Quelle: MEW 5 März - November 1848


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       Die Unterdrückung der Klubs in Stuttgart und Heidelberg
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 50 vom 20. Juli 1848]
       ** Köln, 19. Juli.
       
       Mein Deutschland trank sich einen Zopf,
       Und du, du glaubtest den Toasten!
       Du glaubtest jedem Pfeifenkopf
       Und seinen schwarz-rot-goldnen Quasten! [205]
       
       Und dies,  biederer Deutscher,  ist  in  der  Tat  abermals  dein
       Schicksal gewesen.  Du glaubst  eine Revolution gemacht zu haben?
       Täuschung! -  Du glaubst  mit dem Polizeistaat fertig geworden zu
       sein? Täuschung! - Du glaubst das Recht der freien Vereinigung zu
       besitzen, Preßfreiheit,  Volksbewaffnung und andere schöne Worte,
       die man  dir  über  die  Märzbarrikaden  hinüberrief?  Täuschung,
       nichts als Täuschung!
       
       Doch als der holde Rausch entwich,
       Mein teurer Freund, du standst betroffen! [205]
       
       Betroffen über  deine indirekt gewählten sog. Nationalversammlun-
       gen [206],  betroffen über  die erneuerten Ausweisungen deutscher
       Bürger aus deutschen Städten, betroffen über die Säbeltyrannei in
       Mainz, Trier,  Aachen, Mannheim,  Ulm, Prag,  betroffen über  die
       Verhaftungen und  politischen Prozesse  in Berlin,  Köln, Düssel-
       dorf, Breslau usw.
       Aber eins  blieb dir, biederer Deutscher - die Klubs! Du konntest
       in die  Klubs gehen und dich vor dem Publikum beschweren über die
       politischen Prellereien  der letzten Monate; du konntest dein be-
       schwertes Herz  vor Gleichgesinnten  ausschütten und Trost finden
       in den Worten gleichgesinnter, gleichgedrückter Patrioten!
       Jetzt aber  hat auch das ein Ende. Die Klubs sind unvereinbar mit
       dem Bestehen  der "Ordnung".  Damit "das  Vertrauen wiederkehre",
       ist es dringend nötig, daß dem wühlerischen Treiben der Klubs ein
       Ziel gesetzt werde.
       
       #239# Die Unterdrückung der Klubs
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       Wir haben  gestern erzählt,  wie  die    w ü r t t e m b e r g i-
       s c h e   Regierung den  demokratischen Kreisverein  in Stuttgart
       durch königl[iche]  Ordonnanz geradezu  v e r b o t e n  hat. Man
       gibt sich  nicht mehr  die Mühe,  die Klubführer  vor Gericht  zu
       stellen, man kommt auf die alten Polizeimaßregeln zurück. Ja, die
       Herren Harpprecht,  Duvernoy und  Maucler, welche diese Ordonnanz
       kontrasigniert haben,  gehen noch  weiter -  sie schreiben außer-
       gesetzliche  Strafen   gegen  die  Übertreter  des  Verbots  vor,
       Strafen, die  bis zu  einem  Jahr  Gefängnis  gehen;  sie  machen
       Strafgesetze, und  noch dazu  exzeptionelle Strafgesetze ohne die
       Kammern, bloß "kraft des § 89 der Verfassung"!
       Nicht besser  in   B a d e n.   Wir erzählen heute das Verbot des
       demokratischen Studentenvereins  in Heidelberg. Hier wird das As-
       soziationsrecht im allgemeinen nicht so offen bestritten, man be-
       streitet es  nur den  S t u d e n t e n,  kraft der alten, längst
       abgeschafften Ausnahmsgesetze  des Bundestags  [207], man bedroht
       sie mit  den in diesen ungültigen Gesetzen vorgeschriebenen Stra-
       fen.
       Wir haben  nun wohl  zu erwarten,  daß nächstens auch bei uns die
       Klubs unterdrückt werden.
       Damit die  Regierungen aber dergleichen Maßregeln mit vollständi-
       ger Sicherheit  treffen können, ohne der öffentlichen Meinung ge-
       hässig zu  werden -  dafür haben  wir eine Nationalversammlung in
       Frankfurt. Diese  Versammlung wird natürlich über dergleichen Po-
       lizeimaßregeln ebenso  leichten Schritts zur Tagesordnung überge-
       hen, wie über die Mainzer Revolution 1*).
       Also nicht  um irgend  etwas bei  der Versammlung  durchzusetzen,
       sondern bloß  um die  Majorität der  Versammlung noch  einmal  zu
       zwingen, ihren Bund mit der Reaktion vor ganz Deutschland zu pro-
       klamieren -  deswegen fordern  wir die  Deputierten der äußersten
       Linken in Frankfurt auf, zu beantragen:
       Daß die Urheber dieser Maßregeln, und namentlich die Herren Harp-
       precht Duvernoy,  Maucler und  Mathy wegen Verletzung der "Grund-
       rechte des  deutschen Volkes"   i n   A n k l a g e z u s t a n d
       g e s e t z t   w e r d e n.
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 14-18

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