Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Wahlen für das Bundesgericht - Verschiedenes
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 150 vom 23. November 1848]
       ** Bern, 18. November. Gestern gab ich Ihnen die acht erstgewähl-
       ten Bundesrichter  an. [61]  Im Verfolg der gestrigen gemeinsamen
       Sitzung wurden  noch  ernannt:  Folly  von  Freiburg  (einer  der
       dortigen Nationalräte, deren Wahl kassiert wurde), Dr. Karl Bren-
       ner, Red[akteur]  der "Schweiz[erischen]  National-Zeitung"  [62]
       von Basel, und Adv[okat] Jauch von Uri, wodurch das Bundesgericht
       auf die  volle Zahl  von elf  Richtern gebracht  wird. Zum Präsi-
       denten wurde Kern, zum Vizepräsidenten Dr. K. Pfyffer ernannt.
       Wie Sie  wissen, hat  der Nat[ional]-Rat die Wahlen des Kant[ons]
       Freiburg kassiert,  weil nur diejenigen Wähler zur Abstimmung zu-
       gelassen wurden,  welche die  neue Bundesverfassung zu beschwören
       bereit waren. Er hat sein Votum am folgenden Tage durch fast ein-
       stimmige (73  gegen 13) Verwerfung des Funkschen Antrags, die Sa-
       che durch   b e i d e  Räte entscheiden zu lassen, bestätigt. Ab-
       gesehen von  dem Berner Lokalklatsch, den dieser Beschluß hervor-
       gerufen, hat  er aber  auch Anlaß gegeben zu sehr bittern Erörte-
       rungen zwischen  den Radikalen  der deutschen  und  französischen
       Schweiz. Die  Sache ist  folgende: Die Bundesverfassung bestimmt,
       der erste  Nationalrat soll  von allen Schweizern gewählt werden,
       welche 20  Jahre wenigstens  alt und sonst in ihrem Kanton Wähler
       sind. Im  übrigen ist  die ganze  Anordnung, Reglement und nähere
       Bestimmungen den einzelnen Kantonen überlassen. Der von der Frei-
       burger Regierung  verlangte Eid ist auch in manchen andern Kanto-
       nen Bedingung  des  Wahlrechts;  in  diesen  Kantonen  muß  jeder
       Schweizer Bürger,  der zum  erstenmal sein  Wahlrecht ausübt, die
       Kantonalverfassung beschwören.  Es ist  klar, die   A b s i c h t
       der Verfasser der neuen Konstitution war, für die Wahlen das all-
       gemeine Stimmrecht  zu sichern;  aber nach  dem   W o r t l a u t
       hat die  Freiburger Regierung  recht, und  nach den Umständen, in
       denen sie  sich einer  kompakten feindlichen, von den Pfaffen be-
       herrschten Majorität  gegenüber
       
