Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Der Eid der englischen Soldaten
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 241 vom 9. März 1849]
* Köln, 7. März. Die "Neue Preuß[ische] Z[ei]t[un]g" [3] teilt
mit großem Triumph den Diensteid des englischen Militärs mit und
freut sich über die Maßen der Entdeckung, daß der englische Sol-
dat nur der Königin, nicht aber der Verfassung Treue schwört. Und
wir in Preußen, in dem jüngsten konstitutionellen Staat, wir
sollten, g e g e n den Vorgang des ältesten konstitutionellen
Landes, die Soldaten auf die Verfassung schwören lassen?
Die "N[eue] Preußische] Z[eitung]" vergißt aber ihren Lesern
mitzuteilen, wie der englische Soldat gegenüber den bürgerlichen
Gesetzen gestellt ist.
Daß der britische Soldat in a l l e n Vergehen, die nicht
b l o ß e D i s z i p l i n a r v e r g e h e n sind, vor die
gewöhnlichen Gerichte, die Friedensgerichte, Petty Sessions,
Quarter Sessions [315] oder Assisen gestellt wird, daß er in al-
len Kollisionen mit den übrigen Staatsbürgern als b l o ß e r
S t a a t s b ü r g e r behandelt wird, versteht sich von
selbst.
Das ist aber noch nicht alles. In England ist jeder Staatsbürger,
sei er Beamter, Soldat oder was immer, den Gesetzen für jede sei-
ner Handlungen verantwortlich und kann sich nicht darauf berufen,
daß die betreffende Handlung ihm von seinen Vorgesetzten befohlen
sei. Z.B. es findet eine Erneute statt. Das Militär rückt an. Die
gesetzlichen Aufforderungen zum Auseinandergehen erfolgen oder
erfolgen nicht. Das Volk geht nicht auseinander. Der Zivilbeamte
(stets ein Friedensrichter oder städtischer g e w ä h l t e r
Beamter) gibt die Genehmigung zum Einschreiten oder gibt sie auch
nicht. Das Militär feuert, es bleiben Tote. Diese Leichen werden
einer Totenschau-Jury vorgelegt, vor der der Tatbestand festge-
stellt wird. Findet die Jury, daß das Einschreiten durch die Um-
stände nicht gerechtfertigt war, so gibt sie ein Verdikt auf
v o r b e d a c h t e n M o r d ab gegen sämtliche Teilnehmer,
so auch gegen den Z i v i l b e a m t e n,
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der das Einschreiten genehmigt, gegen den O f f i z i e r, der
das Feuer kommandiert, und gegen s ä m t l i c h e S o l d a-
t e n, d i e w i r k l i c h g e f e u e r t h a b e n.
Hat der Zivilbeamte das Einschreiten nicht genehmigt, so hat das
keine weitere Folge, als daß er nicht im Verdikt figuriert. Für
Offiziere und Soldaten bleibt die Sache ganz dieselbe.
Dies Verdikt auf vorbedachten Mord bildet nun einen förmlichen
Anklageakt, auf Grund dessen das Kriminalverfahren vor den or-
dentlichen Geschwornen eingeleitet wird.
Der englische Soldat wird also vom Gesetz keineswegs als eine
willenlose Maschine angesehen, der dem ihm gewordenen Kommando
gehorchen muß ohne zu räsonieren, sondern als ein "free agent",
ein Mann mit freiem Willen, der in jedem Augenblick wissen muß,
was er tut und für jede seiner Handlungen verantwortlich ist. Die
englischen Richter würden einem angeklagten Soldaten schöne Dinge
antworten, wenn er zu seiner Verteidigung sagte, das Feuern sei
kommandiert worden und er habe "Ordre parieren" müssen!
In Preußen ist das alles anders. In Preußen erklärt der Soldat,
das Feuern sei ihm von seinem direkten Vorgesetzten kommandiert
worden, und er ist von aller Strafe frei. In Preußen und desglei-
chen in Frankreich ist überhaupt dem Beamten für jede Gesetzüber-
tretung vollkommene Straflosigkeit zugesichert, sobald er nach-
weist, daß der Befehl dazu ihm von seinem ordentlichen Vor-
gesetzten im ordentlichen hierarchischen Wege zugekommen ist.
Daß wir nicht der Ansicht sind, eine kurze Eidformel könne einen
Menschen zu einem andern Menschen, einen schwarzweißen Gardelieu-
tenant zu einem Schwärmer für die "konstitutionelle Freiheit" ma-
chen, wird uns die "N[eue] Pr[eußische] Z[eitung]" wohl aufs Wort
glauben.
Die Herren mit Gott für König und Vaterland haben selbst an ihrer
eigenen löblichen Sippschaft in den letzten zwölf Monaten die an-
genehmsten Erfahrungen darüber gemacht, was Eide zu bedeuten ha-
ben. Wir haben auch gar nichts dagegen, daß die "N[eue]
Pr[eußische] Z[eitung]" das Militär dem Könige, dem Dalai-Lama
oder dem Mann im Monde Treue schwören läßt, sobald nur "Mein
herrliches Kriegsheer" [196] in der dargestellten Weise d e n
G e s e t z e n g e g e n ü b e r g a n z s o g e s t e l l t
w i r d, w i e d a s M i l i t ä r i n E n g l a n d.
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