Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 175 vom 22. Dezember 1848]
       * Köln,  21 .Dezember. Heute morgen begann der Prozeß gegen Gott-
       schalk, Anneke und Esser vor den hiesigen außerordentlichen Assi-
       sen.
       Die  Angeklagten   wurden  gleich   den  gemeinsten  Verbrechern,
       e n g g e s c h l o s s e n,   von dem  neuen Arresthause  eskor-
       tiert nach  dem Gerichtsgebäude,  wo eine  nicht unbedeutende be-
       waffnete Macht hauste.
       Unsere Leser  wissen, daß  wir in der Jury, wie sie jetzt organi-
       siert ist, nichts weniger als eine Garantie erblicken. Der Zensus
       erteilt einer  bestimmten Klasse das Privilegium, aus ihrer Mitte
       die Geschwornen  hervorgehen zu  sehen. Die  Anfertigung der  Ge-
       schwornenlisten erteilt der Regierung das Monopol, aus der privi-
       legierten Klasse die ihr zusagenden Individuen herauszulesen. Der
       Herr Regierungspräsident  fertigt nämlich  eine Liste von Indivi-
       duen zu  einer bestimmten  Zahl an, die er aus den Geschwornenli-
       sten des  ganzen Regierungsbezirks  auszieht; die  g e r i c h t-
       l i c h e n  Repräsentanten der Regierung säubern diese Liste bis
       auf 36,  wenn unser  Gedächtnis nicht täuscht. Im Augenblicke der
       wirklichen Bildung  des Geschwornengerichts  endlich steht es dem
       öffentlichen Ministerium  zu, die  letzte Liste, das Ergebnis des
       Klassenprivilegiums  und  einer  doppelten  gouvernementalen  De-
       stillation, zum  dritten Male  zu säubern  und  bis  zum  letzten
       notwendigen Dutzend auszumerzen.
       Ein wirkliches Wunder, wenn eine solche Konstitution der Jury An-
       geklagte, die  der  privilegierten  Klasse  und  der  bestehenden
       Staatsmacht offen  opponiert haben,  nicht direkt unter die abso-
       lute Gewalt ihrer rücksichtslosesten Feinde wirft.
       Das   G e w i s s e n   der Geschwornen,  wird man uns antworten,
       das   G e w i s s e n,  verlangt man eine größere Garantie? Aber,
       mon Dieu 1*), das Gewissen hängt
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       1*) mein Gott
       
       #130# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       mit dem  Wissen und der ganzen Daseinsweise eines Menschen zusam-
       men.
       Ein Republikaner  hat ein  anderes Gewissen als ein Royalist, ein
       Besitzender ein anderes Gewissen als ein Besitzloser, ein Denken-
       der ein anderes als ein Gedankenloser. Ein Mensch, der keinen Be-
       ruf zum Geschwornen hat als den Zensus, hat das Gewissen des Zen-
       sus.
       Das "Gewissen" der Privilegierten ist eben ein privilegiertes Ge-
       wissen.
       Wenn uns  also das  Geschwornengericht, wie es jetzt konstituiert
       ist, als  ein Institut zur Behauptung der Privilegien einiger und
       keineswegs als  ein Institut  zur Sicherung  der Rechte aller er-
       scheint ;  wenn namentlich auch in dem vorliegenden Falle das öf-
       fentliche Ministerium den ausgedehntesten Gebrauch von seiner Be-
       fugnis gemacht  hat, das letzte Dutzend ihm mißfälliger Namen von
       der letzten  Liste auszumerzen  - wir zweifeln dennoch keinen Au-
       genblick an  der  F r e i s p r e c h u n g  der Angeklagten. Un-
       ser Garant  ist der   A n k l a g e a k t  [169]. Man glaubt eine
       ironisch gehaltene  Verteidigungsschrift von  Gottschalk und Kon-
       sorten zu lesen.
       Resümieren wir  diesen   A n k l a g e a k t,   der nur im Ankla-
       geakt gegen  Mellinet und Konsorten (Prozeß Risquons-Tout in Ant-
       werpen [170]) ein Analogon findet.
       In Köln existiert ein Arbeiterverein [171]. Gottschalk war Präsi-
       dent, Anneke und Esser Ausschußmitglieder dieses Vereins. Der Ar-
       beiterverein, belehrt uns der Anklageakt,
       
       "hatte ein  besonderes, durch  Gottschalk redigiertes  Organ, die
       'Arbeiterzeitung', und wer nicht Gelegenheit hatte, den Sitzungen
       selbst beizuwohnen,  konnte aus  diesem Blatte  die gefährlichen,
       dem Proletariat  schmeichelnden, auf  Kommunismus und Umsturz des
       Bestehenden hinarbeitenden  T e n d e n z e n  des Vereins erken-
       nen".
       
