Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
zurück
#138#
-----
Die preußische Kontrerevolution und der preußische Richterstand
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 177 vom 24. Dezember 1848]
* Köln. Die Hauptfrucht der revolutionären Bewegung von 1848 ist
nicht das, was die Völker gewonnen, sondern das, was sie verloren
haben - der V e r l u s t i h r e r I l l u s i o n e n.
Juni, November, Dezember des Jahres 1848, das sind die Riesen-
meilenzeiger der Entzauberung und Entnüchterung des europäischen
Volksverstandes.
Unter den letzten Illusionen, die das deutsche Volk gefesselt
halten, steht obenan sein A b e r g l a u b e an den
R i c h t e r s t a n d.
Der prosaische Nordwind der preußischen Kontrerevolution knickt
auch diese Blume der Volksphantasie, deren wahres Mutterland Ita-
lien ist - das ewige Rom.
Die Taten und Erklärungen des Rheinischen Kassationshofes, des
Obertribunals von Berlin, der Oberlandesgerichte von Münster,
Bromberg, Ratibor gegen Esser, Waldeck, Temme, Kirchmann, Gierke
beweisen noch einmal, daß der französische Konvent der Leuchtturm
aller revolutionären Epochen ist und bleibt. Er inaugurierte die
Revolution, indem er durch ein Dekret alle Beamten absetzte. Auch
die Richter sind nichts als Beamte, wovon die obengenannten Ge-
richte vor ganz Europa Zeugnis ablegen. Türkische Kadis und
chinesische Mandarinenkollegien können getrost die jüngsten Er-
lasse jener "hohen" Gerichtshöfe gegen ihre Kollegen kontrasi-
gnieren.
Unsere Leser kennen schon die Erlasse des Obertribunals von Ber-
lin und des Oberlandesgerichts von Ratibor. Für heute haben wir
es mit dem Oberlandesgerichte von Münster zu tun. [179]
Doch vorher noch einige Worte über den zu Berlin residierenden
Rheinischen Kassationshof, den summus pontifex 1*) der rheini-
schen Jurisprudenz.
-----
1*) Papst
#139# Preußische Kontrerevolution und preußischer Richterstand
-----
Die rheinischen Juristen hatten bekanntlich (mit einigen wenigen
rühmlichen Ausnahmen) nichts Eiligeres in der preußischen
Vereinbarerversammlung zu tun, als die preußische Regierung von
ihren alten Vorurteilen und ihrem alten Groll zu heilen. Sie be-
wiesen ihr tatsächlich, daß ihre ehemalige Opposition kaum soviel
bedeute als die Opposition der französischen Parlamente vor 1789
- die eigensinnige und liberal sich aufspreizende Geltendmachung
von Z u n f t i n t e r e s s e n. Wie in der französischen Na-
tionalversammlung von 1789 die liberalen Parlamentsglieder, so
waren in der preußischen von 1848 die liberalen rheinischen Juri-
sten die Bravsten der Braven in der Armee des Servilismus. Die
rheinpreußischen Parquets beschämten die altpreußischen Inquisi-
tionsrichter durch ihren "politischen Fanatismus". Die rhei-
nischen Juristen mußten natürlich auch n a c h der Auflösung
der Vereinbarerversammlung ihren Ruf behaupten. Die Lorbeern des
altpreußischen Obertribunals ließen den rheinpreußischen Kassati-
onshof nicht schlafen. Sein Chefpräsident Sethe erließ ein ähnli-
ches Schreiben an den Oberrevisionsrat Esser (nicht zu verwech-
seln mit den "gutgesinnten" kölnischen "Essern" 1*)) wie der Prä-
sident des Obertribunals Mühler an den geheimen Obertribunalrat
Waldeck. Aber der rheinpreußische Hof wußte den altpreußischen zu
überbieten. Der Präsident des rheinischen Kassationshofs spielte
Trumpf gegen seinen Konkurrenten aus, indem er die perfide
U n a r t beging, den Brief an Herrn Esser dem Berliner Publikum
in der "Deutschen Reform" [180] mitzuteilen, bevor er ihn dem
Herrn Esser selbst mitgeteilt hatte. Wir sind überzeugt, daß die
gesamte Rheinprovinz durch eine Monsteradresse an unsern greisen
würdigen Landsmann, Herrn Esser, auf den Brief des Herrn Sethe
antworten wird.
