Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


       zurück

       #138#
       -----
       Die preußische Kontrerevolution und der preußische Richterstand
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 177 vom 24. Dezember 1848]
       * Köln.  Die Hauptfrucht der revolutionären Bewegung von 1848 ist
       nicht das, was die Völker gewonnen, sondern das, was sie verloren
       haben - der  V e r l u s t  i h r e r  I l l u s i o n e n.
       Juni, November,  Dezember des  Jahres 1848,  das sind die Riesen-
       meilenzeiger der  Entzauberung und Entnüchterung des europäischen
       Volksverstandes.
       Unter den  letzten Illusionen,  die das  deutsche Volk  gefesselt
       halten,  steht   obenan  sein     A b e r g l a u b e     an  den
       R i c h t e r s t a n d.
       Der prosaische  Nordwind der  preußischen Kontrerevolution knickt
       auch diese Blume der Volksphantasie, deren wahres Mutterland Ita-
       lien ist - das ewige Rom.
       Die Taten  und Erklärungen  des Rheinischen  Kassationshofes, des
       Obertribunals von  Berlin, der  Oberlandesgerichte  von  Münster,
       Bromberg, Ratibor  gegen Esser, Waldeck, Temme, Kirchmann, Gierke
       beweisen noch einmal, daß der französische Konvent der Leuchtturm
       aller revolutionären  Epochen ist und bleibt. Er inaugurierte die
       Revolution, indem er durch ein Dekret alle Beamten absetzte. Auch
       die Richter  sind nichts  als Beamte, wovon die obengenannten Ge-
       richte vor  ganz Europa  Zeugnis  ablegen.  Türkische  Kadis  und
       chinesische Mandarinenkollegien  können getrost  die jüngsten Er-
       lasse jener  "hohen" Gerichtshöfe  gegen ihre  Kollegen kontrasi-
       gnieren.
       Unsere Leser  kennen schon die Erlasse des Obertribunals von Ber-
       lin und  des Oberlandesgerichts  von Ratibor. Für heute haben wir
       es mit dem Oberlandesgerichte von Münster zu tun. [179]
       Doch vorher  noch einige  Worte über  den zu Berlin residierenden
       Rheinischen Kassationshof,  den summus  pontifex 1*)  der rheini-
       schen Jurisprudenz.
       -----
       1*) Papst
       