       T e n d e n z e n   also konnte  man erkennen,  aber keine   g e-
       s e t z w i d r i g e n   T a t s a c h e n.   B e w e i s:   Bis
       zur Verhaftung des Gottschalks etc. hat das Parquet keine Anklage
       gegen die  "Arbeiterzeitung" erhoben,  und   n a c h  Gottschalks
       Verhaftung  wurde  sie  nur  einmal  verurteilt  -  in  dem  Mon-
       sterprozesse des  hiesigen Parquets, nämlich der Klage des hiesi-
       gen Parquets wegen Beleidigung des hiesigen Parquets. [172]
       
       "Die 'Arbeiterzeitung'  selbst",  gesteht  aber  der  Anklageakt,
       "scheint sich  nicht bemüht zu haben, in ihren Berichten darüber"
       (über die  Verhandlungen des Arbeitervereins, seiner Ausschußsit-
       zungen und seiner Filialvereine) "etwas zu bemänteln."
       
       Wenn also  die "Arbeiterzeitung"  wegen ihrer "Berichte" über die
       Verhandlungen des  Arbeitervereins, so  konnte der Arbeiterverein
       wegen seiner Verhandlungen selbst nicht gerichtlich verfolgt wer-
       den.
       
       #131# Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
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       Gegen den  Arbeiterverein liegt  nur vor,  was gegen  die "Arbei-
       terzeitung" vorliegt  - die   m i ß l i e b i g e   T e n d e n z
       d i e s e s   V e r e i n s.  Gehören zu den Märzerrungenschaften
       auch die  -   T e n d e n z p r o z e s s e,  Prozesse gegen Ten-
       denzen, die  bloße Tendenzen  geblieben sind?  Bisher sind unsere
       S e p t e m b e r g e s e t z e   [173] noch  nicht erlassen wor-
       den. Gottschalk  und Konsorten  wurden auch  keineswegs verhaftet
       und in  Anklagezustand gesetzt  wegen gesetzwidriger Berichte der
       "Arbeiterzeitung" oder gesetzwidriger Verhandlungen des Arbeiter-
       vereins. Der  Anklageakt macht  daraus kein  Geheimnis. Nicht die
       bisherige Wirksamkeit  des Arbeitervereins  setzte die  Justiz in
       Bewegung, sondern - man höre:
       
       "In den  Tagen vom 14.-17. Juni d.J. war zu Frankfurt ein Kongreß
       der Abgeordneten von einer Menge in Deutschland erstandener demo-
       kratischer Vereine  versammelt. Gottschalk  und Anneke  repräsen-
       tierten als Abgeordnete den Kölner Arbeiterverein. Dieser Kongreß
       sprach sich,  wie bekannt, öffentlich für die demokratische Repu-
       blik aus, und die hiesigen Behörden erwarteten einen Nachhall der
       dortigen Bewegung,  als auf  Sonntag, den 25. Juni, abermals eine
       Generalversammlung des Arbeitervereins auf dem Gürzenich angekün-
       digt wurde."
       
