Quelle: MEW 5 März - November 1848
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Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 48 vom 18. Juli 1848]
** Köln, 17. Juli. Wir haben wieder einmal eine "große Debatte"
gehabt, um mit Herrn Camphausen zu sprechen, eine Debatte, die
volle zwei Tage dauerte. [25]
Die Grundlagen der Debatte sind bekannt: der Vorbehalt der Regie-
rung gegen die sofortige Rechtsgültigkeit der Beschlüsse der Na-
tionalversammlung und der Jacobysche Antrag auf Anerkennung der
Befugnis der Versammlung, sofort rechtskräftige Beschlüsse zu
fassen, ohne die Zustimmung von irgend jemand abzuwarten, aber
auch auf Mißbilligung des Beschlusses über die Zentralgewalt.
[198]
Wie eine Debatte über diesen Gegenstand nur möglich war, wird än-
dern Völkern unbegreiflich erscheinen. Aber wir sind im Land der
Eichen und der Linden [186], und da darf uns so leicht nichts
verwundern.
Das Volk schickt eine Versammlung nach Frankfurt mit dem Mandat,
sie soll sich souverän erklären über ganz Deutschland und alle
seine Regierungen; sie soll kraft ihrer vom Volk ihr übertragenen
Souveränetät eine Verfassung für Deutschland beschließen.
Die Versammlung, statt sogleich ihre Souveränetät gegenüber den
Einzelstaaten und dem Bundestag zu proklamieren, umgeht schüch-
tern jede Frage, die darauf Bezug hat, und bewahrt eine unent-
schiedene, schwankende Stellung.
Endlich kommt sie zu einer entscheidenden Frage: zur Ernennung
einer provisorischen Zentralgewalt. Scheinbar unabhängig, in der
Tat aber von den Regierungen durch Gagerns Vermittlung geleitet,
wählt sie selbst den ihr von den Regierungen im voraus bestimmten
Reichsverweser.
Der Bundestag erkennt die Wahl an und zeigt eine gewisse Präten-
sion, ihr durch seine Bestätigung erst Rechtskraft zu geben.
#223# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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Trotzdem aber laufen von Hannover und selbst von Preußen Vorbe-
halte ein; und der preußische Vorbehalt ist es, der der Debatte
vom 11. und 12. zum Grunde liegt.
Die Berliner Kammer ist also diesmal nicht so sehr schuld daran,
wenn die Debatten sich ins Nebelhafte verlaufen. Es ist die
Schuld der unentschiedenen, schlaffen, energielosen Frankfurter
Nationalversammlung, wenn ihre Beschlüsse derart sind, daß sich
schwer andres über sie sagen läßt als bloße Kannegießereien.
Jacoby leitet seinen Antrag kurz und mit seiner gewöhnlichen Prä-
zision ein. Er erschwert den Rednern der Linken ihren Standpunkt
sehr; er sagt alles, was man über den Antrag sagen kann, wenn man
nicht auf die für die Nationalversammlung so kompromittierende
Entstehungsgeschichte der Zentralgewalt eingehen will.
In der Tat haben nach ihm die Abgeordneten der Linken wenig Neues
mehr vorgebracht, wogegen es der Rechten noch viel schlimmer er-
ging: sie verlief sich entweder in pure Kannegießerei oder in ju-
ristische Spitzfindigkeiten. Auf beiden Seiten wurde unendlich
oft wiederholt.
Der Abgeordnete S c h n e i d e r hat die Ehre, die Argumente
der Rechten zuerst der Versammlung zu unterbreiten.
Er beginnt mit dem großen Argument, daß der Antrag sich selbst
widerspreche. Einerseits erkenne er die Souveränetät der Natio-
nalversammlung an, andrerseits fordre er die Vereinbarungskammer
auf, einen Tadel gegen sie auszusprechen und sich dadurch über
sie zu stellen. Jeder Einzelne könne den Tadel aussprechen, nicht
aber die Versammlung.
Dieser feine Beweisgrund, auf den die Rechte augenscheinlich sehr
stolz ist, denn er geht durch alle ihre Reden, stellt eine ganz
neue Theorie auf. Nach ihr hat die Versammlung weniger Recht als
ein Einzelner gegenüber der Nationalversammlung.
Auf dies erste große Argument folgt das republikanische. Deutsch-
land besteht größtenteils aus konstitutionellen Monarchien und
daher muß es auch ein konstitutionelles, unverantwortliches Ober-
haupt haben, kein republikanisches, verantwortliches. Dies Argu-
ment hat am zweiten Tage Herr Stein beantwortet: Deutschland war
seiner Zentral Verfassung nach immer eine Republik, freilich auch
eine erbauliche Republik.
"Wir haben", sagt Herr Schneider, "das Mandat erhalten, die kon-
stitutionelle Monarchie zu vereinbaren, und die Frankfurter haben
das ähnliche Mandat erhalten, mit den deutschen Regierungen eine
Verfassung für Deutschland zu vereinbaren."
Die Reaktion spricht ihre Wünsche schon als bestehende Tatsachen
aus. Damals, als der zitternde Bundestag auf Befehl einer Ver-
sammlung ohne
#224# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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irgendein rechtskräftiges Mandat, des sogenannten Vorparlaments
[11], die deutsche Nationalversammlung einberief, damals war von
Vereinbarung nicht die Rede, damals galt die berufene National-
versammlung für souverän. Jetzt aber ist das anders. Die Pariser
Junitage haben die Hoffnungen nicht nur der großen Bourgeoisie,
sondern auch der Anhänger des gestürzten Systems neu geschwellt.
Jeder Krautjunker erwartet die Herstellung seines alten Kant-
schurregiments, und von dem kaiserlichen Hoflager zu Innsbruck
bis zu der Stammburg Heinrichs LXXII. beginnt schon der Ruf nach
"Vereinbarung der deutschen Verfassung" sich zu erheben. Das hat
die Frankfurter Versammlung sich freilich selbst zuzuschreiben.
