Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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#287#
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Preußische Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh und Konsorten
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 224 vom 17. Februar 1849]
* Köln, 16. Februar. Der im März "entlassene" Minister v. Bodel-
schwingh beeilt sich, aus seiner bisherigen Verborgenheit wieder
ans Licht zu treten: V. Bodelschwingh ist zum Abgeordneten in die
zweite Kammer erwählt. Eine würdige Wahl des Teltower Bauernver-
eins.
Hat sich die demokratische Presse bisher mit den Exministern und
anderen Exleuten wenig beschäftigt, so ist es jetzt Zeit, das
frühere Treiben dieser Sorte von Menschen zu beleuchten. Wir ru-
fen die Amtsführung des Herrn v. Bodelschwingh als Finanzminister
unseren Lesern und dem Staatsanwalt ins Gedächtnis zurück.
Herr v. Bodelschwingh wurde im Frühjahr 1842 Finanzminister und
hat diesen Posten bis zum 3. Mai 1844 bekleidet.
Er liebte es, von seiner Amtsführung zu sprechen. Er war ein
Freund der "Eröffnungen". So eröffnete er den ständischen Aus-
schüssen [276] am 24. Oktober 1842, daß "die Finanzen in Preußen
einer b e s c h r ä n k t e n Öffentlichkeit unterliegen, der-
jenigen nämlich, die durch die dreijährige Publikation des
Staatshaushalts-Etats in der Gesetzsammlung" herbeigeführt werde.
Er erklärte ferner die Art und Weise, wie ein preußischer Staats-
haushalts-Etat gemacht werde. Derselbe beruhe "in der Hauptsache
auf Durchschnittsberechnungen aus den Verwaltungsresultaten der
dem Zeitpunkte der Etatsfertigung vorangegangenen 3 Jahre".
Am 26. Oktober eröffnete derselbe Herr v. Bodelschwingh weiter,
daß die Einnahmen in den letzten sieben Jahren um mehr als 5 1/2
Millionen Taler gestiegen seien und daß auf eine weitere Steige-
rung zu rechnen sei. ("Staatszeit[ung]" [54] Nr. 306 u. 307.) Da-
mals m u ß t e man dem Herrn Finanzminister glauben, weil die
"beschränkte Öffentlichkeit" die preußischen Finanzen mit einem
undurchdringlichen Dunkel umgab. Jetzt muß man aber an der
#288# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Wahrheit der damals vom Herrn Finanzminister gegebenen Versiche-
rungen mindestens zweifeln, weil die neuere Zeit manches über die
frühere Finanzverwaltung offenbart hat.
Die in der Gesetzsammlung veröffentlichten Finanzetats sollen auf
den Durchschnittsberechnungen der Spezialetats der einzelnen
Verwaltungszweige beruhen, die nach der w i r k l i c h e n
Einnahme der vorhergehenden 3 Jahre entworfen werden. Ist dies
richtig, so muß jeder Etat der Gesetzsammlung den ungefähren
Durchschnitt der wirklichen Einnahmen und Ausgaben der Vorjahre
enthalten. Wo nicht, so ist der Etat nach der eigenen Erklärung
des Herrn v. Bodelschwingh f a l s c h, eine f a l s c h e
ö f f e n t l i c h e U r k u n d e.
1844 wurde in der Gesetzsammlung (S. 93) ein Etat veröffentlicht,
den Herr v. Bodelschwingh gegengezeichnet hat. Dieser Etat
schließt in der Einnahme sowohl als in der Ausgabe mit 57 677 194
Talern ab. Auf so hoch mußte sich also die Durchschnittseinnahme
und -ausgabe der vorhergehenden Jahre stellen. In der Tat war
aber die Einnahme sowohl als die Ausgabe in den Vorjahren weit
höher. Die Regierung hat später den Mitgliedern des ersten Ver-
einigten Landtages die Resultate der Finanzverwaltung von 1840-
1846 mit-geteilt. [277]
Nach denselben betragen
die Einnahmen die Ausgaben
1843 73 822 589 Tlr. 79 102 787 Tlr.
