Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       #434#
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       Die Debatte über das Plakatgesetz
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 279 vom 22. April 1849,
       Zweite Ausgabe]
       * Köln,  21. April.  (Kammerdebatte.) Wir  kommen zurück  auf die
       Sitzung vom  13. April.  1*) Nach Beantwortung der Interpellation
       des Abg.  Lisiecki führte  die Tagesordnung  auf die  Debatte des
       P l a k a t e n g e s e t z e s  [357]
       Nach Verlesung  des Berichts  des Zentralausschusses  durch Herrn
       Rohrscheidt stellt  Herr Wesendonck  das Amendement,  den  Regie-
       rungsentwurf en bloc zu verwerfen.
       Herr Arnim  (Graf) erhebt sich. Das Amendement sei unzulässig. Es
       komme einem Antrag auf Tagesordnung gleich. Über Regierungsvorla-
       gen dürfe  indes nicht  zur Tagesordnung  übergegangen werden. So
       setze es die Geschäftsordnung [381] fest.
       Jetzt erst  merken die  Herren von der Linken, was die Rechte mit
       dem §  53 der  Geschäftsordnung wollte.  Über  Regierungsvorlagen
       darf nicht  Tagesordnung beschlossen  werden.  Dieser  unschuldig
       aussehende Satz  sollte aber  nicht mehr  und nicht weniger sagen
       als: Ihr  sollt keinen Regierungsvorschlag en bloc verwerfen kön-
       nen, sondern  gezwungen sein,  jeden einzelnen ihrer Paragraphen,
       und wären ihrer tausend, durchzudebattieren.
       Das ist doch selbst den Zentren zu stark. Nach einer längeren De-
       batte, in  der  von  beiden  Seiten  der  möglichste  exegetische
       Scharfsinn aufgeboten  wird, schreitet der Präsident endlich wei-
       ter, indem er das Wesendoncksche Amendement für zulässig erklärt.
       Herr Rupp,  der große suspendierte, verfolgte, weiland durch alle
       Zeitungen gehetzte,  aus dem  seligen Gustav-Adolfs-Verein  [382]
       ausgestoßene Rupp  hat das  Wort. Herr  Rupp hält eine Rede, nach
       der, wie  die nicht  minder große  und lichtfreundliche  Berliner
       "National-Zeitung" [234] meint, der Linken nicht
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       1*) siehe vorl. Band, S. 427-430
       
       #435# Die Debatte über das Plakatgesetz
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       nur in  der allgemeinen,  sondern auch  in der speziellen Debatte
       wenig mehr  zu sagen blieb. Sehen wir uns diese erschöpfende Rede
       des Lichtfreundes Rupp aus der reinen Vernunft einmal an.
       Diese erschöpfende  Rede ist  allerdings ein  echtes Produkt  des
       l i c h t f r e u n d l i c h e n     Geistes,  des  Geistes  der
       "freien Gemeinden" [383], d.h., sie erschöpft nichts als etwa die
       bei Gelegenheit  der Plakate  an den  Mann zu  bringenden Gemein-
       plätze.
       Herr Rupp  beginnt damit,  auf die  verschiedene Motivierung  des
       Plakatgesetzes durch  die Regierung und durch den Zentralausschuß
       aufmerksam zu  machen. Die  Regierung gebe  das Gesetz  für  eine
       bloße Polizeimaßregel  im Interesse  des Straßenverkehrs  und der
       Ästhetik aus  ; der  Zentralausschuß, der  diesen plumpen preußi-
       schen Kniff  entfernt, stelle  die politischen Motive in den Vor-
       dergrund. Damit  hat er  dem lichtfreundlichen Predigerpathos Tür
       und Tor geöffnet:
       
       "Auf diese Weise tritt unstreitig dieser Gesetzesvorschlag in die
       Reihe der  gewichtigsten Gegenstände  für die  Beratungen  dieser
       Versammlung. Nun werden wir nicht sagen wollen" (wir werden nicht
       sagen wollen!),  "es ist  uns auch so (!) gleichgültig, ob einige
       Plakate mehr  oder weniger in der Welt sind, denn (!) darin liegt
       gerade der   e r h a b e n e   Charakter des Rechts und der Frei-
       heit, daß  auch das scheinbar Geringfügigste, wenn es mit demsel-
       ben  in   Verbindung  tritt,  sofort  selbst  eine    h ö h e r e
       B e d e u t u n g  annimmt"!!
       
