Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Lassalle [262]
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 219 vom 11. Februar 1849)
       * Köln,  10. Februar.  Wir versprachen  gestern 1*), auf Lassalle
       zurückzukommen. Lassalle sitzt nunmehr schon 11 Wochen im Düssel-
       dorfer Gefängnis, und erst jetzt ist die Untersuchung über einfa-
       che, durchaus  nicht geleugnete  Tatsachen beendigt;  erst  jetzt
       entscheidet die  Ratskammer. Man hat es glücklich dahin gebracht,
       daß Ratskammer und Anklagesenat, wenn sie nur das Maximum der ge-
       setzlichen Frist  einhalten, die  Sache über  die  bevorstehenden
       Düsseldorfer Assisen  hinausverschleppen und  den Gefangenen  mit
       neuen drei Monaten Untersuchungshaft beglücken können.
       Und welche Untersuchungshaft!
       Man weiß,  daß eine  Deputation der  verschiedenen demokratischen
       Vereine Kölns  neulich dem  Generalprokurator Nicolovius eine von
       einigen tausend Bürgern unterzeichnete Adresse überbrachte, worin
       1. um  Beschleunigung der Untersuchung gegen die Düsseldorfer po-
       litischen Gefangenen,  2. um anständige Behandlung derselben wäh-
       rend der Untersuchungshaft gebeten war. Herr Nicolovius versprach
       diesen billigen Forderungen möglichste Berücksichtigung.
       Wie sehr  man sich  aber im  Düsseldorfer Gefängnis  um den Herrn
       Generalprokurator, um  die Gesetze und um die allergewöhnlichsten
       Rücksichten des Anstandes kümmert, davon folgendes Exempel:
       Ein Gefängniswärter  erlaubte sich am 5. Januar einige Brutalitä-
       ten gegen  Lassalle und  setzte diesen die Krone dadurch auf, daß
       er zum  Direktor ging und Lassalle verklagte, als habe dieser ihn
       brutalisiert.
       Eine Stunde  nachher tritt  der Direktor, vom Instruktionsrichter
       begleitet, in Lassalles Zimmer, ohne ihn zu grüßen und stellt ihn
       deswegen zur Rede.
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 259
       
       #268# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Lassalle unterbricht ihn mit der Bemerkung, unter gebildeten Leu-
       ten sei es üblich, daß man sich begrüße, wenn man zu jemanden ins
       Zimmer trete, und er sei berechtigt, diese Höflichkeit vom Direk-
       tor zu verlangen.
       Das war  dem Herrn  Direktor zuviel.  Wütend geht er auf Lassalle
       zu, drängt  ihn ans Fenster zurück und schreit mit möglichst lau-
       ter Stimme  und unter  Begleitung von  Gestikulationen sämtlicher
       Gliedmaßen:
       
       "Hören Sie,  Sie sind hier mein Gefangener und weiter nichts, Sie
       haben sich der Hausordnung zu fügen, und wenn Ihnen das nicht be-
       liebt, so  werde ich  Sie ins  C a c h o t  werfen lassen, und es
       kann Ihnen  n o c h  Ä r g e r e s  passieren!"
       
       Hierauf wurde  Lassalle ebenfalls  heftig und erklärte dem Direk-
       tor: er  habe kein  Recht, ihn nach der Hausordnung zu bestrafen,
       da er  Untersuchungsgefangener  sei;  das  laute  Schreien  nütze
       nichts und beweise nichts; wenn dies Haus auch ein Gefängnis sei,
       so sei   h i e r   doch   s e i n   Zimmer, und wenn der Direktor
       (mit dem  Finger zeigend)   h i e r   b e i   i h m  eintrete, so
       habe er ihn zu grüßen.
       Jetzt verlor  der Direktor  alle Besinnung.  Er  rückte  Lassalle
       dicht auf  den Leib,  holte weit  mit ausgestrecktem  Arm aus und
       schrie:
       
       "Gestikulieren Sie nicht mit Ihrem Finger, oder ich schlage Ihnen
       gleich mit eigner Hand eine ins Gesicht, daß..."
       