1842 73 876 338 " 75 269 431 "
1841 71 987 880 74 185 443 "
----------------------------------
219 686 807 Tlr. 228 557 661 Tlr.
Die richtige Durchschnittssumme der Einnahmen war also 73 228 935
Taler, die der Ausgaben 76 185 887 Tlr. Herr v. Bodelschwingh hat
also sowohl Einnahme als Ausgabe zu niedrig angegeben, und zwar
bei der Einnahme 15 551 741 Tlr., bei der Ausgabe 18 508 693 Ta-
ler j ä h r l i c h verschwiegen. Diese Summen dürften sich
freilich bei einer genauen Berechnung um einiges ändern, insofern
die dreijährigen Durchschnittsberechnungen der Spezialetats für
die einzelnen Verwaltungszweige nicht bei jeder Etatsentwerfung
durchaus neu gefertigt werden und über 1841, und zwar bis 1838,
zurückreichen können. Eine bedeutende Verminderung der verschwie-
genen Summen wird sich indes dadurch nicht herausstellen; denn
1840 betrugen die Jahreseinnahmen abermals 71 059 475 Tlr. und
die Ausgaben sogar 77 165 022 Tlr.
#289# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
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Über die Jahre 1839 und 1838 fehlen uns offizielle Angaben. Da
sich jedoch bei gleicher Finanzgesetzgebung und im Frieden die
Einkünfte des Staates nicht plötzlich, sondern nur allmählich
verändern, so kann man mit Bestimmtheit annehmen, daß die Staats-
einnahmen 1838 und 1839 wenigstens 70 Millionen Taler erreicht
haben.
Der Finanzetat des Herrn v. Bodelschwingh ist also wie wahr-
scheinlich viele seiner Vorgänger und seiner beiden Nachfolger
bis 1848 f a l s c h. Herr v. Bodelschwingh mußte es wissen,
daß er etwas Unrichtiges veröffentlichte. Ihm waren die wirkli-
chen Verhältnisse des Staatshaushaltes nicht unbekannt. Die Ab-
weichungen von der Wahrheit traten auch so stark hervor, daß der
Regierungsrat Bergius in Breslau und nach ihm Bülow-Cummerow so-
gar, ohne die Rechnungen zu kennen, im voraus öffentlich auf
diese Unrichtigkeiten hingewiesen haben. Freilich, wäre Herr v.
Bodelschwingh mit der Wahrheit hervorgetreten, seine Eröffnungen
und Reden vor den Ausschüssen der Provinziallandtage hätten eine
andere Aufnahme erfahren. Er konnte renommieren bei der
"beschränkten Öffentlichkeit" der preußischen Finanzen, wo ihn
bei voller Öffentlichkeit nur Schande und Vorwürfe erwartet hät-
ten. Er sprach mit Wohlgefallen von der Steigerung der Einnahmen
um 51/2 Millionen Taler, verschwieg aber, daß die
A u s g a b e n von 1840 bis 1843 die Einnahmen um 14 976 401
Tlr. überstiegen haben. Obgleich das Land in diesen 4 Jahren
290 746 282 Tlr. hatte aufbringen müssen, konnten diese großen
Summen doch die übermäßigen Ausgaben von 305 722 683 Tlr. nicht
decken. Solche Ausgaben ohne Krieg, ohne genügende Vertretung der
industriellen und Handelsinteressen im Auslande, ohne Flotte,
ohne namhafte Förderung des Ackerbaues und der Gewerbe im Inlan-
de! Prachtbauten des Königs, Günstlinge unter den Beamten, Ge-
schenke an Junker und Bürokraten und die Armee mit ihren Paraden
und Revuen hatten dem Lande ungeheure Summen gekostet. Nun frei-
lich, Herr v. Bodelschwingh war nicht der Mann, das einzugeste-
hen. Er machte also einen falschen Etat, um das Volk zu überre-
den, daß weniger eingenommen und weniger ausgegeben werde.
