Quelle: MEW 5 März - November 1848


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       Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 48 vom 18. Juli 1848]
       ** Köln,  17. Juli.  Wir haben wieder einmal eine "große Debatte"
       gehabt, um  mit Herrn  Camphausen zu  sprechen, eine Debatte, die
       volle zwei Tage dauerte. [25]
       Die Grundlagen der Debatte sind bekannt: der Vorbehalt der Regie-
       rung gegen  die sofortige Rechtsgültigkeit der Beschlüsse der Na-
       tionalversammlung und  der Jacobysche  Antrag auf Anerkennung der
       Befugnis der  Versammlung, sofort  rechtskräftige  Beschlüsse  zu
       fassen, ohne  die Zustimmung  von irgend  jemand abzuwarten, aber
       auch auf  Mißbilligung des  Beschlusses über  die  Zentralgewalt.
       [198]
       Wie eine Debatte über diesen Gegenstand nur möglich war, wird än-
       dern Völkern  unbegreiflich erscheinen. Aber wir sind im Land der
       Eichen und  der Linden  [186], und  da darf  uns so leicht nichts
       verwundern.
       Das Volk  schickt eine Versammlung nach Frankfurt mit dem Mandat,
       sie soll  sich souverän  erklären über  ganz Deutschland und alle
       seine Regierungen; sie soll kraft ihrer vom Volk ihr übertragenen
       Souveränetät eine Verfassung für Deutschland beschließen.
       Die Versammlung,  statt sogleich  ihre Souveränetät gegenüber den
       Einzelstaaten und  dem Bundestag  zu proklamieren, umgeht schüch-
       tern jede  Frage, die  darauf Bezug  hat, und bewahrt eine unent-
       schiedene, schwankende Stellung.
       Endlich kommt  sie zu  einer entscheidenden  Frage: zur Ernennung
       einer provisorischen  Zentralgewalt. Scheinbar unabhängig, in der
       Tat aber  von den Regierungen durch Gagerns Vermittlung geleitet,
       wählt sie selbst den ihr von den Regierungen im voraus bestimmten
       Reichsverweser.
       Der Bundestag  erkennt die Wahl an und zeigt eine gewisse Präten-
       sion, ihr durch seine Bestätigung erst Rechtskraft zu geben.
       
       #223# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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       Trotzdem aber  laufen von  Hannover und selbst von Preußen Vorbe-
       halte ein;  und der  preußische Vorbehalt ist es, der der Debatte
       vom 11. und 12. zum Grunde liegt.
       Die Berliner  Kammer ist also diesmal nicht so sehr schuld daran,
       wenn die  Debatten sich  ins Nebelhafte  verlaufen.  Es  ist  die
       Schuld der  unentschiedenen, schlaffen,  energielosen Frankfurter
       Nationalversammlung, wenn  ihre Beschlüsse  derart sind, daß sich
       schwer andres über sie sagen läßt als bloße Kannegießereien.
       Jacoby leitet seinen Antrag kurz und mit seiner gewöhnlichen Prä-
       zision ein.  Er erschwert den Rednern der Linken ihren Standpunkt
       sehr; er sagt alles, was man über den Antrag sagen kann, wenn man
       nicht auf  die für  die Nationalversammlung  so kompromittierende
       Entstehungsgeschichte der Zentralgewalt eingehen will.
       In der Tat haben nach ihm die Abgeordneten der Linken wenig Neues
       mehr vorgebracht,  wogegen es der Rechten noch viel schlimmer er-
       ging: sie verlief sich entweder in pure Kannegießerei oder in ju-
       ristische Spitzfindigkeiten.  Auf beiden  Seiten wurde  unendlich
       oft wiederholt.
       Der Abgeordnete   S c h n e i d e r   hat die Ehre, die Argumente
       der Rechten zuerst der Versammlung zu unterbreiten.
       Er beginnt  mit dem  großen Argument,  daß der Antrag sich selbst
       widerspreche. Einerseits  erkenne er  die Souveränetät der Natio-
       nalversammlung an,  andrerseits fordre er die Vereinbarungskammer
       auf, einen  Tadel gegen  sie auszusprechen  und sich dadurch über
       sie zu stellen. Jeder Einzelne könne den Tadel aussprechen, nicht
       aber die Versammlung.
       Dieser feine Beweisgrund, auf den die Rechte augenscheinlich sehr
       stolz ist,  denn er  geht durch alle ihre Reden, stellt eine ganz
       neue Theorie  auf. Nach ihr hat die Versammlung weniger Recht als
       ein Einzelner gegenüber der Nationalversammlung.
       Auf dies erste große Argument folgt das republikanische. Deutsch-
       land besteht  größtenteils aus  konstitutionellen Monarchien  und
       daher muß es auch ein konstitutionelles, unverantwortliches Ober-
       haupt haben,  kein republikanisches, verantwortliches. Dies Argu-
       ment hat  am zweiten Tage Herr Stein beantwortet: Deutschland war
       seiner Zentral Verfassung nach immer eine Republik, freilich auch
       eine erbauliche Republik.
       
       "Wir haben",  sagt Herr Schneider, "das Mandat erhalten, die kon-
       stitutionelle Monarchie zu vereinbaren, und die Frankfurter haben
       das ähnliche  Mandat erhalten, mit den deutschen Regierungen eine
       Verfassung für Deutschland zu vereinbaren."
       
       Die Reaktion  spricht ihre Wünsche schon als bestehende Tatsachen
       aus. Damals,  als der  zitternde Bundestag  auf Befehl einer Ver-
       sammlung ohne
       
       #224# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       irgendein rechtskräftiges  Mandat, des  sogenannten Vorparlaments
       [11], die  deutsche Nationalversammlung einberief, damals war von
       Vereinbarung nicht  die Rede,  damals galt die berufene National-
       versammlung für  souverän. Jetzt aber ist das anders. Die Pariser
       Junitage haben  die Hoffnungen  nicht nur der großen Bourgeoisie,
       sondern auch  der Anhänger des gestürzten Systems neu geschwellt.
       Jeder Krautjunker  erwartet die  Herstellung seines  alten  Kant-
       schurregiments, und  von dem  kaiserlichen Hoflager  zu Innsbruck
       bis zu  der Stammburg Heinrichs LXXII. beginnt schon der Ruf nach
       "Vereinbarung der  deutschen Verfassung" sich zu erheben. Das hat
       die Frankfurter Versammlung sich freilich selbst zuzuschreiben.
       