       Nachdem Herr  Rupp durch diese Pastoral-Einleitung den "erhabenen
       Charakter" und  die "höhere Bedeutung" der Plakate sichergestellt
       und die  Gemüter seiner Hörer andächtig gestimmt hat, kann er dem
       "ewigklaren, spiegelreinen und ebnen" Fluß seiner reinen Vernunft
       ruhig freien Lauf lassen.
       Zuerst macht  Herr Rupp  die nur  allzu gewiegte  Bemerkung, "daß
       sehr häufig  Maßregeln gegen eingebildete Gefahren ergriffen wor-
       den sind, durch welche wirkliche Gefahren erst erzeugt werden".
       Diesem Gemeinplatz  jauchzt die Linke sofort ein entzücktes Bravo
       zu.
       Darauf weist  Herr Rupp  mit gleicher  Geistestiefe nach, daß der
       Entwurf im  Widerspruch stehe  mit -  der oktroyierten Verfassung
       [123], die Herr Rupp gar nicht anerkennt!
       Sonderbare Politik  der Linken,  sich auf die oktroyierte Verfas-
       sung zu berufen und gegen fernere Fußtritte die bereits im Novem-
       ber erhaltenen Fußtritte als Argumente zu zitieren!
       Wenn die Regierung meine, fährt Herr Rupp fort, dieser Gesetzent-
       wurf berühre  nicht die  Preßfreiheit, sondern  nur die Benutzung
       der Straßen  und Plätze  zur Verbreitung der Produkte der Presse,
       so könne man ebensogut
       
       #436# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       sagen, unter  der Zensur  habe auch Preßfreiheit geherrscht, denn
       nicht die Benutzung der Presse, sondern nur die Verbreitung ihrer
       Produkte sei der Kontrolle unterworfen gewesen.
       Man muß  unter der  Zensur in  Berlin gelebt  haben, um die ganze
       Neuheit dieses  schon vor  Jahren bei  sämtlichen Winkelliberalen
       kursierenden, nichtsdestoweniger aber von der Linken abermals mit
       Bravo und Heiterkeit aufgenommenen Satzes zu würdigen.
       Herr Rupp  zitiert nun  den Preßfreiheitsartikel der Oktroyierten
       und weist  im einzelnen  nach, daß  Manteuffels Gesetzentwurf mit
       Manteuffels Verfassung im schreiendsten Widerspruch stehe.
       Aber bester Herr Rupp, tout bonhomme que vous êtes 1*), haben Sie
       das noch nicht gewußt, daß Manteuffel die Verfassung nur deswegen
       oktroyiert hat,  um die  paar liberalen Phrasen, die sie enthält,
       hintennach wieder  aufzuheben, sei  es durch Beibehaltung der al-
       ten, sei es durch Einführung neuer Knebelgesetze.
       Ja, Herr Rupp geht so weit, daß er der Rechten mit einer gewissen
       Gründlichkeit auseinandersetzt, wie sie zwar später bei der Revi-
       sion der  Verfassung das Plakatgesetz in diese Verfassung aufneh-
       men könne,  aber jetzt es verwerfen müsse, weil sie sonst der Re-
       vision der Verfassung vorgreife!
       Als ob  es den  Herren von  der Rechten  auf Konsequenz und nicht
       vielmehr darauf  ankäme, der  schlechten Presse,  den Klubs,  der
       Aufregung, dem kommerziellen Mißtrauen und anderen mehr oder min-
       der revolutionären Errungenschaften baldigst ein Ziel zu setzen!
       Herr Rupp  knüpft an  diese gewichtigen  Gründe nun noch folgende
       Gemeinplätze:
       1. Die Plakate  werden verdammt, weil sie  A u f r e g u n g ver-
       breiten. Die  Verhütung der  Aufregung gehöre  aber nicht  in den
       Rechtsstaat, sondern in den Polizeistaat.
       2. Ich will  eine starke  Regierung. Eine Regierung aber, die die
       Aufregung und  die Plakate nicht vertragen kann, ist keine starke
       Regierung.
       3. Der Deutsche folgt gern einem Führer.
       4. Die Abwesenheit  der Plakate  hat den  18.März nicht verhütet.
       (Nicht Roß, nicht Reisige usw. [384])
       5. Die Revolutionen sind Folge des Despotismus.
       Hieraus zieht  Herr Rupp  den Schluß, daß das Plakatgesetz im In-
       teresse Manteuffels verworfen werden müsse.
       