Die Anfertigung falscher Etats ist und bleibt aber ein mißliches
Unternehmen. Die preußischen Gesetze verordnen schwere Strafen
für dergleichen Amtsvergehen. Die in der Gesetzsammlung veröf-
fentlichten Finanzetats sind nämlich öffentliche Urkunden. Daran
wird niemand zweifeln. Für-die Ausstellung falscher öffentlicher
Urkunden von Seiten der Staatsbeamten hat das preußische Land-
recht [149] zwar keine besondern Strafen festgesetzt. Ein Re-
skript vom 3. Juni 1831 (v. Kamptz' Jahrbücher B. 37, S. 407)
verordnet aber, daß gegen dergleichen Handlungen die Strafen des
Betruges und beziehungsweise der Amtsvergehen zur Anwendung kom-
men. Die preußischen Gerichte
#290# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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haben seither auch danach erkannt. Über Amtsvergehen bestimmt das
preußische Landrecht, Teil II, Titel 20, § 333 nämlich:
"
Wer den Vorschriften seines Amtes vorsätzlich zuwiderhandelt, der
soll s o f o r t k a s s i e r t, außerdem nach Beschaffenheit
des Vergehens und des verursachten Schadens mit verhältnismäßiger
Geld-, Gefängnis- oder Festungsstrafe belegt und zu allen öffent-
lichen Ämtern unfähig erklärt werden."
Kassation, Unfähigkeitserklärung zu allen öffentlichen Ämtern
nebst Geld- oder Freiheitsstrafe ist es also, w a s n a c h
d e n G e s e t z e n den Fertiger falscher Etats erwartet.
Falls sich Herr v. Bodelschwingh von dem dringendsten Verdachte,
einen falschen Etat veröffentlicht zu haben, nicht reinigen kann,
ist es die P f l i c h t des Richters, diese Strafen über ihn
zu verhängen. Wir fordern ihn und den Staatsanwalt auf, die Ange-
legenheit ins klare zu bringen.
Die Geld-, Gefängnis- oder Festungsstrafe soll nach Beschaffen-
heit des verursachten Schadens bestimmt werden. Der Schaden, wel-
chen Herr v. Bodelschwingh in Gemeinschaft mit seinen Amtsvorgän-
gern und Nachfolgern dem Lande zugefügt hat, ist so groß, ist von
solchem Umfange, wie ihn nur Minister und sonstige höchstge-
stellte Personen einem ganzen Volke zufügen können. Wir wollen
ihn hier seinem Betrage nach ermitteln und bemerken dabei
zugleich, daß wir bei dieser Gelegenheit sofort auf eine neue
Amts Verletzung der Minister stoßen.
Die Kabinettsordre vom 17. Januar 1820 setzt den Bedarf der
A u s g a b e n für den preußischen Staatshaushalt auf
50 863 150 Taler fest. Sodann heißt es wörtlich:
"Die vorstehend von Mir als Bedarf bei der laufenden Verwaltung
angenommene Summe darf u n t e r k e i n e n B e d i n g u n-
g e n erhöht werden. Die Chefs der einzelnen Verwaltungen sind
Mir dafür persönlich und das ganze Staatsministerium insbesondere
um so mehr verantwortlich, als die von Mir bewilligte Summe im
ganzen zu den in den bisherigen Etatsnachweisungen angegebenen
Zwecken ausreichen wird."
Was unter dem "Bedarf der laufenden Verwaltung" verstanden ist,
ergibt der weitere Zusammenhang klar und deutlich, indem der
"laufenden Verwaltung" die Staatsschuldenverwaltung entgegenge-
setzt ist. Ausgaben der laufenden Verwaltung sind alle diejenigen
Zahlungen aus der Staatskasse, die nicht zu der Verzinsung oder
Tilgung der Staatsschuld verwendet werden. Sie sollen, wie wir
gesehen haben, nach der Kabinettsordre vom Januar 1820, die noch
heute nicht aufgehoben ist, niemals die Summe von 50 863 150 Ta-
lern übersteigen. Die Kabinettsordre ist in der Gesetzsammlung
von 1820 publiziert, und es ist nie bezweifelt worden, daß vor
der Erklärung des konstitutionellen Königtums derart publizierte
Ordres in Preußen
#291# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
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Gesetzeskraft hatten. Jede Überschreitung der gesetzlich bestimm-
ten Summe ist also eine Gesetzwidrigkeit, ein Amtsvergehen der
Minister.