       "Die Nationalversammlung  hat also  nach ihrem  Mandat gehandelt,
       indem sie  ein konstitutionelles  Oberhaupt wählte.  Sie hat aber
       auch nach  dem Willen  des Volkes  gehandelt; die große Majorität
       will die konstitutionelle Monarchie. Ja, ich hätte es für ein Un-
       glück gehalten, hätte die Nationalversammlung anders beschlossen.
       N i c h t   weil ich   g e g e n  d i e  R e p u b l i k  bin, im
       P r i n z i p   erkenne ich "dann bin ich mit mir vollständig ei-
       nig -  die Republik  als die   v o l l k o m m e n s t e    u n d
       e d e l s t e   S t a a t s f o r m  an, aber in der Wirklichkeit
       sind wir  dahin noch  lange nicht  gelangt. Wir  können die  Form
       nicht haben,  ohne den  Geist zu haben. Wir können keine Republik
       haben wollen, wenn uns die  R e p u b l i k a n e r  fehlen, d.h.
       die edlen  Charaktere, die nicht nur in der Begeisterung, sondern
       zu jeder  Zeit mit ruhigem Bewußtsein und in edler Selbstverleug-
       nung ihr  Interesse dem  gemeinsamen Interesse unterzuordnen wis-
       sen."
       Kann man  einen schönern Beweis verlangen, welche Tugenden in der
       Berliner Kammer  vertreten sind,  als diese  edlen,  bescheidenen
       Worte des Abgeordneten Schneider? Wahrlich, wenn noch ein Zweifel
       bestehen konnte  über die  Befähigung der Deutschen zur Republik,
       er mußte  in sein  Nichts verschwinden  vor diesen  Proben echter
       Bürgertugend,  edler,  bescheidenster  Selbstaufopferung  unseres
       Cincinnatus-Schneider! Möge  Cincinnatus Mut fassen und Vertrauen
       zu  sich  und  den  zahllosen  edlen  Bürgern  Deutschlands,  die
       ebenfalls die  Republik für  die edelste  Staatsform,  aber  sich
       selbst für  schlechte Republikaner  halten: Sie sind reif für die
       Republik,  sie  würden  die  Republik  mit  demselben  heroischen
       Gleichmut ertragen  wie die  absolute Monarchie. Die Republik der
       Biedermänner würde  die glücklichste  sein, die  je bestand: eine
       Republik ohne Brutus und Catilina, ohne Marat und Junistürme, die
       Republik der satten Tugend und zahlungsfähigen Moral [199].
       Wie sehr täuscht sich Cincinnatus-Schneider, wenn er ausruft:
       
       "Unter dem  Absolutismus können  sich keine republikanischen Cha-
       raktere bilden; es läßt sich der republikanische Geist nicht her-
       vorrufen, wie  man die  H a n d  umdreht; wir haben unsere Kinder
       und Kindeskinder  dahin erst  zu erziehen!  Gegenwärtig würde ich
       die Republik nur für das höchste Unheil halten, denn sie wäre die
       Anarchie
       
       #225# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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       mit dem  entheiligten Namen  der Republik,  der Despotismus unter
       der Larve der Freiheit!"
       
       Im Gegenteil,  die Deutschen  sind, wie Herr Vogt (von Gießen) in
       der Nationalversammlung [7] sagte, die  g e b o r n e n  Republi-
       kaner, und  Cincinnatus-Schneider kann  seine Kinder nicht besser
       zur Republik  erziehen, als  wenn er  sie in  der alten deutschen
       Zucht, Sitte  und Gottesfurcht erzieht, in der er selbst schlecht
       und recht herangewachsen. Die Republik der Biedermänner würde an-
       statt Anarchie und Despotismus dieselben gemütlichen Weißbierver-
       handlungen erst  zur höchsten Vollkommenheit entwickeln, in denen
       Cincinnatus-Schneider sich  so sehr auszeichnet. Die Republik der
       Biedermänner, fern  von allen  Greueln und  Verbrechen,  die  die
       französische erste  Republik besudelten,  rein von  Blut und  die
       rote Fahne  verabscheuend, würde  das bisher  Unerreichte möglich
       machen, daß  jeder honette  Bürger ein  stilles und ruhiges Leben
       führe in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit. Wer weiß, ob uns die
       Republik der Biedermänner nicht gar die Zünfte mit sämtlichen er-
       heiternden Bönhasenprozessen  wiederbrächte! Diese  Republik  der
       Biedermänner ist  kein luftgewebtes Traumbild, sie ist eine Wirk-
       lichkeit, sie  existiert in Bremen, Hamburg, Lübeck und Frankfurt
       und selbst noch in einigen Teilen der Schweiz. Überall aber droht
       ihr Gefahr im Sturm der Zeiten, überall ist sie am Untergehen.
       Darum auf,  Cincinnatus-Schneider, verlaß  Pflug  und  Rübenfeld,
       Weißbier und  Vereinbarung, steig  zu Roß  und rette die bedrohte
       Republik,   d e i n e   Republik, die    R e p u b l i k    d e r
       B i e d e r m ä n n e r!
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 49 vom 19. Juli 1848]
       ** Köln,  18. Juli. Nach Herrn Schneider betritt Herr Waldeck die
       Tribüne, um für den Antrag zu sprechen:
       
       "Wahrlich, die Lage des preußischen Staats ist jetzt beispiellos,
       und   i m   G r u n d e   kann man  sich nicht verhehlen, sie ist
       auch  e i n i g e r m a ß e n  bedenklich."
       
       Dieser Anfang  ist ebenfalls einigermaßen bedenklich. Wir glauben
       noch immer den Abgeordneten Schneider zu hören:
       
       "Preußen war,  wir dürfen  es sagen,  berufen  zur  Hegemonie  in
       Deutschland."
       
       Noch immer die altpreußische Illusion, noch immer der süße Traum,
       Deutschland in  Preußen aufgehen  zu machen  und Berlin zum deut-
       schen Paris zu erklären! Herr Waldeck sieht zwar diese süße Hoff-
       nung vor  seinen Augen  zerrinnen, aber  mit schmerzlichem Gefühl
       schaut er ihr nach, er
       
       #226# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       macht der  vorigen und  jetzigen Regierung  einen Vorwurf daraus,
       sie habe  es verschuldet,  daß Preußen  nicht an  der Spitze  von
       Deutschland stehe.
       Leider, die  schönen Tage  sind vorüber,  in denen der Zollverein
       [200] die  preußische Hegemonie  über  Deutschland  anbahnte,  in
       denen der  Provinzialpatriotismus glauben  konnte, "der märkische
       Stamm habe  seit 200  Jahren die Geschicke Deutschlands entschie-
       den" und  werde sie auch ferner entscheiden; die schönen Tage, in
       denen das gänzlich zerfallende Bundestags-Deutschland [41] selbst
       in der allgemeinen Anwendung der preußisch-bürokratischen Zwangs-
       jacke ein letztes Mittel des Zusammenhalts sehen konnte!
       
