Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Ein Bourgeoisaktenstück
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 187 vom 5. Januar 1849]
       * Köln,  4. Januar. Die öffentliche Mildtätigkeit hat bekanntlich
       in England,  wo die  Herrschaft der Bourgeoisie am entwickeltsten
       ist, auch  die edelsten und hochherzigsten Formen angenommen. Die
       englischen workhouses - öffentliche Anstalten, worin die überzäh-
       lige Arbeiterbevölkerung auf Kosten der bürgerlichen Gesellschaft
       fortvegetiert -  verknüpfen in  wahrhaft raffinierter  Weise  die
       Mildtätigkeit mit  der  R a c h e,  welche die Bourgeoisie an den
       Elenden ausläßt, die gezwungen sind, an ihre Mildtätigkeit zu ap-
       pellieren. Die  armen Teufel werden nicht nur mit den elendesten,
       kümmerlichsten und kaum zur physischen Reproduktion ausreichenden
       Lebensmitteln  gefüttert,  auch  ihre  Tätigkeit  wird  auf  eine
       ekelerregende,  Geist   und  Körper   abstumpfende,  unproduktive
       Scheinarbeit beschränkt - z.B. Anspannung bei den Tretmühlen. Da-
       mit den  Unglücklichen endlich  die ganze Größe ihres Verbrechens
       klar wird, eines Verbrechens, das darin besteht, statt wie im ge-
       wöhnlichen Lebenslaufe  ausbeutbare und  Gewinn bringende Materie
       für die  Bourgeoisie zu  sein, vielmehr  in kostende  Materie für
       ihre gebornen  Nießnutzer sich  verwandelt zu haben, etwa wie auf
       dem Lager  liegengebliebene Fässer Spiritus zur kostenden Materie
       für den  Spiritushändler werden; damit sie die ganze Größe dieses
       Verbrechens empfinden  lernen, wird ihnen alles entzogen, was dem
       gemeinsten Verbrecher  gelassen wird,  Umgang mit  Frau und Kind,
       Unterhaltung, Sprache  - alles.  Und selbst diese "grausame Mild-
       tätigkeit"  der  englischen  Bourgeoisie  beruht  keineswegs  auf
       schwärmenden, sondern  auf sehr  praktischen, ganz  berechenbaren
       Gründen. Einerseits  könnte die  bürgerliche Ordnung und die Han-
       delstätigkeit auf  eine beunruhigende  Weise leiden,  würden  die
       Paupers von  ganz Großbritannien  plötzlich auf  die  Straße  ge-
       schleudert. Andererseits bewegt sich die englische Industrie bald
       in Perioden  fieberhafter Überproduktion,  wo der  Nachfrage nach
       Händen kaum zu entsprechen ist und die
       
       #152# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Hände doch  so wohlfeil als möglich beschafft werden sollen, bald
       in Perioden  der Handelserschlaffung,  wo die Produktion der Kon-
       sumtion weit vorauseilt und nur mit Mühe die Hälfte der Arbeiter-
       armee mit  halber Löhnung  nutzbar beschäftigt werden kann. Welch
       sinnreicheres Mittel als die workhouses, um eine Reservearmee für
       die günstigen  Perioden bereitzuhalten  und sie gleichzeitig wäh-
       rend der  ungünstigen Handelsperiode in diesen gottgefälligen An-
       stalten zur  willen-, widerstands-, anspruchs- und bedürfnislosen
       Maschine heranzuzüchtigen?
       Die preußische  Bourgeoisie zeichnet sich vor der englischen vor-
       teilhaft aus,  indem sie  dem britischen politischen Hochmut, der
       an heidnische Römerart erinnert, alleruntertänigstes Ersterben in
       christlicher De-  und Wehmut  vor Thron, Altar, Armee, Bürokratie
       und Feudalismus  entgegenhält; indem  sie statt der kommerziellen
       Energie, die  ganze Weltteile sich unterwirft, reichsbürgerlichen
       chinesischen Kleinkram  treibt und den unruhigen gigantischen Er-
       findungsgeist in der Industrie durch biderb-sittliches Festhalten
       an althergebrachtem  halbzunftmäßigem Schlendrian  beschämt. Aber
       in einem  Punkt nähert sich die preußische Bourgeoisie ihrem bri-
       tischen Ideale,  in  der    s c h a m l o s e n    M i ß h a n d-
       l u n g   d e r   A r b e i t e r k l a s s e.  Wenn sie als Kor-
       poration, im großen und ganzen betrachtet, auch hierin hinter den
       Briten zurückbleibt,  so ist  das einfach daraus zu erklären, daß
       sie im  großen und  ganzen, als   n a t i o n a l e  K l a s s e,
       aus Mangel an Mut, Verstand und Energie es überhaupt nie zu etwas
       gebracht hat  und nie  zu etwas  Erklecklichem bringen  wird. Sie
       existiert nicht  in nationaler  Weise, sie  existiert nur  p r o-
       v i n z i a l,   s t ä d t i s c h,  l o k a l,  p r i v a t i m,
       und in   d i e s e n   Formen  tritt sie  der Arbeiterklasse noch
       rücksichtsloser gegenüber  wie die  englische Bourgeoisie.  Warum
       sehnten  sich   die  Völker  seit  der  Restaurationsepoche  nach
       Napoleon, den  sie eben  noch an einen einsamen Felsen im Mittel-
       meer  angeschmiedet   hatten?  Weil  die  Despotie  eines  Genies
       erträglicher ist  als die  Despotie eines  Idioten. So  kann  der
       englische Arbeiter  dem deutschen  gegenüber noch  einen gewissen
       Nationalstolz geltend  machen, denn  der Herr,  der ihn  knebelt,
       knebelt die ganze Welt, während der Herr des deutschen Arbeiters,
       der  deutsche  Bourgeois,  ein    A l l e r w e l t s k n e c h t
       ist, und nichts fataler, demütigender, als der  K n e c h t  e i-
       n e s  K n e c h t e s  zu sein.
       Als historisches  Dokument für  den Zynismus unserer Bourgeoisie,
       der Arbeiterklasse  gegenüber, veröffentlichen  wir wörtlich  die
       "Arbeiterkarte", welche  die bei städtischen Arbeiten beschäftig-
       ten Proletarier in der guten Stadt Köln unterzeichnen müssen.
       
