Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


       zurück

       #258#
       -----
       Der Steuerverweigerungsprozeß
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 218 vom 10. Februar 1849]
       * Köln,  9. Februar. Wenn die Entscheidung der Geschwornen in un-
       serm vorgestrigen  Preßprozeß von Wichtigkeit für die Presse war,
       so ist  die gestrige Freisprechung von Marx, Schneider und Schap-
       per entscheidend  für sämtliche  aus Anlaß der Steuerverweigerung
       vor rheinischen Gerichten anhängig gemachten Prozesse. Das Faktum
       selbst war  durchaus einfach  und keinem  Zweifel unterworfen. In
       dem inkriminierten Schriftstück 1*) hieß es:
       "Der Rheinische  Kreisausschuß der  Demokraten fordert alle demo-
       kratischen Vereine  der Rheinprovinz  auf, die  Beschlußnahme und
       Durchführung folgender Maßregeln zu bewerkstelligen:
       1. Nachdem die  preußische Nationalversammlung selbst die Steuer-
       verweigerung beschlossen  hat, ist  ihre  gewaltsame  Eintreibung
       ü b e r a l l   durch   j e d e  A r t  d e s  W i d e r s t a n-
       d e s  zurückzuweisen.
       2. Der   L a n d s t u r m   z u r   A b w e h r  d e s  F e i n-
       d e s  ist überall zu organisieren...
       3. Die Behörden  sind überall  aufzufordern, sich öffentlich dar-
       über zu  erklären, ob  sie die Beschlüsse der Nationalversammlung
       anerkennen und  ausführen wollen.  Im Weigerungsfalle  sind  S i-
       c h e r h e i t s a u s s c h ü s s e     zu  ernennen.  Der  ge-
       setzgebenden Versammlung  widerstrebende Gemeinderäte  sind durch
       a l l g e m e i n e  V o l k s w a h l  zu erneuern."
       Dies Aktenstück  ist doch  wohl verständlich genug. Abgesehen von
       der Frage über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Steuerverwei-
       gerungsbeschlusses 2*),  lag hier-  offenbar der  Fall  der  Auf-
       reizung zum  Aufruhr und  zum Bürgerkriege vor. Die Beschuldigten
       machten auch  kein Hehl  daraus, daß unter dem "Feind" (im Absatz
       2) der  i n n e r e  Feind, die bewaffnete Macht der
       -----
       1*) Siehe vorl. Band, S. 33 - 2*) siehe vorl. Band, S. 30
       
       #259# Der Steuerverweigerungsprozeß
       -----
       Regierung zu  verstehen sei. Nichtsdestoweniger hatte die Staats-
       behörde, an einer Verurteilung unter diesem Artikel des Code ver-
       zweifelnd, die  mildere Anklage gewählt: auf Aufforderung zur Re-
       bellion und  zum Widerstand  gegen die  Agenten der  Staatsgewalt
       (Art. 209 ff.).
       Es drehte  sich hiernach  nur um die politische Frage, ob die Be-
       schuldigten durch den Steuerverweigerungsbeschluß der Versammlung
       autorisiert gewesen,  in dieser  Weise zum  Widerstande gegen die
       Staatsgewalt aufzufordern,  eine bewaffnete  Macht gegen  die des
       Staats zu  organisieren und  Behörden aus eigner Machtvollkommen-
       heit ab- und einsetzen zu lassen.
       Die Geschwornen  haben diese  Frage  nach  sehr  kurzer  Beratung
       b e j a h t.
       Nach dieser  Entscheidung werden  auch Lassalle und Cantador wohl
       bald wieder  in Freiheit gesetzt werden. Es steht nicht zu erwar-
       ten, daß  der Anklagesenat  von Köln  in Beziehung auf sie andrer
       Meinung sein  werde als  die Geschwornen  in Beziehung  auf Marx,
       Schneider und Schapper.
       Wir werden  übrigens morgen  auf Lassalle  speziell zurückkommen.
       Man scheint  die wohlmeinende  Absicht zu haben, seine Sache über
       die nächsten  Assisen (im März) hinauszuschleppen und ihm so neue
       drei Monate  Untersuchungshaft zu  oktroyieren. Hoffentlich  aber
       macht der  Ausspruch der Kölner Jury einen Strich durch derartige
       menschenfreundliche Pläne. Wie Lassalle im Düsseldorfer Gefängnis
       behandelt wird, darüber morgen einige angenehme Details. 1*)
       
       Geschrieben von Karl Marx.
       -----
       1*) Siehe vorl. Band, S. 267-269

       zurück