Die dem ersten Vereinigten Landtage mitgeteilten Rechnungen über
den Staatshaushalt für 1840-1846 [277] und die der nunmehr aufge-
lösten Nationalversammlung vorgelegten Übersichten über die Re-
sultate der Finanzverwaltung im Jahre 1847 [278] liefern den Be-
weis, daß sämtliche Minister von 1840 bis 1847 in jedem Jahre
ihre Pflicht verletzt haben. Sie haben in jedem Jahre mehr, und
zwar bedeutend mehr, bei der laufenden Verwaltung ausgegeben, als
ihnen gesetzlich zustand. Wir wollen hier des besseren Zusammen-
hanges wegen nicht mehr von Herrn v. Bodelschwingh allein, son-
dern von sämtlichen Finanzministern seit 1840 bis 1847 sprechen.
Namentlich sind das gewesen: Graf Alvensleben von 1835 bis 1842,
v. Bodelschwingh von 1842 bis 1844, Flottwell vom 3. Mai 1844 bis
zum 16. August 1846 und v. Duesberg seit dieser Zeit bis zum
Sturze des Ministeriums durch die Märzrevolution. Alle diese Mi-
nister sind gleichmäßig beteiligt. Die einfache Darstellung der
Tatsachen wird es klarmachen, wie durch eine Reihenfolge pflicht-
vergessener höchster Beamten der beginnende Wohlstand eines Lan-
des ruiniert wird.
Die laufende Ausgabe, d.h. die Jahresausgabe nach Abzug des auf
die Staatsschulden verwendeten Anteiles, konnte, wie wir gesehen
haben, gesetzlich nicht mehr als .... 50 863 150 Tlr. betragen.
1840 sind aber ausgegeben.......... 77 165 022 Tlr.
Davon gehen ab:
zur Schuldentilgung......8 579 345
die angeblich zum
Staatsschatz abgelieferten 613 457
---------
Zusammen 9 192 802 "
Es bleibt also Ausgabe
der laufenden Verwaltung........... 67 972 220 Tlr.
Es sind hiernach in diesem Jahre ................ 17 109 070 Tlr.
ungesetzlich verausgabt.
1841 sind ausgegeben ............. 74 185 443 Tlr.
und davon für die Staatsschulden
und zum Staatsschatze............. 14 419 563 "
---------------
Also für die laufende Verwaltung... 59 765 880 Tlr.
Mithin mehr als die gesetzlichen... 50 863 150 "
8 902 730 "
#292# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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1842 sind ausgegeben............... 75 269 431 Tlr.
Davon ist nichts in den Staatsschatz
abgeführt, und für die
Staatsschulden sind................. 8 684 865 "
-------------
verwendet.
Laufende Ausgaben bleiben also..... 66 584 566 Tlr.
Mithin mehr als gesetzlich .......................15 721 416 Tlr;
1843 ist die Ausgabe .............. 79 102 787 Tlr.
Für den Staatsschatz und für die
Staatsschulden sind verwendet........8 261 981 "
-------------
Die Ausgabe der laufenden
Verwaltung betrug hiernach ........ 70 840 806 Tlr.
Über den gesetzlichen Betrag von .. 50 863 150 "
--------------
ausgegeben ..................................... 19 977 656 "
1844 beträgt die Ausgabe.......... 78 243 308 Tlr.
Davon gehen ab für den Staatsschatz u.
zur Schuldenverzinsung und Tilgung 9 252 605 "
---------------
so daß laufende Ausgaben bleiben .. 68 990 703 Tlr.
das heißt mehr als die ......... 50 863 150 "
18 127 553 "
1845 beträgt die Ausgabe.......... 77 903 361 Tlr.
Zum Staatsschatz ist nichts abgeliefert.
Auf die Staatsschulden sind
verwendet......................... 7 267 082 "
Die laufende Ausgabe ist also ..... 70 636 279 Tlr.
Mithin mehr als die gesetzlichen .. 50 863 150 "
---------------
19 773 129 "
1846 sind die Ausgaben .............78 562 335 Tlr.
