Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 175 vom 22. Dezember 1848]
* Köln, 21 .Dezember. Heute morgen begann der Prozeß gegen Gott-
schalk, Anneke und Esser vor den hiesigen außerordentlichen Assi-
sen.
Die Angeklagten wurden gleich den gemeinsten Verbrechern,
e n g g e s c h l o s s e n, von dem neuen Arresthause eskor-
tiert nach dem Gerichtsgebäude, wo eine nicht unbedeutende be-
waffnete Macht hauste.
Unsere Leser wissen, daß wir in der Jury, wie sie jetzt organi-
siert ist, nichts weniger als eine Garantie erblicken. Der Zensus
erteilt einer bestimmten Klasse das Privilegium, aus ihrer Mitte
die Geschwornen hervorgehen zu sehen. Die Anfertigung der Ge-
schwornenlisten erteilt der Regierung das Monopol, aus der privi-
legierten Klasse die ihr zusagenden Individuen herauszulesen. Der
Herr Regierungspräsident fertigt nämlich eine Liste von Indivi-
duen zu einer bestimmten Zahl an, die er aus den Geschwornenli-
sten des ganzen Regierungsbezirks auszieht; die g e r i c h t-
l i c h e n Repräsentanten der Regierung säubern diese Liste bis
auf 36, wenn unser Gedächtnis nicht täuscht. Im Augenblicke der
wirklichen Bildung des Geschwornengerichts endlich steht es dem
öffentlichen Ministerium zu, die letzte Liste, das Ergebnis des
Klassenprivilegiums und einer doppelten gouvernementalen De-
stillation, zum dritten Male zu säubern und bis zum letzten
notwendigen Dutzend auszumerzen.
Ein wirkliches Wunder, wenn eine solche Konstitution der Jury An-
geklagte, die der privilegierten Klasse und der bestehenden
Staatsmacht offen opponiert haben, nicht direkt unter die abso-
lute Gewalt ihrer rücksichtslosesten Feinde wirft.
Das G e w i s s e n der Geschwornen, wird man uns antworten,
das G e w i s s e n, verlangt man eine größere Garantie? Aber,
mon Dieu 1*), das Gewissen hängt
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1*) mein Gott
#130# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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mit dem Wissen und der ganzen Daseinsweise eines Menschen zusam-
men.
Ein Republikaner hat ein anderes Gewissen als ein Royalist, ein
Besitzender ein anderes Gewissen als ein Besitzloser, ein Denken-
der ein anderes als ein Gedankenloser. Ein Mensch, der keinen Be-
ruf zum Geschwornen hat als den Zensus, hat das Gewissen des Zen-
sus.
Das "Gewissen" der Privilegierten ist eben ein privilegiertes Ge-
wissen.
Wenn uns also das Geschwornengericht, wie es jetzt konstituiert
ist, als ein Institut zur Behauptung der Privilegien einiger und
keineswegs als ein Institut zur Sicherung der Rechte aller er-
scheint ; wenn namentlich auch in dem vorliegenden Falle das öf-
fentliche Ministerium den ausgedehntesten Gebrauch von seiner Be-
fugnis gemacht hat, das letzte Dutzend ihm mißfälliger Namen von
der letzten Liste auszumerzen - wir zweifeln dennoch keinen Au-
genblick an der F r e i s p r e c h u n g der Angeklagten. Un-
ser Garant ist der A n k l a g e a k t [169]. Man glaubt eine
ironisch gehaltene Verteidigungsschrift von Gottschalk und Kon-
sorten zu lesen.
Resümieren wir diesen A n k l a g e a k t, der nur im Ankla-
geakt gegen Mellinet und Konsorten (Prozeß Risquons-Tout in Ant-
werpen [170]) ein Analogon findet.
