Quelle: MEW 5 März - November 1848


       zurück

       #271#
       -----
       Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 56 vom 26. Juli 1848]
       ** Köln,  25. Juli. (Vereinbarungssitzung vom 18. [25]) Unter den
       vielen verworrenen,  zwecklosen und  rein persönlichen Dokumenten
       und Verhandlungen,  die am  Anfang jeder Sitzung vorkommen, heben
       wir heute zwei Punkte hervor.
       Der erste  ist die  dem Präsidenten  schriftlich eingereichte und
       von der  Tribüne herab wiederholte Erklärung des Exministers Rod-
       bertus: Er  habe sich zwar als Redner  g e g e n  den Jacobyschen
       Antrag 1*)  einschreiben lassen,  habe aber dennoch  n u r  gegen
       den ersten,  den Frankfurter Beschluß mißbilligenden Teil dessel-
       ben, und   z u g l e i c h  g e g e n  die betreffende am 4. Juli
       abgegebene   E r k l ä r u n g   d e s    M i n i s t e r i u m s
       sprechen wollen.  Wie bekannt, wurde die Debatte abgebrochen, ehe
       Herr Rodbertus zum Wort kam.
       Der zweite  ist eine  Erklärung des  Herrn  B r o d o w s k i  im
       Namen sämtlicher  polnischen Deputierten  und gelegentlich  einer
       beliebigen Erklärung  der deutsch-polnischen Abgeordneten: Er er-
       kenne die  Einverleibung eines  Teils von  Posen in den Deutschen
       Bund gar  nicht als  zu Recht bestehend an auf Grund der Verträge
       von 1815  und der vom Könige provozierten Erklärung der Provinzi-
       alstände  g e g e n  die Aufnahme in den Bund. [227]
       
       "Einen späteren   l e g a l e n   W e g   kenne  ich nicht,  denn
       d i e   N a t i o n   i s t   n o c h   n i c h t   d a r ü b e r
       b e f r a g t  w o r d e n."
       
       Folgt die  Schlußverhandlung über die Adresse. Die Adresse wurde,
       wie bekannt,  verworfen unter dem Ruf der Linken: "Zweimalige Ka-
       binettsfrage!" und allgemeinem Gelächter.
       Jetzt kam an die Reihe der Kommissionsbericht über den Antrag von
       94 Abgeordneten,  den Kreisständen  die Befugnis  zur  Steueraus-
       schreibung zu nehmen.
       -----
       1*) Siehe vorl. Band, S. 222 ff.
       
       #272# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       Wir gehen  absichtlich auf  diesen Gegenstand  ein. Er  führt uns
       wieder einmal  ein Stück  echter altpreußischer  Gesetzgebung ins
       Gedächtnis zurück,  und die  steigende Reaktion hält uns mehr und
       mehr diese Gesetzgebung als unverbesserliches Muster vor, während
       das Ministerium  der Tat, das das Ministerium des Übergangs nicht
       vertreten will,  sich täglich ungenierter zum Lobredner des Mini-
       steriums Bodelschwingh aufwirft.
       Die Kreisstände  haben durch  eine Anzahl  Gesetze, die  sämtlich
       Jüngern Datums  als 1840 sind, die Befugnis erhalten, Steuern mit
       verpflichtender Wirkung für die Kreisbewohner zu beschließen.
       Diese  Kreisstände  sind  ein  prächtiges  Muster  altpreußischer
       "Vertretung".  Sämtliche  größeren  grundbesitzenden  Bauern  des
       Kreises schicken  drei Abgeordnete; jede Stadt schickt in der Re-
       gel einen; jeder Rittergutsbesitzer aber ist geborner Kreisstand.
       Gar nicht vertreten sind in den Städten die Arbeiter und ein Teil
       der kleinen  Bürgerschaft, auf  dem Lande  die kleinen Eigentümer
       und die  nicht angesessenen Bewohner, zusammen die ungeheuere Ma-
       jorität. Diese nicht vertretenen Klassen werden aber nichtsdesto-
       weniger  von  den  Vertretern,  und  namentlich  von  den  Herren
       "gebornen Kreisständen"  besteuert, und  wie und  zu welchen Zwe-
       cken, werden wir gleich sehen.
       Diese Kreisstände,  die noch  dazu über  das  Kreisvermögen  ganz
       selbständig verfügen  können, sind  bei Steuerbeschlüssen  an die
       Genehmigung, bald  des Oberpräsidenten,  bald des Königs, und au-
       ßerdem noch,  wenn sie  in Teile gegangen und ein Stand ein Sepa-
       ratvotum abgegeben,  an die Entscheidung des Ministers des Innern
       gebunden.  Man   sieht,  wie   pfiffig  das   Altpreußentum   die
       "wohlerworbenen Rechte"  der großen  Grundbesitzer, zugleich aber
       auch das Oberaufsichtsrecht der Bürokratie zu wahren wußte.
       Daß aber  dies Oberaufsichtsrecht  der Bürokratie nur besteht, um
       etwaige Eingriffe  der Kreisstände  in die  Rechte des grünen Ti-
       sches zu  verhüten, nicht  aber um die Kreisbewohner, und nament-
       lich die  gar nicht  vertretenen, vor  den Eingriffen  der Herren
       Kreisstände zu  schützen, das  erkennt der  Zentralkommissionsbe-
       richt ausdrücklich an.
       Der Bericht schließt mit dem Antrag, die Gesetze aufzuheben, wel-
       che den Kreisständen das Recht der Besteuerung erteilen.
       Herr Bucher,  Referent, entwickelte  den Antrag.  Gerade die  Be-
       schlüsse der  Kreisstände, welche die Nichtvertretenen am meisten
       drückten und  erbitterten, sind  vorzugsweise von den Regierungen
       bestätigt worden.
       
