Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


       zurück

       #314#
       -----
       Die Thronrede
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 234 vom 1. März 1849]
       * Köln,  28. Februar.  Die gestern abend zum großen Entsetzen und
       Verdruß der  "Kölnischen Zeitung"  [21]  v o r e i l i g  den Le-
       sern der  "Neuen Rheinischen  Zeitung" mitgeteilte  Thronrede hat
       sich als   a u t h e n t i s c h   bewährt.  Ein einziger  Passus
       wurde noch  während der  Nacht verändert,  der auf  den  B e l a-
       g e r u n g s z u s t a n d   Berlins bezügliche. Das Ministerium
       Brandenburg  hat   damit  seiner  Rede  die  Pointe,  die  Spitze
       abgebrochen.
       Der gestern abend von uns in seiner ursprünglichen Fassung mitge-
       teilte Passus lautet:
       
       "Um die  Herrschaft der  Gesetze wiederherzustellen, hat über die
       Hauptstadt und  ihre nächsten  Umgebungen der  Belagerungszustand
       verhängt werden müssen. Derselbe kann nicht wiederaufgehoben wer-
       den, bevor  nicht die noch immer bedrohte öffentliche Sicherheit,
       für welche  jene Maßregel unerläßlich war, durch kräftige Gesetze
       dauernd geschützt  ist. Die  Entwürfe zu  solchen Gesetzen werden
       Ihnen unverzüglich zugehen." [298]
       
       Dieser Passus,  obgleich man  ihn vertuscht hat, verrät das ganze
       Geheimnis der  Thronrede. Ins  Deutsche übersetzt, besagt er: die
       e x z e p t i o n e l l e n   Belagerungszustände werden aufgeho-
       ben werden,  sobald der   a l l g e m e i n e  Belagerungszustand
       durch Gesetze dem ganzen Königtum oktroyiert und in unsre konsti-
       tutionellen Sitten  eingeführt ist.  Der Reigen  dieser "starken"
       Gesetze wird  eröffnet werden  durch Septembergesetzgebung  [173]
       über die Assoziationen und die Presse. 1*)
       -----
       1*) In der "N. Rh. Ztg." folgt hier der Wortlaut der Thronrede
       
       #315# Die Thronrede
       -----
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 235 vom 2. März 1849]
       * Köln, 1. März. Konstatieren wir es vor allen Dingen: Die Thron-
       rede hat  den vollen  Beifall der "Kölnischen Zeitung". An den in
       der Thronrede  erwähnten Handlungen der Regierung hat sie einzel-
       nes auszusetzen, an der Thronrede selbst durchaus nichts.
       "Die Thronrede des Königs ist eben - eine  k o n s t i t u t i o-
       n e l l e   T h r o n r e d e"  - so beginnt das kluge Blatt sei-
       nen in  der Form des paraphrasierenden leitenden Artikels wieder-
       holten Abdruck der Thronrede.
       "Eine   k o n s t i t u t i o n e l l e   Thronrede"! Allerdings,
       wer eine "Rede frisch aus dem Herzen des Königs", eine zudringli-
       che moralische Herzensergießung wie damals beim Vereinigten Land-
       tag [137], oder wer eine Brandenburg-Wrangelsche, sporenklirrende
       und schnurrbartkräuselnde  Rodomontade [299]  erwartet hatte, dem
       muß dies Aktenstück über die Maßen "konstitutionell" vorkommen.
       Eins ist  gewiß: Manteuffel  hat sich  seiner Aufgabe weit besser
       entledigt als  Camphausen, um  die "talentvolle  Deklamation" von
       1847 gänzlich  aus dem Spiele zu lassen. Der bürgerliche Minister
       gab ein  in Sprache  und  Inhalt  bürgerlich-plattes,  holpriges,
       langweiliges Aktenstück.  [300] Der  adlige  Minister  unterwirft
       sich mit  der größten  Bonhomie von  der  Welt  der  langweiligen
       konstitutionellen Form, um in dieser Form in fließender, leichter
       Sprache sich  über die Kammern und den ganzen Konstitutionalismus
       zu mokieren.
       Was den  ernsthaften Inhalt  der Thronrede  angeht, so ist dieser
       durch die  schon gestern erwähnte Vertuschung der Stelle über die
       Beibehaltung des Belagerungszustandes auf so gut wie nichts redu-
       ziert. Dies  war die  einzige Stelle, in der das Ministerium ehr-
       lich, offen den Kammern gegenübertrat.
       Um den  Rest der  Thronrede für  ernsthaft zu halten, muß man die
       "Kölnische Zeitung"  oder auch  die  Berliner  "National-Zeitung"
       [234] sein. Wer dergleichen konstitutionelle Haupt- und Staatsak-
       tionen wie die vorgestern in Berlin aufgeführte nur mit ehrwürdi-
       ger Scheu  und feierlicher Würde zu betrachten wagt, der wird al-
       lerdings in seiner Unschuld nie begreifen können, wie man so Hei-
       liges zu  einem frivolen  Spiel des  Witzes mißbrauchen kann. Wem
       aber an  der ganzen  konstitutionellen Komödie  ebensowenig liegt
       wie dem  Herrn Manteuffel,  der wird  nicht so geschmacklos sein,
       das Aktenstück  au  sérieux  1*)  zu  nehmen,  das  der  Minister
       vorgestern durch  gottbegnadete Lippen  dem andächtigen  Publikum
       des Weißen Saals [301] vortragen ließ.
       Wir glauben, Herrn Manteuffel einen Gefallen zu tun, wenn wir das
       leider
       -----
       1*) ernst
       