       #139# Preußische Kontrerevolution und preußischer Richterstand
       -----
       Die rheinischen  Juristen hatten bekanntlich (mit einigen wenigen
       rühmlichen  Ausnahmen)   nichts  Eiligeres   in  der  preußischen
       Vereinbarerversammlung zu  tun, als  die preußische Regierung von
       ihren alten  Vorurteilen und ihrem alten Groll zu heilen. Sie be-
       wiesen ihr tatsächlich, daß ihre ehemalige Opposition kaum soviel
       bedeute als  die Opposition der französischen Parlamente vor 1789
       - die  eigensinnige und liberal sich aufspreizende Geltendmachung
       von  Z u n f t i n t e r e s s e n.  Wie in der französischen Na-
       tionalversammlung von  1789 die  liberalen Parlamentsglieder,  so
       waren in der preußischen von 1848 die liberalen rheinischen Juri-
       sten die  Bravsten der  Braven in  der Armee des Servilismus. Die
       rheinpreußischen Parquets  beschämten die altpreußischen Inquisi-
       tionsrichter durch  ihren  "politischen  Fanatismus".  Die  rhei-
       nischen Juristen  mußten natürlich  auch   n a c h  der Auflösung
       der Vereinbarerversammlung  ihren Ruf behaupten. Die Lorbeern des
       altpreußischen Obertribunals ließen den rheinpreußischen Kassati-
       onshof nicht schlafen. Sein Chefpräsident Sethe erließ ein ähnli-
       ches Schreiben  an den  Oberrevisionsrat Esser (nicht zu verwech-
       seln mit den "gutgesinnten" kölnischen "Essern" 1*)) wie der Prä-
       sident des  Obertribunals Mühler  an den geheimen Obertribunalrat
       Waldeck. Aber der rheinpreußische Hof wußte den altpreußischen zu
       überbieten. Der  Präsident des rheinischen Kassationshofs spielte
       Trumpf gegen  seinen  Konkurrenten  aus,  indem  er  die  perfide
       U n a r t  beging, den Brief an Herrn Esser dem Berliner Publikum
       in der  "Deutschen Reform"  [180] mitzuteilen,  bevor er  ihn dem
       Herrn Esser  selbst mitgeteilt hatte. Wir sind überzeugt, daß die
       gesamte Rheinprovinz  durch eine Monsteradresse an unsern greisen
       würdigen Landsmann,  Herrn Esser,  auf den  Brief des Herrn Sethe
       antworten wird.
       Nicht  etwas   ist  faul  im  "Staate  Dänemark"  [181],  sondern
       a l l e s.
       Jetzt nach Münster!
       Unsere Leser  haben schon gehört von dem Proteste des Oberlandes-
       gerichts zu  Münster gegen  den Wiedereintritt  seines  Direktors
       Temme.
       Die Sache hängt zusammen wie folgt:
       Das Ministerium der Kontrerevolution hatte, direkt oder indirekt,
       dem Geheimen  Obertribunale, dem  Rheinischen Kassationshofe  und
       den Oberlandesgerichten  in Bromberg, Ratibor und Münster insinu-
       iert, der  König sähe ungern, wenn Waldeck, Esser, Gierke, Kirch-
       mann und  Temme, weil  sie in  Berlin fortgetagt  und an  dem Be-
       schlüsse der Steuerverweigerung teilgenommen hätten, auf ihre ho-
       hen Richterposten zurückkehrten. Sie möchten daher dagegen prote-
       stieren.
       -----
       1*) Esser I und Esser II
       
       #140# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung."
       -----
       Die hohen  Gerichtshöfe (im  ersten Momente schwankte der Rheini-
       sche Kassationshof,  große Künstler  erringen ihre Erfolge, nicht
       indem sie  zuerst, sondern  indem sie  zuletzt auftreten)  gingen
       sämtlich auf  diese Zumutung  ein und  schickten Proteste von und
       nach Berlin.  Das Oberlandesgericht  von Münster  war dumm genug,
       sich unmittelbar  an den König (den sogenannten konstitutionellen
       König) zu  wenden, mit einem Proteste gegen Temme, worin es wört-
       lich heißt,
       
       "daß er  durch Teilnahme  an den  ungesetzlichen Sitzungen  einer
       Fraktion der vertagten Nationalversammlung sich in offenbare Auf-
       lehnung gegen  Sr. Majestät  Regierung gesetzt und durch Mitstim-
       mung für  den Antrag auf Steuerverweigerung den Boden der Revolu-
       tion betreten und den Feuerbrand der Anarchie in das Vaterland zu
       schleudern gesucht" hätte,
       
       und worin dann fortgefahren wird:
       
       "Es widerspricht unserem Rechtsgefühle, den Anforderungen des Pu-
       blikums an  die Integrität des Direktors eines Landesjustizcolle-
       gii, den  Verpflichtungen desselben  hinsichtlich der  Ausbildung
       der angehenden  Justizbeamten und seiner Stellung zu den Unterge-
       richtsbeamten, daß  nach solchen Vorgängen der P.P. Temme in sei-
       ner amtlichen  Stellung zu  dem hiesigen  Collegio verbleibt. Ew.
       Majestät fühlen  wir uns  daher in unserm Gewissen gedrungen, den
       dringenden Wunsch,  uns außer amtlicher Beziehung zu dem Direktor
       Temme gesetzt zu sehen, alleruntertänigst auszusprechen."
       
