensogut wie die neuen Minister auf
den Boden der Revolution stellen, das heißt nach Herrn Kühlwetter
einen ehrenwerten Stand herabwürdigen!
Auch den Vorwurf, es seien Parteihäupter begünstigt und Verbre-
chen ungestraft geblieben, weist Herr Kühlwetter in dieser Allge-
meinheit zurück. Man soll einzelne Fälle angeben.
Behauptet Herr Kühlwetter etwa alles Ernstes, auch nur ein klei-
ner Teil der Brutalitäten und Grausamkeiten sei bestraft worden,
die die preußische Soldateska verübt, die die Beamten zugelassen
und unterstützt, denen die Deutschpolen und Juden Beifall zugeju-
belt haben? Herr Kühlwetter sagt, er habe bisher das kolossale
Material noch nicht von allen Seiten prüfen können. In der Tat,
er scheint es höchstens nach einer Seite hin geprüft zu haben.
#194# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Jetzt aber kommt Herr Kühlwetter zu der "schwierigsten und be-
denklichsten Frage", nämlich der, in welchen F o r m e n die
Kommission verhandeln solle. Herr Kühlwetter hätte diese Frage
gründlicher diskutiert gewünscht, denn "es liegt in dieser Frage,
wie mit Recht bemerkt worden, eine Prinzipienfrage, die Frage des
droit d'enquête 1*)".
Herr Kühlwetter beglückt uns nun mit einer längeren Entwicklung
über die Teilung der Gewalten im Staat, die gewiß manches Neue
für die oberschlesischen und pommerschen Bauern in der Versamm-
lung enthielt. Es macht einen merkwürdigen Eindruck, im Jahre des
Heils 1848 einen preußischen Minister, und noch dazu einen
"Minister der Tat", auf der Tribüne mit feierlichem Ernst den
Montesquieu auslegen zu hören.
Die Teilung der Gewalten, die Herr Kühlwetter und andre große
Staatsphilosophen als ein heiliges und unverletzliches Prinzip
mit der tiefsten Ehrfurcht betrachten, ist im Grunde nichts an-
ders als die profane industrielle Teilung der Arbeit, zur Verein-
fachung und Kontrolle angewandt auf den Staatsmechanismus. Sie
wird wie alle ändern heiligen, ewigen und unverletzlichen Prinzi-
pien nur soweit angewandt, als sie gerade den bestehenden Ver-
hältnissen zusagt. So laufen in der konstitutionellen Monarchie
z.B. die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in der Person des
Fürsten durcheinander; ferner in den Kammern die gesetzgebende
Gewalt mit der Kontrolle über die vollziehende usw. Diese unent-
behrlichen Beschränkungen der Teilung der Arbeit im Staat drücken
nun Staatsweise von der Force eines "Ministers der Tat" folgen-
dermaßen aus:
"Die gesetzgebende Gewalt, soweit dieselbe durch die Volksreprä-
sentation ausgeübt wird, hat ihre eigenen Organe; die vollzie-
hende Gewalt hat ihre eignen Organe und nicht minder die richter-
liche Gewalt. Es ist d a h e r (!) nicht zulässig, daß die eine
Gewalt direkt die Organe der ändern Gewalt in Anspruch nehme, es
sei denn, daß es ihr d u r c h e i n b e s o n d e r e s G e-
s e t z übertragen werde."
Die Abweichung von der Teilung der Gewalten ist nicht zulässig,
"es sei denn, daß sie durch ein besondres Gesetz" vorgeschrieben
sei! Und umgekehrt, die Anwendung der vorgeschriebenen Teilung
der Gewalten ist ebenfalls nicht zulässig, "es sei denn, daß sie
durch besondere Gesetze" vorgeschrieben sei! Welcher Tiefsinn!
Welche Aufschlüsse!
Von dem Fall einer Revolution, wo die Teilung der Gewalten ohne
"ein besonderes Gesetz" aufhört, spricht Herr Kühlwetter gar
nicht.
Herr Kühlwetter ergeht sich nun in eine Erörterung darüber, daß
die Vollmacht für die Kommission, Zeugen eidlich zu vernehmen,
Beamte zu
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1*) Rechtes der Untersuchung
#195# Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
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requirieren usw., kurz, mit e i g n e n A u g e n zu sehen,
ein Eingriff in die Teilung der Gewalten sei und durch ein beson-
deres Gesetz festgestellt werden müsse. Als Beispiel wird die
belgische Konstitution beigebracht, deren Artikel 40 das droit
d'enquête den Kammern ausdrücklich gibt.