       #437# Die Debatte über das Plakatgesetz
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       "Schützen Sie, meine Herren", ruft er flehentlich, "die Regierung
       vor Selbsttäuschung, zu welcher dies Gesetz, wie jedes Gesetz des
       Polizeistaates, sie verführt!"
       
       Die Verwerfung  des Manteuffelschen Entwurfs wäre nach Herrn Rupp
       kein  Mißtrauensvotum   für  Manteuffel,   sondern  vielmehr  ein
       V e r t r a u e n s v o t u m.  Herr Rupp wünscht, daß Manteuffel
       die erwünschte  "starke Regierung"  werde, und  darum will er ihn
       nicht durch  das Plakatgesetz  schwächen. Ihr  glaubt, Herr  Rupp
       scherze? Er denkt nicht daran. Herr Rupp ist ein Lichtfreund, und
       ein Lichtfreund  scherzt nie.  Die Lichtfreunde können das Lachen
       ebensowenig ausstehen wie ihr würdiger Vetter Atta Troll. [385]
       Der letzte  Trumpf aber,  den Herr  Rupp ausspielt,  setzt seiner
       ganzen Rede die Krone auf:
       
       "Die Verwerfung  dieses Gesetzes wird nicht wenig dazu beitragen,
       denjenigen Teil  der Bevölkerung  zu  b e r u h i g e n,  welcher
       mit der  Anerkennung der  Verfassung   v o r   der Revision  sich
       nicht einverstanden erklären konnte."
       
       Herr Rupp  interessiert sich  für die  "B e r u h i g u n g   des
       Teils der  Bevölkerung", der noch nicht auf der Stufe Manteuffels
       steht!
       So sind  aber die Herren von der Linken! Sie sind der stürmischen
       Bewegung satt,  und da  sie einmal  Deputierte sind und einsehen,
       daß sie  gegen die  Säbeldiktatur nicht ankönnen, so wünschen sie
       nichts mehr, als daß die leidigen Prinzipienfragen endlich einmal
       abgetan, die Verfassung behufs der Gültigkeitserklärung pro forma
       revidiert und  beschworen und "die Revolution geschlossen" werde.
       Dann beginnt  für sie  das behagliche Leben des konstitutionellen
       Schlendrians, des  Deklamierens aus  Nichts von Nichts zu Nichts,
       des Intrigierens,  Protegierens,  Ministerveränderns  usw;  jenes
       olympische Schlaraffenleben,  das die  französischen Odilons 1*),
       Thiers und  Molés achtzehn Jahre lang in Paris verführten und das
       Guizot mit  so viel Vorliebe das  "S p i e l  der konstitutionel-
       len Institutionen"  zu nennen pflegte. Ist nur erst die unbequeme
       revolutionäre Bewegung  etwas im  Sande verlaufen,  so gehört ein
       Ministerium Waldeck ja gar nicht mehr zu den Unmöglichkeiten! Und
       für die Republik ist das Volk ja doch noch nicht reif!
       Nach der  Rede des  Herrn Rupp  bleibt gerade noch  a l l e s  zu
       sagen. Es  handelte sich  zunächst nicht  um die Beschränkung der
       Preßfreiheit im  a l l g e m e i n e n,  es handelte sich vor al-
       lem um die Beschränkung der Preßfreiheit in den  P l a k a t e n.
       Es kam  darauf an,  auf die Wirkungen der Plakate einzugehen, die
       "Straßenliteratur" zu  verteidigen und  ganz besonders  das Recht
       der    A r b e i t e r    auf  die  in  den  Plakaten  vertretene
       k o s t e n f r e i e  L i t e r a t u r  zu wahren. Es
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       1*) Barrot
       