"Die Nationalversammlung hat also nach ihrem Mandat gehandelt,
indem sie ein konstitutionelles Oberhaupt wählte. Sie hat aber
auch nach dem Willen des Volkes gehandelt; die große Majorität
will die konstitutionelle Monarchie. Ja, ich hätte es für ein Un-
glück gehalten, hätte die Nationalversammlung anders beschlossen.
N i c h t weil ich g e g e n d i e R e p u b l i k bin, im
P r i n z i p erkenne ich "dann bin ich mit mir vollständig ei-
nig - die Republik als die v o l l k o m m e n s t e u n d
e d e l s t e S t a a t s f o r m an, aber in der Wirklichkeit
sind wir dahin noch lange nicht gelangt. Wir können die Form
nicht haben, ohne den Geist zu haben. Wir können keine Republik
haben wollen, wenn uns die R e p u b l i k a n e r fehlen, d.h.
die edlen Charaktere, die nicht nur in der Begeisterung, sondern
zu jeder Zeit mit ruhigem Bewußtsein und in edler Selbstverleug-
nung ihr Interesse dem gemeinsamen Interesse unterzuordnen wis-
sen."
Kann man einen schönern Beweis verlangen, welche Tugenden in der
Berliner Kammer vertreten sind, als diese edlen, bescheidenen
Worte des Abgeordneten Schneider? Wahrlich, wenn noch ein Zweifel
bestehen konnte über die Befähigung der Deutschen zur Republik,
er mußte in sein Nichts verschwinden vor diesen Proben echter
Bürgertugend, edler, bescheidenster Selbstaufopferung unseres
Cincinnatus-Schneider! Möge Cincinnatus Mut fassen und Vertrauen
zu sich und den zahllosen edlen Bürgern Deutschlands, die
ebenfalls die Republik für die edelste Staatsform, aber sich
selbst für schlechte Republikaner halten: Sie sind reif für die
Republik, sie würden die Republik mit demselben heroischen
Gleichmut ertragen wie die absolute Monarchie. Die Republik der
Biedermänner würde die glücklichste sein, die je bestand: eine
Republik ohne Brutus und Catilina, ohne Marat und Junistürme, die
Republik der satten Tugend und zahlungsfähigen Moral [199].
Wie sehr täuscht sich Cincinnatus-Schneider, wenn er ausruft:
"Unter dem Absolutismus können sich keine republikanischen Cha-
raktere bilden; es läßt sich der republikanische Geist nicht her-
vorrufen, wie man die H a n d umdreht; wir haben unsere Kinder
und Kindeskinder dahin erst zu erziehen! Gegenwärtig würde ich
die Republik nur für das höchste Unheil halten, denn sie wäre die
Anarchie
#225# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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mit dem entheiligten Namen der Republik, der Despotismus unter
der Larve der Freiheit!"
Im Gegenteil, die Deutschen sind, wie Herr Vogt (von Gießen) in
der Nationalversammlung [7] sagte, die g e b o r n e n Republi-
kaner, und Cincinnatus-Schneider kann seine Kinder nicht besser
zur Republik erziehen, als wenn er sie in der alten deutschen
Zucht, Sitte und Gottesfurcht erzieht, in der er selbst schlecht
und recht herangewachsen. Die Republik der Biedermänner würde an-
statt Anarchie und Despotismus dieselben gemütlichen Weißbierver-
handlungen erst zur höchsten Vollkommenheit entwickeln, in denen
Cincinnatus-Schneider sich so sehr auszeichnet. Die Republik der
Biedermänner, fern von allen Greueln und Verbrechen, die die
französische erste Republik besudelten, rein von Blut und die
rote Fahne verabscheuend, würde das bisher Unerreichte möglich
machen, daß jeder honette Bürger ein stilles und ruhiges Leben
führe in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit. Wer weiß, ob uns die
Republik der Biedermänner nicht gar die Zünfte mit sämtlichen er-
heiternden Bönhasenprozessen wiederbrächte! Diese Republik der
Biedermänner ist kein luftgewebtes Traumbild, sie ist eine Wirk-
lichkeit, sie existiert in Bremen, Hamburg, Lübeck und Frankfurt
und selbst noch in einigen Teilen der Schweiz. Überall aber droht
ihr Gefahr im Sturm der Zeiten, überall ist sie am Untergehen.
Darum auf, Cincinnatus-Schneider, verlaß Pflug und Rübenfeld,
Weißbier und Vereinbarung, steig zu Roß und rette die bedrohte
Republik, d e i n e Republik, die R e p u b l i k d e r
B i e d e r m ä n n e r!
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 49 vom 19. Juli 1848]
** Köln, 18. Juli. Nach Herrn Schneider betritt Herr Waldeck die
Tribüne, um für den Antrag zu sprechen:
"Wahrlich, die Lage des preußischen Staats ist jetzt beispiellos,
und i m G r u n d e kann man sich nicht verhehlen, sie ist
auch e i n i g e r m a ß e n bedenklich."
Dieser Anfang ist ebenfalls einigermaßen bedenklich. Wir glauben
noch immer den Abgeordneten Schneider zu hören:
"Preußen war, wir dürfen es sagen, berufen zur Hegemonie in
Deutschland."
Noch immer die altpreußische Illusion, noch immer der süße Traum,
Deutschland in Preußen aufgehen zu machen und Berlin zum deut-
schen Paris zu erklären! Herr Waldeck sieht zwar diese süße Hoff-
nung vor seinen Augen zerrinnen, aber mit schmerzlichem Gefühl
schaut er ihr nach, er
#226# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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macht der vorigen und jetzigen Regierung einen Vorwurf daraus,
sie habe es verschuldet, daß Preußen nicht an der Spitze von
Deutschland stehe.
Leider, die schönen Tage sind vorüber, in denen der Zollverein
[200] die preußische Hegemonie über Deutschland anbahnte, in
denen der Provinzialpatriotismus glauben konnte, "der märkische
Stamm habe seit 200 Jahren die Geschicke Deutschlands entschie-
den" und werde sie auch ferner entscheiden; die schönen Tage, in
denen das gänzlich zerfallende Bundestags-Deutschland [41] selbst
in der allgemeinen Anwendung der preußisch-bürokratischen Zwangs-
jacke ein letztes Mittel des Zusammenhalts sehen konnte!