Zum Staatsschatze ist nichts abgeführt,
und auf die Staatsschulden sind
verwendet ......................... 7 423 831 "
---------------
Ausgaben der laufenden Verwaltung
bleiben .......................... 71 138 504 Tlr.
Also mehr als die gesetzlichen..... 50 863 150 "
20 275 354 "
#293# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
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1847 haben die Ausgaben........... 80 392 730 Tlr.
betragen.
Davon kommen in Abzug ... 6 207 650
als Ausgaben zur
Abhilfe der Not und .... 7 209 192
für das St.-Sch.-Wesen, zus. ..... 13 416 842 "
Es bleiben also Ausgaben der
laufenden Verwaltung.............. 66 975 888 Tlr.
Mithin mehr als die gesetzlichen .. 50 863 150 "
----------------
16 112 738 Tlr.
Summe .. 135 999 646 Tlr.
Fast einhundertsechsunddreißig Millionen Taler sind in den letz-
ten 8 Jahren unter der Verwaltung der Minister Alvensleben, Bo-
delschwingh, Flottwell und Duesberg ungesetzlicherweise aus den
Staatsgeldern, d.h. aus dem Vermögen des Volkes, aus dem Erwerbe
des Armen verschleudert! Und diese Leute gehen herum mit Stern
und mit Orden, bekleiden, wie Flottwell, noch hohe Staatsämter!
Jüngst kam es in der Tagespresse zur Sprache, daß ein Justizkom-
missarius - er galt für einen Demokraten - gefänglich eingezogen
wurde, weil er beschuldigt war, 50 Taler nicht gehörig abgelie-
fert zu haben. 50 Taler und 136 Millionen!
Mag es sein, daß die 1820 festgesetzte Summe den Staatsbedürfnis-
sen in neuerer Zeit nicht mehr entsprechend war. Dann hätte die
Regierung aber offen hervortreten und g e s e t z l i c h einen
neuen Etat feststellen müssen. Das mochte, das wagte sie aber
nicht. Sie mochte es nicht wegen ihrer absolutistischen Gelüste,
sie wagte es nicht, weil sie sich scheuen mußte, die Finanz-
verwaltung offenzulegen. Revuen mit der Königin Victoria,
Kindtaufen, Hochzeiten, Kirchen, Bistum Jerusalem, die alten,
halbvergessenen Schriften Friedrich II. [279], Ritterschlösser,
Helme, Gardelieutenants, Junker, Pfaffen und Bürokraten usw.
usw., welche Rolle diese Volksplagen bei den preußischen Finanzen
spielen und gespielt haben - das frommt dem Volke nicht zu-wis-
sen. Also heimlich wurde die p r e u ß i s c h e Wirtschaft
fortgesetzt, und die Minister wurden selbst vor dem positiven Ge-
setze zu Verbrechern. Freilich haben sie noch keinen Richter ge-
funden.
Wie die preußische] Finanzwirtschaft unter Friedrich Wilhelm IV.
die Kräfte der Staatskassen erschöpft, geht aus folgender Über-
sicht hervor.
#294# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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1840. Bestand der Vorjahre .......................16 949 157 Tlr.
Jahreseinnahme ............................ 71 059 475 "
---------------
Zusammen 88 008 632 "
Davon ab die Jahresausgabe................. 77 165 022 "
---------------
Bleibt Bestand............................. 10 843 610 "
1841. Bestand der Vorjahre ...................... 10 843 610 "
Jahreseinnahme............................. 71 987 880 "
---------------
Zusammen 82 831 490 "
Davon ab die Jahresausgabe mit ............ 74 185 443 "
---------------
Bleibt Bestand.............................. 8 646 047 "
(Der von Alvensleben gefertigte Etat in der Gesetzsammlung
schließt mit 55 867 000 Tlr. in der Einnahme und Ausgabe
ab!)