       "Der längst  von der  öffentlichen Meinung  gerichtete  Bundestag
       verschwindet, und  plötzlich  steht  vor  den  Augen  der    e r-
       s t a u n t e n  W e l t  die konstituierende Nationalversammlung
       zu Frankfurt!"
       
       Die "Welt" mußte allerdings "erstaunen", als sie  d i e s e  kon-
       stituierende Nationalversammlung  sah. Man vergleiche darüber die
       französischen, englischen und italienischen Blätter.
       Herr Waldeck  erklärt sich  noch des  breiteren gegen einen deut-
       schen Kaiser und macht dem Herrn Reichensperger II Platz.
       Herr Reichensperger  II erklärt  die Unterstützer des Jacobyschen
       Antrags für  Republikaner und  wünscht, sie  möchten nur so offen
       mit ihren  Absichten hervortreten  wie die Frankfurter Republika-
       ner. Dann  beteuert auch  er, Deutschland  besitze noch nicht das
       "Vollmaß bürgerlicher  und politischer Tugend, welches ein großer
       Staatslehrer 1*)  als die  wesentliche Bedingung der Republik be-
       zeichnet". Es muß schlimm um Deutschland stehen, wenn der Patriot
       Reichensperger das sagt!
       Die Regierung,  fährt er  fort, hat keine Vorbehalte gemacht (!),
       sondern bloße Wünsche ausgesprochen. Dazu war Veranlassung genug,
       und auch  ich hoffe,  daß nicht immer die Regierungen bei den Be-
       schlüssen der  Nationalversammlung umgangen werden. Eine Festset-
       zung der  Kompetenz der Frankfurter Nationalversammlung liegt au-
       ßer unserer  Kompetenz; die  Nationalversammlung selbst  hat sich
       dagegen ausgesprochen, Theorien über ihre Kompetenz aufzustellen,
       sie hat praktisch gehandelt, wo die Notwendigkeit das Handeln ge-
       bot.
       Das heißt,  die Frankfurter Versammlung hat nicht in der Zeit der
       revolutionären Aufregung,  wo sie allmächtig war, den unausbleib-
       lichen Kampf  mit den deutschen Regierungen durch einen entschei-
       denden Schlag  abgemacht; sie  hat vorgezogen,  die  Entscheidung
       aufzuschieben, bei  jedem einzelnen  Beschluß kleine  Scharmützel
       mit dieser oder jener Regierung zu
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       1*) Montesquieu
       
       #227# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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       bestehen, die  für sie in demselben Maße schwächend sind, als sie
       sich von der Zeit der Revolutionen entfernt und durch ihr schlaf-
       fes Auftreten in den Augen des Volks kompromittiert. Und insofern
       hat Herr Reichensperger recht: Es verlohnt sich für uns nicht der
       Mühe, einer  Versammlung zu  Hülfe zu  kommen, die sich selbst im
       Stich läßt!
       Rührend aber ist es, wenn Herr Reichensperger sagt:
       
       "Es ist  also  u n s t a a t s m ä n n i s c h,  derartige Kompe-
       tenzfragen zu erörtern; es kömmt nur darauf an, die jedesmal sich
       darbietenden praktischen Fragen zu lösen."
       
       Allerdings, es ist "unstaatsmännisch", diese "praktischen Fragen"
       ein für  allemal durch  einen energischen Beschluß zu beseitigen;
       es ist "unstaatsmännisch", das revolutionäre Mandat, das jede aus
       den Barrikaden  hervorgegangene Versammlung  besitzt, geltend  zu
       machen gegenüber  den Versuchen der Reaktion, die Bewegung aufzu-
       halten; allerdings,  Cromwell, Mirabeau,  Danton,  Napoleon,  die
       ganze  englische   und  französische   Revolution  waren   höchst
       "unstaatsmännisch", aber  Bassermann, Biedermann, Eisenmann, Wie-
       denmann, Dahlmann  benehmen sich  "staatsmännisch"! Die  "Staats-
       männer" hören  überhaupt auf,  wenn die  Revolution eintritt, und
       die Revolution  muß für  den Augenblick  eingeschlafen sein, wenn
       die "Staatsmänner"  wieder auftreten!  Und vollends  die  Staats-
       männer von  der Stärke  des Herrn Reichensperger II, Abgeordneten
       des Kreises Kempen!
       
       "Gehen Sie  von diesem System ab, so wird es schwerlich gelingen,
       Konflikte mit  der deutschen Nationalversammlung oder mit den Re-
       gierungen der  Einzelstaaten zu  vermeiden; in jedem Falle werden
       Sie beklagenswerten  Zwiespalt säen;  infolge des Zwiespalts wird
       die Anarchie  sich erheben,  und niemand  schützt uns alsdann vor
       Bürgerkrieg. Der Bürgerkrieg aber ist der Anfang noch größern Un-
       glücks ...  ich halte es nicht für unmöglich, daß es alsdann auch
       einmal von uns heißen wird: Die Ordnung ist in Deutschland herge-
       stellt - durch unsere Freunde von Osten und Westen!"
       
       Herr Reichensperger  mag recht  haben. Wenn  die Versammlung sich
       auf Kompetenzfragen einläßt, so mag das Veranlassung zu Kollisio-
       nen sein,  die den Bürgerkrieg, die Franzosen und die Russen her-
       beirufen. Aber  wenn sie  es nicht tut, wie sie es wirklich nicht
       getan hat,  so ist  uns der  Bürgerkrieg doppelt sicher. Die Kon-
       flikte, im  Anfang der  Revolution noch ziemlich einfach, verwic-
       keln sich täglich mehr, und je länger die Entscheidung aufgescho-
       ben wird, desto schwieriger, desto blutiger wird die Lösung sein.
       Ein Land  wie Deutschland, das gezwungen ist, sich aus der namen-
       losesten Zersplitterung  zur  Einheit  emporzuarbeiten,  das  bei
       Strafe des  Untergangs einer um so strengeren revolutionären Zen-
       tralisation bedarf,  je zerfallener  es bisher war; ein Land, das
       zwanzig Vendéen [201] in seinem Schöße birgt, das
       
