Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Ein Erlaß Eichmanns
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 147 vom 19. November 1848]
       * Köln, 18.November.
       "Die Aufforderungen zur Steuerverweigerung, welche sich vernehmen
       lassen, machen  mir eine  ernste Ermahnung  dagegen an die meiner
       Fürsorge anvertraute Provinz zur Pflicht.
       Nachdem der  König die  gewichtvollen Gründe  der  Verlegung  der
       Nationalversammlung aus  Berlin öffentlich dargelegt, nachdem ein
       großer Teil  der Abgeordneten  das Recht  der Krone anerkannt hat
       und die  deutsche Nationalversammlung gleich der Zentralgewalt in
       Frankfurt diesem  Anerkenntnisse beigetreten  ist, kann  es nicht
       meine Absicht  sein, zu  dem sich  bildenden Urteile der Bewohner
       der Rheinprovinz  über diesen  Akt der Staatsregierung auch meine
       Stimme abzugeben.
       Allein mein Amt gebietet mir, jeden Angriff gegen die Gesetze und
       ihre Befolgung,  ohne welche  kein Staat bestehen kann, mit allen
       mir zu  Gebote stehenden  Mitteln zurückzuweisen. Ein solcher An-
       griff liegt  in den Aufforderungen, die Steuern, die unentbehrli-
       chen Mittel zur Erhaltung der Ordnung und Gerechtigkeit, Steuern,
       welche in gesetzlichem Wege ausgeschrieben sind und nur kraft ei-
       nes Gesetzes verändert werden können, nicht mehr zu zahlen.
       Nach meinen Erfahrungen über die Achtung, welche in den Bewohnern
       der Provinz  für die  Gesetze lebt,  kann ich mich zu ihnen einer
       folgenschweren Verletzung  derselben nicht versehen, vertraue ih-
       nen vielmehr,  daß sie  jenen Versuchungen  zu ihrer Ehre und dem
       gemeinen Wohle  unerschütterlich widerstehen  werden. Für die un-
       verhofften Fälle,  worin dieses  Vertrauen dennoch sich getäuscht
       finden sollte,  erwarte ich  aber von  sämtlichen Provinzial- und
       Ortsbehörden, daß  sie mit  aller Kraft, welche die Gesetze ihnen
       verleihen, die  Steuerzahlung anhalten  und ihre Amtspflicht ohne
       Wanken erfüllen werden.
       
       Köln, den 17. Nov. 1848
       
       Der Oberpräsident der Rheinprovinz,
       (gez.) Eichmann."
       
       #32# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       So lautete  die Antwort des Exministers und Oberpräsidenten Eich-
       mann auf  den Erlaß  des Rheinischen  Ausschusses der Demokraten.
       1*)
       Herr Eichmann,  als er  diese seine Epistel an die Thessalonicher
       schrieb, kannte  er schon  den Beschluß  der  Nationalversammlung
       über die Steuerverweigerung? 2*)
       Eichmann  repräsentierte  die  Brandenburg-Manteuffel  früher  im
       Schöße des  Ministeriums Pfuel. Er repräsentiert sie jetzt an der
       Spitze der Rheinprovinz. Eichmann ist die Kontrerevolution an der
       Regierung in der Rheinprovinz.
       Die Erlasse  des Herrn Eichmann haben also denselben Wert wie die
       Erlasse des Herrn Brandenburg. Versetzung in Anklagezustand wegen
       Hochverrat wird  früher oder  später die Laufbahn des Herrn Eich-
       mann würdigst  abschließen, des braven Mannes - der in seinen ju-
       gendlichen Jahren mit unermüdlichem Feuereifer die "Hochverräter"
       in die Festungen spedierte.
       Herr Oberpräsident  Eichmann erklärt  sich in  dem obigen Erlasse
       als offenen  Feind der Nationalversammlung, ganz im Gegensatze zu
       dem Herrn  Oberpräsidenten Pinder  in Schlesien,  der bekanntlich
       Royalist ist.  Herr Eichmann  hat also  aufgehört, Oberpräsident,
       wie sein  Gebieter Brandenburg  aufgehört hat,  Minister zu sein.
       Herr Eichmann  hat sich  selbst abgesetzt. Die Beamten, die seine
       kontrerevolutionären Befehle ausführen, tun es auf ihre Gefahr.
       Wenn die  Bewohner der  Rheinprovinz die Nationalversammlung auch
       auf wirksamere  Weise als durch bloße Adressen unterstützen, wenn
       sie nicht stumpfsinnig und widerstandslos vor der Knute ihre Knie
       beugen wollen,  so müssen sie allen Behörden, speziell den Regie-
       rungspräsidenten, Landräten,  Bürgermeistern und  städtischen Be-
       hörden eine  öffentliche Erklärung  darüber abzwingen, 06 sie die
       Nationalversammlung anerkennen und ihre Beschlüsse ausführen wol-
       len, oui  ou non? 3*) Im Falle der Weigerung und gar des direkten
       Entgegenhandelns gegen diese Beschlüsse sind diese Beamten 1. für
       abgesetzt, 2.  für Hochverräter  zu erklären  und an ihrer Stelle
       provisorische Sicherheitsausschüsse  zu ernennen,  deren  Befehle
       einzig und  allein als  rechtsgültig zu  betrachten sind.  Wo die
       kontrerevolutionären Behörden  gewaltsam die  Bildung und Amtstä-
       tigkeit dieser  Sicherheitsausschüsse hintertreiben  wollen,  ist
       jede Art  von Gewalt  der Gewalt  entgegenzusetzen.  Der  passive
       Widerstand muß  den aktiven Widerstand zu seiner Unterlage haben.
       Er gleicht sonst dem Sträuben des Kalbes gegen seinen Schlächter.
       
       Geschrieben von Karl Marx.
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       1*) Siehe  vorl. Band,  S. 20 - 2*) Siehe vorl. Band, S. 30 - 3*)
       ja oder nein?

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