       D i e   h i e s i g e n    B e h ö r d e n    e r w a r t e t e n
       e i n e n     N a c h h a l l     d e r     F r a n k f u r t e r
       B e w e g u n g.   Aber welche  Bewegung hatte  denn in Frankfurt
       stattgefunden? Der    d e m o  k r a t i s c h e    K o n g r e ß
       hatte sich   ö f f e n t l i c h   für  die   m i ß l i e b i g e
       Tendenz der   d e m o  k r a t i s c h e n  R e p u b l i k  aus-
       gesprochen. Man  erwartete also einen "Nachhall" dieser "Tendenz"
       und wollte in Kampf mit diesem  E c h o  treten.
       Bekanntlich hat der  d e m o k r a t i s c h e  K o n g r e ß  zu
       Frankfurt  und  der  zur  Exekution  seiner  Beschlüsse  ernannte
       Z e n t r a l a u s s c h u ß   von den Regierungen unangefochten
       zu Berlin getagt. [174]
       Die deutschen Regierungen mußten also trotz der  m i ß l i e b i-
       g e n   T e n d e n z   die Gesetzmäßigkeit  des Frankfurter Kon-
       gresses und  der von  ihm  angeordneten  Organisation  der  demo-
       kratischen Partei anerkennen.
       Aber die  kölnischen Behörden   "e r w a r t e t e n  nun einmal"
       einen   N a c h h a l l  der Frankfurter Bewegung. Sie erwarteten
       eine Gelegenheit, Gottschalk und Konsorten auf gesetzwidrigem Bo-
       den zu ertappen. Zur Konstituierung dieser Gelegenheit wurden von
       der Polizeidirektion die "Polizeikommissare Lutter und Hünnemann"
       am 25. Juni in die Generalversammlung des Arbeitervereins auf den
       Gürzenich kommandiert und "besonders angewiesen, die Vorkommnisse
       daselbst zu  beobachten". In  derselben Generalversammlung befand
       sich zufällig "der Buchbinder Johann Maltheser", der, wie der An-
       klageakt seufzt,  "ein Hauptzeuge  sein würde,  wenn er  nicht im
       Solde der  Polizeibehörde gestanden  hätte", d.h. mit andern Wor-
       ten, wenn  er nicht   b e z a h l t e r   P o l i z e i s p i o n
       wäre. Endlich  stellte sich  hier, wahrscheinlich  aus reinem pa-
       triotischem
       
       #132# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Fanatismus, der  "Referendar v. Groote" ein, der die Rede Annekes
       in der  Generalversammlung "am ausführlichsten gibt, da er in der
       Sitzung selbst nachgeschrieben hat".
       Man sieht:  die kölnischen  Behörden    e r w a r t e t e n    am
       25.Juni ein  von Gottschalk  und Konsorten   z u   b e g e h e n-
       d e s   V e r b r e c h e n.  Alle polizeilichen Vorkehrungen, um
       dies eventuelle Verbrechen zu konstatieren, waren getroffen. Wenn
       die Behörden  aber einmal "erwarten", so wollen sie nicht umsonst
       warten.
       "Aus den  Berichten" der  zur Konstatierung eines erwarteten Ver-
       brechens kommandierten  Polizeikommissare und  sonstiger Helfers-
       helfer
       
       "nahm am  2. Juli die Staatsbehörde Anlaß zu einem Antrag auf Un-
       tersuchung gegen  Gottschalk und  Anneke wegen ihrer in jener öf-
       fentlichen  Versammlung   gehaltenen"  (soll  heißen  erwarteten)
       "aufreizenden Reden.  Am 3.  Juli hatte ihre Verhaftung nebst Be-
       schlagnahme ihrer Papiere statt.
       Am 5. Juli, nachdem bis dahin mehrere Zeugen vernommen und nähere
       Anzeigen eingekommen waren, wurde die Untersuchung ausgedehnt auf
       die gesamte  vorhergehende Tätigkeit  der Vorsteher des Arbeiter-
       vereins und  damit gegen mehrere Mitglieder desselben, namentlich
       gegen den Faßbinder Esser usw. Was die Untersuchung gegen die An-
       geklagten ergeben  hat, bezieht  sich teils auf ihre Reden im Ar-
       beiterverein, teils auf ihre Papiere und die von ihnen verbreite-
       ten Druckschriften."
       
