Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       #287#
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       Preußische Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh und Konsorten
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 224 vom 17. Februar 1849]
       * Köln,  16. Februar. Der im März "entlassene" Minister v. Bodel-
       schwingh beeilt  sich, aus seiner bisherigen Verborgenheit wieder
       ans Licht zu treten: V. Bodelschwingh ist zum Abgeordneten in die
       zweite Kammer  erwählt. Eine würdige Wahl des Teltower Bauernver-
       eins.
       Hat sich  die demokratische Presse bisher mit den Exministern und
       anderen Exleuten  wenig beschäftigt,  so ist  es jetzt  Zeit, das
       frühere Treiben  dieser Sorte von Menschen zu beleuchten. Wir ru-
       fen die Amtsführung des Herrn v. Bodelschwingh als Finanzminister
       unseren Lesern und dem Staatsanwalt ins Gedächtnis zurück.
       Herr v.  Bodelschwingh wurde  im Frühjahr 1842 Finanzminister und
       hat diesen Posten bis zum 3. Mai 1844 bekleidet.
       Er liebte  es, von  seiner Amtsführung  zu sprechen.  Er war  ein
       Freund der  "Eröffnungen". So  eröffnete er  den ständischen Aus-
       schüssen [276]  am 24. Oktober 1842, daß "die Finanzen in Preußen
       einer   b e s c h r ä n k t e n  Öffentlichkeit unterliegen, der-
       jenigen  nämlich,  die  durch  die  dreijährige  Publikation  des
       Staatshaushalts-Etats in der Gesetzsammlung" herbeigeführt werde.
       Er erklärte ferner die Art und Weise, wie ein preußischer Staats-
       haushalts-Etat gemacht  werde. Derselbe beruhe "in der Hauptsache
       auf Durchschnittsberechnungen  aus den  Verwaltungsresultaten der
       dem Zeitpunkte der Etatsfertigung vorangegangenen 3 Jahre".
       Am 26.  Oktober eröffnete  derselbe Herr v. Bodelschwingh weiter,
       daß die  Einnahmen in den letzten sieben Jahren um mehr als 5 1/2
       Millionen Taler  gestiegen seien und daß auf eine weitere Steige-
       rung zu rechnen sei. ("Staatszeit[ung]" [54] Nr. 306 u. 307.) Da-
       mals   m u ß t e   man dem Herrn Finanzminister glauben, weil die
       "beschränkte Öffentlichkeit"  die preußischen  Finanzen mit einem
       undurchdringlichen Dunkel umgab. Jetzt muß man aber an der
       
       #288# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Wahrheit der  damals vom Herrn Finanzminister gegebenen Versiche-
       rungen mindestens zweifeln, weil die neuere Zeit manches über die
       frühere Finanzverwaltung offenbart hat.
       Die in der Gesetzsammlung veröffentlichten Finanzetats sollen auf
       den  Durchschnittsberechnungen  der  Spezialetats  der  einzelnen
       Verwaltungszweige beruhen,  die  nach  der    w i r k l i c h e n
       Einnahme der  vorhergehenden 3  Jahre entworfen  werden. Ist dies
       richtig, so  muß jeder  Etat der  Gesetzsammlung  den  ungefähren
       Durchschnitt der  wirklichen Einnahmen  und Ausgaben der Vorjahre
       enthalten. Wo  nicht, so  ist der Etat nach der eigenen Erklärung
       des Herrn  v. Bodelschwingh   f a l s c h,   eine   f a l s c h e
       ö f f e n t l i c h e  U r k u n d e.
       1844 wurde in der Gesetzsammlung (S. 93) ein Etat veröffentlicht,
       den  Herr  v.  Bodelschwingh  gegengezeichnet  hat.  Dieser  Etat
       schließt in der Einnahme sowohl als in der Ausgabe mit 57 677 194
       Talern ab.  Auf so hoch mußte sich also die Durchschnittseinnahme
       und -ausgabe  der vorhergehenden  Jahre stellen.  In der  Tat war
       aber die  Einnahme sowohl  als die  Ausgabe in den Vorjahren weit
       höher. Die  Regierung hat  später den Mitgliedern des ersten Ver-
       einigten Landtages  die Resultate  der Finanzverwaltung von 1840-
       1846 mit-geteilt. [277]
       Nach denselben betragen
       
