Quelle: MEW 5 März - November 1848


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       Debatte über die bisherige Ablösungsgesetzgebung
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 67 vom 6. August 1848]
       ** Köln,  4.August. Die  Berliner Versammlung bringt uns von Zeit
       zu Zeit  allerlei altpreußischen  Schmutz ans Tageslicht, und ge-
       rade jetzt, wo die schwarz-weiße Ritterschaft täglich unverschäm-
       ter wird, sind dergleichen Enthüllungen sehr brauchbar.
       In der  Sitzung vom  21. Juli  [25] kam  wieder die  Rede auf die
       Feudallasten. Die Zentralabteilung schlug infolge des Antrags ei-
       nes Abgeordneten vor, die schwebenden Ablösungs- und Gemeinheits-
       teilungs-Verhandlungen resp. Prozesse teils von Amts wegen, teils
       auf Antrag eines Interessenten zu sistieren.
       Der Abgeordnete  Dierschke ging auf die bisherige Weise der Ablö-
       sung ein.  Er entwickelte zuerst, wie die Ablösungsordnung selbst
       schon den Bauern übervorteile.
       
       "So hat  man z.B.  die Entschädigung für Robotdienste" (Frondien-
       ste) "sehr  einseitig festgestellt. Man hat nicht berücksichtigt,
       daß das Robotlohn, welches in früheren Jahrhunderten auf 1 oder 2
       Silbergroschen  stipuliert   worden,   den      d a m a l i g e n
       P r e i s e n  der Naturalien und den Verhältnissen der Zeit ent-
       sprach, mithin  als ein  angemessenes Äquivalent der übernommenen
       Arbeit betrachtet  werden mußte,  so daß weder die Gutsherrschaft
       noch  der  Dienstpflichtige  einen  überwiegenden  Vorteil  haben
       sollte. Einem  freien Lohnarbeiter  aber  müssen  jetzt  statt  2
       Silbergroschen 5  bis 6  Silbergroschen täglich  gegeben  werden.
       Trägt nun einer von den Interessenten des Dienstverhältnisses auf
       Ablösung an,  so muß  nach vorhergängiger Reduktion der Robottage
       auf Ersatztage  ein Differenzquantum  von mindestens 3 Silbergro-
       schen pro Tag, mithin für 50 Tage jährlich eine Rente von 4 bis 5
       Talern entrichtet  werden, welche  der arme Stellenbesitzer nicht
       erschwingen kann,  da er  oft kaum  1/4 Morgen Landes besitzt und
       anderwärts keine hinreichende Gelegenheit zur Arbeit findet."
       
       Diese Stelle  der Rede  des Herrn Dierschke führt zu allerlei Be-
       trachtungen, die  für die  vielberühmte freisinnige  Gesetzgebung
       von 1807-1811 nicht sehr vorteilhaft sind.
       
