Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Die Sitzung der zweiten Kammer in Berlin vom 13. April
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 277 vom 20. April 1849]
       * Köln,  19. April.  Kehren wir  zur Abwechslung wieder einmal zu
       unserer lieben Berliner zweiten Kammer zurück. Sie hat Wahlen ge-
       prüft, Adressen  erlassen, eine  Geschäftsordnung fabriziert  und
       mit besonders  seltenem Interesse  eine Frage  behandelt, die be-
       kanntlich ins  Feuilleton der "Neuen Rheinischen Zeitung" gehört:
       die deutsche  Kaiserfrage. [375]  Alles das ist über dem Kanonen-
       donner von  Novara und  Pesth ganz  unbeachtet dahingegangen, und
       selbst die "Seeschlacht" bei Eckernförde nebst der Erstürmung der
       Düppeler Schanzen  [378] machte  mehr Effekt als sämtliche rechte
       und linke Reden der preußischen Volksvertreterschaft.
       Jetzt aber,  wo die ehrenwerte Kammer sich mit den drei Knebelge-
       setzen, mit  dem Plakatgesetz,  dem Klubgesetz und dem Preßgesetz
       [322] beschäftigt,  wo sie bereits eines derselben, das Plakatge-
       setz, abgemacht  hat, jetzt  geht uns  die Sache doch etwas näher
       an, jetzt wird es interessanter zu sehen, wie unsere Herren Abge-
       ordneten ihr möglichstes tun, die oktroyierte Verfassung [123] zu
       ergänzen.
       Nehmen wir  den stenographischen Bericht über die 26. Sitzung vom
       13. April zur Hand.
       Der Abgeordnete Lisiecki interpelliert zuerst das Ministerium we-
       gen der Verwendung der polnischen Landwehr im dänischen Kriege.
       Die Landwehr  soll nach  § 61  des Landwehrgesetzes [377] nur bei
       unerwarteten feindlichen Anfällen auf das Land einberufen werden.
       In ihrer  ganzen Organisation ist es begründet, daß sie überhaupt
       nur dann  verwandt wird,  wenn das  stehende Heer und die Reserve
       unzureichend ist.  Und jetzt  wird in dem Kriege gegen das kleine
       Dänemark, mit dem die Linie eines einzigen Armeekorps fertig wer-
       den kann, Landwehr einberufen!
       Damit nicht  genug. Obwohl das angeblich deutsche Posen nur durch
       einen
       
       #428# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       Wortbruch und  durch brutale Gewalt in den Deutschen Bund hinein-
       eskamotiert wurde,  obwohl der  jenseits der berühmten Demarkati-
       onslinie [132]  liegende Teil nach allen Verträgen gar nichts mit
       dem Deutschen  Bund zu  tun hat,  nimmt man  einen Teil  der nach
       Schleswig spedierten  Landwehr aus  Posen diesseits  und jenseits
       der Demarkationslinie.
       Diese Landwehr,   r e i n  p o l n i s c h e r  Nationalität, und
       zur Hälfte  nicht einmal  in den  Deutschen Bund  gehörig, werden
       nach Schleswig  spediert, um  dort  mit  der    d e u t s c h e n
       schwarz-rot-goldenen Reichskokarde  am Helm  als  d e u t s c h e
       Reichstruppen zur  größeren Ehre   D e u t s c h l a n d s   sich
       totschießen zu lassen!
       Den   "d e u t s c h e n  Krieg" in der Lombardei entschieden die
       Kroaten; den  "deutschen" Kampf gegen Wien entschieden die Tsche-
       chen, Ruthenen  und ebenfalls  die Kroaten; den "deutschen" Krieg
       in Schleswig werden die  P o l e n  entscheiden. Mit solchen Sol-
       daten werden  heutzutage die "Siege der deutschen Waffen" erfoch-
       ten!
       Und so  hält ein  König das Wort, das er durch seinen bevollmäch-
       tigten Kommissär am 11.April den Polen gab [378]:
       
       "Demnach sollen  keine aus dem Großherzogtum Posen gebürtigen Re-
       kruten in ein schlesisches oder sonst deutsches Regiment, und um-
       gekehrt keine  deutschen Rekruten in ein polnisches Regiment ein-
       gestellt werden. Es sollen die Truppen in ihrer Sprache exerziert
       und kommandiert  werden ... es würde auch das polnische Heerwesen
       in allen Waffengattungen ein  g a n z  f ü r  s i c h  b e s t e-
       h e n d e s  G a n z e s  werden" usw.
       
