Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Über die Proklamation des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel
       in betreff der Steuerverweigerung
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 149 vom 22. November 1848]
       * Köln,  21.November. Das  Ministerium Brandenburg-Manteuffel hat
       an sämtliche  königlichen] Regierungen den Befehl ergehen lassen,
       die Steuern durch gewaltsame Maßregeln einzutreiben. [67]
       Das Ministerium  Brandenburg-Manteuffel, das  auf  gesetzwidrigem
       Boden steht,  empfiehlt Zwangsmittel  gegen  die  Weigernden  und
       Milde gegen die Unvermögenden.
       Es stellt also zwei Kategorien von Nichtzahlenden auf: die einen,
       die nicht  zahlen, um  dem Willen  der Nationalversammlung  nach-
       zukommen, und die andern, die nicht zahlen, weil sie nicht zahlen
       können. Die Absicht des Ministeriums ist nur zu klar. Es will die
       Demokraten teilen;  es will  die Bauern und Arbeiter veranlassen,
       sich zu  den Nichtzahlenden aus Unvermögen zu zählen, um sie los-
       zutrennen von  den Nichtzahlenden  aus Gesetzlichkeit und dadurch
       die letztern  des Beistandes  der erstem zu berauben. Aber dieser
       Plan wird  scheitern; das Volk sieht ein, daß es solidarisch ver-
       antwortlich ist  für die  Weigerung der Steuern, so wie es früher
       solidarisch verantwortlich war für ihre Eintreibung.
       Der Kampf  wird entschieden  werden zwischen der zahlenden Gewalt
       und der bezahlten Gewalt.
       
       Geschrieben von Karl Marx.

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