In Köln existiert ein Arbeiterverein [171]. Gottschalk war Präsi-
dent, Anneke und Esser Ausschußmitglieder dieses Vereins. Der Ar-
beiterverein, belehrt uns der Anklageakt,
"hatte ein besonderes, durch Gottschalk redigiertes Organ, die
'Arbeiterzeitung', und wer nicht Gelegenheit hatte, den Sitzungen
selbst beizuwohnen, konnte aus diesem Blatte die gefährlichen,
dem Proletariat schmeichelnden, auf Kommunismus und Umsturz des
Bestehenden hinarbeitenden T e n d e n z e n des Vereins erken-
nen".
T e n d e n z e n also konnte man erkennen, aber keine g e-
s e t z w i d r i g e n T a t s a c h e n. B e w e i s: Bis
zur Verhaftung des Gottschalks etc. hat das Parquet keine Anklage
gegen die "Arbeiterzeitung" erhoben, und n a c h Gottschalks
Verhaftung wurde sie nur einmal verurteilt - in dem Mon-
sterprozesse des hiesigen Parquets, nämlich der Klage des hiesi-
gen Parquets wegen Beleidigung des hiesigen Parquets. [172]
"Die 'Arbeiterzeitung' selbst", gesteht aber der Anklageakt,
"scheint sich nicht bemüht zu haben, in ihren Berichten darüber"
(über die Verhandlungen des Arbeitervereins, seiner Ausschußsit-
zungen und seiner Filialvereine) "etwas zu bemänteln."
Wenn also die "Arbeiterzeitung" wegen ihrer "Berichte" über die
Verhandlungen des Arbeitervereins, so konnte der Arbeiterverein
wegen seiner Verhandlungen selbst nicht gerichtlich verfolgt wer-
den.
#131# Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
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Gegen den Arbeiterverein liegt nur vor, was gegen die "Arbei-
terzeitung" vorliegt - die m i ß l i e b i g e T e n d e n z
d i e s e s V e r e i n s. Gehören zu den Märzerrungenschaften
auch die - T e n d e n z p r o z e s s e, Prozesse gegen Ten-
denzen, die bloße Tendenzen geblieben sind? Bisher sind unsere
S e p t e m b e r g e s e t z e [173] noch nicht erlassen wor-
den. Gottschalk und Konsorten wurden auch keineswegs verhaftet
und in Anklagezustand gesetzt wegen gesetzwidriger Berichte der
"Arbeiterzeitung" oder gesetzwidriger Verhandlungen des Arbeiter-
vereins. Der Anklageakt macht daraus kein Geheimnis. Nicht die
bisherige Wirksamkeit des Arbeitervereins setzte die Justiz in
Bewegung, sondern - man höre:
"In den Tagen vom 14.-17. Juni d.J. war zu Frankfurt ein Kongreß
der Abgeordneten von einer Menge in Deutschland erstandener demo-
kratischer Vereine versammelt. Gottschalk und Anneke repräsen-
tierten als Abgeordnete den Kölner Arbeiterverein. Dieser Kongreß
sprach sich, wie bekannt, öffentlich für die demokratische Repu-
blik aus, und die hiesigen Behörden erwarteten einen Nachhall der
dortigen Bewegung, als auf Sonntag, den 25. Juni, abermals eine
Generalversammlung des Arbeitervereins auf dem Gürzenich angekün-
digt wurde."
D i e h i e s i g e n B e h ö r d e n e r w a r t e t e n
e i n e n N a c h h a l l d e r F r a n k f u r t e r
B e w e g u n g. Aber welche Bewegung hatte denn in Frankfurt
stattgefunden? Der d e m o k r a t i s c h e K o n g r e ß
hatte sich ö f f e n t l i c h für die m i ß l i e b i g e
Tendenz der d e m o k r a t i s c h e n R e p u b l i k aus-
gesprochen. Man erwartete also einen "Nachhall" dieser "Tendenz"
und wollte in Kampf mit diesem E c h o treten.