"Der längst von der öffentlichen Meinung gerichtete Bundestag
verschwindet, und plötzlich steht vor den Augen der e r-
s t a u n t e n W e l t die konstituierende Nationalversammlung
zu Frankfurt!"
Die "Welt" mußte allerdings "erstaunen", als sie d i e s e kon-
stituierende Nationalversammlung sah. Man vergleiche darüber die
französischen, englischen und italienischen Blätter.
Herr Waldeck erklärt sich noch des breiteren gegen einen deut-
schen Kaiser und macht dem Herrn Reichensperger II Platz.
Herr Reichensperger II erklärt die Unterstützer des Jacobyschen
Antrags für Republikaner und wünscht, sie möchten nur so offen
mit ihren Absichten hervortreten wie die Frankfurter Republika-
ner. Dann beteuert auch er, Deutschland besitze noch nicht das
"Vollmaß bürgerlicher und politischer Tugend, welches ein großer
Staatslehrer 1*) als die wesentliche Bedingung der Republik be-
zeichnet". Es muß schlimm um Deutschland stehen, wenn der Patriot
Reichensperger das sagt!
Die Regierung, fährt er fort, hat keine Vorbehalte gemacht (!),
sondern bloße Wünsche ausgesprochen. Dazu war Veranlassung genug,
und auch ich hoffe, daß nicht immer die Regierungen bei den Be-
schlüssen der Nationalversammlung umgangen werden. Eine Festset-
zung der Kompetenz der Frankfurter Nationalversammlung liegt au-
ßer unserer Kompetenz; die Nationalversammlung selbst hat sich
dagegen ausgesprochen, Theorien über ihre Kompetenz aufzustellen,
sie hat praktisch gehandelt, wo die Notwendigkeit das Handeln ge-
bot.
Das heißt, die Frankfurter Versammlung hat nicht in der Zeit der
revolutionären Aufregung, wo sie allmächtig war, den unausbleib-
lichen Kampf mit den deutschen Regierungen durch einen entschei-
denden Schlag abgemacht; sie hat vorgezogen, die Entscheidung
aufzuschieben, bei jedem einzelnen Beschluß kleine Scharmützel
mit dieser oder jener Regierung zu
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1*) Montesquieu
#227# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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bestehen, die für sie in demselben Maße schwächend sind, als sie
sich von der Zeit der Revolutionen entfernt und durch ihr schlaf-
fes Auftreten in den Augen des Volks kompromittiert. Und insofern
hat Herr Reichensperger recht: Es verlohnt sich für uns nicht der
Mühe, einer Versammlung zu Hülfe zu kommen, die sich selbst im
Stich läßt!
Rührend aber ist es, wenn Herr Reichensperger sagt:
"Es ist also u n s t a a t s m ä n n i s c h, derartige Kompe-
tenzfragen zu erörtern; es kömmt nur darauf an, die jedesmal sich
darbietenden praktischen Fragen zu lösen."
Allerdings, es ist "unstaatsmännisch", diese "praktischen Fragen"
ein für allemal durch einen energischen Beschluß zu beseitigen;
es ist "unstaatsmännisch", das revolutionäre Mandat, das jede aus
den Barrikaden hervorgegangene Versammlung besitzt, geltend zu
machen gegenüber den Versuchen der Reaktion, die Bewegung aufzu-
halten; allerdings, Cromwell, Mirabeau, Danton, Napoleon, die
ganze englische und französische Revolution waren höchst
"unstaatsmännisch", aber Bassermann, Biedermann, Eisenmann, Wie-
denmann, Dahlmann benehmen sich "staatsmännisch"! Die "Staats-
männer" hören überhaupt auf, wenn die Revolution eintritt, und
die Revolution muß für den Augenblick eingeschlafen sein, wenn
die "Staatsmänner" wieder auftreten! Und vollends die Staats-
männer von der Stärke des Herrn Reichensperger II, Abgeordneten
des Kreises Kempen!
"Gehen Sie von diesem System ab, so wird es schwerlich gelingen,
Konflikte mit der deutschen Nationalversammlung oder mit den Re-
gierungen der Einzelstaaten zu vermeiden; in jedem Falle werden
Sie beklagenswerten Zwiespalt säen; infolge des Zwiespalts wird
die Anarchie sich erheben, und niemand schützt uns alsdann vor
Bürgerkrieg. Der Bürgerkrieg aber ist der Anfang noch größern Un-
glücks ... ich halte es nicht für unmöglich, daß es alsdann auch
einmal von uns heißen wird: Die Ordnung ist in Deutschland herge-
stellt - durch unsere Freunde von Osten und Westen!"
Herr Reichensperger mag recht haben. Wenn die Versammlung sich
auf Kompetenzfragen einläßt, so mag das Veranlassung zu Kollisio-
nen sein, die den Bürgerkrieg, die Franzosen und die Russen her-
beirufen. Aber wenn sie es nicht tut, wie sie es wirklich nicht
getan hat, so ist uns der Bürgerkrieg doppelt sicher. Die Kon-
flikte, im Anfang der Revolution noch ziemlich einfach, verwic-
keln sich täglich mehr, und je länger die Entscheidung aufgescho-
ben wird, desto schwieriger, desto blutiger wird die Lösung sein.