                     die Einnahmen     die Ausgaben
       
       1843          73 822 589 Tlr.   79 102 787 Tlr.
       1842          73 876 338  "     75 269 431  "
       1841          71 987 880        74 185 443  "
                    ----------------------------------
                    219 686 807 Tlr.  228 557 661 Tlr.
       
       Die richtige Durchschnittssumme der Einnahmen war also 73 228 935
       Taler, die der Ausgaben 76 185 887 Tlr. Herr v. Bodelschwingh hat
       also sowohl  Einnahme als  Ausgabe zu niedrig angegeben, und zwar
       bei der  Einnahme 15 551 741 Tlr., bei der Ausgabe 18 508 693 Ta-
       ler   j ä h r l i c h   verschwiegen. Diese  Summen dürften  sich
       freilich bei einer genauen Berechnung um einiges ändern, insofern
       die dreijährigen  Durchschnittsberechnungen der  Spezialetats für
       die einzelnen  Verwaltungszweige nicht  bei jeder Etatsentwerfung
       durchaus neu  gefertigt werden  und über 1841, und zwar bis 1838,
       zurückreichen können. Eine bedeutende Verminderung der verschwie-
       genen Summen  wird sich  indes dadurch  nicht herausstellen; denn
       1840 betrugen  die Jahreseinnahmen  abermals 71 059 475  Tlr. und
       die Ausgaben sogar 77 165 022 Tlr.
       
       #289# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
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       Über die  Jahre 1839  und 1838  fehlen uns offizielle Angaben. Da
       sich jedoch  bei gleicher  Finanzgesetzgebung und  im Frieden die
       Einkünfte des  Staates nicht  plötzlich, sondern  nur  allmählich
       verändern, so kann man mit Bestimmtheit annehmen, daß die Staats-
       einnahmen 1838  und 1839  wenigstens 70  Millionen Taler erreicht
       haben.
       Der Finanzetat  des Herrn  v. Bodelschwingh  ist also  wie  wahr-
       scheinlich viele  seiner Vorgänger  und seiner  beiden Nachfolger
       bis 1848   f a l s c h.   Herr  v. Bodelschwingh mußte es wissen,
       daß er  etwas Unrichtiges  veröffentlichte. Ihm waren die wirkli-
       chen Verhältnisse  des Staatshaushaltes  nicht unbekannt. Die Ab-
       weichungen von  der Wahrheit traten auch so stark hervor, daß der
       Regierungsrat Bergius  in Breslau und nach ihm Bülow-Cummerow so-
       gar, ohne  die Rechnungen  zu kennen,  im voraus  öffentlich  auf
       diese Unrichtigkeiten  hingewiesen haben.  Freilich, wäre Herr v.
       Bodelschwingh mit  der Wahrheit hervorgetreten, seine Eröffnungen
       und Reden  vor den Ausschüssen der Provinziallandtage hätten eine
       andere  Aufnahme   erfahren.  Er   konnte  renommieren   bei  der
       "beschränkten Öffentlichkeit"  der preußischen  Finanzen, wo  ihn
       bei voller  Öffentlichkeit nur Schande und Vorwürfe erwartet hät-
       ten. Er  sprach mit Wohlgefallen von der Steigerung der Einnahmen
       um   51/2    Millionen   Taler,    verschwieg   aber,   daß   die
       A u s g a b e n   von 1840  bis 1843  die Einnahmen um 14 976 401
       Tlr. überstiegen  haben. Obgleich  das Land  in diesen  4  Jahren
       290 746 282 Tlr.  hatte aufbringen  müssen, konnten  diese großen
       Summen doch  die übermäßigen  Ausgaben von 305 722 683 Tlr. nicht
       decken. Solche Ausgaben ohne Krieg, ohne genügende Vertretung der
       industriellen und  Handelsinteressen im  Auslande,  ohne  Flotte,
       ohne namhafte  Förderung des Ackerbaues und der Gewerbe im Inlan-
       de! Prachtbauten  des Königs,  Günstlinge unter  den Beamten, Ge-
       schenke an  Junker und Bürokraten und die Armee mit ihren Paraden
       und Revuen  hatten dem Lande ungeheure Summen gekostet. Nun frei-
       lich, Herr  v. Bodelschwingh  war nicht der Mann, das einzugeste-
       hen. Er  machte also  einen falschen Etat, um das Volk zu überre-
       den, daß weniger eingenommen und weniger ausgegeben werde.
       Die Anfertigung  falscher Etats ist und bleibt aber ein mißliches
       Unternehmen. Die  preußischen Gesetze  verordnen schwere  Strafen
       für dergleichen  Amtsvergehen. Die  in der  Gesetzsammlung veröf-
       fentlichten Finanzetats  sind nämlich öffentliche Urkunden. Daran
       wird niemand  zweifeln. Für-die Ausstellung falscher öffentlicher
       Urkunden von  Seiten der  Staatsbeamten hat  das preußische Land-
       recht [149]  zwar keine  besondern Strafen  festgesetzt. Ein  Re-
       skript vom  3. Juni  1831 (v.  Kamptz' Jahrbücher  B. 37, S. 407)
       verordnet aber,  daß gegen dergleichen Handlungen die Strafen des
       Betruges und  beziehungsweise der Amtsvergehen zur Anwendung kom-
       men. Die preußischen Gerichte
       