       #438# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       kam darauf an, das Recht der Aufregung durch Plakate nicht zu be-
       schönigen, sondern  o f f e n  z u  v e r t r e t e n.  Davon ist
       aber keine  Rede bei Herrn Rupp. Die alten Phrasen über Preßfrei-
       heit, die  wir während  33 Jahren  Zensur hinreichend Gelegenheit
       hatten, von  vorn und von hinten zu beleuchten, diese alten Phra-
       sen tritt  Herr  Rupp  in  trocken-feierlicher  Sprache  abermals
       breit, und  weil er  alles gesagt  hat, was  die Herren  von  der
       "National-Zeitung"  über   den  Gegenstand   wissen,  glaubt  die
       "National-Zeitung", er habe den Gegenstand erschöpft!
       Nach dem  "Lichtfreund" Rupp erhebt sich der "Dunkelmann" Riedel.
       Herrn Riedels  Rede ist  aber zu  schön, als  daß wir uns mit ihr
       übereilen sollten. A demain donc, citoyen Riedel! 1*)
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 283 vom 27. April 1849]
       * Köln. 23. April. Der Abgeordnete Riedel hat unbedingt die klas-
       sischste Rede  in der  ganzen Debatte  gehalten. Während noch vom
       Ministertisch aus  einige Rücksichten  genommen  werden,  während
       selbst Manteuffel  noch gewisse  scheinkonstitutionelle Wendungen
       gebraucht und  höchstens der  ungeschickte Parvenü  von der Heydt
       zuweilen aus der konstitutionellen Rolle fällt, geniert sich Herr
       Riedel aus  Barnim-Angermünde keinen Augenblick, als unverfälsch-
       ter Uckermärker  [353] aufzutreten. Noch nie ist ein Wahlkreis so
       gut vertreten worden, wie der des Herrn Riedel.
       Herr Riedel  fragt zuerst:  Was sind Plakate? und gibt darauf zur
       Antwort:
       
       "Plakate, im  eigentlichen Wortverstande, sind öffentliche Erklä-
       rungen, wodurch  man   b e r u h i g e n d   auf die Gemüter ein-
       wirkt."
       
       Das ist, nach Herrn Riedels Etymologie, die "Bestimmung" der Pla-
       kate.
       Wir wollen  uns einstweilen  mit dem  Herrn Riedel nicht über den
       Stammbaum des  Wortes "Plakat"  streiten. Wir  machen nur  darauf
       aufmerksam, daß  er sich  seinen gesamten  etymologischen Schweiß
       hätte ersparen  können, wenn er den Gesetzentwurf nachlas. Dieser
       handelt nicht  nur von "Plakaten", sondern von "Anschlagzetteln",
       und diese haben doch "im eigentlichen Wortverstande" keine andere
       "Bestimmung", als angeschlagen zu werden.
       Statt dessen ergeht sich Herr Riedel in gerechter Entrüstung dar-
       über, daß  der Name  der Plakate  aufs schändlichste gemißbraucht
       werde:
       
       "Die  Plakate  dienen  in  der  Regel  nur  dazu,    L e i d e n-
       s c h a f t e n   zu entzünden  und die   u n r e i n e   G l u t
       d e s   H a s s e s  oder der  R a c h e  besonders gegen die Ob-
       rigkeiten zu entflammen ...
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       1*) Bis morgen also, Bürger Riedel!
       
