Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Die Thronrede
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 234 vom 1. März 1849]
* Köln, 28. Februar. Die gestern abend zum großen Entsetzen und
Verdruß der "Kölnischen Zeitung" [21] v o r e i l i g den Le-
sern der "Neuen Rheinischen Zeitung" mitgeteilte Thronrede hat
sich als a u t h e n t i s c h bewährt. Ein einziger Passus
wurde noch während der Nacht verändert, der auf den B e l a-
g e r u n g s z u s t a n d Berlins bezügliche. Das Ministerium
Brandenburg hat damit seiner Rede die Pointe, die Spitze
abgebrochen.
Der gestern abend von uns in seiner ursprünglichen Fassung mitge-
teilte Passus lautet:
"Um die Herrschaft der Gesetze wiederherzustellen, hat über die
Hauptstadt und ihre nächsten Umgebungen der Belagerungszustand
verhängt werden müssen. Derselbe kann nicht wiederaufgehoben wer-
den, bevor nicht die noch immer bedrohte öffentliche Sicherheit,
für welche jene Maßregel unerläßlich war, durch kräftige Gesetze
dauernd geschützt ist. Die Entwürfe zu solchen Gesetzen werden
Ihnen unverzüglich zugehen." [298]
Dieser Passus, obgleich man ihn vertuscht hat, verrät das ganze
Geheimnis der Thronrede. Ins Deutsche übersetzt, besagt er: die
e x z e p t i o n e l l e n Belagerungszustände werden aufgeho-
ben werden, sobald der a l l g e m e i n e Belagerungszustand
durch Gesetze dem ganzen Königtum oktroyiert und in unsre konsti-
tutionellen Sitten eingeführt ist. Der Reigen dieser "starken"
Gesetze wird eröffnet werden durch Septembergesetzgebung [173]
über die Assoziationen und die Presse. 1*)
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1*) In der "N. Rh. Ztg." folgt hier der Wortlaut der Thronrede
#315# Die Thronrede
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["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 235 vom 2. März 1849]
* Köln, 1. März. Konstatieren wir es vor allen Dingen: Die Thron-
rede hat den vollen Beifall der "Kölnischen Zeitung". An den in
der Thronrede erwähnten Handlungen der Regierung hat sie einzel-
nes auszusetzen, an der Thronrede selbst durchaus nichts.
"Die Thronrede des Königs ist eben - eine k o n s t i t u t i o-
n e l l e T h r o n r e d e" - so beginnt das kluge Blatt sei-
nen in der Form des paraphrasierenden leitenden Artikels wieder-
holten Abdruck der Thronrede.
"Eine k o n s t i t u t i o n e l l e Thronrede"! Allerdings,
wer eine "Rede frisch aus dem Herzen des Königs", eine zudringli-
che moralische Herzensergießung wie damals beim Vereinigten Land-
tag [137], oder wer eine Brandenburg-Wrangelsche, sporenklirrende
und schnurrbartkräuselnde Rodomontade [299] erwartet hatte, dem
muß dies Aktenstück über die Maßen "konstitutionell" vorkommen.
Eins ist gewiß: Manteuffel hat sich seiner Aufgabe weit besser
entledigt als Camphausen, um die "talentvolle Deklamation" von
1847 gänzlich aus dem Spiele zu lassen. Der bürgerliche Minister
gab ein in Sprache und Inhalt bürgerlich-plattes, holpriges,
langweiliges Aktenstück. [300] Der adlige Minister unterwirft
sich mit der größten Bonhomie von der Welt der langweiligen
konstitutionellen Form, um in dieser Form in fließender, leichter
Sprache sich über die Kammern und den ganzen Konstitutionalismus
zu mokieren.
Was den ernsthaften Inhalt der Thronrede angeht, so ist dieser
durch die schon gestern erwähnte Vertuschung der Stelle über die
Beibehaltung des Belagerungszustandes auf so gut wie nichts redu-
ziert. Dies war die einzige Stelle, in der das Ministerium ehr-
lich, offen den Kammern gegenübertrat.