       Was die  Untersuchung wirklich ergeben hat - wir werden es morgen
       aus dem  Anklageakte selbst  beweisen -, ist, daß die am 25. Juni
       erwartete Bewegung  sich auf  eine Bewegung  der Behörden  - dies
       Echo der  Frankfurter Bewegung  - beschränkte, daß Gottschalk und
       Konsorten für  die am  25. Juni getäuschte Erwartung der Behörden
       mit sechsmonatlicher  enger Untersuchungshaft  Buße  tun  mußten.
       Nichts gefährlicher,  als die Erwartungen der Staatsbehörde, eine
       Rettungsmedaille um das Vaterland zu verdienen, zu täuschen. Kein
       Mensch wird  gern in  seinen Erwartungen  getäuscht, am wenigsten
       die Staatsbehörde.
       Wenn die  ganze Art  und Weise, wie das Verbrechen am 25. Juni in
       Szene gesetzt  wurde, uns die Staatsbehörde als einzigen Schöpfer
       dieses kriminalistischen Dramas zeigt, so bieten uns die Untersu-
       chungsakte Gelegenheit,  die scharfsinnige  Gewandtheit zu bewun-
       dern, womit sie den Prolog auf sechs Monate ausspann.
       Wir zitieren  wörtlich aus:  "Der Politische  Tendenzprozeß gegen
       Gottschalk und  Konsorten", herausgegeben von M.F. Anneke. Verlag
       der "Neuen Kölnischen Zeitung." [175]
       
       "Nachdem die  Untersuchung etwa  fünf bis  sechs  Wochen  gewährt
       hatte, wurde  sie vom  Instruktionsrichter Leuthaus,  der an  die
       Stelle des  zum Polizeidirektor beförderten Herrn Geiger getreten
       war, für geschlossen erklärt. Der Staatsprokurator Hecker stellte
       indes nach  Durchsicht der  Akten neue  Anträge, auf die auch vom
       Untersuchungsrichter
       
       #133# Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
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       eingegangen wurde.  Nach Verlauf von etwa 14 Tagen war die Vorun-
       tersuchung zum  zweiten Male geschlossen. Nachdem Herr Hecker von
       neuem mit Muße die Akten durchstudiert hatte, stellte er wiederum
       eine Anzahl  neuer Anträge. Der Untersuchungsrichter wollte nicht
       darauf eingehen,  ebensowenig die  Ratskammer. Herr Hecker appel-
       lierte an den Anklagesenat, und diese Instanz verfügte, daß eini-
       gen von  den Anträgen  stattzugeben, andere  hingegen  abzulehnen
       seien. Unter  den letzteren befand sich nun beispielsweis der An-
       trag, auf  Grund eines  bloßen Namensverzeichnisses  von Personen
       aus allen  Teilen Deutschlands,  welches sich in Annekes Briefta-
       sche vorgefunden  hatte, diese  sämtlichen Personen, etwa 30 oder
       40 an der Zahl, in die Untersuchung zu ziehen.
       Nachdem die  Untersuchung glücklich  so weit ausgesponnen war und
       sich füglich nicht weiter mehr ausdehnen ließ, verfügte die Rats-
       kammer am  28.September über die Überweisung der Akten an den An-
       klagesenat. Dieser  erkannte den 10. Oktober die Anklage, und den
       28. Oktober unterzeichnete der Generalprokurator den Anklageakt.
       Die ordentliche  Quartalassise, welche  am  9.  Oktober  begonnen
       hatte, war somit glücklich verpaßt für diesen Prozeß.
       Nach dem 27. November war eine außerordentliche Assise anberaumt.
       Auch die sollte womöglich noch verpaßt werden. Die Akten der Vor-
       untersuchung wurden  nämlich an  das Justizministerium  geschickt
       mit dem Antrage, den Prozeß an einen andern Assisenhof zu verwei-
       sen. Das Justizministerium fand indes keinen hinreichenden Grund,
       und gegen  November wurden die Angeklagten Gottschalk, Anneke und
       Esser dann  endlich auf den 21. Dezember vor die hiesige außeror-
       dentliche Assise verwiesen."
       
       Während dieses  langen Prologs war der erste Instruktionsrichter,
       Geiger, zum  kommissarischen Polizeidirektor und der Staatsproku-
       rator Hecker  zum Oberprokurator befördert worden. Da Herr Hecker
       in letzter  Eigenschaft kurz vor Beginn der außerordentlichen As-
       sise von  Köln nach  Elberfeld versetzt  worden ist,  so wird  er
       nicht gleichzeitig mit den Angeklagten vor der Jury - erscheinen.
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 176 vom 23. Dezember 1848]
       * Köln,  22. Dezember. Welcher Tag war es, an dem die zur Konsta-
       tierung eines  "erwarteten" Verbrechens  berufene Generalversamm-
       lung auf  dem Gürzenich  stattfand? Es  war der 25. Juni. Der 25.
       Juni war  der Tag  der definitiven Niederlage der Pariser Juniin-
       surgenten. An  welchem Tage  nahm die  Staatsbehörde ihren Antrag
       gegen Gottschalk  und Konsorten?  Am 2.  Juli, d.h. in dem Augen-
       blicke, wo die preußische Bourgeoisie und die damals mit ihr ver-
       bündete Regierung  in rachedurstigem  Übermute den Augenblick ge-
       kommen glaubten,  mit ihren  politischen Gegnern  ein Ende zu ma-
       chen. Am 3. Juli wurden Gottschalk und Konsorten verhaftet. Am 4.
       Juli trat  das jetzige kontrerevolutionäre Ministerium in das Mi-
       nisterium Hansemann ein, in der Person
       