Nicht etwas ist faul im "Staate Dänemark" [181], sondern
a l l e s.
Jetzt nach Münster!
Unsere Leser haben schon gehört von dem Proteste des Oberlandes-
gerichts zu Münster gegen den Wiedereintritt seines Direktors
Temme.
Die Sache hängt zusammen wie folgt:
Das Ministerium der Kontrerevolution hatte, direkt oder indirekt,
dem Geheimen Obertribunale, dem Rheinischen Kassationshofe und
den Oberlandesgerichten in Bromberg, Ratibor und Münster insinu-
iert, der König sähe ungern, wenn Waldeck, Esser, Gierke, Kirch-
mann und Temme, weil sie in Berlin fortgetagt und an dem Be-
schlüsse der Steuerverweigerung teilgenommen hätten, auf ihre ho-
hen Richterposten zurückkehrten. Sie möchten daher dagegen prote-
stieren.
-----
1*) Esser I und Esser II
#140# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung."
-----
Die hohen Gerichtshöfe (im ersten Momente schwankte der Rheini-
sche Kassationshof, große Künstler erringen ihre Erfolge, nicht
indem sie zuerst, sondern indem sie zuletzt auftreten) gingen
sämtlich auf diese Zumutung ein und schickten Proteste von und
nach Berlin. Das Oberlandesgericht von Münster war dumm genug,
sich unmittelbar an den König (den sogenannten konstitutionellen
König) zu wenden, mit einem Proteste gegen Temme, worin es wört-
lich heißt,
"daß er durch Teilnahme an den ungesetzlichen Sitzungen einer
Fraktion der vertagten Nationalversammlung sich in offenbare Auf-
lehnung gegen Sr. Majestät Regierung gesetzt und durch Mitstim-
mung für den Antrag auf Steuerverweigerung den Boden der Revolu-
tion betreten und den Feuerbrand der Anarchie in das Vaterland zu
schleudern gesucht" hätte,
und worin dann fortgefahren wird:
"Es widerspricht unserem Rechtsgefühle, den Anforderungen des Pu-
blikums an die Integrität des Direktors eines Landesjustizcolle-
gii, den Verpflichtungen desselben hinsichtlich der Ausbildung
der angehenden Justizbeamten und seiner Stellung zu den Unterge-
richtsbeamten, daß nach solchen Vorgängen der P.P. Temme in sei-
ner amtlichen Stellung zu dem hiesigen Collegio verbleibt. Ew.
Majestät fühlen wir uns daher in unserm Gewissen gedrungen, den
dringenden Wunsch, uns außer amtlicher Beziehung zu dem Direktor
Temme gesetzt zu sehen, alleruntertänigst auszusprechen."
Die Adresse ist unterzeichnet von dem ganzen Kollegium, mit Aus-
nahme eines einzigen Rates, eines Schwagers des Justizministers
Rintelen.
Dieser Justizminister hat am 18. Dezember Herrn Temme eine Ab-
schrift dieser Adresse "zu seiner Entschließung" nach Münster ge-
schickt, nachdem Temme sein Amt hier schon, ohne Widerspruch der
Feiglinge, wieder angetreten hatte.
Am Morgen des 19. Dezembers erschien nun Temme, wie die "Düssel-
dorfer Zeitung" [182] berichtet,
"zum ersten Male in der Plenarsitzung des Oberlandesgerichts und
nahm seinen Sitz als Direktor neben dem stellvertretenden Chef
Präsidenten v. Olfers ein. Gleich nach Beginn der Sitzung erbat
er sich das Wort und trug in kurzem ungefähr folgendes vor: Er
habe ein Reskript vom Justizminister mit einer abschriftlichen
Anlage erhalten. Diese Anlage enthalte eine Eingabe des 'hohen
Collegii', dem er jetzt anzugehören die Ehre habe, worin gegen
sein Wiedereintreten in seine Stellung Protest eingelegt werde.
