Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Weiterer Beitrag zur altpreußischen Finanzwirtschaft
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 229 vom 23. Februar 1849]
       * Köln,  21. Februar. Unseren Artikel in Nr. 224 der Zeitung über
       v. Bodelschwingh nebst Konsorten und die preußische Finanzverwal-
       tung 1*),  müssen wir  ergänzen. Wir haben zum Schlüsse desselben
       darauf hingewiesen,  daß 27 127  R[eichs]t[aler] (17 127  ist ein
       Druckfehler) weniger bei dem Staatsschatze gebucht sind, als nach
       den Rechnungen der Generalstaatskasse an denselben abgeführt wur-
       den. Nachträglich  haben wir  in den  von der  Regierung gelegten
       Rechnungen eine  Notiz gefunden,  welche uns  das Rätsel über den
       Verbleib dieses Geldes löst.
       Es sind nämlich die sogenannten Verwaltungsersparnisse des Jahres
       1844 im  Betrage von  200 002 Rt. nicht bar zur Kasse des Staats-
       schatzes eingezahlt,  sondern für  diese  Summe  sind  preußische
       Staatsschuldscheine gekauft.  Nach dem  damaligen Kurse  soll da-
       durch ein  Verlust bei  dem Einkaufe  von 27 127  Rt.  entstanden
       sein. Die  preußischen Minister  sind oder waren glänzende Finan-
       ziers! Das  macht dieser Fall wieder offenbar. Denn wir haben die
       Herren Exminister nicht mehr zu fragen, wo die 27 127 Rt. geblie-
       ben sind,  sondern wir können ihnen sagen, daß durch ihre Schlau-
       heit an diesem einen Geschäfte nicht nur 27 000, sondern mehr als
       400 000 Rt.  verloren sind.  Dieser Vorwurf trifft zunächst Herrn
       Flottwell, denn  er war  damals Finanzminister. Er mag ein redli-
       cher Mann  sein. Dem  Lande kann  es aber  ganz gleich gelten, ob
       seine Minister ihm aus Unfähigkeit oder aus bösem Willen schaden.
       Eine Untersuchung  darüber könnte  höchstens für die Familie des-
       selben von Interesse sein.
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 287-297
       
       #310# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       In seiner Denkschrift über den Staatsschatz vom 6. April 1847 er-
       klärt der  damalige Schatzminister  v. Thile ganz unumwunden, daß
       in betreff  des Staatsschatzes folgende zwei Grundsätze feststän-
       den:
       
       1. daß der Bestand stets in  b a r e m,  g e m ü n z t e m  Gelde
       vorhanden sein müsse,
       2. daß aus  dem Staatsschatze  keine  Zahlungen  irgendeiner  Art
       geleistet werden dürfen, außer zum Zwecke von Kriegsrüstungen.
       