       #228# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       von den  beiden mächtigsten  und zentralisiertesten  Kontinental-
       staaten eingeklemmt,  von zahllosen  kleinen Nachbarn umgeben und
       mit allen gespannt oder gar im Kriege ist - ein solches Land kann
       in der  gegenwärtigen Zeit  der allgemeinen Revolution  w e d e r
       d e m   B ü r g e r k r i e g e  n o c h  d e m  a u s w ä r t i-
       g e n   K r i e g e   entgehen. Und  diese Kriege,  die uns  ganz
       sicher bevorstehen, werden um so gefährlicher, um so verheerender
       werden, je  unentschlossener  das  Volk  und  seine  Leiter  sich
       benehmen, je  länger die Entscheidung hinausgeschoben wird. Blei-
       ben die  "Staatsmänner" des  Herrn Reichensperger  am  Ruder,  so
       können wir  einen zweiten Dreißigjährigen Krieg erleben. Aber zum
       Glück haben  die Gewalt  der Ereignisse,  das deutsche  Volk, der
       Kaiser von  Rußland und  das  französische  Volk  noch  ein  Wort
       mitzusprechen.
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 53 vom 23. Juli 1848]
       ** Köln,  22. Juli.  Endlich gestatten  uns die  Ereignisse,  Ge-
       setzentwürfe, Waffenstillstandsprojekte usw. wieder zu unsern ge-
       liebten Vereinbarungsdebatten  zurückzukehren. Wir finden den Ab-
       geordneten Herrn  v. Berg aus Jülich auf der Tribüne, einen Mann,
       der uns  doppelt interessiert:  erstens als Rheinländer und zwei-
       tens als Ministerieller neuesten Datums.
       Herr Berg ist aus verschiedenen Gründen gegen den Jacobyschen An-
       trag. Der erste ist dieser:
       
       "Der erste  Teil des  Antrags, der  an uns  die Forderung stellt,
       eine Mißbilligung eines Beschlusses des deutschen Parlaments aus-
       zusprechen, dieser  erste Teil  ist weiter nichts als ein Protest
       im Namen einer Minorität gegen eine gesetzliche Majorität. Es ist
       weiter nichts  als ein  Versuch einer  Partei,  die    i n n e r-
       h a l b   eines gesetzgebenden Körpers  u n t e r l e g e n  ist,
       s i c h   v o n  a u ß e n  z u  s t ä r k e n,  ein Versuch, der
       in seinen Konsequenzen  z u m  B ü r g e r k r i e g  f ü h r e n
       m u ß."
       
       Herr Cobden  befand sich  von 1840 bis 1845 mit seinem Antrag zur
       Aufhebung der  Korngesetze im Unterhause in der Minorität. Er ge-
       hörte zu  "einer Partei,  die innerhalb eines gesetzgebenden Kör-
       pers unterlegen"  war. Was  tat er?  Er suchte sich "von außen zu
       stärken". Er  erließ nicht  bloß eine Mißbilligung der Beschlüsse
       des Parlaments; er ging viel weiter, er gründete und organisierte
       die Anti-Korngesetz-Ligue [202], die Anti-Korngesetz-Presse, kurz
       die ganze kolossale Agitation gegen die Korngesetze. Nach der An-
       sicht des  Herrn Berg  war das  ein Versuch, der "zum Bürgerkrieg
       führen mußte".
       Die Minorität  des seligen  Vereinigten Landtags [34] suchte sich
       ebenfalls "von  außen zu  stärken". Herr  Camphausen, Herr Hanse-
       mann, Herr  Milde nahmen  in dieser Beziehung nicht den mindesten
       Anstand. Die  beweisenden Tatsachen  sind notorisch. Es ist klar,
       nach Herrn Berg, daß die Konsequenzen
       
       #229# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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       auch ihres Benehmens "zum Bürgerkrieg führen mußten". Sie führten
       aber nicht zum Bürgerkrieg, sondern zum Ministerium.
       Und so könnten wir noch hundert andre Beispiele anführen.
       Also die  Minorität eines  gesetzgebenden Körpers  soll sich  bei
       Strafe, zum  Bürgerkriege zu  führen, nicht  von außen zu stärken
       suchen. Aber  was ist  denn "von  außen"? Die  Wähler,  d.h.  die
       Leute, die  die gesetzgebenden Körper  m a c h e n.  Und wenn man
       sich nicht mehr durch Einwirkung auf diese Wähler "stärken" soll,
       wodurch soll man sich stärken?
       Sind die  Reden der Herrn Hansemann, Reichensperger, v. Berg etc.
       bloß für  die Versammlung  gehalten oder  auch fürs Publikum, dem
       sie durch  stenographische Berichte mitgeteilt werden? Sind diese
       Reden nicht ebenfalls Mittel, wodurch diese "Partei innerhalb ei-
       nes gesetzgebenden  Körpers" sich  "von außen  zu stärken  sucht"
       oder zu [stärken]  h o f f t?
       Mit einem  Wort: Das  Prinzip des  Herrn Berg würde zur Aufhebung
       aller politischen  Agitation führen. Die Agitation ist nichts an-
       ders als  die Anwendung der Unverantwortlichkeit der Repräsentan-
       ten, der Preßfreiheit, des Assoziationsrechts - d.h. der in Preu-
       ßen zu Recht bestehenden Freiheiten. Ob diese Freiheiten zum Bür-
       gerkriege führen  oder nicht,  geht uns gar nichts an; genug, sie
       bestehen, und  wir wollen sehen, wohin es "führt", wenn man fort-
       fährt, sie anzutasten.
       
       "Meine Herren,  diese Versuche  der Minorität, sich außerhalb der
       gesetzgebenden Gewalt  Kraft und  Geltung  zu  verschaffen,  sind
       nicht von  heute und  gestern, sie  datieren vom  ersten Tag  der
       deutschen Erhebung. Auf dem Vorparlament entfernte sieb die Mino-
       rität protestierend, und die Folge davon war ein Bürgerkrieg."
       
       Erstens ist  hier beim  Jacobyschen Antrag  von einer "protestie-
       renden Entfernung der Minorität" keine Rede.
       Zweitens "sind die Versuche der Minorität, sich außerhalb der ge-
       setzgebenden Gewalt  Geltung zu  verschaffen", allerdings  "nicht
       von heute und gestern", denn sie datieren von dem Tage, wo es ge-
       setzgebende Gewalten und Minoritäten gab.
       Drittens hat  nicht die  protestierende Entfernung  der Minorität
       des Vorparlaments  zum Bürgerkrieg  geführt, sondern die "morali-
       sche Überzeugung"  des Herrn Mittermaier, daß Hecker, Fickler und
       Konsorten Landesverräter  seien, und  die infolge  davon  ergrif-
       fenen, durch  die schlotterndste  Angst diktierten  Maßregeln der
       badischen Regierung. [203]
       Nach dem  Argument des  Bürgerkriegs, das natürlich ganz geeignet
       ist, dem  deutschen Bürger  gewaltige Angst einzujagen, kommt das
       Argument des mangelnden Mandats.
       