Um den Rest der Thronrede für ernsthaft zu halten, muß man die
"Kölnische Zeitung" oder auch die Berliner "National-Zeitung"
[234] sein. Wer dergleichen konstitutionelle Haupt- und Staatsak-
tionen wie die vorgestern in Berlin aufgeführte nur mit ehrwürdi-
ger Scheu und feierlicher Würde zu betrachten wagt, der wird al-
lerdings in seiner Unschuld nie begreifen können, wie man so Hei-
liges zu einem frivolen Spiel des Witzes mißbrauchen kann. Wem
aber an der ganzen konstitutionellen Komödie ebensowenig liegt
wie dem Herrn Manteuffel, der wird nicht so geschmacklos sein,
das Aktenstück au sérieux 1*) zu nehmen, das der Minister
vorgestern durch gottbegnadete Lippen dem andächtigen Publikum
des Weißen Saals [301] vortragen ließ.
Wir glauben, Herrn Manteuffel einen Gefallen zu tun, wenn wir das
leider
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1*) ernst
#316# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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zuwenig an geistreiche Übungen des Witzes gewöhnte deutsche Pu-
blikum auf das richtige Verständnis seiner Thronrede hinweisen.
Ihr erwartet, Manteuffel werde mit seiner glücklich durchgeführ-
ten Kontrerevolution renommieren, werde den Kammern gegenüber mit
Kugeln im Gewehr, haarscharf geschliffenen Schwertern usw. drohen
in der Art einer unbeholfenen Wachtmeisternatur à la Wrangel. Im
Gegenteil. Mit einigen leicht hingeworfenen Sätzen geht Manteuf-
fel darüber weg, wie über eine sich ganz von selbst verstehende
Sache:
"Ereignisse, die Ihnen, meine Herren Abgeordneten der ersten und
zweiten Kammer, allen in frischem Gedächtnisse sind, haben mich
im Dezember v.J. genötigt, die zur Vereinbarung der Verfassung
berufene Versammlung aufzulösen. Zugleich habe ich - überzeugt
von der unabweislichen Notwendigkeit endlicher Wiederherstellung
eines festen öffentlichen Rechtszustandes - dem Lande eine Ver-
fassung verliehen, durch deren Inhalt meine im März v.J. erteil-
ten Verheißungen [195] getreulich erfüllt sind."
Herr Manteuffel spricht, als habe es sich um die unbedeutendste
Bagatelle, um die Ersetzung eines alten Rocks durch einen neuen,
um die Anstellung eines Supernumerarius oder die Verhaftung eines
Wühlers [226] gehandelt. Gewaltsame Verlegung, Vertagung, Auflö-
sung einer souveränen Versammlung, Belagerungszustände, Säbel-
herrschaft, kurz, der ganze Staatsstreich reduziert sich auf
"Ereignisse, die Ihnen allen in frischem Gedächtnis sind". Ganz
wie der ritterliche Ban Jellachich mit der graziösesten Unge-
niertheit erzählen würde, wie seine Rotmäntel [81] die Bewohner
dieses oder jenes Dorfes bei lebendigem Leibe gebraten haben.
Und nun gar die "g e t r e u l i c h e E r f ü l l u n g mei-
ner im März v.J. erteilten Verheißungen" durch die oktroyierte
sogenannte Verfassung! [123] Und ihr haltet den schlauen Manteuf-
fel für so beschränkt, daß er das wirklich im Ernst gesagt haben
soll? Allons donc! 1*)
Solch ein Anfang frappiert. Aber man muß dies erste Erstaunen zu
benutzen wissen, indem man noch erstaunlichere Dinge folgen läßt.
Das weiß Herr Manteuffel:
"Seitdem ist die Spannung, in welcher noch vor wenig Monaten ein
großer Teil des Landes sich befand, einer ruhigeren Stimmung ge-
wichen. Das früher so tief erschütterte Vertrauen kehrt allmäh-
lich wieder. Handel und Gewerbe fangen an, sich von der Lähmung
zu erholen, welcher sie zu erliegen drohten."
Wie mögen sich die braven Abgeordneten angesehen haben, als sie
diesen Passus vernähmen! Handel und Gewerbe erholen sich! Und
warum nicht?
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1*) Geht doch!
#317# Die Thronrede
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Derselbe Manteuffel, der eine Verfassung oktroyieren kann, warum
sollte er nicht auch den Aufschwung von "Handel und Gewerbe" ok-
troyieren können? Das Aplomb, mit dem Manteuffel diese kolossale
Behauptung von sich gibt, ist wirklich bewundernswert. Mais nous
marchons de surprise en surprise: 1*)
"Sie wissen, meine Herren, daß ich Ihnen eine Revision der Ver-
fassung vorbehalten habe. An Ihnen ist es jetzt, sich darüber un-
tereinander und mit meiner Regierung zu verständigen."