Aber, Herr Kühlwetter, besteht denn in Preußen gesetzlich und
tatsächlich eine Teilung der Gewalten in dem Sinn, in welchem Sie
das Wort verstehen, in konstitutionellem Sinn? Ist die existie-
rende Teilung der Gewalten nicht die beschränkte, zugestutzte,
die der a b s o l u t e n, der bürokratischen Monarchie ent-
spricht? Wie kann man also konstitutionelle Phrasen auf sie an-
wenden, ehe sie konstitutionell reformiert ist? Wie können die
Preußen einen Artikel 40 der Konstitution haben, solange diese
Konstitution selbst noch gar nicht existiert?
Resümieren wir. Nach Herrn Kühlwetter ist die Ernennung einer
Kommission mit unbeschränkter Vollmacht ein Eingriff in die kon-
stitutionelle Teilung der Gewalten. Die konstitutionelle Teilung
der Gewalten besteht in Preußen noch gar nicht; man kann also
auch keinen Eingriff in sie tun.
Aber sie soll eingeführt werden, und während des revolutionären
Provisoriums, in dem wir leben, muß sie nach der Ansicht des
Herrn Kühlwetter als s c h o n b e s t e h e n d vorausgesetzt
werden. Hätte Herr Kühlwetter recht, so müßten doch wahrlich auch
die konstitutionellen A u s n a h m e n als bestehend vorausge-
setzt werden! Und zu diesen konstitutionellen Ausnahmen gehört ja
gerade das Untersuchungsrecht der gesetzgebenden Körper!
Aber Herr Kühlwetter hat keineswegs recht. Im Gegenteil: Das re-
volutionäre Provisorium besteht gerade darin, daß die Teilung der
Gewalten provisorisch a u f g e h o b e n ist, daß die gesetz-
gebende Behörde die Exekutivgewalt oder die Exekutivbehörde die
gesetzgebende Gewalt momentan an sich reißt. Ob die revolutionäre
Diktatur (sie ist eine Diktatur, mag sie noch so schlaff geübt
werden) sich in den Händen der Krone oder einer Versammlung oder
beider zusammen befindet, ist ganz gleichgültig. Will Herr Kühl-
wetter Beispiele aller drei Fälle, die französische Geschichte
seit 1789 liefert die Menge.
Das Provisorium, an das Herr Kühlwetter appelliert, beweist ge-
rade gegen ihn. Es gibt der Versammlung noch ganz andere Attri-
bute als das bloße Untersuchungsrecht - es gibt ihr sogar das
Recht, sich nötigenfalls in einen G e r i c h t s h o f zu ver-
wandeln und ohne Gesetze zu verurteilen!
Hätte Herr Kühlwetter diese Konsequenzen vorausgesehen, er wäre
vielleicht etwas vorsichtiger mit der "Anerkennung der Revolu-
tion" umgegangen.
#196# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Aber er beruhige sich:
Deutschland, die fromme Kinderstube,
Ist keine römische Mördergrube, [186]
und die Herren Vereinbarer mögen sitzen, solange sie wollen, sie
werden nie ein "langes Parlament" [187] werden.
Wenn wir übrigens den Amtsdoktrinär des Ministeriums der Tat mit
seinem Vorgänger in der Doktrin, Herrn Camphausen, vergleichen,
so finden wir doch einen bedeutenden Abstand. Herr Camphausen be-
saß jedenfalls unendlich mehr Originalität; er streifte an Gui-
zot, aber Herr Kühlwetter erreicht nicht einmal den winzigen Lord
John Russell.
Wir haben die staatsphilosophische Fülle der Kühlwetterschen Rede
genugsam bewundert. Betrachten wir jetzt den Zweck, den eigentli-
chen praktischen Grund dieser bemoosten Weisheit, dieser ganzen
Montesquieuschen Teilungstheorie.
Herr Kühlwetter kommt nämlich jetzt zu den Konsequenzen seiner
Theorie. Das Ministerium ist ausnahmsweise geneigt, die Behörden
anzuweisen, dasjenige auszuführen, was die Kommission für nötig
findet. Nur dagegen muß es sich erklären, daß Aufträge an die Be-
hörden direkt von der Kommission ausgehen; d.h. die Kommission,
ohne direkte Verbindung mit den Behörden, ohne Macht über sie,
kann sie nicht zwingen, ihr andere Auskunft zu schaffen, als die
die Behörden zu geben für gut finden. Und dazu noch der schlep-
pende Geschäftsgang, der endlose Instanzenzug! Ein hübsches Mit-
tel, unter dem Verwände der Teilung der Gewalten die Kommission
illusorisch zu machen!