       Lassalle forderte  sofort den  Instruktionsrichter zum Zeugen für
       diese unerhörte  Mißhandlung auf  und stellte  sich unter  seinen
       Schutz. Der  Instruktionsrichter suchte  nun den  Direktor zu be-
       sänftigen, was  aber erst  nach mehrmals  wiederholtem Anerbieten
       von Ohrfeigen gelang.
       Lassalle  wandte  sich  nach  dieser  erbaulichen  Szene  an  den
       Staatsprokurator v.  Ammon mit  dem Antrage,  gegen den Direktor,
       Herrn Morret,  [eine Untersuchung] einzuleiten. Die Gewaltsamkei-
       ten des  Direktors konstituieren nämlich nicht bloß eine Mißhand-
       lung und  schwere Beleidigung,  sondern auch  eine Überschreitung
       der Amtsbefugnisse.
       Herr v. Ammon antwortete, Untersuchungen wegen Überschreitung der
       Amtsbefugnisse von Seiten der Gefängnisbeamten könnten nicht ohne
       vorgängige Genehmigung der Verwaltungsbehörde eingeleitet werden,
       und verwies  Lassalle an  die Regierung.  Er stützte sich hierbei
       auf irgendeine alte Kabinettsordre von 1844. [184]
       Der Art.  95 der  oktroyierten sogenannten  Verfassung [123]  er-
       klärt:
       
       "Es ist  keine vorgängige  Genehmigung der Behörden nötig, um öf-
       fentliche   Zivil-    oder   Militärbeamten   wegen   der   durch
       Überschreitung ihrer  Amtsbefugnisse verübten  Rechtsverletzungen
       gerichtlich zu belangen."
       
       #269# Lassalle
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       Art. 108  derselben Charte  hebt ausdrücklich alle mit ihr im Wi-
       derspruch stehenden  Gesetze auf.  Aber umsonst  berief sich Las-
       salle dem  Staatsprokurator gegenüber  auf den  Art. 95;  Herr v.
       Ammon beharrte  auf seinem  Kompetenzkonflikt und entließ ihn mit
       der angenehmen Bemerkung: "Sie scheinen zu vergessen, daß Sie Un-
       tersuchungsgefangener sind!"
       Hatten wir nicht recht zu sagen, die sog. Verfassung sei bloß ge-
       gen uns, nicht aber gegen die Herren Beamten oktroyiert worden?
       Also Anerbieten von Ohrfeigen, Cachot und   k ö r p e r l i c h e
       Z ü c h t i g u n g,   denn das war das "Ärgere", das Herr Morret
       sich vorbehielt,  das ist die "anständige Behandlung", welche der
       Deputation für die politischen Gefangenen zugesagt wurde!
       Beiläufig bemerken  wir, daß  nach dem  Gesetz die Untersuchungs-
       gefängnisse von  den Strafgefängnissen    d u r c h a u s    g e-
       t r e n n t   sein und  die Gefangenen  der ersteren  unter einem
       ganz  anderen   Regime  stehen  sollen  als  die  Sträflinge.  In
       Düsseldorf existiert aber kein besonderes Untersuchungsgefängnis,
       und die Untersuchungsgefangenen, nachdem man sie ins Strafgefäng-
       nis ungesetzlicherweise  eingesperrt, sollen zudem noch unter die
       H a u s o r d n u n g   d e r  S t r ä f l i n g e  gestellt, ins
       Cachot geworfen  und mit  Stockprügeln traktiert  werden  können!
       Damit dieser  lobenswerte Zweck  mit Lassalle erreicht werde, hat
       der  P.P.   Morret  eine  Disziplinarkommission  zusammenberufen,
       welche Herrn  Lassalle obiger  Annehmlichkeiten teilhaftig werden
       lassen soll.  Und die Herren Instruktionsrichter und Prokuratoren
       scheinen dies  alles ruhig  hingehen zu  lassen oder  sich hinter
       einem Kompetenzkonflikte zu verschanzen!
       Lassalle hat  sich an  den Generalprokurator  gewandt. Wir veröf-
       fentlichen unsererseits  die ganze  Sache, damit  die öffentliche
       Stimme die Beschwerde des Gefangenen unterstütze.
       Wir hören  übrigens, daß  Lassalle endlich  aus der einsamen Haft
       entlassen und  wenigstens mit Cantador in dasselbe Gefängnis ein-
       geschlossen ist.
       
       Geschrieben von Karl Marx.

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