Jawohl, meine Herren, "verständigen Sie sich" ! Das ist ja eben
der Humor davon, daß zwei solche Kammern, wie Manteuffel sie
"Meinem Volke" oktroyiert hat, sich nie "untereinander verständi-
gen" k ö n n e n! Wofür ist sonst die erste Kammer erfunden?
Und, meine Herren, sollten Sie sich ja u n t e r e i n a n d e r
verständigen, was durchaus nicht zu erwarten steht, so ist es
erst an Ihnen, sich mit "Meiner Regierung" zu verständigen - und
daß Sie da zu nichts kommen werden, dafür bürgt Manteuffel!
Sie sind also, meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten
Kammer, bereits hinlänglich beschäftigt mit der Verfassungsrevi-
sion. Nachdem "Ich" aus Erfahrung kennengelernt, wie schon eine
V e r e i n b a r u n g zwischen z w e i Kontrahenten nicht
zustande kommt, habe "Ich" es für angemessen befunden, es diesmal
mit der Vereinbarung von d r e i u n v e r e i n b a r e n
F a k t o r e n zu versuchen. Wenn Sie da nicht vereinbaren bis
zum jüngsten Tag, ohne auch nur ein Jota zustande zu bringen, so
macht Manteuffel sich anheischig, Mitarbeiter an der "National-
Zeitung" zu werden.
Also "verständigen Sie sich", meine Herren!
Sollten Sie aber wider alle menschliche Berechnung dennoch dasje-
nige lösen, was man anstandshalber nicht wohl anders als Ihre
Aufgabe nennen kann, so sind Sie dennoch um keinen Schritt wei-
tergekommen. Für diesen Fall hat "Meine Regierung" ein Dutzend
Gesetze "zur Ausführung der Verfassung" erlassen, welche dieser
Verfassung auch den letzten liberalen Schein abstreifen. Darunter
befinden sich u.a. zwei Zunftordnungen [302], die des Jahres 1500
würdig sind und die einer so vorteilhaft kombinierten Repräsen-
tation, wie Sie sind, für zehn Jahre Kopfbrechens verursachen
können.
"Alle diese Verordnungen werden Ihnen ohne Verzug zur Genehmigung
vorgelegt werden."
Also "genehmigen" Sie, meine Herren!
Dann aber wird Ihnen "Meine Regierung" ohne Verzug Vorlagen be-
züglich des Belagerungszustandes zugehen lassen - Septemberge-
setze [173],
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1*) Aber wir kommen von einer Überraschung zur anderen:
#318# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Gagging Laws [303], Klubunterdrückungsgesetze usw. Bis Sie diese
"genehmigt" haben - wohin es hoffentlich nie kommen wird -, dau-
ert natürlich der Belagerungszustand fort.
Hiermit, meinen Sie, seien Ihre Arbeiten erledigt? - Im Gegen-
teil; die Hauptsache kommt erst:
"Außerdem werden Sie sich mit der Beratung verschiedener - teil-
weise zur Ausführung der Verfassung notwendiger - Gesetze zu be-
schäftigen haben, deren Entwürfe Ihnen nach und nach zugehen wer-
den. Ich empfehle Ihrer sorgsamsten Erwägung besonders die Ent-
würfe der neuen Gemeindeordnung, der neuen Kreis-, Bezirks- und
Provinzialordnung, des Unterrichtsgesetzes, des Gesetzes über das
Kirchenpatronat, des Einkommensteuergesetzes, des Grundsteuerge-
setzes sowie der Gesetze über die Ablösung der Reallasten und die
unentgeltliche Aufhebung einiger derselben und über die Errich-
tung von Rentenbanken."
