Quelle: MEW 5 März - November 1848
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Die Unterdrückung der Klubs in Stuttgart und Heidelberg
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 50 vom 20. Juli 1848]
** Köln, 19. Juli.
Mein Deutschland trank sich einen Zopf,
Und du, du glaubtest den Toasten!
Du glaubtest jedem Pfeifenkopf
Und seinen schwarz-rot-goldnen Quasten! [205]
Und dies, biederer Deutscher, ist in der Tat abermals dein
Schicksal gewesen. Du glaubst eine Revolution gemacht zu haben?
Täuschung! - Du glaubst mit dem Polizeistaat fertig geworden zu
sein? Täuschung! - Du glaubst das Recht der freien Vereinigung zu
besitzen, Preßfreiheit, Volksbewaffnung und andere schöne Worte,
die man dir über die Märzbarrikaden hinüberrief? Täuschung,
nichts als Täuschung!
Doch als der holde Rausch entwich,
Mein teurer Freund, du standst betroffen! [205]
Betroffen über deine indirekt gewählten sog. Nationalversammlun-
gen [206], betroffen über die erneuerten Ausweisungen deutscher
Bürger aus deutschen Städten, betroffen über die Säbeltyrannei in
Mainz, Trier, Aachen, Mannheim, Ulm, Prag, betroffen über die
Verhaftungen und politischen Prozesse in Berlin, Köln, Düssel-
dorf, Breslau usw.
Aber eins blieb dir, biederer Deutscher - die Klubs! Du konntest
in die Klubs gehen und dich vor dem Publikum beschweren über die
politischen Prellereien der letzten Monate; du konntest dein be-
schwertes Herz vor Gleichgesinnten ausschütten und Trost finden
in den Worten gleichgesinnter, gleichgedrückter Patrioten!
Jetzt aber hat auch das ein Ende. Die Klubs sind unvereinbar mit
dem Bestehen der "Ordnung". Damit "das Vertrauen wiederkehre",
ist es dringend nötig, daß dem wühlerischen Treiben der Klubs ein
Ziel gesetzt werde.
#239# Die Unterdrückung der Klubs
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Wir haben gestern erzählt, wie die w ü r t t e m b e r g i-
s c h e Regierung den demokratischen Kreisverein in Stuttgart
durch königl[iche] Ordonnanz geradezu v e r b o t e n hat. Man
gibt sich nicht mehr die Mühe, die Klubführer vor Gericht zu
stellen, man kommt auf die alten Polizeimaßregeln zurück. Ja, die
Herren Harpprecht, Duvernoy und Maucler, welche diese Ordonnanz
kontrasigniert haben, gehen noch weiter - sie schreiben außer-
gesetzliche Strafen gegen die Übertreter des Verbots vor,
Strafen, die bis zu einem Jahr Gefängnis gehen; sie machen
Strafgesetze, und noch dazu exzeptionelle Strafgesetze ohne die
Kammern, bloß "kraft des § 89 der Verfassung"!
Nicht besser in B a d e n. Wir erzählen heute das Verbot des
demokratischen Studentenvereins in Heidelberg. Hier wird das As-
soziationsrecht im allgemeinen nicht so offen bestritten, man be-
streitet es nur den S t u d e n t e n, kraft der alten, längst
abgeschafften Ausnahmsgesetze des Bundestags [207], man bedroht
sie mit den in diesen ungültigen Gesetzen vorgeschriebenen Stra-
fen.
Wir haben nun wohl zu erwarten, daß nächstens auch bei uns die
Klubs unterdrückt werden.
Damit die Regierungen aber dergleichen Maßregeln mit vollständi-
ger Sicherheit treffen können, ohne der öffentlichen Meinung ge-
hässig zu werden - dafür haben wir eine Nationalversammlung in
Frankfurt. Diese Versammlung wird natürlich über dergleichen Po-
lizeimaßregeln ebenso leichten Schritts zur Tagesordnung überge-
hen, wie über die Mainzer Revolution 1*).
Also nicht um irgend etwas bei der Versammlung durchzusetzen,
sondern bloß um die Majorität der Versammlung noch einmal zu
zwingen, ihren Bund mit der Reaktion vor ganz Deutschland zu pro-
klamieren - deswegen fordern wir die Deputierten der äußersten
Linken in Frankfurt auf, zu beantragen:
Daß die Urheber dieser Maßregeln, und namentlich die Herren Harp-
precht Duvernoy, Maucler und Mathy wegen Verletzung der "Grund-
rechte des deutschen Volkes" i n A n k l a g e z u s t a n d
g e s e t z t w e r d e n.
Geschrieben von Friedrich Engels.
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1*) Siehe vorl. Band, S. 14-18
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