Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Die Oberprokuratur und. die "Neue Rheinische Zeitung"
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 149 vom 22. November 1848]
* Köln, 21. November. Wer steht auf dem Rechtsboden, der Oberprä-
sident Eichmann oder die Redakteure der "Neuen Rheinischen Zei-
tung"? Wer soll den Boden des Gefängnisses betreten, die Redak-
teure der "Neuen Rheinischen Zeitung" oder der Oberpräsident
Eichmann? Diese Frage liegt gegenwärtig dem öffentlichen Ministe-
rium Zweiffel zur Entscheidung vor. Wird das öffentliche Ministe-
rium Zweiffel auf die Seite des Ministeriums Brandenburg treten,
oder wird der Oberprokurator Zweiffel als alter Mitarbeiter der
"Neuen Rheinischen Zeitung" [68] die Partei seiner Kollegen er-
greifen? Diese Frage liegt gegenwärtig dem Publikum zur Entschei-
dung vor.
Die "Neue Rheinische Zeitung" drang auf Einstellung der Steuern
vor dem Beschlüsse der Nationalversammlung 1*); sie war gesetz-
lich vor der gesetzgebenden Gewalt. Und wenn dieses Vorgreifen
vor der Gesetzlichkeit eine Ungesetzlichkeit ist, so stand die
Redaktion der "Neuen Rheinischen Zeitung" während sechs vollen
Tagen auf ungesetzlichem Boden. Herr Zweiffel hätte während sechs
Tagen inquirieren können, den siebenten Tag aber mit seinem In-
quisitionseifer ruhen müssen.
Am siebenten Tage aber, nachdem das Werk der Schöpfung vollbracht
und Herr Zweiffel den Sabbat gefeiert und die Nationalversammlung
die Weigerung der Steuern zum Gesetze erhoben hatte, wendete sich
der Präsident Eichmann an den Herrn Zweiffel, um gegen diejeni-
gen, welche zur Weigerung der Steuern provoziert hatten, zu in-
quirieren. Wer hat zur Steuerverweigerung provoziert? Die Redak-
tion der "Neuen Rheinischen Zeitung" oder die Nationalversammlung
zu Berlin? Wen soll Herr Zweiffel verhaften, seine alten Kolle-
gen, die Deputierten zu Berlin, oder seine alten Mitarbeiter,
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die Redakteure der "Neuen Rheinischen Zeitung", oder den Präfek-
ten, Herrn Eichmann? Herr Zweiffel hat bisheran noch niemanden
verhaftet.
Wir tragen daher darauf an, daß ein anderer Zweiffel den Herrn
Zweiffel verhaftet, weil er vor dem Sabbat nicht die Redakteure
der "Neuen Rheinischen Zeitung" und nach dem Sabbat nicht den
Herrn Eichmann verhaftet hat.
Geschrieben von Karl Marx.
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