Ein Land wie Deutschland, das gezwungen ist, sich aus der namen-
losesten Zersplitterung zur Einheit emporzuarbeiten, das bei
Strafe des Untergangs einer um so strengeren revolutionären Zen-
tralisation bedarf, je zerfallener es bisher war; ein Land, das
zwanzig Vendéen [201] in seinem Schöße birgt, das
#228# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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von den beiden mächtigsten und zentralisiertesten Kontinental-
staaten eingeklemmt, von zahllosen kleinen Nachbarn umgeben und
mit allen gespannt oder gar im Kriege ist - ein solches Land kann
in der gegenwärtigen Zeit der allgemeinen Revolution w e d e r
d e m B ü r g e r k r i e g e n o c h d e m a u s w ä r t i-
g e n K r i e g e entgehen. Und diese Kriege, die uns ganz
sicher bevorstehen, werden um so gefährlicher, um so verheerender
werden, je unentschlossener das Volk und seine Leiter sich
benehmen, je länger die Entscheidung hinausgeschoben wird. Blei-
ben die "Staatsmänner" des Herrn Reichensperger am Ruder, so
können wir einen zweiten Dreißigjährigen Krieg erleben. Aber zum
Glück haben die Gewalt der Ereignisse, das deutsche Volk, der
Kaiser von Rußland und das französische Volk noch ein Wort
mitzusprechen.
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 53 vom 23. Juli 1848]
** Köln, 22. Juli. Endlich gestatten uns die Ereignisse, Ge-
setzentwürfe, Waffenstillstandsprojekte usw. wieder zu unsern ge-
liebten Vereinbarungsdebatten zurückzukehren. Wir finden den Ab-
geordneten Herrn v. Berg aus Jülich auf der Tribüne, einen Mann,
der uns doppelt interessiert: erstens als Rheinländer und zwei-
tens als Ministerieller neuesten Datums.
Herr Berg ist aus verschiedenen Gründen gegen den Jacobyschen An-
trag. Der erste ist dieser:
"Der erste Teil des Antrags, der an uns die Forderung stellt,
eine Mißbilligung eines Beschlusses des deutschen Parlaments aus-
zusprechen, dieser erste Teil ist weiter nichts als ein Protest
im Namen einer Minorität gegen eine gesetzliche Majorität. Es ist
weiter nichts als ein Versuch einer Partei, die i n n e r-
h a l b eines gesetzgebenden Körpers u n t e r l e g e n ist,
s i c h v o n a u ß e n z u s t ä r k e n, ein Versuch, der
in seinen Konsequenzen z u m B ü r g e r k r i e g f ü h r e n
m u ß."
Herr Cobden befand sich von 1840 bis 1845 mit seinem Antrag zur
Aufhebung der Korngesetze im Unterhause in der Minorität. Er ge-
hörte zu "einer Partei, die innerhalb eines gesetzgebenden Kör-
pers unterlegen" war. Was tat er? Er suchte sich "von außen zu
stärken". Er erließ nicht bloß eine Mißbilligung der Beschlüsse
des Parlaments; er ging viel weiter, er gründete und organisierte
die Anti-Korngesetz-Ligue [202], die Anti-Korngesetz-Presse, kurz
die ganze kolossale Agitation gegen die Korngesetze. Nach der An-
sicht des Herrn Berg war das ein Versuch, der "zum Bürgerkrieg
führen mußte".
Die Minorität des seligen Vereinigten Landtags [34] suchte sich
ebenfalls "von außen zu stärken". Herr Camphausen, Herr Hanse-
mann, Herr Milde nahmen in dieser Beziehung nicht den mindesten
Anstand. Die beweisenden Tatsachen sind notorisch. Es ist klar,
nach Herrn Berg, daß die Konsequenzen
#229# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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auch ihres Benehmens "zum Bürgerkrieg führen mußten". Sie führten
aber nicht zum Bürgerkrieg, sondern zum Ministerium.
Und so könnten wir noch hundert andre Beispiele anführen.
Also die Minorität eines gesetzgebenden Körpers soll sich bei
Strafe, zum Bürgerkriege zu führen, nicht von außen zu stärken
suchen. Aber was ist denn "von außen"? Die Wähler, d.h. die
Leute, die die gesetzgebenden Körper m a c h e n. Und wenn man
sich nicht mehr durch Einwirkung auf diese Wähler "stärken" soll,
wodurch soll man sich stärken?
Sind die Reden der Herrn Hansemann, Reichensperger, v. Berg etc.
bloß für die Versammlung gehalten oder auch fürs Publikum, dem
sie durch stenographische Berichte mitgeteilt werden? Sind diese
Reden nicht ebenfalls Mittel, wodurch diese "Partei innerhalb ei-
nes gesetzgebenden Körpers" sich "von außen zu stärken sucht"
oder zu [stärken] h o f f t?
Mit einem Wort: Das Prinzip des Herrn Berg würde zur Aufhebung
aller politischen Agitation führen. Die Agitation ist nichts an-
ders als die Anwendung der Unverantwortlichkeit der Repräsentan-
ten, der Preßfreiheit, des Assoziationsrechts - d.h. der in Preu-
ßen zu Recht bestehenden Freiheiten. Ob diese Freiheiten zum Bür-
gerkriege führen oder nicht, geht uns gar nichts an; genug, sie
bestehen, und wir wollen sehen, wohin es "führt", wenn man fort-
fährt, sie anzutasten.
"Meine Herren, diese Versuche der Minorität, sich außerhalb der
gesetzgebenden Gewalt Kraft und Geltung zu verschaffen, sind
nicht von heute und gestern, sie datieren vom ersten Tag der
deutschen Erhebung. Auf dem Vorparlament entfernte sieb die Mino-
rität protestierend, und die Folge davon war ein Bürgerkrieg."
Erstens ist hier beim Jacobyschen Antrag von einer "protestie-
renden Entfernung der Minorität" keine Rede.
Zweitens "sind die Versuche der Minorität, sich außerhalb der ge-
setzgebenden Gewalt Geltung zu verschaffen", allerdings "nicht
von heute und gestern", denn sie datieren von dem Tage, wo es ge-
setzgebende Gewalten und Minoritäten gab.
Drittens hat nicht die protestierende Entfernung der Minorität
des Vorparlaments zum Bürgerkrieg geführt, sondern die "morali-
sche Überzeugung" des Herrn Mittermaier, daß Hecker, Fickler und
Konsorten Landesverräter seien, und die infolge davon ergrif-
fenen, durch die schlotterndste Angst diktierten Maßregeln der
badischen Regierung. [203]
Nach dem Argument des Bürgerkriegs, das natürlich ganz geeignet
ist, dem deutschen Bürger gewaltige Angst einzujagen, kommt das
Argument des mangelnden Mandats.