       #290# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       haben seither auch danach erkannt. Über Amtsvergehen bestimmt das
       preußische Landrecht, Teil II, Titel 20, § 333 nämlich:
       "
       Wer den Vorschriften seines Amtes vorsätzlich zuwiderhandelt, der
       soll  s o f o r t  k a s s i e r t,  außerdem nach Beschaffenheit
       des Vergehens und des verursachten Schadens mit verhältnismäßiger
       Geld-, Gefängnis- oder Festungsstrafe belegt und zu allen öffent-
       lichen Ämtern unfähig erklärt werden."
       
       Kassation, Unfähigkeitserklärung  zu  allen  öffentlichen  Ämtern
       nebst Geld-  oder Freiheitsstrafe  ist es  also,   w a s  n a c h
       d e n   G e s e t z e n   den Fertiger  falscher Etats  erwartet.
       Falls sich  Herr v. Bodelschwingh von dem dringendsten Verdachte,
       einen falschen Etat veröffentlicht zu haben, nicht reinigen kann,
       ist es  die   P f l i c h t  des Richters, diese Strafen über ihn
       zu verhängen. Wir fordern ihn und den Staatsanwalt auf, die Ange-
       legenheit ins klare zu bringen.
       Die Geld-,  Gefängnis- oder  Festungsstrafe soll nach Beschaffen-
       heit des verursachten Schadens bestimmt werden. Der Schaden, wel-
       chen Herr v. Bodelschwingh in Gemeinschaft mit seinen Amtsvorgän-
       gern und Nachfolgern dem Lande zugefügt hat, ist so groß, ist von
       solchem Umfange,  wie ihn  nur Minister  und  sonstige  höchstge-
       stellte Personen  einem ganzen  Volke zufügen  können. Wir wollen
       ihn  hier  seinem  Betrage  nach  ermitteln  und  bemerken  dabei
       zugleich, daß  wir bei  dieser Gelegenheit  sofort auf  eine neue
       Amts Verletzung der Minister stoßen.
       Die Kabinettsordre  vom 17.  Januar 1820  setzt  den  Bedarf  der
       A u s g a b e n     für  den   preußischen   Staatshaushalt   auf
       50 863 150 Taler fest. Sodann heißt es wörtlich:
       
       "Die vorstehend  von Mir  als Bedarf bei der laufenden Verwaltung
       angenommene Summe  darf  u n t e r  k e i n e n  B e d i n g u n-
       g e n   erhöht werden.  Die Chefs der einzelnen Verwaltungen sind
       Mir dafür persönlich und das ganze Staatsministerium insbesondere
       um so  mehr verantwortlich,  als die  von Mir bewilligte Summe im
       ganzen zu  den in  den bisherigen  Etatsnachweisungen angegebenen
       Zwecken ausreichen wird."
       