       Die Adresse  ist unterzeichnet von dem ganzen Kollegium, mit Aus-
       nahme eines  einzigen Rates,  eines Schwagers des Justizministers
       Rintelen.
       Dieser Justizminister  hat am  18. Dezember  Herrn Temme eine Ab-
       schrift dieser Adresse "zu seiner Entschließung" nach Münster ge-
       schickt, nachdem  Temme sein Amt hier schon, ohne Widerspruch der
       Feiglinge, wieder angetreten hatte.
       Am Morgen  des 19. Dezembers erschien nun Temme, wie die "Düssel-
       dorfer Zeitung" [182] berichtet,
       
       "zum ersten  Male in der Plenarsitzung des Oberlandesgerichts und
       nahm seinen  Sitz als  Direktor neben  dem stellvertretenden Chef
       Präsidenten v.  Olfers ein.  Gleich nach Beginn der Sitzung erbat
       er sich  das Wort  und trug  in kurzem ungefähr folgendes vor: Er
       habe ein  Reskript vom  Justizminister mit  einer abschriftlichen
       Anlage erhalten.  Diese Anlage  enthalte eine  Eingabe des 'hohen
       Collegii', dem  er jetzt  anzugehören die  Ehre habe, worin gegen
       sein Wiedereintreten  in seine  Stellung Protest eingelegt werde.
       Der Justizminister  habe ihm  diese Eingabe  zur Einsicht und 'um
       seine Entschließung danach zu nehmen' mitgeteilt. Der Protest des
       'hohen Collegii'  finde seinen  Grund offenbar  in seiner politi-
       schen Wirksamkeit;  von dieser  aber, wie  überhaupt  von  seinen
       politischen Ansichten,  wolle er hier nicht reden, da er dieselbe
       dem 'hohen Collegio' gegenüber
       
       #141# Preußische Kontrerevolution und preußischer Richterstand
       -----
       nicht zu vertreten habe. Was nun ferner seine 'Entschließung' an-
       gehe, so  habe er  dieselbe schon dadurch betätigt, daß er seinen
       Sitz als Direktor hier eingenommen, und er gebe dem 'hohen Colle-
       gio' die  Versicherung, daß  er denselben nicht räumen werde, bis
       er durch  Urteil und  Recht dazu gezwungen werde. Übrigens sei er
       nicht gemeint,  daß durch die Verschiedenheit politischer Ansich-
       ten das  kollegialische Verhältnis gestört sein müsse; von seiner
       Seite wenigstens solle das möglichst vermieden werden."
       
       Die Braven  der Braven  waren wie  vom Donnerschlage gerührt. Sie
       saßen da,  stumm, regungslos, versteinert, als wäre das Haupt der
       Meduse in das Mandarinenkollegium hineingeschleudert worden.
       Das brave Oberlandesgericht zu Münster! In seinem Diensteifer hat
       es eine Menge Leute zur Untersuchung gezogen und zur Haft bringen
       lassen, weil  sie den  Beschluß der  Nationalversammlung über die
       Steuerverweigerung  1*) zur  Ausführung  bringen  wollten.  Durch
       seinen Ausspruch  über Herrn  Temme,  sogar  unmittelbar  an  den
       Stufen des  Thrones, hat  sich nun  das brave ( Oberlandesgericht
       als -  Partei konstituiert,  ein   V o r u r t e i l  gefällt und
       kann so  unmöglich mehr  der andern Partei gegenüber die Richter-
       rolle spielen.
       Man erinnert  sich, daß  der Zwang, den der Berliner Pöbel angeb-
       lich der  preußischen Nationalversammlung  antat, den  Vorwand zu
       dem ersten Staatsittreiche des Ministeriums Brandenburg [183] ab-
       geben mußte.  Um den  Deputierten keinen  Zwang anzutun, setzt es
       die in Berlin begonnene "wilde Jagd" auf sie fort, noch nachträg-
       lich  n a c h  der Rückkehr der Deputierten in ihre Wohnsitze!
       Der Justizminister  Rintelen sagt  in seinem weiter unten von uns
       abgedruckten Erlasse:
       