#230# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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"Wir sind von unsern Wählern gewählt, um eine Staatsverfassung
für Preußen zu begründen; dieselben Wähler haben andere ihrer
Mitbürger nach Frankfurt entsendet, um dort die Zentralgewalt zu
begründen. Es ist nicht zu leugnen, daß dem Wähler, welcher das
Mandat gibt, allerdings zusteht, das, was der Mandatar tut, zu
billigen oder zu mißbilligen; aber die Wähler haben uns nicht be-
auftragt, in dieser Beziehung die Stimmen für sie zu führen."
Dies triftige Argument hat große Bewunderung bei den Juristen und
juristischen Dilettanten der Versammlung erregt. Wir haben kein
Mandat! Und dennoch behauptet derselbe Herr Berg zwei Minuten
später, die Frankfurter Versammlung sei "berufen worden, um im
Einvernehmen mit den deutschen Regierungen die künftige Verfas-
sung Deutschlands aufzubauen", und die preußische Regierung würde
in diesem Falle doch hoffentlich ihre Bestätigung n i c h t ge-
ben, ohne die Vereinbarungsversammlung oder die nach der neuen
Konstitution gewählte Kammer zu Rate zu ziehen. Und dennoch hat
das Ministerium die Anerkennung des Reichsverwesers der Versamm-
lung sogleich nebst ihren Vorbehalten angezeigt und die Versamm-
lung dadurch aufgefordert, ihr Urteil abzugeben!
Gerade der Standpunkt des Herrn Berg, seine eigene Rede und die
Mitteilung des Herrn Auerswald führen also zu der Konsequenz, daß
die Versammlung allerdings ein Mandat hat, sich mit den Frankfur-
ter Beschlüssen zu beschäftigen!
Wir haben kern Mandat! Also wenn die Frankfurter Versammlung die
Zensur wieder vorschreibt, bei einem Konflikt zwischen Kammer und
Krone bayrische und östreichische Truppen zur Unterstützung der
Krone nach Preußen schickt, so hat Herr Berg "kein Mandat"!
Welches Mandat hat Herr Berg? Buchstäblich nur das, "die Verfas-
sung mit der Krone zu vereinbaren". Er hat also keineswegs das
Mandat zu interpellieren, Unverantwortlichkeitsgesetze, Bürger-
wehrgesetze, Ablösungsgesetze und andere nicht in der Verfassung
figurierende Gesetze zu vereinbaren. Die Reaktion behauptet das
auch täglich. Er selbst sagt: "Jeder Schritt über dieses Mandat
hinaus ist Ungerechtigkeit, ein Aufgeben desselben oder gar Ver-
rat!"
Und dennoch gibt Herr Berg und die ganze Versammlung jeden Augen-
blick, von der Notwendigkeit gezwungen, ihr Mandat auf. Sie muß
es infolge des revolutionären oder vielmehr jetzt reaktionären
Provisoriums. Infolge dieses Provisoriums gehört aber alles zur
Kompetenz der Versammlung, was dazu dient, die Errungenschaften
der Märzrevolution sicherzustellen, und wenn dies durch einen mo-
ralischen Einfluß auf die Frankfurter Versammlung geschehen kann,
so ist die Vereinbarungskammer dazu nicht nur befugt, sondern so-
gar verpflichtet.
#231# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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Folgt das rheinpreußische Argument, das für uns Rheinländer von
besondrer Wichtigkeit ist, weil es beweist, wie wir in Berlin
vertreten sind.
"Wir Rheinländer, Westfalen und noch andere Provinzen haben mit
Preußen d u r c h a u s kein anderes Verband, als daß wir
z u r K r o n e P r e u ß e n g e k o m m e n sind. Lösen wir
das Band auf, so fällt der Staat auseinander. Ich sehe auch gar
nicht ein, und ich glaube, die meisten Deputierten meiner Provinz
auch nicht, was wir mit einer Republik Berlin sollen. Da könnten
wir ja lieber eine Republik Köln wollen."
Auf die kannegießerlichen Möglichkeiten, was wir wohl "wollen
könnten", wenn Preußen sich in eine "Republik Berlin" verwan-
delte, auf die neue Theorie über die Lebensbedingungen des preu-
ßischen Staats usw. gehen wir gar nicht ein. Wir protestieren als
Rheinländer nur dagegen, daß "wir zur Krone Preußen gekommen
sind". Im Gegenteil, die "Krone Preußen" ist z u u n s gekom-
men.
Der nächste Redner gegen den Antrag ist der Herr Simons aus
Elberfeld. Er wiederholt alles, was der Herr Berg gesagt hat.
Auf ihn folgt ein Redner der Linken und sodann der Herr Zachariä.
Er wiederholt alles, was Herr Simons gesagt hat.
Der Abgeordnete Duncker wiederholt alles, was Herr Zachariä ge-
sagt hat. Er sagt aber auch noch einige andere Dinge, oder er
sagt das schon Gesagte in so krasser Form, daß wir gut tun, auf
seine Rede kurz einzugehen.
"Wenn wir, die konstituierende Versammlung von 16 Millionen Deut-
schen, der konstituierenden Versammlung sämtlicher Deutschen
einen solchen Tadel hinwerfen, stärken wir dadurch in dem Bewußt-
sein des Volks die Autorität der deutschen Zentralgewalt, die Au-
torität des deutschen Parlaments? Untergraben wir nicht damit den
freudigen Gehorsam, der ihr von den einzelnen Stämmen [gewährt]
werden muß, wenn sie wirken soll für die Einheit Deutschlands?"
Nach Herrn Duncker besteht die Autorität der Zentralgewalt und
Nationalversammlung, der "freudige Gehorsam"; er besteht dann,
daß das V o l k sich ihr blindlings unterwirft, aber die ein-
zelnen R e g i e r u n g e n ihre V o r b e h a l t e machen
und gelegentlich ihr den Gehorsam kündigen.
