Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Die Sitzung der zweiten Kammer in Berlin vom 13. April
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 277 vom 20. April 1849]
* Köln, 19. April. Kehren wir zur Abwechslung wieder einmal zu
unserer lieben Berliner zweiten Kammer zurück. Sie hat Wahlen ge-
prüft, Adressen erlassen, eine Geschäftsordnung fabriziert und
mit besonders seltenem Interesse eine Frage behandelt, die be-
kanntlich ins Feuilleton der "Neuen Rheinischen Zeitung" gehört:
die deutsche Kaiserfrage. [375] Alles das ist über dem Kanonen-
donner von Novara und Pesth ganz unbeachtet dahingegangen, und
selbst die "Seeschlacht" bei Eckernförde nebst der Erstürmung der
Düppeler Schanzen [378] machte mehr Effekt als sämtliche rechte
und linke Reden der preußischen Volksvertreterschaft.
Jetzt aber, wo die ehrenwerte Kammer sich mit den drei Knebelge-
setzen, mit dem Plakatgesetz, dem Klubgesetz und dem Preßgesetz
[322] beschäftigt, wo sie bereits eines derselben, das Plakatge-
setz, abgemacht hat, jetzt geht uns die Sache doch etwas näher
an, jetzt wird es interessanter zu sehen, wie unsere Herren Abge-
ordneten ihr möglichstes tun, die oktroyierte Verfassung [123] zu
ergänzen.
Nehmen wir den stenographischen Bericht über die 26. Sitzung vom
13. April zur Hand.
Der Abgeordnete Lisiecki interpelliert zuerst das Ministerium we-
gen der Verwendung der polnischen Landwehr im dänischen Kriege.
Die Landwehr soll nach § 61 des Landwehrgesetzes [377] nur bei
unerwarteten feindlichen Anfällen auf das Land einberufen werden.
In ihrer ganzen Organisation ist es begründet, daß sie überhaupt
nur dann verwandt wird, wenn das stehende Heer und die Reserve
unzureichend ist. Und jetzt wird in dem Kriege gegen das kleine
Dänemark, mit dem die Linie eines einzigen Armeekorps fertig wer-
den kann, Landwehr einberufen!
Damit nicht genug. Obwohl das angeblich deutsche Posen nur durch
einen
#428# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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Wortbruch und durch brutale Gewalt in den Deutschen Bund hinein-
eskamotiert wurde, obwohl der jenseits der berühmten Demarkati-
onslinie [132] liegende Teil nach allen Verträgen gar nichts mit
dem Deutschen Bund zu tun hat, nimmt man einen Teil der nach
Schleswig spedierten Landwehr aus Posen diesseits und jenseits
der Demarkationslinie.
Diese Landwehr, r e i n p o l n i s c h e r Nationalität, und
zur Hälfte nicht einmal in den Deutschen Bund gehörig, werden
nach Schleswig spediert, um dort mit der d e u t s c h e n
schwarz-rot-goldenen Reichskokarde am Helm als d e u t s c h e
Reichstruppen zur größeren Ehre D e u t s c h l a n d s sich
totschießen zu lassen!
Den "d e u t s c h e n Krieg" in der Lombardei entschieden die
Kroaten; den "deutschen" Kampf gegen Wien entschieden die Tsche-
chen, Ruthenen und ebenfalls die Kroaten; den "deutschen" Krieg
in Schleswig werden die P o l e n entscheiden. Mit solchen Sol-
daten werden heutzutage die "Siege der deutschen Waffen" erfoch-
ten!
Und so hält ein König das Wort, das er durch seinen bevollmäch-
tigten Kommissär am 11.April den Polen gab [378]:
"Demnach sollen keine aus dem Großherzogtum Posen gebürtigen Re-
kruten in ein schlesisches oder sonst deutsches Regiment, und um-
gekehrt keine deutschen Rekruten in ein polnisches Regiment ein-
gestellt werden. Es sollen die Truppen in ihrer Sprache exerziert
und kommandiert werden ... es würde auch das polnische Heerwesen
in allen Waffengattungen ein g a n z f ü r s i c h b e s t e-
h e n d e s G a n z e s werden" usw.
Lisiecki führt diese verschiedenen Punkte in ruhiger, aber ent-
schiedener Sprache aus und macht schließlich noch darauf aufmerk-
sam, welch eine spezielle Malice darin liegt, daß man drei Ba-
taillone Landwehr gerade in der einzigen Provinz aushebt, die im
vorigen Jahre durch einen, ihr von den Preußen oktroyierten Bür-
gerkrieg schwer gelitten hat.
Herr Strotha, der Kriegsminister, erhebt sich.
Der Herr Minister hält der Versammlung des breiteren einen Vor-
trag darüber, daß "die ganze preußische Heerorganisation auf die
Zusammensetzung aus Linie und Landwehr basiert ist, welche Zusam-
mensetzung sich durch den Korps- und Divisionsverband im Kriege
bis auf den Brigadeverband erstrecke", daß die Detachierung
"bloßer Linientruppen ohne Landwehr auf ein entferntes Kriegs-
theater wesentlich den organischen Verband mehrerer Truppenteile
störe und mancherlei bedeutende Übelstände bei einer Mobilmachung
der zurückbleibenden Teile erzeuge" usw. Alles sehr geeignet, den
Spießbürgern und Zivilbeamten der Kammer ein merkwürdiges Licht
über die Organisation "Meines herrlichen Kriegsheeres" [196] auf-
gehen zu machen.