       #439# Die Debatte über das Plakatgesetz
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       Die Plakate  sind daher  der Regel  nach gerade das Gegenteil von
       dem, was der Name anzeigt. Der Gebrauch der Plakate ist daher ge-
       wöhnlich Mißbrauch" (nämlich des  N a m e n s),  "und daher fragt
       es sich:  Sollen die  Ortspolizeibehörden  dies  Plakatenunwesen"
       (nämlich diesen  Mißbrauch des  Namens Plakat) "begünstigen? Soll
       die Polizei sich gewissermaßen zum Mitschuldigen des Unwesens ma-
       chen, welches  der [Mißbrauch]"  (des Namens)  "der Plakate" (für
       Anschläge, welche gar keine Plakate, d.h. Beruhigungszettel sind)
       "anrichtet?"
       
       Soll, mit  einem Wort, durch Plakate fernerhin "bestimmungsmäßig"
       (d.h. der Bestimmung des Wortes Plakat gemäß) gewirkt werden oder
       nicht?
       Wie sehr  hat sich  Manteuffel geirrt,  als er  polizeiliche  und
       Straßenverschönerungs-Motive  dem  Plakatgesetz  unterschob!  Wie
       sehr hat  der Zentralausschuß  fehlgeschossen, wenn er das Gesetz
       aus politischen Gründen befürwortete ! Das Gesetz ist nötig - aus
       etymologischen Gründen und müßte eigentlich betitelt sein: Gesetz
       zur Zurückführung  des Gebrauchs  des Wortes  Plakat  auf  seinen
       "eigentlichen Wortverstand".
       Dabei hat  aber der gründliche Herr Riedel einen gründlichen Bock
       geschossen. Wollten wir, auf die Gefahr hin, unsere Leser tödlich
       zu langweilen,  uns auf  einen etymologischen  Diskurs mit  Herrn
       Riedel einlassen, so würden wir ihm, Diez' Grammatik in der Hand,
       nachweisen können,  daß das  Wort Plakat  keineswegs vom lateini-
       schen placare  1*) herkommt, sondern  nur eine  Verstümmelung des
       französischen placard  2*) ist, welches wieder mit plaque 3*) zu-
       sammenhängt, das  selbst wieder  deutschen Ursprungs  ist.  Damit
       fiele denn Herrn Riedels gesamte Beruhigungstheorie ins Wasser.
       Das ist  dem Herrn  Riedel natürlich gleichgültig, und mit Recht.
       Die ganze  Beruhigungstheorie ist jedoch nur eine schulmeisterli-
       che captatio  benevolentiae 4*), hinter welcher der Appell an die
       Furcht der  besitzenden Klassen  mit der größten [Gewißheit] auf-
       marschiert.
       Die Plakate  "entzünden Leidenschaften",  sie "entflammen die un-
       reine Glut  des Hasses  und der Rache, besonders gegen die Obrig-
       keit",  sie  "dienen  als  Aufruf  der    u r t e i l s l o s e n
       M a s s e   zu Demonstrationen, welche die Ordnung bedrohlich (!)
       verletzen und  die Grenzen  gesetzlicher Freiheit überschreiten".
       Und darum müssen die Plakate unterdrückt werden.
       Mit andern  Worten: Die  vereinigten Feudalherren, Bürokraten und
       Bourgeois haben ihren Staatsstreich vom vorigen Herbst mit Gewalt
       der Waffen  glücklich durchgesetzt  und wollen  uns jetzt vermit-
       telst der  Kammern diejenigen Ergänzungsgesetze dazu oktroyieren,
       welche noch  nötig sind, damit die Herren ihren Sieg ruhig genie-
       ßen können. Sie sind der "Leidenschaften
       