       #153# Ein Bourgeoisaktenstück
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       Arbeiterkarte
       
       § 1.  Jeder Arbeiter  hat den Anweisungen und Anordnungen sämtli-
       cher städtischer Aufsichtsbeamlen, welche zugleich als Polizeibe-
       amte vereidet sind, pünktlich Folge zu leisten. Unfolgsamkeit und
       Widersetzlichkeit ziehen sofortige Entlassung nach sich.
       § 2. Ohne besondere Erlaubnis des Bauaufsehers darf kein Arbeiter
       aus einer  Abteilung in eine andere übertreten oder die Baustelle
       verlassen.
       § 3.  Arbeiter, welche Karren, Karrenbretter oder sonstige Geräte
       aus einer  andern Abteilung  entwenden, um solche zu ihrer Arbeit
       zu gebrauchen, werden entlassen.
       § 4.  Trunkenheit, Ruhestörung,  Anstiftung von Zank, Streit oder
       Schlägerei haben sofortige Entlassung aus der Arbeit zur Folge. -
       Außerdem tritt in den dazu geeigneten Fällen die gesetzliche Ver-
       folgung der Schuldigen durch die kompetenten Gerichte.
       § 5.  Wer zehn  Minuten zu  spät auf der Arbeitsstelle erscheint,
       erhält für  den betreffenden  halben Tag keine Arbeit; im dritten
       Wiederholungsfalle kann  die gänzliche  Ausschließung von der Ar-
       beit eintreten.
       § 6.  Wenn Arbeiter  auf ihren  Antrag oder  zur Strafe entlassen
       werden, so  findet ihre  Bezahlung am nächsten regelmäßigen Zahl-
       tage nach  dem Verhältnisse  der  von  ihnen  gefertigten  Arbeit
       statt.
       § 7.  Die erfolgte Entlassung des Arbeiters wird auf der Arbeits-
       karte vermerkt.  - Erfolgt die Entlassung zur Strafe, so wird dem
       Arbeiter nach Bewandtnis der Umstände die Wiederbeschäftigung auf
       der betreffenden  Arbeitsstelle oder  bei allen  städtischen  Ar-
       l>riten versagt.
       § 8.  Von der Strafentlassung der Arbeiter und deren Veranlassung
       wird die Polizeibehörde jedesmal in Kenntnis gesetzt.
       § 9. Haben die Arbeiter Beschwerden gegen den Bauaufsichtsbeamten
       zu führen,  so ist solche durch eine erwählte, aus drei Arbeitern
       bestehende Deputation bei dem Stadtbaumeister anzubringen. Dieser
       untersucht den  Gegenstand der  Beschwerde an  Ort und Stelle und
       entscheidet darüber.
       § 10.  Die Arbeitszeit  ist festgestellt  von morgens halb sieben
       Uhr bis  mittags 12  Uhr und  von nachmittags  ein Uhr bis abends
       dunkel. (Schöner Stil!)
       § 11. Unter diesen Bedingungen erhält der Arbeiter Beschäftigung.
       § 12.  Die Zahlung  wird am  Samstagnachmittag auf  der Baustelle
       geleistet.
       Der vereidete Bauaufseher, zunächst [...]
       dessen Anordnungen Folge zu leisten.
       Köln
       Unterschrift                  Wird in die Abteilung des P.P.
       resp.       } des Arbeiters { gestellt und hat usw.
       Merkzeichen                   Unterschrift des Bauaufsehers
       