       #310# Karl Marx/Friedrich Engels · "Neue Rheinische Zeitung"
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       Erstens geht  daraus hervor,  daß die  Frondienste  (speziell  in
       Schlesien, wovon  Herr Dierschke  spricht) keineswegs eine in na-
       tura abgetragene Rente oder Erbpacht, keine Entschädigung für den
       Gebrauch des  Bodens sind, sondern - trotz Herrn Patow und Gierke
       - ein  purer "Ausfluß  der Lehnsherrlichkeit  und  Erbuntertänig-
       keit", und  daß sie  damit nach  den  e i g e n e n  P r i n z i-
       p i e n   dieser großen  Staatsmänner   u n e n t g e l t l i c h
       a b g e s c h a f f t  werden müßten.
       Worin bestand  die Verpflichtung  des Bauern?  Darin, daß er sich
       während gewisser  Tage im  Jahre oder  zu gewissen  Diensten  dem
       Gutsherrn zur  Verfügung stellte.  Aber keineswegs unentgeltlich;
       er erhielt  dafür einen  Lohn, der  ursprünglich mit dem Tagelohn
       der freien  Arbeit vollkommen gleich stand. Der Vorteil der Guts-
       herrn bestand also nicht in der unentgeltlichen oder nur wohlfei-
       lem Arbeit des Bauern, sondern darin, daß er Arbeiter gegen übli-
       chen Lohn  zu seiner  Verfügung hatte, sooft er sie brauchte, und
       ohne daß  er verpflichtet  war, sie  zu beschäftigen, wenn er sie
       nicht brauchte.  Der Vorteil  des Gutsbesitzers  bestand nicht in
       dem Geldwert  der Naturalleistung, sondern im  Z w a n g  zur Na-
       turalleistung; er bestand nicht im ökonomischen Nachteil, sondern
       in der   U n f r e i h e i t  des Bauern. Und diese Verpflichtung
       soll kein  "Ausfluß der  Lehnsherrlichkeit und Erbuntertänigkeit"
       sein!
       Kein Zweifel,  nach dem  ursprünglichen Charakter der Frondienste
       müssen sie,  wenn Patow,  Gierke und Komp. anders konsequent sein
       wollen,  u n e n t g e l t l i c h  aufgehoben werden.
       Aber wie  stellt sich die Sache, wenn wir ihren   j e t z i g e n
       Charakter betrachten?
       Die Frondienste  blieben während Jahrhunderten dieselben, und der
       Robotlohn blieb  ebenfalls derselbe.  Aber die Preise der Lebens-
       mittel stiegen,  und mit  ihnen der  Lohn für  freie Arbeit.  Der
       Frondienst, der  anfangs beiden Teilen ökonomisch gleich vorteil-
       haft war,  ja, der  dem Bauern  oft gut bezahlte Arbeit für seine
       müßigen Tage  verschaffte, wurde  für  ihn  allmählich  zu  einer
       "wirklichen Reallast",  um in  der Sprache  des Herrn  Gierke  zu
       sprechen, und zu einem direkten Geldgewinn für den gnädigen Guts-
       herrn. Zu  der Gewißheit  für ihn, immer eine hinreichende Anzahl
       Arbeiter zu  seiner Disposition zu besitzen, kam noch der hübsche
       Schnitt, den  er auf den Lohn dieser Arbeiter machte. Vermittelst
       einer konsequenten,  jahrhundertelangen Prellerei  wurden so  die
       Bauern um  einen stets  wachsenden Teil ihres Lohnes betrogen, so
       daß sie  endlich nur  noch ein Drittel oder nur ein Viertel davon
       erhielten. Nehmen  wir an,  ein Bauernhof habe die Verpflichtung,
       nur   e i n e n   Arbeiter während nur 50 Tagen jährlich zu stel-
       len, und  der tägliche  Arbeitslohn sei  seit 300  Jahren  durch-
       schnittlich nur um 2 Silbergroschen gestiegen, so hat der gnädige
       Herr an  diesem   e i n e n   Arbeiter volle 1000 Taler verdient,
       sowie
       
       #311# Debatte über die bisherige Ablösungsgesetzgebung
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       an Zinsen von 500 Talern während 300 Jahren zu 5 Prozent 7500 Ta-
       ler, zusammen  8500 Taler  an   e i n e m  Arbeiter, zu einem An-
       schlag, der nicht die Hälfte der Wirklichkeit erreicht!
       Was folgt daraus? Daß nicht der Bauer dem gnädigen Herrn, sondern
       der gnädige  Herr dem Bauern herausgeben, daß nicht der Bauernhof
       dem Rittergut,  sondern das  Rittergut dem  Bauernhof eine  Rente
       zahlen müßte.
       Aber so urteilen die preußischen Liberalen von 1848 nicht. Im Ge-
       genteil, das  preußische Juristengewissen  erklärt, nicht der Ad-
       lige müsse den Bauern, sondern der Bauer den Adligen für die Dif-
       ferenz zwischen  Robotlohn und  freiem Arbeitslohn  entschädigen.
       Gerade  d e s w e g e n,  w e i l  der Bauer soundso lange um die
       Lohndifferenz vom  gnädigen Herrn  geprellt  worden  ist,  gerade
       d e s w e g e n  muß er den gnädigen Herrn für die Prellerei ent-
       schädigen. Aber  wer da hat, dem wird gegeben, und wer nicht hat,
       von dem wird genommen, was er hat.
       Die Lohndifferenz  wird also berechnet, ihr jährlicher Betrag als
       Grundrente angesehen, und in dieser Form fließt sie in die Tasche
       des gnädigen  Herrn. Will der Bauer sie ablösen, so wird sie zu 4
       Prozent (nicht einmal zu 5 Prozent) kapitalisiert, und dies Kapi-
       tal, der 25fache Betrag der Rente, abgetragen. Man sieht, mit den
       Bauern wird  durchaus kaufmännisch verfahren; unsre obige Berech-
       nung über  die Profite  des Adels war also ganz berechtigt. Dabei
       kommt es denn heraus, daß Bauern für 1/4 Morgen schlechten Landes
       oft 4  bis 5 Taler Rente zu zahlen haben, während ein ganzer Mor-
       gen robotfreien,  guten Landes zu drei Taler Jahresrente zu haben
       ist!
       Die Ablösung  kann auch  durch Abtretung  eines Stückes  Land von
       gleichem Werte  mit der abzutragenden Kapitalsumme geschehen. Das
       können natürlich  nur größere Bauern. In diesem Falle bekommt der
       Gutsherr ein  Stück Land  als Prämie für die Geschicklichkeit und
       Konsequenz, mit  der er  und. seine  Vorfahren die  Bauern escro-
       quiert haben.
       Das ist  die Theorie  der Ablösung. Sie bestätigt vollkommen, was
       in allen  ändern Ländern, wo die Feudalität allmählich aufgehoben
       wurde, was namentlich in England und Schottland der Fall war: die
       Verwandlung des  feudalen Eigentums  in bürgerliches,  der Lehns-
       herrlichkeit in  Kapital ist  jedesmal eine neue, grelle Übervor-
       teilung des  Unfreien zugunsten  des Feudalherrn. Der Unfreie muß
       seine Freiheit  jedesmal   e r k a u f e n,   teuer erkaufen. Der
       bürgerliche Staat  verfährt nach  dem Grundsatz:  Umsonst ist der
       Tod.
       Sie beweist aber noch mehr.
       Die notwendige Folge von diesen enormen Anforderungen an die Bau-
       ern ist nämlich, wie der Abgeordnete Däne bemerkt, daß sie in die
       Hände von Wucherern fallen. Der Wucher ist der notwendige Beglei-
       ter einer Klasse von
       