       Was den  ersten Grundsatz  betrifft, so ist es richtig, daß, wenn
       überhaupt einmal  ein Staatsschatz  existieren soll,  ein solcher
       nur dann  einen vernünftigen  Sinn hat,  wenn er  in    b a r e m
       G e l d e  o d e r  i n  e d l e n  M e t a l l e n  niedergelegt
       ist. Eine  Regierung, die  sich nicht  auf die  Kraft des  Volkes
       stützen kann, mag allerdings für sogenannte schwierige Zeiten ei-
       nes Rückhalts  bedürftig sein.  Wenn ihr Kredit auch an der Börse
       leidet, muß  sie noch  Mittel im Rückhalte haben, sich aus dieser
       Verlegenheit zu  helfen, das  kann aber  nur mit barem Gelde oder
       edlen Metallen  geschehen. Gold  und Silber öffnet die Herzen der
       Bourgeois zu  allen Zeiten.  Aber ein  gedrucktes, ein schlechtes
       Papier ist  der sicherste  Weg, auch  die "Achtung"  der Börse zu
       verlieren. Wenn  der Staatskredit  so weit  heruntergekommen ist,
       daß die  Hilfe des  Staatsschatzes notwendig wird, gibt es an der
       Börse nichts Demütigenderes, als Staatsschuldscheine zum Verkaufe
       ausbieten und  den Käufer  suchen zu müssen. Wer jemals eine grö-
       ßere Börse  beobachtet hat,  wird es wissen, welche Verachtung in
       den Mienen und Gesten des Geldspekulanten hervortritt, sobald ihm
       in solchen  Zeiten Staatspapiere angeboten werden. Im übrigen mag
       der Spekulant Geheimer Kommerzienrat und sehr "gut gesinnt" sein.
       Der Ankauf  von Staatsschuldscheinen war also die ungeschickteste
       Operation, welche die preußische Regierung vornehmen konnte.
       Herr v.  Thile erklärt in der angeführten Denkschrift, daß er die
       1 972 875 Rt.  Staatsschuldscheine statt der 2 000 002 Rt.  b a r
       hat annehmen   m ü s s e n.   Wir  legen auf diese Entschuldigung
       des "müssen"  keinen Wert. Aber wenn die Rechnungen richtig sind,
       so ist  der Ankauf der Staatspapiere schon von der Generalstaats-
       kasse aus  bewirkt. Sonst hätte der ganze Betrag des baren Geldes
       an den  Staatsschatz abgeliefert  werden müssen.  Herr  Flottwell
       scheint also der glücklichen Finanzoperation zunächst zu stehen.
       Wie die  kleinbürgerliche Sparsamkeit,  die gerne einige Prozente
       an den Zinsen ersparen möchte und den größeren Finanzunternehmun-
       gen eines  Staates nicht gewachsen war, zuletzt unter Schimpf und
       Schande mit  doppeltem Verluste  endet, werden  die nachstehenden
       Zahlen ergeben.
       
       #311# Weiterer Beitrag zur altpreuß. Finanzwirtschaft
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       Zu dem Verluste gegen den Nominalwert beim Einkaufe
       von ..........................·.................... 27 127 Rt.
       kommt der  weit größere Verlust beim Verkaufe hinzu. Vom März bis
       zum Anfang Juli 1848 haben die Kurse der Staatsschuldscheine zwi-
       schen 66%  G. 1*)  (4. April) und 83 1/2 % Br. 1*) (21. März) ge-
       schwankt. Da nun die Kurse sogleich fallen, wenn eine große Summe
       von Papieren  zum Verkauf  gebracht wird,  so ist anzunehmen, daß
       die Regierung ihre Staatsschuldscheine nicht über 70% losgeworden
       ist. Beim Verkaufe sind also gegen den Nominalwert wahrscheinlich
       wenigstens 30% von  1 972 875 Rt.,
       also ............................................. 591 840 Rt.
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       verloren worden, davon gehen die gewonnenen Zinsen für 3 Jahre
       à 69048 Rt. mit................................... 207 144 Rt.
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       ab, so daß                                         411 823 Rt.
       wahrscheinlich als  reiner Verlust  bleiben. Fast  1/4 der ganzen
       Summe ist  verloren, und dafür ist der Staatskredit durch den ge-
       drückten Kurs der Staatsschuldscheine noch mehr geschwächt.
       Dieses kleine  Pröbchen von  der Weisheit preußischer Finanz- und
       Schatzminister, à  la Flottwell-Thile  führen wir  nur darum  an,
       weil es  die Ergänzung  zu unserem oben bezeichneten Artikel not-
       wendig macht.  Sonst würden  wir uns nicht mit dem Kleinen befas-
       sen, wo das Große so reichen Stoff für uns darbietet.
       
       Geschrieben von Karl Marx.
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       1*) G. (Geld)  - die  betreffenden Papiere  werden zum  genannten
       Kurs gesucht; Br. (Brief) - die Papiere werden zum genannten Kurs
       angeboten

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