Quelle: MEW 5 März - November 1848


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       #276#
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       Die Auflösung der demokratischen Vereine in Baden
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 58 vom 28. Juli 1848]
       ** Köln,  27. Juli.  Die reaktionären  Polizeimaßregeln gegen das
       Assoziationsrecht folgen  sich Schlag auf Schlag. Zuerst wird der
       demokratische Verein in Stuttgart, dann der von Heidelberg aufge-
       hoben. 1*) Der Erfolg macht die Herren von der Reaktion kühn; die
       badische Regierung hebt jetzt sämtliche demokratischen Vereine in
       Baden auf.
       Das geschieht in demselben Augenblicke, wo die soi-disant 2*) Na-
       tionalversammlung in  Frankfurt [7]  sich damit  beschäftigt, das
       Assoziationsrecht als eins der "Grundrechte des deutschen Volkes"
       für ewige Zeiten sicherzustellen.
       Die Grundbedingung  des freien  Assoziationsrechtes ist, daß kein
       Verein, keine  Gesellschaft durch die Polizei aufgelöst oder ver-
       boten werden  kann, daß  dies nur  geschehen kann  infolge  eines
       richterlichen Spruchs, der die Ungesetzlichkeit des Vereines oder
       seiner Handlungen  und Zwecke  feststellt und  die Urheber dieser
       Handlungen bestraft.
       Dieser Weg  ist natürlich  für die maßregelnde Ungeduld des Herrn
       Mathy viel  zu langwierig.  Gerade wie  es ihm zu langweilig war,
       erst einen  Verhaftsbefehl auszuwirken  oder sich  wenigstens zum
       Spezialkonstabler ernennen  zu lassen, als er kraft des Gendarmen
       in seiner  Brust den "Landesverräter" Fickler verhaftete - gerade
       so verächtlich  und unpraktisch erscheint ihm auch jetzt noch der
       gerichtliche, der gesetzliche Weg.
       Die Motive  dieser neuen Polizeigewalttat sind äußerst erbaulich.
       Die Vereine  hätten sich  an die  vom demokratischen  Kongreß  zu
       Frankfurt [228] ausgegangene Organisation der demokratischen Ver-
       eine für ganz Deutschland angeschlossen. Dieser Kongreß habe
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 238/239 - 2*) sogenannte
       
       #277# Auflösung der demokratischen Vereine
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       "die Erringung  einer demokratischen  Republik als  Zweck  hinge-
       stellt" (als  ob das  verboten seil), "und wie es mit den Mitteln
       gemeint ist, durch welche dieser Zweck erreicht werden soll, geht
       unter ändern  aus den  in jenen  Beschlüssen ausgedrückten Sympa-
       thien für  die Aufrührer hervor" (seit wann sind "Sympathien" un-
       gesetzliche "Mittel"?),  "sowie auch  daraus, daß der Zentralaus-
       schuß dieser  Vereine sogar der deutschen Nationalversammlung die
       fernere Anerkennung  versagte und  zur Bewirkung einer förmlichen
       Losreißung der Minderheit behufs der Bildung einer neuen Versamm-
       lung auf ungesetzlichem Wege auffordert." [229]
       
       Folgen dann  die Beschlüsse  des Kongresses über die Organisation
       der demokratischen Partei.
       Nach Herrn  Mathy sind  also die badischen Vereine verantwortlich
       für  die  Beschlüsse  des  Zentralkomitees,  auch  wenn  sie  sie
       n i c h t   a u s f ü h r e n.  Denn hätten diese Vereine infolge
       der Aufforderung  des Frankfurter  Komitees wirklich eine Adresse
       an die  Linke der  Nationalversammlung erlassen  und sie zum Aus-
       tritt aufgefordert, so würde Herr Mathy nicht ermangeln, dies an-
       zuzeigen. Ob  übrigens die  betreffende Aufforderung ungesetzlich
       war, darüber  hat nicht Herr Mathy, darüber haben die Gerichte zu
       entscheiden. Und  um die  Organisation der Partei in Kreise, Kon-
       gresse und  Zentralkomitees für  ungesetzlich zu  erklären - dazu
       muß man  wirklich Herr Mathy sein! Und organisieren sich die kon-
       stitutionellen und  reaktionären Vereine  [230] nicht nach diesem
       Muster?
       Aber freilich! Es "erscheint unzulässig und verderblich, wenn die
       Grundlage der  Verfassung unterwühlt  und so  das ganze Staatsge-
       bäude durch die Kraft der Assoziationen erschüttert wird".
       Gerade dazu, Herr Mathy, ist das Assoziationsrecht ja da, daß man
       die Verfassung ungestraft "unterwühlen" kann, in der gesetzlichen
       Form versteht  sich! Und  wenn die Kraft der Assoziationen größer
       ist als die des Staats, desto schlimmer für den Staat!
       Wir fordern  die Nationalversammlung abermals auf, wenn sie nicht
       alles Ansehen  verlieren will, Herrn Mathy sofort in Anklagestand
       zu versetzen.
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

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