       #134# Karl Marx/Friedrich Engels ? "Neue Rheinische Zeitung"
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       Ladenbergs. An  demselben Tage  wagte  die  Rechte  der  Berliner
       Vereinbarerversammlung einen  Staatsstreich, indem  sie einen be-
       züglich Polens  mit Majorität gefaßten Beschluß, nachdem sich ein
       Teil der  Linken verlaufen  hatte, in derselben Sitzung ohne wei-
       teres wieder umstieß. [176]
       Diese Data  sprechen. Wir  könnten den  Zeugenbeweis liefern, daß
       eine "gewisse"  Person am  3. Juli  äußerte: "Die  Verhaftung von
       Gottschalk und  Konsorten habe  einen günstigen  Eindruck auf das
       Publikum  gemacht."   Doch  genügt   es,  auf   die  Nummern  der
       "Kölnischen" [21],  der "Deutschen"  [177]  und  der  "Karlsruher
       [178] Zeitungen von den angegebenen Daten hinzuweisen, um sich zu
       überzeugen, daß  in diesen  Tagen nicht das "Echo" der imaginären
       "Frankfurter  Bewegung",   sondern  vielmehr   das   "Echo"   der
       "Cavaignacschen Bewegung" in Deutschland und unter anderm auch in
       Köln tausendfältig widerhallte.
       Unsere Leser  erinnern sich:  Am 25.  Juni "erwarteten"  die köl-
       nischen Behörden  einen Nachhall  der "Frankfurter  Bewegung" bei
       Gelegenheit der  Generalversammlung des  Arbeitervereins auf  dem
       Gürzenich. Sie  erinnern sich  ferner, daß die Untersuchung gegen
       Gottschalk und Konsorten ihren Ausgangspunkt nahm nicht von einem
       wirklichen Verbrechen  Gottschalks usw. vor dem 25. Juni, sondern
       einzig und allein von der Erwartung der Behörden, daß am 25. Juni
       endlich ein faßbares Verbrechen stattfinden werde.
       Die Erwartung  des 25. Juni wird getäuscht, und plötzlich verwan-
       delt sich  der 25.  Juni 1848  in das  Jahr 1848. Den Angeklagten
       wird die  Bewegung des  Jahres 1848  zur Last gelegt. Gottschalk,
       Anneke, Esser werden beschuldigt,
       
       "im Laufe des Jahres 1848" (man denke sich die Dehnbarkeit dieses
       Ausdrucks) "zu  Köln ein  Komplott zum Zwecke der Veränderung und
       des Umsturzes  der betreffenden  Regierung und der Erregung eines
       Bürgerkriegs durch  Verleitung der  Bürger, sich gegeneinander zu
       bewaffnen, gemacht  oder doch"  (man passe auf), "oder doch durch
       Reden in  öffentlichen Versammlungen,  durch gedruckte  Schriften
       und angeheftete Plakate zu Attentaten und solchen Zwecken gereizt
       zu haben".
       
