Quelle: MEW 5 März - November 1848
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Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 56 vom 26. Juli 1848]
** Köln, 25. Juli. (Vereinbarungssitzung vom 18. [25]) Unter den
vielen verworrenen, zwecklosen und rein persönlichen Dokumenten
und Verhandlungen, die am Anfang jeder Sitzung vorkommen, heben
wir heute zwei Punkte hervor.
Der erste ist die dem Präsidenten schriftlich eingereichte und
von der Tribüne herab wiederholte Erklärung des Exministers Rod-
bertus: Er habe sich zwar als Redner g e g e n den Jacobyschen
Antrag 1*) einschreiben lassen, habe aber dennoch n u r gegen
den ersten, den Frankfurter Beschluß mißbilligenden Teil dessel-
ben, und z u g l e i c h g e g e n die betreffende am 4. Juli
abgegebene E r k l ä r u n g d e s M i n i s t e r i u m s
sprechen wollen. Wie bekannt, wurde die Debatte abgebrochen, ehe
Herr Rodbertus zum Wort kam.
Der zweite ist eine Erklärung des Herrn B r o d o w s k i im
Namen sämtlicher polnischen Deputierten und gelegentlich einer
beliebigen Erklärung der deutsch-polnischen Abgeordneten: Er er-
kenne die Einverleibung eines Teils von Posen in den Deutschen
Bund gar nicht als zu Recht bestehend an auf Grund der Verträge
von 1815 und der vom Könige provozierten Erklärung der Provinzi-
alstände g e g e n die Aufnahme in den Bund. [227]
"Einen späteren l e g a l e n W e g kenne ich nicht, denn
d i e N a t i o n i s t n o c h n i c h t d a r ü b e r
b e f r a g t w o r d e n."
Folgt die Schlußverhandlung über die Adresse. Die Adresse wurde,
wie bekannt, verworfen unter dem Ruf der Linken: "Zweimalige Ka-
binettsfrage!" und allgemeinem Gelächter.
Jetzt kam an die Reihe der Kommissionsbericht über den Antrag von
94 Abgeordneten, den Kreisständen die Befugnis zur Steueraus-
schreibung zu nehmen.
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1*) Siehe vorl. Band, S. 222 ff.
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Wir gehen absichtlich auf diesen Gegenstand ein. Er führt uns
wieder einmal ein Stück echter altpreußischer Gesetzgebung ins
Gedächtnis zurück, und die steigende Reaktion hält uns mehr und
mehr diese Gesetzgebung als unverbesserliches Muster vor, während
das Ministerium der Tat, das das Ministerium des Übergangs nicht
vertreten will, sich täglich ungenierter zum Lobredner des Mini-
steriums Bodelschwingh aufwirft.
Die Kreisstände haben durch eine Anzahl Gesetze, die sämtlich
Jüngern Datums als 1840 sind, die Befugnis erhalten, Steuern mit
verpflichtender Wirkung für die Kreisbewohner zu beschließen.
Diese Kreisstände sind ein prächtiges Muster altpreußischer
"Vertretung". Sämtliche größeren grundbesitzenden Bauern des
Kreises schicken drei Abgeordnete; jede Stadt schickt in der Re-
gel einen; jeder Rittergutsbesitzer aber ist geborner Kreisstand.
Gar nicht vertreten sind in den Städten die Arbeiter und ein Teil
der kleinen Bürgerschaft, auf dem Lande die kleinen Eigentümer
und die nicht angesessenen Bewohner, zusammen die ungeheuere Ma-
jorität. Diese nicht vertretenen Klassen werden aber nichtsdesto-
weniger von den Vertretern, und namentlich von den Herren
"gebornen Kreisständen" besteuert, und wie und zu welchen Zwe-
cken, werden wir gleich sehen.
Diese Kreisstände, die noch dazu über das Kreisvermögen ganz
selbständig verfügen können, sind bei Steuerbeschlüssen an die
Genehmigung, bald des Oberpräsidenten, bald des Königs, und au-
ßerdem noch, wenn sie in Teile gegangen und ein Stand ein Sepa-
ratvotum abgegeben, an die Entscheidung des Ministers des Innern
gebunden. Man sieht, wie pfiffig das Altpreußentum die
"wohlerworbenen Rechte" der großen Grundbesitzer, zugleich aber
auch das Oberaufsichtsrecht der Bürokratie zu wahren wußte.