"Wozu in unserer Zeit, wo die Gewalt der Tatsachen eine so uner-
meßliche ist, wozu theoretische Erklärungen?"
Die Anerkennung der Souveränetät der Frankfurter Versammlung
durch die Vertreter "von 16 Millionen Deutschen" ist also eine
bloß "theoretische Erklärung"!?
"Wenn in Zukunft die Regierung und die Volksvertretung Preußens
einen Beschluß, der in Frankfurt gefaßt würde, für unmöglich, für
unausführbar h i e l t e n, würde dann überhaupt die Möglich-
keit der Ausführung eines solchen Beschlusses da sein?"
#232# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Die bloße Meinung, das D a f ü r h a l t e n der preußischen
Regierung und Volksvertretung wäre also imstande, Beschlüsse der
Nationalversammlung u n m ö g l i c h zu machen.
"Wenn das ganze preußische Volk, wenn zwei Fünftel Deutschlands
sich den Frankfurter Beschlüssen nicht unterwerfen wollten, so
wären sie unausführbar, wir mögen heute aussprechen, was wir wol-
len."
Da haben wir den ganzen alten Preußenhochmut, den Berliner Natio-
nalpatriotismus in der ganzen alten Glorie mit dem Zopf und
Krückstock des alten Fritzen. Wir sind zwar die Minorität, wir
sind nur zwei Fünftel (nicht einmal), aber wir werden der Majori-
tät schon zeigen, daß w i r die Herren in Deutschland, daß wir
die Preußen sind!
Wir raten den Herrn von der Rechten nicht, einen solchen Konflikt
zwischen "Zwei Fünftel" und "Drei Fünftel" zu provozieren. Das
Zahlenverhältnis würde sich doch ganz anders stellen, und manche
Provinz dürfte sich erinnern, daß sie seit undenklichen Zeiten
deutsch, aber erst seit dreißig Jahren preußisch ist.
Aber Herr Duncker hat einen Ausweg. Die Frankfurter so gut wie
wir müssen "solche Beschlüsse fassen, daß in ihnen ausgesprochen
ist der vernünftige Gesamtwille, die wahre öffentliche Meinung,
daß sie bestehen können vor dem sittlichen Bewußtsein der Na-
tion", d.h. Beschlüsse nach dem Herzen des Abgeordneten Duncker.
"Wenn wir, wenn jene in Frankfurt solche Beschlüsse fassen, dann
sind wir, dann sind sie souverän, sonst sind wir es nicht, und
wenn wir es zehnmal dekretieren."
Nach dieser tiefsinnigen, seinem sittlichen Bewußtsein entspre-
chenden Definition der Souveränetät, stößt Herr Duncker den Seuf-
zer aus: "Jedenfalls gehört dies der Zukunft an" - und damit
schließt er seine Rede.
Raum und Zeit schließen ein Eingehen auf die an demselben Tage
gehaltenen Reden der Linken aus. Indessen werden unsre Leser
schon aus den gegebenen Reden der Rechten gesehen haben, daß Herr
Parrisius nicht ganz unrecht hatte, wenn er auf Vertagung antrug,
aus dem Grunde, weil "die Hitze in dem Saale so hoch gestiegen
ist, daß man s e i n e G e d a n k e n n i c h t v o l l-
s t ä n d i g k l a r haben kann"!
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 55 vom 25. Juli 1848]
** Köln, 24. Juli. Als wir vor einigen Tagen durch den Drang der
Weltereignisse genötigt waren, die Schilderung dieser Debatte zu
unterbrechen, hat ein benachbarter Publizist [161] die Gefällig-
keit gehabt, diese Schilderung an
#233# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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unsrer Stelle zu übernehmen. Er hat das Publikum bereits auf "die
Fülle treffender Gedanken und heller Ansichten", auf "den guten
gesunden Sinn für wahre Freiheit" aufmerksam gemacht, welche "die
Redner der Majorität in dieser großen zweitägigen Debatte gezeigt
haben" [204] - und namentlich unser unvergleichlicher Baumstark.
Wir müssen uns beeilen, die Debatte zu Ende zu bringen, aber wir
können nicht umhin, einige Beispiele der "treffenden Gedanken und
hellen Ansichten" der Rechten aus der "Fülle" hervorzusuchen.
Den zweiten Tag der Debatte eröffnet der Abgeordnete Abegg mit
der Drohung an die Versammlung: Wenn man über diesen Antrag ins
reine kommen wolle, so müsse man die ganzen Frankfurter Debatten
vollständig wiederholen - und dazu sei die hohe Versammlung doch
offenbar nicht berechtigt ! Das würden ihre Herren Kommittenten
"bei dem praktischen Takt und praktischen Sinn, der ihnen bei-
wohnt", nie billigen können! Übrigens, was solle aus der deut-
schen Einheit werden, wenn man sich (jetzt kömmt ein ganz beson-
ders "treffender Gedanke") "n i c h t n u r a u f V o r-
b e h a l t e beschränke, sondern zu einer entschiedenen Billi-
gung oder Mißbilligung der Frankfurter Beschlüsse" übergehe! Da
bleibe ja nichts als die "lediglich formelle Fügsamkeit"!
Natürlich, die "lediglich formelle Fügsamkeit", die kann man
durch "Vorbehalte" und im Notfall auch direkt weigern, das kann
der deutschen Einheit keinen Schaden tun; aber eine Billigung
oder Mißbilligung, ein Urteil über diese Beschlüsse vom stilisti-
schen, logischen oder Nützlichkeitsstandpunkt -da hört wirklich
alles auf!
Herr Abegg schließt mit der Bemerkung, es sei die Sache der
Frankfurter, n i c h t der Berliner Versammlung, sich über die
der Berliner, n i c h t der Frankfurter Versammlung vorgelegten
Vorbehalte zu erklären. Man dürfe den Frankfurtern nicht vorgrei-
fen; das beleidige ja die Frankfurter!