       Das heißt  also: ein  Komplott gemacht  "oder doch" kein Komplott
       "gemacht" zu  haben. Aber  denn doch  "zu Attentaten  und solchen
       Zwecken". D.h. zu Attentaten oder sonst dergleichen Zeug! Herrli-
       cher Stil, der juristische!
       Also lautet es in dem Verweisungsurteil des Anklagesenats. In dem
       Konklusum des  Anklageakts selbst  wird  das  Komplott  fallenge-
       lassen, und  "demnach" werden  Gottschalk, Anneke und Esser ange-
       klagt,
       
       "im Laufe des Jahres 1848 durch Reden in öffentlichen Versammlun-
       gen sowie durch Druckschriften ihre Mitbürger zur gewaltsamen Än-
       derung der Staatsverfassung, zur
       
       #135# Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
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       bewaffneten Auflehnung gegen die königliche Macht und zur Bewaff-
       nung eines  Teiles der  Bürger gegen  den andern  g e r a d e z u
       angereizt zu  haben, ohne  daß jedoch diese Anreizungen einen Er-
       folg gehabt haben -, Verbrechen gegen Art. 102, in Verbindung mit
       Art. 87, 91 des Strafgesetzbuchs."
       
       Und warum  sind die  Behörden nicht  im Laufe des Jahres 1848 vor
       dem zweiten Juli eingeschritten?
       Damit die  Herren übrigens  von einer  "gewaltsamen Änderung  der
       Staatsverfassung" sprechen  könnten, hätten sie vor allem den Be-
       weis zu liefern, daß eine Staatsverfassung bestand. Die Krone hat
       das Gegenteil  bewiesen,  indem  sie  die  Vereinbarerversammlung
       [130] zum  Teufel gejagt hat. Wären die Vereinbarer mächtiger ge-
       wesen als die Krone, so hätten sie den Beweis vielleicht in umge-
       kehrter Weise geführt.
       Was nun  die Anreizung  "zur bewaffneten Auflehnung gegen die kö-
       nigliche Macht  und zur  Bewaffnung eines  Teils der Bürger gegen
       den anderen" betrifft, so beweist sie der Anklageakt:
       1. durch Reden der Angeklagten im Laufe des Jahres 1848;
       2. aus ungedruckten,
       3. aus gedruckten Schriften.
       Ad. 1.  Die Reden  bieten dem Anklageakt folgendes corpus delicti
       1*):
       In der  Sitzung vom  29. Mai  findet Esser  in der "Republik" das
       "Heilmittel für die Leiden der Arbeiter". Anreizung zur bewaffne-
       ten Auflehnung  gegen die  k[öni]gl[iche] Macht!  Gottschalk  er-
       klärt, daß  "die Reaktionäre  die Republik  herbeiführen werden".
       Einige Arbeiter  beklagen sich, daß sie nicht soviel hüllen, "das
       nackte Leben  zu fristen". Gottschalk antwortet ihnen: "Sie soll-
       ten sich  vereinigen lernen,  ihre Freunde  von ihren  verkappten
       Feinden unterscheiden,  sich dazu befähigen, ihre eigenen Angele-
       genheiten selbst zu ordnen."
       Offenbare  Anreizung   zur  bewaffneten   Auflehnung  gegen   die
       klöni]gl[iche] Macht  und zur Bewaffnung eines Teiles der Bürger-
       schaft gegen  den andern!  Der Anklageakt resümiert seine Beweise
       in folgenden Worten:
       
       "Die Zeugen,  welche über  diese früheren Versammlungen vernommen
       worden sind,  Mitglieder und  Nichtmitglieder, sprechen  sich  im
       ganzen nur belobend über Gottschalk und Anneke, besonders den er-
       stem, aus. Er habe immer vor Exzessen gewarnt, die Massen mehr zu
       beschwichtigen als aufzureizen gesucht. Dabei deutete er freilich
       auf die  Republik als  letztes Ziel seiner Bestrebungen hin, wel-
       ches aber  nicht durch  einen Straßenkrawall, sondern nur dadurch
       zu erreichen sei, daß man die
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       1*) Beweismittel
       
       #136# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Majorität des  Volkes zu der Ansicht gewinne, daß außer der Repu-
       blik kein  Heil sei.  Indem er so, wie man deutlich sieht, darauf
       ausging, die  Fundamente des  Bestehenden allmählich zu unterwüh-
       len, hatte  er begreiflicherweise  oftmal genug zu tun, die Unge-
       duld des rohen Haufens zu zügeln."
       