       #440# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       herzlich satt,  sie werden  sich jedes  Mittels bedienen,  um die
       "unreine Glut  des Hasses und der Rache gegen die Obrigkeit", die
       ja für  sie die  erwünschteste Obrigkeit von der Welt ist, zu un-
       terdrücken, die "Ordnung" herzustellen und die "gesetzliche Frei-
       heit" auf dasjenige Maß zurückzuführen, das ihnen bequem ist. Und
       was das  für ein Maß ist, geht daraus hervor, daß Herr Riedel die
       große Mehrzahl des Volkes als "urteilslose Masse" bezeichnet.
       Von dieser "urteilslosen Masse" weiß Herr Riedel nicht Schlechtes
       genug zu sagen. Er fährt fort:
       
       "Diese" (durch  Plakate gemachte) "Mitteilung wird gerade am mei-
       sten von  derjenigen Volksklasse beachtet, welche an schriftliche
       Mitteilungen am  wenigsten gewöhnt  ist, mit der Vorsicht und mit
       dem Mißtrauen  die Glaubwürdigkeit  schriftlicher Mitteilungen zu
       prüfen und  zu erwägen,  welche das an Lektüre gewöhnte Publikum,
       über die  Täuschungen der  Presse belehrt,  allerdings dazu  mit-
       bringt ..."
       
       Wer ist  nun diese  urteilslose Masse, diese an schriftliche Mit-
       teilungen am  wenigsten gewöhnte  Klasse? Sind  es die Bauern der
       Uckermark? Keineswegs;  denn erstens  sind sie  der "Kern der Na-
       tion", zweitens  lesen sie  keine Plakate, und drittens haben sie
       Herrn  Riedel  gewählt.  Herr  Riedel  meint  niemanden  als  die
       A r b e i t e r   d e r   S t ä d t e,  das Proletariat. Die Pla-
       kate sind  ein Hauptmittel,  auf das  Proletariat zu  wirken; das
       Proletariat ist  seiner ganzen  Stellung nach  revolutionär,  das
       Proletariat, die unter dem konstitutionellen Regime ebensogut wie
       unter dem absoluten unterdrückte Klasse, ist nur zu bereit, aber-
       mals zu  den Waffen  zu greifen;  von der  Seite des Proletariats
       droht gerade  die Hauptgefahr,  und darum fort mit allem, was die
       revolutionären Leidenschaften  im Proletariat  lebendig  erhalten
       könnte!
       Und was hilft mehr dazu, die revolutionäre Leidenschaft unter den
       Arbeitern lebendig  zu erhalten, als gerade die Plakate, die jede
       Straßenecke in  eine große Zeitung verwandeln, in der die vorbei-
       kommenden Arbeiter die Tagesereignisse verzeichnet und glossiert,
       die verschiedenen  Ansichten dargelegt  und debattiert finden, wo
       sie zu gleicher Zeit Leute aller Klassen und Meinungen versammelt
       antreffen, mit denen sie die Plakate diskutieren können, kurz, wo
       sie ein  Journal und  einen Klub  in einem  haben, und alles das,
       ohne daß es sie einen Heller kostet.
       Das aber ist es gerade, was die Herren von der Rechten nicht wol-
       len. Und  sie haben  recht. Von  der Seite des Proletariats droht
       ihnen die  größte, ja die einzige Gefahr - warum sollten sie, die
       die Macht  in Händen  haben, nicht diese Gefahr mit allen Mitteln
       zu erdrücken streben?
       Dagegen würde  kein Mensch etwas einwenden können. Wir leben nun,
       mit Gottes Hülfe, schon an die sechs Monate unter der Säbeldikta-
       tur. Wir
       