       Was unter  dem "Bedarf  der laufenden Verwaltung" verstanden ist,
       ergibt der  weitere Zusammenhang  klar und  deutlich,  indem  der
       "laufenden Verwaltung"  die Staatsschuldenverwaltung  entgegenge-
       setzt ist. Ausgaben der laufenden Verwaltung sind alle diejenigen
       Zahlungen aus  der Staatskasse,  die nicht zu der Verzinsung oder
       Tilgung der  Staatsschuld verwendet  werden. Sie  sollen, wie wir
       gesehen haben,  nach der Kabinettsordre vom Januar 1820, die noch
       heute nicht  aufgehoben ist, niemals die Summe von 50 863 150 Ta-
       lern übersteigen.  Die Kabinettsordre  ist in  der Gesetzsammlung
       von 1820  publiziert, und  es ist  nie bezweifelt worden, daß vor
       der Erklärung  des konstitutionellen Königtums derart publizierte
       Ordres in Preußen
       
       #291# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
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       Gesetzeskraft hatten. Jede Überschreitung der gesetzlich bestimm-
       ten Summe  ist also  eine Gesetzwidrigkeit,  ein Amtsvergehen der
       Minister.
       Die dem  ersten Vereinigten Landtage mitgeteilten Rechnungen über
       den Staatshaushalt für 1840-1846 [277] und die der nunmehr aufge-
       lösten Nationalversammlung  vorgelegten Übersichten  über die Re-
       sultate der  Finanzverwaltung im Jahre 1847 [278] liefern den Be-
       weis, daß  sämtliche Minister  von 1840  bis 1847  in jedem Jahre
       ihre Pflicht  verletzt haben.  Sie haben in jedem Jahre mehr, und
       zwar bedeutend mehr, bei der laufenden Verwaltung ausgegeben, als
       ihnen gesetzlich  zustand. Wir wollen hier des besseren Zusammen-
       hanges wegen  nicht mehr  von Herrn v. Bodelschwingh allein, son-
       dern von  sämtlichen Finanzministern seit 1840 bis 1847 sprechen.
       Namentlich sind  das gewesen: Graf Alvensleben von 1835 bis 1842,
       v. Bodelschwingh von 1842 bis 1844, Flottwell vom 3. Mai 1844 bis
       zum 16.  August 1846  und v.  Duesberg seit  dieser Zeit  bis zum
       Sturze des  Ministeriums durch die Märzrevolution. Alle diese Mi-
       nister sind  gleichmäßig beteiligt.  Die einfache Darstellung der
       Tatsachen wird es klarmachen, wie durch eine Reihenfolge pflicht-
       vergessener höchster  Beamten der beginnende Wohlstand eines Lan-
       des ruiniert wird.
       Die laufende  Ausgabe, d.h.  die Jahresausgabe nach Abzug des auf
       die Staatsschulden  verwendeten Anteiles, konnte, wie wir gesehen
       haben, gesetzlich nicht mehr als .... 50 863 150 Tlr. betragen.
       
