Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


       zurück

       #516#
       -----
       ["An mein Volk"]
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 301 vom 19. Mai 1849]
       * Köln,  18. Mai. "An mein Volk!" [428] Nicht an "Mein herrliches
       Kriegsheer!" [196]  Sind die Russen etwa geschlagen? Hat sich der
       Wind gedreht  und dem  "ungeschwächten" [321] Diener Rußlands wie
       im März  v.J. abermals  die Militärmütze  vom Kopf geworfen? Sind
       die belagerten "treuen Untertanen" wieder in vollem Aufstand?
       Als im Jahre 1813 der alte "Hochselige" ebenfalls aus dem  V o r-
       d r i n g e n   d e r   K o s a k e n   den nötigen Mut schöpfte,
       seine erbärmliche  Feiglingsrolle, die  blutigen Züchtigungen des
       revolutionären  Kaisertums   abzuschütteln,  da  waren  es  trotz
       Kosaken, Baschkiren  und dem  von Jena  [359], von Magdeburg, von
       der Übergabe  Küstrins an  150 Franzosen  [429] bekannten  "herr-
       lichen Kriegsheer"  erst  die  lügenhaften  Versprechungen  eines
       "A u f r u f e s   a n   m e i n   V o l k",  welche den Kreuzzug
       der Heiligen Allianz gegen die Nachfolger der französischen Revo-
       lution zuwege  brachten. [412] Und jetzt! Hat nicht der wiederer-
       starkte Hohenzoller durch den Einmarsch der Kosaken auf deutschen
       Boden den  nötigen Mut  zum Aufgeben  seiner nachmärzlichen Feig-
       lingsrolle, zur  Beseitigung des  durch die  Revolution "zwischen
       ihn und sein Volk geschobenen Stückes Papier" [161] erhalten? Hat
       nicht "Mein  herrliches Kriegsheer"  in Dresden,  Breslau, Posen,
       Berlin und  am Rhein durch die tapfern Metzeleien Wehrloser, Wei-
       ber und Kinder, mit Schrapnells und Höllenstein [199] in würdiger
       Weise Rache an der Revolution genommen?
       Sind nicht  durch die  neuoktroyierte Standrechtscharte 1*) "auch
       außer dem  Belagerungszustand" die letzten Feigheits-Konzessionen
       vom März, Abschaffung der Zensur, Assoziationsrecht, Volksbewaff-
       nung, wieder aufgehoben?
       -----
       1*) Siehe vorl. Band, S. 483/484 und 493-499
       
       #517# "An mein Volk"
       -----
       Nein, der  Sohn des Helden von Jena und Magdeburg fühlt sich noch
       immer nicht sicher genug trotz Kosakenbündnissen, trotz Mord- und
       Standrechtsprivilegien an  die losgelassene "herrliche" Soldaten-
       meute.  D i e     u n g e s c h w ä c h t e    K r o n e    h a t
       F u r c h t,   sie appelliert "An mein Volk", sie "fühlt sich ge-
       drängt", noch  an das  niedergetretene,  belagerte,  zusammenkar-
       tätschte "Volk" einen Hülferuf um Unterstützung gegen "innere und
       äußere Feinde" zu richten.
       
       "Preußen ist  dazu berufen, in so schwerer Zeit Deutschland gegen
       innere und  äußere Feinde  zu schirmen.  Deshalb rufe  Ich  schon
       jetzt Mein Volk in die Waffen. Es gilt, Ordnung und Gesetz herzu-
       stellen im eigenen Lande und in den übrigen deutschen Ländern, wo
       unsere Hülfe  verlangt wird;  es gilt,  Deutschlands  Einheit  zu
       gründen, seine  Freiheit zu schützen vor der Schreckensherrschaft
       einer Partei, welche Gesittung, Ehre und Treue ihren Leidenschaf-
       ten opfern  will, einer Partei, welcher es gelungen ist, ein Netz
       der Betörung  und des Irrwahns über einen Teil des Volkes zu wer-
       fen."
       
       "Das ist  der Kern  der königlichen  Ansprache", ruft  die  Poli-
       zeikloake Dumont  [430], und  die bezahlten  Polizeiclaqueure Du-
       monts haben in der Tat den richtigen "Kern" gefunden.
       Die "äußern  Feinde"! Es  ist die  "Schreckenspartei", die Partei
       des  Schreckens  für  den  tapfern  Hohenzoller,  welche  in  den
       "übrigen deutschen Ländern" unser Einschreiten verlangt. Das Volk
       in den  Rheinlanden, Schlesien,  Sachsen wird  gerufen, "im Namen
       der deutschen Einheit" den revolutionären Bewegungen im deutschen
       Ausland, Baden,  Bayern, Sachsen, ein Ende zu machen! Und zu die-
       sem Zweck  werden die  Lockspeisen der  hohenzollerschen Volksbe-
       glückung von  1813 wiederholt,  es wird  das erprobte "königliche
       Wort" wieder  verpfändet, dem  "Volk" eine kastrierte Anerkennung
       der Frankfurter  Verfassung verheißen  und der "Schutz des Rechts
       und der  Freiheit" gegen  die "Gottlosigkeit" verheißen. "Ich und
       Mein Haus  wollen dem  Herrn dienen." [431] Ist die erprobte Ver-
       pfändung eines "hohenzollerschen Königswortes" nicht einen Kreuz-
       zug gegen  die "Partei  des Schreckens  für die vielversprechende
       Krone" wert?
       Der starke  kaiserlich-russische Unterknäs  hat  die  preußischen
       Abgeordneten nur  deshalb aus  Frankfurt abberufen, um sich jetzt
       nach  seiner  Märzverheißung  "an  die  Spitze  Deutschlands"  zu
       stellen. Die Vereinbarungsversammlung und oktroyierte Kammer sind
       nur deshalb  auseinandergejagt, das  "Stück Papier"  nur  deshalb
       durch die  Standrechtsverfassung und  Militärmordhöfe ersetzt, um
       dem Volk den "Schutz des Rechts und der Freiheit" zu garantieren!
       Und die Preßfreiheit wird unterdrückt, die Presse in Erfurt unter
       Z e n s u r   gestellt, die  Zeitungen in ganz Posen, in Breslau,
       in schlesischen Provinzialstädten,
       
       #518# Karl Marx/Friedrich Engels - "Neue Rheinische Zeitung"
       -----
       Städten, in  Berlin selbst  die "National-Zeitung"  [234]  direkt
       verboten, in  Düsseldorf de  jure die Zensur wiedereingeführt, de
       facto die  Presse gänzlich beseitigt (Düsseldorfer Blätter, "Neue
       Rheinische Zeitung"  usw.). und  den "freien"  Untertanen endlich
       allein die  schmutzigen Polizei-Kloaken  der "Kölnischen Zeitung"
       und des  Berliner Galgenblättchens [3] oktroyiert, alles, um auch
       nicht den  letzten Zweifel  an dem  Wert des "königlichen Wortes"
       aufkommen zu lassen!
       Und das  Wort des  Hohenzollern ist in der Tat wert, daß das Volk
       zur Stärkung  des königlichen  Mutes die Uniform anzieht, um nach
       dem Landwehrgesetz  seinen zurückbleibenden  Weibern "zum  Schutz
       gegen Bettelei" monatlich einen Taler königlicher Gnadengelder zu
       verschaffen. [377]

       zurück