Bekanntlich hat der d e m o k r a t i s c h e K o n g r e ß zu
Frankfurt und der zur Exekution seiner Beschlüsse ernannte
Z e n t r a l a u s s c h u ß von den Regierungen unangefochten
zu Berlin getagt. [174]
Die deutschen Regierungen mußten also trotz der m i ß l i e b i-
g e n T e n d e n z die Gesetzmäßigkeit des Frankfurter Kon-
gresses und der von ihm angeordneten Organisation der demo-
kratischen Partei anerkennen.
Aber die kölnischen Behörden "e r w a r t e t e n nun einmal"
einen N a c h h a l l der Frankfurter Bewegung. Sie erwarteten
eine Gelegenheit, Gottschalk und Konsorten auf gesetzwidrigem Bo-
den zu ertappen. Zur Konstituierung dieser Gelegenheit wurden von
der Polizeidirektion die "Polizeikommissare Lutter und Hünnemann"
am 25. Juni in die Generalversammlung des Arbeitervereins auf den
Gürzenich kommandiert und "besonders angewiesen, die Vorkommnisse
daselbst zu beobachten". In derselben Generalversammlung befand
sich zufällig "der Buchbinder Johann Maltheser", der, wie der An-
klageakt seufzt, "ein Hauptzeuge sein würde, wenn er nicht im
Solde der Polizeibehörde gestanden hätte", d.h. mit andern Wor-
ten, wenn er nicht b e z a h l t e r P o l i z e i s p i o n
wäre. Endlich stellte sich hier, wahrscheinlich aus reinem pa-
triotischem
#132# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Fanatismus, der "Referendar v. Groote" ein, der die Rede Annekes
in der Generalversammlung "am ausführlichsten gibt, da er in der
Sitzung selbst nachgeschrieben hat".
Man sieht: die kölnischen Behörden e r w a r t e t e n am
25.Juni ein von Gottschalk und Konsorten z u b e g e h e n-
d e s V e r b r e c h e n. Alle polizeilichen Vorkehrungen, um
dies eventuelle Verbrechen zu konstatieren, waren getroffen. Wenn
die Behörden aber einmal "erwarten", so wollen sie nicht umsonst
warten.
"Aus den Berichten" der zur Konstatierung eines erwarteten Ver-
brechens kommandierten Polizeikommissare und sonstiger Helfers-
helfer
"nahm am 2. Juli die Staatsbehörde Anlaß zu einem Antrag auf Un-
tersuchung gegen Gottschalk und Anneke wegen ihrer in jener öf-
fentlichen Versammlung gehaltenen" (soll heißen erwarteten)
"aufreizenden Reden. Am 3. Juli hatte ihre Verhaftung nebst Be-
schlagnahme ihrer Papiere statt.
Am 5. Juli, nachdem bis dahin mehrere Zeugen vernommen und nähere
Anzeigen eingekommen waren, wurde die Untersuchung ausgedehnt auf
die gesamte vorhergehende Tätigkeit der Vorsteher des Arbeiter-
vereins und damit gegen mehrere Mitglieder desselben, namentlich
gegen den Faßbinder Esser usw. Was die Untersuchung gegen die An-
geklagten ergeben hat, bezieht sich teils auf ihre Reden im Ar-
beiterverein, teils auf ihre Papiere und die von ihnen verbreite-
ten Druckschriften."
Was die Untersuchung wirklich ergeben hat - wir werden es morgen
aus dem Anklageakte selbst beweisen -, ist, daß die am 25. Juni
erwartete Bewegung sich auf eine Bewegung der Behörden - dies
Echo der Frankfurter Bewegung - beschränkte, daß Gottschalk und
Konsorten für die am 25. Juni getäuschte Erwartung der Behörden
mit sechsmonatlicher enger Untersuchungshaft Buße tun mußten.
Nichts gefährlicher, als die Erwartungen der Staatsbehörde, eine
Rettungsmedaille um das Vaterland zu verdienen, zu täuschen. Kein
Mensch wird gern in seinen Erwartungen getäuscht, am wenigsten
die Staatsbehörde.