       "Es ist gerade ein Fluch des Polizeistaats, der im Prinzip gefal-
       len ist,  leider aber tatsächlich noch bis auf diese Stunde fort-
       besteht, daß  ein Beamter  oder eine Behörde, je höher sie in dem
       Mandarinentum stehen,  desto besser alles, auch solche Detailmaß-
       regeln
       
       #273# Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände
       -----
       zu verstehen  glauben, obwohl sie den Lokalbedürfnissen um gerade
       soviel ferner stehn."
       
       Der Vorschlag  empfehle sich  um so mehr, als er nicht aufbauend,
       sondern bloß  z e r s t ö r e n d  sei.
       
       "Es läßt sich nicht leugnen, daß die Versammlung in den Versuchen
       p r o d u k t i v e r   Tätigkeit bisher   n i c h t   g l ü c k-
       l i c h  gewesen ist ... es möchte daher geraten sein, uns einst-
       weilen mehr  einer   z e r s t ö r e n d e n   Tätigkeit hinzuge-
       ben."
       
       Der Redner rät demnach, namentlich die seit 1815 erlassenen reak-
       tionären Gesetze aufzuheben.
       Das war  zu arg.  Nicht nur das Altpreußentum, die Bürokratie und
       die Kreisstände  hatte der  Berichterstatter für  verwerflich er-
       klärt, er  hatte sogar  auf die bisherigen Produkte der Vereinba-
       rungsdebatten einen ironischen Seitenblick geworfen. Die Gelegen-
       heit für  das Ministerium  war günstig.  Ohnehin  durfte  es  aus
       Hofrücksichten nicht zugeben, daß gerade nur die unter dem jetzi-
       gen Könige erlassenen Gesetze aufgehoben würden.
       Herr Kühlwetter erhebt sich also.
       
       "Die Kreisstände  sind so  zusammengesetzt, daß ohne Zweifel ihre
       Verfassung geändert  wird, indem"  -  die  ständische  Wirtschaft
       überhaupt der  Gleichheit vor  dem Gesetz widerspricht? Im Gegen-
       teil! Bloß  "indem jetzt  noch jeder  Rittergutsbesitzer geborner
       Kreisstand ist,  eine Stadt  aber, wenn  sie auch   n o c h   s o
       v i e l e   R i t t e r g ü t e r   in sich  schließt, nur  einen
       Kreisstand zu  entsenden berechtigt  ist und  die bäuerlichen Ge-
       meinden nur durch drei Deputierte vertreten werden."
       
       Wir tun einen Blick in die verborgenen Pläne des Ministeriums der
       Tat. Das  Ständewesen mußte bei der Zentralvolksvertretung aufge-
       hoben werden,  das ließ  sich nicht ändern. Aber in den kleineren
       Bezirken der  Vertretung, in  den Kreisen (vielleicht auch in den
       Provinzen?) wird  man versuchen, die  s t ä n d i s c h e  V e r-
       t r e t u n g   z u  e r h a l t e n,  indem man nur die gröbsten
       Übervorteilungen der  Bürger und  Bauern durch  die  Ritterschaft
       ausmerzt. Daß  Herrn Kühlwetters Erklärung nicht anders zu fassen
       ist, geht  daraus hervor,  daß der  Bericht der Zentralkommission
       geradezu auf  Anwendung der  Gleichheit vor  dem  Gesetz  in  der
       Kreisvertretung  provozierte.  Herr  Kühlwetter  übergeht  diesen
       Punkt aber mit dem tiefsten Stillschweigen.
       Gegen den   I n h a l t   des  Antrags hat Herr Kühlwetter nichts
       einzuwenden; nur  fragt er,  ob es  nötig sei,  diesen Antrag  im
       "Wege der Gesetzgebung" zur Geltung zu bringen.
       