Mit diesen verschiedenen Arbeiten, meine Herren, welche zusammen
gegen drei Dutzend organischer Gesetze mit mehreren tausend Para-
graphen bilden, werden Sie, so Gott will, so viel zu tun haben,
daß sowohl die Verfassungsrevision wie die Genehmigung der vor-
läufigen Gesetze und die Debatte der vorgelegten Entwürfe jedes
höchstens bis zur Hälfte erledigt werden wird. Bringen Sie es so
weit, so haben Sie Übermenschliches geleistet. Inzwischen dauert
der Belagerungszustand überall fort und ist da ebenfalls ein-
geführt, wo er noch nicht existiert (wer hindert uns, ganz Preu-
ßen "distriktsweise" in Belagerungszustand zu versetzen?); inzwi-
schen gilt die oktroyierte sogenannte Verfassung mit den ok-
troyierten nachträglichen Gesetzen fort, bleibt es bei der bishe-
rigen pfuscherhaften Gemeindeordnung, Kreis-, Bezirks- und Pro-
vinzialvertretung, bei der bisherigen Unfreiheit des Unterrichts,
bei der Grundsteuerbefreiung eines hohen Adels und bei den Fron-
diensten der Bauern.
Damit Sie aber ja nicht klagen können, werden Ihnen außer all
diesen unmöglich auszuführenden Arbeiten noch z w e i B u d-
g e t s - das von 1849 und das von 1850 vorgelegt werden. Sie
werden erzürnt über so viel Arbeit von Ihren Sitzen aufspringen?
Meine Herren Abgeordnete zur ersten und zweiten Kammer, desto
besser. "Meine Regierung" wird dann fortfahren, auf Grund der
oktroyierten sogenannten Verfassung die bisherigen Steuern in
alle Ewigkeit fortzuerheben. Ohnehin sind noch einige Gelder von
den 25 Millionen, die der Vereinigte Landtag bewilligt hat [137],
vorhanden, und wenn "Meine Regierung" mehr brauchen sollte, so
wird sie schon wissen, was sie zu tun hat.
Sollten Sie aber in die Fußtapfen der aufgelösten Nationalver-
sammlung treten wollen, dann, meine Herren, erinnere ich Sie, daß
die "Organisation, Kriegstüchtigkeit und Hingebung" des preußi-
schen Heeres "sich unter ernsten
#319# Die Thronrede
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Prüfungen bewährt haben" - und namentlich bei dem großen Treibja-
gen auf die Vereinbarer im November v.J.
Und nun, meine Herren Abgeordneten zur ersten und zweiten Kammer!
Nachdem dafür gesorgt ist, daß Sie, nach der Zusammensetzung der
beiden Kammern, sich nicht u n t e r s i c h und, nach der Zu-
sammensetzung "Meiner Regierung", sich nicht m i t d i e s e r
verständigen können - nachdem Ihnen ferner ein solcher Wirrwarr
von Materialien vorgelegt worden ist, daß Sie, auch abgesehen von
allem andern, nie das geringste fertigbringen würden - nachdem
auf diese Weise die Aufrechterhaltung des bürokratisch-feudal-
militärischen Despotismus garantiert ist - nun merken Sie auf,
was das Vaterland von Ihnen erwartet:
"Meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten Kammer! Mit
Vertrauen erwartet das Vaterland jetzt von dem Zusammenwirken
seiner Vertreter mit Meiner Regierung die Befestigung der wieder-
hergestellten gesetzlichen Ordnung, damit es sich der konstitu-
tionellen Freiheiten und ihrer ruhigen Entwicklung erfreuen
könne. Der Schutz seiner Freiheiten und der gesetzlichen Ordnung
- dieser beiden Grundbedingungen der öffentlichen Wohlfahrt -
wird stets der Gegenstand Meiner gewissenhaften Fürsorge sein.
Ich rechne dabei auf Ihren Beistand. Möge Ihre Tätigkeit mit Got-
tes Hülfe dazu dienen, die Ehre und den Ruhm Preußens, dessen
Volk im innigen Verein mit seinen Fürsten schon manche schwere
Zeit glücklich überwunden hat, zu erhöhen und dem engeren sowie
dem weiteren Vaterlande eine friedliche und segensreiche Zukunft
zu bereiten!"
Das ist die Thronrede des Bürgers Manteuffel. Und es gibt Leute,
denen so sehr aller Geschmack abgeht, daß sie eine so gelungene
Komödie für eine "konstitutionelle Thronrede" erklären!
Wahrhaftig, wenn etwas den Herrn Manteuffel zur Niederlegung sei-
nes Portefeuilles bewegen könnte, so wäre es solch eine Verken-
nung seiner besten Absichten!
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