       #312# Karl Marx/Friedrich Engels · "Neue Rheinische Zeitung"
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       f r e i e n   Kleinbauern, wie  Frankreich,  die  Pfalz  und  die
       Rheinprovinz beweisen.  Die preußische  Ahlösungswissenschaft hat
       es zustande  gebracht, die Kleinbauern der alten Provinzen an den
       Freuden des Wucherdrucks teilnehmen zu lassen, schon ehe sie frei
       waren. Die  preußische Regierung  hat es überhaupt von jeher ver-
       standen, die unterdrückten Klassen dem Druck der feudalen und dem
       der modernen bürgerlichen Verhältnisse zu gleicher Zeit zu unter-
       werfen und so das Joch doppelt schwer zu machen.
       Dazu kommt noch ein Punkt, auf den der Abgeordnete Däne ebenfalls
       aufmerksam macht: die ungeheuren Kosten, die um so höher steigen,
       je lässiger  und ungeschickter der nach Terminen bezahlte Kommis-
       sar ist.
       "Die Stadt  Lichtenau in Westfalen hat für 12000 Morgen 17000 Ta-
       ler  bezahlt  und    d i e    K o s t e n    d a m i t    n o c h
       n i c h t  g e d e c k t  (!!)"
       
       Folgt die  Praxis der Ablösung, die dies noch mehr bestätigt. Die
       Ökonomiekommissarien, sagt  Herr Dierschke weiter, d.h. die Beam-
       ten, die die Ablösung vorbereiten,
       
       "erscheinen in dreifacher Eigenschaft. Einmal als  I n s t r u k-
       t i o n s b e a m t e;   als solche  vernehmen sie  die Parteien,
       stellen die faktischen Grundlagen der Ablösung fest und legen die
       Entschädigungsberechnung an.  Sie gehen  oft dabei sehr einseitig
       zu Werke,  berücksichtigen oft  nicht die  obwaltenden Rechtsver-
       hältnisse, da  es ihnen  zum  Teil  an  Rechtskenntnissen  fehlt.
       Ferner erscheinen sie zum Teil als  S a c h v e r s t ä n d i g e
       und   Z e u g e n,   indem sie  den Wert  der abzulösenden Gegen-
       stände autonomisch  selbst taxieren.  Zum Schlüsse  geben sie ihr
       G u t a c h t e n  ab, welches fast einem Erkenntnis gleichkommt,
       da die  Generalkommission auf  ihre aus der Örtlichkeit hergelei-
       teten Ansichten in der Regel fußen muß.
       Endlich besitzen die Ökonomiekommissarien nicht das Vertrauen der
       Landleute, denn  sie benachteiligen oft die Parteien dadurch, daß
       sie sie  stundenlang warten  lassen, während  sie es  sich    a m
       T i s c h   d e s   G u t s h e r r n"   (der selbst  Partei ist)
       "g u t s c h m e c k e n   lassen und  dadurch ganz besonders das
       Mißtrauen der  Parteien gegen  sich  erregen.  Wenn  endlich  die
       Dreschgärtner [257]  nach dreistündigem  Warten vorgelassen sind,
       so werden sie von den Ökonomiekommissarien gar häufig angedonnert
       und mit  ihren Entgegnungen  barsch zurückgewiesen. Ich kann hier
       aus eigener  Erfahrung sprechen,  ich habe bei Ablösungen als Ju-
       stizkommissär den  bäuerlichen Interessenten assistiert. Also die
       diktatorische Gewalt  der Ökonomiekommissarien muß beseitigt wer-
       den. Die  Vereinigung der  dreifachen Eigenschaft  als Instruent,
       Zeuge und Richter in  e i n e r  Person läßt sich ebenfalls nicht
       rechtfertigen."
       