       #316# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       zuwenig an  geistreiche Übungen  des Witzes gewöhnte deutsche Pu-
       blikum auf das richtige Verständnis seiner Thronrede hinweisen.
       Ihr erwartet,  Manteuffel werde mit seiner glücklich durchgeführ-
       ten Kontrerevolution renommieren, werde den Kammern gegenüber mit
       Kugeln im Gewehr, haarscharf geschliffenen Schwertern usw. drohen
       in der  Art einer unbeholfenen Wachtmeisternatur à la Wrangel. Im
       Gegenteil. Mit  einigen leicht hingeworfenen Sätzen geht Manteuf-
       fel darüber  weg, wie  über eine sich ganz von selbst verstehende
       Sache:
       "Ereignisse, die  Ihnen, meine Herren Abgeordneten der ersten und
       zweiten Kammer,  allen in  frischem Gedächtnisse sind, haben mich
       im Dezember  v.J. genötigt,  die zur  Vereinbarung der Verfassung
       berufene Versammlung  aufzulösen. Zugleich  habe ich  - überzeugt
       von der  unabweislichen Notwendigkeit endlicher Wiederherstellung
       eines festen  öffentlichen Rechtszustandes  - dem Lande eine Ver-
       fassung verliehen,  durch deren Inhalt meine im März v.J. erteil-
       ten Verheißungen [195] getreulich erfüllt sind."
       Herr Manteuffel  spricht, als  habe es sich um die unbedeutendste
       Bagatelle, um  die Ersetzung eines alten Rocks durch einen neuen,
       um die Anstellung eines Supernumerarius oder die Verhaftung eines
       Wühlers [226]  gehandelt. Gewaltsame Verlegung, Vertagung, Auflö-
       sung einer  souveränen Versammlung,  Belagerungszustände,  Säbel-
       herrschaft, kurz,  der ganze  Staatsstreich  reduziert  sich  auf
       "Ereignisse, die  Ihnen allen  in frischem Gedächtnis sind". Ganz
       wie der  ritterliche Ban  Jellachich mit  der graziösesten  Unge-
       niertheit erzählen  würde, wie  seine Rotmäntel [81] die Bewohner
       dieses oder jenes Dorfes bei lebendigem Leibe gebraten haben.
       Und nun  gar die  "g e t r e u l i c h e  E r f ü l l u n g  mei-
       ner im  März v.J.  erteilten Verheißungen"  durch die oktroyierte
       sogenannte Verfassung! [123] Und ihr haltet den schlauen Manteuf-
       fel für  so beschränkt, daß er das wirklich im Ernst gesagt haben
       soll? Allons donc! 1*)
       Solch ein  Anfang frappiert. Aber man muß dies erste Erstaunen zu
       benutzen wissen, indem man noch erstaunlichere Dinge folgen läßt.
       Das weiß Herr Manteuffel:
       
       "Seitdem ist  die Spannung, in welcher noch vor wenig Monaten ein
       großer Teil  des Landes sich befand, einer ruhigeren Stimmung ge-
       wichen. Das  früher so  tief erschütterte Vertrauen kehrt allmäh-
       lich wieder.  Handel und  Gewerbe fangen an, sich von der Lähmung
       zu erholen, welcher sie zu erliegen drohten."
       
       Wie mögen  sich die  braven Abgeordneten angesehen haben, als sie
       diesen Passus  vernähmen! Handel  und Gewerbe  erholen sich!  Und
       warum nicht?
       -----
       1*) Geht doch!
       
       #317# Die Thronrede
       -----
       Derselbe Manteuffel,  der eine Verfassung oktroyieren kann, warum
       sollte er  nicht auch den Aufschwung von "Handel und Gewerbe" ok-
       troyieren können?  Das Aplomb, mit dem Manteuffel diese kolossale
       Behauptung von  sich gibt, ist wirklich bewundernswert. Mais nous
       marchons de surprise en surprise: 1*)
       
       "Sie wissen,  meine Herren,  daß ich Ihnen eine Revision der Ver-
       fassung vorbehalten habe. An Ihnen ist es jetzt, sich darüber un-
       tereinander und mit meiner Regierung zu verständigen."
       
