Quelle: MEW 5 März - November 1848
zurück
#309#
-----
Debatte über die bisherige Ablösungsgesetzgebung
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 67 vom 6. August 1848]
** Köln, 4.August. Die Berliner Versammlung bringt uns von Zeit
zu Zeit allerlei altpreußischen Schmutz ans Tageslicht, und ge-
rade jetzt, wo die schwarz-weiße Ritterschaft täglich unverschäm-
ter wird, sind dergleichen Enthüllungen sehr brauchbar.
In der Sitzung vom 21. Juli [25] kam wieder die Rede auf die
Feudallasten. Die Zentralabteilung schlug infolge des Antrags ei-
nes Abgeordneten vor, die schwebenden Ablösungs- und Gemeinheits-
teilungs-Verhandlungen resp. Prozesse teils von Amts wegen, teils
auf Antrag eines Interessenten zu sistieren.
Der Abgeordnete Dierschke ging auf die bisherige Weise der Ablö-
sung ein. Er entwickelte zuerst, wie die Ablösungsordnung selbst
schon den Bauern übervorteile.
"So hat man z.B. die Entschädigung für Robotdienste" (Frondien-
ste) "sehr einseitig festgestellt. Man hat nicht berücksichtigt,
daß das Robotlohn, welches in früheren Jahrhunderten auf 1 oder 2
Silbergroschen stipuliert worden, den d a m a l i g e n
P r e i s e n der Naturalien und den Verhältnissen der Zeit ent-
sprach, mithin als ein angemessenes Äquivalent der übernommenen
Arbeit betrachtet werden mußte, so daß weder die Gutsherrschaft
noch der Dienstpflichtige einen überwiegenden Vorteil haben
sollte. Einem freien Lohnarbeiter aber müssen jetzt statt 2
Silbergroschen 5 bis 6 Silbergroschen täglich gegeben werden.
Trägt nun einer von den Interessenten des Dienstverhältnisses auf
Ablösung an, so muß nach vorhergängiger Reduktion der Robottage
auf Ersatztage ein Differenzquantum von mindestens 3 Silbergro-
schen pro Tag, mithin für 50 Tage jährlich eine Rente von 4 bis 5
Talern entrichtet werden, welche der arme Stellenbesitzer nicht
erschwingen kann, da er oft kaum 1/4 Morgen Landes besitzt und
anderwärts keine hinreichende Gelegenheit zur Arbeit findet."
Diese Stelle der Rede des Herrn Dierschke führt zu allerlei Be-
trachtungen, die für die vielberühmte freisinnige Gesetzgebung
von 1807-1811 nicht sehr vorteilhaft sind.
#310# Karl Marx/Friedrich Engels · "Neue Rheinische Zeitung"
-----
Erstens geht daraus hervor, daß die Frondienste (speziell in
Schlesien, wovon Herr Dierschke spricht) keineswegs eine in na-
tura abgetragene Rente oder Erbpacht, keine Entschädigung für den
Gebrauch des Bodens sind, sondern - trotz Herrn Patow und Gierke
- ein purer "Ausfluß der Lehnsherrlichkeit und Erbuntertänig-
keit", und daß sie damit nach den e i g e n e n P r i n z i-
p i e n dieser großen Staatsmänner u n e n t g e l t l i c h
a b g e s c h a f f t werden müßten.
Worin bestand die Verpflichtung des Bauern? Darin, daß er sich
während gewisser Tage im Jahre oder zu gewissen Diensten dem
Gutsherrn zur Verfügung stellte. Aber keineswegs unentgeltlich;
er erhielt dafür einen Lohn, der ursprünglich mit dem Tagelohn
der freien Arbeit vollkommen gleich stand. Der Vorteil der Guts-
herrn bestand also nicht in der unentgeltlichen oder nur wohlfei-
lem Arbeit des Bauern, sondern darin, daß er Arbeiter gegen übli-
chen Lohn zu seiner Verfügung hatte, sooft er sie brauchte, und
ohne daß er verpflichtet war, sie zu beschäftigen, wenn er sie
nicht brauchte. Der Vorteil des Gutsbesitzers bestand nicht in
dem Geldwert der Naturalleistung, sondern im Z w a n g zur Na-
turalleistung; er bestand nicht im ökonomischen Nachteil, sondern
in der U n f r e i h e i t des Bauern. Und diese Verpflichtung
soll kein "Ausfluß der Lehnsherrlichkeit und Erbuntertänigkeit"
sein!