       #441# Die Debatte über das Plakatgesetz
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       machen uns nicht die mindeste Illusion über den offenen Kriegszu-
       stand, in  dem wir mit unseren Gegnern stehen, oder über die Mit-
       tel, durch die unsere Partei allein zur Herrschaft gelangen kann.
       Wir werden  uns nicht  so sehr  blamieren, der jetzt herrschenden
       Tripelallianz von  Junkern, Bürokraten  und Bourgeois  moralische
       Vorwürfe darüber  zu machen, daß sie uns auf jede Weise zu knech-
       ten sucht.  Wäre der hochmoralische Predigerton, das Heulerpathos
       [226] der  sittlichen Entrüstung  uns nicht  schon von vornherein
       zuwider, wir  würden schon  deshalb uns  vor einer solchen hohlen
       Phrasenpolemik hüten, weil wir an unseren Gegnern noch einmal Re-
       vanche zu nehmen gedenken.
       Das aber  finden wir  sonderbar, daß die Herren, die jetzt an der
       Regierung und in der offiziellen Majorität sind, nicht ebenso of-
       fen sprechen  wie wir.  Herr Riedel z.B. ist ein so echter Ucker-
       märker, wie  man ihn  nur wünschen  kann, und  doch kann  er sich
       nicht überwinden, schließlich zu beteuern:
       
       "Es  ist   gewiß  nimmermehr  meine  Absicht,  der    f r e i e n
       M e i n u n g s ä u ß e r u n g   irgendeinen Riegel  vorschieben
       zu wollen.  Ich betrachte den geistigen Kampf ... um die Wahrheit
       als ein Heiligtum freier Völker, das niemand antasten darf."
       
       Und an einer andern Stelle will Herr Riedel
       
       "die Verbreitung  der Plakate unter denjenigen Formen freilassen,
       unter denen  überhaupt literarische  Produkte  verbreitet  werden
       können".
       
       Was sollen,  nach  allen  vorhergegangenen  Explikationen,  diese
       Phrasen noch bedeuten? Die bestehende Regierung und überhaupt die
       konstitutionelle Monarchie  kann sich heutzutage in zivilisierten
       Ländern nicht  halten, wenn die Presse frei ist. Die Freiheit der
       Presse, die  freie Konkurrenz der Meinungen, das ist die Freilas-
       sung des  Klassenkampfes auf  dem Gebiete  der  Presse.  Und  die
       vielersehnte Ordnung,  das ist  eben die  Erstickung des Klassen-
       kampfs, die  Knebelung der  unterdrückten Klassen.  Daher muß die
       Partei der Ruhe und Ordnung die freie Konkurrenz der Meinungen in
       der Presse aufheben, sie muß sich durch Preßgesetze, Verbote usw.
       das Monopol des Marktes möglichst sichern, sie muß namentlich die
       Gratis-Literatur der Plakate und unbezahlten Flugschriften womög-
       lich direkt  unterdrücken. Alles das wissen die Herren, warum sa-
       gen sie's nicht geradeheraus?
       In der  Tat, Herr  Riedel, warum tragen Sie nicht lieber sogleich
       auf Wiederherstellung  der Zensur  an? Es gibt kein besseres Mit-
       tel, "Leidenschaften" zurückzudrängen, "die unreine Glut des Has-
       ses und  der Rache  gegen die  Obrigkeit" zu  ersticken  und  die
       "Grenzen gesetzlicher  Freiheit" sicherzustellen! Voyons, citoyen
       Riedel, soyons francs! 1*) Es kommt am Ende doch darauf hinaus!
       -----
       1*) Nun, Bürger Riedel, seien wir doch ehrlich!
       
