Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       [Neuer preußischer Fußtritt für die Frankfurter]
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 299 vom 16. Mai 1849. Außerordent-
       liche Beilage]
       * Köln, 15. Mai. Kaum hat uns die heilige Knuten-Allianz eine al-
       lerneueste Belagerungs-Konstitution  für Preußen  oktroyiert 1*),
       so erfreut  sie uns  schon heute  mit einem zweiten Dokument, das
       nicht minder interessant ist. Jene Frankfurter nationalversammel-
       ten Waschlappen,  die in  ihrer radikalen Biedermännigkeit, Feig-
       heit und Tölpelei den bezahlten Verrätern des deutschen Volks ein
       ganzes Jahr  lang so getreulich an der Kontrerevolution mitarbei-
       ten halfen, ernten jetzt, was sie gesäet. Wäre es möglich, daß in
       die Hirnschädel  unsrer Nationalversammelten  einiges  Licht,  in
       ihre Brust  aber nicht  bloß einige  Märzbier-Entrüstung, sondern
       nur ein  kleiner Teil   r e v o l u t i o n ä r e r    E n t r ü-
       s t u n g   u n d  E n e r g i e  Eingang finden könnte, so müßte
       solches durch  nachstehende "Königliche  Verordnung" des Charlot-
       tenburger Unterknäsen bewirkt werden.
       
       "Königliche Verordnung
       Wir Friedrich  Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc.
       etc. verordnen  auf den  Antrag Unseres Staats-Ministeriums hier-
       mit, was folgt:
       § 1
       Das Mandat der auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7.
       April 1848 und Unserer Verordnung vom 11. des letzteren Monats im
       preußischen Staate gewählten Abgeordneten zur deutschen National-
       versammlung ist erloschen.
       
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 483/484 und 493-499
       
       #492# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
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       § 2
       Den Abgeordneten ist gegenwärtige Unsere Verordnung durch Unseren
       Bevollmächtigten in  Frankfurt a.M.  zur Nachachtung  und mit der
       Weisung zuzustellen,  sich jeder  Teilnahme an  den weiteren Ver-
       handlungen der Versammlung zu enthalten.
       Gegeben Charlottenburg, den 14. Mai 1849.
       Friedrich Wilhelm
       Graf von Brandenburg   von Ladenberg   von Manteuffel
       von Strotha   von der Heydt   von Rabe Simons"

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