       1840 sind aber ausgegeben.......... 77 165 022 Tlr.
       Davon gehen ab:
        zur Schuldentilgung......8 579 345
        die angeblich zum
        Staatsschatz abgelieferten 613 457
                                  ---------
                                  Zusammen  9 192 802  "
       Es bleibt also Ausgabe
       der laufenden Verwaltung........... 67 972 220 Tlr.
       Es sind hiernach in diesem Jahre ................ 17 109 070 Tlr.
        ungesetzlich verausgabt.
        1841 sind ausgegeben ............. 74 185 443 Tlr.
       und davon für die Staatsschulden
        und zum Staatsschatze............. 14 419 563  "
                                           ---------------
       Also für die laufende Verwaltung... 59 765 880 Tlr.
       Mithin mehr als die gesetzlichen... 50 863 150 "
                                                          8 902 730  "
       
       #292# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       1842 sind ausgegeben............... 75 269 431 Tlr.
       Davon ist nichts in den Staatsschatz
       abgeführt, und für die
       Staatsschulden sind................. 8 684 865  "
                                            -------------
       verwendet.
       Laufende Ausgaben bleiben also..... 66 584 566 Tlr.
       Mithin mehr als gesetzlich .......................15 721 416 Tlr;
       1843 ist die Ausgabe .............. 79 102 787 Tlr.
       Für den Staatsschatz und für die
       Staatsschulden sind verwendet........8 261 981  "
                                            -------------
       Die Ausgabe der laufenden
       Verwaltung betrug hiernach ........ 70 840 806 Tlr.
       Über den gesetzlichen Betrag von .. 50 863 150  "
                                           --------------
        ausgegeben ..................................... 19 977 656  "
        1844 beträgt die Ausgabe.......... 78 243 308 Tlr.
       Davon gehen ab für den Staatsschatz u.
        zur Schuldenverzinsung und Tilgung  9 252 605  "
                                           ---------------
       so daß laufende Ausgaben bleiben .. 68 990 703 Tlr.
        das heißt mehr als die   ......... 50 863 150  "
                                                         18 127 553  "
        1845 beträgt die Ausgabe.......... 77 903 361 Tlr.
       Zum Staatsschatz ist nichts abgeliefert.
        Auf die Staatsschulden sind
        verwendet.........................  7 267 082  "
       Die laufende Ausgabe ist also ..... 70 636 279 Tlr.
       Mithin mehr als die gesetzlichen .. 50 863 150  "
                                           ---------------
                                                         19 773 129  "
       1846 sind die Ausgaben .............78 562 335 Tlr.
       Zum Staatsschatze ist nichts abgeführt,
        und auf die Staatsschulden sind
        verwendet ......................... 7 423 831  "
                                           ---------------
       Ausgaben der laufenden Verwaltung
        bleiben .......................... 71 138 504 Tlr.
       Also mehr als die gesetzlichen..... 50 863 150  "
                                                         20 275 354  "
       
       #293# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
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        1847 haben die Ausgaben........... 80 392 730 Tlr.
        betragen.
       Davon kommen in Abzug ... 6 207 650
        als Ausgaben zur
        Abhilfe der Not und .... 7 209 192
        für das St.-Sch.-Wesen, zus. ..... 13 416 842  "
       Es bleiben also Ausgaben der
        laufenden Verwaltung.............. 66 975 888 Tlr.
       Mithin mehr als die gesetzlichen .. 50 863 150  "
                                           ----------------
                                                         16 112 738 Tlr.
                                               Summe .. 135 999 646 Tlr.
       