Der Justizminister habe ihm diese Eingabe zur Einsicht und 'um
seine Entschließung danach zu nehmen' mitgeteilt. Der Protest des
'hohen Collegii' finde seinen Grund offenbar in seiner politi-
schen Wirksamkeit; von dieser aber, wie überhaupt von seinen
politischen Ansichten, wolle er hier nicht reden, da er dieselbe
dem 'hohen Collegio' gegenüber
#141# Preußische Kontrerevolution und preußischer Richterstand
-----
nicht zu vertreten habe. Was nun ferner seine 'Entschließung' an-
gehe, so habe er dieselbe schon dadurch betätigt, daß er seinen
Sitz als Direktor hier eingenommen, und er gebe dem 'hohen Colle-
gio' die Versicherung, daß er denselben nicht räumen werde, bis
er durch Urteil und Recht dazu gezwungen werde. Übrigens sei er
nicht gemeint, daß durch die Verschiedenheit politischer Ansich-
ten das kollegialische Verhältnis gestört sein müsse; von seiner
Seite wenigstens solle das möglichst vermieden werden."
Die Braven der Braven waren wie vom Donnerschlage gerührt. Sie
saßen da, stumm, regungslos, versteinert, als wäre das Haupt der
Meduse in das Mandarinenkollegium hineingeschleudert worden.
Das brave Oberlandesgericht zu Münster! In seinem Diensteifer hat
es eine Menge Leute zur Untersuchung gezogen und zur Haft bringen
lassen, weil sie den Beschluß der Nationalversammlung über die
Steuerverweigerung 1*) zur Ausführung bringen wollten. Durch
seinen Ausspruch über Herrn Temme, sogar unmittelbar an den
Stufen des Thrones, hat sich nun das brave ( Oberlandesgericht
als - Partei konstituiert, ein V o r u r t e i l gefällt und
kann so unmöglich mehr der andern Partei gegenüber die Richter-
rolle spielen.
Man erinnert sich, daß der Zwang, den der Berliner Pöbel angeb-
lich der preußischen Nationalversammlung antat, den Vorwand zu
dem ersten Staatsittreiche des Ministeriums Brandenburg [183] ab-
geben mußte. Um den Deputierten keinen Zwang anzutun, setzt es
die in Berlin begonnene "wilde Jagd" auf sie fort, noch nachträg-
lich n a c h der Rückkehr der Deputierten in ihre Wohnsitze!
Der Justizminister Rintelen sagt in seinem weiter unten von uns
abgedruckten Erlasse:
"Der von vielen absichtlich genährte Wahn, daß die bisherigen
Strafgesetze, namentlich bei Verbrechen gegen den Staat, seit dem
März d.J. nicht mehr gültig seien, hat viel dazu beigetragen, die
Anarchie zu vermehren, und vielleicht auch einen gefährlichen
Einfluß bei einzelnen Gerichten erhalten."
Die meisten Taten des Herrn Rintelen und der ihm infeodierten 2*)
Gerichtshöfe beweisen aufs neue, daß in Preußen seit der gewalt-
samen Auflösung der Nationalversammlung nur noch ein Gesetz gilt,
die Willkür der Berliner Kamarilla.
Am 29.März 1844 3*) hatte die preußische Regierung das berüch-
tigte Disziplinargesetz gegen die Richter [184] erlassen, wonach
dieselben durch einen bloßen Beschluß des Staatsministeriums ih-
rer Stellen entsetzt, versetzt oder pensioniert werden konnten.
Der letzte Vereinigte Landtag hob dies Gesetz
-----
1*) Siehe vorl. Band, S. 30 - 2*) unterstellten - 3*) in der "N.
Rh. Ztg.": 30.März 1844
#142# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
-----
wieder auf [91] und machte den Grundsatz wieder geltend, daß die
Richter nur durch Urteil und Recht abgesetzt, versetzt oder pen-
sioniert werden können. Die oktroyierte Verfassung [123] bestä-
tigt dies Prinzip. Werden diese Gesetze nicht mit Füßen getreten
durch die Gerichtshöfe, die nach Rezept des Justizministers Rin-
telen ihre politisch kompromittierten Kollegen durch m o r a-
l i s c h e n Z w a n g zur Niederlegung ihres Amts hintreiben
wollen? Verwandeln sich diese Gerichtshöfe nicht in Offiziers-
korps, die jedes Mitglied herauswerfen, dessen politische Ansicht
ihrer königlich-preußischen "Ehre" nicht zusagt?