       #154# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Können   r u s s i s c h e  Erlasse von dem Selbstherrscher aller
       Reußen an seine Untertanen asiatischer abgefaßt sein?
       Den städtischen  und sogar "sämtlichen städtischen Aufsichtsbeam-
       ten, welche  zugleich als   P o l i z e i b e a m t e    vereidet
       sind", ist  "pünktliche Folge  zu  leisten.    U n f o l g s a m-
       k e i t   und   W i d e r s e t z l i c h k e i t   ziehen   s o-
       f o r t i g e   Entlassung nach  sich." Also  vor allem    p a s-
       s i v e r   G e h o r s a m!  Hinterher steht nach § 9 den Arbei-
       tern das  Recht zu,  "Beschwerden bei dem  S t a d t b a u m e i-
       s t e r"   zu führen.  Dieser Pascha entscheidet unwiderruflich -
       natürlich  g e g e n  d i e  A r b e i t e r,  schon im Interesse
       der Hierarchie.  Und wenn  er entschieden  hat, wenn die Arbeiter
       dem städtischen Interdikt verfallen sind - wehe ihnen, sie werden
       alsdann  unter    P o l i z e i a u f s i c h t    gestellt.  Der
       letzte Schein  ihrer bürgerlichen  Freiheit geht  verloren,  denn
       nach  §  8  wird  "die    P o l i z e i b e h ö r d e    von  der
       Strafentlassung der  Arbeiter und  deren Veranlassung jedesmal in
       Kenntnis gesetzt".
       Aber, meine Herren, wenn ihr den Arbeiter entlassen, wenn ihr ihm
       den Kontrakt  gekündigt habt,  worin er   s e i n e   A r b e i t
       gegen   e u e r n   L o h n  einsetzt, was hat die  P o l i z e i
       dann  noch   in  aller   Welt  mit   dieser  Aufkündigung   eines
       b ü r g e r l i c h e n  V e r t r a g s  zu tun? Ist der städti-
       sche Arbeiter  ein Zuchthaussträfling? Wird er der  P o l i z e i
       d e n u n z i e r t,  weil er die schuldige Ehrfurcht gegen euch,
       seine angeborne,  wohlweise und  edelmögende  Obrigkeit  verletzt
       hat? Würdet  ihr den  Bürger nicht  verlachen, der euch der  P o-
       l i z e i   d e n u n z i e r t e,   weil ihr  diesen oder  jenen
       Lieferungskontrakt gebrochen oder einen Wechsel nicht am Verfall-
       tag ausgezahlt  oder am  Neujahrsabende über  die Maßen getrunken
       habt? Aber  allerdings! -  Dem Arbeiter gegenüber steht ihr nicht
       im bürgerlichen Vertragsverhältnisse, ihr thront über ihm mit al-
       ler Gereiztheit  der   H e r r e n   v o n   G o t t e s   G n a-
       d e n!   Die Polizei soll in eurem Dienst Konduitenliste über ihn
       führen.
       Nach §  5 wird,  wer  1 0  M i n u t e n  zu spät kömmt, um einen
       h a l b e n  A r b e i t s t a g  bestraft. Welch Verhältnis zwi-
       schen Vergehn  und Strafe!  Ihr  habt  euch  um    J a h r h u n-
       d e r t e   verspätet, und der Arbeiter soll nicht  1 0  M i n u-
       t e n   nach halb  sieben Uhr  sich einfinden  dürfen, ohne einen
       h a l b e n  A r b e i t s t a g  zu verlieren?
       Damit endlich  diese patriarchalische  Willkür  in  keiner  Weise
       beeinträchtigt wird  und der  Arbeiter rein  eurer Laune  anheim-
       fällt, habt ihr den Strafmodus möglichst dem Gutdünken eurer Liv-
       reebedienten anheimgestellt. In "geeigneten Fällen", d.h. in euch
       geeignet dünkenden  Fällen, folgt nach § 4 der Entlassung und der
       Denunziation bei der Polizei "gesetzliche Verfolgung der Schuldi-
       gen bei den kompetenten Gerichten". Nach § 5 "kann" die gänzliche
       Ausschließung des Arbeiters erfolgen, wenn er zum dritten Male 10
       Minuten nach  halb sieben  zu spät  kommt. Bei der Entlassung zur
       Strafe "wird"  nach §  7 "dem  Arbeiter nach  B e w a n d t n i s
       d e r  U m s t ä n d e  die Beschäftigung
       
       #155# Ein Bourgeoisaktenstück
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       auf der   b e t r e f f e n d e n   Arbeitsstelle  oder bei  a l-
       l e n  städtischen Arbeiten versagt" usw. usw.
       Welcher Spielraum  für die  Launen des  verstimmten Bourgeois  in
       diesem Kriminalkodex  unsrer städtischen  Catone,  dieser  großen
       Männer, die vor Berlin im Staube wedeln!
       Man mag aus diesem Mustergesetze ersehn, w e l c h e  C h a r t e
       u n s r e  B o u r g e o i s i e,  säße sie am Ruder, dem  V o l-
       k e  o k t r o y i e r e n  w ü r d e.
       
       Geschrieben von Karl Marx.

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