Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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Karl Marx
An den Redakteur der Zeitung "La Presse"
["La Presse" vom 30. Juli 1849]
Ihre in "La Presse" vom 26. Juli veröffentlichte Notiz bezüglich
meines Aufenthalts in Paris, die auch andere Blätter wörtlich ab-
gedruckt haben, enthält derart irrige Feststellungen, daß ich ge-
zwungen bin, mit einigen Zeilen darauf zu antworten.
Vor allem ist die "Neue Rheinische Zeitung", deren Eigentümer und
Chefredakteur ich war, niemals verboten worden. Ihr Erscheinen
war lediglich fünf Tage lang wegen des Belagerungszustands unter-
sagt. [413] Nach Beendigung des Belagerungszustands erschien die
Zeitung wieder, so auch in den darauffolgenden sieben Monaten. Da
die preußische Regierung keine Möglichkeit sah, die Zeitung auf
gesetzmäßigem Wege zu verbieten, bediente sie sich eines merkwür-
digen Mittels: Sie entledigte sich des Eigentümers, das heißt,
sie verbot mir den Aufenthalt in Preußen. Was die Gesetzlichkeit
dieser Maßnahme anbelangt, so wird die in Kürze zusammentretende
preußische Abgeordnetenkammer darüber entscheiden.
Nachdem man mir den Aufenthalt in Preußen verboten hatte, begab
ich mich zuerst in das Großherzogtum Hessen, in dem mir - ebenso
wie in andern Teilen Deutschlands - der Aufenthalt nicht verboten
war. Nach Paris bin ich nicht, wie es Ihre Zeitung behauptet, als
Flüchtling gekommen, sondern aus freien Stücken, mit einem or-
dentlichen Paß und dem alleinigen Ziel, die Materialien für meine
bereits vor fünf Jahren begonnene Arbeit über die Geschichte der
politischen Ökonomie zu ergänzen.
Ebensowenig habe ich Befehl erhalten, Paris s o f o r t zu ver-
lassen, sondern man ließ mir Zeit, eine Beschwerde an den Innen-
minister zu richten. Diese Beschwerde habe ich eingereicht und
erwarte nun das Resultat. [444]
Empfangen Sie etc.
Dr. K. Marx
Aus dem Französischen.
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