       "Der von  vielen absichtlich  genährte Wahn,  daß die  bisherigen
       Strafgesetze, namentlich bei Verbrechen gegen den Staat, seit dem
       März d.J. nicht mehr gültig seien, hat viel dazu beigetragen, die
       Anarchie zu  vermehren, und  vielleicht auch  einen  gefährlichen
       Einfluß bei einzelnen Gerichten erhalten."
       
       Die meisten Taten des Herrn Rintelen und der ihm infeodierten 2*)
       Gerichtshöfe beweisen  aufs neue, daß in Preußen seit der gewalt-
       samen Auflösung der Nationalversammlung nur noch ein Gesetz gilt,
       die Willkür der Berliner Kamarilla.
       Am 29.März  1844   3*) hatte die preußische Regierung das berüch-
       tigte Disziplinargesetz  gegen die Richter [184] erlassen, wonach
       dieselben durch  einen bloßen Beschluß des Staatsministeriums ih-
       rer Stellen  entsetzt, versetzt  oder pensioniert werden konnten.
       Der letzte Vereinigte Landtag hob dies Gesetz
       -----
       1*) Siehe vorl.  Band, S. 30 - 2*) unterstellten - 3*) in der "N.
       Rh. Ztg.": 30.März 1844
       
       #142# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       wieder auf  [91] und machte den Grundsatz wieder geltend, daß die
       Richter nur  durch Urteil und Recht abgesetzt, versetzt oder pen-
       sioniert werden  können. Die  oktroyierte Verfassung [123] bestä-
       tigt dies  Prinzip. Werden diese Gesetze nicht mit Füßen getreten
       durch die  Gerichtshöfe, die nach Rezept des Justizministers Rin-
       telen ihre  politisch kompromittierten  Kollegen durch   m o r a-
       l i s c h e n   Z w a n g  zur Niederlegung ihres Amts hintreiben
       wollen? Verwandeln  sich diese  Gerichtshöfe nicht  in Offiziers-
       korps, die jedes Mitglied herauswerfen, dessen politische Ansicht
       ihrer königlich-preußischen "Ehre" nicht zusagt?
       Und existiert nicht auch ein Gesetz über die Unverantwortlichkeit
       und Unverletzlichkeit der Volksrepräsentanten? [185]
       Rauch und Schall!
       Wenn die  preußische Verfassung  nicht schon  durch ihre  eigenen
       Paragraphen und  durch die Weise ihrer Entstehung sich selbst an-
       nullierte, sie  würde annulliert durch die einfache Tatsache, daß
       das Obertribunal  von Berlin  ihr letzter Garant ist. Die Verfas-
       sung wird  gewährleistet durch  die Verantwortlichkeit  der Mini-
       ster, und  die Unverantwortlichkeit  der  Minister  wird  gewähr-
       leistet durch den ihnen oktroyierten Gerichtshof, der kein andrer
       ist als  das Obertribunal  zu Berlin,  das in Herrn Mühler seinen
       klassischen Repräsentanten findet.
       Die jüngsten  Reskripte des  Obertribunals sind  also nichts mehr
       und nichts  weniger als  die augenkundige  -  Kassation  der  ok-
       troyierten Verfassung.
       In Östreich  überzeugt sich  die Bourgeoisie  durch die  direkten
       Brandschatzdrohungen der  Regierung gegen die Bank [186], die vom
       Wiener Volk  in den  Augenblicken seiner größten und gerechtesten
       Erbitterung gegen  die Finanzfeudalität   u n a n g e t a s t e t
       blieb, daß  ihr Verrat  gegen das  Proletariat preisgab, was eben
       dieser Verrat sicherzustellen meinte - das  b ü r g e r l i c h e
       E i g e n t u m.  In Preußen sieht die Bourgeoisie durch ihr fei-
       ges Zutrauen  zu der  Regierung und  ihr verräterisches Mißtrauen
       gegen  das  Volk  die  unentbehrliche    G a r a n t i e    d e s
       b ü r g e r l i c h e n  E i g e n t u m s  bedroht - die bürger-
       liche Rechtspflege.
       Mit der  Abhängigkeit des  Richterstandes  wird  die  bürgerliche
       Rechtspflege selbst abhängig von der Regierung; d.h., das bürger-
       liche Recht selbst macht der Beamtenwillkür Platz. La bourgeoisie
       sera punie,  par où elle a péché - die Bourgeoisie wird gestraft,
       wodurch sie gesündigt hat - durch die  R e g i e r u n g.
       Daß die  servilen Erklärungen  der höchsten preußischen Gerichts-
       höfe nur  die ersten Symptome der bevorstehenden absolutistischen
       Umwandlung der  Gerichtshöfe sind,  dafür zeugt folgender neueste
       Erlaß des Justizministeriums:
       