Wenn die ganze Art und Weise, wie das Verbrechen am 25. Juni in
Szene gesetzt wurde, uns die Staatsbehörde als einzigen Schöpfer
dieses kriminalistischen Dramas zeigt, so bieten uns die Untersu-
chungsakte Gelegenheit, die scharfsinnige Gewandtheit zu bewun-
dern, womit sie den Prolog auf sechs Monate ausspann.
Wir zitieren wörtlich aus: "Der Politische Tendenzprozeß gegen
Gottschalk und Konsorten", herausgegeben von M.F. Anneke. Verlag
der "Neuen Kölnischen Zeitung." [175]
"Nachdem die Untersuchung etwa fünf bis sechs Wochen gewährt
hatte, wurde sie vom Instruktionsrichter Leuthaus, der an die
Stelle des zum Polizeidirektor beförderten Herrn Geiger getreten
war, für geschlossen erklärt. Der Staatsprokurator Hecker stellte
indes nach Durchsicht der Akten neue Anträge, auf die auch vom
Untersuchungsrichter
#133# Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
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eingegangen wurde. Nach Verlauf von etwa 14 Tagen war die Vorun-
tersuchung zum zweiten Male geschlossen. Nachdem Herr Hecker von
neuem mit Muße die Akten durchstudiert hatte, stellte er wiederum
eine Anzahl neuer Anträge. Der Untersuchungsrichter wollte nicht
darauf eingehen, ebensowenig die Ratskammer. Herr Hecker appel-
lierte an den Anklagesenat, und diese Instanz verfügte, daß eini-
gen von den Anträgen stattzugeben, andere hingegen abzulehnen
seien. Unter den letzteren befand sich nun beispielsweis der An-
trag, auf Grund eines bloßen Namensverzeichnisses von Personen
aus allen Teilen Deutschlands, welches sich in Annekes Briefta-
sche vorgefunden hatte, diese sämtlichen Personen, etwa 30 oder
40 an der Zahl, in die Untersuchung zu ziehen.
Nachdem die Untersuchung glücklich so weit ausgesponnen war und
sich füglich nicht weiter mehr ausdehnen ließ, verfügte die Rats-
kammer am 28.September über die Überweisung der Akten an den An-
klagesenat. Dieser erkannte den 10. Oktober die Anklage, und den
28. Oktober unterzeichnete der Generalprokurator den Anklageakt.
Die ordentliche Quartalassise, welche am 9. Oktober begonnen
hatte, war somit glücklich verpaßt für diesen Prozeß.
Nach dem 27. November war eine außerordentliche Assise anberaumt.
Auch die sollte womöglich noch verpaßt werden. Die Akten der Vor-
untersuchung wurden nämlich an das Justizministerium geschickt
mit dem Antrage, den Prozeß an einen andern Assisenhof zu verwei-
sen. Das Justizministerium fand indes keinen hinreichenden Grund,
und gegen November wurden die Angeklagten Gottschalk, Anneke und
Esser dann endlich auf den 21. Dezember vor die hiesige außeror-
dentliche Assise verwiesen."
Während dieses langen Prologs war der erste Instruktionsrichter,
Geiger, zum kommissarischen Polizeidirektor und der Staatsproku-
rator Hecker zum Oberprokurator befördert worden. Da Herr Hecker
in letzter Eigenschaft kurz vor Beginn der außerordentlichen As-
sise von Köln nach Elberfeld versetzt worden ist, so wird er
nicht gleichzeitig mit den Angeklagten vor der Jury - erscheinen.
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 176 vom 23. Dezember 1848]
* Köln, 22. Dezember. Welcher Tag war es, an dem die zur Konsta-
tierung eines "erwarteten" Verbrechens berufene Generalversamm-
lung auf dem Gürzenich stattfand? Es war der 25. Juni. Der 25.