Die Herren in Berlin sind inkompetent, über Erklärungen zu urtei-
len, die ihre eignen Minister ihnen machen.
Überspringen wir nun die Götter der kleinen Leute, einen Baltzer,
einen Kämpff, einen Gräff, und eilen wir, den Helden des Tages,
den unvergleichlichen Baumstark, zu hören.
Der Abgeordnete Baumstark erklärt, er werde sich nie für inkompe-
tent erklären, sobald er nicht zugeben müsse, er verstehe von der
Sache nichts - und das werde doch wohl nicht das Resultat der
achtwöchentlichen Debatte sein, daß man von der Sache nichts ver-
stehe?
Der Abgeordnete Baumstark ist also k o m p e t e n t. Und zwar
folgendermaßen:
#234# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
-----
"Ich frage, sind wir denn durch unsere bisher bewiesene Weisheit
dazu voll" kommen berechtigt" (d.h. kompetent), "einer Versamm-
lung gegenüberzutreten, welche
das allgemeine Interesse Deutschlands,
die Bewunderung von ganz Europa,
durch die Vortrefflichkeit ihrer Gesinnung,
durch die Höhe ihrer Intelligenz,
durch die Sittlichkeit ihrer Staatsanschauung
auf sich gezogen hat - ich sage, durch alles, was in der Ge-
schichte den Namen Deutschlands groß gemacht und verherrlicht
hat? Dem b e u g e ich mich" (d.h. erkläre mich i n k o m p e-
t e n t) "und wünsche, daß die Versammlung in dem Gefühl der
Wahrheit (!!) sich ebenfalls beugen" (d.h. i n k o m p e t e n t
erklären) "möge!"
"Meine Herren", fährt der "kompetente" Abgeordnete Baumstark
fort, "man hat in der gestrigen Sitzung gesagt, daß man von Repu-
blik usw. gesprochen, das sei ein unphilosophisches Wesen. Es
kann aber unmöglich unphilosophisch sein, als ein Charakteristi-
kum der Republik im demokratischen Sinne die Verantwortlichkeit
dessen zu bezeichnen, der an der Spitze des Staats steht. Meine
Herren, es steht fest, daß alle Staatsphilosophen von Plato an
b i s h e r a b z u Dahlmann" (tiefer "herab" konnte der Abge-
ordnete Baumstark allerdings nicht steigen) "diese Ansicht ausge-
sprochen haben, und wir dürfen ohne ganz besondere Gründe, die
noch erst vorgebracht werden müssen, dieser mehr als tausendjäh-
rigen Wahrheit (!) und historischen Tatsache nicht widerspre-
chen."
Herr Baumstark meint also doch, daß man wohl zuweilen "ganz be-
sondere Gründe" haben könne, um sogar "historischen Tatsachen" zu
widersprechen. Die Herren von der Rechten pflegen sich allerdings
in dieser Beziehung nicht zu genieren.
Herr Baumstark erklärt sich ferner abermals i n k o m p e-
t e n t, indem er die Kompetenz auf die Schultern "aller Staats-
philosophen von Plato bis herab zu Dahlmann" schiebt, zu welchen
Staatsphilosophen Herr Baumstark natürlich nicht gehört.
"Denke man sich dies Staatsgebäude! E i n e Kammer und ein ver-
antwortlicher Reichsverweser, und basiert auf das jetzige Wahlge-
setz! Bei einiger Betrachtung würde man finden, daß dies der
g e s u n d e n V e r n u n f t widerspricht."
Und nun tut Herr Baumstark folgenden tiefgeschöpften Ausspruch,
der selbst bei der schärfsten Betrachtung nicht "der gesunden
Vernunft" widersprechen wird:
"Meine Herren! Zur Republik gehört zweierlei: die Volksansicht
und die leitenden Persönlichkeiten. Wenn wir unsere deutsche
Volksansicht etwas näher betrachten, so werden wir darin von
d i e s e r" (nämlich der erwähnten reichsverweserlichen) "Repu-
blik wenig finden!"
#235# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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Herr Baumstark erklärt sich also abermals i n k o m p e t e n t,
und diesmal ist es die V o l k s a n s i c h t, die für die Re-
publik statt seiner kompetent ist. Die Volksansicht "versteht"
also mehr von der Sache als der Abgeordnete Baumstark. Endlich
aber beweist der Redner, daß es auch Sachen gibt, von denen er
etwas "versteht", und zu diesen Sachen gehört vor allen Dingen
die Volkssouveränetät.
"Meine Herren! Die Geschichte, und ich muß darauf zurückkommen,
gibt den Beweis, w i r h a b e n V o l k s s o u v e r ä n e-
t ä t v o n j e h e r g e h a b t, aber sie hat sich unter
verschiedenen Formen verschieden gestaltet."
Und jetzt folgt eine Reihe der "treffendsten Gedanken und hell-
sten Ansichten" über die brandenburgisch-preußische Geschichte
und die Volkssouveränetät, welche den benachbarten Publizisten
alle irdischen Leiden im Übermaß konstitutioneller Wonne und dok-
trinärer Seligkeit verschwinden macht.
"Als der Große Kurfürst jene morschen ständischen Elemente, infi-
ziert von dem Gift französischer Entsittlichung" (das Recht der
ersten Nacht war allerdings allmählich von der "französischen
entsittlichten" Zivilisation zu Grabe getragen worden!) "unbe-
rücksichtigt ließ, j a (!) niederschmetterte" (das "Nieder-
schmettern" ist allerdings die beste Art, etwas unberücksichtigt
zu lassen), "da ward ihm allgemein vom Volke zugejauchzt in dem
tiefen Gefühl der Sittlichkeit, einer Kräftigung des deutschen,
insbesondere des preußischen Staatsgebäudes."