       "Die Gefahr,  daß die Kreisstände vom Besteuerungsrecht Mißbrauch
       machen möchten,   i s t  w o h l  n i c h t  s o  g r o ß...  Das
       Aufsichtsrecht der Regierung ist k e i n e s w e g s  s o
       
       #274# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       i l l u s o r i s c h,   wie dargestellt worden; dasselbe ist mit
       Gewissenhaftigkeit   s t e t s  ausgeübt worden und dabei nament-
       lich 'die unterste Klassensteuerstufe möglichst von Beiträgen be-
       freit worden'."
       Natürlich! Herr  Kühlwetter war Bürokrat unter Bodelschwingh, und
       selbst auf  die Gefahr hin, das ganze Ministerium der Tat zu kom-
       promittieren,  müssen  die  vergangenen  Heldentaten  der  Bodel-
       schwinghschen Bürokratie  verteidigt werden.  Wir  bemerken,  daß
       Herr Hansemann  abwesend war,  als ihn sein Kollege Kühlwetter so
       mit Herrn Bodelschwingh fraternisieren ließ.
       Herr Kühlwetter erklärt, er habe bereits alle Regierungen instru-
       iert, bis auf weiteres keine kreisständischen Steuern mehr zu be-
       stätigen, und damit sei ja der Zweck erreicht.
       Herr Jentzsch verdirbt dem Herrn Minister das Spiel, indem er be-
       merkt, es  sei Mode  bei den  Kreisständen, die Chausseebeiträge,
       die  gerade   meist  den  Rittergütern  zugut  kommen,  nach  der
       K l a s s e n s t e u e r   zu repartieren,   v o n  d e r  d i e
       R i t t e r g ü t e r  g a n z  b e f r e i t  s i n d.
       Herr Kühlwetter  und Herr von Wangenheim, ein Beteiligter, suchen
       die Kreisstände zu verteidigen; namentlich hält der Herr Oberlan-
       desgerichtsrat von  Wangenheim, Kreisstand zu Saatzig, eine große
       Lobrede auf dies rühmliche Institut.
       Aber der  Abgeordnete Moritz  vereitelt den  Effekt  wieder.  Was
       hilft die  Verfügung des  Herrn Kühlwetter?  Wenn das Ministerium
       einmal abtreten  sollte, so  lassen die Regierungen die Verfügung
       unbeachtet. Haben wir so schlechte Gesetze wie diese, so sehe ich
       nicht ein,  warum wir sie nicht aufheben sollten. Und was die ge-
       leugneten Mißbräuche angeht,
       
       "nicht nur  haben die  Kreisstände die ihnen zustehende Befugnis,
       Abgaben aufzulegen,  gemißbraucht in  der Art,  daß sie    p e r-
       s ö n l i c h e   B e g ü n s t i g u n g e n   eintreten ließen,
       daß sie Ausgaben beschlossen haben, welche nicht zum Gemeinnutzen
       des Kreises  gereichten, sondern sie haben auch Chausseebauten im
       Interesse einzelner, eines bevorzugten Standes beschlossen... Die
       Kreisstadt  Ruppin   soll  mit   der  Hamburg-Berliner  Eisenbahn
       verbunden werden.  Statt die Chaussee über die Stadt Wusterhausen
       zu legen, obwohl diese Stadt sich erklärt hat, die Mehrkosten aus
       eignen Mitteln  zu geben, ist dieser kleinen, nahrungslosen Stadt
       die Durchführung  der Chaussee   v o n   d e r  R e g i e r u n g
       v e r w e i g e r t  w o r d e n,  und dagegen die Chaussee durch
       d r e i   G ü t e r   e i n e s  u n d  d e s s e l b e n  R i t-
       t e r g u t s b e s i t z e r s  geführt"!!
       
       Herr Reichenbach macht darauf aufmerksam, daß die Ministerialver-
       fügung auf  die den  Kreisständen gänzlich freigelassene Disposi-
       tion über das Kreisvermögen gar keinen Einfluß habe.
       Der  M i n i s t e r  antwortet einige lahme Phrasen.
       
       #275# Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände
       -----
       Herr Bucher  erklärt, er  halte den  Minister für gar nicht  b e-
       f u g t,   Verordnungen zu  erlassen, welche  bestehende  Gesetze
       f a k t i s c h   a u f h e b e n.   Nur durch  die  Gesetzgebung
       könne hier gebessert werden.
       Herr Kühlwetter stammelt noch einige unzusammenhängende Worte, um
       sich zu verteidigen, und sodann wird abgestimmt.
       Die Versammlung  nimmt den  Zentralkommissionsantrag an,  daß die
       Gesetze, wodurch  den Kreisständen  das Besteuerungsrecht und die
       Verfügung über das Kreisvermögen erteilt wird, aufgehoben werden,
       mit dem  Zusatz: "unbeschadet  der auf  Grund dieser Verordnungen
       gefaßten kreisständischen Beschlüsse".
       Man sieht, die "Taten" des Ministeriums der Tat bestehen in poli-
       zeilichen Reaktionsversuchen und parlamentarischen Niederlagen.
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

       zurück