Juni war der Tag der definitiven Niederlage der Pariser Juniin-
surgenten. An welchem Tage nahm die Staatsbehörde ihren Antrag
gegen Gottschalk und Konsorten? Am 2. Juli, d.h. in dem Augen-
blicke, wo die preußische Bourgeoisie und die damals mit ihr ver-
bündete Regierung in rachedurstigem Übermute den Augenblick ge-
kommen glaubten, mit ihren politischen Gegnern ein Ende zu ma-
chen. Am 3. Juli wurden Gottschalk und Konsorten verhaftet. Am 4.
Juli trat das jetzige kontrerevolutionäre Ministerium in das Mi-
nisterium Hansemann ein, in der Person
#134# Karl Marx/Friedrich Engels ? "Neue Rheinische Zeitung"
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Ladenbergs. An demselben Tage wagte die Rechte der Berliner
Vereinbarerversammlung einen Staatsstreich, indem sie einen be-
züglich Polens mit Majorität gefaßten Beschluß, nachdem sich ein
Teil der Linken verlaufen hatte, in derselben Sitzung ohne wei-
teres wieder umstieß. [176]
Diese Data sprechen. Wir könnten den Zeugenbeweis liefern, daß
eine "gewisse" Person am 3. Juli äußerte: "Die Verhaftung von
Gottschalk und Konsorten habe einen günstigen Eindruck auf das
Publikum gemacht." Doch genügt es, auf die Nummern der
"Kölnischen" [21], der "Deutschen" [177] und der "Karlsruher
[178] Zeitungen von den angegebenen Daten hinzuweisen, um sich zu
überzeugen, daß in diesen Tagen nicht das "Echo" der imaginären
"Frankfurter Bewegung", sondern vielmehr das "Echo" der
"Cavaignacschen Bewegung" in Deutschland und unter anderm auch in
Köln tausendfältig widerhallte.
Unsere Leser erinnern sich: Am 25. Juni "erwarteten" die köl-
nischen Behörden einen Nachhall der "Frankfurter Bewegung" bei
Gelegenheit der Generalversammlung des Arbeitervereins auf dem
Gürzenich. Sie erinnern sich ferner, daß die Untersuchung gegen
Gottschalk und Konsorten ihren Ausgangspunkt nahm nicht von einem
wirklichen Verbrechen Gottschalks usw. vor dem 25. Juni, sondern
einzig und allein von der Erwartung der Behörden, daß am 25. Juni
endlich ein faßbares Verbrechen stattfinden werde.
Die Erwartung des 25. Juni wird getäuscht, und plötzlich verwan-
delt sich der 25. Juni 1848 in das Jahr 1848. Den Angeklagten
wird die Bewegung des Jahres 1848 zur Last gelegt. Gottschalk,
Anneke, Esser werden beschuldigt,
"im Laufe des Jahres 1848" (man denke sich die Dehnbarkeit dieses
Ausdrucks) "zu Köln ein Komplott zum Zwecke der Veränderung und
des Umsturzes der betreffenden Regierung und der Erregung eines
Bürgerkriegs durch Verleitung der Bürger, sich gegeneinander zu
bewaffnen, gemacht oder doch" (man passe auf), "oder doch durch
Reden in öffentlichen Versammlungen, durch gedruckte Schriften
und angeheftete Plakate zu Attentaten und solchen Zwecken gereizt
zu haben".
Das heißt also: ein Komplott gemacht "oder doch" kein Komplott
"gemacht" zu haben. Aber denn doch "zu Attentaten und solchen
Zwecken". D.h. zu Attentaten oder sonst dergleichen Zeug! Herrli-
cher Stil, der juristische!