Es mag sein. Es ist möglich, daß "Mein herrliches Kriegsheer, Li-
nie" nicht ohne "Mein herrliches Kriegsheer, Landwehr" fertig
werden kann. Es
#429# Sitzung der Berliner zweiten Kammer vom 13. April
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mag sein, daß der gefährliche dänische Kartoffelkrieg [379] die
Regierung zwingt, alle Schikanen der preußischen glorreichen
Wehrverfassung spielen zu lassen. Aber warum hat man gerade die
P o l e n zu Opfern dieses, in der preußischen glorreichen Wehr-
verfassung begründeten Schicksals gemacht?
Weil - nun "weil d i e a u g e n b l i c k l i c h e n V e r-
h ä l t n i s s e d i e s r e c h t f e r t i g t e n!"
Das ist alles, was wir erfahren. So beantwortet ein preußischer
Kriegsminister Interpellationen.
Es bleibt noch die Rechtsfrage zu beantworten, ob nicht deutsche
Truppen zu deutschen Reichskriegen zu verwenden seien. Hierüber
erklärt Herr Strotha:
1. "Gehört das Großherzogtum Posen mit Ausschluß eines kleinen
Teils ... zu Deutschland."
Das ist die preußische Übersetzung der vorigjährigen Phrasen, Po-
sen solle polnisch werden, "mit Ausschluß eines kleinen Teils"
der Grenze, die deutsch werden müsse. Jetzt ist man weit genug,
die Phrase entbehren zu können, und gesteht die begangene Prelle-
rei mit dürren Worten ein.
2. "In der Einteilung der militärischen Bezirke des ganzen Groß-
herzogtums Posen ist bis jetzt keine Veränderung vorgenommen. Es
setzen sich also (!) demgemäß (!) die drei einberufenen Batail-
lone etwa zur Hälfte aus Bewohnern diesseits und zur Hälfte aus
Bewohnern jenseits der Demarkationslinie zusammen."
Auf deutsch: Die ganze Possenreißerei mit der Demarkationslinie
hat bloß dazu gedient, 2/3 von Posen direkt und das letzte Drit-
tel indirekt in Deutschland einzuverleiben. Damit die Polen aber
endlich die Illusion aufgeben, als habe diese Linie in der Praxis
irgendeinen Sinn, haben wir eben jetzt unsre Reichstruppen aus
den Bezirken ausgehoben, die von ihr durchschnitten werden.
3. "Bei der Verwendung der aus dem Großherzogtum Posen entnomme-
nen Linientruppen ist bisher nie eine andere Rücksicht genommen
worden als die, welche die S t a a t s z w e c k e fordern."
Und wenn man bei der Linie die feierlichen Verpflichtungen Vom
März und April 1848 mit Füßen getreten hat, warum sollte man dies
[nicht auch] bei der Landwehr? Kann ein polnischer Landwehrmann
nicht ein ebenso guter "Reichstruppe" werden wie ein polnischer
Liniensoldat?
Wir haben Rücksicht genommen nur auf die "Staatszwecke"!
Und was sind diese "Staatszwecke"?
Sie liegen auf der Hand. Man will die waffenfähige und waffen-
geübte Bevölkerung derjenigen Gegenden, die sich noch nicht hin-
reichend mit dem
#430# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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"preußischen Vaterlande" verschmolzen haben, aus ihrer Heimat
entfernen. Man will die mißliebigen Urwähler züchtigen, welche
unpreußisch gewählt haben. Man will diesen Urwählern einen bes-
sern Begriff von den Pflichten des Bürgers beibringen, indem man
sie in der Schule "Meines herrlichen Kriegsheers" einen nachträg-
lichen Lehrkursus durchmachen läßt. Man wird manchen verhaßten
Wähler durch preußische Behandlung zu Widersetzlichkeiten provo-
zieren und ihn dann mit der größten Nonchalance zu 15 Jahren Ket-
tenstrafe, vielleicht gar zu Pulver und Blei standrechtlich be-
gnadigen können.
Darum hat man die Landwehr in Posen und einem Teile der Rheinpro-
vinz und Westfalens einberufen. Herr Strotha spricht nicht von
der Rheinprovinz, und doch ist das Clever Bataillon schon nach
Schleswig. Oder will Herr Strotha in der Rheinprovinz auch eine
Demarkationslinie einführen und erklären: die Rheinprovinz, "mit
Ausnahme eines kleinen Teils", gehört zu Westfalen?
Aber was noch nicht ist, kann kommen. Ist die Rheinprovinz dem
größten Teil nach bis jetzt noch mit der Einberufung verschont,
so wissen wir doch, trotz aller Dementis, daß d i e A b-
s i c h t a l l e r d i n g s f e s t s t e h t, auch die
Landwehr des a c h t e n Korps, d.h. der Rheinprovinz, mobil zu
machen. Die Vorbereitungen dazu werden bereits getroffen, und die
Ordre wird nicht lange mehr ausbleiben.
Auch dies ist natürlich von den "Staatszwecken" gefordert und von
den "augenblicklichen Verhältnissen" gerechtfertigt.
Und wenn die rheinischen Deputierten interpellieren, so wird ih-
nen Herr Strotha antworten, wie er jetzt Herrn Lisiecki antwor-
tet: Die Sache "ist bereits tatsächlich erledigt, denn die rhei-
nische Division ist bereits bei Flensburg konzentriert"!
Nachdem Herr Strotha geendigt, wollte Herr Lisiecki eine fakti-
sche Berichtigung machen. Aber die Geschäftsordnung verbietet
faktische Berichtigungen zu den Antworten der Minister. Und die
Geschäftsordnung hat recht. Welche unpreußische Unverschämtheit,
vorauszusetzen, daß eine ministerielle Antwort einer faktischen
Berichtigung fähig sein könne!
Geschrieben von Friedrich Engels.
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