Kein Zweifel, nach dem ursprünglichen Charakter der Frondienste
müssen sie, wenn Patow, Gierke und Komp. anders konsequent sein
wollen, u n e n t g e l t l i c h aufgehoben werden.
Aber wie stellt sich die Sache, wenn wir ihren j e t z i g e n
Charakter betrachten?
Die Frondienste blieben während Jahrhunderten dieselben, und der
Robotlohn blieb ebenfalls derselbe. Aber die Preise der Lebens-
mittel stiegen, und mit ihnen der Lohn für freie Arbeit. Der
Frondienst, der anfangs beiden Teilen ökonomisch gleich vorteil-
haft war, ja, der dem Bauern oft gut bezahlte Arbeit für seine
müßigen Tage verschaffte, wurde für ihn allmählich zu einer
"wirklichen Reallast", um in der Sprache des Herrn Gierke zu
sprechen, und zu einem direkten Geldgewinn für den gnädigen Guts-
herrn. Zu der Gewißheit für ihn, immer eine hinreichende Anzahl
Arbeiter zu seiner Disposition zu besitzen, kam noch der hübsche
Schnitt, den er auf den Lohn dieser Arbeiter machte. Vermittelst
einer konsequenten, jahrhundertelangen Prellerei wurden so die
Bauern um einen stets wachsenden Teil ihres Lohnes betrogen, so
daß sie endlich nur noch ein Drittel oder nur ein Viertel davon
erhielten. Nehmen wir an, ein Bauernhof habe die Verpflichtung,
nur e i n e n Arbeiter während nur 50 Tagen jährlich zu stel-
len, und der tägliche Arbeitslohn sei seit 300 Jahren durch-
schnittlich nur um 2 Silbergroschen gestiegen, so hat der gnädige
Herr an diesem e i n e n Arbeiter volle 1000 Taler verdient,
sowie
#311# Debatte über die bisherige Ablösungsgesetzgebung
-----
an Zinsen von 500 Talern während 300 Jahren zu 5 Prozent 7500 Ta-
ler, zusammen 8500 Taler an e i n e m Arbeiter, zu einem An-
schlag, der nicht die Hälfte der Wirklichkeit erreicht!
Was folgt daraus? Daß nicht der Bauer dem gnädigen Herrn, sondern
der gnädige Herr dem Bauern herausgeben, daß nicht der Bauernhof
dem Rittergut, sondern das Rittergut dem Bauernhof eine Rente
zahlen müßte.
Aber so urteilen die preußischen Liberalen von 1848 nicht. Im Ge-
genteil, das preußische Juristengewissen erklärt, nicht der Ad-
lige müsse den Bauern, sondern der Bauer den Adligen für die Dif-
ferenz zwischen Robotlohn und freiem Arbeitslohn entschädigen.
Gerade d e s w e g e n, w e i l der Bauer soundso lange um die
Lohndifferenz vom gnädigen Herrn geprellt worden ist, gerade
d e s w e g e n muß er den gnädigen Herrn für die Prellerei ent-
schädigen. Aber wer da hat, dem wird gegeben, und wer nicht hat,
von dem wird genommen, was er hat.
Die Lohndifferenz wird also berechnet, ihr jährlicher Betrag als
Grundrente angesehen, und in dieser Form fließt sie in die Tasche
des gnädigen Herrn. Will der Bauer sie ablösen, so wird sie zu 4
Prozent (nicht einmal zu 5 Prozent) kapitalisiert, und dies Kapi-
tal, der 25fache Betrag der Rente, abgetragen. Man sieht, mit den
Bauern wird durchaus kaufmännisch verfahren; unsre obige Berech-
nung über die Profite des Adels war also ganz berechtigt. Dabei
kommt es denn heraus, daß Bauern für 1/4 Morgen schlechten Landes
oft 4 bis 5 Taler Rente zu zahlen haben, während ein ganzer Mor-
gen robotfreien, guten Landes zu drei Taler Jahresrente zu haben
ist!
Die Ablösung kann auch durch Abtretung eines Stückes Land von
gleichem Werte mit der abzutragenden Kapitalsumme geschehen. Das
können natürlich nur größere Bauern. In diesem Falle bekommt der
Gutsherr ein Stück Land als Prämie für die Geschicklichkeit und
Konsequenz, mit der er und. seine Vorfahren die Bauern escro-
quiert haben.