1842. Bestand der Vorjahre ....................... 8 646 047 "
Jahreseinnahme............................. 73 876 338 "
---------------
Zusammen 82 522 385 "
Jahresausgabe.............................. 75 269 431 "
---------------
Bleibt Bestand............................. 7 252 954 "
1843. Bestand der Vorjahre ....................... 7 252 954 "
Jahreseinnahme............................. 73 822 589 "
---------------
Zusammen 81 075 543 "
Jahresausgabe...............................79 102 787 "
Bleibt Bestand...............................1 972 756 "
1844. Bestand der Vorjahre ....................... 1 972 756 "
Jahreseinnahme............................. 75 976 613 "
---------------
Zusammen 77 949 369 "
Jahresausgabe.............................. 78 243 308 "
Defizit von ................................. 293 939 "
#295# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
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1845. Jahreseinnahme............................. 77 025 034 Tlr.
Davon ab das Defizit von 1844 ............. 293 939 "
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Bleiben ................................... 76 731 095 "
Jahresausgabe.............................. 77 903 361 "
---------------
Also Defizit ............................... 1 172 266 "
1846. Jahreseinnahme............................. 75 721 698 "
Davon ab das Defizit von 1845............... 1 172 266 "
Bleibt 74 549 432 "
Jahresausgabe.............................. 78 562 335 "
---------------
Also Defizit ............................... 4 012 903 "
(Der erste Vereinigte Landtag wird durch das Patent vom
3. Februar einberufen. Er bewilligt aber keinen Kredit.)
1847. Jahreseinnahme..............................79 518 543 Tlr.
Davon ab das Defizit von 1846 .............. 4 012 903 "
Bleibt 75 505 640 "
Die Jahresausgabe beträgt ................. 80 392 730 "
Also Defizit............................... 4 887 090 "
Um die notwendigsten Ausgaben zu bestreiten, werden 4 000 000 Ta-
ler a u s d e m S t a a t s s c h a t z e e n t n o m m e n,
und dadurch wird die Einnahme auf 83 518 543 Tlr. gebracht. Also
mit e i n e m D e f i z i t i n d e r G e n e r a l-
s t a a t s k a s s e und m i t d e r A u s l e e r u n g
d e s S t a a t s s c h a t z e s h a t d i e a l t e V e r-
w a l t u n g d a s J a h r 1 8 4 8 begonnen. Der Kassen-
bestand hat sich in den 6 Jahren, 1840-1847, von 16 949 157 auf
ein Defizit von 4 887 090, also um 21 836 247 Tlr. vermindert.
Die Einnahmen haben
in den 8 Jahren betragen........................ 598 988 170 Tlr.
die Ausgaben ................................... 620 824 417 "
Defizit also genau die eben berechnete Summe von 21 836 247 Tlr.
Diese Verminderung der Bestände ist nicht fortzuleugnen, wenn die
Regierung sie auch zu verdecken sucht, indem sie Einnahme- und
Ausgabereste von einem Jahre zum andern überträgt, und zwar in
solcher Weise, daß, wo schon ein Defizit ist, noch ein scheinba-
rer Aktivbestand in den Rechnungen
#296# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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aufgeführt ist. Also im "Frieden", bei der "Ruhe", bei der
"Ordnung" waren die preußischen Finanzen durch die preußische Re-
gierung ruiniert. Als die Bewegungen des Jahres 1848 kamen und
der Geldmarkt litt, konnte der Staat den Privaten keine Stütze
sein, sondern mußte in dieser gedrückten Zeit zu seinem Fortbe-
stehen neue Opfer fordern. Die Herren Bourgeois haben sich dafür
bei den preußischen Exministern und ihren Helfershelfern zu be-
danken. Hätten diese keine Ungesetzlichkeiten im Amte begangen,
so wären statt des Defizits 136 Millionen Taler bares Geld vor-
handen gewesen, und der Kredit hätte dann gehalten werden können.
Dies ist der verursachte Schaden, von welchem der § 333 des preu-
ßischen Kriminalrechts spricht.
