Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Wahlen für das Bundesgericht - Verschiedenes
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 150 vom 23. November 1848]
** Bern, 18. November. Gestern gab ich Ihnen die acht erstgewähl-
ten Bundesrichter an. [61] Im Verfolg der gestrigen gemeinsamen
Sitzung wurden noch ernannt: Folly von Freiburg (einer der
dortigen Nationalräte, deren Wahl kassiert wurde), Dr. Karl Bren-
ner, Red[akteur] der "Schweiz[erischen] National-Zeitung" [62]
von Basel, und Adv[okat] Jauch von Uri, wodurch das Bundesgericht
auf die volle Zahl von elf Richtern gebracht wird. Zum Präsi-
denten wurde Kern, zum Vizepräsidenten Dr. K. Pfyffer ernannt.
Wie Sie wissen, hat der Nat[ional]-Rat die Wahlen des Kant[ons]
Freiburg kassiert, weil nur diejenigen Wähler zur Abstimmung zu-
gelassen wurden, welche die neue Bundesverfassung zu beschwören
bereit waren. Er hat sein Votum am folgenden Tage durch fast ein-
stimmige (73 gegen 13) Verwerfung des Funkschen Antrags, die Sa-
che durch b e i d e Räte entscheiden zu lassen, bestätigt. Ab-
gesehen von dem Berner Lokalklatsch, den dieser Beschluß hervor-
gerufen, hat er aber auch Anlaß gegeben zu sehr bittern Erörte-
rungen zwischen den Radikalen der deutschen und französischen
Schweiz. Die Sache ist folgende: Die Bundesverfassung bestimmt,
der erste Nationalrat soll von allen Schweizern gewählt werden,
welche 20 Jahre wenigstens alt und sonst in ihrem Kanton Wähler
sind. Im übrigen ist die ganze Anordnung, Reglement und nähere
Bestimmungen den einzelnen Kantonen überlassen. Der von der Frei-
burger Regierung verlangte Eid ist auch in manchen andern Kanto-
nen Bedingung des Wahlrechts; in diesen Kantonen muß jeder
Schweizer Bürger, der zum erstenmal sein Wahlrecht ausübt, die
Kantonalverfassung beschwören. Es ist klar, die A b s i c h t
der Verfasser der neuen Konstitution war, für die Wahlen das all-
gemeine Stimmrecht zu sichern; aber nach dem W o r t l a u t
hat die Freiburger Regierung recht, und nach den Umständen, in
denen sie sich einer kompakten feindlichen, von den Pfaffen be-
herrschten Majorität gegenüber
#35# Wahlen für das Bundesgericht - Verschiedenes
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befindet, mußte sie entweder den Eid verlangen oder abdanken. Die
deutschen Radikalen halten nun an der Absicht des Gesetzgebers
fest, die französischen, Waadt an ihrer Spitze, stützen sich auf
den Buchstaben der Verfassung, um die Freiburger Regierung und
die ihnen so erwünschten fünf radikalen Stimmen im Nationalrat zu
retten. Sie erklären den Beschluß des Nationalrats für eine in-
direkte Billigung der Rebellion des Freiburger Bischofs [36],
die, was ganz richtig ist, den Sturz der Freiburger radikalen Re-
gierung und die Herstellung einer Sonderbundsregierung in diesem
Kanton nach sich ziehen müsse. Sie titulieren die Berner und
sonstigen deutschen Radikalen "Theoretiker", "Fabrikanten hohler
Abstraktionen", "Doktrinäre" usw. Es ist richtig, daß die
deutsch-schweizerischen Radikalen, meist Advokaten, ihren juri-
stischen Standpunkt oft zu sehr festhalten, während die Waadtlän-
der und Genfer, in der revolutionären französischen Schule gebil-
det, bessere Politiker sind und das Jus zuweilen auf die leichte
Achsel nehmen.
Das entschiedenste Blatt dieser französisch-schweizerischen Rich-
tung ist der "Nouvelliste Vaudois" [63] von Lausanne, das "Organ
der in Permanenz erklärten Revolution", wie die Konservativen und
selbst die gesetzten Libeberalen ihn nennen. Dies übrigens gar
nicht ohne Geist und Leichtigkeit geschriebene Blatt pflanzt ohne
weiteres die Fahne der roten Republik auf, erklärt sich für die
Juni-Insurgenten in Paris, nennt den Tod Latours in Wien "einen
gewaltigen Akt souveräner Volksjustiz" und verspottet mit bitte-
rer Ironie den pietistisch-reaktionären "Courrier Suisse" [64],
der ob solcher Greuel heulend die Augen verdrehte. Und doch ist
dieser "Nouvelliste" das Organ einer mächtigen Partei in der
Waadtländer Regierung, ja man kann fast sagen, das Organ der Ma-
jorität dieser Regierung; und dennoch geht in Waadt durchaus al-
les in Ordnung, das Volk ist ruhig und hängt seiner Regierung en-
thusiastisch an, wie gerade die Nationalratswahlen wieder bewei-
sen.
Nach einer halboffiziellen Mitteilung der "Revue de Genève" [34]
wird Genf die Beschlüsse der Diözesankonferenz wegen des Bischofs
von Freiburg (die werden Sie längst kennen) [65] mit einigen ge-
ringen, durch alte Konkordate bedingten Vorbehalten ratifizieren.
Die übrigen Kantone der Diözese haben bereits ratifiziert. Sobald
alle Ratifizierungen eingelaufen, berichtet sie weiter, wird Bi-
schof Marilley freigelassen werden, da der Kanton Freiburg er-
klärt hat, die gegen ihn eingeleitete Kriminaluntersuchung wegen
Beteiligung an dem letzten Aufstandsversuch niederschlagen zu
wollen.
Man ist sehr gespannt auf die Wahl der Bundesstadt. Wenn Bern
nicht gewählt werden sollte, und man will ein Vorzeichen dafür in
dem Umstand sehen, daß kein Berner weder zum Präsidenten noch zum
Vizepräsidenten des Bundesrats ernannt, so wird hier eine Bewe-
gung ausbrechen, die den Sturz
#36# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Ochsenbeins, eine Majorität der radikalen Richtung (Stämpfli,
Niggeler, Stockmar etc.) und die Revision der kaum eingeführten
Bundesverfassung zur Folge haben würde. Nach der Verfassung müs-
sen nämlich die beiden Räte aufgelöst und neue zur Verfassungsre-
vision gewählt werden, sobald 50 000 wahlfähige Schweizerbürger
dies verlangen. Bern allein bringt diese Zahl von Unterschriften
leicht zusammen, ungerechnet die Massen, die aus den avancierten
romanischen Kantonen kommen würden, gespornt durch die Aussicht
auf Einkammersystem und größere Zentralisation. Aber alle Ver-
mutungen über Voten schweizerischer Räte sind gerade ins Blaue
hinein; die grenzenlose Zersplitterung, diese notwendige Folge
der historischen Föderativ-Republik, die namenlose Konfusion der
Interessen und das unbegreifliche Durcheinander der bestimmenden
Motive machen alle Kannengießereien über Wahrscheinlichkeit und
Möglichkeit zuschanden.
Geschrieben von Friedrich Engels.
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