Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       Verbot der rheinischen Gemeinderäteversammlung
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 288 vom 3. Mai 1849]
       * Köln,  2. Mai.  Wir teilen unseren Lesern zu unserer speziellen
       Befriedigung mit,  daß die von dem hiesigen wohllöblichen Gemein-
       derat ausgeschriebene Versammlung von Gemeinderat-Deputierten der
       Rheinprovinz durch  simpeln Regierungsbefehl verboten worden ist.
       [401] Die "guten Bürger", welche sich im September bei dem Verbot
       der Demokratenversammlungen  [402] so  "behaglich" fühlten, mögen
       sich jetzt  bei ihren  Herren und Meistern bedanken. Im September
       1848 wurde  das Vereinsrecht  der Demokraten wenigstens durch die
       honette Gewalt des Belagerungszustandes vernichtet ; das Vereins-
       recht des  Kölner Gemeinderates  ist dagegen  mitten in schönster
       Rechtsbodenblüte  a n  e i n e m  F u ß t r i t t  gestorben.
       
       Geschrieben von Friedrich Engels.

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