       Jawohl, meine  Herren, "verständigen  Sie sich" ! Das ist ja eben
       der Humor  davon, daß  zwei solche  Kammern, wie  Manteuffel  sie
       "Meinem Volke" oktroyiert hat, sich nie "untereinander verständi-
       gen"   k ö n n e n!   Wofür ist  sonst die erste Kammer erfunden?
       Und, meine Herren, sollten Sie sich ja  u n t e r e i n a n d e r
       verständigen, was  durchaus nicht  zu erwarten  steht, so  ist es
       erst an  Ihnen, sich mit "Meiner Regierung" zu verständigen - und
       daß Sie da zu nichts kommen werden, dafür bürgt Manteuffel!
       Sie sind  also, meine  Herren Abgeordneten der ersten und zweiten
       Kammer, bereits  hinlänglich beschäftigt mit der Verfassungsrevi-
       sion. Nachdem  "Ich" aus  Erfahrung kennengelernt, wie schon eine
       V e r e i n b a r u n g   zwischen   z w e i   Kontrahenten nicht
       zustande kommt, habe "Ich" es für angemessen befunden, es diesmal
       mit der  Vereinbarung von    d r e i    u n v e r e i n b a r e n
       F a k t o r e n   zu versuchen. Wenn Sie da nicht vereinbaren bis
       zum jüngsten  Tag, ohne auch nur ein Jota zustande zu bringen, so
       macht Manteuffel  sich anheischig,  Mitarbeiter an der "National-
       Zeitung" zu werden.
       Also "verständigen Sie sich", meine Herren!
       Sollten Sie aber wider alle menschliche Berechnung dennoch dasje-
       nige lösen,  was man  anstandshalber nicht  wohl anders  als Ihre
       Aufgabe nennen  kann, so  sind Sie dennoch um keinen Schritt wei-
       tergekommen. Für  diesen Fall  hat "Meine  Regierung" ein Dutzend
       Gesetze "zur  Ausführung der  Verfassung" erlassen, welche dieser
       Verfassung auch den letzten liberalen Schein abstreifen. Darunter
       befinden sich u.a. zwei Zunftordnungen [302], die des Jahres 1500
       würdig sind  und die  einer so vorteilhaft kombinierten Repräsen-
       tation, wie  Sie sind,  für zehn  Jahre Kopfbrechens  verursachen
       können.
       
       "Alle diese Verordnungen werden Ihnen ohne Verzug zur Genehmigung
       vorgelegt werden."
       
       Also "genehmigen" Sie, meine Herren!
       Dann aber  wird Ihnen  "Meine Regierung" ohne Verzug Vorlagen be-
       züglich des  Belagerungszustandes zugehen  lassen -  Septemberge-
       setze [173],
       -----
       1*) Aber wir kommen von einer Überraschung zur anderen:
       
       #318# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       Gagging Laws  [303], Klubunterdrückungsgesetze usw. Bis Sie diese
       "genehmigt" haben  - wohin es hoffentlich nie kommen wird -, dau-
       ert natürlich der Belagerungszustand fort.
       Hiermit, meinen  Sie, seien  Ihre Arbeiten  erledigt? - Im Gegen-
       teil; die Hauptsache kommt erst:
       
       "Außerdem werden  Sie sich mit der Beratung verschiedener - teil-
       weise zur  Ausführung der Verfassung notwendiger - Gesetze zu be-
       schäftigen haben, deren Entwürfe Ihnen nach und nach zugehen wer-
       den. Ich  empfehle Ihrer  sorgsamsten Erwägung besonders die Ent-
       würfe der  neuen Gemeindeordnung,  der neuen Kreis-, Bezirks- und
       Provinzialordnung, des Unterrichtsgesetzes, des Gesetzes über das
       Kirchenpatronat, des  Einkommensteuergesetzes, des Grundsteuerge-
       setzes sowie der Gesetze über die Ablösung der Reallasten und die
       unentgeltliche Aufhebung  einiger derselben  und über die Errich-
       tung von Rentenbanken."
       