"Es kann die Absicht nicht sein, der Kommission die ganze Aufgabe
zu übertragen, welche die Regierung hat."
Als ob jemand daran dächte, der Kommission das Recht zum R e-
g i e r e n zu geben!
"Die Regierung würde n e b e n der Kommission zu ermitteln
fortfahren müssen, welche Ursachen der Entzweiung in Posen zu
Grunde gelegen" (eben daß sie schon so lange "ermittelt" und noch
nichts ausgemittelt hat, ist Grund genug, sie jetzt ganz außer
Frage zu lassen), "und dadurch, daß auf doppeltem Weg dieser
Zweck verfolgt wird, dürfte Zeit und Mühe oft unnütz verwendet
und dürften Kollisionen kaum zu vermeiden sein."
Nach den bisherigen Antezedentien würde die Kommission gewiß sehr
viel "Zeit und Mühe unnütz verwenden", wenn sie sich auf Herrn
Kühlwetters Vorschlag mit dem langwierigen Instanzenzuge einließ.
Die Kollisionen sind auf diesem Wege ebenfalls viel leichter, als
wenn die Kommission direkt
#197# Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
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mit den Behörden verkehrt und sofort Mißverständnisse aufklären,
bürokratische Trotzgelüste niederschlagen kann.
"Es scheint d a h e r (!) in der Natur der Sache zu liegen, daß
die Kommission im E i n v e r s t ä n d n i s mit dem Ministe-
rium und unter s t e t e r M i t w i r k u n g desselben den
Zweck zu erreichen suche."
Immer besser! Eine Kommission, die das Ministerium kontrollieren
soll, im Einverständnis mit ihm und unter seiner steten Mitwir-
kung! Herr Kühlwetter geniert sich nicht, merken zu lassen, wie
er es für wünschenswert hält, daß die Kommission unter seiner
Kontrolle, nicht er unter der ihrigen stehe.
"Wollte dagegen die Kommission eine isolierte Stellung einnehmen,
so müßte die Frage entstehen, ob da die Kommission die Verant-
wortlichkeit übernehmen will und kann, welche dem Ministerium ob-
liegt. Mit ebensoviel Wahrheit als Geist ist bereits die Bemer-
kung gemacht worden, daß die Unverletzlichkeit der Deputierten
mit dieser Verantwortlichkeit nicht vereinbarlich ist."
Es handelt sich nicht um Verwaltung, sondern bloß um Feststellung
von Tatsachen. Die Kommission soll die Vollmacht erhalten, die
dazu nötigen Mittel anzuwenden. Das ist alles. Daß sie sowohl we-
gen nachlässiger, wie wegen übertriebener Anwendung dieser Mittel
der Versammlung verantwortlich ist, versteht sich von selbst.
Die ganze Sache hat mit ministerieller Verantwortlichkeit und De-
putiertenunverantwortlichkeit ebensowenig [zu] tun wie mit
"Wahrheit" und "Geist".
Genug, Herr Kühlwetter legte diese Vorschläge zur Lösung der Kol-
lision unter dem Vorwand der Teilung der Gewalten den Vereinba-
rern ans Herz, ohne indes einen bestimmten Vorschlag zu machen.
Das Ministerium der Tat fühlt sich auf unsicherm Boden.
Wir können auf die weitere Diskussion nicht eingehen. Die Abstim-
mungen sind bekannt: die Niederlage der Regierung bei der nament-
lichen Abstimmung, der Staatsstreich der Rechten, die eine be-
reits verworfene Frage nachträglich noch annahm. [178] Wir haben
dies alles schon gegeben. Wir fügen nur hinzu, daß unter den
Rheinländern, die g e g e n die unbedingte Vollmacht der Kom-
mission stimmten, uns folgende Namen auffallen:
Arntz, Dr. jur. Bauerband, Frencken, Lensing, v. Loe, Reichen-
sperger II, Simons und der letzte, aber nicht der geringste, un-
ser Oberprokurator Zweiffel.
Geschrieben von Friedrich Engels.
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