Daß aber dies Oberaufsichtsrecht der Bürokratie nur besteht, um
etwaige Eingriffe der Kreisstände in die Rechte des grünen Ti-
sches zu verhüten, nicht aber um die Kreisbewohner, und nament-
lich die gar nicht vertretenen, vor den Eingriffen der Herren
Kreisstände zu schützen, das erkennt der Zentralkommissionsbe-
richt ausdrücklich an.
Der Bericht schließt mit dem Antrag, die Gesetze aufzuheben, wel-
che den Kreisständen das Recht der Besteuerung erteilen.
Herr Bucher, Referent, entwickelte den Antrag. Gerade die Be-
schlüsse der Kreisstände, welche die Nichtvertretenen am meisten
drückten und erbitterten, sind vorzugsweise von den Regierungen
bestätigt worden.
"Es ist gerade ein Fluch des Polizeistaats, der im Prinzip gefal-
len ist, leider aber tatsächlich noch bis auf diese Stunde fort-
besteht, daß ein Beamter oder eine Behörde, je höher sie in dem
Mandarinentum stehen, desto besser alles, auch solche Detailmaß-
regeln
#273# Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände
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zu verstehen glauben, obwohl sie den Lokalbedürfnissen um gerade
soviel ferner stehn."
Der Vorschlag empfehle sich um so mehr, als er nicht aufbauend,
sondern bloß z e r s t ö r e n d sei.
"Es läßt sich nicht leugnen, daß die Versammlung in den Versuchen
p r o d u k t i v e r Tätigkeit bisher n i c h t g l ü c k-
l i c h gewesen ist ... es möchte daher geraten sein, uns einst-
weilen mehr einer z e r s t ö r e n d e n Tätigkeit hinzuge-
ben."
Der Redner rät demnach, namentlich die seit 1815 erlassenen reak-
tionären Gesetze aufzuheben.
Das war zu arg. Nicht nur das Altpreußentum, die Bürokratie und
die Kreisstände hatte der Berichterstatter für verwerflich er-
klärt, er hatte sogar auf die bisherigen Produkte der Vereinba-
rungsdebatten einen ironischen Seitenblick geworfen. Die Gelegen-
heit für das Ministerium war günstig. Ohnehin durfte es aus
Hofrücksichten nicht zugeben, daß gerade nur die unter dem jetzi-
gen Könige erlassenen Gesetze aufgehoben würden.
Herr Kühlwetter erhebt sich also.
"Die Kreisstände sind so zusammengesetzt, daß ohne Zweifel ihre
Verfassung geändert wird, indem" - die ständische Wirtschaft
überhaupt der Gleichheit vor dem Gesetz widerspricht? Im Gegen-
teil! Bloß "indem jetzt noch jeder Rittergutsbesitzer geborner
Kreisstand ist, eine Stadt aber, wenn sie auch n o c h s o
v i e l e R i t t e r g ü t e r in sich schließt, nur einen
Kreisstand zu entsenden berechtigt ist und die bäuerlichen Ge-
meinden nur durch drei Deputierte vertreten werden."
Wir tun einen Blick in die verborgenen Pläne des Ministeriums der
Tat. Das Ständewesen mußte bei der Zentralvolksvertretung aufge-
hoben werden, das ließ sich nicht ändern. Aber in den kleineren
Bezirken der Vertretung, in den Kreisen (vielleicht auch in den
Provinzen?) wird man versuchen, die s t ä n d i s c h e V e r-
t r e t u n g z u e r h a l t e n, indem man nur die gröbsten
Übervorteilungen der Bürger und Bauern durch die Ritterschaft
ausmerzt. Daß Herrn Kühlwetters Erklärung nicht anders zu fassen
ist, geht daraus hervor, daß der Bericht der Zentralkommission
geradezu auf Anwendung der Gleichheit vor dem Gesetz in der
Kreisvertretung provozierte. Herr Kühlwetter übergeht diesen
Punkt aber mit dem tiefsten Stillschweigen.
Gegen den I n h a l t des Antrags hat Herr Kühlwetter nichts
einzuwenden; nur fragt er, ob es nötig sei, diesen Antrag im
"Wege der Gesetzgebung" zur Geltung zu bringen.