       Fast einhundertsechsunddreißig  Millionen Taler sind in den letz-
       ten 8  Jahren unter  der Verwaltung der Minister Alvensleben, Bo-
       delschwingh, Flottwell  und Duesberg  ungesetzlicherweise aus den
       Staatsgeldern, d.h.  aus dem Vermögen des Volkes, aus dem Erwerbe
       des Armen  verschleudert! Und  diese Leute  gehen herum mit Stern
       und mit  Orden, bekleiden,  wie Flottwell, noch hohe Staatsämter!
       Jüngst kam  es in der Tagespresse zur Sprache, daß ein Justizkom-
       missarius -  er galt für einen Demokraten - gefänglich eingezogen
       wurde, weil  er beschuldigt  war, 50 Taler nicht gehörig abgelie-
       fert zu haben. 50 Taler und 136 Millionen!
       Mag es sein, daß die 1820 festgesetzte Summe den Staatsbedürfnis-
       sen in  neuerer Zeit  nicht mehr entsprechend war. Dann hätte die
       Regierung aber offen hervortreten und  g e s e t z l i c h  einen
       neuen Etat  feststellen müssen.  Das mochte,  das wagte  sie aber
       nicht. Sie  mochte es nicht wegen ihrer absolutistischen Gelüste,
       sie wagte  es nicht,  weil sie  sich scheuen  mußte, die  Finanz-
       verwaltung  offenzulegen.   Revuen  mit   der  Königin  Victoria,
       Kindtaufen, Hochzeiten,  Kirchen, Bistum  Jerusalem,  die  alten,
       halbvergessenen Schriften  Friedrich II.  [279], Ritterschlösser,
       Helme, Gardelieutenants,  Junker,  Pfaffen  und  Bürokraten  usw.
       usw., welche Rolle diese Volksplagen bei den preußischen Finanzen
       spielen und  gespielt haben  - das frommt dem Volke nicht zu-wis-
       sen. Also  heimlich wurde  die   p r e u ß i s c h e   Wirtschaft
       fortgesetzt, und die Minister wurden selbst vor dem positiven Ge-
       setze zu  Verbrechern. Freilich haben sie noch keinen Richter ge-
       funden.
       Wie die  preußische] Finanzwirtschaft unter Friedrich Wilhelm IV.
       die Kräfte  der Staatskassen  erschöpft, geht aus folgender Über-
       sicht hervor.
       
       #294# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       1840. Bestand der Vorjahre .......................16 949 157 Tlr.
             Jahreseinnahme ............................ 71 059 475  "
                                                         ---------------
                                               Zusammen  88 008 632  "
       
             Davon ab die Jahresausgabe................. 77 165 022  "
                                                         ---------------
             Bleibt Bestand............................. 10 843 610  "
       
       1841. Bestand der Vorjahre ...................... 10 843 610  "
             Jahreseinnahme............................. 71 987 880  "
                                                         ---------------
                                               Zusammen  82 831 490  "
             Davon ab die Jahresausgabe mit ............ 74 185 443  "
                                                         ---------------
             Bleibt Bestand.............................. 8 646 047  "
             (Der von Alvensleben gefertigte Etat in der Gesetzsammlung
             schließt mit 55 867 000 Tlr. in der Einnahme und Ausgabe
             ab!)
       
       1842. Bestand der Vorjahre ....................... 8 646 047  "
             Jahreseinnahme............................. 73 876 338  "
                                                         ---------------
                                               Zusammen  82 522 385  "
             Jahresausgabe.............................. 75 269 431  "
                                                         ---------------
             Bleibt Bestand.............................  7 252 954  "
       
       1843. Bestand der Vorjahre ....................... 7 252 954  "
             Jahreseinnahme............................. 73 822 589  "
                                                         ---------------
                                               Zusammen  81 075 543  "
             Jahresausgabe...............................79 102 787  "
             Bleibt Bestand...............................1 972 756  "
       
       1844. Bestand der Vorjahre ....................... 1 972 756  "
             Jahreseinnahme............................. 75 976 613  "
                                                         ---------------
                                               Zusammen  77 949 369  "
             Jahresausgabe.............................. 78 243 308  "
             Defizit von .................................  293 939  "
       
       #295# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
       -----
       1845. Jahreseinnahme............................. 77 025 034 Tlr.
             Davon ab das Defizit von 1844 .............    293 939  "
                                                         ---------------
             Bleiben ................................... 76 731 095  "
             Jahresausgabe.............................. 77 903 361  "
                                                         ---------------
             Also Defizit ............................... 1 172 266  "
       
       1846. Jahreseinnahme............................. 75 721 698  "
             Davon ab das Defizit von 1845............... 1 172 266  "
                                                 Bleibt  74 549 432  "
             Jahresausgabe.............................. 78 562 335  "
                                                         ---------------
             Also Defizit ............................... 4 012 903  "
             (Der erste Vereinigte Landtag wird durch das Patent vom
             3. Februar einberufen. Er bewilligt aber keinen Kredit.)
       