       Der Abgeordnete  Moritz verteidigt die Ökonomiekommissarien. Herr
       Dierschke antwortet:  Ich kann sagen, daß es sehr viele unter ih-
       nen gibt,  welche die  Interessen der  Bauern hintenansetzen; ich
       selbst habe  sogar einige  zur Untersuchung  denunziert und kann,
       wenn es verlangt wird, hierüber Beweise geben.
       
       #313# Debatte über die bisherige Ablösungsgesetzgebung
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       Der Minister  Gierke tritt  natürlich wieder  als Verteidiger des
       altpreußischen Systems  und der aus ihm hervorgegangenen Institu-
       tionen auf. Die Ökonomiekommissarien müssen natürlich auch wieder
       gelobt werden:
       
       "Ich muß aber dem Gefühl der Versammlung anheimstellen, ob es ge-
       recht ist,  die Tribüne  zu solchen,   a l l e r    B e w e i s e
       m a n g e l n d e n,   v ö l l i g   u n s u b s t a n t i i e r-
       t e n  Vorwürfen zu benutzen!"
       
       Und Herr Dierschke bietet Beweise an!
       Da aber Se. Exzellenz Gierke der Meinung zu sein scheint, notori-
       sche Tatsachen  ließen sich durch ministerielle Behauptungen nie-
       derschlagen, so werden wir nächstens einige "Beweise" dafür brin-
       gen, daß  Herr Dierschke, statt zu übertreiben, das Verfahren der
       Ökonomiekommissarien noch lange nicht scharf genug getadelt hat.
       Soweit die  Debatte. Die eingereichten Amendements waren so zahl-
       reich, daß  der Bericht mit denselben an die Zentralabteilung zu-
       rückverwiesen werden  mußte. Der definitive Beschluß der Versamm-
       lung steht also noch zu erwarten.
       Unter diesen Amendements befindet sich eins von Herrn Moritz, das
       auf eine weitere erbauliche Maßregel der alten Regierung aufmerk-
       sam macht.  Er trägt  an, daß alle die Mühlenabgaben betreffenden
       Verhandlungen sistiert werden.
       Als nämlich  im Jahre  1810 die  Aufhebung der  Zwangs- und Bann-
       rechte beschlossen  wurde, ernannte man zugleich eine Kommission,
       um die  Müller dafür  zu entschädigen, daß sie der freien Konkur-
       renz ausgesetzt  wurden. Schon  dies war  ein  widersinniger  Be-
       schluß. Hat  man denn die Zunftmeister für Aufhebung ihrer Privi-
       legien entschädigt?  Aber die  Sache hat  ihre besonderen Gründe.
       Die Mühlen  bezahlten außerordentliche  Abgaben für den Genuß der
       Zwangs- und  Bannrechte, und  statt diese einfach aufzuheben, gab
       man ihnen  eine Entschädigung  und ließ die Abgaben bestehen. Die
       Form ist  widersinnig, aber  in der  Sache bleibt  wenigstens ein
       S c h e i n  von Recht.
       Nun aber sind in den seit 1815 hinzugekommenen Provinzen die Müh-
       lenabgaben beibehalten,  die Zwangs-  und Bannrechte  aufgehoben,
       und dennoch   k e i n e   E n t s c h ä d i g u n g  gegeben wor-
       den. Das  ist altpreußische  Gleichheit vor dem Gesetz. Zwar hebt
       das Gewerbegesetz alle Gewerbsabgaben auf, aber nach der Gewerbe-
       ordnung von 1845 und nach dem Entschädigungsgesetz sind alle Müh-
       lenabgaben in  zweifelhaften Fällen  nicht als  Gewerbe-, sondern
       als   G r u n d a b g a b e n  anzusehen. Aus diesem Wirrwarr und
       diesen Rechtsverletzungen  sind zahllose Prozesse hervorgegangen,
       die Gerichtshöfe  haben sich gegenseitig in ihren Urteilen wider-
       sprochen, das Obertribunal selbst
       
       #314# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       hat die  widersprechendsten Urteile  gefällt. Was für Abgaben die
       exgesetzgebende Gewalt  früher für "Grundabgaben" ansah, geht aus
       einem von Herrn Moritz zitierten Fall hervor: Eine Mühle in Sach-
       sen, zu  der außer  den Mühlengebäuden  nur noch die Wasserkraft,
       nicht aber der Grund gehört, ist mit einer "Grundabgabe" von vier
       Wispeln Korn belastet!
       In der  Tat, man  mag sagen,  was man will, Preußen war von jeher
       der am weisesten, am gerechtesten, am besten verwaltete Staat!
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

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