       #442# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       Herr Riedel  zieht sich zurück. Der Justizminister, Justizrat Si-
       mons aus  Elberfeld, Sproß einer der von der Heydt'schen ebenbür-
       tigen Wuppertaler Bourgeoisfamilie, hat das Wort.
       Herr Simons geht mit einer gewaltigen Gründlichkeit zu Werke. Man
       merkt, daß er noch neu im Justizministerium ist.
       Plakate werden auf öffentlichen Straßen und Plätzen angeschlagen,
       sagt der  Herr Justizminister.  Also - "muß darauf zurückgegangen
       werden,   w e l c h e  B e s t i m m u n g  ö f f e n t l i c h e
       S t r a ß e n  u n d  P l ä t z e  h a b e n"!!
       Herr Riedel hat zwar die "Bestimmung" und den "eigentlichen Wort-
       laut" der Plakate auf dankenswerte Weise festgestellt. Aber darum
       handelt  es  sich  gar  nicht.  Es  kommt  vielmehr  an  auf  die
       "Bestimmung der  Straßen und  Plätze". Und  hier erwirbt sich der
       Justizminister unsterbliche Lorbeeren.
       Kann man  sich eine  schönere Abc-Schule denken als diese Kammer,
       worin über die Bestimmung von Straßen und Plätzen, über grammati-
       kalische Schülerhaftigkeiten und dergleichen ernsthaft debattiert
       wird?
       Was ist nun die "Bestimmung der Straßen und öffentlichen Plätze"?
       Sie ist die, daß Straßen usw.  n i c h t  "einer jeden beliebigen
       und öffentlichen  Benutzung preisgegeben werden können",  d e n n
       "eine  solche  Bestimmung  der  Straßen  etc.    k a n n    nicht
       n a c h g e w i e s e n  w e r d e n"!!
       Dafür also haben wir einen angeblichen Justizminister, daß er uns
       solche tiefsinnige Aufklärungen gibt. In der Tat, man begreift es
       jetzt, warum  Herr Simons sich genierte, sich der Kammer vorstel-
       len zu lassen.
       Der ganze  übrige Inhalt der Rede des Ministers ist natürlich ne-
       ben solchen famosen Leistungen gar nicht der Rede wert. Unter dem
       Scheine merkwürdiger  Belesenheit in  der französischen Jurispru-
       denz bringt  Herr Simons  einige verschollene  Reminiszenzen  aus
       seiner früheren  Praxis, als  öffentliches  Ministerium,  an  den
       Mann. Dann folgen Sätze wie folgender:
       
       "Diese Bedürfnisfrage  muß aber   u n b e d i n g t   (!)  bejaht
       werden,   w e n i g s t e n s   (!!) ist dies  m e i n e  Meinung
       (!!!),     u n t e r     B e r ü c k s i c h t i g u n g    d e r
       Z w e i f e l  (!!!!), welche sich erhoben haben (!!!!!)."
       
       Und endlich  will Herr  Simons  "das  gesetzliche  Fundament  der
       Beschränkung der Plakate sanktionieren".
       Ein   F u n d a m e n t  s a n k t i o n i e r e n!  Wo haben Sie
       die Sprache gelernt, Herr Simons?
       Auf die  nun folgende Rede des Herrn Berends können wir nach sol-
       chen oratorischen  Großtaten, wie  die der  Herren Riedel und Si-
       mons, natürlich nicht weiter eingehen. Herr Berends hat den rich-
       tigen Instinkt, daß das Plakatverbot direkt gegen das Proletariat
       gerichtet sei, führt aber sein Thema nur schwach aus.
       
       #443# Die Debatte über das Plakatgesetz
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       Die allgemeine  Debatte wird  geschlossen. Die Verwerfung en bloc
       wir von  152 Stimmen  bejaht, von  152 verneint.  Von der  Linken
       fehlt u.a.,  o h n e  b e u r l a u b t  z u  s e i n,  Herr Kyll
       von Köln.  War Herr Kyll anwesend, so wurde das Plakatgesetz ohne
       weiteres verworfen.  Dem Herrn  Kyll verdanken  wir also,  daß es
       teilweise angenommen wurde.
       Auf die  spezielle Debatte gehen wir nicht weiter ein. Das Resul-
       tat bekannt:  Die fliegenden  Buchhändler sind  unter Polizeiauf-
       sicht gestellt.
       Sie mögen sich bei Herrn Kyll dafür bedanken!
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

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