       Lisiecki führt  diese verschiedenen  Punkte in ruhiger, aber ent-
       schiedener Sprache aus und macht schließlich noch darauf aufmerk-
       sam, welch  eine spezielle  Malice darin  liegt, daß man drei Ba-
       taillone Landwehr  gerade in der einzigen Provinz aushebt, die im
       vorigen Jahre  durch einen, ihr von den Preußen oktroyierten Bür-
       gerkrieg schwer gelitten hat.
       Herr Strotha, der Kriegsminister, erhebt sich.
       Der Herr  Minister hält  der Versammlung des breiteren einen Vor-
       trag darüber,  daß "die ganze preußische Heerorganisation auf die
       Zusammensetzung aus Linie und Landwehr basiert ist, welche Zusam-
       mensetzung sich  durch den  Korps- und Divisionsverband im Kriege
       bis auf  den  Brigadeverband  erstrecke",  daß  die  Detachierung
       "bloßer Linientruppen  ohne Landwehr  auf ein  entferntes Kriegs-
       theater wesentlich  den organischen Verband mehrerer Truppenteile
       störe und mancherlei bedeutende Übelstände bei einer Mobilmachung
       der zurückbleibenden Teile erzeuge" usw. Alles sehr geeignet, den
       Spießbürgern und  Zivilbeamten der  Kammer ein merkwürdiges Licht
       über die Organisation "Meines herrlichen Kriegsheeres" [196] auf-
       gehen zu machen.
       Es mag sein. Es ist möglich, daß "Mein herrliches Kriegsheer, Li-
       nie" nicht  ohne "Mein  herrliches Kriegsheer,  Landwehr"  fertig
       werden kann. Es
       
       #429# Sitzung der Berliner zweiten Kammer vom 13. April
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       mag sein,  daß der  gefährliche dänische Kartoffelkrieg [379] die
       Regierung zwingt,  alle  Schikanen  der  preußischen  glorreichen
       Wehrverfassung spielen  zu lassen.  Aber warum hat man gerade die
       P o l e n  zu Opfern dieses, in der preußischen glorreichen Wehr-
       verfassung begründeten Schicksals gemacht?
       Weil -  nun "weil  d i e  a u g e n b l i c k l i c h e n  V e r-
       h ä l t n i s s e  d i e s  r e c h t f e r t i g t e n!"
       Das ist  alles, was  wir erfahren. So beantwortet ein preußischer
       Kriegsminister Interpellationen.
       Es bleibt  noch die Rechtsfrage zu beantworten, ob nicht deutsche
       Truppen zu  deutschen Reichskriegen  zu verwenden seien. Hierüber
       erklärt Herr Strotha:
       
       1. "Gehört das  Großherzogtum Posen  mit Ausschluß  eines kleinen
       Teils ... zu Deutschland."
       
       Das ist die preußische Übersetzung der vorigjährigen Phrasen, Po-
       sen solle  polnisch werden,  "mit Ausschluß  eines kleinen Teils"
       der Grenze,  die deutsch  werden müsse. Jetzt ist man weit genug,
       die Phrase entbehren zu können, und gesteht die begangene Prelle-
       rei mit dürren Worten ein.
       
       2. "In der  Einteilung der militärischen Bezirke des ganzen Groß-
       herzogtums Posen  ist bis jetzt keine Veränderung vorgenommen. Es
       setzen sich  also (!)  demgemäß (!) die drei einberufenen Batail-
       lone etwa  zur Hälfte  aus Bewohnern diesseits und zur Hälfte aus
       Bewohnern jenseits der Demarkationslinie zusammen."
       