       1847. Jahreseinnahme..............................79 518 543 Tlr.
             Davon ab das Defizit von 1846 .............. 4 012 903  "
                                                 Bleibt  75 505 640  "
             Die Jahresausgabe beträgt ................. 80 392 730  "
             Also Defizit...............................  4 887 090  "
       
       Um die notwendigsten Ausgaben zu bestreiten, werden 4 000 000 Ta-
       ler   a u s  d e m  S t a a t s s c h a t z e  e n t n o m m e n,
       und dadurch  wird die Einnahme auf 83 518 543 Tlr. gebracht. Also
       mit   e i n e m   D e f i z i t    i n    d e r    G e n e r a l-
       s t a a t s k a s s e   und   m i t   d e r   A u s l e e r u n g
       d e s  S t a a t s s c h a t z e s  h a t  d i e  a l t e  V e r-
       w a l t u n g   d a s   J a h r   1 8 4 8   begonnen. Der Kassen-
       bestand hat  sich in  den 6 Jahren, 1840-1847, von 16 949 157 auf
       ein Defizit  von 4 887 090,  also um  21 836 247 Tlr. vermindert.
       Die Einnahmen haben
       
       in den 8 Jahren betragen........................ 598 988 170 Tlr.
       die Ausgaben ................................... 620 824 417  "
        Defizit also genau die eben berechnete Summe von 21 836 247 Tlr.
       
       Diese Verminderung der Bestände ist nicht fortzuleugnen, wenn die
       Regierung sie  auch zu  verdecken sucht,  indem sie Einnahme- und
       Ausgabereste von  einem Jahre  zum andern  überträgt, und zwar in
       solcher Weise,  daß, wo schon ein Defizit ist, noch ein scheinba-
       rer Aktivbestand in den Rechnungen
       
       #296# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       aufgeführt ist.  Also im  "Frieden",  bei  der  "Ruhe",  bei  der
       "Ordnung" waren die preußischen Finanzen durch die preußische Re-
       gierung ruiniert.  Als die  Bewegungen des  Jahres 1848 kamen und
       der Geldmarkt  litt, konnte  der Staat  den Privaten keine Stütze
       sein, sondern  mußte in  dieser gedrückten Zeit zu seinem Fortbe-
       stehen neue  Opfer fordern. Die Herren Bourgeois haben sich dafür
       bei den  preußischen Exministern  und ihren Helfershelfern zu be-
       danken. Hätten  diese keine  Ungesetzlichkeiten im Amte begangen,
       so wären  statt des  Defizits 136 Millionen Taler bares Geld vor-
       handen gewesen, und der Kredit hätte dann gehalten werden können.
       Dies ist der verursachte Schaden, von welchem der § 333 des preu-
       ßischen Kriminalrechts spricht.
       Defizit in der Generalstaatskasse - und welche Einnahmen! Wir ha-
       ben bei  jedem Jahre  eine Einnahme von über 71 bis gegen 80 Mil-
       lionen gefunden.  Das sind aber nur die Netto-Einnahmen, das sind
       die  Überschüsse   der  verschiedenen   Spezialverwaltungen  nach
       A b z u g   d e r   V e r w a l t u n g s k o s t e n.   Bei  den
       Steuern, beim  Zoll, bei  der Post,  den Forsten  etc. sind  alle
       diese Verwaltungszweige treffenden Gehälter, Bürokosten usw. vor-
       weg abgezogen,  und nur der verbleibende Rest ist in Einnahme ge-
       stellt. Und doch hat das Land die Gehälter und Bürokosten für die
       Steuer-, Forst-,  Post- usw. Beamten ebensogut wie die Gratifika-
       tionen und  Geschenke an  die Oberpräsidenten und kommandierenden
       Generale aufbringen  müssen.  Diese  vorweg  abgezogenen  Verwal-
       tungskosten sind  im Etat  für 1847  auf 20  887541  Tlr.  veran-
       schlagt. Rechnet man diese hinzu, so haben die jährlichen Einnah-
       men zwischen  90 und 100 Millionen, die jährlichen Ausgaben sogar
       bis über  100 Millionen Taler betragen. Solche Summen brachte das
       Volk auf-und dafür leere Staatskassen!
       Die Kabinettsordre vom 17. Januar 1820 enthielt, wie wir gesehen,
       eine Vorschrift  für die Amtsverwaltung der Minister. Herr v. Bo-
       delschwingh hat  dieser Vorschrift,  man kann es nicht anders an-
       nehmen, mit  Wissen und Willen entgegengehandelt. Er ist also der
       Strafe des  oben bereits angeführten § 333, Tit. 20, Teil II. des
       preußischen] Landrechtes  abermals verfallen. Das Gesetz verhängt
       über ihn  Kassation, Geld-  oder Festungsstrafe  und die Unfähig-
       keitserklärung zu  allen öffentlichen Ämtern. Da der Schaden, den
       er dem  Lande verursacht hat, der größesten Art ist, muß auch die
       höchste gesetzlich zulässige Freiheitsstrafe gegen ihn zur Anwen-
       dung kommen.
       Die Exminister v. Alvensleben, Flottwell und v. Duesberg befinden
       sich in ganz gleicher Lage.
       Daß diese  Herren Exminister  den dem  Lande zugefügten  Schaden,
       d.h. die  ungesetzlicherweise verausgabten  136 Millionen  Taler,
       dem Lande  zu ersetzen verpflichtet sind, folgt schon aus den Zi-
       vilgesetzen. Hiezu verordnet das Strafrecht nach § 341, Titel 20,
       Teil II. preuß[ischen] Landrechts:
       