Also lautet es in dem Verweisungsurteil des Anklagesenats. In dem
Konklusum des Anklageakts selbst wird das Komplott fallenge-
lassen, und "demnach" werden Gottschalk, Anneke und Esser ange-
klagt,
"im Laufe des Jahres 1848 durch Reden in öffentlichen Versammlun-
gen sowie durch Druckschriften ihre Mitbürger zur gewaltsamen Än-
derung der Staatsverfassung, zur
#135# Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
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bewaffneten Auflehnung gegen die königliche Macht und zur Bewaff-
nung eines Teiles der Bürger gegen den andern g e r a d e z u
angereizt zu haben, ohne daß jedoch diese Anreizungen einen Er-
folg gehabt haben -, Verbrechen gegen Art. 102, in Verbindung mit
Art. 87, 91 des Strafgesetzbuchs."
Und warum sind die Behörden nicht im Laufe des Jahres 1848 vor
dem zweiten Juli eingeschritten?
Damit die Herren übrigens von einer "gewaltsamen Änderung der
Staatsverfassung" sprechen könnten, hätten sie vor allem den Be-
weis zu liefern, daß eine Staatsverfassung bestand. Die Krone hat
das Gegenteil bewiesen, indem sie die Vereinbarerversammlung
[130] zum Teufel gejagt hat. Wären die Vereinbarer mächtiger ge-
wesen als die Krone, so hätten sie den Beweis vielleicht in umge-
kehrter Weise geführt.
Was nun die Anreizung "zur bewaffneten Auflehnung gegen die kö-
nigliche Macht und zur Bewaffnung eines Teils der Bürger gegen
den anderen" betrifft, so beweist sie der Anklageakt:
1. durch Reden der Angeklagten im Laufe des Jahres 1848;
2. aus ungedruckten,
3. aus gedruckten Schriften.
Ad. 1. Die Reden bieten dem Anklageakt folgendes corpus delicti
1*):
In der Sitzung vom 29. Mai findet Esser in der "Republik" das
"Heilmittel für die Leiden der Arbeiter". Anreizung zur bewaffne-
ten Auflehnung gegen die k[öni]gl[iche] Macht! Gottschalk er-
klärt, daß "die Reaktionäre die Republik herbeiführen werden".
Einige Arbeiter beklagen sich, daß sie nicht soviel hüllen, "das
nackte Leben zu fristen". Gottschalk antwortet ihnen: "Sie soll-
ten sich vereinigen lernen, ihre Freunde von ihren verkappten
Feinden unterscheiden, sich dazu befähigen, ihre eigenen Angele-
genheiten selbst zu ordnen."
Offenbare Anreizung zur bewaffneten Auflehnung gegen die
klöni]gl[iche] Macht und zur Bewaffnung eines Teiles der Bürger-
schaft gegen den andern! Der Anklageakt resümiert seine Beweise
in folgenden Worten:
"Die Zeugen, welche über diese früheren Versammlungen vernommen
worden sind, Mitglieder und Nichtmitglieder, sprechen sich im
ganzen nur belobend über Gottschalk und Anneke, besonders den er-
stem, aus. Er habe immer vor Exzessen gewarnt, die Massen mehr zu
beschwichtigen als aufzureizen gesucht. Dabei deutete er freilich
auf die Republik als letztes Ziel seiner Bestrebungen hin, wel-
ches aber nicht durch einen Straßenkrawall, sondern nur dadurch
zu erreichen sei, daß man die
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1*) Beweismittel
#136# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Majorität des Volkes zu der Ansicht gewinne, daß außer der Repu-
blik kein Heil sei. Indem er so, wie man deutlich sieht, darauf
ausging, die Fundamente des Bestehenden allmählich zu unterwüh-
len, hatte er begreiflicherweise oftmal genug zu tun, die Unge-
duld des rohen Haufens zu zügeln."
Eben weil die Angeklagten die Massen beschwichtigten, statt sie
aufzureizen, zeigten sie deutlich ihre bösartige Tendenz, allmäh-
lich die Fundamente des Bestehenden zu unterwühlen, d.h., von der
Preßfreiheit und dem Assoziationsrecht in gesetzlicher Weise
einen den Behörden mißliebigen Gebrauch zu machen. Und das nennt
der Anklageakt: "Anreizung zur bewaffneten Auflehnung gegen die
k[öni]gl[iche] Macht und zur Bewaffnung eines Teiles der Bürger
gegen den andern"!!!