       Auf deutsch:  Die ganze  Possenreißerei mit der Demarkationslinie
       hat bloß  dazu gedient, 2/3 von Posen direkt und das letzte Drit-
       tel indirekt  in Deutschland einzuverleiben. Damit die Polen aber
       endlich die Illusion aufgeben, als habe diese Linie in der Praxis
       irgendeinen Sinn,  haben wir  eben jetzt  unsre Reichstruppen aus
       den Bezirken ausgehoben, die von ihr durchschnitten werden.
       
       3. "Bei der  Verwendung der aus dem Großherzogtum Posen entnomme-
       nen Linientruppen  ist bisher  nie eine andere Rücksicht genommen
       worden als die, welche die  S t a a t s z w e c k e  fordern."
       
       Und wenn  man bei  der Linie  die feierlichen Verpflichtungen Vom
       März und April 1848 mit Füßen getreten hat, warum sollte man dies
       [nicht auch]  bei der  Landwehr? Kann ein polnischer Landwehrmann
       nicht ein  ebenso guter  "Reichstruppe" werden wie ein polnischer
       Liniensoldat?
       Wir haben Rücksicht genommen nur auf die "Staatszwecke"!
       Und was sind diese "Staatszwecke"?
       Sie liegen  auf der  Hand. Man  will die waffenfähige und waffen-
       geübte Bevölkerung  derjenigen Gegenden, die sich noch nicht hin-
       reichend mit dem
       
       #430# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       "preußischen Vaterlande"  verschmolzen haben,  aus  ihrer  Heimat
       entfernen. Man  will die  mißliebigen Urwähler  züchtigen, welche
       unpreußisch gewählt  haben. Man  will diesen Urwählern einen bes-
       sern Begriff  von den Pflichten des Bürgers beibringen, indem man
       sie in der Schule "Meines herrlichen Kriegsheers" einen nachträg-
       lichen Lehrkursus  durchmachen läßt.  Man wird  manchen verhaßten
       Wähler durch  preußische Behandlung zu Widersetzlichkeiten provo-
       zieren und ihn dann mit der größten Nonchalance zu 15 Jahren Ket-
       tenstrafe, vielleicht  gar zu  Pulver und Blei standrechtlich be-
       gnadigen können.
       Darum hat man die Landwehr in Posen und einem Teile der Rheinpro-
       vinz und  Westfalens einberufen.  Herr Strotha  spricht nicht von
       der Rheinprovinz,  und doch  ist das  Clever Bataillon schon nach
       Schleswig. Oder  will Herr  Strotha in der Rheinprovinz auch eine
       Demarkationslinie einführen  und erklären: die Rheinprovinz, "mit
       Ausnahme eines kleinen Teils", gehört zu Westfalen?
       Aber was  noch nicht  ist, kann  kommen. Ist die Rheinprovinz dem
       größten Teil  nach bis  jetzt noch mit der Einberufung verschont,
       so wissen  wir doch,  trotz aller  Dementis, daß    d i e    A b-
       s i c h t   a l l e r d i n g s   f e s t s t e h t,    auch  die
       Landwehr des  a c h t e n  Korps, d.h. der Rheinprovinz, mobil zu
       machen. Die Vorbereitungen dazu werden bereits getroffen, und die
       Ordre wird nicht lange mehr ausbleiben.
       Auch dies ist natürlich von den "Staatszwecken" gefordert und von
       den "augenblicklichen Verhältnissen" gerechtfertigt.
       Und wenn  die rheinischen Deputierten interpellieren, so wird ih-
       nen Herr  Strotha antworten,  wie er jetzt Herrn Lisiecki antwor-
       tet: Die  Sache "ist bereits tatsächlich erledigt, denn die rhei-
       nische Division ist bereits bei Flensburg konzentriert"!
       Nachdem Herr  Strotha geendigt,  wollte Herr Lisiecki eine fakti-
       sche Berichtigung  machen. Aber  die  Geschäftsordnung  verbietet
       faktische Berichtigungen  zu den  Antworten der Minister. Und die
       Geschäftsordnung hat  recht. Welche unpreußische Unverschämtheit,
       vorauszusetzen, daß  eine ministerielle  Antwort einer faktischen
       Berichtigung fähig sein könne!
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

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