       #297# Preuß. Finanzwirtschaft unter Bodelschwingh u. Kons.
       -----
       "Sooft ein  Beamter den  durch vorsätzliche Pflichtwidrigkeit dem
       Staate oder  einem dritten  verursachten Schaden  nicht erstatten
       kann, soll  derselbe nach ausgestandener Strafe so lange in einer
       öffentlichen Anstalt zur Arbeit angehalten werden, bis der Ersatz
       des Schadens auf eine oder die andere Art geleistet ist."
       Noch eine  Kleinigkeit !  An Verwaltungsüberschüssen  wurden  zum
       Staatsschatz abgeliefert:
       
       Aus der Verwaltung von 1840 ....................  613 457 Tlr.
        "   "      "       "  1841 ................... 2 837 000  "
        "   "      "       "  1843 ................... 1 000 000  "
        "   "      "       "  1844 ................... 2 000 002  "
                                                       --------------
                                              zusammen 6 450 459 Tlr.
       
       Nach den  Rechnungen über  den Staatsschatz  [280] sind aber seit
       dem 1  Julius 1840  nur 6 423 332 Tlr. aus den Verwaltungserspar-
       nissen in die Staatsschatzkasse abgeführt. Bei der Generalstaats-
       kasse sind  also 27 127  Tlr. 1*)  mehr in   A u s g a b e  a u f
       d e n   S t a a t s s c h a t z   gestellt als  bei   d i e s e m
       e i n g e g a n g e n.   Herr  v.  Alvensleben,  Herr  v.  Bodel-
       schwingh, Herr Flottwell und Herr v. Duesberg, wo sind die 27 127
       Tlr. 1*) geblieben? Sie sind doch nicht etwa unterschlagen?
       Wird sich  für die  Herren Exminister  ein Staatsanwalt  und  ein
       Richterkollegium finden?  Einstweilen ist  Herr v.  Bodelschwingh
       Mitglied der zweiten Kammer!
       
       Geschrieben von Karl Marx.
       -----
       1*) In der  "N. Rh.  Ztg.": 17127 Tlr., im Artikel "Weiterer Bei-
       trag zur altpreußischen Finanzwirtschaft" als Druckfehler berich-
       tigt (siehe vorl. Band, S. 309)

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