       #230# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       "Wir sind  von unsern  Wählern gewählt,  um eine Staatsverfassung
       für Preußen  zu begründen;  dieselben Wähler  haben andere  ihrer
       Mitbürger nach  Frankfurt entsendet, um dort die Zentralgewalt zu
       begründen. Es  ist nicht  zu leugnen, daß dem Wähler, welcher das
       Mandat gibt,  allerdings zusteht,  das, was  der Mandatar tut, zu
       billigen oder zu mißbilligen; aber die Wähler haben uns nicht be-
       auftragt, in dieser Beziehung die Stimmen für sie zu führen."
       
       Dies triftige Argument hat große Bewunderung bei den Juristen und
       juristischen Dilettanten  der Versammlung  erregt. Wir haben kein
       Mandat! Und  dennoch behauptet  derselbe Herr  Berg zwei  Minuten
       später, die  Frankfurter Versammlung  sei "berufen  worden, um im
       Einvernehmen mit  den deutschen  Regierungen die künftige Verfas-
       sung Deutschlands aufzubauen", und die preußische Regierung würde
       in diesem Falle doch hoffentlich ihre Bestätigung  n i c h t  ge-
       ben, ohne  die Vereinbarungsversammlung  oder die  nach der neuen
       Konstitution gewählte  Kammer zu  Rate zu ziehen. Und dennoch hat
       das Ministerium  die Anerkennung des Reichsverwesers der Versamm-
       lung sogleich  nebst ihren Vorbehalten angezeigt und die Versamm-
       lung dadurch aufgefordert, ihr Urteil abzugeben!
       Gerade der  Standpunkt des  Herrn Berg, seine eigene Rede und die
       Mitteilung des Herrn Auerswald führen also zu der Konsequenz, daß
       die Versammlung allerdings ein Mandat hat, sich mit den Frankfur-
       ter Beschlüssen zu beschäftigen!
       Wir haben  kern Mandat! Also wenn die Frankfurter Versammlung die
       Zensur wieder vorschreibt, bei einem Konflikt zwischen Kammer und
       Krone bayrische  und östreichische  Truppen zur Unterstützung der
       Krone nach Preußen schickt, so hat Herr Berg "kein Mandat"!
       Welches Mandat  hat Herr Berg? Buchstäblich nur das, "die Verfas-
       sung mit  der Krone  zu vereinbaren".  Er hat also keineswegs das
       Mandat zu  interpellieren, Unverantwortlichkeitsgesetze,  Bürger-
       wehrgesetze, Ablösungsgesetze  und andere nicht in der Verfassung
       figurierende Gesetze  zu vereinbaren.  Die Reaktion behauptet das
       auch täglich.  Er selbst  sagt: "Jeder Schritt über dieses Mandat
       hinaus ist  Ungerechtigkeit, ein Aufgeben desselben oder gar Ver-
       rat!"
       Und dennoch gibt Herr Berg und die ganze Versammlung jeden Augen-
       blick, von  der Notwendigkeit  gezwungen, ihr Mandat auf. Sie muß
       es infolge  des revolutionären  oder vielmehr  jetzt reaktionären
       Provisoriums. Infolge  dieses Provisoriums  gehört aber alles zur
       Kompetenz der  Versammlung, was  dazu dient, die Errungenschaften
       der Märzrevolution sicherzustellen, und wenn dies durch einen mo-
       ralischen Einfluß auf die Frankfurter Versammlung geschehen kann,
       so ist die Vereinbarungskammer dazu nicht nur befugt, sondern so-
       gar verpflichtet.
       
       #231# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
       -----
       Folgt das  rheinpreußische Argument,  das für uns Rheinländer von
       besondrer Wichtigkeit  ist, weil  es beweist,  wie wir  in Berlin
       vertreten sind.
       
       "Wir Rheinländer,  Westfalen und  noch andere Provinzen haben mit
       Preußen   d u r c h a u s   kein anderes  Verband,  als  daß  wir
       z u r  K r o n e  P r e u ß e n  g e k o m m e n  sind. Lösen wir
       das Band  auf, so  fällt der Staat auseinander. Ich sehe auch gar
       nicht ein, und ich glaube, die meisten Deputierten meiner Provinz
       auch nicht,  was wir mit einer Republik Berlin sollen. Da könnten
       wir ja lieber eine Republik Köln wollen."
       
       Auf die  kannegießerlichen Möglichkeiten,  was wir  wohl  "wollen
       könnten", wenn  Preußen sich  in eine  "Republik Berlin"  verwan-
       delte, auf  die neue Theorie über die Lebensbedingungen des preu-
       ßischen Staats usw. gehen wir gar nicht ein. Wir protestieren als
       Rheinländer nur  dagegen, daß  "wir zur  Krone  Preußen  gekommen
       sind". Im  Gegenteil, die "Krone Preußen" ist  z u  u n s  gekom-
       men.
       Der nächste  Redner gegen  den Antrag  ist der  Herr  Simons  aus
       Elberfeld. Er wiederholt alles, was der Herr Berg gesagt hat.
       Auf ihn folgt ein Redner der Linken und sodann der Herr Zachariä.
       Er wiederholt alles, was Herr Simons gesagt hat.
       Der Abgeordnete  Duncker wiederholt  alles, was Herr Zachariä ge-
       sagt hat.  Er sagt  aber auch  noch einige  andere Dinge, oder er
       sagt das  schon Gesagte  in so krasser Form, daß wir gut tun, auf
       seine Rede kurz einzugehen.
       
       "Wenn wir, die konstituierende Versammlung von 16 Millionen Deut-
       schen,  der  konstituierenden  Versammlung  sämtlicher  Deutschen
       einen solchen Tadel hinwerfen, stärken wir dadurch in dem Bewußt-
       sein des Volks die Autorität der deutschen Zentralgewalt, die Au-
       torität des deutschen Parlaments? Untergraben wir nicht damit den
       freudigen Gehorsam,  der ihr  von den einzelnen Stämmen [gewährt]
       werden muß, wenn sie wirken soll für die Einheit Deutschlands?"
       
       Nach Herrn  Duncker besteht  die Autorität  der Zentralgewalt und
       Nationalversammlung, der  "freudige Gehorsam";  er besteht  dann,
       daß das   V o l k   sich ihr blindlings unterwirft, aber die ein-
       zelnen   R e g i e r u n g e n  ihre  V o r b e h a l t e  machen
       und gelegentlich ihr den Gehorsam kündigen.
       