Endlich kommt die von den Behörden "erwartete" Generalversammlung
vom 25. Juni. Über sie, sagt der Anklageakt, "liegen umständliche
Zeugnisse vor". Und was ergeben diese umständlichen Zeugnisse? -
Daß Gottschalk Bericht über die Frankfurter Ereignisse abstat-
tete; daß über die Vereinigung der drei demokratischen Vereine in
Köln [41] debattiert wurde, daß Gottschalk eine "Schlußrede"
hielt, welche besonders die Aufmerksamkeit des Malthesers und des
Referendars von Groote fesselte und die mit der "Pointe" endete:
"Ausharren fordere mehr Mut als Dreinschlagen. Man solle warten,
bis die Reaktion einen Schritt tue, der auf die Proklamierung der
Republik hindränge." Offenbare Anreizung zur bewaffneten Aufleh-
nung gegen die k[öni]gl[iche] Macht und zur Bewaffnung eines
Teils der Bürger gegen den andern!!!
Was nun den Anneke betrifft, so kommt nach dem Anklageakte
"Weiter nichts vor, als daß er bei der Debatte über die Vereini-
gung der drei Vereine" (der drei demokratischen Vereine zu Köln)
"sehr heftig für diese Vereinigung sprach, die Versammlung eben-
falls als Bürger Republikaner anredend".
Eine Rede für die "Vereinigung" der drei demokratischen Vereine
zu Köln ist offenbar die "Anreizung zur Bewaffnung eines Teils
der Bürgerschaft gegen den andern"!
Und die Anrede "Bürger Republikaner"! Die Herren Maltheser und
von Groote mögen sich beleidigt durch diese Anrede gefühlt haben.
Aber redet der General v. Drigalski sich selbst und die Düssel-
dorfer Bürgerschaft nicht an: "Bürger Kommunisten"? [88]
Wenn man diesen Reinertrag der "erwarteten" Generalversammlung
vom 25. Juni betrachtet, so begreift man, daß die Staatsbehörde
zum Laufe des Jahres 1848 ihre Zuflucht nehmen mußte, und das tut
sie denn auch, indem sie durch Beschlagnahme von Briefen und
Druckschriften sich über die Bewegung dieses Jahres unterrichtet,
z.B. drei Nummern der "Arbeiterzeitung"
#137# Prozeß gegen Gottschalk und Genossen
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konfisziert, die für vier Pfennige per Stück in jeder Straße zu
kaufen waren.
Aus den Briefen aber überzeugt sie sich, welch "politischer Fana-
tismus" in dem Jahre 1848 in Deutschland herrscht. Besonders
"fanatisch" erscheint ihr ein Brief des Professor Karl Henkel aus
Marburg an Gottschalk. Zur Strafe denunziert sie diesen Brief der
kurhessischen Regierung, und sie erlebt die Genugtuung, daß gegen
den Professor untersucht wird.
Als Schlußresultat aber ergibt sich aus den Briefen und Druck-
schriften, daß 1848 in den Köpfen und auf dem Papier allerlei Fa-
natismus sich umtrieb und überhaupt sich Ereignisse zutrugen, die
wie ein Ei dem andern "der bewaffneten Auflehnung gegen die kö-
nigl[iche] Macht und der Bewaffnung eines Teils der Bürgerschaft
gegen den andern" ähnlich sehen.
Gottschalk und Konsorten aber beschäftigen sich mit all diesem
Zeug, während die Staatsbehörde erst den "Nachhall" dieser er-
staunlichen Bewegung durch die Konfiskation der Druckschriften
und Briefe der Angeklagten kennenlernt!
Geschrieben von Karl Marx.
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