       "Durch die  allgemeine Verfügung  vom 8. Oktober d.J. hat bereits
       mein Amtsvorgänger  daran erinnert,  daß es vorzugsweise die Auf-
       gabe der Justizbehörden ist/die
       
       #143# Preußische Kontrerevolution und preußischer Richterstand
       -----
       Achtung und  Wirksamkeit des Gesetzes aufrechtzuerhalten, daß sie
       durch Erfüllung  dieser Aufgabe  dem Lande am besten dienen, weil
       die wahre  Freiheit nur auf dem Boden des Gesetzes gedeihen kann.
       Seitdem sind  leider an vielen Orten die schwersten Ausbrüche ei-
       nes anarchischen,  den Gesetzen  und der  Ordnung hohnsprechenden
       Treibens vorgekommen; es haben sogar in einzelnen Teilen des Lan-
       des gewaltsame  Auflehnungen gegen  die Obrigkeit  stattgefunden,
       welchen nicht überall mit Energie begegnet worden ist. Angesichts
       einer so  bedauernswerten Lage  der Verhältnisse  wende ich  mich
       jetzt, wo  die Regierung  Sr. Majestät des Königs einen entschei-
       denden Schritt  getan hat, um den dem Abgrunde zugedrängten Staat
       zu retten,  jetzt wende  ich mich von neuem an die Justizbehörden
       und die  Herren Staatsanwälte des ganzen Landes, um sie aufzufor-
       dern, überall  und ohne  Ansehen der  Person ihre Pflicht zu tun.
       Wer auch  der Schuldige sein möge, er darf der auf dem schleunig-
       sten Wege  herbeizuführenden gesetzlichen Bestrafung nicht entge-
       hen.
       Mit besonders  tiefem Bedauern  habe ich sowohl aus einzelnen Be-
       richten der  Landesbehörden als aus öffentlichen Blättern ersehen
       müssen, daß  auch einzelne  Beamte der  Justiz, uneingedenk ihrer
       besonderen Berufspflichten,  teils sich  haben hinreißen  lassen,
       offenbar gesetzwidrige Handlungen zu begehen, teils nicht den Mut
       und die  Unerschrockenheit gezeigt haben, womit allein dem Terro-
       rismus mit  Erfolg entgegenzutreten war. Ich erwarte, daß auch in
       bezug auf  jene mit  Feststellung des Tatbestandes, und eventuell
       mit Einleitung der Untersuchung, eingeschritten werde, ohne Nach-
       sicht und  mit ernster  Beschleunigung, denn  die Beamten der Ge-
       rechtigkeitspflege, welchen  die Wahrung des Ansehens der Gesetze
       anvertraut ist,  haben durch  die eigene  Verletzung des Gesetzes
       doppelt gefehlt;  die Beschleunigung des Verfahrens gegen sie ist
       aber besonders  notwendig, weil in den Händen solcher Beamten die
       Handhabung des  Rechts nicht verbleiben darf. Befinden sich unter
       den Schuldigen  Beamte, gegen welche nach Maßgabe der bestehenden
       Vorschriften eine  förmliche Untersuchung oder die in Fällen die-
       ser Art  jedesmal in  pflichtmäßige Erwägung zu nehmende Amtssus-
       pension nicht  ohne höhere  Genehmigung verhängt  werden darf, so
       ist mit Ermittelung der Umstände behufs der Begründung der Unter-
       suchung ohne spezielle Anweisung vorzugehen und demnächst die er-
       forderliche Genehmigung  schleunigst einzuholen. Hinsichtlich der
       Referendarien und  Auskultatoren ist  nicht außer acht zu lassen,
       daß in  betreff ihrer  Entlassung aus  dem Staatsdienst besondere
       Vorschriften bestehen.
       Der von vielen absichtlich genährte Wahn:
       daß die  bisherigen Strafgesetze, namentlich bei Verbrechen gegen
       den Staat, seit dem März d.J. nicht mehr gültig seien,
       hat viel  dazu beigetragen,  die Anarchie zu vermehren, und viel-
       leicht auch  einen gefährlichen  Einfluß bei  einzelnen Gerichten
       erhalten. Es  bedarf bei  dem trefflichen  Geiste der preußischen
       Justizbeamten, welcher sich im ganzen auch jetzt bewährt hat, nur
       der Hinweisung  auf den bekannten Rechtsgrundsatz, daß Gesetze so
       lange ihre  Kraft behalten, bis sie im Wege der Gesetzgebung auf-
       gehoben oder abgeändert sind, sowie auf die ausdrückliche Bestim-
       mung des  Artikels 108 der Verfassungsurkunde vom 5.d.M., ungewiß
       zu sein, daß die ehrenwerten preußischen Justizbeamten, bei allem
       Interesse
       