       "Wozu in  unserer Zeit, wo die Gewalt der Tatsachen eine so uner-
       meßliche ist, wozu theoretische Erklärungen?"
       
       Die Anerkennung  der  Souveränetät  der  Frankfurter  Versammlung
       durch die  Vertreter "von  16 Millionen  Deutschen" ist also eine
       bloß "theoretische Erklärung"!?
       
       "Wenn in  Zukunft die  Regierung und die Volksvertretung Preußens
       einen Beschluß, der in Frankfurt gefaßt würde, für unmöglich, für
       unausführbar   h i e l t e n,   würde dann überhaupt die Möglich-
       keit der Ausführung eines solchen Beschlusses da sein?"
       
       #232# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       Die bloße  Meinung, das   D a f ü r h a l t e n   der preußischen
       Regierung und  Volksvertretung wäre also imstande, Beschlüsse der
       Nationalversammlung  u n m ö g l i c h  zu machen.
       "Wenn das  ganze preußische  Volk, wenn zwei Fünftel Deutschlands
       sich den  Frankfurter Beschlüssen  nicht unterwerfen  wollten, so
       wären sie unausführbar, wir mögen heute aussprechen, was wir wol-
       len."
       Da haben wir den ganzen alten Preußenhochmut, den Berliner Natio-
       nalpatriotismus in  der ganzen  alten Glorie  mit  dem  Zopf  und
       Krückstock des  alten Fritzen.  Wir sind  zwar die Minorität, wir
       sind nur zwei Fünftel (nicht einmal), aber wir werden der Majori-
       tät schon  zeigen, daß  w i r  die Herren in Deutschland, daß wir
       die Preußen sind!
       Wir raten den Herrn von der Rechten nicht, einen solchen Konflikt
       zwischen "Zwei  Fünftel" und  "Drei Fünftel"  zu provozieren. Das
       Zahlenverhältnis würde  sich doch ganz anders stellen, und manche
       Provinz dürfte  sich erinnern,  daß sie  seit undenklichen Zeiten
       deutsch, aber erst seit dreißig Jahren preußisch ist.
       Aber Herr  Duncker hat  einen Ausweg.  Die Frankfurter so gut wie
       wir müssen  "solche Beschlüsse fassen, daß in ihnen ausgesprochen
       ist der  vernünftige Gesamtwille,  die wahre öffentliche Meinung,
       daß sie  bestehen können  vor dem  sittlichen Bewußtsein  der Na-
       tion", d.h. Beschlüsse nach dem Herzen des Abgeordneten Duncker.
       
       "Wenn wir,  wenn jene in Frankfurt solche Beschlüsse fassen, dann
       sind wir,  dann sind  sie souverän,  sonst sind wir es nicht, und
       wenn wir es zehnmal dekretieren."
       
       Nach dieser  tiefsinnigen, seinem  sittlichen Bewußtsein entspre-
       chenden Definition der Souveränetät, stößt Herr Duncker den Seuf-
       zer aus:  "Jedenfalls gehört  dies der  Zukunft an"  - und  damit
       schließt er seine Rede.
       Raum und  Zeit schließen  ein Eingehen  auf die an demselben Tage
       gehaltenen Reden  der Linken  aus. Indessen  werden  unsre  Leser
       schon aus den gegebenen Reden der Rechten gesehen haben, daß Herr
       Parrisius nicht ganz unrecht hatte, wenn er auf Vertagung antrug,
       aus dem  Grunde, weil  "die Hitze  in dem Saale so hoch gestiegen
       ist, daß  man   s e i n e   G e d a n k e n   n i c h t  v o l l-
       s t ä n d i g  k l a r  haben kann"!
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 55 vom 25. Juli 1848]
       ** Köln,  24. Juli. Als wir vor einigen Tagen durch den Drang der
       Weltereignisse genötigt  waren, die Schilderung dieser Debatte zu
       unterbrechen, hat  ein benachbarter Publizist [161] die Gefällig-
       keit gehabt, diese Schilderung an
       
       #233# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
       -----
       unsrer Stelle zu übernehmen. Er hat das Publikum bereits auf "die
       Fülle treffender  Gedanken und  heller Ansichten", auf "den guten
       gesunden Sinn für wahre Freiheit" aufmerksam gemacht, welche "die
       Redner der Majorität in dieser großen zweitägigen Debatte gezeigt
       haben" [204] - und namentlich unser unvergleichlicher Baumstark.
       Wir müssen  uns beeilen, die Debatte zu Ende zu bringen, aber wir
       können nicht umhin, einige Beispiele der "treffenden Gedanken und
       hellen Ansichten" der Rechten aus der "Fülle" hervorzusuchen.
       Den zweiten  Tag der  Debatte eröffnet  der Abgeordnete Abegg mit
       der Drohung  an die  Versammlung: Wenn man über diesen Antrag ins
       reine kommen  wolle, so müsse man die ganzen Frankfurter Debatten
       vollständig wiederholen  - und dazu sei die hohe Versammlung doch
       offenbar nicht  berechtigt !  Das würden ihre Herren Kommittenten
       "bei dem  praktischen Takt  und praktischen  Sinn, der ihnen bei-
       wohnt", nie  billigen können!  Übrigens, was  solle aus der deut-
       schen Einheit  werden, wenn man sich (jetzt kömmt ein ganz beson-
       ders "treffender  Gedanke")   "n i c h t   n u r   a u f   V o r-
       b e h a l t e   beschränke, sondern zu einer entschiedenen Billi-
       gung oder  Mißbilligung der  Frankfurter Beschlüsse" übergehe! Da
       bleibe ja nichts als die "lediglich formelle Fügsamkeit"!
       Natürlich, die  "lediglich formelle  Fügsamkeit",  die  kann  man
       durch "Vorbehalte"  und im  Notfall auch direkt weigern, das kann
       der deutschen  Einheit keinen  Schaden tun;  aber eine  Billigung
       oder Mißbilligung, ein Urteil über diese Beschlüsse vom stilisti-
       schen, logischen  oder Nützlichkeitsstandpunkt  -da hört wirklich
       alles auf!
       Herr Abegg  schließt mit  der Bemerkung,  es sei  die  Sache  der
       Frankfurter,   n i c h t  der Berliner Versammlung, sich über die
       der Berliner,  n i c h t  der Frankfurter Versammlung vorgelegten
       Vorbehalte zu erklären. Man dürfe den Frankfurtern nicht vorgrei-
       fen; das beleidige ja die Frankfurter!
       Die Herren in Berlin sind inkompetent, über Erklärungen zu urtei-
       len, die ihre eignen Minister ihnen machen.
       Überspringen wir nun die Götter der kleinen Leute, einen Baltzer,
       einen Kämpff,  einen Gräff,  und eilen wir, den Helden des Tages,
       den unvergleichlichen Baumstark, zu hören.
       Der Abgeordnete Baumstark erklärt, er werde sich nie für inkompe-
       tent erklären, sobald er nicht zugeben müsse, er verstehe von der
       Sache nichts  - und  das werde  doch wohl  nicht das Resultat der
       achtwöchentlichen Debatte sein, daß man von der Sache nichts ver-
       stehe?
       Der Abgeordnete  Baumstark ist also  k o m p e t e n t.  Und zwar
       folgendermaßen:
       