"Die Gefahr, daß die Kreisstände vom Besteuerungsrecht Mißbrauch
machen möchten, i s t w o h l n i c h t s o g r o ß... Das
Aufsichtsrecht der Regierung ist k e i n e s w e g s s o
#274# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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i l l u s o r i s c h, wie dargestellt worden; dasselbe ist mit
Gewissenhaftigkeit s t e t s ausgeübt worden und dabei nament-
lich 'die unterste Klassensteuerstufe möglichst von Beiträgen be-
freit worden'."
Natürlich! Herr Kühlwetter war Bürokrat unter Bodelschwingh, und
selbst auf die Gefahr hin, das ganze Ministerium der Tat zu kom-
promittieren, müssen die vergangenen Heldentaten der Bodel-
schwinghschen Bürokratie verteidigt werden. Wir bemerken, daß
Herr Hansemann abwesend war, als ihn sein Kollege Kühlwetter so
mit Herrn Bodelschwingh fraternisieren ließ.
Herr Kühlwetter erklärt, er habe bereits alle Regierungen instru-
iert, bis auf weiteres keine kreisständischen Steuern mehr zu be-
stätigen, und damit sei ja der Zweck erreicht.
Herr Jentzsch verdirbt dem Herrn Minister das Spiel, indem er be-
merkt, es sei Mode bei den Kreisständen, die Chausseebeiträge,
die gerade meist den Rittergütern zugut kommen, nach der
K l a s s e n s t e u e r zu repartieren, v o n d e r d i e
R i t t e r g ü t e r g a n z b e f r e i t s i n d.
Herr Kühlwetter und Herr von Wangenheim, ein Beteiligter, suchen
die Kreisstände zu verteidigen; namentlich hält der Herr Oberlan-
desgerichtsrat von Wangenheim, Kreisstand zu Saatzig, eine große
Lobrede auf dies rühmliche Institut.
Aber der Abgeordnete Moritz vereitelt den Effekt wieder. Was
hilft die Verfügung des Herrn Kühlwetter? Wenn das Ministerium
einmal abtreten sollte, so lassen die Regierungen die Verfügung
unbeachtet. Haben wir so schlechte Gesetze wie diese, so sehe ich
nicht ein, warum wir sie nicht aufheben sollten. Und was die ge-
leugneten Mißbräuche angeht,
"nicht nur haben die Kreisstände die ihnen zustehende Befugnis,
Abgaben aufzulegen, gemißbraucht in der Art, daß sie p e r-
s ö n l i c h e B e g ü n s t i g u n g e n eintreten ließen,
daß sie Ausgaben beschlossen haben, welche nicht zum Gemeinnutzen
des Kreises gereichten, sondern sie haben auch Chausseebauten im
Interesse einzelner, eines bevorzugten Standes beschlossen... Die
Kreisstadt Ruppin soll mit der Hamburg-Berliner Eisenbahn
verbunden werden. Statt die Chaussee über die Stadt Wusterhausen
zu legen, obwohl diese Stadt sich erklärt hat, die Mehrkosten aus
eignen Mitteln zu geben, ist dieser kleinen, nahrungslosen Stadt
die Durchführung der Chaussee v o n d e r R e g i e r u n g
v e r w e i g e r t w o r d e n, und dagegen die Chaussee durch
d r e i G ü t e r e i n e s u n d d e s s e l b e n R i t-
t e r g u t s b e s i t z e r s geführt"!!
Herr Reichenbach macht darauf aufmerksam, daß die Ministerialver-
fügung auf die den Kreisständen gänzlich freigelassene Disposi-
tion über das Kreisvermögen gar keinen Einfluß habe.
Der M i n i s t e r antwortet einige lahme Phrasen.
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Herr Bucher erklärt, er halte den Minister für gar nicht b e-
f u g t, Verordnungen zu erlassen, welche bestehende Gesetze
f a k t i s c h a u f h e b e n. Nur durch die Gesetzgebung
könne hier gebessert werden.
Herr Kühlwetter stammelt noch einige unzusammenhängende Worte, um
sich zu verteidigen, und sodann wird abgestimmt.
Die Versammlung nimmt den Zentralkommissionsantrag an, daß die
Gesetze, wodurch den Kreisständen das Besteuerungsrecht und die
Verfügung über das Kreisvermögen erteilt wird, aufgehoben werden,
mit dem Zusatz: "unbeschadet der auf Grund dieser Verordnungen
gefaßten kreisständischen Beschlüsse".
Man sieht, die "Taten" des Ministeriums der Tat bestehen in poli-
zeilichen Reaktionsversuchen und parlamentarischen Niederlagen.
Geschrieben von Friedrich Engels.
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