Das ist die Theorie der Ablösung. Sie bestätigt vollkommen, was
in allen ändern Ländern, wo die Feudalität allmählich aufgehoben
wurde, was namentlich in England und Schottland der Fall war: die
Verwandlung des feudalen Eigentums in bürgerliches, der Lehns-
herrlichkeit in Kapital ist jedesmal eine neue, grelle Übervor-
teilung des Unfreien zugunsten des Feudalherrn. Der Unfreie muß
seine Freiheit jedesmal e r k a u f e n, teuer erkaufen. Der
bürgerliche Staat verfährt nach dem Grundsatz: Umsonst ist der
Tod.
Sie beweist aber noch mehr.
Die notwendige Folge von diesen enormen Anforderungen an die Bau-
ern ist nämlich, wie der Abgeordnete Däne bemerkt, daß sie in die
Hände von Wucherern fallen. Der Wucher ist der notwendige Beglei-
ter einer Klasse von
#312# Karl Marx/Friedrich Engels · "Neue Rheinische Zeitung"
-----
f r e i e n Kleinbauern, wie Frankreich, die Pfalz und die
Rheinprovinz beweisen. Die preußische Ahlösungswissenschaft hat
es zustande gebracht, die Kleinbauern der alten Provinzen an den
Freuden des Wucherdrucks teilnehmen zu lassen, schon ehe sie frei
waren. Die preußische Regierung hat es überhaupt von jeher ver-
standen, die unterdrückten Klassen dem Druck der feudalen und dem
der modernen bürgerlichen Verhältnisse zu gleicher Zeit zu unter-
werfen und so das Joch doppelt schwer zu machen.
Dazu kommt noch ein Punkt, auf den der Abgeordnete Däne ebenfalls
aufmerksam macht: die ungeheuren Kosten, die um so höher steigen,
je lässiger und ungeschickter der nach Terminen bezahlte Kommis-
sar ist.
"Die Stadt Lichtenau in Westfalen hat für 12000 Morgen 17000 Ta-
ler bezahlt und d i e K o s t e n d a m i t n o c h
n i c h t g e d e c k t (!!)"
Folgt die Praxis der Ablösung, die dies noch mehr bestätigt. Die
Ökonomiekommissarien, sagt Herr Dierschke weiter, d.h. die Beam-
ten, die die Ablösung vorbereiten,
"erscheinen in dreifacher Eigenschaft. Einmal als I n s t r u k-
t i o n s b e a m t e; als solche vernehmen sie die Parteien,
stellen die faktischen Grundlagen der Ablösung fest und legen die
Entschädigungsberechnung an. Sie gehen oft dabei sehr einseitig
zu Werke, berücksichtigen oft nicht die obwaltenden Rechtsver-
hältnisse, da es ihnen zum Teil an Rechtskenntnissen fehlt.
Ferner erscheinen sie zum Teil als S a c h v e r s t ä n d i g e
und Z e u g e n, indem sie den Wert der abzulösenden Gegen-
stände autonomisch selbst taxieren. Zum Schlüsse geben sie ihr
G u t a c h t e n ab, welches fast einem Erkenntnis gleichkommt,
da die Generalkommission auf ihre aus der Örtlichkeit hergelei-
teten Ansichten in der Regel fußen muß.
Endlich besitzen die Ökonomiekommissarien nicht das Vertrauen der
Landleute, denn sie benachteiligen oft die Parteien dadurch, daß
sie sie stundenlang warten lassen, während sie es sich a m
T i s c h d e s G u t s h e r r n" (der selbst Partei ist)
"g u t s c h m e c k e n lassen und dadurch ganz besonders das
Mißtrauen der Parteien gegen sich erregen. Wenn endlich die
Dreschgärtner [257] nach dreistündigem Warten vorgelassen sind,
so werden sie von den Ökonomiekommissarien gar häufig angedonnert
und mit ihren Entgegnungen barsch zurückgewiesen. Ich kann hier
aus eigener Erfahrung sprechen, ich habe bei Ablösungen als Ju-
stizkommissär den bäuerlichen Interessenten assistiert. Also die
diktatorische Gewalt der Ökonomiekommissarien muß beseitigt wer-
den. Die Vereinigung der dreifachen Eigenschaft als Instruent,
Zeuge und Richter in e i n e r Person läßt sich ebenfalls nicht
rechtfertigen."