       Eben weil  die Angeklagten  die Massen beschwichtigten, statt sie
       aufzureizen, zeigten sie deutlich ihre bösartige Tendenz, allmäh-
       lich die Fundamente des Bestehenden zu unterwühlen, d.h., von der
       Preßfreiheit und  dem  Assoziationsrecht  in  gesetzlicher  Weise
       einen den  Behörden mißliebigen Gebrauch zu machen. Und das nennt
       der Anklageakt:  "Anreizung zur  bewaffneten Auflehnung gegen die
       k[öni]gl[iche] Macht  und zur  Bewaffnung eines Teiles der Bürger
       gegen den andern"!!!
       Endlich kommt die von den Behörden "erwartete" Generalversammlung
       vom 25. Juni. Über sie, sagt der Anklageakt, "liegen umständliche
       Zeugnisse vor".  Und was ergeben diese umständlichen Zeugnisse? -
       Daß Gottschalk  Bericht über  die Frankfurter  Ereignisse abstat-
       tete; daß über die Vereinigung der drei demokratischen Vereine in
       Köln [41]  debattiert wurde,  daß  Gottschalk  eine  "Schlußrede"
       hielt, welche besonders die Aufmerksamkeit des Malthesers und des
       Referendars von  Groote fesselte und die mit der "Pointe" endete:
       "Ausharren fordere  mehr Mut als Dreinschlagen. Man solle warten,
       bis die Reaktion einen Schritt tue, der auf die Proklamierung der
       Republik hindränge."  Offenbare Anreizung zur bewaffneten Aufleh-
       nung gegen  die k[öni]gl[iche]  Macht und  zur  Bewaffnung  eines
       Teils der Bürger gegen den andern!!!
       Was nun den Anneke betrifft, so kommt nach dem Anklageakte
       
       "Weiter nichts  vor, als daß er bei der Debatte über die Vereini-
       gung der  drei Vereine" (der drei demokratischen Vereine zu Köln)
       "sehr heftig  für diese Vereinigung sprach, die Versammlung eben-
       falls als Bürger Republikaner anredend".
       
       Eine Rede  für die  "Vereinigung" der drei demokratischen Vereine
       zu Köln  ist offenbar  die "Anreizung  zur Bewaffnung eines Teils
       der Bürgerschaft gegen den andern"!
       Und die  Anrede "Bürger  Republikaner"! Die  Herren Maltheser und
       von Groote mögen sich beleidigt durch diese Anrede gefühlt haben.
       Aber redet  der General  v. Drigalski sich selbst und die Düssel-
       dorfer Bürgerschaft nicht an: "Bürger Kommunisten"? [88]
       Wenn man  diesen Reinertrag  der "erwarteten"  Generalversammlung
       vom 25.  Juni betrachtet,  so begreift man, daß die Staatsbehörde
       zum Laufe des Jahres 1848 ihre Zuflucht nehmen mußte, und das tut
       sie denn  auch, indem  sie durch  Beschlagnahme von  Briefen  und
       Druckschriften sich über die Bewegung dieses Jahres unterrichtet,
       z.B. drei Nummern der "Arbeiterzeitung"
       
       #137# Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
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       konfisziert, die  für vier  Pfennige per Stück in jeder Straße zu
       kaufen waren.
       Aus den Briefen aber überzeugt sie sich, welch "politischer Fana-
       tismus" in  dem Jahre  1848 in  Deutschland  herrscht.  Besonders
       "fanatisch" erscheint ihr ein Brief des Professor Karl Henkel aus
       Marburg an Gottschalk. Zur Strafe denunziert sie diesen Brief der
       kurhessischen Regierung, und sie erlebt die Genugtuung, daß gegen
       den Professor untersucht wird.
       Als Schlußresultat  aber ergibt  sich aus  den Briefen und Druck-
       schriften, daß 1848 in den Köpfen und auf dem Papier allerlei Fa-
       natismus sich umtrieb und überhaupt sich Ereignisse zutrugen, die
       wie ein  Ei dem  andern "der bewaffneten Auflehnung gegen die kö-
       nigl[iche] Macht  und der Bewaffnung eines Teils der Bürgerschaft
       gegen den andern" ähnlich sehen.
       Gottschalk und  Konsorten aber  beschäftigen sich  mit all diesem
       Zeug, während  die Staatsbehörde  erst den  "Nachhall" dieser er-
       staunlichen Bewegung  durch die  Konfiskation der  Druckschriften
       und Briefe der Angeklagten kennenlernt!
       
       Geschrieben von Karl Marx.

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