Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Der Steuerverweigerungsprozeß
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 218 vom 10. Februar 1849]
* Köln, 9. Februar. Wenn die Entscheidung der Geschwornen in un-
serm vorgestrigen Preßprozeß von Wichtigkeit für die Presse war,
so ist die gestrige Freisprechung von Marx, Schneider und Schap-
per entscheidend für sämtliche aus Anlaß der Steuerverweigerung
vor rheinischen Gerichten anhängig gemachten Prozesse. Das Faktum
selbst war durchaus einfach und keinem Zweifel unterworfen. In
dem inkriminierten Schriftstück 1*) hieß es:
"Der Rheinische Kreisausschuß der Demokraten fordert alle demo-
kratischen Vereine der Rheinprovinz auf, die Beschlußnahme und
Durchführung folgender Maßregeln zu bewerkstelligen:
1. Nachdem die preußische Nationalversammlung selbst die Steuer-
verweigerung beschlossen hat, ist ihre gewaltsame Eintreibung
ü b e r a l l durch j e d e A r t d e s W i d e r s t a n-
d e s zurückzuweisen.
2. Der L a n d s t u r m z u r A b w e h r d e s F e i n-
d e s ist überall zu organisieren...
3. Die Behörden sind überall aufzufordern, sich öffentlich dar-
über zu erklären, ob sie die Beschlüsse der Nationalversammlung
anerkennen und ausführen wollen. Im Weigerungsfalle sind S i-
c h e r h e i t s a u s s c h ü s s e zu ernennen. Der ge-
setzgebenden Versammlung widerstrebende Gemeinderäte sind durch
a l l g e m e i n e V o l k s w a h l zu erneuern."
Dies Aktenstück ist doch wohl verständlich genug. Abgesehen von
der Frage über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Steuerverwei-
gerungsbeschlusses 2*), lag hier- offenbar der Fall der Auf-
reizung zum Aufruhr und zum Bürgerkriege vor. Die Beschuldigten
machten auch kein Hehl daraus, daß unter dem "Feind" (im Absatz
2) der i n n e r e Feind, die bewaffnete Macht der
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1*) Siehe vorl. Band, S. 33 - 2*) siehe vorl. Band, S. 30
#259# Der Steuerverweigerungsprozeß
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Regierung zu verstehen sei. Nichtsdestoweniger hatte die Staats-
behörde, an einer Verurteilung unter diesem Artikel des Code ver-
zweifelnd, die mildere Anklage gewählt: auf Aufforderung zur Re-
bellion und zum Widerstand gegen die Agenten der Staatsgewalt
(Art. 209 ff.).
Es drehte sich hiernach nur um die politische Frage, ob die Be-
schuldigten durch den Steuerverweigerungsbeschluß der Versammlung
autorisiert gewesen, in dieser Weise zum Widerstande gegen die
Staatsgewalt aufzufordern, eine bewaffnete Macht gegen die des
Staats zu organisieren und Behörden aus eigner Machtvollkommen-
heit ab- und einsetzen zu lassen.
Die Geschwornen haben diese Frage nach sehr kurzer Beratung
b e j a h t.
Nach dieser Entscheidung werden auch Lassalle und Cantador wohl
bald wieder in Freiheit gesetzt werden. Es steht nicht zu erwar-
ten, daß der Anklagesenat von Köln in Beziehung auf sie andrer
Meinung sein werde als die Geschwornen in Beziehung auf Marx,
Schneider und Schapper.
Wir werden übrigens morgen auf Lassalle speziell zurückkommen.
Man scheint die wohlmeinende Absicht zu haben, seine Sache über
die nächsten Assisen (im März) hinauszuschleppen und ihm so neue
drei Monate Untersuchungshaft zu oktroyieren. Hoffentlich aber
macht der Ausspruch der Kölner Jury einen Strich durch derartige
menschenfreundliche Pläne. Wie Lassalle im Düsseldorfer Gefängnis
behandelt wird, darüber morgen einige angenehme Details. 1*)
Geschrieben von Karl Marx.
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1*) Siehe vorl. Band, S. 267-269
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