Quelle: MEW 5 März - November 1848


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       Inkompetenzerklärung der Versammlungen zu Frankfurt und Berlin
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 12-13 vom 13. Juni 1848]
       * Köln,  11.Juni. Die  beiden Versammlungen,  die Frankfurter und
       die Berliner, haben feierlich ihre Inkompetenzerklärung zu Proto-
       koll gegeben.  Die eine erkennt durch ihr Votum in der schleswig-
       holsteinischen Frage  den Bundestag  als ihre vorgesetzte Behörde
       an. [66]  Die andere  desavouiert durch  ihren Beschluß der moti-
       vierten Tagesordnung  gegen den  Antrag des  Abgeordneten Berends
       1*) nicht  nur die  Revolution; sie gesteht ausdrücklich, nur zur
       Vereinbarung der Verlesung berufen zu sein, und erkennt damit das
       Grundprinzip des  vom Ministerium  Camphausen vorgelegten Verfas-
       sungsentwurfes an.  Beide Versammlungen haben sich richtig gewür-
       digt. Beide sind -  i n k o m p e t e n t.
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 64-77

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