       #234# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       "Ich frage,  sind wir denn durch unsere bisher bewiesene Weisheit
       dazu voll"  kommen berechtigt"  (d.h. kompetent), "einer Versamm-
       lung gegenüberzutreten, welche
       das allgemeine Interesse Deutschlands,
       die Bewunderung von ganz Europa,
       durch die Vortrefflichkeit ihrer Gesinnung,
       durch die Höhe ihrer Intelligenz,
       durch die Sittlichkeit ihrer Staatsanschauung
       auf sich  gezogen hat  - ich  sage, durch  alles, was  in der Ge-
       schichte den  Namen Deutschlands  groß gemacht  und  verherrlicht
       hat? Dem  b e u g e  ich mich" (d.h. erkläre mich  i n k o m p e-
       t e n t)   "und wünsche,  daß die  Versammlung in  dem Gefühl der
       Wahrheit (!!) sich ebenfalls beugen" (d.h.  i n k o m p e t e n t
       erklären) "möge!"
       "Meine Herren",  fährt  der  "kompetente"  Abgeordnete  Baumstark
       fort, "man hat in der gestrigen Sitzung gesagt, daß man von Repu-
       blik usw.  gesprochen, das  sei ein  unphilosophisches Wesen.  Es
       kann aber  unmöglich unphilosophisch sein, als ein Charakteristi-
       kum der  Republik im  demokratischen Sinne die Verantwortlichkeit
       dessen zu  bezeichnen, der  an der Spitze des Staats steht. Meine
       Herren, es  steht fest,  daß alle  Staatsphilosophen von Plato an
       b i s  h e r a b  z u  Dahlmann" (tiefer "herab" konnte der Abge-
       ordnete Baumstark allerdings nicht steigen) "diese Ansicht ausge-
       sprochen haben,  und wir  dürfen ohne  ganz besondere Gründe, die
       noch erst  vorgebracht werden müssen, dieser mehr als tausendjäh-
       rigen Wahrheit  (!) und  historischen Tatsache  nicht  widerspre-
       chen."
       
       Herr Baumstark  meint also  doch, daß man wohl zuweilen "ganz be-
       sondere Gründe" haben könne, um sogar "historischen Tatsachen" zu
       widersprechen. Die Herren von der Rechten pflegen sich allerdings
       in dieser Beziehung nicht zu genieren.
       Herr Baumstark  erklärt  sich  ferner  abermals    i n k o m p e-
       t e n t,  indem er die Kompetenz auf die Schultern "aller Staats-
       philosophen von  Plato bis herab zu Dahlmann" schiebt, zu welchen
       Staatsphilosophen Herr Baumstark natürlich nicht gehört.
       
       "Denke man sich dies Staatsgebäude!  E i n e  Kammer und ein ver-
       antwortlicher Reichsverweser, und basiert auf das jetzige Wahlge-
       setz! Bei  einiger Betrachtung  würde man  finden, daß  dies  der
       g e s u n d e n  V e r n u n f t  widerspricht."
       
       Und nun  tut Herr  Baumstark folgenden tiefgeschöpften Ausspruch,
       der selbst  bei der  schärfsten Betrachtung  nicht "der  gesunden
       Vernunft" widersprechen wird:
       
       "Meine Herren!  Zur Republik  gehört zweierlei:  die Volksansicht
       und die  leitenden Persönlichkeiten.  Wenn  wir  unsere  deutsche
       Volksansicht etwas  näher betrachten,  so werden  wir  darin  von
       d i e s e r"  (nämlich der erwähnten reichsverweserlichen) "Repu-
       blik wenig finden!"
       
       #235# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
       -----
       Herr Baumstark erklärt sich also abermals  i n k o m p e t e n t,
       und diesmal ist es die  V o l k s a n s i c h t,  die für die Re-
       publik statt  seiner kompetent  ist. Die  Volksansicht "versteht"
       also mehr  von der  Sache als  der Abgeordnete Baumstark. Endlich
       aber beweist  der Redner,  daß es  auch Sachen gibt, von denen er
       etwas "versteht",  und zu  diesen Sachen  gehört vor allen Dingen
       die Volkssouveränetät.
       
       "Meine Herren!  Die Geschichte,  und ich muß darauf zurückkommen,
       gibt den  Beweis,  w i r  h a b e n  V o l k s s o u v e r ä n e-
       t ä t   v o n   j e h e r   g e h a b t,  aber sie hat sich unter
       verschiedenen Formen verschieden gestaltet."
       
       Und jetzt  folgt eine  Reihe der "treffendsten Gedanken und hell-
       sten Ansichten"  über die  brandenburgisch-preußische  Geschichte
       und die  Volkssouveränetät, welche  den benachbarten  Publizisten
       alle irdischen Leiden im Übermaß konstitutioneller Wonne und dok-
       trinärer Seligkeit verschwinden macht.
       
       "Als der Große Kurfürst jene morschen ständischen Elemente, infi-
       ziert von  dem Gift  französischer Entsittlichung" (das Recht der
       ersten Nacht  war allerdings  allmählich von  der  "französischen
       entsittlichten" Zivilisation  zu Grabe  getragen worden!)  "unbe-
       rücksichtigt ließ,   j a   (!)  niederschmetterte" (das  "Nieder-
       schmettern" ist  allerdings die beste Art, etwas unberücksichtigt
       zu lassen),  "da ward  ihm allgemein vom Volke zugejauchzt in dem
       tiefen Gefühl  der Sittlichkeit,  einer Kräftigung des deutschen,
       insbesondere des preußischen Staatsgebäudes."
       
