Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
zurück
#309#
-----
Weiterer Beitrag zur altpreußischen Finanzwirtschaft
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 229 vom 23. Februar 1849]
* Köln, 21. Februar. Unseren Artikel in Nr. 224 der Zeitung über
v. Bodelschwingh nebst Konsorten und die preußische Finanzverwal-
tung 1*), müssen wir ergänzen. Wir haben zum Schlüsse desselben
darauf hingewiesen, daß 27 127 R[eichs]t[aler] (17 127 ist ein
Druckfehler) weniger bei dem Staatsschatze gebucht sind, als nach
den Rechnungen der Generalstaatskasse an denselben abgeführt wur-
den. Nachträglich haben wir in den von der Regierung gelegten
Rechnungen eine Notiz gefunden, welche uns das Rätsel über den
Verbleib dieses Geldes löst.
Es sind nämlich die sogenannten Verwaltungsersparnisse des Jahres
1844 im Betrage von 200 002 Rt. nicht bar zur Kasse des Staats-
schatzes eingezahlt, sondern für diese Summe sind preußische
Staatsschuldscheine gekauft. Nach dem damaligen Kurse soll da-
durch ein Verlust bei dem Einkaufe von 27 127 Rt. entstanden
sein. Die preußischen Minister sind oder waren glänzende Finan-
ziers! Das macht dieser Fall wieder offenbar. Denn wir haben die
Herren Exminister nicht mehr zu fragen, wo die 27 127 Rt. geblie-
ben sind, sondern wir können ihnen sagen, daß durch ihre Schlau-
heit an diesem einen Geschäfte nicht nur 27 000, sondern mehr als
400 000 Rt. verloren sind. Dieser Vorwurf trifft zunächst Herrn
Flottwell, denn er war damals Finanzminister. Er mag ein redli-
cher Mann sein. Dem Lande kann es aber ganz gleich gelten, ob
seine Minister ihm aus Unfähigkeit oder aus bösem Willen schaden.
Eine Untersuchung darüber könnte höchstens für die Familie des-
selben von Interesse sein.
-----
1*) Siehe vorl. Band, S. 287-297
#310# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
-----
In seiner Denkschrift über den Staatsschatz vom 6. April 1847 er-
klärt der damalige Schatzminister v. Thile ganz unumwunden, daß
in betreff des Staatsschatzes folgende zwei Grundsätze feststän-
den:
1. daß der Bestand stets in b a r e m, g e m ü n z t e m Gelde
vorhanden sein müsse,
2. daß aus dem Staatsschatze keine Zahlungen irgendeiner Art
geleistet werden dürfen, außer zum Zwecke von Kriegsrüstungen.
Was den ersten Grundsatz betrifft, so ist es richtig, daß, wenn
überhaupt einmal ein Staatsschatz existieren soll, ein solcher
nur dann einen vernünftigen Sinn hat, wenn er in b a r e m
G e l d e o d e r i n e d l e n M e t a l l e n niedergelegt
ist. Eine Regierung, die sich nicht auf die Kraft des Volkes
stützen kann, mag allerdings für sogenannte schwierige Zeiten ei-
nes Rückhalts bedürftig sein. Wenn ihr Kredit auch an der Börse
leidet, muß sie noch Mittel im Rückhalte haben, sich aus dieser
Verlegenheit zu helfen, das kann aber nur mit barem Gelde oder
edlen Metallen geschehen. Gold und Silber öffnet die Herzen der
Bourgeois zu allen Zeiten. Aber ein gedrucktes, ein schlechtes
Papier ist der sicherste Weg, auch die "Achtung" der Börse zu
verlieren. Wenn der Staatskredit so weit heruntergekommen ist,
daß die Hilfe des Staatsschatzes notwendig wird, gibt es an der
Börse nichts Demütigenderes, als Staatsschuldscheine zum Verkaufe
ausbieten und den Käufer suchen zu müssen. Wer jemals eine grö-
ßere Börse beobachtet hat, wird es wissen, welche Verachtung in
den Mienen und Gesten des Geldspekulanten hervortritt, sobald ihm
in solchen Zeiten Staatspapiere angeboten werden. Im übrigen mag
der Spekulant Geheimer Kommerzienrat und sehr "gut gesinnt" sein.
Der Ankauf von Staatsschuldscheinen war also die ungeschickteste
Operation, welche die preußische Regierung vornehmen konnte.
Herr v. Thile erklärt in der angeführten Denkschrift, daß er die
1 972 875 Rt. Staatsschuldscheine statt der 2 000 002 Rt. b a r
hat annehmen m ü s s e n. Wir legen auf diese Entschuldigung
des "müssen" keinen Wert. Aber wenn die Rechnungen richtig sind,
so ist der Ankauf der Staatspapiere schon von der Generalstaats-
kasse aus bewirkt. Sonst hätte der ganze Betrag des baren Geldes
an den Staatsschatz abgeliefert werden müssen. Herr Flottwell
scheint also der glücklichen Finanzoperation zunächst zu stehen.
Wie die kleinbürgerliche Sparsamkeit, die gerne einige Prozente
an den Zinsen ersparen möchte und den größeren Finanzunternehmun-
gen eines Staates nicht gewachsen war, zuletzt unter Schimpf und
Schande mit doppeltem Verluste endet, werden die nachstehenden
Zahlen ergeben.
#311# Weiterer Beitrag zur altpreuß. Finanzwirtschaft
-----
Zu dem Verluste gegen den Nominalwert beim Einkaufe
von ..........................·.................... 27 127 Rt.
kommt der weit größere Verlust beim Verkaufe hinzu. Vom März bis
zum Anfang Juli 1848 haben die Kurse der Staatsschuldscheine zwi-
schen 66% G. 1*) (4. April) und 83 1/2 % Br. 1*) (21. März) ge-
schwankt. Da nun die Kurse sogleich fallen, wenn eine große Summe
von Papieren zum Verkauf gebracht wird, so ist anzunehmen, daß
die Regierung ihre Staatsschuldscheine nicht über 70% losgeworden
ist. Beim Verkaufe sind also gegen den Nominalwert wahrscheinlich
wenigstens 30% von 1 972 875 Rt.,
also ............................................. 591 840 Rt.
-----------
zusammen 618 967 Rt.
verloren worden, davon gehen die gewonnenen Zinsen für 3 Jahre
à 69048 Rt. mit................................... 207 144 Rt.
-----------
ab, so daß 411 823 Rt.
wahrscheinlich als reiner Verlust bleiben. Fast 1/4 der ganzen
Summe ist verloren, und dafür ist der Staatskredit durch den ge-
drückten Kurs der Staatsschuldscheine noch mehr geschwächt.
Dieses kleine Pröbchen von der Weisheit preußischer Finanz- und
Schatzminister, à la Flottwell-Thile führen wir nur darum an,
weil es die Ergänzung zu unserem oben bezeichneten Artikel not-
wendig macht. Sonst würden wir uns nicht mit dem Kleinen befas-
sen, wo das Große so reichen Stoff für uns darbietet.
Geschrieben von Karl Marx.
-----
1*) G. (Geld) - die betreffenden Papiere werden zum genannten
Kurs gesucht; Br. (Brief) - die Papiere werden zum genannten Kurs
angeboten
zurück