Und existiert nicht auch ein Gesetz über die Unverantwortlichkeit
und Unverletzlichkeit der Volksrepräsentanten? [185]
Rauch und Schall!
Wenn die preußische Verfassung nicht schon durch ihre eigenen
Paragraphen und durch die Weise ihrer Entstehung sich selbst an-
nullierte, sie würde annulliert durch die einfache Tatsache, daß
das Obertribunal von Berlin ihr letzter Garant ist. Die Verfas-
sung wird gewährleistet durch die Verantwortlichkeit der Mini-
ster, und die Unverantwortlichkeit der Minister wird gewähr-
leistet durch den ihnen oktroyierten Gerichtshof, der kein andrer
ist als das Obertribunal zu Berlin, das in Herrn Mühler seinen
klassischen Repräsentanten findet.
Die jüngsten Reskripte des Obertribunals sind also nichts mehr
und nichts weniger als die augenkundige - Kassation der ok-
troyierten Verfassung.
In Östreich überzeugt sich die Bourgeoisie durch die direkten
Brandschatzdrohungen der Regierung gegen die Bank [186], die vom
Wiener Volk in den Augenblicken seiner größten und gerechtesten
Erbitterung gegen die Finanzfeudalität u n a n g e t a s t e t
blieb, daß ihr Verrat gegen das Proletariat preisgab, was eben
dieser Verrat sicherzustellen meinte - das b ü r g e r l i c h e
E i g e n t u m. In Preußen sieht die Bourgeoisie durch ihr fei-
ges Zutrauen zu der Regierung und ihr verräterisches Mißtrauen
gegen das Volk die unentbehrliche G a r a n t i e d e s
b ü r g e r l i c h e n E i g e n t u m s bedroht - die bürger-
liche Rechtspflege.
Mit der Abhängigkeit des Richterstandes wird die bürgerliche
Rechtspflege selbst abhängig von der Regierung; d.h., das bürger-
liche Recht selbst macht der Beamtenwillkür Platz. La bourgeoisie
sera punie, par où elle a péché - die Bourgeoisie wird gestraft,
wodurch sie gesündigt hat - durch die R e g i e r u n g.
Daß die servilen Erklärungen der höchsten preußischen Gerichts-
höfe nur die ersten Symptome der bevorstehenden absolutistischen
Umwandlung der Gerichtshöfe sind, dafür zeugt folgender neueste
Erlaß des Justizministeriums:
"Durch die allgemeine Verfügung vom 8. Oktober d.J. hat bereits
mein Amtsvorgänger daran erinnert, daß es vorzugsweise die Auf-
gabe der Justizbehörden ist/die
#143# Preußische Kontrerevolution und preußischer Richterstand
-----
Achtung und Wirksamkeit des Gesetzes aufrechtzuerhalten, daß sie
durch Erfüllung dieser Aufgabe dem Lande am besten dienen, weil
die wahre Freiheit nur auf dem Boden des Gesetzes gedeihen kann.
Seitdem sind leider an vielen Orten die schwersten Ausbrüche ei-
nes anarchischen, den Gesetzen und der Ordnung hohnsprechenden
Treibens vorgekommen; es haben sogar in einzelnen Teilen des Lan-
des gewaltsame Auflehnungen gegen die Obrigkeit stattgefunden,
welchen nicht überall mit Energie begegnet worden ist. Angesichts
einer so bedauernswerten Lage der Verhältnisse wende ich mich
jetzt, wo die Regierung Sr. Majestät des Königs einen entschei-
denden Schritt getan hat, um den dem Abgrunde zugedrängten Staat
zu retten, jetzt wende ich mich von neuem an die Justizbehörden
und die Herren Staatsanwälte des ganzen Landes, um sie aufzufor-
dern, überall und ohne Ansehen der Person ihre Pflicht zu tun.
Wer auch der Schuldige sein möge, er darf der auf dem schleunig-
sten Wege herbeizuführenden gesetzlichen Bestrafung nicht entge-
hen.