       Man bewundre  das "tiefe Gefühl der Sittlichkeit" der brandenbur-
       gischen Spießbürger  des 17.  Jahrhunderts, die  im tiefen Gefühl
       ihrer Profite dem Kurfürsten zujauchzten, als er ihre Feinde, die
       Feudalherren, angriff  und ihnen  selbst Konzessionen verkaufte -
       man bewundre aber noch mehr die "gesunde Vernunft" und "helle An-
       sicht" des  Herrn Baumstark,  der in  diesem  Zujauchzen  "Volks-
       souveränetät" erblickt!
       
       "Zu jener Zeit ist keiner gewesen, der dieser absoluten Monarchie
       nicht gehuldigt hätte" (weil er sonst Stockprügel bekommen), "und
       der Große Friedrich wäre zu jener Bedeutung nicht gekommen, hätte
       ihn die  w a h r e  Volkssouveränetät nicht getragen."
       
       Die Volkssouveränetät  der Stockprügel, Leibeigenschaft und Fron-
       dienste - das ist für Herrn Baumstark die  w a h r e  Volkssouve-
       ränetät. Naives Geständnis!
       Von der wahren kommt Herr Baumstark jetzt zu den  f a l s c h e n
       Volkssouveränitäten.
       
       "Aber es  kam eine  andere Zeit, die der konstitutionellen Monar-
       chie."
       
       Dies wird  bewiesen durch  eine lange "konstitutionelle Litanei",
       deren kurzer  Sinn ist, daß das Volk in Preußen von 1811 bis 1847
       stets nach der
       
       #236# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       Konstitution, nie  nach der Republik gerufen habe (!), woran sich
       ungezwungen die  Bemerkung knüpft,  daß auch von der letzten süd-
       deutschen republikanischen Schilderhebung [64] "das Volk sich mit
       Entrüstung hinweggewendet hat".
       Daraus folgt nun ganz natürlich, daß die zweite Art der Volkssou-
       veränetät (freilich  nicht mehr die "wahre") die "eigentlich kon-
       stitutionelle" ist.
       
       "Es ist  die, durch  welche die Staatsgewalt unter König und Volk
       geteilt wird,  es ist  eine   g e t e i l t e  Volkssouveränetät"
       (die "Staatsphilosophen  von Plato  bis herab  zu Dahlmann" mögen
       uns sagen,  was das  heißen soll),  "welche dem Volke  u n v e r-
       k ü r z t  und  u n b e d i n g t  werden muß (!!), aber ohne daß
       der König  an seiner  gesetzlichen Gewalt"  (durch welche Gesetze
       ist diese  in Preußen  seit dem  19.März bestimmt?)  "verliert  -
       darüber ist Klarheit" (namentlich im Kopfe des Abgeordneten Baum-
       stark); "der  Begriff ist  durch  die  Geschichte  des  konstitu-
       tionellen Systems  festgesetzt, und kein Mensch kann mehr darüber
       im Zweifel  sein" (die  "Zweifel" fangen  leider erst  wieder an,
       wenn man die Rede des Abgeordneten Baumstark liest).
       Endlich "gibt  es eine dritte Volkssouveränetät, es ist die demo-
       kratisch-republikanische, auf den sogenannten breitesten Grundla-
       gen    ruhen     sollende.    Dieser     unglückliche    Ausdruck
       'b r e i t e s t e  G r u n d l a g e'!"
       
       Gegen diese  breiteste Grundlage "erhebt" nun Herr Baumstark "ein
       Wort". Diese  Grundlage führt  zum Verfall  der Staaten, zur Bar-
       barei! Wir  haben keine  Catonen, die  der Republik die sittliche
       Unterlage geben könnten. Und jetzt beginnt Herr Baumstark so laut
       in das alte, längst verstimmte und mit Beulen besäte Montesquieu-
       sche Horn  von der republikanischen Tugend zu stoßen, daß der be-
       nachbarte Publizist  von Bewunderung  fortgerissen ebenfalls ein-
       stimmt und  zum Erstaunen  von ganz  Europa den glänzenden Beweis
       führt, daß  die "republikanische Tugend ... eben zum Konstitutio-
       nalismus führt"!  Zu gleicher  Zeit aber  fällt Herr Baumstark in
       eine andere Tonart und läßt sich durch die  A b w e s e n h e i t
       der republikanischen  Tugend  ebenfalls  zum  Konstitutionalismus
       führen. Den  glänzenden Effekt  dieses Duetts,  in dem nach einer
       Reihe der  herzzerreißendsten Dissonanzen  zuletzt beide  Stimmen
       auf dem  versöhnenden Akkord des Konstitutionalismus zusammenkom-
       men, mag sich der Leser denken.
       Herr Baumstark kommt nun durch längere Erörterungen zu dem Resul-
       tat, daß  die  Minister  eigentlich  gar  "keinen    e i g e n t-
       l i c h e n    Vorbehalt"  gemacht  hätten,  sondern  nur  "einen
       l e i s e n   Vorbehalt im  Betreff der  Zukunft", gerät  zuletzt
       selbst  auf   die  breiteste   Grundlage,  indem   er  das   Heil
       Deutschlands nur  in einem  demokratisch-konstitutionellen Staate
       sieht, und  wird dabei  so sehr  "von dem Gedanken an die Zukunft
       Deutschlands überwältigt",  daß er sich durch den Ruf Luft macht:
       "Hoch, dreimal  hoch das  volkstümlich-konstitutionelle  erbliche
       deutsche Königtum!"
       
       #237# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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       In der Tat, er hatte recht zu sagen: Diese unglückliche breiteste
       Grundlage!
       Es sprechen  nun noch mehrere Redner beider Seiten, aber nach dem
       Abgeordneten Baumstark  wagen wir  sie unsern  Lesern nicht  mehr
       vorzuführen. Nur  eins erwähnen  wir noch: Der Abgeordnete Wachs-
       muth erklärt,  an der  Spitze seines  Glaubensbekenntnisses stehe
       der Satz des edlen Stein: Der Wille freier Menschen ist der uner-
       schütterliche Pfeiler jedes Throns.
       
       "Das", ruft  der benachbarte  Publizist, in Entzücken schwelgend,
       "das trifft den Mittelpunkt der Sache! Nirgends gedeiht der Wille
       freier Menschen  besser als  im Schatten  des  unerschütterlichen
       Throns, nirgends  ruht der  Thron so unerschütterlich wie auf der
       intelligenten Liebe freier Menschen!"
       
       In der Tat, die "Fülle treffender Gedanken und heller Ansichten",
       der "gesunde  Sinn für wahre Freiheit", die die Majorität in die-
       ser Debatte  entwickelt hat,  reicht noch  lange nicht an die in-
       haltreiche Gedankenschwere des benachbarten Publizisten!
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

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