       #35# Wahlen für das Bundesgericht - Verschiedenes
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       befindet, mußte sie entweder den Eid verlangen oder abdanken. Die
       deutschen Radikalen halten  nun  an der  Absicht des Gesetzgebers
       fest, die französischen, Waadt an ihrer Spitze,  stützen sich auf
       den Buchstaben  der Verfassung,  um die Freiburger  Regierung und
       die ihnen so erwünschten fünf radikalen Stimmen im Nationalrat zu
       retten. Sie erklären den Beschluß des Nationalrats  für eine  in-
       direkte Billigung der  Rebellion  des Freiburger  Bischofs  [36],
       die, was ganz richtig ist, den Sturz der Freiburger radikalen Re-
       gierung und die Herstellung einer Sonderbundsregierung in  diesem
       Kanton  nach sich  ziehen müsse. Sie titulieren  die  Berner  und
       sonstigen deutschen Radikalen "Theoretiker", "Fabrikanten  hohler
       Abstraktionen",  "Doktrinäre"   usw.  Es  ist  richtig,  daß  die
       deutsch-schweizerischen  Radikalen, meist Advokaten,  ihren juri-
       stischen Standpunkt oft zu sehr festhalten, während die Waadtlän-
       der und Genfer, in der revolutionären französischen Schule gebil-
       det, bessere Politiker  sind und das Jus zuweilen auf die leichte
       Achsel nehmen.
       Das entschiedenste Blatt dieser französisch-schweizerischen Rich-
       tung ist  der "Nouvelliste Vaudois" [63] von Lausanne, das "Organ
       der in Permanenz erklärten Revolution", wie die Konservativen und
       selbst die  gesetzten Libeberalen  ihn nennen.  Dies übrigens gar
       nicht ohne Geist und Leichtigkeit geschriebene Blatt pflanzt ohne
       weiteres die  Fahne der  roten Republik auf, erklärt sich für die
       Juni-Insurgenten in  Paris, nennt  den Tod Latours in Wien "einen
       gewaltigen Akt  souveräner Volksjustiz" und verspottet mit bitte-
       rer Ironie  den pietistisch-reaktionären  "Courrier Suisse" [64],
       der ob  solcher Greuel  heulend die Augen verdrehte. Und doch ist
       dieser "Nouvelliste"  das Organ  einer mächtigen  Partei  in  der
       Waadtländer Regierung,  ja man kann fast sagen, das Organ der Ma-
       jorität dieser  Regierung; und dennoch geht in Waadt durchaus al-
       les in Ordnung, das Volk ist ruhig und hängt seiner Regierung en-
       thusiastisch an,  wie gerade die Nationalratswahlen wieder bewei-
       sen.
       Nach einer  halboffiziellen Mitteilung der "Revue de Genève" [34]
       wird Genf die Beschlüsse der Diözesankonferenz wegen des Bischofs
       von Freiburg  (die werden Sie längst kennen) [65] mit einigen ge-
       ringen, durch alte Konkordate bedingten Vorbehalten ratifizieren.
       Die übrigen Kantone der Diözese haben bereits ratifiziert. Sobald
       alle Ratifizierungen  eingelaufen, berichtet sie weiter, wird Bi-
       schof Marilley  freigelassen werden,  da der  Kanton Freiburg er-
       klärt hat,  die gegen ihn eingeleitete Kriminaluntersuchung wegen
       Beteiligung an  dem letzten  Aufstandsversuch  niederschlagen  zu
       wollen.
       Man ist  sehr gespannt  auf die  Wahl der  Bundesstadt. Wenn Bern
       nicht gewählt werden sollte, und man will ein Vorzeichen dafür in
       dem Umstand sehen, daß kein Berner weder zum Präsidenten noch zum
       Vizepräsidenten des  Bundesrats ernannt,  so wird hier eine Bewe-
       gung ausbrechen, die den Sturz
       
       #36# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Ochsenbeins, eine  Majorität der  radikalen  Richtung  (Stämpfli,
       Niggeler, Stockmar  etc.) und  die Revision der kaum eingeführten
       Bundesverfassung zur  Folge haben würde. Nach der Verfassung müs-
       sen nämlich die beiden Räte aufgelöst und neue zur Verfassungsre-
       vision gewählt  werden, sobald  50 000 wahlfähige Schweizerbürger
       dies verlangen.  Bern allein bringt diese Zahl von Unterschriften
       leicht zusammen,  ungerechnet die Massen, die aus den avancierten
       romanischen Kantonen  kommen würden,  gespornt durch die Aussicht
       auf Einkammersystem  und größere  Zentralisation. Aber  alle Ver-
       mutungen über  Voten schweizerischer  Räte sind  gerade ins Blaue
       hinein; die  grenzenlose Zersplitterung,  diese notwendige  Folge
       der historischen  Föderativ-Republik, die namenlose Konfusion der
       Interessen und  das unbegreifliche Durcheinander der bestimmenden
       Motive machen  alle Kannengießereien  über Wahrscheinlichkeit und
       Möglichkeit zuschanden.
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

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