Quelle: MEW 5 März - November 1848
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Inkompetenzerklärung der Versammlungen zu Frankfurt und Berlin
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 12-13 vom 13. Juni 1848]
* Köln, 11.Juni. Die beiden Versammlungen, die Frankfurter und
die Berliner, haben feierlich ihre Inkompetenzerklärung zu Proto-
koll gegeben. Die eine erkennt durch ihr Votum in der schleswig-
holsteinischen Frage den Bundestag als ihre vorgesetzte Behörde
an. [66] Die andere desavouiert durch ihren Beschluß der moti-
vierten Tagesordnung gegen den Antrag des Abgeordneten Berends
1*) nicht nur die Revolution; sie gesteht ausdrücklich, nur zur
Vereinbarung der Verlesung berufen zu sein, und erkennt damit das
Grundprinzip des vom Ministerium Camphausen vorgelegten Verfas-
sungsentwurfes an. Beide Versammlungen haben sich richtig gewür-
digt. Beide sind - i n k o m p e t e n t.
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1*) Siehe vorl. Band, S. 64-77
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