Defizit in der Generalstaatskasse - und welche Einnahmen! Wir ha-
ben bei jedem Jahre eine Einnahme von über 71 bis gegen 80 Mil-
lionen gefunden. Das sind aber nur die Netto-Einnahmen, das sind
die Überschüsse der verschiedenen Spezialverwaltungen nach
A b z u g d e r V e r w a l t u n g s k o s t e n. Bei den
Steuern, beim Zoll, bei der Post, den Forsten etc. sind alle
diese Verwaltungszweige treffenden Gehälter, Bürokosten usw. vor-
weg abgezogen, und nur der verbleibende Rest ist in Einnahme ge-
stellt. Und doch hat das Land die Gehälter und Bürokosten für die
Steuer-, Forst-, Post- usw. Beamten ebensogut wie die Gratifika-
tionen und Geschenke an die Oberpräsidenten und kommandierenden
Generale aufbringen müssen. Diese vorweg abgezogenen Verwal-
tungskosten sind im Etat für 1847 auf 20 887541 Tlr. veran-
schlagt. Rechnet man diese hinzu, so haben die jährlichen Einnah-
men zwischen 90 und 100 Millionen, die jährlichen Ausgaben sogar
bis über 100 Millionen Taler betragen. Solche Summen brachte das
Volk auf-und dafür leere Staatskassen!
Die Kabinettsordre vom 17. Januar 1820 enthielt, wie wir gesehen,
eine Vorschrift für die Amtsverwaltung der Minister. Herr v. Bo-
delschwingh hat dieser Vorschrift, man kann es nicht anders an-
nehmen, mit Wissen und Willen entgegengehandelt. Er ist also der
Strafe des oben bereits angeführten § 333, Tit. 20, Teil II. des
preußischen] Landrechtes abermals verfallen. Das Gesetz verhängt
über ihn Kassation, Geld- oder Festungsstrafe und die Unfähig-
keitserklärung zu allen öffentlichen Ämtern. Da der Schaden, den
er dem Lande verursacht hat, der größesten Art ist, muß auch die
höchste gesetzlich zulässige Freiheitsstrafe gegen ihn zur Anwen-
dung kommen.
Die Exminister v. Alvensleben, Flottwell und v. Duesberg befinden
sich in ganz gleicher Lage.
Daß diese Herren Exminister den dem Lande zugefügten Schaden,
d.h. die ungesetzlicherweise verausgabten 136 Millionen Taler,
dem Lande zu ersetzen verpflichtet sind, folgt schon aus den Zi-
vilgesetzen. Hiezu verordnet das Strafrecht nach § 341, Titel 20,
Teil II. preuß[ischen] Landrechts:
#297# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
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"Sooft ein Beamter den durch vorsätzliche Pflichtwidrigkeit dem
Staate oder einem dritten verursachten Schaden nicht erstatten
kann, soll derselbe nach ausgestandener Strafe so lange in einer
öffentlichen Anstalt zur Arbeit angehalten werden, bis der Ersatz
des Schadens auf eine oder die andere Art geleistet ist."
Noch eine Kleinigkeit ! An Verwaltungsüberschüssen wurden zum
Staatsschatz abgeliefert:
Aus der Verwaltung von 1840 .................... 613 457 Tlr.
" " " " 1841 ................... 2 837 000 "
" " " " 1843 ................... 1 000 000 "
" " " " 1844 ................... 2 000 002 "
--------------
zusammen 6 450 459 Tlr.
Nach den Rechnungen über den Staatsschatz [280] sind aber seit
dem 1 Julius 1840 nur 6 423 332 Tlr. aus den Verwaltungserspar-
nissen in die Staatsschatzkasse abgeführt. Bei der Generalstaats-
kasse sind also 27 127 Tlr. 1*) mehr in A u s g a b e a u f
d e n S t a a t s s c h a t z gestellt als bei d i e s e m
e i n g e g a n g e n. Herr v. Alvensleben, Herr v. Bodel-
schwingh, Herr Flottwell und Herr v. Duesberg, wo sind die 27 127
Tlr. 1*) geblieben? Sie sind doch nicht etwa unterschlagen?
Wird sich für die Herren Exminister ein Staatsanwalt und ein
Richterkollegium finden? Einstweilen ist Herr v. Bodelschwingh
Mitglied der zweiten Kammer!
Geschrieben von Karl Marx.
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1*) In der "N. Rh. Ztg.": 17127 Tlr., im Artikel "Weiterer Bei-
trag zur altpreußischen Finanzwirtschaft" als Druckfehler berich-
tigt (siehe vorl. Band, S. 309)
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