Man bewundre das "tiefe Gefühl der Sittlichkeit" der brandenbur-
gischen Spießbürger des 17. Jahrhunderts, die im tiefen Gefühl
ihrer Profite dem Kurfürsten zujauchzten, als er ihre Feinde, die
Feudalherren, angriff und ihnen selbst Konzessionen verkaufte -
man bewundre aber noch mehr die "gesunde Vernunft" und "helle An-
sicht" des Herrn Baumstark, der in diesem Zujauchzen "Volks-
souveränetät" erblickt!
"Zu jener Zeit ist keiner gewesen, der dieser absoluten Monarchie
nicht gehuldigt hätte" (weil er sonst Stockprügel bekommen), "und
der Große Friedrich wäre zu jener Bedeutung nicht gekommen, hätte
ihn die w a h r e Volkssouveränetät nicht getragen."
Die Volkssouveränetät der Stockprügel, Leibeigenschaft und Fron-
dienste - das ist für Herrn Baumstark die w a h r e Volkssouve-
ränetät. Naives Geständnis!
Von der wahren kommt Herr Baumstark jetzt zu den f a l s c h e n
Volkssouveränitäten.
"Aber es kam eine andere Zeit, die der konstitutionellen Monar-
chie."
Dies wird bewiesen durch eine lange "konstitutionelle Litanei",
deren kurzer Sinn ist, daß das Volk in Preußen von 1811 bis 1847
stets nach der
#236# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Konstitution, nie nach der Republik gerufen habe (!), woran sich
ungezwungen die Bemerkung knüpft, daß auch von der letzten süd-
deutschen republikanischen Schilderhebung [64] "das Volk sich mit
Entrüstung hinweggewendet hat".
Daraus folgt nun ganz natürlich, daß die zweite Art der Volkssou-
veränetät (freilich nicht mehr die "wahre") die "eigentlich kon-
stitutionelle" ist.
"Es ist die, durch welche die Staatsgewalt unter König und Volk
geteilt wird, es ist eine g e t e i l t e Volkssouveränetät"
(die "Staatsphilosophen von Plato bis herab zu Dahlmann" mögen
uns sagen, was das heißen soll), "welche dem Volke u n v e r-
k ü r z t und u n b e d i n g t werden muß (!!), aber ohne daß
der König an seiner gesetzlichen Gewalt" (durch welche Gesetze
ist diese in Preußen seit dem 19.März bestimmt?) "verliert -
darüber ist Klarheit" (namentlich im Kopfe des Abgeordneten Baum-
stark); "der Begriff ist durch die Geschichte des konstitu-
tionellen Systems festgesetzt, und kein Mensch kann mehr darüber
im Zweifel sein" (die "Zweifel" fangen leider erst wieder an,
wenn man die Rede des Abgeordneten Baumstark liest).
Endlich "gibt es eine dritte Volkssouveränetät, es ist die demo-
kratisch-republikanische, auf den sogenannten breitesten Grundla-
gen ruhen sollende. Dieser unglückliche Ausdruck
'b r e i t e s t e G r u n d l a g e'!"
Gegen diese breiteste Grundlage "erhebt" nun Herr Baumstark "ein
Wort". Diese Grundlage führt zum Verfall der Staaten, zur Bar-
barei! Wir haben keine Catonen, die der Republik die sittliche
Unterlage geben könnten. Und jetzt beginnt Herr Baumstark so laut
in das alte, längst verstimmte und mit Beulen besäte Montesquieu-
sche Horn von der republikanischen Tugend zu stoßen, daß der be-
nachbarte Publizist von Bewunderung fortgerissen ebenfalls ein-
stimmt und zum Erstaunen von ganz Europa den glänzenden Beweis
führt, daß die "republikanische Tugend ... eben zum Konstitutio-
nalismus führt"! Zu gleicher Zeit aber fällt Herr Baumstark in
eine andere Tonart und läßt sich durch die A b w e s e n h e i t
der republikanischen Tugend ebenfalls zum Konstitutionalismus
führen. Den glänzenden Effekt dieses Duetts, in dem nach einer
Reihe der herzzerreißendsten Dissonanzen zuletzt beide Stimmen
auf dem versöhnenden Akkord des Konstitutionalismus zusammenkom-
men, mag sich der Leser denken.
Herr Baumstark kommt nun durch längere Erörterungen zu dem Resul-
tat, daß die Minister eigentlich gar "keinen e i g e n t-
l i c h e n Vorbehalt" gemacht hätten, sondern nur "einen
l e i s e n Vorbehalt im Betreff der Zukunft", gerät zuletzt
selbst auf die breiteste Grundlage, indem er das Heil
Deutschlands nur in einem demokratisch-konstitutionellen Staate
sieht, und wird dabei so sehr "von dem Gedanken an die Zukunft
Deutschlands überwältigt", daß er sich durch den Ruf Luft macht:
"Hoch, dreimal hoch das volkstümlich-konstitutionelle erbliche
deutsche Königtum!"
#237# Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
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In der Tat, er hatte recht zu sagen: Diese unglückliche breiteste
Grundlage!
Es sprechen nun noch mehrere Redner beider Seiten, aber nach dem
Abgeordneten Baumstark wagen wir sie unsern Lesern nicht mehr
vorzuführen. Nur eins erwähnen wir noch: Der Abgeordnete Wachs-
muth erklärt, an der Spitze seines Glaubensbekenntnisses stehe
der Satz des edlen Stein: Der Wille freier Menschen ist der uner-
schütterliche Pfeiler jedes Throns.
"Das", ruft der benachbarte Publizist, in Entzücken schwelgend,
"das trifft den Mittelpunkt der Sache! Nirgends gedeiht der Wille
freier Menschen besser als im Schatten des unerschütterlichen
Throns, nirgends ruht der Thron so unerschütterlich wie auf der
intelligenten Liebe freier Menschen!"
In der Tat, die "Fülle treffender Gedanken und heller Ansichten",
der "gesunde Sinn für wahre Freiheit", die die Majorität in die-
ser Debatte entwickelt hat, reicht noch lange nicht an die in-
haltreiche Gedankenschwere des benachbarten Publizisten!
Geschrieben von Friedrich Engels.
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