Mit besonders tiefem Bedauern habe ich sowohl aus einzelnen Be-
richten der Landesbehörden als aus öffentlichen Blättern ersehen
müssen, daß auch einzelne Beamte der Justiz, uneingedenk ihrer
besonderen Berufspflichten, teils sich haben hinreißen lassen,
offenbar gesetzwidrige Handlungen zu begehen, teils nicht den Mut
und die Unerschrockenheit gezeigt haben, womit allein dem Terro-
rismus mit Erfolg entgegenzutreten war. Ich erwarte, daß auch in
bezug auf jene mit Feststellung des Tatbestandes, und eventuell
mit Einleitung der Untersuchung, eingeschritten werde, ohne Nach-
sicht und mit ernster Beschleunigung, denn die Beamten der Ge-
rechtigkeitspflege, welchen die Wahrung des Ansehens der Gesetze
anvertraut ist, haben durch die eigene Verletzung des Gesetzes
doppelt gefehlt; die Beschleunigung des Verfahrens gegen sie ist
aber besonders notwendig, weil in den Händen solcher Beamten die
Handhabung des Rechts nicht verbleiben darf. Befinden sich unter
den Schuldigen Beamte, gegen welche nach Maßgabe der bestehenden
Vorschriften eine förmliche Untersuchung oder die in Fällen die-
ser Art jedesmal in pflichtmäßige Erwägung zu nehmende Amtssus-
pension nicht ohne höhere Genehmigung verhängt werden darf, so
ist mit Ermittelung der Umstände behufs der Begründung der Unter-
suchung ohne spezielle Anweisung vorzugehen und demnächst die er-
forderliche Genehmigung schleunigst einzuholen. Hinsichtlich der
Referendarien und Auskultatoren ist nicht außer acht zu lassen,
daß in betreff ihrer Entlassung aus dem Staatsdienst besondere
Vorschriften bestehen.
Der von vielen absichtlich genährte Wahn:
daß die bisherigen Strafgesetze, namentlich bei Verbrechen gegen
den Staat, seit dem März d.J. nicht mehr gültig seien,
hat viel dazu beigetragen, die Anarchie zu vermehren, und viel-
leicht auch einen gefährlichen Einfluß bei einzelnen Gerichten
erhalten. Es bedarf bei dem trefflichen Geiste der preußischen
Justizbeamten, welcher sich im ganzen auch jetzt bewährt hat, nur
der Hinweisung auf den bekannten Rechtsgrundsatz, daß Gesetze so
lange ihre Kraft behalten, bis sie im Wege der Gesetzgebung auf-
gehoben oder abgeändert sind, sowie auf die ausdrückliche Bestim-
mung des Artikels 108 der Verfassungsurkunde vom 5.d.M., ungewiß
zu sein, daß die ehrenwerten preußischen Justizbeamten, bei allem
Interesse
#144# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
-----
für die wahre, sittliche und staatliche Freiheit, das Ansehen der
Gesetze und die Ordnung über alles stellen werden.
Mit diesen Grundsätzen und mit Verachtung aller persönlichen Ge-
fahren wollen wir voranschreiten in der Zuversicht des Sieges
über das Verbrechen, über die Anarchie. Gerade dadurch werden wir
auf das wesentlichste beitragen, daß der früher so glänzende
preußische Staat sich wieder in seiner sittlichen Stärke zeigen
und nicht länger dulden werde, um mit einem wackeren Abgeordneten
zu Frankfurt zu sprechen, daß noch ferner Ruchlosigkeit und rohe
Gewalt unter uns ihr Wesen treiben.
Die Herren Präsidenten der Gerichte sowie der Herr Generalproku-
rator zu Köln mögen hiernach das Erforderliche an die Beamten
ihres Ressorts veranlassen und mich davon in Kenntnis setzen, ge-
gen welche Beamte und wegen welcher Vergehen Suspensionen und Un-
tersuchungen eingeleitet worden sind.
Berlin, den 8. Dezember 1848
Der Justizminister Rintelen"
Wenn die Revolution in Preußen einst siegt, so wird sie nicht nö-
tig haben, wie die Februarrevolution, die Unabsetzbarkeit des
alten Richterstandes durch ein eignes Dekret zu beseitigen. Sie
findet die urkundliche Verzichtleistung dieser Kaste auf ihr Pri-
vilegium vor in den authentischen Erklärungen des Rheinischen
Kassationshofes, des Obertribunals zu Berlin, der Oberlandesge-
richte von Bromberg, Ratibor und Münster.
Geschrieben von Karl Marx.
zurück