       #144# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       für die wahre, sittliche und staatliche Freiheit, das Ansehen der
       Gesetze und die Ordnung über alles stellen werden.
       Mit diesen  Grundsätzen und mit Verachtung aller persönlichen Ge-
       fahren wollen  wir voranschreiten  in der  Zuversicht des  Sieges
       über das Verbrechen, über die Anarchie. Gerade dadurch werden wir
       auf das  wesentlichste beitragen,  daß der  früher  so  glänzende
       preußische Staat  sich wieder  in seiner sittlichen Stärke zeigen
       und nicht länger dulden werde, um mit einem wackeren Abgeordneten
       zu Frankfurt  zu sprechen, daß noch ferner Ruchlosigkeit und rohe
       Gewalt unter uns ihr Wesen treiben.
       Die Herren  Präsidenten der Gerichte sowie der Herr Generalproku-
       rator zu  Köln mögen  hiernach das  Erforderliche an  die Beamten
       ihres Ressorts veranlassen und mich davon in Kenntnis setzen, ge-
       gen welche Beamte und wegen welcher Vergehen Suspensionen und Un-
       tersuchungen eingeleitet worden sind.
       Berlin, den 8. Dezember 1848
       Der Justizminister Rintelen"
       
       Wenn die Revolution in Preußen einst siegt, so wird sie nicht nö-
       tig haben,  wie die  Februarrevolution, die  Unabsetzbarkeit  des
       alten Richterstandes  durch ein  eignes Dekret zu beseitigen. Sie
       findet die urkundliche Verzichtleistung dieser Kaste auf ihr Pri-
       vilegium vor  in den  authentischen Erklärungen  des  Rheinischen
       Kassationshofes, des  Obertribunals zu  Berlin, der Oberlandesge-
       richte von Bromberg, Ratibor und Münster.
       
       Geschrieben von Karl Marx.

       zurück