       Mit diesen  verschiedenen Arbeiten, meine Herren, welche zusammen
       gegen drei Dutzend organischer Gesetze mit mehreren tausend Para-
       graphen bilden,  werden Sie,  so Gott will, so viel zu tun haben,
       daß sowohl  die Verfassungsrevision  wie die Genehmigung der vor-
       läufigen Gesetze  und die  Debatte der vorgelegten Entwürfe jedes
       höchstens bis  zur Hälfte erledigt werden wird. Bringen Sie es so
       weit, so  haben Sie Übermenschliches geleistet. Inzwischen dauert
       der Belagerungszustand  überall fort  und ist  da ebenfalls  ein-
       geführt, wo  er noch nicht existiert (wer hindert uns, ganz Preu-
       ßen "distriktsweise" in Belagerungszustand zu versetzen?); inzwi-
       schen gilt  die oktroyierte  sogenannte Verfassung  mit  den  ok-
       troyierten nachträglichen Gesetzen fort, bleibt es bei der bishe-
       rigen pfuscherhaften  Gemeindeordnung, Kreis-,  Bezirks- und Pro-
       vinzialvertretung, bei der bisherigen Unfreiheit des Unterrichts,
       bei der  Grundsteuerbefreiung eines hohen Adels und bei den Fron-
       diensten der Bauern.
       Damit Sie  aber ja  nicht klagen  können, werden  Ihnen außer all
       diesen unmöglich  auszuführenden Arbeiten  noch   z w e i  B u d-
       g e t s   - das  von 1849  und das von 1850 vorgelegt werden. Sie
       werden erzürnt  über so viel Arbeit von Ihren Sitzen aufspringen?
       Meine Herren  Abgeordnete zur  ersten und  zweiten Kammer,  desto
       besser. "Meine  Regierung" wird  dann fortfahren,  auf Grund  der
       oktroyierten sogenannten  Verfassung die  bisherigen  Steuern  in
       alle Ewigkeit  fortzuerheben. Ohnehin sind noch einige Gelder von
       den 25 Millionen, die der Vereinigte Landtag bewilligt hat [137],
       vorhanden, und  wenn "Meine  Regierung" mehr  brauchen sollte, so
       wird sie schon wissen, was sie zu tun hat.
       Sollten Sie  aber in  die Fußtapfen  der aufgelösten Nationalver-
       sammlung treten wollen, dann, meine Herren, erinnere ich Sie, daß
       die "Organisation,  Kriegstüchtigkeit und  Hingebung" des preußi-
       schen Heeres "sich unter ernsten
       
       #319# Die Thronrede
       -----
       Prüfungen bewährt haben" - und namentlich bei dem großen Treibja-
       gen auf die Vereinbarer im November v.J.
       Und nun, meine Herren Abgeordneten zur ersten und zweiten Kammer!
       Nachdem dafür  gesorgt ist, daß Sie, nach der Zusammensetzung der
       beiden Kammern, sich nicht  u n t e r  s i c h  und, nach der Zu-
       sammensetzung "Meiner  Regierung", sich nicht  m i t  d i e s e r
       verständigen können  - nachdem  Ihnen ferner ein solcher Wirrwarr
       von Materialien vorgelegt worden ist, daß Sie, auch abgesehen von
       allem andern,  nie das  geringste fertigbringen  würden - nachdem
       auf diese  Weise die  Aufrechterhaltung des  bürokratisch-feudal-
       militärischen Despotismus  garantiert ist  - nun  merken Sie auf,
       was das Vaterland von Ihnen erwartet:
       
       "Meine Herren  Abgeordneten der  ersten und  zweiten Kammer!  Mit
       Vertrauen erwartet  das Vaterland  jetzt von  dem  Zusammenwirken
       seiner Vertreter mit Meiner Regierung die Befestigung der wieder-
       hergestellten gesetzlichen  Ordnung, damit  es sich der konstitu-
       tionellen  Freiheiten  und  ihrer  ruhigen  Entwicklung  erfreuen
       könne. Der  Schutz seiner Freiheiten und der gesetzlichen Ordnung
       - dieser  beiden Grundbedingungen  der öffentlichen  Wohlfahrt  -
       wird stets  der Gegenstand  Meiner gewissenhaften  Fürsorge sein.
       Ich rechne dabei auf Ihren Beistand. Möge Ihre Tätigkeit mit Got-
       tes Hülfe  dazu dienen,  die Ehre  und den  Ruhm Preußens, dessen
       Volk im  innigen Verein  mit seinen  Fürsten schon manche schwere
       Zeit glücklich  überwunden hat,  zu erhöhen und dem engeren sowie
       dem weiteren  Vaterlande eine friedliche und segensreiche Zukunft
       zu bereiten!"
       
       Das ist  die Thronrede des Bürgers Manteuffel. Und es gibt Leute,
       denen so  sehr aller  Geschmack abgeht, daß sie eine so gelungene
       Komödie für eine "konstitutionelle Thronrede" erklären!
       Wahrhaftig, wenn etwas den Herrn Manteuffel zur Niederlegung sei-
       nes Portefeuilles  bewegen könnte,  so wäre es solch eine Verken-
       nung seiner besten Absichten!

       zurück