Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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[Neuer preußischer Fußtritt für die Frankfurter]
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 299 vom 16. Mai 1849. Außerordent-
liche Beilage]
* Köln, 15. Mai. Kaum hat uns die heilige Knuten-Allianz eine al-
lerneueste Belagerungs-Konstitution für Preußen oktroyiert 1*),
so erfreut sie uns schon heute mit einem zweiten Dokument, das
nicht minder interessant ist. Jene Frankfurter nationalversammel-
ten Waschlappen, die in ihrer radikalen Biedermännigkeit, Feig-
heit und Tölpelei den bezahlten Verrätern des deutschen Volks ein
ganzes Jahr lang so getreulich an der Kontrerevolution mitarbei-
ten halfen, ernten jetzt, was sie gesäet. Wäre es möglich, daß in
die Hirnschädel unsrer Nationalversammelten einiges Licht, in
ihre Brust aber nicht bloß einige Märzbier-Entrüstung, sondern
nur ein kleiner Teil r e v o l u t i o n ä r e r E n t r ü-
s t u n g u n d E n e r g i e Eingang finden könnte, so müßte
solches durch nachstehende "Königliche Verordnung" des Charlot-
tenburger Unterknäsen bewirkt werden.
"Königliche Verordnung
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc.
etc. verordnen auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums hier-
mit, was folgt:
§ 1
Das Mandat der auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7.
April 1848 und Unserer Verordnung vom 11. des letzteren Monats im
preußischen Staate gewählten Abgeordneten zur deutschen National-
versammlung ist erloschen.
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1*) Siehe vorl. Band, S. 483/484 und 493-499
#492# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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§ 2
Den Abgeordneten ist gegenwärtige Unsere Verordnung durch Unseren
Bevollmächtigten in Frankfurt a.M. zur Nachachtung und mit der
Weisung zuzustellen, sich jeder Teilnahme an den weiteren Ver-
handlungen der Versammlung zu enthalten.
Gegeben Charlottenburg, den 14. Mai 1849.
Friedrich Wilhelm
Graf von Brandenburg von Ladenberg von Manteuffel
von Strotha von der Heydt von Rabe Simons"
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