Der Abgeordnete Moritz verteidigt die Ökonomiekommissarien. Herr
Dierschke antwortet: Ich kann sagen, daß es sehr viele unter ih-
nen gibt, welche die Interessen der Bauern hintenansetzen; ich
selbst habe sogar einige zur Untersuchung denunziert und kann,
wenn es verlangt wird, hierüber Beweise geben.
#313# Debatte über die bisherige Ablösungsgesetzgebung
-----
Der Minister Gierke tritt natürlich wieder als Verteidiger des
altpreußischen Systems und der aus ihm hervorgegangenen Institu-
tionen auf. Die Ökonomiekommissarien müssen natürlich auch wieder
gelobt werden:
"Ich muß aber dem Gefühl der Versammlung anheimstellen, ob es ge-
recht ist, die Tribüne zu solchen, a l l e r B e w e i s e
m a n g e l n d e n, v ö l l i g u n s u b s t a n t i i e r-
t e n Vorwürfen zu benutzen!"
Und Herr Dierschke bietet Beweise an!
Da aber Se. Exzellenz Gierke der Meinung zu sein scheint, notori-
sche Tatsachen ließen sich durch ministerielle Behauptungen nie-
derschlagen, so werden wir nächstens einige "Beweise" dafür brin-
gen, daß Herr Dierschke, statt zu übertreiben, das Verfahren der
Ökonomiekommissarien noch lange nicht scharf genug getadelt hat.
Soweit die Debatte. Die eingereichten Amendements waren so zahl-
reich, daß der Bericht mit denselben an die Zentralabteilung zu-
rückverwiesen werden mußte. Der definitive Beschluß der Versamm-
lung steht also noch zu erwarten.
Unter diesen Amendements befindet sich eins von Herrn Moritz, das
auf eine weitere erbauliche Maßregel der alten Regierung aufmerk-
sam macht. Er trägt an, daß alle die Mühlenabgaben betreffenden
Verhandlungen sistiert werden.
Als nämlich im Jahre 1810 die Aufhebung der Zwangs- und Bann-
rechte beschlossen wurde, ernannte man zugleich eine Kommission,
um die Müller dafür zu entschädigen, daß sie der freien Konkur-
renz ausgesetzt wurden. Schon dies war ein widersinniger Be-
schluß. Hat man denn die Zunftmeister für Aufhebung ihrer Privi-
legien entschädigt? Aber die Sache hat ihre besonderen Gründe.
Die Mühlen bezahlten außerordentliche Abgaben für den Genuß der
Zwangs- und Bannrechte, und statt diese einfach aufzuheben, gab
man ihnen eine Entschädigung und ließ die Abgaben bestehen. Die
Form ist widersinnig, aber in der Sache bleibt wenigstens ein
S c h e i n von Recht.
Nun aber sind in den seit 1815 hinzugekommenen Provinzen die Müh-
lenabgaben beibehalten, die Zwangs- und Bannrechte aufgehoben,
und dennoch k e i n e E n t s c h ä d i g u n g gegeben wor-
den. Das ist altpreußische Gleichheit vor dem Gesetz. Zwar hebt
das Gewerbegesetz alle Gewerbsabgaben auf, aber nach der Gewerbe-
ordnung von 1845 und nach dem Entschädigungsgesetz sind alle Müh-
lenabgaben in zweifelhaften Fällen nicht als Gewerbe-, sondern
als G r u n d a b g a b e n anzusehen. Aus diesem Wirrwarr und
diesen Rechtsverletzungen sind zahllose Prozesse hervorgegangen,
die Gerichtshöfe haben sich gegenseitig in ihren Urteilen wider-
sprochen, das Obertribunal selbst
#314# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
-----
hat die widersprechendsten Urteile gefällt. Was für Abgaben die
exgesetzgebende Gewalt früher für "Grundabgaben" ansah, geht aus
einem von Herrn Moritz zitierten Fall hervor: Eine Mühle in Sach-
sen, zu der außer den Mühlengebäuden nur noch die Wasserkraft,
nicht aber der Grund gehört, ist mit einer "Grundabgabe" von vier
Wispeln Korn belastet!
In der Tat, man mag sagen, was man will, Preußen war von jeher
der am weisesten, am gerechtesten, am besten verwaltete Staat!
Geschrieben von Friedrich Engels.
zurück