Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Preußischer Steckbrief gegen Kossuth
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 207 vom 28. Januar 1849]
* Köln, 21. Januar. Soeben erhalten wir folgendes, im "Oppelner
Kreisblatt" abgedruckte erbauliche Aktenstück:
"Steckbrief. Nach einer Mitteilung der k.k. österreichischen Re-
gierungskommission in Krakau sind in Ungarn solche Anstalten ge-
troffen, daß Kossuth unter fremden Nomen über Breslau nach Ham-
burg gelange, und wird vermutet, daß er die Richtung über Myslo-
witz, Gleiwitz und Kosel einschlagen werde.
Infolge Auftrages des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Schlesien
veranlasse ich daher die Polizeibehörden, Ortsgerichte und Gen-
darmen auf den Kossuth, dessen Signalement nachstehend angegeben
ist, genau zu vigilieren, denselben im Betretungsfalle anzuhalten
und sicher an mich zur weiteren Veranlassung abzuliefern."
(Folgt hierauf das Signalement Kossuths, wie wir es bereits mit-
geteilt.) Das ganze erbauliche Aktenstück ist unterzeichnet:
"Oppeln, den 17.Januar 1849
Der königliche Landrat Hoffmann"
Was sagen unsre Leser hierzu? Die gottbegnadeten Manteuffel der
Wasserpolakei haben nicht übel Lust, den großen Agitator Kossuth,
falls er geschlagen würde und glücklich die Grenze überschreiten
sollte, zu verhaften und an seine Henker zur schleunigsten Begna-
digung mit Pulver und Blei abzuliefern. Diese Auslieferung,
sollte sie wirklich zustande kommen, würde der n i e d e r-
t r ä c h t i g s t e V e r r a t, der i n f a m s t e
B r u c h d e s V ö l k e r r e c h t s sein, den die Ge-
schichte kennt.
Preußen hatte gegen Deutsch-Östreich nach dem alten Bundesrecht
allerdings die Verpflichtung, die wegen auf d e u t s c h e m
B u n d e s g e b i e t begangener Handlungen inkriminierten po-
litischen] Flüchtlinge auf Verlangen auszuliefern.
#198# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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liefern. Die Revolution hat das alte Bundesrecht umgestoßen, und
selbst unter Pfuel waren Wiener Flüchtlinge in Berlin sicher.
Aber gegen Ungarn hat Preußen keine derartige Verpflichtung. Un-
garn ist ein unabhängiger Staat, und wenn Preußen ungarische
Flüchtlinge, die nur wegen auf ungarischem Boden begangener Hand-
lungen inkriminiert werden können, ausliefert, so begeht es die-
selbe schamlose Infamie, als ob es russische oder polnische
Flüchtlinge an Rußland auslieferte.
Selbst unter dem Regime Bodelschwingh wagte man es nicht, die
übergetretenen galizischen und Krakauer Flüchtlinge [205] an
Österreich auszuliefern. Aber freilich, dafür waren wir auch da-
mals unter der absoluten Monarchie, und heute sind wir konstitu-
tionell!
Noch mehr. Kossuth, sollte er preußisches Gebiet betreten, ist
kein politischer Flüchtling, sondern eine auf n e u t r a l e s
G e b i e t ü b e r g e t r e t e n e k r i e g f ü h r e n d e
P a r t e i.
Deutsch-Österreich, ein selbständiger Staatenbund, führt mit Un-
garn, einem selbständigen Staate, Krieg; weshalb, geht Preußen
nichts an. Und selbst '831 wagte man nicht, die übergetretenen
Polen an Rußland auszuliefern [233]; aber damals waren wir auch
unter der absoluten Monarchie, und heute sind wir konstitutio-
nell!
Wir signalisieren die wohlwollenden Absichten der preußischen
Regierung gegen Kossuth der öffentlichen Meinung. Wir sind über-
zeugt, daß dies hinreicht, um einen solchen Sturm der Sympathie
für den größten Mann des Jahres 1848, der Indignation gegen die
Regierung hervorzurufen, daß selbst ein Manteuffel nicht wagen
wird, dagegen aufzutreten.
Aber freilich! Einstweilen noch regiert Kossuth, von dem Enthusi-
asmus des ganzen Magyarenvolkes umgeben, in Debreczin, noch
sprengen seine mutigen Husaren über die ungarischen Pußten, noch
steht Windischgrätz ratlos vor den Sümpfen der Theiß, und eure
Steckbriefe sind mehr lächerlich als fürchterlich!
Geschrieben von Friedrich Engels.
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