Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Verbot der rheinischen Gemeinderäteversammlung
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 288 vom 3. Mai 1849]
* Köln, 2. Mai. Wir teilen unseren Lesern zu unserer speziellen
Befriedigung mit, daß die von dem hiesigen wohllöblichen Gemein-
derat ausgeschriebene Versammlung von Gemeinderat-Deputierten der
Rheinprovinz durch simpeln Regierungsbefehl verboten worden ist.
[401] Die "guten Bürger", welche sich im September bei dem Verbot
der Demokratenversammlungen [402] so "behaglich" fühlten, mögen
sich jetzt bei ihren Herren und Meistern bedanken. Im September
1848 wurde das Vereinsrecht der Demokraten wenigstens durch die
honette Gewalt des Belagerungszustandes vernichtet ; das Vereins-
recht des Kölner Gemeinderates ist dagegen mitten in schönster
Rechtsbodenblüte a n e i n e m F u ß t r i t t gestorben.
Geschrieben von Friedrich Engels.
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